Schul- und Gebührenordnung
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Schul- und Gebührenordnung
Neue Musikschule e.V. - Dr.-Schramm-Str. 1 - 65366 Geisenheim - Tel.: 06722-50641 - www.neuemusikschule.de Akademie für gemeinsames Musizieren SCHUL- UND GEBÜHRENORDNUNG Träger der Neuen Musikschule e.V. ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein. Sein Ziel ist es, die musikpädagogische Versorgung im Rheingau flächendeckend zu fördern, sowie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Instrumentalund Gesangsunterricht zu ermöglichen. Die Erfahrung eigener Musikalität und die Entfaltung musischer Kreativität tragen wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung des Menschen bei. Das Team der Neuen Musikschule e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, beides zu fördern. Engagement in Verbindung mit einer qualifizierten Ausbildung und einer hohen Motivation zu pädagogischer Tätigkeit sind Garantie für einen lebendigen und intensiven Unterricht. Unsere Schüler sollen die eigenen musikalischen Fähigkeiten entdecken, am Instrument umsetzen und entwickeln. Dies sowohl im Hinblick auf ein Sinn erfüllendes Hobby, als auch zur Vorbereitung auf ein späteres Studium. Beginnend mit der musikalischen Frühförderung vom Babyalter an und weiteren Kursangeboten für Kinder im Grundschulalter, reicht unser Angebot bis hin zum Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Darüber hinaus betreuen wir Musikklassen (Bläser- /Streicher- /Gesangsklassen), sowie verschiedene Kurse innerhalb der Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen. Auch werden wechselnde Kurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Beratung und Informationen über die einzelnen Instrumente, wie z. B. persönliche Eignung, spezifische Schwierigkeiten eines Instrumentes, Kosten für das Leihen oder die Neuanschaffung, sowie Probeunterricht erteilen wir gerne. Unterrichtsstätten: Eltville Eltville-Erbach Kiedrich Oestrich-Winkel Geisenheim Geisenheim-Johannisberg diverse Kindergärten Schulzentrum Wiesweg mit - Gymnasium - Gutenberg-Realschule MüZe – Mütterzentrum und Mehrgenerationenhaus Sonnenblumen-Schule Bethanien Kinder- u. Jugenddorf John-Sutton-Schule Pfingstbachschule Rheingauschule St. Ursula-Schule Internatsschule Schloss Hansenberg nur für Kinder, die diese Kitas besuchen Oestrich-Winkel – Purzelbaum Unser Unterrichtsangebot Musikalische Frühförderung (1 – 6 Jahre) Babygarten, Kinder 0 - 18 Monate Musikgarten, Kinder 18 - 36 Monate Musikalische Früherziehung 3- bis 6-jährige (ab dem 3. bis zum Erreichen des 6. Lebensjahres) Gruppenkurse für Kinder (ab 6 Jahren) Gitarrenkurs für Kinder im Grundschulalter (6 – 10 Jahre) Gitarrenkurse für Kinder vom 3. – 5. Schuljahr (8 – 10 Jahre) Nachmittagsbetreuungskurse in verschiedenen Schulen Weitere angebotene Kurse laut Ausschreibung auf der Homepage Gruppenkurse für Erwachsene Angebotene Kurse laut Ausschreibung auf der Homepage Weitere Angebote Musikalische Grundausbildung für jedes Alter Stimmbildung für jedes Alter Musiktheorie für jedes Alter Ensembleunterricht Unterrichtsfächer Altblockflöte Blockflöte Bongos Cajón Congas E-Gitarre E-Bass Euphonium Gesang/Stimmbildung Gitarre Horn Keyboard Klarinette Klassische Gitarre Klavier Kontrabass Percussion Posaune Querflöte Saxophon Schlagzeug Trommeln Trompete Viola (Bratsche) Violine Violoncello Gebührenordnung ab 01.10.2016 Unterrichtsform Einzel- und Duounterrichte 60 Min. Einzelunterricht* 45 Min. Einzelunterricht* 30 Min. Einzelunterricht* 45 Min. Duounterricht* Jahresgebühr Monatsgebühr € 1.272,-€ 1.056,-€ 780,-€ 672,-- € 106,-€ 88,-€ 65,-€ 56,-- A60 A B C 372,-- € 31,-- BG 372,-- € 31,-- MG1 Gruppenunterrichte Frühförderung Babygarten** € Kinder von 0 – 18 Monaten (Eltern-Kind-Gruppe) 45 Min. Gruppenunterricht Musikgarten** € Kinder von 18 – 36 Monaten (Eltern-Kind-Gruppe) 45 Min. Gruppenunterricht Musikalische Früherziehung** Kinder von 3 bis 6 Jahren € 372,-- € Code 31,-- D 45 Min. Gruppenunterricht Musikalische Früherziehung*** € 45 Min. Gruppenunterricht in Kindergärten 348,-- einmalige Gebühr Gitarrenkurs* Kinder von 8 – 10 Jahren (3. – 5. Klasse) € 126,-12 UE à 45 Min. / mind. 3, max. 6 Teilnehmer Gitarrenkurs* Kinder von 6 – 10 Jahren (1. – 4. Klasse) € 42,-4 UE à 45 Min. / mind. 3, max. 6 Teilnehmer Musikalische Grundausbildung* Für jedes Alter € 65,-6 UE à 45 Min. / als Ergänzungsfach kostenfrei Üben - muss das sein? Wenn ja, wie?* Für jedes Alter € 65,-6 UE à 45 Min. / als Ergänzungsfach kostenfrei € 29,-- P Code GK GK MG MU *Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 1.10. eines Jahres um € 1,00 / Monat/Kurs **Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 1.10. eines Jahres um € 0,50 / Monat ***Die Gebühren erhöhen sich jeweils zum 1.10. eines Jahres um € 2,50 / Monat Duounterricht Duounterricht wird nur dann erteilt, wenn sich zwei Schüler gemeinsam anmelden und die Lehrkraft diesen Unterricht im Duo für sinnvoll hält. Sollte einer der Duo-Partner den Unterricht kündigen, kann der Unterricht nicht mehr als Duounterricht weiter erteilt werden und die Unterrichtsverträge enden für beide. Die Musikschule gewährt bei Einzelunterrichten mehrerer Familienmitglieder oder bei Mehrfachbelegungen von Einzelunterrichten eine Ermäßigung in Höhe von € 5,00 pro Zweitfach, oder Familienmitglied. Die Begleichung der Gebühren ist nur durch Abgabe einer Bankeinzugsermächtigung mittels eines SEPA-Lastschrift-Mandates möglich. Der Unterricht ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und sind während des ganzen Kalenderjahres in 12 vollen Monatsbeiträgen zu zahlen. Die Gebühren werden am Ersten eines Monats per SEPA-BasisLastschrift fällig. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird am darauf folgenden Werktag eingezogen. Bei Rückbelastung wird pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben und eingezogen. Bei Mahnverfahren werden pro Mahnschreiben mindestens € 5,00 Mahngebühren erhoben. Erstreckt sich der Zahlungsrückstand über einen Monat, wird die Unterrichtserteilung fristlos eingestellt, wobei die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgeltes bis zum nächsten Kündigungstermin bestehen bleibt. Die Neue Musikschule e.V. behält sich das Recht der fristlosen Kündigung vor. Es besteht die Möglichkeit durch einen Antrag an den Rheingau-Taunus-Kreis einen jährlichen Zuschuss zu den Gebührenzahlungen zu erhalten. Auch einzelne Städte und Gemeinden im Rheingau gewähren einen Zuschuss auf Antrag. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung. Mit dem Erscheinen dieser Schul- und Gebührenordnung haben alle vorhergehenden Schul- und Gebührenordnungen ihre Gültigkeit verloren. Wirksamkeit Mit der Anmeldung wird unsere Schul- und Gebührenordnung anerkannt. Der Unterrichtsvertrag wird mit dem auf dem Vertrag genannten Datum des Unterrichtsbeginns rechtswirksam. Der Vertrag gilt für den dort genannten Schüler und das dort genannte Fach. Der Vertrag ist nicht wandel- oder auf eine andere Person übertragbar. Eine Vertragsänderung ist nur zu den genannten Kündigungsfristen möglich. Die Neue Musikschule e.V. behält sich vor – falls aus organisatorischen Gründen erforderlich – Unterrichtszeit und –ort oder -Code zu ändern, sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen. Probestunden / Anmeldung / Unterricht Es besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Probestunde zu besuchen. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Voraussetzung für einen regulären Unterricht ist eine ordnungsgemäße Anmeldung und deren schriftliche Bestätigung. Der Unterricht ist pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Die Hausordnung des betreffenden Unterrichtsortes wird anerkannt und den Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Der Unterricht findet nicht in Anwesenheit der Eltern oder anderen Dritten statt. Kann ein Schüler oder eine Schülerin die Unterrichtsstunde nicht besuchen, ist dies der betreffenden Lehrkraft mitzuteilen. Ein Nachholen von versäumtem Unterricht ist im Einzelfall nach Absprache mit dem Fachlehrer möglich. Ein Anspruch darauf oder auf Erstattung der Unterrichtsgebühr besteht aber nicht. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt (laut BGB) oder sonstiger zwingender Gründe. Es kann vorkommen, dass Unterricht ggf. verlegt werden muss. Dieser Unterricht wird innerhalb eines Kalenderquartals nachgeholt. Im Falle der Erkrankung / Schwangerschaft oder sonstigem Ausfall einer Lehrkraft ist die Neue Musikschule e. V. berechtigt, eine/n Vertretung/Ersatzkraft zu stellen. Sollte eine Absage des Unterrichts erforderlich sein, werden die Schüler nach Möglichkeit vorab telefonisch oder per Email benachrichtigt. Bei einmaliger Erkrankung des Lehrers innerhalb eines Kalenderhalbjahres besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Wenn in einem Kalenderquartal der Unterricht durch eine Erkrankung der Lehrkraft mehr als vier Mal abgesagt werden muss, wird auf schriftlichen Antrag hin ein Monatsbeitrag erstattet. Kündigung Kündigungen sind jeweils zum 31. März und zum 30. September eines Jahres möglich und bedürfen der Schriftform. Eine Ausnahme besteht für Kinder der Musikalischen Frühförderung, die nach den Sommerferien eingeschult werden. Hier ist eine Kündigung zum Monatsende vor Beginn der Schulferien möglich, jedoch frühestens zum 30.06. des entsprechenden Jahres. Eine weitere Ausnahme besteht für Schüler der Internatsschule Schloss Hansenberg, welche ihr Abitur machen und danach den Hansenberg verlassen. Hier ist eine Kündigung zum 30.04., 31.05., 30.06. oder 31.07. des Jahres, in dem Abitur geschrieben wird, möglich. In allen vorgenannten Fällen muss ein formloses Kündigungsschreiben (auch per Email möglich) vier Wochen vor dem 31.03. bzw. 30.09. des entsprechenden Jahres im Musikschulbüro vorliegen. Die Kündigung wird mit Bestätigung durch die Neue Musikschule e. V. wirksam. Die Neue Musikschule e.V. behält sich eine vorzeitige oder fristlose Kündigung bei unzureichender Leistungsbereitschaft, unregelmäßigen Unterrichtsbesuchen, Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung und bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr vor. Ferien- und Feiertagsregelung Die Ferien- und Feiertagsregelung (inkl. Brückentagregelungen) an den allgemein bildenden Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises ist auch für die Neue Musikschule e.V. verbindlich. Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet normaler Unterricht statt. In Ausnahmesituationen (vorzeitige Grundreinigung der Schule u. ä.) kann dieser Unterricht jedoch ausfallen. Sonderregelungen, wie „Hitzefrei“ u. ä. gelten für die Neue Musikschule e.V. nicht. Höhere Gewalt Unterricht, der aufgrund „höherer Gewalt" ausfallen muss, wird nicht nachgeholt. Hierzu zählen insbesondere Wetterverhältnisse, die einen regulären Straßenverkehr nicht ermöglichen (Eisglätte, Schnee, Sturm und Sturmflut), Anordnungen öffentlicher Ordnungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, die einen Zugang zum Schul- oder Unterrichtsgebäude nicht erlauben oder Anordnungen des Schulträgers oder der Schulleitung bzw. Gebäudeverwaltung, die eine Schließung oder sofortiges Verlassen des Schul- oder Unterrichtsgebäudes vorschreiben, oder aus anderweitigen Gründen den Zugang zum Schulgebäude untersagen. Sonstiges Der Schüler / Erziehungsberechtigte ist damit einverstanden, dass alle Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Unterricht und Veranstaltungen entstehen, von der Neuen Musikschule e.V. ausschließlich für eigene Publikationszwecke verwendet werden. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften sind unwirksam. Von Änderungen persönlicher Daten (Adresse, etc.) und Ergänzungen ist die Neue Musikschule e.V. umgehend schriftlich zu informieren. Erfüllungsort ist Geisenheim, Gerichtsstand ist Wiesbaden. Trägerverein - Werden auch Sie Mitglied und unterstützen uns! Denn Ihre Unterstützung ist wichtig: Zwar können die Musiklehrer aus den Einnahmen der Gebühren der Schüler bezahlt werden, alle weiteren Aktivitäten aber, bedürfen zusätzlicher Förderung. Nur einige Beispiele: - Musikschulbüro mit Verwaltung - Werbung - Anschaffung und Wartung von Instrumenten und Zubehör für den Unterricht - Besondere, projektbezogene Kurse und Veranstaltungen - Konzerte Info im Musikschulbüro. Geisenheim, 22. November 2016 Neue Musikschule e.V. Akademie für gemeinsames Musizieren VR5482-Amtsgericht Wiesbaden Geschäftsführender Vorstand: 1. Vorsitzender: Joachim Messner 2. Vorsitzende: Annegret Cratz Schatzmeisterin: Patricia Klüter Kaufmännische Leiterin: Patricia Klüter Dr.-Schramm-Str. 1 65366 Geisenheim Telefon: 06722 - 50641 – Telefax: 06722 – 971111 www.neuemusikschule.de / Email: [email protected] Bankverbindung: Rheingauer Volksbank eG IBAN: DE27 5109 1500 0000 0833 64 Gläubiger-ID: DE98 ZZZ 0000 0358 560