Fall 2

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Fall 2
Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther
SS 2013
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
2. Besprechungsfall
Ärger im Sperrbezirk
Im Rotlichtmilieu gibt es wieder Ärger: Homer, ein Kleinganove, steigt in die Villa der
Szenegröße Burns ein und entwendet dort mehrere Aktgemälde. Als er seine Beute, zu
Hause angekommen, genau inspiziert, erkennt er, das er diese schwer verkaufen kann.
Daraufhin fasst er einen neuen Plan: Er sendet Burns eine Nachricht, mittels der er
diesem anbietet, ihm die Gemälde gegen Zahlung von 5.000 Euro zurück zu geben.
Andernfalls sehe er den ASchund@ nie wieder. Tatsächlich handelt es sich um wertvolle
Originale namhafter Künstler mit einem Wert von über 100.000 Euro.
Burns zeigt sich einverstanden. Er folgt Homers Anweisungen und stellt eine Tasche
mit dem Geld neben eine vorher bestimmte Parkbank. Homer nimmt sich das Geld und
teilt Burns daraufhin verabredungsgemäß per Handy mit, wo dieser die Gemälde
abholen könne.
Dabei hatte er aber nicht mit Burns AVerschlagenheit@ gerechnet. Dieser hatte sich
kurzerhand an die Polizei gewandt, die während der gesamten Zeitdauer die
Geldhinterlegung und die Ansichnahme durch Homer observiert hatte. Nachdem Homer
den Burns angerufen hatte, verhaftet sie Homer sofort an Ort und Stelle. Da Homer
anderer schwerer Delikte schon lange dringend verdächtig war, verbringt sie ihn
zunächst in Untersuchungshaft, wo er drei Monate verbleibt und dann freikommt.
Burns holt sich die Bilder zurück und erhält sein Geld wieder. Er will es dabei aber nicht
bewenden lassen. Er ist besonders gereizt, da er Homer sogar aus seinem
Immobilienbestand einen schummrigen Nachtclub nebst darüberliegender Wohnung,
die Homer alleine bewohnt, vermietet hat. Weil Homer in Untersuchungshaft sitzt, ist
der Nachtclub geschlossen. Dies weiß Burns - und er will, dass es so bleibt.
Wutentbrannt beschließt er zu handeln und wirft kurzerhand einen Brandsatz in den
Club. Türen und Böden sowie das Inventar verbrennen völlig. Einzig und allein die
hölzerne Verbindungstür zu Homers Wohnung ist wie durch ein Wunder lediglich
verrußt. Der Brand greift nicht auf die darüberliegende Wohnung über.
Strafbarkeit der Beteiligten?
(Fragen wegen einer etwaigen Versicherung des Gebäudes sind nicht anzusprechen.
Etwaige erforderliche Strafanträge sind gestellt.)

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