SV Motor Babelsberg e
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SV Motor Babelsberg e.V. Abteilung Polarstern Potsdam Konsumhof 1, 14482 Potsdam www.polarstern-potsdam.de [email protected] Bank: Kto-Nr.: BLZ : IBAN: BIC: Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) 1000892456 16050000 DE42 1605 0000 1000 8924 56 WELADED1PMB Anmeldung und Vertrag Mitgl.-Nr. erster Trainer Hiermit melde ich mich / meinen / unseren Sohn / unsere Tochter in dem Sportverein SV Motor Babelsberg e.V. Abteilung Polarstern Potsdam - Inline-Skater-Hockey zu nachstehenden Bedingungen an. Durch meine Unterschrift erkenne ich diese Bedingungen als verbindlich an. Name : Vorname : geb. am : in : Nationalität : Beruf : Anschrift : Telefon : Email- Adr. : (Bitte unbedingt mit angeben!) Erziehungsberechtigter / Erziehungsberechtigte : (Eltern) : Beitrag pro Jahr: .............................. € Zahlungsweise: quartalsweise ab: .................................. jährlich Sportgruppe: Inline-Laufschule Inline-Speedskating Skaterhockey (Kinder U18) Skaterhockey für Erwachsene im Ligenbetrieb Skaterhockey für Erwachsene im Hobbybetrieb unterstützendes Mitglied/passives Mitglied Erwerb Spielerpass für Skaterhockey: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Aufnahmegebühr: 10,- Euro (Beitrag 85 Euro jährlich) (Beitrag 85 Euro jährlich) (Beitrag 120 Euro jährlich) (Beitrag 150 Euro jährlich) (Beitrag 110 Euro jährlich) (Beitrag 30 Euro jährlich) ja nein (einmalig 10,- Euro; wird mit der ersten Beitragszahlung fällig) Die Zahlungen werden per Bankeinzug zu Beginn des Zahlungszeitraumes fällig. Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragszahlung fällig. Bei Rücklastschriften werden die Kosten auf das betreffende Mitglied umgelegt. Grundlage für die Höhe der Aufnahmegebühr und des Monatsbeitrages ist die gültige Gebührenordnung. Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend um jeweils 3 Monate, sofern sie nicht 1 Monat vor Quartalsende von einer Seite der Vertragspartner gekündigt wird. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen! Ich versichere, dass die im Vertrag genannte Person durch ihren Arzt als sportgesund eingeschätzt worden ist. Bestandteil der Anmeldung sind die auf Seite 2 festgelegten Vereinbarungen und die gültige Hausordnung. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung des Vereins an. Bemerkung : Potsdam, Eine Durchschrift dieses Vertrages wird als Kopie nachgereicht. Unterschrift des Vereins Unterschrift des Teilnehmers (bzw. gesetzl. Vertreters) Seite 1 von 3 SV Motor Babelsberg e.V. Abteilung Polarstern Potsdam Konsumhof 1, 14482 Potsdam www.polarstern-potsdam.de [email protected] Bank: Kto-Nr.: BLZ : IBAN: BIC: Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) 1000892456 16050000 DE42 1605 0000 1000 8924 56 WELADED1PMB Diese Vereinbarung und die Hausordnung gelten als Bestandteile des Mitgliedsvertrages, der zwischen dem Sportverein SV Motor Babelsberg e.V. Abt. Polarstern Potsdam - Inline-Skater-Hockey und dem Teilnehmer abgeschlossen wurde. A ALLGEMEINES 1. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Einrichtung des Sportvereins zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Die Trainingszeiten werden durch einen Aushang bekannt gegeben. 2. Der Sportverein übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Für alle Mitglieder besteht eine Unfallversicherung, deren Leistung im Merkblatt zum Sportversicherungsvertrag eingesehen werden kann. 3. Sachbeschädigungen im Sportverein werden auf Kosten dessen erhoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. 4. Änderungen zu den im Vertrag gemachten Angaben sind dem Sportverein sofort mitzuteilen. 5. Den Anweisungen des vom Sportverein eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. 6. Gegen eine Bilddarstellung und / oder Nennung des Mitglieds im Internet im Zusammenhang mit Wettkampferfolgen oder Vereinsaktionen habe ich keine Einwände. 7. Die aktuelle Satzung ist nachzulesen im Internet auf www.sv-motor-babelsberg.de oder in der Geschäftsstelle erhältlich. B BEITRAGSZAHLUNGEN 1. Der Beitrag wird zu Beginn des Zahlungszeitraumes von dem angegebenen Konto eingezogen. 2. Versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt werden, gesetzliche Feiertage und die Schulferien gehen zu Lasten des Teilnehmers. Sie entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Beitrages. 3. Wer grob gegen die Regeln des Anstands oder die Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei der Mitgliedsbeitrag weiter entrichtet werden muss. C WETTKAMPFTÄTIGKEIT 1. Die Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen erfolgt auf Einladung des Vereins. Die Organisation der Wettkampfveranstaltungen erfolgt durch den Verein. Anteilige Kosten können durch den Verein erhoben werden. Ein Anspruch auf die Teilnahme am Wettkampf sowie eine Teilnahmepflicht bestehen nicht. D FERIEN 1. Die Sporthallen und Trainingsstätten bleiben in den Ferien sowie zum Jahreswechsel geschlossen. Bei Abweichungen informiert die Abteilungsleitung. Die genauen Termine werden rechtzeitig und durch Aushang oder die Trainer bekannt gegeben. E SCHADENSERSATZ 1. Wird es dem Sportverein aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden. Seite 2 von 3 SV Motor Babelsberg e.V. Abteilung Polarstern Potsdam Konsumhof 1, 14482 Potsdam www.polarstern-potsdam.de [email protected] Bank: Kto-Nr.: BLZ : IBAN: BIC: Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) 1000892456 16050000 DE42 1605 0000 1000 8924 56 WELADED1PMB SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE32ZZZ00000533281 Mandatsreferenz: Ich/Wir ermächtige(n) den SV Motor Babelsberg e. V. Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom SV Motor Babelsberg e. V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber (Vorname und Nachname) E-Mail (ist unbedingt anzugeben!) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kreditinstitut BIC IBAN Ort, Datum Unterschrift(en) Fälligkeit der Beiträge: Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird zum ersten Werktag des Monats Januar mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Quartalsbeitrag: Der Quartalsbeitrag für das I. Kalenderquartal wird zum ersten Werktag des Monats Januar, der Quartalsbeitrag für das II. Kalenderquartal zum ersten Werktag des Monats April, der Quartalsbeitrag für das III. Kalenderquartal zum ersten Werktag des Monats Juli und der Quartalsbeitrag für das IV. Kalenderquartal zum ersten Werktag des Monats Oktober mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Seite 3 von 3