May Wong (1998): Die Arbeitsbedingungen in der - EU
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May Wong (1998): Die Arbeitsbedingungen in der - EU
Die Arbeitsbedingungen in der Spielwarenindustrie in China Ein vorläufiger Untersuchungsbericht von May Wong Asia Monitor Ressource Center / Hong Kong und Koalition für die Charta für die sichere Herstellung von Spielwaren November 1998 Übersetzung: Petra Waldraff / Essen 2 Einleitung Dies ist der dritte Bericht über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Spielwarenindustrie der Volksrepublik China.1 In unsere Untersuchung, die im Zeitraum von Juli bis Oktober 1998 auf dem chinesischen Festland von einem Team aus Mitgliedern des Hong Kong Christian Industrial Committee (CIC) und des Asia Monitor Resource Center (AMRC) durchgeführt wurde, waren insgesamt zwölf Fabriken einbezogen. Diese Betriebe sind ausnahmslos in den Export-ProduktionsZonen (EPZ) in der Provinz Guangdong, wie Shenzhen, Dongguan und Zhongshan, angesiedelt. Es handelt sich mehrheitlich um Zulieferer oder Unterauftragnehmer der bedeutendsten multinationalen Unternehmen der Spielwarenbranche, die weltweit bekannte und beliebte Artikel für Mattel, Tyco, Disney, Chicco, Hasbro, McDonald's, Tomy und V-tech herstellen. So produzieren etwa die Firmen Meitai in Dongguan und Zhongmei in Guanyao Barbie-Puppen für Mattel, TRI-S und Jifu in Dongguan Spielwaren für Tyco und Fisher Price. Zhongshan International in Shenzhen und Bingo in Zhongshan stellen Spielwaren für Tomy und Laxo in Shenzhen Mickey-Maus-Artikel für Disney her. Happy Crafts in Dongguan produziert im Auftrag von Chicco Plüschtiere, Dor Lok in Shenzhen Teletubbies für Hasbro und Keyhinge in Shenzhen Spielzeug für McDonalds. Bei V-tech in Dongguan wird Lernspielzeug hergestellt (siehe Tabelle 1). Untersuchungsmethode In China erhalten Außenstehende nur unter erheblichen Schwierigkeiten Zugang zu einer Fabrik, und selbst mit einer entsprechenden Erlaubnis sind persönliche und offene Gespräche mit den ArbeiterInnen in den Betrieben kaum möglich. Unsere Interviewer haben sich deshalb außerhalb der untersuchten Fabriken irgendwo in der Nähe mit den ArbeiterInnen getroffen. Diejenigen von ihnen, die gesprächsbereit waren, haben wir stichprobenartig interviewt. In den Fabriken sind überwiegend junge Wanderarbeiterinnen aus unterschiedlichen Provinzen Chinas, wie Sichuan, Hunan, Hubei, Henan, Hebei und Guizhou, beschäftigt. Die meisten der von uns befragten Frauen waren zwischen 18 und 25 Jahre alt. Gewöhnlich verlassen sie den Betrieb zum 3 Mittag- oder Abendessen oder nach der Arbeit. Unsere Befrager haben fünf bis zehn ArbeiterInnen aus jeder Fabrik interviewt. Mit einigen unserer GesprächspartnerInnen haben wir Einzelgespräche geführt, andere haben wir in Kleingruppen interviewt, wobei die Gesprächsdauer jeweils 20 bis 30 Minuten betrug. Da es unter den gegebenen Umständen sehr heikel ist, die Aussagen schriftlich zu notieren - die ArbeiterInnen haben Angst davor, sich in dieser Form befragen zu lassen - mußten wir alle unsere Fragen aus dem Gedächtnis parat haben. Wir haben uns zwanglos mit unseren GesprächspartnerInnen unterhalten, statt anhand vorbereiteter Fragebögen vorzugehen. Untersuchungsergebnisse Artikel 3 des chinesischen Arbeitsgesetzes garantiert allen Arbeitnehmern die gleichen Beschäftigungschancen sowie das Recht auf freie Berufswahl; ferner das Recht auf Entlohnung, das Recht auf Ruhepausen und Urlaub, das Recht auf Arbeitsschutz (was Arbeitssicherheit und sanitäre Einrichtungen anbelangt), das Recht auf eine Berufsausbildung zur Vervollkommnung ihrer Fertigkeiten, das Recht auf Sozialversicherung und Sozialhilfe, das Recht auf die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sowie sonstige gesetzmäßig verankerte Arbeitnehmerrechte. Unsere Ermittlungen belegen jedoch, daß diese Rechte im Falle der Arbeitskräfte in der Spielwarenindustrie Chinas bei weitem nicht gewahrt und ihre Arbeitsbedingungen nach wie vor erbärmlich sind. Die Ergebnisse erhärten unsere früheren Untersuchungen über Arbeitsbedingungen in Spielwarenfabriken, wo Überstundenarbeit und gravierende Mängel in bezug auf Entlohnung und Arbeitsschutz an der Tagesordnung sind und in vielerlei Hinsicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen wird. Gegenüber unseren früheren Berichten hat sich für die ArbeiterInnen in der Spielwarenindustrie in China kaum etwas verändert. Wenn wir die Arbeitsbedingungen und die schlechte Bezahlung der Arbeitskräfte mit den Profiten der florierenden Spielwarenbranche vergleichen, wird der Unterschied erst richtig deutlich. So werden beispielsweise über 50 Prozent aller Barbie-Puppen von Mattel heute in China gefertigt. Vom Ladenpreis jeder Barbie-Puppe von 9,99 US1 Das Asia Monitoring Ressource Centre hat im Rahmen der Hong Kong Coalition for the Safe Production of Toys bereits 2 Berichte (1995/1997) über die Arbeitsbedingungen in chinesischen Spielzeugfabriken vorgelegt. 4 Dollar fließen 7,99 US-Dollar in Transport, Vertrieb, Einzelhandel, Großhandel und Unternehmensgewinn in den Vereinigten Staaten. Von den verbleibenden 2 US-Dollar wird 1 US-Dollar für Verwaltungs- und Frachtkosten in Hongkong aufgewendet. 65 Cents entfallen auf Ausgangsstoffe aus Taiwan, Japan, den Vereinigten Staaten und Saudi-Arabien. Die restlichen 35 Cents fließen nach China. Davon müssen Anlagen-, Lohn- und Stromkosten bestritten werden. Die Lohnkosten sind folglich nur ein Bruchteil der 3,5 Prozent (des Verkaufspreises), die in China für jede Barbie-Puppe verbleiben.2 China ist bei der Spielzeugproduktion weltweit führend. Sitz der meisten Spielwarenproduzenten und -exporteure ist Guangdong. 1997 kamen von dort 76,5 Prozent der Spielzeugexporte des Landes3 Die Investitionen in der Spielzeugindustrie in Guangdong stammen vor allem aus Hongkong. Viele multinationale Unternehmen produzieren nicht Partnerunternehmen selbst in vor Ort, Hongkong, die sondern in vergeben China und Aufträge anderen an ihre asiatischen Entwicklungsländern investieren. Die meisten multinationalen Unternehmen arbeiten nach dem OEM-Prinzip4, d.h. sie besitzen selbst keine Produktionsstätten, sondern unterhalten lediglich Räumlichkeiten für Entwicklung und Vertrieb. Das aus Hongkong stammende Kapital wird überwiegend in die OEM-Produktion investiert. In den meisten von uns untersuchten Fabriken werden Auftragsproduktionen für multinationale Unternehmen ausgeführt. Die Produktion mit Hilfe von Auftragnehmern in China und anderen asiatischen Entwicklungsländern ist bei multinationalen Unternehmen weitverbreitet. Normalerweise haben sie mehrere Partner gleichzeitig. Die Disney Corporation beispielsweise hat weltweit 15.000 Lieferanten. Diese Strategie garantiert, daß genügend produziert wird, selbst wenn ein Partner einen Termin nicht einhält. Durch das System der Vergabe von Unteraufträgen sparen die Unternehmen Sozialversicherungsleistungen für Beschäftigte und eigene Kapitalinvestitionen. Die Vielzahl der Geschäftspartner garantiert zudem nicht nur die ununterbrochene Produktion, sondern sichert ihnen darüber hinaus eine starke Position bei 2 “Barbie dolls, Joint Ventures and Guangdong Economy” von Yin Si and Tao Ching, Yueguang Information Daily (chinesisch), 26. Juli 1998, S.11. 3 “ Guangdong Toy Makers Buck Glum Trade Trend” von Wang Rong, China Daily, 13.-19. September 1998. 5 Verhandlungen über Produktion und Kosten. Wenn der eine oder andere ihrer Geschäftspartner ihre Bedingungen nicht akzeptiert, können die Aufträge kurzfristig anderweitig vergeben werden. Durch preisgünstigere Angebote können Aufträge eher eingeworben, werden doch stets zu Lasten der Arbeitnehmer. Nach Angaben von Trade Watch „herrscht unter den Einkäufern aus Übersee die Überzeugung vor, daß die Spielwarenhersteller aus Hongkong, was die Produktion qualitativ hochwertiger Spielwaren innerhalb knappester Lieferfristen anbelangt, zu den besten der Welt zählen. Infolgedessen sind die Produzenten dort heute in der Lage, sich zahlreiche Aufträge von den weltweit größten Spielwarenunternehmen und Einzelhändlern zu sichern"5. Doch auf wessen Kosten wird dieses hochwertige Spielzeug "innerhalb knappester Lieferfristen" produziert? Letztendlich sind es die Arbeitskräfte, die dafür bezahlen müssen. Bei unserer Erhebung deckten wir in jeder der von uns untersuchten Fabriken massive Verstöße gegen das chinesische Arbeitsgesetz auf, das die Grundrechte der Arbeitnehmer eigentlich schützen soll. Im Folgenden stellen wir unsere wichtigsten Ergebnisse vor. Arbeitsvertrag Nach Artikel 16 des Arbeitsgesetzes soll ein Arbeitsvertrag die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründen und die Rechte und Pflichten beider Seiten festlegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen, um das Verhältnis zwischen ihnen wirksam zu begründen, einen Arbeitsvertrag miteinander schließen.. Die meisten der von uns befragten ArbeiterInnen hatten jedoch keinen solchen Vertrag unterschrieben. Lediglich in vier der insgesamt 12 Fabriken existierten schriftliche Verträge zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In jedem dieser Betriebe behält jedoch die Geschäftsleitung die Arbeitsverträge, die Arbeiter selbst bekommen kein Exemplar. Eine Arbeiterin meinte uns gegenüber: "Sie wollen uns keine Kopie geben, weil sie befürchten, daß wir sie sonst auf der Grundlage dieses Vertrages beschuldigen könnten, gegen das Arbeitsrecht zu verstoßen". Diese Praxis ist in den Betrieben gang und gäbe, um die Belegschaft unter Kontrolle zu halten. 4 OEM = Original Equipment Manufacturer - ein Produzent, der nach präzisen Design-, Material- und Qualitätsvorgaben für einen Kunden/Auftraggeber produziert. 5 Trade Watch, März 1998, S. 6, Hong Kong Trade Development Council 6 Kautionen Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen von Shenzhen verbieten es Arbeitgebern, Kautionen von den Beschäftigten zu verlangen. In den in die Untersuchung einbezogenen Fabriken waren die ArbeiterInnen jedoch ausnahmslos angewiesen worden, zwei unterschiedlich geartete Kautionen zu hinterlegen. Beispiel 1: In sechs Betrieben hatten die ArbeiterInnen bei ihrer Einstellung einen Betrag zwischen 30 und 60 RMB (ca. 6 - 12 DM) hinterlegen müssen; angeblich soll ihnen diese Kaution nach einer bestimmten Zeit oder wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden, zurückerstattet werden. Nach Auskunft unserer GesprächspartnerInnen ist dies jedoch praktisch nie der Fall. In der Regel behält die Betriebsleitung diese Gelder unter den unterschiedlichsten Vorwänden - beispielsweise als Geldstrafen - ein. Beispiel 2: Den Lohn für den ersten Beschäftigungsmonat (genauer gesagt: von 20 bis 45 Tagen) behält die Geschäftsleitung als sogenannte "Extrakaution" von den ArbeiterInnen ein. Die Beschäftigten der Fabrik Happy Crafts, die Plüschtiere für Chicco herstellt, berichteten übereinstimmend, sie hätten ihren ersten Monatslohn erst nach zweieinhalb Monaten ausgezahlt bekommen; bei Laxo, wo Mickey-Maus-Artikel für Disney produziert werden, wurde der erste Monatslohn sogar erst nach drei Monaten ausbezahlt. Beendet ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis ohne Genehmigung der Unternehmensleitung, wird die Kaution ebenfalls einbehalten. Lohnsystem Alle befragten ArbeiterInnen berichteten uns, daß sie sehr schlecht bezahlt werden, die meisten von ihnen im Akkordlohn. Bei Dongguan Jifu beispielsweise, wo Tyco-Spielzeug produziert wird, bekommen die Beschäftigten einen um zwei Drittel niedrigeren Stücklohn als in den Spielzeugfabriken in Shenzhen. Der durchschnittliche Monatslohn einer Arbeiterin beträgt dort nur 500 bis 600 RMB (ca. 100 - 125 DM). Einige ArbeiterInnen von Happy Crafts und Dor Lok verdienen zwar bis zu 1000 RMB (ca. 206 DM) im Monat, manch andere jedoch nur 400 RMB (ca. 82 DM); die Spanne zwischen dem Spitzen- und dem niedrigsten Lohn ist also beträchtlich. In der Regel verdient eine gelernte Näherin mehr als eine Fließbandarbeiterin. In den genannten Löhnen sind der Tageslohn, der Überstundenzuschlag, der Mengenzuschlag, die 7 Nachtschichtvergütung und eine Sonderzulage für die ArbeiterInnen, die Lackier- und Spritzarbeiten verrichten, bereits mit inbegriffen. Und sie werden nur in Zeiten hoher Auslastung ausgezahlt. Artikel 48 des Arbeitsgesetzes schreibt vor, daß der Staat bestimmte garantierte Mindestlöhne durchsetzen muß. Die jeweiligen Mindestsätze müssen von den "Volksregierungen" der Provinzen, der autonomen Regionen und der direkt der Zentralregierung unterstehenden Städte festgesetzt und vom Staatsrat genehmigt werden. Kein Arbeitgeber darf seine Beschäftigten unter dem örtlich geltenden Mindesttarif entlohnen. In den Freihandelszonen Shenzhen und Dongguan ist ein Mindestlohn von ungefähr 350 RMB (72 DM) vorgeschrieben. Trotzdem bekommen die ArbeiterInnen dort nur 250 RMB (51 DM) im Monat oder noch weniger, viel weniger also als der von der lokalen Regierung für auftragsschwache Zeiten festgesetzte Mindesttarif. Außerdem zahlt man ihnen in der Probezeit wesentlich weniger als den Durchschnittslohn. ArbeiterInnen von Tri-S (Produzent von Fisher Price und Tyco-Spielwaren) berichteten uns, daß einige neu eingestellte KollegInnen in ihrer Probezeit allenfalls 40 RMB (ca. 8 DM) im Monat bekommen hätten. Zudem behalten die Arbeitgeber vom Monatslohn bestimmte Beträge ein, z.B. für Geldstrafen, Mahlzeiten und Unterkunft. Oder sie erheben Gebühren für die befristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, eine Verwaltungsgebühr, Abgaben für Arzneimittel usw. Fast ohne Ausnahme klagten die ArbeiterInnen über die nach ihrer Auffassung viel zu hohen Geldstrafen, die man ihnen von ihrem Lohn abzieht. Hier einige Beispiele: Geldstrafen bei Keyhinge (McDonald's) 1. Unerlaubtes Fernbleiben RMB 100 8 2. Zuspätkommen RMB 1 Geldstrafen bei Happy Crafts (Chicco) 1. Unerlaubtes Fernbleiben 3 Tageslöhne 2. Zuspätkommen RMB 10 Geldstrafen bei Jifu (Tyco-Mattel) 1. Verlust des Betriebsausweises RMB 28 2. Unerlaubtes Fernbleiben RMB 30 oder drei Tageslöhne 3. Rauchen am Arbeitsplatz RMB 100 4. Sonstige Verstöße gegen die Betriebsordnung RMB 10-20 Geldstrafen bei Zhongmei (Barbie-Mattel) 1. Unerlaubtes Fernbleiben RMB 6 + RMB 200 (Saisonzulage) 2. Verstoß gegen die Betriebsordnung RMB 15-50 Geldstrafen bei Tri-S (Tyco-Mattel) 1. Unerlaubtes Fernbleiben 1 Tag = RMB 5 2 Tage = ein Monatslohn 2. Verlust des Betriebsausweises RMB 20 3. Verlust der Essensmarke RMB 2,5/Tag Nach Artikel 50 des Arbeitsgesetzes ist es einem Arbeitgeber untersagt, ohne triftigen Grund Lohnkürzungen vorzunehmen oder die Auszahlung von Löhnen zu verweigern. Nach Auffassung der ArbeiterInnen sind ihre Strafen - selbst wenn der Arbeitgeber "triftige Gründe" dafür hat - gemessen an ihrem durchschnittlichen Tageslohn (RMB 10-15, ca. 2-3- DM)) überhöht. 9 Unbezahlter Zwangsurlaub In drei der von uns untersuchten Fabriken (bei Happy Crafts, Jifu und Echo) waren die ArbeiterInnen in auftragsschwachen Zeiten aufgefordert worden, unbezahlten Zwangsurlaub zu nehmen. Die Betroffenen müssen in solchen Fällen zuhause bleiben, bis sich die Auftragslage gebessert hat, und bekommen in dieser Zeit keinen Lohn ausgezahlt. Ihr im ersten Beschäftigungsmonat einbehaltener Lohn wird ebenfalls zurückgehalten. Da die Betriebsleitung ihre Kautionen und die Hälfte ihres letzten Monatslohns einbehält, können sie sich auch nicht anderweitig nach Arbeit umschauen. So wurden beispielsweise ArbeiterInnen der Spielwarenfabrik Happy Crafts (Spielwarenproduzent für Chicco), aufgrund einer Auftragsflaute von Juli bis November in Zwangsurlaub geschickt. In dieser Zeit bekommen sie überhaupt keinen Lohn. Als wir der Fabrik am 9. Oktober neuerlich einen Besuch abstatteten, erfuhren wir, daß von der vorher 800köpfigen Belegschaft nur noch 300 Personen beschäftigt waren. Im Juni mußten ArbeiterInnen von Jifu (Spielwarenproduzent für Tyco) einen zweimonatigen unbezahlten Zwangsurlaub nehmen. Erst im August kehrten sie wieder an ihre Arbeitsplätze zurück. Im Zeitraum von Oktober 1997 bis Februar 1998 schickte auch Echo einige Arbeitskräfte in Zwangsurlaub. Diese Strategie wird von den chinesischen Spielwarenfabrikanten üblicherweise als "Sparmaßnahme" in auftragsschwachen Zeiten angewendet. Bemerkenswert ist dabei auch, daß die ArbeiterInnen nicht etwa entlassen werden. Sie können sich also keine andere Arbeit suchen, da die Unternehmensleitung ihre Personalausweise, Kautionen und einen Teil ihrer Löhne einbehält. Wenn sie ihre Arbeit nach einer entsprechenden Aufforderung nicht wieder aufnehmen, wird alles, was rechtmäßig den Arbeitern gehört (Kautionen/nicht gezahlte Löhne), beschlagnahmt. Trotzdem sind manche ArbeiterInnen nie wieder in ihre Fabriken zurückgekehrt. Überstunden und Akkordarbeit In Artikel 36 und 38 des Arbeitsgesetzes ist geregelt, daß die durchschnittliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers die Dauer von täglich acht Stunden oder 44 Wochenstunden nicht überschreiten darf. Außerdem müssen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einen freien Tag pro Woche gewähren. 10 Der Arbeitstag der von uns befragten ArbeiterInnen aller 12 Fabriken dauert in der Regel acht Stunden. In der Hochsaison allerdings darf niemand nach diesen acht Stunden seinen Arbeitsplatz verlassen. Die meisten Arbeitskräfte dieser Betriebe arbeiten täglich 10 bis 16 Stunden, und das an sechs oder sogar sieben Tagen in der Woche. Die Betriebsleitung von Dor Lok, wo Teletubbies für Hasbro hergestellt werden, hat die Belegschaft sogar gelegentlich gezwungen, die ganze Nacht über zu arbeiten. Und wer Sonntag nachts nicht Überstunden leisten muß, kann von Glück sagen. Nach Artikel 41 des Arbeitsgesetzes darf ein Arbeitnehmer die Arbeitszeit ausweiten, in der Regel jedoch um nicht mehr als eine Überstunde pro Tag. Nur unter besonderen Umständen dürfen maximal drei Überstunden pro Tag - in keinem Falle jedoch mehr als 36 Stunden pro Monat - von den Beschäftigten verlangt werden. In den von uns untersuchten Fabriken wurden jedoch mindestens drei Überstunden pro Tag, 15 Überstunden pro Woche und 60 Überstunden pro Monat (bei V-tech) geleistet. Die meisten Überstunden - 8 Stunden pro Tag, 56 Stunden pro Woche und 224 Stunden pro Monat - wurden den Beschäftigten bei Tri-S und Dor Lok abverlangt. Die in den anderen Betrieben geleisteten Überstunden liegen zwischen diesen Zeiten. Demnach verstoßen alle von uns untersuchten Spielwarenfabriken massiv gegen die entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Artikel 37 sieht folgendes vor: Wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Stücklöhne bezahlt, muß er eine angemessene Arbeitsmenge und Entlohnung unter Berücksichtigung der nach Artikel 36 befristeten Arbeitszeit festsetzen. Die meisten Beschäftigten in der Spielwarenindustrie werden im Akkordlohn bezahlt und bekommen keine Überstunden vergütet. In fast allen der untersuchten Fabriken wird der Stücklohnsatz nach Ablauf der regulären Arbeitszeit nicht angehoben. Die meisten Betriebe, wie Mattel, Keyhinge, Tri-S und V-tech, zahlen Mindestlöhne in Verbindung mit einem Vorgabe- oder Quotensystem. Nach Aussage einer Arbeiterin von Happy Crafts müssen die dort Beschäftigten, wenn sie ihre Sollmenge in der vorgegebenen Zeit nicht erfüllen, unbezahlte Überstunden machen. In engem Zusammenhang mit dem Quotensystem stehen die Akkordlohnsätze. Wir sprachen mit zwei erfahrenen Arbeiterinnen, die erst wenige Tage zuvor ihrem 11 Arbeitgeber Tri-S nach vier Jahren den Rücken gekehrt hatten. Eine von ihnen beschwerte sich bei uns: "Ich bin vor drei Tagen von Tri-S weggegangen, weil ich die niedrigen Löhne nicht länger ertragen konnte. In diesem Monat habe ich nicht mehr als 350 RMB (72 DM) verdient, und das liegt hauptsächlich an dem Quotensystem. Jede Gruppe bekommt eine bestimmte Vorgabe auferlegt, die innerhalb eines Tages erfüllt werden muß. Die Fluktuation bei Tri-S ist aber so hoch, daß die Firma viele Neueinstellungen vornehmen muß. Dann werden gemischte Teams aus den neuen und den erfahrenen Beschäftigten zusammengestellt. Die Anfänger arbeiten natürlich langsamer, deshalb kann die Gruppe ihre Quote nicht einmal dann erfüllen, wenn ihre geübteren Kollegen schneller arbeiten. Dazu kommt, daß der Stücklohnsatz immer niedriger wird. Ich verdiene von Mal zu Mal weniger". Viele unserer Gesprächspartnerinnen klagten darüber, daß ihre Arbeitstage zu lang sind, und daß ihnen kaum Zeit zum Schlafen bleibt. In Zeiten starker Auslastung können die Beschäftigten in der Regel nur vier Stunden, bei Happy Crafts nur sechs Stunden am Tag schlafen. Unterkunft und Verpflegung Die meisten ArbeiterInnen müssen für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen. Gewöhnlich bekommen sie dafür einen Teil ihres Lohns abgezogen. Für das Essen müssen sie 40 bis 150 RMB (8 - 30 DM), für die Unterkunft 5 bis 60 RMB (1 - 12 DM) bezahlen. In einigen Fällen muß daneben noch eine Elektrizitätsgebühr von 3 bis 5 RMB (0,60 - 1 DM)entrichtet werden. Zhongshan International, Produzent von TomySpielzeug, erhebt von den Beschäftigten sogar eine sogenannte Lebenshaltungsabgabe von 46 RMB (9,50 DM). Die meisten der von uns befragten ArbeiterInnen beschwerten sich über die ausnahmslos schlechte Qualität des Essens in den Betrieben. Beanstandet wurde nicht nur der schlechte Geschmack, sondern auch der geringe Nährwert. In der Regel besteht das Essen aus billigem Gemüse und fettem Fleisch. Manche Betriebe zwingen das Personal, nicht erstattungsfähige Essensmarken gleich für eine ganze Woche statt nur für Einzelmahlzeiten zu kaufen. 12 Einer der Gründe für diese Beschwerden ist natürlich, daß die meisten WanderarbeiterInnen aus dem Norden oder dem Südwesten Chinas stammen. Die dortigen Nahrungsmittel und ihre Zubereitungsarten unterscheiden sich von denen in Südchina. So wird etwa in der Provinz Sichuan scharf gewürztes Essen, in Guangdong hingegen eher mildere Kost bevorzugt. Von den ArbeiterInnen von Tri-S erfuhren wir, daß sie zum Frühstück zuweilen die Reste des Abendessens vom Vortag vorgesetzt bekommen. Etliche Tris-S-Beschäftigte klagten kürzlich über Übelkeit und mußten ein Krankenhaus aufsuchen, nachdem sie verdorbene Nahrungsmittel , die von der Kantine der Firma V-Tech geliefert worden war, gegessen hatten. Als unsere Mitarbeiterinnen den Betrieb im August aufsuchten, berichteten die ArbeiterInnen, daß die gesamte Werkshalle sowie die Kantinen und Schlafräume desinfiziert und sie selbst gegen Cholera geimpft worden waren. Die Zustände in den Unterkünften sind kaum besser. Gewöhnlich müssen zwölf Frauen ein Zimmer miteinander teilen, in das gerade einmal sechs Doppelstockbetten und ein Ventilator passen. Rückzugsmöglichkeiten sind in solcher Enge so gut wie ausgeschlossen. Von einigen ArbeiterInnen wird eine Reinigungsgebühr erhoben, die meisten von ihnen müssen ihre Zimmer jedoch selbst sauber machen. Einige erst vor kurzem zu Tri-S (produziert für Tyco und Fisher Price) gekommene ArbeiterInnen berichteten uns, daß man sie in einem riesigen Raum mit vielen Reihen von Doppelstockbetten untergebracht hatte. In jedem dieser Räume nächtigen in der Regel 300 Personen. Die Unterkünfte sind überfüllt und laut, eine Möglichkeit, sich irgendwohin in Ruhe zurückziehen zu können, besteht nicht. Urlaub / Freizeit Nach Artikel 40 des Arbeitsgesetzes muß ein Arbeitgeber sicherstellen, daß seine Beschäftigten während der gesetzlich geregelten Urlaubszeit ihrer Arbeit fernbleiben dürfen. Das heißt, jeder Arbeitnehmer hat streng genommen Anspruch auf mindestens sieben freie Tage im Jahr. Daneben empfiehlt der Staatsrat die 5-Tage-Woche, d.h. jeder Arbeitnehmer soll zwei freie Tage pro Woche haben. In nahezu allen der von uns besuchten Fabriken wird gegen diese Bestimmungen verstoßen. So erfuhren wir, daß 13 man die ArbeiterInnen zwingt, auch an gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten. Eine Ausnahme ist lediglich das chinesische Mond-Neujahrsfest. Von den 12 untersuchten Fabriken geben nur drei (Meitai, Zhongmei, wo BarbiePuppen für Mattel hergestellt werden, sowie V-tech) ihrer Belegschaft einen Tag pro Woche frei. Die ArbeiterInnen von Happy Crafts und Dor Lok (produzieren für Chicco bzw. Hasbro) bekommen nur einen halben bezahlten Tag pro Monat frei. Die meisten müssen auch samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen arbeiten. Da überwiegend im Akkord gearbeitet wird, bekommen die ArbeiterInnen auch für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen keinen Zuschlag. Ein Teil des Urlaubs kann nur während der Ferien zum chinesischen Neujahrsfest, in der auftragsschwachen Zeit also, "nachgeholt" werden. Gewöhnlich bekommen die ArbeiterInnen dann länger frei (7 bis 20 Tage) und erhalten einen Zuschuß für die Heimreise. Im vergangenen Jahr bekamen die ArbeiterInnen von Happy Crafts (Chicco) und Keyhinge (McDonald's) zum Neujahrsfest nur vier Tage frei. Die meisten von ihnen konnten in dieser kurzen Zeit nicht die weite Heimreise antreten und mußten ihre Ferien statt dessen in der Fabrik verbringen. Für die Betroffenen ist das eine große Härte, da das Neujahrsfest für jede chinesische Familie das wichtigste Ereignis des Jahres ist - besonders für die Menschen aus den ländlichen Gebieten. Kündigung Nach Artikel 31 des Arbeitsgesetzes muß ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis beenden will, seinem Arbeitgeber mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. In keiner der von uns untersuchten Fabriken dürfen die Arbeitskräfte jedoch von sich aus kündigen. Nach der Betriebsordnung wird eine Kündigung innerhalb der vertraglichen Arbeitsdauer grundsätzlich nicht akzeptiert. Darüber hinaus haben die ArbeiterInnen erfahren müssen, daß ihre Kündigung auch nach Ablauf der Vertragsdauer nicht angenommen wird. Selbst eine Kündigung, die nach Maßgabe der Betriebsordnung beantragt wird (der oder die Betreffende muß ein oder drei Monate vor dem geplanten Ausscheiden schriftlich kündigen), wird von der Unternehmensleitung nicht akzeptiert. Die ArbeiterInnen von Meitai beispielsweise, wo Barbie-Puppen produziert werden, dürfen in den ersten drei Beschäftigungsjahren grundsätzlich nicht um eine Kündigung nachsuchen. Wenn sie die Fabrik trotzdem ohne Erlaubnis verlassen, zieht der Betrieb 14 einen Monatslohn oder sogar alle ihre Löhne ein. Um auszuschließen, daß neu eingestellte Arbeitskräfte den Betrieb bald wieder verlassen, behält die Geschäftsleitung von Tri-S vorübergehend sogar ihre Personalausweise ein. Einige Neuankömmlinge waren über diese Praxis so empört, daß sie ohne ihre Ausweispapiere weggingen. Damit gingen ihnen natürlich auch ihre gesamten Lohnansprüche und ihre Kaution verloren. Demgegenüber können Arbeitgeber, wie bereits geschildert, die Belegschaft jederzeit ohne Bezahlung nach Hause schicken, bis sich die Auftragslage bessert oder sie aus sonstigen "triftigen Gründen" willkürlich auf die Straße setzen. Betrieblicher Arbeitsschutz und Versicherung Die meisten der von uns befragten ArbeiterInnen gaben an, daß es in ihrer Fabrik ein Behandlungszimmer mit einem diensttuenden Arzt und einer Krankenschwester gibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß die ArbeiterInnen auch im Krankheitsfall den Betrieb nicht verlassen. Jeder Arztbesuch und jedes verordnete Medikament kostet die ArbeiterInnen 2 bis 6 RMB (0,40 - 1,20 DM). Auch bei schwereren Erkrankungen müssen sie ihren Krankenhausaufenthalt selbst bezahlen. Eigentlich dürfen sie sich gar nicht krank melden. Eine Grippe beispielsweise betrachtet die Betriebsleitung als Kleinigkeit und mutet dem oder der Betroffenen die Weiterarbeit zu. Einer erkrankten Arbeiterin von Keyhinge (Spielwarenproduzent von McDonald's) beispielsweise wurde von einem Arzt ein Medikament verschrieben; unmittelbar danach mußte sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die meisten unserer Gesprächspartnerinnen konnten uns keine Auskunft darüber geben, ob ihr Arbeitgeber eine Versicherung für sie abgeschlossen hatte. Man hatte sie jedenfalls nie darüber informiert. Nach Artikel 54 des Arbeitsgesetzes müssen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten Sicherheits- und sanitäre Einrichtungen nach staatlichen Standards sowie alle nötigen Schutzvorrichtungen zur Verfügung stellen. Beschäftigte, die mit Unfall- oder 15 Gesundheitsgefahren verbundene Tätigkeiten verrichten, müssen regelmäßig ärztlich untersucht werden. Trotzdem mangelt es offenkundig an vorschriftsmäßigen Schutzmaßnahmen für die ArbeiterInnen, und vielfach ist ihre Gesundheit und Sicherheit gefährdet. Etliche von ihnen beanstandeten, daß die Luft in den Fabriken, besonders in den Lackierereien, von penetrantem, giftigem Gestank verpestet ist. In den riesigen Werkshallen gibt es nur einige wenige Ventilatoren. Neben der Geruchsbelästigung klagten sie über unerträgliche Hitze und Stickigkeit an ihrem Arbeitsplatz. Viele von ihnen hatten sich dadurch erkältet, litten unter Atemnot und Augenreizungen oder hatten sich Hauterkrankungen wie Hitzeausschlag, Juckreiz, Allergien und Hautabschälung zugezogen (bei Meitai, Tri-S, Zhongshan International und Echo). Von den geschilderten Symptomen konnten sich unsere BefragerInnen bei den Gesprächen selbst überzeugen. Jifu und Keyhinge (produzieren für Tyco bzw. für McDonald's) verbieten den ArbeiterInnen bei Regenwetter, die Lüfter einzuschalten. Die Betriebsleitung befürchtet, daß es dadurch zu Farbveränderungen auf den Produkten kommen könnte. Die Luft wird dadurch immer stickiger, und mehrere ArbeiterInnen berichteten, daß sie bei der Arbeit in der Werkshalle zuweilen ohnmächtig geworden seien (bei Mattel, Happy Crafts, Dor Lok, Keyhinge und Echo). In den Werkstätten herrscht ein so ohrenbetäubender Lärm, daß die ArbeiterInnen kaum ihr eigenes Wort verstehen können. Solche Arbeitsbedingungen können langfristig zu Gehörschäden führen. Den Unternehmensleitungen sind diese schlechten Arbeitsbedingungen sehr wohl bekannt. Ihre einzige Reaktion besteht jedoch in der Regel darin, den in den betroffenen Bereichen tätigen Arbeitskräften eine Zulage zu bezahlen. So bekommen beispielsweise die Beschäftigten in der Lackiererei und der Farbspritzerei eine Sonderzulage von 30-40 RBM (6 - 8 DM) pro Monat. Mitte August ereignete sich bei Bingo, einem Produzenten von Tomy-Spielzeug, ein schwerer Unfall. Beim Einsturz zweier Balkons des neuen ArbeiterInnen-Wohnheims wurden sieben Personen getötet und mehr als 30 verletzt. Anfang September interviewten wir sechs ArbeiterInnen und deren Angehörige im Krankenhaus. Sie berichteten, daß die Unternehmensleitung ihnen zugesagt hatte, die Kosten für ihren Krankenhausaufenthalt zu übernehmen und ihnen während dieser Zeit ihre Löhne fortzubezah- 16 len. Nach ihrer Genesung sollten sie wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Von einer Entschädigung oder Schmerzensgeld sei jedoch nie die Rede gewesen. Hinzu kommt, daß drei der von uns Befragten bei dem Unfall so schwere Verletzungen erlitten hatten, daß sie nach einem Jahr nochmals operiert werden sollen. Da sie aber nach ihrer Genesung die Fabrik verlassen und in ihre Heimat zurückkehren wollen, machten sie sich Sorgen, ob die Betriebsleitung die Operation in diesem Falle noch bezahlen würde. Den Fall der ArbeiterInnen von Tri-S, die ein Krankenhaus aufsuchen mußten, nachdem sie verdorbene Lebensmittel gegessen hatten, die aus der V-Tech Fabrikkantine stammten, haben wir bereits erwähnt. Alle diese Beispiele belegen, daß für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte in den Spielwarenfabriken in China nicht genug getan wird. Kinderarbeit und "geborgte" Personalausweise Artikel 15 des Arbeitsgesetzes verbietet es den Arbeitgebern, Minderjährige - d.h. Jugendliche unter 16 Jahren - einzustellen. Von den 12 untersuchten Fabriken soll lediglich der Betrieb Dor Lok, der Teletubbies für Hasbro produziert, zwei minderjährige Arbeiter beschäftigt haben. Dieser Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen war vom Arbeitsamt Shenzhen aufgedeckt und entsprechend sanktioniert worden. Generell ist Kinderarbeit in dörflichen und kleinstädtischen Betrieben häufiger anzutreffen als in den Fabriken der großen Städte. Sie ist jedoch weder in der Spielwarenindustrie noch in anderen Branchen in China das Hauptproblem und fällt weitaus weniger ins Gewicht, als manche meinen, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen sind die Löhne weiblicher Arbeitskräfte ohnehin extrem niedrig. Die Arbeitgeber sind gar nicht darauf angewiesen, Kinder für noch weniger Geld zu beschäftigen. Und wenn sie dies täten, könnten die Betroffenen mit diesem Hungerlohn kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten. Zum anderen verzeichnet China heute an die 20 Millionen Arbeitslose, und in den ländlichen Gebieten gibt es einen noch größeren Überschuß an Arbeitskräften. Die Arbeitgeber müssen nicht auf Kinder zurückgreifen, es stehen hinreichend volljährige Arbeitskräfte zur Verfügung, die sie mit Löhnen noch unter dem 17 gesetzlichen Mindesttarif abspeisen können. Weshalb also sollte ein Arbeitgeber das Risiko eingehen, minderjährige Arbeitskräfte zu beschäftigen? Außerdem müssen die wenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, mit einer Strafe von den Arbeitsbehörden rechnen. Das Problem ist komplizierter, aber aus ganz anderen Gründen. Viele ArbeiterInnen berichteten uns, daß ihre FreundInnen und Angehörigen oder sogar sie selbst sich gegenseitig ihre Personalausweise ausgeliehen hatten, um einen Job zu finden. Frauen tun dies aus unterschiedlichen Gründen. Entweder sind sie minderjährig und nach dem Gesetz somit zu jung, um eingestellt zu werden. Oder sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt und leihen sich den Ausweis einer Älteren, um erwachsener zu wirken und damit ihre Chance auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen. Oder aber die ArbeiterInnen sind ihrem Arbeitgeber davongelaufen und haben ihre Personalausweise dort zurückgelassen. Anschließend versuchen sie mit dem Ausweis einer Freundin oder Verwandten, einen neuen Job zu finden. Dies hatten beispielsweise drei der sechs Frauen getan, die wir nach dem bereits erwähnten Unfall bei Bingo im Krankenhaus interviewten. Am 9. Oktober um die Mittagszeit stattete eine unserer Mitarbeiterinnen dem Betrieb Tri-S, der Spielzeuge für Tyco und Fisher Price herstellt, neuerlich einen Besuch ab. An diesem Tag wurden ungefähr 20 junge Arbeiterinnen nicht zum Mittagessen in die Kantine gelassen.6 Auf unsere Frage nach dem Grund berichteten sie uns, man hätte ihnen gesagt, daß einige Inspektoren der örtlichen Arbeitsbehörde unerwartet zu einem Kontrollbesuch im Betrieb erschienen seien. Eine der Arbeiterinnen vertraute uns an: "Sie (die Betriebsleitung) haben gesagt, wir seien minderjährige Arbeiter, und uns verboten, in die Kantine zu gehen. Wir sollten uns irgendwo anders aufhalten und erst zurückkommen, wenn die Inspektoren wieder weg sind". Einige von ihnen warteten ohne viel Aufhebens in der Nähe der Fabrik, aber eine der jüngeren Frauen war wütend und schimpfte: "Ich verlasse diese Fabrik. Ich haue ab. Ich kann das nicht mehr ertragen. Ich habe den ganzen Morgen geschuftet und jetzt bin ich hungrig, aber das Sicherheitspersonal läßt mich nicht zum Mittagessen gehen. Und das nicht zum ersten Mal, das ist im vergangenen Monat schon ein paar Mal passiert. Manchmal schicken uns die Aufseher den ganzen Vormittag weg. Dauernd müssen wir Überstunden machen und bis Mitternacht arbeiten und bekommen kaum etwas dafür bezahlt. Wenn die nicht 6 In Begleitung unserer Mitarbeiterin befanden sich Freunde von NCOS (National Centrum voor Ontwikkelingssamenwerking), Belgien. 18 meinen Lohn und meine Kaution festhalten würden, wäre ich schon längst gegangen." Als wir ihr weitere Fragen stellen wollten, erschien eine Aufseherin und schrie sie an: "Was suchst du hier noch? Verschwinde!". Die völlig verängstigte junge Frau meinte zum Schluß: "Erst kürzlich hat uns die Betriebsleitung verboten, uns bei Fremden über unsere Behandlung bei Tri-S zu beschweren. Wenn die erfahren, daß ich mit Ihnen geredet habe, schmeißen sie mich vielleicht raus. Ich muß jetzt gehen." Daraufhin ging sie mit ihren Kolleginnen weg. Strenge Personalführung Die meisten unserer GesprächspartnerInnen klagten über eine Unzahl von Regeln und Vorschriften in den Fabriken, die von den Betriebsleitungen gnadenlos durchgesetzt werden. Daneben wird auf eine Vielzahl von Geldstrafen und sonstige Strafmethoden zurückgegriffen. So berichteten uns beispielsweise ArbeiterInnen von Tri-S (Fisher Price / Tyco) und Bingo (Tomy-Spielzeug) daß sie von den Aufsehern oft völlig grundlos angeschrieen werden. Bei Zhongshan International und Keyhinge (Lieferanten von Tomy bzw. McDonald's) sind ArbeiterInnen von ihren Gruppenführern sogar schwer geschlagen worden. Artikel 96 des Arbeitsgesetzes schreibt hierzu vor: Wird ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beleidigt und geschlagen, sind die Verantwortlichen von den Sicherheitskräften entweder zwei Wochen lang in Haft zu nehmen oder zu bestrafen oder aber zu verwarnen. Handelt es sich bei den Übergriffen um ein Verbrechen, sind der oder die Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Vorfall bei Zhongshan International ist von der Betriebsleitung jedoch nie der Polizei gemeldet worden, und der verantwortliche Gruppenführer ging straflos aus. Zumindest wurde die Angelegenheit dadurch bereinigt, daß der betroffenen Arbeiterin eine geringe finanzielle Entschädigung gezahlt wurde. Die ArbeiterInnen reagieren auf diese Behandlung in der Regel damit, daß sie die Fabrik verlassen. Bei Meitai (Mattel), Dor Lok (Hasbro) und V-Tech ist die Arbeitskräftefluktuation deshalb besonders hoch. Gewerkschaften / Arbeitnehmerorganisationen 19 Nach Artikel 7 des Arbeitsgesetzes haben die Arbeitnehmer das Recht, Gewerkschaften zu bilden oder diesen beizutreten. Gewerkschaften sollen die legitimen Rechte der Arbeiter vertreten und schützen und in diesem Sinne unabhängig und nach eigenem Ermessen tätig werden. In der Praxis ist dieses Recht für chinesische Arbeitskräfte jedoch bedeutungslos, da sie keine unabhängigen Gewerkschaften nach ihrer Wahl gründen dürfen. In China ist nur eine Gewerkschaft, die All China Federation of Trade Unions (ACFTU), staatlich anerkannt und dem Staat und der Partei untergeordnet. Sie nimmt zwar für sich in Anspruch, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, folgt aber eher der Regierungs- und Parteipolitik, als sich für die Rechte der Arbeitnehmer stark zu machen. Arbeitnehmer in China haben kein Recht, sich frei zu vereinigen. Folglich gibt es in den meisten Fabriken in den Exportgüter produzierenden Zonen auch keine Arbeitnehmerorganisation, die ihre Rechte vertritt. In den wenigen Ausnahmefällen, wo solche Organisationen existieren, kontrollieren diese die Arbeitnehmer eher, als sich für deren Rechte einzusetzen, und schlagen sich auf die Seite der Arbeitnehmer. In den 12 untersuchten Fabriken wurde lediglich von Meitai (Produzent von BarbiePuppen) eine Arbeitnehmerorganisation gegründet (die jedoch der Unternehmensleitung verpflichtet ist). Jede Arbeiterin muß einen Beitrag von jährlich 6 RMB (1,20 DM) entrichten und bekommt einen Einkaufsgutschein von 100 RMB (ca. 20 DM). Die Aktivitäten der Gewerkschaft beschränken sich im wesentlichen auf die Organisation von Picknicks und Karaoke-Veranstaltungen. Mit ihren Problemen stehen die ArbeiterInnen zumeist alleine da. Mehrere der von uns Befragten gaben an, kaum Vertrauen zu ihren Gewerkschaftsvertretern zu haben. Sie hätten jedenfalls noch nicht festgestellt, daß die ACFTU (All-Chinesischer Gewerkschaftsdachverband/unter Kontrolle von Regierung und Partei)) bei Problemen mit ihrem Arbeitgeber für sie Partei ergreift. Die ACFTU-Funktionäre bedienen sich unterschiedlicher Vorwände für ihr fehlendes Engagement. So behaupteten sie beispielsweise, die Arbeitnehmer hätten wohl kaum Kenntnis des Arbeitsrechtes, jedenfalls bekämen sie nur selten Beschwerden vorgetragen. Zudem seien die meisten Arbeitskräfte in den Export-Produktions-Zonen bei Privatfirmen beschäftigt, wo es keine Arbeitnehmeroganisationen gebe. Sie sind also 20 nicht gewerkschaftlich organisiert, und in solchen Fällen ist es für die chinesische Gewerkschaft schwierig, Hilfe anzubieten. Offensichtlich sind dies alles nur Ausflüchte - im Arbeitsgesetz steht schwarz auf weiß geschrieben, daß die Gewerkschaft die legitimen Rechte der Erwerbstätigen vertreten und schützen soll. Hin und wieder wenden sich Beschäftigte jener Betriebe, in denen es keine Arbeitnehmervertretung gibt, bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber an die örtlichen Arbeitsbehörden. Dort nimmt man sich indes nicht aller Probleme an. In dem von Keyhinge berichteten Fall hatte die Betriebsleitung eine Arbeiterin beschuldigt, Spielwaren gestohlen zu haben, und setzte sie auf die Straße, ohne ihr den einbehaltenen Monatslohn auszuzahlen. Die Frau legte daraufhin Beschwerde bei der örtlichen Arbeitsbehörde ein, das nach einer entsprechenden Untersuchung Keyhinge anwies, der Frau ihr Geld zurückzuerstatten. Diese Arbeiterin hat einfach Glück gehabt. In den meisten Fällen bescheiden die Beamten die Betroffenen abschlägig oder speisen sie mit Lippenbekenntnissen ab, während sie ihre guten Beziehungen zu den Unternehmensleitungen pflegen. Die meisten von ihnen sympathisieren mit den Arbeitgebern, da sie für ihre "Mitarbeit" belohnt werden. Die ArbeiterInnen bei Zhongshan International (Zulieferer von Tomy) wissen genau, daß die Betriebsleitung die arbeitsrechtlichen Bestimmungen verletzt, bezweifeln aber, daß die Arbeitsbehörde irgend etwas daran ändern kann. In dem von Dor Lok berichteten Fall waren die ArbeiterInnen über die Betriebsleitung so empört, daß sie sich bei dem örtlichen Arbeitsamt über die gravierenden Verstöße gegen das Arbeitsrecht, besonders über die unfaire Behandlung und die hohen Strafen, beschwerten. Ob das Arbeitsamt daraufhin eingeschritten war, konnten sie nicht sagen, an ihrer Situation änderte sich jedenfalls nichts. Streiks Da die chinesische Gewerkschaft ACFTU nicht für die Rechte der Arbeiternehmer einsteht und das Arbeitsamt sich ihren Beschwerden gegenüber taub stellt, bleibt ihnen nur der Streik als Möglichkeit, ihre Unzufriedenheit über die ungelösten Probleme zwischen ihnen und ihren Arbeitgebern zum Ausdruck zu bringen. Bei unseren 21 Gesprächen erfuhren wir, daß bei Zhongshan International (Produzent von TomySpielzeug) und Laxo (Produzent von Mickey-Maus-Artikeln für Disney) zweimal - im März vergangenen Jahres und in diesem Jahr - die Arbeit niedergelegt worden war. Da die Streikenden aber nicht organisiert sind und von keiner Gewerkschaft unterstützt werden, war ihre Aktion zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Zhongshan International hat nach dem Streik einige ArbeiterInnen entlassen. Die Betriebsleitung von Laxo behielt zur Strafe die Löhne der Streikenden ein und zwang sie, eine Reueerklärung zu unterschreiben. Schlußfolgerungen In diesem Bericht haben wir unsere Feststellungen bezüglich der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der chinesischen Spielwarenindustrie dargelegt. Es hat sich erwiesen, daß die Rechte der ArbeiterInnen in vieler Hinsicht nicht geschützt sind und ihre Arbeitsbedingungen in der Regel nach wie vor sehr unangemessen sind. Unsere Untersuchungen bestätigten frühere Erkenntnisse über die Arbeitsbedingungen in den Spielwarenfabriken in China, in denen Überstunden und gravierende Mängel in bezug auf Bezahlung und Arbeitsschutz an der Tagesordnung sind und zahlreiche Bestimmungen des Arbeitsrechts verletzt werden. Vielfach werden die Rechte der Arbeitnehmer untergraben, und ihre Sozialleistungen werden ihnen vorenthalten. Nach unserer vierjährigen Kampagne müssen wir konstatieren, daß sich für die Beschäftigten der Spielwarenbranche in China - besonders was die Arbeitsbedingungen und Löhne anbelangt - in dieser Zeit kaum etwas verändert hat. Wenn man die Frage stellt, ob sich in den vergangenen Jahren überhaupt etwas verbessert hat, dann kann man zwei Aspekte benennen : Zum einen ist die Zahl der "3 in 1-Fabriken" (Fertigungsstätte, Warenlager und Unterkünfte sind dort in ein und demselben Gebäude untergebracht) nach dem verheerenden Brand in Zhili im Jahr 1993, der so viele Tote und Verletzte forderte, erheblich zurückgegangen. In vielen dieser Betriebe sind diese Bereiche inzwischen voneinander getrennt. (Allerdings mußten wir zu unserem Bedauern feststellen, daß Tri-S nach wie vor eine "3 in 1Fabrik" ist. In der dritten Etage sind 300 ArbeiterInnen untergebracht, in der zweiten werden die Rohstoffe gelagert). Zum anderen nehmen Regierung und Fabrikbesitzer die 22 Brandschutzbestimmungen heute wesentlich ernster als früher und gehen gewissenhafter damit um. Tatsache ist, daß die Rechte der Arbeitnehmer unvermindert systematisch verletzt werden. Ein Änderung ist - solange sie sich nicht organisieren dürfen - nicht in Sicht. Die ACFTU als die einzige gesetzlich anerkannte Gewerkschaft setzt sich nicht für die Rechte der Arbeitnehmer, besonders der WanderarbeiterInnen in den Exportgüter produzierenden Zonen - ein. Den Arbeitnehmern wird das Recht aberkannt, unabhängige Gewerkschaften zu bilden. Manche Firmen unterwerfen sich Verhaltenskodices, die auch z.T. mit unabhängigen Überwachungsmechanismen (wie etwa SA 80007) verbunden sind. Es wird viel darüber diskutiert, daß die multinationalen Unternehmen Verhaltenskodices zur Regelung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten und bei ihren Zulieferern einführen sollten. Viele der von uns untersuchten Betriebe sind Auftragnehmer multinationaler Unternehmen, bei denen es bereits solche Verhaltenskodices gibt. Trotzdem erwies sich bei unserer Untersuchung, daß grundlegende Arbeits- und Menschenrechte der Beschäftigten - und das chinesische Arbeitsgesetz - häufig auf eklatante Weise verletzt werden. Es gibt also noch viel zu tun, um diese Codices zu wirksamen Instrumenten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen. Unseres Erachtens sollten schwerpunktmäßig folgende Fragen diskutiert werden: 1. Inwieweit tragen Verhaltenskodices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in dieser Branche bei? 2. Wie unabhängig ist der Überwachungsprozeß? Wie und an welcher Stelle können die ArbeiterInnen darin eingebunden werden? 3. Stärken Verhaltenskodices die Position der Arbeitnehmer oder setzen sie diese vielmehr der Willkür ihrer Arbeitgeber aus? 7 SA 8000 ist ein branchenübergreifender Verhaltenskodex, der von einer amerikanischen Verbraucherorganisation (CEP = Council for Economic Priorities) entwickelt worden ist und von unabhängigen Prüforganisationen überwacht werden soll. 23 4. Ist Verhaltenskodex lediglich ein Instrument zur Stärkung der Arbeitnehmer beim Kampf um ihre Rechte oder vielmehr ein Mittel zu ihrer Kontrolle? Oder dient er gar als Mechanismus, der die Verhandlungen zwischen beiden Seiten überflüssig machen soll? 5. In welcher Form sind Solidaritätsaktionen zwischen Europa, Amerika und Asien denkbar? 24 Table 1. Working Conditions in the Toy Factories in China Factories/ items Products Meitai (Mattel) Barbies Zhongmei (Mattel) Barbies Jifu (Mattel) Tyco toys Happy Crafts Dor Lok (Chicco) (Hasbro) Chicco toys Teletubbies 5500 Tri-S (Mattel) Fisher Price Tyco toys >3000 No. of Workers Women proportion Age range Contract Deposit 5500 3500 >800 >1600 99% majority 90% 90% majority majority 18-25 no 20 day wage 8hrs/day 6days/week 18-30 no one month wage 8hrs/day 6days/week 16-32 2 years one month wage 8hrs/day 7days/week 18-30 no one month wage 8hrs/day 7days/week Work hours Overtime work 2hrs/day 6days/week Wage R390-700 3hrs/day 6days/week R500-600 Overtime wage No No Bonus R30 Fine Meal/month Dormitory Leave/year Yes R150 R22 15 days + transportation Not allowed Not allowed R2/month No R60/month R400/season R60/6 month Yes R150 R33 12 days Factory management too harsh, too many fines. Workers ID were held during probation period (15 days) Workers asked to stop work for 2 months and no money to go home Resignation Sick leave Medical fee Trade union Child labor Not allowed Not allowed Nil Yes (R6/yr) Accidents Strike Workers’ major complaints Factory code too strict, workers resentful, run off rate high. Factory code too strict, heavy fines 18-25 18-25 1 year 2 years R 50 + 1 1/2 R 60 + one month wage month wage 9hrs/day 8hrs/day 7days/week 7days/week +overnight 6-8hrs/day 3-4hrs/day 5-7hrs/day 8hrs/day 7days/week 6days/week 7days/week 7days/week R300-450 R500-600 1.R400-1000 1.R500-1000 (N:R40-200) 2.R500-600 2.R500-600 No No 1. No(p.rate) 1. No (p.rate) 2. R1.8/hr 2. R1.6/hr No No R40/month R24/month (Painter R30 (R8/week) more) Yes Yes Yes Yes R40 R108 R55 R60 Free R15 Free R23 11days + 15 days 4 days + 15days + transportation 1 day/month 1day/month Not allowed Not allowed Not allowed Not allowed Not allowed Not allowed Not allowed Not allowed R2 each time R5/month free Nil No No No No Many Some Found and borrowed ID borrowed ID fined by local cards to secure cards to secure government job job Toys with 1993 Zhili poisoned Fire* substance# 5/8 workers asked to stop work for 4 months and deposits held. Work hours too long, only sleep 6 hrs/day. Factory code too harsh, too many fines. Work hours too long, only sleep 4 hrs/day. Turn over rate high. th * It happened in Shenzhen at 19 November 1993. According to the official data, 87 workers died and 51 injured in the fire. (More details in “Toyland Inferno: A Journey Through the Ruins” By Yi Fu in Chinese Sociology and Anthropology, vol. 30, no.4 Summer 1998, pp. 8-34) # According to Greenpeace studies, some PVC toys contains dangerous levels of lead, cadmium and phthalates. Phthalates can leach out when the toys are chewed and sucked and they are highly toxic which can cause liver and kidney damage. Chicco promised to collect all the soft toys which contained the toxic substance, however, our researchers can still buy the soft toys from the shops. Note: R = RMB 25 1 US = RMB 8 (Oct.1998) p. rate = piece rate 26 Table 1 (Cont’d.) Working Conditions in the Toy Factories in China Factories Bingo (Tomy) Echo Toys Keyhinge Zhongshan (McDonald’s) International (Tomy) Toys Toys Toys >300 1600 7000-8000 2000 Lids for Nestle Educational toys 1500 15000 majority 97% majority majority majority majority 20-30 Yes R60 +R120 (R10/month) 8hrs/day 7days/week 18-30 No One month wage 10hrs/day 6days/week Sunday 6hrs 2hrs/day 6days/week R700-800 16-32 N/A R50 + one month wage 8hrs/day 7days/week 18-25 N/A R30 + one month wage 8hrs/day 7days/week 18-25 No One month wage 8hrs/day 6days/week 17-28 No R43.5 +one month wage 8hrs/day 5.5days/wk 5-6hrs/day 7days/week R600-700 3-4hrs/day 6days/week R400-600 5hrs/day 7days/week R300-600 3hrs/day 5days/week R350-850 Overtime wage R0.5-3.5/hr Bonus R35/month No N/A R1.5/hr No Fine Meal/month Dormitory Leave/year R2.4-3.2/hr No R24/3month R20/month (painter $60100 more ) Yes Yes Yes R75 R135 R60 R22 R32 Free 20 days +R100 4 days 7 days transportation Not allowed Not allowed Not allowed Yes R15 Free N/A Yes R90 R60 20 days Not allowed Not allowed Free No Not allowed N/A No Yes, 1month notice Not allowed Paid by self No R3/hr R40/month nightshift R80/month Yes R90 R5 11days + 1 month/year N/A items Products No. of Workers Women proportion Age range Contract Deposit Work hours Laxo (Disney) Overtime work 5hrs/day 6days/week Wage R600-700 Resignation Sick leave Medical fee Trade union Child labor Accidents Strike A worker seriously beaten up. Workers’ major complaints Yes, 3/98, workers’ wage held & asked to write a statement of repentance Factory code too strict, too many fines. Factories Laxo Note: R = RMB Not allowed R1/ time No Not allowed R5-6/time No Many borrowed others ID cards A worker seriously beaten up by a group leader from Macao. 8/98 Dorms’ balconies collapsed, 7 workers died & over 30 injured. V-tech Not allowed R1/month No Workers poisoned by rotten food & sent to hospital. Wages held, Yes, 3/97, workers some were complained to fired. Labor Bureau and won Factory code too strict. Migrant workers were discriminated. Keyhinge Factory management too harsh, too many fines. Zhongshan International Factory code too strict, too many fines. Supervisor shouted at workers. Bingo Wages are too low, not enough work to do, workers are asked to go home. Echo Many fines. The food is too bad. Wage is too low, run off rate high. V-tech 27 1 US = RMB 8 (Oct.1998) / p. rate = piece rate 28 Table 2. Toy Factories produce toys for TNCs in China Factory Names 1. Meitai (Mattel) 2. Zhong Mei Address & Tel. Chuangon, Dongguan Guanyao, Guangdong 3. Tri-S Chashan, Dongguan 4. Jifu Wangniudun, Dongguan 5. Happy Crafts Chashan, Dongguan Product Barbie dolls Barbie dolls Tyco, Fisher Price Tyco No. of workers Problem(s) Highlighted 5500 Run off rate very high 5500 Pro-management trade union >3000 3500 ID cards held 15 days 6/98-8/98 factory stopped work, workers no work & no wage Chicco toys >800 1993 Zhili fire * Toys with poisoned PVC 7-11/98 5/8 workers no work and no pay 6. Dor Lok Bantian, Buji, Teletubbies >1600 Child labor and fined Shenzhen (Hasbro) Continuous overtime work Workers discontented, turn over high 7. Laxo Buji, Shenzhen Disney toys >300 3/98 On strike, no wage and wrote a statement of repentance 8. Keyhinge Xinanzhen, McDonald’s 1600 No statutory holidays Shenzhen Toys Workers were beaten up Discriminate migrant workers 9. Zhongshan Zhongshan, Tomy toys 7000-8000 3/97, 200 workers on strike, some were International Guangdong fired Workers beaten up by group leader 10. Bingo Pingwuzhen, Tomy toys 2000 8/98 Balconies collapsed, 7 workers died, Shenzhen over 30 injured 11. V-tech Houjie, Educational toys 15,000 Workers poisoned by rotten food Dongguan Low pay, turn over rate high 12. Echo Guancheng, Lids for Nestle 1500 Exceptionally low wage Dongguan 12/97-2/98 workers no work and no pay th * It happened in Shenzhen at 19 November 1993. According to the official data, 87 workers died and 51 injured in the fire. (More details in “Toyland Inferno: A Journey Through the Ruins” By Yi Fu in Chinese Sociology and Anthropology, vol. 30, no.4 Summer 1998, pp. 8-34) 29 Full name of the toy factories: 1. Meitai -- Meitai (Mattel) Toys Ltd. 2. Zhongmei – Zhongmei Toys Manufacturing Factory 3. Tri-S -- Tri-S Manufacturing (China) Ltd. 4. Jifu -- Dongguan Jifu Toys Factory 5. Happy Crafts -- Happy Crafts Industrial Toys Ltd. 6. Dor Lok -- Dor Lok Toys Ltd. 7. Laxo – Laxo Toys Ltd. 8. Keyhinge – Keyhinge Toys Ltd. 9. Zhongshan International -- Zhongshan International Ltd. 10. Bingo – Bingo Corporation Ltd. 11. Echo – Echo Toys Ltd. 12. V-Tech – V-Tech Electronics Ltd. Kontakt Person für diese Studie: Ms May Wong Coordinator Coalition for the Charter on the Safe Production of Toys c/o Asia Monitor Resource Center 444 Nathan Road, 8-B, Kowloon, Hong Kong. Tel: (852) 2332 1346 Fax: (852) 2385 5319 Email: [email protected]