1. Rechtsgrundlagen - Stadt Braunschweig

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1. Rechtsgrundlagen - Stadt Braunschweig
Bebauungsplan
Sportpark Kennel
Erläuterungen zur Planung
WI 109
Anlass und Ziel der Planung
Im Stadtgebiet zwischen Kennelweg, Richmondpark, A 39 und Bahnstrecke
Braunschweig-Bad Harzburg soll ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) für die
Jugendleistungsmannschaften des BTSV Eintracht entwickelt werden. Westlich
angrenzend sollen auf Flächen eines ehemaligen Wasserwerkes Rüningen
Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums für die Teams von der U 12 bis
zur U 19 ist im Rahmen des Lizensierungsverfahren der Deutschen FußballLiga (DFL) erforderlich. Zur professionellen Förderung von Talenten gemäß den
DFL-Anforderungen müssen Neuordnungen von Spielfeldern und Trainingsbereichen sowie die Errichtung von Neubauten erfolgen. Die Umsetzung der einzelnen baulichen Maßnahmen wird sukzessive erfolgen.
Eintracht Braunschweig hat bereits zum 1. August 2012 den Sportpark Kennel
als Nachwuchsleistungszentrum bezogen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Braunschweig. Es ist vorgesehen, an Eintracht ein Erbbaurecht
zu vergeben.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18,80 ha. Das Gebiet ist als „Außenbereich“ gemäß § 35 BauGB einzustufen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt
„Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ dar.
Nachwuchsleistungszentrum
Im Endzustand soll das NLZ über folgende Angebote verfügen:
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Indoor-Fußballhalle, Finanzierung durch Eintracht (Notwendigkeit wird
noch geprüft)
Internatsgebäude, drei Geschosse, ca. 30 Betten sowie eine Wohnung
für die Herbergsfamilie, Finanzierung durch Eintracht
Umkleide-/Sanitärgebäude, ein Geschoss
Gastronomiebetrieb (Vereinsheim) mit Außenterrasse
Zwei Rasen-Großspielfelder mit Trainingsbeleuchtung (KR 1 und R 1)
Ein Spielfeld (R 1) mit Stehtribüne
Bebauungsplan „Sportpark Kennel“, WI 109
Erläuterungen zur Planung, Stand: 08.10.2014j
Verfahrensstand: § 3 (1) BauGB
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Flutlichtanlage für das vorhandene Naturrasen-Großspielfeld (R 2)
Trainingsbeleuchtung für die bestehenden Großspielfelder (R 2 und KR 2)
Ballfangzäune, H 6,0 m
Stellplatzanlage für 83 Pkw und 4 Busse.
Es ist vorgesehen, die Flächen des NLZ als „Flächen für Sportanlagen“ gemäß
§ 9 (1) Nr. 5 BauGB festzusetzen. In diesen „Flächen für Sportanlagen“ sollen die
genannten Sportplätze einschließlich der Nebenanlagen wie Beleuchtung und Ballfangzäune zulässig sein. Im Bereich der geplanten Hochbauten werden überbaubare
Grundstücksflächen festgesetzt, die durch weitere Festsetzungen insbesondere zu
der Art der zulässigen Nutzungen konkretisiert werden sollen. Dabei sollen bauliche
Anlagen nur soweit zulässig sein, wie sie für die sportliche Nutzung „Nachwuchsleistungszentrum“ erforderlich sind. Die überbaubaren Grundstücksflächen müssen zum
Wald einen Abstand von mindestens 30,0 m einhalten.
Erschließung
Die Erschließung erfolgt über die Straße Kennelweg. Der Kennelweg ist bisher nur
bis zum Parkplatz zwischen den Brücken als öffentliche Straße gewidmet. Er soll
künftig bis zum Eingang des NLZ als öffentliche Straße gewidmet werden. Der teilweise auf der Nordseite des Kennelwegs vorhandene Gehweg soll bis zum Eingang
des NLZ ausgebaut werden.
Private Grünflächen: Ruderalfläche
Die Flächen des NLZ befinden sich im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet der Oker. Bauliche Maßnahmen sind nur zulässig, wenn zur Kompensation
Retentionsflächen geschaffen werden. Diese sind westlich des NLZ vorgesehen. Es
handelt sich um Flächen, die ehemals als Trinkwassergewinnungsgebiete des Wasserwerkes Rüningen genutzt wurden. Das Wasserwerk wurde mittlerweile aufgegeben. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Versorgungs-AG und sind an den
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verpachtet, der hier Naturschutzmaßnahmen durchführt und betreut. Die Retentionsmaßnahmen sind grundsätzlich mit diesen Naturschutzmaßnahmen vereinbar.
Diese Flächen sollen als Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ruderalfläche“ festgesetzt werden. Ferner sind Textliche Festsetzungen zu treffen, die die geplanten Retentionsmaßnahmen absichern. Der Bebauungsplan stellt somit eine
grundsätzliche Lösung des Problems „Überschwemmungsgebiet“ sicher. Details der
Umsetzung werden im Rahmen des erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrens
festzulegen sein.
Wald
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befinden sich Flächen, die als „Wald“
einzustufen sind. Sie werden entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt.
Bebauungsplan „Sportpark Kennel“, WI 109
Erläuterungen zur Planung, Stand: 08.10.2014j
Verfahrensstand: § 3 (1) BauGB
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Umweltprüfung
Es sind eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die
bisher vorliegenden Erkenntnisse sind im Folgenden wiedergegeben:
Mensch und Gesundheit
s. Kap. „Landschaft“ und „Lärm“.
Tiere/Pflanzen/Landschaft
Tiere: Die Amphibienwanderungen auf dem Kennelweg sind zu berücksichtigen. Es
sind Artenschutzmaßnahmen wegen des zu erwartenden höheren Kfz-Verkehrs festzulegen.
Pflanzen: Im Bebauungsplan werden zwei besonders erhaltenswerte Einzelbäume
und eine besonders erhaltenswerte Baumgruppe als „zu erhalten“ festgesetzt und
somit in ihrem Bestand gesichert. Darüber hinaus werden die bestehenden Waldund Ruderalflächen entsprechend festgesetzt und gesichert.
Landschaft: Zur Förderung der Erholungseignung des von der Planung betroffenen
Stadtgebietes ist die Sicherung von Wegeverbindungen zwischen Schrotweg und
Kennelweg bzw. zum geplanten Südlichen Ringgleisweg zu gewährleisten. Die genaue Wegeführung – vor allem in Nord-Süd-Richtung – ist noch festzulegen. Dabei
sind die Belange des Naturschutzes einerseits und die Belange der erholungssuchenden Bevölkerung andererseits zu berücksichtigen.
Boden
Das Baugrundstück liegt in einem Bereich, in dem Bodenbelastungen vermutet werden. In dem Bereich liegen Aueablagerungen der Oker vor, die mit Schwermetallen,
z.B. mit Cadmium, Blei und Nickel belastet sein können. Falls im Zuge der Baumaßnahmen Bodenaushub abgefahren werden muss, ist ein geeigneter Entsorgungsweg
zu wählen.
Folgende Untersuchung liegt vor: „Schwermetallbelastungen der Braunschweiger
Okeraue“, Bericht: Nachuntersuchungen Teilfläche 25 (Kennel), bsp Ingenieure vom
20.06.2013.
Im Bereich des Grundstückes gab es Bombardierungen im zweiten Weltkrieg. Aus
Sicherheitsgründen sind Gefahrenerforschungsmaßnahmen auf Kampfmittel durchzuführen. Die Baufläche ist auf Kampfmittel zu sondieren. Sollte die Baufläche aus
Bodenauffüllungen bestehen bzw. Bodenverunreinigungen enthalten (Bauschutt
u.a.), ist eine Sondierung von der Erdoberfläche aus nicht möglich. In diesem Fall ist
baubegleitend der Erdaushub auf Kampfmittel zu überwachen und anschließend eine
Sohlensondierung auf der Baugrubensohle auszuführen. Der Bauherr hat mit der Gefahrenerforschung auf Kampfmittel eine Fachfirma zu beauftragen.
Wasser
Das gesamte Plangebiet liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der
Oker nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009. Der erwartete
Wasserspielgel bei einem HQ 100 liegt bei ca. 73,42 m NN.
Bebauungsplan „Sportpark Kennel“, WI 109
Erläuterungen zur Planung, Stand: 08.10.2014j
Verfahrensstand: § 3 (1) BauGB
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Baumaßnahmen sind nur mit Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 WHG zulässig wenn:
− die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der
Verlust verlorengegangenen Retentionsraums zeitgleich ausgeglichen wird,
− der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird,
− der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
− die Maßnahme hochwasserangepasst ausgeführt wird.
Die erforderlichen Retentionsmaßnahmen sind auf den Flächen des ehemaligen
Wasserwerkes Rüningen westlich des NLZ vorgesehen.
Folgende Untersuchung liegt hierzu vor: „Retentionsfläche Braunschweig - Nachwuchsleistungszentrum am Kennelweg“, Planungsbüro Pätzold und Snowadsky vom
24.04.2014, fortgeschrieben 08.05.2014.
Klima/Luft
Bisher liegen keine Erkenntnisse vor.
Lärm
Es sind die Immissionsrichtwerte gemäß § 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18. BImSchV) einzuhalten. Die einzelnen Einrichtungen (Spielfelder, Beleuchtungseinrichtungen, Ballfangeinrichtungen, Barrieren, etc.) sind so zu errichten und zu betreiben, dass diese dem Stand der Lärmminderungstechnik genügen
(§ 3, 18. BImSchV).
Trainingsbetrieb:
Montags bis freitags von 17:00 bis 20:00 Uhr,
in den Schulferien auch vormittags.
Punktspielbetrieb:
In der Regel am Wochenende (Samstag und Sonntag), Ansetzungen jeweils um
11:00 und 14:00 Uhr.
Besucher:
maximal 200 Personen, in der Regel werden ca. 100 Zuschauer erwartet.
Ein bis zwei Spiele pro Jahr mit maximal 500 Zuschauern (seltenes Ereignis).
Für den Bebauungsplan – insbesondere für die Nutzung „Internat“ – wird ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet werden.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bisher liegen keine Erkenntnisse vor.
Wechselwirkung zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
Bisher liegen keine Erkenntnisse vor.
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Erläuterungen zur Planung, Stand: 08.10.2014j
Verfahrensstand: § 3 (1) BauGB
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Maßnahmen zur Vermeidung , Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Umweltauswirkungen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist festzustellen, in welchem Umfang
durch die Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 BNatschG
zugelassen wird und durch welche Maßnahmen diese Eingriffe auszugleichen sind.
Bebauungsplan „Sportpark Kennel“, WI 109
Erläuterungen zur Planung, Stand: 08.10.2014j
Verfahrensstand: § 3 (1) BauGB