10.03.15 Pro und Contra Quantitative Easing

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10.03.15 Pro und Contra Quantitative Easing
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10.03.15
NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
NACHRICHTEN
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Geldpolitik
Pro und Contra Quantitative Easing
Vorrangiges Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ist es,
Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Die EZB interpretiert Preisstabilität als eine mittelfristige Preissteigerungsrate
von unter, aber nahe zwei Prozent. Im Dezember und Januar hat
sich nach Meinung der EZB die Inflation im Euroraum mit -0,2
Prozent bzw. -0,6 Prozent zu sehr vom selbst auferlegten Inflationsziel von zwei Prozent entfernt. Auch die Inflationserwartungen sind rückläufig. Die EZB befürchtet eine deflatorische
Entwicklung. Traditionelle geldpolitische Instrumente, um die
Geldbasis auszuweiten, hat die EZB bereits ausgeschöpft: Die
Leitzinsen im Euroraum liegen nahe 0 Prozent (Hauptrefinanzierungssatz 0,05 Prozent, Spitzenrefinanzierungssatz 0,3 Prozent, Einlagesatz -0,2 Prozent). Über eine weitere Senkung der
Leitzinsen kann die Geldpolitik nicht weiter gelockert werden.
Daher hat die EZB am 22. Januar in einem außergewöhnlichen
Schritt ein großvolumiges Ankaufprogramm für Staatsanleihen
der Mitgliedsländer der europäischen Währungsunion beschlossen. Im Zeitraum März 2015 bis mindestens September 2016
sollen auf dem Sekundärmarkt Investment-Grade-Wertpapiere
öffentlicher und privater Schuldner im Volumen von 60 Mrd. €
monatlich aufgekauft werden. Das Gesamtvolumen des Pro-
gramms beläuft sich auf über 1,14 Bio. €. Im Zuge der expansiven Geldpolitik der Zentralbank über die direkte Ausweitung
der Geldbasis (Quantitative Easing oder Quantitative Lockerung)
kauft die Zentralbank in großem Stil Anleihen. Das aktuelle Programm der EZB beinhaltet den breit angelegten Ankauf von
Staatsanleihen sowie von Anleihen halbstaatlicher, internationaler und supranationaler Institutionen der Eurozone mit einer
Restlaufzeit von mindestens zwei und höchstens 30 Jahren. Es
ergänzt die bereits existierenden Ankaufprogramme für Covered
Bonds und Asset Backed Securities. Vor der EZB hatten bereits
andere Zentralbanken wie die Fed, die Bank of England oder die
Bank of Japan Quantitative Easing beschlossen und mit unterschiedlichem Erfolg durchgeführt.
Neben dem von der EZB genannten Hauptziel Deflation zu vermeiden, sind mit Quantitative Easing weitere Zielsetzungen verbunden. Die Kreditnachfrage von Unternehmen und Konsumenten soll erhöht werden, indem das Ankaufprogramm Anleihekurse steigen und Zinsen sinken lässt. Die Kreditvergabe der
Banken soll angeregt werden, indem Bankbilanzen durch den
Ankauf der Anleihen entlastet werden. Eine Abwertung des Euro
gegenüber anderen Währungen soll Exporte verbilligen und Im-
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TOP-THEMA
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porte verteuern. Durch eine erhöhte Nachfrage nach Krediten
und ein verstärktes Kreditangebot in Verbindung mit einer Abwertung des Euro erhofft sich die EZB eine Stimulierung der
Konjunktur und ein Ansteigen der Inflation.
Kritiker des Quantitative Easing argumentieren, dass die extrem
lockere Geldpolitik mit einer Reihe von Risiken verbunden ist.
Das Programm nimmt Druck von (südeuropäischen) Regierungen,
strukturelle Reformen durchzuführen. Deren Reformbereitschaft
– sofern vorhanden – erlahmt. Durch das niedrige Zinsniveau geht
ein wesentlicher Anreiz für solides Haushalten verloren. Im Gegenteil werden Staaten dazu verleitet, noch mehr Schulden zu
machen. Inzwischen haben Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit
bis zu sechs Jahren eine negative Rendite. Die niedrigen Zinsen
führen zu niedrigeren Zinserträgen für Sparer. Ein längerfristig
niedriges Zinsniveau wirkt sich auf die Altersvorsorge aus. Entweder muss mehr gespart werden, um ein gleichbleibendes Versorgungsniveau im Alter sicherzustellen, oder ein niedrigeres
Alterseinkommen in Kauf genommen werden. Es wird darüber
hinaus befürchtet, dass das zusätzliche Geld nicht in die Realwirtschaft fließt. Stattdessen besteht die Gefahr, dass sich spekulative
Blasen an Finanz- oder Immobilienmärkten bilden. Die aktuelle
Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe beruht weniger
auf mangelnder Liquidität als auf einer unzureichenden Kreditwürdigkeit potenzieller Kreditnehmer. Zudem tragen verschärfte
regulatorische Anforderungen wie die Basel-III-Regelungen dazu
bei, dass Banken ihre Kreditvergabe einschränken. Die Geldschwemme verstärkt außerdem die Einkommens- und Vermögensungleichheit in der Gesellschaft, da im Wesentlichen Vermögende von steigenden Anleihe- und Aktienkursen oder Immobilienpreisen profitieren. Wird die geldpolitische Lockerung übertrieben und die Geldbasis zu sehr ausgeweitet, besteht die Gefahr,
dass mittelfristig die Inflationsrate über die angestrebten zwei
Prozent steigt. Die durch Quantitative Easing herbeigeführte Abwertung des Euro kann andere Länder dazu veranlassen, ebenfalls Maßnahmen einzuleiten, ihre Währungen abzuwerten. Es
kommt zu einem Abwertungswettlauf. Mit Quantitative Easing
hat die EZB ein geldpolitisches Experiment gestartet, dessen Ausgang unsicher ist.
Autor: Prof. Dr. Jochen Beißer, Hochschule RheinMain, Wiesbaden.
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Zahlungsverkehr der Zukunft
Banken müssen neue Antworten finden
Das Smartphone hat sich so schnell verbreitet wie fast kein
anderes Gerät: Bereits die Hälfte der Deutschen sind Smartphone-Nutzer‒und diese verbringen mit ihrem Gerät auch viel
Zeit. Laut einer Studie der Uni Bonn schauen die Deutschen
zwischen 17 und 23 Jahren durchschnittlich 135 mal täglich
auf ihr Smartphone. Das Handy hat mittlerweile nicht nur den
Tagesablauf, sondern auch ganze Industrien verwandelt und
völlig neue Geschäftsbereiche geschaffen. Während sich die
Grundbedürfnisse der Nutzer kaum veränderten, ermöglichen
neue Technologien nun innovative Lösungsansätze. Das gilt
z.B. auch für die Zukunft des Bezahlens.
Nicht nur im Online-Handel, sondern mittlerweile auch im
stationären Handel entwickeln sich Zahlungsverfahren durch
technische Neuerungen stetig weiter. Da es für den Erfolg eines Händlers wichtig ist, auf die Bezahlwünsche der Kunden
einzugehen, sollten sich die Händler mit den Entwicklungen
auseinandersetzen und gegebenenfalls das Portfolio an Bezahlmethoden ausweiten oder anpassen. Vor allem durch die
Einführung von Apple Pay in den USA scheint das Thema „Mobiles Bezahlen“ auch in Deutschland an Bedeutung zu gewinnen. Allerdings sind hierzulande bisher nur selten neuartige
Bezahlverfahren wie kontaktlose Karten, QR-Code-basierte
Zahlungsverfahren und Beacon-basierte Zahlungsverfahren
in den Läden zu finden. Im stationären Ladengeschäft werden
immer noch vorwiegend Bargeld, die girocard oder das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) verwendet. Dies belegt
die Studie „Zukunft des Bezahlens – Aktuelle Einschätzung
und Trends aus Händlersicht“ des ibi Research an der Universität Regensburg.
Ob und welche der neuen Technologien sich im Mobile Payment gegen die anderen durchsetzen wird, ist allerdings noch
unklar. Stationäre Händler stehen sowohl NFC-basierten Technologien, QR-Codes als auch BLE (Bluetooth Low Energy) als
Bezahlmethode bisher noch skeptisch gegenüber. Für die Zukunft schätzen hingegen mehr als zwei Drittel der von ibi Research befragten Händler, dass das Smartphone die Geldbörse
und klassische Bezahlterminals im stationären Handel ersetzen könnte oder zumindest einen Großteil aller Transaktionen
ausmachen wird. Auch die biometrische Freigabe des Zahlungsprozesses, wie es bei Apple Pay per Fingerabdruckscan
bereits möglich ist, wird von den Händlern als potenzialträch-
tige Technologie genannt. Als Anbieter von kontaktlosen Bezahlsystemen wünschen sich Händler überwiegend Kreditinstitute und Kreditkartenunternehmen. Für Banken ist dies eine
große Chance.
„Die Kreditwirtschaft wird neue Antworten finden müssen
oder das Filialsterben wird sich noch verstärken. Die Institute
sind derzeit gelähmt durch eine Compliance-Flut. Der Fokus
muss wieder stärker auf Produktstrategie und -execution liegen statt auf voreiliger Umsetzung bzw. Berücksichtigung verfrühter Compliance-Ideen“, meint Jochen Siegert, Partner und
Geschäftsführer der Finleap GmbH. Die digitale Transformation müsse vom Vorstand getrieben werden. „Solange dort kein
Verständnis für Digitalisierung im Kreditwesen vorliegt, wird
das Thema auch auf Arbeitsebene nicht weiter kommen und
die internen Innovatoren gehen frustriert zu FinTechs“, so Siegert im Rahmen der Fachtagung „Zahlungsverkehr der Zukunft“ in Köln. Banken bräuchten eigene „Speed-Boats“, ggf.
auch durch Übernahmen und Beteiligungen, die jedoch nicht den risikoaversen bankinternen Risk, Legal &
Compliance-Abteilungen unterstehen
dürfen. „Dieses Mal müssen Banken
frühzeitig eine Strategie entwickeln
und Produkte bzw. Produktergänzungen outsourcen, um die Kundenbeziehungen zu halten“, sagt Siegert.
Internetwährung
Bitcoinhandel über die Bank
Kunden der Münchner Fidor Bank können ab sofort über den
größten europäischen Marktplatz für die Internetwährung Bitcoin einen entsprechenden Handel abschließen. Wie Oliver Flaskämper (Foto S. 5), Vorstand der Bitcoin Deutschland AG, im
Rahmen der Fachtagung „Zahlungsverkehr der Zukunft“ in Köln
berichtete, ist damit erstmals ein Bitcoin-Handelsplatz direkt an
das klassische Bankensystem angebunden. Die Fidor Bank will
eine regulierte Plattform für Bitcoins und andere Kryptowährungen schaffen. Bisher waren virtuelle Währungen nur im un10.03.15 diebank NEWSLETTER 4
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regulierten Markt handelbar, was Kritik aus der traditionellen
Bankenindustrie hervorrief. Bei Bitcoin-Börsen, die oft unreguliert und aus dem Ausland heraus operieren, liegt das Geld der
Kunden in der Regel ungesichert auf dem Konto des Handelsplatz-Betreibers und ist damit beispielsweise im Insolvenzfall
der Gefahr eines Totalverlustes ausgesetzt. Dieses Risiko ist auch
im Betrugsfall gegeben. Die Bankenaufsicht klassifiziert Bitcoin
gemäß eines Finanzinstruments in Form von Rechnungseinheiten als virtuelles und privates Geld, das nur online verfügbar
ist. Sie warnt davor, dass Bitcoins weder von einer zentralen
Stelle ausgegeben, noch kontrolliert werden und daher als Anlage hochspekulativ sind. „Von Seiten der Bankenaufsicht sind
das Schürfen, die Nutzung sowie der An- und Verkauf virtueller
Währungen grundsätzlich erlaubnisfrei“, erklärt Zahlungsverkehrsexperte Marcus Härtel von der Deutschen Bundesbank.
Sollten allerdings Bankdienstleistungen angeboten werden, die
auf Kryptowährungen beruhen, darf das nur durch eine regulierte Bank erfolgen. Erlaubnistatbestände sind auch das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlage- und Abschlussvermittlung
sowie der Betrieb eines multilateralen Handelssystems. „Steuerrechtlich unterliegen Bitcoins laut BMF der Umsatzsteuer“,
sagt Härtel. Aus Sicht der Bundesbank wäre ein umfassender
und neuartiger Regulierungsansatz für Kryptowährungen erforderlich, u. a. eine international verantwortliche Governance Authority für virtuelle Währungen, Kapitalanforderungen zur Abdeckung von Risiken sowie klare Abtrennungen von Kundenkonten. Aufgrund einer unzureichenden Regulierungsintensität empfiehlt die Aufsicht deshalb Banken und Zahlungsdiensteleistern,
keine virtuellen Währungen zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen. Dessen ungeachtet können Fidor-Kunden ab sofort auf Bitcoin.de innerhalb weniger Sekunden einen Bitcoin-Handel durchführen. Mit dem „Express-Handel“ bieten Fidor und Bitcoin.de die
europaweit schnellste Möglichkeit, Bitcoins zu kaufen und zu verkaufen. Bei Bitcoin.de liegt das Geld des Kunden somit auf dem
eigenen Bankkonto – bei der Fidor Bank mit gesetzlicher Einlagensicherung von 100.000 € je Privatkunde. „Wir sind stolz, dass wir Bitcoin.
de zusammen mit unseren Partnern von
der Fidor Bank in Richtung Börse weiterentwickeln konnten“, sagt Flaskämper.
Dies sei nicht nur eine gute Nachricht für
alle Bitcoin-Fans, sondern auch eine gute
Nachricht für FinTech-Unternehmen am
Standort Deutschland.
Compliance
Geldwäscheprävention
bei Zahlungsinstituten
Die Prävention von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für reine Zahlungsverkehrsdienstleister ungleich schwieriger zu bewerkstelligen als für klassische Kreditinstitute. Ein Grundproblem ist dabei, dass über die Kunden und die Vermögenslage der Händler nur äußerst rudimentäre Informationen vorliegen. Die Mittelherkunft ist zumeist nur in seltenen Fällen aufzuklären und Verdachtsmomente können ausschließlich auf den bekannten Fakten (z.B.
Branche des Händlers, bisheriges Transaktionsvolumen
usw.) bzw. auf Erfahrungswissen (Betrugsraster) aufbauen.
„Klassische Maßstäbe zur Erkennung von Geldwäsche sind
für Multi-Channel-Anbieter im Bereich Kartenzahlungen und
Terminals sowie Online-Bezahllösungen kaum hilfreich“,
weiß Ralf Inderwies, Geldwäschebeauftragter der Deutsche
Ingenico Holding GmbH, die alleine in Deutschland jährlich
1,25 Mrd. Transaktionen im Volumen von über 65 Mrd. € abgewickelt. Die Struktur eines effektiven Präventionssystems
bedarf deshalb einer Anpassung, etwa im Onboarding-Prozess, wo ein Check gegen externe Sanktionslisten und interne Fraud-Listen (Match, VMAS etc.) erfolgen muss. Dabei
werden auch Branchenanalysen (Glücksspiel, Rotlicht, Waffen usw.), Bonitäts- und Plausibilitätsprüfungen des avisierten Umsatzvolumens vorgenommen. „Im Rahmen von laufenden Geschäftsverbindungen empfiehlt sich eine Definition von harten Stopps, beispielsweise Refunds auf Kreditkarten, aber auch eine zentrale Sichtung von Postrückläufern
oder wesentlichen Bonitätsveränderungen“, so Inderwies vor
Zahlungsverkehrsexperten im Rahmen einer Fachkonferenz
in Köln. Bei der Überwachung des Transaktionsverhaltens
stellt sich die Compliance-Abteilung etwa die Frage, ob das
Umsatzvolumen zu den avisierten Umsätzen passt, bestimmte Karten wiederholt benutzt werden, auffällige Betragsmuster erkennbar sind oder Umsätze außerhalb der für die Branche üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Obgleich gemäß § 25
h KWG nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zu
umfangreichen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung sowie sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts verpflichtet sind, empfiehlt
Compliance-Experte Inderwies auch Zahlungsinstituten ent10.03.15 diebank NEWSLETTER 5
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sprechenden Risikopräventionsmaßnahmen. „Im Hinblick auf das generelle Risikomanagement sollte es
auch im Eigeninteresse von Zahlungsinstituten liegen, entsprechende Maßnahmen zu implementieren und eine
zentrale Stelle mit der Umsetzung
und Überwachung zu betrauen“, so
Inderwies (Foto).
Risiko-Reporting
Banken müssen schleunigst
nachlegen
Die Zeit drängt: Bis 2016 müssen global systemrelevante Banken die Anforderungen des Basler Ausschusses an ihr RisikoReporting umsetzen (BCBS 239). Die aktuelle Selbsteinschätzung zum Status quo gibt allerdings Anlass zur Sorge. Von den
31 internationalen Großbanken geben 14 an, das neue Regelwerk nicht fristgemäß erfüllen zu können, vier mehr als noch
2013. Mit der anstehenden MaRisk-Novelle werden viele weitere
deutsche Institute von den Vorgaben betroffen sein. Auch diese
Häuser werden nur über priorisierte Programme Mängel in
punkto Datenmanagement und -architektur in der Kürze der Zeit
beheben können, so eine Markteinschätzung von Sopra Steria
Consulting. Der Anforderungskatalog des Basler Ausschusses
schreibt vor, dass Banken Risikodaten einheitlich auswertbar
machen und einen zeitnahen Zugriff ermöglichen müssen. Viel
Zeit, diese Vorgaben umzusetzen, bleibt für die größten Institute nicht mehr. Anfang 2016 läuft für sie die Frist ab, zu der das
Risiko-Reporting umgestellt sein muss. Überwacht wird der Umsetzungsprozess von einer Arbeitsgruppe des Basler Ausschusses, der Standards Implementation Group (SIG), mithilfe regelmäßiger Stichproben. Diese Statusabfrage hat bereits im Veröffentlichungsjahr 2013 signalisiert, dass der Termin 2016 einen
Großteil der Banken vor kaum lösbare Herausforderungen stellt.
Die aktuelle Stichprobe aus dem vergangenen Jahr zeigt kaum
Fortschritte – ganz im Gegenteil: Einige Banken erachten die
Situation sogar noch schlechter als 2013. Zudem mussten die
Institute im Kontext weiterer regulatorischer Anforderungen
und der aktuellen Marktherausforderungen ihre Prioritäten neu
ausrichten, wie der „Branchenkompass 2014 Banken“ von Sopra
Steria Consulting belegt. Während 2012 noch knapp 75 Prozent
diesen Bereich als größte Herausforderung angaben, nahm der
Wert bis 2014 um zehn Prozentpunkte ab. „Diese Selbsteinschätzung ist besorgniserregend, vor allem weil in entscheidenden
Bereichen Defizite bestehen: der Datenarchitektur und dem Datenmanagement sowie der Anpassungsfähigkeit des Risiko-Reportings. In diesen kritischen Punkten fordert die Bankenaufsicht deutliche Fortschritte“, sagt Ludger Seiling, Experte für
Risk Convergence bei Sopra Steria Consulting. „Für alle anderen
Banken ist diese Entwicklung ein Weckruf: Sie müssen frühzeitig starten und hochpriorisierte Programme aufsetzen, um die
Vorgaben innerhalb von drei Jahren umsetzen zu können.“
Innovation
Erster Bank-Hackathon in
Deutschland
Eine gemeinsame Initiative großer deutscher Banken sowie führender FinTech-Start-ups lädt Entwickler dazu ein, in 30 Stunden
gänzlich neue Bankprodukte entstehen zu lassen. Der erste
“Bankathon” findet vom 26. bis 28. April 2015 in der Finanz-Metropole Frankfurt statt. Der Hackathon wird von den FinTechStart-ups Gini und Figo im Schulterschluss mit führenden Finanzinstituten – darunter die Deutsche Bank, Hypovereinsbank, biw
Bank und ING DiBa – ausgerichtet und ruft die besten Entwickler
des Landes auf, ohne Denkverbote und bestehende Limitierungen
die Banking-Services von morgen zu entwerfen. Binnen zwei Tagen sollen aus bloßen Ideen über Produktskizzen und vielen Zeilen Code echte, funktionierende Prototypen entstehen. Von Design-Coaches und Usability-Experten verfeinert werden diese
schließlich von einer Fachjury aus führenden Top-Level Bank-Managern und weiteren Experten bewertet. Die drei Erstplatzierten
erwartet neben zahlreichen Hard- und Software-Preisen die Chance, ihr Produkt am Folgetag auf einer der größten FinTech-Konferenzen Europas, der Exec I/O FinTech, vor einem breiten Publikum vorzustellen. Falls ein Hackathon-Produkt die Vertreter einer
oder mehrerer Banken begeistert, ist der schwierigste Schritt hin
zu einer Kooperation und damit dem Zugang zu einem Millionenpublikum bereits getan. Interessierte “Coder”, die alleine oder in
einem bestehenden Team teilnehmen möchten, können sich ab
sofort auf der Webseite unter www.bankathon.net anmelden.
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FinTechs
Finanzierungsquelle für Gründer und Nachfolger
Kostenlose Kleinkredite
Bürgschaften bleiben wichtig
Mit einer Sonderaktion bis Ende März 2015 will das Berliner FinTech-Start-up Vexcash auf sich aufmerksam machen und bietet
Neukunden einen Kredit in Höhe von 200 € inklusive Express­
option für 30 Tage zum Nulltarif an. Vexcash wickelt seit 2012
automatisierte Kurzzeitkredite online in Deutschland ab. Nach
eigenen Angaben wurde bereits über 140.000 Kreditanfragen bearbeitet. Die Kurzzeitkredite zeichnen sich durch ihre geringe
Höhe von 100 bis maximal 3.000 € und eine Laufzeit von nur 30
Tagen aus. Sie sind mit der freiwilligen Expressoption schon nach
30 Minuten auf einem deutschen Girokonto verfügbar. Dabei richten sie sich an Personen, die zum Beispiel eine dringende unerwartete Reparatur oder Rechnung zu bezahlen haben, deren Kosten kurzfristig das momentane Budget übersteigen. Mit dem
nächsten Geldeingang sollen die Kurzzeitkredite wieder zurückgezahlt werden. Vexcash versteht sein Angebot als Alternative
zum Dispokredit. Aufgrund der kurzen Laufzeit und der geringen
Beträge gelten andere Bonitätskriterien als bei herkömmlichen
Ratenkrediten, so dass Vexcash auch bei mittlerem Schufascore
Kredit vergibt. Dank Videoident können Erstkunden innerhalb
von Minuten den Online Kreditantrag komplett vom Rechner aus
stellen, ohne das Haus verlassen zu müssen.
Die stabile Konjunktur im Jahr 2014 wirkte sich eher dämpfend auf die Nachfrage nach Bürgschaften aus. Im vergangenen Jahr wurden vier Prozent weniger Bürgschaften und Garantien vergeben als 2013. Grund hierfür ist die geringe
Nachfrage an Krediten aufgrund der erhöhten Selbstfinanzierungsquote der Unternehmen. Jedoch kann mit der Förderung von fast 2.900 Gründern und Nachfolgern durch die
Bürgschaftsbanken ein leichter Zuwachs in dieser Gruppe
verbucht werden. Laut den Förderergebnissen der Bürgschaftsbanken 2014 wurde mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens von 388 Mrd. € der Bürgschaften und Garantien an
Neugründer vergeben. Diese brauchen aufgrund fehlender
Sicherheiten Bürgschaften für ihre Finanzierung, um sich
eine Existenz aufbauen zu können, so der VDB-Vorsitzende
Guy Selbherr. Dem DIHK-Nachfolgereport zufolge, ist die Finanzierung ein Knackpunkt bei Unternehmensnachfolgen.
Die Befragung 2014 bestätigt die Relevanz dieser Förderinstrumente. Demnach bestehen bei jeder zweiten Übernahme
Finanzierungsschwierigkeiten. Laut dem Institut für Mittelstandsforschung stehen bis 2018 insgesamt 135.000 Unternehmen zur Übergabe an.
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Risikolose Bewertung
und die Finanzkrise
Ermittlungen gegen die
Bank of England
Von Matthias Hetmanczyk
Mit der Finanzkrise wurden viele grundlegende Annahmen für
die Bewertung von Over-the-Counter (OTC)-Derivategeschäften
widerlegt. Im Speziellen geht es um OTC-Derivategeschäfte, die
während ihrer gesamten Laufzeit Zahlungsströme (Cashflows)
generieren. Als Beispiel für solche OTC-Derivategeschäfte dienen Plain-Vanilla-Zinsswaps, Plain-Vanilla-Basis-Swaps (laufende Zinszahlungen) oder FX-Swaps (die bei Fälligkeit auszutauschenden Währungsbeträge). Um nach der Finanzkrise dem
steigenden Kontrahentenrisiko aus bilateralen OTC-Derivate­
geschäften entgegenzuwirken, begann man verstärkt offene Exposures mit Sicherheiten zu unterlegen. Beim Einsatz sogenannter Collateral-Agreements spielt die risikolose Bewertung eine
wichtige Rolle. Allerdings sind bis zum heutigen Tag die Konsequenzen der Finanzkrise noch nicht vollständig in einer einheitlichen Bewertungstheorie aufgefangen. Der folgende Artikel beschreibt den klassischen Bewertungs­ansatz der risikolosen Bewertung vor der Finanzkrise und erläutert den Zusammenbruch
wichtiger Kernannahmen dieses Ansatzes. Des Weiteren wird
der neue risikolose Bewertungsansatz, der durch die Finanzkrise entstanden ist, erläutert und anhand einer Beispielrechnung
für die Bewertung eines Plain-Vanilla-Zinsswaps dargestellt.
Unter dem Begriff Bewertung versteht man das Abzinsen der zukünftig zu erwarteten Zahlungsströme (Cashflows) auf den aktuellen Zeitpunkt. Im Rahmen der risikolosen Bewertung geht es
nicht darum, die zukünftigen Cashflows zu schätzen. Der Fokus
liegt vielmehr darauf, die geeignete Zinskurve für das Abzinsen
bzw. Diskontieren dieser Cashflows zu finden. Es wird somit nach
der bestmöglichen Approximation einer risikolosen Zinskurve
gesucht. Bis zur Finanzkrise gab es in jeder Währung eine BasisZinskurve, aus der Diskontfaktoren und Forward-Raten abgeleitet
wurden. Dies soll im Folgenden zunächst kurz illustriert werden.
Im Anschluss wird der neue Bewertungsansatz beschrieben. (...)
Die Skandale am Finanzplatz London im Zuge der Finanzkrise
reißen nicht ab: Nach dem Devisen- und Libor-Skandal nehmen
Ermittler nun Geldmarktauktionen der Bank of England (BoE)
in den Jahren 2007 und 2008 ins Visier. Damals griff die Zentralbank mit kurzfristigen Krediten in Milliardenhöhe Banken
unter die Arme, die ihren Bedarf an kurzfristiger Liquidität
nicht am Markt decken konnten. Jetzt ermittelt das Serious
Fraud Office (SFO) und untersucht das von der Bank of England übergebene Material bezüglich der Liquitätsauktionen.
Die jüngsten Ermittlungen knüpfen an eine Reihe von Skandalen im Zusammenhang mit Interventionen der Bank of England am Finanzmarkt an. So hat sich die Lloyds Banking Group
Plc im vergangenen Jahr mit Aufsichtsbehörden in den USA
und Großbritannien im Libor-Streit auf einen Vergleich geeinigt. Die britische Großbank zahlte 370 Millionen US-$ und
gestand eigenes Fehlverhalten ein. Lloyds-Mitarbeiter seien an
verbotenen Absprachen zur Festlegung der London Interbank
Offered Rate (Libor) und anderer Referenzzinssätze beteiligt
gewesen. Der Libor ist der Referenzzinssatz im internationalen
Interbankengeschäft. Ebenfalls im vergangenen Jahr war ein
ehemaliger Händler der Schweizer Großbank Credit Suisse zu
einer Strafzahlung verurteilt worden. Er hatte versucht, eine
Anleihe im Rahmen eines von der Bank of England 2011 aufgelegten Stimulusprogramms zu einem überhöhten Preis an
die Zentralbank zu verkaufen.
Und damit der Skandale nicht genug: Erst vor wenigen Monaten hatten sich im Devisenskandal sechs Banken mit Aufsichtsbehörden in den USA, Großbritannien und der Schweiz
auf eine Zahlung von insgesamt 4,3 Mrd. US-$ geeinigt. Das
Fehlverhalten der Banken – darunter die schweizerische UBS,
die britische HSBC und die Royal Bank of Scotland – hat sich
laut Behörden auf mindestens drei Bereiche erstreckt. (…)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
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10.03.15 diebank NEWSLETTER 11