Kreditvermittler

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Kreditvermittler
Geschäfte mit der Armut
Bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung
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Kreditvermittler
Auch in schwierigen Fällen - ideal bei negativer
Schufaauskunft - ohne Sicherheiten - ohne
Bonitätsprüfung - ohne Bürgen - auch an Rentner - auch
an Hausfrauen - Kredite aus dem Ausland -
Wer kennt sie nicht, die Werbung, die selbst denjenigen,
die bei Banken als nicht kreditwürdig abgelehnt wurden,
schnelle und unkomplizierte Hilfen in Finanznöten anbietet.
Kreditvermittler vergeben allerdings selbst keine Kredite.
Sie
reichen
die
Kreditanfragen
an
Banken
weiter,
die
dann
über
eine
Kreditvergabe entscheiden. Die "Zwischenstation" verteuert den Kredit in der
Regel, da der Vermittler für seine Dienstleistung bezahlt werden muss. Sie
steigert aber nicht die Chancen tatsächlich einen Kredit zu erhalten. Banken egal ob im Inland oder Ausland - müssen daran interessiert sein, dass der Kredit
auch
zurückgezahlt
werden
kann.
Deshalb
werden
sie
immer
die
Rückzahlungsaussichten sorgfältig prüfen und die hierbei angelegten Maßstäbe
sind bei allen Banken sehr ähnlich.
Wenn Ihre Hausbank keinen Kredit mehr gewährt, ist deshalb die
Wahrscheinlichkeit
über
einen
Kreditvermittler
noch
an
Geld
zu
kommen, ebenfalls sehr gering!
Leider stellt sich in vielen Fällen heraus, dass die vollmundig versprochenen
Kredite nicht vermittelt werden können, ja gar nicht vermittelt werden sollen. Die
Vermittlungsquote der berühmt/berüchtigten schufa-freien Kredite liegt nach
einer Untersuchung aus dem Jahre 2007 tatsächlich bei unter 2 Prozent.
Unseriösen Kreditvermittlern kommt es aber nicht in erster Linie auf die
Kreditvermittlung, sonder vielmehr darauf an, Gewinne zu erzielen, in dem sie
Gebühren berechnen, auf die sie keine Rechtsanspruch haben oder zusätzliche
(Finanz-) Dienstleistungen verkaufen, für die kein Bedarf besteht.
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Kreditvermittler haben, nach den gesetzlichen Bestimmungen, nur dann einen
Anspruch auf Vergütung, wenn aufgrund ihrer Bemühungen ein Darlehen
tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss zwingend in
einem schriftlichen Vermittlungsvertrag geregelt sein und auch im Kreditvertrag
ausgewiesen werden. Von diesen gesetzlichen Regelungen darf zum Nachteil des
Kreditsuchenden nicht abgewichen werden! Unseriöse Kreditvermittler versuchen
diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, in dem sie angebliche "Auslagen"
verlangen. Zulässig ist ein solches Verlangen nur dann, wenn Auslagen
nachweisbar
in
Zusammenhang
mit
den
Bemühungen
im
Zuge
der
Darlehensvermittlung entstanden sind und auch notwendig waren. Die Kosten
die, etwa für einen Hausbesuch des Kreditvermittlers, in Zusammenhang mit
dem Abschluss eines Kreditvermittlungsvertrages anfallen, fallen nicht unter
diese Regelung, da sie nicht dem Abschluss des Kreditvertrages selbst dienen,
und dürfen nicht vom Kreditsuchenden gefordert werden.
Auch der Versuch, Gebührenforderungen durch den Hinweis auf angeblich
erbrachte sonstige Dienstleistungen ("Wirtschafts-", "Haushaltsanalysen" u.dgl.)
zu rechtfertigen ist ebenso unzulässig, wie die Übersendung von Kreditunterlagen
per Nachnahme.
Eine weitere beliebte Methode Kreditsuchende zu schädigen ist der Verkauf
zusätzlicher Versicherungs- und Bausparverträge die angeblich als Sicherheit für
den gewünschten Kredit dienen sollen. Solche "Sicherheiten" sind wertlos und
steigern Ihre Chancen auf einen Kredit nicht. Sie sind nur dazu gedacht, dem
unseriösen Kreditvermittler zusätzliche Provisionseinnahmen zu verschaffen.
Gleiches gilt auch Firmen- oder Genossenschaftsbeteiligungen, die vielfach zur
Anlage der vermögenswirksamen Leistungen verkauft werden sollen. Auch diese
Verträge für deren Vermittlung erhebliche Provisionen gezahlt werden sollen, so
die Kreditvermittler, die Bonität der Kreditsuchenden steigern und damit eine
Kreditgewährung ermöglichen. Das Gegenteil ist allerdings der Fall, da die
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vermittelten Verträge in der Regel eine Haftung für den Fall der Insolvenz der
Firmen bzw. Genossenschaften beinhalten.
Internetnutzer in Österreich und der Bundesrepublik finden in den letzten
Monaten immer wieder Kreditangebote aus der Ukraine oder Russland in ihren EMails. Die Mails bieten zu minimalen Zinsen Kredite ohne Vorkosten für
jedermann, auch bei Hartz IV – Bezug, an. Um das günstige Angebot nutzen zu
können, müssen allerdings die Kreditunterlagen durch eine spanische (!) Firma
übersetzt werden, die ihre Leistung selbstverständlich in Rechnung stellt. Ebenso
selbstverständlich
hört
der
Kreditsuchende
nach
Zahlung
der
Übersetzungsgebühren nie wieder vom Vermittler.
So können Sie sich schützen:
Lassen Sie sich nicht zu einem Hausbesuch überreden.
Lassen Sie sich nie zu einem Vertragsabschluss drängen – seriöse Anbieter
lassen Ihnen Bedenkzeit.
Lesen Sie sich genau durch, was Sie unterschreiben, und unterschreiben
Sie keinesfalls Blankoverträge.
Schließen Sie in Verbindung mit einem Darlehenswunsch keine
Versicherungs-, Bauspar- oder sonstigen Verträge ab.
Leisten Sie keine Zahlungen zur „Refinanzierung“ von angeblich
„selbstzahlenden“ Darlehen.
Leisten Sie keine Zahlungen an den Vermittler, solange der versprochene
Kreditbetrag nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist; auch wenn Ihnen
vorgespielt wird, der Kredit sei genehmigt.
Lassen Sie sich bei „Finanzsanierungs-“ oder
Schuldenregulierungsangeboten die Erlaubnis nach dem
Rechtsberatungsgesetz bzw. die Anerkennung als geeignete Stelle gemäß
Insolvenzordnung zeigen.
Nehmen Sie Nachnahmesendungen nicht an.
Verlangen Sie Kopien von allen unterzeichneten Schriftstücken.
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Geben Sie niemals Originalunterlagen aus den Händen.
Lassen Sie sich alle Zahlungen quittieren.
Holen Sie schnellstmöglich Rechtsrat ein bzw. legen Sie Widerspruch ein,
wenn der Kreditvermittler oder der Schuldenregulierer versucht, die
Gebührenforderung über einen gerichtlichen Mahnbescheid beizutreiben.
Versucht der Kreditvermittler das Bestehen eines Auslagenerstattungsanspruches vorzutäuschen und sind diese Auslagen tatsächlich nicht
angefallen bzw. Vermittlungsbemühungen nicht unternommen worden,
oder täuscht die mit der Schuldenregulierung beauftragte Person den
Schuldner über die versprochene Leistung, so liegt der Verdacht einer
strafbaren Betrugshandlung nahe. In diesen Fällen empfiehlt es sich,
Strafanzeige zu erstatten.
Fordern Sie zu Unrecht gezahlte Beträge, ggf. mit anwaltlicher Hilfe,
zurück.
Wenden Sie sich bei finanziellen Problemen, oder wenn Sie durch einen
unseriösen
Kreditvermittler
geschädigt
fühlen,
an
Ihre
örtliche
Schuldnerberatung, die Verbraucherzentralen oder lassen Sie sich anwaltlich
beraten. Die Anschrift der zuständigen Schuldnerberatungsstelle erfahren Sie bei
Ihrer
Stadt-
oder
Kreisverwaltung
und
im
Internet
unter
www.forum-
schuldnerberatung.de.
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