pdf Arbeitsrechtliche Abmahnung, Mustertext
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pdf Arbeitsrechtliche Abmahnung, Mustertext
So funktioniert die Abmahnung Das nachfolgende Muster einer Abmahnung stellt lediglich eine Orientierungshilfe für den Aufbau einer arbeitsrechtlichen Abmahnung dar. Wie oft: Das hängt von der Art und dem Gewicht der Pflichtverletzung ab. Kreitner:„Als Faustregel gilt, höchstens zweimal bei gleichartigem Fehlverhalten abmahnen.“ Bitte beachten Sie insbesondere, dass der Sachverhalt, der zur Abmahnung führt, von Ihnen detailliert, unter Angabe des genauen Hergangs, Zeitpunkt, Ort etc., dargestellt werden muss. Briefkopf des Arbeitgebers, Ort, Datum Eine Übersicht für Arbeitgeber: Abmahnung Sehr geehrte/r Herr/ Frau..., wir haben festegestellt, dass Sie am ... (genaue Beschreibung des Fehlverhaltens). Eine plausible Erklärung für Ihr Verhalten haben Sie bislang nicht vorgetragen. Sie haben damit Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (wiederholt) verletzt. Dieses Fehlverhalten nehmen wir nicht hin. Hiermit mahnen wir Sie aufgrund Ihres Verhaltens ausdrücklich ab und bitten Sie vielmehr dringend, sich an Ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitvertrag zu halten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns im Falle einer nochmaligen derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung gezwungen sehen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Bitte bestätigen Sie uns den Empfang dieser Abmahnung auf der beigefügten Kopie, die zu den Personalakten genommen wird. Eine weitere Kopie dieses Briefes hat der Betriebsrat zur Kenntnis erhalten. Mit freundlichen Grüßen ........................ (Arbeitgeber) Hiermit bestätige ich, die vorstehende Abmahnung zur Kenntnis erhalten zu haben. ......................... (Arbeitnehmer, Ort, Datum) 06.08.2014 Seite 1 von 1 Der Arbeitgeber muss bei Problemen immer das mildere Mittel wählen und das ist vor der Kündigung die Abmahnung. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist deshalb die Ausnahme. Nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann er auf die Abmahnung verzichten. 1. Eine Abmahnung hat eine Rügeund Hinweisfunktion, erklärt Dr. Jochen Kreitner, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln. Der Arbeitgeber sagt damit seinem Mitarbeiter: „Du hast etwas falsch gemacht und solltest es in Zukunft anders machen.“ 2. Eine weitere Funktion der Abmahnung ist die Ankündigung und Warnung. „Der Arbeitgeber warnt vor den Konsequenzen, wenn sich am Fehlverhalten nichts ändert“, so Kreitner. 3. Sie dient der Dokumentation: Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers wird festgehalten. 4. Die Abmahnung ist die Vorbereitung einer möglichen Kündigung. Was: Abgemahnt werden kann jede objektive Pflichtverletzung, sofern sie nicht völlig unwesentlich ist, wie eine kleine Verspätung. Wann: Eine Abmahnung sollte man unverzüglich schreiben und nicht erst Monate abwarten. Wie: Die Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen. Trotzdem ist die Schriftform besser, da man dann den Beweis schwarz auf weiss hat. Die Pflichtverletzung muss ganz konkret bezeichnet werden.„Max M. arbeitet unzuverlässig“ reicht als Begründung nicht aus. Mehrere verschiedene Pflichtverletzungen sollte man nie in einer Abmahnung zusammenfassen. Die Gefahr dabei: Im Kündigungsschutzprozess wird die Abmahnung unwirksam, sollte sich nur ein Punkt nicht belegen lassen. In der Abmahnung muss stehen, was droht, wenn sich der Vertragsverstoß wiederholt. Wer: Abmahnen darf jeder Vorgesetzte. Besser ist aber, wenn der Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder Personalleiter abmahnt. Wie lange: Für die Wirkungsdauer einer Abmahnung gibt es keine Regelfrist. Es kommt darauf an, wie schwerwiegend die Pflichtverletzung war. Als Faustregel nennt Jochen Kreitner zwei bis drei Jahre. Kündigung/Abmahnung: Als Kündigungsgrund ist das in der Abmahnung genannte Fehlverhalten verbraucht. Der Arbeitgeber benötigt ein weiteres Fehlverhalten und sollte dann auch konsequent handeln. Im Kündigungsschutzverfahren wird ggfs. alles noch einmal aufgerollt – auch die Abmahnung. Vor einer Kündigung sollte man deshalb prüfen, ob korrekt abgemahnt wurde, denn: „Fehler in der Abmahnung sind im Prozess nicht mehr heilbar und können teuer werden, wenn die Kündigung dadurch unwirksam wird und Lohn nachgezahlt werden muss.“