May Wong (1998): Die Arbeitsbedingungen in der - EU

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May Wong (1998): Die Arbeitsbedingungen in der - EU
Die Arbeitsbedingungen
in der Spielwarenindustrie in China
Ein vorläufiger Untersuchungsbericht
von
May Wong
Asia Monitor Ressource Center / Hong Kong
und
Koalition für die Charta für die sichere Herstellung von Spielwaren
November 1998
Übersetzung: Petra Waldraff / Essen
2
Einleitung
Dies ist der dritte Bericht über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der
Spielwarenindustrie der Volksrepublik China.1 In unsere Untersuchung, die im
Zeitraum von Juli bis Oktober 1998 auf dem chinesischen Festland von einem Team aus
Mitgliedern des Hong Kong Christian Industrial Committee (CIC) und des Asia
Monitor Resource Center (AMRC) durchgeführt wurde, waren insgesamt zwölf
Fabriken einbezogen. Diese Betriebe sind ausnahmslos in den Export-ProduktionsZonen (EPZ) in der Provinz Guangdong, wie Shenzhen, Dongguan und Zhongshan,
angesiedelt. Es handelt sich mehrheitlich um Zulieferer oder Unterauftragnehmer der
bedeutendsten multinationalen Unternehmen der Spielwarenbranche, die weltweit
bekannte und beliebte Artikel für Mattel, Tyco, Disney, Chicco, Hasbro, McDonald's,
Tomy und V-tech herstellen. So produzieren etwa die Firmen Meitai in Dongguan und
Zhongmei in Guanyao Barbie-Puppen für Mattel, TRI-S und Jifu in Dongguan
Spielwaren für Tyco und Fisher Price. Zhongshan International in Shenzhen und Bingo
in Zhongshan stellen Spielwaren für Tomy und Laxo in Shenzhen Mickey-Maus-Artikel
für Disney her. Happy Crafts in Dongguan produziert im Auftrag von Chicco
Plüschtiere, Dor Lok in Shenzhen Teletubbies für Hasbro und Keyhinge in Shenzhen
Spielzeug für McDonalds. Bei V-tech in Dongguan wird Lernspielzeug hergestellt
(siehe Tabelle 1).
Untersuchungsmethode
In China erhalten Außenstehende nur unter erheblichen Schwierigkeiten Zugang zu
einer Fabrik, und selbst mit einer entsprechenden Erlaubnis sind persönliche und offene
Gespräche mit den ArbeiterInnen in den Betrieben kaum möglich. Unsere Interviewer
haben sich deshalb außerhalb der untersuchten Fabriken irgendwo in der Nähe mit den
ArbeiterInnen getroffen. Diejenigen von ihnen, die gesprächsbereit waren, haben wir
stichprobenartig
interviewt.
In
den
Fabriken
sind
überwiegend
junge
Wanderarbeiterinnen aus unterschiedlichen Provinzen Chinas, wie Sichuan, Hunan,
Hubei, Henan, Hebei und Guizhou, beschäftigt. Die meisten der von uns befragten
Frauen waren zwischen 18 und 25 Jahre alt. Gewöhnlich verlassen sie den Betrieb zum
3
Mittag- oder Abendessen oder nach der Arbeit. Unsere Befrager haben fünf bis zehn
ArbeiterInnen aus jeder Fabrik interviewt. Mit einigen unserer GesprächspartnerInnen
haben wir Einzelgespräche geführt, andere haben wir in Kleingruppen interviewt, wobei
die Gesprächsdauer jeweils 20 bis 30 Minuten betrug. Da es unter den gegebenen
Umständen sehr heikel ist, die Aussagen schriftlich zu notieren - die ArbeiterInnen
haben Angst davor, sich in dieser Form befragen zu lassen - mußten wir alle unsere
Fragen aus dem Gedächtnis parat haben. Wir haben uns zwanglos mit unseren
GesprächspartnerInnen unterhalten, statt anhand vorbereiteter Fragebögen vorzugehen.
Untersuchungsergebnisse
Artikel 3 des chinesischen Arbeitsgesetzes garantiert allen Arbeitnehmern die gleichen
Beschäftigungschancen sowie das Recht auf freie Berufswahl; ferner das Recht auf
Entlohnung, das Recht auf Ruhepausen und Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz (was
Arbeitssicherheit und sanitäre Einrichtungen anbelangt), das Recht auf eine
Berufsausbildung
zur
Vervollkommnung
ihrer
Fertigkeiten,
das
Recht
auf
Sozialversicherung und Sozialhilfe, das Recht auf die Beilegung arbeitsrechtlicher
Streitigkeiten sowie sonstige gesetzmäßig verankerte Arbeitnehmerrechte. Unsere
Ermittlungen belegen jedoch, daß diese Rechte im Falle der Arbeitskräfte in der
Spielwarenindustrie Chinas bei weitem nicht gewahrt und ihre Arbeitsbedingungen
nach wie vor erbärmlich sind. Die Ergebnisse erhärten unsere früheren Untersuchungen
über Arbeitsbedingungen in Spielwarenfabriken, wo Überstundenarbeit und gravierende
Mängel in bezug auf Entlohnung und Arbeitsschutz an der Tagesordnung sind und in
vielerlei Hinsicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen wird. Gegenüber unseren früheren
Berichten hat sich für die ArbeiterInnen in der Spielwarenindustrie in China kaum
etwas verändert.
Wenn wir die Arbeitsbedingungen und die schlechte Bezahlung der Arbeitskräfte mit
den Profiten der florierenden Spielwarenbranche vergleichen, wird der Unterschied erst
richtig deutlich. So werden beispielsweise über 50 Prozent aller Barbie-Puppen von
Mattel heute in China gefertigt. Vom Ladenpreis jeder Barbie-Puppe von 9,99 US1
Das Asia Monitoring Ressource Centre hat im Rahmen der Hong Kong Coalition for the Safe
Production of Toys bereits 2 Berichte (1995/1997) über die Arbeitsbedingungen in chinesischen
Spielzeugfabriken vorgelegt.
4
Dollar fließen 7,99 US-Dollar in Transport, Vertrieb, Einzelhandel, Großhandel und
Unternehmensgewinn in den Vereinigten Staaten. Von den verbleibenden 2 US-Dollar
wird 1 US-Dollar für Verwaltungs- und Frachtkosten in Hongkong aufgewendet.
65 Cents entfallen auf Ausgangsstoffe aus Taiwan, Japan, den Vereinigten Staaten und
Saudi-Arabien. Die restlichen 35 Cents fließen nach China. Davon müssen Anlagen-,
Lohn- und Stromkosten bestritten werden. Die Lohnkosten sind folglich nur ein
Bruchteil der 3,5 Prozent (des Verkaufspreises), die in China für jede Barbie-Puppe
verbleiben.2
China ist bei der Spielzeugproduktion weltweit führend. Sitz der meisten
Spielwarenproduzenten und -exporteure ist Guangdong. 1997 kamen von dort 76,5
Prozent der Spielzeugexporte des Landes3 Die Investitionen in der Spielzeugindustrie in
Guangdong stammen vor allem aus Hongkong. Viele multinationale Unternehmen
produzieren
nicht
Partnerunternehmen
selbst
in
vor
Ort,
Hongkong,
die
sondern
in
vergeben
China
und
Aufträge
anderen
an
ihre
asiatischen
Entwicklungsländern investieren. Die meisten multinationalen Unternehmen arbeiten
nach dem OEM-Prinzip4, d.h. sie besitzen selbst keine Produktionsstätten, sondern
unterhalten lediglich Räumlichkeiten für Entwicklung und Vertrieb. Das aus Hongkong
stammende Kapital wird überwiegend in die OEM-Produktion investiert.
In den meisten von uns untersuchten Fabriken werden Auftragsproduktionen für
multinationale Unternehmen ausgeführt. Die Produktion mit Hilfe von Auftragnehmern
in China und anderen asiatischen Entwicklungsländern ist bei multinationalen
Unternehmen weitverbreitet. Normalerweise haben sie mehrere Partner gleichzeitig. Die
Disney Corporation beispielsweise hat weltweit 15.000 Lieferanten. Diese Strategie
garantiert, daß genügend produziert wird, selbst wenn ein Partner einen Termin nicht
einhält. Durch das System der Vergabe von Unteraufträgen sparen die Unternehmen
Sozialversicherungsleistungen für Beschäftigte und eigene Kapitalinvestitionen. Die
Vielzahl der Geschäftspartner garantiert zudem nicht nur die ununterbrochene
Produktion, sondern sichert ihnen darüber hinaus eine starke Position bei
2
“Barbie dolls, Joint Ventures and Guangdong Economy” von Yin Si and Tao Ching, Yueguang
Information Daily (chinesisch), 26. Juli 1998, S.11.
3
“ Guangdong Toy Makers Buck Glum Trade Trend” von Wang Rong, China Daily, 13.-19. September
1998.
5
Verhandlungen über Produktion und Kosten. Wenn der eine oder andere ihrer
Geschäftspartner ihre Bedingungen nicht akzeptiert, können die Aufträge kurzfristig
anderweitig vergeben werden. Durch preisgünstigere Angebote können Aufträge eher
eingeworben, werden doch stets zu Lasten der Arbeitnehmer.
Nach Angaben von Trade Watch „herrscht unter den Einkäufern aus Übersee die
Überzeugung vor, daß die Spielwarenhersteller aus Hongkong, was die Produktion
qualitativ hochwertiger Spielwaren innerhalb knappester Lieferfristen anbelangt, zu den
besten der Welt zählen. Infolgedessen sind die Produzenten dort heute in der Lage, sich
zahlreiche
Aufträge
von
den
weltweit
größten
Spielwarenunternehmen
und
Einzelhändlern zu sichern"5. Doch auf wessen Kosten wird dieses hochwertige
Spielzeug "innerhalb knappester Lieferfristen" produziert?
Letztendlich sind es die Arbeitskräfte, die dafür bezahlen müssen. Bei unserer Erhebung
deckten wir in jeder der von uns untersuchten Fabriken massive Verstöße gegen das
chinesische Arbeitsgesetz auf, das die Grundrechte der Arbeitnehmer eigentlich
schützen soll. Im Folgenden stellen wir unsere wichtigsten Ergebnisse vor.
Arbeitsvertrag
Nach Artikel 16 des Arbeitsgesetzes soll ein Arbeitsvertrag die Beziehungen zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründen und die Rechte und Pflichten beider Seiten
festlegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen, um das Verhältnis zwischen ihnen
wirksam zu begründen, einen Arbeitsvertrag miteinander schließen.. Die meisten der
von uns befragten ArbeiterInnen hatten jedoch keinen solchen Vertrag unterschrieben.
Lediglich in vier der insgesamt 12 Fabriken existierten schriftliche Verträge zwischen
den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In jedem dieser Betriebe behält jedoch die
Geschäftsleitung die Arbeitsverträge, die Arbeiter selbst bekommen kein Exemplar.
Eine Arbeiterin meinte uns gegenüber: "Sie wollen uns keine Kopie geben, weil sie
befürchten, daß wir sie sonst auf der Grundlage dieses Vertrages beschuldigen könnten,
gegen das Arbeitsrecht zu verstoßen". Diese Praxis ist in den Betrieben gang und gäbe,
um die Belegschaft unter Kontrolle zu halten.
4
OEM = Original Equipment Manufacturer - ein Produzent, der nach präzisen Design-, Material- und
Qualitätsvorgaben für einen Kunden/Auftraggeber produziert.
5
Trade Watch, März 1998, S. 6, Hong Kong Trade Development Council
6
Kautionen
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen von Shenzhen verbieten es Arbeitgebern,
Kautionen von den Beschäftigten zu verlangen. In den in die Untersuchung
einbezogenen Fabriken waren die ArbeiterInnen jedoch ausnahmslos angewiesen worden, zwei unterschiedlich geartete Kautionen zu hinterlegen. Beispiel 1: In sechs
Betrieben hatten die ArbeiterInnen bei ihrer Einstellung einen Betrag zwischen 30 und
60 RMB (ca. 6 - 12 DM) hinterlegen müssen; angeblich soll ihnen diese Kaution nach
einer bestimmten Zeit oder wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden, zurückerstattet
werden. Nach Auskunft unserer GesprächspartnerInnen ist dies jedoch praktisch nie der
Fall. In der Regel behält die Betriebsleitung diese Gelder unter den unterschiedlichsten
Vorwänden - beispielsweise als Geldstrafen - ein. Beispiel 2: Den Lohn für den ersten
Beschäftigungsmonat (genauer gesagt: von 20 bis 45 Tagen) behält die Geschäftsleitung
als sogenannte "Extrakaution" von den ArbeiterInnen ein. Die Beschäftigten der Fabrik
Happy Crafts, die Plüschtiere für Chicco herstellt, berichteten übereinstimmend, sie
hätten ihren ersten Monatslohn erst nach zweieinhalb Monaten ausgezahlt bekommen;
bei Laxo, wo Mickey-Maus-Artikel für Disney produziert werden, wurde der erste
Monatslohn sogar erst nach drei Monaten ausbezahlt. Beendet ein Arbeitnehmer sein
Arbeitsverhältnis ohne Genehmigung der Unternehmensleitung, wird die Kaution
ebenfalls einbehalten.
Lohnsystem
Alle befragten ArbeiterInnen berichteten uns, daß sie sehr schlecht bezahlt werden, die
meisten von ihnen im Akkordlohn. Bei Dongguan Jifu beispielsweise, wo Tyco-Spielzeug produziert wird, bekommen die Beschäftigten einen um zwei Drittel niedrigeren
Stücklohn als in den Spielzeugfabriken in Shenzhen. Der durchschnittliche Monatslohn
einer Arbeiterin beträgt dort nur 500 bis 600 RMB (ca. 100 - 125 DM). Einige
ArbeiterInnen von Happy Crafts und Dor Lok verdienen zwar bis zu 1000 RMB (ca.
206 DM) im Monat, manch andere jedoch nur 400 RMB (ca. 82 DM); die Spanne
zwischen dem Spitzen- und dem niedrigsten Lohn ist also beträchtlich. In der Regel
verdient eine gelernte Näherin mehr als eine Fließbandarbeiterin. In den genannten
Löhnen sind der Tageslohn, der Überstundenzuschlag, der Mengenzuschlag, die
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Nachtschichtvergütung und eine Sonderzulage für die ArbeiterInnen, die Lackier- und
Spritzarbeiten verrichten, bereits mit inbegriffen. Und sie werden nur in Zeiten hoher
Auslastung ausgezahlt.
Artikel 48 des Arbeitsgesetzes schreibt vor, daß der Staat bestimmte garantierte Mindestlöhne durchsetzen muß. Die jeweiligen Mindestsätze müssen von den
"Volksregierungen" der Provinzen, der autonomen Regionen und der direkt der
Zentralregierung unterstehenden Städte festgesetzt und vom Staatsrat genehmigt
werden. Kein Arbeitgeber darf seine Beschäftigten unter dem örtlich geltenden
Mindesttarif entlohnen.
In den Freihandelszonen Shenzhen und Dongguan ist ein Mindestlohn von ungefähr
350 RMB (72 DM) vorgeschrieben. Trotzdem bekommen die ArbeiterInnen dort nur
250 RMB (51 DM) im Monat oder noch weniger, viel weniger also als der von der
lokalen Regierung für auftragsschwache Zeiten festgesetzte Mindesttarif. Außerdem
zahlt man ihnen in der Probezeit wesentlich weniger als den Durchschnittslohn.
ArbeiterInnen von Tri-S (Produzent von Fisher Price und Tyco-Spielwaren) berichteten
uns, daß einige neu eingestellte KollegInnen in ihrer Probezeit allenfalls 40 RMB (ca. 8
DM) im Monat bekommen hätten.
Zudem behalten die Arbeitgeber vom Monatslohn bestimmte Beträge ein, z.B. für
Geldstrafen, Mahlzeiten und Unterkunft. Oder sie erheben Gebühren für die befristeten
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, eine Verwaltungsgebühr, Abgaben für
Arzneimittel usw. Fast ohne Ausnahme klagten die ArbeiterInnen über die nach ihrer
Auffassung viel zu hohen Geldstrafen, die man ihnen von ihrem Lohn abzieht. Hier
einige Beispiele:
Geldstrafen bei Keyhinge (McDonald's)
1. Unerlaubtes Fernbleiben
RMB 100
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2. Zuspätkommen
RMB 1
Geldstrafen bei Happy Crafts (Chicco)
1. Unerlaubtes Fernbleiben
3 Tageslöhne
2. Zuspätkommen
RMB 10
Geldstrafen bei Jifu (Tyco-Mattel)
1. Verlust des Betriebsausweises
RMB 28
2. Unerlaubtes Fernbleiben
RMB 30 oder drei Tageslöhne
3. Rauchen am Arbeitsplatz
RMB 100
4. Sonstige Verstöße gegen die
Betriebsordnung
RMB 10-20
Geldstrafen bei Zhongmei (Barbie-Mattel)
1. Unerlaubtes Fernbleiben
RMB 6 + RMB 200 (Saisonzulage)
2. Verstoß gegen die Betriebsordnung
RMB 15-50
Geldstrafen bei Tri-S (Tyco-Mattel)
1. Unerlaubtes Fernbleiben
1 Tag = RMB 5
2 Tage = ein Monatslohn
2. Verlust des Betriebsausweises
RMB 20
3. Verlust der Essensmarke
RMB 2,5/Tag
Nach Artikel 50 des Arbeitsgesetzes ist es einem Arbeitgeber untersagt, ohne triftigen
Grund Lohnkürzungen vorzunehmen oder die Auszahlung von Löhnen zu verweigern.
Nach Auffassung der ArbeiterInnen sind ihre Strafen - selbst wenn der Arbeitgeber
"triftige Gründe" dafür hat - gemessen an ihrem durchschnittlichen Tageslohn (RMB
10-15, ca. 2-3- DM)) überhöht.
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Unbezahlter Zwangsurlaub
In drei der von uns untersuchten Fabriken (bei Happy Crafts, Jifu und Echo) waren die
ArbeiterInnen in auftragsschwachen Zeiten aufgefordert worden, unbezahlten
Zwangsurlaub zu nehmen. Die Betroffenen müssen in solchen Fällen zuhause bleiben,
bis sich die Auftragslage gebessert hat, und bekommen in dieser Zeit keinen Lohn
ausgezahlt. Ihr im ersten Beschäftigungsmonat einbehaltener Lohn wird ebenfalls
zurückgehalten. Da die Betriebsleitung ihre Kautionen und die Hälfte ihres letzten
Monatslohns einbehält, können sie sich auch nicht anderweitig nach Arbeit umschauen.
So wurden beispielsweise ArbeiterInnen der Spielwarenfabrik Happy Crafts
(Spielwarenproduzent für Chicco), aufgrund einer Auftragsflaute von Juli bis November
in Zwangsurlaub geschickt. In dieser Zeit bekommen sie überhaupt keinen Lohn. Als
wir der Fabrik am 9. Oktober neuerlich einen Besuch abstatteten, erfuhren wir, daß von
der vorher 800köpfigen Belegschaft nur noch 300 Personen beschäftigt waren. Im Juni
mußten ArbeiterInnen von Jifu (Spielwarenproduzent für Tyco) einen zweimonatigen
unbezahlten Zwangsurlaub nehmen. Erst im August kehrten sie wieder an ihre
Arbeitsplätze zurück. Im Zeitraum von Oktober 1997 bis Februar 1998 schickte auch
Echo einige Arbeitskräfte in Zwangsurlaub. Diese Strategie wird von den chinesischen
Spielwarenfabrikanten üblicherweise als "Sparmaßnahme" in auftragsschwachen Zeiten
angewendet.
Bemerkenswert ist dabei auch, daß die ArbeiterInnen nicht etwa entlassen werden. Sie
können sich also keine andere Arbeit suchen, da die Unternehmensleitung ihre Personalausweise, Kautionen und einen Teil ihrer Löhne einbehält. Wenn sie ihre Arbeit nach
einer entsprechenden Aufforderung nicht wieder aufnehmen, wird alles, was rechtmäßig
den Arbeitern gehört (Kautionen/nicht gezahlte Löhne), beschlagnahmt. Trotzdem sind
manche ArbeiterInnen nie wieder in ihre Fabriken zurückgekehrt.
Überstunden und Akkordarbeit
In Artikel 36 und 38 des Arbeitsgesetzes ist geregelt, daß die durchschnittliche
Arbeitszeit eines Arbeitnehmers die Dauer von täglich acht Stunden oder 44
Wochenstunden nicht überschreiten darf. Außerdem müssen die Arbeitgeber ihren
Beschäftigten mindestens einen freien Tag pro Woche gewähren.
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Der Arbeitstag der von uns befragten ArbeiterInnen aller 12 Fabriken dauert in der
Regel acht Stunden. In der Hochsaison allerdings darf niemand nach diesen acht
Stunden seinen Arbeitsplatz verlassen. Die meisten Arbeitskräfte dieser Betriebe
arbeiten täglich 10 bis 16 Stunden, und das an sechs oder sogar sieben Tagen in der
Woche. Die Betriebsleitung von Dor Lok, wo Teletubbies für Hasbro hergestellt werden, hat die Belegschaft sogar gelegentlich gezwungen, die ganze Nacht über zu
arbeiten. Und wer Sonntag nachts nicht Überstunden leisten muß, kann von Glück
sagen.
Nach Artikel 41 des Arbeitsgesetzes darf ein Arbeitnehmer die Arbeitszeit ausweiten, in
der Regel jedoch um nicht mehr als eine Überstunde pro Tag. Nur unter besonderen
Umständen dürfen maximal drei Überstunden pro Tag - in keinem Falle jedoch mehr als
36 Stunden pro Monat - von den Beschäftigten verlangt werden. In den von uns
untersuchten Fabriken wurden jedoch mindestens drei Überstunden pro Tag, 15
Überstunden pro Woche und 60 Überstunden pro Monat (bei V-tech) geleistet. Die
meisten Überstunden - 8 Stunden pro Tag, 56 Stunden pro Woche und 224 Stunden pro
Monat - wurden den Beschäftigten bei Tri-S und Dor Lok abverlangt. Die in den
anderen Betrieben geleisteten Überstunden liegen zwischen diesen Zeiten. Demnach
verstoßen alle von uns untersuchten Spielwarenfabriken massiv gegen die
entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Artikel 37 sieht folgendes vor: Wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Stücklöhne
bezahlt, muß er eine angemessene Arbeitsmenge und Entlohnung unter Berücksichtigung der nach Artikel 36 befristeten Arbeitszeit festsetzen. Die meisten Beschäftigten in
der Spielwarenindustrie werden im Akkordlohn bezahlt und bekommen keine
Überstunden vergütet. In fast allen der untersuchten Fabriken wird der Stücklohnsatz
nach Ablauf der regulären Arbeitszeit nicht angehoben. Die meisten Betriebe, wie
Mattel, Keyhinge, Tri-S und V-tech, zahlen Mindestlöhne in Verbindung mit einem
Vorgabe- oder Quotensystem. Nach Aussage einer Arbeiterin von Happy Crafts müssen
die dort Beschäftigten, wenn sie ihre Sollmenge in der vorgegebenen Zeit nicht erfüllen,
unbezahlte Überstunden machen.
In engem Zusammenhang mit dem Quotensystem stehen die Akkordlohnsätze. Wir
sprachen mit zwei erfahrenen Arbeiterinnen, die erst wenige Tage zuvor ihrem
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Arbeitgeber Tri-S nach vier Jahren den Rücken gekehrt hatten. Eine von ihnen
beschwerte sich bei uns: "Ich bin vor drei Tagen von Tri-S weggegangen, weil ich die
niedrigen Löhne nicht länger ertragen konnte. In diesem Monat habe ich nicht mehr als
350 RMB (72 DM) verdient, und das liegt hauptsächlich an dem Quotensystem. Jede
Gruppe bekommt eine bestimmte Vorgabe auferlegt, die innerhalb eines Tages erfüllt
werden muß. Die Fluktuation bei Tri-S ist aber so hoch, daß die Firma viele
Neueinstellungen vornehmen muß. Dann werden gemischte Teams aus den neuen und
den erfahrenen Beschäftigten zusammengestellt. Die Anfänger arbeiten natürlich
langsamer, deshalb kann die Gruppe ihre Quote nicht einmal dann erfüllen, wenn ihre
geübteren Kollegen schneller arbeiten. Dazu kommt, daß der Stücklohnsatz immer
niedriger wird. Ich verdiene von Mal zu Mal weniger".
Viele unserer Gesprächspartnerinnen klagten darüber, daß ihre Arbeitstage zu lang sind,
und daß ihnen kaum Zeit zum Schlafen bleibt. In Zeiten starker Auslastung können die
Beschäftigten in der Regel nur vier Stunden, bei Happy Crafts nur sechs Stunden am
Tag schlafen.
Unterkunft und Verpflegung
Die meisten ArbeiterInnen müssen für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen.
Gewöhnlich bekommen sie dafür einen Teil ihres Lohns abgezogen. Für das Essen
müssen sie 40 bis 150 RMB (8 - 30 DM), für die Unterkunft 5 bis 60 RMB (1 - 12 DM)
bezahlen. In einigen Fällen muß daneben noch eine Elektrizitätsgebühr von 3 bis 5
RMB (0,60 - 1 DM)entrichtet werden. Zhongshan International, Produzent von TomySpielzeug, erhebt von den Beschäftigten sogar eine sogenannte Lebenshaltungsabgabe
von 46 RMB (9,50 DM).
Die meisten der von uns befragten ArbeiterInnen beschwerten sich über die ausnahmslos schlechte Qualität des Essens in den Betrieben. Beanstandet wurde nicht nur der
schlechte Geschmack, sondern auch der geringe Nährwert. In der Regel besteht das
Essen aus billigem Gemüse und fettem Fleisch. Manche Betriebe zwingen das Personal,
nicht erstattungsfähige Essensmarken gleich für eine ganze Woche statt nur für
Einzelmahlzeiten zu kaufen.
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Einer der Gründe für diese Beschwerden ist natürlich, daß die meisten WanderarbeiterInnen aus dem Norden oder dem Südwesten Chinas stammen. Die dortigen Nahrungsmittel und ihre Zubereitungsarten unterscheiden sich von denen in Südchina. So
wird etwa in der Provinz Sichuan scharf gewürztes Essen, in Guangdong hingegen eher
mildere Kost bevorzugt.
Von den ArbeiterInnen von Tri-S erfuhren wir, daß sie zum Frühstück zuweilen die
Reste des Abendessens vom Vortag vorgesetzt bekommen. Etliche Tris-S-Beschäftigte
klagten kürzlich über Übelkeit und mußten ein Krankenhaus aufsuchen, nachdem sie
verdorbene Nahrungsmittel , die von der Kantine der Firma V-Tech geliefert worden
war, gegessen hatten. Als unsere Mitarbeiterinnen den Betrieb im August aufsuchten,
berichteten die ArbeiterInnen, daß die gesamte Werkshalle sowie die Kantinen und
Schlafräume desinfiziert und sie selbst gegen Cholera geimpft worden waren.
Die Zustände in den Unterkünften sind kaum besser. Gewöhnlich müssen zwölf Frauen
ein Zimmer miteinander teilen, in das gerade einmal sechs Doppelstockbetten und ein
Ventilator passen. Rückzugsmöglichkeiten sind in solcher Enge so gut wie
ausgeschlossen. Von einigen ArbeiterInnen wird eine Reinigungsgebühr erhoben, die
meisten von ihnen müssen ihre Zimmer jedoch selbst sauber machen. Einige erst vor
kurzem zu Tri-S (produziert für Tyco und Fisher Price) gekommene ArbeiterInnen
berichteten uns, daß man sie in einem riesigen Raum mit vielen Reihen von Doppelstockbetten untergebracht hatte. In jedem dieser Räume nächtigen in der Regel 300
Personen. Die Unterkünfte sind überfüllt und laut, eine Möglichkeit, sich irgendwohin
in Ruhe zurückziehen zu können, besteht nicht.
Urlaub / Freizeit
Nach Artikel 40 des Arbeitsgesetzes muß ein Arbeitgeber sicherstellen, daß seine
Beschäftigten während der gesetzlich geregelten Urlaubszeit ihrer Arbeit fernbleiben
dürfen. Das heißt, jeder Arbeitnehmer hat streng genommen Anspruch auf mindestens
sieben freie Tage im Jahr. Daneben empfiehlt der Staatsrat die 5-Tage-Woche, d.h.
jeder Arbeitnehmer soll zwei freie Tage pro Woche haben. In nahezu allen der von uns
besuchten Fabriken wird gegen diese Bestimmungen verstoßen. So erfuhren wir, daß
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man die ArbeiterInnen zwingt, auch an gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten. Eine
Ausnahme ist lediglich das chinesische Mond-Neujahrsfest.
Von den 12 untersuchten Fabriken geben nur drei (Meitai, Zhongmei, wo BarbiePuppen für Mattel hergestellt werden, sowie V-tech) ihrer Belegschaft einen Tag pro
Woche frei. Die ArbeiterInnen von Happy Crafts und Dor Lok (produzieren für Chicco
bzw. Hasbro) bekommen nur einen halben bezahlten Tag pro Monat frei. Die meisten
müssen auch samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Da
überwiegend im Akkord gearbeitet wird, bekommen die ArbeiterInnen auch für die
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen keinen Zuschlag. Ein Teil des Urlaubs kann nur
während der Ferien zum chinesischen Neujahrsfest, in der auftragsschwachen Zeit also,
"nachgeholt" werden. Gewöhnlich bekommen die ArbeiterInnen dann länger frei (7 bis
20 Tage) und erhalten einen Zuschuß für die Heimreise. Im vergangenen Jahr bekamen
die ArbeiterInnen von Happy Crafts (Chicco) und Keyhinge (McDonald's) zum
Neujahrsfest nur vier Tage frei. Die meisten von ihnen konnten in dieser kurzen Zeit
nicht die weite Heimreise antreten und mußten ihre Ferien statt dessen in der Fabrik
verbringen. Für die Betroffenen ist das eine große Härte, da das Neujahrsfest für jede
chinesische Familie das wichtigste Ereignis des Jahres ist - besonders für die Menschen
aus den ländlichen Gebieten.
Kündigung
Nach Artikel 31 des Arbeitsgesetzes muß ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis
beenden will, seinem Arbeitgeber mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. In
keiner der von uns untersuchten Fabriken dürfen die Arbeitskräfte jedoch von sich aus
kündigen. Nach der Betriebsordnung wird eine Kündigung innerhalb der vertraglichen
Arbeitsdauer grundsätzlich nicht akzeptiert. Darüber hinaus haben die ArbeiterInnen
erfahren müssen, daß ihre Kündigung auch nach Ablauf der Vertragsdauer nicht angenommen wird. Selbst eine Kündigung, die nach Maßgabe der Betriebsordnung beantragt wird (der oder die Betreffende muß ein oder drei Monate vor dem geplanten
Ausscheiden schriftlich kündigen), wird von der Unternehmensleitung nicht akzeptiert.
Die ArbeiterInnen von Meitai beispielsweise, wo Barbie-Puppen produziert werden,
dürfen in den ersten drei Beschäftigungsjahren grundsätzlich nicht um eine Kündigung
nachsuchen. Wenn sie die Fabrik trotzdem ohne Erlaubnis verlassen, zieht der Betrieb
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einen Monatslohn oder sogar alle ihre Löhne ein. Um auszuschließen, daß neu
eingestellte Arbeitskräfte den Betrieb bald wieder verlassen, behält die Geschäftsleitung
von Tri-S vorübergehend sogar ihre Personalausweise ein. Einige Neuankömmlinge
waren über diese Praxis so empört, daß sie ohne ihre Ausweispapiere weggingen. Damit
gingen ihnen natürlich auch ihre gesamten Lohnansprüche und ihre Kaution verloren.
Demgegenüber können Arbeitgeber, wie bereits geschildert, die Belegschaft jederzeit
ohne Bezahlung nach Hause schicken, bis sich die Auftragslage bessert oder sie aus
sonstigen "triftigen Gründen" willkürlich auf die Straße setzen.
Betrieblicher Arbeitsschutz und Versicherung
Die meisten der von uns befragten ArbeiterInnen gaben an, daß es in ihrer Fabrik ein
Behandlungszimmer mit einem diensttuenden Arzt und einer Krankenschwester gibt.
Auf diese Weise wird sichergestellt, daß die ArbeiterInnen auch im Krankheitsfall den
Betrieb nicht verlassen. Jeder Arztbesuch und jedes verordnete Medikament kostet die
ArbeiterInnen 2 bis 6 RMB (0,40 - 1,20 DM). Auch bei schwereren Erkrankungen
müssen sie ihren Krankenhausaufenthalt selbst bezahlen. Eigentlich dürfen sie sich gar
nicht krank melden. Eine Grippe beispielsweise betrachtet die Betriebsleitung als
Kleinigkeit und mutet dem oder der Betroffenen die Weiterarbeit zu. Einer erkrankten
Arbeiterin von Keyhinge (Spielwarenproduzent von McDonald's) beispielsweise wurde
von einem Arzt ein Medikament verschrieben; unmittelbar danach mußte sie wieder an
ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Die meisten unserer Gesprächspartnerinnen konnten uns keine Auskunft darüber geben,
ob ihr Arbeitgeber eine Versicherung für sie abgeschlossen hatte. Man hatte sie
jedenfalls nie darüber informiert.
Nach Artikel 54 des Arbeitsgesetzes müssen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten
Sicherheits- und sanitäre Einrichtungen nach staatlichen Standards sowie alle nötigen
Schutzvorrichtungen zur Verfügung stellen. Beschäftigte, die mit Unfall- oder
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Gesundheitsgefahren verbundene Tätigkeiten verrichten, müssen regelmäßig ärztlich
untersucht werden.
Trotzdem mangelt es offenkundig an vorschriftsmäßigen Schutzmaßnahmen für die
ArbeiterInnen, und vielfach ist ihre Gesundheit und Sicherheit gefährdet. Etliche von
ihnen beanstandeten, daß die Luft in den Fabriken, besonders in den Lackierereien, von
penetrantem, giftigem Gestank verpestet ist. In den riesigen Werkshallen gibt es nur
einige wenige Ventilatoren. Neben der Geruchsbelästigung klagten sie über unerträgliche Hitze und Stickigkeit an ihrem Arbeitsplatz. Viele von ihnen hatten sich
dadurch erkältet, litten unter Atemnot und Augenreizungen oder hatten sich Hauterkrankungen wie Hitzeausschlag, Juckreiz, Allergien und Hautabschälung zugezogen
(bei Meitai, Tri-S, Zhongshan International und Echo). Von den geschilderten Symptomen konnten sich unsere BefragerInnen bei den Gesprächen selbst überzeugen.
Jifu und Keyhinge (produzieren für Tyco bzw. für McDonald's) verbieten den ArbeiterInnen bei Regenwetter, die Lüfter einzuschalten. Die Betriebsleitung befürchtet, daß
es dadurch zu Farbveränderungen auf den Produkten kommen könnte. Die Luft wird
dadurch immer stickiger, und mehrere ArbeiterInnen berichteten, daß sie bei der Arbeit
in der Werkshalle zuweilen ohnmächtig geworden seien (bei Mattel, Happy Crafts, Dor
Lok, Keyhinge und Echo). In den Werkstätten herrscht ein so ohrenbetäubender Lärm,
daß
die
ArbeiterInnen
kaum ihr
eigenes
Wort
verstehen
können.
Solche
Arbeitsbedingungen können langfristig zu Gehörschäden führen.
Den Unternehmensleitungen sind diese schlechten Arbeitsbedingungen sehr wohl
bekannt. Ihre einzige Reaktion besteht jedoch in der Regel darin, den in den betroffenen
Bereichen tätigen Arbeitskräften eine Zulage zu bezahlen. So bekommen beispielsweise
die Beschäftigten in der Lackiererei und der Farbspritzerei eine Sonderzulage von 30-40
RBM (6 - 8 DM) pro Monat.
Mitte August ereignete sich bei Bingo, einem Produzenten von Tomy-Spielzeug, ein
schwerer Unfall. Beim Einsturz zweier Balkons des neuen ArbeiterInnen-Wohnheims
wurden sieben Personen getötet und mehr als 30 verletzt. Anfang September interviewten wir sechs ArbeiterInnen und deren Angehörige im Krankenhaus. Sie berichteten, daß die Unternehmensleitung ihnen zugesagt hatte, die Kosten für ihren Krankenhausaufenthalt zu übernehmen und ihnen während dieser Zeit ihre Löhne fortzubezah-
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len. Nach ihrer Genesung sollten sie wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Von
einer Entschädigung oder Schmerzensgeld sei jedoch nie die Rede gewesen. Hinzu
kommt, daß drei der von uns Befragten bei dem Unfall so schwere Verletzungen erlitten
hatten, daß sie nach einem Jahr nochmals operiert werden sollen. Da sie aber nach ihrer
Genesung die Fabrik verlassen und in ihre Heimat zurückkehren wollen, machten sie
sich Sorgen, ob die Betriebsleitung die Operation in diesem Falle noch bezahlen würde.
Den Fall der ArbeiterInnen von Tri-S, die ein Krankenhaus aufsuchen mußten, nachdem
sie verdorbene Lebensmittel gegessen hatten, die aus der V-Tech Fabrikkantine
stammten, haben wir bereits erwähnt. Alle diese Beispiele belegen, daß für die
Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in den Spielwarenfabriken in China nicht
genug getan wird.
Kinderarbeit und "geborgte" Personalausweise
Artikel 15 des Arbeitsgesetzes verbietet es den Arbeitgebern, Minderjährige - d.h.
Jugendliche unter 16 Jahren - einzustellen. Von den 12 untersuchten Fabriken soll
lediglich der Betrieb Dor Lok, der Teletubbies für Hasbro produziert, zwei
minderjährige Arbeiter beschäftigt haben. Dieser Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen
Bestimmungen war vom Arbeitsamt Shenzhen aufgedeckt und entsprechend sanktioniert worden.
Generell ist Kinderarbeit in dörflichen und kleinstädtischen Betrieben häufiger anzutreffen als in den Fabriken der großen Städte. Sie ist jedoch weder in der Spielwarenindustrie noch in anderen Branchen in China das Hauptproblem und fällt weitaus
weniger ins Gewicht, als manche meinen, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen sind
die Löhne weiblicher Arbeitskräfte ohnehin extrem niedrig. Die Arbeitgeber sind gar
nicht darauf angewiesen, Kinder für noch weniger Geld zu beschäftigen. Und wenn sie
dies täten, könnten die Betroffenen mit diesem Hungerlohn kaum ihren Lebensunterhalt
bestreiten. Zum anderen verzeichnet China heute an die 20 Millionen Arbeitslose, und
in den ländlichen Gebieten gibt es einen noch größeren Überschuß an Arbeitskräften.
Die Arbeitgeber müssen nicht auf Kinder zurückgreifen, es stehen hinreichend
volljährige Arbeitskräfte zur Verfügung, die sie mit Löhnen noch unter dem
17
gesetzlichen Mindesttarif abspeisen können. Weshalb also sollte ein Arbeitgeber das
Risiko eingehen, minderjährige Arbeitskräfte zu beschäftigen? Außerdem müssen die
wenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, mit einer Strafe von den Arbeitsbehörden
rechnen.
Das Problem ist komplizierter, aber aus ganz anderen Gründen. Viele ArbeiterInnen
berichteten uns, daß ihre FreundInnen und Angehörigen oder sogar sie selbst sich
gegenseitig ihre Personalausweise ausgeliehen hatten, um einen Job zu finden. Frauen
tun dies aus unterschiedlichen Gründen. Entweder sind sie minderjährig und nach dem
Gesetz somit zu jung, um eingestellt zu werden. Oder sie sind zwischen 16 und 18 Jahre
alt und leihen sich den Ausweis einer Älteren, um erwachsener zu wirken und damit
ihre Chance auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen. Oder aber die ArbeiterInnen sind ihrem
Arbeitgeber davongelaufen und haben ihre Personalausweise dort zurückgelassen.
Anschließend versuchen sie mit dem Ausweis einer Freundin oder Verwandten, einen
neuen Job zu finden. Dies hatten beispielsweise drei der sechs Frauen getan, die wir
nach dem bereits erwähnten Unfall bei Bingo im Krankenhaus interviewten.
Am 9. Oktober um die Mittagszeit stattete eine unserer Mitarbeiterinnen dem Betrieb
Tri-S, der Spielzeuge für Tyco und Fisher Price herstellt, neuerlich einen Besuch ab. An
diesem Tag wurden ungefähr 20 junge Arbeiterinnen nicht zum Mittagessen in die
Kantine gelassen.6 Auf unsere Frage nach dem Grund berichteten sie uns, man hätte
ihnen gesagt, daß einige Inspektoren der örtlichen Arbeitsbehörde unerwartet zu einem
Kontrollbesuch im Betrieb erschienen seien. Eine der Arbeiterinnen vertraute uns an:
"Sie (die Betriebsleitung) haben gesagt, wir seien minderjährige Arbeiter, und uns
verboten, in die Kantine zu gehen. Wir sollten uns irgendwo anders aufhalten und erst
zurückkommen, wenn die Inspektoren wieder weg sind". Einige von ihnen warteten
ohne viel Aufhebens in der Nähe der Fabrik, aber eine der jüngeren Frauen war wütend
und schimpfte: "Ich verlasse diese Fabrik. Ich haue ab. Ich kann das nicht mehr
ertragen. Ich habe den ganzen Morgen geschuftet und jetzt bin ich hungrig, aber das
Sicherheitspersonal läßt mich nicht zum Mittagessen gehen. Und das nicht zum ersten
Mal, das ist im vergangenen Monat schon ein paar Mal passiert. Manchmal schicken
uns die Aufseher den ganzen Vormittag weg. Dauernd müssen wir Überstunden machen
und bis Mitternacht arbeiten und bekommen kaum etwas dafür bezahlt. Wenn die nicht
6
In Begleitung unserer Mitarbeiterin befanden sich Freunde von NCOS (National Centrum voor
Ontwikkelingssamenwerking), Belgien.
18
meinen Lohn und meine Kaution festhalten würden, wäre ich schon längst gegangen."
Als wir ihr weitere Fragen stellen wollten, erschien eine Aufseherin und schrie sie an:
"Was suchst du hier noch? Verschwinde!". Die völlig verängstigte junge Frau meinte
zum Schluß: "Erst kürzlich hat uns die Betriebsleitung verboten, uns bei Fremden über
unsere Behandlung bei Tri-S zu beschweren. Wenn die erfahren, daß ich mit Ihnen
geredet habe, schmeißen sie mich vielleicht raus. Ich muß jetzt gehen." Daraufhin ging
sie mit ihren Kolleginnen weg.
Strenge Personalführung
Die meisten unserer GesprächspartnerInnen klagten über eine Unzahl von Regeln und
Vorschriften in den Fabriken, die von den Betriebsleitungen gnadenlos durchgesetzt
werden. Daneben wird auf eine Vielzahl von Geldstrafen und sonstige Strafmethoden
zurückgegriffen. So berichteten uns beispielsweise ArbeiterInnen von Tri-S (Fisher
Price / Tyco) und Bingo (Tomy-Spielzeug) daß sie von den Aufsehern oft völlig
grundlos angeschrieen werden. Bei Zhongshan International und Keyhinge (Lieferanten
von Tomy bzw. McDonald's) sind ArbeiterInnen von ihren Gruppenführern sogar
schwer geschlagen worden.
Artikel 96 des Arbeitsgesetzes schreibt hierzu vor: Wird ein Arbeitnehmer am
Arbeitsplatz beleidigt und geschlagen, sind die Verantwortlichen von den Sicherheitskräften entweder zwei Wochen lang in Haft zu nehmen oder zu bestrafen oder aber
zu verwarnen. Handelt es sich bei den Übergriffen um ein Verbrechen, sind der oder die
Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Vorfall bei Zhongshan
International ist von der Betriebsleitung jedoch nie der Polizei gemeldet worden, und
der verantwortliche Gruppenführer ging straflos aus. Zumindest wurde die Angelegenheit dadurch bereinigt, daß der betroffenen Arbeiterin eine geringe finanzielle Entschädigung gezahlt wurde.
Die ArbeiterInnen reagieren auf diese Behandlung in der Regel damit, daß sie die
Fabrik verlassen. Bei Meitai (Mattel), Dor Lok (Hasbro) und V-Tech ist die Arbeitskräftefluktuation deshalb besonders hoch.
Gewerkschaften / Arbeitnehmerorganisationen
19
Nach Artikel 7 des Arbeitsgesetzes haben die Arbeitnehmer das Recht, Gewerkschaften
zu bilden oder diesen beizutreten. Gewerkschaften sollen die legitimen Rechte der
Arbeiter vertreten und schützen und in diesem Sinne unabhängig und nach eigenem
Ermessen tätig werden. In der Praxis ist dieses Recht für chinesische Arbeitskräfte
jedoch bedeutungslos, da sie keine unabhängigen Gewerkschaften nach ihrer Wahl
gründen dürfen. In China ist nur eine Gewerkschaft, die All China Federation of Trade
Unions (ACFTU), staatlich anerkannt und dem Staat und der Partei untergeordnet. Sie
nimmt zwar für sich in Anspruch, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, folgt
aber eher der Regierungs- und Parteipolitik, als sich für die Rechte der Arbeitnehmer
stark zu machen. Arbeitnehmer in China haben kein Recht, sich frei zu vereinigen.
Folglich gibt es in den meisten Fabriken in den Exportgüter produzierenden Zonen auch
keine
Arbeitnehmerorganisation,
die
ihre
Rechte
vertritt.
In
den
wenigen
Ausnahmefällen, wo solche Organisationen existieren, kontrollieren diese die Arbeitnehmer eher, als sich für deren Rechte einzusetzen, und schlagen sich auf die Seite der
Arbeitnehmer.
In den 12 untersuchten Fabriken wurde lediglich von Meitai (Produzent von BarbiePuppen) eine Arbeitnehmerorganisation gegründet (die jedoch der Unternehmensleitung
verpflichtet ist). Jede Arbeiterin muß einen Beitrag von jährlich 6 RMB (1,20 DM)
entrichten und bekommt einen Einkaufsgutschein von 100 RMB (ca. 20 DM). Die
Aktivitäten der Gewerkschaft beschränken sich im wesentlichen auf die Organisation
von Picknicks und Karaoke-Veranstaltungen. Mit ihren Problemen stehen die
ArbeiterInnen zumeist alleine da. Mehrere der von uns Befragten gaben an, kaum
Vertrauen zu ihren Gewerkschaftsvertretern zu haben. Sie hätten jedenfalls noch nicht
festgestellt, daß die ACFTU (All-Chinesischer Gewerkschaftsdachverband/unter
Kontrolle von Regierung und Partei)) bei Problemen mit ihrem Arbeitgeber für sie
Partei ergreift.
Die ACFTU-Funktionäre bedienen sich unterschiedlicher Vorwände für ihr fehlendes
Engagement. So behaupteten sie beispielsweise, die Arbeitnehmer hätten wohl kaum
Kenntnis des Arbeitsrechtes, jedenfalls bekämen sie nur selten Beschwerden vorgetragen. Zudem seien die meisten Arbeitskräfte in den Export-Produktions-Zonen bei
Privatfirmen beschäftigt, wo es keine Arbeitnehmeroganisationen gebe. Sie sind also
20
nicht gewerkschaftlich organisiert, und in solchen Fällen ist es für die chinesische
Gewerkschaft schwierig, Hilfe anzubieten.
Offensichtlich sind dies alles nur Ausflüchte - im Arbeitsgesetz steht schwarz auf weiß
geschrieben, daß die Gewerkschaft die legitimen Rechte der Erwerbstätigen vertreten
und schützen soll.
Hin und wieder wenden sich Beschäftigte jener Betriebe, in denen es keine Arbeitnehmervertretung gibt, bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber an die örtlichen
Arbeitsbehörden. Dort nimmt man sich indes nicht aller Probleme an. In dem von
Keyhinge berichteten Fall hatte die Betriebsleitung eine Arbeiterin beschuldigt,
Spielwaren gestohlen zu haben, und setzte sie auf die Straße, ohne ihr den
einbehaltenen Monatslohn auszuzahlen. Die Frau legte daraufhin Beschwerde bei der
örtlichen Arbeitsbehörde ein, das nach einer entsprechenden Untersuchung Keyhinge
anwies, der Frau ihr Geld zurückzuerstatten. Diese Arbeiterin hat einfach Glück gehabt.
In den meisten Fällen bescheiden die Beamten die Betroffenen abschlägig oder speisen
sie mit Lippenbekenntnissen ab, während sie ihre guten Beziehungen zu den
Unternehmensleitungen pflegen. Die meisten von ihnen sympathisieren mit den
Arbeitgebern, da sie für ihre "Mitarbeit" belohnt werden. Die ArbeiterInnen bei
Zhongshan International (Zulieferer von Tomy) wissen genau, daß die Betriebsleitung
die arbeitsrechtlichen Bestimmungen verletzt, bezweifeln aber, daß die Arbeitsbehörde
irgend etwas daran ändern kann. In dem von Dor Lok berichteten Fall waren die
ArbeiterInnen über die Betriebsleitung so empört, daß sie sich bei dem örtlichen
Arbeitsamt über die gravierenden Verstöße gegen das Arbeitsrecht, besonders über die
unfaire Behandlung und die hohen Strafen, beschwerten. Ob das Arbeitsamt daraufhin
eingeschritten war, konnten sie nicht sagen, an ihrer Situation änderte sich jedenfalls
nichts.
Streiks
Da die chinesische Gewerkschaft ACFTU nicht für die Rechte der Arbeiternehmer
einsteht und das Arbeitsamt sich ihren Beschwerden gegenüber taub stellt, bleibt ihnen
nur der Streik als Möglichkeit, ihre Unzufriedenheit über die ungelösten Probleme
zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern zum Ausdruck zu bringen. Bei unseren
21
Gesprächen erfuhren wir, daß bei Zhongshan International (Produzent von TomySpielzeug) und Laxo (Produzent von Mickey-Maus-Artikeln für Disney) zweimal - im
März vergangenen Jahres und in diesem Jahr - die Arbeit niedergelegt worden war. Da
die Streikenden aber nicht organisiert sind und von keiner Gewerkschaft unterstützt
werden, war ihre Aktion zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Zhongshan
International hat nach dem Streik einige ArbeiterInnen entlassen. Die Betriebsleitung
von Laxo behielt zur Strafe die Löhne der Streikenden ein und zwang sie, eine
Reueerklärung zu unterschreiben.
Schlußfolgerungen
In diesem Bericht haben wir unsere Feststellungen bezüglich der Arbeitsbedingungen
der Beschäftigten in der chinesischen Spielwarenindustrie dargelegt. Es hat sich
erwiesen, daß die Rechte der ArbeiterInnen in vieler Hinsicht nicht geschützt sind und
ihre Arbeitsbedingungen in der Regel nach wie vor sehr unangemessen sind. Unsere
Untersuchungen bestätigten frühere Erkenntnisse über die Arbeitsbedingungen in den
Spielwarenfabriken in China, in denen Überstunden und gravierende Mängel in bezug
auf Bezahlung und Arbeitsschutz an der Tagesordnung sind und zahlreiche
Bestimmungen des Arbeitsrechts verletzt werden. Vielfach werden die Rechte der
Arbeitnehmer untergraben, und ihre Sozialleistungen werden ihnen vorenthalten. Nach
unserer vierjährigen Kampagne müssen wir konstatieren, daß sich für die Beschäftigten
der Spielwarenbranche in China - besonders was die Arbeitsbedingungen und Löhne
anbelangt - in dieser Zeit kaum etwas verändert hat.
Wenn man die Frage stellt, ob sich in den vergangenen Jahren überhaupt etwas
verbessert hat, dann kann man zwei Aspekte benennen : Zum einen ist die Zahl der "3
in 1-Fabriken" (Fertigungsstätte, Warenlager und Unterkünfte sind dort in ein und
demselben Gebäude untergebracht) nach dem verheerenden Brand in Zhili im Jahr
1993, der so viele Tote und Verletzte forderte, erheblich zurückgegangen. In vielen
dieser Betriebe sind diese Bereiche inzwischen voneinander getrennt. (Allerdings
mußten wir zu unserem Bedauern feststellen, daß Tri-S nach wie vor eine "3 in 1Fabrik" ist. In der dritten Etage sind 300 ArbeiterInnen untergebracht, in der zweiten
werden die Rohstoffe gelagert). Zum anderen nehmen Regierung und Fabrikbesitzer die
22
Brandschutzbestimmungen
heute
wesentlich
ernster
als
früher
und
gehen
gewissenhafter damit um.
Tatsache ist, daß die Rechte der Arbeitnehmer unvermindert systematisch verletzt
werden. Ein Änderung ist - solange sie sich nicht organisieren dürfen - nicht in Sicht.
Die ACFTU als die einzige gesetzlich anerkannte Gewerkschaft setzt sich nicht für die
Rechte der Arbeitnehmer, besonders der WanderarbeiterInnen in den Exportgüter
produzierenden Zonen - ein. Den Arbeitnehmern wird das Recht aberkannt, unabhängige Gewerkschaften zu bilden. Manche Firmen unterwerfen sich Verhaltenskodices,
die auch z.T. mit unabhängigen Überwachungsmechanismen (wie etwa SA 80007)
verbunden sind.
Es
wird
viel
darüber
diskutiert,
daß
die
multinationalen
Unternehmen
Verhaltenskodices zur Regelung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten und
bei ihren Zulieferern einführen sollten. Viele der von uns untersuchten Betriebe sind
Auftragnehmer
multinationaler
Unternehmen,
bei
denen
es
bereits
solche
Verhaltenskodices gibt. Trotzdem erwies sich bei unserer Untersuchung, daß grundlegende Arbeits- und Menschenrechte der Beschäftigten - und das chinesische
Arbeitsgesetz - häufig auf eklatante Weise verletzt werden. Es gibt also noch viel zu
tun, um diese Codices zu wirksamen Instrumenten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen.
Unseres Erachtens sollten schwerpunktmäßig folgende Fragen diskutiert werden:
1. Inwieweit tragen Verhaltenskodices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in
dieser Branche bei?
2. Wie unabhängig ist der Überwachungsprozeß? Wie und an welcher Stelle können die
ArbeiterInnen darin eingebunden werden?
3. Stärken Verhaltenskodices die Position der Arbeitnehmer oder setzen sie diese
vielmehr der Willkür ihrer Arbeitgeber aus?
7
SA 8000 ist ein branchenübergreifender Verhaltenskodex, der von einer amerikanischen
Verbraucherorganisation (CEP = Council for Economic Priorities) entwickelt worden ist und von
unabhängigen Prüforganisationen überwacht werden soll.
23
4. Ist Verhaltenskodex lediglich ein Instrument zur Stärkung der Arbeitnehmer beim
Kampf um ihre Rechte oder vielmehr ein Mittel zu ihrer Kontrolle? Oder dient er gar
als Mechanismus, der die Verhandlungen zwischen beiden Seiten überflüssig
machen soll?
5. In welcher Form sind Solidaritätsaktionen zwischen Europa, Amerika und Asien
denkbar?
24
Table 1. Working Conditions in the Toy Factories in China
Factories/
items
Products
Meitai
(Mattel)
Barbies
Zhongmei
(Mattel)
Barbies
Jifu
(Mattel)
Tyco toys
Happy Crafts Dor Lok
(Chicco)
(Hasbro)
Chicco toys
Teletubbies
5500
Tri-S
(Mattel)
Fisher Price
Tyco toys
>3000
No. of
Workers
Women
proportion
Age range
Contract
Deposit
5500
3500
>800
>1600
99%
majority
90%
90%
majority
majority
18-25
no
20 day wage
8hrs/day
6days/week
18-30
no
one month
wage
8hrs/day
6days/week
16-32
2 years
one month
wage
8hrs/day
7days/week
18-30
no
one month
wage
8hrs/day
7days/week
Work hours
Overtime work 2hrs/day
6days/week
Wage
R390-700
3hrs/day
6days/week
R500-600
Overtime wage No
No
Bonus
R30
Fine
Meal/month
Dormitory
Leave/year
Yes
R150
R22
15 days +
transportation
Not allowed
Not allowed
R2/month
No
R60/month
R400/season
R60/6 month
Yes
R150
R33
12 days
Factory
management
too harsh, too
many fines.
Workers ID
were held
during
probation
period (15
days)
Workers asked
to stop work
for 2 months
and no money
to go home
Resignation
Sick leave
Medical fee
Trade union
Child labor
Not allowed
Not allowed
Nil
Yes (R6/yr)
Accidents
Strike
Workers’
major
complaints
Factory code
too strict,
workers
resentful, run
off rate
high.
Factory code
too strict,
heavy fines
18-25
18-25
1 year
2 years
R 50 + 1 1/2 R 60 + one
month wage
month wage
9hrs/day
8hrs/day
7days/week
7days/week
+overnight
6-8hrs/day
3-4hrs/day
5-7hrs/day
8hrs/day
7days/week
6days/week
7days/week
7days/week
R300-450
R500-600
1.R400-1000 1.R500-1000
(N:R40-200)
2.R500-600
2.R500-600
No
No
1. No(p.rate) 1. No (p.rate)
2. R1.8/hr
2. R1.6/hr
No
No
R40/month
R24/month
(Painter R30 (R8/week)
more)
Yes
Yes
Yes
Yes
R40
R108
R55
R60
Free
R15
Free
R23
11days +
15 days
4 days +
15days +
transportation
1 day/month 1day/month
Not allowed
Not allowed
Not allowed
Not allowed
Not allowed
Not allowed
Not allowed
Not allowed
R2 each time R5/month
free
Nil
No
No
No
No
Many
Some
Found and
borrowed ID borrowed ID
fined by local
cards to secure cards to secure
government
job
job
Toys with
1993 Zhili
poisoned
Fire*
substance#
5/8 workers
asked to stop
work for 4
months and
deposits
held.
Work hours
too long, only
sleep 6
hrs/day.
Factory code
too harsh, too
many fines.
Work hours
too long, only
sleep 4
hrs/day.
Turn over rate
high.
th
* It happened in Shenzhen at 19 November 1993. According to the official data, 87 workers died and 51 injured in the fire. (More
details in “Toyland Inferno: A Journey Through the Ruins” By Yi Fu in Chinese Sociology and Anthropology, vol. 30, no.4 Summer
1998, pp. 8-34)
# According to Greenpeace studies, some PVC toys contains dangerous levels of lead, cadmium and phthalates. Phthalates can leach
out when the toys are chewed and sucked and they are highly toxic which can cause liver and kidney damage. Chicco promised to
collect all the soft toys which contained the toxic substance, however, our researchers can still buy the soft toys from the shops.
Note: R = RMB
25
1 US = RMB 8 (Oct.1998)
p. rate = piece rate
26
Table 1 (Cont’d.) Working Conditions in the Toy Factories in China
Factories
Bingo
(Tomy)
Echo
Toys
Keyhinge
Zhongshan
(McDonald’s) International
(Tomy)
Toys
Toys
Toys
>300
1600
7000-8000
2000
Lids for Nestle Educational
toys
1500
15000
majority
97%
majority
majority
majority
majority
20-30
Yes
R60 +R120
(R10/month)
8hrs/day
7days/week
18-30
No
One month
wage
10hrs/day
6days/week
Sunday 6hrs
2hrs/day
6days/week
R700-800
16-32
N/A
R50 + one
month wage
8hrs/day
7days/week
18-25
N/A
R30 + one
month wage
8hrs/day
7days/week
18-25
No
One month
wage
8hrs/day
6days/week
17-28
No
R43.5 +one
month wage
8hrs/day
5.5days/wk
5-6hrs/day
7days/week
R600-700
3-4hrs/day
6days/week
R400-600
5hrs/day
7days/week
R300-600
3hrs/day
5days/week
R350-850
Overtime wage R0.5-3.5/hr
Bonus
R35/month
No
N/A
R1.5/hr
No
Fine
Meal/month
Dormitory
Leave/year
R2.4-3.2/hr
No
R24/3month
R20/month
(painter $60100 more )
Yes
Yes
Yes
R75
R135
R60
R22
R32
Free
20 days +R100 4 days
7 days
transportation
Not allowed
Not allowed
Not allowed
Yes
R15
Free
N/A
Yes
R90
R60
20 days
Not allowed
Not allowed
Free
No
Not allowed
N/A
No
Yes, 1month
notice
Not allowed
Paid by self
No
R3/hr
R40/month
nightshift
R80/month
Yes
R90
R5
11days +
1 month/year
N/A
items
Products
No. of
Workers
Women
proportion
Age range
Contract
Deposit
Work hours
Laxo
(Disney)
Overtime work 5hrs/day
6days/week
Wage
R600-700
Resignation
Sick leave
Medical fee
Trade union
Child labor
Accidents
Strike
A worker
seriously
beaten up.
Workers’
major
complaints
Yes, 3/98,
workers’ wage
held & asked
to write a
statement of
repentance
Factory code
too strict, too
many fines.
Factories
Laxo
Note: R = RMB
Not allowed
R1/ time
No
Not allowed
R5-6/time
No
Many
borrowed
others ID cards
A worker
seriously
beaten up by a
group leader
from Macao.
8/98 Dorms’
balconies
collapsed, 7
workers died
& over 30
injured.
V-tech
Not allowed
R1/month
No
Workers
poisoned by
rotten food &
sent to
hospital.
Wages
held, Yes, 3/97,
workers
some were
complained to fired.
Labor Bureau
and won
Factory code
too strict.
Migrant
workers were
discriminated.
Keyhinge
Factory
management
too harsh, too
many fines.
Zhongshan
International
Factory code
too strict, too
many fines.
Supervisor
shouted at
workers.
Bingo
Wages are too
low, not
enough work
to do, workers
are asked to go
home.
Echo
Many fines.
The food is too
bad. Wage is
too low, run
off rate high.
V-tech
27
1 US = RMB 8 (Oct.1998) /
p. rate = piece rate
28
Table 2. Toy Factories produce toys for TNCs in China
Factory Names
1. Meitai
(Mattel)
2. Zhong Mei
Address & Tel.
Chuangon,
Dongguan
Guanyao,
Guangdong
3. Tri-S
Chashan,
Dongguan
4. Jifu
Wangniudun,
Dongguan
5. Happy Crafts Chashan,
Dongguan
Product
Barbie dolls
Barbie dolls
Tyco,
Fisher Price
Tyco
No. of workers Problem(s) Highlighted
5500
Run off rate very high
5500
Pro-management trade union
>3000
3500
ID cards held 15 days
6/98-8/98 factory stopped work,
workers no work & no wage
Chicco toys
>800
1993 Zhili fire *
Toys with poisoned PVC
7-11/98 5/8 workers no work and no pay
6. Dor Lok
Bantian, Buji,
Teletubbies
>1600
Child labor and fined
Shenzhen
(Hasbro)
Continuous overtime work
Workers discontented, turn over high
7. Laxo
Buji, Shenzhen Disney toys
>300
3/98 On strike, no wage and wrote a
statement of repentance
8. Keyhinge
Xinanzhen,
McDonald’s
1600
No statutory holidays
Shenzhen
Toys
Workers were beaten up Discriminate
migrant workers
9. Zhongshan
Zhongshan,
Tomy toys
7000-8000
3/97, 200 workers on strike, some were
International
Guangdong
fired
Workers beaten up by group leader
10. Bingo
Pingwuzhen,
Tomy toys
2000
8/98 Balconies collapsed, 7 workers died,
Shenzhen
over 30 injured
11. V-tech
Houjie,
Educational toys 15,000
Workers poisoned by rotten food
Dongguan
Low pay, turn over rate high
12. Echo
Guancheng,
Lids for Nestle 1500
Exceptionally low wage
Dongguan
12/97-2/98 workers no work and no pay
th
* It happened in Shenzhen at 19 November 1993. According to the official data, 87 workers died and
51 injured in the fire. (More details in “Toyland Inferno: A Journey Through the Ruins” By Yi Fu in
Chinese Sociology and Anthropology, vol. 30, no.4 Summer 1998, pp. 8-34)
29
Full name of the toy factories:
1. Meitai -- Meitai (Mattel) Toys Ltd.
2. Zhongmei – Zhongmei Toys Manufacturing Factory
3. Tri-S -- Tri-S Manufacturing (China) Ltd.
4. Jifu -- Dongguan Jifu Toys Factory
5. Happy Crafts -- Happy Crafts Industrial Toys Ltd.
6. Dor Lok -- Dor Lok Toys Ltd.
7. Laxo – Laxo Toys Ltd.
8. Keyhinge – Keyhinge Toys Ltd.
9. Zhongshan International -- Zhongshan International Ltd.
10. Bingo – Bingo Corporation Ltd.
11. Echo – Echo Toys Ltd.
12. V-Tech – V-Tech Electronics Ltd.
Kontakt Person für diese Studie:
Ms May Wong
Coordinator
Coalition for the Charter on the Safe Production of Toys
c/o Asia Monitor Resource Center
444 Nathan Road, 8-B,
Kowloon, Hong Kong.
Tel: (852) 2332 1346
Fax: (852) 2385 5319
Email: [email protected]