Chambre des Métiers du Grand

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Chambre des Métiers du Grand
Meisterbrief
Informationen und Anweisungen
Die für die Meisterprüfung angemeldeten Kandidaten werden auf Folgendes hingewiesen:
1. Anmeldungen
Die Anmeldungen für die Kurse und Prüfungen zum Erhalt des Meisterbriefs werden
jedes Jahr vom 15. Juni bis spätestens 15. August entgegengenommen.
Zur Erinnerung: Der Kandidat muss sich für jedes Schuljahr erneut anmelden, da keine
automatische Verlängerung erfolgt.
2. Vorbereitungskurse
2.1 Anmeldegebühr für die Kurse
Die Anmeldegebühr für die Vorbereitungskurse beträgt 200,- € pro Ausbildungsjahr und
wird nicht rückerstattet.
Um am Kurs teilnehmen zu können, muss der Kandidat die ihm ausgestellte Rechnung
innerhalb der angegebenen Fristen begleichen.
2.2 Zeitplan der Kurse und zusätzliche Informationen
Informationen zum Beginn der Kurse sowie die Unterrichtszeiten und Änderungen der
Unterrichtszeiten finden Sie auf der Website der Handwerkskammer.
www.cdm.lu/mon-apprentissage/brevet-maitrise/les-cours-preparatoires
2.3 Kursteilnahme
Für die Kurse besteht eine Teilnahmepflicht.
Die Anwesenheit wird kontinuierlich vom Kursleiter kontrolliert. Wenn ein Kandidat zu
einem Fünftel unentschuldigt dem Kurs fernbleibt, wird er vom Direktor der Abteilung für
Berufsausbildung offiziell von den Meisterprüfungen ausgeschlossen.
2.4 Entschuldigungen
Entschuldigungen müssen schriftlich im DIN-A4-Format oder einer Visitenkarte erstellt
werden und sind beim Kursleiter bei der Rückkehr im Unterricht abzugeben.
Die ordnungsgemäß begründete Entschuldigung muss das Datum, den Namen und die
Anschrift des Kandidaten enthalten, sowie das Datum des Fehlens und die Nummer der
Klasse.
Handwerkskammer
2.5 Respekt vor Personen sowie persönlichem und gemeinschaftlichem Eigentum
Wir bitten jeden sich gegenüber seinen Mitmenschen und im Hinblick auf persönliches
und gemeinschaftliches Eigentum respektvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten.
Um Störungen im Unterricht zu vermeiden, ist die Benutzung von Mobiltelefonen während
der Kurse untersagt. Während der Pausen ist die Benutzung natürlich gestattet.
Des Weiteren ist der Konsum alkoholischer Getränke, sowie das Rauchen auf dem
Schulgelände sowie dem Gelände der CNFPC oder der Handwerkskammer untersagt.
3. Prüfungen
3.1 Anmeldegebühr für die Prüfungen
Die Anmeldegebühr für die Prüfungen beträgt 100,- € pro Prüfungssession und wird
nicht zurückerstattet.
3.2 Anwesenheit, Abwesenheit und entschuldigte Abwesenheit bei Prüfungen
Ein Kandidat, der während der Prüfungssession, für die er angemeldet ist, unentschuldigt
abwesend ist, wird erst wieder für die Prüfungssession des darauffolgenden Jahres
zugelassen.
Die Entschuldigung wird nur dann akzeptiert, wenn sie per Einschreiben an die
Handwerkskammer gesendet wird, und zwar mindestens 10 Kalendertage vor
Prüfungsbeginn, außer im Fall nachweislicher höherer Gewalt. Es gilt das Datum des
Poststempels.
Ist die Abwesenheit durch höhere Gewalt begründet, muss die Entschuldigung spätestens
10 Kalendertage nach Prüfungsbeginn bei der Handwerkskammer eingehen. Der Direktor
der Berufsausbildung entscheidet, ob die Entschuldigung akzeptiert wird.
Es obliegt dem Kandidaten, sich über sämtliche Änderungen der Kursinhalte im
Zusammenhang mit allen Prüfungen zu informieren, für die der Kandidat angemeldet ist.
(Beachten Sie hierzu bitte den folgenden Link: http://www.cdm.lu/monapprentissage/brevet-maitrise/les-cours-preparatoires )
3.3 Prüfungsergebnisse
Der Kandidat hat die Meisterprüfung bestanden, wenn er in den Modulen der Kurse für
Betriebswirtschaft, angewandte Pädagogik, Technologie und berufsspezifische Praxis ein
ausreichendes Ergebnis erzielt hat.
Der Kandidat muss 30 von 60 Punkten in jedem einzelnen Modul erreichen um zu
bestehen.
Wenn ein Modul aus mehreren, unterschiedlichen, Fächern besteht, entspricht die Note
dieses Moduls der Summe der Noten der einzelnen Fächer, dividiert durch die Anzahl der
Fächer.
Der Kandidat hat das Modul bestanden, wenn er 30 von 60 Punkten des gesamten
kombinierten Moduls erreicht hat.
Erreicht der Kandidat jedoch in einem oder mehreren Fächern des Moduls weniger
als 20 Punkte, so gilt das betreffende Modul als nicht bestanden, selbst wenn er in
der Durchschnittsnote 30 Punkte oder mehr erreicht.
Die Handwerkskammer kann eine Einsicht in die Prüfung organisieren. Der Antrag ist
zulässig, wenn er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Noten an den Direktor
der Berufsausbildung geschickt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.
Handwerkskammer
Gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann kein Widerspruch
eingelegt werden. Die erhaltene Note ist endgültig.
Die Prüfungsergebnisse werden Ende Mai für die Frühjahrssession und Ende
November für die Herbstsession verschickt.
3.4 Praktische Prüfung
Der Kandidat ist zur praktischen Prüfung des Meisterbriefs zugelassen, wenn er die
theoretischen berufsspezifischen Module (Module F, G und H) bestanden hat und
nachweislich über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk
verfügt. Gemäß den offiziellen Rahmenlehrplänen in einigen Berufen (cf.
http://www.cdm.lu/mon-apprentissage/brevet-maitrise/en-bref), muss der Kandidat
außerdem
obligatorisch
vor
Teilnahme
an
der
praktischen
Prüfung
Weiterbildungslehrgänge erfolgreich besucht haben.
4. Ausschluss
Ausnahmen von den nachfolgend genannten Beschränkungen (gesetzliche Frist und 4.
Nichtbestehen) können bewilligt werden. Der Kandidat muss dafür einen ordnungsgemäß
begründeten Antrag an den Direktor der Berufsausbildung richten, der innerhalb von 2
Wochen nach Eingang des Antrags darüber entscheidet.
4.1 Gesetzliche Frist
Die maximale Frist zum Bestehen aller Module beträgt 6 Jahre ab dem Datum der ersten
schriftlichen Prüfung.
4.2 4. Nichtbestehen
Die Prüfung desselben Moduls kann höchstens 3-mal wiederholt werden, d. h. jede
Prüfung kann insgesamt 4-mal abgelegt werden.
5. Betrug
Wird während der Prüfungen Betrug festgestellt, wird der betreffende Kandidat durch die
Mitglieder des Prüfungsausschusses, die im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion den Betrug
festgestellt haben, unverzüglich von der Prüfung des jeweiligen Moduls ausgeschlossen.
Das gesamte Modul gilt dann als nicht bestanden.
6. Bescheinigungen/Individueller Bildungsurlaub
Im Januar erhält jeder Kandidat eine Bescheinigung, die Folgendes belegt:

seine Anmeldung zur Meisterprüfung;

die theoretische Anzahl der Unterrichts- und Prüfungsstunden, die für diesen
Lehrgang im laufenden Semester absolviert werden müssen.
Dieses Zertifikat ist dem Antrag auf individuellen Bildungsurlaub beim Ministerium
für Erziehung und Berufsausbildung beizufügen. Das Zertifikat wird in einfacher
Ausfertigung erstellt, es wird kein zweites Exemplar ausgegeben.
6.1 Teilnahmebescheinigungen
Die Bescheinigungen der Teilnahme an den theoretischen und praktischen Prüfungen
der Frühjahrssession werden nach deren Ablauf verschickt, das heißt nach dem 31.
Juli.
Handwerkskammer
Die Bescheinigungen der Teilnahme an den theoretischen Prüfungen der Herbstsession
werden nach deren Ablauf verschickt, das heißt nach dem 31. Dezember. Das
Zertifikat wird in einfacher Ausfertigung erstellt, es wird kein zweites Exemplar
ausgegeben.
7. Nützliche Adressen
7.1 Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Herr Antonio DE CAROLIS
Direktor der Abteilung für Berufsausbildung
E-Mail: [email protected]
Tel.: +352 2478 5230
Fax: +352 247-85113
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
29, rue Aldringen
L-1118 Luxemburg
7.2 Handwerkskammer
Kurse
Prüfung
Herr Marc BISSEN
E-Mail: [email protected]
Tel. : +352 42 67 67 - 271
Frau Liette EVEN
E-Mail: [email protected]
Tel. : +352 42 67 67 – 226
Frau Martine SERTIC
E-Mail: [email protected]
Tel. : +352 42 67 67 – 293
Frau Anette JUNK
E-Mail: [email protected]
Tel. : +352 42 67 67 - 292
Herr Jean-Luc ZAHLEN
E-Mail: [email protected]
Tel. : +352 42 67 67 - 291
Postanschrift:
Chambre des Métiers
BP 1604
L-1016 Luxembourg
Sämtliche zusätzlichen Informationen zum Meisterbrief (Vorbereitungskurse, Programme,
Prüfungen und Bildungsurlaub) sind erhältlich auf: http://www.cdm.lu/monapprentissage/metiers-artisanat
7.3 Gesetzliche Grundlagen
-
Koordinierter Text des Gesetzes vom 11. Juli 1996 über die Organisation eines
Lehrgangs zum Erhalt des Meisterbriefs und Festlegung der Bedingungen zum
Erhalt des Meistertitels und Meisterbriefs.
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2010/0159/a159.pdf#page=2
-
Großherzogliche Verordnung vom 13. Juli 2006 zur Änderung der
Großherzoglichen Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung des Programms
und der Bedingungen für die Organisation der Kurse und Prüfungen zum Erhalt
des Meisterbriefs im Handwerkssektor.
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2006/0125/a125.pdf#page=10
Luxemburg, im September 2014

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