Vereinbarung aller an der Lenkungsgruppe beteiligter Institutionen

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Vereinbarung aller an der Lenkungsgruppe beteiligter Institutionen
Regionales Übergangsmanagement Schule – Beruf
Vereinbarung aller an der Lenkungsgruppe beteiligten Institutionen
zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf
1. Alle Akteure der Lenkungsgruppe setzen sich für das gemeinsame Ziel ein, die
Teilhabe an Bildung, Ausbildung und Berufsleben der Wormser Jugendlichen, unter
Beachtung des Gender- und Cultural Mainstreaming, nachhaltig zu verbessern.
2. Die Akteure verpflichten sich zur gegenseitigen Kooperation und zum Austausch
relevanter Informationen. Dazu nehmen die Akteure an den durch das RÜM Worms
organisierten Treffen aktiv teil und stellen Daten zum Übergangsgeschehen unter
Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bereit. Die bereitgestellten
Daten sind so aufzubereiten, dass die Möglichkeit besteht, strukturelle
Benachteiligungspotentiale zu erkennen um die Effektivität und Qualität der
Förderinstrumente im Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf weiter zu
verbessern.
3. Gemeinsames Ziel stellt der direkte Übergang von der allgemeinbildenden Schule
ins Ausbildungssystem für Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss der
Berufsreife dar (Hauptschulabschluss). Angestrebt wird eine Übergangsquote von
30% im Schuljahr 2012/2013. Für die Erreichung dieses Zieles setzen sich alle
Mitglieder der Lenkungsgruppe aktiv ein. Auch die Übergänge von BVJ und BF1
(Berufsbildende Schulen) sollen möglichst verbessert werden. Soweit möglich wird
das RÜM die Schulen aktiv unterstützen.
4. Die Akteure verpflichten sich für vereinbarte Aktivitäten auf der operativen Ebene
Mitarbeitende zu entsenden.
5. Konkret verpflichten sich die jeweils einzelnen Akteure zu folgenden Maßnahmen
und Verantwortlichkeiten:
a) Die allgemeinbildenden Schulen, die Industrie- und Handelskammer Rheinhessen,
sowie die Handwerkskammer Rheinhessen und die Kreishandwerkerschaft Worms
werden gemeinsam an der Frage arbeiten, wie Praktika so vorbereitet, durchgeführt
und nachbereitet werden können, dass sie für alle Schülerinnen und Schüler und die
Betriebe einen Mehrwert im Rahmen der Berufsorientierung beinhalten. Sie
verpflichten sich dazu, die im Rahmen von Workshops erarbeiteten Maßnahmen und
Standards aktiv umzusetzen. Die berufsbildenden Schulen werden beratend zur Seite
stehen. Bestehende Rahmenvereinbarungen und Richtlinien (z.B. „Rahmenvereinbarung zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz“) werden entsprechend
berücksichtigt.
b) Die allgemeinbildenden Schulen werden ihre Konzepte zum Thema „Elternarbeit“
überprüfen und gemeinsam nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen. Dazu
verpflichten sie sich an den durch das RÜM Worms organisierten Workshops zur
„Elternarbeit“ teilzunehmen um Maßnahmen und Standards zu entwickeln. Zu diesen
Workshops werden auch die Integrationsbeauftragten der Stadt und der
Jugendmigrationsdienst (IB) eingeladen. (Herbst 2012)
c) Die allgemeinbildenden Schulen, ein Vertreter der berufsbildenden Schulen sowie die
Industrie- und Handelskammer Rheinhessen, die Handwerkskammer Rheinhessen
und die Kreishandwerkerschaft Worms werden gemeinsam an der Frage arbeiten,
wie die Kooperation Schule-Wirtschaft für alle Beteiligten besser gestaltet werden
kann. Dazu wird der AK Schule-Wirtschaft durch das RÜM Worms neu initiiert. Die
Geschäftsführung für diesen Arbeitskreis wird das Büro des Oberbürgermeisters
übernehmen. (Herbst 2012)
d) Die allgemeinbildenden Schulen und die berufsbildenden Schulen verpflichten sich
das im Rahmen der Veranstaltung „Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie
Berufswahlvorbereitung" vom 22.05.2012 initiierte Netzwerk „Berufsorientierung“
fortzuführen und gemeinsame Themen zu bearbeiten. Unter der Koordinierung durch
das „RÜM-Worms" trifft sich das Netzwerk in der Regel zwei Mal jährlich.
e) Die Stadt Worms hat sich verpflichtet, vorerst befristet bis Ende 2013, insgesamt 3
Stellen (1 Stelle Karmeliter/Staudinger RS+, 0,5 Stellen Nelly-Sachs-IGS, 0,5 Stellen
Westend RS+ und 1 Stelle Pfrimmtal RS+) aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets den allgemeinbildenden Schulen zur Unterstützung der Berufsorientierung zur
Verfügung zu stellen sowie ein Monitoringsystem im Rahmen der Berufsorientierung
an Schulen zu installieren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Worms an der
Verbesserung des Informationsflusses von der allgemeinbildenden Schule in die
berufsbildenden Schulen zu arbeiten und mit der Agentur für Arbeit Mainz die bereits
begonnen Gespräche über die Finanzierung zusätzlicher Berufseinstiegsbegleiter
fortzuführen. Die allgemeinbildenden Schulen und die Stadt Worms werden eine
Kooperationsvereinbarung schließen, in der Aufgaben, Zuständigkeiten und
Einbindung der MitarbeiterInnen an den Schulen in die bestehenden Strukturen
dargestellt werden.
f)
Die Agentur für Arbeit Mainz und das Jobcenter Worms erklären sich bereit
gemeinsam mit dem RÜM Worms Abstimmungsgespräche zu führen, in denen ihre
Rolle und ihre Handlungsmöglichkeiten im Gesamtprozess geklärt werden (z.B. bei
der Durchführung von Förderkonferenzen und der Abstimmung zwischen BA und
Joblotsen).
Die Unterzeichner der Zielvereinbarung:
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Stadtverwaltung Worms
IHK Rheinhessen
HWK Rheinhessen
Agentur für Arbeit
Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms
Pfrimmtal-Realschule plus
Westendrealschule plus
BIM - Worms, 07. September 2012
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Berufsbildende Schule Wirtschaft
Nibelungen-Realschule plus
Karl-Hofmann Schule
DRK Berufsbildungswerk
Nelly-Sachs-Integrierte Gesamtschule
Karmeliter-Realschule plus