pdf Arbeitsrechtliche Abmahnung, Mustertext

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pdf Arbeitsrechtliche Abmahnung, Mustertext
So funktioniert die
Abmahnung
Das nachfolgende Muster einer
Abmahnung stellt lediglich eine
Orientierungshilfe für den Aufbau
einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
dar.
Wie oft: Das hängt von der Art und
dem Gewicht der Pflichtverletzung ab.
Kreitner:„Als Faustregel gilt,
höchstens zweimal bei gleichartigem
Fehlverhalten abmahnen.“
Bitte beachten Sie insbesondere,
dass der Sachverhalt, der zur
Abmahnung führt, von Ihnen
detailliert, unter Angabe des genauen
Hergangs, Zeitpunkt, Ort etc.,
dargestellt werden muss.
Briefkopf des Arbeitgebers, Ort,
Datum
Eine Übersicht für Arbeitgeber:
Abmahnung
Sehr geehrte/r Herr/ Frau...,
wir haben festegestellt, dass Sie am ...
(genaue Beschreibung des
Fehlverhaltens).
Eine plausible Erklärung für Ihr
Verhalten haben Sie bislang nicht
vorgetragen. Sie haben damit Ihre
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
(wiederholt) verletzt.
Dieses Fehlverhalten nehmen wir
nicht hin.
Hiermit mahnen wir Sie aufgrund
Ihres Verhaltens ausdrücklich ab und
bitten Sie vielmehr dringend, sich an
Ihre Verpflichtungen aus dem
Arbeitvertrag zu halten. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass wir uns
im Falle einer nochmaligen derartigen
oder ähnlichen Pflichtverletzung
gezwungen sehen, Ihr
Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Bitte bestätigen Sie uns den Empfang
dieser Abmahnung auf der
beigefügten Kopie, die zu den
Personalakten genommen wird.
Eine weitere Kopie dieses Briefes hat
der Betriebsrat zur Kenntnis erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
........................
(Arbeitgeber)
Hiermit bestätige ich, die vorstehende
Abmahnung zur Kenntnis erhalten zu
haben.
.........................
(Arbeitnehmer, Ort, Datum)
06.08.2014 Seite 1 von 1
Der Arbeitgeber muss bei Problemen
immer das mildere Mittel wählen und
das ist vor der Kündigung die
Abmahnung. Eine verhaltensbedingte
Kündigung ohne vorherige
Abmahnung ist deshalb die
Ausnahme. Nur bei
schwerwiegendem Fehlverhalten
kann er auf die Abmahnung
verzichten.
1. Eine Abmahnung hat eine Rügeund Hinweisfunktion, erklärt Dr.
Jochen Kreitner, Vorsitzender Richter
am Landesarbeitsgericht Köln. Der
Arbeitgeber sagt damit seinem
Mitarbeiter: „Du hast etwas falsch
gemacht und solltest es in Zukunft
anders machen.“
2. Eine weitere Funktion der
Abmahnung ist die Ankündigung und
Warnung. „Der Arbeitgeber warnt vor
den Konsequenzen, wenn sich am
Fehlverhalten nichts ändert“, so
Kreitner.
3. Sie dient der Dokumentation: Das
Fehlverhalten des Arbeitnehmers wird
festgehalten.
4. Die Abmahnung ist die
Vorbereitung einer möglichen
Kündigung.
Was: Abgemahnt werden kann jede
objektive Pflichtverletzung, sofern sie
nicht völlig unwesentlich ist, wie eine
kleine Verspätung.
Wann: Eine Abmahnung sollte man
unverzüglich schreiben und nicht erst
Monate abwarten.
Wie: Die Abmahnung muss nicht
schriftlich erfolgen. Trotzdem ist die
Schriftform besser, da man dann den
Beweis schwarz auf weiss hat. Die
Pflichtverletzung muss ganz konkret
bezeichnet werden.„Max M. arbeitet
unzuverlässig“ reicht als Begründung
nicht aus. Mehrere verschiedene
Pflichtverletzungen sollte man nie in
einer Abmahnung zusammenfassen.
Die Gefahr dabei: Im
Kündigungsschutzprozess wird die
Abmahnung unwirksam, sollte sich
nur ein Punkt nicht belegen lassen. In
der Abmahnung muss stehen, was
droht, wenn sich der Vertragsverstoß
wiederholt.
Wer: Abmahnen darf jeder
Vorgesetzte. Besser ist aber, wenn
der Betriebsinhaber, Geschäftsführer
oder Personalleiter abmahnt.
Wie lange: Für die Wirkungsdauer
einer Abmahnung gibt es keine
Regelfrist. Es kommt darauf an, wie
schwerwiegend die Pflichtverletzung
war. Als Faustregel nennt Jochen
Kreitner zwei bis drei Jahre.
Kündigung/Abmahnung: Als
Kündigungsgrund ist das in der
Abmahnung genannte Fehlverhalten
verbraucht. Der Arbeitgeber benötigt
ein weiteres Fehlverhalten und sollte
dann auch konsequent handeln. Im
Kündigungsschutzverfahren wird ggfs.
alles noch einmal aufgerollt – auch
die Abmahnung. Vor einer Kündigung
sollte man deshalb prüfen, ob korrekt
abgemahnt wurde, denn: „Fehler in
der Abmahnung sind im Prozess nicht
mehr heilbar und können teuer
werden, wenn die Kündigung dadurch
unwirksam wird und Lohn
nachgezahlt werden muss.“