Servicetechniker für NC- und CNC-Maschinen - BQ

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Servicetechniker für NC- und CNC-Maschinen - BQ
Download am 16.01.2017
Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung.
Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter:
https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/6714
Berufsprofil
Servicetechniker für NC- und CNC-Maschinen (elektrische
und mechanische Spezialisierung)
Bezeichnung in Landessprache:
NC, CNC karbantartó (elektromos, mechanikus szakirányok)
Land:
Ungarn
Gültigkeit:
28.03.1996 bis 31.12.1999
Bereich der beruflichen Bildung:
Berufliche Erstausbildung
Landeseigene Berufskennung:
OKJ-Nummer: 05 9 7439 02 2 2 20
Lernziele und Berufsbild:
Siehe Ausbildungsregelung im Original (auf Ungarisch).
Zentrale Inhalte:
Siehe Ausbildungsordnung im Original (auf Ungarisch).
Anmerkung: Die Ausbildungsordnung enthält eine Auflistung der wesentlichen
Ausbildungsinhalte sowie Dauer und Inhalte der Abschlussprüfung. Informationen über
Umfang und Vertreilung der Inhalte auf die Ausbilungszeit und ggf. auf verschiedene
Lernorte können zum Beispiel von den jeweiligen Schulen angefordert werden.
Weitere Informationen zum Berufsbild können hier unter Angabe der OKJ- Nummer
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Download am 16.01.2017
Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung.
Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter:
https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/6714
abgerufen werden (jährlich aktualisierte Übersicht der OKJ- Berufe).
Praxisanteil und Ort:
Theorieanteil: k.A
Praxisanteil: k.A
Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer:
Hierzu liegen bisher keine Informationen vor.
Ausbildungsregelung im Original:
ungarn-lehrplan-servicetechniker_fuer_nc_und_cnc_maschinen-1996-hu.pdf
Art der Ausbildungsregelung im Original:
Auszug aus: 20/1996. (III. 28.) IKM rendelet
(dt.: Dekret 20/1996 (III. 28.) des ungarischen Ministeriums für Industrie und Handel (IKM
- Ipari és Kereskedelmi Minisztérium))
Das Dekret enthält eine Zusammenstellung der Inhalte und Prüfungsanforderungen für
Industrie- und Handelsberufe in Ungarn.
Es geht zurück auf den Erlass 18/1995 des Ministeriums, in welchem das Gesetz über die
Berufsausbildung aus dem Jahr 1993 angepasst wurde.
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