Schul- und Gebührenordnung

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Schul- und Gebührenordnung
Neue Musikschule e.V. - Dr.-Schramm-Str. 1 - 65366 Geisenheim - Tel.: 06722-50641 - www.neuemusikschule.de
Akademie
für gemeinsames Musizieren
SCHUL- UND GEBÜHRENORDNUNG
Träger der Neuen Musikschule e.V. ist ein eingetragener, als gemeinnützig
anerkannter Verein. Sein Ziel ist es, die musikpädagogische Versorgung im Rheingau
flächendeckend zu fördern, sowie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Instrumentalund Gesangsunterricht zu ermöglichen.
Die Erfahrung eigener Musikalität und die Entfaltung musischer Kreativität tragen
wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung des Menschen bei.
Das Team der Neuen Musikschule e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, beides zu fördern.
Engagement in Verbindung mit einer qualifizierten Ausbildung und einer hohen Motivation zu
pädagogischer Tätigkeit sind Garantie für einen lebendigen und intensiven Unterricht.
Unsere Schüler sollen die eigenen musikalischen Fähigkeiten entdecken, am Instrument
umsetzen und entwickeln. Dies sowohl im Hinblick auf ein Sinn erfüllendes Hobby, als auch
zur Vorbereitung auf ein späteres Studium.
Beginnend mit der musikalischen Frühförderung vom Babyalter an und weiteren
Kursangeboten für Kinder im Grundschulalter, reicht unser Angebot bis hin zum
Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Darüber
hinaus betreuen wir Musikklassen (Bläser- /Streicher- /Gesangsklassen), sowie
verschiedene Kurse innerhalb der Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen.
Auch werden wechselnde Kurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Beratung und Informationen über die einzelnen Instrumente, wie z. B. persönliche Eignung,
spezifische Schwierigkeiten eines Instrumentes, Kosten für das Leihen oder die
Neuanschaffung, sowie Probeunterricht erteilen wir gerne.
Unterrichtsstätten:
Eltville
Eltville-Erbach
Kiedrich
Oestrich-Winkel
Geisenheim
Geisenheim-Johannisberg
diverse Kindergärten
Schulzentrum Wiesweg mit
- Gymnasium
- Gutenberg-Realschule
MüZe – Mütterzentrum und Mehrgenerationenhaus
Sonnenblumen-Schule
Bethanien Kinder- u. Jugenddorf
John-Sutton-Schule
Pfingstbachschule
Rheingauschule
St. Ursula-Schule
Internatsschule Schloss Hansenberg
nur für Kinder, die diese Kitas besuchen
Oestrich-Winkel – Purzelbaum
Unser Unterrichtsangebot
Musikalische Frühförderung (1 – 6 Jahre)
 Babygarten, Kinder 0 - 18 Monate
 Musikgarten, Kinder 18 - 36 Monate
 Musikalische Früherziehung 3- bis 6-jährige
(ab dem 3. bis zum Erreichen des 6. Lebensjahres)
Gruppenkurse für Kinder (ab 6 Jahren)
 Gitarrenkurs für Kinder im Grundschulalter (6 – 10 Jahre)
 Gitarrenkurse für Kinder vom 3. – 5. Schuljahr (8 – 10 Jahre)
 Nachmittagsbetreuungskurse in verschiedenen Schulen
 Weitere angebotene Kurse laut Ausschreibung auf der Homepage
Gruppenkurse für Erwachsene
 Angebotene Kurse laut Ausschreibung auf der Homepage
Weitere Angebote
 Musikalische Grundausbildung für jedes Alter
 Stimmbildung für jedes Alter
 Musiktheorie für jedes Alter
 Ensembleunterricht
Unterrichtsfächer
 Altblockflöte
 Blockflöte
 Bongos
 Cajón
 Congas
 E-Gitarre
 E-Bass
 Euphonium
 Gesang/Stimmbildung
 Gitarre
 Horn
 Keyboard
 Klarinette
 Klassische Gitarre
 Klavier
 Kontrabass
 Percussion
 Posaune
 Querflöte
 Saxophon
 Schlagzeug
 Trommeln
 Trompete
 Viola (Bratsche)
 Violine
 Violoncello
Gebührenordnung ab 01.10.2016
Unterrichtsform
Einzel- und Duounterrichte
60 Min. Einzelunterricht*
45 Min. Einzelunterricht*
30 Min. Einzelunterricht*
45 Min. Duounterricht*
Jahresgebühr
Monatsgebühr
€ 1.272,-€ 1.056,-€ 780,-€ 672,--
€ 106,-€ 88,-€ 65,-€ 56,--
A60
A
B
C
372,--
€
31,--
BG
372,--
€
31,--
MG1
Gruppenunterrichte Frühförderung
Babygarten**
€
Kinder von 0 – 18 Monaten
(Eltern-Kind-Gruppe)
45 Min. Gruppenunterricht
Musikgarten**
€
Kinder von 18 – 36 Monaten
(Eltern-Kind-Gruppe)
45 Min. Gruppenunterricht
Musikalische Früherziehung**
Kinder von 3 bis 6 Jahren
€
372,--
€
Code
31,--
D
45 Min. Gruppenunterricht
Musikalische Früherziehung***
€
45 Min. Gruppenunterricht in Kindergärten
348,--
einmalige Gebühr
Gitarrenkurs*
Kinder von 8 – 10 Jahren (3. – 5. Klasse) € 126,-12 UE à 45 Min. / mind. 3, max. 6 Teilnehmer
Gitarrenkurs*
Kinder von 6 – 10 Jahren (1. – 4. Klasse) €
42,-4 UE à 45 Min. / mind. 3, max. 6 Teilnehmer
Musikalische Grundausbildung*
Für jedes Alter
€
65,-6 UE à 45 Min. / als Ergänzungsfach kostenfrei
Üben - muss das sein? Wenn ja, wie?*
Für jedes Alter
€
65,-6 UE à 45 Min. / als Ergänzungsfach kostenfrei
€
29,--
P
Code
GK
GK
MG
MU
*Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 1.10. eines Jahres um € 1,00 / Monat/Kurs
**Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 1.10. eines Jahres um € 0,50 / Monat
***Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 1.10. eines Jahres um € 2,50 / Monat
Duounterricht
Duounterricht wird nur dann erteilt, wenn sich zwei Schüler gemeinsam anmelden und die
Lehrkraft diesen Unterricht im Duo für sinnvoll hält. Sollte einer der Duo-Partner den
Unterricht kündigen, kann der Unterricht nicht mehr als Duounterricht weiter erteilt werden
und die Unterrichtsverträge enden für beide.
Die Musikschule gewährt bei Einzelunterrichten mehrerer Familienmitglieder oder bei
Mehrfachbelegungen von Einzelunterrichten eine Ermäßigung in Höhe von € 5,00 pro
Zweitfach, oder Familienmitglied. Die Begleichung der Gebühren ist nur durch Abgabe
einer Bankeinzugsermächtigung mittels eines SEPA-Lastschrift-Mandates möglich.
Der Unterricht ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen
Gebührenordnung und sind während des ganzen Kalenderjahres in 12 vollen
Monatsbeiträgen zu zahlen. Die Gebühren werden am Ersten eines Monats per SEPA-BasisLastschrift fällig. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird am
darauf folgenden Werktag eingezogen. Bei Rückbelastung wird pro Vorgang eine
Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben und eingezogen. Bei Mahnverfahren werden
pro Mahnschreiben mindestens € 5,00 Mahngebühren erhoben. Erstreckt sich der
Zahlungsrückstand über einen Monat, wird die Unterrichtserteilung fristlos eingestellt, wobei
die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bis zum nächsten Kündigungstermin
bestehen bleibt. Die Neue Musikschule e.V. behält sich das Recht der fristlosen Kündigung
vor.
Es besteht die Möglichkeit durch einen Antrag an den Rheingau-Taunus-Kreis einen
jährlichen Zuschuss zu den Gebührenzahlungen zu erhalten. Auch einzelne Städte und
Gemeinden im Rheingau gewähren einen Zuschuss auf Antrag. Bitte informieren Sie sich bei
Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Mit dem Erscheinen dieser Schul- und Gebührenordnung haben alle vorhergehenden
Schul- und Gebührenordnungen ihre Gültigkeit verloren.
Wirksamkeit
Mit der Anmeldung wird unsere Schul- und Gebührenordnung anerkannt.
Der Unterrichtsvertrag wird mit dem auf dem Vertrag genannten Datum des
Unterrichtsbeginns rechtswirksam. Der Vertrag gilt für den dort genannten Schüler und das
dort genannte Fach. Der Vertrag ist nicht wandel- oder auf eine andere Person übertragbar.
Eine Vertragsänderung ist nur zu den genannten Kündigungsfristen möglich. Die Neue
Musikschule e.V. behält sich vor – falls aus organisatorischen Gründen erforderlich –
Unterrichtszeit und –ort oder -Code zu ändern, sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen.
Probestunden / Anmeldung / Unterricht
Es besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Probestunde zu besuchen. Anmeldungen sind
jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Voraussetzung für einen
regulären Unterricht ist eine ordnungsgemäße Anmeldung und deren schriftliche
Bestätigung.
Der Unterricht ist pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Die Hausordnung des betreffenden
Unterrichtsortes wird anerkannt und den Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte
ist Folge zu leisten. Der Unterricht findet nicht in Anwesenheit der Eltern oder anderen
Dritten statt. Kann ein Schüler oder eine Schülerin die Unterrichtsstunde nicht besuchen, ist
dies der betreffenden Lehrkraft mitzuteilen. Ein Nachholen von versäumtem Unterricht ist im
Einzelfall nach Absprache mit dem Fachlehrer möglich. Ein Anspruch darauf oder auf
Erstattung der Unterrichtsgebühr besteht aber nicht. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt
(laut BGB) oder sonstiger zwingender Gründe.
Es kann vorkommen, dass Unterricht ggf. verlegt werden muss. Dieser Unterricht wird
innerhalb eines Kalenderquartals nachgeholt. Im Falle der Erkrankung / Schwangerschaft
oder sonstigem Ausfall einer Lehrkraft ist die Neue Musikschule e. V. berechtigt, eine/n
Vertretung/Ersatzkraft zu stellen. Sollte eine Absage des Unterrichts erforderlich sein,
werden die Schüler nach Möglichkeit vorab telefonisch oder per Email benachrichtigt. Bei
einmaliger Erkrankung des Lehrers innerhalb eines Kalenderhalbjahres besteht kein
Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Wenn in einem Kalenderquartal der Unterricht
durch eine Erkrankung der Lehrkraft mehr als vier Mal abgesagt werden muss, wird auf
schriftlichen Antrag hin ein Monatsbeitrag erstattet.
Kündigung
Kündigungen sind jeweils zum 31. März und zum 30. September eines Jahres möglich
und bedürfen der Schriftform.
Eine Ausnahme besteht für Kinder der Musikalischen Frühförderung, die nach den
Sommerferien eingeschult werden. Hier ist eine Kündigung zum Monatsende vor Beginn der
Schulferien möglich, jedoch frühestens zum 30.06. des entsprechenden Jahres.
Eine weitere Ausnahme besteht für Schüler der Internatsschule Schloss Hansenberg, welche
ihr Abitur machen und danach den Hansenberg verlassen. Hier ist eine Kündigung zum
30.04., 31.05., 30.06. oder 31.07. des Jahres, in dem Abitur geschrieben wird, möglich.
In allen vorgenannten Fällen muss ein formloses Kündigungsschreiben (auch per Email
möglich) vier Wochen vor dem 31.03. bzw. 30.09. des entsprechenden Jahres im
Musikschulbüro vorliegen. Die Kündigung wird mit Bestätigung durch die Neue Musikschule
e. V. wirksam.
Die Neue Musikschule e.V. behält sich eine vorzeitige oder fristlose Kündigung bei
unzureichender Leistungsbereitschaft, unregelmäßigen Unterrichtsbesuchen, Verstößen
gegen die Schul- und Hausordnung und bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr vor.
Ferien- und Feiertagsregelung
Die Ferien- und Feiertagsregelung (inkl. Brückentagregelungen) an den allgemein bildenden
Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises ist auch für die Neue Musikschule e.V. verbindlich.
Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet normaler Unterricht statt. In
Ausnahmesituationen (vorzeitige Grundreinigung der Schule u. ä.) kann dieser Unterricht
jedoch ausfallen. Sonderregelungen, wie „Hitzefrei“ u. ä. gelten für die Neue Musikschule
e.V. nicht.
Höhere Gewalt
Unterricht, der aufgrund „höherer Gewalt" ausfallen muss, wird nicht nachgeholt. Hierzu
zählen insbesondere Wetterverhältnisse, die einen regulären Straßenverkehr nicht
ermöglichen (Eisglätte, Schnee, Sturm und Sturmflut), Anordnungen öffentlicher
Ordnungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, die einen Zugang zum Schul- oder
Unterrichtsgebäude nicht erlauben oder Anordnungen des Schulträgers oder der
Schulleitung bzw. Gebäudeverwaltung, die eine Schließung oder sofortiges Verlassen des
Schul- oder Unterrichtsgebäudes vorschreiben, oder aus anderweitigen Gründen den
Zugang zum Schulgebäude untersagen.
Sonstiges
Der Schüler / Erziehungsberechtigte ist damit einverstanden, dass alle Ton- und
Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Unterricht und Veranstaltungen entstehen, von
der Neuen Musikschule e.V. ausschließlich für eigene Publikationszwecke verwendet
werden. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften sind unwirksam.
Von Änderungen persönlicher Daten (Adresse, etc.) und Ergänzungen ist die Neue
Musikschule e.V. umgehend schriftlich zu informieren. Erfüllungsort ist Geisenheim,
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Trägerverein - Werden auch Sie Mitglied und unterstützen uns!
Denn Ihre Unterstützung ist wichtig: Zwar können die Musiklehrer aus den Einnahmen der
Gebühren der Schüler bezahlt werden, alle weiteren Aktivitäten aber, bedürfen zusätzlicher
Förderung.
Nur einige Beispiele:
- Musikschulbüro mit Verwaltung
- Werbung
- Anschaffung und Wartung von Instrumenten und Zubehör für den Unterricht
- Besondere, projektbezogene Kurse und Veranstaltungen
- Konzerte
Info im Musikschulbüro.
Geisenheim, 22. November 2016
Neue Musikschule e.V.
Akademie für gemeinsames Musizieren
VR5482-Amtsgericht Wiesbaden
Geschäftsführender Vorstand:
1. Vorsitzender:
Joachim Messner
2. Vorsitzende:
Annegret Cratz
Schatzmeisterin:
Patricia Klüter
Kaufmännische Leiterin:
Patricia Klüter
Dr.-Schramm-Str. 1
65366 Geisenheim
Telefon: 06722 - 50641 – Telefax: 06722 – 971111
www.neuemusikschule.de / Email: [email protected]
Bankverbindung:
Rheingauer Volksbank eG
IBAN:
DE27 5109 1500 0000 0833 64
Gläubiger-ID: DE98 ZZZ 0000 0358 560