Heimunterbringung - Berufliches Schulzentrum Kulmbach
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Heimunterbringung - Berufliches Schulzentrum Kulmbach
Heimunterbringung Ist Ihr Wohnort für die tägliche Anreise zu weit von der Schule entfernt, dürfen Sie auf Antrag und nach Prüfung im Schülerwohnheim des Bayerischen Roten Kreuzes oder im Hansahotel „residieren“. Bei einer Überbelegung der Heime kann die Unterbringung auch in Pensionen oder Gasthöfen erfolgen. Anschriften: Flessastraße 1 95326 Kulmbach oder Weltrichstraße 2a 95326 Kulmbach Telefon/Fax 09221/65171 von Mo. bis Do. 13.30-22.00 Uhr (Büro) Anreise Sonntag zwischen 18.00 u. 22.00 Uhr Bitte gleich anrufen oder besser faxen und den Heimplatzbedarf mit Namen und Klassenbezeichnung anmelden und angeben, ob man mit PKW anreist!!! Die Heimleiterin Frau Neumann ist während der Schulzeit von 13.30 – 22.00 Uhr anwesend, anschließend der Sicherheitsdienst. Vom Bahnhof zum Heim läuft man ca. 15 Minuten, von dort bis zur Schule ca. 5 Minuten. (siehe Anlage 2) Der Tagessatz beträgt für den Schüler 5,10 €. Der Gesamtbetrag von 25,50 € für eine Woche ist bei der Ankunft zu bezahlen. Für Umschüler gelten andere Beträge, die in der Regel der Umschulträger übernimmt. Sie erhalten dafür Frühstück, „Lunchpaket“, warmes Abendessen und Übernachtung. Die Hausordnung ist zu beachten, da sonst der Anspruch auf Heimunterbringung entzogen werden kann (siehe Anlage 1)! Anlagen: 1. Heimordnung 2. Ausschnitt Stadtplan Kulmbach Anlage 1: Heimordnung 1. 2. Hausbereich ♦ Bei der Anreise nimmt jeder Schüler seinen Schlüssel persönlich entgegen und entrichtet seinen Eigenanteil der Heimkosten. ♦ Das Bett ist am Ankunftstag zu beziehen. Bei Versäumnis sind für zusätzliche Textilreinigungskosten 8.- Euro zu zahlen. ♦ Eine Parkmöglichkeit besteht auf dem Großparkplatz am Hallenbad. ♦ Bei der Benutzung des Fahrstuhles ist unbedingt die, im Fahrstuhl ausgewiesene, zulässige Höchstlast zu beachten um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. ♦ Jeder Schüler ist für die Sauberkeit und die Unversehrtheit seiner Zimmereinrichtung verantwortlich. Wir erwarten, dass die Zimmer am Abreisetag sauber verlassen werden. Abfall wird eigenverantwortlich in die bereitgestellten Behälter entsorgt. Getränkeflaschen sind bis Freitag aus dem Zimmer zu entfernen. ♦ Donnerstags zwischen 19.00 und 19.30 Uhr findet ein Zimmerdurchgang statt. Hierbei besteht Anwesenheitspflicht. ♦ Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und im Interesse einer angenehmen Wohn- und Arbeitsatmosphäre ist über den ganzen Tag störender Lärm im Haus zu vermeiden. Recorder und TV sind deshalb auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. In der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ist die absolute Hausruhe einzuhalten. ♦ Bei Bedarf steht zwischen 18.30 und 20.00 Uhr der Aufenthaltsraum Zi. 027 als stiller Lernraum zur Verfügung. ♦ Es besteht striktes Rauchverbot im Haus. Zuwiderhandlungen können den Heimausschluss zur Folge haben. Jedes Zimmer verfügt über eine automatische Rauch- und Brandmeldeeinrichtung. Das Auslösen dieser Einrichtung wird mit einem Ordnungsgeld von 50.- Euro belegt. ♦ Das Betreiben elektrischer Geräte zum Zubereiten von Speisen und Getränken ist aus Sicherheitsgründen im Haus nicht gestattet. ♦ Bei Hausalarm ist das Haus sofort auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Sammelpunkt ist der Schützenhausparkplatz. Der Notausstieg in der 4. Etage darf nur in Notsituationen benutzt werden. Eine missbräuchliche Nutzung kann mit Hausverbot belegt werden. Drogen / Alkohol ♦ Der Genuss und Besitz von Drogen, jeglicher Art, ist im Wohnheim und auf dem Grundstück des Heimes nicht erlaubt. Diesbezügliche Verstöße führen zum sofortigen Heimausschluss. Drogenkonsum wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. ♦ Der Genuss und Besitz von Alkohol ist im gleichen Geltungsbereich ebenfalls untersagt. Auch hier behalten wir uns bei Verstößen Ordnungsmaßnahmen vor, die bis zum Ausschluss führen können. 3. Ausgangsregelung ♦ 4. 5. 6. 7. Schüler bis 18 Jahre erhalten Ausgang bis 22.00 Uhr. Für Kinobesuche wird die Ausgangszeit nach Absprache mit dem Betreuer individuell festgelegt. Zur vereinbarten Zeit meldet sich der Schüler persönlich bei der diensthabenden Nachtbereitschaft zurück. Ab 22.00 Uhr ist die Haustüre abgesperrt. Für alle anderen Heimbewohner ist die Ausgangszeit bis 24.00 Uhr verbindlich. Ab dieser Zeit hält sich jeder Schüler auf seinem Zimmer auf. Besucherregelung ♦ Zugang zum Wohnheim haben ausschließlich Heimbewohner. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Heimleitung. Verabredungen sollten daher nur außerhalb des Hauses getroffen werden. ♦ Den Heimbewohnerinnen ist der Aufenthalt in den Zimmern der Jungen nicht gestattet. Diese Regelung greift auch in umgekehrter Form. Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung durch den Betreuer. Gegenseitige Besuche sind ab 22.00 Uhr nicht mehr gestattet. Sachbeschädigung / körperliche Gewalt ♦ Jeder Schüler haftet für sein Zimmer. Bei Sachbeschädigungen ist Schadensersatz in vollem Umfang zu leisten. Der Heimträger behält sich vor, die Schadensregulierung durch Fachbetriebe ausführen zu lassen. ♦ Das Mitbringen von Waffen und Gegenständen, die auch als Waffe verwendet werden können, ist untersagt. Körperliche Gewalt gegenüber Mitschülern wird mit Heimausschluss geahndet. Abreisetag ♦ Am Abreisetag ist das Bett abzuziehen und die Bettwäsche von jedem Schüler zur Sammelstelle im Erdgeschoss zu bringen. Für nicht erbrachte Leistung ist pro Bett eine Aufwandsentschädigung von 5.- Euro fällig. ♦ Der Zimmerschlüssel und die Fernbedienung sind bis 8.00 Uhr persönlich dem Frühdienst zu übergeben. Bei Verlust werden kosten in Höhe von 40.- Euro pro Schlüssel fällig. ♦ Das Heim wird am Freitag um 10.00 Uhr abgeschlossen. Es ist daher notwendig, das Gepäck mit in die Schule zu nehmen. Gesamtvertretung der Schüler ♦ Jeweils am 1. Blocktag im September findet für alle Schüler ein Informationsabend zur Hausordnung statt. Die Teilnahme ist für alle Schüler verpflichtend. Anlage 2: Ausschnitt Stadtplan Kulmbach von Kronach Berufsschule Wohnheime von Bayreuth