Jahresbericht 2015

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Jahresbericht 2015
Jahresbericht 2015
Inhalt
1. Organe und Aktivitäten 4
2. Mitglieder
13
3. Inkasso und Tarife 15
4. Verteilung
23
5. Nationale Kooperation32
6. Internationale Kooperation
34
7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 40
8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten41
9. Aufsichtsbehörden 47
10. Jahresrechnung 201551
Impressionen aus
dem Jahr 2015
Weitere Informationen zum kulturellen
Engagement und den PR-Aktivitäten
der SWISSPERFORM finden Sie
ab Seite 41.
Editorial
Ad absurdum – oder «Wo wollen Verwaltung und
Politik die Verwertungsgesellschaften hinführen?»
Wiederum blickt SWISSPERFORM auf ein erfolgreiches
Auch die EU hat eine verstärkte Bevormundung der Ver-
Jahr zurück. Die Tarifeinnahmen konnten gesteigert
wertungsgesellschaften beschlossen. Die Grund züge der
werden, erstmals in der Geschichte wurden mehr
EU-Richtlinie sind nun ebenfalls Inhalt des Entwurfs zum
als CHF 50 Millionen zugunsten der Berechtigten
neuen Verwertungsgesellschaftengesetz von Liechten-
eingenommen. Die Kehrseite der 2015- er Medaille:
stein. Dieses auch für SWISSPERFORM und die anderen
Verschiedene Massnahmen von Politik und Verwal-
Schweizer Verwertungsgesellschaften anwendbare Gesetz
tungsstellen die Privatautonomie der Schweizer Ver-
enthält neben vielen sinnvollen und teilweise von SWISS-
wertungsgesellschaften in Frage. Eine Entwicklung
PERFORM bereits erfüllten Vorschriften leider auch abwe-
zulasten der ­Berechtigten.
gige Vorgaben. So müssten etwa die Gesellschaften an den
Die Kritik an den Schweizer Verwertungsgesellschaften
nahm in den letzten Jahren gleichermassen zu wie sie
pauschal blieb. Die Gesellschaften seien ein Fass ohne
Boden, ihre Tarife seien exorbitant, die Vewaltungskosten unverhältnismässig und die Direktorenlöhne immens.
Das beständige Rufen erklang primär an Stammtischen
und in Kommentarspalten von Gratiszeitungen. Seitens
der Urheber und Leistungsschutzberechtigten selbst war
demgegenüber anlässlich der Mitglieder- und Delegiertenversammlungen nur sehr selten Kritik an der Geschäftsfüh-
Mitgliederversammlungen jeweils elektronische Kommunikationssysteme einrichten, damit auch nicht persönlich anwesende Mitglieder zugeschaltet werden können.
Solche Massnahmen mögen zwar auf den ersten Blick als
Mehrwert für die Mitglieder erscheinen. Der damit verknüpfte zusätzliche Aufwand wäre aber unverhältnismässig, zumal es meistens kostengünstigere Lösungen gibt. In
Bezug auf das erwähnte Beispiel sehen etwa die Statuten
von SWISSPERFORM die Möglichkeit der Vertretung durch
andere Delegierte vor.
rung zu hören. Nichtsdestotrotz verstehen sich Politik und
Die Tendenzen sind klar. Die von den Gesetzgebern ge-
Verwaltung als Sprachrohr der ungefragten Berechtigten
planten Massnahmen missachten die Privatautonomie der
und fordern Massnahmen. So kam zwar im letzten Jahr
Verwertungsgesellschaften und führen zu einer staatlichen
eine (vom Bund verordnete, aber von den Verwertungsge-
Bevormundung der Berechtigten. Gleichermassen hätte
sellschaften – und somit von Ihnen als Rechtsinhaber zu
die Umsetzung dieser Vorhaben erhöhte Betriebskosten
bezahlende) Verwaltungskostenanalyse zu positiven Er-
zur Folge, die nicht vom Steuerzahler zu tragen wären, son-
gebnissen; die Schweizer Verwertungsgesellschaften und
dern von Ihnen als Mitglied von SWISSPERFORM.
insbesondere auch SWISSPERFORM weisen angemessene
Verwaltungskosten auf, und die Geschäftsführung wird als
angemessen und wirtschaftlich beurteilt Dessen ungeachtet will der Bundesrat gemäss dem Vorentwurf zum neuen
Urheberrechtsgesetz die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften massiv ausbauen. Anstelle der bisherigen
Kontrolle, welche sich auf die Einhaltung der rechtlichen
Vorschriften beschränkt, soll eine umfassende und lückenlose Angemessenheitsprüfung treten.
SWISSPERFORM wird sich dafür einsetzen, dass die Privatautonomie der Verwertungsgesellschaften möglichst
weitgehend erhalten bleibt. Damit nicht die Politik oder
die Verwaltung über Ihre Rechte entscheidet, sondern Sie
als mündiges Mitglied weiterhin selbst bestimmen können,
was Sie von Ihrer Verwertungsgesellschaft erwarten.
Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)
3
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
1. Organe und Aktivitäten
Delegierte
Folgende Personen amteten 2015 als Delegierte von
SWISSPERFORM.
schen Geschäften (Genehmigung Protokoll der Delegiertenversammlung 2014, Genehmigung des Jahresberichts
und der Jahresrechnung 2014 sowie des Berichts der Revi-
Ausübende Audiovision (8 Delegierte)
sionsstelle, Entlastung Vorstand), wurden Ersatzwahlen für
Vincent Babel, Cheyne Davidson, Ursula Hoffmann-
verschiedene Gremien durchgeführt:
Röthlisberger, Sandra Löwe, Norina Peier, Rudolf Ruch,
Richard Rost, Franziska von Fischer
Vorstand – Produzierende Phono:
Julie Born trat per Ende 2014 aus dem Vorstand von SWISS­
Ausübende Phono (12 Delegierte)
PERFORM zurück. Gemäss Statuten übernahm Lorenz
François Dinkel, Marc Fournel, Andreas Laake, Reto Paro-
Haas als das gewählte Ersatzmitglied den Vorstandssitz bis
lari, Matteo Ravarelli, Michael Ricar, Micha Rothenberger,
zur Delegiertenversammlung. Die zuständigen Delegierten
Andreas Ryser, Philipp Schweidler, Matthias Spillmann,
wählten Lorenz Haas nun für den Rest der Amtsdauer ein-
Christoph Trummer, Sepp Trütsch
stimmig. Lorenz Haas ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt
Produzierende Audiovision (8 Delegierte)
Peter Beck, Valérie Fischer, Francine Lusser, Jonas Rae-
Urheber- und Lauterkeitsrecht und seit 2012 Geschäftsführer von IFPI Schweiz.
ber, Peter Reichenbach, Paul Riniker, Theo Stich, Ruth
Vorstand – Sendeunternehmen:
Waldburger
Als Ersatz für die auf die Delegiertenversammlung zurück-
Produzierende Phono (12 Delegierte)
Julie Born, Nils Bortloff, Jack Dimenstein, Christian Fighera, Lorenz Haas, Stefania Lorenzetto, Stephan F. Peterer,
Stefan Planta, Martin Schiess, Willy Viteka, Victor Waldburger, Chris Wepfer
Sendeunternehmen (10 Delegierte)
Patrice Aubry, Shenja Tamara Erismann, Barbara Lehmann,
Giulia Meier, Martin Muerner, Danielle Nicolet, Carlo Rezzonico, Marc Savary, Thierry Savary, Jascha Schneider-Marfels
getretene Anna Mäder wurde Rossella Brughelli einstimmig gewählt. Sie ist Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion der SRG SSR sowie bei RSI und seit 2009 Mitglied in
der Fachgruppe Sendeunternehmen von SWISSPERFORM.
Ersatzmitglied Vorstand – Produzierende Phono:
Aufgrund der Wahl von Lorenz Haas in den Vorstand musste ein neues Ersatzmitglied gewählt werden, das im Falle
des Rücktritts eines Vorstandsmitglieds der Produzierenden Phono nachrücken würde. Die Fachgruppe wählte einstimmig Stefan F. Peterer, Vizepräsident der Verteilungs-
Delegiertenversammlung
und Werkkommission von SUISA sowie Projektleiter der
Die 22. Delegiertenversammlung fand am 16. Juni
Phono bei SWISSPERFORM.
2015 statt. Getagt wurde hoch über den Dächern von
Zürich im Theater Rigiblick.
Die Präsidentin von SWISSPERFORM, Danièle WüthrichMeyer, berichtete einführend über die Schwerpunkte der
Arbeit von SWISSPERFORM im Jahre 2014, und führte
«Nutzungsbezogenen Verteilung» für die Produzierenden
Fachgruppe – Ausübende Audiovision:
Als Nachfolgerin für den zurückgetretenen Hannes Steiger wählten die zuständigen Delegierten einstimmig Salva
Leutenegger, Geschäftsleiterin des SBKV.
stellvertretend den Kampf für die Leerträgervergütung,
Fachgruppe – Sendeunternehmen:
die Einigung mit den Nutzern beim Mobile Phone-Tarif
Als Ersatz für Anna Mäder wurde einstimmig Andrea Wer-
sowie die Retraite von SWISSPERFORM im Herbst 2014
der-Stern bestimmt. Sie ist Rechtsanwältin und seit 2013
an. Anschliessend informierte Poto Wegener über die ge-
stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins Interessen-
plante URG-­Revision sowie die Kernpunkte der Jahres-
gemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF).
rechnung 2014, und Michael Egli erläuterte die jüngsten
4
Entwicklungen in der Tariflandschaft. Nach den statutari-
Stiftungsräte – Stiftung Phonoproduzierende:
Die drei bisherigen Stiftungsräte Peter Frey, Marco Zanotta
und Maurizio Dottore wurden einstimmig für eine weitere
Amtsperiode gewählt.
Rücktritt von Anna Mäder
Anlässlich der Delegiertenversammlung verabschiedete
SWISSPERFORM Anna Mäder. Anna war Gründungsmitglied von SWISSPERFORM und begleitete den Verein wäh-
Stiftungsräte – Schweizerische Interpretenstiftung SIS:
rend über 20 Jahren als Mitglied der Fachgruppe Sendeun-
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl wurden folgen-
ternehmen und deren Vertreterin im Vorstand. In dieser
de Stiftungsräte einstimmig gewählt: Yvonne Burckhardt
Zeit hat sie grosse und wertvolle Beiträge geleistet; zu
(bisher), Alexandra Egli (bisher), Mischa Greull (neu / Solo-
Beginn zum Aufbau des noch jungen Vereins, anschlies-
hornist im Tonhalle-Orchester und seit 2006 Dozent an der
send als wichtiger Beistand bei der Fahrt durch teilweise
Zürcher Hochschule der Künste – ZHdK), Esther Roth (neu /
unruhige Gewässer der Vereinsgeschichte. Annas Auftreten
Präsidentin KTV - Vereinigung KünstlerInnen, Theater,
im Vorstand war ruhig und bedachtsam, ihre Beiträge da-
­VeranstalterInnen Schweiz sowie Vorstandsmitglied des
bei so prägnant und klar, dass ihr die Aufmerksamkeit der
RFV Basel) und Thomas Wild (neu / Leiter der Musikwelle
Anderen gewiss war. Anna vertrat SWISSPERFORM zudem
Redaktion SRF und über 23 Jahre Schlagzeuger bei Polo
in Tarifverhandlungen und stand dem Verein zur Lösung
Hofer und der Schmetterband).
von arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Alle diese Auf-
Stiftungsräte –
Stiftung für Radio und Kultur Schweiz (SRKS):
gaben löste sie derart konziliant, dass ihr auch uneingeschränkter Respekt der Gegenseite sicher war.
Anstelle des zurückgetretenen Robert Ruckstuhl wurde
Anna wird uns sehr fehlen. Glücklicherweise bleiben aber
einstimmig Franziska Baetcke (Programmleiterin bei SRF 2
ihr Fachwissen und ihre vermittelnde Art den Kulturschaf-
Kultur und Redaktionsleiterin des Kulturmagazins «DRS 2
fenden erhalten. Anna Mäder wurde am 24. April 2015 zur
aktuell») gewählt.
neuen Präsidentin von SUISSIMAGE gewählt. SWISSPER-
Revisionsstelle:
PWC wurde als Revisionsstelle bestätigt.
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
FORM gratuliert zu dieser Wahl, sagt Danke und wünscht
alles Gute für die neuen Aufgaben.
Im Anschluss an die Wahlen berichtete Poto Wegener über
die geplanten Änderungen der Verteilreglemente der Fachgruppen Produzierende Phono und der Ausübenden.
Abgerundet wurde die ordentliche Delegiertenversammlung 2015 mit Ausschnitten aus der neusten Produktion
des Theaters Rigiblick, das im Rahmen der Festspiele Zürich «Shakespeares sämtliche Werke (leicht gekürzt)» auf
die Bühne brachte.
Das Protokoll der Delegiertenversammlung steht seit Juli
2015 zum Download auf der Website von SWISSPERFORM
bereit. Es wird ausserdem mit der Einladung an die Delegierten zur 23. ordentlichen Delegiertenversammlung vom
14. Juni 2016 verschickt werden.
5
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vorstand
Der Vorstand von SWISSPERFORM traf sich 2015 zu vier Sit-
die Aufgaben und Stellung der Geschäftsleitung» / Zusam-
zungen. Im Zentrum standen Diskussionen und Beschlüsse
menarbeitsvertrag SWISSPERFORM – IRF) widmete sich
über die Vereinsfinanzen (Jahresrechnung 2014, Budgets
das Gremium der Diskussion aktueller Themen wie der Ver-
2015 und 2016), deren Kontrolle sowie die Besprechung
waltungskostenanalyse und der URG-Revision. Weiter im
wichtiger tariflicher Fragen. Neben weiteren nach Statu-
Fokus stand die Zusammenarbeit mit den einheimischen
ten dem Vorstand eingeräumten Geschäften sowie der
Schwestergesellschaften unter dem gemeinsamen Dach
Beschlussfassung zu Reglementen und Verträgen (Revi-
«Swisscopyright».
sionen «Geschäftsführungsreglement», «Reglement über
Die Mitglieder des Vorstands
Präsidium
Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin)
Oberrichterin, Vizepräsidentin des Handelsgerichts des Kantons Bern, 1993 - 2010
Mitglied der eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten
und verwandten Schutzrechten (ESchK), ab 2000 Präsidium, seit 2010 Präsidentin von
SWISSPERFORM, und seit 2016 Mitglied der Wettbewerbskommission WEKO.
Hanspeter Müller-Drossaart (Vizepräsident)
Schauspieler und Kabarettist, Interpret von bedeutenden Rollen in Film und Theater
(z. B. «Mario Corti» in «Grounding», «Dällebach Kari» im Musical und der Kinoverfilmung
von Xavier Koller), bekannt auch als Literatur Sprecher in Radio, TV und an Live
Anlässen, seit Sommer 2010 Vizepräsident von SWISSPERFORM.
Vertreter der Ausübenden Phono
Cla F. Nett
Jurist und Musiker, selbständiger Berater und Consultant, Inhaber eines Musikverlags
und Labels, Komponist, Textautor und als Gitarrist der «Lazy Poker Blues Band» und
weiterer Formationen im In- und Ausland auf der Bühne.
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René Baiker
Musiker (Gitarrist, Komponist, Produzent), Tontechniker und Kursleiter (Musik­
business, Urheberrecht), Vizepräsident der Schweizerischen Interpreten genossen-
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
schaft SIG, Stiftungsrat der Fondation SUISA, musikalische Highlights: Rockband
TRANSIT (mehrere Alben, Hitparade, Tourneen) und Soloprojekt MOTORBAIKS.
Beat Santschi
Musiker und Kulturmanager, Zentralpräsident des Schweizerischen Musikerverbands
SMV, Vizepräsident der Internationalen Musikerföderation FIM, Vizepräsident der
Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Präsident der Schweizerischen Koalition
für die kulturelle Vielfalt, Vizepräsident der Internationalen Föderation der Koalitionen
für die kulturelle Vielfalt FICDC.
Vertreter der Ausübenden Audiovision
Yolanda Schweri
Rechtsanwältin, seit 2000 als Anwältin tätig, seit 2007 selbständig mit eigener Kanzlei
in Zürich, seit 1997 Verwalterin der Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), Berufliche
Vorsorge für Kulturschaffende, 2000 - 2008 Geschäftsführerin von Suisseculture (Dach­
verband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz).
Elisabeth Graf
Schauspielerin, spielte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Zürich, Bern,
Winterthur, Theateraufzeichnungen und Sitcom für SRF, Hörspiele für ORF und SRF,
seit 2010 Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands SBKV.
Anne Papilloud
Studium der Politikwissenschaften an der Universität Lausanne und anschliessend
6 Jahre als Assistentin für Politikgeschichte tätig. Seit 2005 Generalsekretärin bei der
Westschweizer Theater Gewerkschaft. Mitglied des Grossen Rats des Kantons Waadt
für «laGauche», Co-Präsidentin der Stiftung Artes et Comoedia.
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Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vertreter der Produzierenden Phono
Lorenz Haas
Selbständiger Musiker und Produzent (u.a. Swandive, Musikalischer Leiter Schauspielhaus
Zürich), Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Urheber- und Lauterkeitsrecht (Film,
Werbung, Musik), Zivilprozessrecht, Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht, Schuld­
betreibungs- und Konkursrecht, Unternehmens- und Projektsanierungen. Seit 2012
­Geschäftsführer von IFPI Schweiz und Mitglied der Fachgruppe Produzierende Phono.
Nils Bortloff
Prokurist Universal Music GmbH Schweiz sowie Vice President Business & Legal
Affairs Deutschland, Schweiz, Österreich, Western Balkans bei Universal Music
Entertainment GmbH Berlin, zuvor Assistent der Direktion Ausland der GEMA sowie
bei IFPI London als Senior Legal Counsel (Licensing & E-Commerce und Internet
Piraterie) tätig, Beiratsmitglied der GVL und Mitglied des Tarifausschusses der GVL.
Victor Waldburger
Managing Director und Mitinhaber des Independent Labels und der Vertriebsfirma
TBA AG seit 1997 sowie der Phonag Records AG seit 2008, zugleich Unternehmensberater
im Music- und Entertainment Business.
Vertreter der Produzierenden Audiovision
Willi Egloff
Dr. iur., Rechtsanwalt in Bern, 1994-2012 Mitglied des Stiftungsrats der Schweizerischen
Kulturstiftung für Audiovision, 2003-2015 Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission
für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK),
1996 - 2012 Geschäftsführer der Teleproduktions Fonds GmbH, zahlreiche Veröffentlichungen zum Urheberrecht.
Valérie Fischer
Journalistin, seit 1980 Produzentin der Silvia Filmproduktion AG, 2001 Gründung­
Cobra Film AG, Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsführerin Cobra Film AG,
Produzentin von Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von
SFP (Swiss Film Producers' Association), Focal (Stiftung Weiterbildung Film und
Audiovision) und des Filmfestivals Locarno.
8
Rudolf Santschi
Ab 1970 freier Produktionsleiter für 25 Spielfilme, 1974-1975 Regieassistent an den
Basler Theatern. 1991 Gründung der TRILUNA FILM AG, Produzent von über 30 Spielund Dokumentarfilmen. 1992-2015 Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film
Producers' Association), 1996-2015 Präsident der Schweizerischen Kulturstiftung für
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Audiovision und Gesellschafter der Teleproduktions Fonds GmbH. Vertreter der Sendeunternehmen
Catherine Mettraux Kauthen
Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR, langjährige Erfahrung
im Urheberrecht und im Immaterialgüterrecht, verschiedene Veröffentlichungen
vor allem im Bereich Urheberrecht.
Anna Mäder-Garamvölgyi (bis 16.07.2015)
Fürsprecherin, selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Praxis in Bern,
Vertreterin der Sendeunternehmen in Tarifverhandlungen, Mitbegründerin und
bis 1992 Geschäftsführerin von SAFE (Swiss Anti Piracy Federation), Sekretärin und
bis 1992 Präsidentin des SVV (Schweizerischer Video Verband), Vizepräsidentin
der Eidgenössischen Schlichtungskommission nach dem Gleichstellungsgesetz,
seit 2006 Mitglied des Vorstands der Musikschule Köniz.
Rossella Brughelli (ab 16.07.2015)
Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR sowie bei RSI
Radiotelevisione svizzera di lingua italiana. Seit 2009 Mitglied der Fachgruppe
Sendeunternehmen SWISSPERFORM.
Frederik Stucki
Vizepräsident Radio Schweiz AG, Koproduzent Radiodays Europe, Vorstand
Europäischer Radioverband AER, Koproduzent zahlreicher Kulturevents, Präsident
der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, freischaffender Dozent, Fachautor
und Berater, Veröffentlichungen u.a. «Bildungshorizonte Radio und Fernsehen»
(2009), «The AER Glossaries on Key Concepts» (2011).
9
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vorstandsausschuss
Kuratorium
Mitglied des Vorstandsausschusses waren 2015 folgende
Mitglieder des Kuratoriums waren 2015 folgende Personen:
Vorstandsmitglieder, jeweils als Vertreter ihrer Fach­gruppe:
Guido Vendramini
Willi Egloff (Produzierende Audiovision)
(Vertreter Produzierende Phono, Präsident)
Lorenz Haas (Produzierende Phono)
Rolf Simmen (Vertreter Ausübende Phono)
Catherine Mettraux Kauthen (Sendeunternehmen)
Justus Bernau (Vertreter Sendeunternehmen)
Cla F. Nett (Ausübende Phono)
Yolanda Schweri (Ausübende Audiovision)
Das Kuratorium hat die Aufgabe, Zuwendungen der Kultur­
stiftungen (Stiftung für Radio und Kultur Schweiz, Stif-
Im Zentrum der fünf Sitzungen des Vorstandsausschus-
tung Phonoproduzierende und Schweizerische Interpre-
ses war die Vorbereitung der Vorstandssitzungen. Weiter
tenstiftung) im Phonobereich von über CHF 50'000.– auf
besprach der Ausschuss die Leitlinien für die Tarifver-
die Einhaltung der reglementarischen Voraus­
setzungen
handlungen fest und erörterte die politischen Themen im
zu überprüfen. Das Kuratorium erstellt jährlich einen
Zusammenhang mit Urheber-, Leistungsschutz- und Ver-
Tätigkeitsbericht zuhanden des Vorstands und der
wertungsrecht sowie die Zusammenarbeit mit den Schwei-
Delegiertenversammlung.
zer Verwertungsgesellschaften.
Fachgruppen
Das Kuratorium fasste im Jahre 2015 Beschluss zu einem
Geschäft. Das Gesuch wurde aufgrund der Prüfung auf
­Basis des Kuratoriumsreglements gutgeheissen.
Mitglieder der Fachgruppen waren 2015 folgende Personen:
Ausübende Audiovision: Yolanda Schweri (Vorsitz), Daniel
Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte Heinimann, Salva Leuten­egger
Die Besetzung der Geschäftsstelle von SWISSPERFORM
(ab 16. Juni 2015), Anne Papilloud, Irina Schönen
war auch im Jahre 2015 durch Stabilität gekennzeichnet.
Ausübende Phono: Cla F. Nett (Vorsitz), René Baiker,
Ronald D
­ angel, Monika Kaelin, Daniel Rohr, Beat Santschi,
Philipp Schweidler
Produzierende Audiovision: Willi Egloff (Vorsitz), Peter
Beck, Stefan Eberle, Valérie Fischer, Peter Reichenbach,
Rudolf Santschi, Theo Stich
Mit Roland Fleischmann (Dokumentation Phono) verliess
ein Mitarbeitender den Verein. Sarah Flückiger (Assistenz
Direktion) sowie Mike Strathmann (IT) verstärken den
­
­Betrieb neu.
Im Schnitt verfügte die Geschäftsstelle 2015 über 17.99
Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04), welche von 21.44 (Vorjahr
19.39) Mitarbeitenden besetzt wurden. Der Ausbau des
Produzierende Phono: Lorenz Haas (Vorsitz), Julie Born,
Stellenplanes ist Teil der Strategie, weniger Aufträge an
Nils ­Bortloff, ­Jörg Glauner, Stephan F. Peterer, Willy Viteka,
Aussenstehende zu vergeben und mehr Arbeiten inhouse
­Victor Waldburger
zu erledigen. Zur Bewältigung der Arbeiten im Zusammen-
Sendeunternehmen: Catherine Mettraux Kauthen (Vorsitz), Justus Bernau, Rossella Brughelli, Anna Mäder-­
Garamvölgyi (bis 16. Juni 2015), Martin Muerner, Jascha
Schneider-Marfels, Frederik Stucki, Andrea Werder-Stern
(ab 16. Juni 2015).
Die Fachgruppen befassten sich – jeweils für ihren Fach­
bereich – mit dem Erlass von Regelungen ihres Verteilreglements, mit der Aufsicht über die Verteilung, mit Beschlüssen
über Tarife und über Gegenseitigkeitsverträge mit dem Ausland sowie mit weiteren für ihren Fachbereich relevanten
Projekten.
10
Geschäftsstelle
hang mit der Datenerfassung zwecks Einführung der Nutzungsbezogenen Verteilung der Phonoproduzeten wurden
­zeitweise zwei Mitarbeiter auf Stundenbasis eingesetzt.
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Folgende Personen arbeiteten Ende 2015 für SWISSPERFORM:
Direktion
Poto Wegener (Direktor)
Michael Egli (Stellvertreter)
Ralf Goller (Stellvertreter)
Direktionsassistenz
Roman Varisco (Leiter)
Sarah Flückiger
Rechtsdienst / Tarife
Michael Egli (Leiter)
Caroline Ruckstuhl
Florina Drexel
PR & Kommunikation
Finanz- &
Rechnungswesen
Pia Bühler
EDV
Ralf Goller (Leiter)
Christian Eder
Mike Strathmann
Simon Schreiber
Annina Lutz (Leiterin)
Roman Varisco
Departement
Mitglieder
Departement
Dokumentation / Verteilung
Michael Egli (Departementsleiter)
Ralf Goller (Departementsleiter)
Mitglieder Phono
Dokumentation Phono
Michael Knobloch (Leiter)
Christian Wiedemeier (Stv.)
Katharina Bolliger
Thla Kep
Walter Hofmann (Leiter)
Mike Stocker (Stv.)
Eurydice Devergranne
Michael Furrer
Thomas Schärer
Antenne romande
David Johnson
Mitglieder / Dokumentation
Verteilung Audiovision
Verteilung Phono
Ralf Goller (Leiter)
Christian Eder
Simon Schreiber
Annina Lutz (Leiterin)
Katharina Bolliger
Michael Furrer
11
Organe und Aktivitäten
Organe und Aktivitäten
Vertretungen in anderen Gremien
Die Mitglieder der Direktion und der Geschäftsstelle
­machen die Interessen von SWISSPERFORM und deren
­Berechtigten in den Gremien verschiedenster Organisationen und Verbände geltend. Sämtliche Vertretungen
erfolgen unentgeltlich. Im Falle der Übernahme eines entgeltlichen Mandates in Zukunft wäre das entsprechende
Honorar selbstverständlich zuhanden von SWISSPERFORM
Im Einzelnen wurde SWISSPERFORM 2015
zu entrichten.
in folgenden Gremien vertreten:
• Vorstand Verein Press Play
(Poto Wegener)
• Stiftungsrat Schweizer Nationalphonothek
(Poto Wegener)
• Chartskommission Schweizer Hitparade
(Poto Wegener)
• Schiedskommission Swiss Music Award
(Poto Wegener)
• Allianz gegen die Internetpiraterie
(Poto Wegener)
• Legal Working Group SCAPR – Societies’ Council
for the Collective Management of Performers’ Rights
(Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)
• Rights Administration Working Group SCAPR
(Michael Egli, Caroline Ruckstuhl)
• Technical Working Group SCAPR / Chairman
(Ralf Goller)
• Information Technology Counsil SCAPR
(Ralf Goller)
• Technical Subgroup IPD – International Performers’
Database
(Ralf Goller)
• Technical Subgroup VRDB – Virtual Recording Database
(Ralf Goller)
• Teleproduktions-Fond GmbH / Beisitz Gesellschafterversammlung
(Annina Lutz)
• Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision / Beisitz
(Annina Lutz)
12
Mitglieder
2. Mitglieder
Auch 2015 wuchs die Anzahl der Mitglieder von
Diese leichte Stagnation hat folgenden Hintergrund: im
SWISSPERFORM. Die Steigerung fiel jedoch nicht
Rahmen des Versands der neuen Mitgliedschafts- und
derart prägnant aus wie in den Vorjahren.
Wahrnehmungsverträge haben 1'088 Mitglieder den Vertrag explizit nicht erneuern wollen, bzw. die Mitglied-
Per Ende 2015 gehörten 14'161 Mitglieder SWISSPER-
schaft wurde nach der dritten Mahnung des Vertrags
FORM an. 10'929 Mitgliedschaften mit Stimmrecht stehen
gekündigt.
3'232 Mandate ohne Stimmrecht gegenüber. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 400 Mitgliedschaften,
Es ist aber davon auszugehen, dass 2016 wiederum
deutlich weniger als in den Vorjahren, in denen jeweils
mehr als 100 Berechtigte monatlich Mitglied oder Auf-
mehr als 1'000 Neumitglieder gezählt werden konnten.
traggeber von SWISSPERFORM werden.
Mitgliederstatistik 2015
Berechtigtengruppe
Mitglieder
Leichte Stagnation bei Mitgliederzuwachs
Produzierende Audiovision
Anzahl Mitglieder /Auftraggeber
2014
2015
11'098
11'668
1'436
1'388
12'534
13'056
Produzierende Phono
349
328
Produzierende Audiovision
815
730
1'164
1'058
69
47
13'767
14'161
Ausübende Phono
Ausübende Audiovision
Total Ausübende
Total Produzierende
Sendeunternehmen
Total
Sendeunternehmen
Produzierende Phono
Ausübende Audiovision
2015
Ausübende Phono
Mitgliederentwicklung Ausübende und Produzierende
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*
2013
2014
2015
5'394
5'814
6'789
7'750
8'221
8'803
10'097
11'372
12'534
13'056
Ausübende
421
459
513
877
913
1'014
1'138
1'144
1'164
1'058
Produzierende
* seit 2012 inklusive Auftraggeber
Mitgliederentwicklung Total
14'000
12'000
10'000
8'000
7'366
8'691
9'198
9'881
11'305
12'585
13'767
14'161
2'000
6'337
4'000
5'879
6'000
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
13
Mitglieder
Mitglieder
Tätigkeit der Antenne romande
Seit 2013 ist die Antenne romande der Schweizeri-
David Johnson, Verantwortlicher der Antenne roman-
schen Interpretengenossenschaft SIG auch als offizi-
de, hat SWISSPERFORM 2015 auch bei den folgenden
elle Aussenstelle von SWISSPERFORM in der Roman-
Veranstaltungen vertreten:
die tätig. Das Westschweizer Büro wird vom Juristen
David Johnson betreut.
Auch im Berichtsjahr erwies sich die Beratungstätigkeit für
die Ausübenden, Produzenten und Nutzer in der Romandie
weiterhin als positiv und produktiv. Die Beratung erfolg-
Best Act Romandie, Swiss Music Awards, Lausanne
– 13.- 14. März 2015:
Festival Voix de Fête, Genève
te allgemein in Bezug auf die Leistungsschutzrechte, die
– 2.- 3. April 2015:
Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Verwertungs-
Rencontres Européennes des
gesellschaften, die Mitwirkungs- und Sendemeldungen,
Artistes de l’ADAMI, Metz
die Abrechnungen der Vergütungen, die Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften im Ausland, Online-­
Nutzungen, die Nutzungen von audiovisuellen Werken sowie bezüglich Gesuchen zuhanden der Stiftungen.
Die Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Mitgliedern in
der Romandie war auch im Jahr 2015 wichtig, um zu erreichen, dass diese als neue Mitglieder die ihnen zustehenden
Vergütungen erhalten.
Bezüglich Umstellung auf eine Nutzungsbezogene Verteilung bei den Produzierenden Phono hat die Antenne
– 30. Mai 2015:
Workshop über Leistungsschutzrechte,
in Zusammenarbeit mit KTV ATP, Lausanne
– 9. Juni 2015:
Workshop über Leistungsschutzrechte,
organisiert von der FCMA und «Les Eurockéennes de
Belfort», Belfort
– 10. November 2015:
«Respect Copyright», Payerne
­romande diverse Anfragen von Labels und Produzenten
– 20. November 2015:
­beantwortet, welche sich vor allem auf das Verfahren in
«Respect Copyright», Bienne
­Bezug auf die Erfassung der Aufnahmedaten bezogen.
Kontakt:
SWISSPERFORM
David Johnson
Antenne romande
Avenue de la Gare 2
2000 Neuchâtel
Tel.: +41 (0)32 724 31 25
[email protected]
14
– 19. Februar 2015:
Inkasso und Tarife
3. Inkasso und Tarife
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sieht in
Art. 60 Abs. 2 vor, dass die in einem Tarif festzusetzende
Vergütung «in der Regel» für die Urheberrechte höchstens
10% und für die Leistungsschutzrechte höchstens 3%
des Ertrags betragen darf, welchen eine Person dank der
­Nutzung von Werken und Leistungen erzielt. Gleichzeitig
besagt aber der genannte Artikel, dass die Entschädigung
so festzusetzen ist, dass die Berechtigten ein angemessenes Entgelt erhalten. Gestützt auf diese «Auffangklausel»
machte SWISSPERFORM in zwei Tarifverfahren geltend, die
Nutzung von Leistungsschutzrechten in den betroffenen
Bereichen sei derart intensiv, dass diese Angemessenheit
nur durch einen Vergütungssatz erreicht werden könne,
beiden Fragen. Bezüglich des Synchronisationsrechts, das
bei der Integration eines Handelstonträgers in eine Eigenproduktion zum Tragen kommt, bestätigte das Gericht
dagegen die Auffassung der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK), dass dieses individuell zu lizenzieren ist.
Betreffend Musikvideos waren die folgenden Fragen offen: Fallen das Vervielfältigen und das Zugänglichmachen
Inkasso und Tarife
Tarifverhandlungen
von solchen unter Art. 24b und 22c URG und damit in den
Bereich der durch SWISSPERFORM wahrzunehmenden
Kollektivverwertung? Das Bundesverwaltungsgericht verneinte dies mit der Begründung, dass Musikvideos theatralische Musikwerke seien, während die beiden genannten
URG-Bestimmungen nur auf nichttheatralische Werke der
Musik Anwendung finden.
der über 3% liegt. Doch leider unterlag SWISSPERFORM in
Die ersten beiden Punkte des Urteils focht die SRG vor Bun-
beiden Verfahren. Bereits 2014 bezeichnete das Bundesge-
desgericht an. Mit Urteil vom 4. Juni 2015 trat dieses aber
richt im GT S betreffend die privaten Sendeunternehmen
auf die Beschwerde nicht ein. Damit wurde die Sache wie-
eine Überschreitung dieses Regelhöchstsatzes als prak-
der an die ESchK zurückgewiesen, welche noch über die
tisch unmöglich. Und im letzten Jahr entschied das Bun-
Höhe der Vergütung im Punkt «in Eigenproduktionen integ-
desverwaltungsgericht in Bezug auf den GT H, dass es sich
rierte Handelstonträger» zu entscheiden hatte. SWISSPER-
bei Disco-Veranstaltungen mit einem DJ nicht rechtfertigt,
FORM beantragte diesbezüglich einen Satz von 3.315 %.
das Verhältnis von 10% für Urheber- zu 3% für Leistungs-
Die ESchK hiess aber am 18. Dezember 2015 bloss einen
schutzrechte zugunsten der Letzteren aufzubrechen. Nach-
Satz von 1.6575 % gut. Zudem beschloss sie eine Decke-
dem SWISSPERFORM auf dem Rechtsweg gescheitert ist,
lung für 2014 von CHF 100'000.–, die bis 2017 auf CHF
bleibt für sie nur noch die Möglichkeit, sich auf politischer
400'000.– erhöht wird. Die Begründung dieses Entscheids
Ebene dafür einzusetzen, dass diese unfaire Grenze aufge-
steht noch aus.
hoben wird. Die laufende Revision des Urheberrechtsgesetzes bietet sich hierfür als Chance.
Tarif A Radio
Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern
Tarif A Fernsehen
durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesell-
Verwendung von im Handel erhältlichen Ton- und Ton-
schaft (SRG) zu Sendezwecken im Radio und damit
bildträgern durch die Schweizerische Radio- und Fern-
­verbundene Nutzungen
sehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Fernsehen
und damit verbundene Nutzungen
In Bezug auf den bereits 2012 von SWISSPERFORM beantragten Tarif A Radio 2013 - 2016 war insbesondere
Anfangs 2015 war bezüglich des Tarif A Fernsehen 2014-
umstritten, ob das US-Repertoire als geschützt zu quali-
2017 ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwal-
fizieren sei. Seit für die Schweiz der WPPT (WIPO Perfor-
tungsgericht hängig, welches am 30. März 2015 ein Urteil
mances and Phonograms Treaty) in Kraft getreten ist,
über folgende strittigen Punkte fällte: Löst das Senden von
erscheint eine neue Erörterung der Rechtslage als ange-
in Eigenproduktionen integrierten Handelstonträgern eine
zeigt. Eine Bejahung dieser Frage hätte eine Erhöhung der
Vergütungspflicht aus? Ist in diesem Bereich auch die Ver-
Anzahl geschützter Aufnahmen zur Folge, für welche die
vielfältigung zu Sendezwecken gemäss Art. 24b URG zu ent-
SRG eine Vergütung zu leisten hat. Diese Angelegenheit
schädigen? Das Bundesverwaltungsgericht bejahte diese
gelangte bis vor das Bundesgericht, welches die Sache
15
Inkasso und Tarife
wiederum zur Neubeurteilung an die Eidgenössische
GT Y
Schiedskommission (ESchK) zurückwies. Diese hiess am
Abonnements - Pay Radio und TV
29. Juni 2015 den Antrag von SWISSPERFORM gut, dass
als Kriterium für die Bestimmung der Vergütungspflicht
Inkasso und Tarife
für eine Aufnahme nicht nur massgebend ist, ob das
Heimatland bzw. der Sitzstaat der Künstler bzw. Produzenten Gegenrecht gewährt (nach Rom-Abkommen), sondern auch, ob die Aufnahme in einem Mitgliedland des
WPPT veröffentlicht wurde, welches Gegenrecht gewährt.
Nach Erlass des begründeten Entscheids der ESchK erhob die SRG am 2. März 2016 dagegen Beschwerde ans
Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwertungsgesellschaften konnten sich mit den
Nutzerverbänden in den anfangs 2015 aufgenommenen
Verhandlungen auf einen neuen GT Y 2016 - 2020 einigen. Am 21. Mai 2015 wurde dieser der Eidgenössischen
Schiedskommission (ESchK) zur Genehmigung eingereicht. Dieser Tarif enthält insbesondere die folgenden
Neuerungen: Zu den Werbeeinnahmen sollen auch die
Einnahmen von Drittfirmen hinzugezählt werden. Zudem
wird der 40 % Abzug für die Werbeakquisition vollständig gestrichen. In Bezug auf die Leistungsschutzrechte
Trotz Rechtshängigkeit des Tarifs 2013 - 2016 wurden am­
sieht der Tarif für den Fernsehbereich eine Erhöhung
4. Dezember 2015 die Verhandlungen für einen neuen ­Tarif
vor. So stützte sich SWISSPERFORM in den Verhandlun-
ab 2017 aufgenommen, welche immer noch im Gange
gen auf den Bundesgerichtsentscheid vom 20. August
sind.
2012 betreffend den Tarif A Fernsehen, in welchem klargemacht wurde, dass ein Fernsehsender immer dann
GT S
einen Handelstonbildträger sendet und hierfür vergü-
Verwendung von Ton- und Tonbildträgern zu Sende-
tungspflichtig ist, wenn dieser bereits als DVD, Blu-Ray
zwecken durch private Veranstalter von Radio- und
Disc oder via Video-On-Demand im Handel erhältlich ist.
Fernsehprogrammen und mit dem Senden verbundene
Daher sind nun – ähnlich wie im neu beantragten GT S
Nutzungen
Betreffend den GT S 2015 - 2017 entschied die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) am 10. November
2014 im Sinne der Verwertungsgesellschaften, dass die
bisher vorgesehene Möglichkeit der Privatsender, für die
Werbeakquisition einen Abzug von bis zu 40% vorzunehmen, schrittweise durch einen degressiv gestalteten Pau-
2015 - 2017 – zusätzliche Vergütungssätze für die Nutzung
von Handelstonbildträgern vorgesehen. Mit Beschluss
vom 14. Oktober 2015 hiess die ESchK den Tarif gut.
GT 3a
Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hintergrundunterhaltung mittels Radio und Tonträger
schalabzug von zuletzt 15 % zu ersetzen sei. Nachdem die
Am 8. Oktober 2015 wurden die Verhandlungen eines neu-
ESchK am 9. Juli 2015 die Begründung ihres Beschlusses
en GT 3a ab 2017 aufgenommen. Eine besondere Heraus-
versandt hatte, reichte der Verband Radios Régionales Ro-
forderung für die Verwertungsgesellschaften besteht darin,
mandes (RRR) dagegen Beschwerde ein. Deren Antrag um
für die Zukunft das gesamte Inkasso neu zu organisieren.
Erteilung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Bun-
Bisher hat die Billag AG für die Verwertungsgesellschaften
desverwaltungsgericht am 12. Oktober 2015 abgewiesen.
den grössten Teil der Vergütungen eingezogen. Nach dem
Materiell macht der Verband eine unzulässige sprunghafte
revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) darf indessen
Vergütungserhöhung geltend. Das Beschwerdeverfahren
die Billag AG in der bestehenden Form nicht mehr für die
ist noch hängig.
Verwertungsgesellschaften tätig sein.
GT S - Werbefenster
GT 3a Zusatz
Werbefenster Deutschland
Entschädigung für den Sendeempfang und Aufführ-
Die Neuverhandlungen über Vergütungen bezüglich der in
der Schweiz ausgestrahlten deutschen Privatsender sind
im Gange.
ungen von Ton- und Tonbildträgern ohne Veranstaltungscharakter in Gästezimmern
Da gemäss Bundesgerichtsurteil von November 2012 basierend auf dem bestehenden GT 3a 2008 - 2013 der Einzug von Entschädigungen für das Wahrnehmbarmachen
16
von Ton- und Tonbildträgern in Hotelzimmern, Spitälern
massivere Zunahme des Streaming zu verzeichnen waren.
und Ferienwohnungen unzulässig ist, beantragten die
Bezüglich der Tarifdauer äusserten die Nutzerverbände
Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden GT 3a
das Anliegen, ab 2017 nur noch einen Tarif anstelle der bis-
Zusatz, der im November 2012 von der Eidgenössischen
herigen GT 4d, 4e (Smartphones) und 4f (Tablets) zu haben.
Schiedskommission (ESchK) genehmigt wurde. Dagegen
Entsprechend wurde der GT 4d am 1. Juni 2015 der Eidge-
ergriffen die Verbände Gastrosuisse und hotelleriesuis-
nössischen Schiedskommission (ESchK) mit bloss einjäh-
se die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, wel-
riger Gültigkeitsdauer, d.h. vom 1. Januar 2016 bis zum
ches am 14. März 2014 entschied, dass eine Vergütungs-
31. Dezember 2016, zur Genehmigung eingereicht. Diese
pflicht im fraglichen Bereich besteht, und die Sache zum
erfolgte mit Beschluss vom 14. Oktober 2015.
Neuentscheid an die ESchK zurückwies. Am 2. März 2015
genehmigte diese den Tarif rückwirkend per 1. Januar
GT 4i
2013. Begründet wurde dies dadurch, dass das Verfah-
Vergütung auf in Geräte integrierte digitale
ren schon sehr lange gedauert habe und die Nutzer sehr
Speichermedien
wohl Kenntnis über den Tarif und die daher zu bildenden
Rückstellungen hätten. Nach Zustellung des begründeten
Entscheids am 20. Mai 2015 reichten die Nutzerverbände
erneut Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ein. Mit
Zwischenentscheid vom 8. Juli 2015 verfügte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Beschwerde in Bezug auf den
rückwirkenden Vergütungs-Einzug durch die Verwertungsgesellschaften aufschiebende Wirkung zukommt, nicht
hingegen bezüglich des Einzugs ab Rechtskraft. Die Nutzerverbände haben diesen Entscheid nicht angefochten,
weshalb die Verwertungsgesellschaften nun Vergütungen
aus dem GT 3a Zusatz einziehen können. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nach wie
vor hängig.
GT 4d
Leerträger eingebaute Speicher (Harddisk und digitale
Speichermedien in mp3- und AV-Geräten)
Im Februar 2015 begannen die Verhandlungen über einen
neuen GT 4d ab 2016. Eine von den Verwertungsgesellschaften beim unabhängigen Meinungsforschungsinstitut GfS in Auftrag gegebene Nutzungsstudie ergab unter
anderem, dass das Streaming zunehmend an Wichtigkeit
gewinnt und die Anzahl legaler Angebote für die Konsumenten ansteigt. Dies sowie die Tatsache, dass die Gerätepreise kontinuierlich sinken, wirkten sich negativ auf die
kalkulierte Leerträgervergütung aus. Schliesslich einigte
man sich darauf, die Vergütungssätze im Phonobereich
Inkasso und Tarife
Inkasso und Tarife
Bereits am 10. September 2015 wurden die Verhandlungen
über einen neuen GT 4i ab 2017 aufgenommen. Die Verwertungsgesellschaften kommen damit dem Wunsch der Nutzerverbände nach einer Zusammenlegung der heutigen Tarife GT 4d, GT 4e und GT 4f nach. Die Verhandlungen dauern
noch an.
GT 7
Schulische Nutzung
GT 8
Reprografie
GT 9
Betriebliche Nutzung, Vervielfältigungen mittels
­betriebsinterner Netzwerke (Intranet)
Diese drei Tarife sind für die Zeit ab 2017 neu zu verhandeln.
Am 16. September 2015 begannen die Neuverhandlungen.
Es finden seither regelmässig einerseits Verhandlungsrunden über alle drei Tarife gemeinsam (Gesamttarifverhandlungen) und andererseits über Teiltarife (Schulen und Bibliotheken sowie Gewerbe und Dienstleistungen) statt.
GT 12
Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-TopBoxen mit Speicher und vPVR (virtual Personal Video
Recorder)
in der Kategorie bis 8 GB unverändert zu belassen und im
Bereits am 2. Juni 2015 fand eine erste Verhandlung über
Bereich von über 8 GB um 20 % zu reduzieren. Im Audio-
den neuen GT 12 ab 2017 statt. Es war vor allem den Sen-
visions-Bereich musste sogar eine Senkung der Einnah-
deunternehmen ein Anliegen, die Gespräche möglichst früh
men um rund 30 % hingenommen werden, da in diesem
aufzunehmen. Seither finden regelmässig Verhandlungsrun-
Segment eine noch markantere Preissenkung sowie eine
den statt.
17
Inkasso und Tarife
GT H
GT L
Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im
Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett
Inkasso und Tarife
Gastgewerbe
Anlässlich der Verhandlungen des GT L ab 1. Januar 2013
Mit Beschluss vom 25. November 2013 entschied die Eid-
brachte SWISSPERFORM vor, dass sie eine neue Struktur des
genössische Schiedskommission (ESchK), den strittig ein-
Tarifs mit verschiedenen Nutzerkategorien anstrebe. Des-
gereichten GT H 2014 - 2018 mit den bisherigen Ansätzen
halb solle der GT L in der vorliegenden pauschalen Struktur
weiterzuführen, d.h. mit einem Vergütungssatz für die Leis-
bloss bis Ende 2015 gelten. Von August bis Dezember 2014
tungsschutzrechte von 1.14 % der Einnahmen von Clubs
führte daher das Meinungsforschungsinstitut GfS im Auftrag
und Diskotheken. Die Verwertungsgesellschaften waren in-
von SWISSPERFORM eine Online-Umfrage bei Tanz- und
dessen der Auffassung, dass im fraglichen Bereich eine be-
Sportschulen, Fitnesscentern etc. durch, um die tariflich re-
sonders intensive Nutzung von Musik vorliegt, welche eine
levanten Nutzungen genauer zu analysieren. Die Resultate
Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Daher erhoben sie ge-
sind daraufhin in Bezug auf die Frage auszuwerten, ob eine
gen den Entscheid der ESchK Beschwerde ans Bundesver-
neue Kategorisierung des GT L sinnvoll wäre. Da die Date-
waltungsgericht. Mit Urteil vom 2. September 2015 wies die-
nerhebung und die vollständige Auswertung der Zahlen
ses die Beschwerde ab. Insbesondere folgte das Gericht der
einige Zeit in Anspruch nahmen, entschieden sich die Ver-
Auffassung von SWISSPERFORM nicht, wonach sich im Be-
wertungsgesellschaften im Januar 2015, noch keinen Antrag
reich von Discoveranstaltungen mit Disc Jockeys zumindest
für Neuverhandlungen zu stellen, weshalb sich der GT L
ein Aufbrechen der im Urheberrechtsgesetz festgehaltenen
automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. bis Ende 2016, ver-
10 : 3 - Relation zwischen Urheber- und Leistungsschutz-
längert hat. Am 4. Dezember 2015 liess SWISSPERFORM den
rechten zugunsten der Letzteren rechtfertige. Nach genauer
Nutzerverbänden die Ergebnisse der GfS-Studie zukommen
Analyse des Entscheids beschlossen die Verwertungsgesell-
und bot an, bald eine Sitzung zwecks Besprechung von Fra-
schaften, aufgrund geringer Erfolgschancen auf einen Wei-
gen abzuhalten, um einen einheitlichen Informationsstand
terzug des Urteils zu verzichten.
hinsichtlich der Verhandlungen für einen neuen Tarif mit
Gültigkeit ab 1. Januar 2018 zu erreichen. Die Nutzerverbän-
GT Ka
de zeigten Interesse an einer solchen Informationsveranstal-
Grosskonzerte und konzertähnliche Darbietungen
tung, welche SWISSPERFORM im April 2016 durchzuführen
GT Kb
Konzerte in Lokalen oder auf Geländen bis und mit 999
Personen Fassungsvermögen und Billetteinnahmen bis
und mit maximal CHF 15'000.00
beabsichtigt.
Die folgenden Gemeinsamen Tarife, deren Gültigkeitsdauer Ende 2015 auslief, wurden ohne massgebliche inhaltliche Veränderungen verlängert:
Die Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb dauern
bereits seit anfangs 2014 an – mit zwischenzeitlichem zwei-
GT 3b
maligem Verlängerungsgesuch der Tarife für 2015 und 2016.
Empfang von Sendungen Aufführungen mit Ton- und
Tonbild-Trägern zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung bis Ende 2016 mit jeweils automatischer jährlicher
Verlängerung
GT 6b
Verleihen von Werkexemplaren in Bibliotheken (Liechtensteinische Landesbibliothek) bis 22. Juli 2017
Zudem liegt bereits eine Einigung über eine Verlängerung
des GT 4 ab 2017 bis Ende 2018 vor, mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung.
18
Inkasso und Tarife
Tarifeinnahmen
Zum fünften Mal in Folge verzeichnete SWISSPER-
Die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Rechtsbe-
FORM steigende Tarifeinnahmen. Und zum ersten
reichen zeigt Folgendes:
werden.
Weitersenderechte: Weiterhin sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Weitersenderechten. Der immer noch
Die Tarifeinnahmen im Jahr 2015 beliefen sich total auf
wachsende GT 1 (+5.42 %) fing den leichten Rückgang bei
CHF 51'550'157.47, was einem Zuwachs von rund
den Tarifen GT2a und 2b auf; insgesamt beträgt der Zu-
CHF 2.86 Mio. (+5.88%) gegenüber dem Vorjahr ent-
wachs rund CHF 1.1 Mio. oder 4.96 %.
spricht. Somit setzt sich der seit 2011 bestehende
Trend steigender Einnahmen fort. Die Steigerung seit 2010
beträgt rund CHF 11 Mio. bzw. 27 %.
Aufführungsrechte: Nach dem leicht enttäuschenden
Inkasso und Tarife
Mal konnte die Grenze von CHF 50 Mio. übertroffen
Vorjahresergebnis konnte 2015 ein Zuwachs von rund CHF
350'000 Mio. bzw. 4.38 % verzeichnet werden. Die Steige-
Wiederum ist der positive Abschluss dank erfolgreichen
rung beruht primär auf Mehreinnahmen in den Tarifen GT
Tarifverhandlungen, aber auch dank gelungener Inkas-
3a R
­ adio (Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hin-
soarbeit der für die Gemeinsamen Tarife zuständigen
tergrundunterhaltung mittels Radio / + CHF 100'000.–) so-
Schwestergesellschaften SUISSIMAGE, SUISA und ProLitte-
wie GT H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im
ris, zustande gekommen.
Gastgewerbe / + CHF 170'000.–).
Der Aufwand 2015 war leicht höher als im Vorjahr, den-
Leerträgervergütung: Auch im Bereich der Leerträgerver-
noch konnte der Verwaltungskostenabzug weiter gesenkt
gütung zeichnete sich insgesamt ein positives Ergebnis ab:
werden; er belief sich auf 7.75 % gegenüber 7.88 % im
Der Zuwachs von rund CHF 280'000.– entspricht einer Stei-
Vorjahr. Der Bruttokostensatz machte 11.40% aus (2014:
gerung von 3.84 %. Dabei setzte sich der bestehende Trend
11.70 %).
fort: Der Rückgang bei den älteren Tarifen (Leerkassetten,
DVD’s usw.) hält an. Demgegenüber konnte beim TabletTarif GT 4f eine Steigerung von 7 % und beim GT 12 (SetTop-Boxen, Catch Up-TV) sogar ein Zuwachs um mehr als
30 % verzeichnet werden.
Senderechte: Bei den Senderechten stiegen die Einnahmen im letzten Jahr um CHF 1 Mio. auf CHF 11.3 Mio.
(+9.89 %). Die Einordnung dieses Resultats wird durch den
Umstand erschwert, dass 2015 wie 2013 (anders als 2014)
Nachzahlungen der SRG zu verzeichnen waren, was zu einer
Wellenbewegung führt. Positiv zu werten ist die Entwicklung
beim GT S TV (Privatsender), bei welchem die Einnahmen
nahezu verdoppelt werden konnten.
19
Inkasso und Tarife
Tarifeinnahmen aus den verschiedenen Rechten
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Weitersenderechte
18'476'474.42
19'335'356.99
20'958'456.12
22'108'769.48
23'007'901.32
24'148'123.08
Aufführungsrechte
7'214'707.06
8'326'138.24
7'708'836.25
8'114'201.05
7'914'562.11
8'262'965.82
Leerträgerentschädigung
4'858'825.31
4'544'361.16
4'358'284.04
5'064'216.58
7'389'348.95
7'672'900.05
214'401.84
162'735.17
154'969.37
99'668.89
60'189.91
38'357.71
9'854'573.00
9'246'391.12
10'708'977.90
12'170'128.71
10'316'682.81
11'337'148.75
Inkasso und Tarife
Rechte
Vermietrechte
Senderechte
13'000.00
Online-Rechte
300.00
50.00
0.00
77'662.06
9.18%
8.95%
8.28%
8.40%
7.88%
7.75%
40'618'981.63
41'614'982.68
43'889'823.68
47'557'034.71
48'688'685.10
51'550'157.47
Weitere Rechte
Verwaltungskosten
Total in CHF
Weitere Rechte
Senderechte
Vermietrechte
Weitersenderechte
Leerträgerentschädigung
Aufführungsrechte
20
Online-Rechte
Inkasso und Tarife
Tarifabkürzung
Inkasso
durch
Tarifbezeichnung
Weitersenderechte
GT 1
SUISSIMAGE
Weiterverbreitung von Programmen über Kabel
GT 2a
SUISSIMAGE
Weiterverbreitung über Umsetzer
GT 2b
SUISSIMAGE
Weiterverbreitung über IP-basierte Netze
SUISA
GT 3b
SUISA
GT 3c
SUISA
Vorjahr
CHF
CHF
23'701'306.21
22'482'076.60
36'745.14
40'534.35
410'071.73
485'290.37
CHF
CHF
Öffentlicher Empfang Radio/Hintergrundmusik/TT
4'685'854.44
4'578'565.40
Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz
Aufführungsrechte
GT 3a
2015
1'515'834.64
1'494'101.28
Hintergrundunterhaltung in Schiffe, Bahnen, Reklame, etc. TT
10'660.94
11'236.40
Hintergrundunterhaltung in Reisecars TT/TBT
24'979.79
25'968.63
Hintergrundunterhaltung in Flugzeugen TT/TBT
40'800.83
38'183.59
Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing)
20'686.21
1'408.14
GT C
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Kirchen
24'830.63
25'166.73
GT E
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos
163'816.89
51'758.58
GT H
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung im Gastgewerbe
760'976.33
589'866.80
GT Hb
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung bei Tanz und Unterhaltung
348'359.14
334'018.42
GT HV
SUISA
Hotel-Video
26'057.30
27'039.45
GT K
SUISA
Konzerte und konzertähnliche Darbietungen
463'288.77
530'361.99
GT L
SUISA
Tanz- und Ballettschulen
147'258.47
160'510.79
GT Ma
SUISA
Musikautomaten
18'141.68
21'073.24
GT T
SUISA
Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex
4'500.10
18'608.59
GT Z
SUISA
Aufführung von Ton-/Tonbildträgern im Zirkus
6'919.66
6'694.08
32'411'088.90
30'922'463.42
Zwischentotal
Inkasso und Tarife
Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr
21
Inkasso und Tarife
Inkasso und Tarife
Tarifabkürzung
Inkasso durch
Tarifbezeichnung
Leerträgerentschädigung
Vorjahr
CHF
CHF
10'479.42
11'586.33
GT 4a
SUISA
14'437.38
18'627.93
GT 4b
SUISA
Privates Kopieren, CD-R
133'667.13
132'450.46
GT 4c
SUISA
Privates Kopieren, DVD
343'411.22
349'714.71
GT 4d
SUISA
Privates Kopieren, digitale Audio-Aufnahmegeräte
253'240.89
308'896.90
Privates Kopieren, digitale Video-Aufnahmegeräte
293'206.63
343'377.76
Privates Kopieren, Leerträger/Audio
Privates Kopieren, Leerträger/Video
GT 4e
SUISA
Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen
751'183.56
1'461'315.24
GT 4f
SUISA
Vergütung auf Speichern in Tablets
654'475.48
610'507.89
GT 7
SUISSIMAGE
Schulische Nutzung / Audio
20'318.97
20'694.48
Schulische Nutzung / Video
406'379.28
413'889.53
GT 9
PROLITTERIS
Betriebliche Nutzung
GT 12
SUISSIMAGE
Set-Top-Boxen
Vermietrechte
GT 5
SUISA
GT 6
PROLITTERIS
Vermietung von Tonträgern
Vermietung von Tonbildträgern
Vermietung von Tonträgern in Bibliotheken
Vermietung von Tonbildträgern in Bibliotheken
Senderechte
277'270.48
263'434.48
4'514'829.61
3'454'853.24
CHF
CHF
0.00
46.64
-6'945.90
6'137.30
9'357.45
9'216.15
35'946.16
44'789.82
CHF
CHF
129'280.16
107'727.40
GT 1
SUISSIMAGE
Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv
GT 1
SUISSIMAGE
Erstverbreitung von Programmen über Kabel
85'128.22
82'628.14
A Radio
SWISSPERFORM
Sendevergütung der SRG, Tonträger
6'469'000.00
5'970'289.11
A TV
SWISSPERFORM
Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger
1'199'239.13
1'080'000.00
GT S Radio
SUISA
Tonträger-Nutzung durch private Radio-Sender
2'677'351.76
2'496'484.67
GT S TV
SUISA
Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch private TV-Sender
378'946.04
198'343.67
Ausländische private TV-Sender für CH-Werbefenster
289'500.00
289'539.96
Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Abonnements-Radio/-TV
108'703.44
91'669.86
Online-Rechte
CHF
CHF
Online-Rechte
13'000.00
0.00
CHF
CHF
73'662.06
0.00
4'000.00
0.00
51'550'157.47
48'688'685.10
GT Y
SUISA
Weitere Rechte
GT 10
PROLITTERIS
Verwendung von Werken und Leistungen durch
Menschen mit Behinderung
GT 13
SWISSPERFORM
Nutzung von verwaisten Rechten
Total
22
2015
Verteilung
4. Verteilung
Die Brutto-Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM setzen
Nutzung), GT E (Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos),
sich zusammen aus den Anteilen von SWISSPERFORM
GT T (Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex),
an den Gemeinsamen Tarifen sowie den Erlösen aus den
Tarif A TV (Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger).
SWISSPERFORM eigenen Tarifen (Tarif A TV und Tarif A Radio). Von den Brutto-Tarifeinnahmen werden zuerst die
von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwendungen für kulturelle und soziale Zwecke in der Höhe von
10% abgezogen, anschliessend erfolgt die Grobverteilung,
also die Aufteilung der Einnahmen auf die fünf Berechtigtengruppen von SWISSPERFORM. Für die Grobverteilung
massgebend ist die Frage, welches Repertoire bei welcher
Das aktuelle Verteilreglement sowie eine Übersicht über
die Schlüssel der alten und der neuen Grobverteilung der
einzelnen Tarife sind auf der Webseite von SWISSPERFORM
Verteilung
Grobverteilung
(http://www.swissperform.ch/de/service/dokumentedownload.html) angeführt.
Anpassungen des Verteilreglements
Art Nutzung wie stark verwendet wird. Mit anderen Worten
Im Berichtsjahr waren diverse Revisionen des Verteilregle-
wird nicht eine pauschale Aufteilung getroffen, sondern
ments in unterschiedlichen Stadien pendent:
es werden spezifische Regelungen für die einzelnen Tarife
vereinbart. Verantwortlich für die Festlegung der Grobverteilung sind die Vorsitzenden der fünf Fachgruppen von
SWISSPERFORM. Die Resultate der Verhandlungen sind im
Anhang E des Verteilreglements niedergelegt.
Produzierende Phono
Die Fachgruppe hat sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Anstelle der Umsatz- soll die Nutzungsbezogene
Verteilung treten, d.h. eine Verteilung, welche – gleich wie
Im Rahmen der «Grobverteilung 1» werden zuerst die Antei-
bei den Ausübenden Phono – auf den Programmlisten der
le der Sendeunternehmen ausgeschieden. Die tarifspezifi-
Sendestationen basiert. Die Leerträgervergütung für inlän-
schen Verwaltungskosten (z.B. Kosten von Tarifverhand-
dische Berechtigte bleibt aber weiterhin umsatzbezogen.
lungen) sowie die allgemeinen Verwaltungskosten (z.B.
Die Umsetzung ist für die Einnahmen des Jahres 2016 ge-
Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden vom
plant, im Herbst 2017 soll zum ersten Mal nach dem neuen
Restbetrag abgezogen, wo bei die Sendeunternehmen 3%
Regime verteilt werden.
ihres Anteils an die Verwaltungskosten beitragen.
Bevor neue Verteilregeln erarbeitet werden konnten, hatte
Im Rahmen der «Grobverteilung 2» werden die nach Abzug
die Fachgruppe der Produzierenden Phono den Grundsat-
des Anteils der Sendeunternehmen und der Verwaltungs-
zentscheid darüber zu fällen, in welcher Form die Daten-
kosten verbleibenden Beträge unter den weiteren vier
bank entwickelt werden soll. Nachdem die Ausübenden
Berechtigtengruppen (Produzierende und Ausübende, je
Phono Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Pho-
Phono und Audiovision) aufgeteilt. Dabei werden spezifi-
noproduzierenden zeigten, fällte die Fachgruppe der Pro-
sche Verwaltungskosten jeder Berechtigtengruppe nach
duzierenden Phono den Beschluss, dass auf der bereits
Verrechnung mit Zinserträgen abgezogen.
bestehenden SWISSPERFORM-Datenbank der Ausübenden
Phono aufgebaut werden soll. Als Hauptvorteil dieser Op-
Entscheide über Grobverteilung
Die verantwortlichen Vertreter der Berechtigtengruppen
hatten auch 2015 verschiedene Entscheide zur Grobverteilung zu treffen. Anlässlich von zwei Sitzungen konnten Ent-
tion wurde vor allem die Tatsache gesehen, dass man sich
damit einem bereits etablierten Verteilsystem anschliessen kann und entsprechend Kosten eingespart werden
können.
scheide zur Einnahmeaufteilung folgender Tarife gefunden
Die Fachgruppe der Produzierenden Phono konstituierte
werden: GT 4e (Vergütung auf digitalen Speichern in Mobil-
eine Subgruppe für die Umsetzung der Nutzungsbezoge-
telefonen), GT 7 (Schulische Nutzung), GT 9 (Betriebliche
nen Verteilung, welche über einen Zeitraum von rund zwei
23
Verteilung
Jahren regelmässig Sitzungen abhielt sowie die neuen Ver-
Beibehaltung der Umsatzbezogenen Verteilung führte das
teilregeln laufend erörterte und zwischendurch in Sonder-
IGE aus: «Die geplante Unterscheidung bei der Verteilung
sitzungen der Fachgruppe der Produzierenden Phono zur
der Leerträgervergütung (Verteilung national nach Markt-
Diskussion vorlegte. Nach den jeweiligen Besprechungen
anteilen, Verteilung Ausland nach Sendemeldungen)
wurden die Bestimmungen diverse Male überarbeitet und
könnte bei alleiniger Betrachtung des Grundsatzes der
verfeinert.
Gleichbehandlung unzulässig sein. Eine Verwertungsge-
Verteilung
Für SWISSPERFORM und die Fachgruppe der Produzierenden Phono war es klar, dass mit der Umstellung auf das
neue Verteilregime der Auftrag an IFPI Schweiz beendet
werden sollte, die Verteilung an die Berechtigten im Bereich Produzierende Phono durchzuführen. Es wurde sogar
sellschaft hat jedoch bei der Verteilung verschiedene Prinzipien (Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, geordnete
Verwaltung, feste Regeln) zu beachten. Hierbei kommt der
Gleichbehandlung kein Primat zu, so dass auch eine solche Differenzierung unter Umständen zulässig sein kann.»
beschlossen, dass SWISSPERFORM die Verteilung bereits
Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version
ab 2015 selber vornehmen soll, d.h. noch vollständig nach
des Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Produ-
dem bisherigen umsatzbezogenen System. Diese Übertra-
zierende Phono am 18. August 2015 verabschiedet. Das
gung der Verteilaufgaben von IFPI Schweiz an SWISSPER-
entsprechende Genehmigungsgesuch wurde dem IGE am
FORM fand Ende 2014 statt. Am 11. September 2015 ver-
12. Oktober 2015 zur Genehmigung eingereicht. Dessen
sandte SWISSPERFORM die Abrechnungen bezüglich der
Entscheid ist noch ausstehend.
Einnahmen 2014 an sämtliche Vergütungsberechtigten
aufgrund der Umsatzbezogenen Verteilung. Da der Systemwechsel ab 2017 vollzogen wird, wird SWISSPERFORM
auch noch die Einnahmen 2015 im Folgejahr 2016 komplett umsatzbezogen verteilen.
Die Fachgruppen der Ausübenden planen die Einführung
eines neuen Allgemeinen Teils mit gemeinsamen Regelungen beider Berechtigtengruppen. Weiter sollen die Beson-
Hauptgrund für diese Umstellung ist die von SWISSPER-
deren Teile beider Berechtigtengruppen revidiert werden.
FORM seit jeher vertretene Ansicht, dass – zumindest
Geplant ist die Einführung im Jahr 2017 (bezüglich Einnah-
in Bezug auf die Aufführungs- und Senderechte – ein
men 2016).
Verteilregime auf der Grundlage von Sendemeldungen
grundsätzlich besser die tatsächlichen Nutzungen widerspiegelt als ein umsatzbasiertes System. Da es aber unbestrittenermassen Tonträgerhersteller gibt, deren Aufnahmen praktisch nicht gesendet, aber häufig im Eigengebrauch gemäss Art. 19 URG – bezüglich Privatkopie sowie
Die Nutzungsbezogene Verteilung für die Ausübenden
Phono und Audiovision wurde vor über zehn Jahren eingeführt. Aufgrund der in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen sollen nun erstmals die betroffenen Verteilbereiche
umfassend revidiert werden.
schulische und betriebliche Nutzung – verwendet werden,
Die Gründe für die Revision liegen hier in der Anpassung
ist – wie bereits erwähnt – vorgesehen, die Erträge aus
an die neue Rechtsprechung (z.B. den Bundesgerichtsent-
den Tarifen betreffend den Eigengebrauch gemäss Art. 19f.
scheid vom 20. August 2012 betreffend den Tarif A Fernse-
URG je in einen Anteil an die inländischen und die auslän-
hen, in welchem der Begriff des «im Handel erhältlichen
dischen Berechtigten aufzuteilen, wobei der Anteil an die
Tonbildträgers» neu definiert wurde), der internationalen
inländischen Berechtigten weiterhin nach Handelsmarkt-
Harmonisierung (Erleichterung des Datenaustauschs und
anteilen an die Tonträgerhersteller ausbezahlt werden soll.
der Verteilung von Erträgen aus dem Ausland), der Harmo-
Zur geplanten Umstellung hat sich auch das IGE bereits
schriftlich geäussert. Im Schreiben vom 26. März 2014 hat
es ausgeführt: «Das IGE ist (…) der Auffassung, dass eine
24
Ausübende (Phono und Audiovision)
nisierung zwischen Ausübenden Phono und Audiovision
(z.B. bezüglich der Terminologie) sowie den realistisch umsetzbaren Optimierungsvorschlägen von Mitgliedern.
Verteilung der Einnahmen aus der Verwertung der Aufführ-
Als spezifisch zu erneuernde Punkte können erwähnt
ungs- und Senderechte nach Sendemeldungen näher an
werden: die Einführung eines neuen Verteilbereichs «Mu-
den tatsächlichen Verhältnissen sein und ihr deshalb der
sik auf Tonbildträgern», das Vorsehen von neuen Vergü-
Vorzug zu geben sein dürfte.» Zur beabsichtigten teilweisen
tungsberechtigten (Synchronregisseure im AV-Bereich und
Verteilung
«Artistic Producer» im Phono-Bereich), ein überarbeitetes
nach Punkten genau festzustellen, wurden zahlreiche Tests
Punktesystem im Phono-Bereich (insbesondere nach dem
und Simulationen durchgeführt.
hängig vom Zeitpunkt der Meldung, sowie mit einer massvollen Anpassung des Verhältnisses zwischen Featured
und Non-Featured Artists), die Einführung von Rollenwerten für die Schauspieler im Audiovisionsbereich (Gewichtung nach Anzahl Drehtage bzw. Takes).
Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version des
Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Ausübende
Audiovision am 4. Februar 2016 und von der Fachgruppe
Ausübende Phono am 25. Februar 2016 verabschiedet. Beide Fachgruppen sind momentan an der Redaktion der Genehmigungseingabe ans IGE.
Beide Fachgruppen konstituierten je eine Subgruppe, wel-
Die aktuelle Version des Reglements ist jeweils auf der
che die verschiedenen Regelungen in diversen Sitzungen
Webseite von SWISSPERFORM abrufbar. Neuerungen wer-
analysierte und weiter bearbeitete. Um die Auswirkungen
den zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB
der in beiden Bereichen neu vorgesehenen Gewichtungen
publiziert.
Verteilung
Grundsatz «gleicher Anteil für gleiche Mitwirkung, unab-
Verteilung innerhalb der Berechtigtengruppen
Ausübende Phono
Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern führt SWISSPERFORM selbst
durch. Die entsprechende Verteilung ist nutzungsbezogen ausgestaltet, sie basiert auf der Verwendung von Tonaufnahmen durch ausgewertete Sendestationen. 2015 wurden die Programme folgender Radiosender ausgewertet:
Verteilung 1
Verteilung 2
Verteilung 3
Verteilung 4
SRF 1
SRF 2 Kultur
SRF 3
Radio 24
RTS 1 (La Première)
RTS 2 (Espace 2)
RTS 3 (Couleur 3)
Radio Argovia
RSI 1 (Rete 1)
RSI 2 (Rete 2)
RSI 3 (Rete 3)
Radio BeO
SRF Musikwelle
Swiss Classic
SRF Virus
Radio Central
Option Musique
Swiss Jazz
Swiss Pop
Radio Chablais
Radio Rumantsch
Notturno
Radio Energy Zürich
Radio Fribourg
Radio Pilatus
Radio Sunshine
Radio Zürisee
Gemäss Verteilreglement von SWISSPERFORM werden
berücksichtigen und wie gross die programmlichen Über-
sämtliche Verteilerträge der Ausübenden Phono fünf Ver-
schneidungen der verschiedenen Sender sind. Die Erhe-
teiltöpfen zugewiesen. Aufgrund dieser Zuweisung wird
bung umfasste auch Sender, die bis anhin in Verteilung 4
berücksichtigt, dass unterschiedliche Musikgenres in un-
nicht berücksichtigt wurden. Solche Analysen sollen auch
terschiedlichen Radioprogrammen verwendet werden
in Zukunft durchgeführt werden. Sie erlauben nicht nur
(Verteilungen 1 - 4), bzw. dass bestimmtes Repertoire am
eine Kontrolle bezüglich der Breite des berücksichtigten
Fernsehen genutzt wird.
Repertoires, sie helfen zu verhindern, dass nahezu identi-
Zur Überprüfung der Senderauswahl bei den Privatsendern wurde eine ausführliche Analyse durchgeführt. Mit
sche Programme verschiedener Sender ausgewertet werden, und somit zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen.
dieser wurde unter anderem untersucht, wie viele unter-
Die Hauptverteilung (Nutzungsjahr 2014) durch SWISS­
schiedliche Titel die Sender in ihrem Programm jährlich
PERFORM wurde am 12. November 2015 versendet. Die
25
Verteilung
Verteilung
Verteilung verlief aufgrund der laufenden Verbesserung der
Durchschnitt etwa je gleich viel, durch Agenturen Vertrete-
Datenqualität effizient und fehlerfrei.
ne jedoch das Siebeneinhalbfache.
In der Hauptverteilung wurde auf knapp 190'000 Aufnah-
Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von nicht
men verteilt, von denen jede im Durchschnitt 14,2 mal in
im Handel erhältlichen Tonträgern, wie zum Beispiel die
den von SWISSPERFORM ausgewerteten Sendern gespielt
Übertragung von Konzerten oder Studioproduktionen der
wurde. Interessant ist dieses Verwendungsverhalten in den
Sendeunternehmen, wird im Auftrag von SWISSPERFORM
unterschiedlichen Töpfen: Während in den Sparten Klassik
gemäss Verteilreglement durch die Schweizerische Inter-
und Jazz (Verteilung 2) die gleiche Aufnahme im Schnitt 4,5
pretengenossenschaft SIG vorgenommen. Die Abrechnun-
mal gespielt wurde, wurden Aufnahmen auf den Privatra-
gen betreffend die Verteilung für das Jahr 2014 sowie die
diostationen (Topf 4) knapp 39 mal wiederholt.
Nachverteilung 2010 durch die SIG wurden Anfang Dezem-
Der Verteilbetrag von rund CHF 4 Mio. wurde anfangs De-
ber 2015 versendet.
zember 2015 an die Mitglieder, Mandanten und die Mitglieder unserer Schwestergesellschaften zur Auszahlung
gebracht. Rund 37% der Verteilsumme wurde an Schwestergesellschaften weitergeleitet. Der Rest ging an eigene
Mitglieder und Auftraggeber (etwa 57% direkt an unsere
Mitglieder und etwa 43% über Agenten an deren Mandanten). Direktmitglieder (inklusive Gruppen-Mandate)
Für die Hauptverteilung im Herbst 2015 wertete SWISSPERFORM die meistgespielten Aufnahmen 2014 pro
Verteiltopf aus. Erneut sind auch einige Schweizer
Künstler in den Playtime Charts zu finden.
von SWISSPERFORM erhalten im Durchschnitt knapp CHF
Pharell Williams entwickelt sich zum König der SWISSPER-
287.–. Bei den Einzelinterpreten ohne Gruppenmandate
FORM Playtime Charts. Nachdem er 2013 zusammen mit
belief sich der Durchschnitt auf CHF 259.-.
Daft Punk («Get Lucky») obenaus schwang, wies 2014 sein
Mandanten, die von Agenten vertreten werden, erhielten
im Durchschnitt mehr als das Doppelte als Direktmitglieder, Mitglieder von Schwestergesellschaften nur etwa ein
Drittel. Dies zeigt, dass die internationalen Top-Stars ihre
Geschäfte verstärkt durch Agenturen erledigen lassen.
Auffällig ist hierbei das gegenteilige Bild in der Klassik-
Song «Happy» am meisten Playtime auf den SWISSPERFORM ausgewerteten Sendern auf; die Aufnahme erreichte
über 5'100 Plays in einem Jahr, was einer Gesamtspieldauer von etwa 328 Stunden entspricht. Auf Platz 2 finden sich
Clean Bandit feat. Jess Glynne. Deren Titel «Rather Be»
wurde rund 3'800 mal oder 239 Stunden lang gespielt.
und Jazz-Sparte, in der SWISSPERFORM-Direktmitglieder
«I Take It All» des Bieler Quartetts Pegasus ist der meist-
im Durchschnitt am meisten verdienen, Angehörige von
gespielte einheimische Titel. Der anlässlich der Swiss Mu-
Schwestergesellschaften nur etwa zwei Drittel davon und
sic Awards 2015 zum «Best Hit» gekürte Song wies auf den
Agenturen-Vertretene nur etwa ein Sechstel. Zum Ver-
ausgewerteten Sendern rund 2'000 Plays auf. Der zweit-
gleich: im Topf 4 (Privatradiostationen) verdienen Mitglie-
platzierte Schweizer Song «Flux» von Alvin Zealot wurde
der von SWISSPERFORM und Schwestergesellschaften im
beinahe 400 -mal gespielt.
Pegasus - Made In Varma
© rozbero GmbH
26
Playtime Charts – Hauptverteilung
Verteilung
Nachfolgende Übersichten führen die zehn meistgespielten Aufnahmen pro Topf in der im Herbst 2015
Topf 1
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
1
95609
Happy
Pharrell Williams
2
73654
Atemlos durch die Nacht
Helene Fischer
RTS 1 (La Première)
3
62933
Ti penso raramente
Biagio Antonacci
RSI 1 (Rete 1)
4
60049
Love Never Felt So Good
Michael Jackson
5
58178
Sultans Of Swing
Dire Straits
6
58019
Liar, Liar
Cris Cab
7
56770
Budapest
George Ezra
8
51657
Up in the Sky
77 Bombay Street
9
51514
Hotel California
Eagles
10
47796
Go Gentle
Robbie Williams
Ausgewertete Sender:
SRF 1
SRF Musikwelle
Option Musique
Radio Rumantsch
Topf 2
Ausgewertete Sender:
SRF 2 Kultur
RTS 2 (Espace 2)
RSI 2 (Rete 2)
Swiss Classic
Swiss Jazz
Notturno
Verteilung
erfolgten Hauptverteilung 2014 von SWISSPERFORM an.
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
Komponist
1
95450
Sinfonie Nr. 1
g-moll
Michael Schønwandt
Royal Danish Orchestra
Ch. Weyse
2
92685
Violinkonzert Nr. 3
d-moll Op. 46
Luca Bizzozero , Yury Revich
Hofer Symphoniker
A. Romberg
3
79695
Sinfonie F-Dur
Matthias Bamert
London Mozart Players
L. Kozeluch
4
75818
Violinkonzert Nr. 1
g-moll Op. 26
Kurt Masur, Maxim Vengerov
Gewandhausorchester Leipzig
M. Bruch
5
75354
Sinfonie C-Dur
Johannes Moesus
Stuttgarter Kammerorchester
A. Rosetti
6
74277
Sinfonie Nr. 3
Es-Dur Op. 55 «Eroica»
Béla Drahos
Nicolaus Esterhazy Sinfonia
L. v. Beethoven
7
72408
Sinfonie g-moll
Matthias Bamert
London Mozart Players
L. Kozeluch
8
70252
Sinfonie Nr. 48
C-Dur «Maria Theresia»
Antal Dorati
Philharmonia Hungarica Marl
J. Haydn
9
70118
Sinfonie D-Dur
Op. 12 Nr. 1
Johannes Goritzki
Deutsche Kammerakademie
Neuss am Rhein
L. Boccherini
10
69694
Symphonie en ut majeur
Michel Plasson
Orchestre national du
Capitole de Toulouse
G. Bizet
27
Verteilung
Topf 3
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
1
139097
Magic
Coldplay
2
138135
Habtits (Stay High)
Tove Lo feat. Hippie Sabotage
3
125749
Fever
The Black Keys
4
122362
Postcards
James Blunt
5
116354
Budapest
George Ezra
6
115640
Happy
Pharrell Williams
7
113688
The Chamber
Lenny Kravitz
8
108706
She Moves
Alle Farben feat. Graham Candy
9
106146
Riptide
Vance Joy
10
103395
Your wish
Talisco
Playtime (Sek.)
Titel
Interpret/in / Gruppe
1
970406
Happy
Pharrell Williams
2
778820
Rather Be
Clean Bandit feat. Jess Glynne
Radio Argovia
3
766284
A Sky Full Of Stars
Coldplay
Radio BeO
4
754504
Budapest
George Ezra
5
747895
Stolen Dance
Milky Chance
Radio Energy Zürich
6
688320
Am I Wrong
Nico & Vinz
Radio Fribourg
7
655494
Changes
Faul & Wad Ad vs Pnau
8
609108
Waves
Mr. Probz
9
598144
Liar, Liar
Cris Cab
10
556520
I See Fire
Ed Sheeran
Ausgewertete Sender:
SRF 3
RTS 3 (Couleur 3)
RSI 3 (Rete 3)
SRF Virus
Verteilung
Swiss Pop
Topf 4
Ausgewertete Sender:
Radio 24
Radio Central
Radio Chablais
Radio Pilatus
Radio Sunshine
Radio Zürisee
28
Verteilung
Ausübende Audiovision
Im Sommer 2015 wurde mit dem Auf- und Ausbau der
Im Juli 2015 wurden die Vergütungen für das Sendejahr
Werkdatenbank bei der Schweizerischen Interpretenge-
2013 und die Nachabrechnung für 2009 ausgeschüttet
nossenschaft SIG für die Dokumentation der Darstellen-
­sowie Einnahmen aus dem Ausland an die Berechtigten
den in Filmen und Serien begonnen. Das Projekt dient
von SWISSPERFORM weitergeleitet.
der bestehenden physischen Informationen an Hand der
eingereichten Filmografien, zum anderen als Basis für die
künftige Rollengewichtung der Darstellenden, die gemäss
neuem Verteilreglement in näherer Zukunft umgesetzt
werden soll. Den Ausbau an die Datenbank der SIG zu
koppeln, ist insofern sinnvoll, da die SIG für den Bereich
der Tonspur bereits Filme erfasst hat, die erforderlichen
Grundlagen vorhanden sind und die entsprechenden
Strukturen für die Dokumentation der Darstellenden im
Bild ausgebaut werden können. Die Informationen zu den
Mitwirkungen in Filmen, welche bis anhin von SWISSPERFORM jährlich und nur pro Nutzungsjahr eingegeben wer-
Die Verteilung weiterer audiovisueller Darbietungen, die im
Fernsehen gesendet werden (z.B. Shows, Musiksendungen,
Cabarets), sowie die Verteilung für die Tonspur in audiovisuellen Werken (Sprecherleistungen und Filmmusik) wurden wiederum von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM
Verteilung
zum einen der vollständigen, elektronischen Erfassung
durchgeführt. Die entsprechende Ausschüttung für das
Jahr 2014 sowie die Nachverteilung 2010 erfolgten Anfang
Dezember 2015. Zum gleichen Zeitpunkt versendete die
SIG eine Spezial-Nachverteilung Audiovision Tarif A TV.
Mit dieser wurden zusätzliche Tarifeinnahmen verteilt, die
aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom August 2012
bezüglich Tarif A Fernsehen verzeichnet werden konnten.
den konnten, können nun laufend ergänzt werden. Basis
bilden weiterhin die von den Mitgliedern eingereichten
Filmografien und teilweise interne Recherchen zu den jeweiligen Darstellenden. Die so ergänzten Daten werden
künftig mindestens einmal jährlich mit der Datenbank von
SUISSIMAGE abgeglichen, damit alle erfassten Beteiligten
in der Verteilung berücksichtigt werden. Die Vergütungen
aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen werden sodann den mitwirkenden Darstellerinnen und Darstellern in
Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE, nach wie vor basierend
auf deren Werk- und Nutzungsdatenbank, verteilt. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Verteilung bleibt, dass
die Mitwirkung der Ausübenden bis Ende Februar des zweiten Kalenderjahres nach dem betreffenden Nutzungsjahr
dokumentiert wird.
29
Verteilung
Produzierende Phono
Die Verteilung der Entschädigungen an die Phono Produ-
Für die Verteilperiode 2014 haben insgesamt 228 Tonträ-
zierenden wurde zwischen 1996 und 2014 von IFPI Schweiz
gerhersteller eine fristgerechte Meldung eingereicht. Die
im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Hinsichtlich
Abrechnungen wurden im September 2015 an die Berech-
der Umstellung von der Umsatzbezogenen Verteilung auf
tigten gesendet.
die Nutzungsbezogene Verteilung wurde die Verteilarbeit
Verteilung
im 2015 von SWISSPERFORM übernommen. Inhaltlich hat
es bei dieser Verteilung noch keine Änderungen gegeben.
Grundlage für die Verteilung bilden gemäss Verteilreglement die Umsätze aus den im Inland verkauften Tonaufnahmen (physische und nicht-physische Verkäufe).
Nutzungsbezogene Verteilung ab 2017
Basis für die Verteilung an die Phonoproduzieren-
Um die Produzierenden möglichst frühzeitig und voll-
den wird ab dem Nutzungsjahr 2016 nicht mehr der
ständig über die Auswirkungen der neuen Verteilung auf
Inlandumsatz sondern das Airplay der Berechtigten
das Meldewesen an SWISSPERFORM zu informieren, hat
sein.
SWISSPERFORM am 2. November 2015 eine Informations­
Die Fachgruppe der Produzierenden Phono hat sich 2015
zu einer Verschiebung der ersten «neuen» Abrechnung um
ein Jahr entschlossen. Dies ist zum einen mit den Erfahrungen der Datenerfassung zu begründen, zum anderen mit
der Notwendigkeit der Durchführung eines kon­sequenten
Qualitätsmanagements.
Im Vordergrund stand im Berichtsjahr die Gewinnung zuverlässiger Daten über die Rechteinhaberschaft an den
in der Schweiz genutzten Aufnahmen. Hierzu dienen zum
Teil manuelle Recherchen, es wird aber auch auf Firmen­
beziehungen und die Eigentümerschaft von Labels ab­
gestellt, sowie auch auf die Meldung der eigenen Mit­
glieder. Die aktiven SWISSPERFORM-Mitglieder wurden im
Frühsommer 2015 aufgefordert, das von ihnen geclaimte
­Repertoire in einem definierten Format und in einer festgelegten Datenqualität anzuliefern. Für das testweise abzurechnende Nutzungsjahr 2014 hat sich durch die Summe
dieser Massnahmen während des Berichtsjahres eine Airplay-Abdeckung von über 40 % durch alle Sender ergeben.
30
veranstaltung angeboten. Die Informationen über die notwendigen Datenlieferungen wurden gut aufgenommen,
am ausführlichsten diskutiert wurde die Liste der aus­
zuwertenden Radiosender. Die Veranstaltung wurde von
knapp 60 Mitgliedern besucht, weitere Veranstaltungen
sind vorerst nicht in Planung.
Die Arbeit an den der Verteilung zugrundeliegenden Daten wird auch im 2016 fortgeführt. Zudem wird an einem
Verteil- und Berichtsmodul gearbeitet, welches die Berechnung der Verteilbeträge und die Darstellung der Abrechnungen implementiert.
Verteilung
Produzierende Audiovision
Die Verteilung für die Produzierenden Audiovision wird
Im Berichtsjahr lagen Meldungen über 4'883 (Vorjahr:
ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE er-
5'621) Aufzeichnungen von Mediatheken aus 9 Kantonen
stellt, da die Leistungsschutzrechte prozentual zu den
(Vorjahr: 13) auf 57 Sendern vor. Folgende Filme wurden
Urheberrechten vergütet werden und daher im gleichen
dabei am meisten genutzt (Quelle: SUISSIMAGE):
berücksichtigt werden können. Die Abrechnung erfolgt
nach Registrierung der Produzierenden Audiovision bei
SWISSPERFORM auf Grund der bei SUISSIMAGE erfassten
Werk- und Nutzungsdaten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung ist die Erfassung des Werks und der
Sendung in der Datenbank von SUISSIMAGE.
Die Vergütungen für die Produzierenden Audiovision werden kausal zu den Einnahmen in drei Bereiche aufgeteilt:
- Der Verdingbub
Produktion: C-Films AG, Spielfilm, CH-DE
- Akte Grüninger
Produktion: C-Films AG, Spielfilm, AT-CH
- Der grosse Kanton
Produktion: Vega Film AG, Dokumentarfilm, CH
Der Grossteil der Einnahmen aller drei Verteilbereiche
fliesst an Berechtigte im Ausland. Berechtigte von SWISSPERFORM erhalten die im Ausland errechneten Beträge
-Weitersendung:
­direkt von SUISSIMAGE, da in vielen Ländern nicht zwischen
Weitersenderecht und Sendeempfang
Urheberrecht und Leistungsschutzrecht unterschieden
-Privatkopie:
wird. Der Anteil aus Einnahmen aus dem Ausland lässt sich
Privates Kopieren und Entschädigungen für das
daher nicht aufschlüsseln.
Vermieten von Tonbildträgern
- Schulische Nutzung:
Schulische Nutzung und betriebsinterne Netzwerke
Verteilung
Verteillauf für die Produzentenrechte bei SUISSIMAGE
Die Auszahlungen aus der ordentlichen Verteilung der Vergütungen aus dem Jahr 2014 an die Berechtigten erfolgten
durch SWISSPERFORM im Dezember 2015.
Für die Bereiche Weitersendung und Leerträgerentschädigung sind die Ausstrahlungen der Werke im Inkassojahr relevant. SUISSIMAGE wertet hierfür rund 30 TV-Programme
aus. Die relevanten Abrechnungsfaktoren finden sich im
Verteilreglement Anhang D. Für den Verteilbereich Schulische Nutzung melden Mediatheken die Aufzeichnungen
ihrer Schule pro Inkassojahr. Basierend auf diesen Meldungen verteilt SUISSIMAGE die Einnahmen aus diesen Tarifen
an die Berechtigen sowohl von SUISSIMAGE wie auch von
SWISSPERFORM.
Sendeunternehmen
Basis der Verteilung an die Sendeunternehmen ist weiterhin der Vertrag zwischen SWISSPERFORM und dem Verein
IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen. Gemäss
dieser Vereinbarung leistet SWISSPERFORM jedes Jahr bis
zum 31. März eine Pauschalzahlung für den Anteil der Sendeunternehmen an die IRF, wobei die IRF die Weiterleitung
der Vergütungen aufgrund ihres internen Verteilreglements
an in- und ausländische Sendeunternehmen vornimmt.
Ende 2015 wurde ein neuer Wahrnehmungsvertrag zwischen SWISSPERFORM und dem IRF abgeschlossen. Die
neue Vereinbarung soll primär dem Umstand der im Jahre
2014 angepassten Grobverteilung Rechnung tragen.
31
Nationale Kooperation
Nationale Kooperation
5. Nationale Kooperation
Vertreterinnen und Vertreter der fünf schweizerischen Ver-
Eigentum (IGE). Zentral waren dabei die von Februar bis
wertungsgesellschaften (SUISA, SUISSIMAGE, SSA, Pro-
November durchgeführte Verwaltungskostenanalyse zu
Litteris und SWISSPERFORM) treffen sich im Rahmen des
den Verwertungsgesellschaften sowie die Vorbereitung der
Koordinationsausschusses (KoAu) regelmässig zur Be-
anstehenden Gesetzesrevision URG. Die Zusammenarbeit
sprechung gemeinsamer Anliegen. Wie gewohnt, widmete
im Bereich Public Affairs wurde vor diesem Hintergrund
sich der KoAu auch 2015 den Themen der gemeinsamen
und unter dem gemeinsamen Dach Swisscopyright (vgl.
Tarifverhandlungen sowie Public Relations und Public
www.swisscopyright.ch) intensiviert. Initiiert wurde 2015
Affairs. Ausserdem befasste sich das Gremium mit der
hierbei der «Sessionsbrief», eine ca. dreimonatlich erschei-
Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaf-
nende Publikation zuhanden der Eidgenössischen Parla-
ten und der Aufsichtsbehörde, dem Institut für Geistiges
mentarierinnen und Parlamentarier.
Revision des Urheberrechtsgesetzes
Am 11. Dezember 2015 veröffentlichte der Bundes-
werden können, und nicht mehr nur solche bei denen die
rat den Vorentwurf zum neuen URG. Die Vorlage
Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung einneh-
setzt primär bei den Empfehlungen der AGUR12 an.
men. Zweitens soll anstelle der bestehenden Rechtskont-
Darüber hinaus möchte der Bundesrat die Aufsicht
rolle neu eine Angemessenheitsprüfung treten.
über die Verwertungsgesellschaften massiv verschärfen.
Ausdehnung der Aufsicht: So belegt die unlängst fertig-
Inhaltlich sind folgende Bereiche erwähnenswert: In elf
gestellte «Analyse zur Angemessenheit der Verwaltungs-
neuen Bestimmungen sieht der Vorentwurf Massnahmen
kosten» die Funktionsfähigkeit der bestehenden Aufsicht.
zur Bekämpfung der Internet-Piraterie vor. Diese an-
Auch die AGUR12 kam in ihrem Schlussbericht zum Resul-
erkennen den Handlungsbedarf, gleichzeitig besteht be-
tat, dass kein Revisionsbedarf bezüglich Aufsicht über die
züglich der Ausgestaltung und den konkreten Durchset-
Verwertungsgesellschaften gegeben ist und sprach keine
zungsprozessen noch erheblicher Verbesserungsbedarf.
Empfehlung in diesem Bereich aus. Weiter ist davon aus-
Denn die vorgeschlagenen Massnahmen sind teils pra-
zugehen, dass der Vorschlag des Bundesrats verfassungs-
xisfremd, kompliziert, schwerfällig und kostentreibend
rechtlich problematisch ist. Die verstärkte Aufsicht greift
formuliert.
in die Eigentumsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit der
Ein weiterer Teil des Vorentwurfs sieht eine Verstärkung
der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften vor.
Das aktuelle URG kennt eine Aufsicht in jenen Bereichen,
in denen die Rechtsinhaber verpflichtet sind, ihre Rechte
kollektiv wahrzunehmen. Zu unterscheiden sind drei Pfeiler der Aufsicht: Tarifprüfung und -genehmigung durch die
Eidgenössische Schiedskommission / Aufsicht über die
32
Die verschiedensten Gründe sprechen gegen die geplante
Urheber und der Leistungsschutzberechtigten ein. Dabei
sind die Eingriffe weder in öffentlichem Interesse noch verhältnismässig und somit ungerechtfertigt. Schliesslich ist
davon auszugehen, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen unnötigerweise den Verwaltungsaufwand der Verwertungsgesellschaften und somit die Verwaltungskosten erhöhen würden – zulasten der Berechtigten.
Geschäftsführung durch das IGE / Prüfung der Grundlagen
Von grosser Bedeutung ist weiter eine geplante Änderung
der Verteilung durch das IGE. Gemäss Vorentwurf soll die
im Bereich der Leerträgervergütung zur Verhinderung
Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in zweierlei
vermeintlicher Doppelzahlungen. Von der Leerträgervergü-
Hinsicht ausgedehnt werden. Erstens sollen sämtliche
tung ausgenommen werden sollen (neben der beim Down-
Tätigkeiten
load hergestellten Kopie) «weitere vertraglich erlaubte
der
Verwertungsgesellschaften
überprüft
Nationale Kooperation
Verviefältigungen». Gemeint sind hiermit beispielsweise
Ausdehnung der Vorschrift zu den Verwaisten Werken. Der
die in den AGB's von iTunes erwähnten fünf Folgekopien,
bundesrätliche Vorschlag sieht ausserdem Anpassungen
welche dem Konsumenten die Ablage eines Titels auf wei-
weiterer Gesetze vor. So soll beispielsweise eine Vereinfa-
teren Geräten ermöglichen. Dem bundesrätlichen Ansatz
chung des Tarifgenehmigungsverfahrens durch die Verkür-
ist zu widersprechen. Erstens kann nur eine Doppelzahlung
zung des Instanzenzugs erreicht werden.
vom Rechtsinhaber vertraglich eingeräumt wurden UND
diese Kopien auch entschädigt werden. Weder das eine
noch das andere ist der Fall. Unabhängig davon stellt der
Vorschlag das gesetzliche System der Leerträgervergütung
auf dem Kopf, indem er die bestehende ausschliessliche
Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften aushöhlt.
Nicht in den Vorentwurf aufgenommen wurden die Forderungen der Fachgruppen der Ausübenden und der Produzierenden nach einer Revision der Schutzfrist sowie nach
einer Anpassung von Art. 60 Abs. 2 URG. Die entsprechenden Forderungen werden in der Vernehmlassungsantwort
aufrechterhalten werden.
Weiter enthält der Vorentwurf diverse Einzelmassnahmen,
beispielsweise die Einführung eines Verleihrechts und des
Nationale Kooperation
vorliegen, wenn die Folgekopien dem Anbieter (z.B iTunes)
Instituts einer «erweiterten Kollektivlizenz» sowie eine
ISAN Berne
Die
SWISSPERFORM,
Versionen und Formate. Dadurch wird die weltweite Film-
SUISS­
IMAGE und SSA sind weiterhin Trägerinnen der
drei
Verwertungsgesellschaften
verwertung erleichtert. SUISSIMAGE leitet den operativen
­regionalen Registrierungsagentur ISAN Berne, die von der
Teil von ISAN Berne, Willi Egloff ist Vorstandspräsident von
internationalen Agentur ISAN-IA zugelassen ist und bei der
ISAN Berne. SWISSPERFORM gewährte – wie die beiden an-
Filme mit einer eindeutigen Identifikationsnummer regis-
deren Gründungsmitglieder – ISAN Berne ein Darlehen für
triert werden können. Diese Nummer (ISAN – Internati-
den Betrieb in der Anfangsphase.
onal Standard Audiovisual Number) bezieht sich auf alle
33
Internationale Kooperation
6. Internationale Kooperation
Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster
Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsge-
Internationale Kooperation
sellschaften, welche die Berechtigten vertreten, geregelt.
Bericht über die jeweiligen Verträge
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende
Phono
Es steht den ausländischen Rechtsinhabern aber frei, als
Um die Ansprüche der Mitglieder auch im Ausland wahr-
Alternative direkt mit SWISSPERFORM einen Wahrneh-
zunehmen und die gegenseitige Vertretung der ausüben-
mungsvertrag abzuschliessen. Solche Wahrnehmungsver-
den Künstler im internationalen Bereich voranzutreiben,
träge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch immer
wurden auch im Berichtsjahr intensive Verhandlungen mit
territorial auf Nutzungen in der Schweiz und im Fürsten-
diversen Schwestergesellschaften im Hinblick auf den Ab-
tum Liechtenstein beschränkt. In den Ausführungsbestim-
schluss von Gegenseitigkeitsverträgen (Typ A) geführt. Mit
mungen zum Verteilreglement der Ausübenden sind die
PlayRight (Belgien) wurde mit Datum vom 21. April 2015
Bedingungen für Gegenseitigkeitsverträge und Zusam-
ein Gegenseitigkeitsvertrag unterzeichnet. Im neuen Be-
menarbeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften und
richtsjahr sollen zudem die zurzeit in Verhandlung stehen-
für die individuellen Wahrnehmungsverträge mit ausländi-
den Verträge mit ARTISTI, ACTRA PRS (beide Kanada) und
schen Berechtigten näher umschrieben.
SoundExchange (USA) unterzeichnet werden. Aufgrund der
noch nicht geklärten Rechtslage in Bezug auf den Schutz
Die Rechte der
ausländischen Ausübenden
Gegenseitigkeits- und Wahrnehmungsverträge mit
ausländischen Schwestergesellschaften
SoundExchange nur unter einem entsprechenden Vorbehalt abgeschlossen werden.
Weiter sind Vertragsverhandlungen mit den beiden italienischen Gesellschaften ITSRIGHT und NUOVOIMAIE sowie
GRAMO (Norwegen) im Gang. Nachdem in Italien 2012 die
SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Ge-
Gesetzgebung liberalisiert und das Monopol für Verwer-
genseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwesterge-
tungsgesellschaften aufgehoben wurde, wurden neben
sellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A-
NUOVOIMAIE (Nachfolgegesellschaft von IMAIE, welche
und Typ B-Vertrag.
sich nach wie vor in Liquidation befindet) weitere Ver-
Beim Typ A-Vertrag werden die in den jeweiligen Ländern
gegenseitig eingezogenen Vergütungen, auf welche die
Mitglieder des Vertragspartners Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen, welcher die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden übernimmt.
Beim Typ B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland.
Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die
eigenen Mitglieder aufgrund von Nutzungen im Land des
Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Diese Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit
dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und
Berechtigtendaten die Gesellschaften nicht in der Lage waren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzurechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht
kompatibel waren.
34
des US-Repertoires in der Schweiz soll der Vertrag mit
wertungsgesellschaften gegründet, so z.B. ITSRIGHT, mit
welcher in naher Zukunft eine Kooperation eingegangen
werden soll.
Internationale Kooperation
Belgien
PlayRight
A-Vertrag
Dänemark
GRAMEX Dänemark
A-Vertrag
Deutschland
GVL
A-Vertrag
Estland
EEL
B-Vertrag
Finnland
GRAMEX Finnland
A-Vertrag
Frankreich
ADAMI
A-Vertrag
SPEDIDAM
B-Vertrag
Griechenland
APOLLON / DIONYSOS / ERATO
B-Vertrag
Irland
RAAP
A-Vertrag
Italien
IMAIE (gekündigt per 31.12.2010)
Japan
CPRA-GEIDANKYO
B-Vertrag
Kroatien
HUZIP
B-Vertrag
Litauen
AGATA
B-Vertrag
Malaysia
PRISM
B-Vertrag
Niederlande
SENA
A-Vertrag
Österreich
LSG
A-Vertrag
Rumänien
CREDIDAM
A-Vertrag
Russland
ROUPI (Vertrag aufgrund Konzessionsentzug beendet)
Schweden
SAMI
A-Vertrag
Slowakei
SLOVGRAM
B-Vertrag
Spanien
AIE
A-Vertrag
Tschechien
INTERGRAM
B-Vertrag
Ungarn
EJI
B-Vertrag
Uruguay
SUDEI
B-Vertrag
USA
AARC (privates Kopieren)
A-Vertrag
Vereinigtes Königreich
PPL
A-Vertrag
Wie im Vorjahr wird aufgrund der Zahlen das Ungleichge-
Die höchsten Einnahmen konnten bei den Ausübenden
wicht zwischen Auslandeinnahmen und Auslandzahlun-
Phono aus Frankreich, Schweden und dem Vereinigten
gen deutlich, welches die bekannte Tatsache demonst-
Königreich generiert werden. Die höchsten Zahlungen von
riert, dass der Musikkonsum in der Schweiz international
SWISSPERFORM ins Ausland flossen im Bereich Ausübende
ausgerichtet ist, während Schweizer Produkte im Ausland
Phono in das Vereinigte Königreich sowie nach Deutsch-
leider eine untergeordnete Rolle spielen. So standen Ein-
land und Schweden.
Internationale Kooperation
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono per 31.12.2015:
nahmen von CHF 139'166.84 Auszahlungen in Höhe von
CHF 2'392'254.32 gegenüber.
35
Internationale Kooperation
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende
Audiovision
Wie schon in den Vorjahren wurden aufgrund der ver-
Nachfolgegesellschaft NUOVOIMAIE abgeschlossen wer-
änderten Rechtslage betreffend Tarif A Fernsehen (Bun-
den. Auch mit der GVL (Deutschland), FILMEX (Dänemark)
desgerichtsurteil vom 20. August 2012; vgl. die diesbe-
und ADAMI (Frankreich) sind Gespräche und Verhandlun-
züglichen Erläuterungen im Jahresbericht 2013, S. 20)
gen im Gang. Bei ADAMI ist man weiterhin bestrebt, einen
Neuverhandlungen mit verschiedenen Schwestergesell-
einwandfrei funktionierenden Austausch zu erreichen.
schaften geführt. SWISSPERFORM ist bestrebt, die Koope-
Internationale Kooperation
rationen mit den betreffenden Gesellschaften vertraglich
neu abzusichern und fortzuführen. So konnte nebst dem
Abschluss eines Gegenseitigkeitsvertrages mit BECS (Vereinigtes Königreich) mit Datum vom 4. Dezember 2015
Im Bereich Ausübende Audiovision konnten die höchsten Einnahmen aus Österreich generiert werden und die
höchsten Auszahlungen von SWISSPERFORM ins Ausland
flossen in die USA und in das Vereinigte Königreich.
auch ein Gegenseitigkeitsvertrag mit der italienischen
Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision per 31.12.2015:
Dänemark
FILMEX (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)
Deutschland
GVL (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang)
Frankreich
ADAMI (lief per 31.12.2010 aus, Vertragsverhandlungen im Gang)
Italien
NUOVOIMAIE
A-Vertrag
Niederlande
NORMA
B-Vertrag
Österreich
VDFS
A-Vertrag
Spanien
AISGE
A-Vertrag
USA
SAG-AFTRA
A-Vertrag
Vereinigtes Königreich
BECS
A-Vertrag
Auch bei den Ausübenden Audiovision wirken sich die Tatsachen aus, dass der Filmkonsum in der Schweiz international
orientiert ist und Schweizer Produkte im Ausland nur wenig genutzt werden. Einnahmen von CHF 19'160.05 stehen Auszahlungen in Höhe von CHF 1'768'589.23 gegenüber.
36
Internationale Kooperation
Zusammenarbeit mit
internationalen Organisationen
(Association of European Performers’ Organisations)
Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Sicherstellung
der Datenqualität (Konfliktbereinigungen und Deduplizierung) waren wie schon im vergangenen Geschäftsjahr
AEPO-ARTIS ist die politische Organisation der europäi-
auch aktuell wieder die Hauptthemen. Die Verantwortung
schen Verwertungsgesellschaften für die Rechte der aus-
für die an die IPD gelieferten Daten liegt bei den Mitglieds-
übenden Künstlerinnen und Künstler. Sie verfügt über
gesellschaften. Zugang zu den verschlüsselten Daten
eigene Büros in Brüssel und vertritt die Interessen der
über das Internet haben nur die an der IPD beteiligten
Mitglieder bei den europäischen Behörden. AEPO-ARTIS
Verwertungsgesellschaften.
organisiert regelmässige Seminare und Workshops, bei
welchen aktuelle Rechtsentwicklungen direkt mit den
zuständigen europäischen Beamten diskutiert werden
können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwertungsgesellschaften treffen sich mehrmals jährlich in einer Expertengruppe, um aktuelle rechtliche und praktische Probleme zu besprechen und politische Stellungnahmen von
AEPO-ARTIS vorzubereiten. Aktuelle Themen im Berichtsjahr waren die Implementierung der neuen EU-Richtlinien
über Verwertungsgesellschaften und über die Verlängerung der Schutzfristen für Phonogramme, die gemeinsame
Nach dem 2012 abgeschlossenen Projekt IPD4 arbeitet
SWISSPERFORM auch wieder aktiv an der Neu-Entwicklung der VRDB (Virtual Recording Database) mit, welche als
internationale Austauschplattform für Audio-Aufnahmen
und audiovisuelle Werke die internationale Kooperation
weiter festigen wird.
SCAPR
(Societies’ Council for the Collective Management
of Performers’ Rights)
Kampagne mit der Internationalen Musikerföderation FIM
SCAPR ist der internationale Dachverband der Verwert-
und dem Internationalen Schauspielerverband FIA für die
ungsgesellschaften für die Verwaltung der Rechte der Aus-
Einführung eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs für On
übenden. Er zählt 44 ordentliche und 14 ausserordentliche
Demand-Angebote im Audiovisionsbereich, die Entwick-
Mitgliedergesellschaften. Die «Legal Working Group» und
lung der Vergütungsmodelle für Privatkopien in Europa so-
die «Rights Administration Working Group» erlauben den
wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
Gesellschaften einen verbesserten Informationsfluss in Be-
im Bereich der öffentlichen Wiedergabe.
zug auf die jeweils aktuellen nationalen Themen. Im Be-
Yolanda Schweri – Mitglied des Vorstands von SWISSPERFORM und Vorsitzende der Fachgruppe Ausübende Audiovision – wurde für SWISSPERFORM erneut ins Administrative Council von AEPO-ARTIS gewählt. Für die drei neu zu
besetzenden Sitze standen fünf Kandidierende zur Verfügung. Yolanda Schweri erzielte dabei für SWISSPERFORM
das beste Resultat aller Kandidierenden.
IPD (International Performers’ Database)
SWISSPERFORM ist Mitglied bei der internationlen Interpretendatenbank IPD. Die IPD ist ein Projekt des
Dachverbands SCAPR. Die auf der Datenbank IPD gespeicherten Informationen dienen einer besseren internationalen Identifikation der Ausübenden und eleichtern die Verteilung unter den Gesellschaften. Der IPD
Internationale Kooperation
AEPO-ARTIS
richtsjahr standen insbesondere die folgenden Themen im
Zentrum: die rechtlichen Grundlagen und die praktische
Handhabung der Gegenseitigkeitsverträge, insbesondere das Vorgehen bei der Lösung von Mandatskonflikten,
der Umgang mit praktischen Problemen bei der Geltendmachung von Forderungen im Namen von Klangkörpern
(Orchester und Chöre); die neue EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Frage der Anwendbarkeit auf Nicht-EU-Länder; die Implementierung
der EU-Richtlinie über die Verlängerung der Schutzfristen
für Phonogramme.
SCAPR setzt ausserdem technische Standards für den
gegenseitigen Austausch von Mitgliederinformationen.
SWISSPERFORM ist in den Arbeitsgruppen für technische
und rechtliche Themen aktives Mitglied.
gehören 46 (Vorjahr: 46) Verwertungsgesellschaften
an. Insgesamt waren in der IPD Ende des Berichtsjahres 761'757 (Vorjahr: 644'252) Ausübende registriert. Die
37
Internationale Kooperation
Internationale Kooperation
Die Rechte der
ausländischen Produzierenden
Ausländische Produzierende (Phono)
Ausländische Produzierende (Audiovision)
Was die Ansprüche der ausländischen Produzierenden
In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte der ausländi-
im Bereich Phono betrifft, so werden diese Berechtigten
schen Produzierenden im Bereich Audiovision besteht
grundsätzlich durch die schweizerischen Lizenznehmer
folgende Situation: Ihre Ansprüche aus verwandten
oder Vertriebspartner vertreten. Die Verteilung erfolgte ab
Schutzrechten im Rahmen der Verwertung ihrer Filme in
2015 (für das Nutzungsjahr 2014) durch SWISSPERFORM
der Schweiz werden durch Wahrnehmungsverträge von
selber und nicht mehr durch IFPI Schweiz, welche bisher
SWISSPERFORM mit den entsprechenden ausländischen
im Auftrag von SWISSPERFORM die Vergütungen an die
Verwertungsgesellschaften für Filmrechte geregelt. In der
Phonoproduzenten verteilte. An ausländische Produzen-
Schweiz werden die verwandten Schutzrechte für diese
ten, welche nicht durch schweizerische Lizenznehmer oder
Berechtigtengruppe durch SWISSPERFORM und die Fil-
Vertriebspartner vertreten werden, tätigte SWISSPERFORM
murheberrechte durch SUISSIMAGE verwaltet.
im 2015 Auszahlungen in Höhe von CHF 174'566.60. Ab
dem Verteiljahr 2017 (Nutzungsjahr 2016) wird zudem von
der marktanteilsbezogenen auf eine Nutzungsbezogene
Verteilung gewechselt. Aufgrund der bisherigen Verteilpraxis wurden keine Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Basierend auf dem neuen System wird SWISSPERFORM in
Zukunft Gegenseitigkeitsverträge abschliessen.
Im Ausland werden die Filmurheber- sowie die verwandten Schutzrechte der Produzierenden, soweit das nationale Gesetz den Produzierenden eigene verwandte
Schutzrechte einräumt, regelmässig durch die gleiche
Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und innerhalb
der Gesellschaft auch nicht aufgeteilt. Daher sind die Vergütungen aus verwandten Schutzrechten, die den schweizerischen Produzierenden aufgrund von Nutzungen in
anderen Ländern zustehen, nicht von den Vergütungen
aus den Filmurheberrechten zu trennen. Die Zahlungen, die SUISSIMAGE aus den Gegenseitigkeitsverträgen
mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften aus
dem Ausland für schweizerische Audiovisionsproduzierende erhält, enthalten regelmässig unausgeschieden
auch deren Anteil an verwandten Schutzrechten. SUISSIMAGE leitet diesen Anteil jeweils direkt an die berechtigten
Produzierenden weiter. Deshalb schliesst SWISSPERFORM
in solchen Fällen mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften der Filmproduzierenden einseitige Wahrnehmungsverträge ab. Im Berichtsjahr wurden keine neuen
Verträge abgeschlossen.
38
Internationale Kooperation
Deutschland
Güfa, GWFF, VG Bild-Kunst, VGF
Frankreich
PROCIREP
Kanada
PACC
Niederlande
SEKAM Video
Österreich
VAM
Polen
SFP-ZAPA
Schweden
FRF-Video
Schweiz
AGICOA (vertritt Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern)
Slowakei
SAPA (Memorandum of Understanding)
Spanien
EGEDA
Tschechien
FIPRO
Ungarn
FILMJUS, PRODJUS (Memorandum of Understanding)
USA
IFTA und einzelne MPA Mitglieder (Disney Enterprises, HBO u.a.)
Vereinigtes Königreich
ComPact Collections
Internationale Kooperation
Verträge im Bereich Produzierende Audiovision per 31.12.2015:
Die Zahlungen ins Ausland beliefen sich 2015 auf CHF 1'556'297.50. Wie erwähnt werden die Auslandeinnahmen für die
Berechtigten von SWISSPERFORM direkt von SUISSIMAGE verteilt.
Die Rechte der
ausländischen Sendeunternehmen
Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen, deren­
PERFORM über die IRF abgegolten. Die IRF verteilt die
Programme in der Schweiz weiterverbreitet werden,
ihr überwiesenen Gelder aufgrund des IRF-internen
werden gemäss Vertrag zwischen dem Verein IRF Inte-
Verteilreglements an die berechtigten ausländischen
ressengemeinschaft Radio und Fernsehen und SWISS-
Sendeunternehmen.
39
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke
Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es
verwaltet, wobei die Kontrolle der zweckgemässen Verwen-
den schweizerischen Verwertungsgesellschaften erlaubt, ei-
dung der Beträge durch die eidgenössische Stiftungsaufsicht
nen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsor-
erfolgt. Entsprechend fliessen 10 % der Tarifeinnahmen von
ge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden.
SWISSPERFORM in verschiedene, rechtlich von SWISSPER-
Vorausgesetzt wird die Zustimmung des obersten Organs der
FORM unabhängige Kultur- und Sozialinstitutionen. Zu-
Gesellschaft, ausserdem besteht ein allgemeiner Konsens,
wendungen der drei Stiftungen im Phonobereich, die CHF
dass der Abzug 10 % der Tarifeinnahmen nicht überschrei-
50'000.– überschreiten, werden von einem eigens bestellten
ten darf. Die Gelder werden in aller Regel durch Stiftungen
Kuratorium überprüft. (vgl. 1. Organe und Aktivitäten).
Der 10 %-Abzug des Jahres 2014 für kulturelle und ­soziale Zwecke wurde den Institutionen wie folgt z­ ugewiesen:
Phonobereich
Total
CHF 2'412'812.61
davon
35 %
CHF 844'484.41
an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS
35 %
CHF 844'484.41
an die Stiftung Phonoproduzierende
30 %
CHF 723'843.79
an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz
Audiovisionsbereich
Total
CHF 2‘456‘055.91
80 %
CHF 1'964'844.73
20 %
CHF 491'211.18
davon
an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision
für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an:
- Schweizerische Interpretenstiftung SIS
- Suisseculture Sociale
40
CHF 87'802.80
CHF 5'000.00
- Fondation Artes et Comoedia
CHF 122'802.78
- CAST-Vorsorgestiftung
CHF 217'999.53
- Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA
CHF 27'606.07
- Schweizerische Stiftung für die Umschulung von
darstellenden Künstlerinnen und Künstler
CHF 30'000.00
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Solothurner Filmtage
Im Januar 2015 wurden die vierzehnten Schweizer
Fernsehfilmpreise verliehen und die Preisträger bereits ­zum fünften Mal an den Solothurner Filmtagen
ausgezeichnet.
stifteten die Preissumme von insgesamt CHF 40'000.- zu
gleichen Teilen jeweils für die beste Interpretation einer
Haupt- und Nebenrolle. Zudem wurde neu ein Jurypreis
für besondere Leistungen vergeben.
Folgende Ausübende wurden geehrt:
• Véronique Reymond:
beste Hauptdarstellerin für ihre Rolle in der
Fernsehserie «A livre ouvert», Point Prod' S.A.
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
SWISSPERFORM und ihre Kulturstiftung für Audiovision
• Joel Basman:
bester Hauptdarsteller für seine Rolle in «Ziellos»,
HesseGreutert Film AG.
• Wanda Wylova:
beste Nebendarstellerin für ihre Rolle in «Der Hamster»,
Zodiac Pictures Ltd.
• Nicola Perot:
Jurypreis für seinen Auftritt in «Der Hamster»,
Zodiac Pictures Ltd.
Nicola Perot, Wanda Wylova, Joel Basman und Véronique Reymond
© Solothurner Filmtage / Eduard Meltzer, Eddymotion
Die Preisverleihung fand am 25. Januar 2015 in der aus-
Begegnungen, bei denen der Informationsaustausch unter
verkauften Reithalle statt, die Verkündigung der Laudatios
Filmschaffenden und Branchenvertretern gepflegt wer-
übernahm Leonardo Nigro, Preisträger des Vorjahres. Nach
den konnte. Beim SWISSPERFORM-Brunch waren die Re-
der anschliessenden Vorführung des Schweizer Fernseh-
gisseurin Stina Werenfels und die Schauspielerin Victoria
films «Der Hamster» mit Mitwirkung zweier soeben geehr-
Schulz, die mit ihrem Film «Dora oder die sexuellen Neu-
ter Darsteller, lud SWISSPERFORM Preisträger, Filmschaf-
rosen unserer Eltern» an den Filmtagen Première feierten,
fende und Medien zum Apéro, an welchem rege über Filme
Gesprächspartnerinnen. Moderiert wurde der Morgen wie-
und Politik diskutiert wurde.
derum von Küde Meier.
Des Weiteren war SWISSPERFORM erneut Partnerin beim
täglich stattfindenden Film-Brunch in der charmanten
Cafébar Barock an der Aare, zu welchem SUISSIMAGE
und SSA einluden. Im Mittelpunkt standen informelle
41
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Festival del film Locarno
Bei sommerlichen Temperaturen genossen Mitglieder
Gesellschaften informieren, sowohl in Gesprächen wie auch
und Branchenvertreter kühles Eis und konnten von Mit-
durch die aufgelegten Broschüren. Der Stand wurde aber
arbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Verwertungs-
auch als Oase geschätzt, da Schattenplätze in diesem heis-
gesellschaften SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM
sen Sommer sehr gesucht waren und den Mitgliedern der
Informationen über die Tätigkeiten der Gesellschaften
Verwertungsgesellschaften wurde zudem ein Eis offeriert.
einholen und von Beratungsgesprächen zu Interpreten-
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
und Urheberrechten profitieren.
Ob und wie das Angebot ab 2016 erweitert wird, wird von
den Verantwortlichen diskutiert. Der Standortwechsel hat
Seit Jahren betreiben SSA und SUISSIMAGE einen Stand
sich auf alle Fälle als richtig und klug erwiesen. Preisträger,
am Filmfestival in Locarno. Zum ersten Mal wurde dieser
Filmschaffende und Medien zum Apéro, an welchem rege
– nach einer einjährigen Pause – vom zwar zentralen aber
über Filme und Politik diskutiert wurde.
eher publikumsfernen Standort «Sopracenerina» an die
gut frequentierte Meile zwischen Fevi und Sala verlegt. Der
Stand wurde vergrössert, ansprechender eingerichtet und
einem weiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht.
War SWISSPERFORM bis anhin mehr ad hoc beteiligt, wurde 2015 der Stand zu gleichen Teilen von den drei Verwertungsgesellschaften betrieben. Mitglieder aber auch grundsätzlich Interessierte könnten sich über die Tätigkeit der
Piazza
© Festival del film Locarno
Zurich Film Festival
Zum ersten Mal hat die Schweizerische Kulturstiftung
Der Anlass mit anschliessendem Empfang wurde von den
für Audiovision das Zurich Film Festival unterstützt.
geladenen Gästen und dem Publikum ausserordentlich
Dank des namhaften Beitrags war es dem Festival mög-
geschätzt und eine Weiterführung der neuen Partnerschaft
lich, den internationalen Filmmusikwettbewerb auch
mit dem Zurich Film Festival ergänzt das Event-Portefeuille
2015 in einem angemessenen Rahmen durchzuführen.
von SWISSPERFORM gut.
Aus 137 Beiträgen aus fast 30 Ländern wurden von einer
Fachjury fünf Finalisten ausgewählt, die ihre Vertonung
eines Trickfilms am 25. September in den Arena Cinemas
in der Sihlcity in Zürich uraufführten. Umrahmt wurden die
Wettbewerbsbeiträge mit einem Gastauftritt des Schweizer
Komponisten und Cellisten Martin Tillman. Unter der Leitung von André Bellmont führten das Zurich Jazz Orchestra
und das Zürcher Kammerorchester zusammen mit weiteren Solisten und der Moderatorin Sandra Studer durch den
filmmusikalischen Abend.
THE CONTROL MAKER (Run Wrake, 2008)
© Zurich Film Festival
42
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Swiss Music Awards
Auch die zweite Ausgabe im Hallenstadion Zürich ver-
SWISSPERFORM als Mitglied des Vereins Press Play arbei-
mochte mit hochkarätigen, nationalen wie auch inter-
tete im Vorfeld der Swiss Music Awards 2015 wieder eng
nationalen Musikgrössen zu überzeugen. Neben den
mit der Organisation zusammen. Die Awardshow wurde
Fantastischen Vier, James Bay, Stefanie Heinzmann,
auch in diesem Jahr wiederum von SWISSPERFORM und
Carlos Leal und Bonaparte heizten auch Lo & Leduc
deren unabhängigen Stiftungen – der Stiftung Phonopro-
dem zahlreich erschienen Publikum ordentlich ein.
duzierende, der Schweizerische Interpretenstiftung SIS
Nicht nur ihr Album «Zucker fürs Volk» war in den Charts
eingeschlagen, die Jungs räumten am Abend der der Swiss
Music Awards gleich drei Steine («Best Group», «Best Talent» und «Best Live Act») für sich ab.
und der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS – mit
namhaften Beiträgen unterstützt. Der wichtigste Musikpreis der Schweiz soll weiterhin breit abgestützt werden
und Schweizer Künstlern auch zukünftige eine Plattform
bieten, wo ihre geleistete Arbeit angemessen anerkannt
und geehrt wird.
Dicht auf den Fersen war Lo & Leduc nur Kollege James
Gruntz. Der Sänger aus Basel freute sich über die Auszeichnungen «Best Breaking Act» und den «Artist Award». Mit der
Dankesrede tat sich der Basler dann unerwartet schwer,
denn er hatte nicht im Geringsten mit den Auszeichnungen
gerechnet. Beatrice Egli gewann den Preis als «Best Female
Solo Act» – in der Geschichte der Swiss Music Awards über-
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Das Jahr begann für das Berner Duo Lo & Leduc grandios.
haupt die erste Nomination einer Schlagersängerin. Keine
Überraschung dagegen war die wiederholte Auszeichnung
von Stress. Er nahm wie schon einige Jahre zuvor den Stein
als «Best Act Romandie» mit nach Hause.
Ehre, wem Ehre gebührt. Der im Dezember 2014 unerwartet
verstorbene Udo Jürgens wurde mit dem «Tribute Award»
ausgezeichnet und zum Schluss erhielten auch Krokus die
längst überfällige Auszeichnung. Der wohlverdiente «Outstanding Achievement Award» wurde dem Frontmann von
Krokus Marc Storace von Roger Köppel überreicht, seinerseits eingekleidet mit einem schwarzen Krokus Fan-T-Shirt.
Lo & Leduc
© Swiss Music Awards
43
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
m4music – das Popmusikfestival
Die 18. Ausgabe des Popmusikfestivals m4music war erneut ein voller Erfolg. Vom 26. bis 28. März 2015 haben
in Zürich und Lausanne beinahe 7'000 Konzertbesucher
und über 850 Vertreter der Musikbranche die Konzerte,
die Demotape Clinic und die Panels der Conference besucht. Das Festival war an allen drei Tagen ausverkauft.
An den drei Festivaltagen in Zürich und Lausanne haben
sich fast 7'000 Musikbegeisterte sowie 850 Vertreter der
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
nationalen und internationalen Musikbranche getroffen.
Im Radiostudio Studio 15 von RTS in Lausanne wurde das
Popmusikfestival am Donnerstag gebührend eröffnet und
an den Folgetagen ging es auf den fünf Bühnen im Schiffbau, Moods, der Showcase Stage und im Exil in Zürich
weiter. Es spielten 48 Bands, 32 davon aus der Schweiz.
Konzerthöhepunkte waren Jungle, Nneka, Bilderbuch,
From Kid, Lo & Leduc und Sinkane.
Die im 2014 durch SWISSPERFORM initiierte Aussenbühne,
die Showcase Stage, war auch bei deren zweiten Ausgabe
sehr gut besucht. Am 27. und 28. März 2015 wurden mit
dieser Bühne zehn zusätzlichen Schweizer Bands eine der
beliebten Auftrittsmöglichkeiten am m4music geboten.
Dank der breiten Abstützung der Showcase Stage durch
repräsentative Partner aus der Musikbranche halten die
Festivalorganisation und SWISSPEFORM an ihrem Ziel
fest, die Schweizer Nachwuchsförderung weiter zu stärken
Showcase Stage 2015 - © Eduard Meltzer, Eddymotion
und diese zusätzliche Plattform am m4music nachhaltig
weiterzuentwickeln.
Wiederum setzte sich das erschienene Publikum neben
Neben der Showcase Stage lud SWISSPERFORM in Zu-
musikbegeisterten Besuchern auch aus einem bedeuten-
sammenarbeit mit der SUISA am Freitagabend zum gut
den Teil von Branchenprofis aus der ganzen Schweiz zu-
etablierten Professionals Apéro in den Schiffbau ein. Die
sammen. Zum Erfreuen der Organisation ergaben sich für
unterschiedlichsten Vertreter der Musikbranche führten
die Bands neue Kontakte und zum Teil sogar Management-
spannende Gespräche und genossen einen schmackhaf-
und Konzertverpflichtungen.
ten Apéro. Im direkten Anschluss eröffneten Lo & Leduc
mit einem fulminanten Auftritt die Konzertreihe in der
Schiffbauhalle.
Im Foyer standen die Vertreter der Verwertungsgesellschaften von SUISA und SWISSPERFORM interessierten Musikschaffenden und potenziellen Mitgliedern wiederum Red
und Antwort. Es fanden zahlreiche aufschlussreiche Gespräche und ein interessanter Austausch statt.
44
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
DJ Talent Contest an der Street Parade
Am 29. August 2015 rollte die Street Parade zum 24. Mal
Mit dem DJ Talent Contest wollen SWISSPERFORM und
durch Zürich. Erstmals wurde im Rahmen der Veran-
der Verein Street Parade den Nachwuchs in der elektroni-
staltung das «DJ Talent 2015» von SWISSPERFORM und
schen Musik fördern und den unentdeckten Talenten eine
dem Verein Street Parade Zürich gesucht. Der Gewin-
neue Plattform an der farbigste House- und Technopara-
ner, DJ Mike Kay, legte dann am Samstag auf der Swiss
de der Welt bieten.
Innovation Stage auf.
Für die erste Ausgabe des Nachwuchswettbewerbs «DJ
Talent Contest» gingen über 150 Anmeldungen bei SWISS­
überraschten SWISSPERFORM als auch die Organisation
der Street Parade gleichermassen, da das Konzept erst
knapp sechs Monate vor der Parade entwickelt wurde.
Die Schweizer Nachwuchsszene der elektronischen Musik
zeigte sich sehr kreativ, einsatzbereit und bewies definitiv
grosses Potenzial.
Der Sieger wurde aus allen Bewerbern von einer Jury
ausgewählt. Das Rennen machte der House-DJ Mike Kay.
Der 20-jährige Basler mit vietnamesischen Wurzeln, bür-
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
PERFORM ein. Das grosse Interesse am neuen Format
gerlich Khiem Riemer, experimentiert bereits seit über
acht Jahren mit verschiedenen Sounds. Seit einem Jahr
produziert er zudem seine eigenen Tracks. Der «DJ Talent
Contest»-Sieger erhielt am Samstagabend bei schönstem
Wetter am Zürcher Seeufer die Möglichkeit sein Können
vor Tausenden von Zuhörern auf der Swiss Innovation
Stage zu beweisen.
DJ Talent 2015 © DJ Mike Kay
45
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
respect ©opyright!
Eine Schulveranstaltung zum
Urheberrecht!
Nachdem im letzten Jahr vor allem in der Deutsch-
Zu Beginn des Jahres fand zudem ein Workshop mit dem
schweiz für respect ©opyright geworben wurde, stand
ganzen respect © opyright-Team statt. Ziel der Veranstal-
im Berichtsjahr die Romandie im Fokus.
tung war die Weiterentwicklung des Drehbuchs. Neben
2015 fanden insgesamt 23 Auftritte des respect © opyright-Teams statt, davon 15 in der Romandie. Rund 3'000
Schülerinnen und Schüler konnten für das landesweite
dem allgegenwärtigen Thema Internets werden neu auch
die sozialen Medien und deren Funktion für Kunstschaffende und deren Fans angesprochen.
Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten
Kunstschaffen sensibilisiert werden.
Das Moderatorenteam in der Romandie wurde im vergangenen Jahr mit einer zusätzlichen Person verstärkt. David
Johnson verfügt über ein fundiertes Branchenwissen und
hat sich, begeistert von der Sache, im November 2015
­seiner ersten Moderation gestellt.
Swisscopyright
Im Frühjahr 2015 beschloss der Koordinationsaus-
Zum Abschluss des Wettbewerbs wurden elf unterschied-
schuss der fünf schweizerischen Verwertungsgesell-
lichste Vorschläge präsentiert. Die Entscheidungsträger
schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und
hatten die Qual der Wahl. Die Entscheidung fiel nach
SWISSPERFORM dem gemeinsamen Dach «Swisscopy-
ausführlicher Diskussion auf das Logo von Tina Matzin-
right» einen neuen Anstrich zu verpassen.
ger. Sie präsentierte eine klassische und zeitlose Logoin-
Nach der erfolgreichen Durchführung des SWISSPERFORM-Logowettbewerbs mit der GDK Gestaltungsschule
Zürich im Jahr 2013 rechneten sich die Verantwortlichen
gute Chancen aus, dass die Schülerinnen und Schüler
der GDK auch für Swisscopyright einen passenden Auftritt konzipieren könnten. SWISSPERFORM übernahm in
der Folge die Federführung. Es wurde ein umfangreiches
Briefing erstellt, wonach die Schülerinnen und Schüler
Kerneigenschaften wie Kompetenz und Innovation bei
der Entwicklung des Corporate Designs berücksichtigen
und einfliessen lassen mussten.
46
terpretation unseres einzigartigen Werte- und Kultursystems, welches sich in einem sensiblen Umfeld befindet
und permanent mit den gesellschaftlichen Veränderungen konfrontiert wird.
Aufsichtsbehörden
9 . Aufsichtsbehörden
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE
Urheberrechtsgespräch
Auch das traditionsgemässe Herbsttreffen zwischen dem
Das alljährliche «Frühjahrstreffen» beim IGE konnte 2015
IGE und den Verwertungsgesellschaften fand 2015 nicht
nicht stattfinden. Das Institut wies in der Absage darauf
statt. Stattdessen trafen sich Vertreter der Aufsicht und des
hin, dass nicht genügend Teilnehmer bereit gewesen seien,
IGE zu diversen Meetings zwecks Besprechung des Austau-
die vorgeschlagenen Themen zu präsentieren.
sches zur Verwaltungskostenkostenanalyse (siehe nachfol-
Aufsichtsbehörden
genden Bericht).
Verwaltungskostenanalyse – gute Noten für SWISSPERFORM
und die weiteren Verwertungsgesellschaften
Die 2015 durchgeführte Verwaltungskostenanalyse
und rund 30 % [ProLitteris]) lassen sich weitgehend durch
stellt SWISSPERFORM und den anderen einheimi-
die unterschiedliche Betroffenheit von kostentreibenden
schen Verwertungsgesellschaften ein gutes Zeugnis
Faktoren begründen. Die Geschäftsführung der
aus: Die Verwaltungskosten sind angemessen, die Ge-
Gesellschaften wird aus dieser Sicht als angemessen und
schäftsführung wird als angemessen und wirtschaftlich
wirtschaftlich beurteilt.
beurteilt.
Die Verwaltung von SWISSPERFORM wird als «kostengüns-
Im Februar 2014 führte die Eidgenössische Finanzkontrol-
tig» eingestuft. Gemäss «Ranking» ist SWISSPERFORM nach
le (EFK) eine Revision beim Eidgenössischen Institut für
SUISSIMAGE prozentual die zweitgünstigste Gesellschaft.
Geistiges Eigentum (IGE) durch. Geprüft wurde die Aufsicht des IGE über die fünf Schweizer Verwertungsgesell-
Schwestergesellschaften
Brutto-Verwaltungskostensatz 2014
schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM (vgl. auch Jahresbericht 2014, S. 49). Im Bericht
ProLitteris
30.64 %
empfahl die EFK, eine eingehende Analyse zur Prüfung der
SSA
16.11 %
SUISA
19.47 %
Angemessenheit der Kosten der Verwertungsgesellschaften. Diese Erhebung wurde von Februar bis Dezember 2015
durchgeführt. Auftraggeber der Studie war das IGE. Die
Kosten von rund CHF 160'000.- mussten von den Verwertungsgesellschaften getragen werden.
SUISSIMAGE
SWISSPERFORM
5.45 %
11.70 %
Zusammenfassend kommt die Studie zum Schluss, dass die
Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften angemessen sind. Die bestehenden Unterschiede (Brutto-­
Verwaltungskostensatz zwischen rund 5 % [SUISS­IMAGE]
47
Aufsichtsbehörden
Auch im Vergleich mit anderen Branchen ist die Geschäftsführung von SWISSPERFORM günstiger als jene der meisten
verglichenen Verbände, Nonprofit-Organisationen und Lebensversicherer, nicht aber im Vergleich zu Krankenkassen.
Aufsichtsbehörden
Brutto-Verwaltungskostensatz 2014
SWISSPERFORM
11.70 %
SFV (Schw. Fussballverband)
28.82 %
SBV (Schw. Blindenverband)
39.33 %
VSG (Verb. Schw. Grundbuchverwalter)
26.48 %
WWF
27.19 %
Brot für Alle
15.10 %
Krebsliga
30.25 %
Caritas
GVBS (Gebäudeversicherung BS)
9.01 %
11.10 %
CSS
4.80 %
Helsana
6.78 %
Sanitas
7.94 %
SWICA
9.41 %
gien, Dänemark und den Niederlande ergibt ebenfalls ein
Mobiliar Leben
15.87 %
erfreuliches Bild. Der Bericht hält fest: «Im internationalen
Mobiliar N-Leben
27.89 %
Bâloise
18.95 %
Helvetia
17.63 %
Eine Gegenüberstellung von SWISSPERFORM mit ausländischen Schwestergesellschaften aus Österreich, Bel-
Vergleich ist SWISSPERFORM fast die kostengünstigste Verwertungsgesellschaft in ihrem Wahrnehmungsbereich. Nur
die dänische FILMEX erreicht einen tieferen Kostensatz.»
Schwestergesellschaften
48
Brutto-Verwaltungskostensatz 2014
SWISSPERFORM
11.70 %
VDFS (A)
13.34 %
LSG (A)
6.04 %
Playright (Be)
26.34 %
Gramex (Dk)
12.89 %
Filmex (Dk)
6.04 %
SENA (NL)
12.48 %
NORMA (NL)
26.60 %
VAM (A)
22.94 %
Aufsichtsbehörden
intensität der Kernprozesse. Dabei wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass ein isolierter Vergleich des Kostensatzes nur beschränkt repräsentativ ist hinsichtlich
der Kosteneffizienz einer Gesellschaft. Abhilfe schafft ein
indirekter Vergleich, bei welchem die kostentreibenden
Elemente der Kernprozesse «Einzug / Verteilung» sowie
«Dokumentation» untersucht und verglichen werden.
Durchleuchtet werden beispielweise die «Ertragskraft pro
verwertetes Werk» (Ansatz: Die Verwaltung wird kostenintensiver, wenn viele Werke mit kleinen Beträgen verwertet
werden.) oder das «Verhältnis der im Jahr neu erfassten
Werke zur Anzahl der verwerteten Werke» (Ansatz: Der Wert
Exkurs
Die Verwaltungskostenanalyse stellte fest, dass die fünf
Schweizer Verwertungsgesellschaften bei der Berechnung
ihres Kostensatzes unterschiedlich vorgehen. Die Studie
selbst orientiert sich am betriebswirtschaftlichen Aspekt
der Kosten und setzt somit beim «Brutto-Kostensatz» an.
Dieser beinhaltet im Falle von SWISSPERFORM nicht nur
die eigenen Verwaltungskosten (2014: 7.88 %) sondern zusätzlich das den Schwestergesellschaften für das Inkasso
der Gemeinsamen Tarife zu entrichtende Entgelt. Dieser
Berechnungsansatz kommt zu einem Brutto-Kostensatz
von 11.70 % für SWISSPERFORM.
gibt Auskunft darüber, wie gross der Nutzen der Neuerfas-
ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE sowie SWISSPERFORM
sung in der Datenbank ist.). Zusammenfassend kommt die
einigten sich Ende 2015 darauf, ab sofort auf eine gemein-
Studie auch in diesem Bereich zum Schluss, dass die Kos-
same Methode zur Berechnung des Verwaltungskostensat-
ten von SWISSPERFORM angemessen sind.
zes abzustellen. Basis hierfür soll der Brutto-Kostensatz
Im letzten Kapitel nimmt die Studie eine Analyse der Personalkosten und eine Beurteilung der Lohnstruktur vor.
Im Resultat wird festgehalten, dass die Löhne bei SWISS­
nach Berechnung in der Verwaltungskostenan­alyse sein.
Es steht aber jeder Gesellschaft offen, zusätzlich den Kostensatz nach eigener Berechnung anzuführen.
Aufsichtsbehörden
In einem nächsten Teil analysiert die Studie die Kosten-
PERFORM im Vergleich der fünf Gesellschaften im Durchschnitt am zweithöchsten sind, zudem deutlich höher als
bei der öffentlichen Verwaltung, jedoch deutlich tiefer als
in der Finanzindustrie. Diesen Umstand erklärt die Studie
mit der besonderen Personalstruktur von SWISSPERFORM:
«Die Wahrnehmung der Nutzungsrechte der SWISSPERFORM
unterscheidet sich von derjenigen der anderen Verwertungsgesellschaften, indem weite Teile der Sachbearbeiter-Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Gemeinsamen Tarifen an
die Schwestergesellschaften ausgelagert sind. Deshalb fällt
ein grosser Teil der Basis weg und der Anteil höher qualifizierter Mitarbeitender ist gross. Dies führt zu einem höheren
Lohnniveau.» Die Studie erläutert andernorts, dass SWISSPERFORM den zweitgeringsten Lohnmittelwert bei der
Direktion und gleichzeitig die kleinste Lohnschere kennt.
Die Resultate der Studie sind für SWISSPERFORM und die
anderen Gesellschaften als erfreulich zu werten. SWISS­
PERFORM wird die Studienergebnisse nun im Einzelnen
und in Zusammenarbeit mit den Schwestergesellschaften
sorgfältig analysieren. Dies mit dem Ziel, weitere Schritte
zu ergreifen, um unseren Mitgliedern eine qualitativ hochstehende und gleichzeitig wirtschaftliche Verwaltung ihrer
Rechte offerieren zu können.
49
Aufsichtsbehörden
Rechenschaftsbericht 2014
Fürstentum Liechtenstein
Das IGE prüft im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht
SWISSPERFORM nimmt auch in Liechtenstein diejenigen
die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Ver-
Leistungsschutzrechte wahr, für welche die Kollektivver-
wertungsgesellschaften. Deren Jahresrechnungen unter-
wertung vorgesehen ist. Grundlage für die Tätigkeit von
liegen dabei einer Plausibilitätsprüfung durch die Auf-
SWISSPERFORM ist eine von der Regierung des Fürsten-
sichtsbe­hörde. Hierzu sind die Verwertungsgesellschaften
tums Liechtenstein erteilte Konzession.
verpflichtet, dem IGE jährlich einen Geschäftsbericht zukommen zu lassen, welcher dahingehend geprüft wird, ob
er einer guten Corporate Governance entspricht. Der Geschäftsbericht 2014 von SWISSPERFORM wurde dem IGE
Sämtliche in der Schweiz genehmigten gemeinsamen Tarife der Verwertungsgesellschaften werden dem zuständigen
Amt in Liechtenstein ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt.
mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 unterbreitet. Die Ge-
Aufsichtsbehörden
Aufsichtsbehörden
nehmigung durch die Aufsicht erfolgte am 4. Februar 2016.
EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften
Im Februar 2014 veröffentlichte die EU die «Richtli-
sollen die Verwertungsgesellschaften beispielsweise den
nie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-
Mitgliedern eine «elektronische Teilnahme an der Mitglie-
und verwandten Schutzrechten». Die Verwertungs­
derversammlung» gewährleisten – eine angesichts der
ge­
sellschaften-Richtlinie tangiert SWISSPERFORM
Kosten eines solchen Systems und der vorhandenen Ver-
auf­
grund unserer Tätigkeit für das Fürstentum
tretungsbefugnissen der Delegierten sinnlose Regelung.
Liechtenstein.
Weiter sollen ausländische Schwestergesellschaften ge-
Die EU will mit ihrer neuen Richtlinie primär die Transparenz der Verwertungsgesellschaften verbessern und
für einen verstärkten Wettbewerb sorgen. Insbesondere
gegen die Verwendung eines Teils der Einnahmen für
kulturelle und soziale Stiftungen einzulegen.
sollen die Gesellschaften strengeren Regeln unterworfen
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Fürs-
werden und die Rechte der Mitglieder gestärkt werden.
tentum wird SWISSPERFORM prüfen, wie gross der Auf-
Sie sollen beispielsweise frei wählen können, bei welcher
wand für die Umsetzung des neuen VGG sein wird. Sollte
Gesellschaft sie welche Rechte einbringen.
sich zeigen, dass dieser unverhältnismässig ist, bzw. zu
Als EWR-Mitglied muss das Fürstentum Liechtenstein zur
Umsetzung der Richtlinie die nationalen Vorschriften anpassen. Das entsprechende Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) wurde SWISSPERFORM vom zuständigen
Amt für Volkswirtschaft (AfV) im November 2015 zur Vernehmlassung zugesendet.
SWISSPERFORM geht davon aus, die wichtigsten Vorgaben der EU-Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Mitgliedschaftsrechte bereits jetzt zu erfüllen. Gleichzeitig
wurde das Amt in der Vernehmlassungsantwort auf die
problematischen Punkte des Entwurfs hingewiesen. So
50
mäss VGG über die Möglichkeit verfügen, Widerspruch
hohe Kosten verursacht, behält sich SWISSPERFORM vor,
sich nicht mehr für eine Verlängerung der im Sommer
2017 auslaufenden Konzession für das Fürstentum Liechtenstein zu bewerben.
Jahresrechnung 2015
9. Jahresrechnung 2015
Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER
2015
CHF
2014
CHF
1
69'799'202.44
65'991'486.35
Ziffer im Anhang
Flüssige Mittel
Forderungen Rechtenutzer
2
958'020.00
1'857'157.03
Sonstige kurzfristige Forderungen
3
38'716.32
82'312.68
Aktive Rechnungsabgrenzungen
4
1'932'757.40
1'851'799.91
72'728'696.16
69'782'755.97
Umlaufvermögen
Sachanlagen
5
45'222.64
52'711.73
Finanzanlagen
6
15'075'718.03
10'007'435.41
15'120'940.67
10'060'147.14
87'849'636.83
79'842'903.11
Anlagevermögen
Total Aktiven
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte
7
550'578.82
554'792.00
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
8
1'537'009.91
1'462'170.41
Kurzfristige Rückstellungen
9
49'706'325.76
47'052'170.06
Passive Rechnungsabgrenzungen
10
70'963.72
90'002.60
51'864'878.21
49'159'135.07
11
35'984'758.62
30'683'768.04
35'984'758.62
30'683'768.04
87'849'636.83
79'842'903.11
0.00
0.00
0.00
0.00
87'849'636.83
79'842'903.11
Kurzfristiges Fremdkapital
Langfristige Rückstellungen
Langfristiges Fremdkapital
Fremdkapital
Grundkapital und Reserven
Eigenkapital
Total Passiven
12
Jahresrechnung 2015
Bilanz
51
Jahresrechnung 2015
Erfolgsrechnung
Ziffer im Anhang
Jahresrechnung 2015
2014
CHF
Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Inland
13
53'733'106.72
50'749'000.37
Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland
14
158'326.89
201'979.53
Übrige betriebliche Erträge
15
1'858'171.09
1'756'879.95
Inkassoentschädigungen
16
-2'182'949.25
-2'060'315.27
Abzug für kulturelle und soziale Zwecke
17
-5'155'015.74
-4'868'868.52
48'411'639.71
45'778'676.06
Nettoerlöse
Verteilung Leistungsschutzrechte
18
-44'709'636.91
-42'070'897.72
Organe und Kommissionen
19
-285'879.75
-317'534.22
Externe Aufträge
20
-525'144.52
-469'598.65
Personalaufwand
21
-2'486'922.51
-2'241'426.11
Übriger Sachaufwand
22
-652'549.22
-798'388.37
Abschreibungen auf Sachanlagen
5
-14'603.24
-24'629.69
Betriebsaufwand
-48'674'736.15
-45'922'474.76
Betriebsergebnis
-263'096.44
-143'798.70
Finanzertrag
23
297'824.60
192'389.72
Finanzaufwand
24
-33'025.01
-46'888.72
264'799.59
145'501.00
Ordentliches Ergebnis/Jahresergebnis vor Steuern
1'703.15
1'702.30
Steuern
-1'703.15
-1'702.30
0.00
0.00
Finanzergebnis
Jahresgewinn
52
2015
CHF
Jahresrechnung 2015
Geldflussrechnung
Jahresgewinn
Abschreibungen Sachanlagen
+
2015
CHF
2014
CHF
0.00
0.00
14'603.24
24'629.69
Wertbrichtigungen auf Finanzanlagen
+/-
-12.62
30'277.26
Veränderung Rückstellungen
+/-
7'955'146.28
5'358'418.20
Abnahme/Zunahme Forderungen Rechtenutzer
+/-
899'137.03
-378'723.82
Abnahme/Zunahme sonstige kurzfristige Forderungen
+/-
43'596.36
-7'558.02
Abnahme/Zunahme aktive Rechnungsabgrenzung
+/-
-80'957.49
129'559.23
Zunahme/Abnahme Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte
+/-
-4'213.18
-49'149.51
Zunahme/Abnahme sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
und passive Rechnungsabgrenzung
+/-
55'800.62
163'445.67
Geldfluss aus Betriebstätigkeit
=
8'883'100.24
5'270'898.70
Investitionen in Sachanlagen
-
-7'114.15
-14'658.15
Investitionen in Finananlagen
-
-7'000'000.00
-6'000'000.00
Devestitionen von Finanzanlagen
+
1'931'730.00
0.00
Geldfluss aus Investitionstätigkeit
=
-5'075'384.15
-6'014'658.15
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
=
0.00
0.00
3'807'716.09
-743'759.45
Stand Flüssige Mittel per 01.01.
65'991'486.35
66'735'245.80
Stand Flüssige Mittel per 31.12.
69'799'202.44
65'991'486.35
3'807'716.09
-743'759.45
Veränderung flüssige Mittel
Jahresrechnung 2015
Ziffer im Anhang
Nachweis Fonds:
Veränderung flüssige Mittel
53
Jahresrechnung 2015
Anhang zur Jahresrechnung
Allgemeines
SWISSPERFORM mit Sitz in Zürich ist ein Verein und un-
Forderungen
tersteht den gesetzlichen Vorschriften von Art. 60 ff. des
Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebs-
Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
wirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Die Jahresrechnung wird auf der Basis von betriebswirtschaftlichen Werten unter Einhaltung der Vorschriften des
Schweizerischen Obligationenrechts und übereinstim-
Nicht mehr einbringbare Forderungen werden als Verlust
abgeschrieben.
mend mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rech-
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
nungslegung Swiss GAAP FER in Anwendung des Prinzips
Rechnungsabgrenzungen dienen der periodengerechten
historischer Kosten erstellt. Eine Ausnahme bilden Wert-
Erfassung von Aufwendungen und Erträgen.
schriften im Umlaufvermögen, welche nach dem Marktwertprinzip (fair value) bewertet werden.
Jahresrechnung 2015
Konkrete Ausfallrisiken werden einzeln berücksichtigt.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-
Die vorliegende Jahresrechnung 2015 mit dem Vorjahres-
oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaft-
vergleich 2014 wird erstmals und vollständig nach Swiss
lich notwendigen Abschreibungen. Die Aktivierungsgrenze
GAAP FER offen gelegt. Zudem trat ab 1. Januar 2013 das
liegt bei CHF 1'000.00. Die Abschreibungen erfolgen linear
neue Rechnungslegungsrecht (OR) mit einer Übergangsfrist
über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer.
von 2 Jahren in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die
Jahresrechnung 2015 inklusive Vorjahr neu gegliedert. Es
ergeben sich keine Bewertungsdifferenzen zwischen der
vorjährigen, den obligationenrechtlichen Vorschriften ent-
Mobilien
8 Jahre
EDV Hardware/Software
5 Jahre
Büromaschinen
5 Jahre
sprechenden Jahresrechnung, und der Jahresrechnung
Finanzanlagen
nach Swiss GAAP FER.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Sie be-
Bewertungsgrundsätze
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert und
inhalten Wertschriften mit einer Laufzeit von mehr als 12
Monaten, Mietzinsdepot und langfristige Darlehen. Langfristige Darlehen werden zu Nominalwerten unter Berücksichtigung von Bonitätsrisiken eingesetzt.
enthalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben so-
Fremdkapital (kurz- und langfristig)
wie kurzfristige Festgeldanlagen.
Als kurzfristiges Fremdkapital gelten die Verbindlichkeiten,
Wertschriften (Umlaufvermögen)
Unter dieser Position werden die leicht handelbaren Wertschriften, welche jederzeit veräussert werden können,
ausgewiesen. Sie werden zu Marktwerten bilanziert. Eben-
welche voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur
Zahlung fällig werden. Als langfristiges Fremdkapital gelten alle übrigen Verbindlichkeiten.
falls hier ausgewiesen werden die Geldanlagen mit einer
Verbindlichkeiten
Laufzeit bis 12 Monate. Sie werden zu Nominalwerten
Die Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte sowie die
bilanziert.
sonstigen Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten
bewertet.
54
Jahresrechnung 2015
Rückstellungen (kurz- und langfristig)
Umsatzerfassung
Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis
Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden
in der Vergangenheit:
erfasst, sobald die Leistung erbracht, die Höhe der Erlöse
a) eine wahrscheinliche Verpflichtung besteht,
und der Kosten zuverlässig ermittelbar ist und der wirt-
b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen
schaftliche Nutzen wahrscheinlich zufliessen wird.
zum Erfüllen dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist,
c) eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung
möglich ist.
Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften zu
gemeinsamen Tarifen und zu einer gemeinsamen Zahlstelle (Art. 47 URG), weshalb bei jedem Gemeinsamen Tarif
Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen betriebswirt-
jeweils eine der fünf Schweizer Gesellschaften das Inkasso
schaftlichen Kriterien. Rückstellungen, welche nicht inner-
für alle beteiligten Gesellschaften durchführt und die An-
halb eines Jahres zu einem Mittelabfluss führen, werden
teile der übrigen vier Repertoires an die dafür zuständige
unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Schwestergesellschaft weiterleitet. Bei dieser Weiterlei-
Unter den «kurzfristigen Rückstellungen» werden die «weiterzuleitenden Einnahmen aus verwerteten Rechten» verbucht, welche erst im Folgejahr aufgrund der Grobverteilung den Berechtigtengruppen zugewiesen werden. Die
tung handelt es sich um ein Vermittlungsgeschäft, weshalb
nur der eigene Anteil, nicht aber die auf die Schwestergesellschaften entfallenden Anteile als Umsatz ausgewiesen
wird.
«Ansprüche für kulturelle und soziale Zwecke» werden
Wertbeeinträchtigung (Impairment) von Aktiven
ebenfalls erst im Folgejahr den Kultur- und Sozialfonds
Wenn Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vorliegen,
vollständig ausbezahlt.
wird die Werthaltigkeit von Aktiven auf den Bilanzstich-
Unter den «langfristigen Rückstellungen» werden sämtliche Ansprüche von Berechtigten gegenüber der SWISSPERFORM aufgeführt. Zur Sicherstellung von verspätet
geltend gemachten Ansprüchen werden separate Reservefonds gebildet. Die Ansprüche verjähren mit dem Ablauf
tag hin überprüft. Sofern der Buchwert den Nutzwert als
Barwert der erwarteten künftigen Geldzuflüsse oder Geldabflüsse sowie den Netto-Marktwert übersteigt, wird das
Aktivum im Wert bis auf den Nutzwert berichtigt. Die Wertbeeinträchtigung wird der Erfolgsrechnung belastet.
von fünf Jahren nach Durchführung der Verteilung, spätes-
Transaktionen mit Nahestehenden
tens aber am 31. Dezember des sechsten auf die relevante
Als nahestehende natürliche oder juristische Person gilt,
Nutzung folgenden Jahres.
wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf fi-
Nicht benötigte Ansprüche der Berechtigten werden nach
Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist durch Beschluss
der zuständigen Fachgruppen wieder aufgelöst und fliessen der Verteilung und damit den Berechtigten zu oder es
nanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation
ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt
von denselben Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend.
werden Rückstellungen gebildet, welche zum Beispiel für
Als Nahestehende sind Vorstands- und Geschäftsleitungs-
Verteilrisiken oder die Reduktion der Verteilkosten verwen-
mitglieder anzusehen. Die Vorstandsmitglieder sind in den
det werden.
meisten Fällen selbst Mitglieder oder aber Organe von Mit-
Steuern
Da Verwertungsgesellschaften nach Art. 45 Abs. 3 URG
keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, ergeben sich diesbezüglich keine Steuerfolgen. Das Kantonale Steueramt
Zürich hat die massgebenden Einschätzungsfaktoren
(steuerbares Kapital) für die Staats- und Gemeindesteuern
festgelegt.
Jahresrechnung 2015
gliedern von dem Verein. Daher ist es naheliegend, dass sie
in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungsgeldern ebenfalls Entschädigungen aus Leistungsschutzrechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Entschädigungen basieren jedoch auf dem allgemein gültigen
Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein besonderer Vorteil eingeräumt. Die anderen vier Schweizer
Verwertungsgesellschaften, die sog. Schwestergesellschaften von SWISSPERFORM, sind nicht als nahestehend zu
betrachten, da ihnen kein Einfluss auf die Entscheidungen
des Vereins SWISSPERFORM zukommt.
55
Jahresrechnung 2015
Erläuterungen
Aktiven
1 Flüssige Mittel
Kasse
Postfinanceguthaben
Bankguthaben
Total flüssige Mittel
2015
TCHF
2014
TCHF
4
2
4'992
514
64'803
65'475
69'799
65'991
Wegen drohenden Negativzinsen wurden grössere Mengen flüssiger Mittel auf Spar-, Deposit- und Cash Invest Konto
verschoben.
2 Forderungen Rechtennutzer
Forderungen Rechtenutzer
Wertberichtigung
Total Forderungen Rechtenutzer
2015
TCHF
2014
TCHF
958
1'857
0
0
958
1'857
Die «Forderungen Rechtenutzer» beinhalten im auf das Berichtsjahr folgende Jahr bezahlte Abrechnungen für Tarif A
Radio 2013, Tarif A Radio 2014 und GT S Werbefenster inkl. MWST.
Jahresrechnung 2015
Im Berichtsjahr wurden gemäss Abrechnungen der Schwestergesellschaften von den Debitoren TCHF 321 (Vorjahr
TCHF 305) abgeschrieben. Da dieser Debitorenverlust bei den Schwestergesellschaften entstanden ist, wird er nicht in der
Jahresrechnung von SWISSPERFORM als Wertberichtigung aufgeführt.
3 Sonstige kurzfristige Forderungen
Forderungen Dritte
Forderungen Steuerbehörde
Wertberichtigung
Total sonstige kurzfristigen Forderungen
2015
TCHF
2014
TCHF
0
15
39
67
0
0
39
82
Das unter «Forderungen Dritte» dem Verein Press Play als Sanierungsbeitrag gewährte kurzfristige zinsfreie Darlehen von
TCHF 15 wurde vollständig abgeschrieben.
Die «Forderungen Steuerbehörde» enthalten Verrechnungssteuerguthaben in der Höhe von TCHF 39 (Vorjahr TCHF 67),
welche bereits zurückgefordert wurden.
4 Aktive Rechnungsabgrenzungen
Gegenüber Dritten
Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen
Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter
Total aktive Rechnungsabgrenzungen
2015
TCHF
2014
TCHF
10
45
75
72
1'848
1'735
1'933
1'852
Bei der «Aktivierung zuteilbarer Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen» handelt es sich um Tarifkosten des GT 3a Zusatz,
GT 10, GT 11 und GT 13, die wegen fehlender Einnahmen noch nicht verrechnet werden konnten.
Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter:
Ausübende Phono
977
990
Ausübende Audiovision
311
318
Ausländische Gesellschaft Screen Actors Guild
Produzierende Phono
Produzierende Audiovision
56
0
-1
480
323
81
105
1'848
1'735
Jahresrechnung 2015
2015
TCHF
2014
TCHF
161
146
Zugänge
7
15
Abgänge
0
0
168
161
-108
-83
-15
-25
Wertbeeinträchtigungen
0
0
Abgänge
0
0
-123
-108
45
53
Mobiliar
22
24
EDV Anlagen
21
26
5 Sachanlagen
Bruttoanschaffungskosten
Stand per 1.1.
Stand per 31.12.
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand per 1.1.
Planmässige Abschreibungen
Stand per 31.12.
Buchwert per 31.12.
Büromaschinen
6 Finanzanlagen
2
3
45
53
2015
TCHF
2014
TCHF
Jahresrechnung 2015
Buchwert Sachanlagen:
Anschaffungskosten
Stand per 1.1.
10'007
4'098
Zugänge
7'000
6'000
Abgänge
-1'931
-91
15'076
10'007
Stand per 1.1.
0
-60
Zugänge
0
0
Wertbeeintächtingungen
0
-30
Abgänge
0
90
Stand per 31.12.
0
0
15'076
10'007
15'000
9'932
76
75
0
0
15'076
10'007
Stand per 31.12.
Kumulierte Wertberichtigungen
Buchwert per 31.12.
Buchwert Finanzanlagen:
Wertschriften
Mietzinsdepot inkl. Zins
Langfristige Darlehen
Wertschriften: Eine seit 1999 zum Buchwert von TCHF 1'931 gehaltene Anlage wurde 2015 zum Kurswert von TCHF 2'142
mit einem Gewinn von TCHF 210 verkauft.
Langfristige Darlehen: Der Restbetrag von TCHF 30 des an ISAN Berne gewährten zinsfreien Darlehen wurde 2014 vollständig abgeschrieben.
57
Jahresrechnung 2015
Passiven
7 Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen
Total Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte
2015
TCHF
2014
TCHF
30
10
521
545
551
555
Die «Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter» sind Guthaben aus SWISSPERFORM-Verteilungen, die noch
nicht überwiesen werden konnten.
Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen:
Stand per 1.1.
545
Auslandeinnahmen
Auszahlungen an diverse Berechtigte
Stand per 31.12.
8 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Dritte
158
202
-182
-246
521
545
2015
TCHF
2014
TCHF
64
59
1'421
1'366
Verbindlichkeiten Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtung
32
35
Verbindlichkeiten nahestehende Personen
20
2
1'537
1'462
1'380
1'354
21
11
Verbindlichkeiten Steuerbehörde
Jahresrechnung 2015
589
Total sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Steuerbehörde:
Mehrwertsteuerschuld 4. Quartal 2015
Quellensteuerschuld Personal
Quellensteuerschuld Berechtigte
20
1
1'421
1'366
Die «Verbindlichkeiten nahestehende Personen» enthalten Vorstandsabrechnungen für das Berichtsjahr, welche im
folgenden Jahr bezahlt wurden.
9 Kurzfristige Rückstellungen
Buchwert per 1.1.
2015
TCHF
2014
TCHF
47'052
45'573
-27'804
-18'893
-314
0
0
-203
Umgliederung nach «langfristige Rückstellungen»:
Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr
Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013
Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe
Beanspruchung:
Auszahlung an Kultur- und Sozialfonds aus Einnahmen Vorjahr
Auszahlung an Berechtigtengruppe aus Einnahmen Vorjahr
-4'869
-4'756
-14'065
-21'407
44'551
41'869
5'155
4'869
0
0
49'706
47'052
Erfolgswirksame Bildung:
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr
Anspruch für kulturelle und soziale Zwecke aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr
Auflösung
Stand per 31.12.
Die aus den Einnahmen 2013 gebildete Rückstellung für ein Prozessrisiko von GT 12 (TCHF 314) wurde 2015 aufgelöst und
den Ansprüchen Berechtigter (langfristige Rückstellungen) zugewiesen.
58
Jahresrechnung 2015
2015
TCHF
2014
TCHF
Passive Rechnungsabgrenzung
10
26
Ferienabgrenzung
61
64
Total passive Rechnungsabgrenzung
71
90
2015
TCHF
2014
TCHF
30'684
26'805
1'227
0
27'804
18'893
10 Passive Rechnungsabgrenzung
11 Langfristige Rückstellungen
Buchwert per 1.1.
Erfolgsunwirksame Bildung:
Übernahme Verteilung PPH von IFPI
Umgliederung von «kurzfristigen Rüchstellungen»:
Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr
Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013
Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe
Belastung zuteilbare Kosten den Berechtigtengruppen
314
0
0
203
-1'735
-1'842
Verrechnung Kosten Screen Actors Guild
Beanspruchung
Auflösung
Stand per 31.12.
-3
-7
-22'306
-13'368
0
0
35'985
30'684
Jahresrechnung 2015
Erfolgswirksame Belastung:
Per 1. Januar 2015 wurde die Saldobilanz der Produzierenden Phono von der IFPI Schweiz übernommen und in die SWISSPERFORM Buchhaltung integriert. Die von IFPI Schweiz erhaltene Zahlung, in der Höhe von TCHF 1'224, enthielt kurzfristige Forderungen von TCHF 2, aktive Rechnungsabgrenzung von TCHF 1, passive Rechnungsabgrenzung von TCHF 16 und
Ansprüche der Produzierenden Phono von TCHF 1'211.
Aus den Ansprüchen und Rückstellungen der Berechtigten wurden TCHF 36'371 (Vorjahr TCHF 34'775) ausbezahlt.
Die noch unverteilten Guthaben der Vorjahre in der Höhe von TCHF 35'985 (Vorjahr TCHF 30'684) betreffen Beträge für
inländische und ausländische Ausübende und Produzierende.
12 Grundkapital und Reserven
SWISSPERFORM verfügt über kein Grundkapital und, da alle Erträge an die Berechtigten ausgeschüttet werden, auch über
keine Reserven.
59
Jahresrechnung 2015
Erfolgsrechnung
Zu Ziffer 13, 16, 17 siehe «Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr» und «weiterzuleitende Einnahmen
aus verwerteten Rechten 2015».
Die Bruttotarifeinnahmen aus verwerteten Rechten betragen TCHF 51'550 (Vorjahr TCHF 48'689) und beinhalten
Nachabrechnungen von Tarif A Radio 2013 (TCHF 269) und 2014 (TCHF 350), Tarif A Fernsehen 2014 (TCHF 119) sowie GT 10 2010 bis 2013 (TCHF 63). Von den Bruttotarifeinnahmen werden 10% (TCHF 5'155/Vorjahr TCHF 4‘869) für
Kultur- und Sozialfonds abgezogen.
Die den einzelnen Tarifen zuteilbaren Kosten in der Höhe von TCHF 193 (Vorjahr TCHF 274) wurden direkt von den
entsprechenden Tarifeinnahmen abgezogen. Die spezifischen Kosten für die Berechtigten der Ausübenden Phono, Ausübenden Audiovision, Produzierenden Audiovision und Produzierenden Phono von TCHF 1'848 (Vorjahr
TCHF 1'735 inkl. Verrechnung SAG) wurden aktiviert und werden den Verteilsummen 2015 abgezogen.
14 Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland
Der «Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland» ergab TCHF 158 (Vorjahr TCHF 202).
15 Übrige betriebliche Erträge
Jahresrechnung 2015
Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen
2015
TCHF
2014
TCHF
6
18
1'848
1'735
4
4
1'858
1'757
2015
TCHF
2014
TCHF
-44'551
-41'869
-159
-202
-44'710
-42'071
2015
TCHF
2014
TCHF
Delegiertenversammlung
-32
-35
Vorstand
-68
-73
Vorstandsausschuss
-23
-19
-146
-150
-17
-11
0
-30
-286
-318
Aktivierung zuteilbare Kosten auf Verteilung Berechtigter
Übriger Ertrag
Total übrige betriebliche Erträge
18 Verteilung Leistungsschutzrechte
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten
Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland
Total Verteilung Leistungsschutzrechte
Zu Ziffer 18 siehe «weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015».
19 Organe und Kommissionen
Fachgruppen/Kuratorium
Spesen Organe und Kommissionen
SWISSPERFORM Retraite
Total Organe und Kommissionen
Die Entschädigung für die Mitglieder von Vorstand, Vorstandsausschuss, Fachgruppen und Kuratorium betrug total
TCHF 237 (Vorjahr TCHF 241).
Die meisten Vorstandsmitglieder oder ihre Unternehmen sind auch Mitglieder von SWISSPERFORM. Daher ist es naheliegend, dass sie in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungsgeldern ebenfalls Entschädigungen aus Leistungsschutzrechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Entschädigungen basieren auf dem allgemein gültigen
Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein besonderer Vorteil eingeräumt.
60
Jahresrechnung 2015
20 Externe Aufträge
Allgemeine
Betreffend Fachgruppen
2015
TCHF
2014
TCHF
-6
-8
-97
-98
-137
-120
URG-Revision Berechtigtengruppen
-67
-44
Ausgelagerte Beratung (SIG)
-50
-60
SUISSIMAGE - Verteilung Produzierende Audiovision
-50
-50
SUISSIMAGE - Verteilung Ausübende Audiovision
-55
-50
IFPI - Verteilung Produzierende Phono
-10
-7
Abklärung Aufbau gemeinsames Verteilsystem, Ausübende Phono und Produzierende Phono
-26
-33
SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse
-27
0
-525
-470
Betreffend Tarifen
Total externe Aufträge
21 Personalaufwand
Bruttogehälter Personal
Sozialleistungen
Personalnebenaufwand
Total Personalaufwand
2015
TCHF
2014
TCHF
-2'053
-1'854
-418
-376
-16
-11
-2'487
-2'241
Jahresrechnung 2015
Eine Zusammenfassung der «SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse» findet sich im Jahresbericht.
Das Bruttogehalt für den Direktor belief sich auf TCHF 205 (Vorjahr TCHF 205), die Gesamtvergütung für die drei Mitglieder
der Direktion auf TCHF 521 (Vorjahr TCHF 521).
Berechnung aufgrund Festanstellungen:
2015
2014
Verhältnis zwischen tiefstem und höchstem Lohn
1:2.8
1:2.8
Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
17.99
16.04
Anzahl Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
21.44
19.39
TCHF
TCHF
10
11
Verbindlichkeiten Personalvorsorge in Ziffer 8 enthalten
Personalvorsorge
Für die berufliche Vorsorge besteht für das Personal der SWISSPERFORM ein Anschlussvertrag bei der Vorsorgestiftung
Film und Audiovision VFA/FPA mit einem Vorsorgeplan auf der Basis des Beitragsprimats.
Gruppe der Versicherten: Film- und Audiovisionsbranche Anzahl versicherte Arbeitnehmer 31.12.2014: 1'699
Vorsorgewerk: kein eigenes Vorsorgewerk, das paritätische Organ ist der Stiftungsrat
Primat: Beitrag
Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA ist eine Gemeinschaftsstiftung mit dem Charakter einer Vollversicherungslösung, bei der es keine Unterdeckung geben kann. Die AXA Leben AG garantiert den Nominalwert und die
Verzinsung der Kapitalien. Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei der AXA Leben AG kongruent durch einen Versicherungsvertrag rückversichert.
61
Jahresrechnung 2015
Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung
und Vorsorgeaufwand
Zinssatz (von Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz 1.75%)
Deckungsgrad (Überdeckung)
2014
2013
3.50 %
3.00 %
103.14 %
103.40 %
Die Zahlen von der Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA für das Geschäftsjahr 2015 liegen noch nicht vor.
22 Übriger Sachaufwand
Belastung zuteilbare Kosten
Raumaufwand und Parkplatz
Versicherungen
EDV-Kosten
Einrichtungen/Mobilien
Büromaschinen
2014
TCHF
-3
-58
-169
-167
-9
-9
-78
-88
-2
-7
-1
-1
-259
-338
-21
-20
-101
-110
-10
0
Total übriger Sachaufwand
-653
-798
23 Finanzertrag
2015
TCHF
2014
TCHF
Wertschriften- und Zinsertrag
321
192
Negativzinsen
-23
0
298
192
298
192
Büro- und Verwaltungsaufwand
Revisionsaufwand
Werbeaufwand
SWISSPERFORM SCAPR Meetings Zürich
Jahresrechnung 2015
2015
TCHF
Total Finanzertrag
Finanzertrag
abzüglich allgemeine Depot- und Bankspesen
-4
-10
294
182
Der Finanzertrag abzüglich der allgemeinen Depot- und Bankspesen wurde den Berechtigtengruppen im Verhältnis der
unverteilten Gelder (Ziffer 11) wie folgt gutgeschrieben:
Ausübende Phono
191
119
Ausübende Audiovision
62
41
Produzierende Phono
11
0
Produzierende Audiovision
30
22
294
182
Anschliessend wird der gutgeschriebene Finanzertrag mit den zuteilbaren Kosten der Berechtigten verrechnet.
2015
TCHF
2014
TCHF
Bank- und Postcheckspesen
-18
-17
Darlehensverlust
-15
-30
-33
-47
24 Finanzaufwand
Total Finanzaufwand
62
Jahresrechnung 2015
Weitere Angaben
Langfristige Vereinbarungen
Mietvertrag Kasernenstrasse 23, Zürich
Total langfristige Vereinbarungen
2015
TCHF
2014
TCHF
613
763
613
763
Der Mietvertrag für die Büros in Zürich dauert bis zum 31. Januar 2020. Es sind monatliche Zahlungen in der Höhe von
TCHF 13 fällig.
Beschränkungen / Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag des Berichts- und Vorjahres bestanden weder Eigentumsbeschränkungen noch sonstige Einschränkungen der Verfügungsrechte wie z.B. Verpfändungen. Auch bestanden keine vertraglichen Verpflichtungen für den
Erwerb von Anlagen.
Die Jahresrechnung wird am 17. Mai 2016 dem Vorstand und am 14. Juni 2016 der Delegiertenversammlung vorgelegt.
Nettokostensatz
Der Verwaltungsaufwand, abzüglich übriger Ertrag sowie verrechnete Tarifkosten der Vorjahre, beträgt insgesamt
Jahresrechnung 2015
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag traten keine Ereignisse ein, welche die Aussagekraft der Jahresrechnung wesentlich beeinträchtigen.
TCHF 3'993 (Vorjahr TCHF 3'839) und macht 7.75 % (Vorjahr 7.88 %) der Bruttotarifeinnahmen von TCHF 51'550 (Vorjahr
TCHF 48'689) aus.
Bruttokostensatz
Der Verwaltungsaufwand zuzüglich Inkassoentschädigungen beträgt TCHF 6'183 (Vorjahr TCHF 5'960) und macht
11.41 % (Vorjahr 11.70 %) des Gesamtertrags (Inland-/Auslandeinnahmen, übriger Ertrag, Finanzertrag) von TCHF 54'193
(Vorjahr TCHF 50'947) aus.
63
Jahresrechnung 2015
Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015 (ohne MwSt.)
Tarif
Tarifeinnahmen
in CHF
Inkassospesen
Schwestergesellschaften
Bruttoeinnahmen
SWISSPERFORM
10 % an Fonds
Nettoeinnahmen
SWISSPERFORM
GT 1
24'177'429.15
-476'122.94
23'701'306.21
-2'370'130.62
21'331'175.59
38'085.61
-1'340.47
36'745.14
-3'674.51
33'070.63
GT 2a
GT 2b
425'427.15
-15'355.42
410'071.73
-41'007.17
369'064.56
GT 3a Radio
5'158'067.79
-472'213.35
4'685'854.44
-468'585.44
4'217'269.00
GT 3a TV
1'668'823.19
-152'988.55
1'515'834.64
-151'583.46
1'364'251.18
GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc.
12'306.00
-1'645.06
10'660.94
-1'066.09
9'594.85
GT 3b TT/TBT Reisecars
29'449.53
-4'469.74
24'979.79
-2'497.98
22'481.81
GT 3b TT/TBT Flugzeuge
47'085.64
-6'284.81
40'800.83
-4'080.08
36'720.75
GT 3c
24'383.36
-3'697.15
20'686.21
-2'068.62
18'617.59
GT C
28'655.45
-3'824.82
24'830.63
-2'483.06
22'347.57
GT E
189'050.64
-25'233.75
163'816.89
-16'381.69
147'435.20
GT H
878'194.33
-117'218.00
760'976.33
-76'097.63
684'878.70
GT Hb
402'019.10
-53'659.96
348'359.14
-34'835.91
313'523.23
Jahresrechnung 2015
GT HV
30'071.07
-4'013.77
26'057.30
-2'605.73
23'451.57
GT K
534'107.64
-70'818.87
463'288.77
-46'328.88
416'959.89
GT L
169'941.63
-22'683.16
147'258.47
-14'725.85
132'532.62
20'936.16
-2'794.48
18'141.68
-1'814.17
16'327.51
GT MA
GT T TT
GT T TBT
GT Z
GT 4 LKV Audio
-108.90
707.01
-70.70
636.31
-584.27
3'793.09
-379.31
3'413.78
7'985.54
-1'065.88
6'919.66
-691.97
6'227.69
10'693.29
-213.87
10'479.42
-1'047.94
9'431.48
GT 4 LKV Video
14'732.03
-294.65
14'437.38
-1'443.74
12'993.64
GT 4 LTV CD-R
136'395.04
-2'727.91
133'667.13
-13'366.71
120'300.42
GT 4 LTV DVD
350'419.61
-7'008.39
343'411.22
-34'341.12
309'070.10
GT 4d Audio
258'409.08
-5'168.19
253'240.89
-25'324.09
227'916.80
GT 4d Video
299'190.44
-5'983.81
293'206.63
-29'320.66
263'885.97
GT 4e
766'513.83
-15'330.27
751'183.56
-75'118.36
676'065.20
GT 4f
589'027.93
667'832.11
-13'356.63
654'475.48
-65'447.55
GT 7 Audio
20'947.39
-628.42
20'318.97
-2'031.90
18'287.07
GT 7 Video
418'947.71
-12'568.43
406'379.28
-40'637.93
365'741.35
GT 9
GT 12
291'250.50
-13'980.02
277'270.48
-27'727.05
249'543.43
4'654'463.51
-139'633.90
4'514'829.61
-451'482.96
4'063'346.65
GT 5 Audio
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
GT 5 Video
14'905.25
-21'851.15
-6'945.90
694.59
-6'251.31
GT 6 TT
11'008.76
-1'651.31
9'357.45
-935.75
8'421.70
GT 6 TBT
42'289.59
-6'343.43
35'946.16
-3'594.62
32'351.54
131'918.53
-2'638.37
129'280.16
-12'928.02
116'352.14
86'865.53
-1'737.31
85'128.22
-8'512.82
76'615.40
Tarif A Radio
6'469'000.00
0.00
6'469'000.00
-646'900.00
5'822'100.00
Tarif A TV
1'199'239.13
0.00
1'199'239.13
-119'923.91
1'079'315.22
GT S Radio
GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv
GT 1 Erstverbreitung
3'089'761.21
-412'409.45
2'677'351.76
-267'735.18
2'409'616.58
GT S TV
437'317.50
-58'371.46
378'946.04
-37'894.60
341'051.44
GT S WF
289'500.00
0.00
289'500.00
-28'950.00
260'550.00
GT Y
125'447.71
-16'744.27
108'703.44
-10'870.34
97'833.10
GT 10
81'846.72
-8'184.66
73'662.06
-7'366.21
66'295.85
GT 13
4'000.00
0.00
4'000.00
-400.00
3'600.00
13'000.00
0.00
13'000.00
-1'300.00
11'700.00
53'733'106.72
-2'182'949.25
51'550'157.47
-5'155'015.74
46'395'141.73
Online-Rechte
Summe
64
815.91
4'377.36
Tarif
Nettoeinnahmen
SWISSPERFORM
zuteilbare
Tarifkosten 2015
Einnahmen
nach Abzug
tarifspez. Kosten
Anteil an allg.
Verwaltungskosten
Weiterzuleitende
Einnahmen 2015
GT 1
21'331'175.59
-384.65
21'330'790.94
-758'892.23
20'571'898.71
33'070.63
-0.56
33'070.07
-1'176.54
31'893.53
GT 2a
GT 2b
369'064.56
-7'850.69
361'213.87
-13'130.09
348'083.78
GT 3a Radio
4'217'269.00
-3'176.49
4'214'092.51
-150'036.39
4'064'056.12
GT 3a TV
1'364'251.18
-973.90
1'363'277.28
-48'535.51
1'314'741.77
9'594.85
-4.75
9'590.10
-341.35
9'248.75
GT 3b TT/TBT Reisecars
22'481.81
-10.89
22'470.92
-799.83
21'671.09
GT 3b TT/TBT Flugzeuge
36'720.75
-16.14
36'704.61
-1'306.40
35'398.21
GT 3c
18'617.59
-0.60
18'616.99
-662.35
17'954.64
GT C
22'347.57
0.00
22'347.57
-795.05
21'552.52
GT E
147'435.20
0.00
147'435.20
-5'245.25
142'189.95
GT H
684'878.70
0.00
684'878.70
-24'365.70
660'513.00
GT Hb
313'523.23
0.00
313'523.23
-11'154.11
302'369.12
GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc.
GT HV
23'451.57
0.00
23'451.57
-834.33
22'617.24
GT K
416'959.89
-90.00
416'869.89
-14'834.04
402'035.85
GT L
132'532.62
-25'924.00
106'608.62
-4'715.07
101'893.55
16'327.51
0.00
16'327.51
-580.88
15'746.63
GT MA
GT T TT
636.31
0.00
636.31
-22.64
613.67
GT T TBT
3'413.78
0.00
3'413.78
-121.45
3'292.33
GT Z
6'227.69
0.00
6'227.69
-221.56
6'006.13
GT 4 LKV Audio
9'431.48
0.00
9'431.48
-335.54
9'095.94
GT 4 LKV Video
12'993.64
0.00
12'993.64
-462.27
12'531.37
GT 4 LTV CD-R
120'300.42
0.00
120'300.42
-4'279.89
116'020.53
GT 4 LTV DVD
309'070.10
0.00
309'070.10
-10'995.68
298'074.42
GT 4d Audio
227'916.80
-13'916.59
214'000.21
-8'108.52
205'891.69
GT 4d Video
263'885.97
-10'661.42
253'224.55
-9'388.18
243'836.37
GT 4e
676'065.20
1'761.73
677'826.93
-24'052.15
653'774.78
GT 4f
568'072.28
589'027.93
0.00
589'027.93
-20'955.65
GT 7 Audio
18'287.07
-13.99
18'273.08
-650.59
17'622.49
GT 7 Video
365'741.35
-279.32
365'462.03
-13'011.86
352'450.17
GT 9
249'543.43
-160.49
249'382.94
-8'877.92
240'505.02
4'063'346.65
-3'522.80
4'059'823.85
-144'560.34
3'915'263.51
GT 5 Audio
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
GT 5 Video
-6'251.31
0.00
-6'251.31
222.40
-6'028.91
GT 12
GT 6 TT
8'421.70
0.00
8'421.70
-299.62
8'122.08
32'351.54
0.00
32'351.54
-1'150.96
31'200.58
116'352.14
0.00
116'352.14
-4'139.42
112'212.72
76'615.40
0.00
76'615.40
-2'725.72
73'889.68
Tarif A Radio
5'822'100.00
-77'796.36
5'744'303.64
-207'130.93
5'537'172.71
Tarif A TV
1'079'315.22
-11'153.60
1'068'161.62
-38'398.44
1'029'763.18
GT S Radio
GT 6 TBT
GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv
GT 1 Erstverbreitung
2'409'616.58
-13'441.66
2'396'174.92
-85'726.13
2'310'448.79
GT S TV
341'051.44
-984.48
340'066.96
-12'133.47
327'933.49
GT S WF
260'550.00
-4'242.06
256'307.94
-9'269.50
247'038.44
GT Y
97'833.10
-17'952.75
79'880.35
-3'480.58
76'399.77
GT 10
66'295.85
-2'450.60
63'845.25
-2'358.59
61'486.66
GT 13
3'600.00
*
3'600.00
-128.08
3'471.92
11'700.00
0.00
11'700.00
-416.25
11'283.75
46'395'141.73
-193'247.06
46'201'894.67
-1'650'584.65
44'551'310.02
Online-Rechte
Summe
Jahresrechnung 2015
Jahresrechnung 2015
65
* Beim GT 13 wurden keine aktivierten Kosten belastet.
Jahresrechnung 2015
Bericht der Revisonsstelle
Bericht der Revisionsstelle
an die Delegiertenversammlung der
SWISSPERFORM
Zürich
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der SWISSPERFORM bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene
Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER,
den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die
Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf
die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von
Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung
sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Jahresrechnung 2015
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung
abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den
Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von
wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl
der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder
Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz,
und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen
Gesetz und den Statuten.
PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich
Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch
PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) erfüllen
und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem
Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG
Reto Tognina
Stephan Thurnherr
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Revisionsexperte
Zürich, 15. April 2016
Beilage:
-
66
Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang)
SWISSPERFORM – 2015 in Kürze
-
Brutto-Tarifeinnahmen 2015: CHF 51'550'157.47 (+5.88 %)
-
14'161 Mitglieder und Auftraggeber (+ 2.8 %)
-
Förderung von kulturellen und sozialen Projekten mit CHF 4'868'868.52
-
Verwaltungsaufwand: 7.75 % (2014: 7.88 %), Bruttokostensatz: 11.40 % (2014: 11.70 %)
-
Mitarbeitende: durchschnittlich 21.44 (Vorjahr 19.39) mit 17.99 Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04)
-
2'692'370 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 2'481'760) mit 189‘357 Aufnahmen im
-
Phonobereich (Vorjahr 179'390)
65'592 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 61'618) mit 6'554 Werken im
Audiovisionsbereich (Vorjahr 5'914)
Impressum
Herausgeberin:
SWISSPERFORM
Gesellschaft für Leistungsschutzrechte
Kasernenstrasse 23
8004 Zürich
Tel. +41 (0)44 269 70 50
[email protected]
www.swissperform.ch
Texte:
Danièle Wüthrich-Meyer
Michael Egli
David Johnson
Caroline Ruckstuhl
Annina Lutz
Roman Varisco
Pia Bühler
Poto Wegener
Redaktion:
Poto Wegener
Roman Varisco
Übersetzung:
Line Rollier
Grafische Gestaltung:
Manuela Murschetz
www.studio-murschetz.ch
Druck:
Sihldruck AG
www.sihldruck.ch

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