pwc:china compass Sommer 2010
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Sommer 2010 pwc pwc: china compass Nachrichten für Experten Brennpunkt Immobilienmarkt: Merkmale, Risiken und Chancen Private-Equity-Fonds Aktuelle Rahmenbedingungen und steuerliche Aspekte Regionale Unternehmenszentralen Regionen werben um Ansiedlung Wirtschaftsregion Asien Japan: Änderung in der Steuergesetzgebung 2010 Erneuerbare Energien Strategien dreier deutscher Unternehmen in China Inhalt Editorial 3 Brennpunkte 4 Immobilienmarkt China: Merkmale, Risiken und Chancen ........... 4 Chancen und Motivationen ausländischer Banken in China....... 10 Reporting & Controlling 13 Angabe der Gehälter der Geschäftsführung im Jahresabschluss......................................................................... 13 Neue Standards der Rechnungslegung in China: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen................................. 14 Steuern und Recht 17 Förderung ausländischer Unternehmen in China: Regionen werben um regionale Unternehmenszentralen........................... 17 Alarmstufe zwei für nicht ansässige Dienstleister: China verschärft Betriebsstätten-Besteuerung, Steuerverwaltung und -erhebung ............................................................................ 24 Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi ab sofort weltweit möglich ......................................................................... 27 Investition und Finanzierung 28 Erneuerbare Energien: Strategien dreier deutscher Unternehmen in China................................................................ 28 Private-Equity-Fonds in China: aktuelle Rahmenbedingungen und steuerliche Aspekte für deutsche Investoren................................................................................... 32 Wirtschaftsregion Asien 35 China und Japan: ihre wirtschaftlichen Beziehungen und deren Bedeutung für Deutschland.............................................. 35 Japan 2010: wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung .................................................................. 38 Porträt 40 Ralph Dreher: von Shanghai nach Tokio.................................... 40 Veröffentlichungen 41 China drittgrößter Medienmarkt.................................................. 41 Crash oder Boom? – Analyse des chinesischen Immobilienmarkts ....................................................................... 41 PwC China Business Group 42 Impressum 43 2 pwc:china compass | Sommer 2010 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Schlagzeilen wie „Immobilienblase – in China kommt Katerstimmung auf“ (Handelsblatt) oder „Immobilienblase in China“ (manager magazin) waren in der letzten Zeit in der Presse zu lesen und ließen sicherlich manch aufmerksame Leserinnen und Leser aufhorchen. Aber ist die Stimmung tatsächlich so schlecht? Unser Immobilienexperte Florian Hackelberg, PwC Berlin, hat sich dieses Themas angenommen. Sein Brennpunktbeitrag (ab Seite 4) beleuchtet Merkmale, Risiken sowie Chancen des chinesischen Immobilienmarkts und liefert Ihnen aktuelle Anhaltspunkte, um ihn besser zu verstehen und einzuschätzen. Unser zweites Brennpunktthema sind die Chancen und die Motivation ausländischer Banken in China. Seit 2005 befragt PricewaterhouseCoopers Jahr für Jahr Führungskräfte ausländischer Banken in China zu Risiken und Geschäfts- und Entwicklungsmöglichkeiten auf dem chinesischen Bankenparkett. Ab Seite 10 stellt Ihnen Roland Spahr, PwC Beijing, die aufschlussreichen Ergebnisse dieser Befragung vor. Sie erfahren, welchen Herausforderungen sich ausländische Banken in China gegenübersehen und welche Strategien sie verfolgen, um diese erfolgreich zu meistern. das World Financial Center in Shanghai an der Spitze eine quadratische Öffnung hat – und keine runde. Wir, die China Business Group, bedanken uns sehr herzlich bei Ralph Dreher und wünschen viel Erfolg und Glück bei PwC Tokio. Auf seine spannenden und – wie regelmäßige Leserinnen und Leser des pwc:china compass aus Erfahrung wissen – sicherlich oft auch amüsanten Berichte aus Japan freuen wir uns schon sehr! Ihnen wünschen wir eine erholsame und erlebnisreiche Sommerzeit. Und wenn Sie verreisen, denken Sie an André Gide (1869 bis 1951), der einmal bemerkte: „Man entdeckt keine Erdteile ohne den Mut, alle Küsten aus den Augen zu verlieren.“ In diesem Sinne eine anregende Lektüre und stets eine glückliche Hand bei Ihren weltweiten Aktivitäten. Ihr Jens-Peter Otto Leiter China Business Group PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Für ausländische Investoren standen bei der Ansiedlung ihrer Unternehmen im Reich der Mitte bislang steuerliche Vorteile im Vordergrund, zumindest bis zur Steuerreform 2008. Jetzt verschieben sich die Prioritäten. Denn China gibt nun finanzielle Anreize, um ausländischen Unternehmen auch eine institutionelle Höherstufung schmackhaft zu machen. Dabei geht es vor allem um die Ansiedlung regionaler Unternehmenszentralen (Regional Headquarters) in chinesischen Städten. Dirk Bongers, Leiter China Tax & Legal, erläutert in seinem Beitrag ab Seite 17, welche Funktion ein Regional Headquarter hat, welche Voraussetzungen erfüllen muss, wer eines gründen will, und mit welchen Maßnahmen Kommunen eine solche Gründung fördern. In unserer Rubrik „Wirtschaftsregion Asien“ beschäftigt sich Ralph Dreher mit Japan. Denn nach viereinhalb Jahren Tätigkeit in Shanghai wird er nun nach Tokio wechseln und in Zukunft aus dem „Land der aufgehenden Sonne“ berichten. Mehr über Ralph Dreher erfahren Sie auf Seite 40 in dem Porträt „Von Shanghai nach Tokio“. In seinem Beitrag, „Japan 2010: wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung“ ab Seite 38, informiert Sie Ralph Dreher unter anderem darüber, was sich bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen geändert hat und warum sich Investoren in Japan mit den Neuregelungen möglichst früh beschäftigen sollten. In seinem zweiten interessanten Beitrag „China und Japan: ihre wirtschaftlichen Beziehungen und deren Bedeutung für Deutschland“ (ab Seite 35), den wir Ihnen besonders ans Herz legen, erfahren Sie außerdem, was die Wirtschaft Japans von der chinesischen unterscheidet, warum sich beide Länder trotz aller Vorbehalte weiter einander annähern, und nicht zuletzt, warum pwc:china compass | Sommer 2010 3 Brennpunkte Immobilienmarkt China: Merkmale, Risiken und Chancen „Immobilienblase – in China kommt Katerstimmung auf“ (Handelsblatt), „Hält Chinas Fundament bei Immobilien?“ (WirtschaftsWoche), „Immobilienblase in China“ (manager magazin). – Das sind nur drei Schlagzeilen der vergangenen Monate. Steht es wirklich so schlecht um den chinesischen Immobilienmarkt? Das internationale Interesse jedenfalls wächst stetig und beschränkt sich längst nicht mehr auf Immobilieninvestoren. War die Berichterstattung zu Beginn des Booms jedoch euphorisch, wurde sie in den letzten Jahren zunehmend von einer kritischen, bisweilen gar düsteren Sichtweise abgelöst. Pessimisten warten gar auf den großen Knall. – Der aktuelle Beitrag liefert Ihnen Anhaltspunkte, um den chinesischen Immobilienmarkt besser verstehen und einschätzen zu können. Junger Markt Im Zuge der politischen und ökonomischen Entwicklung Chinas trat ein prosperierender Immobilienmarkt an die Stelle der Verteilung von Immobilien durch den Staat, bei der die zuständige Arbeitseinheit der Bevölkerung ihren Wohnraum meist zuwies. Der neue Markt weckte wegen seiner Eigendynamik und der Aussicht auf beachtliche Renditen innerhalb kürzester Zeit das Interesse internationaler Investoren. Die Folge war ein unvergleichlicher Bauboom – zeitweise standen in China über drei Viertel aller Baukräne weltweit. Das Ergebnis dieser Hochkonjunktur verdeutlichen zwei Zahlen: ● Allein in Shanghai entstanden während der letzten 20 Jahre über 6.000 Hochhäuser mit mehr als 30 Stockwerken. ● Im Jahr 2009 wurden schätzungsweise 8,5 Millionen neue Wohnungen verkauft. Damit war China 2009 der größte Wohnungsmarkt der Welt. Nur zum Vergleich: In den USA waren es nur rund 375.000 Wohnungen. – Wie sich die durchschnittlichen Preise für neue Wohnungen in den letzten Jahren entwickelt haben, sehen Sie in Abbildung 1. Informationen zum chinesischen Immobilienmarkt finden Sie auch in folgenden Beiträgen Ihres pwc:china compass: ● Eigener Herd, Goldes wert – auch in Wuhan? Praktische Ratschläge zum Erwerb von Immobilien in China (Ausgabe Winter 2009/2010, Seite 25 bis 27) ● Bewertung von Landnutzungsrechten in China (Sommer 2008, Seite 23 bis 25) ● Vom öffentlichen zum privaten Eigentum: Neues chinesisches Sachenrecht akzeptiert Privatbesitz (Herbst 2007, Seite 17 bis 19) Wie Sie Abbildung 1 entnehmen können, kam es zu dramatischen Preissteigerungen, die im Jahr 2009 im Schnitt erstmals bei über 25 Prozent lagen und Spekulationen über eine Immobilienblase Vorschub leisteten. Den Preistrend beschleunigten ausländische Investoren, indem sie neben der Wertsteigerung (capital return) 4 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● wie das System der Landnutzungsrechte funktioniert. ● in welchen Regionen die wichtigsten Immobilienmärkte liegen. ● was Sie beim Abschluss chinesischer Mietverträge beachten sollten. und den Mieteinnahmen der Immobilie (income return) auch eine Anhebung der vergleichsweise unterbewerteten chinesischen Währung und somit zusätzliche währungsspekulative Gewinne in ihre Betrachtung einbezogen (total return). 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% -5% 1999 2001 2003 2005 2007 2009 Der Begriff „Wohneigentum“ fasst hier vor allem Wohneinheiten aus erster Hand, die bereits vollendet oder in Arbeit sind und direkt von den Entwicklern an die Investoren oder an die Endverbraucher verkauft wurden. Quelle: KnightFrank, „China Property Market Watch“, 2010. Abb. 1 Veränderung des durchschnittlichen Preises für neues Wohneigentum von Jahr zu Jahr Struktur Den chinesischen Immobilienmarkt kennzeichnet eine starke Heterogenität. Das betrifft seine Strukturen ebenso wie seine Sektoren. Da die Infrastruktur in den Regionen sehr unterschiedlich entwickelt ist, sind aus einem internationalen Blickwinkel betrachtet derzeit noch nicht einmal jede der insgesamt über 170 chinesischen Millionenstädte interessant. Ungeteilte Aufmerksamkeit erlangen vor allem die entwickelten Immobilienmärkte, die sich – wie die gesamte Wirtschaft – geografisch im Bereich des östlichen Küstenstreifens konzentrieren. Das Zentrum Chinas und der gesamte Westen sind dagegen auch aufgrund ihrer geologischen Beschaffenheit mit überwiegend Ödland und Wüste weniger interessant für die Immobilienbranche. Von Bedeutung sind in diesen Landesteilen bislang nur einige Ballungszentren und Megastädte. Aus makroökonomischer Sicht lassen sich vier verschiedene Regionen als maßgebliche Immobilienbrennpunkte (real estate hotspots) identifizieren: ● Im Norden ist das die Bohai Bay Economic Zone (BBEZ) um die Hauptstadt Beijing, dem politischen Zentrum Chinas. pwc:china compass | Sommer 2010 Brennpunkte ● Den Mittelpunkt des Yangtze River Delta (YRD) bildet Chinas Finanzzentrum Shanghai, flankiert von den Satellitenstädten Nanjing, Hangzhou und Ningbo. ● Der südliche Immobilienbrennpunkt Pearl River Delta (PRD) besteht vorrangig aus den Städten Guangzhou und Shenzhen, die sich in den vergangenen drei Jahrzehnten im Schatten von Hongkong als Produktions- und Handelszentren etablieren konnten. ● Im Westen schließlich ist – mit zunehmendem Erfolg des staatlich geförderten Wirtschaftsprogramms Große Entwicklung des Westens (xibu da kaifa) – die Central-West Region (CWR) zu nennen. Vielen potenziellen Investoren in Europa ist der vierte Brennpunkt, die CWR, bisher allerdings sicher unbekannt. Ihr Zentrum ist die Stadt Chongqing, in deren administrativen Grenzen über 30 Millionen Menschen leben. – Abbildung 2 gibt Ihnen eine Übersicht über die geografische Lage der genannten Zentren. Neben dieser geografischen Aufteilung gliedert sich der chinesische Immobilienmarkt besonders aus Sicht internationaler Immobilieninvestoren hierarchisch, und zwar in Standorte ersten, zweiten und dritten Ranges (englisch: tier): Rang Städte Tier I Beijing, Shanghai, Guangzhou und Shenzhen Tier II z. B. Wuhan, Tianjin, Nanjing, Dalian Tier III z. B. Harbin, Fuzhou, Hefei, Kunming Tab. 1 Städte ersten, zweiten und dritten Ranges Diese Klassifizierung, die Sie sicher aus anderen Zusammenhängen kennen, ist übrigens keine offizielle. Sie wird in der Fachliteratur und in den Marktberichten großer Maklerhäuser verwandt und beschreibt den jeweiligen strukturellen Entwicklungsstand. Die Klassifizierung orientiert sich nicht primär an der Größe einer Stadt, sondern gruppiert die Städte in A-, B- und C-Standorte für Beijing Tianjin Jinan Nanjing Chengdu Chongqing Wuhan Hangzhou Shanghai Ningbo Dong- Shenguan zhen Bohai Bay Economic Zone (BBEZ) Yangtze River Delta (YRD) Central-West Region (CWR) Pearl River Delta (PRD) Guangzhou Zhuhai Zhongshan Quelle: Centaline Property Abb. 2 Die vier großen Immobilienregionen in China pwc:china compass | Sommer 2010 5 Brennpunkte Immobilieninvestitionen. Die Zahl der Tier-II- und Tier-III-Städte ist mit rund 35 wesentlich größer und nicht eindeutig begrenzt. – Bitte beachten Sie Tabelle 3. Rahmenbedingungen Sicher orientiert sich der chinesische Immobilienmarkt zunehmend an marktwirtschaftlichen Strukturen. Aufgrund des allgegenwärtigen staatlichen Einflusses ist er allerdings noch weit davon entfernt, ein freier Markt nach westlichen Maßstäben zu sein. Das herrschende System der „Sozialistischen Marktwirtschaft“ geht mit stetigen regulierenden Eingriffen des Staates einher, welche die marktwirtschaftlichen Mechanismen der Preisfindung aus Angebot und Nachfrage vielerorts faktisch aushebeln. Ferner prägt eine Vielzahl nationaler Regulierungen und Vorschriften den chinesischen Immobilienmarkt, die oft Ergebnis ideologischer Vorgaben und marktwirtschaftlicher Erfordernisse sind. Eine zentrale Funktion übernimmt dabei das staatliche System der Landnutzungsrechte, über das Sie die folgenden Abschnitte informieren. Landnutzungsrechte Das wesentliche Merkmal des chinesischen Landeigentumsrechts ist, wie Sie vielleicht wissen, die gesetzliche Trennung von Eigentum und Besitz. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt die chinesische Rechtsordnung zwar ein vom Grund und Boden separates Eigentum am Gebäude. Nicht erlaubt aber ist trotz aller Reformen auf diesem Gebiet der Eigentumserwerb an Grund und Boden durch private oder juristische Personen oder sonstige Organisationen. Darin folgt chinesisches Recht nach wie vor der ursprünglichen Ideologie, die zur Gründung der chinesischen Volksrepublik im Jahre 1949 führte. Grundsätzlich sagt das Landverwaltungsgesetz der Volksrepublik China ausdrücklich: Ländlicher Grund und Boden stehen im Eigentum landwirtschaftlicher Kollektive, städtischer Grund und Boden ist Staatseigentum. Nun ergab sich mit der zunehmenden Liberalisierung der chinesischen Wirtschaft in den 1980er-Jahren die Notwendigkeit, Immobilienrechte in einer ideologisch vertretbaren Weise verkehrsfähig zu machen. In der Konsequenz führte das Mitte der 1980er-Jahre zum Aufbau eines Systems der Landnutzungsrechte, das den entgeltlichen Gebrauch von staatlichem Land ermöglicht. Mittlerweile unterliegt dieses System einem umfänglichen Regelwerk, auf dessen Basis Grund und Boden im Wesentlichen durch Überlassung oder Zuteilung erworben werden können. Bitte beachten Sie: Der Begriff „Landnutzungsrecht“ (land use right, LUR) bezieht sich in diesem Kontext auf das Recht, eine bestimmte Grundstücksfläche zweckgebunden über einen festgelegten Zeitraum nutzen zu dürfen. Wie Sie in der nachfolgenden Übersicht sehen, wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem zugeteilten Landnutzungsrecht (allocated land use 6 right) und dem überlassenen Landnutzungsrecht (granted land use right), die beide gleichberechtigt nebeneinander existieren. Zugeteiltes Landnutzungsrecht (allocated land use right) ● jährliche Verwaltungsgebühren, keine Einmalzahlung erforderlich ● LUR nicht übertragbar oder beleihbar ● grundsätzlich unbeschränkte Nutzungsdauer ● Land kann jederzeit vom Staat zurückgefordert werden ● geringe Rechtssicherheit Überlassenes Landnutzungsrecht (granted land use right) ● Einmalzahlung (land grant premium) und jährliche Verwaltungsgebühren ● eingeschränkte Laufzeit: je nach Nutzung 40 bis 70 Jahre, Verlängerung frühestens ein Jahr vor Ablauf der Nutzungsdauer ● LUR verkaufbar und beleihbar ● Rückforderung durch den Staat erst nach Ablauf der Nutzungsdauer (Ausnahme: anderweitiges öffentliches Interesse) Zugeteiltes Landnutzungsrecht Das zugeteilte Landnutzungsrecht entspricht dem Wesen nach einem unentgeltlichen Pachtvertrag und berechtigt zur unbefristeten Nutzung für einen festgelegten Zweck. In der Vergangenheit wurden diese Allocated Land Use Rights meist staatlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen zugewiesen, welche die Grundstücke in der Regel selbst nutzten. Das zugeteilte Nutzungsrecht zu übertragen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird dem Nutzer das Allocated Land Use Right ohne einen Kaufpreis übertragen, jedoch ein „Eigenkostenanteil“ vom Staat an den Nutzer weitergereicht. Darüber hinaus ist der Erwerber des Nutzungsrechts für anfallende Entschädigungen und Umsiedlungen der Vornutzer verantwortlich und wird an den Erschließungskosten des Grundstücks beteiligt. Zugeteilte Landnutzungsrechte kann der Staat jederzeit wieder einfordern. Sie bergen für alle nicht staatlichen Unternehmungen das Risiko eines signifikanten Mangels an Rechtssicherheit. In der Praxis sind sie daher für die privatwirtschaftliche Entwicklung von Immobilien und für internationale Immobilieninvestoren weniger interessant. Denn das Allocated Land Use Right entspricht seiner Natur nach mehr einer Umverteilung von staatlichen Verantwortlichkeiten als einer Transaktion von Landnutzungsrechten im marktwirtschaftlichen Sinne. Überlassenes Landnutzungsrecht Die entgeltliche und zeitlich begrenzte Landnutzung in Form eines Granted Land Use Right ist erst seit der Landreform von 1988 möglich und gestattet seinem Inhaber eine eigentumsähnliche Nutzung des Grundstücks, die in seiner Natur der deutschen Rechtsposition des Erbbaurechts nahekommt. Die zulässige Höchstdauer der Landnutzung ist – wie Sie Tabelle 2 entnehmen können – nach dem Landverwaltungsgesetz (Regulation on Grant and Transfer) je nach vorgesehener Nutzungsart zeitlich befristet. pwc:china compass | Sommer 2010 Brennpunkte Nutzungsart Höchstdauer Wohnwirtschaftliche Nutzung 70 Jahre Industrienutzung 50 Jahre Ausbildung, Sport und kulturelle Nutzung 50 Jahre Gewerbeimmobilien (z. B. Handel, Tourismus) 40 Jahre Mischnutzung und sonstige Zwecke 50 Jahre betreffen vor allem die Frage nach der Verlängerung und den Rechtsmechanismen nach Ablauf des Landnutzungsrechts. Grant Premium Quelle: Landverwaltungsgesetz der Volksrepublik China Tab. 2 Höchstdauer der Nutzungsrechte pro Nutzungsart Frühestens ein Jahr vor Ablauf der Nutzungsdauer kann der Inhaber die Verlängerung des Nutzungsrechts beantragen, was nur aus „Gründen des Allgemeinwohls“ abgelehnt werden darf. Wird der Antrag nicht gestellt, fällt das Grundstück inklusive aller Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen, die sich darauf befinden, zurück an den Staat. Zur privaten Nutzung vorgesehenes Kollektivland muss zuerst in staatseigenes Land umgewandelt werden, bevor ein Granted LUR – meist im Rahmen eines Bieterverfahrens – vergeben werden kann. Bei Überlassung wird ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Staat (meist der lokalen Behörde) geschlossen, der die Merkmale des Grundstücks beschreibt (Lage und Größe des Grundstücks, Erschließungszustand, Bebauung) sowie die Laufzeit des Nutzungsrechts, die Zahlung einer Überlassungsprämie (Grant Premium) und einer jährlich anfallenden, jedoch zumeist geringen Verwaltungsgebühr regelt. In diesem Zusammenhang sicher auch wichtig: Land, das nicht das erforderliche Granted-Prozedere durchlaufen hat, ist weder übertragbar noch beleihbar. Praxishinweis 1 Das System der Landnutzungsrechte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend korrekt anzuwenden erweist sich in der Praxis immer wieder als ein Problem. Speziell bei Joint Ventures zwischen ausländischen und ehemaligen chinesischen Staatsunternehmen tauchen immer wieder Schwierigkeiten auf. Nicht selten stellen Unternehmen erst Jahre nach Bestehen der Vereinigung fest: Grund und Boden, die regelmäßig als Leistung der chinesischen Seite anstelle von Kapital in ein Joint Venture eingebracht werden, wurden nicht ausreichend in ein Granted Land Use Right umgewandelt. Das kann nicht nur erheblichen Einfluss auf den historischen Wert des LUR haben, das die chinesische Seite eingebracht hat. Es kann sich auch negativ auf das Bestehen oder eine mögliche Erweiterung des Produktionsstandorts auswirken. Wie Sie teilweise in Abbildung 3 sehen, muss der Nutzer ähnlich wie beim Allocated Land Use Right nicht nur für den Land Grand, der den eigentlichen Grundstückspreis widerspiegelt, aufkommen. Er muss auch die Kosten der Entschädigung und Umsiedlung von Vornutzern sowie die Erschließungskosten des Grundstücks tragen. Trotz der grundsätzlich höheren Rechtssicherheit des Granted Land Use Right bestehen vor allem bei detaillierter Betrachtungsweise eine Reihe juristischer Unklarheiten. Sie pwc:china compass | Sommer 2010 Grundstückserschließung Grundstückserschließung Entschädigung für Vornutzer Entschädigung für Vornutzer Granted Land Use Right Allocated Land Use Right Die Größe der Kostenblöcke sowie deren Verhältnis zueinander schwankt in Abhängigkeit von Lage und Anbindung. Quelle: Glatte, Thomas, Grundstückserwerb in der VR China, in „Grundstücksmarkt und Grundstückswert“, Köln 2005, S. 160. Abb. 3 Kosten bei erworbenen und zugeteilten Landnutzungsrechten Praxishinweis 2 Oft fehlt es an einer eindeutigen Zuordnung oder an einem eindeutigen Nachweis des Eigentums. Zwar gibt es sogenannte Landregister (land register), die dem deutschen Grundbuch vergleichbar sind. Doch sind die Eintragungen häufig unvollständig oder nicht eindeutig. Das betrifft in vielen Fällen unklare Eigentumssituationen bei privatisierten oder teilprivatisierten Staatsunternehmen. Eine genaue Einzelfallprüfung ist deshalb unverzichtbar. Tabelle 3 gibt Ihnen einen Überblick beispielhaft ausgewählter Granted-Land-Use-Right-Preise (Transaktionspreise inklusive Grant Premium, Grundstückserschließung und Entschädigungszahlungen) an verschiedenen Standorten mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten in China. Mietrechtliche Aspekte Das chinesische Mietrecht ist auf nationaler Ebene nur vage geregelt und wird daher durch eine Vielzahl lokaler Verordnungen ergänzt, die sowohl in der Rechtstheorie als auch in der gelebten Rechtspraxis voneinander abweichen können. Grundsätzlich sind Eigentümer von urbanen Liegenschaften zur Vermietung respektive Verpachtung ihrer Grundstücke befugt, wenn sie von offizieller Stelle autorisiert wurden, Gebäude zu betreiben und hierfür ein Leasingzertifikat für Gebäude (building leasing certificate) besitzen. Wie im deutschen Mietrecht ist die Vermietung von Wohnraum in China aus Mieterschutzgründen stärker reguliert als die Vermietung gewerblicher Flächen. Für Letztere wird den Vertragsparteien eine größere Freiheit bei der Gestaltung der Vertragsmodalitäten und Vereinbarung individueller Vertragsoptionen eingeräumt. Die Gestaltung von Mietverträgen für alle Nutzungsarten unterliegt dem Erfordernis der Schriftform. 7 Brennpunkte Gewerbliche Mietverträge werden typischerweise über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren abgeschlossen, wobei die Vermieter zunehmend auch längere Mietvertragslaufzeiten anstreben – meist mit Mieteranreizen (incentives), wie etwa mietfreie Zeiten. Wegen der verhältnismäßig kurzen Vertragslaufzeiten sind Mietanpassungen (rent reviews) die Ausnahme und werden daher vor allem bei Verhandlungen zur Verlängerung von Mietverträgen vorgenommen. Solche Verlängerungen wiederum zeigt der Mieter spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses an, damit das Vertragsverhältnis schriftlich erneuert wird. Bitte beachten Sie: Die Vereinbarungen von Verlängerungsoptionen, die dem Mieter eine verbindliche Sicherheit zur Fortführung des Vertragsverhältnisses gäben, sind eher unüblich. Praxishinweis 3 Eine ungeklärte Rechtssituation kann sich ergeben, wenn der zur Betreibung befugte Eigentümer ein Gebäude oder Teile davon vermietet, das sich auf einem Allocated Land Use Right befindet, das wegen seiner bereits beschriebenen rechtlichen Eigenschaften aber weder vermietet noch übertragen werden darf. Der Vermieter kann somit rein rechtlich zwar die baulichen Anlagen an Dritte vermieten, nicht aber das darunter (und gegebenenfalls darum) liegende Grundstück, das in der Regel durch den Mieter überquert werden muss, um sich Zugang zur Mietsache zu verschaffen (Überfahrrecht). Die Mietsache wird in China in der Regel nach einem Wert bemessen (gross area), der in etwa der deutschen Bruttogrundfläche entspricht. Ermittelt wird keine Nutzungs- oder Mietfläche aus der Bruttofläche durch Abzug konstruktiver Bauteile oder nicht nutzbarer Flächen (etwa Außenwände, nicht begehbare Versorgungsschächte, Aufzüge, Treppenhäuser). Die chinesische Bruttofläche wird jedenfalls den Berechnungen des Mietzinses zugrunde gelegt. Die vereinbarte Miete wird normalerweise monatlich oder quartalsweise im Voraus entrichtet. In Mietverträgen für Gewerberäume in Neubauprojekten ist allerdings auch ein Vertragskonstrukt nicht unüblich, bei dem die Miete über einen längeren Zeitraum – der bis zu mehrere Jahre betragen kann – im Voraus bezahlt wird. Diese Vorauszahlung deckt dann die Baukosten für das Projekt. Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze, also eine Deckelung für Gewerberaummieten, gibt es nicht. Hingegen werden Wohnungen, die von Arbeitgebern an ihre Angestellten vermietet werden, bisweilen unterhalb des Marktniveaus zu einem fiktiv festgelegten Mietzins vermietet. Instandhaltungsarbeiten bei der Wohnraumvermietung muss der Vermieter bestreiten. Bei Gewerbemietverträgen lassen sich davon abweichend individuelle Vereinbarungen treffen. So ist es durchaus üblich, vertraglich festzuhalten, dass der Vermieter oder die vom Vermieter eingesetzte Objektverwaltung Instandhaltung und Reparaturen an den wesentlichen baulichen Anlagen (Dach und Fach) übernimmt. Schönheitsreparaturen im Innenbereich sowie die Instandhaltung von Mietereinbauten sind Aufgabe des Mieters. Verbrauchsabhängige Bewirtschaftungskosten (darunter Wasser, Elektrizität, Telekommunikation) sind vom Mieter gesondert zu tragen. Bei Gewerbeimmobilien sind diese Kosten mitunter bereits in der Verwaltungsgebühr (management fee) enthalten, die bis zu zehn Prozent der Gesamtmiete ausmachen kann. Vermieter sind in China zunehmend bereit, ihren Mietern Untermietverträge mit Dritten zu bewilligen. Regelmäßig lassen sie sich dabei anteilig an den Einkünften beteiligen, die der Mieter dadurch erzielt, dass er teurer untervermietet, als er selbst an Miete zu zahlen hat. Das Vertragsverhältnis aber komplett an Dritte abzutreten wird dagegen zumeist nicht gewährt. Eine Ausnahme Kategorie Shanghai Tier I Pudong/CBD sehr gut Gewerbe/Büro 40 Jahre 8.755 EUR/m 2 Shanghai Tier I Hongqiao gut Wohnen 70 Jahre 5.811 EUR/m 2 Shanghai Tier I Nanjing Road sehr gut Gewerbe/Büro 40 Jahre 32.125 EUR/m 2 Shanghai Tier I Xinzhuang Industrial Zone gut Industrie 50 Jahre 74 EUR/m 2 Beijing Tier I Chaoyang District/CBD sehr gut Büro 40 Jahre 2.839 EUR/m 2 Beijing Tier I Chaoyang District Guangqu Road sehr gut Wohnen 70 Jahre 3.410 EUR/m 2 Beijing Tier I Beijing Economic-Technology Development Area durchschnittlich Industrie 50 Jahre 45 EUR/m 2 Tianjin Tier II Hedong District Xinkai Road sehr gut Wohnen 70 Jahre 2.275 EUR/m 2 Tianjin Tier II Hexi District Nanjing Road sehr gut Büro 40 Jahre 5.574 EUR/m 2 Tianjin Tier II Jinnan Economic Development Zone durchschnittlich Industrie 50 Jahre 34 EUR/m 2 Ningbo Tier II Jiangdong CBD sehr gut Wohnen 70 Jahre 2.266 EUR/m 2 Ningbo Tier II Industrial Zone durchschnittlich Industrie 50 Jahre 33 EUR/m 2 Changchun Tier III Country Side durchschnittlich Industrie 50 Jahre 53 EUR/m 2 Changchun Tier III Country Side gut Industrie 50 Jahre 11 EUR/m 2 1 Lagebeurteilung Nutzung Laufzeit Preis realisierte Transaktionspreise im Zeitraum 2007–2009 Tab. 3 8 Standort 1 Stadt Preise, Nutzungsdauer und Lagebeurteilung ausgewählter Standorte pwc:china compass | Sommer 2010 Brennpunkte hiervon ist die Weitergabe des Mietvertrags an verbundene Unternehmen. Bestellung von Grundpfandrechten Da Immobilien den besonderen Eigentumsstatus haben, über den der Beitrag Sie informierte, kann Eigentum an Grund und Boden im strengen Sinne nicht besichert werden. Nach Artikel 179 des chinesischen Sachenrechts dürfen nur überlassene Landnutzungsrechte, Gebäude und Teileigentum (etwa Wohnungen), im Bau befindliche Gebäude oder erworbene Bebauungsrechte als Immobiliensicherheiten dienen und ähnlich der im deutschen Recht normierten Hypothek durch ein Grundpfandrecht besichert werden. Nach Artikel 183 des chinesischen Sachenrechts lassen sich Landnutzungsrechte und darauf aufstehende Gebäude allerdings nicht jeweils unabhängig belasten, sondern nur im Verbund. Grundsätzlich unterscheidet die chinesische Rechtsordnung zwischen zwei verschiedenen Formen der Hypothek: ● Zum einen gibt es die Hypothek im Voraus (housing mortgage in advance), bei welcher der Darlehensnehmer den Kauf einer Immobilie plant und das zu erwerbende Objekt der Bank als Sicherheit dient. ● Bei einer Hypothek für Bauvorhaben (mortgage for building projects) leiht sich ein Projektentwickler Finanzmittel bei einem Kreditinstitut, um das Projekt zu realisieren, wobei das Landnutzungsrecht als Sicherheit dient. Unklar ist hierbei jedoch, ob die Hypothek auch bauliche Anlagen mit einschließt, die erst nach der Bestellung einer Grundschuld auf dem Grundstück errichtet wurden. Die Hypothek wird durch einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag sowie die Eintragung im Landregister der zuständigen Bodenbehörde wirksam. Voraussetzung für die behördliche Genehmigung ist die Vorlage eines Wertgutachtens über die zu beleihende Liegenschaft durch einen unabhängigen Sachverständigen. Ist ein Gebäude mit mehr als einer Hypothek belastet, müssen die anderen Darlehensgeber informiert werden, wobei die Beleihung den Restwert des Gebäudes nach Abzug der bisherigen Hypotheken nicht überschreiten darf. Die Befriedigung aus der Hypothek verläuft dabei – vergleichbar der deutschen Regelung in Abteilung drei des Grundbuchs – in der zeitlichen Reihenfolge nach der Registrierung, wobei Verfahrenskosten und eventuell auf dem Grundstück lastende Abgaben vorrangig befriedigt werden müssen. Die Hypothek ist zu der Forderung streng akzessorisch, also eng mit der Existenz und der Höhe der Forderung verbunden. Die Laufzeit der Hypothek wird durch die verbleibende Restlaufzeit des belasteten Landnutzungsrechts klar begrenzt. Wie im Falle eines vorzeitigen Heimfalls, also der Rückforderung des Landnutzungsrechts durch den Staat aus Gründen des allgemeinen Interesses, mit der verbleibenden Hypothek verfahren wird, ist derzeit nicht klar geregelt. pwc:china compass | Sommer 2010 Ausblick Mit dem anhaltenden Aufstieg Chinas zu einer führenden Wirtschaftsnation ist weiterhin von einer kontinuierlichen Veränderung des chinesischen Immobilienmarkts und einer zunehmenden Übernahme westlicher Strukturen auszugehen. Der materielle Wert chinesischer Gebäude wird weiter steigen. Flacht sich die Wachstumskurve der chinesischen Wirtschaft aber in Zukunft ab, sollte die Immobilie nicht mehr nur als kurzzeitig gehaltene Kapitalanlage betrachtet werden, sondern als das, was sie ja eigentlich auch ist: ein Bauwerk im Sinne eines langlebigen Wirtschaftsguts. Trotz aller politischen Entwicklungen ist eine vollständige Privatisierung des Landes im Sinne eines echten Erwerbs von Eigentum – aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen – derzeit nicht denkbar, weil die chinesische Regierung eine Landflucht vermeiden will. Sonst würden noch mehr Bauern ihre Ländereien im rückständigen Hinterland aufgeben, um ihr Glück in den Städten zu suchen. Darüber hinaus kann die Regierung über die Verteilung von Landnutzungsrechten und die flexible Gestaltung von Regularien die Entwicklung des Marktes unmittelbar beeinflussen, worauf Beijing großen Wert legt. Der wirtschaftliche Boom und die vorgegebenen neun Prozent Wirtschaftswachstum wären ohne die Immobilienindustrie nicht denkbar. Einen Großteil der chinesischen Wanderarbeiter würde eine schwächelnde Bauindustrie um Brot und Arbeit bringen. Ein Zusammenbruch des chinesischen Immobilienmarkts hätte somit weitreichende Konsequenzen für Chinas gesamte Wirtschaft. Die chinesische Regierung hat das früh erkannt und eingegriffen. Auch wenn lokale Übertreibungen und unnatürliche Marktentwicklungen in den letzten Jahren immer wieder Korrekturen mit Preiseinbrüchen erfahren haben, konnte doch der viel beschworene große Knall bisher vermieden werden. Die Schreckensszenarien, die Teile der deutschen Presse entwerfen, will die chinesische Regierung jedenfalls mit allen Kräften verhindern. Die oft beklagte Einflussnahme des Staates in das Marktgeschehen könnte sich an dieser Stelle sogar als sinnvolles Regulativ herausstellen. Sie haben Fragen oder sind an Details interessiert? – Bitte rufen Sie Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail. Bitte beachten Sie auch den Hinweis auf die Dissertation des Autors zum gleichen Thema in der Rubrik „Veröffentlichungen“ auf Seite 41 dieser Ausgabe. Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 30 2636-1166 [email protected] Tel.: +49 30 2636-1118 9 Brennpunkte Chancen und Motivationen ausländischer Banken in China Seit 2005 befragt PricewaterhouseCoopers alljährlich Führungskräfte ausländischer Banken in China nach ihrer Meinung zu den Geschäftspotenzialen, Entwicklungsmöglichkeiten, Risiken und Herausforderungen auf dem chinesischen Bankenmarkt. Das allgemeine Feedback ist eindeutig: Die Möglichkeiten, sich auf dem Markt zu entfalten, sind in jeder Hinsicht stark begrenzt und der Wettbewerb ist groß. Strategisch, also langfristig, wird dem chinesischen Markt dennoch eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. – Einen Blick auf die Ergebnisse der Befragung wirft folgender Beitrag. An der etwa einstündigen Interviewbefragung nahmen 42 Leiter von Banken teil. Die Ergebnisse fassen die folgenden Abschnitte für Sie zusammen. Die ausländischen Banken arbeiteten, das zeigten die Antworten, im letzten Jahr hart daran, ihren kleinen Marktanteil in China von insgesamt zwei Prozent zu halten oder zu vergrößern. Grundvoraussetzung für die Geschäftsentwicklung in China ist die richtige Banklizenz. Die Zahl lokaler Firmierungen – einer Lizenz, die zu erlangen mit am aufwendigsten ist, die dafür aber weitreichende Befugnisse enthält – wird im Jahr 2010 merklich zunehmen. Bisher haben 30 ausländische Banken solch eine Lizenz und für 2011 werden insgesamt mehr als 50 solcher Lizenzen erwartet. Damit steht die lokale Firmierung viel stärker im Fokus, als es in früheren Jahren der Fall war. Diese Entwicklung hat zwei Gründe: Mit der Niederlassung, der nächstkleineren Banklizenz, können nur Geschäfte in Auslandswährungen angeboten werden und jede Niederlassung muss separat mit mindestens 200 Millionen Renminbi (RMB), derzeit rund 24 Millionen Euro, Eigenkapital ausgestattet werden. Andererseits wird ein Verhältnis von Krediten zu Einlagen (Loanto-Deposit) von 75 Prozent im Jahr 2011 als eine Anforderung der chinesischen Bankenaufsicht (China Banking Regulatory Commission, CBRC) gesehen, die ausländische Banken teilweise davon abhält, lokal zu firmieren. Die Banken, die zu den Pionieren der lokalen Firmierung gehören, haben in den letzten Jahren ihr Filialnetz kontinuierlich ausgebaut. Ebenso wird die Zahl der Niederlassungen und Partnerschaften, Allianzen und Kooperationen mit inländischen Banken, die das Ziel verfolgen, sich einen besseren und breiteren Marktzugang zu verschaffen, zunehmen. Während die chinesischen Banken Investitionen in andere Finanzdienstleister uneingeschränkt vornehmen, können ausländische Banken nur zwei auf 20 Prozent des Aktienanteils beschränkte Minderheitsbeteiligungen halten. Wenn auch viele Banken solche Beteiligungen halten oder noch nach geeigneten Investitionszielen unter den verbleibenden chinesischen Geschäftsbanken suchen, so lässt sich ein Erfolg, welcher Art auch immer, aus diesen Beteiligungen bisher nur selten feststellen. 10 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● welchen Herausforderungen sich ausländische Banken in China gegenübersehen. ● warum ausländische Banken ihr Geschäft in den nächsten Jahren ausbauen wollen. ● welche Strategien angewendet werden, um die Herausforderungen zu meistern. Neben solchen Investments stehen die Finanzsparten Vermögensverwaltung, Leasing, Konsumentenkreditgeschäft, Private Equity und das Effektengeschäft als mögliches Investment im Fokus. Immerhin acht ausländische Banken verfügen über Beteiligungen an Wertpapierhäusern (Securities Companies). Die Deutsche Bank etwa hält 30 Prozent an der Fondsgesellschaft Harvest Fund Management Co Ltd. Dennoch ist organisches Wachstum die dominante Strategie ausländischer Banken in China, was 37 der 42 befragten Banken bestätigten. Ausländische Banken konnten nicht vom Kreditvergabeboom profitieren, der durch das Finanzpaket der Regierung angekurbelt wurde, um die lokale Wirtschaft während und nach der Finanzkrise zu stützen. Im Gegenteil: In der ersten Hälfte 2009 war das Neukreditgeschäft der ausländischen Banken sogar rückläufig. Das lag einerseits daran, dass ausländische Unternehmen in China ihre Kreditnachfrage drosselten, andererseits war der Wettbewerb durch die inländischen Banken in dieser Zeit sehr hoch. Deren Kreditgeschäft wuchs um zusätzliche 26 Prozent erheblich, was den ausländischen Banken einen sehr starken Konkurrenzdruck bescherte. Diese Wettbewerbssituation gehört zwar jetzt schon wieder der Geschichte an, es ist aber ein deutliches Lehrstück, welche Wettbewerbskräfte die inländischen Banken im Zusammenspiel mit dem Staat entwickeln können. Die chinesischen Bankenriesen, gewissermaßen die Goliats, wurden deshalb von den Davids aus dem Ausland erstmals im Jahr 2009 als ernsthafte Konkurrenten in ihren Nischen wahrgenommen. Für die Zukunft befürchten viele, das Pendel könnte nach der Kürzung der Kreditbudgets in der zweiten Hälfte von 2009 in den Folgejahren in die andere Richtung ausschlagen und die Zahl der Kreditausfälle steigen. Auch die CBRC hat in den letzten Monaten davor immer wieder gewarnt und die heimischen Banken vorsorglich verpflichtet, ihr Kapital zu erhöhen. Möglich ist jedoch auch, dass die Sorge zumindest in den nächsten zwei Jahren unbegründet ist, da die immer wieder unterschätzte Kraft des chinesischen Wirtschaftswachstums fast jedem Vorhaben eine Chance gibt und damit signifikante Kreditausfälle ausbleiben. Das regulatorische Umfeld wird von den ausländischen Banken nach wie vor als problematisch angesehen und sie fühlen sich den inländischen Banken gegenüber erheblich benachteiligt, das machte die Befragung deutlich. Die regulatorischen Vorgaben sind komplex und werden oft erneuert, was sich auf Geschwindigkeit, Richtung und Umfang der bankeigenen Entwicklung und Strategien einschneidend auswirkt. Allem pwc:china compass | Sommer 2010 Brennpunkte Anschein nach ergreift die CBRC aktiv Vorsichtsmaßnahmen, um die heimische Wirtschaft und Anleger vor den weltweiten Risiken und Folgen der Finanzkrise zu schützen. Erst kürzlich mahnte die CBRC an, bei der Kreditvergabe an ausländische Unternehmen besondere Vorsicht walten zu lassen. Diese Mahnung könnte auch in die umgekehrte Richtung ausgelegt oder gar verkündet werden: also als Hinweis, Vorsicht beim Anlegen von Geldern bei ausländischen Banken walten zu lassen. Ein wesentlicher Faktor dabei ist, dass das chinesische Netzwerk aus Banken, Staat und Aufsicht in enger Abstimmung zusammenarbeitet. Ausländische Banken dagegen entziehen sich meist dieser gewohnten, historisch gebildeten und auch sozial stark vernetzten Zusammenarbeit und können daher noch auf absehbare Zeit kaum auf Gleichbehandlung hoffen. 33 der befragten Führungskräfte erwarten wegen der Finanzkrise in der nächsten Zeit sogar deutlich mehr regulatorische Vorgaben für ausländische Banken in China. In der Vergangenheit waren bereits neue Regeln umzusetzen für: ● Kontoeröffnung ● Saldenbestätigungen ● Währungsregularien ● Hypothekendarlehen für das Privatkundengeschäft ● Finanzierung von Geschäftskunden (Wholesale) ● Verhältnis von Kredit zu Einlagen (Loan to Deposit) ● Ausgabe neuer Produkte der Vermögensverwaltung (Wealth Management) sowie ● Lokalisierung von Kernbank-(Core-Banking-)Systemen Als eine Herausforderung ist auch die Anforderung der CBRC zu sehen, den Nachweis zu erbringen, dass Gelder auch dem im Kreditvertrag vereinbarten Verwendungszweck zugeführt wurden und nicht in den überhitzten Immobilienmarkt fließen. Ungeachtet all dieser Herausforderungen sind die ausländischen Banken im Vergleich zum letzten Jahr viel optimistischer, was ihre Zukunft in China angeht. Denn sie bekommen in der Regel starke Unterstützung bei dem Ausbau ihrer Aktivitäten in China seitens der Geschäftsführung im Heimatland und geben an, bis zu 48 Prozent mehr Mitarbeiter bis 2013 rekrutieren zu wollen. Sie wissen, schnelles Wachstum führt zu starkem Wettbewerb um gute Mitarbeiter. Für die nächsten Jahre sind sich die Banker einig, dass die Personalkosten steigen werden, und zwar sowohl beim Festgehalt als auch beim Bonus. Mehr Mitarbeiter werden den Karrieresprung bei der Konkurrenz nutzen, weshalb auch die Fluktuationsraten ansteigen dürften. Einige Banken erwarten dafür Quoten von mehr als 20 Prozent. Das Kernpersonal sehen ausländische Banken dem Geschäft entsprechend im Relationship Management für das Corporate Banking. Ebenso stark umworbenes Personal sind die Risikomanager und ComplianceExperten, was sich aus dem regulatorischen Druck der chinesischen Bankenaufsicht erklärt. pwc:china compass | Sommer 2010 Mit Blick auf Serviceangebot, Produkte und Beratungsqualität sehen sich ausländische Banken nach wie vor im Vorteil gegenüber den chinesischen Instituten. Doch was macht diesen Vorteil aus? Produktentfaltungsmöglichkeiten sind durch Banklizenzen und regulatorisch stark beschränkt und enthalten somit kaum Potenzial, sich von der Konkurrenz abzuheben. Die Kunden und Produkte, die im strategischen Fokus der ausländischen Banken stehen, sind: vermögende Privatkundschaft (High Net Worth Individuals) und Private Banking, Investmentprodukte und Wohnimmobilien. Services im Bereich Wealth Management werden eine herausragende Rolle spielen. Hier erhoffen sich die ausländischen Banken, durch Beratungs-Know-how bei den eher jungen und unerfahrenen chinesischen Anlegern punkten zu können. Diese Strategie geht einher mit dem hohen Bedarf an qualifiziertem Verkaufs- und Beratungspersonal. Produkte und Personal sind jedoch nichts, auf das die chinesischen Banken nicht auch setzen könnten, und die haben dann immerhin schon eine langjährige Kundenbeziehung, die die ausländische Bank erst noch aufbauen muss. Das Image dürfte hierbei hilfreich sein. Im Bereich Corporate Banking erwarten die ausländischen Banken mehr Geschäftspotenzial, weil die Regularien für den Fremdkapitalmarkt flexibler geworden sind. Auch glauben sie, strukturierte Produkte könnten langfristig eine höhere Akzeptanz in China finden. Außerdem soll sich das Private-Equity-Geschäft schnell weiterentwickeln. Die Unternehmen Blackstone Zhonghua Development Investment Fund, die Carlyle-Gruppe zusammen mit Fosun Group und andere wie SAIF Partners, Honz Capital, Legend Capital und New Horizon Fund sammeln Geld ein für RMB-Fonds, auch um das immer noch kleine Segment der kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) bis zur Initial-PublicOffering-Reife zu finanzieren. Das allgemeine Verständnis eines typischen chinesischen Unternehmers ist es, den Erfolg seines Unternehmens durch eine schnelle Rekapitalisierung am Aktienmarkt finanziell abzusichern und weiteres schnelles Wachstum zu ermöglichen. Diese Einstellung eröffnet demnach ein gigantisches Geschäftspotenzial für Eigenkapitalgeber wie Private-EquityFonds. Banken schätzen das Kreditrisiko bei KMUs allerdings als sehr hoch ein und bleiben daher eher skeptisch, was den voraussichtlichen Erfolg in diesem Segment angeht. Besonders deutlich wird die geringe Schlagkraft ausländischer Banken, wenn man sich ihren gemeinsamen Marktanteil von etwa nur zwei Prozent verdeutlicht. Etwa die Hälfte aller Befragten ist pessimistisch, dass sich dieser Anteil in der nächsten Zukunft vergrößern lässt. Als Gründe werden die bereits genannten ungleichen Wettbewerbsbedingungen und ökonomische Faktoren angegeben sowie Banklizenzen, die das Service- und Produktangebot erheblich beschränken. Die Konkurrenz durch inländische Banken wird zusätzlich stärker werden, weil diese ihr Service- und Produktangebot ebenso merklich und schnell verbessern, und zwar speziell in den Bereichen Wealth Management, Kreditkarten und Internetbanking. Chinesische Banken entwickeln sich zudem zu umfassenden Finanzdienst- 11 Brennpunkte leistern, die durch Unternehmenskäufe nun auch Dienstleistungen in den Sparten Versicherung und Vermögensverwaltung anbieten. Ein langfristiger und nachhaltiger Wettbewerbsfaktor bleibt das Image der ausländischen Banken. So ist die Finanzkrise zwar nicht spurlos am Image der Auslandsbanken vorübergezogen. Die Finanzwelt bleibt aber insgesamt dynamisch, weshalb es durchaus möglich ist, dass gerade ausländische Banken eines Tages in China als besonders attraktiv angesehen werden. Wenn sich ausländische Banken aber alleine darauf verlassen, sind die Erfolgsaussichten eher gering. Die Manager erkennen daher die folgenden Punkte als die drei wichtigsten kritischen Erfolgsfaktoren, an denen permanent gearbeitet werden muss: ● herausragende Produkte ● erstklassige Berater ● ein global anerkannter Firmenname Immer noch werden ausländische Banken stark von der Muttergesellschaft finanziert. Fast alle Banken haben mindestens 20 Prozent ihrer Kredite durch Gelder aus dem Heimatland finanziert. Bei immerhin noch 14 von 42 Befragten liegt die Quote bei über 50 Prozent! Damit wird deutlich, dass die ausländischen Banken an ihren Zugängen zu chinesischen Finanzierungsmärkten arbeiten müssen. Mit der hohen ausländischen Refinanzierung ist möglicherweise auch der Einfluss des Heimatlandes stark und es bestehen Risiken, dass ausländische Geschäftsmodelle einfach auf China übertragen werden, was die Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß erheblich verringert. Die Schwierigkeiten werden dann offensichtlich in dem anders gearteten Serviceverständnis der Chinesen wie auch in der verhältnismäßig geringen Erfahrung der Kundschaft beim Umgang mit sehr viel Geld. Möchte eine ausländische Bank in China langfristig bestehen und profitabel sein, muss sie sich mit den besonderen Gegebenheiten befassen und ein darauf abgestimmtes individuelles Geschäftskonzept entwickeln. Haben Sie Fragen oder sind Sie an weiteren Details interessiert? Dann rufen Sie Ihren Ansprechpartner an oder schicken Sie ihm eine E-Mail. Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 10 6533-7124 Wussten Sie schon, was im kaiserlichen China als ein Symbol der Weisheit galt? Schwarze Perlen: Sie wurden zwischen den Zähnen der Drachen bewacht. Die Chinesen glaubten, schwarze Perlen entständen in den Gehirnen der Drachen. Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag 你 知 道 了 吗 Wenn auch die Entfaltungsmöglichkeiten in jeder Hinsicht stark reglementiert und limitiert sind, so ist das Bekenntnis der befragten ausländischen Banken, in China ihr Geschäft ausbauen zu wollen, besonders stark. Amerikanische, europäische und asiatische Banken, etwa solche aus Japan, unterscheiden sich hier nicht in ihren Aussagen. Offensichtlich sind auch unter den aktuellen schweren Bedingungen alle gerne dabei und wollen am Ball bleiben. Ein Rückzug aus dem Markt, der von ausländischen Banken unter dem Druck der Finanzkrise hier und da diskutiert und sogar auch umgesetzt wurde, muss unter heutigen Gesichtspunkten wohl als strategischer Fehler angesehen werden. Die Ergebnisse der Befragung finden Sie unter: www.pwccn.com/ home/eng/fs_foreign_banks_china_may2010.html auf der Website von PricewaterhouseCoopers China. 12 pwc:china compass | Sommer 2010 Reporting & Controlling Angabe der Gehälter der Geschäftsführung im Jahresabschluss Die neuen Bilanzierungsvorschriften, die China Accounting Standards 2006, die im Jahr 2006 bekannt gegeben wurden, verlangen die Angabe von Geschäftsführervergütungen im Anhang des Jahresabschlusses. Das leitet sich ab aus dem Accounting Standard für nahestehende Personen. – Was Sie dabei beachten sollten, darüber informiert Sie der aktuelle Beitrag von Jens-Peter Otto. Angaben zur Vergütung von Geschäftsführern verlangten auch die alten Bilanzierungsstandards (die alten China Generally Accepted Accounting Principles). Allerdings wurden dort noch zwei Gruppen unterschieden. Auf der einen Seite standen die börsennotierten Unternehmen. Sie hatten neben dem Bilanzierungsstandard Accounting System for Business Enterprises (ASBE) auch noch 16 weitere spezifische Bilanzierungsstandards zu beachten, unter anderem den Standard zu nahestehenden Personen. Ihnen gegenüber standen die nicht börsennotierten Unternehmen, die als Mindeststandard nur den ASBE anzuwenden hatten. Die Tochterunternehmen und Joint Ventures ausländischer Konzerne gehören zu den Letzteren. Der ASBE definierte zwar ebenfalls das Topmanagement als nahestehende Personen, die Vergütungen an diesen Personenkreis wurden aber nicht ausdrücklich erwähnt als angabepflichtiger Geschäftsvorfall im Jahresabschluss – im Gegensatz zu den spezifischen Bilanzierungsstandards nach altem sowie nach neuem Recht. Zum Topmanagement zählen Personen mit Schlüsselfunktionen im Unternehmen. Dazu gehören also zumindest – aber nicht unbedingt ausschließlich – das Board of Directors, der General Manager sowie der Company Representative, wenn er nicht identisch ist mit dem vorgenannten Personenkreis – der im Folgenden zusammenfassend „Geschäftsführung“ genannt wird. Die Vergütungen der Geschäftsführung werden, speziell im Falle ausländischer Personen, bei ausländisch investierten Unternehmen in der Regel extrem vertraulich behandelt. Schließlich ist das Vergütungsgefälle zwischen ausländischem und chinesischem Personal häufig sehr groß, was die Besorgnis hervorruft, die Kenntnis dieser Vergütungen könnte beim chinesischen Personal Begehrlichkeiten wecken. Mögliche Sicherungsvorkehrungen gegen eine ungewollte Informationsweitergabe sind unter anderem die Auslagerung der Vergütungsabrechnung auf externe Dienstleister in China oder auf eine Konzerngesellschaft im Ausland mit Weiterbelastung von nicht näher definierten „Managementleistungen“. Im Extremfall werden Vergütungen auch von ausländischen Konzerngesellschaften gezahlt ohne Weiterberechnung an die chinesische Einheit. Mögliche steuerliche Konsequenzen aus diesen Gestaltungen für das chinesische Unternehmen und die Geschäftsführung werden in diesem Zusammenhang nicht erörtert. pwc:china compass | Sommer 2010 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● warum ausländische Unternehmen die Vergütung von Expatriates in China gerne vertraulich behandeln. ● welche Rechnungslegung für ausländische Unternehmen gilt. ● was Sie angeben müssen, wenn Sie nach den Chinese Accounting Standards 2006 bilanzieren. Wie Sie bereits in den vorliegenden Ausgaben Ihres pwc:china compass nachlesen können, sind die Chinese Accounting Standards 2006 (CAS 2006) bisher von ausländisch investierten Unternehmen nicht verpflichtend anzuwenden. Für sie gilt bis auf Weiteres verpflichtend nur der ASBE. Daher sind Angaben zu Geschäftsführungsvergütungen in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen meist nicht zu finden. Überlegt ein deutsches Tochterunternehmen oder ein Joint Venture mit deutscher Beteiligung, auf die neuen Bilanzierungsstandards freiwillig umzustellen, sollte es dabei Folgendes beachten: Die Bilanzierungsregeln sind nur als Gesamtpaket erhältlich, sie selektiv anzuwenden („Cherry Picking“) ist nicht gestattet. Somit ist in diesem Fall die Angabe von Geschäftsführungsvergütungen in vollem Umfang verpflichtend. Unter dem Begriff „Vergütung“ versteht der chinesische Gesetzgeber unter anderem: ● das Fixgehalt ● einen erfolgsabhängigen Bonus ● Beiträge zur Sozialversicherung ● Pensionszusagen oder Zahlungen aufgrund einer Pensionszusage ● aktienbasierte Vergütungen ● Abfindungen Die Angabe der Vergütungen kann in einer Summe genannt werden und braucht nicht für jede Einzelperson aufgegliedert zu werden. Unter die Angabepflicht fallen Vergütungen, mit denen das angabepflichtige Unternehmen belastet ist. Werden also die Vergütungen von anderen Konzernunternehmen übernommen, ohne dass diese weiterbelastet werden, kann eine Angabepflicht vermieden werden. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte Ihren Ansprechpartner an oder schicken Sie ihm einfach eine E-Mail. Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-3350 13 Reporting & Controlling Neue Standards der Rechnungslegung in China: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen Modernisierte China in der Vergangenheit die Standards der Rechnungslegung nur behutsam, überschlagen sich im Moment die Ereignisse. Denn die neuen Vorschriften zur Bilanzierung, die bislang nur für einen ausgewählten Kreis an Wirtschaftsteilnehmer galten, sollen nun auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausgedehnt werden. Welche Konsequenzen der Vorstoß der Verwaltungen in Shanghai und Beijing voraussichtlich nach sich ziehen wird, fasst der aktuelle Beitrag für Sie zusammen. Die neuen chinesischen Bilanzierungsvorschriften (China Accounting Standards, CAS) mussten, wie Sie vielleicht wissen, bereits von börsennotierten Unternehmen, Finanzinstituten und bestimmten Staatsunternehmen angewandt werden. Bisher war unklar, ob und wann die anderen Wirtschaftsteilnehmer auf diese neuen Standards verpflichtet würden. Aus diesem Grunde existieren zurzeit parallel zwei unterschiedliche Systeme von Bilanzierungsvorschriften in China. Nun hat die Stadt Shanghai in dieser Frage einen Vorstoß unternommen: Nach einer Anweisung vom 26. Januar 2010 (Hu Cai Kuai [2010] Nr. 8) müssen alle mittelgroßen und großen Unternehmen die neuen Standards ab dem Geschäftsjahr 2011 anwenden. Zusätzlich nennt das Schreiben ein Zwischenziel: Schon im Jahr 2010 sollen mindestens 50 Prozent dieser Unternehmen nach den neuen Vorschriften bilanzieren. Um das zu erreichen, sollen Unternehmen von den nachgeordneten Behörden des städtischen Finanzministeriums gezielt angesprochen werden. Eine Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, die auch auf Behördenseite dafür sorgen soll, die Kenntnisse in Sachen CAS zu vertiefen. Da also die Anforderungen an eine Bilanzierung durch die CAS deutlich steigen werden, wird sich das auch auf die Prozesse in der Finanzabteilung sowie die damit verbundenen Kosten auswirken. Bei allen offenen Fragen in den Details macht die Initiative der Stadt Shanghai eines deutlich: Die Bedeutung der CAS wird nicht auf den bisherigen Anwendungskreis beschränkt bleiben. Vielmehr ist der Shanghaier Vorstoß ein Indiz dafür, dass die Behörden offenbar in einem groß angelegten Feldversuch testen wollen, ob die privat organisierte Wirtschaft bereit ist für die im Vergleich zu den bisherigen Bilanzierungsvorschriften komplexeren CAS. Das ist im Moment alles andere als sicher, denn nach wie vor mangelt es China zum Beispiel an gut ausgebildeten Bilanzbuchhaltern, speziell außerhalb der großen Ballungsgebiete um Shanghai und Beijing. 14 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● warum es in China momentan zwei unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften gibt. ● warum sich der Kreis derer, die nach den neuen Vorgaben bilanzieren, vergrößern wird. ● nach welchen Kriterien die neuen Vorgaben kleine und mittlere Unternehmen von anderen Unternehmen abgrenzen. An der Modernisierung des Bilanzrechts arbeitet derzeit auch eine andere Institution: Das Finanzministerium in Beijing ist dabei, einen eigenen Bilanzierungsstandard für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu entwerfen, der ebenfalls ab 2011 gelten soll. Dieser Vorstoß spiegelt die internationale Entwicklung wider, denn auch der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an einem KMU-Standard. Wie genau Klein-, Mittel- und Großunternehmen voneinander abgegrenzt werden, ist aktuell ebenso wenig geklärt wie die Frage, ob die Ministerien Shanghais und Beijings sich bei ihrem Vorgehen absprechen werden. Auf die Größe kommt es an Während das Finanzministerium noch überlegt, die Kriterien zur Abgrenzung von KMUs neu zu definieren, ist weiterhin eine Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 2003 in Kraft (Guo Jing Mao Zhong Xiao Qi [2003] Nr. 143), die bestimmte Größenkriterien enthält. Die Größenkriterien variieren je nach Branche. Alle Größenkriterien müssen dabei kumuliert erfüllt sein, um als ein Unternehmen der nächsthöheren Größenklasse zu gelten. In Tabelle 1 sehen Sie, wie die Größenklassen bestimmt werden. Die Anweisung aus dem Jahr 2003 gibt folgende Erläuterungen zu den Größenkriterien: ● Der Begriff „Industrie“ umfasst die folgende abschließende Branchenaufzählung: Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energiegewinnung und -netze (Strom/Gas/Wasser). Andere, nicht aufgeführte Branchen sollen gesondert geregelt werden. ● Die Anzahl der Mitarbeiter wird jeweils zum 31. Dezember eines Jahres berechnet. ● Die Umsatzerlöse im Baugewerbe sollen berechnet werden auf der Grundlage fertig gestellter Projekte (im Gegensatz zu den neuen Bilanzierungsvorschriften, nach denen Umsatzerlöse nach Baufortschritt gebucht werden). pwc:china compass | Sommer 2010 Reporting & Controlling Größe der Unternehmen Branche Kriterium klein mittelgroß groß Umsatzerlöse < 30 Mio. RMB 30–300 Mio. RMB > 300 Mio. RMB Bilanzsumme < 40 Mio. RMB 40–400 Mio. RMB > 400 Mio. RMB Mitarbeiterzahl < 300 300–2.000 > 2.000 Umsatzerlöse < 30 Mio. RMB 30–300 Mio. RMB > 300 Mio. RMB Bilanzsumme < 40 Mio. RMB 40–400 Mio. RMB > 400 Mio. RMB Mitarbeiterzahl < 600 600–3.000 > 3.000 Umsatzerlöse < 10 Mio. RMB 10–150 Mio. RMB > 150 Mio. RMB Bilanzsumme kein Kriterium kein Kriterium kein Kriterium Mitarbeiterzahl < 100 100–500 > 500 Umsatzerlöse < 30 Mio. RMB 30–300 Mio. RMB > 300 Mio. RMB Bilanzsumme kein Kriterium kein Kriterium kein Kriterium Mitarbeiterzahl < 100 100–200 > 200 Umsatzerlöse < 30 Mio. RMB 30–300 Mio. RMB > 300 Mio. RMB Bilanzsumme kein Kriterium kein Kriterium kein Kriterium Mitarbeiterzahl < 500 500–3.000 > 3.000 Umsatzerlöse < 30 Mio. RMB 30–300 Mio. RMB > 300 Mio. RMB Bilanzsumme kein Kriterium kein Kriterium kein Kriterium Mitarbeiterzahl < 400 400–1.000 > 1.000 Industrie (allgemein) neu Geschäfts- oder Firmenwert keine planmäßige Abschreibung, jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit Abschreibung über längstens zehn Jahre Ingangsetzungskosten keine Aktivierung Rechnungsabgrenzung und Erfassung als Aufwand zum Zeitpunkt, in dem die Geschäfte erstmals aufgenommen werden Ansatz von Entwicklungskosten als immaterieller Vermögensgegenstand ja nein Aktivierung von Zinsen als Herstellungskosten auch Zinsen aus Betriebsmittelkrediten werden anteilig als Finanzierungskosten aktiviert nur soweit das Fremdkapital ausdrücklich für die Finanzierung der Herstellung bestimmt ist Anlagevermögen: Wertaufholung nach Wegfall des Grundes für außerplanmäßige Abschreibung nein ja Bewertung von Finanzinstrumenten unter bestimmten Bedingungen zum Zeitwert zu fortgeführten Anschaffungskosten Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten Zeitwert kein Ansatz vorgeschrieben Berücksichtigung von Sicherungsbeziehungen (Hedging) möglich in der Regel nicht möglich Abfindung von monetären Vermögensgegenständen und Schulden ja nicht vorgeschrieben Verlustbringende schwebende Geschäfte Rückstellungspflicht keine Rückstellungspflicht Restrukturierungsgewinne als Gewinn in der Gewinn-undVerlust-Rechnung auszuweisen direkt im Eigenkapital auszuweisen Latente Steuern zwingender Ansatz Ansatzwahlrecht Baugewerbe Einzelhandel Großhandel Verkehr Postdienst Hotel- und Gaststättengewerbe Umsatzerlöse < 30 Mio. RMB 30–150 Mio. RMB > 150 Mio. RMB Bilanzsumme kein Kriterium kein Kriterium kein Kriterium Mitarbeiterzahl < 400 400–800 > 800 Tab. 1 Kriterien zur Einteilung von Unternehmen in Größenklassen aus dem Jahr 2003 China Accounting Standards: Was sich ändert Über den Entwurf des Bilanzierungsstandards für KMUs wird Sie Ihr pwc:china compass im Detail informieren, sobald er veröffentlicht wird. Die CAS aber liegen vor und sollen deshalb etwas genauer angeschaut werden. Sie sind ein großer Schritt in Richtung International Financial Reporting Standards, unterscheiden sich allerdings immer noch wesentlich von diesen. Die Unterschiede zwischen den bisherigen und den neuen Bilanzierungsvorschriften im Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden sind zahlreich. Tabelle 2 verschafft Ihnen einen Überblick über typische wesentliche Ansatz- und Bewertungsunterschiede mit Auswirkung auf Einzelunternehmen, die aus dem Ausland investiert werden: pwc:china compass | Sommer 2010 alt Tab. 2 Wesentliche Ansatz- und Bewertungsunterschiede mit Auswirkung auf auslandsinvestierte Einzelunternehmen Zu den in Tabelle 2 bereits genannten kommen zahlreiche Unterschiede beim Ausweis von Posten in der Bilanz und der Gewinnund-Verlust-Rechnung hinzu. Die vorgeschriebenen Angaben im Anhang nach CAS sind tendenziell umfangreicher als die nach den bisherigen Bilanzierungsvorschriften. Ein neuer KMUBilanzierungsstandard wird sich sicherlich stärker an die CAS als an die alten Bilanzierungsregeln anlehnen. 15 Reporting & Controlling Bei der praktischen Umsetzung dieser neuen Richtlinie wird es erfahrungsgemäß einige Schwierigkeiten geben. Unklar bleibt zum Beispiel, welche Auswirkungen diese Vorschriften auf die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses haben. Während die alten Bilanzierungsvorschriften die Erstellung eines Konzernabschlusses ausdrücklich nur für börsennotierte sowie Staatsunternehmen vorsahen, sind Ausnahmen in den neuen Bilanzierungsregeln nicht vorgesehen. Danach müsste jedes Unternehmen, das Mutterunternehmen im Sinne des neuen Konsolidierungsstandards ist, einen Konzernabschluss aufstellen, sobald es die Größenkriterien erfüllt. Das wiederum hätte wegen des Postulats der Einheitlichkeit der Bewertungsmethoden im Konzern zur Folge, dass alle Unternehmen im Konsolidierungskreis die neuen Bilanzierungsregeln anzuwenden hätten, und zwar unabhängig von ihrem Sitz. Über diesen Umweg wären auch Tochterunternehmen außerhalb Shanghais gezwungen, die neuen Bilanzierungsvorschriften anzuwenden. Im Moment unklar ist auch, ob die Größenkriterien auf das Einzelunternehmen oder bereits auf den Konzern anzuwenden sind. Bitte vergessen Sie in diesem Zusammenhang nicht: Auch Hongkong verlangt von allen Konzernen die Aufstellung eines Konzernabschlusses – unabhängig von der Konzerngröße. Umstellung der Rechnungslegung: Was ist zu tun? Unternehmen in Shanghai, welche die Größenkriterien für mittelgroße Unternehmen überschreiten, sind gut beraten, sich unverzüglich mit den neuen Vorschriften zu beschäftigen, wenn sie das noch nicht getan haben. Die folgenden Fragen sollten sie dabei besonders beachten: ● Muss das Unternehmen die Rechnungslegung zwingend schon im Jahr 2010 anwenden? – Die Regeln freiwillig früher anzuwenden als vorgeschrieben ist immer möglich. ● Sind Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung mit Blick auf die Einführung der neuen Bilanzierungsvorschriften gewährleistet? – Dazu sollte ein Projektplan aufgestellt werden. ● Welche zusätzlichen Anhangsangaben sind zu machen und von welchen Stellen im Unternehmen sind die bereitzustellen? ● Ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen? ● Mit welchen Auswirkungen auf die Steuerbelastung ist zu rechnen? ● Sind die IT-Systeme und die internen Abläufe im Unternehmen in der Lage, die zusätzlich erforderlichen Informationen (dazu gehören auch die Anhangsangaben) zu generieren? ● Ist das Rechnungswesen personell adäquat ausgestattet, um die zusätzlich anfallenden Arbeiten bewältigen zu können, und sind die entsprechenden fachlichen Kenntnisse vorhanden? Für alle Betroffenen empfiehlt es sich, rasch zu handeln. Über die weitere Entwicklung wird Sie Ihr pwc:china compass zeitnah auf dem Laufenden halten. Haben Sie Fragen oder möchten Sie beraten werden? – Dann rufen Sie bitte Ihren Ansprechpartner an oder mailen ihm einfach. Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-3350 Wussten Sie schon, wie nach einer chinesischen Weisheit Freundschaften sein sollen? Wie eine Tasse Tee: Sie müssen klar und durchscheinend sein und man muss auf den Grund schauen können. Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag 你 知 道 了 吗 Um sich auf die Umstellung vorzubereiten, sollten Unternehmen außerdem die beiden folgenden Maßnahmen in die Wege leiten: ● Erstellen einer Detailanalyse über die Unterschiede im Ansatz, der Bewertung und dem Ausweis von Bilanzposten sowie Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ● Erstellen eines Konzernbilanzhandbuchs für die chinesischen Gesellschaften 16 pwc:china compass | Sommer 2010 Steuern und Recht Förderung ausländischer Unternehmen in China: Regionen werben um regionale Unternehmenszentralen Bis zur großen Reform der Unternehmensteuer im Jahr 2008 standen steuerliche Vorteile im Vordergrund, wenn ausländische Investoren Standorte für die Ansiedlung ihrer Unternehmen suchten. Neuerdings aber gibt es verstärkt andere finanzielle Anreize, welche die Ansiedlung oder eine Höherstufung (Upgrade) ausländischer Unternehmen fördern sollen. Dabei geht der innerchinesische Wettbewerb um die Ansiedlung regionaler Unternehmenszentralen (Regional Headquarters) derzeit in die nächste Runde. Welche Regionen sich dabei hervortun und was sie den Unternehmen bieten, fasst der aktuelle Beitrag für Sie zusammen. Was ist ein Regional Headquarters? Regional Headquarters (RHQs) werden als Zentralgesellschaft für eine Region mit mehreren Ländern oder Territorien verstanden, die ein ausländisches multinationales Unternehmen in China gegründet hat, um Management- und andere Dienstleistungen für die Unternehmen der Gruppe zu erbringen. Innerhalb einer solchen Unternehmensgruppe darf es nur ein RHQ geben. Ein RHQ ist somit in der Regel oberste Management- und Servicegesellschaft einer Unternehmensgruppe mit mehreren rechtlich selbstständigen Gesellschaften in China oder im asiatischpazifischen Raum, welche die Aktivitäten dieser Gesellschaften koordinieren und steuern soll. Die Gründung eines RHQ bringt praktische Erleichterungen mit sich und wird durch Gewährung von Barzuschüssen, Steuervorteilen, Subventionen und visarechtlichen Erleichterungen gefördert. Speziell Beijing und Shanghai konkurrieren um die Ansiedlung und locken ansiedlungswillige Firmenzentralen mit attraktiven Angeboten. Dabei kommt die Schaffung eines RHQ bestimmungsgemäß nur für große Unternehmen infrage. Unternehmen, die gegebenenfalls schon einige Jahre oder gar Jahrzehnte in China aktiv sind und Restrukturierungen planen, sollten prüfen, ob sie von den neuen Fördermöglichkeiten für RHQs profitieren können. Historischer Hintergrund Chinas attraktive Großstädte entlang des Speckgürtels an der Ostküste haben bereits in den späten 90er-Jahren damit begonnen, Ansiedlungsanreize für RHQs zu schaffen. 1999 war Beijing die erste Stadt mit ortsrechtlichen Förderregeln, um ausländisch investierten Investment- oder Holding-Unternehmen, die zuvor auf Zentralstaatsebene genehmigt worden waren, die Zulassung als RHQ schmackhaft zu machen. Im Vordergrund standen Unternehmen, die gegründet wurden, um (teilweise eine Vielzahl von) Beteiligungen an ausländisch investierten Unternehmen in China zu halten und zu verwalten. Shanghai folgte 2002 ebenfalls mit einem neuen Regelwerk, das ausländisch investierten Investment-, Holding- oder ManagementGesellschaften ermunterte, den RHQ-Status mit geringeren pwc:china compass | Sommer 2010 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● welche Funktion ein Regional Headquarters hat. ● welche Voraussetzungen für die Gründung zu erfüllen sind. ● wie chinesische Kommunen Regional Headquarters fördern. Eigenkapitalanforderungen zu beantragen. Gegen Ende 2009 haben diese Bestrebungen wieder Aufwind erhalten, da sowohl Beijing als auch Shanghai ihre lokalen Bestimmungen erneut überarbeitet haben, um im Ansiedlungswettbewerb größere Fördermöglichkeiten anzubieten. Dass das Thema auch weiterhin an Fahrt gewinnt, hat die oberste politische Führung Chinas gerade zum Ausdruck gebracht, denn der chinesische Premier Wen Jiabao hat in seiner Rede während der Eröffnungsveranstaltung des 11. Volkskongresses am 5. März 2010 in der Großen Halle des Volkes in Beijing erneut betont, multinationale Unternehmen bei der Gründung eines RHQ fördern zu wollen. Gründung eines Regional Headquarters Die Gründung eines RHQ setzt hohe Mindestanforderungen voraus und ist damit nicht für jeden Investor interessant. Für multinationale Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in China ausweiten wollen, kann es sich dennoch lohnen, die zentralen und städtischen Anreize, RHQs zu gründen, zu prüfen und miteinander zu vergleichen. Das zur Verfügung stehende Instrumentarium an Fördermöglichkeiten ist vielgestaltig und differenziert. Dabei muss es nicht immer Beijing oder Shanghai sein. Auch außerhalb dieser Zentren, etwa in Guangzhou, können Unternehmen unter Umständen Vergünstigungen mit den lokalen Behörden im Austausch mit der Gründung eines RHQ verhandeln. Entscheidend ist: Art und Umfang finanzieller Zuschüsse sind, anders als die grundsätzliche Frage der Voraussetzungen der Qualifizierung als RHQ, einzeln und von Fall zu Fall verhandelbar. Erlaubter Geschäftszweck (Business Scope) eines RHQ Sinn und Zweck der Schaffung eines RHQ ist, übergeordnete Management-Dienstleistungen für die Investitionen eines multinationalen Unternehmens in China oder auch in anderen Ländern und Territorien zu erbringen. Dabei stehen die nachfolgend aufgezählten Tätigkeitsbereiche im Vordergrund: ● Entscheidungen über regionale Investitionen und die Geschäftstätigkeit ● regionale Produktion und Geschäftsführung ● regionales Finanzmanagement, etwa Finanzdienstleistungen für die Gruppe, und Beteiligungsmanagement ● Finanzierungsleasing ● Technologieunterstützung, Forschung und Entwicklung ● Marketing ● Import, Export und Vertrieb ● Logistikdienstleistungen ● Informationsbeschaffung und -verarbeitung ● Ausbildung und Training von Mitarbeitern ● Erbringung von sonstigen Dienstleistungen in der Gruppe 17 Steuern und Recht Einer der wesentlichen Vorteile ist: Ein RHQ kann weitreichende Treasury-Funktionen aus dem ansonsten so restriktiven China heraus für die Region (also innerhalb und außerhalb Chinas) übernehmen – beispielsweise die Planung, Steuerung und Verwaltung liquider Mittel und Devisen im Sinne eines Cash Pooling. RHQs haben somit mehr devisenrechtliche Freiheiten, als das „normalen“ Unternehmen vergönnt ist. Allgemeines Gründungsverfahren Wie die Gründung eines RHQ üblicherweise abläuft und wie sich China Hold Co. RHQ und Management Company RHQ dabei unterscheiden, können Sie der Abbildung entnehmen. Erscheinungsformen eines RHQ und grundlegende Voraussetzungen für einen Antrag RHQs können durch eine ausschließlich ausländisch investierte Holdinggesellschaft oder durch eine ausschließlich ausländisch investierte Management-Gesellschaft etabliert werden. Abhängig von der Höhe des Stammkapitals kann es die China-Holdinggesellschaft in der Form eines RHQ auf staatlicher oder lokaler Ebene geben. Management-Gesellschaften können nur auf städtischer Ebene registriert werden. Die an sie gerichteten China Hold Co. RHQ CHC Genehmigungsantrag bei dem MOC Genehmigungsantrag bei dem Municipal Administrative Bureau of Industry and Commerce (ABIC) Antrag bei der MCC auf RHQ-Status andere nachfolgende Registrierungsakte, etwa bei Public Security Bureau, Tax Bureau, Finance Bureau etc. Ausländisch investierte Holdinggesellschaft Grundlage der China-Holdinggesellschaft sind die Vorschriften über die Errichtung von Unternehmen durch ausländische Mutterund andere verbundene Unternehmen. Eine China Holding Company kommt besonders dann in Betracht, wenn zukünftig größere Akquisitionen geplant sind. Eine solche China Hold Co. kann dann im Sinne eines „Upgrade“ in einem zweiten Schritt in ein RHQ aufgewertet oder gleich als solches gegründet werden. Die Voraussetzungen für Holdinggesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass die ausländische Muttergesellschaft der Holdinggesellschaft ebenso wie diese selbst bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen muss. Außerdem bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Stammkapitals. Management Company RHQ Validierung des Business Plan Antrag bei Municipal Commission of Commerce (MCC) auf Genehmigung der Gründung eines CHC RHQ rechtlich gegründet mit Ausstellung der Betriebserlaubnis Anforderungen sind daher geringer. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. Registrierung bei der State Administration of Foreign Exchange und Eröffnung eines Bankkontos Registrierung der Firma Vorbereitung des Antragspakets Antrag bei Municipal Commission of Commerce (MCC) auf Genehmigung der Gründung eines MC-RHQ rechtlich Genehmigungsantrag bei dem gegründet mit Municipal Administrative Bureau of Ausstellung der BetriebsIndustry and Commerce (ABIC) erlaubnis Antrag bei der MCC auf RHQ-Status andere nachfolgende Registrierungsakte, etwa bei Public Security Bureau, Tax Bureau, Finance Bureau etc. Registrierung bei der State Administration of Foreign Exchange und Eröffnung eines Bankkontos Einzahlung des Stammkapitals und Gründungsbericht Einzahlung des Stammkapitals und Gründungsbericht Erneuerung der Betriebserlaubnis Erneuerung der Betriebserlaubnis Gegenüberstellung China Hold Co. RHQ und Management Company RHQ 18 pwc:china compass | Sommer 2010 Steuern und Recht Erwartungen an die ausländische Muttergesellschaft Die ausländische Muttergesellschaft einer ausländisch investierten Holdinggesellschaft (gleichgültig, ob auf staatlicher oder lokaler Ebene) muss nach zentralstaatlichen Vorgaben folgende Voraussetzungen erfüllen: ● Die ausländische Muttergesellschaft sollte im Jahr vor der geplanten Errichtung des RHQ Vermögensgegenstände im Wert von nicht weniger als 400 Millionen US-Dollar ihr Eigen nennen und ● wenigstens bereits ein ausländisch investiertes Unternehmen in China gegründet haben und dabei insgesamt mindestens zehn Millionen US-Dollar durch einbezahltes Stammkapital in China investiert haben oder ● bereits mindestens zehn ausländisch investierte Unternehmen in China gegründet und dabei mindestens bereits 30 Millionen US-Dollar einbezahltes Stammkapital investiert haben. Diese Voraussetzungen werden für Gründung bzw. Höherstufung zum RHQ teilweise modifiziert (sehen Sie Tabelle 2). Mindestkapitalausstattung Hinsichtlich der Mindestkapitalausstattung der China-Holdinggesellschaft selbst gilt für eine China Hold Co. auf staatlichem Level: ● Das einbezahlte Stammkapital beträgt mindestens 100 Millionen US-Dollar oder ● folgende drei Bedingungen werden erfüllt: – das Stammkapital beträgt mindestens 50 Millionen USDollar und – der Wert der Vermögensgegenstände des Unternehmens vor Einreichung des Antrags beträgt mindestens drei Milliarden Renminbi (RMB) und – die Gewinne betragen mindestens 100 Millionen RMB. Die Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden auch als ausländisch investiertes Investment-Unternehmen bezeichnet. Ihnen ermöglichte das Wirtschaftsministerium (Ministry of Commerce, MOFCOM) erstmals 2004 die Antragstellung auf Zulassung eines RHQ. Welche Voraussetzungen in Bezug auf das Stammkapital muss eine China-Holdinggesellschaft auf lokaler Ebene erfüllen? ● Das Stammkapital muss mindestens 30 Millionen US-Dollar betragen und wird innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Betriebserlaubnis eingezahlt. ● Das Stammkapital der Management-Gesellschaft muss mindestens zwei Millionen US-Dollar betragen. ● Das Unternehmen, das die Zulassung oder die Höherstufung als RHQ beantragt, muss die in der Unternehmenshierarchie der Gruppe höchste Verwaltungs- und Entscheidungseinheit in China darstellen. pwc:china compass | Sommer 2010 Verwendung des Stammkapitals Hinsichtlich der Verwendung des einbezahlten Stammkapitals gibt es ebenfalls Vorschriften, denn der Bewerber auf den RHQStatus sollte mindestens 30 Millionen US-Dollar des einbezahlten Stammkapitals dazu nutzen, ● neue ausländisch investierte Gesellschaften zu gründen oder ● die noch ausstehenden Stammkapitaleinlagen von bereits durch die Muttergesellschaft oder verbundene Unternehmen gegründeten anderen ausländisch investierten Unternehmen zu erfüllen oder ● Kapitalerhöhungen bei bestehenden Gesellschaften durchzuführen oder ● Investitionen in Anteile an chinesischen Unternehmen oder an ausländisch investierten Unternehmen der Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens zu tätigen. Schließlich muss der Antragsteller für ein RHQ mindestens eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung (Research and Development Center) in China gegründet haben. Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können die für RHQs geschaffenen Vorteile der Zentralregierung in Anspruch nehmen. RHQs, welche das MOFCOM zugelassen hat, können ein integriertes System für das Management ihrer Devisen (inneroder außerhalb Chinas) in Anspruch nehmen und dabei sämtliche chinesische Gesellschafter einbeziehen, um damit die zentrale Finanzsteuerung sowie Cash-Pool-Funktionen zu übernehmen, auch unter Einsatz von Bankkonten außerhalb Chinas. RHQs können auch Operations und Finance Leasing betreiben, weitere Finanzierungsgesellschaften gründen und Finanzdienstleistungen gegenüber den Unternehmen ihrer Gruppe erbringen. Da diese RHQs auf zentralstaatlicher Ebene genehmigt worden sind, können sie überall in China investieren, unabhängig von ihrem registrierten Sitz. Ausländisch investierte Management-Gesellschaft Die Anforderungen an eine Management-Gesellschaft, die nur auf städtischer Ebene zugelassen werden will, sind weniger vielgestaltig und anspruchsvoll. Hinsichtlich der Muttergesellschaft der Management-Gesellschaft gilt: Der Wert der gesamten Vermögensgegenstände im Jahr vor Einreichung des RHQAntrags muss mindestens 400 Millionen US-Dollar betragen haben. Weiter gilt: ● Das eingezahlte Stammkapital bereits existierender Investments der Muttergesellschaft in China muss zusammengenommen mindestens zehn Millionen US-Dollar betragen. ● Nicht weniger als drei Gesellschaften müssen durch die Management-Gesellschaft verwaltet werden. ● Die ausländisch investierte Management-Gesellschaft selbst muss hinsichtlich der vorgeschriebenen Eigenkapitalausstattung nur mindestens zwei Millionen US-Dollar Stammkapital nachweisen und damit deutlich weniger als eine Holdinggesellschaft auf staatlichem Level. 19 Steuern und Recht Management-Gesellschaft-RHQ (städtische Ebene) Nach Circular Hufufa (2008) Nr. 28 dürfen diese Unternehmen Betriebsführung, Verwaltung und Dienstleistungen wie folgt erbringen: ● Entscheidung über Investitionen und Geschäftstätigkeit ● Kapitalverwendung und Finanzkontrolle ● Forschung und Entwicklung, technische Unterstützung ● Binnenhandel, Einfuhr, Ausfuhr ● Merchandise und andere Logistikdienstleistungen ● Shared Services innerhalb der eigenen Gruppe und Vergabe von Dienstleistungen an Unternehmen außerhalb Chinas ● Mitarbeiterfortbildung und Verwaltung China Hold Co. (lokale Ebene) China Hold Co. RHQ (staatliche Ebene) Devisenmanagement (vorbehaltlich Genehmigung der State Administration of Foreign Exchange) ja ja Darlehensvergabe ja ja Bürgschaften für Darlehen ja ja Verwaltung liquider Mittel und Finanzen (Cash Pooling) ja ja Operations Leasing von Maschinen und Büroausstattung an Unternehmen, in die investiert wird ja ja Durchführung von Finanzierungsleasing und Operations Leasing – ja Zentralisierung der Devisen der investierten Unternehmen und Darlehensvergabe an verbundene ausländische Unternehmen – ja Gründung einer Konzernfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungsleasinggesellschaft unterhalb der China Hold Co. – ja Rohstoffe für die Produktion in den investierten Unternehmen ja ja Produkte für Systemintegration ja ja Produkte der Muttergesellschaft ja ja Produkte verbundener Unternehmen der Muttergesellschaft ja ja Hilfsmaterialien und Teile im Zusammenhang mit After-Sales Services für Produkte des investierten Unternehmens ja ja Produkte investierter Unternehmen ja ja Produkte Dritter (wenn nicht Exportquote oder Genehmigung unterliegend) ja ja in China von Beschaffungszentren eingekaufte Güter ja ja Produkte investierter Unternehmen ja ja Produkte für Systemintegration ja ja Produkte der Muttergesellschaft ja ja Produkte verbundener Unternehmen der Muttergesellschaft ja ja Einkauf von Betriebsausstattung und Rohstoffen für investierte Unternehmen ja ja Produkte investierter Unternehmen ja ja Zusammenarbeit mit lokalen Agenten, um im Ausland auf vertraglicher Grundlage Ingenieurdienstleistungen durchzuführen ja ja Ingenieurdienstleistungen im Ausland auf vertraglicher Grundlage – ja Investitionsholding ja ja Investitionsmanagement ja ja Gründung von oder Investitionen in Aktiengesellschaften (nicht börsennotierte Anteile) ja ja Erlaubte Aktivitäten Treasury/Finance In-house Handel und Vertrieb Import Export Binnenvertrieb Agent Investitionen Tab. 1 20 Erlaubtes Tätigkeitsspektrum für staatliche und lokale Holdinggesellschaften (Teil 1) pwc:china compass | Sommer 2010 Steuern und Recht Erlaubte Aktivitäten China Hold Co. (lokale Ebene) China Hold Co. RHQ (staatliche Ebene) Dienstleistungen vertriebsorientiert After-Sales Service ja ja Shared Services Marktentwicklung, Management und Investitionsberatungsdienstleistungen ja ja Mitarbeiterrekrutierung ja ja technisches Training ja ja Transport- und Lagerdienstleistungen für investierte Unternehmen ja ja IT-Dienstleistungen ja ja Unterauftragsvergabe ja ja Logistikdienste ja ja nach außen verlagerte Dienstleistungen von heimischen und ausländischen Unternehmen ja ja Forschungs- und Entwicklungsleistungen ja ja Gründung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums ja ja andere Dienstleistungen Forschung und Entwicklung Tab. 1 Erlaubtes Tätigkeitsspektrum für staatliche und lokale Holdinggesellschaften (Teil 2) Niedrigere Schwellenwerte auf lokaler Ebene Um Gesellschaften zur Gründung eines RHQ zu motivieren und dabei mehr RHQs in ihren Verwaltungsbezirk „anzulocken“, haben Beijing, Guangzhou und Shanghai ihrerseits jeweils neue Vorschriften erlassen, die größere Vorteile versprechen. Alle durch MOFCOM genehmigten Investment- oder Holdinggesellschaften sind zur Zulassung als RHQ in Beijing, Guangzhou und Shanghai berechtigt. Jede Stadt oder Provinz bietet jeweils andere Vorteile, die das ökonomische Profil der Region widerspiegeln. Auch Nanjing (Provinz Jiangsu), Shenzhen (Provinz Guangdong), die regierungsunmittelbare Stadt Tianjin nahe Beijing und Xiamen (Provinz Fujian) streben die Ansiedlung von RHQs an. Als Reaktion auf die Bestrebungen Beijings und Shanghais um die Ansiedlung ausländischer RHQs auf ihrem Gebiet erließ Guangzhou (das frühere Kanton) 2006 die Provisions for Encouraging MNCs to Establish Regional Headquarters and Sub-Regional Headquarters in Guangzhou. Unter den drei konkurrierenden Städten hat Guangzhou die niedrigsten Hürden zur Gründung eines RHQ aufgestellt. Investment- und Holdinggesellschaften, Management-Gesellschaften, Forschungs- und Entwicklungszentren sowie bestimmte produzierende, ausländisch investierte Unternehmen sind zum Antrag auf ein RHQ zugelassen, während nur Investment- und Holding- sowie Management-Gesellschaften RHQs in Beijing oder Shanghai werden können. Außerdem werden kleinen „Sub-RHQs“, die nur einige der ausländisch investierten Unternehmen eines Unternehmens in China verwalten, ebenfalls zahlreiche der Vorteile eines RHQ in Guangzhou zugestanden. Im Juni 2008 erließ Shanghai überarbeitete Bestimmungen (Provisions for Encouraging MNCs to Establish Regional Headquarters in Shanghai), gefolgt von einer Einführungsvorschrift im Dezember desselben Jahres. Als Reaktion darauf überarbeitete pwc:china compass | Sommer 2010 Beijing seinerseits seine RHQ-Vorschriften im Mai 2009 (Several Provisions to Encourage Multinational Companies to set up Regional Headquarters in Beijing) und veröffentlichte die Einführungsvorschriften hierzu im Juni 2009 (Detailed Implementation Rules of Several Provisions to Encourage Multinational Companies to set up Regional Headquarters in Beijing). Die Einführungs- und Umsetzungsvorschriften haben die gewährten Vorteile weiter präzisiert: Das betrifft etwa reduzierte Schwellenwerte, diverse Barvorteile und Möglichkeiten finanzieller Unterstützung sowie die bevorzugte Behandlung für Beschäftigte. Beijing bietet die größten Barzahlungen für RHQs an und entschärft die Zulassungsvoraussetzungen, wenn das beantragende Unternehmen ein weltbekanntes multinationales Unternehmen ist (Details finden Sie in den Tabellen 1 und 2). Auch wenn die überarbeiteten Regularien die Attraktivität der Hauptstadt im Wettbewerb mit anderen Regionen, inklusive Guangzhou, Hongkong, Shanghai und Singapur, erhöhen – Beijing bleibt die einzige Stadt, die von einem Beijing-RHQ erwartet, dass es in der Unternehmenshierarchie die höchste Verwaltungseinheit in China darstellt. Auf städtischer Ebene kommen chinesische Beschäftigte eines RHQ in den Genuss einer bevorzugten Behandlung bei der Vergabe von Reisevisa nach Hongkong, Macao, Taiwan und ins übrige Ausland. Chinesische Senior Manager und technische Angestellte haben außerdem Vorteile bei der Beantragung der permanenten Aufenthaltsgenehmigung (Hukou) für Beijing und Shanghai. Ausländische RHQ-Mitarbeiter werden – je nach ihrem Mitarbeiterstatus – ebenfalls bevorzugt bei der Beantragung eines Multiple-Entry-F-Visums (eine spezielle Form eines Visums, das zur wiederholten Ein- und Ausreise berechtigt), Arbeitsgenehmigungen oder sogar Aufenthaltsgenehmigungen für eine längere Dauer. In Beijing oder Shanghai registrierte RHQs können bei der Zolldeklaration und -inspektion Vorteile erlangen. 21 Steuern und Recht Beijing Shanghai Guangzhou Die Muttergesellschaft hat Vermögensgegenstände von mindestens 400 Millionen US-Dollar. Die Muttergesellschaft hat Vermögensgegenstände von mindestens 400 Millionen US-Dollar. Die Muttergesellschaft hat Vermögensgegenstände von mindestens 300 Millionen US-Dollar. Die Muttergesellschaft verwaltet oder investiert in mindestens sechs Gesellschaften oder verwaltet oder investiert in mindestens drei Gesellschaften und hat mindestens zehn Millionen US-Dollar Stammkapital in China und Die Muttergesellschaft verwaltet oder investiert in mindestens sechs Gesellschaften oder verwaltet oder investiert in mindestens drei Gesellschaften und hat mindestens zehn Millionen US-Dollar Stammkapital in China und Die Muttergesellschaft verwaltet oder investiert in mindestens drei Gesellschaften und hat mindestens 30 Millionen US-Dollar Stammkapital in China und die Gesellschaft, welche die Zulassung beantragt, hat ein Eigenkapital von mindestens zwei Millionen US-Dollar und die Gesellschaft, welche die Zulassung beantragt, hat ein Eigenkapital von mindestens zwei Millionen US-Dollar. die Gesellschaft, welche die Zulassung beantragt, hat ein Eigenkapital von mindestens zwei Millionen US-Dollar. das die Zulassung beantragende Unternehmen ist das höchste Management-Unternehmen in der Hierarchie der Gruppe für das China-Geschäft der Muttergesellschaft. Quellen: Stadtverwaltung Beijing, Stadtverwaltung Shanghai, Büro für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Guangzhou Tab. 2 Lokale Voraussetzungen für die Zulassung eines RHQ Die Stadtverwaltungen von Beijing, Guangzhou oder Shanghai gewähren – eine häufig zu beobachtende Praxis – zugelassenen RHQs daneben auch auf Bezirksebene in Einzelfällen, nämlich nach Verhandlung, weitere Vorteile: darunter Steuer- vergünstigungen wie etwa zeitlich begrenzte Steuerferien, Steuerrückerstattungen für den lokalen Anteil an Business Tax, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer oder auch Anschaffungskosten- oder Mietkostenzuschüsse für Büros (vergleichen Sie Beijing Shanghai Guangzhou ● einmalige Prämie, zahlbar in drei Jahresraten ● einmalige Prämie von zehn Millionen RMB in Raten über drei Jahre (40 Prozent, 30 Prozent, 30 Prozent), sobald die Einkünfte eines Jahres einer ausländisch investierten, als RHQ zugelassenen Investment-Gesellschaft erstmalig eine Milliarde RMB übersteigen ● Nach den Vorschriften der Stadtregierung von Guangzhou werden Prämien an RHQs und „Sub-RHQs“ vergeben, die einen bedeutsamen Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten. Genauere Kriterien oder die Höhe der Prämien werden nicht benannt. ● eine Million RMB Prämie in dem Wirtschaftsjahr, in dem das RHQ erstmalig die Einkünfteschwelle von 100 bis 500 Millionen RMB überschreitet ● fünf Millionen RMB Prämie in dem Wirtschaftsjahr, in dem das RHQ erstmalig die Einkünfteschwelle von 500 Millionen bis eine Milliarde RMB überschreitet ● zehn Millionen RMB Prämie in dem Wirtschaftsjahr, in dem das RHQ erstmalig die Einkünfteschwelle von einer Milliarde RMB überschreitet ● einkommensteuerfreie Barprämie von bis zu 500.000 RMB für den höchsten ManagementVertreter des RHQ, Auszahlung in drei aufeinanderfolgenden Jahren, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr, das auf das Jahr der Gründung folgt, gemessen an dem Beitrag, den der Manager zum lokalen Steueraufkommen beigetragen hat ● Es gilt jeweils die Hälfte der Gewinnschwelle (500 Millionen RMB) und des Zuschusses (fünf Millionen RMB) für ManagementGesellschaften. ● einmalige Prämie von fünf Millionen RMB in Raten über drei Jahre ab dem Wirtschaftsjahr, in dem das RHQ einer Management-Gesellschaft erstmalig Einkünfte erzielt, die 500 Millionen RMB übersteigen ● In verschiedenen Bezirken von Guangzhou bestehen unterschiedliche Vergünstigungen (etwa detaillierte Prämienregelungen für RHQs, SubRHQs und leitende ManagementEbene). ● Barprämie in Höhe von 500.000 RMB für den höchsten Management-Vertreter des RHQ, wenn der Zuwachs an Steueraufkommen der lokal einbehaltenen Ertragsteuern zu den Top Ten der Steuern zahlenden Unternehmen der Stadt gehört ● Barprämie von 300.000 RMB für einen Senior Manager des RHQ (mindestens stellvertretender Geschäftsführer) für zwei Jahre erfolgreicher Tätigkeit Quellen: Stadtverwaltung Beijing, Stadtverwaltung Shanghai, Büro für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Guangzhou Tab. 3 22 Übersicht über lokale Betriebszuschüsse oder Prämien an ein RHQ pwc:china compass | Sommer 2010 Steuern und Recht Beijing Shanghai Guangzhou ● einmaliger Gründungszuschuss in drei Jahresraten für RHQs, die nach dem 1. Januar 2009 in Beijing gegründet wurden ● Gründungszuschuss für neu gegründete oder nach Shanghai umgezogene RHQs in Höhe von fünf Millionen RMB in den folgenden drei Jahren nach Gründung oder Sitzänderung (40 Prozent, 30 Prozent, 30 Prozent) ● Gründungszuschuss von zwei bis fünf Millionen RMB für zugelassene RHQs ● fünf Millionen RMB Zuschuss, wenn das Stammkapital des RHQ 100 bis 500 Millionen RMB beträgt ● acht Millionen RMB Zuschuss, bei Stammkapital des RHQ 500 Millionen bis einer Milliarde RMB ● zehn Millionen RMB Zuschuss, wenn Stammkapital des RHQ mehr als eine Milliarde RMB ● Mietzuschuss für selbst genutzte Büroflächen in Höhe von 30 Prozent der Mietkosten, das heißt von bis zu 2,628 Millionen RMB (max. 8 RMB/m2/ Tag x max. 1.000 m2 x 365 Tage x drei Jahre x 30 Prozent) für neu gegründete RHQs, die Büroflächen mieten ● einmaliger Zuschuss von 1.000 RMB pro m2 (max. 5.000 m2) für Büros von RHQs in Beijing, die nach dem 1. Januar 2009 gegründet worden sind ● einmaliger Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenzuschuss bis max. 2.400 RMB/Tag (Berechnung s. o.) für RHQs, die Büroflächen kaufen oder errichten ● Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenzuschuss von 1.000 RMB pro m2 in drei Jahresraten für Büroflächen neu gegründeter RHQs ● RHQs, die Büroflächen im Chaoyang-Bezirk angemietet haben, sind berechtigt, über drei Jahre einen Zuschuss von 30, 20 und zehn Prozent der jeweiligen Jahresmiete zu erhalten. ● Zuschuss von fünf Millionen RMB in drei Jahresraten für ausländisch investierte InvestmentGesellschaften, die neu als RHQs zugelassen worden sind ● Zuschuss von bis zu 30 Prozent der marktüblichen Miete für Büroflächen von neu gegründeten RHQs Quellen: Stadtverwaltung Beijing, Stadtverwaltung Shanghai, Büro für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Guangzhou Tab. 4 Lokale Zuschüsse an ein zugelassenes RHQ dazu bitte Tabelle 4). Das liegt daran, dass diese Behörden Ansiedlungsziele und Budgets vorgegeben bekommen, die angesichts der bereits in China angesiedelten ausländischen Unternehmen und in Zeiten der Wirtschaftskrise immer schwieriger zu erfüllen sind. Darum decken sich ihre Interessen nicht immer mit denen anderer beteiligter Behörden und der Wettbewerb unter den Bezirken, Städten und Provinzen wird auf diesem Wege ausgefochten. Beijing hat dabei als Regierungssitz naturgemäß einen Standortvorteil. Im dortigen Chaoyang-Bezirk etwa, in dem sich mit rund 25 die meisten RHQs in der Hauptstadt befinden, gibt es beispielsweise eine Ansiedlungsprämie zwischen 500.000 und 1.000.000 RMB für bestimmte neue Unternehmen. Außerdem sind Zuschüsse für Messeunternehmen, Großhandels- und Einzelhandelsketten, weltbekannte internationale Marken (Mode und Ähnliches) sowie Unternehmen der Dienstleistungsbranche vorgesehen. Umso mehr empfiehlt es sich aber auch, den Ansiedlungswettbewerb für sich nutzbar zu machen. In jedem Falle erfordern bindende Vereinbarungen stets Verhandlungen mit den beteiligten Behörden im Einzelfall, eine pauschale Aussage verbietet sich deshalb. Sitzverlegung eines RHQ Wer eine Sitzverlegung eines RHQ in eine vermeintlich attraktivere Stadt in Betracht zieht, sollte bedenken: Die Behörden des bisherigen Sitzes werden ein RHQ nur ungern ziehen lassen. Außerdem muss die Migration ebenso genehmigt werden wie die Ansiedlung in einer anderen Stadt. Daher sollte vermieden werden, über eine Sitzverlegung zu entscheiden, bevor die Lage mit den Behörden des bisherigen Sitzes geklärt wurde. Möglicherweise reicht ja schon der Hinweis auf bestehende Vorteile in anderen Destinationen, um zu einer für beide Seiten verträglichen Einigung zu gelangen. pwc:china compass | Sommer 2010 Für die in Tabelle 3 und 4 dargestellten Zuschüsse gilt: Der Zuschuss wird im Wesentlichen einem neu gegründeten RHQ gewährt. Der Betriebszuschuss wird über drei Wirtschaftsjahre verteilt: im ersten Jahr 40, im zweiten Jahr 30 und im dritten Jahr 30 Prozent. Der Gesamtzuschuss darf zehn Millionen RMB nicht übersteigen. Fazit Die Anforderungen an die Kapitalausstattung der Muttergesellschaft und des RHQ sind zweifellos hoch, sodass die Gründung nur für Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung infrage kommt. Werden die genannten Kriterien für die Größenklassen überschritten, lohnt es sich aber, genauer hinzusehen und Fördermöglichkeiten für RHQs ernsthaft zu prüfen. Das gilt speziell bei Überlegungen, die bestehende Organisation zu restrukturieren – mit Blick auf die asiatische Gesamtstrategie des Unternehmens und die Rahmenbedingungen in China, die sich möglicherweise seit dem ursprünglichen Markteintritt verändert haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmensfunktionen können vereinheitlicht und gestrafft werden. Die sicher erstrebenswerten Folgen wären effizientere Abläufe, höhere Kontrolldichte und niedrigere Kosten. Haben Sie Fragen oder sind Sie an Details interessiert? – Dann rufen Sie Ihre Ansprechpartner an oder schreiben ihnen einfach eine E-Mail. Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 211 981-7888 [email protected] Tel.: +86 21 2323-2723 23 Steuern und Recht Alarmstufe zwei für nicht ansässige Dienstleister: China verschärft Betriebsstätten-Besteuerung, Steuerverwaltung und -erhebung Der Kuschelkurs der chinesischen Steuerbehörden gegenüber ausländisch investierten Unternehmen ist schon lange Vergangenheit. Der Umgang miteinander normalisiert sich. Das lässt sich sehr gut am Beispiel der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte nicht ansässiger Unternehmen beobachten: Die chinesische Finanzverwaltung hat seit Anfang 2009 insgesamt 14 Erlasse veröffentlicht, die ihre Besteuerung sowie ihre Steuerverwaltung und -erhebung verschärfen. Nicht ansässige Unternehmen und ihre Mitarbeiter, die für eine Vielzahl von Projekten nach China entsandt werden – jüngst vor allem anlässlich der Weltausstellung EXPO 2010 in Shanghai –, können gegebenenfalls der Körperschaft-, der Geschäft- und der Einkommensteuer in China unterliegen. Diese Unternehmen sollten sich daher der Besteuerung bewusst sein, aber auch der Anforderungen an ihre Steuerverwaltung und -erhebung in China und deren Auswirkungen auf ihr Unternehmen. – Die erste Frage, die in diesem Zusammenhang beantwortet werden sollte, lautet: Wann unterliegt ein ausländischer Dienstleistungsanbieter der Steuer in China? Um Ihnen die Einordnung Ihres Unternehmens ein wenig zu erleichtern, informieren Sie die folgenden Absätze über die wesentlichen Kriterien. Körperschaftsteuer Ist ein ausländisches Unternehmen in einer Steuerjurisdiktion ansässig, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit China abgeschlossen hat, unterliegt der Gewinn des ausländischen Unternehmens nicht der Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax, CIT) in China. Es sei denn, das ausländische Unternehmen unterhält eine Betriebsstätte in China, die Gewinn erwirtschaftet. Nach dem DBA Deutschland-China ist eine „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, durch welche die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Das umfasst speziell: ● einen Ort der Leitung ● eine Zweigniederlassung ● eine Geschäftsstelle ● eine Fabrikationsstätte ● eine Werkstätte ● ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen 24 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● wann ein ausländischer Dienstleister der Steuer in China unterliegt. ● was ein „Quellensteueragent“ ist und welche Aufgaben er zu erfüllen hat. ● wie sich die neuen Bestimmungen auswirken, wenn Vorteile aus einem DBA in Anspruch genommen werden. ● dass auch Produktionsunternehmen der Dienstleistungsbesteuerung unterliegen können. Eine „Betriebsstätte“ umfasst ferner eine Bauausführung oder Montage oder eine damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeit, wenn die Dauer der Bauausführung, Montage oder Aufsichtstätigkeit sechs Monate überschreitet. Der Begriff „Betriebsstätte“ umfasst im Übrigen auch das Erbringen von Dienstleistungen, einschließlich von Leistungen auf dem Gebiet der Beratung, durch Angestellte oder anderes Personal, welches das ausländische Unternehmen für diesen Zweck beauftragt. Weitere Voraussetzung ist auch hier: Diese Tätigkeiten in China (für das gleiche oder ein damit zusammenhängendes Projekt) dauern länger als insgesamt sechs Monate innerhalb eines beliebigen Zeitraums von zwölf Monaten. Ob ein ausländischer Dienstleistungsanbieter letztendlich der chinesischen CIT unterliegt, hängt, wie Sie sehen, von der Art der Dienstleistung und gegebenenfalls der in China verbrachten Zeit ab. Unterhält ein ausländischer Dienstleistungsanbieter eine Betriebsstätte in China, unterliegt der durch die Betriebsstätte erwirtschaftete Gewinn einem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent. Neue steuerliche Bestimmungen für Betriebsstätten: Guoshuifa (2010) Nummer 19 Am 20. Februar 2010 hat die State Administration of Taxation (SAT) den Erlass Guoshuifa (2010) Nr.19 (im Folgenden Erlass 19/2010) veröffentlicht, der die Verwaltungsanweisungen zur Besteuerung von Betriebsstätten umfassend überarbeitet. Einige der wichtigsten Neuerungen betreffen die Methoden zur Ermittlung des in China steuerbaren Gewinns und der erwarteten Gewinnmargen sowie die Aufteilung der Einnahmen in einen Inlands- und Auslandsanteil. Grundsätzlich soll der Besteuerung eine tatsächliche Gewinnermittlung zugrunde gelegt werden, sofern die Bücher ordnungsgemäß und auf Basis von gültigen Belegen geführt werden und das steuerpflichtige Einkommen den Funktionen und Risiken der Betriebsstätte entspricht. Ist es einem ausländischen Dienstleistungsanbieter aufgrund nicht ordnungsgemäß geführter Bücher oder aus anderen Gründen nicht möglich, das steuerpflichtige Einkommen korrekt zu ermitteln, kann das Finanzamt eine der folgenden Schätzmethoden (deemed profit methods) anwenden: pwc:china compass | Sommer 2010 Steuern und Recht Methode der Gewinnermittlung Anwendungsbereich Formel für die Ermittlung des Gewinns Actual-RevenueDeemed-ProfitMethode Die zurechenbaren Erträge sind hinreichend genau bestimmbar, nicht dagegen Kosten und Aufwendungen. Steuerpflichtiges Einkommen = Einnahmen x unterstellte Gewinnmarge Cost-plusMethode Die zurechenbaren Erträge sind nicht hinreichend bestimmbar, jedoch die Kosten. Steuerpflichtiges Einkommen = Kosten : (1 – unterstellte Gewinnmarge) x unterstellte Gewinnmarge Expenditure-plusMethode Die zurechenbaren Erträge und Kosten sind nicht hinreichend bestimmbar, jedoch die Aufwendungen. Steuerpflichtiges Einkommen = Aufwendungen : (1 – unterstellte Gewinnmarge – Geschäftsteuersatz) x unterstellte Gewinnmarge Tab. 1 Gewinnermittlungsmethoden: Anwendung und Berechnung des Gewinns Ferner legt Erlass 19/2010, abhängig von der Art der Dienstleistung, Gewinnmargen fest, die im Durchschnitt fünf bis 20 Prozent höher sind als unter dem alten System der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern (Foreign Enterprise Income Tax, FEIT). Tabelle 2 vergleicht altes (FEIT) und neues System (CIT): Industrie CIT (Erlass 19/2010) FEIT Ingenieur-, Designund Beratungsdienstleistungen 15 bis 30 Prozent nicht weniger als 10 Prozent für Ingenieur-, 15 Prozent für Designdienstleistungen Dienstleistungen in den Bereichen Administration und Verwaltung 30 bis 50 Prozent 20 bis 40 Prozent Sonstige Leistungen mindestens 15 Prozent 10 Prozent Tab. 2 Vergleich zwischen CIT und FEIT Die chinesischen Finanzämter auf der Ebene der Provinzen sind befugt, die Bandbreite für ihre Region innerhalb der oben vorgegebenen Prozentgrenzen selbst zu bestimmen. Die Finanzämter sind ferner berechtigt, Gewinnmargen oberhalb der in der Tabelle genannten heranzuziehen, wenn sie eine höhere Marge tatsächlich nachweisen können. Wenn die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht separat aufgezeichnet wird, kann darüber hinaus die jeweils höhere Gewinnmarge auf die jeweilige Dienstleistung angewandt werden, wenn Steuerpflichtige gleichzeitig Dienstleistungen mit unterschiedlichen Gewinnmargen erbringen. pwc:china compass | Sommer 2010 Ausländische Unternehmen, die technisch komplexe Produkte nach China liefern, sollten besonders achtsam sein. Nach Erlass 19/2010 kann das Finanzamt anhand geeigneter Vergleiche mit ähnlichen oder gleichen Dienstleistungen einen Teil des Gesamtentgelts unter folgender Voraussetzung als Dienstleistungsentgelt qualifizieren: Ein ausländisches Unternehmen verkauft Maschinen an ein chinesisches Unternehmen und erbringt zur gleichen Zeit Kundendienstleistungen (wie etwa Installation, technisches Training oder Überwachung), ohne dass hierzu im Verkaufsvertrag eine angemessene Aufteilung von Verkaufspreis und Dienstleistungsentgelt bestimmt ist. Liegen keine geeigneten Vergleichsdaten vor, kann das Finanzamt annehmen, dass nicht mehr als zehn Prozent des Gesamtentgelts auf Dienstleistungen entfallen, die in China als erbracht gelten und damit der CIT unterliegen. Wie Sie vielleicht wissen, gab es bereits unter dem FEIT-Regime eine ähnliche Politik. Der Prozentsatz betrug allerdings nur fünf Prozent. Aufteilung des Dienstleistungsentgelts in Inlands- und Auslandsanteil Ausländische Dienstleister unterliegen nur für die Dienstleistungen der CIT, die im Inland erbracht wurden. Erbringt ein ausländischer Anbieter Dienstleistungen sowohl innerhalb als auch außerhalb Chinas, müssen die Einnahmen aus den Dienstleistungen in einen Inlands- und einen Auslandsanteil aufgeteilt werden. Hegt das Finanzamt Zweifel, ob die Aufteilung angemessen und wahrheitsgetreu ist, liegt die Nachweispflicht dafür beim ausländischen Anbieter. Kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, ist das Finanzamt im Extremfall berechtigt, zu unterstellen, dass sämtliche Leistungen in China erbracht worden sind und somit der CIT unterliegen. Unter dem alten FEIT-Regime (Erlass Guoshuifa [2000] Nr. 82) galt für Dienstleistungen folgender Grundsatz – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland erbracht wurden: Mindestens 60 Prozent des Entgelts sind den im Inland erbrachten Dienstleistungen zuzurechnen, auch wenn der tatsächliche Auslandsanteil geringer war. Erlass 19/2010 sieht eine solche zwingend erforderliche Aufteilung nicht mehr vor. Gleichwohl ist jedoch davon auszugehen, dass in der Praxis – und zumindest in naher Zukunft – einige Finanzämter weiterhin die 60-40-Aufteilung anwenden werden, allein um ihre Steuereinnahmen zu sichern. Geschäftsteuer Laut den Vorschriften zur Geschäftsteuer (Business Tax, BT), die grundsätzlich seit dem 1. Januar 2009 gelten, unterliegen der BT sowohl Dienstleistungen, die von chinesischen Unternehmen erbracht wurden, als auch solche, die chinesische Unternehmen erhalten haben. Die Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmens an einem in China ansässigen Kunden unterliegen damit der BT, unabhängig davon, ob eine Betriebsstätte in China 25 Steuern und Recht begründet wird. Der Geschäftsteuersatz beträgt für die meisten Dienstleistungen fünf Prozent des Bruttodienstleistungsentgelts. Ein reduzierter Geschäftsteuersatz von drei Prozent wird angewandt auf Dienstleistungen im Transport-, Telekommunikationsund Sportwesen sowie im Anlagenbau und Bereich Kultur. Erlass 19/2010 enthält keine Ausführungen zur BT-Behandlung von Entgelten, die von ausländischen Dienstleistern durch deren Betriebsstätte in China erzielt werden. Sie unterliegen also mit großer Sicherheit auch den genannten Vorschriften. Einkommensteuer Wie im DBA Deutschland-China vereinbart, hat China erst dann das Recht, Einkünfte deutscher Arbeitnehmer zu besteuern, wenn sie sich mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in China aufhalten und ihr Gehalt von einem chinesischen Unternehmen oder einer chinesischen Betriebsstätte getragen wird. Erbringt ein Arbeitnehmer jedoch Leistungen, die einer Betriebsstätte zuzurechnen sind, wird unterstellt: Sein Gehalt wird wirtschaftlich von der Betriebsstätte getragen und der Arbeitnehmer ist deshalb vom ersten Tag seiner Anwesenheit in China an in China einkommensteuerpflichtig. Wie lange er sich im Land aufhält, spielt in diesem Fall keine Rolle mehr. Literatur zum Vertiefen ● Entsendung nach China: Steuerfallen für Unternehmen und Mitarbeiter ausweichen. pwc:china compass, Winter 2009/2010, Seiten 17 bis 19. ● Steuerliche Präsenz in China: Varianten und Anwendung in der Praxis. pwc:china compass, Sommer 2009, Seiten 39 bis 41. ● Neue Entwicklungen zur Besteuerung von Personengesellschaften. pwc:china compass, Frühjahr 2009, Seiten 26 bis 28. Registrierungspflichten für ausländische Dienstleistungsanbieter Erlass Guoshuifa (2009) Nr. 19 (im Folgenden Erlass 19/2009), der am 1. März 2009 in Kraft getreten ist, legt das Verfahren zur Registrierung von ausländischen Unternehmen dar, die in China Ingenieur- oder andere Dienstleistungen erbringen. Der Erlass umfasst Vorschriften zur CIT, BT und Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) und gilt für ausländische Unternehmen wie für natürliche Personen gleichermaßen. Laut dem Erlass muss sich ein ausländischer Dienstleister seit dem 1. März 2009, wenn er die oben genannten Leistungen in China erbringt, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss bei den zuständigen Steuerbehörden registrieren. Zu Ingenieurleistungen zählen: Bau, Installation, Montage, Ausgestaltung, Erschließung und sonstige Ingenieurleistungen. Sonstige Dienstleistungen schließen ein: Verarbeitung, Reparatur und Montage, Transport, Beratung, Design, Lagerhaltung, Kultur und Sport, Ausbildung und Trainings, Unterhaltung, Tourismus, technische Dienstleistungen und andere sonstige Leistungen. Die 26 weit gefasste Definition von „Ingenieurleistungen“ sowie von „anderen Dienstleistungen“ umfasst grundsätzlich alle von ausländischen Anbietern in China erbrachten Dienstleistungen. Das bedeutet im Klartext: Alle ausländischen Dienstleister sind, wenn sie in China Dienstleistungen erbringen, verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren. Diese Pflicht bürdet ausländischen Dienstleistern eine erhebliche Verwaltungslast auf, die besonders jene Unternehmen mit kleineren Aufträgen treffen wird. Ferner muss sich ein ausländischer Dienstleister, der Ingenieurleistungen in China erbringt, innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Projekts beim Finanzamt abmelden. Was bei Steuererklärungen und bei der Abführung der Steuer zu beachten ist, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. CIT Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen sowie zur Zahlung der CIT obliegt in erster Linie dem ausländischen Dienstleistungsanbieter. Der ausländische Dienstleistungsanbieter ist verpflichtet, vorläufige vierteljährliche Körperschaftsteuererklärungen sowie eine allumfassende jährliche Körperschaftsteuererklärung abzugeben und seine Steuerverbindlichkeiten nach Beendigung des Projekts zu begleichen. Es sei denn, das Finanzamt erlegt dem im chinesischen Inland ansässigen Entgeltzahler die Pflicht zum Abzug der Quellensteuer auf. Der ausländische Dienstleistungsanbieter ist von der Pflicht befreit, eine jährliche Körperschaftsteuererklärung abzugeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: ● Das Projekt in China dauert kürzer als ein Jahr und wird vor dem Ende des Jahres beendet. ● Die Steuerabmeldung wird beim Finanzamt vor dem Erklärungsstichtag durchgeführt. ● Das Finanzamt hat die Nichtabgabe der jährlichen Körperschaftsteuererklärung genehmigt. Obwohl die Pflicht zur Abgabe der Erklärungen in erster Linie beim ausländischen Dienstleister liegt, kann das Finanzamt den Entgeltzahler zum „Agenten für Quellensteuer“ ernennen, wenn einer der drei folgenden Fälle vorliegt: ● Die erwartete Leitungsdauer eines Projekts beträgt weniger als ein Steuerjahr und der ausländische Dienstleister erfüllt die Bedingungen für Steuerzahlungen nicht. ● Der ausländische Dienstleister hat die Steuerregistrierung nicht durchgeführt. ● Der ausländische Dienstleister ist der Abgabepflicht der vierteljährlichen oder jährlichen Körperschaftsteuererklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen. In den oben genannten Fällen sollte das Finanzamt den vorgesehenen Quellensteueragenten über seine zukünftigen Pflichten in angemessener Form per Bescheid informieren. pwc:china compass | Sommer 2010 Steuern und Recht BT/VAT Unterhält ein ausländischer Dienstleister kein Unternehmen in China und hat auch keinen Quellensteueragenten bestellt, so ist der Leistungsempfänger Quellensteueragent für BT und VAT. Nach den Erfahrungen der Autorin wird Erlass 19/2009 in der Praxis noch nicht angewandt, da die lokalen Finanzämter mit der praktischen Umsetzung und den damit einhergehenden administrativen Tätigkeiten überfordert sind. Es wird jedoch im Einzelfall eine Abstimmung mit dem zuständigen lokalen Finanzamt empfohlen, um etwaige Säumnis- und Verspätungszuschläge zu vermeiden. Inanspruchnahme von Vorteilen aus einem DBA Am 24. August 2009 wurde Erlass Guoshuifa (2009) Nr. 124 (im Folgenden Erlass 124/2009) durch die SAT veröffentlicht, der ausländische Unternehmer verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Vorteilen aus einem DBA dem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Genehmigung für Vorteile aus einem DBA bezüglich passiver Einkünfte zukommen zu lassen. Dazu zählen unter anderem Dividenden, Zinsen, Lizenzen und Veräußerungsgewinne oder eine Anmeldung für Vorteile bezüglich anderer Einkünfte wie gewerbliche Einkünfte aus Betriebsstätten oder Dienstleistungen. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen dem Antrag oder der Anmeldung umfangreiche Dokumente und Informationen wie etwa Verträge, steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und anderes mehr beigefügt werden. Nach Genehmigung kann das Finanzamt bis zu drei Jahre nach Zahlung der Steuer Überschussbeträge zurückfordern. Entsprechend dieser Definition wird Erlass 124/2009 auch angewandt mit Blick auf die im DBA Deutschland-China genannte sechsmonatige Schonfrist, da diese einen Vorteil aus der Anwendung des DBA darstellt und ihre Inanspruchnahme somit eine Anmeldung voraussetzt. Um Säumnis- und Verspätungszuschläge zu vermeiden, ist eine Abstimmung mit dem Finanzamt im Einzelfall zu empfehlen, obwohl auch Erlass 124/2009 in der Praxis noch nicht angewandt wird. Fazit Angesichts der neuen administrativen und steuerlichen Regelungen für Betriebsstätten in China sind Unternehmen auf jeden Fall gut beraten, ihre derzeitigen und zukünftigen Projekte besonders auch hinsichtlich der zukünftigen Handhabung und Anwendung von Erlass 19/2010 durch die lokalen Steuerbehörden auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls den neuen Bedingungen anzupassen. Wenn Sie Fragen haben, an Details interessiert sind oder beraten werden möchten, rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin an oder schicken ihr einfach eine E-Mail. Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +86 10 6533-3203 pwc:china compass | Sommer 2010 Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi ab sofort weltweit möglich Die Chinesische Zentralbank hat am 22. Juni 2010 verkündet, ein Pilotprojekt aus dem Jahr 2009 mit sofortiger Wirkung von einem kleinen Wirtschaftsgebiet auf die ganze Welt auszuweiten. Die Ausgabe Winter 2009/2010 Ihres pwc:china compass (Seiten 36 bis 38) informierte Sie über eines der typischen chinesischen Pilotkonzepte: Der chinesische Staatsrat hatte im April 2009 das Projekt zur Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi verkündet. Teilnehmen an diesem Projekt konnten „Pilotunternehmen“ an fünf Versuchsstandorten innerhalb Chinas, namentlich in Shanghai, Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai und Dongguan. Diese „Piloten“ durften wählen, ob sie ihren grenzüberschreitenden Handel in Renminbi (RMB) oder in einer anderen Währung abwickeln wollten. Erlaubt waren Geschäfte mit ausländischen Unternehmen in Hongkong, Macao und dem Verband Südostasiatischer Nationen (Association of Southeast Asian Nations). Am 22. Juni nun hat die Chinesische Zentralbank (People’s Bank of China) den Radius der Geschäfte auf die ganze Welt erweitert. Auch der Kreis der Pilotunternehmen wurde kräftig ausgedehnt. Beteiligt sind ab sofort auch die folgenden 18 Provinzen und Regionen: Beijing, Tianjin, die Innere Mongolei, Liaoning, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Shandong, Hubei, Hainan, Chongqing, Yunnan, Sichuan, Jilin, Heilongjiang sowie die autonomen Regionen Guangxi Zhuang, Tibet und Xinjiang. Hinter der Ausweitung stehen nach Ansicht von Beobachtern Bemühungen der chinesischen Regierung, ihre Abhängigkeit vom US-Dollar zu reduzieren, um Devisenkursschwankungen zu verhindern und das internationale Ansehen des Yuan zu stärken. Nach den Informationen, welche die Chinesische Zentralbank veröffentlicht hat, betrug der Gesamtwert der Yuan-Transaktionen zwischen Juli 2009 und Mai 2010 44,55 Milliarden RMB (knapp 5,4 Milliarden Euro). In einem Onlinestatement hat die Chinesische Zentralbank ferner mitgeteilt, die Zahl der in Yuan abgewickelten Transaktionen sei stark angestiegen, sodass die Ausweitung des Pilotprojekts zur rechten Zeit stattfinde. Wie Sie in der Ausgabe Winter 2009/2010 nachlesen können, erstreckt sich das Pilotprojekt seinerzeit nur auf die Abwicklung von Handelsgeschäften in RMB. Eine schrittweise Ausweitung auf andere grenzüberschreitende, nicht handelsbezogene Transaktionen wie Dienstleistungsgeschäfte oder ausländische Direktinvestitionen wird zwar langfristig erwartet, wurde aber von der Chinesischen Zentralbank am 22. Juni 2010 nicht verkündet. Es bleibt daher abzuwarten, wann die Chinesische Zentralbank diesen Schritt gehen wird. – Ihr pwc:china compass wird Sie auf dem Laufenden halten. Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +86 10 6533-3203 27 Investition und Finanzierung Erneuerbare Energien: Strategien dreier deutscher Unternehmen in China Chinas Ziele bei der Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid sind sehr ehrgeizig. Eine besondere Rolle kommt dabei den erneuerbaren Energien zu. Die Wachstumsquoten in diesem Markt sind beträchtlich und werden aller Voraussicht nach weiter rasant steigen. Das eröffnet ausländischen Investoren große Chancen. Allerdings ist der Markteintritt auch mit Risiken verbunden. Die Chinesen sind zu vielen Kompromissen bereit, um sich einen Zugang zu westlichem Know-how zu sichern. Nach wie vor bestehen jedoch starke Bestrebungen, dominante lokale Player aufzubauen. Auf der Grundlage der Erfahrungen, die Unternehmen der Branche in China schon gemacht haben, informiert Sie der Beitrag von Roland Spahr über Erfolg versprechende Strategien. China hat sich für den Kampf gegen den Klimawandel ehrgeizige Ziele gesetzt. Ab dem Jahr 2020 soll der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) merklich gebremst und 2030 der Höhepunkt erreicht werden. Bis 2050 will China die Emissionen sogar wieder auf den Stand von 2005 absenken. Dabei rechnet die Regierung in Beijing fest mit einem fortgesetzten Wirtschaftswachstum, das mit einem weiterhin steigenden Energiebedarf einhergehen wird. Für 2010 wird ein Anstieg von etwa zehn Prozent erwartet. Um die CO2Ziele zu erreichen, ohne dabei die wachsende Nachfrage nach Energie zu vernachlässigen, plant, initiiert und fördert China massiv den Einsatz erneuerbarer Energien. Bis zum Jahr 2007 wurden in China etwa zwölf Milliarden USDollar in erneuerbare Energien investiert. Vom laufenden Konjunkturprogramm in Höhe von 586 Milliarden Dollar sollen 220 Milliarden für die grünen Technologien verwendet werden, zu denen auch die erneuerbaren Energien wie Windkraft, Solarenergie und Biogas gehören. Die Initiative Grüne Technologie für China (China Greentech Initiative) schätzt den chinesischen Markt für grüne Energien auf 500 Milliarden bis eine Billion Dollar. Die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien schreibt die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (National Development and Reform Commission, NDRC) fest und es werden politische und marktwirtschaftliche Mittel eingesetzt, um diese Pläne auch umzusetzen. In der Vergangenheit wurden die Ziele durch schnell wachsende Märkte, die von optimistischen Investoren und Unternehmern beherrscht werden, oft nach oben korrigiert. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll von sieben Prozent im Jahr 2005 auf 20 im Jahr 2020 steigen. Niemand hegt Zweifel an der Erreichbarkeit dieser Vorgaben. 28 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● warum China für die Produzenten erneuerbarer Energien ein wichtiger Markt jetzt und in der Zukunft ist. ● auf welche besonderen Bedingungen sich ausländische Investoren in China einstellen müssen. ● mit welchen Strategien deutsche Firmen sich heute schon auf dem chinesischen Markt behaupten. Die Vorgaben lauten wie folgt: ● Die Kapazitäten zur Erzeugung von Energie durch Windkraft betrugen im Jahr 2005 nur 1,3 Gigawatt (GW). Sie sollen aber bis zum Jahr 2020 auf 30 GW wachsen. Produktion und Installierung von Anlagen lagen 2008 und 2009 bereits im Plan. Inoffiziell hat die NDRC für 2020 daher eine Kapazität zwischen 100 und 150 GW als Ziel herausgegeben. ● Die Energieerzeugung durch Fotovoltaik betrug im Jahr 2005 lediglich 0,07 GW und soll bis zum Jahr 2020 auf 1,8 GW steigen. Auch hier gibt es inoffizielle Informationen über geplante Anpassungen auf 20 GW. ● Die Energieerzeugung durch Biomasse betrug im Jahr 2005 zwei GW und soll bis zum Jahr 2020 30 GW betragen. Chinas Ambitionen, den zukünftigen Energiebedarf in einer stark wachsenden Volkswirtschaft wesentlich mit erneuerbaren Energien abzudecken, birgt enorme Geschäftspotenziale in sich. Diese scheinen wie geschaffen für deutsche Unternehmen, die wie kaum andere schon über jahrelange Erfahrung und technologisches Know-how in dem Segment der erneuerbaren Energien verfügen. Viele Unternehmen sind bereits in China aktiv. Doch immer noch scheuen viele Unternehmen den Gang nach China. Die Potenziale – in China für andere Märkte kostengünstig zu produzieren oder in China selbst die Produkte zu verkaufen und Beratungsaktivitäten im Bereich erneuerbare Energien anzubieten – bleiben vielfach ungenutzt und scheitern oft schon an der Andersartigkeit der Bedingungen, die China an einen ausländischen Unternehmer stellt. Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, stellt Ihnen der Artikel im Folgenden drei Unternehmen und deren ChinaStrategien vor. Anhand dieser Beispiele lassen sich die Chancen und auch die Herausforderungen herausarbeiten, die von deutschen Unternehmen in China gesehen werden. Für die Einblicke in das strategisch-operative China-Geschäft und die detaillierten Informationen bedankt sich der Autor herzlich bei den in Beijing tätigen Experten und ihren Unternehmen. Der Dank gilt namentlich: Dieter Launert, Head of Renewable Energy Division, Siemens AG; Sven Mantwill, CFO der Nordex SE in Asien; und Martin Dilger, CDM Technical Director und CIM Integrated Expert der OASIS Science and Technology (Beijing) Co. Ltd., in enger Kooperation mit der Umwelt-Projekt-Management GmbH (kurz: OASIS mit UPM). pwc:china compass | Sommer 2010 Investition und Finanzierung Siemens AG Die Siemens AG kann schon auf eine lange Tradition in China zurückblicken. Im Jahr 1872 installierte das Unternehmen die ersten Telegrafenmasten für Kaiser Tongzhi und verkaufte andere Produkte nach China. Heute ist Siemens mit etwa 45.000 Mitarbeitern in China vertreten und in die drei Sektoren Energie, Industrie und Health Care gegliedert. Der Bereich Industrie bietet Lösungen auf der Seite des Energieverbrauchs, darunter für die Gebäudeautomatisierung, die Energieeinsparung und die Steigerung des Wirkungsgrads von Turbinen. Der Bereich Energie entwickelt Produkte für die primäre Energieerzeugung und beliefert damit die fünf großen chinesischen Energiekonzerne China Huaneng, China Datang, China Huadian, Guodian Power und China Power Investment. Im Sektor Windkraft war Siemens in der Vergangenheit aufgrund der großen Nachfrage primär in den USA und in der Europäischen Union vertreten. Da China aber der weltweit größte Hersteller von Offshore-Windkraftanlagen ist, gewinnt der dortige Markt zunehmend an Bedeutung. Siemens’ Produktportfolio im Bereich der Windkraft umfasst zurzeit Anlagen, die zwischen 2,3 und 3,6 Megawatt (MW) erzeugen. Ein weiterer Kompetenzbereich von Siemens ist die Solarthermik, auch Concentrated Solar Power genannt. Mithilfe von Parabolspiegeln wird dabei ein Thermoöl- oder Salzgemisch erhitzt und über einen Wärmetauscher Wasser verdampft. Der Dampf treibt dann eine Turbine an. Diese relativ neue Technik wird bisher beispielsweise in Spanien und den USA genutzt. Während diese Anlagen bisher eine Leistung von circa 50 bis 60 GW hatten, sind in chinesischen Projekten Größenordnungen von 200 GW anvisiert. Für die Installationen dieser Technologien baut Siemens auch auf lokale Zulieferer. Während die Kerntechnologie von Siemens gestellt wird und es keine lokalen Wettbewerber gibt, können jedoch etwa das Betonfundament für eine solche Anlage oder auch die Stahlrahmen für Spiegel in Zusammenarbeit mit lokalen chinesischen Partnern gestellt werden. Gerade diese Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren auf dem chinesischen Markt! Seiner langen Erfahrungen wegen konnte Siemens schon viele Projekte in China erfolgreich durchführen. Besonders wichtig ist dabei nach Angaben des Unternehmens, sich die chinesische Denk- und Arbeitsweise anzueignen. Denn den Verflechtungen zwischen Firmen, Behörden und Universitäten kommt in China eine besondere Bedeutung zu, deren vorteilhafte Nutzung ausländische Firmen meist erst erlernen müssen. Diese Netzwerke sind um ein Vielfaches größer und bedeutender als etwa in Deutschland. Um im Markt bestehen zu können, müssen alle Interessengruppen eingebunden werden. Weiterhin stellen die Dimensionen der Aufträge und das Wachstum eine Herausforderung für das Management eines jeden Unternehmens dar: In pwc:china compass | Sommer 2010 China werden momentan in nur einem Jahr so viele neue Energiekapazitäten geschaffen, wie sie dem gesamten derzeitigen deutschen Energiebedarf entsprechen. Wer wesentliche Marktanteile halten möchte, muss Investitionen gut planen und durchführen, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Nordex SE Die Nordex SE stellt Windkraftanlagen her und hat weltweit mehr als 2.000 Mitarbeiter. Als Hersteller von Onshore-Anlagen bietet Nordex sowohl 1,5-MW- als auch 2,5-MW-Anlagen und kann auf die Erfahrung von über 4.000 installierten Windrädern mit einer Leistung von insgesamt 5,7 GW zurückblicken. Mit dem Blick darauf, dass in den führenden europäischen Ländern wie Deutschland, Spanien und Dänemark die Märkte für Windkraftanlagen annähernd gesättigt sind, hat Nordex den Schritt in den rasant wachsenden chinesischen Markt gewagt. Die ersten Windkraftanlagen wurden bereits im Jahr 1998 installiert. Insgesamt errichtete das Unternehmen in China schon über 400 Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 400 MW. Die Volksrepublik China zählt damit neben Europa und Nordamerika zu den wichtigsten Märkten der Nordex SE. Nordex produziert sowohl in Deutschland (Rostock) als auch in China (Yinchuan und Dongying). Für den chinesischen Markt werden derzeit rund 80 Prozent der benötigten Komponenten aus chinesischer Produktion bezogen, in der Zukunft strebt man 100 Prozent an. Der Preiswettbewerb und die hohen Logistikkosten sowie die Vermeidung von Wechselkursrisiken erfordern eine möglichst hohe lokale Wertschöpfung. Vermieden werden dadurch auch Wechselkursrisiken. Die lokale Produktion und lokale Zulieferer bringen erhebliche Kosteneinsparungen mit sich, dank derer Nordex dem Preisdruck auf dem chinesischen Markt trotzen und zugleich einen hohen Qualitätsstandard wahren kann. Die Windenergiesparte in China profitiert von einer Direktive der NDRC, die einen festen Stromeinspeisepreis je Kilowatt und je nach Region festgelegt hat und dadurch das Investment in Windparks profitabel macht. Nordex sieht sich wegen seiner lokalen Produktionsstätten in China nicht mehr als ausländisches Unternehmen. Dennoch hat es das Unternehmen wie alle anderen ausländischen Anbieter schwer, sich bei den großen Vergabeprozessen gegen lokale Anbieter zu behaupten. Besonders die großen lokalen Hersteller Xinjiang Goldwind, Dongfang Electric und Sinovel Wind profitieren mit ihrem guten sozialen Netzwerk von den Vergabeprozessen. Lokale Unternehmen sind etwa fünf bis zehn Prozent billiger, können internationale technische Standards aber oftmals noch nicht einhalten. Die weitgehende Kontrolle des chinesischen Marktes durch die NDRC gehört daher zu den besonderen Herausforderungen, die sich in China stellen. Die Vergabe einer Ausschreibung von fünf GW im April 2009 durch die NDRC wurde rein preislich begründet und ging ausschließlich an die drei großen chinesischen Produzenten von Windenergieanlagen. 29 Investition und Finanzierung In den letzten Jahren wurden die Ziele der NDRC stets übererfüllt und der Markt wuchs schneller als erwartet. Im Jahr 2008 gab es bereits Neuinstallationen von 6,25 GW und 2009 löste China die USA als größten Markt der Welt ab. Die beeindruckenden Wachstumsraten der letzten Jahre von durchschnittlich über 100 Prozent werden zwar nicht mehr erreicht, aber die Zahl der Neuinstallationen wird langfristig acht GW im Jahr übersteigen. Beschränken sich die Windparks bisher meist auf den Norden und Nordwesten, sollen in Zukunft auch im Süden, im Osten und auf dem Meer Windparks errichtet werden. Durch die preisbestimmten Vergabeprozesse der NDRC haben die internationalen Hersteller in den letzten Jahren Marktanteile in China verloren. Bei den lokalen Anbietern führten hohe Skaleneffekte (Economies of Scale) zu schnell fallenden Produktionskosten und auch die Qualität der chinesischen Windkraftanlagen steigt stetig. Ausländischen Anbietern bleibt das Marktsegment von Investoren, die an hoher Produktqualität und Verlässlichkeit interessiert und bereit sind, dafür etwas mehr zu zahlen und dementsprechend die Lebenszykluskosten in ihre Bewertungen und Entscheidungen einbeziehen. In dem rasant wachsenden Markt konnten auf diese Weise auch die ausländischen Produzenten den absoluten Absatz an Windkraftanlagen erhöhen. In der Vergangenheit mussten wegen der Local-ContentRegelung 70 Prozent der Fertigung in China erfolgen. Diese Regelung wurde kürzlich außer Kraft gesetzt. Marktbeobachter vermuten, dass die Regierung die großen chinesischen Hersteller Sinovel, Dongfang und Goldwind, die etwa 75 Prozent des Gesamtmarkts unter sich aufteilen, für voll konkurrenzfähig hält und das Ziel erfüllt wurde, eine Zulieferindustrie anzusiedeln. So hatte die Aufhebung dieser Regelung nur eine marginale Auswirkung auf ausländische Produzenten, die bereits in China produzieren. Local Content Länder legen fest, wie hoch der Anteil der Wertschöpfung im Inland mindestens sein muss. Erst wenn dieser Wert erreicht ist, sind Transaktionen oder Auslandsengagements möglich. Unternehmen, die direkt investieren, sind dadurch gehalten, heimische Vorleistungen in Anspruch zu nehmen. Hohe Qualitätsansprüche werden durch Zertifizierungen der Zulieferer gesichert. Dabei wird viel Know-how übertragen, das dann wiederum auch der Konkurrenz angeboten wird. Die Local-Content-Regelung erzwingt also einen Technologietransfer. Trotz der vielen Herausforderungen, sich gegen die lokalen Anbieter und Behörden zu behaupten, erwartet die Nordex SE langfristig einen Marktanteil von zehn bis 20 Prozent in China für internationale Hersteller. Da die Nachfrage rasant wächst, bieten sich gute Chancen, sich auf dem chinesischen Markt weiterhin zu etablieren. 30 OASIS mit UPM Die UPM ist seit etwa 2006 in China vertreten und betreibt seit 2008 eine Beratungsfirma mit einer eigenen Niederlassung (UPM Environment Project Financing and Management Co., Ltd.). Sie berät in finanziellen und technischen Projekten zum Clean Development Mechanism (CDM, Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung) sowie beim Kauf und Verkauf von Zertifikaten für Certified-Emission-Reduction (CER). CDM ist ein flexibles System des Kioto-Protokolls, mit dem die Industrieländer ihre Emissionen reduzieren können, indem sie in Projekte in Entwicklungsländern investieren, welche die CO2-Emissionen senken können. Das Ergebnis solcher Projekte sind Gutschriften zur Reduktion von Emissionen, die anschließend gehandelt werden können. Der besondere Fokus der UPM liegt auf Beratung, Finanzierung und Entwicklung von Biogasanlagen in China. Die UPM arbeitet mit dem chinesischen Unternehmen OASIS zusammen. Dabei ging UPM bewusst kein Joint Venture ein, sondern vereinbarte lediglich eine enge Zusammenarbeit, die sich in gemeinsamen Büroräumen und somit kurzen Wegen und Teamarbeit manifestiert. Rücken an Rücken ermöglicht diese Konzeption beiden Unternehmen eine flexible Handhabung, ohne dabei auf das nötige Know-how und das Netzwerk des jeweils anderen Partners zu verzichten. Während die deutsche Seite sich auf das Know-how und Consulting konzentriert, arrangiert der chinesische Partner den Marktzugang. CDM-Projekte sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Dass die CER-Preise äußerst volatil sind und das Kioto-Protokoll 2012 ausläuft, birgt Unsicherheiten für die Realisierung der CDMProjekte, da sie nicht profitabel wären ohne die Generierung von Zertifikaten. Komplex und aufwendig sind besonders die Regularien und Anforderungen, damit ein CDM-Projekt als solches durch das CDM Executive Board der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) anerkannt wird. Ein potenzieller Investor muss sich mit den regulativen Anforderungen und Herausforderungen befassen, die sich von den deutschen deutlich unterscheiden, deshalb aber nicht schlechter sein müssen. So wird etwa im Rahmen eines CDM-Projekts bei Biogasanlagen eine Anhörung aller Stakeholder und speziell der Landbevölkerung verlangt, und hier speziell der urbanen Bevölkerung. Ohne deren Zustimmung kann das Projekt nicht realisiert werden. Außerdem werden genau ausformulierte Verträge, wie in Deutschland meist üblich, in China oft misstrauisch betrachtet. Chinesische Unternehmen bevorzugen eher „lockere“ Formulierungen. Undurchsichtige ManagementStrukturen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen chinesischen Behörden sind weitere Probleme, denen sich die UPM stellen muss. Bei kleineren Geschäftspartnern beschränkt oft viel zu geringes Eigenkapital die Entwicklungsmöglichkeiten des Geschäfts. pwc:china compass | Sommer 2010 Investition und Finanzierung Trotz der Herausforderungen und unterschiedlichen Vorgehensweisen in China profitieren sowohl die UPM selbst als auch die Investoren und mögliche deutsche Technologielieferanten von der Beratung durch die UPM. Die Zusammenarbeit mit dem chinesischen Partner ermöglicht es ihr, Projekte erfolgreich umzusetzen. Ohne eine Beratung würden solche Vorhaben in vielen Fällen wegen fehlenden technischen Know-hows misslingen. Besonders die Einbindung von CDM-Projekten durch lokale Investoren erfordert umfangreiche und international ausgerichtete Erfahrung, über die ländliche Projekteigner in aller Regel nicht verfügen. Geringe Effizienz in der Gasproduktion der Biogasanlagen, mangelnde Standardisierung und Kommunikationsprobleme auf internationaler Ebene führen oft zum Scheitern von Projekten. Der technische Vorsprung und das auf deutscher Seite vorhandene Know-how in Sachen Biogastechnologie bieten somit beste Voraussetzungen, um auf dem chinesischen Markt zu agieren und am stark wachsenden Energiebedarf allgemein sowie am Bedarf an Energie aus Biogasanlagen im Speziellen teilzuhaben. Auch das Wachstum der lokalen Industrie bietet Marktchancen. Die UPM sieht die Volksrepublik China generell nicht nur als den Markt der Zukunft, sondern auch als Türöffner für weitere Asiengeschäfte. Fazit Aus dem, was Sie gelesen haben, lässt sich folgern: Potenzielle Investoren müssen sich sorgfältig mit dem chinesischen Markt und seinen Eigenarten beschäftigen. In den letzten Jahren baute China viele Handelshemmnisse und Regularien ab, während gleichzeitig enorme Geschäftspotenziale im Sektor erneuerbare Energien entstanden. Dennoch sollten Sie beachten: Die Volksrepublik China ist keine freie Marktwirtschaft und die Entscheidungsprozesse sind oftmals undurchsichtig und bevorzugen chinesische Wettbewerber. Die China Greentech Initiative hat insgesamt 19 verschiedene national verantwortliche Entscheidungsträger für die grünen Technologien identifiziert, wobei diese durchaus nochmals in lokale Einheiten unterteilt sein können. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen, Anforderungen und Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Wirtschaftszonen und Städten sollten Investoren die Vor- und Nachteile jeweils gründlich abwägen. So veröffentlichten vier lokale Beijinger Regierungsbehörden zum Beispiel am 4. Januar 2010 einen Bericht mit Maßnahmen zur Schaffung von ausländischen Private-Equity-Gesellschaften in der Stadt: The Interim Measures on Establishment of Foreign-Invested Private Equity Investment Fund Management Enterprises. – Details zu dem Maßnahmenkatalog finden Sie in dem Beitrag „Private-Equity-Fonds: Beijing fördert die Ansiedlung ausländischer Kapitalgesellschaften“ in der Ausgabe Frühjahr 2010 Ihrer Fachnachrichten pwc:china compass, ab Seite 38. Ausländische Investoren können nach den Neuregelungen unter bestimmten Voraussetzungen PrivateEquity-Gesellschaften als Joint Venture mit einem chinesischen Partner oder aber auch als vollständig ausländische Gesellschaft pwc:china compass | Sommer 2010 gründen. Eine entsprechende Regelung, jedoch unter anderen Voraussetzungen, besteht für Shanghai seit Mitte 2009. Die wachsende Investitionssicherheit in Kombination mit immer mehr gut ausgebildeten Fachkräften bietet aufgrund der staatlichen Unterstützung und der lokalen Gegebenheiten gute Grundvoraussetzungen, dass die Qualität der Produkte in der Umwelttechnik in China schnell einen hohen Standard erreicht. Die staatliche Unterstützung kann dabei in vielfacher Weise erfolgen, etwa durch feste Einspeisprämien der NDRC und steuerliche Sondervorschriften aufgrund des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien. Das Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien bietet auch für deutsche Firmen – und hier speziell auch kleine und mittelständische Unternehmen – große Möglichkeiten, aber auch Risiken, und zwar in aktiver wie passiver Hinsicht: Entschließt sich ein Unternehmen dazu, in China zu produzieren, stellt es sich dem Wettbewerb und den lokalen Gegebenheiten. Die bessere Technik westlicher Firmen kann zur entscheidenden Komponente des Erfolgs werden, vorausgesetzt: Die eigene Technologie wird über die Jahre hinweg konstant weiterentwickelt. Da die Chinesen dabei sind, schnellen Schrittes technologische Schwächen ihrer eigenen Produkte zu beheben, schrumpft der technologische Vorteil, wenn ausländische Investoren nicht ihrerseits die Entwicklung vorantreiben. Bereits etablierte Produktionsstandorte und -verfahren können Kostenund somit Wettbewerbsvorteile für die Weltmärkte schaffen. Es zeichnet sich ab, dass Unternehmen, die sich dem Wettbewerb aus China gegenüber passiv verhalten, schließlich qualitativ gleichwertigen, aber günstigeren Produkten gegenüberstehen und damit die Grundlage ihres Geschäfts verlieren können. Eine Zusammenarbeit oder strategische Allianz bis hin zum Joint Venture mit einem chinesischen Partner, der über einen bereits etablierten Marktzugang verfügt, kann, das haben die Erfahrungsberichte gezeigt, von erheblichem Vorteil sein. Mittel- bis langfristig kann sich die deutsche technologische Hochburg für erneuerbare Energien dem chinesischen Markt nicht entziehen, denn der noch vorhandene Qualitätsvorteil in vielen Bereichen schwindet zunehmend und auch auf den heimischen Märkten wird es zum Wettbewerb mit chinesischen Herstellern kommen. Im Bereich der Windkraft beispielsweise exportieren die ersten chinesischen Hersteller heute schon Windenergieanlagen nach Nordamerika. Umgekehrt bemühen sich auch amerikanische Unternehmen um die Zusammenarbeit mit chinesischen Herstellern. Bis zum Jahr 2012 sollen die erneuerbaren Energien zwölf Prozent des gesamten chinesischen Energieverbrauchs decken. Das entspricht 120 GW installierter Leistung und ist ungefähr das Fünffache der bisher in Deutschland eingespeisten Leistung. Die Neuinstallationen in China belaufen sich jedes Jahr auf die insgesamt in Deutschland installierte Leistung. Neue Projekte 31 Investition und Finanzierung sind oftmals um ein Vielfaches größer als vergleichbare Anlagen in Europa oder in den USA. So wurde in China im Jahr 2009 ein Paket von Windparks mit einem Gesamtvolumen von fünf GW ausgeschrieben. Diese Vergleiche zeigen die enormen Möglichkeiten, die der Markt in China auch deutschen Herstellern und Zulieferern bietet, denn ihr Know-how ist hier gefragt. Die typischen Probleme und Risiken, die mit Investitionen in China einhergehen, schrecken nach wie vor viele potenzielle Investoren ab. Zusätzlich wächst der Markt und damit auch der Konkurrenzdruck aus China auf internationalen Märkten. Eine Basis, die zu Erfolgen und langfristig zu nachhaltigen Geschäftsmöglichkeiten führen kann, schaffen nur die Unternehmen, die sich den besonderen Bedingungen des chinesischen Marktes bereits heute stellen. Haben Sie Fragen oder möchten Sie beraten werden? – Dann rufen Sie sich Ihren Ansprechpartner an oder schicken ihm einfach eine E-Mail. Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 10 6533-7124 Wussten Sie schon, dass fast jedes Tier in China etwas symbolisiert? Wenn Ihnen kein passendes Geschenk für eine Hochzeit einfällt, nehmen Sie einfach eine Gans mit. Sie symbolisiert in der chinesischen Kultur Eheglück. Zu einer bestandenen Prüfung wäre ein Glühwurm die richtige Wahl. Er steht für Schönheit, Beharrlichkeit – und bestandene Prüfung. Bleibt nur die Frage: Wo bekommt man heutzutage schicke Glühwürmchen? Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag 32 你 知 道 了 吗 Private-Equity-Fonds in China: aktuelle Rahmenbedingungen und steuerliche Aspekte für deutsche Investoren Zur Umsetzung des Gesetzes über Personengesellschaften (Partnership Enterprise Law) aus dem Jahr 2007 traten in China im März 2010 neue Verwaltungsbestimmungen in Kraft. Danach können nunmehr auch ausländische Investoren eine Personengesellschaft in China zusammen mit ausländischen Gesellschaftern gründen. Dies sollte ausländischen Investoren prinzipiell auch die Gründung chinesischer Private-Equity-Fonds als Personengesellschaften ermöglichen. Der aktuelle Beitrag fasst für Sie kurz zusammen, wie Private-Equity-Fonds als Personengesellschaften üblicherweise aufgebaut sind, und skizziert die mögliche Gründung chinesischer Private-EquityFonds für ausländische Investoren vor dem Hintergrund des aktuellen Maßnahmenkatalogs. Abschließend erhalten Sie noch einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die deutsche Investoren bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften beachten sollten. In diesem Beitrag erfahren Sie … ● welche Besonderheiten für Private-Equity-Fonds in China bestehen. ● welche Pflichten deutsche Investoren bei Beteiligungen an ausländischen Private-Equity-Fonds im Rahmen der Tax Compliance erfüllen müssen. ● welche steuerlichen Mindestanforderungen deutsche Investoren in einem „Side Letter“ regeln sollten. Übliche Konstruktion eines Private-Equity-Fonds Bei Private-Equity-Gesellschaften schließen sich Kapitalgeber in der Absicht zusammen, sich mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Instrumenten an nicht börsennotierten Unternehmen (Portfolio-Gesellschaften) zu beteiligen. Durch spätere Veräußerung der Beteiligungen soll dabei regelmäßig an der Wertsteigerung der Portfolio-Gesellschaften partizipiert werden. Private-Equity-Fonds werden meist als Limited Partnership (vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft) gegründet. Die Geschäftsführung des Fonds übernimmt üblicherweise der General Partner (Komplementär). Die Investoren sind meist als Limited Partner (Kommanditisten) an der Gesellschaft beteiligt; ihre Haftung ist in der Regel auf die Einlage beschränkt. Eine Befugnis zur Geschäftsführung wird den Limited Partners üblicherweise nicht gewährt. Daneben gibt es Fondsinitiatoren, welche die Konzeption des Fonds übernehmen, und Investment Manager, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, Investments auszuwählen und den Fondsbetrieb zu koordinieren. Dem Fondsinitiator wird wirtschaftlich ein Anteil an der Fondsgesellschaft eingeräumt, der zugrunde liegende Kapitalanteil wird jedoch ganz oder überwiegend von den Investoren getragen. Die Fondsinitiatoren erhalten dabei in der Regel eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von so genannten Carried Interests. pwc:china compass | Sommer 2010 Investition und Finanzierung Der Investment Manager erhält üblicherweise eine erfolgsunabhängige Vergütungen in Form von Managementgebühren (Management Fee). Grundlage für den Zusammenschluss ist das Limited Partnership Agreement (Gesellschaftsvertrag). Zwischen dem Private-EquityFonds und den einzelnen Investoren werden daneben üblicherweise im Rahmen einer Vertragsergänzung, dem sogenannten Side Letter, weitere individuelle Vereinbarungen getroffen. Die Side Letters für deutsche Investoren enthalten meist auch Ausführungen zur Übernahme von Informations- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit der Tax Compliance in Deutschland. Private-Equity-Fonds in China Das Interesse ausländischer Investoren am chinesischen Markt ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einer aktuellen Umfrage von PricewaterhouseCoopers befindet sich China auf Platz zwei der Standorte, die in den kommenden fünf Jahren an Attraktivität für Private-Equity-Investments gewinnen werden (Private Equity Trend Report 2010, Februar 2010, Seite 31). Damit hat China die Möglichkeit, den positiven Trend der vergangenen Jahre fortzusetzen und sich gegen die traditionellen Märkte in den USA und Europa zu behaupten. Private-Equity-Engagements in China sind dabei im Wesentlichen auf zwei Arten möglich: Zum einen können sich ausländische Private-Equity-Fonds (direkt oder indirekt) an chinesischen Portfolio-Gesellschaften beteiligen; zum anderen kommt die Auflage von Private-Equity-Gesellschaften in China für ausländische Anleger als Investitionsmöglichkeit in Betracht. Ausländische Private-Equity-Fonds haben bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, sich an chinesischen Unternehmen zu beteiligen. In der Praxis finden sich zahlreiche Private-EquityFonds, die außerhalb von China (offshore) aufgelegt wurden und in chinesische Portfolio-Gesellschaften investieren. Im Einzelfall kann dabei auch das Management des Fonds aus dem chinesischen Raum (etwa Hongkong) erfolgen. Deutsche Investoren können sich an diesen Private-Equity-Fonds, die meist als Limited Partnerships ausgestaltet sind, als Gesellschafter beteiligen und so am chinesischen Markt partizipieren. Daneben haben lokale Regierungsbehörden in letzter Zeit ausländischen Private-Equity-Gesellschaften verstärkt Anreize gegeben, sich in China niederzulassen. Zur positiven Entwicklung der alternativen Anlageform für ausländische Investoren beachten Sie bitte den Beitrag „Private-EquityFonds: Beijing fördert die Ansiedlung ausländischer Kapitalgesellschaften“ in der Ausgabe Frühjahr 2010 Ihres pwc:china compass. Die Gründung eines chinesischen Private-Equity-Fonds als Personengesellschaft mit Beteiligung ausländischer Investoren pwc:china compass | Sommer 2010 war jedoch in der Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich. Das Gesetz über Personengesellschaften in China aus dem Jahr 2007 sah die Beteiligung an chinesischen Personengesellschaften vielmehr explizit nur für chinesische Investoren vor. Mit dem Maßnahmenkatalog (Administrative Measures for Foreign Corporations and Individuals to Establish Partnership in China), der am 1. März 2010 in Kraft trat, erlaubt China nun auch ausländischen Unternehmen und Privatpersonen die Gründung einer Personengesellschaft (Foreign Invested Partnership, FIP). Dabei können ausländische Investoren zusammen mit einem anderen ausländischen Investor eine FIP gründen bzw. sich an einer bereits bestehenden FIP beteiligen. Zulässig ist auch die Gründung einer FIP von ausländischen Investoren gemeinsam mit chinesischen Unternehmen bzw. Privatpersonen. Ausländische Kapitalgeber haben so die Möglichkeit, gemeinsam mit einem regionalen Partner, der die Besonderheiten des chinesischen Marktes kennt und über die entsprechenden Beziehungen zu Regierungsstellen und chinesischen Investoren verfügt, in China zu investieren. Sofern die geplante Tätigkeit der FIP der Genehmigung einer Regulierungsbehörde bedarf, ist diese zunächst einzuholen. Im Weiteren erfordert die Gründung einer FIP lediglich die Erlaubnis (Geschäftslizenz) der örtlichen Behörde für Industrie und Handel (State Administration for Industry and Commerce); eine Genehmigung des chinesischen Handelsministeriums (Ministry of Commerce) ist hingegen grundsätzlich nicht erforderlich. Mit den Neuregelungen öffnet sich der chinesische Markt weiter für ausländische Kapitalgeber. Für diese sollte damit auch die Grundlage für die Gründung von Private-Equity-Fonds in der international üblichen Form (als Personengesellschaften) in China geschaffen sein. Allerdings sind viele Einzelfragen hierzu noch nicht geklärt. So sieht der Maßnahmenkatalog vor, dass FIPs, die hauptsächlich Investment-Geschäfte betreiben, was bei PrivateEquity-Fonds der Fall sein sollte, weiteren Regularien unterliegen, die derzeit noch nicht genauer spezifiziert sind. In der Praxis wurde bereits ein Private-Equity-Fonds als FIP mit Beteiligung chinesischer und ausländischer Investoren gegründet. Es bleibt abzuwarten, ob sich die FIPs in China für ausländische Investoren allgemein als Anlagevehikel für Private EquityInvestments durchsetzen werden. Steuerliche Aspekte für deutsche Investoren Die Besteuerung der FIPs in China ist derzeit noch nicht abschließend geregelt. Nach den allgemeinen Grundsätzen zur Besteuerung von chinesischen Personengesellschaften unterliegen Personengesellschaften selbst keiner Besteuerung, diese findet grundsätzlich auf Ebene der Gesellschafter statt. Inwieweit ausländische Beteiligte an FIPs der Besteuerung in China unterliegen, bleibt abzuwarten. 33 Investition und Finanzierung Deutsche Investoren, die sich an FIPs beteiligen, sollten jedoch die steuerlichen Vorschriften beachten, die sich in Deutschland generell bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften ergeben. Über die wichtigsten Pflichten informieren Sie die folgenden Absätze. Diese gehen von dem Regelfall aus, dass der ausländische Private-Equity-Fonds einer deutschen Personengesellschaft vergleichbar ist und nicht unter das deutsche Investmentsteuergesetz fällt. Mitwirkungspflicht und erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten Der im Inland Steuerpflichtige hat bei der Sachverhaltsermittlung mitzuwirken. Bei Auslandssachverhalten, mithin auch bei der Beteiligung an ausländischen Private-Equity-Gesellschaften, besteht eine erweiterte Mitwirkungspflicht. Verletzt der Steuerpflichtige seine erweiterte Mitwirkungspflicht, etwa dadurch, dass er nicht alle ihm zustehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsermittlung ausschöpft, kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlage schätzen. Alle erforderlichen Informationen zu beschaffen ist in der Regel sehr zeitaufwendig und stößt aufgrund der mehrstufigen Beteiligungsstruktur häufig an praktische Grenzen. Vor diesem Hintergrund ist deutschen Investoren in der Praxis zu empfehlen, den Private-Equity-Fonds im Side Letter zu verpflichten, die nach deutschem Recht erforderlichen Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen bzw. dem deutschen Investor die zur Erstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Meldung der Beteiligung an einem ausländischen Private-EquityFonds In Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige haben die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft sowie deren Aufgabe und Änderung (meldepflichtiges Ereignis) gegenüber dem zuständigen Finanzamt bekannt zu machen. Die Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis im dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Wer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte Wenn an einem ausländischen Private-Equity-Fonds mehr als ein im Inland steuerpflichtiger Gesellschafter beteiligt ist, haben diese Gesellschafter grundsätzlich eine Steuererklärung (einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung nach §§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung) bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Beteiligten mit den insgesamt höchsten Anteilen ansässig sind. Grundsätzlich muss die Erklärung fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entsteht, eingereicht werden. Bei nicht fristgerechter Einreichung der Erklärung können die Finanzbehörden unter anderem einen Verspätungszuschlag festsetzen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Steuernachzahlungen sind gegebenenfalls zu verzinsen. 34 Erklärung von Hinzurechnungsbeträgen nach dem Außensteuergesetz Soweit im Einzelfall die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) auf Körperschaften innerhalb der Fondsstruktur anwendbar ist, ergeben sich für die im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen hieraus weitere Erklärungspflichten. Die Prüfung des Anwendungsbereichs des AStG sowie eventuell die Ermittlung eines Hinzurechnungsbetrags erfordern üblicherweise eine Vielzahl von Informationen, die beizubringen in der Praxis häufig großen Aufwand verursacht. Anträge auf Einlagenrückgewähr Neben den genannten Pflichten sollte der Investor für ausländische Körperschaften innerhalb der Fondsstruktur auch die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der Leistung nach § 27 Abs. 8 Körperschaftsteuergesetz (Einlagenrückgewähr) zur Sicherstellung der Steuerneutralität von Kapitalrückzahlungen berücksichtigen. Inwieweit dieses Antragsverfahren auch bei Kapitalrückzahlungen von Körperschaften aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) in Betracht kommt, ist derzeit umstritten. In der Praxis nimmt das Bundeszentralamt für Steuern Anträge für Drittstaaten erfahrungsgemäß nicht an. Fazit Die neuen Verwaltungsvorschriften in China ermöglichen grundsätzlich auch ausländischen Investoren die Gründung eines Private-Equity-Fonds als Personengesellschaft (FIP) in China. Einzelheiten zu FIPs, die überwiegend Investmentgeschäfte betreiben, werden jedoch separaten Bestimmungen unterliegen, die derzeit noch nicht genauer benannt sind. Ungeklärt ist auch die Besteuerung von chinesischen Personengesellschaften und deren ausländischen Beteiligten. Deutsche Investoren sollten bei Beteiligungen an FIPs jedoch die allgemein bei Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften steuerlichen Pflichten berücksichtigen. Detaillierte Regelungen zur Übernahme von Erklärungspflichten und Beschaffung von Informationen sollten in dem zwischen dem deutschen Investor und dem Fonds abzuschließenden Side Letter getroffen werden. Ob sich die Personengesellschaft als Investitionsform für chinesische PrivateEquity-Fonds mit ausländischen Investoren durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Wenn Sie Fragen zur Besteuerung chinesischer oder anderer Private-Equity-Fonds haben, rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail. Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 89 5790-6760 [email protected] Tel.: +49 89 5790-6270 pwc:china compass | Sommer 2010 Wirtschaftsregion Asien China und Japan: ihre wirtschaftlichen Beziehungen und deren Bedeutung für Deutschland China schickt sich an, Japan den Rang als zweitgrößte Volkswirtschaft hinter den USA streitig zu machen. Gleichzeitig war China 2009 erstmals der größte Exportmarkt für Produkte aus Japan, was die japanisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen weiter stärken wird. Aber auch für deutsche Unternehmen wird diese Entwicklung nicht folgenlos bleiben. Grund genug, Japan als lange etablierten Wirtschaftsfaktor im asiatischen Raum unter die Lupe zu nehmen. Japan: das „Deutschland“ Ostasiens Viele Menschen, die keine Erfahrung mit Asien haben, machen zwischen Asiaten verschiedener Länder keine Unterschiede. Diese Gleichsetzung „der Asiaten“ ist – das liegt ja auf der Hand – so unzutreffend, wie alle Europäer über einen Kamm zu scheren. Zu differenzieren ist speziell zwischen Japan und China, die unterschiedlicher nicht sein könnten und deren Verhältnis teilweise noch immer von der konfliktreichen gemeinsamen Geschichte geprägt ist. Doch auch der wirtschaftliche Vergleich der beiden Big Player in Fernost zeigt die Unterschiede deutlich. China und Japan sind geografisch lediglich durch einen schmalen Streifen des Ostchinesischen Meeres getrennt, was bis in die Gegenwart zu Diskussionen darüber führt, wer das Hoheitsrecht über etliche kleinere Inseln dort ausübt. Der aus der räumlichen Nähe folgende wechselseitige Einfluss über die Jahrtausende hinweg zeigt sich auch darin, dass eine der drei japanischen Schriften (Kanji) auf den chinesischen Schriftzeichen basiert. Die wirtschaftliche Entwicklung beider Länder jedoch gestaltet sich gegenläufig: Der Siegeszug der chinesischen Marktwirtschaft begann in der Neuzeit erst mit der Öffnung unter Deng Xiaoping Mitte der 70er-Jahre. Nach aktuellen Schätzungen des Internationalen Währungsfonds wird sich diese Erfolgsgeschichte 2010 wieder in zweistelligen Wachstumsraten manifestieren. Die japanische Wirtschaft dagegen, die nach Ende des Zweiten Weltkriegs kriegsbedingt am Boden lag, erlebte in den 60erJahren schon ihren ersten Aufschwung. Er beruhte teilweise auf Faktoren, die japanische Entwicklungsprozesse und Produkte noch heute auszeichnen. Einer wird mit dem Begriff „Kaizen“ umschrieben und zeichnet sich dadurch aus, dass ausländische Schlüsseltechnologien nicht nur übernommen, sondern durch stetige Analyse der Herstellungsprozesse kontinuierlich optimiert werden. Der dadurch erlangte Vorsprung in der Prozessautomation brachte Japan schon in den 80er-Jahren den Ruf ein, ein günstiger Standort für Hochtechnologie zu sein. Immobilien- und Aktienspekulationen in dieser Hochphase führten allerdings zu einer Blase, die Anfang der 90er-Jahre platzte und in einer pwc:china compass | Sommer 2010 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● was die Wirtschaft Japans von der chinesischen unterscheidet. ● warum Japan und China sich trotz aller Vorbehalte weiter einander annähern. ● warum das World Financial Center in Shanghai an der Spitze eine quadratische Öffnung hat – und keine runde. Deflationsspirale endete. Erst nach einem – in gewisser Weise – verlorenen Jahrzehnt wies Japan 2003 erstmals wieder ein positives Wirtschaftswachstum auf, was teilweise sicherlich auch auf den günstigen Einfluss zurückzuführen war, den der einsetzende China-Boom auf die Gesamtregion (Ost-)Asien ausübte. Doch anders als China, Indien oder den meisten der in der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) verbundenen südostasiatischen Staaten (vergleichen Sie bitte die Infobox) handelt es sich bei Japan nicht um ein Schwellenland. Als etablierte Industrienation sind die wirtschaftlichen Herausforderungen Japans eher mit denen Deutschlands zu vergleichen. So bewegen sich die Wachstumsprognosen für 2010/2011 in einem Bereich zwischen einem und zwei Prozent, was in etwa den Erwartungen für die Gesamtheit der Eurozone entspricht (China erwartet dagegen knapp zehn, Indien acht bis neun und die ASEAN-Staaten insgesamt immerhin noch fünf bis sechs Prozent). ASEAN Die Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) ist eine Organisation, in der sich zehn Länder Südostasiens zusammengeschlossen haben. Ihr Sitz ist Jakarta in Indonesien. Ursprünglich gegründet, um die wirtschaftliche, politische und soziale Zusammenarbeit zu fördern, widmet sich die ASEAN inzwischen auch Fragen der Sicherheit, der Kultur und des Umweltschutzes. Wirtschaftsbeziehungen zwischen Japan und China Ausgangspunkt der heutigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Japan und China war die Idee vom billigen Produktionsstandort: Niedrige Arbeitslöhne und kurze logistische Wege boten eine attraktive Alternative zur immer teurer werdenden Produktion in Japan. Hieraus entwickelte sich bis heute eine weitreichende wirtschaftliche Verflechtung. China war im Jahre 2009 mit 18,9 Prozent Hauptzielort japanischer Exporte, vor den USA und Europa. Im selben Zeitraum stammten 22,2 Prozent der japanischen Importe aus China. Japan importiert und exportiert damit etwa doppelt so viel aus dem bzw. ins Reich der Mitte wie Deutschland. Bei den Direktinvestitionen japanischer Unternehmen im Ausland stand China (inklusive Hongkong) 2009 mit 11,4 Prozent auf Platz drei hinter den Cayman Islands und den USA. Insgesamt investierten japanische Unternehmen 2009 fast viermal soviel in China wie deutsche Unternehmen (ohne Berücksichtigung von Finanzinstituten). 35 Wirtschaftsregion Asien Laut einer groß angelegten Umfrage der japanischen Außenhandelsorganisation JETRO im Dezember 2009 waren 74,9 Prozent der befragten japanischen Unternehmen mit Investitionen im Ausland in China aktiv. Für das Jahr 2010 planten 60,6 Prozent der Unternehmen eine Ausweitung bzw. ein erstmaliges wirtschaftliches Engagement in China. Auch die chinesischen Direktinvestitionen in Japan nehmen deutlich zu: Der Wert der Unternehmenszusammenschlüsse und -verschmelzungen im Jahr 2009 lag bei 28,5 Milliarden Yen (etwa 260 Millionen Euro), was einer Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch wenn die Prognosen die Annahme nahelegen, dass die Zukunft den Schwellenländern gehört, darf nicht vergessen werden: Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesamtregion ist geprägt von wechselseitigen Abhängigkeiten. Einerseits war China in der jüngsten Weltwirtschaftskrise unzweifelhaft – nicht zuletzt aufgrund der Maßnahmen, die Beijing ergriff, um die Konjunktur anzukurbeln (Stimulusprogramm), und einer relativ stabilen Binnennachfrage – ein Motor der Weltwirtschaft. Andererseits ist China nach wie vor abhängig vom Import innovativer Technologien aus dem Ausland, um die neuen Herausforderungen im Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz, Infrastruktur und Nachhaltigkeit zu meistern, die mit seinem rapiden Wachstum einhergehen. Neben Europa und den USA leistet besonders Japan dazu einen wichtigen Beitrag. Entsprechend fließen mehr als 50 Prozent des japanischen Außenhandels in die Region Asien – Tendenz: steigend. Oder, um es mit den Worten des ehemaligen Leiters des wichtigen japanischen Außenhandelsverbands Nippon Keidanren zu formulieren: „Die Krise hat das globale Wachstum von West nach Ost verlagert.“ Von diesem Trend profitiert Japan in zweierlei Hinsicht: Zum einen bietet die geografische Nähe zu diesen Märkten der Zukunft logistische Vorteile. Zum anderen gibt es bei allen Differenzen und Unterschieden zumindest ein gewisses panasiatisches Einvernehmen. Der – mit gewissen Einschränkungen – bestehende Vorrang der wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Ressentiments aufgrund der schwierigen japanisch-chinesischen Vorgeschichte schlägt sich nicht nur in Wirtschaftszahlen nieder, er hat auch in der Skyline Shanghais Spuren hinterlassen. So steht hinter dem Shanghai World Financial Center, dem gegenwärtig höchsten Gebäude Chinas, mit der Mori-Gruppe ein japanischer Investor. Auch die Kaufhauskette Takashimaya wird ab 2012 mit einem achtstöckigen Konsumtempel prominent in der Stadt vertreten sein. Doch auch im Alltagsleben der Metropole am Huangpu sind Restaurants, die Sushi oder Teppanyaki (japanische Gerichte, die auf Stahlplatten direkt am Tisch zubereitet werden) anbieten, ebenso wenig wegzudenken wie bekannte japanische Lebensmittelmarken, welche nicht nur die zahlreichen hier lebenden Japaner (2008 waren die Japaner mit etwa 33.500 Personen oder 22,64 Prozent die größte Gruppe der offiziell in Shanghai lebenden Ausländer, während der Anteil der Deutschen bei unter 36 5 Prozent oder 7.300 Personen lag), sondern auch die wachsende chinesische Mittelschicht gerne in ihren Einkaufswagen legt. Rote Sonne auf weißem Grund in Shanghai? – Undenkbar! Auch wenn Shanghai großes Interesse an Japan und japanischen Investoren hat, wenn Elemente einer Gebäudearchitektur als nationale Symbole Japans verstanden werden könnten, hört für viele Chinesen irgendwann der Spaß auf! Das verdeutlicht eine Anekdote, die sich um den Bau des World Financial Centers rankt. Ursprünglich war, so wird berichtet, für den oberen Teil des von der japanischen Investmentgesellschaft finanzierten höchsten Wolkenkratzers eine kreisrunde Öffnung geplant. Manche behaupteten daraufhin, im Abendlicht der untergehenden Sonne könnte das als Andeutung der japanischen Flagge verstanden werden, zu der manche Chinesen aus historischen Gründen ein – vorsichtig formuliert – etwas zwiespältiges Verhältnis haben. Der Legende nach ist dies der Grund, warum die Öffnung heute quadratisch ist und nicht mehr rund. – Ob diese Anekdote wahr ist, darüber gehen die Ansichten auseinander. Aber Sie sehen: Ressentiments bestehen mancherorts immer noch. Gleichzeitig entwickelt sich Japan zu einem beliebten Reiseziel chinesischer Touristen. Nach Angaben der Japan National Tourism Organization lagen Touristen aus Festland-China im Jahre 2009 mit 1,006 Millionen Besuchern nur knapp auf Rang drei hinter Besuchern aus Südkorea (1,587 Millionen) und Taiwan (1,024 Millionen). Aufenthalte im „Land der aufgehenden Sonne“ werden vor allem auch gerne genutzt, um Elektroprodukte (hier besonders Reiskocher!) sowie hochwertige Luxusartikel und Kosmetika zu erwerben. Japan als Wettbewerber Deutschlands Die wirtschaftliche Ausgangssituation Japans ist, wie Sie gelesen haben, mit Deutschland vergleichbar, was beide gleichzeitig zu Wettbewerbern in der dynamischen Wachstumsregion Fernost macht. Dem Vorteil Japans aufgrund der geografischen wie kulturhistorischen Nähe steht die nach wie vor geltende Beliebtheit der Marke „Made in Germany“ entgegen. Um sich in der Wachstumsregion Asien noch besser aufzustellen, strebt Japan aktiv danach, bi- und multilaterale Freihandelsabkommen abzuschließen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei der ASEAN zu. Auf deren 15. Gipfeltreffen 2009 verabredeten die Mitglieder die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums nach dem Vorbild der Europäischen Union. Sowohl China als auch Japan haben Freihandelsabkommen mit dem ASEAN-Block geschlossen. Speziell von der in den Verträgen getroffenen Verabredung, innerhalb von zehn Jahren wesentliche Handelsbarrieren (vor allem von Zöllen auf 90 Prozent der gehandelten Waren!) abzuschaffen, erhoffen sich beide Länder erhebliche Vorteile. Eine weitere Verbesserung der Handelsbeziehungen versprechen sich die beteiligten Länder von den so genannten ASEAN+6-Verhandlungen. Hierzu lud die ASEAN China, Indien, pwc:china compass | Sommer 2010 Wirtschaftsregion Asien Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland ein. Bei den Verhandlungen soll die Möglichkeit eines erweiterten Wirtschaftsraums erörtert werden. Auch wenn eine zeitnahe Realisierung der ASEAN+6-Verhandlungen mancherorts angezweifelt wird, zeigt das zumindest eine Tendenz auf, die einen zunehmenden Wettbewerb für deutsche Unternehmen in der Region erwarten lässt. Andererseits mag eine verstärkte strategische Ausrichtung in der Region diesen Wettbewerbsnachteil (teilweise) ausgleichen, da die Handelserleichterungen auch für japanische Tochtergesellschaften multinational tätiger Unternehmen gelten sollten. Auch für den Sektor Hochtechnologie gilt inzwischen: Der Wettbewerb um Marktanteile in China betrifft nicht mehr allein ausländische Wettbewerber. Der gesamten Automobilsparte kommt hier eine Vorreiterrolle zu, doch auch im Sektor Infrastruktur (vor allem Kraftwerksbau und Eisenbahn) ist mit einer Verschärfung des lokalen Wettbewerbs zu rechnen. Schon in der Vergangenheit nutzten chinesische Abnehmer den Wettbewerb zwischen ausländischen Anbietern geschickt, um in Verhandlungen Zugeständnisse zu erzielen, vor allem beim Technologietransfer. Wohin das führen kann, belegt ein Beispiel aus der Bahntechnologie: Konkurrierten in der Vergangenheit unter anderem die deutsche ICE-Technologie mit dem japanischen ShinkansenSystem, nutzte China die gewonnenen Erkenntnisse, um eigene Hochgeschwindigkeitszüge der Marke Hexie („Harmonie“) zu entwickeln. Diese sollen zunächst innerhalb Chinas zum Einsatz kommen, doch der Export speziell im asiatischen Raum ist bereits geplant. Zusammenfassung Trotz der geografischen Nähe zu China und anderen asiatischen Schwellenländern unterscheidet sich Japan in seiner wirtschaftlichen Situation, wie Sie gesehen haben, gänzlich von diesen und ist gegenwärtig eher mit Deutschland zu vergleichen. Als hoch entwickelte Industrienation steht Japan im Wettbewerb mit Deutschland um Marktanteile in China und anderen aufstrebenden asiatischen Ländern. Neben logistischen und kulturhistorischen Vorteilen verspricht sich Japan einen Wettbewerbsvorteil durch den Abschluss von Freihandelsabkommen (unter anderem mit ASEAN und ASEAN+6). Der Wettbewerb mit Japan und vergleichbaren Industrienationen kann neben dem kurzfristigen Kosten- und Margendruck mittelfristig zu einem erhöhten Technologietransfer und in der Konsequenz zum Aufbau lokaler chinesischer Wettbewerber führen. Dadurch wird sich der Kampf um Marktanteile einerseits aller Voraussicht nach weiter verschärfen. Andererseits eröffnen sich durch eine gezielte strategische Ausrichtung in diese Staaten Optionen, um gleichfalls von den Wettbewerbsvorteilen zu profitieren. pwc:china compass | Sommer 2010 Wenn Sie Fragen haben oder beraten werden möchten, rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail. Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +81 3 5251-2225 [email protected] Tel.: +49 69 9585-2881 [email protected] Tel.: +49 89 5790-6442 Wussten Sie schon, wie symbolträchtig Naturphänomene in China sind? Die Sonne steht für Osten, Männlichkeit, Geburt und Frühling. Der Regen symbolisiert Fruchtbarkeit und Zeugung. Schnee ist das Symbol für hohes Alter, Wind für das Gerücht und die Eifersucht. Die Wolken sind das Zeichen für Glück und Frieden sowie die Vereinigung von Yin und Yang. – Sie sehen: Mit chinesischen Symbolen kann man sich so ziemlich über jedes Wetter freuen. Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag 你 知 道 了 吗 37 Wirtschaftsregion Asien Japan 2010: wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung Wie andere Länder auch überprüft Japan regelmäßig seine Steuergesetzgebung, passt sie der Praxis an oder schließt Regelungslücken. Diese routinemäßige Überarbeitung findet in Japan jährlich statt und wird als „Steuerreform“ (Tax Reform) bezeichnet. Allerdings führt sie regelmäßig nicht zu grundlegenden Systemwechseln wie etwa die große Unternehmensteuerreform in China im Jahr 2008. Gleichwohl sind diese Regelungen – die man besser als Steueränderungsgesetze bezeichnen würde – auch für ausländische Investoren von erheblicher Bedeutung. Die Steuerreform 2010 wurde am 31. März dieses Jahres verkündet und der überwiegende Teil der Regelungen tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft. Der Artikel fasst einige der wichtigsten Änderungen für Sie zusammen. Gruppenbesteuerung (Group Taxation) Mit der Steuerreform 2010 wurde eine neue Form der Gruppenbesteuerung eingeführt, die auf japanische Gesellschaften anwendbar ist, wenn sie zu 100 Prozent zu einer Unternehmensgruppe gehören. Das gilt für eine japanische ebenso wie für eine ausländische Konzernstruktur. Auch auf Individuen mit entsprechendem Beteiligungsvermögen ist die Regelung anwendbar sowie auf japanische Gruppengesellschaften mit ausländischer Holdinggesellschaft. Die erstmals eingeführte Gruppenbesteuerung regelt die verpflichtende nachgelagerte Besteuerung der stillen Reserven bei konzerninternen Übertragungen. Vor der Steuerreform 2010 waren stille Reserven im Regelfall im Jahr der Übertragung aufzudecken und zu versteuern (ausgenommen war eine qualifizierte und damit steuerfreie Reorganisation). In Zukunft sind Gewinne oder Verluste aus der konzerninternen Übertragung von Wirtschaftsgütern grundsätzlich erst steuerlich zu realisieren, wenn diese Wirtschaftsgüter aus der Gruppe heraus veräußert oder übertragen werden. Sobald die Steuerreform 2010 in Kraft getreten ist, entfällt die Verpflichtung, bei nicht qualifizierten Umwandlungen auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die mit übertragenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Außerdem hat der Steuerpflichtige, anders als bislang, kein Wahlrecht mehr. Damit entfällt also die Möglichkeit, durch Aufdeckung stiller Reserven erhöhtes Abschreibungspotenzial auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers zu schaffen. Nicht zu verwechseln ist die Gruppenbesteuerung mit der japanischen Form der Organschaft (Tax Consolidation). Ähnlich wie Deutschland und abweichend von China erlaubt Japan unter bestimmten Voraussetzungen eine konsolidierte Besteuerung auf Gruppenebene. Der Steuerpflichtige hat das Recht zu wählen. 38 In diesem Beitrag erfahren Sie … ● was unter dem neu eingeführten System der Gruppenbesteuerung zu verstehen ist. ● was sich bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen ändert. ● warum sich Investoren in Japan mit den Neuregelungen möglichst frühzeitig befassen sollten. Die Gruppenbesteuerung dagegen erfolgt zwingend, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Zuwendungen unter verbundenen Unternehmen Unter „Zuwendung“ ist die Differenz zwischen Drittvergleichspreis und dem tatsächlich für ein Wirtschaftsgut oder eine Dienstleistung aufgewandten Preis zu verstehen. Eine Zuwendung kann sich aus einem überhöhten oder zu niedrigen Preis ergeben. Bis zur Steuerreform 2010 wurden Zuwendungen (Donation) unter verbundenen Unternehmen wie folgt behandelt: ● Zuwendende Gesellschaft: Die Zuwendung ist eine steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. ● Empfangende Gesellschaft: Die Zuwendung ist steuerpflichtiges Einkommen. Eine Ausnahme bestand für Zuwendungen innerhalb einer steuerlichen Organschaft (Tax Consolidation). Zukünftig werden konzerninterne Zuwendungen (mit Ausnahme von Konzernen im Besitz von natürlichen Personen) als neutral behandelt. Das bedeutet: Die Zuwendung ist auf Ebene der zuwendenden Gesellschaft als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln und auf Ebene der empfangenden Gesellschaft als nicht steuerpflichtige Betriebseinnahme. Diese Neuregelung gilt in Zukunft auch für Organschaften. Sonderbehandlung kleiner und mittlerer Unternehmen Das japanische Steuersystem gewährt Unternehmen, deren eingezahltes Eigenkapital nicht mehr als 100 Millionen Yen (etwa 892.000 Euro) beträgt (Small and Medium Sized Enterprises, SME) gewisse Vorteile, darunter ein geringerer Körperschaftsteuersatz von 18 Prozent auf zu versteuernde Einkommen bis acht Millionen Yen anstelle des allgemein üblichen Satzes von 30 Prozent oder die Möglichkeit des Verlustrücktrags. Die Prüfung, ob die Voraussetzung für ein SME vorliegt, erfolgte bislang auf Basis der einzelnen Unternehmenseinheit. Das ändert sich nun. Zukünftig gilt bei Konzerngesellschaften eine erweiterte Prüfungsfolge. Demnach kommen Gesellschaften, deren Eigenkapital die Voraussetzung erfüllt, dann nicht mehr in den Genuss der SMEBehandlung, wenn das eingezahlte Eigenkapital der Muttergesellschaft 500 Millionen Yen (etwa 4.459.500 Euro) oder mehr beträgt. Nach Ansicht der Autoren sind in diesem Zusammenhang sämtliche Gesellschaften kumulativ bei der Ermittlung des Schwellenwerts zu betrachten, einschließlich der ausländischen Obergesellschaften. Möglicherweise gelangt aber die Finanzverwaltung auch zu der Auffassung, zu berücksichtigen sei lediglich das Eigenkapital der unmittelbaren Muttergesellschaft. pwc:china compass | Sommer 2010 Wirtschaftsregion Asien Diese Neuregelung ist bereits seit dem 1. April 2010 in Kraft. Dokumentation der Verrechnungspreise Im Gegensatz zu Schwellenländern wie China hat Japan über viele Jahre Erfahrungen gesammelt in der Prüfung und Behandlung von Sachverhalten, die Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen betreffen. Hierzu gehört eine langjährige Praxis in der Durchführung der Außenprüfung von Verrechnungspreisen. Anders als Deutschland und China besteht in Japan für Steuerpflichtige mit Sachverhalten, die Verrechnungspreise betreffen, allerdings keine ausdrückliche Dokumentationspflicht über die Transaktionen und die Methodik bei der Festlegung der Verrechnungspreise. Vor allem sind keine speziellen Strafzuschläge bei unvollständiger oder nicht vorhandener Dokumentation zu befürchten. Die Motivation zur Dokumentation liegt in Japan im Aufbau einer Strategie für den Fall einer Betriebsprüfung. Mit dem Steueränderungsgesetz 2010 wurden zwei Bereiche als Dokumentation für den Fall eine Betriebsprüfung gesetzlich festgeschrieben: Ist der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebsprüfung nicht in der Lage, entweder seine Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen oder die Methode zur Festsetzung des Verrechnungspreises zu dokumentieren, ist die Betriebsprüfung befugt, Anpassungen im Schätzungswege durchzuführen. Dabei darf sie unveröffentlichte Informationen von anderen Marktteilnehmern in vergleichbaren Geschäftsbereichen nutzen. Besonders letztere Informationsquellen, auch „Secret Comparables“ genannt, können sich wegen fehlender Transparenz und Kontrolle der tatsächlichen Vergleichbarkeit zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirken. Bislang wurde seitens der japanischen Finanzbehörden nicht ausgeführt, was konkret unter einer ausreichenden Dokumentation zu den beiden Themen zu verstehen ist. Deshalb sahen sich Steuerpflichtige bei einer Betriebsprüfung stets einer Rechtsunsicherheit ausgesetzt, ob die „Secret Comparables“ herangezogen werden können oder nicht. Mit der Steuerreform 2010 wurden die entsprechenden Richtlinien ergänzt und um einen detaillierten Anforderungskatalog für die Dokumentation der beiden Fragestellungen erweitert. Das umfasst unter anderem (!) übliche Informationen wie: ● einen Überblick über die Funktions- und Risikoverteilung zwischen Steuerpflichtigem und verbundenen Unternehmen ● Informationen zur Verrechnungspreismethodik hinsichtlich der gezahlten und empfangenen Beträge und Details zu den Preisverhandlungen zwischen dem Steuerpflichtigen und verbundenen Unternehmen ● Erläuterungen zur Auswahl der Verrechnungspreismethodik und andere Dokumente, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Drittvergleichspreises erstellt wurden ● die Begründung für Anpassungen der Berechnung der Verrechnungspreise und die bei der Anpassung angewandte Methodik Beachten Sie bitte: Diese Liste ist nicht abschließend! pwc:china compass | Sommer 2010 Vor allem werden in dem neu eingeführten Katalog auch Informationen zur Gewinn-und-Verlust-Situation der japanischen sowie der ausländischen beteiligten Gesellschaften aufgeführt, die sich auf die konkreten grenzüberschreitenden Transaktionen beziehen. Da es sich hierbei um sensible Informationen handelt, die sich tatsächlich oft nicht in der Verfügungsmacht der japanischen geprüften Gesellschaft befinden, bleibt abzuwarten, wie die japanischen Steuerbehörden mit Fällen vorgehen wird, in denen diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden. Bereits in der Vergangenheit waren solche Informationen ohne Verzögerung (without delay) bereitzustellen, wobei auch im Rahmen der Reform keine konkrete zeitliche Vorgabe hierzu erfolgte. In der Praxis sahen die Steuerbehörden die Bereitstellung innerhalb eines Monats häufig als ausreichend an. Liegen besondere Umstände vor, sind auch kürzere Fristen möglich. Ein Steuerpflichtiger in China wird – anders als in Deutschland – nicht unmittelbar haftbar gemacht, wenn er es versäumt, eine Dokumentation im angegebenen Umfang und Zeitrahmen zu leisten – in Unterschied etwa zu China, wo dem Steuerpflichtigen ein um fünf Prozent erhöhter Zinssatz auf mögliche Festsetzungen droht, wenn er seine Pflicht zur Dokumentation nicht rechtzeitig erfüllt. Steueranpassungen aufgrund von Korrekturen bei den Verrechnungspreisen unterliegen jedoch auch in Japan den allgemeinen Zins- und Strafzuschlägen. Hierdurch kann sich, je nach Einzelfall, ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent der zu zahlenden Steuern ergeben. Wird jedoch der Steuerbehörde hierdurch die Möglichkeit eröffnet, Anpassungen unter Anwendung von „Secret Comparables“ zu treffen, ergibt sich in Japan das Risiko einer potenziellen Benachteiligung durch willkürliche Wahl der Vergleichsunternehmen. Um diese Situation zu vermeiden, empfehlen sich eine vorbereitende Dokumentation und kooperative Durchführung der Betriebsprüfung. Die mit der Steuerreform konkretisierten Informationen stehen teilweise auf Ebene der japanischen Tochtergesellschaft nicht zur Verfügung. Zum Beispiel dürfte für viele multinationale Unternehmen die Frage schwierig zu beantworten sein, wo im Rahmen einer global geltenden Verrechnungspreispolitik Raum für Preisverhandlungen mit der japanischen Gesellschaft bleibt und wie diese zu dokumentieren sind. Investoren sind daher gut beraten, sich mit den Anforderungen des Katalogs frühzeitig zu befassen. Haben Sie Fragen oder sind Sie an Details interessiert? – Dann rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail. Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +81 3 5251-2225 [email protected] Tel.: +49 89 5790-6442 39 Porträt Ralph Dreher: von Shanghai nach Tokio Ralph Dreher begann seine Laufbahn bei PricewaterhouseCoopers (PwC) 2001 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung der Niederlassung Köln. Um sich auf seinen Auslandseinsatz vorzubereiten, wechselte er 2005, nach bestandenem Steuerberaterexamen, zur Asia Tax Group nach Düsseldorf. Seit Februar 2006 wirkte er dann als Senior Manager der China Business Group in Shanghai. Er war dort Ansprechpartner für deutschsprachige Mandanten und arbeitete in diesem Zusammenhang vor allem sehr eng mit der Außenhandelskammer zusammen. Dort leitete er seit 2008 auch den Controlling Workshop. Zwei Höhepunkte seiner an Ereignissen reichen Zeit in China waren für ihn die Olympiade in Beijing 2008 und die aktuelle EXPO in Shanghai. Als fachlich herausfordernd bezeichnet er vor allem die zum Teil geradezu eruptiven steuerlichen Veränderungen während seines nach deutschen Steuermaßstäben relativ kurzen Aufenthalts in China. Noch gut erinnert sich Ralph Dreher an einen seiner ersten Mandanten, als er im Februar 2006 seine Tätigkeit in Shanghai begann. Es war ein älterer Herr aus dem Süden, ein gestandener Geschäftsmann und Macher, der zur Einführung und mit Gründerstolz aus einem mitgebrachten Rollcontainer verschiedene seiner Produkte vorführte. Leider hatte der liebenswerte Herr bei der Gründung seiner chinesischen Tochtergesellschaft nahezu alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Das blinde Vertrauen in einen flüchtigen chinesischen Bekannten, den er zum Geschäftsführer ernannte, mangelnde Kontrolle und der Verzicht auf die Übersetzung selbst solcher zentralen Dokumente wie der Geschäftslizenz. Die Bilanz nach dem ersten Beratungsgespräch war ernüchternd, aber notwendig für einen konsolidierten Neuanfang. Auch wenn solche Fälle glücklicherweise seltener werden, kommen sie immer noch vor. Grundsätzlich aber haben auch die meisten neuen Investoren inzwischen, so die Erfahrung von Ralph Dreher, ihre Hausaufgaben gemacht und dabei gelernt, dass die Praxis in China in vielen Dingen von den heimatlichen Gepflogenheiten abweicht und gänzlich andere Risiken birgt. Allerdings wandeln sich auch die steuerlichen Rahmenbedingungen mit hoher Geschwindigkeit. Die große Reform des Unternehmensteuerrechts mit all ihren Herausforderungen ist nur ein Beispiel dafür. Ergänzt wurden die regulatorischen Umbrüche durch eine deutlich verbesserte Ausbildung der Finanzbeamten (vor allem auf Ebene der State Administration of Taxation und im Bereich der Verrechnungspreise). Das stellt Unternehmen sicher vor neue steuerliche Herausforderungen, macht andererseits aber auch manche Maßnahme wesentlich nachvollziehbarer. 40 In der Finanzkrise hat China, so die Einschätzung Ralph Drehers, seine Rolle als Motor der Weltwirtschaft bereits unter Beweis gestellt. Nach seiner Überzeugung wird China diese Rolle auch in nächster Zukunft beibehalten. Nach viereinhalb Jahren in Shanghai ist Ralph Dreher vor Kurzem zu neuen Ufern aufgebrochen: über das Ostchinesische Meer nach Tokio, wo er zukünftig bei PwC Japan die steuerliche Beratung der deutschen Mandanten verantwortet. Obwohl ein Flug von Shanghai nach Tokio nur etwas mehr als zweieinhalb Stunden dauert, unterliegt der Investitionsstandort Japan gänzlich anderen Bedingungen und stellt neue Herausforderungen. Ralph Dreher jedenfalls freut sich auf seine neue Rolle in Tokio und wird Sie ab sofort tatkräftig unterstützen, wenn Sie Fragen rund um das japanische Steuersystem haben. Ralph Drehers Nachfolger in Shanghai wird Ulrich Reuter, den Sie ja bereits als Autor des pwc:china compass kennen. Ulrich Reuter war Steuerberater in der Niederlassung Düsseldorf, spricht selbst chinesisch und ist seit 2005 in der China Business Group aktiv. – Näheres über Ulrich Reuter erfahren Sie an dieser Stelle in der nächsten Ausgabe Ihrer Fachnachrichten für Experten. Personalia Ralph Dreher ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er arbeitet seit 2001 für PricewaterhouseCoopers (Köln, Düsseldorf, Shanghai und ab 1. Juni 2010 in Tokio). In seiner Freizeit betreibt er Ausdauersport und arbeitet daran, nach Shanghaier Vorbild nun auch einen Tatort-Club Tokio zu gründen. Wussten Sie schon, vor welchen Männern Sie sich nach einer chinesischen Weisheit hüten sollten? Meiden Sie die, deren Bauch beim Lachen nicht wackelt. Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag 你 知 道 了 吗 pwc:china compass | Sommer 2010 Veröffentlichungen China drittgrößter Medienmarkt Crash oder Boom? – Analyse des chinesischen Immobilienmarkts Noch bremst eine moderate Konjunkturerholung in den Industriestaaten den Aufwärtstrend: Die Erlöse in der Medienbranche gehen aber eindeutig nach oben. Nach einem Rückgang um drei Prozent auf gut 1,32 Billionen US-Dollar im Jahr 2009 dürften die weltweiten Einnahmen in der Branche im laufenden Jahr um 2,6 Prozent auf knapp 1,36 Billionen Dollar steigen. Obwohl sich der chinesische Immobilienmarkt verstärkt an marktwirtschaftlichen Strukturen orientiert, ist er von einem freien Markt nach westlichen Maßstäben noch weit entfernt. Welche wirtschaftlichen, regulatorischen und materiellen Rahmenbedingungen bestimmen ihn? Welchen Einfluss haben diese Faktoren auf die Wertermittlung und wie können sie adäquat berücksichtigt werden? Welche zukünftigen Entwicklungen sind zu erwarten? Wird es zum großen Krach kommen oder wird der Markt weiter boomen? Das anhaltend starke Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern verschiebt auch die Gewichte in der Medienbranche. Denn China wird schon 2011 mit einem Branchenumsatz von voraussichtlich fast 95 Milliarden Dollar zum drittgrößten Medienmarkt hinter den USA (446 Milliarden) und Japan (171 Milliarden) aufsteigen und damit Deutschland (92 Milliarden) auf den vierten Rang verweisen. Diese Entwicklung hat der Global Entertainment and Media Outlook: 2010–2014 von PricewaterhouseCoopers ausfindig gemacht. Diese Feststellung ist eines der zahlreichen interessanten Ergebnisse der Studie, die weltweite Schlüsseltrends der Unterhaltungs- und Medienbranche untersucht und Umsatzprognosen zu 13 Teilbranchen in 48 Ländern für die kommenden fünf Jahre daraus ableitet. Zu den analysierten Segmenten zählen: Internet (Werbeeinnahmen und Zugangsentgelte), Fernsehen (unter anderem Werbung und Gebühren), Musik, Filme, Videospiele und Radio sowie auch die klassischen und überwiegend nicht elektronischen Medien (Zeitungen, Fachund Publikumszeitschriften) und die Außenwerbung. – Die deutsche Ausgabe des Outlooks erscheint Mitte Oktober 2010 und wird auf den Medientagen München (13. bis 15. Oktober 2010) vorgestellt. Global Entertainment and Media Outlook: 2010–2014 Hrsg. von PricewaterhouseCoopers USA Diesen Fragen ist der Autor in seiner Dissertation (verfügbar ab August 2010) nachgegangen. Die empirische Basis für seine Analyse lieferte dabei eine Befragung von Immobilienexperten in China, aus deren Ergebnissen der Autor Handlungsempfehlungen ableitet. Das Werk verbindet eine bewertungstheoretische Diskussion mit einer praktischen Bewertung des chinesischen Immobilienmarkts. Der Autor, Dr.-Ing. Florian Hackelberg M. Sc., ist Prokurist bei der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Valuation & Strategy. Er berät nationale und internationale Mandanten in immobilienwirtschaftlichen Fragen und war mehrere Jahre in China tätig. Immobilienbewertung in China – unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen, regulatorischen und materiellen Einflussfaktoren Hrsg. von IZ Verlag edition Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 30 2636-1118 Weitere Informationen und Hinweise zur Bestellung www.pwc.de/de/outlook2010 Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +49 211 981-5848 [email protected] Tel.: +49 211 981-1317 pwc:china compass | Sommer 2010 41 PwC China Business Group Shanghai WP StB Jens-Peter Otto Leiter China Business Group Partner Assurance Tel.: +86 21 2323-3350 [email protected] Ulrich Reuter Manager Tax Tel.: +86 21 2323-2723 [email protected] Bertram C. Schaich Assistant Manager Advisory Tel.: +86 21 2323-2632 bertram.c.schaich @cn.pwc.com Hongkong Singapur Lea Gebhardt Managerin Tax Tel.: +86 10 6533-3203 [email protected] Björn Vogt Senior Manager Tel.: +852 2289-1907 [email protected] Sönke Langhoff Senior Manager Tel.: +65 6236-4483 [email protected] Dr. Volker Fitzner Partner Advisory Tel.: +49 69 9585-5602 [email protected] Jun Shi Operations-Manager Tel.: +49 40 6378-1204 [email protected] Katja Banik Redaktion und Marketing Tel.: +49 40 6378-1337 [email protected] Marc Wintermantel Partner Advisory Tel.: +86 21 2323-3993 marc.m.wintermantel @cn.pwc.com Beijing Dr. Roland Spahr Associate Director Advisory Tel.: +86 10 6533-7124 [email protected] Deutschland RA StB Nikolaus Thoens Partner Tax Tel.: +49 211 981-7345 [email protected] 42 pwc:china compass | Sommer 2010 Impressum Herausgeber PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft New-York-Ring 13 22297 Hamburg www.pwc.de Redaktionsleitung Katja Banik [email protected] Tel.: +49 40 6378-1337 www.pwc.de/de/china Abonnement und Adressmanagement [email protected] Fax: +49 69 9585-902010 Korrektorat Werkstatt für moderne Sprache Frankfurt am Main Satz Nina Irmer, Digitale Gestaltung & Medienproduktion Frankfurt am Main Druck Kohlhammer und Wallishauser GmbH Hechingen Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen und die Unterstützung unserer China Business Group in den für Sie tätigen Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Herausgeber nachgedruckt oder vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. © Juli 2010 PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited. pwc:china compass | Sommer 2010 43 www.pwc.de/de/china