Verträge für ein gemeinsames Europa

Transcription

Verträge für ein gemeinsames Europa
Verträge für ein gemeinsames Europa
Europa, wie wir es heute kennen, wurde am 25. März 1957
geboren – ein Europa mit der längsten Friedensperiode seiner
Geschichte; ein Europa des Wohlstandes, der Freiheit und der
Chancengleichheit.
Diese 50-jährige Erfolgsgeschichte begann am 25. März 1957
mit der feierlichen Unterzeichnung der Römischen Verträge
im Kapitol in Rom. Die Bedeutung dieses Vertragswerkes liegt
in seiner bahnbrechenden Idee: dieser gemeinsame Markt mit
freiem Personen-, Güter-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr
soll die Staaten Europas so eng zusammenwachsen lassen, dass
Kriege zwischen ihnen in Zukunft kein Thema mehr sind.
Tatsächlich begann der europäische Einigungsprozess schon
Jahrhunderte früher, mit all seinen Höhen und – oft allzu blutigen – Tiefen.
Die Ausstellung „Verträge für ein gemeinsames Europa“ zeigt
anhand bedeutender Dokumente, wie gekrönte Häupter, Diktatoren und demokratische Staatschefs versucht haben, diesen
Prozess voranzutreiben.
Zu sehen sind unter anderem die Schlussakte des Westfälischen
Friedens und des Wiener Kongresses, der Friedensvertrag von
St. Germain sowie der Österreichische Staatsvertrag und der
EU-Beitrittsvertrag.
Mehr als vier Jahrhunderte europäischer Geschichte zusammengetragen im Bundeskanzleramt, das selbst Teil dieser Geschichte
war und ist.
Herzlich willkommen und viel Vergnügen!
1 Der Westfälische Friede – Ein Friede für Europa
Münster, 24.10.1648
Die Westfälischen Friedensverträge wurden nach mehr als vierjährigen Verhandlungen in Münster unterzeichnet. Sie markieren
einen wichtigen Einschnitt in der europäischen Geschichte, beendeten sie doch den dreißigjährigen Krieg – einen der längsten und
verlustreichsten Kriege in Europa – und regelten die wichtigsten
seiner Streitpunkte. Sie ordneten die Machtverteilung zwischen
Kaiser und Reichsständen (Mitglieder des Reichstages) ebenso
neu wie das gegenseitige Verhältnis der Konfessionen. Bayern
behielt die Kurwürde und die Oberpfalz, für die Pfalz wurde eine
neue Kur geschaffen. Frankreich und Schweden erlangten Geldzahlungen und Territorialgewinne. Durch die Artikel über die
Schweiz und italienische Territorien sowie durch den Einschluss
der gegenseitigen Verbündeten in der Präambel (im Osnabrücker Instrument auch jenen Spaniens) wurden die Verträge zur
Grundlage einer europäischen Friedensordnung, auf die man sich
in späteren Verträgen immer wieder berief.
2 Friede von Rijswijk
Rijswijk, 30.09.1697
Der Rijswijker Friede ist eines der zentralen Dokumente der Auseinandersetzungen zwischen Österreich und Frankreich, personalisiert
durch die beiden Herrscherpersönlichkeiten Kaiser Leopold I. und
König Ludwig XIV. Der dem Frieden zugrunde liegende Waffengang,
der Pfälzische Erbfolgekrieg, begann 1688 durch den französischen
Einfall in der Pfalz. Rasch wurde dieser Krieg ein Krieg von europäischer Dimension, der auch auf die französischen Überseegebiete
übergriff. Frankreich sah sich der 1689 gebildeten „Großen Allianz“,
bestehend aus dem Heiligen Römischen Reich, den Generalstaaten,
England, Spanien, Savoyen und Schweden gegenüber. Am Ende
blieb für Frankreich nur die Eroberung des Elsass als Ergebnis über,
praktisch alle anderen eroberten Gebiete musste es zurückgeben.
Wenige Jahre später werden sich Österreich und Frankreich dann im
Spanischen Erbfolgekrieg gegenüberstehen, ein Gegensatz, der bis
zum Jahr 1756, dem „Umsturz der Bündnisse“, Bestand haben sollte.
3 Friede von Lunéville – Napoleon scheint unbesiegbar
Lunéville, 09.02.1801
Der Friede von Lunéville war ein weiterer Baustein auf dem Weg
Napoleons zum Kaiser der Franzosen. Einer Koalition, gebildet aus
Russland, Österreich, Portugal, Großbritannien, dem Osmanischen
Reich, Neapel und dem Kirchenstaat, gegenüberstehend, gingen die
Franzosen aus dem 2. Koalitionskrieg als Sieger hervor. Für Österreich
bedeutete dies eine weitere empfindliche Niederlage. In weiterer Folge
des Friedens von Lunéville kam es 1803 zum Reichsdeputationshauptschluss, der besagte, dass die weltlichen deutschen Fürstentümer,
die ihre linksrheinischen Besitzungen verloren hatten, durch kleinere
weltliche Herrschaften entschädigt werden sollten. Dafür wurden die
geistlichen Fürstentümer aufgelöst, mit Ausnahme von Mainz.
4 Beitritt der Toskana zur Heiligen Allianz
Paris, 26.09.1815
Nach dem endgültigen Sieg über Napoleon in der Schlacht bei
Waterloo kamen die Monarchen Österreichs, Preußens und
Russlands (Franz I., Friedrich Wilhelm III., Alexander I.) 1815
noch in Paris überein, in Europa eine dauerhafte Friedensordnung zu schaffen. Sie verpflichteten ihre Regierungen dazu, nach
den Grundsätzen der christlichen Religion zu handeln (daher
der Name “Heilige Allianz“). Dieser Absichtserklärung schlossen
sich alle europäischen Mächte mit Ausnahme Englands und des
Osmanischen Reiches an, das sich naturgemäß nicht auf christliche Prinzipien verpflichten lassen konnte. Im Rückblick war
die Heilige Allianz ein Faktor konservativen Beharrens, der die
Entwicklung zu konstitutionellen Formen in Europa behinderte.
5 Schwedische Ratifikation des Wiener Kongresses
Stockholm, 01.11.1815
Vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 tagte der Wiener Kongress, der Europa nach der Niederlage des napoleonischen Frankreichs
im Jahr 1814 ein neues Gesicht geben sollte. Der Kongress tanzte nicht
nur, er arbeitete auch und brachte einige verhandlungstechnische Neuigkeiten in der Art der Vertragsfindung. Man erarbeitete die Ergebnisse
in Kommissionen oder Ausschüssen, was damals eine gänzliche Neuheit
darstellte. Der nordeuropäischen Großmacht Schweden gelang es im
Zuge der napoleonischen Wirren im Kampf gegen Dänemark, das mit
Frankreich verbunden war, im Frieden von Kiel Norwegen zu erwerben und dieses bis zum Jahr 1905 zu regieren. Dies war für Schweden
das wichtigste Ergebnis des Wiener Kongresses. Der schwedische
König Karl XIII. unterzeichnete, bereits gezeichnet von einer schweren
Krankheit, wie man an der brüchigen Schrift erkennen kann, am
1. November 1815 in Stockholm die schwedische Ratifikationsurkunde.
6 Friede von Brest-Litowsk – Die Geburt neuer Staaten
Brest Litowsk, 03.03.1918
1918 saßen sich erstmals Vertreter der Mittelmächte und des bolschewistischen Russlands am Verhandlungstisch gegenüber. Das
Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, das Osmanische Reich und
Bulgarien auf der einen Seite und Sowjetrussland und die Ukraine
auf der anderen Seite. Der Vertrag brachte einen Friedensschluss
für die Mittelmächte an der Ostfront und schuf die Staaten Finnland, Lettland, Litauen und Ukraine. Russland musste außerdem
auf seinen Anteil am Gebiet des ehemaligen polnischen Staates
verzichten, was eine wesentliche Vorraussetzung für dessen Wiedererrichtung bedeutete. Allerdings wurden wesentliche Bestimmungen des Brest-Litowsker Vertrages nach der Niederlage der
Mittelmächte im November 1918 wieder hinfällig.
7 Friedensvertrag von Saint Germain-en-Laye
Paris, 10.09.1919
Der Vertrag von Saint Germain-en-Laye ist einer der Pariser
Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten. Er
wurde am 10. September 1919 von der neuen Republik Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern unterzeichnet
und besiegelte die Auflösung des Kaiserreiches Österreich-Ungarn.
Die markantesten Gebietsveränderungen - neben dem Wegfall
der später eigenständigen Republiken Ungarn, Tschechien und
Slowakei - waren der Verlust Südtirols, Istriens und des Kanaltals
an Italien sowie in der Untersteiermark an den neuen SHS-Staat
(ab 1929: Jugoslawien). Angeschlossen wurde das Burgenland als
nunmehr jüngstes Bundesland Österreichs. Für die südlichste Region um Klagenfurt/Völkermarkt wurde in Artikel 49 und 50 eine
Volksabstimmung beschlossen, die für oder gegen den Verbleib
bei Österreich votieren sollte. Bei der Abstimmung am 10. Ok-
tober 1920 gingen knapp 60 Prozent aller Stimmen (davon rund
40 Prozent von „Kärntner Slowenen“) an Österreich, wodurch
Kärnten weiterhin österreichisches Bundesland blieb.
8 Internationale Wirtschaftskonferenz des
Völkerbundes – Versuch einer Einigung
Genf, 28.11.1930
Der Völkerbund wurde kurz nach Ende des Ersten Weltkrieges
von 32 alliierten und 13 neutralen Staaten als internationale
Organisation, welche die zwischenstaatliche Kooperation fördern
und den Frieden dauerhaft sichern sollte, in Genf gegründet.
Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919 von der
Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen und am 10. Januar 1920 ratifiziert. Am 16. Dezember 1920
wurde Österreich Mitglied des Völkerbundes. Neben friedenserhaltenden Maßnahmen sollte die „Genfer Liga“ vor allem die
wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa garantieren. Die
Zweite Internationale Konferenz des Völkerbundes vom 17. bis
28. November 1930 in Genf, brachte aber kein wirklich verbindliches Ergebnis. Das ursprüngliche Ziel, die Ergebnisse der Zollfriedenskonferenz vom 24. März 1930 in die Tat umzusetzen,
wurde nicht erreicht. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war
der Völkerbund de facto gescheitert und löste sich offiziell am 18.
April 1946 selbst auf. Auf Initiative der Außenminister Chinas,
Großbritanniens, der UdSSR und der USA wurden bereits 1945
die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet.
9a Moskauer Memorandum
Moskau, 15.04.1955
Das Moskauer Memorandum steht am Ende der Verhandlungen
der Regierungsdelegationen Österreichs und der Sowjetunion
vom 12. bis 15. April 1955 in Moskau und besiegelte den endgültigen Durchbruch zum Abschluss des Staatsvertrages. Die
Reise von Bundeskanzler Julius Raab, Vizekanzler Adolf Schärf,
Außenminister Leopold Figl und Staatssekretär Bruno Kreisky
zu den Verhandlungsführern der Sowjetunion – Außenminister
Wjatscheslaw Molotow und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Anastas Mikojan – war möglich geworden, weil Moskau
im Februar 1955 einen Schwenk in der Haltung gegenüber
Österreich vollzogen hatte. Im Mittelpunkt der Verhandlungen
stand die österreichische Absichtserklärung eine Neutralität „nach
Schweizer Vorbild“ anzunehmen. Des weiteren wurde eine Warenablöse für die DDSG und die Erdölindustrie vereinbart. Vom
Moskauer Memorandum gibt es lediglich zwei Exemplare, je einmal in Wien bzw. Moskau hinterlegt, wodurch dieses Dokument
fast noch wertvoller wird als der Staatsvertrag selbst.
9b Österreichischer Staatsvertrag
9c Wien, 15.05.1955
Seit Anfang Mai feilte die Botschafterkonferenz in Wien am
Text des Staatsvertrages. Noch am Vorabend der Unterzeichnung gelang es Leopold Figl in der Außenministerkonferenz
die Streichung der Mitverantwortungs-Klausel Österreichs am
Zweiten Weltkrieg aus der Präambel zu erreichen. Am 15. Mai
1955 trafen die Außenminister Wjatscheslaw Molotow (UdSSR),
John Dulles (USA), Harold Macmillan (GB), Antoine Pinay (F)
sowie Leopold Figl für Österreich und die alliierten Botschafter
im Marmorsaal des Schlosses Belvedere zur feierlichen Vertragsunterzeichnung zusammen. Der Staatsvertrag wurde am 27. Juli
1955 ratifiziert, das „Neutralitätsgesetz“ am 26. Oktober 1955
beschlossen.
Die Originalausfertigung des Staatsvertrages ist im Archiv
des russischen Außenministeriums in Moskau hinterlegt. Die
Signatarmächte Österreich, Frankreich, Großbritannien und
die Vereinigten Staaten verfügen jeweils über ein beglaubigtes
Exemplar, welches für den besagten Staat das „Original“ darstellt.
Die Besonderheit dieser Urkunde besteht in der ungewohnt beidseitig gedruckten (Buch)form, welche für Verträge in der Regel
nicht verwendet wird und somit auch keiner wirklichen „Kopie“,
sondern einem eigenständigen Exemplar entspricht.
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber:
Bundeskanzleramt/Bundespressedienst
Ballhausplatz 2,
1014 Wien
Grafische Gestaltung:
PKP proximity
11 Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA)
Stockholm, 04.01.1960
In der Zeit des Kalten Krieges wurden das Anschlussverbot und
die immerwährende Neutralität Österreichs dahingehend interpretiert, dass ein Beitritt zur EWG/EG nicht erlaubt sei. So trat
Österreich 1960 als erstem Schritt in Richtung europäischer Integration der Europäischen Freihandelszone bei. Das Abkommen
zur Errichtung einer „European Free Trade Association“ (EFTA)
wurde am 4. Jänner 1960 von Großbritannien, der Schweiz,
Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich und Portugal in
Stockholm unterzeichnet. Die EFTA war von Anfang an als temporäre Organisation geplant, um durch Bündelung der gemeinsamen (wirtschaftlichen) Interessen eine Annäherung an die EG
zu erleichtern, jedoch den einzelnen Mitgliedern volle (politische)
Handlungsfreiheit zu lassen. Seit 1995 wird die EFTA nur noch
von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gebildet,
dennoch wurde beschlossen, die EFTA vorerst als Zweckverband
im EWR fortzuführen.
12a Europäische Menschenrechtskonvention
Brüssel, 03.09.1958
Die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) ist der fünfte
völkerrechtliche Vertrag, der im Rahmen des Europarats geschlossen wurde. Österreich ist seit dem 16. April 1956 Mitglied
des Europarats und unterzeichnete die EMRK am 13. Dezember
1957. Die Signatarstaaten hatten jeweils 3 Jahre Zeit, den Vertrag
zu ratifizieren – für Österreich trat die Konvention innerstaatlich
am 3. September 1958 in Kraft, dies war der 5. Jahrestag der
EMRK. Die Menschrechtskonvention enthält primär die klassischen Freiheitsrechte (Grundrechte) wie z.B. Recht auf Leben,
Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit,
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. In den Zusatzprotokollen haben jedoch auch wirtschaftliche, kulturelle, politische,
soziale und justizielle Menschenrechte ihren Platz gefunden.
2b Europäische Sozialcharta
1
Straßburg, 22.07.1963
Die Europäische Sozialcharta (ESC) ist ein völkerrechtlich
verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der
Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Sie
geht auf eine Initiative des Europarates zurück und wurde am 18.
Oktober 1961 in Turin von der Mehrheit seiner Mitglieder (13
von 16 Stimmen) beschlossen. Die Charta gilt als Pendant zur
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie wurde
bewusst als Ergänzung bzw. Erweiterung der klassischen liberalen
Grundrechte geschaffen. Insgesamt wurden 19 soziale Rechte
benannt, darunter das Recht auf Arbeit, auf Berufsausbildung
und auf soziale Sicherheit, aber auch besondere Schutzrechte für
Kinder, Jugendliche, Mütter und Familien.
Die ESC trat am 26. Februar 1965 in Kraft, Österreich ratifizierte
den Vertrag am 29. Oktober 1969. 1996 wurde eine revidierte
Fassung der ESC ausgearbeitet, die insgesamt 31 Grundrechte
enthält und die alte Fassung zum Beispiel um das Recht auf eine
Wohnung, den besonderen Schutz alter Menschen, Kündigungsschutz oder den Schutz vor Armut ergänzt. Sie trat 1999 in Kraft
und ist seither gültig.
13 Österreich und die EWG – Der zweite Schritt nach Europa
Brüssel, 22.07.1972
Österreich stellte als einziges EFTA-Land schon 1961 einen
Assoziierungsantrag auf Beitritt zur EWG. Die Bemühungen
wurden aber durch ein Veto der Sowjetunion zunichte gemacht.
1965 begannen erste Beitrittsverhandlungen, die jedoch 1967
wegen der Südtirolfrage widerum scheiterten. 1970 wurde der
Grundstein für die Schaffung einer die EG- und EFTA-Staaten
umfassenden Freihandelszone gelegt. Der EWG-Ministerrat
erteilte am 26. Oktober 1970 das Mandat zu Verhandlungen über
ein Interimsabkommen mit Österreich, mit dem Ziel sämtliche
Zölle, mengenmäßige Beschränkungen und andere ähnliche
Handelshemmnisse zu beseitigen. Am 22. Juli 1972 wurden in
Brüssel die EWG-EFTA-Freihandelsabkommen abgeschlossen:
Sie umfassten ein Abkommen EFTA und EWG, einen Vertrag
EFTA und EGKS/Montanunion sowie die Interimsabkommen
zwischen Österreich und beiden Organisationen. Die Freihandelszone wurde 1977 voll verwirklicht, die Zölle für Industrieund Gewerbeprodukte abgeschafft.
14 Konferenz für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE)
Helsinki, 01.08.1975
Die erste Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (KSZE) fand auf Initiative des Warschauer Paktes ab
dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer der blockübergreifenden Konferenz waren die USA, Kanada, die Sowjetunion und
alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien. Nach
zweijährigen Verhandlungen wurde die Schlussakte von Helsinki
am 1. August 1975 von 35 Staaten unterzeichnet.
Die Schlussakte umfasst Vereinbarungen über Menschenrechte,
die Unverletzlichkeit der Grenzen, die allgemeine Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Sicherheitsfragen sowie Fragen der Zusammenarbeit in humanitären
Angelegenheiten und die Einhaltung der Menschenrechte.
Letzteres war Grundlage für die Entstehung vieler osteuropäischer Bürgerrechtsorganisationen, die mit ihrer Arbeit in Folge
wesentlich zum Zusammenbruch des Ostblocks Ende der 1980er
Jahre beitrugen. Beim KSZE-Gipfeltreffen im Dezember 1994
in Budapest wurde beschlossen, die KSZE mit Wirkung vom
1. Januar 1995 in „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (OSZE) umzubenennen. Als Sitz des Generalsekretariats wurde Wien gewählt.
15a Beitritt Österreichs zur EU – Ziel und Anfang
15b Rom, 24.06.1994 (Vertrag); 24.11.1994 (Ratifikation)
Wesentlich für die endgültige Integration Österreichs in die
Europäische Gemeinschaft waren die historischen Umwälzungen
in Osteuropa zwischen 1989 und 1991. Bereits knapp vor dem
Fall des Eisernen Vorhangs und dem Auseinanderbrechen der
Sowjetunion entschloss sich Österreich 1989 einen Antrag auf
Vollmitgliedschaft bei der EU zu stellen. Am 17. Juli übergab
der damalige Außenminister Alois Mock dem Präsidenten des
Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft den österreichischen EG-Beitrittsantrag. Zwei Jahre darauf, im Juli 1991,
verabschiedete die EG-Kommission eine grundsätzlich positive
Stellungnahme („Avis“) zum Beitrittsansuchen Österreichs. Am
1. Februar 1993 wurden die Verhandlungen mit der zu diesem
Zeitpunkt bereits als EU (Europäische Union) firmierenden Gemeinschaft aufgenommen. Bei der Volksabstimmung am 12. Juni
1994 stimmten 66 Prozent der österreichischen Bevölkerung mit
JA zum EU-Beitritt. Seit 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied
der Europäischen Union.
16 Ludwig van Beethovens
9. Symphonie – die Europahymne
Ludwig van Beethoven (1770 – 1827) ging mit seinen Symphonien
musikalisch neue Wege, die den Bogen von der klassischen Form
der Romantik (mit Ersetzung des Menuetts durch das Scherzo)
bis hin zur Sprengung der bisher rein instrumentalen Gattung
durch Einsatz des Chors spannten. Erste Skizzen zur 9. Symphonie in d-Moll (Op.125) fertigte Beethoven bereits im Jahr 1815
an, die Uraufführung erfolgte schließlich am 7. Mai 1824 im k.k.
Hoftheater (Kärntnertortheater) in Wien. Bekanntestes Charakteristikum dieser Symphonie ist die Verwendung von Gesangssolisten und gemischtem Chor im Finalsatz. Der Text, der mit
den berühmten Worten „Freude, schöner Götterfunken“ beginnt,
stammt aus der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller. 1972
wurde die Melodie zur Europahymne bestimmt und 1985 von der
Europäischen Gemeinschaft als deren offizielle Hymne angenommen.
Verträge für ein
gemeinsames Europa
50 Jahre Römische Verträge
und die Einigung Europas
Die Ausstellung im Bundeskanzleramt