Rathauskurier März 2007

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Rathauskurier März 2007
Rathaus
Kurier
www.gotha.de
Amtsblatt der Stadt Gotha
Nr. 3 ⁄ 16. Jahrgang
25. März 2007
Auf zum Subbotnik!
Liebe Gothaerinnen und Gothaer,
in der vergangenen Woche begegnete der Bürgermeister einer älteren Dame. Sie grüßte
freundlich, winkte ihm zu. Wenige Momente
später zog sie einen Müllsack aus dem Einkaufsbeutel und ließ ihn im Papierkorb vor dem
Neuen Rathaus verschwinden. Zwei Tage später
eröffnete ich selbst kurz nach einer Ortsbesichtigung am alten Stadtbad eine Beratung und
wunderte mich über die entsetzten Gesichter
der Teilnehmer. Ein übler Geruch durchzog den
Raum und ein Blick zu meinem rechten Schuh
offenbarte die Ursache. Die Reste eines Hundehaufens sorgten für den Gestank.
Beide Begebenheiten stehen für alltäglich Erlebtes in unserer Stadt und damit Gotha sich Ihnen sowie unseren zahlreichen Besuchern sauberer präsentieren kann, soll in der 16. Kalenderwoche, insbesondere am 20. und 21. April
2007 mit dem „Gotha-Subbotnik“ der Winterdreck beseitigt und der Residenzstadt ein dauerhaftes Frühlingskleid verpasst werden.
Ich verbinde mit dieser Aktion die Idee, dass wir
alle zu Besen, Hacke und Spaten greifen und
mithelfen, den liegengelassenen Müll und die
Verunreinigungen im Stadtbild zu beseitigen.
Die Gothaerinnen und Gothaer sowie alle Schulen, die Vereine, die Verbände und die Unternehmen in der Residenzstadt sind aufgerufen,
dauerhafte Werke zu schaffen.
Die Resonanz auf den ersten Aufruf war erfreulich. In den Ortsteilen wird der Subbotnik eifrig
vorbereitet, auch der Seniorenbeirat der Stadt
Gotha hat wieder ein Pflegeobjekt übernommen. Ich werde gemeinsam mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bei der Reinigung des Leinakanals helfen und am 18. April
werden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung an
vielen verschiedenen Punkten zum Einsatz
kommen. Hier bitte ich Sie um Verständnis,
dass an diesem Tag lediglich das Bürgerbüro
geöffnet haben wird.
Zum verkaufsoffenen Sonntag am 1. April
2007 ist von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr auch das
Bürgerbüro am Ekhofplatz 24 geöffnet. Es
werden alle gewohnten Dienstleistungen angeboten. Zudem findet in dieser Zeit die Versteigerung von Fundsachen statt. Die Auktion wird wieder von Amtsleiter Michael Brendel geleitet, die Palette der Fundsachen geht
von Uhren und Schmuck bis hin zu zwei Gemälden und mehreren Fahrrädern.
Auktionsliste unter: www.gotha.de
Ich bitte Sie, Ihre Subbotnik-Aktionen in den
nächsten Tagen dem Ordnungsamt mitzuteilen.
Dort können auch weiterhin pflegebedürftige
Objekte benannt werden. Am 16. April möchte
ich mit Ihnen gemeinsam um 17.00 Uhr vor dem
Rathaus unsere Subbotnik-Woche eröffnen und
werde dazu 200 Putzeimer, die uns „Herkules“
und „real“ gesponsort haben, verteilen.
Ihr
Knut Kreuch
Kontakttelefon Subbotnik:
Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung
Ekhofplatz 24, 99867 Gotha
Tel. 03621 / 222 624
Fax 03621 / 222 703
E-Mail: [email protected]
Aus dem Inhalt
Amtlicher Teil
Bekanntmachungen
und Ausschreibungen
Seiten
2–9
Nichtamtlicher Teil
Seniorengeburtstage
Graffiti-Bekämpfung
Gothaer Kita-Karte
Gothaer Vereine
Kinder- und Jugendseiten
Myconius-Medaille 2007
Seite
10
Seite
11
Seiten 12 – 13
Seiten 14 – 15
Seiten 16 – 17
Seite
20
35.000 Frühblüher
verschönern Gotha
In den letzten Tagen begannen die Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün mit der
Frühjahrsbepflanzung in der Residenzstadt. Das Gartenamt wird, insofern das
Wetter sich nicht verschlechtert, die Orangerie, den Platz vor dem Neuen Rathaus,
den Arnoldiplatz, die Wasserkunst und
20 Pflanzschalen in der Stadt mit insgesamt 20.300 Blumen bepflanzen. Die
Kosten hierfür betragen 5.200 Euro.
Den größten Anteil haben dabei die
Stiefmütterchen, von denen 15.000 das
Stadtbild verschönern werden. Dazu
kommen 2.500 Vergißmeinnicht, 1.750
Primeln, 850 großblütige Gänseblümchen und 200 Goldlack-Pflanzen.
Aufblühen wird es in der Stadt zudem
durch die im Vorjahr eingebrachten
Blumenzwiebeln in der Orangerie, vor
dem Neuen Rathaus und auf den Mittelinseln in der Huttenstraße. Insgesamt
wurden 14.835 Zwiebeln gesteckt. Darunter sind 2.000 Hyazinthen, 4.355 Tulpen, 7.250 Narzissen und 480 Fritillaria. Die Gesamtkosten betrugen dafür
3.232,68 Euro.
Nun wird es nicht mehr lange dauern bis
die rund 35.000 Frühblüher das Stadtbild der Residentstadt farbenfroher
machen. Auch die Brunnen werden jetzt
wiederbelebt und sind rechtzeitig zum
Ostermarkt wieder von ihrer Winterhülle
befreit.
Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Bekanntmachung
der Sitzungstermine der vorberatenden und
beschließenden Ausschüsse des Stadtrates
der Stadt Gotha
März/April – Juli 2007
Amtlicher Teil
FA 53/07 – Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben für die Haushaltsstelle 4640.7181 – Betriebskostenpauschale an kommunale
Träger außerhalb der Stadt Gotha
001 Der Finanzausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltesstelle 4640.7181 über 25.200 .
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 4640.1720 – Thüringer Erziehungsgeld und Betriebskosten – in gleicher Höhe.
vorberatende Ausschüsse:
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin: Montag, den 26. 03. 2007
Ort:
Rathaus – Bürgersaal
Sozialausschuss
Termin: Mittwoch, den 18. 04. 2007, 17.00 Uhr
Mittwoch, den 30. 05. 2007, 17.00 Uhr
Mittwoch, den 11. 07. 2007, 17.00 Uhr
Ort:
Rathaus – Bürgersaal
beschließende Ausschüsse:
Hauptausschuss
Termin: Montag, den 23. 04. 2007, 17.00 Uhr
Montag, den 04. 06. 2007, 17.00 Uhr
Montag, den 16. 07. 2007, 17.00 Uhr
Ort:
Rathaus – Bürgersaal
Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss
Termin: Dienstag, den 17. 04. 2007, 17.00 Uhr
Dienstag, den 29. 05. 2007, 17.00 Uhr
Dienstag, den 10. 07. 2007, 17.00 Uhr
Ort:
Neues Rathaus, Beratungsraum, Zi. 007
Finanzausschuss
Termin: Donnerstag, den 19. 04. 2007, 17.00 Uhr
Donnerstag, den 31. 05. 2007, 17.00 Uhr
Donnerstag, den 12. 07. 2007, 17.00 Uhr
Ort:
Rathaus – Bürgersaal
Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amtsblatt
der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht.
Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung an den nachfolgenden
Orten während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt:
– Rathaus, Hauptmarkt 1 –
Gotha, den 12. 03. 2007
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung
der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil
der beschließenden Ausschüsse
des Stadtrates der Stadt Gotha
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
BA 35/07 – Erforderliche Baumfällung aus Sicherheitsgründen
Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt:
001 Die Fällung einer Douglasie auf dem Sportpark in der Leinefelder
Straße.
Anlage
Übersicht nach Objektbesichtigung und Gefährdungsanalyse der Sportplätze der Stadtverwaltung Gotha 2006
FA 54/07 – Überplanmäßige Ausgabe südlicher Gehweg in der Salzgitterstraße in Gotha
In der Sitzung, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen und in
beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und
beschlossen:
FA 54/07 – Überplanmäßige Ausgabe südlicher Gehweg in der Salzgitterstraße in Gotha
Der Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt:
001 die Finanzierung der Maßnahme grundhafte Sanierung südlicher
Gehweg in der Salzgitterstraße entlang der B 7 als gemeinsame
Maßnahme mit dem SBA Mittelthüringen bei der Instandsetzung
der Fahrbahn in Höhe von 112.000,00 EUR im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 6300.9517 Fußwege,
002 die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 112.000,00 EUR erfolgt zu
Lasten der Haushaltsstelle 6300.9536 Allg. Straßensanierung.
HA 94/07 – Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/06/079 – Straßensanierung Reyherstraße in Gotha – Straßenbauarbeiten
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt den
Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag –Straßensanierung Reyherstraße in Gotha, Straßenbauarbeiten (VOB-ÖA661/06/079, Beschluss des Hauptausschusses HA 80/06) mit
einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 18.552,18  mit der
EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, NL Walter Hebel Bau Weimar
Im Gewerbepark 28 – 30, 99441 Umpferstedt.
Die Auftragssumme (einschl. MwSt.) ändert sich wie folgt:
ursprüngliche Auftragssumme:
129.139,55 
zzgl. geprüftes 1. Nachtragsangebot:
18.552,18 
neue Auftragssumme (Gesamtvergütung) 147.691,73 
HA 95/07 – 3. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/05/053 – Neugestaltung des Coburger Platzes, 1. Bauabschnitt – Straßenbau (Platzgestaltung), Straßenbeleuchtung, Brunnenbau, Grünanlagen
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt
den Abschluss der 2. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag –
Neugestaltung des Coburger Platzes in Gotha, 1. Bauabschnitt –
Straßenbau (Platzgestaltung), Straßenbeleuchtung, Brunnenbau,
Grünanlagen (VOB-ÖA-661/05/053, Beschluss des Hauptausschusses HA 35/05 und Beschluss HA 82/06) mit einer geprüften
Auftragssumme von 2.913,18  wird zugestimmt.
Die Auftragssumme einschließlich (MwSt.) ändert sich wie folgt:
ursprüngliche Auftragssumme:
1.755.847,58 
zzgl. geprüftes 1. Nachtragsangebot
(Eilentscheidung OB)
22.680,32 
zzgl. geprüftes 2. Nachtragsangebot
2.913,18 
neue Auftragssumme (Gesamtvergütung): 1.781.441,08 
Anlagen:
1. Nachtragsvereinbarung Nr. 2 – EFB-NACH 321
2. Prüfvermerk durch das Ing.büro Planungsgruppe 91
3. geprüftes Nachtragsangebot der Fa. Baru
HA 96/07 – 1. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/06/025 – SüdWest-Tangente, 5. BA – grundhafter Ausbau Krusewitzstraße bis Schuberstraße in Gotha
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt
den Abschluss der 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag VOBÖA-661/06/025 – Süd-West-Tangente, 5. BA – grundhafter Ausbau Krusewitzstraße bis Schubertstraße in Gotha (Beschluss des
Hauptausschusses 62/06) für Los 1 – Straßenbau/Begrünung/
LSA/Straßenbeleuchtung mit einer geprüften Angebotssumme in
Höhe von 7.776,34  wird zugestimmt.
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 3
Die Auftragssumme (einschließlich MwSt.) ändert sich wie folgt:
ursprüngliche Auftragssumme Los 1:
843.642,19 
zzgl. geprüfter 1. Nachtrag:
7.776,34 
neue Auftragssumme
851.418,53 
(Gesamtvergütung Los 1):
Anlagen:
1. Nachtragsvereinbarung Nr. 1, EFB-NACH
2. Protokoll der Nachtragsprüfung v. 16.01.2007
3. Nachtragsangebot der Fa. Bickhardt-Bau Thür. GmbH
3. Durch diesen Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt und
insbesondere folgende hierzu erforderlichen behördlichen Entscheidungen getroffen.
Neben der Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes insbesondere die Planfeststellung gem. § 31 WHG zur Herstellung von Gewässerflächen, die wasserrechtliche Erlaubnis gem.
§§ 2, 3 und 7 WHG zur Einlagerung von Fremderdstoffen sowie zur
Entnahme und Einleitung von Wasser und die naturschutzrechtlichen
Eingriffgenehmigung gem. §§ 7 und 8 ThürNatG.
HA 97/07 – Auftragsvergabe VOB-OV-661/06/105 – Entwicklung des
traditionellen Industrie- und Gewerbegebietes Gotha-Ost, 3. Bauabschnitt, Los 1 – Erschließungsabschnitt 1 (Gotha-Ost, 3. BA/EA 1)
001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,
den Zuschlag für die Baumaßnahme „Entwicklung des traditionellen Industrie- und Gewerbegebietes Gotha-Ost 3. BA, Los 1 – Erschließungsabschnitt 1, Straßen- u. Tiefbau“ (einschließlich Verund Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Elektroenergieversorgung und Gasversorgung) an die Bietergemeinschaft Reinhard Feickert GmbH, Allgemeiner Ingenieurbau, Am Felsenkeller
71 c aus 99310 Witzleben und der STRABAG AG, Direktion Straßenbau Sachsen-Anhalt/Thüringen, Gruppe Erfurt, Mittelhäuser Straße 74 aus 99089 Erfurt mit einer geprüften Angebotssumme von
3.453.567,30  (brutto inkl. 19 % MwSt. und Wertung des Nebenangebotes Nr. 8 in Höhe von 2 %) zu erteilen.
4. Neben dieser Zulassung sind für dieses Vorhaben, soweit vorliegend
nicht anders bestimmt, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen
grundsätzlich nicht erforderlich.
Unberührt davon bleibt die Notwendigkeit der Zulassungen von
bergrechtlichen Sonder- bzw. Betriebsplänen.
Von dieser Planfeststellung nicht ersetzt oder berührt werden:
Erteilte Bergbauberechtigungen und Zulassungen von Betriebsplänen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Bergamtes
Bad Salzungen vom 05.06.1998 zum Betrieb einer stationären Aufbereitungsanlage Az.: 2089/96-76/d/42/38/022/04.4 La.
Gotha, den 16. 03. 2007
6. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilten Zulassungen und
Genehmigungen sind, mit Ausnahme der unbefristeten wasserrechtlichen Planfeststellung gem. § 31 WHG für die verbleibenden Gewässer, bis zum 31. 12. 2045 befristet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
– Siegel –
Bekanntmachung des Thüringer
Landesbergamtes
Das Thüringer Landesbergamt erlässt folgenden
Planfeststellungsbeschluss
zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau
Gotha-Nord der Firma K + B Kies und Beton GmbH, Schwerborner Straße, 99086 Erfurt
I. Feststellung des Planes
1. Der Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur
Kiessandgewinnung in der Gemarkung Gotha wird auf Antrag der Firma K + B Kies und Beton GmbH vom 19. 03. 2001 gemäß §§ 52 Abs.
2 a in Verbindung mit den §§ 55, 57a und 57c Bundesberggesetz
(BBergG), §§ 7, 8 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und § 31
Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz –WHG-), unter Verweis auf die in diesem Beschluss
enthaltenen Nebenbestimmungen planfestgestellt.
2. Das zugelassene Vorhaben zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden umfasst den in den Planunterlagen dargestellten Aufschluss,
den Betrieb sowie die abbaubegleitende Wiedernutzbarmachung
des Kiessandtagebaues Gotha-Nord unter Benutzung der nachfolgenden aufgeführten Grundstücke:
Gemarkung Gotha, Flur 27
Flurstücke: 247a, 248, 249, 250, 251, 251a, 251b, 251c, 251d, 251e,
251f, 252/2, 253a, 253b, 253c, 253d, 254a, 254b, 254c, 255, 256,
257, 258, 259, 260, 260a, 260b, 261, 261a, 261b, 262/1, 262/2, 263,
264, 265, 265a, 265b, 266, 267, 268, 269, 270, 270a, 270b, 270c,
287, 288, 288a, 288b, 289, 290, 308, 306/1, 317/5, 318/12, 318/20
sowie teilweise:
234, 235, 236, 237/1, 238/1, 243, 270a, 245/1, 247b, 252/1, 309,
309a, 309b, 309c, 309d, 310, 311, 311a, 312, 313/1, 314/1, 314/2, 315,
316, 317/4, 317/6, 318/11, 318/13, 318/14, 318/15, 318/16, 318/17
Gemarkung Remstädt, Flur 5
Flurstücke, jeweils teilweise: 606, 609, 607/4, 618, 617/1, 617/2,
616, 615, 614, 619, 613/1, 611/1
5. Die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden, soweit
ihnen nicht entsprochen wurde oder sie nicht im Erörterungstermin
vom 16.10.2003 zurückgenommen wurden, hiermit zurückgewiesen.
II. Kosten
Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) trägt die Antragstellerin, die Firma K + B Kies und Beton GmbH.
III. Auslegung und Bekanntgabe
1. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes wird in der Zeit von Dienstag 17.04.2007 bis einschließlich Montag 30.04.2007
– im Thüringer Landesbergamt, Puschkinplatz 7 in 07545 Gera, in der
Zeit von: Mo – Do 9.00 – 15.30 Uhr und Fr 9.00 – 12.00 Uhr,
– in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt Zimmer 307,
Ekhofplatz 24 (neues Rathaus), in 99867 Gotha, in der Zeit von:
Mo – Mi 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Do 09.00 –
12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr sowie Fr 09.00 – 12.00 Uhr
– in der VG „Mittleres Nessetal“ (für die Gemeinde Remstädt),
Hauptstraße 15 in 99869 Goldbach zu den Dienstzeiten: Mo + Mi
07.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.45 Uhr, Di 07.00 – 12.00 Uhr und
12.30 – 18.00 Uhr, Do 07.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 17.00 Uhr sowie
Fr 07.00 – 12.15 Uhr zur Einsicht ausgelegt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass:
• aufgrund der Vielzahl der Betroffenen und Einwender die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 74 Abs. 5 ThürVwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird
• ab der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und
den Einwendern schriftlich angefordert werden kann
• mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss den Betroffenen
und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als
zugestellt gilt und die Frist zur Klageerhebung so mit dem Ende der
Auslegungsfrist in Lauf gesetzt wird.
IV. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats
nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim
Verwaltungsgericht Weimar, Rießnerstraße 12 b, 99427 Weimar,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes zu erheben.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (hier den Freistaat Thüringen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll ei-
Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
nen bestimmten Antrag enthalten. Eine Kopie dieses Bescheides soll
beigefügt werden.
Die Klagefrist ist gewahrt, wenn die Klage innerhalb der genannten Frist
beim Verwaltungsgericht eingeht.
Gera, den 05. 03. 2007
Kießling
Leiter des Thüringer Landesbergamtes
Bekanntmachung von Satzungen
Beschluss- und Anzeigevermerk
1 Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 31. 01. 2007 mit BeschlussNr. 417/07 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung) beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27. 02. 2007, das
am 01. 03. 2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie
gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt
der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.
Amtlicher Teil
(3) Kinder im Alter von null bis zwei Jahren können im Rahmen der Betriebserlaubnis aufgenommen werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
nach § 3 SGB III oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern. Im Übrigen entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung für die Aufnahme des Kindes.
(4) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden
von Plätzen erfolgen.
§5
Betreuungszeit
(1) Die Kindertageseinrichtungen sind an Werktagen montags bis freitags geöffnet. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Öffnungszeiten nach Anhörung des Beirates festzusetzen und diese öffentlich bekannt zu machen.
(2) Grundsätzlich bleiben die Einrichtungen zwischen Weihnachten und
Neujahr jeden Jahres geschlossen. Eine tageweise Schließzeit, bei
Brückentagen, ist möglich.
§ 5 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Bekanntgaben erfolgen entsprechend dem Bekanntmachungsrecht
der Stadt durch Veröffentlichung im Rathauskurier und durch Aushang in den Kindertageseinrichtungen.
§3
Aufgaben
Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich nach den
Vorschriften des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes.
§6
Aufnahme
(1) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten bei der Stadtverwaltung Gotha. Die Anmeldung
soll in der Regel von September bis Dezember für das kommende
Kindergartenjahr vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen.
(2) Kinder im Alter von null bis zwei Jahren werden in der Regel zu den
Stichtagen 01. 03. und 01. 09. des laufenden Jahres aufgenommen.
(3) Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung sowie die Gebührensatzung an.
(4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt, der von der Stadt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten benannt wird.
Bei Aufnahme in eine Kindereinrichtung der Stadt Gotha ist von den
Eltern eine ärztliche bzw. amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch einer Kindereinrichtung vorzulegen.
(5) Vor Aufnahme eines Kindes in die Kinderkrippe besteht die Möglichkeit, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, einer stundenweisen gebührenfreien Eingewöhnungsphase für das aufzunehmende Kind.
Die Dauer der Eingewöhnungsphase (max. 4 Wochen) bestimmt die Leiterin der jeweiligen Kindereinrichtung. Eine Eingewöhnungsphase vor
der Aufnahme in einen Kindergarten kann ausnahmsweise gestattet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Eingewöhnungsphase besteht nicht.
(6) Die Aufnahme in eine Kindereinrichtung in der Stadt Gotha erfolgt
zum 1. Werktag eines Monats. Soll die Aufnahme im laufenden Monat auf Wunsch der Erziehungsberechtigten erfolgen, kann dies unter Berücksichtigung der Kapazität gestattet werden. Die Genehmigung erteilt die Behörde.
(7) Anträge zur Aufnahme in eine andere Kindereinrichtung (Einrichtungswechsel) sind möglich. Dem Wechsel der Einrichtung soll unter
Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse, insbesondere bei
wesentlichen Änderungen der Wohn- und Arbeitsstätte der Erziehungsberechtigten, entsprochen werden, wenn in der gewünschten
Kindertageseinrichtung entsprechende Plätze frei sind. § 6 Abs. 1 ist
entsprechend anzuwenden.
§4
Kreis der Berechtigten
(1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern,
die in der Stadt ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen.
(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren Wohnsitz
in einem anderen Ort in Thüringen haben, auf Grund des Wunschund Wahlrechts nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare
Plätze vorhanden sind.
§7
Pflichten der Erziehungsberechtigten
(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem pädagogischen Betreuungspersonal und holen sie
nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der
Übernahme der Kinder in der Einrichtung und endet mit der Übergabe der Kinder durch das Personal an die Erziehungsberechtigten oder
abholberechtigten Personen.
Satzung
über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
der Stadt Gotha
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S 41),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Haushaltbegleitgeseztes vom 23.
Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455), und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG) vom 16. 12. 2005 (GVBl. Nr. 17 S. 371)
hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 31. 01. 2007 die folgende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen beschlossen:
§1
Träger und Rechtsform
Die Stadt Gotha unterhält Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung
entsteht ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis.
§2
Begriffe
(1) Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende Einrichtungen,
in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden.
(2) Erziehungsberechtigte sind:
a) die Eltern des Kindes oder
b) die Personen, denen die Personensorge auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für das Kind übertragen wurde
Amtlicher Teil
(2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung
der Erziehungsberechtigten gegenüber der Leitung. Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen bzw. geändert
werden.
(3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind
oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Leitung der Einrichtung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
vorliegt.
(4) Das Fernbleiben des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Einrichtung mitzuteilen.
(5) Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden in der Kindertageseinrichtung anmelden wollen, haben die
Stadtverwaltung in der Regel sechs Monate im Voraus hierüber zu informieren.
(6) Die Erziehungsberechtigten haben die Satzungsbestimmungen mit
Gebührensatzung einzuhalten und insbesondere die Gebühren regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.
§8
Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtung
(1) Die Leitung gibt den Erziehungsberechtigten der Kinder monatlich
einmal in einer Sprechstunde Gelegenheit zu einer Aussprache.
(2) Treten die im Bundesseuchengesetz genannten Krankheiten oder
ein hieraus gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet,
unverzüglich die Stadt und gleichzeitig das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen zu befolgen.
§9
Beirat
Für die Kindertageseinrichtung wird nach § 10 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes ein Beirat aus Elternvertretern gebildet, der
vom Träger der Einrichtung und der Leitung informiert und gehört wird,
bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden (§ 10 des Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetzes).
§ 10
Versicherung/Haftung
(1) Gegen Unfälle in der Einrichtung sowie auf dem Hin- und Rückweg
sind die Kinder gesetzlich versichert.
(2) Die Stadt versichert alle Kinder gegen Sachschäden im Rahmen der
gesetzlichen Aufsichtpflicht.
§ 11
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Erziehungsberechtigten der Kinder eine im Voraus zahlbare Benutzungsgebühr nach
Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung
erhoben.
§ 12
Abmeldung
(1) Abmeldungen sind schriftlich durch die Erziehungsberechtigten gegenüber der Stadtverwaltung Gotha, Schul- und Jugendamt, vorzunehmen und zum Ende des Kalendermonats wirksam, in welchem die
schriftliche Abmeldung beim Schul- und Jugendamt der Stadtverwaltung Gotha eingeht, sofern von den Erziehungsberechtigten kein
späteres Abmeldedatum vermerkt wurde.
(2) Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat zu
zahlen.
(3) Werden die Satzungsbestimmungen nicht eingehalten, so kann das
Kind vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden, wenn
a) die Erziehungsberechtigten ihrer Kostenbeteiligungspflicht nicht
nachkommen
b) das Kind durch sein Verhalten den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtung im erheblichen Maße stört
c) die Hausordnung in erheblichem Umfang nicht eingehalten
wird.
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 5
Kommt ein Widerruf auf Grund des Verhaltens des Kindes in Betracht,
so ist in Verbindung mit den Erziehungsberechtigten, dem Betreuungspersonal, dem Fachamt und ggf. unter Einbeziehung des Kreisjugendamtes über den weiteren Betreuungsverlauf oder die Beendigung der Betreuung zu entscheiden.
Die Erlaubnis zur Aufnahme in eine bestimmte Kindereinrichtung
bzw. zur weiteren Betreuung eines Kindes in einer bestimmten Kindereinrichtung kann auch widerrufen werden, wenn der Betrieb dieser Einrichtung ganz oder teilweise stillgelegt wird. Die Erziehungsberechtigten erhalten die Möglichkeit, die Betreuung in einer anderen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
§ 13
Gespeicherte Daten
(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Daten gespeichert:
a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, die Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere
zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten.
b) Benutzungsgebühr: Berechnungsgrundlage
Rechtsgrundlage:
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz
(ThürKitaG), Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII), örtliche Satzung über die Benutzung
der Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene Gebührensatzung.
Die Löschung der Daten erfolgt unverzüglich nach Abmeldung des
Kindes durch die Antragsteller und die vollständige Begleichung der
Gebühren.
(2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen
Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.
§ 14
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung der Stadt Gotha
vom 25. 06. 2001 außer Kraft.
Gotha, den 05. 03. 2007
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
– Siegel –
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen-über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Satzung
– Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Gotha – Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung –
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 31. 01. 2007 mit BeschlussNr. 416/07 die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27. 02. 2007, das
am 01. 03. 2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung
bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie
gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der
Eingangsbestätigung bekannt zu machen.
Gebührensatzung
über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer Haushaltbegleitgesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S.
301), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom
17. Dezember 2004 (GVBl. S 889), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1998 (BGBL. I S. 3546), zuletzt geändert
durch Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom 08. September 2005 (BGBl. I S. 2729), der §§ 18 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für
Kinder der Stadt Gotha hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung
am 31. 01. 2007 die folgende Gebührensatzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler
Trägerschaft der Stadt Gotha.
§2
Gebührenerhebung
Die Stadt Gotha erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen, die sie als öffentliche Einrichtungen betreibt, Benutzungsgebühren
und für die Verpflegung von Kindern in Kindereinrichtungen Verpflegungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
§3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten sind:
a) die Eltern des Kindes, das in eine Kindereinrichtung aufgenommen
wird, oder
b) diejenigen, denen die Personensorge auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für das Kind übertragen wurde.
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§4
Entstehen und Ende der Gebührenschuld
Die Benutzungsgebühr im Sinne von § 7 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung und endet mit Wirksamwerden der Abmeldung oder dem Ausschluss des Kindes.
§5
Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Gebühr wird jeweils am 3. Tag eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig.
(2) Die Gebührenzahlung soll in der Regel bargeldlos erfolgen. Wird ein
Kind im laufenden Monat aufgenommen oder abgemeldet, ist die Gebühr für den gesamten Monat zu entrichten.
Amtlicher Teil
(3) Eine Zahlung der Benutzungsgebühren direkt in der Kindertageseinrichtung ist nicht zulässig.
§6
Verpflegungsgebühren
(1) Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung der Stadt Gotha aufgenommen wurden, nehmen an der Verpflegung in der Kindereinrichtung teil. In Kinderkrippen wird eine Vollverpflegung, bestehend aus
Frühstück, Mittag und Vesper, einschließlich notwendiger Getränke,
gewährleistet. In Kindergärten wird eine Mittagversorgung sowie die
Bereitstellung von Getränken gewährleistet. Soweit aus gesundheitlichen oder anderen besonderen Gründen an der Verpflegung in der
Kindereinrichtung nicht teilgenommen wird, obliegt es den Erziehungsberechtigten die Verpflegung der Kinder während der Betreuungszeit sicher zu stellen.
(2) Die Höhe der Verpflegungsgebühr ergibt sich aus der Tabelle in der
Anlage 1 zu dieser Satzung. Die Tabelle ist Bestandteil der Satzung.
Die Verpflegungsgebühr ist für den laufenden Monat (Abrechnungszeitraum) im Voraus in bar, an dem von der Kindereinrichtung bestimmten Tag bei der Leiterin der Einrichtung in voller Höhe zu entrichten.
(3) Nimmt ein Kind durch Fehltage im laufenden Monat an der Verpflegung in der Kindereinrichtung nicht teil, wird die geleistete Verpflegungsgebühr mit der Verpflegungsgebühr im darauf folgenden Monat verrechnet bzw. bei Abmeldung des Kindes im Sinne des § 12 der
Benutzungssatzung erstattet.
(4) Die Nichtteilnahme an der Verpflegung bzw. das Fernbleiben des Kindes hat bis spätestens um 08:00 Uhr des jeweiligen Tages bei der Leiterin der Einrichtung zu erfolgen. Bei verspätet eingegangenen Meldungen besteht kein Anspruch auf Verrechnung der Verpflegungsgebühr.
§7
Benutzungsgebühren
(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren bemisst sich nach dem monatlichen Einkommen der Gebührenschuldner und nach der Anzahl der
kindergeldberechtigten Kinder einer Familie. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher
Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder.
(2) Die Höhe der Benutzungsgebühren ergibt sich aus der Tabelle in der
Anlage 2 zu dieser Satzung. Die Tabelle ist Bestandteil der Satzung.
Bei einer Halbtagsbetreuung im Kindergarten verringern sich die Benutzungsgebühren auf 70% der Gebühren für eine Ganztagsbetreuung.
Die Gebühren für die Benutzung der Kindereinrichtung sind auch zu
entrichten, wenn die Einrichtung tageweise oder zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt.
(3) Die monatliche Kindertagesstättengebühr für Pflegekinder wird in
Höhe der geringsten Einkommensstufe bei einem Kind, welches kindergeldberechtigt ist, entsprechend der Ganztags- bzw. Halbtagsbetreuung, festgesetzt und ist somit unabhängig von der Anzahl der im
Haushalt lebenden Kinder der Pflegeeltern und dem Einkommen der
Pflegeeltern.
(4) Besucht ein Kind auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4
ThürKitaG mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde die Kindertageseinrichtung der Stadt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren nach
Absatz 2 um den Differenzbetrag, der sich ergibt aus den durchschnittlichen Gesamtbetriebskosten der Kitas der Stadt Gotha im
Verhältnis zu den vom Land festgelegten 70% der durchschnittlichen
Kosten.
Dabei gilt folgende Berechnungsformel:
Berechnungsformel: durchschnittliche Gesamtbetriebskosten für
Kitas der Stadt (gem. Meldung an Thüringer
Landesamt für Statistik)
abzüglich:
der durchschnittlichen Elternbeiträge der
Stadt Gotha
ergibt:
abzüglich:
Differenzbetrag
landesdurchschnittliche Betriebskosten
(70%), die die abgebende Gemeinde an die
Stadt Gotha finanziert
Amtlicher Teil
abzüglich:
ergibt:
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 7
der Landesförderung oder Erziehungsgeld
Zuschuss der Stadt für Gastkinder
Die Zuschüsse der jeweiligen Altersgruppen werden summiert und
durch 3 (da 3 Altersgruppen) geteilt. Für jedes Kind von außerhalb
ist somit, unabhängig vom Alter, der gleiche Zuschussbetrag zu entrichten.
§8
Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten
(1) Die Stadtverwaltung Gotha, Schul- und Jugendamt, erlässt bei der
Aufnahme, ansonsten jährlich, einen Bescheid, aus dem die Höhe
der Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht, soweit kein
anderer Zeitraum für die Gebührenfestsetzung angezeigt ist.
(2) Die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie und die Höhe des aktuellen Einkommens sind bei der Antragstellung bzw. bei
Aufforderung durch die Behörde durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Bei abhängig Beschäftigten erfolgt der Nachweis regelmäßig durch
Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, bei Empfängern von
Sozialleistungen durch Vorlage des Arbeitslosengeld-, ALG II-, Sozialhilfe-, Rentenbescheid oder sonstigen Leistungsbescheides und
bei Selbstständigen und Freiberuflern durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides oder von sonstigen geeigneten Belegen und
Unterlagen. Das Kindergeld wird als Einkommen der bzw. des Erziehungsberechtigten berücksichtigt.
(3) Zum Einkommen gehört das Einkommen beider Ehepartner oder der
in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebenden Personen. Leben
die Eltern des Kindes getrennt, so werden das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, das Einkommen eines mit
dem Elternteil zusammenlebenden Ehepartners oder eines mit dem
Elternteil in eheähnlicher Gemeinschaft im Sinne des § 20 SGB XII lebenden Partners berücksichtigt.
(4) Das Einkommen bemisst sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen eines Kalenderjahres.
Hierbei ist das Einkommen bei Aufnahme eines Kindes in eine
Kindereinrichtung maßgebend, welches in den letzten drei
Monaten vor dem Monat der Aufnahme erzielt worden ist, zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Soweit vor der Aufnahme des
Kindes kein Einkommen erzielt wurde (z. B. Elternzeit) bzw. erst
nach Aufnahme des Kindes Einkommen erzielt werden kann,
ist das Einkommen drei Monate ab dem Monat nach der Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung für die Berechnung
maßgebend. Abweichend hiervon kann in besonderen Fällen auch
das Einkommen eines ganzen Kalenderjahres zu Grunde gelegt
werden.
(5) Für die Berechnung des Einkommens gilt § 82 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und
2 SGB XII bzw. DV zu § 82 SGB XII unter folgender Maßgabe entsprechend.
1. Kindergeld wird als Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils berücksichtigt.
2. Zum Einkommen zählen auch Unterhaltsleistungen von
Ehegatten und Geschiedenen, soweit sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden. Bei den Gebührenschuldnern, die Unterhaltsleistungen empfangen, werden
diese dem Einkommen hinzugerechnet. Bei Gebührenschuldnern, die Unterhaltsleistungen leisten, werden diese vom Einkommen abgezogen, ausgenommen hiervon ist der Kindesunterhalt.
3. Soweit keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht im Sinne des
SGB IV bzw. Versicherungsfreiheit im Sinne des SGB V besteht,
werden die Kosten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf Nachweis entsprechend § 82 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII berücksichtigt.
4. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ergibt sich das maßgebliche Einkommen im Sinne dieser Satzung aus der Summe der positiven Einkünfte, vermindert um die zu leistende Einkommenssteuer und den Aufwändungen gem. Ziffer 3. Ziffer 1 und 2 gelten
entsprechend.
(6) Werden Nachweise zum Einkommen nicht erbracht, so sind die Gebühren für die höchste Einkommensstufe und für ein kindergeldberechtigtes Kind festzusetzen.
(7) Die Absätze 3 bis 6 gelten nicht für Pflegekinder. Für diese ist der
Nachweis der Pflegschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt § 7 Abs. 3 sowie § 8 Absatz 6 entsprechend.
§9
Auskunftspflicht der Gebührenschuldner
und Datenschutz
(1) Vermindert sich die Anzahl der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ändert sich die Gebühr auf Grund des
Kindergeldanspruches ab dem Monat, ab dem sich der Kindergeldanspruch vermindert.
Der/die GebührenschuldnerInnen hat/haben sofort und unaufgefordert die Änderung des Kindergeldanspruches mitzuteilen.
Erhöht sich der Kindergeldanspruch einer Familie, wird ab dem Monat, an der/die GebührenschuldnerInnen die Erhöhung des Kindergeldanspruches nachweist, die Kita-Gebühr entsprechend der Anlage 2 vermindert.
(2) Ändern sich die Verhältnisse, die für die Berechnung und Festsetzung der Kita-Gebühr über Abs. 1 hinaus maßgeblich sind, wie
Einkommen, Personenstand und sonstige Lebensverhältnisse,
ist dies durch den/die GebührenschuldnerInnen unverzüglich der
Behörde mitzuteilen. Hierbei sind geeignete Unterlagen vorzulegen.
(3) Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages sowie für die Erhebung
der Gebühren werden folgende personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien gespeichert:
a) Allgemeine Daten:
Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten
aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten
b) Gebühr:
Berechnungsgrundlage
Rechtsgrundlage:
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz
(ThürKitaG), Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGBV), örtliche Satzung über die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene Gebührensatzung.
Die Löschung der Daten erfolgt unverzüglich nach Abmeldung des
Kindes durch den Antragsteller und die vollständige Begleichung der
Gebühren.
(4) Durch Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 3 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.
§ 10
Übernahme der Benutzungsgebühren
(1) Die Benutzungsgebühren können nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und
dem Kind nicht zuzumuten ist.
(2) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis
85, 87 und 88 SGB XII entsprechend.
§ 11
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung vom
25. 06. 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. 06. 2002, außer
Kraft.
Gotha, den 05. 03. 2007
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
– Siegel –
Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Amtlicher Teil
Anlage 1 zur Gebührensatzung
Höhe der Verpflegungsgebühren
Kinderkrippe
pro Kind/pro Tag
0- bis 2-jährige Kinder
Vollverpflegung und Getränke gemäß § 6 (1) Satz 2
1,55 
Kindergarten
pro Kind/pro Tag
2- bis 6,5-jährige Kinder
Mittagessen und Getränke gemäß § 6 (1) Satz 3
1,30 
Getränke
gemäß § 6 (1) Satz 4
(Wenn Erziehungsberechtigte Verpflegung der Kinder
während der Betreuungszeit aus gesundheitlichen oder
anderen besonderen Gründen selbst sicherstellen)
Gotha, den 05.03.2007
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
0,25 
– Siegel –
Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen
und Kindergeldanspruch
bis 1278
bis 1534
bis 1790
bis 2045
bis 2301
bis 2556
bis 2812
bis 3068
bis 3323
bis 3579
bis 3835
ab 3836
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
46,00
36,00
26,00
4 Kinder
und jedes
weitere
15,00
56,00
66,00
77,00
87,00
97,00
107,00
118,00
128,00
138,00
148,00
158,00
169,00
46,00
56,00
66,00
77,00
87,00
97,00
107,00
118,00
128,00
138,00
148,00
158,00
36,00
46,00
56,00
66,00
77,00
87,00
97,00
107,00
118,00
128,00
138,00
148,00
26,00
36,00
46,00
56,00
67,00
77,00
87,00
97,00
107,00
118,00
128,00
138,00
Zu zahlender Beitrag (70% der Beiträge bei voller Platzgebühr) für
Halbtagsbetreuung (nur für Kindergartenplätze möglich; tägliche Betreuungszeit von 06:00 Uhr bis maximal 12:30 Uhr) – Werte in Euro 
maßgebendes
Einkommen gem.
§ 8 der Satzung
bis 1023
bis 1278
bis 1534
bis 1790
bis 2045
bis 2301
bis 2556
bis 2812
bis 3068
bis 3323
bis 3579
bis 3835
ab 3836
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
32,00
25,00
18,00
4 Kinder
und jedes
weitere
10,00
39,00
47,00
54,00
61,00
68,00
75,00
82,00
89,00
97,00
104,00
111,00
118,00
32,00
39,00
47,00
54,00
61,00
68,00
75,00
82,00
89,00
97,00
104,00
111,00
25,00
32,00
39,00
47,00
54,00
61,00
68,00
75,00
82,00
89,00
97,00
104,00
18,00
25,00
32,00
39,00
47,00
54,00
61,00
68,00
75,00
82,00
89,00
97,00
Gotha, den 05.03.2007
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
– Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha – Kindertageseinrichtungsgebührensatzung –
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Anlage 2 zur Gebührensatzung
maßgebendes
Einkommen gem.
§ 8 der Satzung
bis 1023
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Satzung
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 31.01.2007 mit BeschlussNr. 415/07 die Satzung zur 8. Änderung der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gotha“ beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.02.2007, das
am 01.03.2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung
bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie
gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der
Eingangsbestätigung bekannt zu machen.
Satzung
zur 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Gotha
Die Satzung der Stadt Gotha über die Reinigung der öffentlichen
Straßen, Wege und Plätze der Stadt – Straßenreinigungsatzung –
vom 22.03.1996, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 4/96 vom
03.04.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.02.2004, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 03/04 vom 21.03.2004, wird wie folgt
geändert:
§1
Änderung der Satzung
Im Straßenverzeichnis, Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung
der Stadt Gotha (§ 2 Abs. 4 Satz 1) werden die folgende Straßen umgestuft:
– Ernststraße
von der Reinigungsklasse 2 in die Reinigungsklasse 3
– Lindenauallee
von der Reinigungsklasse 2 in die Reinigungsklasse 3
– Querstraße
von der Reinigungsklasse 1 in die Reinigungsklasse 3 von Mönchelsstr. bis Siebleber Str. in die Reinigungsklasse 1 von Neumarkt bis
Mönchelsstraße
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gotha, den 05.03.2007
– Siegel –
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
– Siegel –
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 9
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende Satzung
– Satzung zur 8. Änderung der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gotha
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 29. März 2007 um 17.00 Uhr findet im VolksparkStadion Gotha die 30. Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Volkspark-Stadion Gotha“ statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden
2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
12. 10. 2006
5.Einbringung der Jahresrechnung 2006 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
6. Informationen zu den Veranstaltungen 2007
7. Beschlussfassung zur Vergabe der Stadiongaststätte
8. Informationen zum Stand Bandenwerbung FSV Wacker 03 Gotha
9. Informationen der Geschäftsstelle
10. Sonstiges
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gotha, den 05. 03. 2007
Bekanntmachung der
Schiedspersonen der Stadt Gotha
gez. K. Kreuch
Verbandsvorsitzender
Nachfolgend aufgeführte Personen sind seit 08.03.2007 als Schiedspersonen in der Stadt Gotha tätig:
Schiedsstelle
Schiedsperson/Anschrift
Zuständigkeitsbereich,
Stadtteile
1
Ziegenbalg, Steffi
Schillerstraße 12
99867 Gotha
Siebleben
Oststadt
Ost
2
Bergmann, Andrea
In der Klinge 7
99867 Gotha
Mitte
Weststadt
Nord
Süd
3
Widder, Michael
Emminghausstraße 11 A
99867 Gotha
West
Sundhausen
Boilstädt
Uelleben
Sitz der Schiedsstelle:
Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n
Mitarbeiter/in
Gebäudeverwaltung
Aufgabengebiete:
Wahrnehmung der Aufsichts- bzw. Überwachungspflicht in mehreren Verwaltungsgebäuden u. auf Außenanlagen, Schließdienst,
Überwachung von Ver- u. Entsorgungsanlagen, Planung und eigenverantwortliche Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten
an zu betreuenden Objekten, Absicherung von organisatorischen
Tätigkeiten zur Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes, Pflege und Wartung der Außenanlagen; Durchführung und
Kontrolle des Winterdienstes, Erfüllung von Anliegerpflichten,
Schiedsstelle
Stadtteile
1
2
3
7, 8, 9
1, 2, 5, 6
3, 4, 10, 11
Brühl 4, Parterre links, Zimmer 4,
99867 Gotha
Telefon 0 36 21/22 22 27
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ sind die Schiedsstellen für
alle Einwohner der Stadt Gotha Ansprechpartner.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Schriftverkehr mit den Schiedspersonen unter der Anschrift des Sitzes der Schiedsstelle zu führen ist.
Eine Terminvereinbarung ist auch über das Bürgertelefon 0 36 21/22 22 22
möglich.
Persönliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Beruf (vorzugsweise Elektriker), mehrjährige Berufserfahrung und vielseitige
handwerkliche Fähigkeiten, Kenntnis der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, VOB/VOL, Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit
bis hin zu Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, PC-Kenntnisse,
Führerschein Klasse B, C 1, organisatorische Fähigkeiten und gute
Umgangsformen
Eingruppierung:
Die Vergütung erfolgt nach TVöD
Die Bewerbungen sind bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser
Anzeige an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt,
Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wird um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch
die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Tag der Erneuerbaren Energien
Am Sonnabend, dem 28. April 2007, dem „Tag
der Erneuerbaren Energien“, werden in einer
deutschlandweiten Initiative Möglichkeiten
der alternativen Energienutzung in der praktischen Anwendung vorgestellt.
In der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr öffnen in
Gotha wie in ganz Deutschland Anlagenbetreiber ihre Objekte und stellen
• umweltfreundliche Solaranlagen Wärme
und Strom)
• Windkraftanlagen
• Wasserkraftanlagen
• Bioheizwerke (Holz, Pflanzenöl…)
• Wärmepumpen
• energieeffizientes Bauen
• Energieeinsparung u. v. m. vor und zeigen,
anhand ihrer Erfahrungen, wie der Weg in
ein neues Energiezeitalter realistisch
und umweltschonend gestaltet werden kann.
Gesucht werden deshalb
– Anlagenbetreiber, die ihre Anlage
präsentieren möchten und
– Unternehmer/Handwerker, die zeigen,
wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse
genutzt werden
– Gute Beispiele, die genutzt werden können
Neu im Stadtarchiv
Jeder, der an diesem Tag der offenen Tür seine
Anlage vorstellt, kann eine sachkundige Auskunft über Funktion und Wirkungsweise, sowie
Vor- und Nachteile seiner Anlage geben.
Wer seine Anlage vorstellen möchte, meldet
sich bitte bis 10.04.2007 im Büro der
Lokalen Agenda 21, Brühl 4
Tel. 03621/222 732, Fax 03621/222 503
Die Mitarbeiter setzen sich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
3. Schulenergietag
am Mittwoch, dem 25. April 2007, von 9.00 –
13.00 Uhr findet der 3. Schulenergietag
unter dem Thema:
„Gotha – energie- und umweltbewusst!“
auf dem Gelände der Staatlich GewerblichTechnischen-Berufsbildenden Schule in
Gotha, Kindleber Straße 99 b, statt.
Akteure, die diesen Tag unterstützen und
sich beteiligen möchten, melden sich bitte
im Büro Lokale Agenda 21, Hauptmarkt 1
Sitz: Brühl 4, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/222 732, Fax: 0 36 21/222 503
Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren
des kommenden Monats, besonders jedoch:
01.04. Frau Rosalinde Horny (75), Frau Liselotte Kellermann (80), Frau Anna Knoth (85), Frau
Eva Meyer (70), Frau Waltraut Ritter (75)
02.04. Frau Johanna Braune (90), Herr Horst
Jetschny (70), Herr Ronald Weiland (80), Herr
Manfred Weiß (92)
03.04. Herr Heinz Aschenbach (75), Herr Werner Dübner (93), Frau Anneliese Herz (85), Frau
Ursel Mälzer (75), Herr Martin Schäfer (85)
04.04. Frau Martha Große (92), Frau Ludmila
Kilber (70)
05.04. Frau Else Grimm (75), Herr Dr. Wilhelm
Hochheim (91), Frau Bettina Junior (80), Frau
Helga Nußbicker (70)
06.04. Herr Horst Georgi (75), Frau Edith Göpfert (85), Frau Margarete Hahn (85), Herr Winfried Jordan (70), Frau Maria Kühltau (75), Frau
Lotte Teutscher (93)
07.04. Herr Herbert Gattinger (75), Frau Svetlana Hilz (70), Herr Alois Hoffmann (90)
08.04. Herr Karl-Heinz Dille (75), Frau Elsa
Freitag (91), Frau Hella Hollstein (80), Frau Ruth
Nothnagel (80)
09.04. Frau Ursula Finke (80), Herr Willy Jonas
(80), Frau Anneliese Krebs (80), Frau Hedwig
Meier (95), Frau Waltraud Weißenborn (80),
Frau Ingeborg Zwanziger (75)
10.04. Herr Edgar Amhof (70), Frau Brigitte
Paruschke (70)
11.04. Herr Werner Börner (80), Frau Ursula
Reher (70)
12.04. Frau Irmgard Alm (75)
13.04. Herr Rudolf Buchholz (70), Frau Lina
Krech (98), Frau Renate Kühn (70)
14.04. Frau Gerda Becker (101), Frau Erna
Friedrich (90), Herr Dieter Greiner (70), Frau
Sophie Herold (85), Herr Wolfgang Schäder
Nichtamtlicher Teil
(70), Herr Wolfgang Schiller (70)
15.04. Herr Horst Pach (70), Herr Wolfgang
Winter (70), Frau Annelise Zierfuß (93)
16.04. Frau Waltraud Grimm (70), Herr Otto
Hauser (80), Herr Eckhardt Maihack (85), Frau
Charlotte Makareinis (70), Herr Georg Schäffer
(80), Herr Heinrich Stöbel (95), Frau Jutta Wiefel (75), Frau Margot Zapfe (85), Frau Elfriede
Ziegert (90)
17.04. Frau Irmgard Brauer (70), Herr Reinhold
Franz (70), Herr Edgar Hergett (75), Frau Renate Primas (70), Frau Irene Reif (80), Frau Christel Ulrich (80), Frau Sigrid Werner (75), Herr
Edgar Wiederhold (70)
18.04. Herr Kurt Anding (80), Frau Sophie Caspari (70), Frau Ilse Herok (85), Frau Hildegard
Köhler (70), Herr Werner Leucht (70), Herr
Reini Rudloff (75), Herr Klaus Scharr (70), Frau
Gertrud Werner (70), Frau Siegrid Wietschel
(70)
19.04. Frau Erika Almeroth (85), Herr Horst
Schneider (75), Frau Sigrid Steinbrück (70),
Frau Liselotte Waldeck (90)
20.04. Frau Ingeborg Gorff (70), Frau Ruth
Krampitz (75), Frau Waltraud Möller (70), Herr
Gerhard Pittag (80), Herr Kurt Popp (94), Frau
Ingeborg Vogel (70)
21.04. Herr Horst Faes (80), Frau Renate Händel (75), Herr Dieter Hoyer (70), Frau Gertrud
Meier (93), Herr Jochen Peter (70), Herr Eckart
Pilling (70), Herr Armin Schirrmacher (75), Frau
Emilia Schütz (99), Frau Gisela Stracke (75),
Frau Irma Thomas (91)
22.04. Herr Ewald Göring (75), Frau Christel
Herfurth (70), Frau Marga Kutzleb (93), Frau
Bringfriede Matthieß (92), Frau Hannelore
Paschold (70), Frau Lucie Pruchnewski (85),
Prof. Dr. Peter Stein von der Humboldt-Universität Berlin hat jetzt Oberbürgermeister Knut
Kreuch den von Michaela Wolf veröffentlichten
„Nachlass Hugo Schuchardt“ für das Gothaer
Stadtarchiv überreicht. Dieser enthält neben
biografischen Daten verschiedene Register zur
Korrespondenz, des am 4.2.1842 in Gotha geborenen Schuchardts, Verzeichnisse zu Werkmanuskripten und Sammlungen.
In dieses 638-seitige Nachschlagewerk kann
nun auch im Gothaer Stadtarchiv Einsicht genommen werden.
Herr Klaus Schatz (70), Frau Hildegard Schöneich (94), Frau Hilda Schunk (94)
23.04. Frau Waltraud Lange (80), Frau Marianne Utecht (90)
24.04. Frau Erna Zint (94)
25.04. Herr Dr. Hans Bußler (70), Frau Käthe
Gleichmar (80), Herr Kurt Lichtner (75), Herr
Reinhold Manz (70), Frau Eva Merkert (70),
Herr Fred Sievert (70)
26.04. Herr Werner Brosig (70), Frau Renate
Ellerbrake (70), Frau Irmgard Gössel (75), Frau
Christa Gramm (75), Herr Klaus-Dieter Jäger
(70), Frau Gertrud Schwarz (96), Frau Luise
Walther (85), Herr Joseph Winkelmann (85)
27.04. Herr Hans Fritsch (75), Frau Lisbeth
Nitsche (91), Herr Helmut Sommer (85), Frau
Helga Wabersich (75)
28.04. Herr Günter Bucksch (75), Frau Ella
Dieser (70), Frau Hildegard Güth (85), Herr
Günter Horn (75), Frau Anna Laufer (94), Frau
Helga Möller (70), Herr Lothar Zack (75)
29.04. Frau Elfriede Bertulat (70), Frau Ruth
Claus (70), Frau Edith Ernst (85), Frau Ingeborg
Knoll (80), Frau Jenny Krüger (80)
30.04. Herr Franz Kemper (75), Frau Lydia
Stops (91)
Der Seniorenbeirat
lädt ein
Die öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirates der Stadt Gotha findet wegen der
Feiertage zu Ostern schon am ersten Montag des Monats, am 02. April 2007 um 15.00
Uhr in der Kleinen Halle des Rathauses
Gotha, Hauptmarkt 1 statt.
Alle Seniorinnen und Senioren der Stadt
Gotha haben hier die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen oder auch Ideen für die
weitere Arbeit einzubringen.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 11
Ausstellung zum Hochwasserschutz
Extreme Niederschlagsereignisse haben nach
Ansicht der Meteorologen in den letzten Jahren
zugenommen und sind ein Ausdruck des
Klimawandels. Das „Jahrhunderthochwasser
2002“ richtete Schäden in Milliardenhöhe an
und entzog vielen Menschen die Existenzgrundlage. Seitdem wurden in den betroffenen
Regionen zahlreiche Schritte für einen verbesserten vorbeugenden Hochwasserschutz in
die Wege geleitet.
Eine Wanderausstellung des Projekts ELLA
zeigt länderübergreifende Projekte zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Elbe und
damit auch in Thüringen.
Die Ausstellung erinnert weiterhin an verheerende historische Hochwässer, so an die Überschwemmung weiter Teile Thüringens durch die
Unstrut vor genau 60 Jahren im März 1947.
Im Museum der Natur wird noch bis zum 1. Mai
2007 die Ausstellung „Hochwasserschutz im
Flussgebiet der Elbe“ gezeigt.
Weitere Informationen zum Projekt sind über
das Internet unter www.ella-interreg.org zu
beziehen.
Verantwortungslose Hundehalter
provozieren Ärger
Speziell in den Wintermonaten häufen sich
massive Beschwerden von Bürgern über nicht
entfernte Hundehaufen auf Gehwegen, Straßen, Grünstreifen und in öffentlichen Anlagen.
Besonders in den Jahreszeiten, in denen es
abends früher dunkel und morgens später hell
wird, lassen manche Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ohne Skrupel
gegenüber ihren Mitmenschen zurück.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha hat in
einem speziellen Schreiben im Zusammenhang mit der Versendung der Hundesteuerbescheide in der Stadt Gotha auf das Problem
der Hundehaufen hingewiesen und an das
verantwortungsbewusste Handeln und die
gegenseitige positive Einflussnahme der
Hundhalter und Bürger untereinander appelliert.
Gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung
der Stadt Gotha ist im § 21 Abs. 2 der Hundehalter oder von dem mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte zur Beseitigung
der Verunreinigung u. a. durch Kot verpflichtet. Verstöße gegen diese Verpflichtung stellen gemäß § 27 Pkt. 39 eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu
5.000  geahndet werden. Zur Kontrolle der
Einhaltung von Ver- bzw. Geboten sind zur Zeit
10 Mitarbeiter im Außendienst in 2 Schichten
Montag bis Samstag im Einsatz. Bereits im
Jahr 2003 wurde mit einer groß angelegten
Aktion unter dem Motto „Müll macht schlechte Laune“ in verschiedenen Veranstaltungen
und einer Plakataktion versucht, die Gothaer
Bürger und Gäste zu diesem Thema zu sensibilisieren, wonach auch entsprechende Erfolge spürbar waren.
Straßenfest im Gewerbegebiet Gotha-Süd
Am 27. und 28. April 2007 feiert das Herkules
E-Center „100 Jahre Edeka“. Dieses Jubiläum
nehmen die Gewerbetreibenden des Gewebegebietes Gotha-Süd zum Anlass, sich bei ihren
Kunden mit einem Straßenfest für die langjährige Treue zu bedanken. Händler und Gewerbetreibende präsentieren sich und ihre Angebote als starke Gemeinschaft in der einzigartigen Open Air Meile Harjesstraße.
Entlang der Harjesstraße wird es vielfältige
Angebote an Speisen und Getränken, Spiel
und Spaß für Kinder und Erwachsene wie Kinderschminken, Edeka-Jubiläums-Truck und
viele weitere Überraschungen geben. Neben
informativen und unterhaltenden Angeboten
der Verkehrswacht, einer Oldtimer Show, musikalischer Umrahmung durch das Fanfaren
und Showorchester, uvm. warten die Gewerbetreibenden mit einer Vielzahl von Verkostungen und lukrativen Tagesangeboten auf.
Die Händler und Gewerbetreibenden haben
sich entschieden im Rahmen des Straßenfestes für den Wiederaufbau der Orangerie zu
werben und zu sammeln und somit ihre
Verbundenheit mit der Stadt Gotha zu dokumentieren. Zu diesem Anlass wird ein
Vertreter des Herkules E-Center die erste Flasche des exklusiv aufgelegten „Orangerie –
Brut“ übergeben und den offiziellen Verkauf des Sekts zu Gunsten der Orangerie
starten.
Alle Gothaer und Nichtgothaer sind herzlich zu
diesem Straßenfest eingeladen. Das Straßenfest beginnt am 27. April um 8.00 Uhr, um
14.00 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des
Straßenfestes durch den Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch. Die Besucher erwartet
bis 22.00 Uhr ein Feuerwerk von Angeboten
und Überraschungen für die ganze Familie.
Am 28. April gibt es von 10.00 Uhr bis 20.00
Uhr eine Verlängerung.
Bekämpfung
illegaler Graffiti
Sehr geehrter Hauseigentümer,
Vandalismusschäden, weggeworfene Abfälle und vor allem Farbschmierereien haben in
den letzten Jahren zugenommen und lassen
das Stadtbild unattraktiv und schmutzig erscheinen. Dieser Entwicklung muss mit allen
Möglichkeiten und in einem breiten Bündnis
aller zuständigen Behörden und Betroffenen entgegengewirkt werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und
Stadt, sowie dem Aufruf an die Bevölkerung,
durch Meldung von Vorgängen aktiv mitzuarbeiten, haben wir der Entwicklung zumindest teilweise entgegenwirken können.
Ein besonderes Problem stellt das illegale
Besprühen von privaten und öffentlichen
Gebäuden dar. Seit Anfang des Jahres beschäftigt sich eine Mitarbeiterin der Sicherheits- und Ordnungsbehörde als Graffitibeauftragte intensiv mit dieser Problematik.
Durch legale Graffitiprojekte, wie das Gestalten von der Waldbahnhaltestelle „Boxberg“, Aufklärung an den Schulen und
Verteilen von Informationsmaterial wird
versucht den Kontakt zu den Jugendlichen
aufzubauen und einen gemeinsamen
Lösungsweg zu finden.
Um jugendlichen Farbschmierer habhaft zu
werden, arbeitet das Ordnungsamt eng mit
der Polizei Gotha zusammen, so gibt es in
den Nachtstunden regelmäßig gemeinsame
Streifengänge. Es ist nicht einfach diese
Jugendlichen auf frischer Tat zu ertappen,
aber nicht unmöglich. Ein Entgegenwirken
ist dringend notwendig, denn jede Schmiererei an Hauswänden u. a. ist eine Sachbeschädigung. (§ 303 Strafgesetzbuch) und
gilt als Antragsdelikt, d. h. die Straftat wird
nur verfolgt, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt und die erforderlichen
Daten bekannt sind. Da viele illegal gesprühte Graffiti fast schon wie eine Unterschrift von bestimmten Sprayern ist, werden
Fotos von Graffiti bei der Polizei sowie beim
Ordnungsamt in einer digitalen Datei als Beweismittel hinterlegt und dadurch konnte
man so manchem Sprayer mehrere Straftaten nachweisen.
Nach der Strafanzeige müssen diese Schmierereien chnell entfernt oder überstrichen
werden. Nur so wird ein Sprayer nicht das erreichen, was er will: Aufmerksamkeit, Bestätigung und Berühmtheit. Er will, dass sein
Werk lange und von vielen bewundert wird.
Die Städte Bielefeld, Köln und Münster haben mit dieser Methode bereits erfolgreich
gearbeitet. In diesem Jahr wollen wir verstärkt diese Möglichkeit wahrnehmen um
unsere Stadt wieder für ihre Bürger und Touristen attraktiver zu machen.
Bitte helfen Sie mit und vernichten Sie
Schmierereien an den Wänden Ihrer Gebäude, möglichst schnell und konsequent, auch
in Wiederholungsfällen. Unterstützen Sie
unsere Aktion, denn nur gemeinsam können
wir der Verunstaltung unserer Stadt Gotha
entgegenwirken.
Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Fotowettbewerb
zum Subbotnik
Für den 20. und 21. April 2007 hat Oberbürgermeister Knut Kreuch zum „Gotha –
Subbotnik“ aufgerufen.
Da an solch einem Tag auch manche lustige
Dinge gefunden werden, hatte Herr Wilfried
Kahle die Idee, einen Subbotnik-Fotowettbewerb zum Thema: Das Foto zum Subbotnik, lustiges, vorher-nachher-Foto, wir machen mit! auf seiner Homepage www.gothainfo.de zu starten.
Die Galerie wird eingerichtet unter http://
www.gotha-info.de/galerie/. Nutzer der Galerie bekommen einen Zugang mit dem Benutzernamen: „Subbotnik“ und dem Passwort: „Machmit“ und können Fotos selbst
hoch laden und einen Text dazu schreiben.
Dann wird die Galerie von einer Jury ausgewertet. Die Bilder können einen Monat auch
von Nutzern bewerten werden.
Sicherung des
Synagogendenkmals
Gegenwärtig wird das 8- und 11-geschossige Wohnhaus Moßlerstraße Nr. 4 – 8 abgerissen. Zur Vermeidung von Beschädigungen im Verlauf der Abrissarbeiten wurde
das an der Nordseite des Wohnhauses befindliche Denkmal für die ehemalige Gothaer jüdische Synagoge für die Zeit der
Bauarbeiten in Absprache mit dem Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde,
der Stadtverwaltung und dem Eigentümer
der Immobilie demontiert und zur Sicherung zeitweilig in einer Einrichtung der
Stadtverwaltung eingelagert.
Das Denkmal war 1988 zur 50-jährigen
Besinnung an die Zerstörung der Synagoge durch Gothaer Nationalsozialisten in
der Pogromnacht 09. 11. 1938 eingeweiht
worden.
Nach Abschluss der Abrissarbeiten wird
das Denkmal wieder aufgestellt. Es bleibt
Bestandteil der künftigen Freiflächengestaltung in der Moßlerstraße.
Unikate Ostergrüße
aus Gotha
Aus Gotha
können in
diesem Jahr
ganz besondere Osterkarten verschickt wer���������
den.
Ute
Schmidt hat
Ostereier mit Sehenswürdigkeiten der Residenzstadt gefertigt und vom Gothaer Fotografen Lutz Ebhardt ins Bild setzen lassen. Entstanden sind einzigartige Postkarten, die in
der Gotha-Information und im Bastelladen in
der Querstraße erhältlich sind. Von jeder verkauften Karte kommen 10 Cent der OrangerieSanierung zugute.
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Nichtamtlicher Teil
Einführung der Gothaer Kita-Karte
zum 01. 05. 2007
Mit der Verabschiedung des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes (ThürKita-G) zum 01. 01. 2006 sind für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen wichtige
Änderungen in Kraft getreten.
Jedes Kind hat mit Vollendung des 2. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Gleichzeitig können Eltern entscheiden, welche Kindereinrichtung ihr Kind
besuchen soll. Die freie Wahl einer Kindereinrichtung ist nur möglich, wenn in der gewünschten Einrichtung freie Plätze vorhanden
sind.
Um für Eltern mit Hauptwohnsitz in der Stadt
Gotha die Beantragung eines Platzes in der gewünschten Kindereinrichtung zu erleichtern,
Trägern von Kindereinrichtungen eine gezielte
Planung der erforderlichen Plätze zu ermöglichen und somit dem Wunsch- und Wahlrecht
der Eltern in höchstem Maße zu entsprechen,
müssen Doppelanmeldungen ausgeschlossen
werden.
Entsprechend der Beschlussfassung durch
den Gothaer Stadtrat in der Stadtratssitzung
am 31. 01. 2007 wird die Gothaer Kita-Karte
zum 01. 05. 2007 eingeführt.
Die Gothaer Kita-Karte ist kostenlos und wird
auf Antrag in der
Stadtverwaltung Gotha
Schul- und Jugendamt, Zimmer 120/121
Neues Rathaus
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
ausgestellt.
Die Gothaer Kita-Karte berechtigt Familien zur
Nutzung eines Betreuungsangebotes für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt oder von
2 Jahren bis zum Schuleintritt in Gothaer Kindereinrichtungen. Mit der Anmeldung eines
Kindes in der Kindereinrichtung und einer
Platzzusage durch die Leiterin oder den Träger
verbleibt die Kita-Karte in der Einrichtung bzw.
beim Träger. Durch die Annahme der Kita-Karte ist die Platzzusage für das Kind verbindlich.
Bei einem gewünschten Wechsel der Einrichtung wird die Kita-Karte wieder ausgehändigt
und die Eltern übergeben diese in der neuen
Einrichtung.
Die Beantragung der Gothaer Kita-Karte soll in
der Regel 6 Monate vor Inanspruchnahme eines Platzes erfolgen. Für Kinder, welche bereits zum 01. 05. 2007 eine Kindereinrichtung
besuchen, ist die Beantragung einer Kita-Karte nur bei einem Wechsel der Betreuungsform
(z. B. von Krippe in KG) oder der Einrichtung erforderlich.
Bei Abmeldung eines Kindes zur Schule oder
bei Wegzug aus Gotha ist die Kita-Karte durch
die Leiterin oder den Träger an die Stadtverwaltung Gotha zurück zu geben.
Ab 05. 04. 2007 sind die Anträge zur Gothaer
Kita-Karte in allen Kindereinrichtungen der
Stadt Gotha, in der Infothek im Rathaus, im
Bürgerbüro im Neuen Rathaus erhältlich und
können im Internet abgerufen werden. Auch
die Vorlage im Rathaus-Kurier ist verwendbar.
Für Familien, welche ihren Hauptwohnsitz
nicht in der Stadt Gotha haben, jedoch ein
Betreuungsangebot in der Stadt Gotha auf
Grund des Wunsch und Wahlrechtes nutzen
möchten, trifft die Regelung zur Gothaer KitaKarte nicht zu.
Informationen für Eltern
zur Gothaer Kita-Karte
Die Gothaer Kita-Karte berechtigt Eltern mit
Hauptwohnsitz in der Stadt Gotha ihr Kind in
einer Kindereinrichtung der Stadt Gotha entsprechend ihrer Wahl anzumelden.
– Entscheiden sich Eltern für eine Einrichtung in
Trägerschaft der Stadtverwaltung Gotha, wird
die Anmeldung im Schul- und Jugendamt der
Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24, entgegengenommen.
– Soll das Kind eine Kindertageseinrichtung
in freier Trägerschaft besuchen, so ist die
Anmeldung bei der Leiterin der gewünschten
Kindereinrichtung vorzunehmen.
– Mit der Anmeldung des Kindes für einen KitaPlatz ist die Gothaer Kita-Karte in der jeweiligen Einrichtung oder im Schul- und Jugendamt vorzulegen.
Mit der verbindlichen Platzzusage für das
Kind verbleibt die Kita-Karte bei der Leiterin
der Einrichtung (bei Kitas in freier Trägerschaft) oder bei der Vergabestelle für KitaPlätze im Schul- und Jugendamt (bei Kitas in
kommunaler Trägerschaft).
Mit Annahme der Gothaer Kita-Karte ist die
Platzzusage verbindlich.
– Soll das Kind die Kindereinrichtung wechseln, ist die Kita-Karte an die Eltern auszuhändigen, um diese dann in der neuen Kindereinrichtung zum Zwecke der Anmeldung
vorzulegen.
– Eltern müssen ihr Kind, entsprechend der
jeweils gültigen Benutzersatzung vom weiteren Besuch der Kindereinrichtung abmelden,
z. B. beim Übergang zur Schule oder Wegzug
aus der Stadt Gotha.
Die Leiterin der Kindertageseinrichtung gibt
dann die Gothaer Kita-Karte mit der entsprechenden Information auf der Rückseite der
Kita-Karte an die Stadtverwaltung Gotha zurück.
– Eltern, deren Kinder bereits zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieser Regelung (ab
01. 05. 2007) eine Kindereinrichtung besuchen, ist die Antragstellung für eine Gothaer
Kita-Karte nur beim Wechsel der Betreuungsform (von KK in KG) oder beim Wechsel der
Kindereinrichtung erforderlich.
– Die Kita-Karte ist sorgfältig aufzubewahren.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 13

Stadtverwaltung Gotha
Schul- und Jugendamt
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Eingangsvermerk
der Stadtverwaltung
Info-Stände zum
18. Tag der Behinderten
Am 16. Juni 2007 findet auf dem Gothaer
Neumarkt der 18. Tag der Behinderten und
12. Selbsthilfe-Tag des Landkreises Gotha
statt. Neben den schon traditionellen Informationsständen möchten wir auch den Interessenten ihre Präsentation zu diesem Fest
anbieten, die bisher noch nicht teilgenommen haben. Hierbei richtet sich unsere Einladung insbesondere an Sozial-, Jugend-,
Freizeit- und Sportverbände, die ihr Angebot auch Menschen mit Behinderungen
vorstellen möchten.
Anfragen richten Sie bitte an den Verband
der Behinderten Gotha e. V., Tel. 0 36 21/
40 80 80 und über www.vdb-gotha.de
Antrag zur Ausstellung
einer Gothaer Kita-Karte
 für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren und bis zum Schuleintritt
 für Kinder ab 2 Jahren bis Schuleintritt
Angaben zum Kind
Verband der Behinderten, KV Gotha e. V.,
Damaschkestraße 33, 99867 Gotha
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Wohnanschrift:
(PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
Gefahren
auf dem Standortübungsplatz
Der Standortübungsplatz Gotha „Unterm
Seeberg“ liegt nördlich der Gemeinde Töpfleben am Südhang des Seeberges. Er wird
ganzjährig zur Gefechts- und Schießausbildung der in Gotha stationierten Truppen genutzt.
Die Grenzen des Übungsgeländes sind mit
Warntafeln mit der Aufschrift
Angaben zu den Personensorgeberechtigten
1.
2.
Name, Vorname:
telefonisch zu erreichen
unter:
Wohnanschrift:
(PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. – wenn vom Kind
abweichend)
„Militärischer Sicherheitsbereich“
Grenze des Standortübungsplatzes
Schieß- und Übungsbetrieb
Blindgänger! Lebensgefahr!
Unbefugtes Betreten des Platzes
ist verboten und wird strafrechtlich
verfolgt.
Nur ausfüllen bei Kindern vom 2. bis zum 3. Lebensjahr, welche Anspruch auf
Thüringer Erziehungsgeld haben.
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)
Wurde ein Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld gestellt?
ja 
nein 
Hinweis
Veränderungen durch Wohnortwechsel außerhalb der Stadt Gotha sind dem Schulund Jugendamt anzuzeigen!
Datum der Antragstellung:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten:
Karten-Nr.:
Kita-Karte mit Infloblatt erhalten am:
Unterschrift des Empfängers:
–
–
– Der Standortälteste –
gekennzeichnet.
Es ist nicht auszuschließen, dass im Bereich des Übungsgeländes Blindgänger
und Munitionsteile lagern. Der Standortübungsplatz stellt eine Gefahr für Leib und
Leben dar. Grundsätzlich ist es verboten,
Fundgegenstände auf dem Standortübungsplatz zu berühren, aufzunehmen
oder zu entwenden. Durch den Bund wird
jegliche Haftung ausgeschlossen.
Sperrzeiten werden den Anliegergemeinden und Nutzern des Übungsplatzes monatlich als Schießwarnung mitgeteilt. Die
Eltern und das Lehrpersonal der Schulen
der Anliegergemeinden werden aufgefordert, die Kinder und Schüler über die Gefahren beim Betreten des Übungsgeländes sowie das Berühren und Aufnehmen von
Munitionsteilen zu belehren.
gez. Ahrens
Oberstleutnant und Standortältester
Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Nichtamtlicher Teil
Angebote der Gothaer Vereine im April
URANIA
Kultur- und Bildungsverein Gotha e.V.
Lucas-Cranach-Haus
am Oberen Hauptmarkt,
Hauptmarkt 17,
Tel. 85 64 20, Fax 85 64 21
www.urania-gotha.de,
E-Mail: [email protected]
03.04. | 17.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus
„Wenn die Psyche leidet …“
Vortrag: mit Prof. Dr. Schunk
Vortrag in Vorbereitung auf die Bildungsfahrt am 10. Mai 2007 nach Bad Wildungen.
12.04. | 09.30 Uhr Lucas-Cranach-Haus
Treffpunkt Arbeitskreis „Firmengeschichte“
14.30 Uhr Lucas-Cranach-Haus
URANIA-Treff
18.00 Uhr Klanghaus Siebleben
INFO-Abend (eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Klanghaus Siebleben unter
der Leitung von Frau Bettina Kallausch)
14.04. | 09.30 Uhr Rathaus, Bürgersaal
Flurnamenforschung/Rechtsfragen,
Weiterbildung der Ortschronisten und
Betreuer der Heimatstuben
(Eine gemeinsame Veranstaltung mit dem
Heimatbund Thüringen e.V.)
17.04. | 17.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus
„440 Jahre Grumbachsche Händel“
Vortrag: Prof. Dr. Jochen Schröder
18.04. | 18.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus
Treffpunkt Arbeitskreis „Fotografie“
Leitung: Herr Dr. Schitky
25.04. | 17.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus
„Was ich zum Alterseinkünftegesetz
wissen sollte“
Vortrag: Herr Heinz Bansin
26.04. „Thüringer Porzellan“
Bildungsfahrt nach Sitzendorf
Anmeldungen und nähere Informationen
in der URANIA-Geschäftsstelle!
Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V.
Klosterstr. 5–7, Tel. 74 53 86
E-Mail: [email protected]
montags | 09.30 Uhr Seniorensport
13.30 Uhr Kartenspielnachmittag
dienstags | 09.30 Uhr Sport – fit ab 30
13.30 Uhr Kartenspiele
15.00 Uhr Mal- und Zeichenzirkel mit
Bärbel Laue (nicht am 03.04.)
mittwochs | 09.30 Uhr Seniorengymnastik
für Männer und Frauen
Mo 02.04. | 14.00 Uhr kreatives Gestalten
mit Garnen und Wolle
16.00 Uhr Treffen der SHG „GWP“
Di 03.04. | 14.00 Uhr Osterbasteln
mit Frau Kolbe
15.00 Uhr SHG „Chron. Schmerzpatienten“
Mi 04.04. | 14.00 Uhr Treffen der
Postsenioren
14.00 Uhr Bowling/Kegeln in der
Goldbacher Str.
Do 05.04. | 14.00 Uhr Ostertanz
(Kartenvorverkauf!)
Sa 07.04. | 15.00 Uhr Treffen des Gehörlosenverbandes
16.00 Uhr Oldie’s mit Rudi Schambach
Di 10.04. | 14.00 Uhr PRO SENIOR Hautpflege, Gelenkpflege, Arthrose,
Gesprächsrunde mit Frau Felicitas Joppe
Mi 11.04. | 12.00 Uhr Beratung des Blindenund Sehbehindertenverbandes
13.00 Uhr Treffen des Blinden- und
Sehbehindertenverbandes
Do 12.04. Tag der älteren Generation im
Best Western Hotel „Der Lindenhof“
Fr 13.04. | 9.30 Uhr Sport der SHG „Skoliose“
Mo 16.04. | 14.00 Uhr kreatives Gestalten
mit Garnen und Wolle
16.00 Uhr Treffen der SHG „GWP“
Di 17.04. | 14.00 Uhr Wanderung
zum Seeberg
Mi 18.04. | 14.00 Uhr Die EU und ihre
Bürger – unterhaltsames Quiz mit Preisen
Do 19.04. | 14.00 Uhr Frühlingsfest mit
Leo Ullmann
Fr 20.04. | 9.30 Uhr Sport der SHG „Skoliose“
14.00 Uhr Frauenveranstaltung des
Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Di 24.04. | 14.00 Uhr „Der Leinakanal“,
DIA- Vortrag
Mi 25.04. | 14.00 Uhr Zusammenkunft des
Bundes der Ruheständler, Rentner und
Hinterbliebenen, KV Gotha
Do 26.04. | 14.00 Uhr „Die Wechseljahre
des Mannes“ Gesprächsrunde mit
Prof. Dr. Werner Schunk
Fr 27.04. | 9.30 Uhr Sport der SHG „Skoliose“
Mo 30.04. | 14.00 Uhr Musikalisches
LiteraturCAFE mit Herrn Uwe Zerbst
Programmänderungen vorbehalten
Thüringer Arbeitslosenverband e.V.
Hauptmarkt 17 a, Tel. 85 33 31
Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 –
16.00 Uhr, Fr geschlossen
• Arbeitslosentreff:
– Anträge zu ALG I und ALG II ausfüllen
– Bewerbungen erstellen
– Widersprüche bearbeiten
– Erläuterung von Bewilligungsbescheiden
• Seniorenarbeit / Seniorenbüro
• Nähstube / Sammelbörse
• Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung
Mo – Fr Termin nach Absprache
jeden Montag 8.00 – 9.30 Uhr Englisch für
Fortgeschrittene
13.00 – 16.00 Uhr Kreatives gestalten
jeden Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr Veranstaltung für
Langzeitarbeitslose
jeden Mittwoch 08.00 Uhr Wandertag
8.00 – 9.30 Uhr Engl. für Fortgeschrittene
jeden Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr Fit für den Arbeitsmarkt
Arbeitslosenzentrum Gotha
Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus)
Tel. 89 11 85 oder 89 11 84
W – Soziale Einrichtung Gotha-West,
August-Creuzburg-Str. 1,
Tel. 75 72 81
O – Soziale Einrichtung Gotha-Ost,
Am Volkspark 1 (Kegelbahn),
Tel. 85 03 77
W – jeweils dienstags
ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von
Anträgen für Arbeitslosengeld II
ab 10.o0 Uhr Kreisverband zur Förderung Kinder und Jugendlicher mit ADHS
– Info u. Beratung betroffener Eltern
O – jeweils freitags
ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von
Anträgen für Arbeitslosengeld II
Mo 02.04. – W – 13.30 Uhr Kartenrunde
(nach Anmeldung)
Di 03.04. | 09.00 Uhr Remstädter Aue
Treffp.: 09.00 Uhr alte Brauerei
W – 13.30 Uhr Vortrag: Moderne Ernährung
Mi 04.04. – W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Do 05.04. –W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
O – 14.00 Uhr Osternachmittag
Treffpunkt: Volkspark
Di 10.04. – O – 08.30 Uhr Frühstück mit
Bowling – Treffp.: Volkspark
09.00 Uhr Wandergruppe: zum Boxberg
Treffp.: 09.00 Uhr Wagenhalle
Mi 11.04. – W – 10.00 Uhr Arbeitslosenfrühstück mit Fragen zu Hartz IV
W – 14.00 Uhr Kartenrunde
Do 12.04. | 09.30 Uhr Wanderung zur
„Laitenbaude“ Waltershausen
Treffp.: 09.30 ab Huttenstraße
W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
Mo 16.04. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag
(nach Anmeldung)
Di 17.04. | 07.45 Uhr Wandergruppe:
Hörschel (Eisenach) Treffp.: 07.45 Uhr Hbf.
Mi 18.04. – W – 09.00 Uhr Vortrag
„Rund um den Rennsteig“ mit Herrn Storch
W – 13.30 Uhr Kartenrunde
Do 19.04. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
O – 14.00 Uhr Kaffeenachmittag
Treffp.t: Volkspark
Mo 23.04. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag (nach Anmeldung)
Di 24.04. | 09.00 Uhr Wanderung zum
Krahnberg – Treffpunkt: 09.00 Uhr Arnoldi
Mi 25.04. – W– 09.30 Uhr Frauenfrühstück
W – 14.00 Uhr Kartennachmittag
Do 26.04. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“
O – 14.00 Uhr Kaffeenachmittag mit
Bowling Treffp: Volkspark
Mo 30.04. – W 13.30 Uhr Kartenrunde
(nach Anmeldung)
O – 14.30 Uhr Wir halten uns Fit! Gymnastiknachmittag – Treffp.: Volkspark
Schülerhilfe: Gotha, Hauptmarkt 17,
Tel. 0 36 21/89 11 84
Montag/Mittwoch/Donnerstag ab 13.30 Uhr
Fahrradwerkstatt: Gotha, Oskar-GründlerStr. 2, Tel. 0 36 21/75 72 81
Zur Information: Ausrangierte Fahrräder
(kein Schrott) können in unserer Fahrradwerkstatt in der Oskar-Gründler-Str. 2 abgeben werden. Hier werden sie repariert und
an Bedürftige weiter gegeben. Alte
Fahrräder können nach Absprache unter
der Tel. 0 36 21/75 72 82 auch abgeholt
werden.
Freundeskreis Schlossmuseum Schloss
Friedenstein Gotha e.V.
E-Mail: Freundeskreis-Schlossmuseum@
t-online.de
Do. 26.04. „Schönheit und Güte“
Die Gothaer Porzellanmanufaktur in ihrer
Blütezeit
Teegesellschaft im Rahmen der Ausstellung
„250 Jahre Gothaer Porzellan – Schönheit
und Güte“
Karte 19,50  und für Mitglieder des
Freundeskreises 15,00 
Voranmeldung unter 0 36 21/82 34-51 oder
an der Museumskasse erforderlich!
Nichtamtlicher Teil
Freundeskreis Forschungsbibliothek
Gotha
Schloss Friedenstein, Tel. 3 08 00,
[email protected]
Mi 25.04. | 18.15 Uhr Lesesaal der Forschungsbibliothek
es liest: Dr. Lutz Wagner, Direktor
des Gymnasium Ernestinum Gotha
Verein für Stadtgeschichte und
Altstadterhaltung Gotha
Tel. 22 25 12, www.altstadtverein-gotha.de
Sa 28.04. | 7.30 Uhr „Auf den Spuren der
Reußen“, Exkursion nach Greiz und Schleiz,
(Informationen und Anmeldung in der
Gotha-Information)
Freundeskreis Leinakanal
Horst-Dieter Ritz, Oststr. 22, Tel. 40 59 15,
E-Mail: [email protected], www.leinakanalgotha.de
29.03. | 16.00 Uhr
Gotha, Oststraße Vorstandssitzung
05.04. | 16.00 Uhr
Mitgliederversammlung
16. – 18.04.
3 Tage Freiberg, Bergbaukanäle
Exkursion, Besuch Bergakademie
26.04. | 16.00 Uhr Oststraße
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 15
art der stadt e.V.
Mönchelsstr. 6, Tel. 40 29 90,
E-Mail: [email protected]
Förderverein Gothaer Tivoli e.V.
Am Tivoli 3, Tel. 70 41 27, Fax 70 41 28,
E-Mail: [email protected], www.tivoligotha.de
Mo – Fr | 10.00 – 16.00 Uhr am Wochenende
nach Absprache
Kreisverkehrswacht Gotha e.V.
Friemarer Str. 8 d, Tel. 2 82 67,
E-Mail: [email protected]
Verkehrsteilnehmerschulung in den Räumen
der DEKRA Niederlassung
Di 10.04. | 19.00 Uhr Fragen zur Pflichtversicherung des Kraftfahrzeuges, Freiwillige
Versicherung, Schadensrabatt
VdK Kreisverband Gotha
Südstr. 15, Tel. 73 07 76
Sprechzeiten dienstags 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.00 Uhr
donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr
KommPottPora e.V. Gotha
Humboldstr. 67, Tel. 70 32 03,
www.kommpottpora.de
Sprechzeiten der Stadtteilarbeiter:
Mi | 16.00 – 18.00 Uhr
Kultur-Angebote im April 2007
• Do 05.04. | 10:00 Uhr Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde
Die Geschichte vom kleinen
Osterhasen Felix
Anmeldung unter 03621/823448!
20:00 Uhr Stadthalle Brake Dance – Konzert
• Sa 07.04. | 21:00 Uhr The Londoner Music
Pub Live-Konzert mit
„Schimpf und Schande“
• So 08. 04. + Mo 09.04. Tierpark Der Osterhase bringt bunte Eier
21:00 Uhr The Londoner Music Pub
Live-Konzert mit „Coloured Vibes“
• Mo 09.04. | 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus
Anatevka – Musical mit Gunther Emmerlich,
Anke Lautenbach
• Di 10. 04. | 9:00 – 12:00 Uhr Museum der Natur Malkurs mit der Kinderbuchillustratorin
Frau Schmidt (tägl. bis 13. 04. 07)
Anmeldung unter 0 36 21/82 30 16!
10:00 Uhr Schlossmuseum Kreativkurs „Im
Reich der Flora“ (tägl. bis 13. 04. 07)
Für Mädchen ab 16 Jahre
• Mi 11. 04. | 10:00 Uhr Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde
Frühlingserwachen – Gedichte, Lieder und
Bräuche
Anmeldung unter 0 36 21/82 34 48!
• Do 12. 04. | 10:00 Uhr Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde
Zeigt her eure Füßchen, zeigt her eure
Schuh’ …
Wäsche waschen zu Urgroßelterns Zeiten
Anmeldung unter 03621/ 823448!
• Sa 14. | 00:30 Uhr Stadthalle
Bandstand – Abschluss des Kneipenfestivals
• Di 17. 04. | 17:00 Uhr URANIA, Lucas-Cranach-Haus 430 Jahre Grumbach’sche Händel
Vortrag Prof. Dr. Jochen Schröder
19:00 Uhr Universitäts- und Forschungsbibliothek Die fürstlichen Privatbibliotheken am
Gothaer Hof in der Aufklärung
Vortrag Dr. Karin Paasch, Goethe-Gesellschaft
• Fr 20. 04. | 19:00 Uhr Museum der Natur
Seidenstraße: Karakorum – Highway in Pakistan Lichtbildervortrag
20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus
Die schöne Helena Operette
• Sa 21. 04. | 21:00 Uhr The Londoner Music
Pub Live-Konzert mit „The Thors“
• So 22. 04. | 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus
Jürgen von der Lippe mit „Alles was ich liebe“
• Mi 25. 04. | 18:30 Uhr Forschungsbibliothek
Dr. Lutz Wagner liest aus Beständen der Bibliothek Lesereihe
• Do 26. 04. | 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus
Shakespeare in Music – 7. Konzert, Reihe A
der Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl
• Sa 28. 04. | 09:00 Uhr Stadthalle Frühstückstreffen für Frauen – Das hätte ich mir leichter
vorgestellt – Generationskonflikte – Referentin: Anne Meiß, Marburg
20:00 Uhr Stadthalle Polars und Gäste –
Konzert
20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus Das wird nie
was – Kabarett mit Bernd Lutz Lange
• So 29. 04. | 19:30 Uhr Margarethenkirche
Gospelsingers Langenfeld, Konzert
• Mo 30. 04. Boilstädt Maibaumsetzen
Ausstellungen:
So 01. 04. Schlossmuseum, Westflügel
Schönheit und Güte – 250 Jahre Porzellan
Ausstellung (bis 30. September 2007)
Haben Sie Veranstaltungswünsche, wenden
Sie sich bitte an uns.
Veranstaltungen für Senioren:
Di | 14.00 Uhr offener Seniorennachmittag
Mi | 14.00 Uhr Vortr. z. einem aktuellen Thema
Do | 10.00 Uhr Seniorenfrühstück
Do | 19.00 Uhr Spiele-Abend für die Großen
Kino im „Londoner“
„Initiative Kino“ (Netzwerk Kommpottpora)
– 2 mal im Montag freitags 21.00 Uhr im
„The Londoner Music Pub“ eine Kinoveranstaltung mit dem „besondern Film“.
Eintritt nur 3 Euro – weitere Informationen:
www.kommpottpora.de/kino oder
www.kinokiste.de
Verein „L’amitié“
Humboldtstr. 95, Tel. 2 93 40,
E-Mail: [email protected]
Betreuungsnachmittage für Kinder u.
Jugendliche mit Hausaufgabenhilfe
Mo – Do 12 – 18 Uhr /Fr 12 – 14 Uhr
Förderverein GoThaler-Tauschring e.V.
c/o Betty Boxberger, Annastr. 4,
Tel. 75 88 27, E-Mail: BettyBoxberger@
gmx.de, www.gothaler.de
Treffpunkt für Mitglieder und Interessenten
jeden 1. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr in
der Annastr. 4
Straßenfest
zum Elisabethjahr
In Gotha wird es am 23. Juni 2007 ein
großes christliches Straßenfest anlässlich
des Elisabethjahres geben.
Im Rahmen dieses Festes sollen die „Werke
der Barmherzigkeit“ dargestellt werden
und bis zur Mittagszeit eine Tischreihe vom
Rathaus bis zum Hospital im Brühl mit
Essen aufgestellt werden. Oberbürgermeister Knut Kreuch lädt zu diesem Straßenfest
neben allen Gothaerinnen und Gothaern
auch die bisher in Gotha wohnenden
146 Elisabeths ein und hofft, dass er bis zu
diesem Termin noch weitere Damen mit diesem Namen begrüßen darf.
An diesem Tag werden auch die Portalfiguren am Hospital präsentiert, die durch Initiative des Gothaer Altstadtvereins und mit
großzügiger Unterstützung der Baugesellschaft Gotha GmbH restauriert werden
konnten. Durch die Baugesellschaft wird
anlässlich des Elisabethjahres auch die Fassade des dem Hospital gegenüberliegenden Gebäudes mit einer großen ElisabethDarstellung bespannt. Der Eingangsbereich
des Hospitalgebäudes wird neugestaltet
und für die Dauer des Jahres 2007 mit einer
Dokumentation zum Leben und Wirken der
Heiligen Elisabeth ausgestattet.
Blutspendetermin
Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH
Albert-Schweitzer-Str. 15, 98527 Suhl
Tel. 0 36 81 / 37 32 37
Mi. 25. 04. | Gotha, Mehrgenerationenhaus,
Pfarrgasse 9 – 11, von 11.00 – 18.00 Uhr
Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Nichtamtlicher Teil
Angebote Kinder- und Jugendtreffs
Städtische Jugendarbeit Gotha | Tel. (036 21) 222 150 | Fax (036 21) 222 191 | www.gotha.de
BIG PAL AI S
Kinder- und Jugendzentrum
Big Palais
Schäferstraße 10
036 21 /73 71 80
Infos bei:
Bernhard Krollmann, Ines Klein
Öffnungszeiten:
Di, Do, Fr
14.00 – 22.00 Uhr
Mi
14.00 – 20.00 Uhr
Saisonsauftakt für Trial-Schule und
Fahrradselbsthilfewerkstatt
Ab Donnerstag, dem 15.03. 2007, finden
wieder zeitgleich von 16.00 bis 18.00 Uhr,
die Fahrradselbsthilfewerkstatt und die
Trial-Schule statt.
Am 21.04. ab 14.00 Uhr Frühjahrsputz mit
anschließender Grillparty
VERAN STA LT U N G
Osterfeuer 13.04. ab 18.00 Uhr
Walpurgisnacht 28.04. ab 18.30 Uhr
KINDER K LU B
Spielen, Basteln, Backen und ...
Di – Sa | 14.30 – 17.30 Uhr
Osterbastelei 03.04. | ab 14.00 Uhr
Ostereiersuche im Park 05.04. | 15.00 Uhr
Window Color 11.04. | ab 14.00 Uhr
FIT & FU N
Fitnesstraining
Fußballturnier
Frühjahrsolympiade
Bouleturnier
Di – Do | ab 18 Uhr
10.04. ab 14.30 Uhr
12.04. ab 15.00 Uhr
14.04. ab 15.00 Uhr
G AMES
Autorennbahn Di | ab 17 Uhr
(6 Bahnen und 45 m lang!)
COMPU TE R
Info-Point
Täglich ab 14.00 Uhr
Im Internet surfen (Stunde 0,30 Euro)
Computer for Kids Di | ab 14.00 Uhr
ab 4 Jahre
SCHULE & B E RU F
Jobsuche u. Bewerbungen
Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns!
SIEBLEBEN
Kinder- und Jugendtreff
Siebleben
Gleichenstraße 1 A
036 21 /85 24 96
Infos bei:
Ronny Lehmann, Jens Heerda
Öffnungszeiten:
Di – Sa
14.00 – 22.00 Uhr
Am 20.04. ab 14.00 Uhr Frühjahrsputz mit
anschließender Grillparty
PROJEK TE
SmS – Spaß mit Stadtgeschichte
mittwochs | ab 14.00 Uhr
Upuaut –
20.04. | 18.00 Uhr
Öffner der Wege
K I N D E R KLUB
Spielen, Basteln, Backen und …
mittwochs | ab 15.00 Uhr
FI T & FU N
Bowling für Kids 05.04. | 15.00 Uhr
Bowling
27.04. | 20.00 Uhr
Tischtennisturnier 03.04. | ab 15.00 Uhr
M U S I C & DANCE
Tanzgruppe
dienstags | ab 15.00 Uhr
GAMES
Spieleabend
freitags | ab 19.00 Uhr
DA S G E HT AUCH NOCH!
Mädchentreff
Kochecke
Hobbyküche
14.04. | 15.00 Uhr
28.04. | 17.00 Uhr
12. & 26.04. | 16.00 Uhr
SUNDHAUSEN
Kinder- und Jugendtreff
Sundhausen
Am Anger 7
036 21 /75 87 47
Infos bei:
Marina Bechler, Thomas Kühn
Öffnungszeiten:
Di – Fr
13.30 – 22.00 Uhr
Sa
14.00 – 20.00 Uhr
Frühjahrsputz
18.04. ab 14.00 Uhr
Anschließend gibt es Bratwürste für alle
die mitgeholfen haben.
K I N D E R KLUB
Spielen, Basteln, Backen und …
Di – Sa | ab 15.00 Uhr
Tierpark Gotha 11.04., 15.00 Uhr
FI T & FU N
Fahrt zum TABBS 03.04. | 9.30 Uhr
Maxxis Spielewelt 04.04. | 9.30 Uhr
Kegeln für Kids
12.04. | 16.00 Uhr
Fun-Park
13.04. | 15.00 Uhr
Mühlhausen
GAMES
Autorennbahn im „Big Palais“
10.04. | 15.00 Uhr
K N I R P S ETREFF
Di + Do | ab 15.00 Uhr
DA S G E HT AUCH NOCH
Kochecke
Jeden Tag möglich
ZELLE
Kinder- und Jugendtreff
Zelle
Werner-Sylten-Straße 2
036 21/70 85 04
Infos bei:
Maik Kreutzburg, Rina Kühn
Öffnungszeiten:
Di – Sa
14.00 – 22.00 Uhr
Frühjahrsputz
20.04. | ab 14.00 Uhr
Wir räumen unsere Einrichtung und
unser Außengelände auf
PROJEKTE
Soundcheck
Leben mit und
in der Natur
Gesunde
Lebensweise
dienstags ab 17.00 Uhr
DJ-Projekt
24.04. | 15.00 Uhr
Wanderung Berggarten
10.04. | 15.00 Uhr
Mixgetränke
KINDERKLUB
Spielen, Basteln, Backen und …
donnerstags ab 15.00 Uhr
FIT & FUN
Bowling
Schwimmbadbesuch
04.04. | ab 20.00 Uhr
mittwochs ab 15.00 Uhr
MUSIC & DANCE
Treffpunkt
„Open Mic“
Disco mit Pille &
David
12. & 26.04. | 19.00 Uhr
13.04. | ab 19.30 Uhr
DA S GEHT AUCH NOCH
Fun-Freitag
ab 18.00 Uhr
Kochen, Spielen, Allerlei
WORKSHOP
Graffiti-Sprayer aufgepasst
Der KJT „ Zelle“ bietet Interessierten Jugendlichen, ab 14 Jahre einen Workshop ab dem
28.03., jeweils mittwochs, von 15.00 bis
20.00 Uhr an. Wer Lust hat sich mal auszuprobieren oder seine Ideen umsetzen möchte, ist hier genau richtig, ihr könnt euch im KJT
„ Zelle“ bei Maik oder Sven melden.
Leinwände werden mit euch zusammen gebaut und die benötigten Farben werden euch
gestellt.
Also kommt und nutzt die Möglichkeit, ohne
Stress, eure Fähigkeiten zu erweitern.
Graffiti mal erlaubt
Habt ihr Lust, eure Kunst der Öffentlichkeit
zu zeigen?
Wenn ja, haben wir etwas für euch.
Thema: „Mensch und Natur“
Insgesamt stehen 2 Flächen mit den Maßen
30 m lang und ca. 2,60 m hoch zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass ihr uns einen Gestaltungsvorschlag, in Form einer Skizze mit Angabe der Flächen die Ihr dazu benötigt, einreicht.
Es ist außerdem noch zu beachten, das helle
Farbtöne erwünscht werden.
Farbdosen werden von uns gestellt.
Abgabeschluss ist der 25.04.2007
Abzugeben sind die Vorschläge im
KJT „Zelle“, W.-Sylten-Str. 2, da erfahrt ihr
auch alle weiteren Informationen.
Ansprechpartner ist Maik Kreutzburg.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 17
Angebote in den Sommerferien 2007
Kinder- u. Jugenderholungszentrum
„Am Filzteich“
Ort:
Schneeberg/Erzgebirge
Termin:
30.07. bis 07.08.07
Alter:
8 bis 12 Jahre
Kosten:
180 Euro
200 Euro für Kinder aus dem
Landkreis
Leistungen: Bustransfer, Übernachtung,
Vollverpflegung, incl. Programm & Eintritt
Programm:
– Bergwerk „St. Anna“ Zschorlau,
– Tagesfahrt in den Märchen- &
Erlebnispark Plohn,
– Bowling-Ranch Zschorlau,
– Workshop Klöppeln und Schnitzen, Disco,
Basteln, Zinngießen, Strandparty, Lagerfeuer, Neptunfest, Lagerrallye, Sportspiele,
Abschlussfest ...
Alter:
Kosten:
13 bis 16 Jahre
205 Euro
225 Euro für Kinder aus dem
Landkreis
Programm:
– Bergwerk „St. Anna“ Zschorlau,
– Tagesfahrt zum Kletterwald Pöhl,
– Tagesfahrt nach Johanngeorgenstadt und
Besuch des Grenzstädtchen Potucky,
– Bowling-Ranch Zschorlau,
– Workshop Zinngießen, Disco, kreatives
Gestalten, Strandparty, Lagerfeuer,
Sportspiele, Neptunfest, Abschlussfest ...
Die Teilnehmer dieser Gruppe benötigen
einen Kinder- oder Personalausweis!
Einsteigercamp „Waldhof“
Ort:
Finsterbergen
Termin:
10.08. bis 16.08.07
Alter:
Schüler der 1. & 2. Klasse
Kosten:
120 Euro
135 Euro für Kinder aus dem
Landkreis
Leistungen: Bustransfer, Übernachtung,
Vollverpflegung, incl. Programm & Eintritt
Programm:
– Wanderung auf den großen Inselberg,
– Sommerrodelbahn,
– geführte Waldexkursion,
– Kletterwand und Baumklettern,
– Badbesuch in Finsterbergen,
– Nachtwanderung mit Fledermausbeobachtung,
– Grillabend, Waldolympiade, Lagerfeuer,
Bastelstunden, Abschlussfest und vieles
mehr.
„Leben wie die Siedler“
Ort:
Sayda
Zeit:
21.07. bis 27.07.07
Alter:
9 bis 11 Jahre
125 Euro
145 Euro für Kinder aus dem
Landkreis
Leistungen:
Kennenlerntag in Mihla mit Schlauchbootfahrt
Sayda Bustransfer, Vollverpflegung – wird
unter Aufsicht selbst am offenen Feuer
zubereitet, Übernachtung in Blockhütte
(keine räumliche Trennung der Jungen und
Mädchen), ohne Strom und fließendem
Wasser, Waschen am Brunnen, incl. Programm
Programm:
– Fahrt mit der Seiffener „Bimmelbahn“ und
Besuch des Freilichtmuseums und der
Schauwerkstatt;
– Sommerrodelbahn, Kremserfahrt, Reiten,
– 2x Besuch des Erlebnisbades „Mulda“,
– Abschlussfest mit Spielen aus der
Siedlerzeit unter Anleitung eines erfahrenen Cowboys
Jeder Teilnehmer benötigt einen Schlafsack!
„Abenteuer Schiff“
Ort:
Anklam sowie deutschpolnische Ostseeküste
1. Termin: 22.07. bis 30.07.07
2. Termin: 29.07. bis 06.08.07
Alter:
10 bis 14 Jahre
Kosten:
140 Euro
165 Euro für Kinder aus dem
Landkreis
Leistung:
Bustransfer, Übernachtung in Zwei- und
Dreistock-Kojen, Vollverpflegung (wird zum
Teil selbst zubereitet), incl. Programm
Programmbeschreibung:
Vor der deutsch – polnischen Ostseeküste
kreuzen, wer kann das schon? Die Stadt
Gotha und der Marineklub Gotha e.V.
machen’s möglich!
Je nach Wetterlage geht’s von Anklam über
das Stettiner Haff nach Swinemünde bzw.
über den Peenestrom Richtung Wolgast/
Peenemünde. Dazu gibt’s Interessantes über
die Schiffstechnik und wenn das Wetter
mitspielt – Kuttersegeln. Womöglich nehmen
wir sogar an einer Segelregatta teil.
Die Ausbildung an Rettungsmitteln gehört
genauso dazu, wie die Vermittlung von
seemännischem Grundwissen, wie das
Karten lesen, das Schiff steuern und
natürlich die wichtigsten Seemannsknoten.
Jeder Teilnehmer braucht unbedingt einen
gültigen Kinderausweis bzw. Reisepass.
Anmeldungen werden nur schriftlich
vom 26.03. bis 05.04.2007 entgegen
genommen.
Nach dem o. g. Termin werden alle Anmeldungen gesichtet und die Vergabe erfolgt
entsprechend den Teilnahmebedienungen.
Auf der Anmeldung müssen der Name der
Erziehungsberechtigten und des Kindes,
die Adresse, das Geburtsdatum des Kindes
sowie die Telefonnummer angegeben
werden.
Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an:
Stadtverwaltung Gotha
Schul- und Jugendamt
PF 100202
99852 Gotha.
oder
per E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der
Schwimmhalle in den
Osterferien
02.04. | 14 – 17 Uhr
03.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 22 Uhr
Angebot Aquafit 18.30 – 19.30 Uhr
04.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 2 Uhr
Angebot Aquafit 18.30 – 19.30 Uhr
05.04. | 6 – 7.30/8 – 19/20 – 22 Uhr
Angebot Kleinkindschwimmen 17 – 19 Uhr
06.04. Karfreitag 8 – 12 Uhr
07.04. | 8 – 17 Uhr
08.04. | 8 – 12 Uhr mit Osterüberraschung
09.04. | 8 – 12 Uhr
10.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 22 Uhr
11.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 22 Uhr
12.04. | 6 – 7.30/8 – 19/20 – 22 Uhr
13.04. | 6 – 7.30/9 – 19/20 – 22 Uhr
Angebot Spielspaß im Schwimmerbecken
von 17 – 19 Uhr
Angebot kostenlose Schwimmstufenabnahme
14.04. | 8 – 17 Uhr
15.04. | 8 – 12 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie in der
Schwimmhalle oder per Tel. 75 70 75
SCHÖN! UND
ERFOLGREICH?
LANDESPOKAL – VIERTELFINALE
Das „Schönste Fußballteam“ der Stadt Gotha
bereitet sich derzeit auf den ersten Saisonhöhepunkt vor. Am Gründonnerstag, 05. April,
werden die Frauen der BlueWildcats Sundhausen im Viertelfinale des Landespokals ab
17.00 Uhr versuchen, den favorisierten Landesligistinnen vom Kickelhahn, mehr als nur
ein Bein zu stellen. Ilmenau ist Favorit, aber
das war Weimar auch. Und die wurden bezwungen. Das Team ist optimistisch, eine weitere Überraschung landen zu können. Egal wie
das Spiel ausgeht, einen Gewinner wird es auf
jeden Fall geben. Die Sundhäuserinnen wollen
sich bei ihren treuen Fans bedanken und verlosen unter allen Zuschauern 3 Fass Bier und
eine Kiste Sekt.
BÜRGERBÜRO
Ihr Servicezentrum für alle Fragen
Ekhofplatz 24
Mo–Do 8 – 18 Uhr, Fr 8 – 14.30 Uhr
Tel. 0 36 21/222-402
Im gleichen Zeitraum erreichen Sie das
Bürgertelefon 03621/222-222
Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Nichtamtlicher Teil
Ein Leben für das Ehrenamt (3) Rolf Gut & Klaus Tepper
Der ADMV Motorsportclubs Gotha/
Thür. e.V. mit Sitz in der Friemarer Str. 8
verbindet Amateure im Rennsport, Ralleysport, Motocross, KFZ-Veteranen
und Touristiker. Als Mitglieder des Vereins treten besonders Rolf Gut und
Klaus Tepper für die Belange des Vereins im Interesse und zum Wohle aller
Motorsportfreunde ein.
Beide sind bereits seit dem 01. Januar
1998 Mitglieder des ADMV und maßgeblich am Gelingen des jährlich stattfindenden Veteranentreffens und der
Thüringer Burgenfahrt beteiligt. Auch
bei allen anderen anfallenden Arbeiten
und wichtigen Ereignissen sind die beiden immer zur Stelle, z.B. um MotoCross-Veranstaltungen abzusichern
oder auch bei der Sanierung der Büroräume – alles ehrenamtlich und unentgeltlich.
Da der Verein keinerlei Möglichkeiten
hat, Ihre Arbeit finanziell zu honorieren,
gilt ihnen an dieser Stelle der ganz besondere Dank und die Anerkennung ihres Engagements aller Vereinsmitglieder wie auch der Leitung des Vereins.
Veranstaltungen des Frauenzentrums im April 2007
Selbstverteidigungskurs
Von Frau, für Frau(en)
Kennen Sie das?
Sind Sie ängstlich, wenn Sie allein bei Dunkelheit noch einige Wege zu erledigen haben?
Zucken Sie häufig bei Geräuschen zusammen?
Laufen Sie oft mit gesenktem Blick herum?
Ab jetzt ist Schluss damit!
Es sollen einfache Techniken zur Abwehr von
Angreifern vermittelt, in Rollenspielen mögliche Situationen durchgespielt und diverse Verhaltensregeln vermittelt werden.
Beginn: 28. 03. 07 | 16.45 Uhr
Ort: Frauenzentrum Gotha
Anmeldung: Tel. 0 36 21/222 730
Rauchfrei in den Sommer
Raucher-Entwöhnung in der Gruppe oder
allein?
Sich eine Aufgabe zusammen mit Gleichgesinnten vorzunehmen, bedeutet miteinander
sprechen und sich über seine Erfahrungen
austauschen können, gemeinsame Erfolgserlebnisse und gegenseitige Hilfe zu haben,
wenn die Gefahr des Rückfalls drohen sollte.
Wo finden Sie Gleichgesinnte?
Im Frauenzentrum, im Brühl 4 wird das Programm zur Raucher-Entwöhnung ab Montag,
dem 04. 04. 2007 angeboten.
Frisch gewagt ist halb gewonnen!
Wenn Sie schon oft planten, mit dem Rauchen
aufzuhören, dann nutzen Sie jetzt die Chance.
Sie werden sehen, es wird leichter, als Sie es
sich bis jetzt vorstellen können.
„Eine Chance für Raucher – Rauchfrei in 10
Schritten“ – die Kosten für die 10 Doppelstunden werden anteilig von den gesetzlichen
Krankenkassen zurück erstattet.
In der ersten Phase analysieren die Teilnehmerinnen ihr Rauchverhalten und ihre Motivation.
In der zweiten Phase, ab der 4. Stunde verändern sie ihr Rauchverhalten schrittweise, bis
an einem festgelegten Tag das Rauchen ganz
aufgegeben wird. Die Aufgabe des Rauchens
bietet nicht nur ein finanzielles Plus, sondern
einen unschätzbaren Gewinn an Lebensqualität und Genuss.
Entdecken Sie Ihren guten Geschmack wieder!
Denn schon ab dem zweiten Tag nach dem
Rauchstop verfeinert sich Ihr Geruchs- und Geschmackssinn.
In den letzten vier Zusammenkünften wird das
Nichtraucherverhalten und die Identität als
Nichtraucher stabilisiert, sowie Rückfällen
vorgebeugt.
In angenehmer Atmosphäre werden die Teilnehmerinnen gemeinsam köstliche Früchte,
frische Luft und ein Leben ohne Zigarette genießen! Es lohnt sich.
Kursbeginn: 04. 04. 2007
Immer mittwochs von 16.00 – 17.30 Uhr
Im Frauenzentrum Gotha
Brühl 4, 99867 Gotha
Kursleiterin:
Andrea Witt-Kunstmann
Büro für Gesundheitsförderung und Raucherentwöhnung
Uelleber Straße 80, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/88 63 96
Fax 0 36 21/22 32 09
aktuelle Angebote:
03. 04. 07 und 17. 04. 07 | 13.30
Aktiv II Lebenshälfte (Osterwanderung/
Gedächtnistraining)
16.00 Malkurs
16.00 SHG Panikattacken und Angstzustände
03. 04. 07 und 17. 04. 07 | 10.30
Ernährungsberatung
24. 04. 07 | SHG Morbus Crohn
04. 04. 07 | 11.00 Therapeutische Anwendungen im Solebad Tabbs
11. 04. 07 | 15.00 Treffen der Naturfreundinnen
19. 04. 07 | Wanderung von Ilmenau zum
Kickelhahn
26. 04. 07 | 13.30 Literaturkreis
13. 04. 07 | 10.00 „Frauen im Gespräch“ (Frühstück anschließend „Die Wirbelsäule – Schäden, Ursachen, praktische Tipps zur Selbsthilfe“) Anmeldung erforderlich
frauenzentrum Gotha
Brühl 4, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/222-730
oder 222-731
Öffnungszeiten des Cafés:
montags – donnerstags 10 – 18 Uhr
freitags 10 – 12 Uhr
ständige Angebote:
montags
10.00 Gymnastik
10.30 Walking
11.15 Wirbelsäulengymnastik
13.00 Gesprächskreis „Menschen mit
und nach Depressionen“
13.30 Gymnastik
14.45 Tanz
15.00 Bowling
16.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol
und Medikamente
16.15 Bauchtanz
ausgenommen Ostermontag
dienstags
14.00 Kreativ- Kurs
14.30 SHG Parkinson
17.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol
und Medikamente
18.45 Wirbelsäulengymnastik
mittwochs
10.00 Gymnastik
10.00 Gesprächskreis „Menschen mit
und nach Depressionen)
15.00 Qigong
16.00 Rauchentwöhnungskurs
16.45 Selbstverteidigung
donnerstags
09.30 Seniorensport
11.00 Gymnastik
14.00 Osteoporosesport
15.00 Gesprächskreis „Menschen mit
und nach Depressionen“
15.15 Osteoporosesport
17.30 Yoga
19.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol
und Medikamente
19.30 Aerobic
freitags
10.00 – 12.00 Beratung von Frauen in
schwierigen Lebenssituationen
10.00 Gymnastik
10.00 Mutter-Kind-Treff
14.00 Walking
Städtische Betriebe stellen sich vor
Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 19
„Bestattungsinstitut Gotha GmbH –
Ein zukunftsorientiertes Unternehmen“
Unsere Öffnungszeiten für Sie:
Montag:
08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag:
08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag:
08.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sonntag:
10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Weitere Informationen unter:
www.gotha-flor.de
Pflanzen für die Bepflanzungen aller Art
(Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung sowie für die Wintereindeckung) direkt vor Ort am Hauptfriedhof Gotha.
Gleich neben dem neuen Blumengeschäft
befindet sich die neu bepflanzte Ausstellungsfläche. Neben vielen Steinmetz-Produkten (auch für Vorgarten usw.) kann der
interessierte Bürger sich Anregungen für
die Bepflanzung auf den verschiedensten
Grabstätten holen. Auch die unterschiedlichsten Pflanzenarten kann man sich hier
einmal „in natura“ ansehen, wenn einem
die lateinischen Bezeichnungen einmal
nicht so geläufig sein sollten. Beratend und
Ausführend steht Ihnen natürlich auch unsere kompetente Grabpflegeabteilung von
Gotha-Flor zur Verfügung. Insbesondere
dann, wenn es um die Pflanzenauswahl an
verschiedenen Standorten auf den Friedhö-
Ronald Häring
Geschäftsführer
(Fotos: Ronald Häring)
An dieser Stelle möchte die Bestattungsinstitut Gotha GmbH die Bürgerinnen und
Bürger über die weitere Entwicklung und
die Erweiterung des Dienstleistungsangebotes informieren. Am 01. 03. 2007 konnte
die Abteilung Gotha-Flor bereits das zweite
Jubiläum begehen. Für Qualität, rasche
Ausführung der Tätigkeiten und pünktliche
Auslieferung der bestellten Waren bekannt, zeigte sich die Abteilung bei der
diesjährigen Hochzeitsmesse in der Gothaer Stadthalle am 27. 01. 2007. Zu dieser
Premiere erfreute sich der Stand von Gotha-Flor einer großen Beliebtheit. Alle erdenkliche Anlässe, ob Hochzeitsfeiern, Büro- und Geschäftsausstattungen, Jubiläen,
Begrünung von Wohnbereichen bis hin zum
Blumenstrauß zu allen Anlässen waren Inhalt der konstruktiven Gespräche. Ihr Ansprechpartner heißt vertrauensvoll GothaFlor. Natürlich bekommen Sie auch alle
fen geht. Erfreut möchte ich an dieser
Stelle den Bürgerinnen und Bürgern zur
Kenntnis geben, dass unsere Grabpflegeabteilung gemäß der Aufträge aus der Bevölkerung wieder zum Osterfest die Frühjahrsbepflanzung auf dem gesamten
Hauptfriedhof und auf den Außenfriedhöfen abgeschlossen haben wird, sofern die
Witterung es zuläßt. Die in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 weiter geführten Arbeiten am Krematorium wurden Anfang dieses
Jahres abgeschlossen. Die Sanierung des
Innenbereiches des Kolumbariums ist weitestgehend abgeschlossen. Es wurden die
Wandflächen komplett fertig gestellt, der
Fußboden ausgetauscht, Maßnahmen für
eine spätere Belüftung eingebaut und der
Brunnen für eine Sanierung vorbereitet.
Dankenswerter Weise hat das Museum für
Regionalgeschichte wieder zwei Vitrinen
zur Verfügung gestellt, um kleine Exponate
zu Bertha von Suttner und zu historischen
Gegenständen über das Krematorium
selbst ausstellen zu können.
Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007
Nichtamtlicher Teil
Einweihung „Trimm-Dich-Anlage“
Während einer öffentlichen Hauptsitzung des Kinder- und Jugendforums
wurde das geplante Projekt einschließlich einer Kostenschätzung dem zuständigen OB und den anwesenden Stadträten vorgestellt. Die finanziellen Mittel
für die Geräte in Höhe von 11.000 
konnten bereits 2005 eingestellt werden. Im Dezember 2006 wurde mit dem
Aufbau der Anlage begonnen. Die Kosten hierfür betrugen 4.150 .
Die Geräte für die Trimm-Dich-Anlage
wurden durch die Fa. Eibe aus Röttingen
geliefert, der Aufbau der Anlage erfolgte
durch die Fa. Brand aus Günthersleben.
Die Gesamtkosten betragen 15.150 
Auf dem Seeberg wurde durch OB Knut Kreuch
eine städtische Trimm-Dich-Anlage der Öffentlichkeit übergeben. Die Idee entstand bereits
2001 und damals erfolgte auch schon die Auswahl der Trimm-Dich-Geräte durch die Mitglieder des Kinder- und Jugendforums der Stadt
Gotha sowie das zuständige Schul- und Jugendamt der Stadtverwaltung.
Die Anlage kann von Alt und Jung z. B. für sportliche Betätigungen beim Familienausflug am
Wochenende mit anschließendem Picknick genutzt werden. Sitzgelegenheiten und eine Sitzgruppe aus Holz sind vorhanden. Vorschlägen
von Gothaer Bürgern folgend wurden ein Papierkorb und eine Hundetoilette aufgestellt.
Die etwas versteckt liegende Trimm-Dich-An-
Tag der älteren Generation
Am Donnerstag, den 12. April 2007 findet von
14.00 – 18.00 Uhr der Tag der älteren Generation im Best Western Hotel „Der Lindenhof“
statt.
Die schon zur guten Tradition gewordene Veranstaltung ist ein weiterer Höhepunkt im Veranstaltungskalender für Senioren, die vom
Seniorenbeirat und der Stadtverwaltung Gotha organisiert wird.
Die Eröffnung der Veranstaltung übernimmt
der Oberbürgermeister. An diesem Nachmit-
tag stellen Vereine und Verbände ihre Arbeit
im Dienst für die älteren Bürgerinnen und
Bürger unserer Residenzstadt vor. Musikalisch stimmungsvoll wird der Seniorenchor
das Programm begleiten. Der beliebte Alleinunterhalter Leo Ullmann umrahmt das gemeinsame Kaffee trinken. Der Kartenvorverkauf – die Karte kostet 3,00  – erfolgt ab
02. April 2007 bei den beteiligten Vereinen,
Verbänden und in den Seniorenclubs des
Stadtgebietes.
Myconius-Medaille 2007 an Jochen Peter
In seiner Sitzung am 14. März
2007 hat der Stadtrat der
Stadt Gotha beschlossen,
die Myconius-Medaille 2007
an Herrn Jochen Peter zu vergeben.
Herr Peter hat als Gründungsmitglied und
jetziger Vorstandvorsitzender des Freundeskreises Schlossmuseum Schloss Friedenstein Gotha e.V. (heute 131 Mitglieder) über
die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha unsere Heimatstadt noch mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Seiner Initiative ist es zu verdanken, dass
Veranstaltungen wie kostenlose Schätzungen von Kunst- und Kulturgütern von renommierten Auktions- und Kunsthäusern im
Schloss Friedenstein stattfanden, die ein
breites Interesse und rege Aufmerksamkeit
fanden.
Die Veranstaltungen der Auktionshäuser
Christi’es London; Busso-Peuss, Frankfurt/
Main; Kube, München und von 10 Kunsthändlern aus Bamberg wurden in der einschlägigen Presse wie „Weltkunst“, „Frankfurter Allgemeine“ und der Presse in Österreich als beispielgebend gewürdigt.
Mit seiner Arbeit konnte Herr Peter enge
Beziehungen zu wichtigen Museen wie
dem Ostasiatischen Museum Berlin, dem
Hetjes-Museum Düsseldorf, dem Stadtmuseum Eisenach, dem Landesmuseum Rudolstadt, dem Schlossmuseum Altenburg
usw. aufbauen und somit Gotha als Stadt
und sein Schloss Friedenstein weiter bekannt machen.
Erfolgreich hat er mit großen Stiftungen
Sponsoren gefunden, die den Rückkauf und
die Restaurierung von Kunstschätzen der
Gothaer Sammlungen unterstützten.
lage kann man erreichen, wenn man Richtung
Sternwarte läuft oder fährt und der ersten
Abzweigung auf der linken Seite folgt. Nach
ca. 200 m entlang eines Feld- und Waldweges erreicht man eine große Waldlichtung
und hier warten auf einer ca. 2650 m2 großen
Fläche die Sport- und Trimm-Dich-Geräte auf
ihre Nutzer.
Die Trimm-Dich-Anlage ist sicherheitstechnisch abgenommen. Hinweistafeln informieren über den Gebrauch der einzelnen Sportgeräte und mögliche Sportübungen.
Folgende Sport- und Spielgeräte können genutzt werden: ein Wackelsteg, ein Balancetrainer, Sportgeräte zur Ausübung von Liegestütz,
Klimmzügen und Wechselsprint, Klimm-Dips,
eine Hangelleiter mit Hangelsteg, Bauch- und
Rückentrainer, eine Dreifachsprungkombination und ein Hüpftau.
Impressum
Rathaus-Kurier
Herausgegeben von der Stadtverwaltung
Gotha, Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptmarkt 1, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/22 22 34, Fax 0 36 21/22 22 93
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt:
Oberbürgermeister Knut Kreuch
Gesamtherstellung inkl. Druck:
Druckmedienzentrum Gotha GmbH
Langenscheidtstraße 5, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/73 96 80, Fax 0 36 21/7 39 68 17
Auflage: 25.000 Exemplare
Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich
und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt
Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier
an den Infotheken der Stadtverwaltung und in
der Gotha-Information kostenlos erhältlich. Einzelbezug und Abonnement über das o. g. Büro für
Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha
gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 
möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im
pdf-Format abrufbar.
www.gotha.de/amtsblatt.asp
Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem
(chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.
Nächste Stadtratssitzung
25. April 2007
17.00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses
Alle Bürgerinnen und
Bürger sind herzlich eingeladen!
Nächste Ausgabe des
Rathaus-Kuriers
29. April 2007