Servicetechniker für NC- und CNC-Maschinen - BQ
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Servicetechniker für NC- und CNC-Maschinen - BQ
Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/6714 Berufsprofil Servicetechniker für NC- und CNC-Maschinen (elektrische und mechanische Spezialisierung) Bezeichnung in Landessprache: NC, CNC karbantartó (elektromos, mechanikus szakirányok) Land: Ungarn Gültigkeit: 28.03.1996 bis 31.12.1999 Bereich der beruflichen Bildung: Berufliche Erstausbildung Landeseigene Berufskennung: OKJ-Nummer: 05 9 7439 02 2 2 20 Lernziele und Berufsbild: Siehe Ausbildungsregelung im Original (auf Ungarisch). Zentrale Inhalte: Siehe Ausbildungsordnung im Original (auf Ungarisch). Anmerkung: Die Ausbildungsordnung enthält eine Auflistung der wesentlichen Ausbildungsinhalte sowie Dauer und Inhalte der Abschlussprüfung. Informationen über Umfang und Vertreilung der Inhalte auf die Ausbilungszeit und ggf. auf verschiedene Lernorte können zum Beispiel von den jeweiligen Schulen angefordert werden. Weitere Informationen zum Berufsbild können hier unter Angabe der OKJ- Nummer 1 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/6714 abgerufen werden (jährlich aktualisierte Übersicht der OKJ- Berufe). Praxisanteil und Ort: Theorieanteil: k.A Praxisanteil: k.A Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer: Hierzu liegen bisher keine Informationen vor. Ausbildungsregelung im Original: ungarn-lehrplan-servicetechniker_fuer_nc_und_cnc_maschinen-1996-hu.pdf Art der Ausbildungsregelung im Original: Auszug aus: 20/1996. (III. 28.) IKM rendelet (dt.: Dekret 20/1996 (III. 28.) des ungarischen Ministeriums für Industrie und Handel (IKM - Ipari és Kereskedelmi Minisztérium)) Das Dekret enthält eine Zusammenstellung der Inhalte und Prüfungsanforderungen für Industrie- und Handelsberufe in Ungarn. Es geht zurück auf den Erlass 18/1995 des Ministeriums, in welchem das Gesetz über die Berufsausbildung aus dem Jahr 1993 angepasst wurde. 2