Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe - Ihre

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Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe - Ihre
Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe - Eine Ausfüllhilfe
Was man beim Antrag auf "Leistungen für Bildung und Teilhabe" beachten muss. Eine
Ausfüllhilfe.
1. Nummer der Bedarfsgemeinschaft
Wenn Sie Hartz 4 beziehen, tragen Sie hier die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein.
Diese finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Bezieher von Sozialhilfe tragen Ihr Aktenzeichen ein.
Wer Wohngeld erhält, sollte die Wohngeldnummer,
Kinderzuschlag-Bezieher ihre Kindergeldnummer eintragen.
2. Name, Vorname
Nicht den Namen des Kindes eingeben! Hier trägt der Elternteil, der die Leistung beantragt,
seinen Namen ein.
3. Name, Vorname, Geburtsdatum
Hier wird der Name des Kindes eingetragen, für das die Leistung beantragt wird. Wichtig: Für
jedes Kind müssen Sie einen Extra-Antrag stellen.
4. Eintägige Ausflüge und "Wandertage"
Für wen?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz
4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Was gibt es?
Der Staat übernimmt nun erstmals auf Nachweis die vollen Kosten von eintägigen Fahrten,
wie sie unter anderem an Kindertagesstätten häufig unternommen werden.
Was nicht gezahlt wird
Fürs Taschengeld kommen die Ämter nicht extra auf.
So wird gezahlt
Zukünftig per Gutschein oder Direktüberweisung an den Leistungsträger. Kosten für
eintägige Schulausflüge in den ersten Monaten des Jahres 2011, die die
Leistungsberechtigten selbst getragen haben, werden als Geldleistung erstattet. Die
Teilnahme muss dann durch eine Bescheinigung der Schule oder der Kita nachgewiesen
werden.
Was müssen Sie tun?
In jedem Fall einen Antrag stellen und eine Bescheinigung der Schule Ihres Kindes vorlegen.
Kita- oder Schulbescheinigung
Das Formular, das die Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes ausfüllen muss, finden
Sie am Ende des Dokumentes.
5. Mehrtägige Klassenfahrt
Für wen?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz
4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Was gibt es?
Auf Nachweis werden die "tatsächlichen Aufwendungen" anerkannt und übernommen. "Die
Fahrt ist zu teuer", dürfen die Ämter dabei in der Regel nicht sagen, befand das
Bundessozialgericht am 13. November 2008. Gestritten wurde damals über die Kosten einer
Klassenfahrt nach Florenz, die immerhin 719 Euro kostete. Auch dieser Betrag muss – so
das Gericht – selbstverständlich übernommen werden. Andernfalls würden Kinder aus
ärmeren Familien, die sich die Fahrt sonst nicht leisten könnten, ausgeschlossen.
(Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R)
Was nicht gezahlt wird
Egal ob es sich um eine Klassenfahrt oder um einen eintägigen Schulausflug handelt: Fürs
Taschengeld kommt der Hartz 4-Träger nicht extra auf – auch nicht für Ausrüstung, die für
die Fahrt gekauft werden muss.
So wird gezahlt
Ab April 2011 per Gutschein oder Direktüberweisung an den Leistungsträger. Kosten für
Klassenfahrten in den ersten Monaten des Jahres 2011, die die Eltern selbst getragen
haben, werden als Geldleistung erstattet. Die Teilnahme muss dann durch eine
Bescheinigung der Schule nachgewiesen werden.
Was muss man tun?
In jedem Fall müssen Sie einen Antrag stellen und eine Bescheinigung der Schule Ihres
Kindes vorlegen.
Schulbescheinigung
Das Formular, das die Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes ausfüllen muss, finden
Sie am Ende des Dokumentes.
6. Nachhilfe
Für wen?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz
4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Was gibt es?
Der Staat finanziert eine „ergänzende angemessene Lernförderung“. Diese muss – nach
dem SGB II [Sozialgesetzbuch 2] –"geeignet und zusätzlich erforderlich" sein, um die "nach
den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen"“.
In der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache Drucksache 17/3404) findet sich
folgende nähere Erläuterungen: Unmittelbare schulische Nachhilfeangebote haben Vorrang
vor externen Angeboten von Nachhilfeinstitutionen. In der Regel soll nur eine kurzfristig
notwendige Lernunterstützung finanziert werden, die geeignet ist, um "vorübergehende
Lernschwächen zu beheben".
Das Ziel der Lernhilfe ist dabei das Erreichen der Versetzung in die nächste Klassenstufe
beziehungsweise ein ausreichendes Leistungsniveau. Haben Eltern dagegen zum Beispiel
den Wunsch, ihr Kind in der vierten Grundschulklasse von einem Notendurchschnitt 3 auf 2,5
zu heben, um die Empfehlung für eine bestimmte Schulform zu erhalten, ist das kein Grund,
um einem Kind mit staatlicher Unterstützung Nachhilfe zu erteilen.
Wie viel wird gezahlt?
Es gibt keine gesetzliche Deckelung der Förderung nach oben. Finanziert werden
Nachhilfekosten in angemessener Höhe. Hierzu heißt es in der Gesetzesbegründung:
"Angemessen ist Lernförderung, wenn sie im Rahmen der örtlichen Angebotsstruktur auf
kostengünstige Anbieterstrukturen zurückgreift." Übernommen werden Kosten, die sich an
den – so das Bundesarbeitsministerium – an den "ortsüblichen Preisen für Lernförderung
orientieren".
Wie wird gezahlt?
Es gibt Gutscheine, die auf die jeweiligen Kinder mit Nachhilfebedarf ausgestellt sind. Diese
geben die Gutscheine an die Nachhilfeanbieter weiter. Die Kommunen können sich auch
dafür entscheiden, das Geld direkt an die Anbieter zu überweisen.
Für die ersten Monate des Jahres 2011 erstatten die zuständigen Ämter die
nachgewiesenen Lernförderungskosten per Überweisung.
Was muss man tun?
In jedem Fall einen Antrag stellen. Die Eltern müssen sich den Nachhilfebedarf vom Lehrer
ihrer Kinder bescheinigen lassen. Die Bescheinigung muss dann bei der Kommune im
Jobcenter eingereicht werden.
Schulbescheinigung
Das Formular, das die Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes ausfüllen muss, finden
Sie am Ende des Dokumentes.
7. Schul- und Kita-Mittagessen
Für wen?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz
4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Was gibt es?
In vielen Ganztagsschulen und in Kindertagesstätten (Kitas) mit Über-Mittag-Betreuung gibt
es für die Kinder und Jugendlichen ein Mittagessen-Angebot. Wo ein solches Angebot
existiert, können Kinder aus Familien mit unterdurchschnittlichen Einkommen
Essenszuschüsse bekommen.
Dass es ein warmes Essen geben muss, verlangt das Gesetz nicht. Es muss sich nur um
eine "gemeinschaftliche Mittagsverpflegung" handeln. Zudem muss die Mittagsverpflegung
von Schülern "in schulischer Verantwortung angeboten" werden. Ein Imbisswagen, der vor
der Schule steht, und privat Pommes Frites anbietet, genügt dieser Voraussetzung mit
Sicherheit nicht. Eine Elterninitiative, die in der Schule mittags gegen einen Unkostenbeitrag
im Auftrag und unter Aufsicht der Schule Brötchen, Müsli, Obst und Yoghurt anbietet,
dagegen möglicherweise.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Essen "gemeinschaftlich ausgegeben und
eingenommen wird" (Bundestagsdrucksache). Wann diese Voraussetzung genau erfüllt ist,
muss vor Ort ausgehandelt werden (zwischen dem Schulträger und der Kommune im
Jobcenter). Zu beachten ist dabei noch folgender Hinweis in der Bundestagsdrucksache:
"Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft
werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht."
Was gibt es nicht?
Dort wo es keine organisierte Mittagsverpflegung gibt und Kinder sich gegebenenfalls in
einer Bäckerei oder in einem Imbiss selbst versorgen, beteiligt sich der Staat nicht an den
Kosten der Mittagsverpflegung.
Wie viel wird gezahlt?
Es gibt keine gesetzliche Deckelung der Förderung nach oben. Erfahrungsgemäß kostet das
Schulmittagessen zwischen 2,50 und 4,00 Euro. Eltern müssen pro Kind und Tag einen Euro
fürs Essen zusteuern. Was darüber hinaus geht, zahlen die zuständigen Ämter. Bei 20
Mittagessen im Monat, die je drei Euro kosten sind, sind dies – nach Abzug des Eigenanteils
– 40 Euro. Für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs zählt im Übrigen nicht die genaue
Zahl von Tagen, an denen ein Schüler die Mittagsverpflegung in Anspruch genommen hat,
vielmehr ist "die Anzahl der Schultage in dem Land zu Grunde zu legen, in dem der
Schulbesuch stattfindet".
Wie wird gezahlt?
Per Gutschein oder Direktüberweisung an den Leistungsträger, der das Essen anbietet – mit
der Ausnahme der ersten Monate des Jahres 2011. Für diese gibt es jeweils pauschal 26
Euro Zuschuss fürs Mittagessen – falls die Betroffenen entsprechende Aufwendungen
hatten. Diese müssen auf Anforderung nachgewiesen werden, denn nach dem Gesetz
werden nur die "entstehenden Aufwendungen" ersetzt.
Was muss man tun?
In jedem Fall einen Antrag stellen.
8. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein etc.)
Für wen?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren – soweit ihre Familien Hartz
4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Was gibt es?
Für Kinder wird „ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft in Höhe von 10 Euro monatlich berücksichtigt“.
Die 10 Euro sollen die Mitgliedsbeiträge in Vereinen (in den Bereichen "Sport, Spiel, Kultur
und Geselligkeit") abdecken. Genauso kann dieser Betrag auch für "Unterricht in
künstlerischen Fächern" sowie "vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung"
und die "Teilnahme an Freizeiten" verwendet werden.
Besonderen Wert legt die Gesetzesbegründung auf künstlerische Angebote und
Medienerziehung. Dort heißt es: "Musikunterricht kann in Musik- und Volkshochschulen
erteilt werden. Als Anbieter kommen aber auch Privatpersonen in Betracht, die über
entsprechende Qualifikationen verfügen. Unter die vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen
Bildung fallen insbesondere die Angebote von Volkshochschulen, Theaterworkshops und
vergleichbare Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso wie museumspädagogische Angebote
und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz."
Diese seien wichtig, "um Kindern und Jugendlichen gerade im Zeitalter medialer Vielfalt
einen aufgeklärten Umgang mit Medien zu ermöglichen. Sie umfassen insbesondere alle
Aspekte der Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung. Sie bezieht
sich sowohl auf Bücher, Zeitschriften, Internet, Hörfunk und Fernsehen als auch auf
pädagogisch wertvolle Kinoprojekte."
Nicht gefördert werden könnten allerdings normale Kinoveranstaltungen. Und auch
Fahrtkosten zu den Veranstaltungen sind nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht
förderbar.
Eine Bündelung des 10-Euro-pro-Monat-Freibetrags für eine Aktivität, die innerhalb eines
Bewilligungszeitraums, der sich meist über sechs Monate erstreckt nur in einem Monat
beziehungsweise nur in einer Woche, ist – so die Auskunft des Bundesarbeitsministeriums
möglich.
So könne beispielsweise ein 60-Euro-Zuschuss (= 6 x 10 Euro) für einen Kurs "Töpfern wie
die Römer", der in den Ferien in einem Museum durchgeführt wird, grundsätzlich gewährt
werden. Ministeriums-Sprecher Christian Westhoff betonte allerdings, "dass den Kreisen und
kreisfreien Städten als Trägern des Bildungspaketes insoweit ein Ermessensspielraum
eröffnet ist, das heißt sie sind zur Bündelung nicht in jedem Fall verpflichtet und können
diese je nach konkreter Lage auch ablehnen".
So wird gezahlt
Mit einem Gutschein, den die Betroffenen beim Anbieter der Leistung abgeben,
beziehungsweise mit einer Direktüberweisung vom Amt an den Anbieter. Ausgaben bis 10
Euro pro Monat und Kind, die den betroffenen Familien in den ersten Monaten des Jahres
2011 entstanden sind, werden den Familien auf Antrag erstattet.
Was muss man tun?
In jedem Fall einen Antrag stellen.
9. Ergänzende Angaben zur Lernförderung
In dem hier genannten Paragraphen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist die
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geregelt. Die Hilfe wird
unter anderem aufgrund von
ADS bzw. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung),
Rechenschwäche oder
Lese-Rechtschreib-Schwäche
gewährt. Wer bereits Hilfen des Jugendamtes erhält, kann gegebenenfalls zusätzlich auch
(andere oder ergänzende) Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen. Die
gleichen Leistungen werden allerdings niemals doppelt finanziert. Wie bei anderen Fragen
gilt auch hier: Machen Sie korrekte Angaben – auch weil den Ämtern vielfach bereits bekannt
ist, dass Sie auch andere Leistungen erhalten.
10. Aktivität / Vereinsmitgliedschaft
Tragen Sie hier beispielsweise "Fußball, D-Jugend" und den Namen und die Anschrift des
Fußballvereins ein.
Tragen Sie weiter ein, seit wann Ihr Kind dort teilnimmt oder Mitglied ist. Wenn die
Mitgliedschaft nicht befristet ist, geben Sie "bis auf Weiteres"“ an. Lassen Sie sich von dem
Verein einen Beleg über die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge ausstellen und weisen
Sie die Zahlung für die ersten Monate des Jahres 2011 entweder durch eine gesonderte
Bescheinigung des Vereins oder durch Ihre Kontoauszüge nach.
Anlage für eintägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Diese Anlage ist nur von der Schule / Kindertageseinrichtung auszufüllen.
Der Ausflug/die Klassenfahrt stellt einen Bedarf im Sinne von § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) dar und die
Erbringung dieser Leistung erfolgt gemäß § 34a Abs. 2 SGB XII durch Direktzahlung an den Anbieter.
Name der Schule / Kindertageseinrichtung
Eingangsstempel
Behörde
Anschrift der Schule/Kindertageseinrichtung
______________________________________________________________________
Kontonummer
______________________________________________________________________
Bankleitzahl
_______________________________________________________________________________
Kreditinstitut
Angaben zum Kind / Schüler:
___________________________
_________________________________
_____________________
______________
(Name)
(Vorname)
(Geburtsdatum)
(bei Schüler -Klasse)
Folgender Ausflug wird / wurde durchgeführt:
Ausflugstag:
____________________
Kosten:
____________________ (unmittelbare Ausflugskosten – kein Taschengeld o.ä.)
Zahlungstermin: ___________________
Wurde schon gezahlt?
Wenn ja, wann und wie viel?
ja
nein
___________________
Wurden anderweitig Zuschüsse beantragt?
ja
nein
Wenn ja, und wie viel?
___________________
Die Schule bzw. Kindertageseinrichtung versichert, dass die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht wird
bzw. wurde.
Für Rückfragen
Ansprechpartner/in der Schule/Kindertageseinrichtung
___________________________
______________________
(Ort, Datum)
Telefondurchwahl
__________________________
_____________________
Stempel der Schule/Einrichtung
(Unterschrift der Schule/ Einrichtung)
Anlage für mehrtägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Diese Anlage ist nur von der Schule / Kindertageseinrichtung auszufüllen.
Der Ausflug/die Klassenfahrt stellt einen Bedarf im Sinne von § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) dar und die
Erbringung dieser Leistung erfolgt gemäß § 34a Abs. 2 SGB XII durch Direktzahlung an den Anbieter.
Name der Schule / Kindertageseinrichtung
Eingangsstempel
Behörde
Anschrift der Schule/Kindertageseinrichtung
______________________________________________________________________
Kontonummer
______________________________________________________________________
Bankleitzahl
_______________________________________________________________________________
Kreditinstitut
Angaben zum Kind / Schüler:
__________________________
_________________________________
_____________________
______________
(Name)
(Vorname)
(Geburtsdatum)
(bei Schüler -Klasse)
Folgender mehrtägiger Ausflug/Klassenfahrt wird / wurde durchgeführt:
Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen:
ja
nein
Reisebeginn:
____________________
Reiseende: _________________ Wohin: ______________________
Kosten:
____________________
(unmittelbare Ausflugskosten – kein Taschengeld o.ä.)
Zahlungstermin: ___________________
Wurde schon angezahlt?
Wenn ja, wann und wie viel?
ja
nein
___________________
Wurden anderweitig Zuschüsse beantragt?
Wenn ja, wo und wie viel?
ja
nein
___________________
Bei Schülern:
Wie viele Schüler besuchen die Klasse?
Wie viele Schüler der Klasse nehmen an der Fahrt teil?
_______
_______
Die Schule bzw. Kindertageseinrichtung versichert, dass die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht wird bzw. wurde.
Für Rückfragen
Ansprechpartner/in der Schule/Kindertageseinrichtung
____________________________
_______________________
(Ort, Datum)
Telefondurchwahl
__________________________
_____________________
Stempel der Schule/Einrichtung
(Unterschrift der Schule/ Einrichtung)
Anlage Lernförderbedarf
zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Diese Anlage ist nur vom Fach- bzw. Klassenlehrer der zuständigen Schule auszufüllen.
Name der Schule
Eingangsstempel
Behörde
Anschrift der Schule
______________________________________________________________________
Angaben zur/zum Schülerin/Schüler
___________________________
_____________________________________
(Name)
_____________________
(Vorname)
(Geburtsdatum)
Für die o.g. Schülerin/ den o.g. Schüler besteht Lernförderbedarf (Nachhilfe) für
________________________
(Unterrichtsfach)
______________________________
(Klassenstufe)
In welcher Intensität ist die Förderung durchzuführen?
•
für einen Förderzeitraum vom ______________ bis _____________
•
in einem Umfang von _____ Stunden
•
wöchentlich
monatlich
____________________________________________________________________
(sonstige Angaben)
Die Lernförderung wird durch
die Schule
und/oder
Dritte
nicht vorgehalten.
Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich
ist, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Zu diesen Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die
Verbesserung des Notendurchschnitts.
Für Rückfragen
Ansprechpartner/in der Schule
Telefondurchwahl
____________________________
__________________________
_______________________
(Ort, Datum)
_____________________
Stempel der Schule
(Unterschrift des Fach-/oder Klassenlehrers)