10.03.15 Pro und Contra Quantitative Easing
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10.03.15 Pro und Contra Quantitative Easing
die bank 10.03.15 NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS NACHRICHTEN top-thema Geldpolitik Pro und Contra Quantitative Easing Vorrangiges Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ist es, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Die EZB interpretiert Preisstabilität als eine mittelfristige Preissteigerungsrate von unter, aber nahe zwei Prozent. Im Dezember und Januar hat sich nach Meinung der EZB die Inflation im Euroraum mit -0,2 Prozent bzw. -0,6 Prozent zu sehr vom selbst auferlegten Inflationsziel von zwei Prozent entfernt. Auch die Inflationserwartungen sind rückläufig. Die EZB befürchtet eine deflatorische Entwicklung. Traditionelle geldpolitische Instrumente, um die Geldbasis auszuweiten, hat die EZB bereits ausgeschöpft: Die Leitzinsen im Euroraum liegen nahe 0 Prozent (Hauptrefinanzierungssatz 0,05 Prozent, Spitzenrefinanzierungssatz 0,3 Prozent, Einlagesatz -0,2 Prozent). Über eine weitere Senkung der Leitzinsen kann die Geldpolitik nicht weiter gelockert werden. Daher hat die EZB am 22. Januar in einem außergewöhnlichen Schritt ein großvolumiges Ankaufprogramm für Staatsanleihen der Mitgliedsländer der europäischen Währungsunion beschlossen. Im Zeitraum März 2015 bis mindestens September 2016 sollen auf dem Sekundärmarkt Investment-Grade-Wertpapiere öffentlicher und privater Schuldner im Volumen von 60 Mrd. € monatlich aufgekauft werden. Das Gesamtvolumen des Pro- gramms beläuft sich auf über 1,14 Bio. €. Im Zuge der expansiven Geldpolitik der Zentralbank über die direkte Ausweitung der Geldbasis (Quantitative Easing oder Quantitative Lockerung) kauft die Zentralbank in großem Stil Anleihen. Das aktuelle Programm der EZB beinhaltet den breit angelegten Ankauf von Staatsanleihen sowie von Anleihen halbstaatlicher, internationaler und supranationaler Institutionen der Eurozone mit einer Restlaufzeit von mindestens zwei und höchstens 30 Jahren. Es ergänzt die bereits existierenden Ankaufprogramme für Covered Bonds und Asset Backed Securities. Vor der EZB hatten bereits andere Zentralbanken wie die Fed, die Bank of England oder die Bank of Japan Quantitative Easing beschlossen und mit unterschiedlichem Erfolg durchgeführt. Neben dem von der EZB genannten Hauptziel Deflation zu vermeiden, sind mit Quantitative Easing weitere Zielsetzungen verbunden. Die Kreditnachfrage von Unternehmen und Konsumenten soll erhöht werden, indem das Ankaufprogramm Anleihekurse steigen und Zinsen sinken lässt. Die Kreditvergabe der Banken soll angeregt werden, indem Bankbilanzen durch den Ankauf der Anleihen entlastet werden. Eine Abwertung des Euro gegenüber anderen Währungen soll Exporte verbilligen und Im- G 8790 buchempfehlung Strategie nr.3 ó März 2015 BIG DATA IN DER FINANZINDUSTRIE: VON DATA WAREHOUSES ZU DATA SCIENCE Immer größer werdende Datenmengen und zuneh- sichten gewonnen werden. nr.3 März 2015 ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS Umsetzung Ihrer Big Data- und Data ScienceLösungen: Von der einzelnen Datenanalyse Für eine sinnvolle Nutzung von Big Data sind über neben fundierten technischen Kenntnissen Predictive Modeling im integrierten Daten- auch fachliches Verständnis der Datenanfor- haushalt. bestehenden IT-Architekturen oft nicht mehr derungen und Prozesse sowie Erfahrung mit lösen lassen, aber mit Hilfe von Big Data- einen Proof-of-Concept bis zum den analytischen Methoden unabdingbar. Nähere Informationen erhalten Sie unter Systemen und -Verfahren bewältigt werden Wir können Ihnen diese Kombination mit www.d-fine.com/big-data. geschäftsmodell können. Durch die Einbindung neuer unstruk- über 500 hochqualifizierten Beratern für fachd-fine. Die Spezialisten für Risk&Finance. risikoorganisation turierter Daten sowie moderner Analyse- und lich, analytisch und technisch anspruchsvolle Visualisierungs-Tools können zusätzlich die Projekte in der Finanzindustrie anbieten. Strategische Herausforderungen für Banken Euro 11,00 Konzern-Compliance gemäß MaRisk Frankfurt, München, London, Zürich, Wien dfine_DieBank_3_2015_210x280_4c_3.indd 1 ó die bank Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und derungen an Geschwindig- www.d-fine.com Weitere Markenwelten Datentransparenz verbessert und neue Ein- mende regulatorische Anfor- keit, Umfang und Qualität des Reportings sind Herausforderungen, die sich mit den » Hier bestellen Gefangen zwischen Aufsicht und Geldpolitik die bank Trends im Zahlungsverkehr II fl www.die-bank.de 29.01.15 10:33 personal Optimale Vergütungsstrukturen die aktuelle ausgabe die bank 3-2015 » Hier bestellen BuB – für alle Fälle Bankrecht und Bankpraxis gilt seit über 30 Jahren als führendes Standardwerk im Bankwesen. In Print und online findet der Nutzer die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für das Bankgeschäft in kommentierter Form, eine einzigartige Zusammenstellung von Vertragsformularen im Geschäftsverkehr zwischen Bank und Kunde, Hinweise auf die Rechtsprechung und wertvolle Literaturangaben. www.bankrecht-und-bankpraxis.de Bank-Verlag GmbH Postfach 45 02 09 | 50877 Köln die bank 10.03.15 TOP-THEMA ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS top-thema porte verteuern. Durch eine erhöhte Nachfrage nach Krediten und ein verstärktes Kreditangebot in Verbindung mit einer Abwertung des Euro erhofft sich die EZB eine Stimulierung der Konjunktur und ein Ansteigen der Inflation. Kritiker des Quantitative Easing argumentieren, dass die extrem lockere Geldpolitik mit einer Reihe von Risiken verbunden ist. Das Programm nimmt Druck von (südeuropäischen) Regierungen, strukturelle Reformen durchzuführen. Deren Reformbereitschaft – sofern vorhanden – erlahmt. Durch das niedrige Zinsniveau geht ein wesentlicher Anreiz für solides Haushalten verloren. Im Gegenteil werden Staaten dazu verleitet, noch mehr Schulden zu machen. Inzwischen haben Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit bis zu sechs Jahren eine negative Rendite. Die niedrigen Zinsen führen zu niedrigeren Zinserträgen für Sparer. Ein längerfristig niedriges Zinsniveau wirkt sich auf die Altersvorsorge aus. Entweder muss mehr gespart werden, um ein gleichbleibendes Versorgungsniveau im Alter sicherzustellen, oder ein niedrigeres Alterseinkommen in Kauf genommen werden. Es wird darüber hinaus befürchtet, dass das zusätzliche Geld nicht in die Realwirtschaft fließt. Stattdessen besteht die Gefahr, dass sich spekulative Blasen an Finanz- oder Immobilienmärkten bilden. Die aktuelle Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe beruht weniger auf mangelnder Liquidität als auf einer unzureichenden Kreditwürdigkeit potenzieller Kreditnehmer. Zudem tragen verschärfte regulatorische Anforderungen wie die Basel-III-Regelungen dazu bei, dass Banken ihre Kreditvergabe einschränken. Die Geldschwemme verstärkt außerdem die Einkommens- und Vermögensungleichheit in der Gesellschaft, da im Wesentlichen Vermögende von steigenden Anleihe- und Aktienkursen oder Immobilienpreisen profitieren. Wird die geldpolitische Lockerung übertrieben und die Geldbasis zu sehr ausgeweitet, besteht die Gefahr, dass mittelfristig die Inflationsrate über die angestrebten zwei Prozent steigt. Die durch Quantitative Easing herbeigeführte Abwertung des Euro kann andere Länder dazu veranlassen, ebenfalls Maßnahmen einzuleiten, ihre Währungen abzuwerten. Es kommt zu einem Abwertungswettlauf. Mit Quantitative Easing hat die EZB ein geldpolitisches Experiment gestartet, dessen Ausgang unsicher ist. Autor: Prof. Dr. Jochen Beißer, Hochschule RheinMain, Wiesbaden. Anzeige Schauen Sie hinter die Trends: Klaus Fleischer (Hrsg.) Wolfgang L. Brunner (Hrsg.) Alfred Dittrich | Thomas Egner (Hrsg.) Trends im Private Banking 2014 Trends im Firmenkundengeschäft in Kreditinstituten Trends im Zahlungsverkehr II ISBN 978-3-86556-404-7 Art.-Nr. 22.478-1400 262 Seiten, gebunden 59,00 Euro ISBN 978-3-86556-407-8 Art.-Nr. 22.502-1400 280 Seiten, gebunden ISBN 978-3-86556-412-2 Art.-Nr. 22.507-1500 335 Seiten, gebunden 69,00 Euro 59,00 Euro Weitere Fachmedien in unserem Webshop: www.bank-verlag-shop.de Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln | www.die-bank.de Jettezltlen bes 10.03.15 diebank NEWSLETTER 3 die bank 10.03.15 NEWS ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS news Zahlungsverkehr der Zukunft Banken müssen neue Antworten finden Das Smartphone hat sich so schnell verbreitet wie fast kein anderes Gerät: Bereits die Hälfte der Deutschen sind Smartphone-Nutzer‒und diese verbringen mit ihrem Gerät auch viel Zeit. Laut einer Studie der Uni Bonn schauen die Deutschen zwischen 17 und 23 Jahren durchschnittlich 135 mal täglich auf ihr Smartphone. Das Handy hat mittlerweile nicht nur den Tagesablauf, sondern auch ganze Industrien verwandelt und völlig neue Geschäftsbereiche geschaffen. Während sich die Grundbedürfnisse der Nutzer kaum veränderten, ermöglichen neue Technologien nun innovative Lösungsansätze. Das gilt z.B. auch für die Zukunft des Bezahlens. Nicht nur im Online-Handel, sondern mittlerweile auch im stationären Handel entwickeln sich Zahlungsverfahren durch technische Neuerungen stetig weiter. Da es für den Erfolg eines Händlers wichtig ist, auf die Bezahlwünsche der Kunden einzugehen, sollten sich die Händler mit den Entwicklungen auseinandersetzen und gegebenenfalls das Portfolio an Bezahlmethoden ausweiten oder anpassen. Vor allem durch die Einführung von Apple Pay in den USA scheint das Thema „Mobiles Bezahlen“ auch in Deutschland an Bedeutung zu gewinnen. Allerdings sind hierzulande bisher nur selten neuartige Bezahlverfahren wie kontaktlose Karten, QR-Code-basierte Zahlungsverfahren und Beacon-basierte Zahlungsverfahren in den Läden zu finden. Im stationären Ladengeschäft werden immer noch vorwiegend Bargeld, die girocard oder das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) verwendet. Dies belegt die Studie „Zukunft des Bezahlens – Aktuelle Einschätzung und Trends aus Händlersicht“ des ibi Research an der Universität Regensburg. Ob und welche der neuen Technologien sich im Mobile Payment gegen die anderen durchsetzen wird, ist allerdings noch unklar. Stationäre Händler stehen sowohl NFC-basierten Technologien, QR-Codes als auch BLE (Bluetooth Low Energy) als Bezahlmethode bisher noch skeptisch gegenüber. Für die Zukunft schätzen hingegen mehr als zwei Drittel der von ibi Research befragten Händler, dass das Smartphone die Geldbörse und klassische Bezahlterminals im stationären Handel ersetzen könnte oder zumindest einen Großteil aller Transaktionen ausmachen wird. Auch die biometrische Freigabe des Zahlungsprozesses, wie es bei Apple Pay per Fingerabdruckscan bereits möglich ist, wird von den Händlern als potenzialträch- tige Technologie genannt. Als Anbieter von kontaktlosen Bezahlsystemen wünschen sich Händler überwiegend Kreditinstitute und Kreditkartenunternehmen. Für Banken ist dies eine große Chance. „Die Kreditwirtschaft wird neue Antworten finden müssen oder das Filialsterben wird sich noch verstärken. Die Institute sind derzeit gelähmt durch eine Compliance-Flut. Der Fokus muss wieder stärker auf Produktstrategie und -execution liegen statt auf voreiliger Umsetzung bzw. Berücksichtigung verfrühter Compliance-Ideen“, meint Jochen Siegert, Partner und Geschäftsführer der Finleap GmbH. Die digitale Transformation müsse vom Vorstand getrieben werden. „Solange dort kein Verständnis für Digitalisierung im Kreditwesen vorliegt, wird das Thema auch auf Arbeitsebene nicht weiter kommen und die internen Innovatoren gehen frustriert zu FinTechs“, so Siegert im Rahmen der Fachtagung „Zahlungsverkehr der Zukunft“ in Köln. Banken bräuchten eigene „Speed-Boats“, ggf. auch durch Übernahmen und Beteiligungen, die jedoch nicht den risikoaversen bankinternen Risk, Legal & Compliance-Abteilungen unterstehen dürfen. „Dieses Mal müssen Banken frühzeitig eine Strategie entwickeln und Produkte bzw. Produktergänzungen outsourcen, um die Kundenbeziehungen zu halten“, sagt Siegert. Internetwährung Bitcoinhandel über die Bank Kunden der Münchner Fidor Bank können ab sofort über den größten europäischen Marktplatz für die Internetwährung Bitcoin einen entsprechenden Handel abschließen. Wie Oliver Flaskämper (Foto S. 5), Vorstand der Bitcoin Deutschland AG, im Rahmen der Fachtagung „Zahlungsverkehr der Zukunft“ in Köln berichtete, ist damit erstmals ein Bitcoin-Handelsplatz direkt an das klassische Bankensystem angebunden. Die Fidor Bank will eine regulierte Plattform für Bitcoins und andere Kryptowährungen schaffen. Bisher waren virtuelle Währungen nur im un10.03.15 diebank NEWSLETTER 4 die bank 10.03.15 NEWS ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS news regulierten Markt handelbar, was Kritik aus der traditionellen Bankenindustrie hervorrief. Bei Bitcoin-Börsen, die oft unreguliert und aus dem Ausland heraus operieren, liegt das Geld der Kunden in der Regel ungesichert auf dem Konto des Handelsplatz-Betreibers und ist damit beispielsweise im Insolvenzfall der Gefahr eines Totalverlustes ausgesetzt. Dieses Risiko ist auch im Betrugsfall gegeben. Die Bankenaufsicht klassifiziert Bitcoin gemäß eines Finanzinstruments in Form von Rechnungseinheiten als virtuelles und privates Geld, das nur online verfügbar ist. Sie warnt davor, dass Bitcoins weder von einer zentralen Stelle ausgegeben, noch kontrolliert werden und daher als Anlage hochspekulativ sind. „Von Seiten der Bankenaufsicht sind das Schürfen, die Nutzung sowie der An- und Verkauf virtueller Währungen grundsätzlich erlaubnisfrei“, erklärt Zahlungsverkehrsexperte Marcus Härtel von der Deutschen Bundesbank. Sollten allerdings Bankdienstleistungen angeboten werden, die auf Kryptowährungen beruhen, darf das nur durch eine regulierte Bank erfolgen. Erlaubnistatbestände sind auch das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Betrieb eines multilateralen Handelssystems. „Steuerrechtlich unterliegen Bitcoins laut BMF der Umsatzsteuer“, sagt Härtel. Aus Sicht der Bundesbank wäre ein umfassender und neuartiger Regulierungsansatz für Kryptowährungen erforderlich, u. a. eine international verantwortliche Governance Authority für virtuelle Währungen, Kapitalanforderungen zur Abdeckung von Risiken sowie klare Abtrennungen von Kundenkonten. Aufgrund einer unzureichenden Regulierungsintensität empfiehlt die Aufsicht deshalb Banken und Zahlungsdiensteleistern, keine virtuellen Währungen zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen. Dessen ungeachtet können Fidor-Kunden ab sofort auf Bitcoin.de innerhalb weniger Sekunden einen Bitcoin-Handel durchführen. Mit dem „Express-Handel“ bieten Fidor und Bitcoin.de die europaweit schnellste Möglichkeit, Bitcoins zu kaufen und zu verkaufen. Bei Bitcoin.de liegt das Geld des Kunden somit auf dem eigenen Bankkonto – bei der Fidor Bank mit gesetzlicher Einlagensicherung von 100.000 € je Privatkunde. „Wir sind stolz, dass wir Bitcoin. de zusammen mit unseren Partnern von der Fidor Bank in Richtung Börse weiterentwickeln konnten“, sagt Flaskämper. Dies sei nicht nur eine gute Nachricht für alle Bitcoin-Fans, sondern auch eine gute Nachricht für FinTech-Unternehmen am Standort Deutschland. Compliance Geldwäscheprävention bei Zahlungsinstituten Die Prävention von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für reine Zahlungsverkehrsdienstleister ungleich schwieriger zu bewerkstelligen als für klassische Kreditinstitute. Ein Grundproblem ist dabei, dass über die Kunden und die Vermögenslage der Händler nur äußerst rudimentäre Informationen vorliegen. Die Mittelherkunft ist zumeist nur in seltenen Fällen aufzuklären und Verdachtsmomente können ausschließlich auf den bekannten Fakten (z.B. Branche des Händlers, bisheriges Transaktionsvolumen usw.) bzw. auf Erfahrungswissen (Betrugsraster) aufbauen. „Klassische Maßstäbe zur Erkennung von Geldwäsche sind für Multi-Channel-Anbieter im Bereich Kartenzahlungen und Terminals sowie Online-Bezahllösungen kaum hilfreich“, weiß Ralf Inderwies, Geldwäschebeauftragter der Deutsche Ingenico Holding GmbH, die alleine in Deutschland jährlich 1,25 Mrd. Transaktionen im Volumen von über 65 Mrd. € abgewickelt. Die Struktur eines effektiven Präventionssystems bedarf deshalb einer Anpassung, etwa im Onboarding-Prozess, wo ein Check gegen externe Sanktionslisten und interne Fraud-Listen (Match, VMAS etc.) erfolgen muss. Dabei werden auch Branchenanalysen (Glücksspiel, Rotlicht, Waffen usw.), Bonitäts- und Plausibilitätsprüfungen des avisierten Umsatzvolumens vorgenommen. „Im Rahmen von laufenden Geschäftsverbindungen empfiehlt sich eine Definition von harten Stopps, beispielsweise Refunds auf Kreditkarten, aber auch eine zentrale Sichtung von Postrückläufern oder wesentlichen Bonitätsveränderungen“, so Inderwies vor Zahlungsverkehrsexperten im Rahmen einer Fachkonferenz in Köln. Bei der Überwachung des Transaktionsverhaltens stellt sich die Compliance-Abteilung etwa die Frage, ob das Umsatzvolumen zu den avisierten Umsätzen passt, bestimmte Karten wiederholt benutzt werden, auffällige Betragsmuster erkennbar sind oder Umsätze außerhalb der für die Branche üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Obgleich gemäß § 25 h KWG nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zu umfangreichen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts verpflichtet sind, empfiehlt Compliance-Experte Inderwies auch Zahlungsinstituten ent10.03.15 diebank NEWSLETTER 5 die bank 10.03.15 NEWS ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS news sprechenden Risikopräventionsmaßnahmen. „Im Hinblick auf das generelle Risikomanagement sollte es auch im Eigeninteresse von Zahlungsinstituten liegen, entsprechende Maßnahmen zu implementieren und eine zentrale Stelle mit der Umsetzung und Überwachung zu betrauen“, so Inderwies (Foto). Risiko-Reporting Banken müssen schleunigst nachlegen Die Zeit drängt: Bis 2016 müssen global systemrelevante Banken die Anforderungen des Basler Ausschusses an ihr RisikoReporting umsetzen (BCBS 239). Die aktuelle Selbsteinschätzung zum Status quo gibt allerdings Anlass zur Sorge. Von den 31 internationalen Großbanken geben 14 an, das neue Regelwerk nicht fristgemäß erfüllen zu können, vier mehr als noch 2013. Mit der anstehenden MaRisk-Novelle werden viele weitere deutsche Institute von den Vorgaben betroffen sein. Auch diese Häuser werden nur über priorisierte Programme Mängel in punkto Datenmanagement und -architektur in der Kürze der Zeit beheben können, so eine Markteinschätzung von Sopra Steria Consulting. Der Anforderungskatalog des Basler Ausschusses schreibt vor, dass Banken Risikodaten einheitlich auswertbar machen und einen zeitnahen Zugriff ermöglichen müssen. Viel Zeit, diese Vorgaben umzusetzen, bleibt für die größten Institute nicht mehr. Anfang 2016 läuft für sie die Frist ab, zu der das Risiko-Reporting umgestellt sein muss. Überwacht wird der Umsetzungsprozess von einer Arbeitsgruppe des Basler Ausschusses, der Standards Implementation Group (SIG), mithilfe regelmäßiger Stichproben. Diese Statusabfrage hat bereits im Veröffentlichungsjahr 2013 signalisiert, dass der Termin 2016 einen Großteil der Banken vor kaum lösbare Herausforderungen stellt. Die aktuelle Stichprobe aus dem vergangenen Jahr zeigt kaum Fortschritte – ganz im Gegenteil: Einige Banken erachten die Situation sogar noch schlechter als 2013. Zudem mussten die Institute im Kontext weiterer regulatorischer Anforderungen und der aktuellen Marktherausforderungen ihre Prioritäten neu ausrichten, wie der „Branchenkompass 2014 Banken“ von Sopra Steria Consulting belegt. Während 2012 noch knapp 75 Prozent diesen Bereich als größte Herausforderung angaben, nahm der Wert bis 2014 um zehn Prozentpunkte ab. „Diese Selbsteinschätzung ist besorgniserregend, vor allem weil in entscheidenden Bereichen Defizite bestehen: der Datenarchitektur und dem Datenmanagement sowie der Anpassungsfähigkeit des Risiko-Reportings. In diesen kritischen Punkten fordert die Bankenaufsicht deutliche Fortschritte“, sagt Ludger Seiling, Experte für Risk Convergence bei Sopra Steria Consulting. „Für alle anderen Banken ist diese Entwicklung ein Weckruf: Sie müssen frühzeitig starten und hochpriorisierte Programme aufsetzen, um die Vorgaben innerhalb von drei Jahren umsetzen zu können.“ Innovation Erster Bank-Hackathon in Deutschland Eine gemeinsame Initiative großer deutscher Banken sowie führender FinTech-Start-ups lädt Entwickler dazu ein, in 30 Stunden gänzlich neue Bankprodukte entstehen zu lassen. Der erste “Bankathon” findet vom 26. bis 28. April 2015 in der Finanz-Metropole Frankfurt statt. Der Hackathon wird von den FinTechStart-ups Gini und Figo im Schulterschluss mit führenden Finanzinstituten – darunter die Deutsche Bank, Hypovereinsbank, biw Bank und ING DiBa – ausgerichtet und ruft die besten Entwickler des Landes auf, ohne Denkverbote und bestehende Limitierungen die Banking-Services von morgen zu entwerfen. Binnen zwei Tagen sollen aus bloßen Ideen über Produktskizzen und vielen Zeilen Code echte, funktionierende Prototypen entstehen. Von Design-Coaches und Usability-Experten verfeinert werden diese schließlich von einer Fachjury aus führenden Top-Level Bank-Managern und weiteren Experten bewertet. Die drei Erstplatzierten erwartet neben zahlreichen Hard- und Software-Preisen die Chance, ihr Produkt am Folgetag auf einer der größten FinTech-Konferenzen Europas, der Exec I/O FinTech, vor einem breiten Publikum vorzustellen. Falls ein Hackathon-Produkt die Vertreter einer oder mehrerer Banken begeistert, ist der schwierigste Schritt hin zu einer Kooperation und damit dem Zugang zu einem Millionenpublikum bereits getan. Interessierte “Coder”, die alleine oder in einem bestehenden Team teilnehmen möchten, können sich ab sofort auf der Webseite unter www.bankathon.net anmelden. 10.03.15 diebank NEWSLETTER 6 die bank 10.03.15 NEWS ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS news FinTechs Finanzierungsquelle für Gründer und Nachfolger Kostenlose Kleinkredite Bürgschaften bleiben wichtig Mit einer Sonderaktion bis Ende März 2015 will das Berliner FinTech-Start-up Vexcash auf sich aufmerksam machen und bietet Neukunden einen Kredit in Höhe von 200 € inklusive Express option für 30 Tage zum Nulltarif an. Vexcash wickelt seit 2012 automatisierte Kurzzeitkredite online in Deutschland ab. Nach eigenen Angaben wurde bereits über 140.000 Kreditanfragen bearbeitet. Die Kurzzeitkredite zeichnen sich durch ihre geringe Höhe von 100 bis maximal 3.000 € und eine Laufzeit von nur 30 Tagen aus. Sie sind mit der freiwilligen Expressoption schon nach 30 Minuten auf einem deutschen Girokonto verfügbar. Dabei richten sie sich an Personen, die zum Beispiel eine dringende unerwartete Reparatur oder Rechnung zu bezahlen haben, deren Kosten kurzfristig das momentane Budget übersteigen. Mit dem nächsten Geldeingang sollen die Kurzzeitkredite wieder zurückgezahlt werden. Vexcash versteht sein Angebot als Alternative zum Dispokredit. Aufgrund der kurzen Laufzeit und der geringen Beträge gelten andere Bonitätskriterien als bei herkömmlichen Ratenkrediten, so dass Vexcash auch bei mittlerem Schufascore Kredit vergibt. Dank Videoident können Erstkunden innerhalb von Minuten den Online Kreditantrag komplett vom Rechner aus stellen, ohne das Haus verlassen zu müssen. Die stabile Konjunktur im Jahr 2014 wirkte sich eher dämpfend auf die Nachfrage nach Bürgschaften aus. Im vergangenen Jahr wurden vier Prozent weniger Bürgschaften und Garantien vergeben als 2013. Grund hierfür ist die geringe Nachfrage an Krediten aufgrund der erhöhten Selbstfinanzierungsquote der Unternehmen. Jedoch kann mit der Förderung von fast 2.900 Gründern und Nachfolgern durch die Bürgschaftsbanken ein leichter Zuwachs in dieser Gruppe verbucht werden. Laut den Förderergebnissen der Bürgschaftsbanken 2014 wurde mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens von 388 Mrd. € der Bürgschaften und Garantien an Neugründer vergeben. Diese brauchen aufgrund fehlender Sicherheiten Bürgschaften für ihre Finanzierung, um sich eine Existenz aufbauen zu können, so der VDB-Vorsitzende Guy Selbherr. Dem DIHK-Nachfolgereport zufolge, ist die Finanzierung ein Knackpunkt bei Unternehmensnachfolgen. Die Befragung 2014 bestätigt die Relevanz dieser Förderinstrumente. Demnach bestehen bei jeder zweiten Übernahme Finanzierungsschwierigkeiten. Laut dem Institut für Mittelstandsforschung stehen bis 2018 insgesamt 135.000 Unternehmen zur Übergabe an. Anzeige Fachveranstaltung: BCM und IT-Aufsicht in Banken 29. April 2015 | Bank Verlag GmbH, Köln Weitere Informationen und Anmeldung: Stefan Lödorf: 0221/5490-133 | [email protected] Jetezldten anm www.die-bank-trainings.de 10.03.15 diebank NEWSLETTER 7 Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln | www.info-die-bank.de die bank 10.03.15 A U S U N S E R E R M A R K E N W E LT ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS aus unserer markenwelt Risikolose Bewertung und die Finanzkrise Ermittlungen gegen die Bank of England Von Matthias Hetmanczyk Mit der Finanzkrise wurden viele grundlegende Annahmen für die Bewertung von Over-the-Counter (OTC)-Derivategeschäften widerlegt. Im Speziellen geht es um OTC-Derivategeschäfte, die während ihrer gesamten Laufzeit Zahlungsströme (Cashflows) generieren. Als Beispiel für solche OTC-Derivategeschäfte dienen Plain-Vanilla-Zinsswaps, Plain-Vanilla-Basis-Swaps (laufende Zinszahlungen) oder FX-Swaps (die bei Fälligkeit auszutauschenden Währungsbeträge). Um nach der Finanzkrise dem steigenden Kontrahentenrisiko aus bilateralen OTC-Derivate geschäften entgegenzuwirken, begann man verstärkt offene Exposures mit Sicherheiten zu unterlegen. Beim Einsatz sogenannter Collateral-Agreements spielt die risikolose Bewertung eine wichtige Rolle. Allerdings sind bis zum heutigen Tag die Konsequenzen der Finanzkrise noch nicht vollständig in einer einheitlichen Bewertungstheorie aufgefangen. Der folgende Artikel beschreibt den klassischen Bewertungsansatz der risikolosen Bewertung vor der Finanzkrise und erläutert den Zusammenbruch wichtiger Kernannahmen dieses Ansatzes. Des Weiteren wird der neue risikolose Bewertungsansatz, der durch die Finanzkrise entstanden ist, erläutert und anhand einer Beispielrechnung für die Bewertung eines Plain-Vanilla-Zinsswaps dargestellt. Unter dem Begriff Bewertung versteht man das Abzinsen der zukünftig zu erwarteten Zahlungsströme (Cashflows) auf den aktuellen Zeitpunkt. Im Rahmen der risikolosen Bewertung geht es nicht darum, die zukünftigen Cashflows zu schätzen. Der Fokus liegt vielmehr darauf, die geeignete Zinskurve für das Abzinsen bzw. Diskontieren dieser Cashflows zu finden. Es wird somit nach der bestmöglichen Approximation einer risikolosen Zinskurve gesucht. Bis zur Finanzkrise gab es in jeder Währung eine BasisZinskurve, aus der Diskontfaktoren und Forward-Raten abgeleitet wurden. Dies soll im Folgenden zunächst kurz illustriert werden. Im Anschluss wird der neue Bewertungsansatz beschrieben. (...) Die Skandale am Finanzplatz London im Zuge der Finanzkrise reißen nicht ab: Nach dem Devisen- und Libor-Skandal nehmen Ermittler nun Geldmarktauktionen der Bank of England (BoE) in den Jahren 2007 und 2008 ins Visier. Damals griff die Zentralbank mit kurzfristigen Krediten in Milliardenhöhe Banken unter die Arme, die ihren Bedarf an kurzfristiger Liquidität nicht am Markt decken konnten. Jetzt ermittelt das Serious Fraud Office (SFO) und untersucht das von der Bank of England übergebene Material bezüglich der Liquitätsauktionen. Die jüngsten Ermittlungen knüpfen an eine Reihe von Skandalen im Zusammenhang mit Interventionen der Bank of England am Finanzmarkt an. So hat sich die Lloyds Banking Group Plc im vergangenen Jahr mit Aufsichtsbehörden in den USA und Großbritannien im Libor-Streit auf einen Vergleich geeinigt. Die britische Großbank zahlte 370 Millionen US-$ und gestand eigenes Fehlverhalten ein. Lloyds-Mitarbeiter seien an verbotenen Absprachen zur Festlegung der London Interbank Offered Rate (Libor) und anderer Referenzzinssätze beteiligt gewesen. Der Libor ist der Referenzzinssatz im internationalen Interbankengeschäft. Ebenfalls im vergangenen Jahr war ein ehemaliger Händler der Schweizer Großbank Credit Suisse zu einer Strafzahlung verurteilt worden. Er hatte versucht, eine Anleihe im Rahmen eines von der Bank of England 2011 aufgelegten Stimulusprogramms zu einem überhöhten Preis an die Zentralbank zu verkaufen. Und damit der Skandale nicht genug: Erst vor wenigen Monaten hatten sich im Devisenskandal sechs Banken mit Aufsichtsbehörden in den USA, Großbritannien und der Schweiz auf eine Zahlung von insgesamt 4,3 Mrd. US-$ geeinigt. Das Fehlverhalten der Banken – darunter die schweizerische UBS, die britische HSBC und die Royal Bank of Scotland – hat sich laut Behörden auf mindestens drei Bereiche erstreckt. (…) [Den vollständigen Text finden Sie hier.] [Den vollständigen Text finden Sie hier.] Mehr unter: www.info-risiko-manager.de Mehr unter: www.info-bank-compliance.de 10.03.15 diebank NEWSLETTER 8 BVForms® online – Ihr Formularmanager für die tägliche Bankpraxis Sie suchen … › › Vertragsvordrucke mit hoher Rechtskompetenz › Eine stets aktuelle und kostengünstige Vordruckplattform › Umsetzungshilfe bei gesetzlichen Informationspflichten Einfache Handhabung und Verwaltung von Vordrucken Wir bieten … › › › › › Browser-basierte Plattform mit mehr als 350 Formularen Mitteilungen und Erläuterungen bei Vordruckanpassungen Kontinuierliche inhaltliche Überprüfung der Vordrucke (u. a. durch BdB-Arbeitskreise) Ausfüllen, Speichern und Archivieren direkt am Arbeitsplatz Zahlreiche Zusatzfeatures (u. a. Logoeinbindung, individuelle Textbausteine) Einen kostenlosen Testzugang erhalten Sie unter [email protected] Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Michael Stoll, Account Manager | Telefon: +49 (0) 221/5490-124| E-Mail: [email protected] die bank 10.03.15 FOTONACHLESE ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS ¾¾ FOTONACHLESE FinTechs versus Banken diebank.das netzwerk ist eine Community-Aktivität zu bankbetrieblichen und finanzwirtschaftlichen Themen. Die Veranstaltungen bieten Möglichkeiten zum Networking sowie zum offenen, institutsund sektorübergreifenden Austausch. Angesprochen werden Mitarbeiter, Fach- und Führungskräfte von Kreditinstituten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen mit dem Hauptfinanzplatz Düsseldorf. Dr. Kurt Demmer, Chefvolkswirt der IKB Deutsche Industriebank AG. Dr. Björn B. Schmidt, Hochschule für Ökonomie & Management (FOM), Essen. Dr. Oliver Vins, Vorstand und Gründer, Vaamo Finanz AG. Thilo Kuhlmann, Abteilungsdirektor Kapitalmarktunternehmen, WGZ BANK AG. Hajo Engelke, Geschäftsführer und Gründer, Debitos GmbH. Stephan Henkel, Geschäftsführer, VÖB Service GmbH. 10.03.15 diebank NEWSLETTER 10 die bank 10.03.15 TERMINE | IMPRESSUM ó NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS unsere veranstaltungen auf einen blick titel termin Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtlicher Meldungen (=Meldewesenüberblick) 16.-17.03.2015 Köln Solvabilitätsregime - Kreditrisikostandardansatz 25.-26.03.2015 Frankfurt BCM und IT-Aufsicht in Banken 29.04.2015 Köln Überblick über die bankenstatistischen Meldungen 29.04.2015 Frankfurt 20.-21.05.2015 Bonn OpRisk-Forum ort weitere informationen und anmeldung Stefan Lödorf Telefon: 0221/5490-133 E-Mail: [email protected] Impressum Verlag und Redaktion: Bank-Verlag GmbH Postfach 450209, 50877 Köln Wendelinstraße 1, 50933 Köln Tel. 0221/54 90-0 Fax 0221/54 90-315 E-Mail: medien@ bank-verlag.de Geschäftsführer: Wilhelm Niehoff (Sprecher), Michael Eichler, Matthias Strobel Gesamtleitung Kommunikation und Redaktion: Dr. Stefan Hirschmann Tel. 0221/54 90-221 E-Mail: stefan.hirschmann@ bank-verlag.de Bereichsleitung Medien: Bernd Tretow Layout & Satz: Cathrin Schmitz Tel. 0221/54 90-132 E-Mail: cathrin.schmitz@ bank-verlag.de Verkauf: Andreas Conze Tel. 0221/54 90-603 E-Mail: andreas.conze@ bank-verlag.de Redaktion: Anja U. Kraus Tel. 0221/54 90-542 E-Mail: anja.kraus@ bank-verlag.de Erscheinungsweise: 2 x pro Monat Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags vervielfältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. 10.03.15 diebank NEWSLETTER 11