Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe - Ihre
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Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe - Ihre
Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe - Eine Ausfüllhilfe Was man beim Antrag auf "Leistungen für Bildung und Teilhabe" beachten muss. Eine Ausfüllhilfe. 1. Nummer der Bedarfsgemeinschaft Wenn Sie Hartz 4 beziehen, tragen Sie hier die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein. Diese finden Sie im Bewilligungsbescheid. Bezieher von Sozialhilfe tragen Ihr Aktenzeichen ein. Wer Wohngeld erhält, sollte die Wohngeldnummer, Kinderzuschlag-Bezieher ihre Kindergeldnummer eintragen. 2. Name, Vorname Nicht den Namen des Kindes eingeben! Hier trägt der Elternteil, der die Leistung beantragt, seinen Namen ein. 3. Name, Vorname, Geburtsdatum Hier wird der Name des Kindes eingetragen, für das die Leistung beantragt wird. Wichtig: Für jedes Kind müssen Sie einen Extra-Antrag stellen. 4. Eintägige Ausflüge und "Wandertage" Für wen? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz 4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Was gibt es? Der Staat übernimmt nun erstmals auf Nachweis die vollen Kosten von eintägigen Fahrten, wie sie unter anderem an Kindertagesstätten häufig unternommen werden. Was nicht gezahlt wird Fürs Taschengeld kommen die Ämter nicht extra auf. So wird gezahlt Zukünftig per Gutschein oder Direktüberweisung an den Leistungsträger. Kosten für eintägige Schulausflüge in den ersten Monaten des Jahres 2011, die die Leistungsberechtigten selbst getragen haben, werden als Geldleistung erstattet. Die Teilnahme muss dann durch eine Bescheinigung der Schule oder der Kita nachgewiesen werden. Was müssen Sie tun? In jedem Fall einen Antrag stellen und eine Bescheinigung der Schule Ihres Kindes vorlegen. Kita- oder Schulbescheinigung Das Formular, das die Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes ausfüllen muss, finden Sie am Ende des Dokumentes. 5. Mehrtägige Klassenfahrt Für wen? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz 4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Was gibt es? Auf Nachweis werden die "tatsächlichen Aufwendungen" anerkannt und übernommen. "Die Fahrt ist zu teuer", dürfen die Ämter dabei in der Regel nicht sagen, befand das Bundessozialgericht am 13. November 2008. Gestritten wurde damals über die Kosten einer Klassenfahrt nach Florenz, die immerhin 719 Euro kostete. Auch dieser Betrag muss – so das Gericht – selbstverständlich übernommen werden. Andernfalls würden Kinder aus ärmeren Familien, die sich die Fahrt sonst nicht leisten könnten, ausgeschlossen. (Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R) Was nicht gezahlt wird Egal ob es sich um eine Klassenfahrt oder um einen eintägigen Schulausflug handelt: Fürs Taschengeld kommt der Hartz 4-Träger nicht extra auf – auch nicht für Ausrüstung, die für die Fahrt gekauft werden muss. So wird gezahlt Ab April 2011 per Gutschein oder Direktüberweisung an den Leistungsträger. Kosten für Klassenfahrten in den ersten Monaten des Jahres 2011, die die Eltern selbst getragen haben, werden als Geldleistung erstattet. Die Teilnahme muss dann durch eine Bescheinigung der Schule nachgewiesen werden. Was muss man tun? In jedem Fall müssen Sie einen Antrag stellen und eine Bescheinigung der Schule Ihres Kindes vorlegen. Schulbescheinigung Das Formular, das die Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes ausfüllen muss, finden Sie am Ende des Dokumentes. 6. Nachhilfe Für wen? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz 4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Was gibt es? Der Staat finanziert eine „ergänzende angemessene Lernförderung“. Diese muss – nach dem SGB II [Sozialgesetzbuch 2] –"geeignet und zusätzlich erforderlich" sein, um die "nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen"“. In der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache Drucksache 17/3404) findet sich folgende nähere Erläuterungen: Unmittelbare schulische Nachhilfeangebote haben Vorrang vor externen Angeboten von Nachhilfeinstitutionen. In der Regel soll nur eine kurzfristig notwendige Lernunterstützung finanziert werden, die geeignet ist, um "vorübergehende Lernschwächen zu beheben". Das Ziel der Lernhilfe ist dabei das Erreichen der Versetzung in die nächste Klassenstufe beziehungsweise ein ausreichendes Leistungsniveau. Haben Eltern dagegen zum Beispiel den Wunsch, ihr Kind in der vierten Grundschulklasse von einem Notendurchschnitt 3 auf 2,5 zu heben, um die Empfehlung für eine bestimmte Schulform zu erhalten, ist das kein Grund, um einem Kind mit staatlicher Unterstützung Nachhilfe zu erteilen. Wie viel wird gezahlt? Es gibt keine gesetzliche Deckelung der Förderung nach oben. Finanziert werden Nachhilfekosten in angemessener Höhe. Hierzu heißt es in der Gesetzesbegründung: "Angemessen ist Lernförderung, wenn sie im Rahmen der örtlichen Angebotsstruktur auf kostengünstige Anbieterstrukturen zurückgreift." Übernommen werden Kosten, die sich an den – so das Bundesarbeitsministerium – an den "ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren". Wie wird gezahlt? Es gibt Gutscheine, die auf die jeweiligen Kinder mit Nachhilfebedarf ausgestellt sind. Diese geben die Gutscheine an die Nachhilfeanbieter weiter. Die Kommunen können sich auch dafür entscheiden, das Geld direkt an die Anbieter zu überweisen. Für die ersten Monate des Jahres 2011 erstatten die zuständigen Ämter die nachgewiesenen Lernförderungskosten per Überweisung. Was muss man tun? In jedem Fall einen Antrag stellen. Die Eltern müssen sich den Nachhilfebedarf vom Lehrer ihrer Kinder bescheinigen lassen. Die Bescheinigung muss dann bei der Kommune im Jobcenter eingereicht werden. Schulbescheinigung Das Formular, das die Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes ausfüllen muss, finden Sie am Ende des Dokumentes. 7. Schul- und Kita-Mittagessen Für wen? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren – soweit ihre Familien Hartz 4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Was gibt es? In vielen Ganztagsschulen und in Kindertagesstätten (Kitas) mit Über-Mittag-Betreuung gibt es für die Kinder und Jugendlichen ein Mittagessen-Angebot. Wo ein solches Angebot existiert, können Kinder aus Familien mit unterdurchschnittlichen Einkommen Essenszuschüsse bekommen. Dass es ein warmes Essen geben muss, verlangt das Gesetz nicht. Es muss sich nur um eine "gemeinschaftliche Mittagsverpflegung" handeln. Zudem muss die Mittagsverpflegung von Schülern "in schulischer Verantwortung angeboten" werden. Ein Imbisswagen, der vor der Schule steht, und privat Pommes Frites anbietet, genügt dieser Voraussetzung mit Sicherheit nicht. Eine Elterninitiative, die in der Schule mittags gegen einen Unkostenbeitrag im Auftrag und unter Aufsicht der Schule Brötchen, Müsli, Obst und Yoghurt anbietet, dagegen möglicherweise. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das Essen "gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird" (Bundestagsdrucksache). Wann diese Voraussetzung genau erfüllt ist, muss vor Ort ausgehandelt werden (zwischen dem Schulträger und der Kommune im Jobcenter). Zu beachten ist dabei noch folgender Hinweis in der Bundestagsdrucksache: "Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht." Was gibt es nicht? Dort wo es keine organisierte Mittagsverpflegung gibt und Kinder sich gegebenenfalls in einer Bäckerei oder in einem Imbiss selbst versorgen, beteiligt sich der Staat nicht an den Kosten der Mittagsverpflegung. Wie viel wird gezahlt? Es gibt keine gesetzliche Deckelung der Förderung nach oben. Erfahrungsgemäß kostet das Schulmittagessen zwischen 2,50 und 4,00 Euro. Eltern müssen pro Kind und Tag einen Euro fürs Essen zusteuern. Was darüber hinaus geht, zahlen die zuständigen Ämter. Bei 20 Mittagessen im Monat, die je drei Euro kosten sind, sind dies – nach Abzug des Eigenanteils – 40 Euro. Für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs zählt im Übrigen nicht die genaue Zahl von Tagen, an denen ein Schüler die Mittagsverpflegung in Anspruch genommen hat, vielmehr ist "die Anzahl der Schultage in dem Land zu Grunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet". Wie wird gezahlt? Per Gutschein oder Direktüberweisung an den Leistungsträger, der das Essen anbietet – mit der Ausnahme der ersten Monate des Jahres 2011. Für diese gibt es jeweils pauschal 26 Euro Zuschuss fürs Mittagessen – falls die Betroffenen entsprechende Aufwendungen hatten. Diese müssen auf Anforderung nachgewiesen werden, denn nach dem Gesetz werden nur die "entstehenden Aufwendungen" ersetzt. Was muss man tun? In jedem Fall einen Antrag stellen. 8. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein etc.) Für wen? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren – soweit ihre Familien Hartz 4, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Was gibt es? Für Kinder wird „ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 10 Euro monatlich berücksichtigt“. Die 10 Euro sollen die Mitgliedsbeiträge in Vereinen (in den Bereichen "Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit") abdecken. Genauso kann dieser Betrag auch für "Unterricht in künstlerischen Fächern" sowie "vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung" und die "Teilnahme an Freizeiten" verwendet werden. Besonderen Wert legt die Gesetzesbegründung auf künstlerische Angebote und Medienerziehung. Dort heißt es: "Musikunterricht kann in Musik- und Volkshochschulen erteilt werden. Als Anbieter kommen aber auch Privatpersonen in Betracht, die über entsprechende Qualifikationen verfügen. Unter die vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung fallen insbesondere die Angebote von Volkshochschulen, Theaterworkshops und vergleichbare Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso wie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz." Diese seien wichtig, "um Kindern und Jugendlichen gerade im Zeitalter medialer Vielfalt einen aufgeklärten Umgang mit Medien zu ermöglichen. Sie umfassen insbesondere alle Aspekte der Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung. Sie bezieht sich sowohl auf Bücher, Zeitschriften, Internet, Hörfunk und Fernsehen als auch auf pädagogisch wertvolle Kinoprojekte." Nicht gefördert werden könnten allerdings normale Kinoveranstaltungen. Und auch Fahrtkosten zu den Veranstaltungen sind nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht förderbar. Eine Bündelung des 10-Euro-pro-Monat-Freibetrags für eine Aktivität, die innerhalb eines Bewilligungszeitraums, der sich meist über sechs Monate erstreckt nur in einem Monat beziehungsweise nur in einer Woche, ist – so die Auskunft des Bundesarbeitsministeriums möglich. So könne beispielsweise ein 60-Euro-Zuschuss (= 6 x 10 Euro) für einen Kurs "Töpfern wie die Römer", der in den Ferien in einem Museum durchgeführt wird, grundsätzlich gewährt werden. Ministeriums-Sprecher Christian Westhoff betonte allerdings, "dass den Kreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Bildungspaketes insoweit ein Ermessensspielraum eröffnet ist, das heißt sie sind zur Bündelung nicht in jedem Fall verpflichtet und können diese je nach konkreter Lage auch ablehnen". So wird gezahlt Mit einem Gutschein, den die Betroffenen beim Anbieter der Leistung abgeben, beziehungsweise mit einer Direktüberweisung vom Amt an den Anbieter. Ausgaben bis 10 Euro pro Monat und Kind, die den betroffenen Familien in den ersten Monaten des Jahres 2011 entstanden sind, werden den Familien auf Antrag erstattet. Was muss man tun? In jedem Fall einen Antrag stellen. 9. Ergänzende Angaben zur Lernförderung In dem hier genannten Paragraphen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geregelt. Die Hilfe wird unter anderem aufgrund von ADS bzw. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), Rechenschwäche oder Lese-Rechtschreib-Schwäche gewährt. Wer bereits Hilfen des Jugendamtes erhält, kann gegebenenfalls zusätzlich auch (andere oder ergänzende) Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen. Die gleichen Leistungen werden allerdings niemals doppelt finanziert. Wie bei anderen Fragen gilt auch hier: Machen Sie korrekte Angaben – auch weil den Ämtern vielfach bereits bekannt ist, dass Sie auch andere Leistungen erhalten. 10. Aktivität / Vereinsmitgliedschaft Tragen Sie hier beispielsweise "Fußball, D-Jugend" und den Namen und die Anschrift des Fußballvereins ein. Tragen Sie weiter ein, seit wann Ihr Kind dort teilnimmt oder Mitglied ist. Wenn die Mitgliedschaft nicht befristet ist, geben Sie "bis auf Weiteres"“ an. Lassen Sie sich von dem Verein einen Beleg über die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge ausstellen und weisen Sie die Zahlung für die ersten Monate des Jahres 2011 entweder durch eine gesonderte Bescheinigung des Vereins oder durch Ihre Kontoauszüge nach. Anlage für eintägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Diese Anlage ist nur von der Schule / Kindertageseinrichtung auszufüllen. Der Ausflug/die Klassenfahrt stellt einen Bedarf im Sinne von § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) dar und die Erbringung dieser Leistung erfolgt gemäß § 34a Abs. 2 SGB XII durch Direktzahlung an den Anbieter. Name der Schule / Kindertageseinrichtung Eingangsstempel Behörde Anschrift der Schule/Kindertageseinrichtung ______________________________________________________________________ Kontonummer ______________________________________________________________________ Bankleitzahl _______________________________________________________________________________ Kreditinstitut Angaben zum Kind / Schüler: ___________________________ _________________________________ _____________________ ______________ (Name) (Vorname) (Geburtsdatum) (bei Schüler -Klasse) Folgender Ausflug wird / wurde durchgeführt: Ausflugstag: ____________________ Kosten: ____________________ (unmittelbare Ausflugskosten – kein Taschengeld o.ä.) Zahlungstermin: ___________________ Wurde schon gezahlt? Wenn ja, wann und wie viel? ja nein ___________________ Wurden anderweitig Zuschüsse beantragt? ja nein Wenn ja, und wie viel? ___________________ Die Schule bzw. Kindertageseinrichtung versichert, dass die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht wird bzw. wurde. Für Rückfragen Ansprechpartner/in der Schule/Kindertageseinrichtung ___________________________ ______________________ (Ort, Datum) Telefondurchwahl __________________________ _____________________ Stempel der Schule/Einrichtung (Unterschrift der Schule/ Einrichtung) Anlage für mehrtägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Diese Anlage ist nur von der Schule / Kindertageseinrichtung auszufüllen. Der Ausflug/die Klassenfahrt stellt einen Bedarf im Sinne von § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) dar und die Erbringung dieser Leistung erfolgt gemäß § 34a Abs. 2 SGB XII durch Direktzahlung an den Anbieter. Name der Schule / Kindertageseinrichtung Eingangsstempel Behörde Anschrift der Schule/Kindertageseinrichtung ______________________________________________________________________ Kontonummer ______________________________________________________________________ Bankleitzahl _______________________________________________________________________________ Kreditinstitut Angaben zum Kind / Schüler: __________________________ _________________________________ _____________________ ______________ (Name) (Vorname) (Geburtsdatum) (bei Schüler -Klasse) Folgender mehrtägiger Ausflug/Klassenfahrt wird / wurde durchgeführt: Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen: ja nein Reisebeginn: ____________________ Reiseende: _________________ Wohin: ______________________ Kosten: ____________________ (unmittelbare Ausflugskosten – kein Taschengeld o.ä.) Zahlungstermin: ___________________ Wurde schon angezahlt? Wenn ja, wann und wie viel? ja nein ___________________ Wurden anderweitig Zuschüsse beantragt? Wenn ja, wo und wie viel? ja nein ___________________ Bei Schülern: Wie viele Schüler besuchen die Klasse? Wie viele Schüler der Klasse nehmen an der Fahrt teil? _______ _______ Die Schule bzw. Kindertageseinrichtung versichert, dass die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht wird bzw. wurde. Für Rückfragen Ansprechpartner/in der Schule/Kindertageseinrichtung ____________________________ _______________________ (Ort, Datum) Telefondurchwahl __________________________ _____________________ Stempel der Schule/Einrichtung (Unterschrift der Schule/ Einrichtung) Anlage Lernförderbedarf zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Diese Anlage ist nur vom Fach- bzw. Klassenlehrer der zuständigen Schule auszufüllen. Name der Schule Eingangsstempel Behörde Anschrift der Schule ______________________________________________________________________ Angaben zur/zum Schülerin/Schüler ___________________________ _____________________________________ (Name) _____________________ (Vorname) (Geburtsdatum) Für die o.g. Schülerin/ den o.g. Schüler besteht Lernförderbedarf (Nachhilfe) für ________________________ (Unterrichtsfach) ______________________________ (Klassenstufe) In welcher Intensität ist die Förderung durchzuführen? • für einen Förderzeitraum vom ______________ bis _____________ • in einem Umfang von _____ Stunden • wöchentlich monatlich ____________________________________________________________________ (sonstige Angaben) Die Lernförderung wird durch die Schule und/oder Dritte nicht vorgehalten. Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts. Für Rückfragen Ansprechpartner/in der Schule Telefondurchwahl ____________________________ __________________________ _______________________ (Ort, Datum) _____________________ Stempel der Schule (Unterschrift des Fach-/oder Klassenlehrers)