KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN

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KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN
KTM AG
Ergänzung der Tagesordnung
Fassung, 30.03.2016
VSG
KTM AG
mit dem Sitz in Mattighofen
ISIN: AT0000645403
Ergänzung der Tagesordnung zur
28. ordentlichen Hauptversammlung
Aufgrund eines fristgerecht und ordnungsgemäß am 29.03.2016 gestellten Ergänzungsverlangens
gemäß § 109 AktG der Aktionärin CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH, FN 264931 f, die an der
Gesellschaft 5.202.474 Stück Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 hält und damit über
einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, ist der
Vorstand verpflichtet, die Tagesordnung der im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 23.03.2016 für
den 21.04.2016 um 15:00 Uhr im Empfangsgebäude der KTM AG, Stallhofnerstraße 3, 5230
Mattighofen, einberufenen 28. ordentlichen Hauptversammlung der KTM AG wie folgt zu ergänzen:
Punkt 7. der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands der KTM AG zur Zurückziehung
der Aktien der KTM AG aus dem Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG (Delisting).
Begründung für das Verlangen der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH auf Ergänzung des
Punktes 7. der Tagesordnung:
Die Zurückziehung der Aktien der KTM AG aus dem Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG
rechtfertigt sich dadurch, dass nur mehr rund 0,6% der Aktien der KTM AG im Streubesitz gehalten
werden und die Aktien der KTM AG seit vielen Jahren nur in sehr geringen Volumina über die
Börse gehandelt werden. Die Börsenotierung wird in Zukunft für die KTM AG die Einhaltung von
weiteren Berichtspflichten und börserechtlichen Formerfordernissen mit sich bringen und damit
einen nicht unerheblich hohen administrativen und finanziellen Arbeitsaufwand verursachen.
Die Aufrechterhaltung der Einbeziehung der Aktien der KTM AG in den Dritten Markt der Wiener
Börse erscheint angesichts des geringen Streubesitzes, der geringen Liquidität der Aktie und des
hohen Aufwandes für die KTM AG nicht mehr zielführend und in keinem vernünftigen Verhältnis
zum Nutzen der Börsenotierung.
Die CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH ist der Meinung, dass die Vorteile eines Delistings bei
weitem überwiegen. Als Nachteil ist möglicherweise der wegfallende Marketingeffekt einer
Börsenotierung zu sehen. Nach einem Delisting können die Aktien der KTM AG außerbörslich
weiter gehandelt werden. Der Wegfall der Börse als Handelsplattform erschwert aber den Handel
mit Aktien der Gesellschaft. Zum Schutz des berechtigten Handelsinteresses der Aktionäre wird
die CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH daher Streubesitzaktionären der KTM AG ein
freiwilliges Erwerbsangebot unterbreiten.
KTM AG
Stallhofnerstrasse 3 // 5230 Mattighofen, Austria // P: +43 7742 / 60 00 // F: +43 7742 / 60 00-303 // www.ktm.com
EUR Bank Account: Deutsche Bank Wien // IBAN: AT22 1910 0000 3944 9000 // BIC: DEUTATWW
USD Bank Account: Deutsche Bank Wien // IBAN: AT30 1910 0000 3944 9050 // BIC: DEUTATWW
EUR Bank Account: Oberbank Mattighofen // IBAN: AT59 1504 1002 1104 2908 // BIC: OBKLAT2L
USD Bank Account: Oberbank Mattighofen // IBAN: AT72 1504 1002 1112 0662 // BIC: OBKLAT2L
UID-NR.: ATU 234 81 505 // FN: 107673v // Ried im Innkreis
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KTM AG
Ergänzung der Tagesordnung
Fassung, 30.03.2016
VSG
Die CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH hat am 29.03.2016 die Absicht bekannt gegeben, an
die Streubesitzaktionäre der KTM AG ein freiwilliges Angebot zum Erwerb der von ihnen
gehaltenen Aktien der KTM AG zu unterbreiten (Erwerbsangebot). Die Angebotsunterlage soll
spätestens am Tag der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung der KTM AG am
21.04.2016 veröffentlicht werden. Der Angebotspreis wird EUR 122,50 pro KTM-Aktie betragen
und entspricht somit dem volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der KTM-Aktie an
der Wiener Börse zum 24.03.2016 (das ist der letzte Handelstag an der Wiener Börse vor
Bekanntgabe der Absicht, ein Erwerbsangebot zu stellen). Das Angebot ist dadurch bedingt, dass
seitens der KTM AG die Zurückziehung der Aktien vom Dritten Markt der Wiener Börse angezeigt
wird.
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrates zu dem gemäß § 109 AktG ergänzend
beantragten Tagesordnungspunkt 7. mit Beschlussvorschlag:
Das Ergänzungsverlangen der Aktionärin CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH erfüllt sämtliche
gemäß § 109 AktG statuierten formellen Voraussetzungen und ist vor dem Hintergrund der
vorstehend zitierten Argumente überdies begründet.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zum ergänzten Tagesordnungspunkt 7. der
Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH
zuzustimmen.
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG):
Es liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin ab 31.03.2016, bzw. jene im Zusammenhang mit dem
Ergänzungsverlangen der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH zu Punkt 7. der Tagesordnung
ebenfalls ab 31.03.2016 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die
Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der
Gesellschaft die Formulare für die Erteilung einer durch das Ergänzungsverlangen der CROSS
KraftFahrZeug Holding GmbH zu Punkt 7. der Tagesordnung angepassten Vollmacht gemäß
§ 114 AktG zugänglich.
Mattighofen, im April 2016
Der Vorstand
KTM AG
Stallhofnerstrasse 3 // 5230 Mattighofen, Austria // P: +43 7742 / 60 00 // F: +43 7742 / 60 00-303 // www.ktm.com
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