KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN
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KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN
KTM AG Ergänzung der Tagesordnung Fassung, 30.03.2016 VSG KTM AG mit dem Sitz in Mattighofen ISIN: AT0000645403 Ergänzung der Tagesordnung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung Aufgrund eines fristgerecht und ordnungsgemäß am 29.03.2016 gestellten Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH, FN 264931 f, die an der Gesellschaft 5.202.474 Stück Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 hält und damit über einen Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, ist der Vorstand verpflichtet, die Tagesordnung der im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 23.03.2016 für den 21.04.2016 um 15:00 Uhr im Empfangsgebäude der KTM AG, Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, einberufenen 28. ordentlichen Hauptversammlung der KTM AG wie folgt zu ergänzen: Punkt 7. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands der KTM AG zur Zurückziehung der Aktien der KTM AG aus dem Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG (Delisting). Begründung für das Verlangen der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH auf Ergänzung des Punktes 7. der Tagesordnung: Die Zurückziehung der Aktien der KTM AG aus dem Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG rechtfertigt sich dadurch, dass nur mehr rund 0,6% der Aktien der KTM AG im Streubesitz gehalten werden und die Aktien der KTM AG seit vielen Jahren nur in sehr geringen Volumina über die Börse gehandelt werden. Die Börsenotierung wird in Zukunft für die KTM AG die Einhaltung von weiteren Berichtspflichten und börserechtlichen Formerfordernissen mit sich bringen und damit einen nicht unerheblich hohen administrativen und finanziellen Arbeitsaufwand verursachen. Die Aufrechterhaltung der Einbeziehung der Aktien der KTM AG in den Dritten Markt der Wiener Börse erscheint angesichts des geringen Streubesitzes, der geringen Liquidität der Aktie und des hohen Aufwandes für die KTM AG nicht mehr zielführend und in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen der Börsenotierung. Die CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH ist der Meinung, dass die Vorteile eines Delistings bei weitem überwiegen. Als Nachteil ist möglicherweise der wegfallende Marketingeffekt einer Börsenotierung zu sehen. Nach einem Delisting können die Aktien der KTM AG außerbörslich weiter gehandelt werden. Der Wegfall der Börse als Handelsplattform erschwert aber den Handel mit Aktien der Gesellschaft. Zum Schutz des berechtigten Handelsinteresses der Aktionäre wird die CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH daher Streubesitzaktionären der KTM AG ein freiwilliges Erwerbsangebot unterbreiten. KTM AG Stallhofnerstrasse 3 // 5230 Mattighofen, Austria // P: +43 7742 / 60 00 // F: +43 7742 / 60 00-303 // www.ktm.com EUR Bank Account: Deutsche Bank Wien // IBAN: AT22 1910 0000 3944 9000 // BIC: DEUTATWW USD Bank Account: Deutsche Bank Wien // IBAN: AT30 1910 0000 3944 9050 // BIC: DEUTATWW EUR Bank Account: Oberbank Mattighofen // IBAN: AT59 1504 1002 1104 2908 // BIC: OBKLAT2L USD Bank Account: Oberbank Mattighofen // IBAN: AT72 1504 1002 1112 0662 // BIC: OBKLAT2L UID-NR.: ATU 234 81 505 // FN: 107673v // Ried im Innkreis 1/2 KTM AG Ergänzung der Tagesordnung Fassung, 30.03.2016 VSG Die CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH hat am 29.03.2016 die Absicht bekannt gegeben, an die Streubesitzaktionäre der KTM AG ein freiwilliges Angebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der KTM AG zu unterbreiten (Erwerbsangebot). Die Angebotsunterlage soll spätestens am Tag der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung der KTM AG am 21.04.2016 veröffentlicht werden. Der Angebotspreis wird EUR 122,50 pro KTM-Aktie betragen und entspricht somit dem volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der KTM-Aktie an der Wiener Börse zum 24.03.2016 (das ist der letzte Handelstag an der Wiener Börse vor Bekanntgabe der Absicht, ein Erwerbsangebot zu stellen). Das Angebot ist dadurch bedingt, dass seitens der KTM AG die Zurückziehung der Aktien vom Dritten Markt der Wiener Börse angezeigt wird. Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrates zu dem gemäß § 109 AktG ergänzend beantragten Tagesordnungspunkt 7. mit Beschlussvorschlag: Das Ergänzungsverlangen der Aktionärin CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH erfüllt sämtliche gemäß § 109 AktG statuierten formellen Voraussetzungen und ist vor dem Hintergrund der vorstehend zitierten Argumente überdies begründet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zum ergänzten Tagesordnungspunkt 7. der Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH zuzustimmen. Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG): Es liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 31.03.2016, bzw. jene im Zusammenhang mit dem Ergänzungsverlangen der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH zu Punkt 7. der Tagesordnung ebenfalls ab 31.03.2016 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung einer durch das Ergänzungsverlangen der CROSS KraftFahrZeug Holding GmbH zu Punkt 7. der Tagesordnung angepassten Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich. Mattighofen, im April 2016 Der Vorstand KTM AG Stallhofnerstrasse 3 // 5230 Mattighofen, Austria // P: +43 7742 / 60 00 // F: +43 7742 / 60 00-303 // www.ktm.com EUR Bank Account: Deutsche Bank Wien // IBAN: AT22 1910 0000 3944 9000 // BIC: DEUTATWW USD Bank Account: Deutsche Bank Wien // IBAN: AT30 1910 0000 3944 9050 // BIC: DEUTATWW EUR Bank Account: Oberbank Mattighofen // IBAN: AT59 1504 1002 1104 2908 // BIC: OBKLAT2L USD Bank Account: Oberbank Mattighofen // IBAN: AT72 1504 1002 1112 0662 // BIC: OBKLAT2L UID-NR.: ATU 234 81 505 // FN: 107673v // Ried im Innkreis 2/2