Jahresbericht 2015
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Jahresbericht 2015
Jahresbericht 2015 Inhalt 1. Organe und Aktivitäten 4 2. Mitglieder 13 3. Inkasso und Tarife 15 4. Verteilung 23 5. Nationale Kooperation32 6. Internationale Kooperation 34 7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 40 8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten41 9. Aufsichtsbehörden 47 10. Jahresrechnung 201551 Impressionen aus dem Jahr 2015 Weitere Informationen zum kulturellen Engagement und den PR-Aktivitäten der SWISSPERFORM finden Sie ab Seite 41. Editorial Ad absurdum – oder «Wo wollen Verwaltung und Politik die Verwertungsgesellschaften hinführen?» Wiederum blickt SWISSPERFORM auf ein erfolgreiches Auch die EU hat eine verstärkte Bevormundung der Ver- Jahr zurück. Die Tarifeinnahmen konnten gesteigert wertungsgesellschaften beschlossen. Die Grund züge der werden, erstmals in der Geschichte wurden mehr EU-Richtlinie sind nun ebenfalls Inhalt des Entwurfs zum als CHF 50 Millionen zugunsten der Berechtigten neuen Verwertungsgesellschaftengesetz von Liechten- eingenommen. Die Kehrseite der 2015- er Medaille: stein. Dieses auch für SWISSPERFORM und die anderen Verschiedene Massnahmen von Politik und Verwal- Schweizer Verwertungsgesellschaften anwendbare Gesetz tungsstellen die Privatautonomie der Schweizer Ver- enthält neben vielen sinnvollen und teilweise von SWISS- wertungsgesellschaften in Frage. Eine Entwicklung PERFORM bereits erfüllten Vorschriften leider auch abwe- zulasten der Berechtigten. gige Vorgaben. So müssten etwa die Gesellschaften an den Die Kritik an den Schweizer Verwertungsgesellschaften nahm in den letzten Jahren gleichermassen zu wie sie pauschal blieb. Die Gesellschaften seien ein Fass ohne Boden, ihre Tarife seien exorbitant, die Vewaltungskosten unverhältnismässig und die Direktorenlöhne immens. Das beständige Rufen erklang primär an Stammtischen und in Kommentarspalten von Gratiszeitungen. Seitens der Urheber und Leistungsschutzberechtigten selbst war demgegenüber anlässlich der Mitglieder- und Delegiertenversammlungen nur sehr selten Kritik an der Geschäftsfüh- Mitgliederversammlungen jeweils elektronische Kommunikationssysteme einrichten, damit auch nicht persönlich anwesende Mitglieder zugeschaltet werden können. Solche Massnahmen mögen zwar auf den ersten Blick als Mehrwert für die Mitglieder erscheinen. Der damit verknüpfte zusätzliche Aufwand wäre aber unverhältnismässig, zumal es meistens kostengünstigere Lösungen gibt. In Bezug auf das erwähnte Beispiel sehen etwa die Statuten von SWISSPERFORM die Möglichkeit der Vertretung durch andere Delegierte vor. rung zu hören. Nichtsdestotrotz verstehen sich Politik und Die Tendenzen sind klar. Die von den Gesetzgebern ge- Verwaltung als Sprachrohr der ungefragten Berechtigten planten Massnahmen missachten die Privatautonomie der und fordern Massnahmen. So kam zwar im letzten Jahr Verwertungsgesellschaften und führen zu einer staatlichen eine (vom Bund verordnete, aber von den Verwertungsge- Bevormundung der Berechtigten. Gleichermassen hätte sellschaften – und somit von Ihnen als Rechtsinhaber zu die Umsetzung dieser Vorhaben erhöhte Betriebskosten bezahlende) Verwaltungskostenanalyse zu positiven Er- zur Folge, die nicht vom Steuerzahler zu tragen wären, son- gebnissen; die Schweizer Verwertungsgesellschaften und dern von Ihnen als Mitglied von SWISSPERFORM. insbesondere auch SWISSPERFORM weisen angemessene Verwaltungskosten auf, und die Geschäftsführung wird als angemessen und wirtschaftlich beurteilt Dessen ungeachtet will der Bundesrat gemäss dem Vorentwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften massiv ausbauen. Anstelle der bisherigen Kontrolle, welche sich auf die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften beschränkt, soll eine umfassende und lückenlose Angemessenheitsprüfung treten. SWISSPERFORM wird sich dafür einsetzen, dass die Privatautonomie der Verwertungsgesellschaften möglichst weitgehend erhalten bleibt. Damit nicht die Politik oder die Verwaltung über Ihre Rechte entscheidet, sondern Sie als mündiges Mitglied weiterhin selbst bestimmen können, was Sie von Ihrer Verwertungsgesellschaft erwarten. Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin) 3 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten 1. Organe und Aktivitäten Delegierte Folgende Personen amteten 2015 als Delegierte von SWISSPERFORM. schen Geschäften (Genehmigung Protokoll der Delegiertenversammlung 2014, Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2014 sowie des Berichts der Revi- Ausübende Audiovision (8 Delegierte) sionsstelle, Entlastung Vorstand), wurden Ersatzwahlen für Vincent Babel, Cheyne Davidson, Ursula Hoffmann- verschiedene Gremien durchgeführt: Röthlisberger, Sandra Löwe, Norina Peier, Rudolf Ruch, Richard Rost, Franziska von Fischer Vorstand – Produzierende Phono: Julie Born trat per Ende 2014 aus dem Vorstand von SWISS Ausübende Phono (12 Delegierte) PERFORM zurück. Gemäss Statuten übernahm Lorenz François Dinkel, Marc Fournel, Andreas Laake, Reto Paro- Haas als das gewählte Ersatzmitglied den Vorstandssitz bis lari, Matteo Ravarelli, Michael Ricar, Micha Rothenberger, zur Delegiertenversammlung. Die zuständigen Delegierten Andreas Ryser, Philipp Schweidler, Matthias Spillmann, wählten Lorenz Haas nun für den Rest der Amtsdauer ein- Christoph Trummer, Sepp Trütsch stimmig. Lorenz Haas ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Produzierende Audiovision (8 Delegierte) Peter Beck, Valérie Fischer, Francine Lusser, Jonas Rae- Urheber- und Lauterkeitsrecht und seit 2012 Geschäftsführer von IFPI Schweiz. ber, Peter Reichenbach, Paul Riniker, Theo Stich, Ruth Vorstand – Sendeunternehmen: Waldburger Als Ersatz für die auf die Delegiertenversammlung zurück- Produzierende Phono (12 Delegierte) Julie Born, Nils Bortloff, Jack Dimenstein, Christian Fighera, Lorenz Haas, Stefania Lorenzetto, Stephan F. Peterer, Stefan Planta, Martin Schiess, Willy Viteka, Victor Waldburger, Chris Wepfer Sendeunternehmen (10 Delegierte) Patrice Aubry, Shenja Tamara Erismann, Barbara Lehmann, Giulia Meier, Martin Muerner, Danielle Nicolet, Carlo Rezzonico, Marc Savary, Thierry Savary, Jascha Schneider-Marfels getretene Anna Mäder wurde Rossella Brughelli einstimmig gewählt. Sie ist Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion der SRG SSR sowie bei RSI und seit 2009 Mitglied in der Fachgruppe Sendeunternehmen von SWISSPERFORM. Ersatzmitglied Vorstand – Produzierende Phono: Aufgrund der Wahl von Lorenz Haas in den Vorstand musste ein neues Ersatzmitglied gewählt werden, das im Falle des Rücktritts eines Vorstandsmitglieds der Produzierenden Phono nachrücken würde. Die Fachgruppe wählte einstimmig Stefan F. Peterer, Vizepräsident der Verteilungs- Delegiertenversammlung und Werkkommission von SUISA sowie Projektleiter der Die 22. Delegiertenversammlung fand am 16. Juni Phono bei SWISSPERFORM. 2015 statt. Getagt wurde hoch über den Dächern von Zürich im Theater Rigiblick. Die Präsidentin von SWISSPERFORM, Danièle WüthrichMeyer, berichtete einführend über die Schwerpunkte der Arbeit von SWISSPERFORM im Jahre 2014, und führte «Nutzungsbezogenen Verteilung» für die Produzierenden Fachgruppe – Ausübende Audiovision: Als Nachfolgerin für den zurückgetretenen Hannes Steiger wählten die zuständigen Delegierten einstimmig Salva Leutenegger, Geschäftsleiterin des SBKV. stellvertretend den Kampf für die Leerträgervergütung, Fachgruppe – Sendeunternehmen: die Einigung mit den Nutzern beim Mobile Phone-Tarif Als Ersatz für Anna Mäder wurde einstimmig Andrea Wer- sowie die Retraite von SWISSPERFORM im Herbst 2014 der-Stern bestimmt. Sie ist Rechtsanwältin und seit 2013 an. Anschliessend informierte Poto Wegener über die ge- stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins Interessen- plante URG-Revision sowie die Kernpunkte der Jahres- gemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF). rechnung 2014, und Michael Egli erläuterte die jüngsten 4 Entwicklungen in der Tariflandschaft. Nach den statutari- Stiftungsräte – Stiftung Phonoproduzierende: Die drei bisherigen Stiftungsräte Peter Frey, Marco Zanotta und Maurizio Dottore wurden einstimmig für eine weitere Amtsperiode gewählt. Rücktritt von Anna Mäder Anlässlich der Delegiertenversammlung verabschiedete SWISSPERFORM Anna Mäder. Anna war Gründungsmitglied von SWISSPERFORM und begleitete den Verein wäh- Stiftungsräte – Schweizerische Interpretenstiftung SIS: rend über 20 Jahren als Mitglied der Fachgruppe Sendeun- Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl wurden folgen- ternehmen und deren Vertreterin im Vorstand. In dieser de Stiftungsräte einstimmig gewählt: Yvonne Burckhardt Zeit hat sie grosse und wertvolle Beiträge geleistet; zu (bisher), Alexandra Egli (bisher), Mischa Greull (neu / Solo- Beginn zum Aufbau des noch jungen Vereins, anschlies- hornist im Tonhalle-Orchester und seit 2006 Dozent an der send als wichtiger Beistand bei der Fahrt durch teilweise Zürcher Hochschule der Künste – ZHdK), Esther Roth (neu / unruhige Gewässer der Vereinsgeschichte. Annas Auftreten Präsidentin KTV - Vereinigung KünstlerInnen, Theater, im Vorstand war ruhig und bedachtsam, ihre Beiträge da- VeranstalterInnen Schweiz sowie Vorstandsmitglied des bei so prägnant und klar, dass ihr die Aufmerksamkeit der RFV Basel) und Thomas Wild (neu / Leiter der Musikwelle Anderen gewiss war. Anna vertrat SWISSPERFORM zudem Redaktion SRF und über 23 Jahre Schlagzeuger bei Polo in Tarifverhandlungen und stand dem Verein zur Lösung Hofer und der Schmetterband). von arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite. Alle diese Auf- Stiftungsräte – Stiftung für Radio und Kultur Schweiz (SRKS): gaben löste sie derart konziliant, dass ihr auch uneingeschränkter Respekt der Gegenseite sicher war. Anstelle des zurückgetretenen Robert Ruckstuhl wurde Anna wird uns sehr fehlen. Glücklicherweise bleiben aber einstimmig Franziska Baetcke (Programmleiterin bei SRF 2 ihr Fachwissen und ihre vermittelnde Art den Kulturschaf- Kultur und Redaktionsleiterin des Kulturmagazins «DRS 2 fenden erhalten. Anna Mäder wurde am 24. April 2015 zur aktuell») gewählt. neuen Präsidentin von SUISSIMAGE gewählt. SWISSPER- Revisionsstelle: PWC wurde als Revisionsstelle bestätigt. Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten FORM gratuliert zu dieser Wahl, sagt Danke und wünscht alles Gute für die neuen Aufgaben. Im Anschluss an die Wahlen berichtete Poto Wegener über die geplanten Änderungen der Verteilreglemente der Fachgruppen Produzierende Phono und der Ausübenden. Abgerundet wurde die ordentliche Delegiertenversammlung 2015 mit Ausschnitten aus der neusten Produktion des Theaters Rigiblick, das im Rahmen der Festspiele Zürich «Shakespeares sämtliche Werke (leicht gekürzt)» auf die Bühne brachte. Das Protokoll der Delegiertenversammlung steht seit Juli 2015 zum Download auf der Website von SWISSPERFORM bereit. Es wird ausserdem mit der Einladung an die Delegierten zur 23. ordentlichen Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2016 verschickt werden. 5 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vorstand Der Vorstand von SWISSPERFORM traf sich 2015 zu vier Sit- die Aufgaben und Stellung der Geschäftsleitung» / Zusam- zungen. Im Zentrum standen Diskussionen und Beschlüsse menarbeitsvertrag SWISSPERFORM – IRF) widmete sich über die Vereinsfinanzen (Jahresrechnung 2014, Budgets das Gremium der Diskussion aktueller Themen wie der Ver- 2015 und 2016), deren Kontrolle sowie die Besprechung waltungskostenanalyse und der URG-Revision. Weiter im wichtiger tariflicher Fragen. Neben weiteren nach Statu- Fokus stand die Zusammenarbeit mit den einheimischen ten dem Vorstand eingeräumten Geschäften sowie der Schwestergesellschaften unter dem gemeinsamen Dach Beschlussfassung zu Reglementen und Verträgen (Revi- «Swisscopyright». sionen «Geschäftsführungsreglement», «Reglement über Die Mitglieder des Vorstands Präsidium Danièle Wüthrich-Meyer (Präsidentin) Oberrichterin, Vizepräsidentin des Handelsgerichts des Kantons Bern, 1993 - 2010 Mitglied der eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), ab 2000 Präsidium, seit 2010 Präsidentin von SWISSPERFORM, und seit 2016 Mitglied der Wettbewerbskommission WEKO. Hanspeter Müller-Drossaart (Vizepräsident) Schauspieler und Kabarettist, Interpret von bedeutenden Rollen in Film und Theater (z. B. «Mario Corti» in «Grounding», «Dällebach Kari» im Musical und der Kinoverfilmung von Xavier Koller), bekannt auch als Literatur Sprecher in Radio, TV und an Live Anlässen, seit Sommer 2010 Vizepräsident von SWISSPERFORM. Vertreter der Ausübenden Phono Cla F. Nett Jurist und Musiker, selbständiger Berater und Consultant, Inhaber eines Musikverlags und Labels, Komponist, Textautor und als Gitarrist der «Lazy Poker Blues Band» und weiterer Formationen im In- und Ausland auf der Bühne. 6 René Baiker Musiker (Gitarrist, Komponist, Produzent), Tontechniker und Kursleiter (Musik business, Urheberrecht), Vizepräsident der Schweizerischen Interpreten genossen- Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten schaft SIG, Stiftungsrat der Fondation SUISA, musikalische Highlights: Rockband TRANSIT (mehrere Alben, Hitparade, Tourneen) und Soloprojekt MOTORBAIKS. Beat Santschi Musiker und Kulturmanager, Zentralpräsident des Schweizerischen Musikerverbands SMV, Vizepräsident der Internationalen Musikerföderation FIM, Vizepräsident der Schweizerischen Interpretengenossenschaft SIG, Präsident der Schweizerischen Koalition für die kulturelle Vielfalt, Vizepräsident der Internationalen Föderation der Koalitionen für die kulturelle Vielfalt FICDC. Vertreter der Ausübenden Audiovision Yolanda Schweri Rechtsanwältin, seit 2000 als Anwältin tätig, seit 2007 selbständig mit eigener Kanzlei in Zürich, seit 1997 Verwalterin der Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), Berufliche Vorsorge für Kulturschaffende, 2000 - 2008 Geschäftsführerin von Suisseculture (Dach verband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz). Elisabeth Graf Schauspielerin, spielte unter anderem in Düsseldorf, Frankfurt, Zürich, Bern, Winterthur, Theateraufzeichnungen und Sitcom für SRF, Hörspiele für ORF und SRF, seit 2010 Präsidentin des Schweizerischen Bühnenkünstlerverbands SBKV. Anne Papilloud Studium der Politikwissenschaften an der Universität Lausanne und anschliessend 6 Jahre als Assistentin für Politikgeschichte tätig. Seit 2005 Generalsekretärin bei der Westschweizer Theater Gewerkschaft. Mitglied des Grossen Rats des Kantons Waadt für «laGauche», Co-Präsidentin der Stiftung Artes et Comoedia. 7 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vertreter der Produzierenden Phono Lorenz Haas Selbständiger Musiker und Produzent (u.a. Swandive, Musikalischer Leiter Schauspielhaus Zürich), Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Urheber- und Lauterkeitsrecht (Film, Werbung, Musik), Zivilprozessrecht, Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht, Schuld betreibungs- und Konkursrecht, Unternehmens- und Projektsanierungen. Seit 2012 Geschäftsführer von IFPI Schweiz und Mitglied der Fachgruppe Produzierende Phono. Nils Bortloff Prokurist Universal Music GmbH Schweiz sowie Vice President Business & Legal Affairs Deutschland, Schweiz, Österreich, Western Balkans bei Universal Music Entertainment GmbH Berlin, zuvor Assistent der Direktion Ausland der GEMA sowie bei IFPI London als Senior Legal Counsel (Licensing & E-Commerce und Internet Piraterie) tätig, Beiratsmitglied der GVL und Mitglied des Tarifausschusses der GVL. Victor Waldburger Managing Director und Mitinhaber des Independent Labels und der Vertriebsfirma TBA AG seit 1997 sowie der Phonag Records AG seit 2008, zugleich Unternehmensberater im Music- und Entertainment Business. Vertreter der Produzierenden Audiovision Willi Egloff Dr. iur., Rechtsanwalt in Bern, 1994-2012 Mitglied des Stiftungsrats der Schweizerischen Kulturstiftung für Audiovision, 2003-2015 Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), 1996 - 2012 Geschäftsführer der Teleproduktions Fonds GmbH, zahlreiche Veröffentlichungen zum Urheberrecht. Valérie Fischer Journalistin, seit 1980 Produzentin der Silvia Filmproduktion AG, 2001 Gründung Cobra Film AG, Verwaltungsratspräsidentin und Geschäftsführerin Cobra Film AG, Produzentin von Spiel- und Dokumentarfilmen, Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film Producers' Association), Focal (Stiftung Weiterbildung Film und Audiovision) und des Filmfestivals Locarno. 8 Rudolf Santschi Ab 1970 freier Produktionsleiter für 25 Spielfilme, 1974-1975 Regieassistent an den Basler Theatern. 1991 Gründung der TRILUNA FILM AG, Produzent von über 30 Spielund Dokumentarfilmen. 1992-2015 Mitglied des Vorstands von SFP (Swiss Film Producers' Association), 1996-2015 Präsident der Schweizerischen Kulturstiftung für Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Audiovision und Gesellschafter der Teleproduktions Fonds GmbH. Vertreter der Sendeunternehmen Catherine Mettraux Kauthen Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR, langjährige Erfahrung im Urheberrecht und im Immaterialgüterrecht, verschiedene Veröffentlichungen vor allem im Bereich Urheberrecht. Anna Mäder-Garamvölgyi (bis 16.07.2015) Fürsprecherin, selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Praxis in Bern, Vertreterin der Sendeunternehmen in Tarifverhandlungen, Mitbegründerin und bis 1992 Geschäftsführerin von SAFE (Swiss Anti Piracy Federation), Sekretärin und bis 1992 Präsidentin des SVV (Schweizerischer Video Verband), Vizepräsidentin der Eidgenössischen Schlichtungskommission nach dem Gleichstellungsgesetz, seit 2006 Mitglied des Vorstands der Musikschule Köniz. Rossella Brughelli (ab 16.07.2015) Juristin im Rechtsdienst der Generaldirektion SRG SSR sowie bei RSI Radiotelevisione svizzera di lingua italiana. Seit 2009 Mitglied der Fachgruppe Sendeunternehmen SWISSPERFORM. Frederik Stucki Vizepräsident Radio Schweiz AG, Koproduzent Radiodays Europe, Vorstand Europäischer Radioverband AER, Koproduzent zahlreicher Kulturevents, Präsident der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, freischaffender Dozent, Fachautor und Berater, Veröffentlichungen u.a. «Bildungshorizonte Radio und Fernsehen» (2009), «The AER Glossaries on Key Concepts» (2011). 9 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vorstandsausschuss Kuratorium Mitglied des Vorstandsausschusses waren 2015 folgende Mitglieder des Kuratoriums waren 2015 folgende Personen: Vorstandsmitglieder, jeweils als Vertreter ihrer Fachgruppe: Guido Vendramini Willi Egloff (Produzierende Audiovision) (Vertreter Produzierende Phono, Präsident) Lorenz Haas (Produzierende Phono) Rolf Simmen (Vertreter Ausübende Phono) Catherine Mettraux Kauthen (Sendeunternehmen) Justus Bernau (Vertreter Sendeunternehmen) Cla F. Nett (Ausübende Phono) Yolanda Schweri (Ausübende Audiovision) Das Kuratorium hat die Aufgabe, Zuwendungen der Kultur stiftungen (Stiftung für Radio und Kultur Schweiz, Stif- Im Zentrum der fünf Sitzungen des Vorstandsausschus- tung Phonoproduzierende und Schweizerische Interpre- ses war die Vorbereitung der Vorstandssitzungen. Weiter tenstiftung) im Phonobereich von über CHF 50'000.– auf besprach der Ausschuss die Leitlinien für die Tarifver- die Einhaltung der reglementarischen Voraus setzungen handlungen fest und erörterte die politischen Themen im zu überprüfen. Das Kuratorium erstellt jährlich einen Zusammenhang mit Urheber-, Leistungsschutz- und Ver- Tätigkeitsbericht zuhanden des Vorstands und der wertungsrecht sowie die Zusammenarbeit mit den Schwei- Delegiertenversammlung. zer Verwertungsgesellschaften. Fachgruppen Das Kuratorium fasste im Jahre 2015 Beschluss zu einem Geschäft. Das Gesuch wurde aufgrund der Prüfung auf Basis des Kuratoriumsreglements gutgeheissen. Mitglieder der Fachgruppen waren 2015 folgende Personen: Ausübende Audiovision: Yolanda Schweri (Vorsitz), Daniel Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte Heinimann, Salva Leutenegger Die Besetzung der Geschäftsstelle von SWISSPERFORM (ab 16. Juni 2015), Anne Papilloud, Irina Schönen war auch im Jahre 2015 durch Stabilität gekennzeichnet. Ausübende Phono: Cla F. Nett (Vorsitz), René Baiker, Ronald D angel, Monika Kaelin, Daniel Rohr, Beat Santschi, Philipp Schweidler Produzierende Audiovision: Willi Egloff (Vorsitz), Peter Beck, Stefan Eberle, Valérie Fischer, Peter Reichenbach, Rudolf Santschi, Theo Stich Mit Roland Fleischmann (Dokumentation Phono) verliess ein Mitarbeitender den Verein. Sarah Flückiger (Assistenz Direktion) sowie Mike Strathmann (IT) verstärken den Betrieb neu. Im Schnitt verfügte die Geschäftsstelle 2015 über 17.99 Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04), welche von 21.44 (Vorjahr 19.39) Mitarbeitenden besetzt wurden. Der Ausbau des Produzierende Phono: Lorenz Haas (Vorsitz), Julie Born, Stellenplanes ist Teil der Strategie, weniger Aufträge an Nils Bortloff, Jörg Glauner, Stephan F. Peterer, Willy Viteka, Aussenstehende zu vergeben und mehr Arbeiten inhouse Victor Waldburger zu erledigen. Zur Bewältigung der Arbeiten im Zusammen- Sendeunternehmen: Catherine Mettraux Kauthen (Vorsitz), Justus Bernau, Rossella Brughelli, Anna Mäder- Garamvölgyi (bis 16. Juni 2015), Martin Muerner, Jascha Schneider-Marfels, Frederik Stucki, Andrea Werder-Stern (ab 16. Juni 2015). Die Fachgruppen befassten sich – jeweils für ihren Fach bereich – mit dem Erlass von Regelungen ihres Verteilreglements, mit der Aufsicht über die Verteilung, mit Beschlüssen über Tarife und über Gegenseitigkeitsverträge mit dem Ausland sowie mit weiteren für ihren Fachbereich relevanten Projekten. 10 Geschäftsstelle hang mit der Datenerfassung zwecks Einführung der Nutzungsbezogenen Verteilung der Phonoproduzeten wurden zeitweise zwei Mitarbeiter auf Stundenbasis eingesetzt. Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Folgende Personen arbeiteten Ende 2015 für SWISSPERFORM: Direktion Poto Wegener (Direktor) Michael Egli (Stellvertreter) Ralf Goller (Stellvertreter) Direktionsassistenz Roman Varisco (Leiter) Sarah Flückiger Rechtsdienst / Tarife Michael Egli (Leiter) Caroline Ruckstuhl Florina Drexel PR & Kommunikation Finanz- & Rechnungswesen Pia Bühler EDV Ralf Goller (Leiter) Christian Eder Mike Strathmann Simon Schreiber Annina Lutz (Leiterin) Roman Varisco Departement Mitglieder Departement Dokumentation / Verteilung Michael Egli (Departementsleiter) Ralf Goller (Departementsleiter) Mitglieder Phono Dokumentation Phono Michael Knobloch (Leiter) Christian Wiedemeier (Stv.) Katharina Bolliger Thla Kep Walter Hofmann (Leiter) Mike Stocker (Stv.) Eurydice Devergranne Michael Furrer Thomas Schärer Antenne romande David Johnson Mitglieder / Dokumentation Verteilung Audiovision Verteilung Phono Ralf Goller (Leiter) Christian Eder Simon Schreiber Annina Lutz (Leiterin) Katharina Bolliger Michael Furrer 11 Organe und Aktivitäten Organe und Aktivitäten Vertretungen in anderen Gremien Die Mitglieder der Direktion und der Geschäftsstelle machen die Interessen von SWISSPERFORM und deren Berechtigten in den Gremien verschiedenster Organisationen und Verbände geltend. Sämtliche Vertretungen erfolgen unentgeltlich. Im Falle der Übernahme eines entgeltlichen Mandates in Zukunft wäre das entsprechende Honorar selbstverständlich zuhanden von SWISSPERFORM Im Einzelnen wurde SWISSPERFORM 2015 zu entrichten. in folgenden Gremien vertreten: • Vorstand Verein Press Play (Poto Wegener) • Stiftungsrat Schweizer Nationalphonothek (Poto Wegener) • Chartskommission Schweizer Hitparade (Poto Wegener) • Schiedskommission Swiss Music Award (Poto Wegener) • Allianz gegen die Internetpiraterie (Poto Wegener) • Legal Working Group SCAPR – Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights (Michael Egli, Caroline Ruckstuhl) • Rights Administration Working Group SCAPR (Michael Egli, Caroline Ruckstuhl) • Technical Working Group SCAPR / Chairman (Ralf Goller) • Information Technology Counsil SCAPR (Ralf Goller) • Technical Subgroup IPD – International Performers’ Database (Ralf Goller) • Technical Subgroup VRDB – Virtual Recording Database (Ralf Goller) • Teleproduktions-Fond GmbH / Beisitz Gesellschafterversammlung (Annina Lutz) • Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision / Beisitz (Annina Lutz) 12 Mitglieder 2. Mitglieder Auch 2015 wuchs die Anzahl der Mitglieder von Diese leichte Stagnation hat folgenden Hintergrund: im SWISSPERFORM. Die Steigerung fiel jedoch nicht Rahmen des Versands der neuen Mitgliedschafts- und derart prägnant aus wie in den Vorjahren. Wahrnehmungsverträge haben 1'088 Mitglieder den Vertrag explizit nicht erneuern wollen, bzw. die Mitglied- Per Ende 2015 gehörten 14'161 Mitglieder SWISSPER- schaft wurde nach der dritten Mahnung des Vertrags FORM an. 10'929 Mitgliedschaften mit Stimmrecht stehen gekündigt. 3'232 Mandate ohne Stimmrecht gegenüber. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 400 Mitgliedschaften, Es ist aber davon auszugehen, dass 2016 wiederum deutlich weniger als in den Vorjahren, in denen jeweils mehr als 100 Berechtigte monatlich Mitglied oder Auf- mehr als 1'000 Neumitglieder gezählt werden konnten. traggeber von SWISSPERFORM werden. Mitgliederstatistik 2015 Berechtigtengruppe Mitglieder Leichte Stagnation bei Mitgliederzuwachs Produzierende Audiovision Anzahl Mitglieder /Auftraggeber 2014 2015 11'098 11'668 1'436 1'388 12'534 13'056 Produzierende Phono 349 328 Produzierende Audiovision 815 730 1'164 1'058 69 47 13'767 14'161 Ausübende Phono Ausübende Audiovision Total Ausübende Total Produzierende Sendeunternehmen Total Sendeunternehmen Produzierende Phono Ausübende Audiovision 2015 Ausübende Phono Mitgliederentwicklung Ausübende und Produzierende 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 5'394 5'814 6'789 7'750 8'221 8'803 10'097 11'372 12'534 13'056 Ausübende 421 459 513 877 913 1'014 1'138 1'144 1'164 1'058 Produzierende * seit 2012 inklusive Auftraggeber Mitgliederentwicklung Total 14'000 12'000 10'000 8'000 7'366 8'691 9'198 9'881 11'305 12'585 13'767 14'161 2'000 6'337 4'000 5'879 6'000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 13 Mitglieder Mitglieder Tätigkeit der Antenne romande Seit 2013 ist die Antenne romande der Schweizeri- David Johnson, Verantwortlicher der Antenne roman- schen Interpretengenossenschaft SIG auch als offizi- de, hat SWISSPERFORM 2015 auch bei den folgenden elle Aussenstelle von SWISSPERFORM in der Roman- Veranstaltungen vertreten: die tätig. Das Westschweizer Büro wird vom Juristen David Johnson betreut. Auch im Berichtsjahr erwies sich die Beratungstätigkeit für die Ausübenden, Produzenten und Nutzer in der Romandie weiterhin als positiv und produktiv. Die Beratung erfolg- Best Act Romandie, Swiss Music Awards, Lausanne – 13.- 14. März 2015: Festival Voix de Fête, Genève te allgemein in Bezug auf die Leistungsschutzrechte, die – 2.- 3. April 2015: Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Verwertungs- Rencontres Européennes des gesellschaften, die Mitwirkungs- und Sendemeldungen, Artistes de l’ADAMI, Metz die Abrechnungen der Vergütungen, die Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften im Ausland, Online- Nutzungen, die Nutzungen von audiovisuellen Werken sowie bezüglich Gesuchen zuhanden der Stiftungen. Die Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Mitgliedern in der Romandie war auch im Jahr 2015 wichtig, um zu erreichen, dass diese als neue Mitglieder die ihnen zustehenden Vergütungen erhalten. Bezüglich Umstellung auf eine Nutzungsbezogene Verteilung bei den Produzierenden Phono hat die Antenne – 30. Mai 2015: Workshop über Leistungsschutzrechte, in Zusammenarbeit mit KTV ATP, Lausanne – 9. Juni 2015: Workshop über Leistungsschutzrechte, organisiert von der FCMA und «Les Eurockéennes de Belfort», Belfort – 10. November 2015: «Respect Copyright», Payerne romande diverse Anfragen von Labels und Produzenten – 20. November 2015: beantwortet, welche sich vor allem auf das Verfahren in «Respect Copyright», Bienne Bezug auf die Erfassung der Aufnahmedaten bezogen. Kontakt: SWISSPERFORM David Johnson Antenne romande Avenue de la Gare 2 2000 Neuchâtel Tel.: +41 (0)32 724 31 25 [email protected] 14 – 19. Februar 2015: Inkasso und Tarife 3. Inkasso und Tarife Das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sieht in Art. 60 Abs. 2 vor, dass die in einem Tarif festzusetzende Vergütung «in der Regel» für die Urheberrechte höchstens 10% und für die Leistungsschutzrechte höchstens 3% des Ertrags betragen darf, welchen eine Person dank der Nutzung von Werken und Leistungen erzielt. Gleichzeitig besagt aber der genannte Artikel, dass die Entschädigung so festzusetzen ist, dass die Berechtigten ein angemessenes Entgelt erhalten. Gestützt auf diese «Auffangklausel» machte SWISSPERFORM in zwei Tarifverfahren geltend, die Nutzung von Leistungsschutzrechten in den betroffenen Bereichen sei derart intensiv, dass diese Angemessenheit nur durch einen Vergütungssatz erreicht werden könne, beiden Fragen. Bezüglich des Synchronisationsrechts, das bei der Integration eines Handelstonträgers in eine Eigenproduktion zum Tragen kommt, bestätigte das Gericht dagegen die Auffassung der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK), dass dieses individuell zu lizenzieren ist. Betreffend Musikvideos waren die folgenden Fragen offen: Fallen das Vervielfältigen und das Zugänglichmachen Inkasso und Tarife Tarifverhandlungen von solchen unter Art. 24b und 22c URG und damit in den Bereich der durch SWISSPERFORM wahrzunehmenden Kollektivverwertung? Das Bundesverwaltungsgericht verneinte dies mit der Begründung, dass Musikvideos theatralische Musikwerke seien, während die beiden genannten URG-Bestimmungen nur auf nichttheatralische Werke der Musik Anwendung finden. der über 3% liegt. Doch leider unterlag SWISSPERFORM in Die ersten beiden Punkte des Urteils focht die SRG vor Bun- beiden Verfahren. Bereits 2014 bezeichnete das Bundesge- desgericht an. Mit Urteil vom 4. Juni 2015 trat dieses aber richt im GT S betreffend die privaten Sendeunternehmen auf die Beschwerde nicht ein. Damit wurde die Sache wie- eine Überschreitung dieses Regelhöchstsatzes als prak- der an die ESchK zurückgewiesen, welche noch über die tisch unmöglich. Und im letzten Jahr entschied das Bun- Höhe der Vergütung im Punkt «in Eigenproduktionen integ- desverwaltungsgericht in Bezug auf den GT H, dass es sich rierte Handelstonträger» zu entscheiden hatte. SWISSPER- bei Disco-Veranstaltungen mit einem DJ nicht rechtfertigt, FORM beantragte diesbezüglich einen Satz von 3.315 %. das Verhältnis von 10% für Urheber- zu 3% für Leistungs- Die ESchK hiess aber am 18. Dezember 2015 bloss einen schutzrechte zugunsten der Letzteren aufzubrechen. Nach- Satz von 1.6575 % gut. Zudem beschloss sie eine Decke- dem SWISSPERFORM auf dem Rechtsweg gescheitert ist, lung für 2014 von CHF 100'000.–, die bis 2017 auf CHF bleibt für sie nur noch die Möglichkeit, sich auf politischer 400'000.– erhöht wird. Die Begründung dieses Entscheids Ebene dafür einzusetzen, dass diese unfaire Grenze aufge- steht noch aus. hoben wird. Die laufende Revision des Urheberrechtsgesetzes bietet sich hierfür als Chance. Tarif A Radio Verwendung von im Handel erhältlichen Tonträgern Tarif A Fernsehen durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesell- Verwendung von im Handel erhältlichen Ton- und Ton- schaft (SRG) zu Sendezwecken im Radio und damit bildträgern durch die Schweizerische Radio- und Fern- verbundene Nutzungen sehgesellschaft (SRG) zu Sendezwecken im Fernsehen und damit verbundene Nutzungen In Bezug auf den bereits 2012 von SWISSPERFORM beantragten Tarif A Radio 2013 - 2016 war insbesondere Anfangs 2015 war bezüglich des Tarif A Fernsehen 2014- umstritten, ob das US-Repertoire als geschützt zu quali- 2017 ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwal- fizieren sei. Seit für die Schweiz der WPPT (WIPO Perfor- tungsgericht hängig, welches am 30. März 2015 ein Urteil mances and Phonograms Treaty) in Kraft getreten ist, über folgende strittigen Punkte fällte: Löst das Senden von erscheint eine neue Erörterung der Rechtslage als ange- in Eigenproduktionen integrierten Handelstonträgern eine zeigt. Eine Bejahung dieser Frage hätte eine Erhöhung der Vergütungspflicht aus? Ist in diesem Bereich auch die Ver- Anzahl geschützter Aufnahmen zur Folge, für welche die vielfältigung zu Sendezwecken gemäss Art. 24b URG zu ent- SRG eine Vergütung zu leisten hat. Diese Angelegenheit schädigen? Das Bundesverwaltungsgericht bejahte diese gelangte bis vor das Bundesgericht, welches die Sache 15 Inkasso und Tarife wiederum zur Neubeurteilung an die Eidgenössische GT Y Schiedskommission (ESchK) zurückwies. Diese hiess am Abonnements - Pay Radio und TV 29. Juni 2015 den Antrag von SWISSPERFORM gut, dass als Kriterium für die Bestimmung der Vergütungspflicht Inkasso und Tarife für eine Aufnahme nicht nur massgebend ist, ob das Heimatland bzw. der Sitzstaat der Künstler bzw. Produzenten Gegenrecht gewährt (nach Rom-Abkommen), sondern auch, ob die Aufnahme in einem Mitgliedland des WPPT veröffentlicht wurde, welches Gegenrecht gewährt. Nach Erlass des begründeten Entscheids der ESchK erhob die SRG am 2. März 2016 dagegen Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Die Verwertungsgesellschaften konnten sich mit den Nutzerverbänden in den anfangs 2015 aufgenommenen Verhandlungen auf einen neuen GT Y 2016 - 2020 einigen. Am 21. Mai 2015 wurde dieser der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) zur Genehmigung eingereicht. Dieser Tarif enthält insbesondere die folgenden Neuerungen: Zu den Werbeeinnahmen sollen auch die Einnahmen von Drittfirmen hinzugezählt werden. Zudem wird der 40 % Abzug für die Werbeakquisition vollständig gestrichen. In Bezug auf die Leistungsschutzrechte Trotz Rechtshängigkeit des Tarifs 2013 - 2016 wurden am sieht der Tarif für den Fernsehbereich eine Erhöhung 4. Dezember 2015 die Verhandlungen für einen neuen Tarif vor. So stützte sich SWISSPERFORM in den Verhandlun- ab 2017 aufgenommen, welche immer noch im Gange gen auf den Bundesgerichtsentscheid vom 20. August sind. 2012 betreffend den Tarif A Fernsehen, in welchem klargemacht wurde, dass ein Fernsehsender immer dann GT S einen Handelstonbildträger sendet und hierfür vergü- Verwendung von Ton- und Tonbildträgern zu Sende- tungspflichtig ist, wenn dieser bereits als DVD, Blu-Ray zwecken durch private Veranstalter von Radio- und Disc oder via Video-On-Demand im Handel erhältlich ist. Fernsehprogrammen und mit dem Senden verbundene Daher sind nun – ähnlich wie im neu beantragten GT S Nutzungen Betreffend den GT S 2015 - 2017 entschied die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) am 10. November 2014 im Sinne der Verwertungsgesellschaften, dass die bisher vorgesehene Möglichkeit der Privatsender, für die Werbeakquisition einen Abzug von bis zu 40% vorzunehmen, schrittweise durch einen degressiv gestalteten Pau- 2015 - 2017 – zusätzliche Vergütungssätze für die Nutzung von Handelstonbildträgern vorgesehen. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2015 hiess die ESchK den Tarif gut. GT 3a Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hintergrundunterhaltung mittels Radio und Tonträger schalabzug von zuletzt 15 % zu ersetzen sei. Nachdem die Am 8. Oktober 2015 wurden die Verhandlungen eines neu- ESchK am 9. Juli 2015 die Begründung ihres Beschlusses en GT 3a ab 2017 aufgenommen. Eine besondere Heraus- versandt hatte, reichte der Verband Radios Régionales Ro- forderung für die Verwertungsgesellschaften besteht darin, mandes (RRR) dagegen Beschwerde ein. Deren Antrag um für die Zukunft das gesamte Inkasso neu zu organisieren. Erteilung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Bun- Bisher hat die Billag AG für die Verwertungsgesellschaften desverwaltungsgericht am 12. Oktober 2015 abgewiesen. den grössten Teil der Vergütungen eingezogen. Nach dem Materiell macht der Verband eine unzulässige sprunghafte revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) darf indessen Vergütungserhöhung geltend. Das Beschwerdeverfahren die Billag AG in der bestehenden Form nicht mehr für die ist noch hängig. Verwertungsgesellschaften tätig sein. GT S - Werbefenster GT 3a Zusatz Werbefenster Deutschland Entschädigung für den Sendeempfang und Aufführ- Die Neuverhandlungen über Vergütungen bezüglich der in der Schweiz ausgestrahlten deutschen Privatsender sind im Gange. ungen von Ton- und Tonbildträgern ohne Veranstaltungscharakter in Gästezimmern Da gemäss Bundesgerichtsurteil von November 2012 basierend auf dem bestehenden GT 3a 2008 - 2013 der Einzug von Entschädigungen für das Wahrnehmbarmachen 16 von Ton- und Tonbildträgern in Hotelzimmern, Spitälern massivere Zunahme des Streaming zu verzeichnen waren. und Ferienwohnungen unzulässig ist, beantragten die Bezüglich der Tarifdauer äusserten die Nutzerverbände Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden GT 3a das Anliegen, ab 2017 nur noch einen Tarif anstelle der bis- Zusatz, der im November 2012 von der Eidgenössischen herigen GT 4d, 4e (Smartphones) und 4f (Tablets) zu haben. Schiedskommission (ESchK) genehmigt wurde. Dagegen Entsprechend wurde der GT 4d am 1. Juni 2015 der Eidge- ergriffen die Verbände Gastrosuisse und hotelleriesuis- nössischen Schiedskommission (ESchK) mit bloss einjäh- se die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, wel- riger Gültigkeitsdauer, d.h. vom 1. Januar 2016 bis zum ches am 14. März 2014 entschied, dass eine Vergütungs- 31. Dezember 2016, zur Genehmigung eingereicht. Diese pflicht im fraglichen Bereich besteht, und die Sache zum erfolgte mit Beschluss vom 14. Oktober 2015. Neuentscheid an die ESchK zurückwies. Am 2. März 2015 genehmigte diese den Tarif rückwirkend per 1. Januar GT 4i 2013. Begründet wurde dies dadurch, dass das Verfah- Vergütung auf in Geräte integrierte digitale ren schon sehr lange gedauert habe und die Nutzer sehr Speichermedien wohl Kenntnis über den Tarif und die daher zu bildenden Rückstellungen hätten. Nach Zustellung des begründeten Entscheids am 20. Mai 2015 reichten die Nutzerverbände erneut Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ein. Mit Zwischenentscheid vom 8. Juli 2015 verfügte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Beschwerde in Bezug auf den rückwirkenden Vergütungs-Einzug durch die Verwertungsgesellschaften aufschiebende Wirkung zukommt, nicht hingegen bezüglich des Einzugs ab Rechtskraft. Die Nutzerverbände haben diesen Entscheid nicht angefochten, weshalb die Verwertungsgesellschaften nun Vergütungen aus dem GT 3a Zusatz einziehen können. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nach wie vor hängig. GT 4d Leerträger eingebaute Speicher (Harddisk und digitale Speichermedien in mp3- und AV-Geräten) Im Februar 2015 begannen die Verhandlungen über einen neuen GT 4d ab 2016. Eine von den Verwertungsgesellschaften beim unabhängigen Meinungsforschungsinstitut GfS in Auftrag gegebene Nutzungsstudie ergab unter anderem, dass das Streaming zunehmend an Wichtigkeit gewinnt und die Anzahl legaler Angebote für die Konsumenten ansteigt. Dies sowie die Tatsache, dass die Gerätepreise kontinuierlich sinken, wirkten sich negativ auf die kalkulierte Leerträgervergütung aus. Schliesslich einigte man sich darauf, die Vergütungssätze im Phonobereich Inkasso und Tarife Inkasso und Tarife Bereits am 10. September 2015 wurden die Verhandlungen über einen neuen GT 4i ab 2017 aufgenommen. Die Verwertungsgesellschaften kommen damit dem Wunsch der Nutzerverbände nach einer Zusammenlegung der heutigen Tarife GT 4d, GT 4e und GT 4f nach. Die Verhandlungen dauern noch an. GT 7 Schulische Nutzung GT 8 Reprografie GT 9 Betriebliche Nutzung, Vervielfältigungen mittels betriebsinterner Netzwerke (Intranet) Diese drei Tarife sind für die Zeit ab 2017 neu zu verhandeln. Am 16. September 2015 begannen die Neuverhandlungen. Es finden seither regelmässig einerseits Verhandlungsrunden über alle drei Tarife gemeinsam (Gesamttarifverhandlungen) und andererseits über Teiltarife (Schulen und Bibliotheken sowie Gewerbe und Dienstleistungen) statt. GT 12 Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-TopBoxen mit Speicher und vPVR (virtual Personal Video Recorder) in der Kategorie bis 8 GB unverändert zu belassen und im Bereits am 2. Juni 2015 fand eine erste Verhandlung über Bereich von über 8 GB um 20 % zu reduzieren. Im Audio- den neuen GT 12 ab 2017 statt. Es war vor allem den Sen- visions-Bereich musste sogar eine Senkung der Einnah- deunternehmen ein Anliegen, die Gespräche möglichst früh men um rund 30 % hingenommen werden, da in diesem aufzunehmen. Seither finden regelmässig Verhandlungsrun- Segment eine noch markantere Preissenkung sowie eine den statt. 17 Inkasso und Tarife GT H GT L Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im Unterricht in Tanz, Gymnastik und Ballett Inkasso und Tarife Gastgewerbe Anlässlich der Verhandlungen des GT L ab 1. Januar 2013 Mit Beschluss vom 25. November 2013 entschied die Eid- brachte SWISSPERFORM vor, dass sie eine neue Struktur des genössische Schiedskommission (ESchK), den strittig ein- Tarifs mit verschiedenen Nutzerkategorien anstrebe. Des- gereichten GT H 2014 - 2018 mit den bisherigen Ansätzen halb solle der GT L in der vorliegenden pauschalen Struktur weiterzuführen, d.h. mit einem Vergütungssatz für die Leis- bloss bis Ende 2015 gelten. Von August bis Dezember 2014 tungsschutzrechte von 1.14 % der Einnahmen von Clubs führte daher das Meinungsforschungsinstitut GfS im Auftrag und Diskotheken. Die Verwertungsgesellschaften waren in- von SWISSPERFORM eine Online-Umfrage bei Tanz- und dessen der Auffassung, dass im fraglichen Bereich eine be- Sportschulen, Fitnesscentern etc. durch, um die tariflich re- sonders intensive Nutzung von Musik vorliegt, welche eine levanten Nutzungen genauer zu analysieren. Die Resultate Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Daher erhoben sie ge- sind daraufhin in Bezug auf die Frage auszuwerten, ob eine gen den Entscheid der ESchK Beschwerde ans Bundesver- neue Kategorisierung des GT L sinnvoll wäre. Da die Date- waltungsgericht. Mit Urteil vom 2. September 2015 wies die- nerhebung und die vollständige Auswertung der Zahlen ses die Beschwerde ab. Insbesondere folgte das Gericht der einige Zeit in Anspruch nahmen, entschieden sich die Ver- Auffassung von SWISSPERFORM nicht, wonach sich im Be- wertungsgesellschaften im Januar 2015, noch keinen Antrag reich von Discoveranstaltungen mit Disc Jockeys zumindest für Neuverhandlungen zu stellen, weshalb sich der GT L ein Aufbrechen der im Urheberrechtsgesetz festgehaltenen automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. bis Ende 2016, ver- 10 : 3 - Relation zwischen Urheber- und Leistungsschutz- längert hat. Am 4. Dezember 2015 liess SWISSPERFORM den rechten zugunsten der Letzteren rechtfertige. Nach genauer Nutzerverbänden die Ergebnisse der GfS-Studie zukommen Analyse des Entscheids beschlossen die Verwertungsgesell- und bot an, bald eine Sitzung zwecks Besprechung von Fra- schaften, aufgrund geringer Erfolgschancen auf einen Wei- gen abzuhalten, um einen einheitlichen Informationsstand terzug des Urteils zu verzichten. hinsichtlich der Verhandlungen für einen neuen Tarif mit Gültigkeit ab 1. Januar 2018 zu erreichen. Die Nutzerverbän- GT Ka de zeigten Interesse an einer solchen Informationsveranstal- Grosskonzerte und konzertähnliche Darbietungen tung, welche SWISSPERFORM im April 2016 durchzuführen GT Kb Konzerte in Lokalen oder auf Geländen bis und mit 999 Personen Fassungsvermögen und Billetteinnahmen bis und mit maximal CHF 15'000.00 beabsichtigt. Die folgenden Gemeinsamen Tarife, deren Gültigkeitsdauer Ende 2015 auslief, wurden ohne massgebliche inhaltliche Veränderungen verlängert: Die Verhandlungen über die neuen GT Ka und Kb dauern bereits seit anfangs 2014 an – mit zwischenzeitlichem zwei- GT 3b maligem Verlängerungsgesuch der Tarife für 2015 und 2016. Empfang von Sendungen Aufführungen mit Ton- und Tonbild-Trägern zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung bis Ende 2016 mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung GT 6b Verleihen von Werkexemplaren in Bibliotheken (Liechtensteinische Landesbibliothek) bis 22. Juli 2017 Zudem liegt bereits eine Einigung über eine Verlängerung des GT 4 ab 2017 bis Ende 2018 vor, mit jeweils automatischer jährlicher Verlängerung. 18 Inkasso und Tarife Tarifeinnahmen Zum fünften Mal in Folge verzeichnete SWISSPER- Die finanzielle Entwicklung in den einzelnen Rechtsbe- FORM steigende Tarifeinnahmen. Und zum ersten reichen zeigt Folgendes: werden. Weitersenderechte: Weiterhin sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Weitersenderechten. Der immer noch Die Tarifeinnahmen im Jahr 2015 beliefen sich total auf wachsende GT 1 (+5.42 %) fing den leichten Rückgang bei CHF 51'550'157.47, was einem Zuwachs von rund den Tarifen GT2a und 2b auf; insgesamt beträgt der Zu- CHF 2.86 Mio. (+5.88%) gegenüber dem Vorjahr ent- wachs rund CHF 1.1 Mio. oder 4.96 %. spricht. Somit setzt sich der seit 2011 bestehende Trend steigender Einnahmen fort. Die Steigerung seit 2010 beträgt rund CHF 11 Mio. bzw. 27 %. Aufführungsrechte: Nach dem leicht enttäuschenden Inkasso und Tarife Mal konnte die Grenze von CHF 50 Mio. übertroffen Vorjahresergebnis konnte 2015 ein Zuwachs von rund CHF 350'000 Mio. bzw. 4.38 % verzeichnet werden. Die Steige- Wiederum ist der positive Abschluss dank erfolgreichen rung beruht primär auf Mehreinnahmen in den Tarifen GT Tarifverhandlungen, aber auch dank gelungener Inkas- 3a R adio (Sendeempfang ausserhalb der Privatsphäre, Hin- soarbeit der für die Gemeinsamen Tarife zuständigen tergrundunterhaltung mittels Radio / + CHF 100'000.–) so- Schwestergesellschaften SUISSIMAGE, SUISA und ProLitte- wie GT H (Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung im ris, zustande gekommen. Gastgewerbe / + CHF 170'000.–). Der Aufwand 2015 war leicht höher als im Vorjahr, den- Leerträgervergütung: Auch im Bereich der Leerträgerver- noch konnte der Verwaltungskostenabzug weiter gesenkt gütung zeichnete sich insgesamt ein positives Ergebnis ab: werden; er belief sich auf 7.75 % gegenüber 7.88 % im Der Zuwachs von rund CHF 280'000.– entspricht einer Stei- Vorjahr. Der Bruttokostensatz machte 11.40% aus (2014: gerung von 3.84 %. Dabei setzte sich der bestehende Trend 11.70 %). fort: Der Rückgang bei den älteren Tarifen (Leerkassetten, DVD’s usw.) hält an. Demgegenüber konnte beim TabletTarif GT 4f eine Steigerung von 7 % und beim GT 12 (SetTop-Boxen, Catch Up-TV) sogar ein Zuwachs um mehr als 30 % verzeichnet werden. Senderechte: Bei den Senderechten stiegen die Einnahmen im letzten Jahr um CHF 1 Mio. auf CHF 11.3 Mio. (+9.89 %). Die Einordnung dieses Resultats wird durch den Umstand erschwert, dass 2015 wie 2013 (anders als 2014) Nachzahlungen der SRG zu verzeichnen waren, was zu einer Wellenbewegung führt. Positiv zu werten ist die Entwicklung beim GT S TV (Privatsender), bei welchem die Einnahmen nahezu verdoppelt werden konnten. 19 Inkasso und Tarife Tarifeinnahmen aus den verschiedenen Rechten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Weitersenderechte 18'476'474.42 19'335'356.99 20'958'456.12 22'108'769.48 23'007'901.32 24'148'123.08 Aufführungsrechte 7'214'707.06 8'326'138.24 7'708'836.25 8'114'201.05 7'914'562.11 8'262'965.82 Leerträgerentschädigung 4'858'825.31 4'544'361.16 4'358'284.04 5'064'216.58 7'389'348.95 7'672'900.05 214'401.84 162'735.17 154'969.37 99'668.89 60'189.91 38'357.71 9'854'573.00 9'246'391.12 10'708'977.90 12'170'128.71 10'316'682.81 11'337'148.75 Inkasso und Tarife Rechte Vermietrechte Senderechte 13'000.00 Online-Rechte 300.00 50.00 0.00 77'662.06 9.18% 8.95% 8.28% 8.40% 7.88% 7.75% 40'618'981.63 41'614'982.68 43'889'823.68 47'557'034.71 48'688'685.10 51'550'157.47 Weitere Rechte Verwaltungskosten Total in CHF Weitere Rechte Senderechte Vermietrechte Weitersenderechte Leerträgerentschädigung Aufführungsrechte 20 Online-Rechte Inkasso und Tarife Tarifabkürzung Inkasso durch Tarifbezeichnung Weitersenderechte GT 1 SUISSIMAGE Weiterverbreitung von Programmen über Kabel GT 2a SUISSIMAGE Weiterverbreitung über Umsetzer GT 2b SUISSIMAGE Weiterverbreitung über IP-basierte Netze SUISA GT 3b SUISA GT 3c SUISA Vorjahr CHF CHF 23'701'306.21 22'482'076.60 36'745.14 40'534.35 410'071.73 485'290.37 CHF CHF Öffentlicher Empfang Radio/Hintergrundmusik/TT 4'685'854.44 4'578'565.40 Öffentlicher Empfang TV Basis und Zusatz Aufführungsrechte GT 3a 2015 1'515'834.64 1'494'101.28 Hintergrundunterhaltung in Schiffe, Bahnen, Reklame, etc. TT 10'660.94 11'236.40 Hintergrundunterhaltung in Reisecars TT/TBT 24'979.79 25'968.63 Hintergrundunterhaltung in Flugzeugen TT/TBT 40'800.83 38'183.59 Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen (Public Viewing) 20'686.21 1'408.14 GT C SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Kirchen 24'830.63 25'166.73 GT E SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos 163'816.89 51'758.58 GT H SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung im Gastgewerbe 760'976.33 589'866.80 GT Hb SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung bei Tanz und Unterhaltung 348'359.14 334'018.42 GT HV SUISA Hotel-Video 26'057.30 27'039.45 GT K SUISA Konzerte und konzertähnliche Darbietungen 463'288.77 530'361.99 GT L SUISA Tanz- und Ballettschulen 147'258.47 160'510.79 GT Ma SUISA Musikautomaten 18'141.68 21'073.24 GT T SUISA Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex 4'500.10 18'608.59 GT Z SUISA Aufführung von Ton-/Tonbildträgern im Zirkus 6'919.66 6'694.08 32'411'088.90 30'922'463.42 Zwischentotal Inkasso und Tarife Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr 21 Inkasso und Tarife Inkasso und Tarife Tarifabkürzung Inkasso durch Tarifbezeichnung Leerträgerentschädigung Vorjahr CHF CHF 10'479.42 11'586.33 GT 4a SUISA 14'437.38 18'627.93 GT 4b SUISA Privates Kopieren, CD-R 133'667.13 132'450.46 GT 4c SUISA Privates Kopieren, DVD 343'411.22 349'714.71 GT 4d SUISA Privates Kopieren, digitale Audio-Aufnahmegeräte 253'240.89 308'896.90 Privates Kopieren, digitale Video-Aufnahmegeräte 293'206.63 343'377.76 Privates Kopieren, Leerträger/Audio Privates Kopieren, Leerträger/Video GT 4e SUISA Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen 751'183.56 1'461'315.24 GT 4f SUISA Vergütung auf Speichern in Tablets 654'475.48 610'507.89 GT 7 SUISSIMAGE Schulische Nutzung / Audio 20'318.97 20'694.48 Schulische Nutzung / Video 406'379.28 413'889.53 GT 9 PROLITTERIS Betriebliche Nutzung GT 12 SUISSIMAGE Set-Top-Boxen Vermietrechte GT 5 SUISA GT 6 PROLITTERIS Vermietung von Tonträgern Vermietung von Tonbildträgern Vermietung von Tonträgern in Bibliotheken Vermietung von Tonbildträgern in Bibliotheken Senderechte 277'270.48 263'434.48 4'514'829.61 3'454'853.24 CHF CHF 0.00 46.64 -6'945.90 6'137.30 9'357.45 9'216.15 35'946.16 44'789.82 CHF CHF 129'280.16 107'727.40 GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung Zusatzeinnahmen effektiv GT 1 SUISSIMAGE Erstverbreitung von Programmen über Kabel 85'128.22 82'628.14 A Radio SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Tonträger 6'469'000.00 5'970'289.11 A TV SWISSPERFORM Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger 1'199'239.13 1'080'000.00 GT S Radio SUISA Tonträger-Nutzung durch private Radio-Sender 2'677'351.76 2'496'484.67 GT S TV SUISA Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch private TV-Sender 378'946.04 198'343.67 Ausländische private TV-Sender für CH-Werbefenster 289'500.00 289'539.96 Ton-/Tonbildträger-Nutzung durch Abonnements-Radio/-TV 108'703.44 91'669.86 Online-Rechte CHF CHF Online-Rechte 13'000.00 0.00 CHF CHF 73'662.06 0.00 4'000.00 0.00 51'550'157.47 48'688'685.10 GT Y SUISA Weitere Rechte GT 10 PROLITTERIS Verwendung von Werken und Leistungen durch Menschen mit Behinderung GT 13 SWISSPERFORM Nutzung von verwaisten Rechten Total 22 2015 Verteilung 4. Verteilung Die Brutto-Tarifeinnahmen von SWISSPERFORM setzen Nutzung), GT E (Ton-/Tonbildträger-Nutzung in Kinos), sich zusammen aus den Anteilen von SWISSPERFORM GT T (Vorführung von Tonbildträgern/Telekiosk/Audiotex), an den Gemeinsamen Tarifen sowie den Erlösen aus den Tarif A TV (Sendevergütung der SRG, Ton-/Tonbildträger). SWISSPERFORM eigenen Tarifen (Tarif A TV und Tarif A Radio). Von den Brutto-Tarifeinnahmen werden zuerst die von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwendungen für kulturelle und soziale Zwecke in der Höhe von 10% abgezogen, anschliessend erfolgt die Grobverteilung, also die Aufteilung der Einnahmen auf die fünf Berechtigtengruppen von SWISSPERFORM. Für die Grobverteilung massgebend ist die Frage, welches Repertoire bei welcher Das aktuelle Verteilreglement sowie eine Übersicht über die Schlüssel der alten und der neuen Grobverteilung der einzelnen Tarife sind auf der Webseite von SWISSPERFORM Verteilung Grobverteilung (http://www.swissperform.ch/de/service/dokumentedownload.html) angeführt. Anpassungen des Verteilreglements Art Nutzung wie stark verwendet wird. Mit anderen Worten Im Berichtsjahr waren diverse Revisionen des Verteilregle- wird nicht eine pauschale Aufteilung getroffen, sondern ments in unterschiedlichen Stadien pendent: es werden spezifische Regelungen für die einzelnen Tarife vereinbart. Verantwortlich für die Festlegung der Grobverteilung sind die Vorsitzenden der fünf Fachgruppen von SWISSPERFORM. Die Resultate der Verhandlungen sind im Anhang E des Verteilreglements niedergelegt. Produzierende Phono Die Fachgruppe hat sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Anstelle der Umsatz- soll die Nutzungsbezogene Verteilung treten, d.h. eine Verteilung, welche – gleich wie Im Rahmen der «Grobverteilung 1» werden zuerst die Antei- bei den Ausübenden Phono – auf den Programmlisten der le der Sendeunternehmen ausgeschieden. Die tarifspezifi- Sendestationen basiert. Die Leerträgervergütung für inlän- schen Verwaltungskosten (z.B. Kosten von Tarifverhand- dische Berechtigte bleibt aber weiterhin umsatzbezogen. lungen) sowie die allgemeinen Verwaltungskosten (z.B. Die Umsetzung ist für die Einnahmen des Jahres 2016 ge- Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) werden vom plant, im Herbst 2017 soll zum ersten Mal nach dem neuen Restbetrag abgezogen, wo bei die Sendeunternehmen 3% Regime verteilt werden. ihres Anteils an die Verwaltungskosten beitragen. Bevor neue Verteilregeln erarbeitet werden konnten, hatte Im Rahmen der «Grobverteilung 2» werden die nach Abzug die Fachgruppe der Produzierenden Phono den Grundsat- des Anteils der Sendeunternehmen und der Verwaltungs- zentscheid darüber zu fällen, in welcher Form die Daten- kosten verbleibenden Beträge unter den weiteren vier bank entwickelt werden soll. Nachdem die Ausübenden Berechtigtengruppen (Produzierende und Ausübende, je Phono Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Pho- Phono und Audiovision) aufgeteilt. Dabei werden spezifi- noproduzierenden zeigten, fällte die Fachgruppe der Pro- sche Verwaltungskosten jeder Berechtigtengruppe nach duzierenden Phono den Beschluss, dass auf der bereits Verrechnung mit Zinserträgen abgezogen. bestehenden SWISSPERFORM-Datenbank der Ausübenden Phono aufgebaut werden soll. Als Hauptvorteil dieser Op- Entscheide über Grobverteilung Die verantwortlichen Vertreter der Berechtigtengruppen hatten auch 2015 verschiedene Entscheide zur Grobverteilung zu treffen. Anlässlich von zwei Sitzungen konnten Ent- tion wurde vor allem die Tatsache gesehen, dass man sich damit einem bereits etablierten Verteilsystem anschliessen kann und entsprechend Kosten eingespart werden können. scheide zur Einnahmeaufteilung folgender Tarife gefunden Die Fachgruppe der Produzierenden Phono konstituierte werden: GT 4e (Vergütung auf digitalen Speichern in Mobil- eine Subgruppe für die Umsetzung der Nutzungsbezoge- telefonen), GT 7 (Schulische Nutzung), GT 9 (Betriebliche nen Verteilung, welche über einen Zeitraum von rund zwei 23 Verteilung Jahren regelmässig Sitzungen abhielt sowie die neuen Ver- Beibehaltung der Umsatzbezogenen Verteilung führte das teilregeln laufend erörterte und zwischendurch in Sonder- IGE aus: «Die geplante Unterscheidung bei der Verteilung sitzungen der Fachgruppe der Produzierenden Phono zur der Leerträgervergütung (Verteilung national nach Markt- Diskussion vorlegte. Nach den jeweiligen Besprechungen anteilen, Verteilung Ausland nach Sendemeldungen) wurden die Bestimmungen diverse Male überarbeitet und könnte bei alleiniger Betrachtung des Grundsatzes der verfeinert. Gleichbehandlung unzulässig sein. Eine Verwertungsge- Verteilung Für SWISSPERFORM und die Fachgruppe der Produzierenden Phono war es klar, dass mit der Umstellung auf das neue Verteilregime der Auftrag an IFPI Schweiz beendet werden sollte, die Verteilung an die Berechtigten im Bereich Produzierende Phono durchzuführen. Es wurde sogar sellschaft hat jedoch bei der Verteilung verschiedene Prinzipien (Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit, geordnete Verwaltung, feste Regeln) zu beachten. Hierbei kommt der Gleichbehandlung kein Primat zu, so dass auch eine solche Differenzierung unter Umständen zulässig sein kann.» beschlossen, dass SWISSPERFORM die Verteilung bereits Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version ab 2015 selber vornehmen soll, d.h. noch vollständig nach des Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Produ- dem bisherigen umsatzbezogenen System. Diese Übertra- zierende Phono am 18. August 2015 verabschiedet. Das gung der Verteilaufgaben von IFPI Schweiz an SWISSPER- entsprechende Genehmigungsgesuch wurde dem IGE am FORM fand Ende 2014 statt. Am 11. September 2015 ver- 12. Oktober 2015 zur Genehmigung eingereicht. Dessen sandte SWISSPERFORM die Abrechnungen bezüglich der Entscheid ist noch ausstehend. Einnahmen 2014 an sämtliche Vergütungsberechtigten aufgrund der Umsatzbezogenen Verteilung. Da der Systemwechsel ab 2017 vollzogen wird, wird SWISSPERFORM auch noch die Einnahmen 2015 im Folgejahr 2016 komplett umsatzbezogen verteilen. Die Fachgruppen der Ausübenden planen die Einführung eines neuen Allgemeinen Teils mit gemeinsamen Regelungen beider Berechtigtengruppen. Weiter sollen die Beson- Hauptgrund für diese Umstellung ist die von SWISSPER- deren Teile beider Berechtigtengruppen revidiert werden. FORM seit jeher vertretene Ansicht, dass – zumindest Geplant ist die Einführung im Jahr 2017 (bezüglich Einnah- in Bezug auf die Aufführungs- und Senderechte – ein men 2016). Verteilregime auf der Grundlage von Sendemeldungen grundsätzlich besser die tatsächlichen Nutzungen widerspiegelt als ein umsatzbasiertes System. Da es aber unbestrittenermassen Tonträgerhersteller gibt, deren Aufnahmen praktisch nicht gesendet, aber häufig im Eigengebrauch gemäss Art. 19 URG – bezüglich Privatkopie sowie Die Nutzungsbezogene Verteilung für die Ausübenden Phono und Audiovision wurde vor über zehn Jahren eingeführt. Aufgrund der in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen sollen nun erstmals die betroffenen Verteilbereiche umfassend revidiert werden. schulische und betriebliche Nutzung – verwendet werden, Die Gründe für die Revision liegen hier in der Anpassung ist – wie bereits erwähnt – vorgesehen, die Erträge aus an die neue Rechtsprechung (z.B. den Bundesgerichtsent- den Tarifen betreffend den Eigengebrauch gemäss Art. 19f. scheid vom 20. August 2012 betreffend den Tarif A Fernse- URG je in einen Anteil an die inländischen und die auslän- hen, in welchem der Begriff des «im Handel erhältlichen dischen Berechtigten aufzuteilen, wobei der Anteil an die Tonbildträgers» neu definiert wurde), der internationalen inländischen Berechtigten weiterhin nach Handelsmarkt- Harmonisierung (Erleichterung des Datenaustauschs und anteilen an die Tonträgerhersteller ausbezahlt werden soll. der Verteilung von Erträgen aus dem Ausland), der Harmo- Zur geplanten Umstellung hat sich auch das IGE bereits schriftlich geäussert. Im Schreiben vom 26. März 2014 hat es ausgeführt: «Das IGE ist (…) der Auffassung, dass eine 24 Ausübende (Phono und Audiovision) nisierung zwischen Ausübenden Phono und Audiovision (z.B. bezüglich der Terminologie) sowie den realistisch umsetzbaren Optimierungsvorschlägen von Mitgliedern. Verteilung der Einnahmen aus der Verwertung der Aufführ- Als spezifisch zu erneuernde Punkte können erwähnt ungs- und Senderechte nach Sendemeldungen näher an werden: die Einführung eines neuen Verteilbereichs «Mu- den tatsächlichen Verhältnissen sein und ihr deshalb der sik auf Tonbildträgern», das Vorsehen von neuen Vergü- Vorzug zu geben sein dürfte.» Zur beabsichtigten teilweisen tungsberechtigten (Synchronregisseure im AV-Bereich und Verteilung «Artistic Producer» im Phono-Bereich), ein überarbeitetes nach Punkten genau festzustellen, wurden zahlreiche Tests Punktesystem im Phono-Bereich (insbesondere nach dem und Simulationen durchgeführt. hängig vom Zeitpunkt der Meldung, sowie mit einer massvollen Anpassung des Verhältnisses zwischen Featured und Non-Featured Artists), die Einführung von Rollenwerten für die Schauspieler im Audiovisionsbereich (Gewichtung nach Anzahl Drehtage bzw. Takes). Die dem IGE zur Genehmigung einzureichende Version des Verteilreglements wurde von der Fachgruppe Ausübende Audiovision am 4. Februar 2016 und von der Fachgruppe Ausübende Phono am 25. Februar 2016 verabschiedet. Beide Fachgruppen sind momentan an der Redaktion der Genehmigungseingabe ans IGE. Beide Fachgruppen konstituierten je eine Subgruppe, wel- Die aktuelle Version des Reglements ist jeweils auf der che die verschiedenen Regelungen in diversen Sitzungen Webseite von SWISSPERFORM abrufbar. Neuerungen wer- analysierte und weiter bearbeitete. Um die Auswirkungen den zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB der in beiden Bereichen neu vorgesehenen Gewichtungen publiziert. Verteilung Grundsatz «gleicher Anteil für gleiche Mitwirkung, unab- Verteilung innerhalb der Berechtigtengruppen Ausübende Phono Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern führt SWISSPERFORM selbst durch. Die entsprechende Verteilung ist nutzungsbezogen ausgestaltet, sie basiert auf der Verwendung von Tonaufnahmen durch ausgewertete Sendestationen. 2015 wurden die Programme folgender Radiosender ausgewertet: Verteilung 1 Verteilung 2 Verteilung 3 Verteilung 4 SRF 1 SRF 2 Kultur SRF 3 Radio 24 RTS 1 (La Première) RTS 2 (Espace 2) RTS 3 (Couleur 3) Radio Argovia RSI 1 (Rete 1) RSI 2 (Rete 2) RSI 3 (Rete 3) Radio BeO SRF Musikwelle Swiss Classic SRF Virus Radio Central Option Musique Swiss Jazz Swiss Pop Radio Chablais Radio Rumantsch Notturno Radio Energy Zürich Radio Fribourg Radio Pilatus Radio Sunshine Radio Zürisee Gemäss Verteilreglement von SWISSPERFORM werden berücksichtigen und wie gross die programmlichen Über- sämtliche Verteilerträge der Ausübenden Phono fünf Ver- schneidungen der verschiedenen Sender sind. Die Erhe- teiltöpfen zugewiesen. Aufgrund dieser Zuweisung wird bung umfasste auch Sender, die bis anhin in Verteilung 4 berücksichtigt, dass unterschiedliche Musikgenres in un- nicht berücksichtigt wurden. Solche Analysen sollen auch terschiedlichen Radioprogrammen verwendet werden in Zukunft durchgeführt werden. Sie erlauben nicht nur (Verteilungen 1 - 4), bzw. dass bestimmtes Repertoire am eine Kontrolle bezüglich der Breite des berücksichtigten Fernsehen genutzt wird. Repertoires, sie helfen zu verhindern, dass nahezu identi- Zur Überprüfung der Senderauswahl bei den Privatsendern wurde eine ausführliche Analyse durchgeführt. Mit sche Programme verschiedener Sender ausgewertet werden, und somit zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen. dieser wurde unter anderem untersucht, wie viele unter- Die Hauptverteilung (Nutzungsjahr 2014) durch SWISS schiedliche Titel die Sender in ihrem Programm jährlich PERFORM wurde am 12. November 2015 versendet. Die 25 Verteilung Verteilung Verteilung verlief aufgrund der laufenden Verbesserung der Durchschnitt etwa je gleich viel, durch Agenturen Vertrete- Datenqualität effizient und fehlerfrei. ne jedoch das Siebeneinhalbfache. In der Hauptverteilung wurde auf knapp 190'000 Aufnah- Die Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von nicht men verteilt, von denen jede im Durchschnitt 14,2 mal in im Handel erhältlichen Tonträgern, wie zum Beispiel die den von SWISSPERFORM ausgewerteten Sendern gespielt Übertragung von Konzerten oder Studioproduktionen der wurde. Interessant ist dieses Verwendungsverhalten in den Sendeunternehmen, wird im Auftrag von SWISSPERFORM unterschiedlichen Töpfen: Während in den Sparten Klassik gemäss Verteilreglement durch die Schweizerische Inter- und Jazz (Verteilung 2) die gleiche Aufnahme im Schnitt 4,5 pretengenossenschaft SIG vorgenommen. Die Abrechnun- mal gespielt wurde, wurden Aufnahmen auf den Privatra- gen betreffend die Verteilung für das Jahr 2014 sowie die diostationen (Topf 4) knapp 39 mal wiederholt. Nachverteilung 2010 durch die SIG wurden Anfang Dezem- Der Verteilbetrag von rund CHF 4 Mio. wurde anfangs De- ber 2015 versendet. zember 2015 an die Mitglieder, Mandanten und die Mitglieder unserer Schwestergesellschaften zur Auszahlung gebracht. Rund 37% der Verteilsumme wurde an Schwestergesellschaften weitergeleitet. Der Rest ging an eigene Mitglieder und Auftraggeber (etwa 57% direkt an unsere Mitglieder und etwa 43% über Agenten an deren Mandanten). Direktmitglieder (inklusive Gruppen-Mandate) Für die Hauptverteilung im Herbst 2015 wertete SWISSPERFORM die meistgespielten Aufnahmen 2014 pro Verteiltopf aus. Erneut sind auch einige Schweizer Künstler in den Playtime Charts zu finden. von SWISSPERFORM erhalten im Durchschnitt knapp CHF Pharell Williams entwickelt sich zum König der SWISSPER- 287.–. Bei den Einzelinterpreten ohne Gruppenmandate FORM Playtime Charts. Nachdem er 2013 zusammen mit belief sich der Durchschnitt auf CHF 259.-. Daft Punk («Get Lucky») obenaus schwang, wies 2014 sein Mandanten, die von Agenten vertreten werden, erhielten im Durchschnitt mehr als das Doppelte als Direktmitglieder, Mitglieder von Schwestergesellschaften nur etwa ein Drittel. Dies zeigt, dass die internationalen Top-Stars ihre Geschäfte verstärkt durch Agenturen erledigen lassen. Auffällig ist hierbei das gegenteilige Bild in der Klassik- Song «Happy» am meisten Playtime auf den SWISSPERFORM ausgewerteten Sendern auf; die Aufnahme erreichte über 5'100 Plays in einem Jahr, was einer Gesamtspieldauer von etwa 328 Stunden entspricht. Auf Platz 2 finden sich Clean Bandit feat. Jess Glynne. Deren Titel «Rather Be» wurde rund 3'800 mal oder 239 Stunden lang gespielt. und Jazz-Sparte, in der SWISSPERFORM-Direktmitglieder «I Take It All» des Bieler Quartetts Pegasus ist der meist- im Durchschnitt am meisten verdienen, Angehörige von gespielte einheimische Titel. Der anlässlich der Swiss Mu- Schwestergesellschaften nur etwa zwei Drittel davon und sic Awards 2015 zum «Best Hit» gekürte Song wies auf den Agenturen-Vertretene nur etwa ein Sechstel. Zum Ver- ausgewerteten Sendern rund 2'000 Plays auf. Der zweit- gleich: im Topf 4 (Privatradiostationen) verdienen Mitglie- platzierte Schweizer Song «Flux» von Alvin Zealot wurde der von SWISSPERFORM und Schwestergesellschaften im beinahe 400 -mal gespielt. Pegasus - Made In Varma © rozbero GmbH 26 Playtime Charts – Hauptverteilung Verteilung Nachfolgende Übersichten führen die zehn meistgespielten Aufnahmen pro Topf in der im Herbst 2015 Topf 1 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe 1 95609 Happy Pharrell Williams 2 73654 Atemlos durch die Nacht Helene Fischer RTS 1 (La Première) 3 62933 Ti penso raramente Biagio Antonacci RSI 1 (Rete 1) 4 60049 Love Never Felt So Good Michael Jackson 5 58178 Sultans Of Swing Dire Straits 6 58019 Liar, Liar Cris Cab 7 56770 Budapest George Ezra 8 51657 Up in the Sky 77 Bombay Street 9 51514 Hotel California Eagles 10 47796 Go Gentle Robbie Williams Ausgewertete Sender: SRF 1 SRF Musikwelle Option Musique Radio Rumantsch Topf 2 Ausgewertete Sender: SRF 2 Kultur RTS 2 (Espace 2) RSI 2 (Rete 2) Swiss Classic Swiss Jazz Notturno Verteilung erfolgten Hauptverteilung 2014 von SWISSPERFORM an. Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe Komponist 1 95450 Sinfonie Nr. 1 g-moll Michael Schønwandt Royal Danish Orchestra Ch. Weyse 2 92685 Violinkonzert Nr. 3 d-moll Op. 46 Luca Bizzozero , Yury Revich Hofer Symphoniker A. Romberg 3 79695 Sinfonie F-Dur Matthias Bamert London Mozart Players L. Kozeluch 4 75818 Violinkonzert Nr. 1 g-moll Op. 26 Kurt Masur, Maxim Vengerov Gewandhausorchester Leipzig M. Bruch 5 75354 Sinfonie C-Dur Johannes Moesus Stuttgarter Kammerorchester A. Rosetti 6 74277 Sinfonie Nr. 3 Es-Dur Op. 55 «Eroica» Béla Drahos Nicolaus Esterhazy Sinfonia L. v. Beethoven 7 72408 Sinfonie g-moll Matthias Bamert London Mozart Players L. Kozeluch 8 70252 Sinfonie Nr. 48 C-Dur «Maria Theresia» Antal Dorati Philharmonia Hungarica Marl J. Haydn 9 70118 Sinfonie D-Dur Op. 12 Nr. 1 Johannes Goritzki Deutsche Kammerakademie Neuss am Rhein L. Boccherini 10 69694 Symphonie en ut majeur Michel Plasson Orchestre national du Capitole de Toulouse G. Bizet 27 Verteilung Topf 3 Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe 1 139097 Magic Coldplay 2 138135 Habtits (Stay High) Tove Lo feat. Hippie Sabotage 3 125749 Fever The Black Keys 4 122362 Postcards James Blunt 5 116354 Budapest George Ezra 6 115640 Happy Pharrell Williams 7 113688 The Chamber Lenny Kravitz 8 108706 She Moves Alle Farben feat. Graham Candy 9 106146 Riptide Vance Joy 10 103395 Your wish Talisco Playtime (Sek.) Titel Interpret/in / Gruppe 1 970406 Happy Pharrell Williams 2 778820 Rather Be Clean Bandit feat. Jess Glynne Radio Argovia 3 766284 A Sky Full Of Stars Coldplay Radio BeO 4 754504 Budapest George Ezra 5 747895 Stolen Dance Milky Chance Radio Energy Zürich 6 688320 Am I Wrong Nico & Vinz Radio Fribourg 7 655494 Changes Faul & Wad Ad vs Pnau 8 609108 Waves Mr. Probz 9 598144 Liar, Liar Cris Cab 10 556520 I See Fire Ed Sheeran Ausgewertete Sender: SRF 3 RTS 3 (Couleur 3) RSI 3 (Rete 3) SRF Virus Verteilung Swiss Pop Topf 4 Ausgewertete Sender: Radio 24 Radio Central Radio Chablais Radio Pilatus Radio Sunshine Radio Zürisee 28 Verteilung Ausübende Audiovision Im Sommer 2015 wurde mit dem Auf- und Ausbau der Im Juli 2015 wurden die Vergütungen für das Sendejahr Werkdatenbank bei der Schweizerischen Interpretenge- 2013 und die Nachabrechnung für 2009 ausgeschüttet nossenschaft SIG für die Dokumentation der Darstellen- sowie Einnahmen aus dem Ausland an die Berechtigten den in Filmen und Serien begonnen. Das Projekt dient von SWISSPERFORM weitergeleitet. der bestehenden physischen Informationen an Hand der eingereichten Filmografien, zum anderen als Basis für die künftige Rollengewichtung der Darstellenden, die gemäss neuem Verteilreglement in näherer Zukunft umgesetzt werden soll. Den Ausbau an die Datenbank der SIG zu koppeln, ist insofern sinnvoll, da die SIG für den Bereich der Tonspur bereits Filme erfasst hat, die erforderlichen Grundlagen vorhanden sind und die entsprechenden Strukturen für die Dokumentation der Darstellenden im Bild ausgebaut werden können. Die Informationen zu den Mitwirkungen in Filmen, welche bis anhin von SWISSPERFORM jährlich und nur pro Nutzungsjahr eingegeben wer- Die Verteilung weiterer audiovisueller Darbietungen, die im Fernsehen gesendet werden (z.B. Shows, Musiksendungen, Cabarets), sowie die Verteilung für die Tonspur in audiovisuellen Werken (Sprecherleistungen und Filmmusik) wurden wiederum von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM Verteilung zum einen der vollständigen, elektronischen Erfassung durchgeführt. Die entsprechende Ausschüttung für das Jahr 2014 sowie die Nachverteilung 2010 erfolgten Anfang Dezember 2015. Zum gleichen Zeitpunkt versendete die SIG eine Spezial-Nachverteilung Audiovision Tarif A TV. Mit dieser wurden zusätzliche Tarifeinnahmen verteilt, die aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom August 2012 bezüglich Tarif A Fernsehen verzeichnet werden konnten. den konnten, können nun laufend ergänzt werden. Basis bilden weiterhin die von den Mitgliedern eingereichten Filmografien und teilweise interne Recherchen zu den jeweiligen Darstellenden. Die so ergänzten Daten werden künftig mindestens einmal jährlich mit der Datenbank von SUISSIMAGE abgeglichen, damit alle erfassten Beteiligten in der Verteilung berücksichtigt werden. Die Vergütungen aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen werden sodann den mitwirkenden Darstellerinnen und Darstellern in Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE, nach wie vor basierend auf deren Werk- und Nutzungsdatenbank, verteilt. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Verteilung bleibt, dass die Mitwirkung der Ausübenden bis Ende Februar des zweiten Kalenderjahres nach dem betreffenden Nutzungsjahr dokumentiert wird. 29 Verteilung Produzierende Phono Die Verteilung der Entschädigungen an die Phono Produ- Für die Verteilperiode 2014 haben insgesamt 228 Tonträ- zierenden wurde zwischen 1996 und 2014 von IFPI Schweiz gerhersteller eine fristgerechte Meldung eingereicht. Die im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Hinsichtlich Abrechnungen wurden im September 2015 an die Berech- der Umstellung von der Umsatzbezogenen Verteilung auf tigten gesendet. die Nutzungsbezogene Verteilung wurde die Verteilarbeit Verteilung im 2015 von SWISSPERFORM übernommen. Inhaltlich hat es bei dieser Verteilung noch keine Änderungen gegeben. Grundlage für die Verteilung bilden gemäss Verteilreglement die Umsätze aus den im Inland verkauften Tonaufnahmen (physische und nicht-physische Verkäufe). Nutzungsbezogene Verteilung ab 2017 Basis für die Verteilung an die Phonoproduzieren- Um die Produzierenden möglichst frühzeitig und voll- den wird ab dem Nutzungsjahr 2016 nicht mehr der ständig über die Auswirkungen der neuen Verteilung auf Inlandumsatz sondern das Airplay der Berechtigten das Meldewesen an SWISSPERFORM zu informieren, hat sein. SWISSPERFORM am 2. November 2015 eine Informations Die Fachgruppe der Produzierenden Phono hat sich 2015 zu einer Verschiebung der ersten «neuen» Abrechnung um ein Jahr entschlossen. Dies ist zum einen mit den Erfahrungen der Datenerfassung zu begründen, zum anderen mit der Notwendigkeit der Durchführung eines konsequenten Qualitätsmanagements. Im Vordergrund stand im Berichtsjahr die Gewinnung zuverlässiger Daten über die Rechteinhaberschaft an den in der Schweiz genutzten Aufnahmen. Hierzu dienen zum Teil manuelle Recherchen, es wird aber auch auf Firmen beziehungen und die Eigentümerschaft von Labels ab gestellt, sowie auch auf die Meldung der eigenen Mit glieder. Die aktiven SWISSPERFORM-Mitglieder wurden im Frühsommer 2015 aufgefordert, das von ihnen geclaimte Repertoire in einem definierten Format und in einer festgelegten Datenqualität anzuliefern. Für das testweise abzurechnende Nutzungsjahr 2014 hat sich durch die Summe dieser Massnahmen während des Berichtsjahres eine Airplay-Abdeckung von über 40 % durch alle Sender ergeben. 30 veranstaltung angeboten. Die Informationen über die notwendigen Datenlieferungen wurden gut aufgenommen, am ausführlichsten diskutiert wurde die Liste der aus zuwertenden Radiosender. Die Veranstaltung wurde von knapp 60 Mitgliedern besucht, weitere Veranstaltungen sind vorerst nicht in Planung. Die Arbeit an den der Verteilung zugrundeliegenden Daten wird auch im 2016 fortgeführt. Zudem wird an einem Verteil- und Berichtsmodul gearbeitet, welches die Berechnung der Verteilbeträge und die Darstellung der Abrechnungen implementiert. Verteilung Produzierende Audiovision Die Verteilung für die Produzierenden Audiovision wird Im Berichtsjahr lagen Meldungen über 4'883 (Vorjahr: ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit SUISSIMAGE er- 5'621) Aufzeichnungen von Mediatheken aus 9 Kantonen stellt, da die Leistungsschutzrechte prozentual zu den (Vorjahr: 13) auf 57 Sendern vor. Folgende Filme wurden Urheberrechten vergütet werden und daher im gleichen dabei am meisten genutzt (Quelle: SUISSIMAGE): berücksichtigt werden können. Die Abrechnung erfolgt nach Registrierung der Produzierenden Audiovision bei SWISSPERFORM auf Grund der bei SUISSIMAGE erfassten Werk- und Nutzungsdaten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung ist die Erfassung des Werks und der Sendung in der Datenbank von SUISSIMAGE. Die Vergütungen für die Produzierenden Audiovision werden kausal zu den Einnahmen in drei Bereiche aufgeteilt: - Der Verdingbub Produktion: C-Films AG, Spielfilm, CH-DE - Akte Grüninger Produktion: C-Films AG, Spielfilm, AT-CH - Der grosse Kanton Produktion: Vega Film AG, Dokumentarfilm, CH Der Grossteil der Einnahmen aller drei Verteilbereiche fliesst an Berechtigte im Ausland. Berechtigte von SWISSPERFORM erhalten die im Ausland errechneten Beträge -Weitersendung: direkt von SUISSIMAGE, da in vielen Ländern nicht zwischen Weitersenderecht und Sendeempfang Urheberrecht und Leistungsschutzrecht unterschieden -Privatkopie: wird. Der Anteil aus Einnahmen aus dem Ausland lässt sich Privates Kopieren und Entschädigungen für das daher nicht aufschlüsseln. Vermieten von Tonbildträgern - Schulische Nutzung: Schulische Nutzung und betriebsinterne Netzwerke Verteilung Verteillauf für die Produzentenrechte bei SUISSIMAGE Die Auszahlungen aus der ordentlichen Verteilung der Vergütungen aus dem Jahr 2014 an die Berechtigten erfolgten durch SWISSPERFORM im Dezember 2015. Für die Bereiche Weitersendung und Leerträgerentschädigung sind die Ausstrahlungen der Werke im Inkassojahr relevant. SUISSIMAGE wertet hierfür rund 30 TV-Programme aus. Die relevanten Abrechnungsfaktoren finden sich im Verteilreglement Anhang D. Für den Verteilbereich Schulische Nutzung melden Mediatheken die Aufzeichnungen ihrer Schule pro Inkassojahr. Basierend auf diesen Meldungen verteilt SUISSIMAGE die Einnahmen aus diesen Tarifen an die Berechtigen sowohl von SUISSIMAGE wie auch von SWISSPERFORM. Sendeunternehmen Basis der Verteilung an die Sendeunternehmen ist weiterhin der Vertrag zwischen SWISSPERFORM und dem Verein IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen. Gemäss dieser Vereinbarung leistet SWISSPERFORM jedes Jahr bis zum 31. März eine Pauschalzahlung für den Anteil der Sendeunternehmen an die IRF, wobei die IRF die Weiterleitung der Vergütungen aufgrund ihres internen Verteilreglements an in- und ausländische Sendeunternehmen vornimmt. Ende 2015 wurde ein neuer Wahrnehmungsvertrag zwischen SWISSPERFORM und dem IRF abgeschlossen. Die neue Vereinbarung soll primär dem Umstand der im Jahre 2014 angepassten Grobverteilung Rechnung tragen. 31 Nationale Kooperation Nationale Kooperation 5. Nationale Kooperation Vertreterinnen und Vertreter der fünf schweizerischen Ver- Eigentum (IGE). Zentral waren dabei die von Februar bis wertungsgesellschaften (SUISA, SUISSIMAGE, SSA, Pro- November durchgeführte Verwaltungskostenanalyse zu Litteris und SWISSPERFORM) treffen sich im Rahmen des den Verwertungsgesellschaften sowie die Vorbereitung der Koordinationsausschusses (KoAu) regelmässig zur Be- anstehenden Gesetzesrevision URG. Die Zusammenarbeit sprechung gemeinsamer Anliegen. Wie gewohnt, widmete im Bereich Public Affairs wurde vor diesem Hintergrund sich der KoAu auch 2015 den Themen der gemeinsamen und unter dem gemeinsamen Dach Swisscopyright (vgl. Tarifverhandlungen sowie Public Relations und Public www.swisscopyright.ch) intensiviert. Initiiert wurde 2015 Affairs. Ausserdem befasste sich das Gremium mit der hierbei der «Sessionsbrief», eine ca. dreimonatlich erschei- Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaf- nende Publikation zuhanden der Eidgenössischen Parla- ten und der Aufsichtsbehörde, dem Institut für Geistiges mentarierinnen und Parlamentarier. Revision des Urheberrechtsgesetzes Am 11. Dezember 2015 veröffentlichte der Bundes- werden können, und nicht mehr nur solche bei denen die rat den Vorentwurf zum neuen URG. Die Vorlage Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung einneh- setzt primär bei den Empfehlungen der AGUR12 an. men. Zweitens soll anstelle der bestehenden Rechtskont- Darüber hinaus möchte der Bundesrat die Aufsicht rolle neu eine Angemessenheitsprüfung treten. über die Verwertungsgesellschaften massiv verschärfen. Ausdehnung der Aufsicht: So belegt die unlängst fertig- Inhaltlich sind folgende Bereiche erwähnenswert: In elf gestellte «Analyse zur Angemessenheit der Verwaltungs- neuen Bestimmungen sieht der Vorentwurf Massnahmen kosten» die Funktionsfähigkeit der bestehenden Aufsicht. zur Bekämpfung der Internet-Piraterie vor. Diese an- Auch die AGUR12 kam in ihrem Schlussbericht zum Resul- erkennen den Handlungsbedarf, gleichzeitig besteht be- tat, dass kein Revisionsbedarf bezüglich Aufsicht über die züglich der Ausgestaltung und den konkreten Durchset- Verwertungsgesellschaften gegeben ist und sprach keine zungsprozessen noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Empfehlung in diesem Bereich aus. Weiter ist davon aus- Denn die vorgeschlagenen Massnahmen sind teils pra- zugehen, dass der Vorschlag des Bundesrats verfassungs- xisfremd, kompliziert, schwerfällig und kostentreibend rechtlich problematisch ist. Die verstärkte Aufsicht greift formuliert. in die Eigentumsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit der Ein weiterer Teil des Vorentwurfs sieht eine Verstärkung der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften vor. Das aktuelle URG kennt eine Aufsicht in jenen Bereichen, in denen die Rechtsinhaber verpflichtet sind, ihre Rechte kollektiv wahrzunehmen. Zu unterscheiden sind drei Pfeiler der Aufsicht: Tarifprüfung und -genehmigung durch die Eidgenössische Schiedskommission / Aufsicht über die 32 Die verschiedensten Gründe sprechen gegen die geplante Urheber und der Leistungsschutzberechtigten ein. Dabei sind die Eingriffe weder in öffentlichem Interesse noch verhältnismässig und somit ungerechtfertigt. Schliesslich ist davon auszugehen, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen unnötigerweise den Verwaltungsaufwand der Verwertungsgesellschaften und somit die Verwaltungskosten erhöhen würden – zulasten der Berechtigten. Geschäftsführung durch das IGE / Prüfung der Grundlagen Von grosser Bedeutung ist weiter eine geplante Änderung der Verteilung durch das IGE. Gemäss Vorentwurf soll die im Bereich der Leerträgervergütung zur Verhinderung Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in zweierlei vermeintlicher Doppelzahlungen. Von der Leerträgervergü- Hinsicht ausgedehnt werden. Erstens sollen sämtliche tung ausgenommen werden sollen (neben der beim Down- Tätigkeiten load hergestellten Kopie) «weitere vertraglich erlaubte der Verwertungsgesellschaften überprüft Nationale Kooperation Verviefältigungen». Gemeint sind hiermit beispielsweise Ausdehnung der Vorschrift zu den Verwaisten Werken. Der die in den AGB's von iTunes erwähnten fünf Folgekopien, bundesrätliche Vorschlag sieht ausserdem Anpassungen welche dem Konsumenten die Ablage eines Titels auf wei- weiterer Gesetze vor. So soll beispielsweise eine Vereinfa- teren Geräten ermöglichen. Dem bundesrätlichen Ansatz chung des Tarifgenehmigungsverfahrens durch die Verkür- ist zu widersprechen. Erstens kann nur eine Doppelzahlung zung des Instanzenzugs erreicht werden. vom Rechtsinhaber vertraglich eingeräumt wurden UND diese Kopien auch entschädigt werden. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Unabhängig davon stellt der Vorschlag das gesetzliche System der Leerträgervergütung auf dem Kopf, indem er die bestehende ausschliessliche Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften aushöhlt. Nicht in den Vorentwurf aufgenommen wurden die Forderungen der Fachgruppen der Ausübenden und der Produzierenden nach einer Revision der Schutzfrist sowie nach einer Anpassung von Art. 60 Abs. 2 URG. Die entsprechenden Forderungen werden in der Vernehmlassungsantwort aufrechterhalten werden. Weiter enthält der Vorentwurf diverse Einzelmassnahmen, beispielsweise die Einführung eines Verleihrechts und des Nationale Kooperation vorliegen, wenn die Folgekopien dem Anbieter (z.B iTunes) Instituts einer «erweiterten Kollektivlizenz» sowie eine ISAN Berne Die SWISSPERFORM, Versionen und Formate. Dadurch wird die weltweite Film- SUISS IMAGE und SSA sind weiterhin Trägerinnen der drei Verwertungsgesellschaften verwertung erleichtert. SUISSIMAGE leitet den operativen regionalen Registrierungsagentur ISAN Berne, die von der Teil von ISAN Berne, Willi Egloff ist Vorstandspräsident von internationalen Agentur ISAN-IA zugelassen ist und bei der ISAN Berne. SWISSPERFORM gewährte – wie die beiden an- Filme mit einer eindeutigen Identifikationsnummer regis- deren Gründungsmitglieder – ISAN Berne ein Darlehen für triert werden können. Diese Nummer (ISAN – Internati- den Betrieb in der Anfangsphase. onal Standard Audiovisual Number) bezieht sich auf alle 33 Internationale Kooperation 6. Internationale Kooperation Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsge- Internationale Kooperation sellschaften, welche die Berechtigten vertreten, geregelt. Bericht über die jeweiligen Verträge Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono Es steht den ausländischen Rechtsinhabern aber frei, als Um die Ansprüche der Mitglieder auch im Ausland wahr- Alternative direkt mit SWISSPERFORM einen Wahrneh- zunehmen und die gegenseitige Vertretung der ausüben- mungsvertrag abzuschliessen. Solche Wahrnehmungsver- den Künstler im internationalen Bereich voranzutreiben, träge mit ausländischen Auftraggebern sind jedoch immer wurden auch im Berichtsjahr intensive Verhandlungen mit territorial auf Nutzungen in der Schweiz und im Fürsten- diversen Schwestergesellschaften im Hinblick auf den Ab- tum Liechtenstein beschränkt. In den Ausführungsbestim- schluss von Gegenseitigkeitsverträgen (Typ A) geführt. Mit mungen zum Verteilreglement der Ausübenden sind die PlayRight (Belgien) wurde mit Datum vom 21. April 2015 Bedingungen für Gegenseitigkeitsverträge und Zusam- ein Gegenseitigkeitsvertrag unterzeichnet. Im neuen Be- menarbeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften und richtsjahr sollen zudem die zurzeit in Verhandlung stehen- für die individuellen Wahrnehmungsverträge mit ausländi- den Verträge mit ARTISTI, ACTRA PRS (beide Kanada) und schen Berechtigten näher umschrieben. SoundExchange (USA) unterzeichnet werden. Aufgrund der noch nicht geklärten Rechtslage in Bezug auf den Schutz Die Rechte der ausländischen Ausübenden Gegenseitigkeits- und Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften SoundExchange nur unter einem entsprechenden Vorbehalt abgeschlossen werden. Weiter sind Vertragsverhandlungen mit den beiden italienischen Gesellschaften ITSRIGHT und NUOVOIMAIE sowie GRAMO (Norwegen) im Gang. Nachdem in Italien 2012 die SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Ge- Gesetzgebung liberalisiert und das Monopol für Verwer- genseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwesterge- tungsgesellschaften aufgehoben wurde, wurden neben sellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A- NUOVOIMAIE (Nachfolgegesellschaft von IMAIE, welche und Typ B-Vertrag. sich nach wie vor in Liquidation befindet) weitere Ver- Beim Typ A-Vertrag werden die in den jeweiligen Ländern gegenseitig eingezogenen Vergütungen, auf welche die Mitglieder des Vertragspartners Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen, welcher die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden übernimmt. Beim Typ B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland. Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die eigenen Mitglieder aufgrund von Nutzungen im Land des Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Diese Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und Berechtigtendaten die Gesellschaften nicht in der Lage waren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzurechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht kompatibel waren. 34 des US-Repertoires in der Schweiz soll der Vertrag mit wertungsgesellschaften gegründet, so z.B. ITSRIGHT, mit welcher in naher Zukunft eine Kooperation eingegangen werden soll. Internationale Kooperation Belgien PlayRight A-Vertrag Dänemark GRAMEX Dänemark A-Vertrag Deutschland GVL A-Vertrag Estland EEL B-Vertrag Finnland GRAMEX Finnland A-Vertrag Frankreich ADAMI A-Vertrag SPEDIDAM B-Vertrag Griechenland APOLLON / DIONYSOS / ERATO B-Vertrag Irland RAAP A-Vertrag Italien IMAIE (gekündigt per 31.12.2010) Japan CPRA-GEIDANKYO B-Vertrag Kroatien HUZIP B-Vertrag Litauen AGATA B-Vertrag Malaysia PRISM B-Vertrag Niederlande SENA A-Vertrag Österreich LSG A-Vertrag Rumänien CREDIDAM A-Vertrag Russland ROUPI (Vertrag aufgrund Konzessionsentzug beendet) Schweden SAMI A-Vertrag Slowakei SLOVGRAM B-Vertrag Spanien AIE A-Vertrag Tschechien INTERGRAM B-Vertrag Ungarn EJI B-Vertrag Uruguay SUDEI B-Vertrag USA AARC (privates Kopieren) A-Vertrag Vereinigtes Königreich PPL A-Vertrag Wie im Vorjahr wird aufgrund der Zahlen das Ungleichge- Die höchsten Einnahmen konnten bei den Ausübenden wicht zwischen Auslandeinnahmen und Auslandzahlun- Phono aus Frankreich, Schweden und dem Vereinigten gen deutlich, welches die bekannte Tatsache demonst- Königreich generiert werden. Die höchsten Zahlungen von riert, dass der Musikkonsum in der Schweiz international SWISSPERFORM ins Ausland flossen im Bereich Ausübende ausgerichtet ist, während Schweizer Produkte im Ausland Phono in das Vereinigte Königreich sowie nach Deutsch- leider eine untergeordnete Rolle spielen. So standen Ein- land und Schweden. Internationale Kooperation Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Phono per 31.12.2015: nahmen von CHF 139'166.84 Auszahlungen in Höhe von CHF 2'392'254.32 gegenüber. 35 Internationale Kooperation Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision Wie schon in den Vorjahren wurden aufgrund der ver- Nachfolgegesellschaft NUOVOIMAIE abgeschlossen wer- änderten Rechtslage betreffend Tarif A Fernsehen (Bun- den. Auch mit der GVL (Deutschland), FILMEX (Dänemark) desgerichtsurteil vom 20. August 2012; vgl. die diesbe- und ADAMI (Frankreich) sind Gespräche und Verhandlun- züglichen Erläuterungen im Jahresbericht 2013, S. 20) gen im Gang. Bei ADAMI ist man weiterhin bestrebt, einen Neuverhandlungen mit verschiedenen Schwestergesell- einwandfrei funktionierenden Austausch zu erreichen. schaften geführt. SWISSPERFORM ist bestrebt, die Koope- Internationale Kooperation rationen mit den betreffenden Gesellschaften vertraglich neu abzusichern und fortzuführen. So konnte nebst dem Abschluss eines Gegenseitigkeitsvertrages mit BECS (Vereinigtes Königreich) mit Datum vom 4. Dezember 2015 Im Bereich Ausübende Audiovision konnten die höchsten Einnahmen aus Österreich generiert werden und die höchsten Auszahlungen von SWISSPERFORM ins Ausland flossen in die USA und in das Vereinigte Königreich. auch ein Gegenseitigkeitsvertrag mit der italienischen Gegenseitigkeitsverträge im Bereich Ausübende Audiovision per 31.12.2015: Dänemark FILMEX (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang) Deutschland GVL (gekündigt per 31.12.2011, Vertragsverhandlungen im Gang) Frankreich ADAMI (lief per 31.12.2010 aus, Vertragsverhandlungen im Gang) Italien NUOVOIMAIE A-Vertrag Niederlande NORMA B-Vertrag Österreich VDFS A-Vertrag Spanien AISGE A-Vertrag USA SAG-AFTRA A-Vertrag Vereinigtes Königreich BECS A-Vertrag Auch bei den Ausübenden Audiovision wirken sich die Tatsachen aus, dass der Filmkonsum in der Schweiz international orientiert ist und Schweizer Produkte im Ausland nur wenig genutzt werden. Einnahmen von CHF 19'160.05 stehen Auszahlungen in Höhe von CHF 1'768'589.23 gegenüber. 36 Internationale Kooperation Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (Association of European Performers’ Organisations) Gewinnung neuer Mitglieder sowie die Sicherstellung der Datenqualität (Konfliktbereinigungen und Deduplizierung) waren wie schon im vergangenen Geschäftsjahr AEPO-ARTIS ist die politische Organisation der europäi- auch aktuell wieder die Hauptthemen. Die Verantwortung schen Verwertungsgesellschaften für die Rechte der aus- für die an die IPD gelieferten Daten liegt bei den Mitglieds- übenden Künstlerinnen und Künstler. Sie verfügt über gesellschaften. Zugang zu den verschlüsselten Daten eigene Büros in Brüssel und vertritt die Interessen der über das Internet haben nur die an der IPD beteiligten Mitglieder bei den europäischen Behörden. AEPO-ARTIS Verwertungsgesellschaften. organisiert regelmässige Seminare und Workshops, bei welchen aktuelle Rechtsentwicklungen direkt mit den zuständigen europäischen Beamten diskutiert werden können. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verwertungsgesellschaften treffen sich mehrmals jährlich in einer Expertengruppe, um aktuelle rechtliche und praktische Probleme zu besprechen und politische Stellungnahmen von AEPO-ARTIS vorzubereiten. Aktuelle Themen im Berichtsjahr waren die Implementierung der neuen EU-Richtlinien über Verwertungsgesellschaften und über die Verlängerung der Schutzfristen für Phonogramme, die gemeinsame Nach dem 2012 abgeschlossenen Projekt IPD4 arbeitet SWISSPERFORM auch wieder aktiv an der Neu-Entwicklung der VRDB (Virtual Recording Database) mit, welche als internationale Austauschplattform für Audio-Aufnahmen und audiovisuelle Werke die internationale Kooperation weiter festigen wird. SCAPR (Societies’ Council for the Collective Management of Performers’ Rights) Kampagne mit der Internationalen Musikerföderation FIM SCAPR ist der internationale Dachverband der Verwert- und dem Internationalen Schauspielerverband FIA für die ungsgesellschaften für die Verwaltung der Rechte der Aus- Einführung eines zusätzlichen Vergütungsanspruchs für On übenden. Er zählt 44 ordentliche und 14 ausserordentliche Demand-Angebote im Audiovisionsbereich, die Entwick- Mitgliedergesellschaften. Die «Legal Working Group» und lung der Vergütungsmodelle für Privatkopien in Europa so- die «Rights Administration Working Group» erlauben den wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Gesellschaften einen verbesserten Informationsfluss in Be- im Bereich der öffentlichen Wiedergabe. zug auf die jeweils aktuellen nationalen Themen. Im Be- Yolanda Schweri – Mitglied des Vorstands von SWISSPERFORM und Vorsitzende der Fachgruppe Ausübende Audiovision – wurde für SWISSPERFORM erneut ins Administrative Council von AEPO-ARTIS gewählt. Für die drei neu zu besetzenden Sitze standen fünf Kandidierende zur Verfügung. Yolanda Schweri erzielte dabei für SWISSPERFORM das beste Resultat aller Kandidierenden. IPD (International Performers’ Database) SWISSPERFORM ist Mitglied bei der internationlen Interpretendatenbank IPD. Die IPD ist ein Projekt des Dachverbands SCAPR. Die auf der Datenbank IPD gespeicherten Informationen dienen einer besseren internationalen Identifikation der Ausübenden und eleichtern die Verteilung unter den Gesellschaften. Der IPD Internationale Kooperation AEPO-ARTIS richtsjahr standen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum: die rechtlichen Grundlagen und die praktische Handhabung der Gegenseitigkeitsverträge, insbesondere das Vorgehen bei der Lösung von Mandatskonflikten, der Umgang mit praktischen Problemen bei der Geltendmachung von Forderungen im Namen von Klangkörpern (Orchester und Chöre); die neue EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Frage der Anwendbarkeit auf Nicht-EU-Länder; die Implementierung der EU-Richtlinie über die Verlängerung der Schutzfristen für Phonogramme. SCAPR setzt ausserdem technische Standards für den gegenseitigen Austausch von Mitgliederinformationen. SWISSPERFORM ist in den Arbeitsgruppen für technische und rechtliche Themen aktives Mitglied. gehören 46 (Vorjahr: 46) Verwertungsgesellschaften an. Insgesamt waren in der IPD Ende des Berichtsjahres 761'757 (Vorjahr: 644'252) Ausübende registriert. Die 37 Internationale Kooperation Internationale Kooperation Die Rechte der ausländischen Produzierenden Ausländische Produzierende (Phono) Ausländische Produzierende (Audiovision) Was die Ansprüche der ausländischen Produzierenden In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte der ausländi- im Bereich Phono betrifft, so werden diese Berechtigten schen Produzierenden im Bereich Audiovision besteht grundsätzlich durch die schweizerischen Lizenznehmer folgende Situation: Ihre Ansprüche aus verwandten oder Vertriebspartner vertreten. Die Verteilung erfolgte ab Schutzrechten im Rahmen der Verwertung ihrer Filme in 2015 (für das Nutzungsjahr 2014) durch SWISSPERFORM der Schweiz werden durch Wahrnehmungsverträge von selber und nicht mehr durch IFPI Schweiz, welche bisher SWISSPERFORM mit den entsprechenden ausländischen im Auftrag von SWISSPERFORM die Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften für Filmrechte geregelt. In der Phonoproduzenten verteilte. An ausländische Produzen- Schweiz werden die verwandten Schutzrechte für diese ten, welche nicht durch schweizerische Lizenznehmer oder Berechtigtengruppe durch SWISSPERFORM und die Fil- Vertriebspartner vertreten werden, tätigte SWISSPERFORM murheberrechte durch SUISSIMAGE verwaltet. im 2015 Auszahlungen in Höhe von CHF 174'566.60. Ab dem Verteiljahr 2017 (Nutzungsjahr 2016) wird zudem von der marktanteilsbezogenen auf eine Nutzungsbezogene Verteilung gewechselt. Aufgrund der bisherigen Verteilpraxis wurden keine Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Basierend auf dem neuen System wird SWISSPERFORM in Zukunft Gegenseitigkeitsverträge abschliessen. Im Ausland werden die Filmurheber- sowie die verwandten Schutzrechte der Produzierenden, soweit das nationale Gesetz den Produzierenden eigene verwandte Schutzrechte einräumt, regelmässig durch die gleiche Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und innerhalb der Gesellschaft auch nicht aufgeteilt. Daher sind die Vergütungen aus verwandten Schutzrechten, die den schweizerischen Produzierenden aufgrund von Nutzungen in anderen Ländern zustehen, nicht von den Vergütungen aus den Filmurheberrechten zu trennen. Die Zahlungen, die SUISSIMAGE aus den Gegenseitigkeitsverträgen mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften aus dem Ausland für schweizerische Audiovisionsproduzierende erhält, enthalten regelmässig unausgeschieden auch deren Anteil an verwandten Schutzrechten. SUISSIMAGE leitet diesen Anteil jeweils direkt an die berechtigten Produzierenden weiter. Deshalb schliesst SWISSPERFORM in solchen Fällen mit den ausländischen Verwertungsgesellschaften der Filmproduzierenden einseitige Wahrnehmungsverträge ab. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Verträge abgeschlossen. 38 Internationale Kooperation Deutschland Güfa, GWFF, VG Bild-Kunst, VGF Frankreich PROCIREP Kanada PACC Niederlande SEKAM Video Österreich VAM Polen SFP-ZAPA Schweden FRF-Video Schweiz AGICOA (vertritt Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern) Slowakei SAPA (Memorandum of Understanding) Spanien EGEDA Tschechien FIPRO Ungarn FILMJUS, PRODJUS (Memorandum of Understanding) USA IFTA und einzelne MPA Mitglieder (Disney Enterprises, HBO u.a.) Vereinigtes Königreich ComPact Collections Internationale Kooperation Verträge im Bereich Produzierende Audiovision per 31.12.2015: Die Zahlungen ins Ausland beliefen sich 2015 auf CHF 1'556'297.50. Wie erwähnt werden die Auslandeinnahmen für die Berechtigten von SWISSPERFORM direkt von SUISSIMAGE verteilt. Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen Die Rechte der ausländischen Sendeunternehmen, deren PERFORM über die IRF abgegolten. Die IRF verteilt die Programme in der Schweiz weiterverbreitet werden, ihr überwiesenen Gelder aufgrund des IRF-internen werden gemäss Vertrag zwischen dem Verein IRF Inte- Verteilreglements an die berechtigten ausländischen ressengemeinschaft Radio und Fernsehen und SWISS- Sendeunternehmen. 39 Fonds für kulturelle und soziale Zwecke Fonds für kulturelle und soziale Zwecke 7. Fonds für kulturelle und soziale Zwecke Nach Art. 48 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG) ist es verwaltet, wobei die Kontrolle der zweckgemässen Verwen- den schweizerischen Verwertungsgesellschaften erlaubt, ei- dung der Beträge durch die eidgenössische Stiftungsaufsicht nen Anteil der Tarifeinnahmen «zum Zweck der Sozialvorsor- erfolgt. Entsprechend fliessen 10 % der Tarifeinnahmen von ge und einer angemessenen Kulturförderung» zu verwenden. SWISSPERFORM in verschiedene, rechtlich von SWISSPER- Vorausgesetzt wird die Zustimmung des obersten Organs der FORM unabhängige Kultur- und Sozialinstitutionen. Zu- Gesellschaft, ausserdem besteht ein allgemeiner Konsens, wendungen der drei Stiftungen im Phonobereich, die CHF dass der Abzug 10 % der Tarifeinnahmen nicht überschrei- 50'000.– überschreiten, werden von einem eigens bestellten ten darf. Die Gelder werden in aller Regel durch Stiftungen Kuratorium überprüft. (vgl. 1. Organe und Aktivitäten). Der 10 %-Abzug des Jahres 2014 für kulturelle und soziale Zwecke wurde den Institutionen wie folgt z ugewiesen: Phonobereich Total CHF 2'412'812.61 davon 35 % CHF 844'484.41 an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS 35 % CHF 844'484.41 an die Stiftung Phonoproduzierende 30 % CHF 723'843.79 an die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz Audiovisionsbereich Total CHF 2‘456‘055.91 80 % CHF 1'964'844.73 20 % CHF 491'211.18 davon an die Schweizerische Kulturstiftung für Audiovision für Fürsorge-und Vorsorgezwecke an: - Schweizerische Interpretenstiftung SIS - Suisseculture Sociale 40 CHF 87'802.80 CHF 5'000.00 - Fondation Artes et Comoedia CHF 122'802.78 - CAST-Vorsorgestiftung CHF 217'999.53 - Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA CHF 27'606.07 - Schweizerische Stiftung für die Umschulung von darstellenden Künstlerinnen und Künstler CHF 30'000.00 Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten 8. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten Solothurner Filmtage Im Januar 2015 wurden die vierzehnten Schweizer Fernsehfilmpreise verliehen und die Preisträger bereits zum fünften Mal an den Solothurner Filmtagen ausgezeichnet. stifteten die Preissumme von insgesamt CHF 40'000.- zu gleichen Teilen jeweils für die beste Interpretation einer Haupt- und Nebenrolle. Zudem wurde neu ein Jurypreis für besondere Leistungen vergeben. Folgende Ausübende wurden geehrt: • Véronique Reymond: beste Hauptdarstellerin für ihre Rolle in der Fernsehserie «A livre ouvert», Point Prod' S.A. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten SWISSPERFORM und ihre Kulturstiftung für Audiovision • Joel Basman: bester Hauptdarsteller für seine Rolle in «Ziellos», HesseGreutert Film AG. • Wanda Wylova: beste Nebendarstellerin für ihre Rolle in «Der Hamster», Zodiac Pictures Ltd. • Nicola Perot: Jurypreis für seinen Auftritt in «Der Hamster», Zodiac Pictures Ltd. Nicola Perot, Wanda Wylova, Joel Basman und Véronique Reymond © Solothurner Filmtage / Eduard Meltzer, Eddymotion Die Preisverleihung fand am 25. Januar 2015 in der aus- Begegnungen, bei denen der Informationsaustausch unter verkauften Reithalle statt, die Verkündigung der Laudatios Filmschaffenden und Branchenvertretern gepflegt wer- übernahm Leonardo Nigro, Preisträger des Vorjahres. Nach den konnte. Beim SWISSPERFORM-Brunch waren die Re- der anschliessenden Vorführung des Schweizer Fernseh- gisseurin Stina Werenfels und die Schauspielerin Victoria films «Der Hamster» mit Mitwirkung zweier soeben geehr- Schulz, die mit ihrem Film «Dora oder die sexuellen Neu- ter Darsteller, lud SWISSPERFORM Preisträger, Filmschaf- rosen unserer Eltern» an den Filmtagen Première feierten, fende und Medien zum Apéro, an welchem rege über Filme Gesprächspartnerinnen. Moderiert wurde der Morgen wie- und Politik diskutiert wurde. derum von Küde Meier. Des Weiteren war SWISSPERFORM erneut Partnerin beim täglich stattfindenden Film-Brunch in der charmanten Cafébar Barock an der Aare, zu welchem SUISSIMAGE und SSA einluden. Im Mittelpunkt standen informelle 41 Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten Festival del film Locarno Bei sommerlichen Temperaturen genossen Mitglieder Gesellschaften informieren, sowohl in Gesprächen wie auch und Branchenvertreter kühles Eis und konnten von Mit- durch die aufgelegten Broschüren. Der Stand wurde aber arbeiterinnen und Mitarbeitern der drei Verwertungs- auch als Oase geschätzt, da Schattenplätze in diesem heis- gesellschaften SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM sen Sommer sehr gesucht waren und den Mitgliedern der Informationen über die Tätigkeiten der Gesellschaften Verwertungsgesellschaften wurde zudem ein Eis offeriert. einholen und von Beratungsgesprächen zu Interpreten- Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten und Urheberrechten profitieren. Ob und wie das Angebot ab 2016 erweitert wird, wird von den Verantwortlichen diskutiert. Der Standortwechsel hat Seit Jahren betreiben SSA und SUISSIMAGE einen Stand sich auf alle Fälle als richtig und klug erwiesen. Preisträger, am Filmfestival in Locarno. Zum ersten Mal wurde dieser Filmschaffende und Medien zum Apéro, an welchem rege – nach einer einjährigen Pause – vom zwar zentralen aber über Filme und Politik diskutiert wurde. eher publikumsfernen Standort «Sopracenerina» an die gut frequentierte Meile zwischen Fevi und Sala verlegt. Der Stand wurde vergrössert, ansprechender eingerichtet und einem weiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht. War SWISSPERFORM bis anhin mehr ad hoc beteiligt, wurde 2015 der Stand zu gleichen Teilen von den drei Verwertungsgesellschaften betrieben. Mitglieder aber auch grundsätzlich Interessierte könnten sich über die Tätigkeit der Piazza © Festival del film Locarno Zurich Film Festival Zum ersten Mal hat die Schweizerische Kulturstiftung Der Anlass mit anschliessendem Empfang wurde von den für Audiovision das Zurich Film Festival unterstützt. geladenen Gästen und dem Publikum ausserordentlich Dank des namhaften Beitrags war es dem Festival mög- geschätzt und eine Weiterführung der neuen Partnerschaft lich, den internationalen Filmmusikwettbewerb auch mit dem Zurich Film Festival ergänzt das Event-Portefeuille 2015 in einem angemessenen Rahmen durchzuführen. von SWISSPERFORM gut. Aus 137 Beiträgen aus fast 30 Ländern wurden von einer Fachjury fünf Finalisten ausgewählt, die ihre Vertonung eines Trickfilms am 25. September in den Arena Cinemas in der Sihlcity in Zürich uraufführten. Umrahmt wurden die Wettbewerbsbeiträge mit einem Gastauftritt des Schweizer Komponisten und Cellisten Martin Tillman. Unter der Leitung von André Bellmont führten das Zurich Jazz Orchestra und das Zürcher Kammerorchester zusammen mit weiteren Solisten und der Moderatorin Sandra Studer durch den filmmusikalischen Abend. THE CONTROL MAKER (Run Wrake, 2008) © Zurich Film Festival 42 Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten Swiss Music Awards Auch die zweite Ausgabe im Hallenstadion Zürich ver- SWISSPERFORM als Mitglied des Vereins Press Play arbei- mochte mit hochkarätigen, nationalen wie auch inter- tete im Vorfeld der Swiss Music Awards 2015 wieder eng nationalen Musikgrössen zu überzeugen. Neben den mit der Organisation zusammen. Die Awardshow wurde Fantastischen Vier, James Bay, Stefanie Heinzmann, auch in diesem Jahr wiederum von SWISSPERFORM und Carlos Leal und Bonaparte heizten auch Lo & Leduc deren unabhängigen Stiftungen – der Stiftung Phonopro- dem zahlreich erschienen Publikum ordentlich ein. duzierende, der Schweizerische Interpretenstiftung SIS Nicht nur ihr Album «Zucker fürs Volk» war in den Charts eingeschlagen, die Jungs räumten am Abend der der Swiss Music Awards gleich drei Steine («Best Group», «Best Talent» und «Best Live Act») für sich ab. und der Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS – mit namhaften Beiträgen unterstützt. Der wichtigste Musikpreis der Schweiz soll weiterhin breit abgestützt werden und Schweizer Künstlern auch zukünftige eine Plattform bieten, wo ihre geleistete Arbeit angemessen anerkannt und geehrt wird. Dicht auf den Fersen war Lo & Leduc nur Kollege James Gruntz. Der Sänger aus Basel freute sich über die Auszeichnungen «Best Breaking Act» und den «Artist Award». Mit der Dankesrede tat sich der Basler dann unerwartet schwer, denn er hatte nicht im Geringsten mit den Auszeichnungen gerechnet. Beatrice Egli gewann den Preis als «Best Female Solo Act» – in der Geschichte der Swiss Music Awards über- Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten Das Jahr begann für das Berner Duo Lo & Leduc grandios. haupt die erste Nomination einer Schlagersängerin. Keine Überraschung dagegen war die wiederholte Auszeichnung von Stress. Er nahm wie schon einige Jahre zuvor den Stein als «Best Act Romandie» mit nach Hause. Ehre, wem Ehre gebührt. Der im Dezember 2014 unerwartet verstorbene Udo Jürgens wurde mit dem «Tribute Award» ausgezeichnet und zum Schluss erhielten auch Krokus die längst überfällige Auszeichnung. Der wohlverdiente «Outstanding Achievement Award» wurde dem Frontmann von Krokus Marc Storace von Roger Köppel überreicht, seinerseits eingekleidet mit einem schwarzen Krokus Fan-T-Shirt. Lo & Leduc © Swiss Music Awards 43 Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten m4music – das Popmusikfestival Die 18. Ausgabe des Popmusikfestivals m4music war erneut ein voller Erfolg. Vom 26. bis 28. März 2015 haben in Zürich und Lausanne beinahe 7'000 Konzertbesucher und über 850 Vertreter der Musikbranche die Konzerte, die Demotape Clinic und die Panels der Conference besucht. Das Festival war an allen drei Tagen ausverkauft. An den drei Festivaltagen in Zürich und Lausanne haben sich fast 7'000 Musikbegeisterte sowie 850 Vertreter der Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten nationalen und internationalen Musikbranche getroffen. Im Radiostudio Studio 15 von RTS in Lausanne wurde das Popmusikfestival am Donnerstag gebührend eröffnet und an den Folgetagen ging es auf den fünf Bühnen im Schiffbau, Moods, der Showcase Stage und im Exil in Zürich weiter. Es spielten 48 Bands, 32 davon aus der Schweiz. Konzerthöhepunkte waren Jungle, Nneka, Bilderbuch, From Kid, Lo & Leduc und Sinkane. Die im 2014 durch SWISSPERFORM initiierte Aussenbühne, die Showcase Stage, war auch bei deren zweiten Ausgabe sehr gut besucht. Am 27. und 28. März 2015 wurden mit dieser Bühne zehn zusätzlichen Schweizer Bands eine der beliebten Auftrittsmöglichkeiten am m4music geboten. Dank der breiten Abstützung der Showcase Stage durch repräsentative Partner aus der Musikbranche halten die Festivalorganisation und SWISSPEFORM an ihrem Ziel fest, die Schweizer Nachwuchsförderung weiter zu stärken Showcase Stage 2015 - © Eduard Meltzer, Eddymotion und diese zusätzliche Plattform am m4music nachhaltig weiterzuentwickeln. Wiederum setzte sich das erschienene Publikum neben Neben der Showcase Stage lud SWISSPERFORM in Zu- musikbegeisterten Besuchern auch aus einem bedeuten- sammenarbeit mit der SUISA am Freitagabend zum gut den Teil von Branchenprofis aus der ganzen Schweiz zu- etablierten Professionals Apéro in den Schiffbau ein. Die sammen. Zum Erfreuen der Organisation ergaben sich für unterschiedlichsten Vertreter der Musikbranche führten die Bands neue Kontakte und zum Teil sogar Management- spannende Gespräche und genossen einen schmackhaf- und Konzertverpflichtungen. ten Apéro. Im direkten Anschluss eröffneten Lo & Leduc mit einem fulminanten Auftritt die Konzertreihe in der Schiffbauhalle. Im Foyer standen die Vertreter der Verwertungsgesellschaften von SUISA und SWISSPERFORM interessierten Musikschaffenden und potenziellen Mitgliedern wiederum Red und Antwort. Es fanden zahlreiche aufschlussreiche Gespräche und ein interessanter Austausch statt. 44 Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten DJ Talent Contest an der Street Parade Am 29. August 2015 rollte die Street Parade zum 24. Mal Mit dem DJ Talent Contest wollen SWISSPERFORM und durch Zürich. Erstmals wurde im Rahmen der Veran- der Verein Street Parade den Nachwuchs in der elektroni- staltung das «DJ Talent 2015» von SWISSPERFORM und schen Musik fördern und den unentdeckten Talenten eine dem Verein Street Parade Zürich gesucht. Der Gewin- neue Plattform an der farbigste House- und Technopara- ner, DJ Mike Kay, legte dann am Samstag auf der Swiss de der Welt bieten. Innovation Stage auf. Für die erste Ausgabe des Nachwuchswettbewerbs «DJ Talent Contest» gingen über 150 Anmeldungen bei SWISS überraschten SWISSPERFORM als auch die Organisation der Street Parade gleichermassen, da das Konzept erst knapp sechs Monate vor der Parade entwickelt wurde. Die Schweizer Nachwuchsszene der elektronischen Musik zeigte sich sehr kreativ, einsatzbereit und bewies definitiv grosses Potenzial. Der Sieger wurde aus allen Bewerbern von einer Jury ausgewählt. Das Rennen machte der House-DJ Mike Kay. Der 20-jährige Basler mit vietnamesischen Wurzeln, bür- Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten PERFORM ein. Das grosse Interesse am neuen Format gerlich Khiem Riemer, experimentiert bereits seit über acht Jahren mit verschiedenen Sounds. Seit einem Jahr produziert er zudem seine eigenen Tracks. Der «DJ Talent Contest»-Sieger erhielt am Samstagabend bei schönstem Wetter am Zürcher Seeufer die Möglichkeit sein Können vor Tausenden von Zuhörern auf der Swiss Innovation Stage zu beweisen. DJ Talent 2015 © DJ Mike Kay 45 Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten respect ©opyright! Eine Schulveranstaltung zum Urheberrecht! Nachdem im letzten Jahr vor allem in der Deutsch- Zu Beginn des Jahres fand zudem ein Workshop mit dem schweiz für respect ©opyright geworben wurde, stand ganzen respect © opyright-Team statt. Ziel der Veranstal- im Berichtsjahr die Romandie im Fokus. tung war die Weiterentwicklung des Drehbuchs. Neben 2015 fanden insgesamt 23 Auftritte des respect © opyright-Teams statt, davon 15 in der Romandie. Rund 3'000 Schülerinnen und Schüler konnten für das landesweite dem allgegenwärtigen Thema Internets werden neu auch die sozialen Medien und deren Funktion für Kunstschaffende und deren Fans angesprochen. Kulturelles Engagement und PR-Aktivitäten Kunstschaffen sensibilisiert werden. Das Moderatorenteam in der Romandie wurde im vergangenen Jahr mit einer zusätzlichen Person verstärkt. David Johnson verfügt über ein fundiertes Branchenwissen und hat sich, begeistert von der Sache, im November 2015 seiner ersten Moderation gestellt. Swisscopyright Im Frühjahr 2015 beschloss der Koordinationsaus- Zum Abschluss des Wettbewerbs wurden elf unterschied- schuss der fünf schweizerischen Verwertungsgesell- lichste Vorschläge präsentiert. Die Entscheidungsträger schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und hatten die Qual der Wahl. Die Entscheidung fiel nach SWISSPERFORM dem gemeinsamen Dach «Swisscopy- ausführlicher Diskussion auf das Logo von Tina Matzin- right» einen neuen Anstrich zu verpassen. ger. Sie präsentierte eine klassische und zeitlose Logoin- Nach der erfolgreichen Durchführung des SWISSPERFORM-Logowettbewerbs mit der GDK Gestaltungsschule Zürich im Jahr 2013 rechneten sich die Verantwortlichen gute Chancen aus, dass die Schülerinnen und Schüler der GDK auch für Swisscopyright einen passenden Auftritt konzipieren könnten. SWISSPERFORM übernahm in der Folge die Federführung. Es wurde ein umfangreiches Briefing erstellt, wonach die Schülerinnen und Schüler Kerneigenschaften wie Kompetenz und Innovation bei der Entwicklung des Corporate Designs berücksichtigen und einfliessen lassen mussten. 46 terpretation unseres einzigartigen Werte- und Kultursystems, welches sich in einem sensiblen Umfeld befindet und permanent mit den gesellschaftlichen Veränderungen konfrontiert wird. Aufsichtsbehörden 9 . Aufsichtsbehörden Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE Urheberrechtsgespräch Auch das traditionsgemässe Herbsttreffen zwischen dem Das alljährliche «Frühjahrstreffen» beim IGE konnte 2015 IGE und den Verwertungsgesellschaften fand 2015 nicht nicht stattfinden. Das Institut wies in der Absage darauf statt. Stattdessen trafen sich Vertreter der Aufsicht und des hin, dass nicht genügend Teilnehmer bereit gewesen seien, IGE zu diversen Meetings zwecks Besprechung des Austau- die vorgeschlagenen Themen zu präsentieren. sches zur Verwaltungskostenkostenanalyse (siehe nachfol- Aufsichtsbehörden genden Bericht). Verwaltungskostenanalyse – gute Noten für SWISSPERFORM und die weiteren Verwertungsgesellschaften Die 2015 durchgeführte Verwaltungskostenanalyse und rund 30 % [ProLitteris]) lassen sich weitgehend durch stellt SWISSPERFORM und den anderen einheimi- die unterschiedliche Betroffenheit von kostentreibenden schen Verwertungsgesellschaften ein gutes Zeugnis Faktoren begründen. Die Geschäftsführung der aus: Die Verwaltungskosten sind angemessen, die Ge- Gesellschaften wird aus dieser Sicht als angemessen und schäftsführung wird als angemessen und wirtschaftlich wirtschaftlich beurteilt. beurteilt. Die Verwaltung von SWISSPERFORM wird als «kostengüns- Im Februar 2014 führte die Eidgenössische Finanzkontrol- tig» eingestuft. Gemäss «Ranking» ist SWISSPERFORM nach le (EFK) eine Revision beim Eidgenössischen Institut für SUISSIMAGE prozentual die zweitgünstigste Gesellschaft. Geistiges Eigentum (IGE) durch. Geprüft wurde die Aufsicht des IGE über die fünf Schweizer Verwertungsgesell- Schwestergesellschaften Brutto-Verwaltungskostensatz 2014 schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM (vgl. auch Jahresbericht 2014, S. 49). Im Bericht ProLitteris 30.64 % empfahl die EFK, eine eingehende Analyse zur Prüfung der SSA 16.11 % SUISA 19.47 % Angemessenheit der Kosten der Verwertungsgesellschaften. Diese Erhebung wurde von Februar bis Dezember 2015 durchgeführt. Auftraggeber der Studie war das IGE. Die Kosten von rund CHF 160'000.- mussten von den Verwertungsgesellschaften getragen werden. SUISSIMAGE SWISSPERFORM 5.45 % 11.70 % Zusammenfassend kommt die Studie zum Schluss, dass die Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften angemessen sind. Die bestehenden Unterschiede (Brutto- Verwaltungskostensatz zwischen rund 5 % [SUISSIMAGE] 47 Aufsichtsbehörden Auch im Vergleich mit anderen Branchen ist die Geschäftsführung von SWISSPERFORM günstiger als jene der meisten verglichenen Verbände, Nonprofit-Organisationen und Lebensversicherer, nicht aber im Vergleich zu Krankenkassen. Aufsichtsbehörden Brutto-Verwaltungskostensatz 2014 SWISSPERFORM 11.70 % SFV (Schw. Fussballverband) 28.82 % SBV (Schw. Blindenverband) 39.33 % VSG (Verb. Schw. Grundbuchverwalter) 26.48 % WWF 27.19 % Brot für Alle 15.10 % Krebsliga 30.25 % Caritas GVBS (Gebäudeversicherung BS) 9.01 % 11.10 % CSS 4.80 % Helsana 6.78 % Sanitas 7.94 % SWICA 9.41 % gien, Dänemark und den Niederlande ergibt ebenfalls ein Mobiliar Leben 15.87 % erfreuliches Bild. Der Bericht hält fest: «Im internationalen Mobiliar N-Leben 27.89 % Bâloise 18.95 % Helvetia 17.63 % Eine Gegenüberstellung von SWISSPERFORM mit ausländischen Schwestergesellschaften aus Österreich, Bel- Vergleich ist SWISSPERFORM fast die kostengünstigste Verwertungsgesellschaft in ihrem Wahrnehmungsbereich. Nur die dänische FILMEX erreicht einen tieferen Kostensatz.» Schwestergesellschaften 48 Brutto-Verwaltungskostensatz 2014 SWISSPERFORM 11.70 % VDFS (A) 13.34 % LSG (A) 6.04 % Playright (Be) 26.34 % Gramex (Dk) 12.89 % Filmex (Dk) 6.04 % SENA (NL) 12.48 % NORMA (NL) 26.60 % VAM (A) 22.94 % Aufsichtsbehörden intensität der Kernprozesse. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ein isolierter Vergleich des Kostensatzes nur beschränkt repräsentativ ist hinsichtlich der Kosteneffizienz einer Gesellschaft. Abhilfe schafft ein indirekter Vergleich, bei welchem die kostentreibenden Elemente der Kernprozesse «Einzug / Verteilung» sowie «Dokumentation» untersucht und verglichen werden. Durchleuchtet werden beispielweise die «Ertragskraft pro verwertetes Werk» (Ansatz: Die Verwaltung wird kostenintensiver, wenn viele Werke mit kleinen Beträgen verwertet werden.) oder das «Verhältnis der im Jahr neu erfassten Werke zur Anzahl der verwerteten Werke» (Ansatz: Der Wert Exkurs Die Verwaltungskostenanalyse stellte fest, dass die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften bei der Berechnung ihres Kostensatzes unterschiedlich vorgehen. Die Studie selbst orientiert sich am betriebswirtschaftlichen Aspekt der Kosten und setzt somit beim «Brutto-Kostensatz» an. Dieser beinhaltet im Falle von SWISSPERFORM nicht nur die eigenen Verwaltungskosten (2014: 7.88 %) sondern zusätzlich das den Schwestergesellschaften für das Inkasso der Gemeinsamen Tarife zu entrichtende Entgelt. Dieser Berechnungsansatz kommt zu einem Brutto-Kostensatz von 11.70 % für SWISSPERFORM. gibt Auskunft darüber, wie gross der Nutzen der Neuerfas- ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE sowie SWISSPERFORM sung in der Datenbank ist.). Zusammenfassend kommt die einigten sich Ende 2015 darauf, ab sofort auf eine gemein- Studie auch in diesem Bereich zum Schluss, dass die Kos- same Methode zur Berechnung des Verwaltungskostensat- ten von SWISSPERFORM angemessen sind. zes abzustellen. Basis hierfür soll der Brutto-Kostensatz Im letzten Kapitel nimmt die Studie eine Analyse der Personalkosten und eine Beurteilung der Lohnstruktur vor. Im Resultat wird festgehalten, dass die Löhne bei SWISS nach Berechnung in der Verwaltungskostenanalyse sein. Es steht aber jeder Gesellschaft offen, zusätzlich den Kostensatz nach eigener Berechnung anzuführen. Aufsichtsbehörden In einem nächsten Teil analysiert die Studie die Kosten- PERFORM im Vergleich der fünf Gesellschaften im Durchschnitt am zweithöchsten sind, zudem deutlich höher als bei der öffentlichen Verwaltung, jedoch deutlich tiefer als in der Finanzindustrie. Diesen Umstand erklärt die Studie mit der besonderen Personalstruktur von SWISSPERFORM: «Die Wahrnehmung der Nutzungsrechte der SWISSPERFORM unterscheidet sich von derjenigen der anderen Verwertungsgesellschaften, indem weite Teile der Sachbearbeiter-Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Gemeinsamen Tarifen an die Schwestergesellschaften ausgelagert sind. Deshalb fällt ein grosser Teil der Basis weg und der Anteil höher qualifizierter Mitarbeitender ist gross. Dies führt zu einem höheren Lohnniveau.» Die Studie erläutert andernorts, dass SWISSPERFORM den zweitgeringsten Lohnmittelwert bei der Direktion und gleichzeitig die kleinste Lohnschere kennt. Die Resultate der Studie sind für SWISSPERFORM und die anderen Gesellschaften als erfreulich zu werten. SWISS PERFORM wird die Studienergebnisse nun im Einzelnen und in Zusammenarbeit mit den Schwestergesellschaften sorgfältig analysieren. Dies mit dem Ziel, weitere Schritte zu ergreifen, um unseren Mitgliedern eine qualitativ hochstehende und gleichzeitig wirtschaftliche Verwaltung ihrer Rechte offerieren zu können. 49 Aufsichtsbehörden Rechenschaftsbericht 2014 Fürstentum Liechtenstein Das IGE prüft im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht SWISSPERFORM nimmt auch in Liechtenstein diejenigen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch die Ver- Leistungsschutzrechte wahr, für welche die Kollektivver- wertungsgesellschaften. Deren Jahresrechnungen unter- wertung vorgesehen ist. Grundlage für die Tätigkeit von liegen dabei einer Plausibilitätsprüfung durch die Auf- SWISSPERFORM ist eine von der Regierung des Fürsten- sichtsbehörde. Hierzu sind die Verwertungsgesellschaften tums Liechtenstein erteilte Konzession. verpflichtet, dem IGE jährlich einen Geschäftsbericht zukommen zu lassen, welcher dahingehend geprüft wird, ob er einer guten Corporate Governance entspricht. Der Geschäftsbericht 2014 von SWISSPERFORM wurde dem IGE Sämtliche in der Schweiz genehmigten gemeinsamen Tarife der Verwertungsgesellschaften werden dem zuständigen Amt in Liechtenstein ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt. mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 unterbreitet. Die Ge- Aufsichtsbehörden Aufsichtsbehörden nehmigung durch die Aufsicht erfolgte am 4. Februar 2016. EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften Im Februar 2014 veröffentlichte die EU die «Richtli- sollen die Verwertungsgesellschaften beispielsweise den nie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- Mitgliedern eine «elektronische Teilnahme an der Mitglie- und verwandten Schutzrechten». Die Verwertungs derversammlung» gewährleisten – eine angesichts der ge sellschaften-Richtlinie tangiert SWISSPERFORM Kosten eines solchen Systems und der vorhandenen Ver- auf grund unserer Tätigkeit für das Fürstentum tretungsbefugnissen der Delegierten sinnlose Regelung. Liechtenstein. Weiter sollen ausländische Schwestergesellschaften ge- Die EU will mit ihrer neuen Richtlinie primär die Transparenz der Verwertungsgesellschaften verbessern und für einen verstärkten Wettbewerb sorgen. Insbesondere gegen die Verwendung eines Teils der Einnahmen für kulturelle und soziale Stiftungen einzulegen. sollen die Gesellschaften strengeren Regeln unterworfen Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Fürs- werden und die Rechte der Mitglieder gestärkt werden. tentum wird SWISSPERFORM prüfen, wie gross der Auf- Sie sollen beispielsweise frei wählen können, bei welcher wand für die Umsetzung des neuen VGG sein wird. Sollte Gesellschaft sie welche Rechte einbringen. sich zeigen, dass dieser unverhältnismässig ist, bzw. zu Als EWR-Mitglied muss das Fürstentum Liechtenstein zur Umsetzung der Richtlinie die nationalen Vorschriften anpassen. Das entsprechende Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) wurde SWISSPERFORM vom zuständigen Amt für Volkswirtschaft (AfV) im November 2015 zur Vernehmlassung zugesendet. SWISSPERFORM geht davon aus, die wichtigsten Vorgaben der EU-Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Mitgliedschaftsrechte bereits jetzt zu erfüllen. Gleichzeitig wurde das Amt in der Vernehmlassungsantwort auf die problematischen Punkte des Entwurfs hingewiesen. So 50 mäss VGG über die Möglichkeit verfügen, Widerspruch hohe Kosten verursacht, behält sich SWISSPERFORM vor, sich nicht mehr für eine Verlängerung der im Sommer 2017 auslaufenden Konzession für das Fürstentum Liechtenstein zu bewerben. Jahresrechnung 2015 9. Jahresrechnung 2015 Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 2015 CHF 2014 CHF 1 69'799'202.44 65'991'486.35 Ziffer im Anhang Flüssige Mittel Forderungen Rechtenutzer 2 958'020.00 1'857'157.03 Sonstige kurzfristige Forderungen 3 38'716.32 82'312.68 Aktive Rechnungsabgrenzungen 4 1'932'757.40 1'851'799.91 72'728'696.16 69'782'755.97 Umlaufvermögen Sachanlagen 5 45'222.64 52'711.73 Finanzanlagen 6 15'075'718.03 10'007'435.41 15'120'940.67 10'060'147.14 87'849'636.83 79'842'903.11 Anlagevermögen Total Aktiven Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte 7 550'578.82 554'792.00 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 1'537'009.91 1'462'170.41 Kurzfristige Rückstellungen 9 49'706'325.76 47'052'170.06 Passive Rechnungsabgrenzungen 10 70'963.72 90'002.60 51'864'878.21 49'159'135.07 11 35'984'758.62 30'683'768.04 35'984'758.62 30'683'768.04 87'849'636.83 79'842'903.11 0.00 0.00 0.00 0.00 87'849'636.83 79'842'903.11 Kurzfristiges Fremdkapital Langfristige Rückstellungen Langfristiges Fremdkapital Fremdkapital Grundkapital und Reserven Eigenkapital Total Passiven 12 Jahresrechnung 2015 Bilanz 51 Jahresrechnung 2015 Erfolgsrechnung Ziffer im Anhang Jahresrechnung 2015 2014 CHF Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Inland 13 53'733'106.72 50'749'000.37 Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland 14 158'326.89 201'979.53 Übrige betriebliche Erträge 15 1'858'171.09 1'756'879.95 Inkassoentschädigungen 16 -2'182'949.25 -2'060'315.27 Abzug für kulturelle und soziale Zwecke 17 -5'155'015.74 -4'868'868.52 48'411'639.71 45'778'676.06 Nettoerlöse Verteilung Leistungsschutzrechte 18 -44'709'636.91 -42'070'897.72 Organe und Kommissionen 19 -285'879.75 -317'534.22 Externe Aufträge 20 -525'144.52 -469'598.65 Personalaufwand 21 -2'486'922.51 -2'241'426.11 Übriger Sachaufwand 22 -652'549.22 -798'388.37 Abschreibungen auf Sachanlagen 5 -14'603.24 -24'629.69 Betriebsaufwand -48'674'736.15 -45'922'474.76 Betriebsergebnis -263'096.44 -143'798.70 Finanzertrag 23 297'824.60 192'389.72 Finanzaufwand 24 -33'025.01 -46'888.72 264'799.59 145'501.00 Ordentliches Ergebnis/Jahresergebnis vor Steuern 1'703.15 1'702.30 Steuern -1'703.15 -1'702.30 0.00 0.00 Finanzergebnis Jahresgewinn 52 2015 CHF Jahresrechnung 2015 Geldflussrechnung Jahresgewinn Abschreibungen Sachanlagen + 2015 CHF 2014 CHF 0.00 0.00 14'603.24 24'629.69 Wertbrichtigungen auf Finanzanlagen +/- -12.62 30'277.26 Veränderung Rückstellungen +/- 7'955'146.28 5'358'418.20 Abnahme/Zunahme Forderungen Rechtenutzer +/- 899'137.03 -378'723.82 Abnahme/Zunahme sonstige kurzfristige Forderungen +/- 43'596.36 -7'558.02 Abnahme/Zunahme aktive Rechnungsabgrenzung +/- -80'957.49 129'559.23 Zunahme/Abnahme Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte +/- -4'213.18 -49'149.51 Zunahme/Abnahme sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung +/- 55'800.62 163'445.67 Geldfluss aus Betriebstätigkeit = 8'883'100.24 5'270'898.70 Investitionen in Sachanlagen - -7'114.15 -14'658.15 Investitionen in Finananlagen - -7'000'000.00 -6'000'000.00 Devestitionen von Finanzanlagen + 1'931'730.00 0.00 Geldfluss aus Investitionstätigkeit = -5'075'384.15 -6'014'658.15 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit = 0.00 0.00 3'807'716.09 -743'759.45 Stand Flüssige Mittel per 01.01. 65'991'486.35 66'735'245.80 Stand Flüssige Mittel per 31.12. 69'799'202.44 65'991'486.35 3'807'716.09 -743'759.45 Veränderung flüssige Mittel Jahresrechnung 2015 Ziffer im Anhang Nachweis Fonds: Veränderung flüssige Mittel 53 Jahresrechnung 2015 Anhang zur Jahresrechnung Allgemeines SWISSPERFORM mit Sitz in Zürich ist ein Verein und un- Forderungen tersteht den gesetzlichen Vorschriften von Art. 60 ff. des Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebs- Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). wirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die Jahresrechnung wird auf der Basis von betriebswirtschaftlichen Werten unter Einhaltung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts und übereinstim- Nicht mehr einbringbare Forderungen werden als Verlust abgeschrieben. mend mit den gesamten Fachempfehlungen zur Rech- Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen nungslegung Swiss GAAP FER in Anwendung des Prinzips Rechnungsabgrenzungen dienen der periodengerechten historischer Kosten erstellt. Eine Ausnahme bilden Wert- Erfassung von Aufwendungen und Erträgen. schriften im Umlaufvermögen, welche nach dem Marktwertprinzip (fair value) bewertet werden. Jahresrechnung 2015 Konkrete Ausfallrisiken werden einzeln berücksichtigt. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- Die vorliegende Jahresrechnung 2015 mit dem Vorjahres- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaft- vergleich 2014 wird erstmals und vollständig nach Swiss lich notwendigen Abschreibungen. Die Aktivierungsgrenze GAAP FER offen gelegt. Zudem trat ab 1. Januar 2013 das liegt bei CHF 1'000.00. Die Abschreibungen erfolgen linear neue Rechnungslegungsrecht (OR) mit einer Übergangsfrist über die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer. von 2 Jahren in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die Jahresrechnung 2015 inklusive Vorjahr neu gegliedert. Es ergeben sich keine Bewertungsdifferenzen zwischen der vorjährigen, den obligationenrechtlichen Vorschriften ent- Mobilien 8 Jahre EDV Hardware/Software 5 Jahre Büromaschinen 5 Jahre sprechenden Jahresrechnung, und der Jahresrechnung Finanzanlagen nach Swiss GAAP FER. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet. Sie be- Bewertungsgrundsätze Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert und inhalten Wertschriften mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten, Mietzinsdepot und langfristige Darlehen. Langfristige Darlehen werden zu Nominalwerten unter Berücksichtigung von Bonitätsrisiken eingesetzt. enthalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben so- Fremdkapital (kurz- und langfristig) wie kurzfristige Festgeldanlagen. Als kurzfristiges Fremdkapital gelten die Verbindlichkeiten, Wertschriften (Umlaufvermögen) Unter dieser Position werden die leicht handelbaren Wertschriften, welche jederzeit veräussert werden können, ausgewiesen. Sie werden zu Marktwerten bilanziert. Eben- welche voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zur Zahlung fällig werden. Als langfristiges Fremdkapital gelten alle übrigen Verbindlichkeiten. falls hier ausgewiesen werden die Geldanlagen mit einer Verbindlichkeiten Laufzeit bis 12 Monate. Sie werden zu Nominalwerten Die Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte sowie die bilanziert. sonstigen Verbindlichkeiten werden zu Nominalwerten bewertet. 54 Jahresrechnung 2015 Rückstellungen (kurz- und langfristig) Umsatzerfassung Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden in der Vergangenheit: erfasst, sobald die Leistung erbracht, die Höhe der Erlöse a) eine wahrscheinliche Verpflichtung besteht, und der Kosten zuverlässig ermittelbar ist und der wirt- b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen schaftliche Nutzen wahrscheinlich zufliessen wird. zum Erfüllen dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist, c) eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften zu gemeinsamen Tarifen und zu einer gemeinsamen Zahlstelle (Art. 47 URG), weshalb bei jedem Gemeinsamen Tarif Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen betriebswirt- jeweils eine der fünf Schweizer Gesellschaften das Inkasso schaftlichen Kriterien. Rückstellungen, welche nicht inner- für alle beteiligten Gesellschaften durchführt und die An- halb eines Jahres zu einem Mittelabfluss führen, werden teile der übrigen vier Repertoires an die dafür zuständige unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Schwestergesellschaft weiterleitet. Bei dieser Weiterlei- Unter den «kurzfristigen Rückstellungen» werden die «weiterzuleitenden Einnahmen aus verwerteten Rechten» verbucht, welche erst im Folgejahr aufgrund der Grobverteilung den Berechtigtengruppen zugewiesen werden. Die tung handelt es sich um ein Vermittlungsgeschäft, weshalb nur der eigene Anteil, nicht aber die auf die Schwestergesellschaften entfallenden Anteile als Umsatz ausgewiesen wird. «Ansprüche für kulturelle und soziale Zwecke» werden Wertbeeinträchtigung (Impairment) von Aktiven ebenfalls erst im Folgejahr den Kultur- und Sozialfonds Wenn Anzeichen für eine Wertbeeinträchtigung vorliegen, vollständig ausbezahlt. wird die Werthaltigkeit von Aktiven auf den Bilanzstich- Unter den «langfristigen Rückstellungen» werden sämtliche Ansprüche von Berechtigten gegenüber der SWISSPERFORM aufgeführt. Zur Sicherstellung von verspätet geltend gemachten Ansprüchen werden separate Reservefonds gebildet. Die Ansprüche verjähren mit dem Ablauf tag hin überprüft. Sofern der Buchwert den Nutzwert als Barwert der erwarteten künftigen Geldzuflüsse oder Geldabflüsse sowie den Netto-Marktwert übersteigt, wird das Aktivum im Wert bis auf den Nutzwert berichtigt. Die Wertbeeinträchtigung wird der Erfolgsrechnung belastet. von fünf Jahren nach Durchführung der Verteilung, spätes- Transaktionen mit Nahestehenden tens aber am 31. Dezember des sechsten auf die relevante Als nahestehende natürliche oder juristische Person gilt, Nutzung folgenden Jahres. wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf fi- Nicht benötigte Ansprüche der Berechtigten werden nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist durch Beschluss der zuständigen Fachgruppen wieder aufgelöst und fliessen der Verteilung und damit den Berechtigten zu oder es nanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirekt von denselben Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. werden Rückstellungen gebildet, welche zum Beispiel für Als Nahestehende sind Vorstands- und Geschäftsleitungs- Verteilrisiken oder die Reduktion der Verteilkosten verwen- mitglieder anzusehen. Die Vorstandsmitglieder sind in den det werden. meisten Fällen selbst Mitglieder oder aber Organe von Mit- Steuern Da Verwertungsgesellschaften nach Art. 45 Abs. 3 URG keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, ergeben sich diesbezüglich keine Steuerfolgen. Das Kantonale Steueramt Zürich hat die massgebenden Einschätzungsfaktoren (steuerbares Kapital) für die Staats- und Gemeindesteuern festgelegt. Jahresrechnung 2015 gliedern von dem Verein. Daher ist es naheliegend, dass sie in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungsgeldern ebenfalls Entschädigungen aus Leistungsschutzrechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Entschädigungen basieren jedoch auf dem allgemein gültigen Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein besonderer Vorteil eingeräumt. Die anderen vier Schweizer Verwertungsgesellschaften, die sog. Schwestergesellschaften von SWISSPERFORM, sind nicht als nahestehend zu betrachten, da ihnen kein Einfluss auf die Entscheidungen des Vereins SWISSPERFORM zukommt. 55 Jahresrechnung 2015 Erläuterungen Aktiven 1 Flüssige Mittel Kasse Postfinanceguthaben Bankguthaben Total flüssige Mittel 2015 TCHF 2014 TCHF 4 2 4'992 514 64'803 65'475 69'799 65'991 Wegen drohenden Negativzinsen wurden grössere Mengen flüssiger Mittel auf Spar-, Deposit- und Cash Invest Konto verschoben. 2 Forderungen Rechtennutzer Forderungen Rechtenutzer Wertberichtigung Total Forderungen Rechtenutzer 2015 TCHF 2014 TCHF 958 1'857 0 0 958 1'857 Die «Forderungen Rechtenutzer» beinhalten im auf das Berichtsjahr folgende Jahr bezahlte Abrechnungen für Tarif A Radio 2013, Tarif A Radio 2014 und GT S Werbefenster inkl. MWST. Jahresrechnung 2015 Im Berichtsjahr wurden gemäss Abrechnungen der Schwestergesellschaften von den Debitoren TCHF 321 (Vorjahr TCHF 305) abgeschrieben. Da dieser Debitorenverlust bei den Schwestergesellschaften entstanden ist, wird er nicht in der Jahresrechnung von SWISSPERFORM als Wertberichtigung aufgeführt. 3 Sonstige kurzfristige Forderungen Forderungen Dritte Forderungen Steuerbehörde Wertberichtigung Total sonstige kurzfristigen Forderungen 2015 TCHF 2014 TCHF 0 15 39 67 0 0 39 82 Das unter «Forderungen Dritte» dem Verein Press Play als Sanierungsbeitrag gewährte kurzfristige zinsfreie Darlehen von TCHF 15 wurde vollständig abgeschrieben. Die «Forderungen Steuerbehörde» enthalten Verrechnungssteuerguthaben in der Höhe von TCHF 39 (Vorjahr TCHF 67), welche bereits zurückgefordert wurden. 4 Aktive Rechnungsabgrenzungen Gegenüber Dritten Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter Total aktive Rechnungsabgrenzungen 2015 TCHF 2014 TCHF 10 45 75 72 1'848 1'735 1'933 1'852 Bei der «Aktivierung zuteilbarer Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen» handelt es sich um Tarifkosten des GT 3a Zusatz, GT 10, GT 11 und GT 13, die wegen fehlender Einnahmen noch nicht verrechnet werden konnten. Aktivierung zuteilbare Kosten zulasten Verteilung Berechtigter: Ausübende Phono 977 990 Ausübende Audiovision 311 318 Ausländische Gesellschaft Screen Actors Guild Produzierende Phono Produzierende Audiovision 56 0 -1 480 323 81 105 1'848 1'735 Jahresrechnung 2015 2015 TCHF 2014 TCHF 161 146 Zugänge 7 15 Abgänge 0 0 168 161 -108 -83 -15 -25 Wertbeeinträchtigungen 0 0 Abgänge 0 0 -123 -108 45 53 Mobiliar 22 24 EDV Anlagen 21 26 5 Sachanlagen Bruttoanschaffungskosten Stand per 1.1. Stand per 31.12. Kumulierte Wertberichtigungen Stand per 1.1. Planmässige Abschreibungen Stand per 31.12. Buchwert per 31.12. Büromaschinen 6 Finanzanlagen 2 3 45 53 2015 TCHF 2014 TCHF Jahresrechnung 2015 Buchwert Sachanlagen: Anschaffungskosten Stand per 1.1. 10'007 4'098 Zugänge 7'000 6'000 Abgänge -1'931 -91 15'076 10'007 Stand per 1.1. 0 -60 Zugänge 0 0 Wertbeeintächtingungen 0 -30 Abgänge 0 90 Stand per 31.12. 0 0 15'076 10'007 15'000 9'932 76 75 0 0 15'076 10'007 Stand per 31.12. Kumulierte Wertberichtigungen Buchwert per 31.12. Buchwert Finanzanlagen: Wertschriften Mietzinsdepot inkl. Zins Langfristige Darlehen Wertschriften: Eine seit 1999 zum Buchwert von TCHF 1'931 gehaltene Anlage wurde 2015 zum Kurswert von TCHF 2'142 mit einem Gewinn von TCHF 210 verkauft. Langfristige Darlehen: Der Restbetrag von TCHF 30 des an ISAN Berne gewährten zinsfreien Darlehen wurde 2014 vollständig abgeschrieben. 57 Jahresrechnung 2015 Passiven 7 Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen Total Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte 2015 TCHF 2014 TCHF 30 10 521 545 551 555 Die «Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte Berechtigter» sind Guthaben aus SWISSPERFORM-Verteilungen, die noch nicht überwiesen werden konnten. Verbindlichkeiten Leistungsschutzrechte aus Auslandeinnahmen: Stand per 1.1. 545 Auslandeinnahmen Auszahlungen an diverse Berechtigte Stand per 31.12. 8 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Dritte 158 202 -182 -246 521 545 2015 TCHF 2014 TCHF 64 59 1'421 1'366 Verbindlichkeiten Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtung 32 35 Verbindlichkeiten nahestehende Personen 20 2 1'537 1'462 1'380 1'354 21 11 Verbindlichkeiten Steuerbehörde Jahresrechnung 2015 589 Total sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Steuerbehörde: Mehrwertsteuerschuld 4. Quartal 2015 Quellensteuerschuld Personal Quellensteuerschuld Berechtigte 20 1 1'421 1'366 Die «Verbindlichkeiten nahestehende Personen» enthalten Vorstandsabrechnungen für das Berichtsjahr, welche im folgenden Jahr bezahlt wurden. 9 Kurzfristige Rückstellungen Buchwert per 1.1. 2015 TCHF 2014 TCHF 47'052 45'573 -27'804 -18'893 -314 0 0 -203 Umgliederung nach «langfristige Rückstellungen»: Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013 Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe Beanspruchung: Auszahlung an Kultur- und Sozialfonds aus Einnahmen Vorjahr Auszahlung an Berechtigtengruppe aus Einnahmen Vorjahr -4'869 -4'756 -14'065 -21'407 44'551 41'869 5'155 4'869 0 0 49'706 47'052 Erfolgswirksame Bildung: Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr Anspruch für kulturelle und soziale Zwecke aus dem Berichtsjahr für Verteilung Folgejahr Auflösung Stand per 31.12. Die aus den Einnahmen 2013 gebildete Rückstellung für ein Prozessrisiko von GT 12 (TCHF 314) wurde 2015 aufgelöst und den Ansprüchen Berechtigter (langfristige Rückstellungen) zugewiesen. 58 Jahresrechnung 2015 2015 TCHF 2014 TCHF Passive Rechnungsabgrenzung 10 26 Ferienabgrenzung 61 64 Total passive Rechnungsabgrenzung 71 90 2015 TCHF 2014 TCHF 30'684 26'805 1'227 0 27'804 18'893 10 Passive Rechnungsabgrenzung 11 Langfristige Rückstellungen Buchwert per 1.1. Erfolgsunwirksame Bildung: Übernahme Verteilung PPH von IFPI Umgliederung von «kurzfristigen Rüchstellungen»: Ansprüche Berechtigtengruppen an Einnahmen Vorjahr Ansprüche Berechtigtengruppen an Auflösung Rückstellung Prozessrisiko GT 12 aus Einnahmen 2013 Verrechnung Vorauszahlung an Berechtigengruppe Belastung zuteilbare Kosten den Berechtigtengruppen 314 0 0 203 -1'735 -1'842 Verrechnung Kosten Screen Actors Guild Beanspruchung Auflösung Stand per 31.12. -3 -7 -22'306 -13'368 0 0 35'985 30'684 Jahresrechnung 2015 Erfolgswirksame Belastung: Per 1. Januar 2015 wurde die Saldobilanz der Produzierenden Phono von der IFPI Schweiz übernommen und in die SWISSPERFORM Buchhaltung integriert. Die von IFPI Schweiz erhaltene Zahlung, in der Höhe von TCHF 1'224, enthielt kurzfristige Forderungen von TCHF 2, aktive Rechnungsabgrenzung von TCHF 1, passive Rechnungsabgrenzung von TCHF 16 und Ansprüche der Produzierenden Phono von TCHF 1'211. Aus den Ansprüchen und Rückstellungen der Berechtigten wurden TCHF 36'371 (Vorjahr TCHF 34'775) ausbezahlt. Die noch unverteilten Guthaben der Vorjahre in der Höhe von TCHF 35'985 (Vorjahr TCHF 30'684) betreffen Beträge für inländische und ausländische Ausübende und Produzierende. 12 Grundkapital und Reserven SWISSPERFORM verfügt über kein Grundkapital und, da alle Erträge an die Berechtigten ausgeschüttet werden, auch über keine Reserven. 59 Jahresrechnung 2015 Erfolgsrechnung Zu Ziffer 13, 16, 17 siehe «Brutto-Tarifeinnahmen 2015 im Vergleich mit dem Vorjahr» und «weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015». Die Bruttotarifeinnahmen aus verwerteten Rechten betragen TCHF 51'550 (Vorjahr TCHF 48'689) und beinhalten Nachabrechnungen von Tarif A Radio 2013 (TCHF 269) und 2014 (TCHF 350), Tarif A Fernsehen 2014 (TCHF 119) sowie GT 10 2010 bis 2013 (TCHF 63). Von den Bruttotarifeinnahmen werden 10% (TCHF 5'155/Vorjahr TCHF 4‘869) für Kultur- und Sozialfonds abgezogen. Die den einzelnen Tarifen zuteilbaren Kosten in der Höhe von TCHF 193 (Vorjahr TCHF 274) wurden direkt von den entsprechenden Tarifeinnahmen abgezogen. Die spezifischen Kosten für die Berechtigten der Ausübenden Phono, Ausübenden Audiovision, Produzierenden Audiovision und Produzierenden Phono von TCHF 1'848 (Vorjahr TCHF 1'735 inkl. Verrechnung SAG) wurden aktiviert und werden den Verteilsummen 2015 abgezogen. 14 Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland Der «Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland» ergab TCHF 158 (Vorjahr TCHF 202). 15 Übrige betriebliche Erträge Jahresrechnung 2015 Aktivierung zuteilbare Kosten auf Tarifen ohne Einnahmen 2015 TCHF 2014 TCHF 6 18 1'848 1'735 4 4 1'858 1'757 2015 TCHF 2014 TCHF -44'551 -41'869 -159 -202 -44'710 -42'071 2015 TCHF 2014 TCHF Delegiertenversammlung -32 -35 Vorstand -68 -73 Vorstandsausschuss -23 -19 -146 -150 -17 -11 0 -30 -286 -318 Aktivierung zuteilbare Kosten auf Verteilung Berechtigter Übriger Ertrag Total übrige betriebliche Erträge 18 Verteilung Leistungsschutzrechte Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten Ertrag aus Verwertung von Leistungsschutzrechten Ausland Total Verteilung Leistungsschutzrechte Zu Ziffer 18 siehe «weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015». 19 Organe und Kommissionen Fachgruppen/Kuratorium Spesen Organe und Kommissionen SWISSPERFORM Retraite Total Organe und Kommissionen Die Entschädigung für die Mitglieder von Vorstand, Vorstandsausschuss, Fachgruppen und Kuratorium betrug total TCHF 237 (Vorjahr TCHF 241). Die meisten Vorstandsmitglieder oder ihre Unternehmen sind auch Mitglieder von SWISSPERFORM. Daher ist es naheliegend, dass sie in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder neben Sitzungsgeldern ebenfalls Entschädigungen aus Leistungsschutzrechten aus der Nutzung ihrer Werke erhalten. Solche Entschädigungen basieren auf dem allgemein gültigen Verteilreglement. Den Vorstandsmitgliedern wird kein besonderer Vorteil eingeräumt. 60 Jahresrechnung 2015 20 Externe Aufträge Allgemeine Betreffend Fachgruppen 2015 TCHF 2014 TCHF -6 -8 -97 -98 -137 -120 URG-Revision Berechtigtengruppen -67 -44 Ausgelagerte Beratung (SIG) -50 -60 SUISSIMAGE - Verteilung Produzierende Audiovision -50 -50 SUISSIMAGE - Verteilung Ausübende Audiovision -55 -50 IFPI - Verteilung Produzierende Phono -10 -7 Abklärung Aufbau gemeinsames Verteilsystem, Ausübende Phono und Produzierende Phono -26 -33 SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse -27 0 -525 -470 Betreffend Tarifen Total externe Aufträge 21 Personalaufwand Bruttogehälter Personal Sozialleistungen Personalnebenaufwand Total Personalaufwand 2015 TCHF 2014 TCHF -2'053 -1'854 -418 -376 -16 -11 -2'487 -2'241 Jahresrechnung 2015 Eine Zusammenfassung der «SWISSPERFORM Verwaltungskostenanalyse» findet sich im Jahresbericht. Das Bruttogehalt für den Direktor belief sich auf TCHF 205 (Vorjahr TCHF 205), die Gesamtvergütung für die drei Mitglieder der Direktion auf TCHF 521 (Vorjahr TCHF 521). Berechnung aufgrund Festanstellungen: 2015 2014 Verhältnis zwischen tiefstem und höchstem Lohn 1:2.8 1:2.8 Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt 17.99 16.04 Anzahl Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 21.44 19.39 TCHF TCHF 10 11 Verbindlichkeiten Personalvorsorge in Ziffer 8 enthalten Personalvorsorge Für die berufliche Vorsorge besteht für das Personal der SWISSPERFORM ein Anschlussvertrag bei der Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA mit einem Vorsorgeplan auf der Basis des Beitragsprimats. Gruppe der Versicherten: Film- und Audiovisionsbranche Anzahl versicherte Arbeitnehmer 31.12.2014: 1'699 Vorsorgewerk: kein eigenes Vorsorgewerk, das paritätische Organ ist der Stiftungsrat Primat: Beitrag Die Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA ist eine Gemeinschaftsstiftung mit dem Charakter einer Vollversicherungslösung, bei der es keine Unterdeckung geben kann. Die AXA Leben AG garantiert den Nominalwert und die Verzinsung der Kapitalien. Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei der AXA Leben AG kongruent durch einen Versicherungsvertrag rückversichert. 61 Jahresrechnung 2015 Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand Zinssatz (von Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz 1.75%) Deckungsgrad (Überdeckung) 2014 2013 3.50 % 3.00 % 103.14 % 103.40 % Die Zahlen von der Vorsorgestiftung Film und Audiovision VFA/FPA für das Geschäftsjahr 2015 liegen noch nicht vor. 22 Übriger Sachaufwand Belastung zuteilbare Kosten Raumaufwand und Parkplatz Versicherungen EDV-Kosten Einrichtungen/Mobilien Büromaschinen 2014 TCHF -3 -58 -169 -167 -9 -9 -78 -88 -2 -7 -1 -1 -259 -338 -21 -20 -101 -110 -10 0 Total übriger Sachaufwand -653 -798 23 Finanzertrag 2015 TCHF 2014 TCHF Wertschriften- und Zinsertrag 321 192 Negativzinsen -23 0 298 192 298 192 Büro- und Verwaltungsaufwand Revisionsaufwand Werbeaufwand SWISSPERFORM SCAPR Meetings Zürich Jahresrechnung 2015 2015 TCHF Total Finanzertrag Finanzertrag abzüglich allgemeine Depot- und Bankspesen -4 -10 294 182 Der Finanzertrag abzüglich der allgemeinen Depot- und Bankspesen wurde den Berechtigtengruppen im Verhältnis der unverteilten Gelder (Ziffer 11) wie folgt gutgeschrieben: Ausübende Phono 191 119 Ausübende Audiovision 62 41 Produzierende Phono 11 0 Produzierende Audiovision 30 22 294 182 Anschliessend wird der gutgeschriebene Finanzertrag mit den zuteilbaren Kosten der Berechtigten verrechnet. 2015 TCHF 2014 TCHF Bank- und Postcheckspesen -18 -17 Darlehensverlust -15 -30 -33 -47 24 Finanzaufwand Total Finanzaufwand 62 Jahresrechnung 2015 Weitere Angaben Langfristige Vereinbarungen Mietvertrag Kasernenstrasse 23, Zürich Total langfristige Vereinbarungen 2015 TCHF 2014 TCHF 613 763 613 763 Der Mietvertrag für die Büros in Zürich dauert bis zum 31. Januar 2020. Es sind monatliche Zahlungen in der Höhe von TCHF 13 fällig. Beschränkungen / Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag des Berichts- und Vorjahres bestanden weder Eigentumsbeschränkungen noch sonstige Einschränkungen der Verfügungsrechte wie z.B. Verpfändungen. Auch bestanden keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb von Anlagen. Die Jahresrechnung wird am 17. Mai 2016 dem Vorstand und am 14. Juni 2016 der Delegiertenversammlung vorgelegt. Nettokostensatz Der Verwaltungsaufwand, abzüglich übriger Ertrag sowie verrechnete Tarifkosten der Vorjahre, beträgt insgesamt Jahresrechnung 2015 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag traten keine Ereignisse ein, welche die Aussagekraft der Jahresrechnung wesentlich beeinträchtigen. TCHF 3'993 (Vorjahr TCHF 3'839) und macht 7.75 % (Vorjahr 7.88 %) der Bruttotarifeinnahmen von TCHF 51'550 (Vorjahr TCHF 48'689) aus. Bruttokostensatz Der Verwaltungsaufwand zuzüglich Inkassoentschädigungen beträgt TCHF 6'183 (Vorjahr TCHF 5'960) und macht 11.41 % (Vorjahr 11.70 %) des Gesamtertrags (Inland-/Auslandeinnahmen, übriger Ertrag, Finanzertrag) von TCHF 54'193 (Vorjahr TCHF 50'947) aus. 63 Jahresrechnung 2015 Weiterzuleitende Einnahmen aus verwerteten Rechten 2015 (ohne MwSt.) Tarif Tarifeinnahmen in CHF Inkassospesen Schwestergesellschaften Bruttoeinnahmen SWISSPERFORM 10 % an Fonds Nettoeinnahmen SWISSPERFORM GT 1 24'177'429.15 -476'122.94 23'701'306.21 -2'370'130.62 21'331'175.59 38'085.61 -1'340.47 36'745.14 -3'674.51 33'070.63 GT 2a GT 2b 425'427.15 -15'355.42 410'071.73 -41'007.17 369'064.56 GT 3a Radio 5'158'067.79 -472'213.35 4'685'854.44 -468'585.44 4'217'269.00 GT 3a TV 1'668'823.19 -152'988.55 1'515'834.64 -151'583.46 1'364'251.18 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. 12'306.00 -1'645.06 10'660.94 -1'066.09 9'594.85 GT 3b TT/TBT Reisecars 29'449.53 -4'469.74 24'979.79 -2'497.98 22'481.81 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 47'085.64 -6'284.81 40'800.83 -4'080.08 36'720.75 GT 3c 24'383.36 -3'697.15 20'686.21 -2'068.62 18'617.59 GT C 28'655.45 -3'824.82 24'830.63 -2'483.06 22'347.57 GT E 189'050.64 -25'233.75 163'816.89 -16'381.69 147'435.20 GT H 878'194.33 -117'218.00 760'976.33 -76'097.63 684'878.70 GT Hb 402'019.10 -53'659.96 348'359.14 -34'835.91 313'523.23 Jahresrechnung 2015 GT HV 30'071.07 -4'013.77 26'057.30 -2'605.73 23'451.57 GT K 534'107.64 -70'818.87 463'288.77 -46'328.88 416'959.89 GT L 169'941.63 -22'683.16 147'258.47 -14'725.85 132'532.62 20'936.16 -2'794.48 18'141.68 -1'814.17 16'327.51 GT MA GT T TT GT T TBT GT Z GT 4 LKV Audio -108.90 707.01 -70.70 636.31 -584.27 3'793.09 -379.31 3'413.78 7'985.54 -1'065.88 6'919.66 -691.97 6'227.69 10'693.29 -213.87 10'479.42 -1'047.94 9'431.48 GT 4 LKV Video 14'732.03 -294.65 14'437.38 -1'443.74 12'993.64 GT 4 LTV CD-R 136'395.04 -2'727.91 133'667.13 -13'366.71 120'300.42 GT 4 LTV DVD 350'419.61 -7'008.39 343'411.22 -34'341.12 309'070.10 GT 4d Audio 258'409.08 -5'168.19 253'240.89 -25'324.09 227'916.80 GT 4d Video 299'190.44 -5'983.81 293'206.63 -29'320.66 263'885.97 GT 4e 766'513.83 -15'330.27 751'183.56 -75'118.36 676'065.20 GT 4f 589'027.93 667'832.11 -13'356.63 654'475.48 -65'447.55 GT 7 Audio 20'947.39 -628.42 20'318.97 -2'031.90 18'287.07 GT 7 Video 418'947.71 -12'568.43 406'379.28 -40'637.93 365'741.35 GT 9 GT 12 291'250.50 -13'980.02 277'270.48 -27'727.05 249'543.43 4'654'463.51 -139'633.90 4'514'829.61 -451'482.96 4'063'346.65 GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 GT 5 Video 14'905.25 -21'851.15 -6'945.90 694.59 -6'251.31 GT 6 TT 11'008.76 -1'651.31 9'357.45 -935.75 8'421.70 GT 6 TBT 42'289.59 -6'343.43 35'946.16 -3'594.62 32'351.54 131'918.53 -2'638.37 129'280.16 -12'928.02 116'352.14 86'865.53 -1'737.31 85'128.22 -8'512.82 76'615.40 Tarif A Radio 6'469'000.00 0.00 6'469'000.00 -646'900.00 5'822'100.00 Tarif A TV 1'199'239.13 0.00 1'199'239.13 -119'923.91 1'079'315.22 GT S Radio GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv GT 1 Erstverbreitung 3'089'761.21 -412'409.45 2'677'351.76 -267'735.18 2'409'616.58 GT S TV 437'317.50 -58'371.46 378'946.04 -37'894.60 341'051.44 GT S WF 289'500.00 0.00 289'500.00 -28'950.00 260'550.00 GT Y 125'447.71 -16'744.27 108'703.44 -10'870.34 97'833.10 GT 10 81'846.72 -8'184.66 73'662.06 -7'366.21 66'295.85 GT 13 4'000.00 0.00 4'000.00 -400.00 3'600.00 13'000.00 0.00 13'000.00 -1'300.00 11'700.00 53'733'106.72 -2'182'949.25 51'550'157.47 -5'155'015.74 46'395'141.73 Online-Rechte Summe 64 815.91 4'377.36 Tarif Nettoeinnahmen SWISSPERFORM zuteilbare Tarifkosten 2015 Einnahmen nach Abzug tarifspez. Kosten Anteil an allg. Verwaltungskosten Weiterzuleitende Einnahmen 2015 GT 1 21'331'175.59 -384.65 21'330'790.94 -758'892.23 20'571'898.71 33'070.63 -0.56 33'070.07 -1'176.54 31'893.53 GT 2a GT 2b 369'064.56 -7'850.69 361'213.87 -13'130.09 348'083.78 GT 3a Radio 4'217'269.00 -3'176.49 4'214'092.51 -150'036.39 4'064'056.12 GT 3a TV 1'364'251.18 -973.90 1'363'277.28 -48'535.51 1'314'741.77 9'594.85 -4.75 9'590.10 -341.35 9'248.75 GT 3b TT/TBT Reisecars 22'481.81 -10.89 22'470.92 -799.83 21'671.09 GT 3b TT/TBT Flugzeuge 36'720.75 -16.14 36'704.61 -1'306.40 35'398.21 GT 3c 18'617.59 -0.60 18'616.99 -662.35 17'954.64 GT C 22'347.57 0.00 22'347.57 -795.05 21'552.52 GT E 147'435.20 0.00 147'435.20 -5'245.25 142'189.95 GT H 684'878.70 0.00 684'878.70 -24'365.70 660'513.00 GT Hb 313'523.23 0.00 313'523.23 -11'154.11 302'369.12 GT 3b TT Schiffe, Bahnen, etc. GT HV 23'451.57 0.00 23'451.57 -834.33 22'617.24 GT K 416'959.89 -90.00 416'869.89 -14'834.04 402'035.85 GT L 132'532.62 -25'924.00 106'608.62 -4'715.07 101'893.55 16'327.51 0.00 16'327.51 -580.88 15'746.63 GT MA GT T TT 636.31 0.00 636.31 -22.64 613.67 GT T TBT 3'413.78 0.00 3'413.78 -121.45 3'292.33 GT Z 6'227.69 0.00 6'227.69 -221.56 6'006.13 GT 4 LKV Audio 9'431.48 0.00 9'431.48 -335.54 9'095.94 GT 4 LKV Video 12'993.64 0.00 12'993.64 -462.27 12'531.37 GT 4 LTV CD-R 120'300.42 0.00 120'300.42 -4'279.89 116'020.53 GT 4 LTV DVD 309'070.10 0.00 309'070.10 -10'995.68 298'074.42 GT 4d Audio 227'916.80 -13'916.59 214'000.21 -8'108.52 205'891.69 GT 4d Video 263'885.97 -10'661.42 253'224.55 -9'388.18 243'836.37 GT 4e 676'065.20 1'761.73 677'826.93 -24'052.15 653'774.78 GT 4f 568'072.28 589'027.93 0.00 589'027.93 -20'955.65 GT 7 Audio 18'287.07 -13.99 18'273.08 -650.59 17'622.49 GT 7 Video 365'741.35 -279.32 365'462.03 -13'011.86 352'450.17 GT 9 249'543.43 -160.49 249'382.94 -8'877.92 240'505.02 4'063'346.65 -3'522.80 4'059'823.85 -144'560.34 3'915'263.51 GT 5 Audio 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 GT 5 Video -6'251.31 0.00 -6'251.31 222.40 -6'028.91 GT 12 GT 6 TT 8'421.70 0.00 8'421.70 -299.62 8'122.08 32'351.54 0.00 32'351.54 -1'150.96 31'200.58 116'352.14 0.00 116'352.14 -4'139.42 112'212.72 76'615.40 0.00 76'615.40 -2'725.72 73'889.68 Tarif A Radio 5'822'100.00 -77'796.36 5'744'303.64 -207'130.93 5'537'172.71 Tarif A TV 1'079'315.22 -11'153.60 1'068'161.62 -38'398.44 1'029'763.18 GT S Radio GT 6 TBT GT 1 Erstverbr. Zusatzeinn. effektiv GT 1 Erstverbreitung 2'409'616.58 -13'441.66 2'396'174.92 -85'726.13 2'310'448.79 GT S TV 341'051.44 -984.48 340'066.96 -12'133.47 327'933.49 GT S WF 260'550.00 -4'242.06 256'307.94 -9'269.50 247'038.44 GT Y 97'833.10 -17'952.75 79'880.35 -3'480.58 76'399.77 GT 10 66'295.85 -2'450.60 63'845.25 -2'358.59 61'486.66 GT 13 3'600.00 * 3'600.00 -128.08 3'471.92 11'700.00 0.00 11'700.00 -416.25 11'283.75 46'395'141.73 -193'247.06 46'201'894.67 -1'650'584.65 44'551'310.02 Online-Rechte Summe Jahresrechnung 2015 Jahresrechnung 2015 65 * Beim GT 13 wurden keine aktivierten Kosten belastet. Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisonsstelle Bericht der Revisionsstelle an die Delegiertenversammlung der SWISSPERFORM Zürich Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der SWISSPERFORM bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Jahresrechnung 2015 Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz, und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Vorstandes ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Reto Tognina Stephan Thurnherr Revisionsexperte Leitender Revisor Revisionsexperte Zürich, 15. April 2016 Beilage: - 66 Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang) SWISSPERFORM – 2015 in Kürze - Brutto-Tarifeinnahmen 2015: CHF 51'550'157.47 (+5.88 %) - 14'161 Mitglieder und Auftraggeber (+ 2.8 %) - Förderung von kulturellen und sozialen Projekten mit CHF 4'868'868.52 - Verwaltungsaufwand: 7.75 % (2014: 7.88 %), Bruttokostensatz: 11.40 % (2014: 11.70 %) - Mitarbeitende: durchschnittlich 21.44 (Vorjahr 19.39) mit 17.99 Vollzeitstellen (Vorjahr 16.04) - 2'692'370 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 2'481'760) mit 189‘357 Aufnahmen im - Phonobereich (Vorjahr 179'390) 65'592 ausgewertete Sendeereignisse (Vorjahr 61'618) mit 6'554 Werken im Audiovisionsbereich (Vorjahr 5'914) Impressum Herausgeberin: SWISSPERFORM Gesellschaft für Leistungsschutzrechte Kasernenstrasse 23 8004 Zürich Tel. +41 (0)44 269 70 50 [email protected] www.swissperform.ch Texte: Danièle Wüthrich-Meyer Michael Egli David Johnson Caroline Ruckstuhl Annina Lutz Roman Varisco Pia Bühler Poto Wegener Redaktion: Poto Wegener Roman Varisco Übersetzung: Line Rollier Grafische Gestaltung: Manuela Murschetz www.studio-murschetz.ch Druck: Sihldruck AG www.sihldruck.ch