Fachweiterbildung Intensiv

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Fachweiterbildung Intensiv
Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
Die Weiterbildung zur Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege soll Sie zur
Wahrnehmung der Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensiv- und
Anästhesiepflege und in der Assistenz in der Intensivmedizin und Anästhesie befähigen.
Sie soll es Ihnen ermöglichen, geschlechts- und alterspezifische, soziale und ethnologische
Unterschiede der Personen, auf die sich Ihre berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu
berücksichtigen.
In der Weiterbildung wird die Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz
angestrebt. Neben der Förderung der fachlichen Kompetenz ist die Förderung der
personalen, der sozialkommunikativen und der methodischen Kompetenz gleichwertig.
Für alle Unterrichtseinheiten wird ein fächerintegrativer Unterricht mit der Verknüpfung der
Lerneinheiten angestrebt, die Pflege steht im Mittelpunkt.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, eine (oder mehrere) der
folgenden staatlich anerkannten Berufsbezeichnungen zu führen
Krankenschwester / Krankenpfleger
Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger
und / oder
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Gesundheits- und Krankenpfleger
Bewerbungsunterlagen
Bitte klären Sie die Teilnahme an der Weiterbildung mit ihren Vorgesetzten.
Voraussetzung für die
Bewerbungsunterlagen:
Bearbeitung
einer
Bewerbung
Bewerbungsanschreiben
Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild
Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Prüfungszeugnis Krankenpflege
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Die Dokumente müssen nicht beglaubigt werden (Kopien).
ist
die
Vollständigkeit
der
Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach den Informationsveranstaltungen zwölf
Monate vor Beginn der Weiterbildung.
Durchführung der Weiterbildung
Die Fachweiterbildung erfolgt berufsbegleitend über zwei Jahre. Sie beinhaltet sowohl einen
theoretischen Teil mit einer Mindeststundenzahl von 720 Stunden sowie einen praktischen
Teil mit Einsätzen in verschiedenen weiterbildungsrelevanten Arbeitsbereichen.
Bereits erworbene Qualifikationen anderer staatlich anerkannter Weiterbildungen können
innerhalb von drei Jahren auf die Weiterbildung angerechnet werden.
Mit Abschluss der Weiterbildung erwerben die Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungsteilnehmerinnen die Qualifikation „Praxisanleiter/in“.
Ausbildungsinhalte
1. Theorie
A. allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Stunden)
Managementkompetenz, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen,
Rechtsgrundlagen, psychosoziale und kommunikative Kompetenz, pflegefachliche
Kompetenz
B. Intensiv- und Anästhesiepflege (280 Stunden)
Pflegewissenschaft, Pflegetheorien, Intensiv- und Anästhesiepflege, Einschätzen der
Patientensituationen im Hinblick auf Vitalfunktionsstörungen, Bewusstseins- und
Verhaltensveränderungen und Schmerzzustände, unterstützende Pflege bei
diagnostischen und therapeutischen Interventionen, Sterbebegleitung, Hygiene,
Gerätetechnik und -training
C. pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften (280 Stunden)
Überwachung und Behandlung intensivmedizinischer Erkrankungen, Verletzungen
und Intoxikationen, Pharmakologie und Mikrobiologie, Reanimation, Anästhesie und
Schmerztherapie
2. Praxis
Die Einsätze in den einzelnen Fachrichtungen dauern insgesamt 13,5 Monate.
Diese unterteilen sich wie folgt:
16 Wochen im Anästhesiebereich
6 Wochen im Funktionsbereich
32 Wochen Intensivpflegestationen verschiedener Fachrichtungen
Die praktischen Einsätze in der Weiterbildung erfolgen im Rotationsprinzip.
Die Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmer werden in den praktischen
Einsätzen von Praxisanleiterinnen / Praxisanleitern angeleitet.
Die Praxisbegleitung erfolgt regelmäßig durch die pflegerische Leitung der Weiterbildung.
Ein guter Theorie-Praxistransfer und die individuelle Entwicklung der Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gefördert.
Fehlzeiten
Unterbrechung in Höhe des tariflichen Urlaubs
10 % der theoretischen Stunden (max. 72 Stunden)
10 % der Praxiseinsätze
Leistungsnachweise
Die Lehrgangsteilnehmer/-innen werden in jedem Praxisbereich beurteilt.
Es werden mindestens vier praktische Leistungsnachweise durchgeführt.
Die einzelnen Lernbereiche können mit Klausuren abgeschlossen werden.
Es wird eine Hausarbeit angefertigt und ein Referat gehalten.
Prüfungen
Die staatlichen Abschlussprüfungen erfolgen praktisch, schriftlich und mündlich.
Kosten
Informationen über die Kosten der Fachweiterbildung erhalten Sie auf Anfrage.