Chambre des Métiers du Grand
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Chambre des Métiers du Grand
Meisterbrief Informationen und Anweisungen Die für die Meisterprüfung angemeldeten Kandidaten werden auf Folgendes hingewiesen: 1. Anmeldungen Die Anmeldungen für die Kurse und Prüfungen zum Erhalt des Meisterbriefs werden jedes Jahr vom 15. Juni bis spätestens 15. August entgegengenommen. Zur Erinnerung: Der Kandidat muss sich für jedes Schuljahr erneut anmelden, da keine automatische Verlängerung erfolgt. 2. Vorbereitungskurse 2.1 Anmeldegebühr für die Kurse Die Anmeldegebühr für die Vorbereitungskurse beträgt 200,- € pro Ausbildungsjahr und wird nicht rückerstattet. Um am Kurs teilnehmen zu können, muss der Kandidat die ihm ausgestellte Rechnung innerhalb der angegebenen Fristen begleichen. 2.2 Zeitplan der Kurse und zusätzliche Informationen Informationen zum Beginn der Kurse sowie die Unterrichtszeiten und Änderungen der Unterrichtszeiten finden Sie auf der Website der Handwerkskammer. www.cdm.lu/mon-apprentissage/brevet-maitrise/les-cours-preparatoires 2.3 Kursteilnahme Für die Kurse besteht eine Teilnahmepflicht. Die Anwesenheit wird kontinuierlich vom Kursleiter kontrolliert. Wenn ein Kandidat zu einem Fünftel unentschuldigt dem Kurs fernbleibt, wird er vom Direktor der Abteilung für Berufsausbildung offiziell von den Meisterprüfungen ausgeschlossen. 2.4 Entschuldigungen Entschuldigungen müssen schriftlich im DIN-A4-Format oder einer Visitenkarte erstellt werden und sind beim Kursleiter bei der Rückkehr im Unterricht abzugeben. Die ordnungsgemäß begründete Entschuldigung muss das Datum, den Namen und die Anschrift des Kandidaten enthalten, sowie das Datum des Fehlens und die Nummer der Klasse. Handwerkskammer 2.5 Respekt vor Personen sowie persönlichem und gemeinschaftlichem Eigentum Wir bitten jeden sich gegenüber seinen Mitmenschen und im Hinblick auf persönliches und gemeinschaftliches Eigentum respektvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten. Um Störungen im Unterricht zu vermeiden, ist die Benutzung von Mobiltelefonen während der Kurse untersagt. Während der Pausen ist die Benutzung natürlich gestattet. Des Weiteren ist der Konsum alkoholischer Getränke, sowie das Rauchen auf dem Schulgelände sowie dem Gelände der CNFPC oder der Handwerkskammer untersagt. 3. Prüfungen 3.1 Anmeldegebühr für die Prüfungen Die Anmeldegebühr für die Prüfungen beträgt 100,- € pro Prüfungssession und wird nicht zurückerstattet. 3.2 Anwesenheit, Abwesenheit und entschuldigte Abwesenheit bei Prüfungen Ein Kandidat, der während der Prüfungssession, für die er angemeldet ist, unentschuldigt abwesend ist, wird erst wieder für die Prüfungssession des darauffolgenden Jahres zugelassen. Die Entschuldigung wird nur dann akzeptiert, wenn sie per Einschreiben an die Handwerkskammer gesendet wird, und zwar mindestens 10 Kalendertage vor Prüfungsbeginn, außer im Fall nachweislicher höherer Gewalt. Es gilt das Datum des Poststempels. Ist die Abwesenheit durch höhere Gewalt begründet, muss die Entschuldigung spätestens 10 Kalendertage nach Prüfungsbeginn bei der Handwerkskammer eingehen. Der Direktor der Berufsausbildung entscheidet, ob die Entschuldigung akzeptiert wird. Es obliegt dem Kandidaten, sich über sämtliche Änderungen der Kursinhalte im Zusammenhang mit allen Prüfungen zu informieren, für die der Kandidat angemeldet ist. (Beachten Sie hierzu bitte den folgenden Link: http://www.cdm.lu/monapprentissage/brevet-maitrise/les-cours-preparatoires ) 3.3 Prüfungsergebnisse Der Kandidat hat die Meisterprüfung bestanden, wenn er in den Modulen der Kurse für Betriebswirtschaft, angewandte Pädagogik, Technologie und berufsspezifische Praxis ein ausreichendes Ergebnis erzielt hat. Der Kandidat muss 30 von 60 Punkten in jedem einzelnen Modul erreichen um zu bestehen. Wenn ein Modul aus mehreren, unterschiedlichen, Fächern besteht, entspricht die Note dieses Moduls der Summe der Noten der einzelnen Fächer, dividiert durch die Anzahl der Fächer. Der Kandidat hat das Modul bestanden, wenn er 30 von 60 Punkten des gesamten kombinierten Moduls erreicht hat. Erreicht der Kandidat jedoch in einem oder mehreren Fächern des Moduls weniger als 20 Punkte, so gilt das betreffende Modul als nicht bestanden, selbst wenn er in der Durchschnittsnote 30 Punkte oder mehr erreicht. Die Handwerkskammer kann eine Einsicht in die Prüfung organisieren. Der Antrag ist zulässig, wenn er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Noten an den Direktor der Berufsausbildung geschickt wird. Es gilt das Datum des Poststempels. Handwerkskammer Gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann kein Widerspruch eingelegt werden. Die erhaltene Note ist endgültig. Die Prüfungsergebnisse werden Ende Mai für die Frühjahrssession und Ende November für die Herbstsession verschickt. 3.4 Praktische Prüfung Der Kandidat ist zur praktischen Prüfung des Meisterbriefs zugelassen, wenn er die theoretischen berufsspezifischen Module (Module F, G und H) bestanden hat und nachweislich über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk verfügt. Gemäß den offiziellen Rahmenlehrplänen in einigen Berufen (cf. http://www.cdm.lu/mon-apprentissage/brevet-maitrise/en-bref), muss der Kandidat außerdem obligatorisch vor Teilnahme an der praktischen Prüfung Weiterbildungslehrgänge erfolgreich besucht haben. 4. Ausschluss Ausnahmen von den nachfolgend genannten Beschränkungen (gesetzliche Frist und 4. Nichtbestehen) können bewilligt werden. Der Kandidat muss dafür einen ordnungsgemäß begründeten Antrag an den Direktor der Berufsausbildung richten, der innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrags darüber entscheidet. 4.1 Gesetzliche Frist Die maximale Frist zum Bestehen aller Module beträgt 6 Jahre ab dem Datum der ersten schriftlichen Prüfung. 4.2 4. Nichtbestehen Die Prüfung desselben Moduls kann höchstens 3-mal wiederholt werden, d. h. jede Prüfung kann insgesamt 4-mal abgelegt werden. 5. Betrug Wird während der Prüfungen Betrug festgestellt, wird der betreffende Kandidat durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion den Betrug festgestellt haben, unverzüglich von der Prüfung des jeweiligen Moduls ausgeschlossen. Das gesamte Modul gilt dann als nicht bestanden. 6. Bescheinigungen/Individueller Bildungsurlaub Im Januar erhält jeder Kandidat eine Bescheinigung, die Folgendes belegt: seine Anmeldung zur Meisterprüfung; die theoretische Anzahl der Unterrichts- und Prüfungsstunden, die für diesen Lehrgang im laufenden Semester absolviert werden müssen. Dieses Zertifikat ist dem Antrag auf individuellen Bildungsurlaub beim Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung beizufügen. Das Zertifikat wird in einfacher Ausfertigung erstellt, es wird kein zweites Exemplar ausgegeben. 6.1 Teilnahmebescheinigungen Die Bescheinigungen der Teilnahme an den theoretischen und praktischen Prüfungen der Frühjahrssession werden nach deren Ablauf verschickt, das heißt nach dem 31. Juli. Handwerkskammer Die Bescheinigungen der Teilnahme an den theoretischen Prüfungen der Herbstsession werden nach deren Ablauf verschickt, das heißt nach dem 31. Dezember. Das Zertifikat wird in einfacher Ausfertigung erstellt, es wird kein zweites Exemplar ausgegeben. 7. Nützliche Adressen 7.1 Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Herr Antonio DE CAROLIS Direktor der Abteilung für Berufsausbildung E-Mail: [email protected] Tel.: +352 2478 5230 Fax: +352 247-85113 Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend 29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg 7.2 Handwerkskammer Kurse Prüfung Herr Marc BISSEN E-Mail: [email protected] Tel. : +352 42 67 67 - 271 Frau Liette EVEN E-Mail: [email protected] Tel. : +352 42 67 67 – 226 Frau Martine SERTIC E-Mail: [email protected] Tel. : +352 42 67 67 – 293 Frau Anette JUNK E-Mail: [email protected] Tel. : +352 42 67 67 - 292 Herr Jean-Luc ZAHLEN E-Mail: [email protected] Tel. : +352 42 67 67 - 291 Postanschrift: Chambre des Métiers BP 1604 L-1016 Luxembourg Sämtliche zusätzlichen Informationen zum Meisterbrief (Vorbereitungskurse, Programme, Prüfungen und Bildungsurlaub) sind erhältlich auf: http://www.cdm.lu/monapprentissage/metiers-artisanat 7.3 Gesetzliche Grundlagen - Koordinierter Text des Gesetzes vom 11. Juli 1996 über die Organisation eines Lehrgangs zum Erhalt des Meisterbriefs und Festlegung der Bedingungen zum Erhalt des Meistertitels und Meisterbriefs. http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2010/0159/a159.pdf#page=2 - Großherzogliche Verordnung vom 13. Juli 2006 zur Änderung der Großherzoglichen Verordnung vom 1. Juli 1997 zur Festlegung des Programms und der Bedingungen für die Organisation der Kurse und Prüfungen zum Erhalt des Meisterbriefs im Handwerkssektor. http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2006/0125/a125.pdf#page=10 Luxemburg, im September 2014