Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther Tübingen SS 2013 Übung im
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Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther Tübingen SS 2013 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 1. Besprechungsfall Rocker Santana hat als Buchhalter in der Diskothek AEasy@ über Jahre ca. 25.000,-Euro veruntreut (' 246 II StGB). Santana befürchtet, dass der misstrauisch gewordene Geschäftsführer G diesen Sachverhalt entdeckt und die Rückzahlung des Geldes verlangt. Um dies zu verhindern, muss G nach Ansicht Santanas sterben. Daher wirkt Santana auf Knackie ein, die Diskothek während des Geschäftsbetriebs und der Anwesenheit des G in die Luft zu sprengen. Knackie ist dazu bereit, weil er gerade seinen Arbeitsplatz verloren und seine Freundin sich von ihm getrennt hat. Seine Frustration und aufgestaute Aggression will er mit dieser Tat abreagieren. Santana baut den Sprengsatz und übergibt ihn Knackie. Unter einem Vorwand verschafft sich Knackie am Vormittag Zutritt zu der erst ab 20.00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffneten Diskothek, installiert den Sprengsatz, stellt den Zünder auf 23.00 Uhr ein und verlässt die Diskothek. Am Nachmittag söhnt er sich mit seiner Freundin wieder aus und erhält ein lukratives Angebot für einen neuen Arbeitsplatz. Nun versöhnlich und friedlich gestimmt, reut Knackie sein Tun. Er ruft um 17.00 Uhr Geschäftsführer G der Diskothek an, warnt eindringlich davor, dass um 23.00 Uhr ein Sprengsatz explodieren werde, und beschreibt zutreffend, wie die Bombe gefahrlos entschärft werden könne. G verspricht am Telefon, sofort die Diskothek abzusperren, die zuständigen Behörden zu verständigen und dafür zu sorgen, dass der Sprengsatz rechtzeitig entschärft werde, was Knackie erleichtert zur Kenntnis nimmt. Tatsächlich schlägt G die Warnung in den Wind, weil er den Anruf für einen schlechten Scherz hält. Um 23.00 Uhr explodiert der Sprengsatz in der gut besuchten Diskothek. Von den 90 Diskothekbesuchern sterben 24, unter ihnen der G. Strafbarkeit von Knackie und Santana?