SV Wellenkamp Itzehoe e. V.

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SV Wellenkamp Itzehoe e. V.
SV Wellenkamp Itzehoe e. V.
Gegründet 1950 als SV Rantzau/ Nordoe
Christian- Lohse- Str. 9c, 25524 Itzehoe, Tel./Fax: 04821/ 86398

Aufnahmeantrag

Name:__________________________________________ Vorname:___________________________________________
Geb. am:______________________Geb.Ort:____________________________________Tel.:_______________________
Wohnort:_______________________________________ Straße:______________________________________________
Email-Adresse: ________________________________________________
Die Aufnahmegebühr beträgt für Jugendliche € 3,-- und für Erwachsene € 6,-Die monatlichen Beiträge:
Jugendliche bis 18 Jahre
€
Passiv
€ 5,00
Senioren ab 18 Jahre
€ 11,00
Familienbeitrag
€ 17,00
LSV für Jugendliche
€
LSV für Senioren
€ 2,56 jährlich
7,50
1,53 jährlich
Beitragsermäßigung kann auf Antrag (schriftlich) vom Vorstand gewährt werden.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung an (Auszüge als Anhang bitte abnehmen)
Kündigungen sind schriftlich, 6 Wochen vor Quartalsende, dem Vorstand vorzulegen.
Ort:________________________den______________________Unterschrift:___________________________
Ich wähle die Sportart:
Fußball
Sonstiges
Ermächtigung zum Einzug der Beitragsforderungen mittels Lastschrift!
Hiermit ermächtige ich - widerruflich - den SV Wellenkamp Itzehoe e. V. zum
Lastschrifteinzug meiner Beiträge in Höhe von € _______________
und zwar:
 a) jährlicher Einzug (bei Gutschrift eines Monatsbeitrages)
 b) vierteljährlich zum 01.01./01.04./01.07./01.10. des Jahres
Bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos
Name der Bank:_____________________________________________BLZ:__________________________
Konto Nr.:_______________________________
Ort:____________________________________Datum:___________________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
_____________________________________________________________________
Vollständiger Vor- und Zuname des Kontoinhabers in Druckbuchstaben.
wenn's um Geld geht.........
printed by JvK
Bankverbindung: Sparkasse Westholstein - BIC: NOLADE21WHO – IBAN: DE94 2225 0020 0003 0027 72
Auszug aus der Satzung des SV Wellenkamp Itzehoe e. V.
§ 1 Name, Sitz und Vereinsfarben:
Der Verein führt den Namen Sportverein Wellenkamp Itzehoe e. V.. Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name “Sportverein Wellenkamp Itzehoe e. V.”.
Seine Farben sind rot und weiß.
§ 2 Vereinszweck:
Der Verein bezweckt die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder auf gemeinnütziger Grundlage.
Zu diesem Zweck stellt der Verein seinen Mitgliedern die Sportanlagen und Baulichkeiten zur
Verfügung. Alle Einkünfte werden ausschließlich zur Bestreitung der Ausgaben verwendet, die zur
Erreichung der Vereinszwecke notwendig sind. Der Verein ist frei von politischen, rassistischen
und religiösen Tendenzen.
§ 3 Mitgliedschaft:
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die unbescholten ist.
Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung
des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Mit der Unterschrift auf der Eintrittserklärung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen
der Satzung des Vereins und Weisungen der Sportverbände des Landes Schleswig- Holstein,
denen der Verein als Mitglied angehört.
Der Verein hat aktive, passive und Ehrenmitglieder. Aktive Mitglieder sind solche, die sich im
Verein sportlich betätigen oder eine Funktion ausüben.
Passive Mitglieder sind solche, die durch ihren Beitrag den Verein fördern.
Personen, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und der Zweckbestimmung
des Vereins ergeben. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu
fördern sowie Beschlüsse der Vereinsorgane zu folgen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet: a) durch Tod
b) durch Austritt aus dem Verein zum Ende eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Wochen. Die Austrittserklärung ist nur wirksam, wenn sie gegenüber
dem Vorstand schriftlich abgegeben wird. c) durch Ausschluss.
§ 5 Organe des Vereins:
Organe des Vereins sind
- die Jahreshauptversammlung
- der Vorstand
- der Beirat
Das oberste Organ des Vereins ist die Jahreshauptversammlung. Sie findet innerhalb des ersten
Quartals eines jeden Jahres statt.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
§ 6 Beiträge:
Der Mitgliedsbeitrag ist im voraus zu entrichten und kann jährlich oder vierteljährlich gezahlt werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 9 Haftpflicht:
Der Verein haftet nicht für die aus dem Sportbetrieb entstehenden Gefahren und Sachverluste.
§ 10 Stimmrecht Jugendlicher:
Jugendliche Mitglieder des Vereins haben nach Vollendung des 16. Lebensjahres das volle Stimmrecht.
Bankverbindung: Sparkasse Westholstein - BIC: NOLADE21WHO – IBAN: DE94 2225 0020 0003 0027 72

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