Rathauskurier März 2007
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Rathauskurier März 2007
Rathaus Kurier www.gotha.de Amtsblatt der Stadt Gotha Nr. 3 ⁄ 16. Jahrgang 25. März 2007 Auf zum Subbotnik! Liebe Gothaerinnen und Gothaer, in der vergangenen Woche begegnete der Bürgermeister einer älteren Dame. Sie grüßte freundlich, winkte ihm zu. Wenige Momente später zog sie einen Müllsack aus dem Einkaufsbeutel und ließ ihn im Papierkorb vor dem Neuen Rathaus verschwinden. Zwei Tage später eröffnete ich selbst kurz nach einer Ortsbesichtigung am alten Stadtbad eine Beratung und wunderte mich über die entsetzten Gesichter der Teilnehmer. Ein übler Geruch durchzog den Raum und ein Blick zu meinem rechten Schuh offenbarte die Ursache. Die Reste eines Hundehaufens sorgten für den Gestank. Beide Begebenheiten stehen für alltäglich Erlebtes in unserer Stadt und damit Gotha sich Ihnen sowie unseren zahlreichen Besuchern sauberer präsentieren kann, soll in der 16. Kalenderwoche, insbesondere am 20. und 21. April 2007 mit dem „Gotha-Subbotnik“ der Winterdreck beseitigt und der Residenzstadt ein dauerhaftes Frühlingskleid verpasst werden. Ich verbinde mit dieser Aktion die Idee, dass wir alle zu Besen, Hacke und Spaten greifen und mithelfen, den liegengelassenen Müll und die Verunreinigungen im Stadtbild zu beseitigen. Die Gothaerinnen und Gothaer sowie alle Schulen, die Vereine, die Verbände und die Unternehmen in der Residenzstadt sind aufgerufen, dauerhafte Werke zu schaffen. Die Resonanz auf den ersten Aufruf war erfreulich. In den Ortsteilen wird der Subbotnik eifrig vorbereitet, auch der Seniorenbeirat der Stadt Gotha hat wieder ein Pflegeobjekt übernommen. Ich werde gemeinsam mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bei der Reinigung des Leinakanals helfen und am 18. April werden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung an vielen verschiedenen Punkten zum Einsatz kommen. Hier bitte ich Sie um Verständnis, dass an diesem Tag lediglich das Bürgerbüro geöffnet haben wird. Zum verkaufsoffenen Sonntag am 1. April 2007 ist von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr auch das Bürgerbüro am Ekhofplatz 24 geöffnet. Es werden alle gewohnten Dienstleistungen angeboten. Zudem findet in dieser Zeit die Versteigerung von Fundsachen statt. Die Auktion wird wieder von Amtsleiter Michael Brendel geleitet, die Palette der Fundsachen geht von Uhren und Schmuck bis hin zu zwei Gemälden und mehreren Fahrrädern. Auktionsliste unter: www.gotha.de Ich bitte Sie, Ihre Subbotnik-Aktionen in den nächsten Tagen dem Ordnungsamt mitzuteilen. Dort können auch weiterhin pflegebedürftige Objekte benannt werden. Am 16. April möchte ich mit Ihnen gemeinsam um 17.00 Uhr vor dem Rathaus unsere Subbotnik-Woche eröffnen und werde dazu 200 Putzeimer, die uns „Herkules“ und „real“ gesponsort haben, verteilen. Ihr Knut Kreuch Kontakttelefon Subbotnik: Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung Ekhofplatz 24, 99867 Gotha Tel. 03621 / 222 624 Fax 03621 / 222 703 E-Mail: [email protected] Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen und Ausschreibungen Seiten 2–9 Nichtamtlicher Teil Seniorengeburtstage Graffiti-Bekämpfung Gothaer Kita-Karte Gothaer Vereine Kinder- und Jugendseiten Myconius-Medaille 2007 Seite 10 Seite 11 Seiten 12 – 13 Seiten 14 – 15 Seiten 16 – 17 Seite 20 35.000 Frühblüher verschönern Gotha In den letzten Tagen begannen die Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün mit der Frühjahrsbepflanzung in der Residenzstadt. Das Gartenamt wird, insofern das Wetter sich nicht verschlechtert, die Orangerie, den Platz vor dem Neuen Rathaus, den Arnoldiplatz, die Wasserkunst und 20 Pflanzschalen in der Stadt mit insgesamt 20.300 Blumen bepflanzen. Die Kosten hierfür betragen 5.200 Euro. Den größten Anteil haben dabei die Stiefmütterchen, von denen 15.000 das Stadtbild verschönern werden. Dazu kommen 2.500 Vergißmeinnicht, 1.750 Primeln, 850 großblütige Gänseblümchen und 200 Goldlack-Pflanzen. Aufblühen wird es in der Stadt zudem durch die im Vorjahr eingebrachten Blumenzwiebeln in der Orangerie, vor dem Neuen Rathaus und auf den Mittelinseln in der Huttenstraße. Insgesamt wurden 14.835 Zwiebeln gesteckt. Darunter sind 2.000 Hyazinthen, 4.355 Tulpen, 7.250 Narzissen und 480 Fritillaria. Die Gesamtkosten betrugen dafür 3.232,68 Euro. Nun wird es nicht mehr lange dauern bis die rund 35.000 Frühblüher das Stadtbild der Residentstadt farbenfroher machen. Auch die Brunnen werden jetzt wiederbelebt und sind rechtzeitig zum Ostermarkt wieder von ihrer Winterhülle befreit. Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Bekanntmachung der Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha März/April – Juli 2007 Amtlicher Teil FA 53/07 – Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben für die Haushaltsstelle 4640.7181 – Betriebskostenpauschale an kommunale Träger außerhalb der Stadt Gotha 001 Der Finanzausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltesstelle 4640.7181 über 25.200 . Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 4640.1720 – Thüringer Erziehungsgeld und Betriebskosten – in gleicher Höhe. vorberatende Ausschüsse: Rechnungsprüfungsausschuss Termin: Montag, den 26. 03. 2007 Ort: Rathaus – Bürgersaal Sozialausschuss Termin: Mittwoch, den 18. 04. 2007, 17.00 Uhr Mittwoch, den 30. 05. 2007, 17.00 Uhr Mittwoch, den 11. 07. 2007, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal beschließende Ausschüsse: Hauptausschuss Termin: Montag, den 23. 04. 2007, 17.00 Uhr Montag, den 04. 06. 2007, 17.00 Uhr Montag, den 16. 07. 2007, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: Dienstag, den 17. 04. 2007, 17.00 Uhr Dienstag, den 29. 05. 2007, 17.00 Uhr Dienstag, den 10. 07. 2007, 17.00 Uhr Ort: Neues Rathaus, Beratungsraum, Zi. 007 Finanzausschuss Termin: Donnerstag, den 19. 04. 2007, 17.00 Uhr Donnerstag, den 31. 05. 2007, 17.00 Uhr Donnerstag, den 12. 07. 2007, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amtsblatt der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht. Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung an den nachfolgenden Orten während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt: – Rathaus, Hauptmarkt 1 – Gotha, den 12. 03. 2007 gez. Kreuch Oberbürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. BA 35/07 – Erforderliche Baumfällung aus Sicherheitsgründen Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt: 001 Die Fällung einer Douglasie auf dem Sportpark in der Leinefelder Straße. Anlage Übersicht nach Objektbesichtigung und Gefährdungsanalyse der Sportplätze der Stadtverwaltung Gotha 2006 FA 54/07 – Überplanmäßige Ausgabe südlicher Gehweg in der Salzgitterstraße in Gotha In der Sitzung, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen: FA 54/07 – Überplanmäßige Ausgabe südlicher Gehweg in der Salzgitterstraße in Gotha Der Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt: 001 die Finanzierung der Maßnahme grundhafte Sanierung südlicher Gehweg in der Salzgitterstraße entlang der B 7 als gemeinsame Maßnahme mit dem SBA Mittelthüringen bei der Instandsetzung der Fahrbahn in Höhe von 112.000,00 EUR im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 6300.9517 Fußwege, 002 die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 112.000,00 EUR erfolgt zu Lasten der Haushaltsstelle 6300.9536 Allg. Straßensanierung. HA 94/07 – Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/06/079 – Straßensanierung Reyherstraße in Gotha – Straßenbauarbeiten 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag –Straßensanierung Reyherstraße in Gotha, Straßenbauarbeiten (VOB-ÖA661/06/079, Beschluss des Hauptausschusses HA 80/06) mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 18.552,18 mit der EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, NL Walter Hebel Bau Weimar Im Gewerbepark 28 – 30, 99441 Umpferstedt. Die Auftragssumme (einschl. MwSt.) ändert sich wie folgt: ursprüngliche Auftragssumme: 129.139,55 zzgl. geprüftes 1. Nachtragsangebot: 18.552,18 neue Auftragssumme (Gesamtvergütung) 147.691,73 HA 95/07 – 3. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/05/053 – Neugestaltung des Coburger Platzes, 1. Bauabschnitt – Straßenbau (Platzgestaltung), Straßenbeleuchtung, Brunnenbau, Grünanlagen 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt den Abschluss der 2. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag – Neugestaltung des Coburger Platzes in Gotha, 1. Bauabschnitt – Straßenbau (Platzgestaltung), Straßenbeleuchtung, Brunnenbau, Grünanlagen (VOB-ÖA-661/05/053, Beschluss des Hauptausschusses HA 35/05 und Beschluss HA 82/06) mit einer geprüften Auftragssumme von 2.913,18 wird zugestimmt. Die Auftragssumme einschließlich (MwSt.) ändert sich wie folgt: ursprüngliche Auftragssumme: 1.755.847,58 zzgl. geprüftes 1. Nachtragsangebot (Eilentscheidung OB) 22.680,32 zzgl. geprüftes 2. Nachtragsangebot 2.913,18 neue Auftragssumme (Gesamtvergütung): 1.781.441,08 Anlagen: 1. Nachtragsvereinbarung Nr. 2 – EFB-NACH 321 2. Prüfvermerk durch das Ing.büro Planungsgruppe 91 3. geprüftes Nachtragsangebot der Fa. Baru HA 96/07 – 1. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-661/06/025 – SüdWest-Tangente, 5. BA – grundhafter Ausbau Krusewitzstraße bis Schuberstraße in Gotha 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt den Abschluss der 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag VOBÖA-661/06/025 – Süd-West-Tangente, 5. BA – grundhafter Ausbau Krusewitzstraße bis Schubertstraße in Gotha (Beschluss des Hauptausschusses 62/06) für Los 1 – Straßenbau/Begrünung/ LSA/Straßenbeleuchtung mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 7.776,34 wird zugestimmt. Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 3 Die Auftragssumme (einschließlich MwSt.) ändert sich wie folgt: ursprüngliche Auftragssumme Los 1: 843.642,19 zzgl. geprüfter 1. Nachtrag: 7.776,34 neue Auftragssumme 851.418,53 (Gesamtvergütung Los 1): Anlagen: 1. Nachtragsvereinbarung Nr. 1, EFB-NACH 2. Protokoll der Nachtragsprüfung v. 16.01.2007 3. Nachtragsangebot der Fa. Bickhardt-Bau Thür. GmbH 3. Durch diesen Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt und insbesondere folgende hierzu erforderlichen behördlichen Entscheidungen getroffen. Neben der Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes insbesondere die Planfeststellung gem. § 31 WHG zur Herstellung von Gewässerflächen, die wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 2, 3 und 7 WHG zur Einlagerung von Fremderdstoffen sowie zur Entnahme und Einleitung von Wasser und die naturschutzrechtlichen Eingriffgenehmigung gem. §§ 7 und 8 ThürNatG. HA 97/07 – Auftragsvergabe VOB-OV-661/06/105 – Entwicklung des traditionellen Industrie- und Gewerbegebietes Gotha-Ost, 3. Bauabschnitt, Los 1 – Erschließungsabschnitt 1 (Gotha-Ost, 3. BA/EA 1) 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Baumaßnahme „Entwicklung des traditionellen Industrie- und Gewerbegebietes Gotha-Ost 3. BA, Los 1 – Erschließungsabschnitt 1, Straßen- u. Tiefbau“ (einschließlich Verund Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Elektroenergieversorgung und Gasversorgung) an die Bietergemeinschaft Reinhard Feickert GmbH, Allgemeiner Ingenieurbau, Am Felsenkeller 71 c aus 99310 Witzleben und der STRABAG AG, Direktion Straßenbau Sachsen-Anhalt/Thüringen, Gruppe Erfurt, Mittelhäuser Straße 74 aus 99089 Erfurt mit einer geprüften Angebotssumme von 3.453.567,30 (brutto inkl. 19 % MwSt. und Wertung des Nebenangebotes Nr. 8 in Höhe von 2 %) zu erteilen. 4. Neben dieser Zulassung sind für dieses Vorhaben, soweit vorliegend nicht anders bestimmt, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen grundsätzlich nicht erforderlich. Unberührt davon bleibt die Notwendigkeit der Zulassungen von bergrechtlichen Sonder- bzw. Betriebsplänen. Von dieser Planfeststellung nicht ersetzt oder berührt werden: Erteilte Bergbauberechtigungen und Zulassungen von Betriebsplänen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Bergamtes Bad Salzungen vom 05.06.1998 zum Betrieb einer stationären Aufbereitungsanlage Az.: 2089/96-76/d/42/38/022/04.4 La. Gotha, den 16. 03. 2007 6. Die mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilten Zulassungen und Genehmigungen sind, mit Ausnahme der unbefristeten wasserrechtlichen Planfeststellung gem. § 31 WHG für die verbleibenden Gewässer, bis zum 31. 12. 2045 befristet. gez. Kreuch Oberbürgermeister – Siegel – Bekanntmachung des Thüringer Landesbergamtes Das Thüringer Landesbergamt erlässt folgenden Planfeststellungsbeschluss zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Gotha-Nord der Firma K + B Kies und Beton GmbH, Schwerborner Straße, 99086 Erfurt I. Feststellung des Planes 1. Der Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Kiessandgewinnung in der Gemarkung Gotha wird auf Antrag der Firma K + B Kies und Beton GmbH vom 19. 03. 2001 gemäß §§ 52 Abs. 2 a in Verbindung mit den §§ 55, 57a und 57c Bundesberggesetz (BBergG), §§ 7, 8 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und § 31 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz –WHG-), unter Verweis auf die in diesem Beschluss enthaltenen Nebenbestimmungen planfestgestellt. 2. Das zugelassene Vorhaben zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden umfasst den in den Planunterlagen dargestellten Aufschluss, den Betrieb sowie die abbaubegleitende Wiedernutzbarmachung des Kiessandtagebaues Gotha-Nord unter Benutzung der nachfolgenden aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Gotha, Flur 27 Flurstücke: 247a, 248, 249, 250, 251, 251a, 251b, 251c, 251d, 251e, 251f, 252/2, 253a, 253b, 253c, 253d, 254a, 254b, 254c, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 260a, 260b, 261, 261a, 261b, 262/1, 262/2, 263, 264, 265, 265a, 265b, 266, 267, 268, 269, 270, 270a, 270b, 270c, 287, 288, 288a, 288b, 289, 290, 308, 306/1, 317/5, 318/12, 318/20 sowie teilweise: 234, 235, 236, 237/1, 238/1, 243, 270a, 245/1, 247b, 252/1, 309, 309a, 309b, 309c, 309d, 310, 311, 311a, 312, 313/1, 314/1, 314/2, 315, 316, 317/4, 317/6, 318/11, 318/13, 318/14, 318/15, 318/16, 318/17 Gemarkung Remstädt, Flur 5 Flurstücke, jeweils teilweise: 606, 609, 607/4, 618, 617/1, 617/2, 616, 615, 614, 619, 613/1, 611/1 5. Die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie nicht im Erörterungstermin vom 16.10.2003 zurückgenommen wurden, hiermit zurückgewiesen. II. Kosten Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) trägt die Antragstellerin, die Firma K + B Kies und Beton GmbH. III. Auslegung und Bekanntgabe 1. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes wird in der Zeit von Dienstag 17.04.2007 bis einschließlich Montag 30.04.2007 – im Thüringer Landesbergamt, Puschkinplatz 7 in 07545 Gera, in der Zeit von: Mo – Do 9.00 – 15.30 Uhr und Fr 9.00 – 12.00 Uhr, – in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt Zimmer 307, Ekhofplatz 24 (neues Rathaus), in 99867 Gotha, in der Zeit von: Mo – Mi 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr sowie Fr 09.00 – 12.00 Uhr – in der VG „Mittleres Nessetal“ (für die Gemeinde Remstädt), Hauptstraße 15 in 99869 Goldbach zu den Dienstzeiten: Mo + Mi 07.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.45 Uhr, Di 07.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr, Do 07.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 17.00 Uhr sowie Fr 07.00 – 12.15 Uhr zur Einsicht ausgelegt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass: • aufgrund der Vielzahl der Betroffenen und Einwender die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 74 Abs. 5 ThürVwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird • ab der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und den Einwendern schriftlich angefordert werden kann • mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt und die Frist zur Klageerhebung so mit dem Ende der Auslegungsfrist in Lauf gesetzt wird. IV. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Weimar, Rießnerstraße 12 b, 99427 Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (hier den Freistaat Thüringen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll ei- Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 nen bestimmten Antrag enthalten. Eine Kopie dieses Bescheides soll beigefügt werden. Die Klagefrist ist gewahrt, wenn die Klage innerhalb der genannten Frist beim Verwaltungsgericht eingeht. Gera, den 05. 03. 2007 Kießling Leiter des Thüringer Landesbergamtes Bekanntmachung von Satzungen Beschluss- und Anzeigevermerk 1 Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 31. 01. 2007 mit BeschlussNr. 417/07 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung) beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27. 02. 2007, das am 01. 03. 2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen. Amtlicher Teil (3) Kinder im Alter von null bis zwei Jahren können im Rahmen der Betriebserlaubnis aufgenommen werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 SGB III oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern. Im Übrigen entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung für die Aufnahme des Kindes. (4) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. §5 Betreuungszeit (1) Die Kindertageseinrichtungen sind an Werktagen montags bis freitags geöffnet. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Öffnungszeiten nach Anhörung des Beirates festzusetzen und diese öffentlich bekannt zu machen. (2) Grundsätzlich bleiben die Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres geschlossen. Eine tageweise Schließzeit, bei Brückentagen, ist möglich. § 5 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (3) Bekanntgaben erfolgen entsprechend dem Bekanntmachungsrecht der Stadt durch Veröffentlichung im Rathauskurier und durch Aushang in den Kindertageseinrichtungen. §3 Aufgaben Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich nach den Vorschriften des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. §6 Aufnahme (1) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten bei der Stadtverwaltung Gotha. Die Anmeldung soll in der Regel von September bis Dezember für das kommende Kindergartenjahr vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen. (2) Kinder im Alter von null bis zwei Jahren werden in der Regel zu den Stichtagen 01. 03. und 01. 09. des laufenden Jahres aufgenommen. (3) Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung sowie die Gebührensatzung an. (4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt, der von der Stadt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten benannt wird. Bei Aufnahme in eine Kindereinrichtung der Stadt Gotha ist von den Eltern eine ärztliche bzw. amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch einer Kindereinrichtung vorzulegen. (5) Vor Aufnahme eines Kindes in die Kinderkrippe besteht die Möglichkeit, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, einer stundenweisen gebührenfreien Eingewöhnungsphase für das aufzunehmende Kind. Die Dauer der Eingewöhnungsphase (max. 4 Wochen) bestimmt die Leiterin der jeweiligen Kindereinrichtung. Eine Eingewöhnungsphase vor der Aufnahme in einen Kindergarten kann ausnahmsweise gestattet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Eingewöhnungsphase besteht nicht. (6) Die Aufnahme in eine Kindereinrichtung in der Stadt Gotha erfolgt zum 1. Werktag eines Monats. Soll die Aufnahme im laufenden Monat auf Wunsch der Erziehungsberechtigten erfolgen, kann dies unter Berücksichtigung der Kapazität gestattet werden. Die Genehmigung erteilt die Behörde. (7) Anträge zur Aufnahme in eine andere Kindereinrichtung (Einrichtungswechsel) sind möglich. Dem Wechsel der Einrichtung soll unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Wohn- und Arbeitsstätte der Erziehungsberechtigten, entsprochen werden, wenn in der gewünschten Kindertageseinrichtung entsprechende Plätze frei sind. § 6 Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden. §4 Kreis der Berechtigten (1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Stadt ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen. (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren Wohnsitz in einem anderen Ort in Thüringen haben, auf Grund des Wunschund Wahlrechts nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare Plätze vorhanden sind. §7 Pflichten der Erziehungsberechtigten (1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem pädagogischen Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Einrichtung und endet mit der Übergabe der Kinder durch das Personal an die Erziehungsberechtigten oder abholberechtigten Personen. Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Haushaltbegleitgeseztes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455), und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG) vom 16. 12. 2005 (GVBl. Nr. 17 S. 371) hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 31. 01. 2007 die folgende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen beschlossen: §1 Träger und Rechtsform Die Stadt Gotha unterhält Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis. §2 Begriffe (1) Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden. (2) Erziehungsberechtigte sind: a) die Eltern des Kindes oder b) die Personen, denen die Personensorge auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für das Kind übertragen wurde Amtlicher Teil (2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Leitung. Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen bzw. geändert werden. (3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Leitung der Einrichtung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. (4) Das Fernbleiben des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Einrichtung mitzuteilen. (5) Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden in der Kindertageseinrichtung anmelden wollen, haben die Stadtverwaltung in der Regel sechs Monate im Voraus hierüber zu informieren. (6) Die Erziehungsberechtigten haben die Satzungsbestimmungen mit Gebührensatzung einzuhalten und insbesondere die Gebühren regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten. §8 Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtung (1) Die Leitung gibt den Erziehungsberechtigten der Kinder monatlich einmal in einer Sprechstunde Gelegenheit zu einer Aussprache. (2) Treten die im Bundesseuchengesetz genannten Krankheiten oder ein hieraus gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet, unverzüglich die Stadt und gleichzeitig das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen zu befolgen. §9 Beirat Für die Kindertageseinrichtung wird nach § 10 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes ein Beirat aus Elternvertretern gebildet, der vom Träger der Einrichtung und der Leitung informiert und gehört wird, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden (§ 10 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes). § 10 Versicherung/Haftung (1) Gegen Unfälle in der Einrichtung sowie auf dem Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert. (2) Die Stadt versichert alle Kinder gegen Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtpflicht. § 11 Benutzungsgebühren Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Erziehungsberechtigten der Kinder eine im Voraus zahlbare Benutzungsgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben. § 12 Abmeldung (1) Abmeldungen sind schriftlich durch die Erziehungsberechtigten gegenüber der Stadtverwaltung Gotha, Schul- und Jugendamt, vorzunehmen und zum Ende des Kalendermonats wirksam, in welchem die schriftliche Abmeldung beim Schul- und Jugendamt der Stadtverwaltung Gotha eingeht, sofern von den Erziehungsberechtigten kein späteres Abmeldedatum vermerkt wurde. (2) Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat zu zahlen. (3) Werden die Satzungsbestimmungen nicht eingehalten, so kann das Kind vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden, wenn a) die Erziehungsberechtigten ihrer Kostenbeteiligungspflicht nicht nachkommen b) das Kind durch sein Verhalten den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtung im erheblichen Maße stört c) die Hausordnung in erheblichem Umfang nicht eingehalten wird. Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 5 Kommt ein Widerruf auf Grund des Verhaltens des Kindes in Betracht, so ist in Verbindung mit den Erziehungsberechtigten, dem Betreuungspersonal, dem Fachamt und ggf. unter Einbeziehung des Kreisjugendamtes über den weiteren Betreuungsverlauf oder die Beendigung der Betreuung zu entscheiden. Die Erlaubnis zur Aufnahme in eine bestimmte Kindereinrichtung bzw. zur weiteren Betreuung eines Kindes in einer bestimmten Kindereinrichtung kann auch widerrufen werden, wenn der Betrieb dieser Einrichtung ganz oder teilweise stillgelegt wird. Die Erziehungsberechtigten erhalten die Möglichkeit, die Betreuung in einer anderen Einrichtung in Anspruch zu nehmen. § 13 Gespeicherte Daten (1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Daten gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, die Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten. b) Benutzungsgebühr: Berechnungsgrundlage Rechtsgrundlage: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG), Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), örtliche Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene Gebührensatzung. Die Löschung der Daten erfolgt unverzüglich nach Abmeldung des Kindes durch die Antragsteller und die vollständige Begleichung der Gebühren. (2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. § 14 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung der Stadt Gotha vom 25. 06. 2001 außer Kraft. Gotha, den 05. 03. 2007 gez. Kreuch Oberbürgermeister – Siegel – Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen-über der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung – Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha – Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung – sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 31. 01. 2007 mit BeschlussNr. 416/07 die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27. 02. 2007, das am 01. 03. 2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen. Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Thüringer Haushaltbegleitgesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S 889), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1998 (BGBL. I S. 3546), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) vom 08. September 2005 (BGBl. I S. 2729), der §§ 18 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz – ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Gotha hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 31. 01. 2007 die folgende Gebührensatzung beschlossen. §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha. §2 Gebührenerhebung Die Stadt Gotha erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen, die sie als öffentliche Einrichtungen betreibt, Benutzungsgebühren und für die Verpflegung von Kindern in Kindereinrichtungen Verpflegungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung. §3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten sind: a) die Eltern des Kindes, das in eine Kindereinrichtung aufgenommen wird, oder b) diejenigen, denen die Personensorge auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für das Kind übertragen wurde. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. §4 Entstehen und Ende der Gebührenschuld Die Benutzungsgebühr im Sinne von § 7 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung und endet mit Wirksamwerden der Abmeldung oder dem Ausschluss des Kindes. §5 Fälligkeit und Zahlung (1) Die Gebühr wird jeweils am 3. Tag eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig. (2) Die Gebührenzahlung soll in der Regel bargeldlos erfolgen. Wird ein Kind im laufenden Monat aufgenommen oder abgemeldet, ist die Gebühr für den gesamten Monat zu entrichten. Amtlicher Teil (3) Eine Zahlung der Benutzungsgebühren direkt in der Kindertageseinrichtung ist nicht zulässig. §6 Verpflegungsgebühren (1) Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung der Stadt Gotha aufgenommen wurden, nehmen an der Verpflegung in der Kindereinrichtung teil. In Kinderkrippen wird eine Vollverpflegung, bestehend aus Frühstück, Mittag und Vesper, einschließlich notwendiger Getränke, gewährleistet. In Kindergärten wird eine Mittagversorgung sowie die Bereitstellung von Getränken gewährleistet. Soweit aus gesundheitlichen oder anderen besonderen Gründen an der Verpflegung in der Kindereinrichtung nicht teilgenommen wird, obliegt es den Erziehungsberechtigten die Verpflegung der Kinder während der Betreuungszeit sicher zu stellen. (2) Die Höhe der Verpflegungsgebühr ergibt sich aus der Tabelle in der Anlage 1 zu dieser Satzung. Die Tabelle ist Bestandteil der Satzung. Die Verpflegungsgebühr ist für den laufenden Monat (Abrechnungszeitraum) im Voraus in bar, an dem von der Kindereinrichtung bestimmten Tag bei der Leiterin der Einrichtung in voller Höhe zu entrichten. (3) Nimmt ein Kind durch Fehltage im laufenden Monat an der Verpflegung in der Kindereinrichtung nicht teil, wird die geleistete Verpflegungsgebühr mit der Verpflegungsgebühr im darauf folgenden Monat verrechnet bzw. bei Abmeldung des Kindes im Sinne des § 12 der Benutzungssatzung erstattet. (4) Die Nichtteilnahme an der Verpflegung bzw. das Fernbleiben des Kindes hat bis spätestens um 08:00 Uhr des jeweiligen Tages bei der Leiterin der Einrichtung zu erfolgen. Bei verspätet eingegangenen Meldungen besteht kein Anspruch auf Verrechnung der Verpflegungsgebühr. §7 Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Benutzungsgebühren bemisst sich nach dem monatlichen Einkommen der Gebührenschuldner und nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. (2) Die Höhe der Benutzungsgebühren ergibt sich aus der Tabelle in der Anlage 2 zu dieser Satzung. Die Tabelle ist Bestandteil der Satzung. Bei einer Halbtagsbetreuung im Kindergarten verringern sich die Benutzungsgebühren auf 70% der Gebühren für eine Ganztagsbetreuung. Die Gebühren für die Benutzung der Kindereinrichtung sind auch zu entrichten, wenn die Einrichtung tageweise oder zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt. (3) Die monatliche Kindertagesstättengebühr für Pflegekinder wird in Höhe der geringsten Einkommensstufe bei einem Kind, welches kindergeldberechtigt ist, entsprechend der Ganztags- bzw. Halbtagsbetreuung, festgesetzt und ist somit unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder der Pflegeeltern und dem Einkommen der Pflegeeltern. (4) Besucht ein Kind auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4 ThürKitaG mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde die Kindertageseinrichtung der Stadt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren nach Absatz 2 um den Differenzbetrag, der sich ergibt aus den durchschnittlichen Gesamtbetriebskosten der Kitas der Stadt Gotha im Verhältnis zu den vom Land festgelegten 70% der durchschnittlichen Kosten. Dabei gilt folgende Berechnungsformel: Berechnungsformel: durchschnittliche Gesamtbetriebskosten für Kitas der Stadt (gem. Meldung an Thüringer Landesamt für Statistik) abzüglich: der durchschnittlichen Elternbeiträge der Stadt Gotha ergibt: abzüglich: Differenzbetrag landesdurchschnittliche Betriebskosten (70%), die die abgebende Gemeinde an die Stadt Gotha finanziert Amtlicher Teil abzüglich: ergibt: Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 7 der Landesförderung oder Erziehungsgeld Zuschuss der Stadt für Gastkinder Die Zuschüsse der jeweiligen Altersgruppen werden summiert und durch 3 (da 3 Altersgruppen) geteilt. Für jedes Kind von außerhalb ist somit, unabhängig vom Alter, der gleiche Zuschussbetrag zu entrichten. §8 Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten (1) Die Stadtverwaltung Gotha, Schul- und Jugendamt, erlässt bei der Aufnahme, ansonsten jährlich, einen Bescheid, aus dem die Höhe der Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht, soweit kein anderer Zeitraum für die Gebührenfestsetzung angezeigt ist. (2) Die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie und die Höhe des aktuellen Einkommens sind bei der Antragstellung bzw. bei Aufforderung durch die Behörde durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Bei abhängig Beschäftigten erfolgt der Nachweis regelmäßig durch Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, bei Empfängern von Sozialleistungen durch Vorlage des Arbeitslosengeld-, ALG II-, Sozialhilfe-, Rentenbescheid oder sonstigen Leistungsbescheides und bei Selbstständigen und Freiberuflern durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides oder von sonstigen geeigneten Belegen und Unterlagen. Das Kindergeld wird als Einkommen der bzw. des Erziehungsberechtigten berücksichtigt. (3) Zum Einkommen gehört das Einkommen beider Ehepartner oder der in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebenden Personen. Leben die Eltern des Kindes getrennt, so werden das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehepartners oder eines mit dem Elternteil in eheähnlicher Gemeinschaft im Sinne des § 20 SGB XII lebenden Partners berücksichtigt. (4) Das Einkommen bemisst sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen eines Kalenderjahres. Hierbei ist das Einkommen bei Aufnahme eines Kindes in eine Kindereinrichtung maßgebend, welches in den letzten drei Monaten vor dem Monat der Aufnahme erzielt worden ist, zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Soweit vor der Aufnahme des Kindes kein Einkommen erzielt wurde (z. B. Elternzeit) bzw. erst nach Aufnahme des Kindes Einkommen erzielt werden kann, ist das Einkommen drei Monate ab dem Monat nach der Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung für die Berechnung maßgebend. Abweichend hiervon kann in besonderen Fällen auch das Einkommen eines ganzen Kalenderjahres zu Grunde gelegt werden. (5) Für die Berechnung des Einkommens gilt § 82 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und 2 SGB XII bzw. DV zu § 82 SGB XII unter folgender Maßgabe entsprechend. 1. Kindergeld wird als Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils berücksichtigt. 2. Zum Einkommen zählen auch Unterhaltsleistungen von Ehegatten und Geschiedenen, soweit sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden. Bei den Gebührenschuldnern, die Unterhaltsleistungen empfangen, werden diese dem Einkommen hinzugerechnet. Bei Gebührenschuldnern, die Unterhaltsleistungen leisten, werden diese vom Einkommen abgezogen, ausgenommen hiervon ist der Kindesunterhalt. 3. Soweit keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht im Sinne des SGB IV bzw. Versicherungsfreiheit im Sinne des SGB V besteht, werden die Kosten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf Nachweis entsprechend § 82 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII berücksichtigt. 4. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ergibt sich das maßgebliche Einkommen im Sinne dieser Satzung aus der Summe der positiven Einkünfte, vermindert um die zu leistende Einkommenssteuer und den Aufwändungen gem. Ziffer 3. Ziffer 1 und 2 gelten entsprechend. (6) Werden Nachweise zum Einkommen nicht erbracht, so sind die Gebühren für die höchste Einkommensstufe und für ein kindergeldberechtigtes Kind festzusetzen. (7) Die Absätze 3 bis 6 gelten nicht für Pflegekinder. Für diese ist der Nachweis der Pflegschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt § 7 Abs. 3 sowie § 8 Absatz 6 entsprechend. §9 Auskunftspflicht der Gebührenschuldner und Datenschutz (1) Vermindert sich die Anzahl der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ändert sich die Gebühr auf Grund des Kindergeldanspruches ab dem Monat, ab dem sich der Kindergeldanspruch vermindert. Der/die GebührenschuldnerInnen hat/haben sofort und unaufgefordert die Änderung des Kindergeldanspruches mitzuteilen. Erhöht sich der Kindergeldanspruch einer Familie, wird ab dem Monat, an der/die GebührenschuldnerInnen die Erhöhung des Kindergeldanspruches nachweist, die Kita-Gebühr entsprechend der Anlage 2 vermindert. (2) Ändern sich die Verhältnisse, die für die Berechnung und Festsetzung der Kita-Gebühr über Abs. 1 hinaus maßgeblich sind, wie Einkommen, Personenstand und sonstige Lebensverhältnisse, ist dies durch den/die GebührenschuldnerInnen unverzüglich der Behörde mitzuteilen. Hierbei sind geeignete Unterlagen vorzulegen. (3) Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages sowie für die Erhebung der Gebühren werden folgende personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten b) Gebühr: Berechnungsgrundlage Rechtsgrundlage: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG), Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBV), örtliche Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene Gebührensatzung. Die Löschung der Daten erfolgt unverzüglich nach Abmeldung des Kindes durch den Antragsteller und die vollständige Begleichung der Gebühren. (4) Durch Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 3 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. § 10 Übernahme der Benutzungsgebühren (1) Die Benutzungsgebühren können nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. (2) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII entsprechend. § 11 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung vom 25. 06. 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. 06. 2002, außer Kraft. Gotha, den 05. 03. 2007 gez. Kreuch Oberbürgermeister – Siegel – Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Amtlicher Teil Anlage 1 zur Gebührensatzung Höhe der Verpflegungsgebühren Kinderkrippe pro Kind/pro Tag 0- bis 2-jährige Kinder Vollverpflegung und Getränke gemäß § 6 (1) Satz 2 1,55 Kindergarten pro Kind/pro Tag 2- bis 6,5-jährige Kinder Mittagessen und Getränke gemäß § 6 (1) Satz 3 1,30 Getränke gemäß § 6 (1) Satz 4 (Wenn Erziehungsberechtigte Verpflegung der Kinder während der Betreuungszeit aus gesundheitlichen oder anderen besonderen Gründen selbst sicherstellen) Gotha, den 05.03.2007 gez. Kreuch Oberbürgermeister 0,25 – Siegel – Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen und Kindergeldanspruch bis 1278 bis 1534 bis 1790 bis 2045 bis 2301 bis 2556 bis 2812 bis 3068 bis 3323 bis 3579 bis 3835 ab 3836 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 46,00 36,00 26,00 4 Kinder und jedes weitere 15,00 56,00 66,00 77,00 87,00 97,00 107,00 118,00 128,00 138,00 148,00 158,00 169,00 46,00 56,00 66,00 77,00 87,00 97,00 107,00 118,00 128,00 138,00 148,00 158,00 36,00 46,00 56,00 66,00 77,00 87,00 97,00 107,00 118,00 128,00 138,00 148,00 26,00 36,00 46,00 56,00 67,00 77,00 87,00 97,00 107,00 118,00 128,00 138,00 Zu zahlender Beitrag (70% der Beiträge bei voller Platzgebühr) für Halbtagsbetreuung (nur für Kindergartenplätze möglich; tägliche Betreuungszeit von 06:00 Uhr bis maximal 12:30 Uhr) – Werte in Euro maßgebendes Einkommen gem. § 8 der Satzung bis 1023 bis 1278 bis 1534 bis 1790 bis 2045 bis 2301 bis 2556 bis 2812 bis 3068 bis 3323 bis 3579 bis 3835 ab 3836 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 32,00 25,00 18,00 4 Kinder und jedes weitere 10,00 39,00 47,00 54,00 61,00 68,00 75,00 82,00 89,00 97,00 104,00 111,00 118,00 32,00 39,00 47,00 54,00 61,00 68,00 75,00 82,00 89,00 97,00 104,00 111,00 25,00 32,00 39,00 47,00 54,00 61,00 68,00 75,00 82,00 89,00 97,00 104,00 18,00 25,00 32,00 39,00 47,00 54,00 61,00 68,00 75,00 82,00 89,00 97,00 Gotha, den 05.03.2007 gez. Kreuch Oberbürgermeister – Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gotha – Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Anlage 2 zur Gebührensatzung maßgebendes Einkommen gem. § 8 der Satzung bis 1023 Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 31.01.2007 mit BeschlussNr. 415/07 die Satzung zur 8. Änderung der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gotha“ beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.02.2007, das am 01.03.2007 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen. Satzung zur 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha Die Satzung der Stadt Gotha über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt – Straßenreinigungsatzung – vom 22.03.1996, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 4/96 vom 03.04.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.02.2004, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 03/04 vom 21.03.2004, wird wie folgt geändert: §1 Änderung der Satzung Im Straßenverzeichnis, Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha (§ 2 Abs. 4 Satz 1) werden die folgende Straßen umgestuft: – Ernststraße von der Reinigungsklasse 2 in die Reinigungsklasse 3 – Lindenauallee von der Reinigungsklasse 2 in die Reinigungsklasse 3 – Querstraße von der Reinigungsklasse 1 in die Reinigungsklasse 3 von Mönchelsstr. bis Siebleber Str. in die Reinigungsklasse 1 von Neumarkt bis Mönchelsstraße §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, den 05.03.2007 – Siegel – gez. Kreuch Oberbürgermeister – Siegel – Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 9 Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung – Satzung zur 8. Änderung der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gotha sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 29. März 2007 um 17.00 Uhr findet im VolksparkStadion Gotha die 30. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 12. 10. 2006 5.Einbringung der Jahresrechnung 2006 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 6. Informationen zu den Veranstaltungen 2007 7. Beschlussfassung zur Vergabe der Stadiongaststätte 8. Informationen zum Stand Bandenwerbung FSV Wacker 03 Gotha 9. Informationen der Geschäftsstelle 10. Sonstiges Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gotha, den 05. 03. 2007 Bekanntmachung der Schiedspersonen der Stadt Gotha gez. K. Kreuch Verbandsvorsitzender Nachfolgend aufgeführte Personen sind seit 08.03.2007 als Schiedspersonen in der Stadt Gotha tätig: Schiedsstelle Schiedsperson/Anschrift Zuständigkeitsbereich, Stadtteile 1 Ziegenbalg, Steffi Schillerstraße 12 99867 Gotha Siebleben Oststadt Ost 2 Bergmann, Andrea In der Klinge 7 99867 Gotha Mitte Weststadt Nord Süd 3 Widder, Michael Emminghausstraße 11 A 99867 Gotha West Sundhausen Boilstädt Uelleben Sitz der Schiedsstelle: Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n Mitarbeiter/in Gebäudeverwaltung Aufgabengebiete: Wahrnehmung der Aufsichts- bzw. Überwachungspflicht in mehreren Verwaltungsgebäuden u. auf Außenanlagen, Schließdienst, Überwachung von Ver- u. Entsorgungsanlagen, Planung und eigenverantwortliche Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten an zu betreuenden Objekten, Absicherung von organisatorischen Tätigkeiten zur Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes, Pflege und Wartung der Außenanlagen; Durchführung und Kontrolle des Winterdienstes, Erfüllung von Anliegerpflichten, Schiedsstelle Stadtteile 1 2 3 7, 8, 9 1, 2, 5, 6 3, 4, 10, 11 Brühl 4, Parterre links, Zimmer 4, 99867 Gotha Telefon 0 36 21/22 22 27 Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ sind die Schiedsstellen für alle Einwohner der Stadt Gotha Ansprechpartner. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schriftverkehr mit den Schiedspersonen unter der Anschrift des Sitzes der Schiedsstelle zu führen ist. Eine Terminvereinbarung ist auch über das Bürgertelefon 0 36 21/22 22 22 möglich. Persönliche Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Beruf (vorzugsweise Elektriker), mehrjährige Berufserfahrung und vielseitige handwerkliche Fähigkeiten, Kenntnis der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, VOB/VOL, Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit bis hin zu Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, PC-Kenntnisse, Führerschein Klasse B, C 1, organisatorische Fähigkeiten und gute Umgangsformen Eingruppierung: Die Vergütung erfolgt nach TVöD Die Bewerbungen sind bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wird um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. gez. Kreuch Oberbürgermeister Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Tag der Erneuerbaren Energien Am Sonnabend, dem 28. April 2007, dem „Tag der Erneuerbaren Energien“, werden in einer deutschlandweiten Initiative Möglichkeiten der alternativen Energienutzung in der praktischen Anwendung vorgestellt. In der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr öffnen in Gotha wie in ganz Deutschland Anlagenbetreiber ihre Objekte und stellen • umweltfreundliche Solaranlagen Wärme und Strom) • Windkraftanlagen • Wasserkraftanlagen • Bioheizwerke (Holz, Pflanzenöl…) • Wärmepumpen • energieeffizientes Bauen • Energieeinsparung u. v. m. vor und zeigen, anhand ihrer Erfahrungen, wie der Weg in ein neues Energiezeitalter realistisch und umweltschonend gestaltet werden kann. Gesucht werden deshalb – Anlagenbetreiber, die ihre Anlage präsentieren möchten und – Unternehmer/Handwerker, die zeigen, wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse genutzt werden – Gute Beispiele, die genutzt werden können Neu im Stadtarchiv Jeder, der an diesem Tag der offenen Tür seine Anlage vorstellt, kann eine sachkundige Auskunft über Funktion und Wirkungsweise, sowie Vor- und Nachteile seiner Anlage geben. Wer seine Anlage vorstellen möchte, meldet sich bitte bis 10.04.2007 im Büro der Lokalen Agenda 21, Brühl 4 Tel. 03621/222 732, Fax 03621/222 503 Die Mitarbeiter setzen sich umgehend mit Ihnen in Verbindung. 3. Schulenergietag am Mittwoch, dem 25. April 2007, von 9.00 – 13.00 Uhr findet der 3. Schulenergietag unter dem Thema: „Gotha – energie- und umweltbewusst!“ auf dem Gelände der Staatlich GewerblichTechnischen-Berufsbildenden Schule in Gotha, Kindleber Straße 99 b, statt. Akteure, die diesen Tag unterstützen und sich beteiligen möchten, melden sich bitte im Büro Lokale Agenda 21, Hauptmarkt 1 Sitz: Brühl 4, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/222 732, Fax: 0 36 21/222 503 Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch: 01.04. Frau Rosalinde Horny (75), Frau Liselotte Kellermann (80), Frau Anna Knoth (85), Frau Eva Meyer (70), Frau Waltraut Ritter (75) 02.04. Frau Johanna Braune (90), Herr Horst Jetschny (70), Herr Ronald Weiland (80), Herr Manfred Weiß (92) 03.04. Herr Heinz Aschenbach (75), Herr Werner Dübner (93), Frau Anneliese Herz (85), Frau Ursel Mälzer (75), Herr Martin Schäfer (85) 04.04. Frau Martha Große (92), Frau Ludmila Kilber (70) 05.04. Frau Else Grimm (75), Herr Dr. Wilhelm Hochheim (91), Frau Bettina Junior (80), Frau Helga Nußbicker (70) 06.04. Herr Horst Georgi (75), Frau Edith Göpfert (85), Frau Margarete Hahn (85), Herr Winfried Jordan (70), Frau Maria Kühltau (75), Frau Lotte Teutscher (93) 07.04. Herr Herbert Gattinger (75), Frau Svetlana Hilz (70), Herr Alois Hoffmann (90) 08.04. Herr Karl-Heinz Dille (75), Frau Elsa Freitag (91), Frau Hella Hollstein (80), Frau Ruth Nothnagel (80) 09.04. Frau Ursula Finke (80), Herr Willy Jonas (80), Frau Anneliese Krebs (80), Frau Hedwig Meier (95), Frau Waltraud Weißenborn (80), Frau Ingeborg Zwanziger (75) 10.04. Herr Edgar Amhof (70), Frau Brigitte Paruschke (70) 11.04. Herr Werner Börner (80), Frau Ursula Reher (70) 12.04. Frau Irmgard Alm (75) 13.04. Herr Rudolf Buchholz (70), Frau Lina Krech (98), Frau Renate Kühn (70) 14.04. Frau Gerda Becker (101), Frau Erna Friedrich (90), Herr Dieter Greiner (70), Frau Sophie Herold (85), Herr Wolfgang Schäder Nichtamtlicher Teil (70), Herr Wolfgang Schiller (70) 15.04. Herr Horst Pach (70), Herr Wolfgang Winter (70), Frau Annelise Zierfuß (93) 16.04. Frau Waltraud Grimm (70), Herr Otto Hauser (80), Herr Eckhardt Maihack (85), Frau Charlotte Makareinis (70), Herr Georg Schäffer (80), Herr Heinrich Stöbel (95), Frau Jutta Wiefel (75), Frau Margot Zapfe (85), Frau Elfriede Ziegert (90) 17.04. Frau Irmgard Brauer (70), Herr Reinhold Franz (70), Herr Edgar Hergett (75), Frau Renate Primas (70), Frau Irene Reif (80), Frau Christel Ulrich (80), Frau Sigrid Werner (75), Herr Edgar Wiederhold (70) 18.04. Herr Kurt Anding (80), Frau Sophie Caspari (70), Frau Ilse Herok (85), Frau Hildegard Köhler (70), Herr Werner Leucht (70), Herr Reini Rudloff (75), Herr Klaus Scharr (70), Frau Gertrud Werner (70), Frau Siegrid Wietschel (70) 19.04. Frau Erika Almeroth (85), Herr Horst Schneider (75), Frau Sigrid Steinbrück (70), Frau Liselotte Waldeck (90) 20.04. Frau Ingeborg Gorff (70), Frau Ruth Krampitz (75), Frau Waltraud Möller (70), Herr Gerhard Pittag (80), Herr Kurt Popp (94), Frau Ingeborg Vogel (70) 21.04. Herr Horst Faes (80), Frau Renate Händel (75), Herr Dieter Hoyer (70), Frau Gertrud Meier (93), Herr Jochen Peter (70), Herr Eckart Pilling (70), Herr Armin Schirrmacher (75), Frau Emilia Schütz (99), Frau Gisela Stracke (75), Frau Irma Thomas (91) 22.04. Herr Ewald Göring (75), Frau Christel Herfurth (70), Frau Marga Kutzleb (93), Frau Bringfriede Matthieß (92), Frau Hannelore Paschold (70), Frau Lucie Pruchnewski (85), Prof. Dr. Peter Stein von der Humboldt-Universität Berlin hat jetzt Oberbürgermeister Knut Kreuch den von Michaela Wolf veröffentlichten „Nachlass Hugo Schuchardt“ für das Gothaer Stadtarchiv überreicht. Dieser enthält neben biografischen Daten verschiedene Register zur Korrespondenz, des am 4.2.1842 in Gotha geborenen Schuchardts, Verzeichnisse zu Werkmanuskripten und Sammlungen. In dieses 638-seitige Nachschlagewerk kann nun auch im Gothaer Stadtarchiv Einsicht genommen werden. Herr Klaus Schatz (70), Frau Hildegard Schöneich (94), Frau Hilda Schunk (94) 23.04. Frau Waltraud Lange (80), Frau Marianne Utecht (90) 24.04. Frau Erna Zint (94) 25.04. Herr Dr. Hans Bußler (70), Frau Käthe Gleichmar (80), Herr Kurt Lichtner (75), Herr Reinhold Manz (70), Frau Eva Merkert (70), Herr Fred Sievert (70) 26.04. Herr Werner Brosig (70), Frau Renate Ellerbrake (70), Frau Irmgard Gössel (75), Frau Christa Gramm (75), Herr Klaus-Dieter Jäger (70), Frau Gertrud Schwarz (96), Frau Luise Walther (85), Herr Joseph Winkelmann (85) 27.04. Herr Hans Fritsch (75), Frau Lisbeth Nitsche (91), Herr Helmut Sommer (85), Frau Helga Wabersich (75) 28.04. Herr Günter Bucksch (75), Frau Ella Dieser (70), Frau Hildegard Güth (85), Herr Günter Horn (75), Frau Anna Laufer (94), Frau Helga Möller (70), Herr Lothar Zack (75) 29.04. Frau Elfriede Bertulat (70), Frau Ruth Claus (70), Frau Edith Ernst (85), Frau Ingeborg Knoll (80), Frau Jenny Krüger (80) 30.04. Herr Franz Kemper (75), Frau Lydia Stops (91) Der Seniorenbeirat lädt ein Die öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirates der Stadt Gotha findet wegen der Feiertage zu Ostern schon am ersten Montag des Monats, am 02. April 2007 um 15.00 Uhr in der Kleinen Halle des Rathauses Gotha, Hauptmarkt 1 statt. Alle Seniorinnen und Senioren der Stadt Gotha haben hier die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen oder auch Ideen für die weitere Arbeit einzubringen. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 11 Ausstellung zum Hochwasserschutz Extreme Niederschlagsereignisse haben nach Ansicht der Meteorologen in den letzten Jahren zugenommen und sind ein Ausdruck des Klimawandels. Das „Jahrhunderthochwasser 2002“ richtete Schäden in Milliardenhöhe an und entzog vielen Menschen die Existenzgrundlage. Seitdem wurden in den betroffenen Regionen zahlreiche Schritte für einen verbesserten vorbeugenden Hochwasserschutz in die Wege geleitet. Eine Wanderausstellung des Projekts ELLA zeigt länderübergreifende Projekte zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Elbe und damit auch in Thüringen. Die Ausstellung erinnert weiterhin an verheerende historische Hochwässer, so an die Überschwemmung weiter Teile Thüringens durch die Unstrut vor genau 60 Jahren im März 1947. Im Museum der Natur wird noch bis zum 1. Mai 2007 die Ausstellung „Hochwasserschutz im Flussgebiet der Elbe“ gezeigt. Weitere Informationen zum Projekt sind über das Internet unter www.ella-interreg.org zu beziehen. Verantwortungslose Hundehalter provozieren Ärger Speziell in den Wintermonaten häufen sich massive Beschwerden von Bürgern über nicht entfernte Hundehaufen auf Gehwegen, Straßen, Grünstreifen und in öffentlichen Anlagen. Besonders in den Jahreszeiten, in denen es abends früher dunkel und morgens später hell wird, lassen manche Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ohne Skrupel gegenüber ihren Mitmenschen zurück. Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha hat in einem speziellen Schreiben im Zusammenhang mit der Versendung der Hundesteuerbescheide in der Stadt Gotha auf das Problem der Hundehaufen hingewiesen und an das verantwortungsbewusste Handeln und die gegenseitige positive Einflussnahme der Hundhalter und Bürger untereinander appelliert. Gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung der Stadt Gotha ist im § 21 Abs. 2 der Hundehalter oder von dem mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte zur Beseitigung der Verunreinigung u. a. durch Kot verpflichtet. Verstöße gegen diese Verpflichtung stellen gemäß § 27 Pkt. 39 eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 geahndet werden. Zur Kontrolle der Einhaltung von Ver- bzw. Geboten sind zur Zeit 10 Mitarbeiter im Außendienst in 2 Schichten Montag bis Samstag im Einsatz. Bereits im Jahr 2003 wurde mit einer groß angelegten Aktion unter dem Motto „Müll macht schlechte Laune“ in verschiedenen Veranstaltungen und einer Plakataktion versucht, die Gothaer Bürger und Gäste zu diesem Thema zu sensibilisieren, wonach auch entsprechende Erfolge spürbar waren. Straßenfest im Gewerbegebiet Gotha-Süd Am 27. und 28. April 2007 feiert das Herkules E-Center „100 Jahre Edeka“. Dieses Jubiläum nehmen die Gewerbetreibenden des Gewebegebietes Gotha-Süd zum Anlass, sich bei ihren Kunden mit einem Straßenfest für die langjährige Treue zu bedanken. Händler und Gewerbetreibende präsentieren sich und ihre Angebote als starke Gemeinschaft in der einzigartigen Open Air Meile Harjesstraße. Entlang der Harjesstraße wird es vielfältige Angebote an Speisen und Getränken, Spiel und Spaß für Kinder und Erwachsene wie Kinderschminken, Edeka-Jubiläums-Truck und viele weitere Überraschungen geben. Neben informativen und unterhaltenden Angeboten der Verkehrswacht, einer Oldtimer Show, musikalischer Umrahmung durch das Fanfaren und Showorchester, uvm. warten die Gewerbetreibenden mit einer Vielzahl von Verkostungen und lukrativen Tagesangeboten auf. Die Händler und Gewerbetreibenden haben sich entschieden im Rahmen des Straßenfestes für den Wiederaufbau der Orangerie zu werben und zu sammeln und somit ihre Verbundenheit mit der Stadt Gotha zu dokumentieren. Zu diesem Anlass wird ein Vertreter des Herkules E-Center die erste Flasche des exklusiv aufgelegten „Orangerie – Brut“ übergeben und den offiziellen Verkauf des Sekts zu Gunsten der Orangerie starten. Alle Gothaer und Nichtgothaer sind herzlich zu diesem Straßenfest eingeladen. Das Straßenfest beginnt am 27. April um 8.00 Uhr, um 14.00 Uhr erfolgt die feierliche Eröffnung des Straßenfestes durch den Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch. Die Besucher erwartet bis 22.00 Uhr ein Feuerwerk von Angeboten und Überraschungen für die ganze Familie. Am 28. April gibt es von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Verlängerung. Bekämpfung illegaler Graffiti Sehr geehrter Hauseigentümer, Vandalismusschäden, weggeworfene Abfälle und vor allem Farbschmierereien haben in den letzten Jahren zugenommen und lassen das Stadtbild unattraktiv und schmutzig erscheinen. Dieser Entwicklung muss mit allen Möglichkeiten und in einem breiten Bündnis aller zuständigen Behörden und Betroffenen entgegengewirkt werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadt, sowie dem Aufruf an die Bevölkerung, durch Meldung von Vorgängen aktiv mitzuarbeiten, haben wir der Entwicklung zumindest teilweise entgegenwirken können. Ein besonderes Problem stellt das illegale Besprühen von privaten und öffentlichen Gebäuden dar. Seit Anfang des Jahres beschäftigt sich eine Mitarbeiterin der Sicherheits- und Ordnungsbehörde als Graffitibeauftragte intensiv mit dieser Problematik. Durch legale Graffitiprojekte, wie das Gestalten von der Waldbahnhaltestelle „Boxberg“, Aufklärung an den Schulen und Verteilen von Informationsmaterial wird versucht den Kontakt zu den Jugendlichen aufzubauen und einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden. Um jugendlichen Farbschmierer habhaft zu werden, arbeitet das Ordnungsamt eng mit der Polizei Gotha zusammen, so gibt es in den Nachtstunden regelmäßig gemeinsame Streifengänge. Es ist nicht einfach diese Jugendlichen auf frischer Tat zu ertappen, aber nicht unmöglich. Ein Entgegenwirken ist dringend notwendig, denn jede Schmiererei an Hauswänden u. a. ist eine Sachbeschädigung. (§ 303 Strafgesetzbuch) und gilt als Antragsdelikt, d. h. die Straftat wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt und die erforderlichen Daten bekannt sind. Da viele illegal gesprühte Graffiti fast schon wie eine Unterschrift von bestimmten Sprayern ist, werden Fotos von Graffiti bei der Polizei sowie beim Ordnungsamt in einer digitalen Datei als Beweismittel hinterlegt und dadurch konnte man so manchem Sprayer mehrere Straftaten nachweisen. Nach der Strafanzeige müssen diese Schmierereien chnell entfernt oder überstrichen werden. Nur so wird ein Sprayer nicht das erreichen, was er will: Aufmerksamkeit, Bestätigung und Berühmtheit. Er will, dass sein Werk lange und von vielen bewundert wird. Die Städte Bielefeld, Köln und Münster haben mit dieser Methode bereits erfolgreich gearbeitet. In diesem Jahr wollen wir verstärkt diese Möglichkeit wahrnehmen um unsere Stadt wieder für ihre Bürger und Touristen attraktiver zu machen. Bitte helfen Sie mit und vernichten Sie Schmierereien an den Wänden Ihrer Gebäude, möglichst schnell und konsequent, auch in Wiederholungsfällen. Unterstützen Sie unsere Aktion, denn nur gemeinsam können wir der Verunstaltung unserer Stadt Gotha entgegenwirken. Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Fotowettbewerb zum Subbotnik Für den 20. und 21. April 2007 hat Oberbürgermeister Knut Kreuch zum „Gotha – Subbotnik“ aufgerufen. Da an solch einem Tag auch manche lustige Dinge gefunden werden, hatte Herr Wilfried Kahle die Idee, einen Subbotnik-Fotowettbewerb zum Thema: Das Foto zum Subbotnik, lustiges, vorher-nachher-Foto, wir machen mit! auf seiner Homepage www.gothainfo.de zu starten. Die Galerie wird eingerichtet unter http:// www.gotha-info.de/galerie/. Nutzer der Galerie bekommen einen Zugang mit dem Benutzernamen: „Subbotnik“ und dem Passwort: „Machmit“ und können Fotos selbst hoch laden und einen Text dazu schreiben. Dann wird die Galerie von einer Jury ausgewertet. Die Bilder können einen Monat auch von Nutzern bewerten werden. Sicherung des Synagogendenkmals Gegenwärtig wird das 8- und 11-geschossige Wohnhaus Moßlerstraße Nr. 4 – 8 abgerissen. Zur Vermeidung von Beschädigungen im Verlauf der Abrissarbeiten wurde das an der Nordseite des Wohnhauses befindliche Denkmal für die ehemalige Gothaer jüdische Synagoge für die Zeit der Bauarbeiten in Absprache mit dem Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde, der Stadtverwaltung und dem Eigentümer der Immobilie demontiert und zur Sicherung zeitweilig in einer Einrichtung der Stadtverwaltung eingelagert. Das Denkmal war 1988 zur 50-jährigen Besinnung an die Zerstörung der Synagoge durch Gothaer Nationalsozialisten in der Pogromnacht 09. 11. 1938 eingeweiht worden. Nach Abschluss der Abrissarbeiten wird das Denkmal wieder aufgestellt. Es bleibt Bestandteil der künftigen Freiflächengestaltung in der Moßlerstraße. Unikate Ostergrüße aus Gotha Aus Gotha können in diesem Jahr ganz besondere Osterkarten verschickt wer��������� den. Ute Schmidt hat Ostereier mit Sehenswürdigkeiten der Residenzstadt gefertigt und vom Gothaer Fotografen Lutz Ebhardt ins Bild setzen lassen. Entstanden sind einzigartige Postkarten, die in der Gotha-Information und im Bastelladen in der Querstraße erhältlich sind. Von jeder verkauften Karte kommen 10 Cent der OrangerieSanierung zugute. �������������������������������������� Nichtamtlicher Teil Einführung der Gothaer Kita-Karte zum 01. 05. 2007 Mit der Verabschiedung des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes (ThürKita-G) zum 01. 01. 2006 sind für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen wichtige Änderungen in Kraft getreten. Jedes Kind hat mit Vollendung des 2. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Gleichzeitig können Eltern entscheiden, welche Kindereinrichtung ihr Kind besuchen soll. Die freie Wahl einer Kindereinrichtung ist nur möglich, wenn in der gewünschten Einrichtung freie Plätze vorhanden sind. Um für Eltern mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gotha die Beantragung eines Platzes in der gewünschten Kindereinrichtung zu erleichtern, Trägern von Kindereinrichtungen eine gezielte Planung der erforderlichen Plätze zu ermöglichen und somit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in höchstem Maße zu entsprechen, müssen Doppelanmeldungen ausgeschlossen werden. Entsprechend der Beschlussfassung durch den Gothaer Stadtrat in der Stadtratssitzung am 31. 01. 2007 wird die Gothaer Kita-Karte zum 01. 05. 2007 eingeführt. Die Gothaer Kita-Karte ist kostenlos und wird auf Antrag in der Stadtverwaltung Gotha Schul- und Jugendamt, Zimmer 120/121 Neues Rathaus Ekhofplatz 24 99867 Gotha ausgestellt. Die Gothaer Kita-Karte berechtigt Familien zur Nutzung eines Betreuungsangebotes für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt oder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in Gothaer Kindereinrichtungen. Mit der Anmeldung eines Kindes in der Kindereinrichtung und einer Platzzusage durch die Leiterin oder den Träger verbleibt die Kita-Karte in der Einrichtung bzw. beim Träger. Durch die Annahme der Kita-Karte ist die Platzzusage für das Kind verbindlich. Bei einem gewünschten Wechsel der Einrichtung wird die Kita-Karte wieder ausgehändigt und die Eltern übergeben diese in der neuen Einrichtung. Die Beantragung der Gothaer Kita-Karte soll in der Regel 6 Monate vor Inanspruchnahme eines Platzes erfolgen. Für Kinder, welche bereits zum 01. 05. 2007 eine Kindereinrichtung besuchen, ist die Beantragung einer Kita-Karte nur bei einem Wechsel der Betreuungsform (z. B. von Krippe in KG) oder der Einrichtung erforderlich. Bei Abmeldung eines Kindes zur Schule oder bei Wegzug aus Gotha ist die Kita-Karte durch die Leiterin oder den Träger an die Stadtverwaltung Gotha zurück zu geben. Ab 05. 04. 2007 sind die Anträge zur Gothaer Kita-Karte in allen Kindereinrichtungen der Stadt Gotha, in der Infothek im Rathaus, im Bürgerbüro im Neuen Rathaus erhältlich und können im Internet abgerufen werden. Auch die Vorlage im Rathaus-Kurier ist verwendbar. Für Familien, welche ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Gotha haben, jedoch ein Betreuungsangebot in der Stadt Gotha auf Grund des Wunsch und Wahlrechtes nutzen möchten, trifft die Regelung zur Gothaer KitaKarte nicht zu. Informationen für Eltern zur Gothaer Kita-Karte Die Gothaer Kita-Karte berechtigt Eltern mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gotha ihr Kind in einer Kindereinrichtung der Stadt Gotha entsprechend ihrer Wahl anzumelden. – Entscheiden sich Eltern für eine Einrichtung in Trägerschaft der Stadtverwaltung Gotha, wird die Anmeldung im Schul- und Jugendamt der Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24, entgegengenommen. – Soll das Kind eine Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft besuchen, so ist die Anmeldung bei der Leiterin der gewünschten Kindereinrichtung vorzunehmen. – Mit der Anmeldung des Kindes für einen KitaPlatz ist die Gothaer Kita-Karte in der jeweiligen Einrichtung oder im Schul- und Jugendamt vorzulegen. Mit der verbindlichen Platzzusage für das Kind verbleibt die Kita-Karte bei der Leiterin der Einrichtung (bei Kitas in freier Trägerschaft) oder bei der Vergabestelle für KitaPlätze im Schul- und Jugendamt (bei Kitas in kommunaler Trägerschaft). Mit Annahme der Gothaer Kita-Karte ist die Platzzusage verbindlich. – Soll das Kind die Kindereinrichtung wechseln, ist die Kita-Karte an die Eltern auszuhändigen, um diese dann in der neuen Kindereinrichtung zum Zwecke der Anmeldung vorzulegen. – Eltern müssen ihr Kind, entsprechend der jeweils gültigen Benutzersatzung vom weiteren Besuch der Kindereinrichtung abmelden, z. B. beim Übergang zur Schule oder Wegzug aus der Stadt Gotha. Die Leiterin der Kindertageseinrichtung gibt dann die Gothaer Kita-Karte mit der entsprechenden Information auf der Rückseite der Kita-Karte an die Stadtverwaltung Gotha zurück. – Eltern, deren Kinder bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung (ab 01. 05. 2007) eine Kindereinrichtung besuchen, ist die Antragstellung für eine Gothaer Kita-Karte nur beim Wechsel der Betreuungsform (von KK in KG) oder beim Wechsel der Kindereinrichtung erforderlich. – Die Kita-Karte ist sorgfältig aufzubewahren. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 13 Stadtverwaltung Gotha Schul- und Jugendamt Hauptmarkt 1 99867 Gotha Eingangsvermerk der Stadtverwaltung Info-Stände zum 18. Tag der Behinderten Am 16. Juni 2007 findet auf dem Gothaer Neumarkt der 18. Tag der Behinderten und 12. Selbsthilfe-Tag des Landkreises Gotha statt. Neben den schon traditionellen Informationsständen möchten wir auch den Interessenten ihre Präsentation zu diesem Fest anbieten, die bisher noch nicht teilgenommen haben. Hierbei richtet sich unsere Einladung insbesondere an Sozial-, Jugend-, Freizeit- und Sportverbände, die ihr Angebot auch Menschen mit Behinderungen vorstellen möchten. Anfragen richten Sie bitte an den Verband der Behinderten Gotha e. V., Tel. 0 36 21/ 40 80 80 und über www.vdb-gotha.de Antrag zur Ausstellung einer Gothaer Kita-Karte für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren und bis zum Schuleintritt für Kinder ab 2 Jahren bis Schuleintritt Angaben zum Kind Verband der Behinderten, KV Gotha e. V., Damaschkestraße 33, 99867 Gotha Name, Vorname: Geburtsdatum: Wohnanschrift: (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.) Gefahren auf dem Standortübungsplatz Der Standortübungsplatz Gotha „Unterm Seeberg“ liegt nördlich der Gemeinde Töpfleben am Südhang des Seeberges. Er wird ganzjährig zur Gefechts- und Schießausbildung der in Gotha stationierten Truppen genutzt. Die Grenzen des Übungsgeländes sind mit Warntafeln mit der Aufschrift Angaben zu den Personensorgeberechtigten 1. 2. Name, Vorname: telefonisch zu erreichen unter: Wohnanschrift: (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr. – wenn vom Kind abweichend) „Militärischer Sicherheitsbereich“ Grenze des Standortübungsplatzes Schieß- und Übungsbetrieb Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Nur ausfüllen bei Kindern vom 2. bis zum 3. Lebensjahr, welche Anspruch auf Thüringer Erziehungsgeld haben. (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Wurde ein Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld gestellt? ja nein Hinweis Veränderungen durch Wohnortwechsel außerhalb der Stadt Gotha sind dem Schulund Jugendamt anzuzeigen! Datum der Antragstellung: Unterschrift der Personensorgeberechtigten: Karten-Nr.: Kita-Karte mit Infloblatt erhalten am: Unterschrift des Empfängers: – – – Der Standortälteste – gekennzeichnet. Es ist nicht auszuschließen, dass im Bereich des Übungsgeländes Blindgänger und Munitionsteile lagern. Der Standortübungsplatz stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Grundsätzlich ist es verboten, Fundgegenstände auf dem Standortübungsplatz zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden. Durch den Bund wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Sperrzeiten werden den Anliegergemeinden und Nutzern des Übungsplatzes monatlich als Schießwarnung mitgeteilt. Die Eltern und das Lehrpersonal der Schulen der Anliegergemeinden werden aufgefordert, die Kinder und Schüler über die Gefahren beim Betreten des Übungsgeländes sowie das Berühren und Aufnehmen von Munitionsteilen zu belehren. gez. Ahrens Oberstleutnant und Standortältester Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Nichtamtlicher Teil Angebote der Gothaer Vereine im April URANIA Kultur- und Bildungsverein Gotha e.V. Lucas-Cranach-Haus am Oberen Hauptmarkt, Hauptmarkt 17, Tel. 85 64 20, Fax 85 64 21 www.urania-gotha.de, E-Mail: [email protected] 03.04. | 17.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus „Wenn die Psyche leidet …“ Vortrag: mit Prof. Dr. Schunk Vortrag in Vorbereitung auf die Bildungsfahrt am 10. Mai 2007 nach Bad Wildungen. 12.04. | 09.30 Uhr Lucas-Cranach-Haus Treffpunkt Arbeitskreis „Firmengeschichte“ 14.30 Uhr Lucas-Cranach-Haus URANIA-Treff 18.00 Uhr Klanghaus Siebleben INFO-Abend (eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Klanghaus Siebleben unter der Leitung von Frau Bettina Kallausch) 14.04. | 09.30 Uhr Rathaus, Bürgersaal Flurnamenforschung/Rechtsfragen, Weiterbildung der Ortschronisten und Betreuer der Heimatstuben (Eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Heimatbund Thüringen e.V.) 17.04. | 17.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus „440 Jahre Grumbachsche Händel“ Vortrag: Prof. Dr. Jochen Schröder 18.04. | 18.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus Treffpunkt Arbeitskreis „Fotografie“ Leitung: Herr Dr. Schitky 25.04. | 17.00 Uhr Lucas-Cranach-Haus „Was ich zum Alterseinkünftegesetz wissen sollte“ Vortrag: Herr Heinz Bansin 26.04. „Thüringer Porzellan“ Bildungsfahrt nach Sitzendorf Anmeldungen und nähere Informationen in der URANIA-Geschäftsstelle! Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V. Klosterstr. 5–7, Tel. 74 53 86 E-Mail: [email protected] montags | 09.30 Uhr Seniorensport 13.30 Uhr Kartenspielnachmittag dienstags | 09.30 Uhr Sport – fit ab 30 13.30 Uhr Kartenspiele 15.00 Uhr Mal- und Zeichenzirkel mit Bärbel Laue (nicht am 03.04.) mittwochs | 09.30 Uhr Seniorengymnastik für Männer und Frauen Mo 02.04. | 14.00 Uhr kreatives Gestalten mit Garnen und Wolle 16.00 Uhr Treffen der SHG „GWP“ Di 03.04. | 14.00 Uhr Osterbasteln mit Frau Kolbe 15.00 Uhr SHG „Chron. Schmerzpatienten“ Mi 04.04. | 14.00 Uhr Treffen der Postsenioren 14.00 Uhr Bowling/Kegeln in der Goldbacher Str. Do 05.04. | 14.00 Uhr Ostertanz (Kartenvorverkauf!) Sa 07.04. | 15.00 Uhr Treffen des Gehörlosenverbandes 16.00 Uhr Oldie’s mit Rudi Schambach Di 10.04. | 14.00 Uhr PRO SENIOR Hautpflege, Gelenkpflege, Arthrose, Gesprächsrunde mit Frau Felicitas Joppe Mi 11.04. | 12.00 Uhr Beratung des Blindenund Sehbehindertenverbandes 13.00 Uhr Treffen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Do 12.04. Tag der älteren Generation im Best Western Hotel „Der Lindenhof“ Fr 13.04. | 9.30 Uhr Sport der SHG „Skoliose“ Mo 16.04. | 14.00 Uhr kreatives Gestalten mit Garnen und Wolle 16.00 Uhr Treffen der SHG „GWP“ Di 17.04. | 14.00 Uhr Wanderung zum Seeberg Mi 18.04. | 14.00 Uhr Die EU und ihre Bürger – unterhaltsames Quiz mit Preisen Do 19.04. | 14.00 Uhr Frühlingsfest mit Leo Ullmann Fr 20.04. | 9.30 Uhr Sport der SHG „Skoliose“ 14.00 Uhr Frauenveranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Di 24.04. | 14.00 Uhr „Der Leinakanal“, DIA- Vortrag Mi 25.04. | 14.00 Uhr Zusammenkunft des Bundes der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen, KV Gotha Do 26.04. | 14.00 Uhr „Die Wechseljahre des Mannes“ Gesprächsrunde mit Prof. Dr. Werner Schunk Fr 27.04. | 9.30 Uhr Sport der SHG „Skoliose“ Mo 30.04. | 14.00 Uhr Musikalisches LiteraturCAFE mit Herrn Uwe Zerbst Programmänderungen vorbehalten Thüringer Arbeitslosenverband e.V. Hauptmarkt 17 a, Tel. 85 33 31 Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Fr geschlossen • Arbeitslosentreff: – Anträge zu ALG I und ALG II ausfüllen – Bewerbungen erstellen – Widersprüche bearbeiten – Erläuterung von Bewilligungsbescheiden • Seniorenarbeit / Seniorenbüro • Nähstube / Sammelbörse • Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo – Fr Termin nach Absprache jeden Montag 8.00 – 9.30 Uhr Englisch für Fortgeschrittene 13.00 – 16.00 Uhr Kreatives gestalten jeden Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Veranstaltung für Langzeitarbeitslose jeden Mittwoch 08.00 Uhr Wandertag 8.00 – 9.30 Uhr Engl. für Fortgeschrittene jeden Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Fit für den Arbeitsmarkt Arbeitslosenzentrum Gotha Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus) Tel. 89 11 85 oder 89 11 84 W – Soziale Einrichtung Gotha-West, August-Creuzburg-Str. 1, Tel. 75 72 81 O – Soziale Einrichtung Gotha-Ost, Am Volkspark 1 (Kegelbahn), Tel. 85 03 77 W – jeweils dienstags ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Arbeitslosengeld II ab 10.o0 Uhr Kreisverband zur Förderung Kinder und Jugendlicher mit ADHS – Info u. Beratung betroffener Eltern O – jeweils freitags ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Arbeitslosengeld II Mo 02.04. – W – 13.30 Uhr Kartenrunde (nach Anmeldung) Di 03.04. | 09.00 Uhr Remstädter Aue Treffp.: 09.00 Uhr alte Brauerei W – 13.30 Uhr Vortrag: Moderne Ernährung Mi 04.04. – W – 14.00 Uhr Kartenrunde Do 05.04. –W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ O – 14.00 Uhr Osternachmittag Treffpunkt: Volkspark Di 10.04. – O – 08.30 Uhr Frühstück mit Bowling – Treffp.: Volkspark 09.00 Uhr Wandergruppe: zum Boxberg Treffp.: 09.00 Uhr Wagenhalle Mi 11.04. – W – 10.00 Uhr Arbeitslosenfrühstück mit Fragen zu Hartz IV W – 14.00 Uhr Kartenrunde Do 12.04. | 09.30 Uhr Wanderung zur „Laitenbaude“ Waltershausen Treffp.: 09.30 ab Huttenstraße W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ Mo 16.04. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag (nach Anmeldung) Di 17.04. | 07.45 Uhr Wandergruppe: Hörschel (Eisenach) Treffp.: 07.45 Uhr Hbf. Mi 18.04. – W – 09.00 Uhr Vortrag „Rund um den Rennsteig“ mit Herrn Storch W – 13.30 Uhr Kartenrunde Do 19.04. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ O – 14.00 Uhr Kaffeenachmittag Treffp.t: Volkspark Mo 23.04. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag (nach Anmeldung) Di 24.04. | 09.00 Uhr Wanderung zum Krahnberg – Treffpunkt: 09.00 Uhr Arnoldi Mi 25.04. – W– 09.30 Uhr Frauenfrühstück W – 14.00 Uhr Kartennachmittag Do 26.04. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ O – 14.00 Uhr Kaffeenachmittag mit Bowling Treffp: Volkspark Mo 30.04. – W 13.30 Uhr Kartenrunde (nach Anmeldung) O – 14.30 Uhr Wir halten uns Fit! Gymnastiknachmittag – Treffp.: Volkspark Schülerhilfe: Gotha, Hauptmarkt 17, Tel. 0 36 21/89 11 84 Montag/Mittwoch/Donnerstag ab 13.30 Uhr Fahrradwerkstatt: Gotha, Oskar-GründlerStr. 2, Tel. 0 36 21/75 72 81 Zur Information: Ausrangierte Fahrräder (kein Schrott) können in unserer Fahrradwerkstatt in der Oskar-Gründler-Str. 2 abgeben werden. Hier werden sie repariert und an Bedürftige weiter gegeben. Alte Fahrräder können nach Absprache unter der Tel. 0 36 21/75 72 82 auch abgeholt werden. Freundeskreis Schlossmuseum Schloss Friedenstein Gotha e.V. E-Mail: Freundeskreis-Schlossmuseum@ t-online.de Do. 26.04. „Schönheit und Güte“ Die Gothaer Porzellanmanufaktur in ihrer Blütezeit Teegesellschaft im Rahmen der Ausstellung „250 Jahre Gothaer Porzellan – Schönheit und Güte“ Karte 19,50 und für Mitglieder des Freundeskreises 15,00 Voranmeldung unter 0 36 21/82 34-51 oder an der Museumskasse erforderlich! Nichtamtlicher Teil Freundeskreis Forschungsbibliothek Gotha Schloss Friedenstein, Tel. 3 08 00, [email protected] Mi 25.04. | 18.15 Uhr Lesesaal der Forschungsbibliothek es liest: Dr. Lutz Wagner, Direktor des Gymnasium Ernestinum Gotha Verein für Stadtgeschichte und Altstadterhaltung Gotha Tel. 22 25 12, www.altstadtverein-gotha.de Sa 28.04. | 7.30 Uhr „Auf den Spuren der Reußen“, Exkursion nach Greiz und Schleiz, (Informationen und Anmeldung in der Gotha-Information) Freundeskreis Leinakanal Horst-Dieter Ritz, Oststr. 22, Tel. 40 59 15, E-Mail: [email protected], www.leinakanalgotha.de 29.03. | 16.00 Uhr Gotha, Oststraße Vorstandssitzung 05.04. | 16.00 Uhr Mitgliederversammlung 16. – 18.04. 3 Tage Freiberg, Bergbaukanäle Exkursion, Besuch Bergakademie 26.04. | 16.00 Uhr Oststraße Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 15 art der stadt e.V. Mönchelsstr. 6, Tel. 40 29 90, E-Mail: [email protected] Förderverein Gothaer Tivoli e.V. Am Tivoli 3, Tel. 70 41 27, Fax 70 41 28, E-Mail: [email protected], www.tivoligotha.de Mo – Fr | 10.00 – 16.00 Uhr am Wochenende nach Absprache Kreisverkehrswacht Gotha e.V. Friemarer Str. 8 d, Tel. 2 82 67, E-Mail: [email protected] Verkehrsteilnehmerschulung in den Räumen der DEKRA Niederlassung Di 10.04. | 19.00 Uhr Fragen zur Pflichtversicherung des Kraftfahrzeuges, Freiwillige Versicherung, Schadensrabatt VdK Kreisverband Gotha Südstr. 15, Tel. 73 07 76 Sprechzeiten dienstags 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr KommPottPora e.V. Gotha Humboldstr. 67, Tel. 70 32 03, www.kommpottpora.de Sprechzeiten der Stadtteilarbeiter: Mi | 16.00 – 18.00 Uhr Kultur-Angebote im April 2007 • Do 05.04. | 10:00 Uhr Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde Die Geschichte vom kleinen Osterhasen Felix Anmeldung unter 03621/823448! 20:00 Uhr Stadthalle Brake Dance – Konzert • Sa 07.04. | 21:00 Uhr The Londoner Music Pub Live-Konzert mit „Schimpf und Schande“ • So 08. 04. + Mo 09.04. Tierpark Der Osterhase bringt bunte Eier 21:00 Uhr The Londoner Music Pub Live-Konzert mit „Coloured Vibes“ • Mo 09.04. | 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus Anatevka – Musical mit Gunther Emmerlich, Anke Lautenbach • Di 10. 04. | 9:00 – 12:00 Uhr Museum der Natur Malkurs mit der Kinderbuchillustratorin Frau Schmidt (tägl. bis 13. 04. 07) Anmeldung unter 0 36 21/82 30 16! 10:00 Uhr Schlossmuseum Kreativkurs „Im Reich der Flora“ (tägl. bis 13. 04. 07) Für Mädchen ab 16 Jahre • Mi 11. 04. | 10:00 Uhr Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde Frühlingserwachen – Gedichte, Lieder und Bräuche Anmeldung unter 0 36 21/82 34 48! • Do 12. 04. | 10:00 Uhr Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde Zeigt her eure Füßchen, zeigt her eure Schuh’ … Wäsche waschen zu Urgroßelterns Zeiten Anmeldung unter 03621/ 823448! • Sa 14. | 00:30 Uhr Stadthalle Bandstand – Abschluss des Kneipenfestivals • Di 17. 04. | 17:00 Uhr URANIA, Lucas-Cranach-Haus 430 Jahre Grumbach’sche Händel Vortrag Prof. Dr. Jochen Schröder 19:00 Uhr Universitäts- und Forschungsbibliothek Die fürstlichen Privatbibliotheken am Gothaer Hof in der Aufklärung Vortrag Dr. Karin Paasch, Goethe-Gesellschaft • Fr 20. 04. | 19:00 Uhr Museum der Natur Seidenstraße: Karakorum – Highway in Pakistan Lichtbildervortrag 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus Die schöne Helena Operette • Sa 21. 04. | 21:00 Uhr The Londoner Music Pub Live-Konzert mit „The Thors“ • So 22. 04. | 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus Jürgen von der Lippe mit „Alles was ich liebe“ • Mi 25. 04. | 18:30 Uhr Forschungsbibliothek Dr. Lutz Wagner liest aus Beständen der Bibliothek Lesereihe • Do 26. 04. | 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus Shakespeare in Music – 7. Konzert, Reihe A der Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl • Sa 28. 04. | 09:00 Uhr Stadthalle Frühstückstreffen für Frauen – Das hätte ich mir leichter vorgestellt – Generationskonflikte – Referentin: Anne Meiß, Marburg 20:00 Uhr Stadthalle Polars und Gäste – Konzert 20:00 Uhr Gothaer Kulturhaus Das wird nie was – Kabarett mit Bernd Lutz Lange • So 29. 04. | 19:30 Uhr Margarethenkirche Gospelsingers Langenfeld, Konzert • Mo 30. 04. Boilstädt Maibaumsetzen Ausstellungen: So 01. 04. Schlossmuseum, Westflügel Schönheit und Güte – 250 Jahre Porzellan Ausstellung (bis 30. September 2007) Haben Sie Veranstaltungswünsche, wenden Sie sich bitte an uns. Veranstaltungen für Senioren: Di | 14.00 Uhr offener Seniorennachmittag Mi | 14.00 Uhr Vortr. z. einem aktuellen Thema Do | 10.00 Uhr Seniorenfrühstück Do | 19.00 Uhr Spiele-Abend für die Großen Kino im „Londoner“ „Initiative Kino“ (Netzwerk Kommpottpora) – 2 mal im Montag freitags 21.00 Uhr im „The Londoner Music Pub“ eine Kinoveranstaltung mit dem „besondern Film“. Eintritt nur 3 Euro – weitere Informationen: www.kommpottpora.de/kino oder www.kinokiste.de Verein „L’amitié“ Humboldtstr. 95, Tel. 2 93 40, E-Mail: [email protected] Betreuungsnachmittage für Kinder u. Jugendliche mit Hausaufgabenhilfe Mo – Do 12 – 18 Uhr /Fr 12 – 14 Uhr Förderverein GoThaler-Tauschring e.V. c/o Betty Boxberger, Annastr. 4, Tel. 75 88 27, E-Mail: BettyBoxberger@ gmx.de, www.gothaler.de Treffpunkt für Mitglieder und Interessenten jeden 1. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr in der Annastr. 4 Straßenfest zum Elisabethjahr In Gotha wird es am 23. Juni 2007 ein großes christliches Straßenfest anlässlich des Elisabethjahres geben. Im Rahmen dieses Festes sollen die „Werke der Barmherzigkeit“ dargestellt werden und bis zur Mittagszeit eine Tischreihe vom Rathaus bis zum Hospital im Brühl mit Essen aufgestellt werden. Oberbürgermeister Knut Kreuch lädt zu diesem Straßenfest neben allen Gothaerinnen und Gothaern auch die bisher in Gotha wohnenden 146 Elisabeths ein und hofft, dass er bis zu diesem Termin noch weitere Damen mit diesem Namen begrüßen darf. An diesem Tag werden auch die Portalfiguren am Hospital präsentiert, die durch Initiative des Gothaer Altstadtvereins und mit großzügiger Unterstützung der Baugesellschaft Gotha GmbH restauriert werden konnten. Durch die Baugesellschaft wird anlässlich des Elisabethjahres auch die Fassade des dem Hospital gegenüberliegenden Gebäudes mit einer großen ElisabethDarstellung bespannt. Der Eingangsbereich des Hospitalgebäudes wird neugestaltet und für die Dauer des Jahres 2007 mit einer Dokumentation zum Leben und Wirken der Heiligen Elisabeth ausgestattet. Blutspendetermin Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH Albert-Schweitzer-Str. 15, 98527 Suhl Tel. 0 36 81 / 37 32 37 Mi. 25. 04. | Gotha, Mehrgenerationenhaus, Pfarrgasse 9 – 11, von 11.00 – 18.00 Uhr Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Nichtamtlicher Teil Angebote Kinder- und Jugendtreffs Städtische Jugendarbeit Gotha | Tel. (036 21) 222 150 | Fax (036 21) 222 191 | www.gotha.de BIG PAL AI S Kinder- und Jugendzentrum Big Palais Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80 Infos bei: Bernhard Krollmann, Ines Klein Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 14.00 – 22.00 Uhr Mi 14.00 – 20.00 Uhr Saisonsauftakt für Trial-Schule und Fahrradselbsthilfewerkstatt Ab Donnerstag, dem 15.03. 2007, finden wieder zeitgleich von 16.00 bis 18.00 Uhr, die Fahrradselbsthilfewerkstatt und die Trial-Schule statt. Am 21.04. ab 14.00 Uhr Frühjahrsputz mit anschließender Grillparty VERAN STA LT U N G Osterfeuer 13.04. ab 18.00 Uhr Walpurgisnacht 28.04. ab 18.30 Uhr KINDER K LU B Spielen, Basteln, Backen und ... Di – Sa | 14.30 – 17.30 Uhr Osterbastelei 03.04. | ab 14.00 Uhr Ostereiersuche im Park 05.04. | 15.00 Uhr Window Color 11.04. | ab 14.00 Uhr FIT & FU N Fitnesstraining Fußballturnier Frühjahrsolympiade Bouleturnier Di – Do | ab 18 Uhr 10.04. ab 14.30 Uhr 12.04. ab 15.00 Uhr 14.04. ab 15.00 Uhr G AMES Autorennbahn Di | ab 17 Uhr (6 Bahnen und 45 m lang!) COMPU TE R Info-Point Täglich ab 14.00 Uhr Im Internet surfen (Stunde 0,30 Euro) Computer for Kids Di | ab 14.00 Uhr ab 4 Jahre SCHULE & B E RU F Jobsuche u. Bewerbungen Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns! SIEBLEBEN Kinder- und Jugendtreff Siebleben Gleichenstraße 1 A 036 21 /85 24 96 Infos bei: Ronny Lehmann, Jens Heerda Öffnungszeiten: Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr Am 20.04. ab 14.00 Uhr Frühjahrsputz mit anschließender Grillparty PROJEK TE SmS – Spaß mit Stadtgeschichte mittwochs | ab 14.00 Uhr Upuaut – 20.04. | 18.00 Uhr Öffner der Wege K I N D E R KLUB Spielen, Basteln, Backen und … mittwochs | ab 15.00 Uhr FI T & FU N Bowling für Kids 05.04. | 15.00 Uhr Bowling 27.04. | 20.00 Uhr Tischtennisturnier 03.04. | ab 15.00 Uhr M U S I C & DANCE Tanzgruppe dienstags | ab 15.00 Uhr GAMES Spieleabend freitags | ab 19.00 Uhr DA S G E HT AUCH NOCH! Mädchentreff Kochecke Hobbyküche 14.04. | 15.00 Uhr 28.04. | 17.00 Uhr 12. & 26.04. | 16.00 Uhr SUNDHAUSEN Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7 036 21 /75 87 47 Infos bei: Marina Bechler, Thomas Kühn Öffnungszeiten: Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr Sa 14.00 – 20.00 Uhr Frühjahrsputz 18.04. ab 14.00 Uhr Anschließend gibt es Bratwürste für alle die mitgeholfen haben. K I N D E R KLUB Spielen, Basteln, Backen und … Di – Sa | ab 15.00 Uhr Tierpark Gotha 11.04., 15.00 Uhr FI T & FU N Fahrt zum TABBS 03.04. | 9.30 Uhr Maxxis Spielewelt 04.04. | 9.30 Uhr Kegeln für Kids 12.04. | 16.00 Uhr Fun-Park 13.04. | 15.00 Uhr Mühlhausen GAMES Autorennbahn im „Big Palais“ 10.04. | 15.00 Uhr K N I R P S ETREFF Di + Do | ab 15.00 Uhr DA S G E HT AUCH NOCH Kochecke Jeden Tag möglich ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Straße 2 036 21/70 85 04 Infos bei: Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten: Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr Frühjahrsputz 20.04. | ab 14.00 Uhr Wir räumen unsere Einrichtung und unser Außengelände auf PROJEKTE Soundcheck Leben mit und in der Natur Gesunde Lebensweise dienstags ab 17.00 Uhr DJ-Projekt 24.04. | 15.00 Uhr Wanderung Berggarten 10.04. | 15.00 Uhr Mixgetränke KINDERKLUB Spielen, Basteln, Backen und … donnerstags ab 15.00 Uhr FIT & FUN Bowling Schwimmbadbesuch 04.04. | ab 20.00 Uhr mittwochs ab 15.00 Uhr MUSIC & DANCE Treffpunkt „Open Mic“ Disco mit Pille & David 12. & 26.04. | 19.00 Uhr 13.04. | ab 19.30 Uhr DA S GEHT AUCH NOCH Fun-Freitag ab 18.00 Uhr Kochen, Spielen, Allerlei WORKSHOP Graffiti-Sprayer aufgepasst Der KJT „ Zelle“ bietet Interessierten Jugendlichen, ab 14 Jahre einen Workshop ab dem 28.03., jeweils mittwochs, von 15.00 bis 20.00 Uhr an. Wer Lust hat sich mal auszuprobieren oder seine Ideen umsetzen möchte, ist hier genau richtig, ihr könnt euch im KJT „ Zelle“ bei Maik oder Sven melden. Leinwände werden mit euch zusammen gebaut und die benötigten Farben werden euch gestellt. Also kommt und nutzt die Möglichkeit, ohne Stress, eure Fähigkeiten zu erweitern. Graffiti mal erlaubt Habt ihr Lust, eure Kunst der Öffentlichkeit zu zeigen? Wenn ja, haben wir etwas für euch. Thema: „Mensch und Natur“ Insgesamt stehen 2 Flächen mit den Maßen 30 m lang und ca. 2,60 m hoch zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass ihr uns einen Gestaltungsvorschlag, in Form einer Skizze mit Angabe der Flächen die Ihr dazu benötigt, einreicht. Es ist außerdem noch zu beachten, das helle Farbtöne erwünscht werden. Farbdosen werden von uns gestellt. Abgabeschluss ist der 25.04.2007 Abzugeben sind die Vorschläge im KJT „Zelle“, W.-Sylten-Str. 2, da erfahrt ihr auch alle weiteren Informationen. Ansprechpartner ist Maik Kreutzburg. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 17 Angebote in den Sommerferien 2007 Kinder- u. Jugenderholungszentrum „Am Filzteich“ Ort: Schneeberg/Erzgebirge Termin: 30.07. bis 07.08.07 Alter: 8 bis 12 Jahre Kosten: 180 Euro 200 Euro für Kinder aus dem Landkreis Leistungen: Bustransfer, Übernachtung, Vollverpflegung, incl. Programm & Eintritt Programm: – Bergwerk „St. Anna“ Zschorlau, – Tagesfahrt in den Märchen- & Erlebnispark Plohn, – Bowling-Ranch Zschorlau, – Workshop Klöppeln und Schnitzen, Disco, Basteln, Zinngießen, Strandparty, Lagerfeuer, Neptunfest, Lagerrallye, Sportspiele, Abschlussfest ... Alter: Kosten: 13 bis 16 Jahre 205 Euro 225 Euro für Kinder aus dem Landkreis Programm: – Bergwerk „St. Anna“ Zschorlau, – Tagesfahrt zum Kletterwald Pöhl, – Tagesfahrt nach Johanngeorgenstadt und Besuch des Grenzstädtchen Potucky, – Bowling-Ranch Zschorlau, – Workshop Zinngießen, Disco, kreatives Gestalten, Strandparty, Lagerfeuer, Sportspiele, Neptunfest, Abschlussfest ... Die Teilnehmer dieser Gruppe benötigen einen Kinder- oder Personalausweis! Einsteigercamp „Waldhof“ Ort: Finsterbergen Termin: 10.08. bis 16.08.07 Alter: Schüler der 1. & 2. Klasse Kosten: 120 Euro 135 Euro für Kinder aus dem Landkreis Leistungen: Bustransfer, Übernachtung, Vollverpflegung, incl. Programm & Eintritt Programm: – Wanderung auf den großen Inselberg, – Sommerrodelbahn, – geführte Waldexkursion, – Kletterwand und Baumklettern, – Badbesuch in Finsterbergen, – Nachtwanderung mit Fledermausbeobachtung, – Grillabend, Waldolympiade, Lagerfeuer, Bastelstunden, Abschlussfest und vieles mehr. „Leben wie die Siedler“ Ort: Sayda Zeit: 21.07. bis 27.07.07 Alter: 9 bis 11 Jahre 125 Euro 145 Euro für Kinder aus dem Landkreis Leistungen: Kennenlerntag in Mihla mit Schlauchbootfahrt Sayda Bustransfer, Vollverpflegung – wird unter Aufsicht selbst am offenen Feuer zubereitet, Übernachtung in Blockhütte (keine räumliche Trennung der Jungen und Mädchen), ohne Strom und fließendem Wasser, Waschen am Brunnen, incl. Programm Programm: – Fahrt mit der Seiffener „Bimmelbahn“ und Besuch des Freilichtmuseums und der Schauwerkstatt; – Sommerrodelbahn, Kremserfahrt, Reiten, – 2x Besuch des Erlebnisbades „Mulda“, – Abschlussfest mit Spielen aus der Siedlerzeit unter Anleitung eines erfahrenen Cowboys Jeder Teilnehmer benötigt einen Schlafsack! „Abenteuer Schiff“ Ort: Anklam sowie deutschpolnische Ostseeküste 1. Termin: 22.07. bis 30.07.07 2. Termin: 29.07. bis 06.08.07 Alter: 10 bis 14 Jahre Kosten: 140 Euro 165 Euro für Kinder aus dem Landkreis Leistung: Bustransfer, Übernachtung in Zwei- und Dreistock-Kojen, Vollverpflegung (wird zum Teil selbst zubereitet), incl. Programm Programmbeschreibung: Vor der deutsch – polnischen Ostseeküste kreuzen, wer kann das schon? Die Stadt Gotha und der Marineklub Gotha e.V. machen’s möglich! Je nach Wetterlage geht’s von Anklam über das Stettiner Haff nach Swinemünde bzw. über den Peenestrom Richtung Wolgast/ Peenemünde. Dazu gibt’s Interessantes über die Schiffstechnik und wenn das Wetter mitspielt – Kuttersegeln. Womöglich nehmen wir sogar an einer Segelregatta teil. Die Ausbildung an Rettungsmitteln gehört genauso dazu, wie die Vermittlung von seemännischem Grundwissen, wie das Karten lesen, das Schiff steuern und natürlich die wichtigsten Seemannsknoten. Jeder Teilnehmer braucht unbedingt einen gültigen Kinderausweis bzw. Reisepass. Anmeldungen werden nur schriftlich vom 26.03. bis 05.04.2007 entgegen genommen. Nach dem o. g. Termin werden alle Anmeldungen gesichtet und die Vergabe erfolgt entsprechend den Teilnahmebedienungen. Auf der Anmeldung müssen der Name der Erziehungsberechtigten und des Kindes, die Adresse, das Geburtsdatum des Kindes sowie die Telefonnummer angegeben werden. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an: Stadtverwaltung Gotha Schul- und Jugendamt PF 100202 99852 Gotha. oder per E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Schwimmhalle in den Osterferien 02.04. | 14 – 17 Uhr 03.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 22 Uhr Angebot Aquafit 18.30 – 19.30 Uhr 04.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 2 Uhr Angebot Aquafit 18.30 – 19.30 Uhr 05.04. | 6 – 7.30/8 – 19/20 – 22 Uhr Angebot Kleinkindschwimmen 17 – 19 Uhr 06.04. Karfreitag 8 – 12 Uhr 07.04. | 8 – 17 Uhr 08.04. | 8 – 12 Uhr mit Osterüberraschung 09.04. | 8 – 12 Uhr 10.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 22 Uhr 11.04. | 6 – 7.30/9 – 17/18.30 – 22 Uhr 12.04. | 6 – 7.30/8 – 19/20 – 22 Uhr 13.04. | 6 – 7.30/9 – 19/20 – 22 Uhr Angebot Spielspaß im Schwimmerbecken von 17 – 19 Uhr Angebot kostenlose Schwimmstufenabnahme 14.04. | 8 – 17 Uhr 15.04. | 8 – 12 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie in der Schwimmhalle oder per Tel. 75 70 75 SCHÖN! UND ERFOLGREICH? LANDESPOKAL – VIERTELFINALE Das „Schönste Fußballteam“ der Stadt Gotha bereitet sich derzeit auf den ersten Saisonhöhepunkt vor. Am Gründonnerstag, 05. April, werden die Frauen der BlueWildcats Sundhausen im Viertelfinale des Landespokals ab 17.00 Uhr versuchen, den favorisierten Landesligistinnen vom Kickelhahn, mehr als nur ein Bein zu stellen. Ilmenau ist Favorit, aber das war Weimar auch. Und die wurden bezwungen. Das Team ist optimistisch, eine weitere Überraschung landen zu können. Egal wie das Spiel ausgeht, einen Gewinner wird es auf jeden Fall geben. Die Sundhäuserinnen wollen sich bei ihren treuen Fans bedanken und verlosen unter allen Zuschauern 3 Fass Bier und eine Kiste Sekt. BÜRGERBÜRO Ihr Servicezentrum für alle Fragen Ekhofplatz 24 Mo–Do 8 – 18 Uhr, Fr 8 – 14.30 Uhr Tel. 0 36 21/222-402 Im gleichen Zeitraum erreichen Sie das Bürgertelefon 03621/222-222 Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Nichtamtlicher Teil Ein Leben für das Ehrenamt (3) Rolf Gut & Klaus Tepper Der ADMV Motorsportclubs Gotha/ Thür. e.V. mit Sitz in der Friemarer Str. 8 verbindet Amateure im Rennsport, Ralleysport, Motocross, KFZ-Veteranen und Touristiker. Als Mitglieder des Vereins treten besonders Rolf Gut und Klaus Tepper für die Belange des Vereins im Interesse und zum Wohle aller Motorsportfreunde ein. Beide sind bereits seit dem 01. Januar 1998 Mitglieder des ADMV und maßgeblich am Gelingen des jährlich stattfindenden Veteranentreffens und der Thüringer Burgenfahrt beteiligt. Auch bei allen anderen anfallenden Arbeiten und wichtigen Ereignissen sind die beiden immer zur Stelle, z.B. um MotoCross-Veranstaltungen abzusichern oder auch bei der Sanierung der Büroräume – alles ehrenamtlich und unentgeltlich. Da der Verein keinerlei Möglichkeiten hat, Ihre Arbeit finanziell zu honorieren, gilt ihnen an dieser Stelle der ganz besondere Dank und die Anerkennung ihres Engagements aller Vereinsmitglieder wie auch der Leitung des Vereins. Veranstaltungen des Frauenzentrums im April 2007 Selbstverteidigungskurs Von Frau, für Frau(en) Kennen Sie das? Sind Sie ängstlich, wenn Sie allein bei Dunkelheit noch einige Wege zu erledigen haben? Zucken Sie häufig bei Geräuschen zusammen? Laufen Sie oft mit gesenktem Blick herum? Ab jetzt ist Schluss damit! Es sollen einfache Techniken zur Abwehr von Angreifern vermittelt, in Rollenspielen mögliche Situationen durchgespielt und diverse Verhaltensregeln vermittelt werden. Beginn: 28. 03. 07 | 16.45 Uhr Ort: Frauenzentrum Gotha Anmeldung: Tel. 0 36 21/222 730 Rauchfrei in den Sommer Raucher-Entwöhnung in der Gruppe oder allein? Sich eine Aufgabe zusammen mit Gleichgesinnten vorzunehmen, bedeutet miteinander sprechen und sich über seine Erfahrungen austauschen können, gemeinsame Erfolgserlebnisse und gegenseitige Hilfe zu haben, wenn die Gefahr des Rückfalls drohen sollte. Wo finden Sie Gleichgesinnte? Im Frauenzentrum, im Brühl 4 wird das Programm zur Raucher-Entwöhnung ab Montag, dem 04. 04. 2007 angeboten. Frisch gewagt ist halb gewonnen! Wenn Sie schon oft planten, mit dem Rauchen aufzuhören, dann nutzen Sie jetzt die Chance. Sie werden sehen, es wird leichter, als Sie es sich bis jetzt vorstellen können. „Eine Chance für Raucher – Rauchfrei in 10 Schritten“ – die Kosten für die 10 Doppelstunden werden anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen zurück erstattet. In der ersten Phase analysieren die Teilnehmerinnen ihr Rauchverhalten und ihre Motivation. In der zweiten Phase, ab der 4. Stunde verändern sie ihr Rauchverhalten schrittweise, bis an einem festgelegten Tag das Rauchen ganz aufgegeben wird. Die Aufgabe des Rauchens bietet nicht nur ein finanzielles Plus, sondern einen unschätzbaren Gewinn an Lebensqualität und Genuss. Entdecken Sie Ihren guten Geschmack wieder! Denn schon ab dem zweiten Tag nach dem Rauchstop verfeinert sich Ihr Geruchs- und Geschmackssinn. In den letzten vier Zusammenkünften wird das Nichtraucherverhalten und die Identität als Nichtraucher stabilisiert, sowie Rückfällen vorgebeugt. In angenehmer Atmosphäre werden die Teilnehmerinnen gemeinsam köstliche Früchte, frische Luft und ein Leben ohne Zigarette genießen! Es lohnt sich. Kursbeginn: 04. 04. 2007 Immer mittwochs von 16.00 – 17.30 Uhr Im Frauenzentrum Gotha Brühl 4, 99867 Gotha Kursleiterin: Andrea Witt-Kunstmann Büro für Gesundheitsförderung und Raucherentwöhnung Uelleber Straße 80, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/88 63 96 Fax 0 36 21/22 32 09 aktuelle Angebote: 03. 04. 07 und 17. 04. 07 | 13.30 Aktiv II Lebenshälfte (Osterwanderung/ Gedächtnistraining) 16.00 Malkurs 16.00 SHG Panikattacken und Angstzustände 03. 04. 07 und 17. 04. 07 | 10.30 Ernährungsberatung 24. 04. 07 | SHG Morbus Crohn 04. 04. 07 | 11.00 Therapeutische Anwendungen im Solebad Tabbs 11. 04. 07 | 15.00 Treffen der Naturfreundinnen 19. 04. 07 | Wanderung von Ilmenau zum Kickelhahn 26. 04. 07 | 13.30 Literaturkreis 13. 04. 07 | 10.00 „Frauen im Gespräch“ (Frühstück anschließend „Die Wirbelsäule – Schäden, Ursachen, praktische Tipps zur Selbsthilfe“) Anmeldung erforderlich frauenzentrum Gotha Brühl 4, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/222-730 oder 222-731 Öffnungszeiten des Cafés: montags – donnerstags 10 – 18 Uhr freitags 10 – 12 Uhr ständige Angebote: montags 10.00 Gymnastik 10.30 Walking 11.15 Wirbelsäulengymnastik 13.00 Gesprächskreis „Menschen mit und nach Depressionen“ 13.30 Gymnastik 14.45 Tanz 15.00 Bowling 16.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol und Medikamente 16.15 Bauchtanz ausgenommen Ostermontag dienstags 14.00 Kreativ- Kurs 14.30 SHG Parkinson 17.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol und Medikamente 18.45 Wirbelsäulengymnastik mittwochs 10.00 Gymnastik 10.00 Gesprächskreis „Menschen mit und nach Depressionen) 15.00 Qigong 16.00 Rauchentwöhnungskurs 16.45 Selbstverteidigung donnerstags 09.30 Seniorensport 11.00 Gymnastik 14.00 Osteoporosesport 15.00 Gesprächskreis „Menschen mit und nach Depressionen“ 15.15 Osteoporosesport 17.30 Yoga 19.00 SHG Suchtbewältigung Alkohol und Medikamente 19.30 Aerobic freitags 10.00 – 12.00 Beratung von Frauen in schwierigen Lebenssituationen 10.00 Gymnastik 10.00 Mutter-Kind-Treff 14.00 Walking Städtische Betriebe stellen sich vor Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 · Seite 19 „Bestattungsinstitut Gotha GmbH – Ein zukunftsorientiertes Unternehmen“ Unsere Öffnungszeiten für Sie: Montag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Samstag: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr Sonntag: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Weitere Informationen unter: www.gotha-flor.de Pflanzen für die Bepflanzungen aller Art (Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung sowie für die Wintereindeckung) direkt vor Ort am Hauptfriedhof Gotha. Gleich neben dem neuen Blumengeschäft befindet sich die neu bepflanzte Ausstellungsfläche. Neben vielen Steinmetz-Produkten (auch für Vorgarten usw.) kann der interessierte Bürger sich Anregungen für die Bepflanzung auf den verschiedensten Grabstätten holen. Auch die unterschiedlichsten Pflanzenarten kann man sich hier einmal „in natura“ ansehen, wenn einem die lateinischen Bezeichnungen einmal nicht so geläufig sein sollten. Beratend und Ausführend steht Ihnen natürlich auch unsere kompetente Grabpflegeabteilung von Gotha-Flor zur Verfügung. Insbesondere dann, wenn es um die Pflanzenauswahl an verschiedenen Standorten auf den Friedhö- Ronald Häring Geschäftsführer (Fotos: Ronald Häring) An dieser Stelle möchte die Bestattungsinstitut Gotha GmbH die Bürgerinnen und Bürger über die weitere Entwicklung und die Erweiterung des Dienstleistungsangebotes informieren. Am 01. 03. 2007 konnte die Abteilung Gotha-Flor bereits das zweite Jubiläum begehen. Für Qualität, rasche Ausführung der Tätigkeiten und pünktliche Auslieferung der bestellten Waren bekannt, zeigte sich die Abteilung bei der diesjährigen Hochzeitsmesse in der Gothaer Stadthalle am 27. 01. 2007. Zu dieser Premiere erfreute sich der Stand von Gotha-Flor einer großen Beliebtheit. Alle erdenkliche Anlässe, ob Hochzeitsfeiern, Büro- und Geschäftsausstattungen, Jubiläen, Begrünung von Wohnbereichen bis hin zum Blumenstrauß zu allen Anlässen waren Inhalt der konstruktiven Gespräche. Ihr Ansprechpartner heißt vertrauensvoll GothaFlor. Natürlich bekommen Sie auch alle fen geht. Erfreut möchte ich an dieser Stelle den Bürgerinnen und Bürgern zur Kenntnis geben, dass unsere Grabpflegeabteilung gemäß der Aufträge aus der Bevölkerung wieder zum Osterfest die Frühjahrsbepflanzung auf dem gesamten Hauptfriedhof und auf den Außenfriedhöfen abgeschlossen haben wird, sofern die Witterung es zuläßt. Die in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 weiter geführten Arbeiten am Krematorium wurden Anfang dieses Jahres abgeschlossen. Die Sanierung des Innenbereiches des Kolumbariums ist weitestgehend abgeschlossen. Es wurden die Wandflächen komplett fertig gestellt, der Fußboden ausgetauscht, Maßnahmen für eine spätere Belüftung eingebaut und der Brunnen für eine Sanierung vorbereitet. Dankenswerter Weise hat das Museum für Regionalgeschichte wieder zwei Vitrinen zur Verfügung gestellt, um kleine Exponate zu Bertha von Suttner und zu historischen Gegenständen über das Krematorium selbst ausstellen zu können. Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 3/2007 · 25. März 2007 Nichtamtlicher Teil Einweihung „Trimm-Dich-Anlage“ Während einer öffentlichen Hauptsitzung des Kinder- und Jugendforums wurde das geplante Projekt einschließlich einer Kostenschätzung dem zuständigen OB und den anwesenden Stadträten vorgestellt. Die finanziellen Mittel für die Geräte in Höhe von 11.000 konnten bereits 2005 eingestellt werden. Im Dezember 2006 wurde mit dem Aufbau der Anlage begonnen. Die Kosten hierfür betrugen 4.150 . Die Geräte für die Trimm-Dich-Anlage wurden durch die Fa. Eibe aus Röttingen geliefert, der Aufbau der Anlage erfolgte durch die Fa. Brand aus Günthersleben. Die Gesamtkosten betragen 15.150 Auf dem Seeberg wurde durch OB Knut Kreuch eine städtische Trimm-Dich-Anlage der Öffentlichkeit übergeben. Die Idee entstand bereits 2001 und damals erfolgte auch schon die Auswahl der Trimm-Dich-Geräte durch die Mitglieder des Kinder- und Jugendforums der Stadt Gotha sowie das zuständige Schul- und Jugendamt der Stadtverwaltung. Die Anlage kann von Alt und Jung z. B. für sportliche Betätigungen beim Familienausflug am Wochenende mit anschließendem Picknick genutzt werden. Sitzgelegenheiten und eine Sitzgruppe aus Holz sind vorhanden. Vorschlägen von Gothaer Bürgern folgend wurden ein Papierkorb und eine Hundetoilette aufgestellt. Die etwas versteckt liegende Trimm-Dich-An- Tag der älteren Generation Am Donnerstag, den 12. April 2007 findet von 14.00 – 18.00 Uhr der Tag der älteren Generation im Best Western Hotel „Der Lindenhof“ statt. Die schon zur guten Tradition gewordene Veranstaltung ist ein weiterer Höhepunkt im Veranstaltungskalender für Senioren, die vom Seniorenbeirat und der Stadtverwaltung Gotha organisiert wird. Die Eröffnung der Veranstaltung übernimmt der Oberbürgermeister. An diesem Nachmit- tag stellen Vereine und Verbände ihre Arbeit im Dienst für die älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Residenzstadt vor. Musikalisch stimmungsvoll wird der Seniorenchor das Programm begleiten. Der beliebte Alleinunterhalter Leo Ullmann umrahmt das gemeinsame Kaffee trinken. Der Kartenvorverkauf – die Karte kostet 3,00 – erfolgt ab 02. April 2007 bei den beteiligten Vereinen, Verbänden und in den Seniorenclubs des Stadtgebietes. Myconius-Medaille 2007 an Jochen Peter In seiner Sitzung am 14. März 2007 hat der Stadtrat der Stadt Gotha beschlossen, die Myconius-Medaille 2007 an Herrn Jochen Peter zu vergeben. Herr Peter hat als Gründungsmitglied und jetziger Vorstandvorsitzender des Freundeskreises Schlossmuseum Schloss Friedenstein Gotha e.V. (heute 131 Mitglieder) über die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha unsere Heimatstadt noch mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Seiner Initiative ist es zu verdanken, dass Veranstaltungen wie kostenlose Schätzungen von Kunst- und Kulturgütern von renommierten Auktions- und Kunsthäusern im Schloss Friedenstein stattfanden, die ein breites Interesse und rege Aufmerksamkeit fanden. Die Veranstaltungen der Auktionshäuser Christi’es London; Busso-Peuss, Frankfurt/ Main; Kube, München und von 10 Kunsthändlern aus Bamberg wurden in der einschlägigen Presse wie „Weltkunst“, „Frankfurter Allgemeine“ und der Presse in Österreich als beispielgebend gewürdigt. Mit seiner Arbeit konnte Herr Peter enge Beziehungen zu wichtigen Museen wie dem Ostasiatischen Museum Berlin, dem Hetjes-Museum Düsseldorf, dem Stadtmuseum Eisenach, dem Landesmuseum Rudolstadt, dem Schlossmuseum Altenburg usw. aufbauen und somit Gotha als Stadt und sein Schloss Friedenstein weiter bekannt machen. Erfolgreich hat er mit großen Stiftungen Sponsoren gefunden, die den Rückkauf und die Restaurierung von Kunstschätzen der Gothaer Sammlungen unterstützten. lage kann man erreichen, wenn man Richtung Sternwarte läuft oder fährt und der ersten Abzweigung auf der linken Seite folgt. Nach ca. 200 m entlang eines Feld- und Waldweges erreicht man eine große Waldlichtung und hier warten auf einer ca. 2650 m2 großen Fläche die Sport- und Trimm-Dich-Geräte auf ihre Nutzer. Die Trimm-Dich-Anlage ist sicherheitstechnisch abgenommen. Hinweistafeln informieren über den Gebrauch der einzelnen Sportgeräte und mögliche Sportübungen. Folgende Sport- und Spielgeräte können genutzt werden: ein Wackelsteg, ein Balancetrainer, Sportgeräte zur Ausübung von Liegestütz, Klimmzügen und Wechselsprint, Klimm-Dips, eine Hangelleiter mit Hangelsteg, Bauch- und Rückentrainer, eine Dreifachsprungkombination und ein Hüpftau. Impressum Rathaus-Kurier Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/22 22 34, Fax 0 36 21/22 22 93 E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung inkl. Druck: Druckmedienzentrum Gotha GmbH Langenscheidtstraße 5, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/73 96 80, Fax 0 36 21/7 39 68 17 Auflage: 25.000 Exemplare Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der Gotha-Information kostenlos erhältlich. Einzelbezug und Abonnement über das o. g. Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-Format abrufbar. www.gotha.de/amtsblatt.asp Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem (chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt. Nächste Stadtratssitzung 25. April 2007 17.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! Nächste Ausgabe des Rathaus-Kuriers 29. April 2007