Allgemeines - Gemeinde Altenmarkt ad Alz

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Allgemeines - Gemeinde Altenmarkt ad Alz
Jugendkino Altenmarkt
Montag, den 17.03.2003 um 18.00 Uhr im Pfarrheim
den Film: PHILADELPHIA, Dauer: 120 min
Der Film wendet sich an alle Jugendlichen ab 12 Jahre.
Ein junger Anwalt (Tom Hanks) arbeitet sehr erfolgreich
in einer bekannten Anwaltskanzlei.
Niemand in seinem beruflichen Umfeld ahnt allerdings
etwas davon, dass er schwer krank ist. Er hat sich mit
dem tödlichen AIDS-Virus infiziert. Als die Folgen
dieser Krankheit auch äußerlich sichtbar werden,
kündigt man ihm den Job. Das will er sich aber nicht
gefallen lassen. Die Suche nach einem Anwalt, der ihn
in diesem Rechtsstreit vertreten soll, gestaltet sich
jedoch sehr schwierig. Schließlich findet er einen jungen Kollegen (Denzel Washington), der genügend Mut
hat, gegen die mächtige Anwaltskanzlei vor Gericht zu
gehen. Ein Kampf, der dem Kranken und seiner
Umgebung alles abverlangt beginnt....
Allgemeines
Achtung junge Leute: Kein umfassender
Schutz durch Rentenversicherung bei
teilweiser Erwerbsminderung
Vor zwei Jahren, Anfang Januar 2001, trat die Reform
der Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Aus diesem
Anlass weist die Landesversicherungsanstalt (LVA)
Oberbayern erneut darauf hin, dass als Folge dieser
Reform für jüngere Versicherte das Risiko der
Berufsunfähigkeit nicht mehr durch die gesetzliche
Rentenversicherung abgesichert ist.
Bis 2001 war für die Bewilligung einer Rente wegen
Berufsunfähigkeit die bisherige Tätigkeit des Antragstellers von entscheidender Bedeutung. Konnte
diese Tätigkeit aus medizinischen Gründen nicht mehr
ausgeübt werden, so lag Berufsunfähigkeit vor. Der
Versicherte konnte vom Rentenversicherer zur weiteren Sicherung seines Lebensunterhalts nicht auf jede
beliebige, sondern nur auf eine zumutbare Tätigkeit
verwiesen werden. Die Fachleute sprechen in diesem
Zusammenhang von Berufsschutz. Seit dem 1. Januar
2001 ist dieser Berufsschutz für jüngere Versicherte
weggefallen.
Nunmehr genügt für diese Personengruppe eine nur
noch berufsbezogene Einschränkung des Leistungsvermögens nicht mehr für eine Rentengewährung.
Nur für alle vor dem 2. Januar 1961 Geborenen hat der
Gesetzgeber eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen. Dieser Personenkreis kann bei Vorliegen von
Berufsunfähigkeit eine Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung erhalten.
Jüngere Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961
geboren sind, sollten sich von Experten der Rentenversicherungsträger beraten lassen, welche Leistungen
ihnen die gesetzliche Rentenversicherung im Falle
einer Erwerbsminderung weiterhin bietet. Vor dem
eventuellen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten nicht nur die Tarife verschiedener Anbieter, sondern auch deren Vertragsbedingungen genau studiert werden.
Nähere Auskünfte erteilen gerne die Auskunfts- und
Beratungsstellen der LVA Oberbayern in München und
Rosenheim, die städtischen und staatlichen Ver-
sicherungsämter, die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Versichertenältesten der LVA
Oberbayern.
Bekanntmachung
über topographische Geländeaufnahmen
Das Bayerische Landesvermessungsamt führt im Landkreisgebiet Vermessungsarbeiten durch, um die topographischen Gegenstände und die Geländeformen zu
erfassen. Als Ergebnis entstehen Höhenlinienkarten
und sog. Digitale Geländemodelle, die die Geländeoberfläche mathematisch beschreiben. Diese Höhennachweise werden für das ganze Land systematisch
erstellt. Sie sind wichtige Unterlagen für viele
Planungen und bilden die Grundlage für alle
topographischen Karten, die für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung unentbehrlich sind.
Bei den topographischen Feldvermessungen werden
die aufgenommenen Geländepunkte vorübergehend
mit kleinen weißen Papierstreifen gekennzeichnet.
Während der Arbeiten müssen nicht nur Äcker, Wiesen
und Waldgrundstücke, sondern auch Hofräume und
Gärten betreten werden.
Das Gesetz über die Landesvermessung und das
Liegenschaftskataster vom 31.07.1970 regelt die
Befugnis zum Betreten privater Grundstücke, soweit
dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten
erforderlich ist.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die Arbeiten
gebeten.
Bayerisches Landesvermessungsamt
Postanschrift: Postfach 22 00 04, 80535 München
Dienstgebäude:
Alexandrastr. 4, 80538 München, Tel. (089) 21 29 - 01
Die neuen Mini-Jobs kommen ab dem
1. April 2003
Zum 1. April 2003 treten Neuregelungen für die so genannten Mini-Jobs in Kraft. In Fragen und Antworten
hier die wichtigsten Inhalte der neuen Bestimmungen:
Was sind Mini-Jobs?
Mini-Jobs sind zum einen so genannte geringfügige
Beschäftigungen, in denen bisher eine Wochenstun-
Sorgenfrei
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dengrenze eingehalten werden muss. Es darf nur
weniger als 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Da außerdem der monatliche Bruttoverdienst 325 Euro
nicht übersteigen darf, werden sie auch 325 Euro-Jobs
genannt.
Ab 1. April 2003 steigt diese Obergrenze auf monatliche 400 Euro, und die Beschränkung der Arbeitszeit
auf 15 Stunden pro Woche entfällt ersatzlos. Somit ist
künftig nur die Höhe des Lohnes ausschlaggebend
dafür, ob ein Mini-Job vorliegt oder nicht.
Mini-Jobs haben einen großen Vorteil. Sie sind für den
Arbeitnehmer abgabenfrei. Das heißt, Mini-Jobber erhalten ihren Lohn “brutto für netto” - ab 1. April im
Höchstfall also 400 Euro.
Auch eine rein zeitlich begrenzte Arbeit (so genannte
kurzfristige Beschäftigung) kann ein Mini-Job sein.
Voraussetzung ist hier, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Tage
arbeitet, oder sich der Job bei einer Fünf-Tage-Woche
auf zwei Monate beschränkt. Daran ändert sich auch
künftig nichts.
Wie hoch sind bei einem Mini-Job ab 1. April 2003
die Sozialabgaben, und wer zahlt sie?
Auch auf Mini-Jobs müssen Sozialabgaben gezahlt
werden. Hier zahlt allein der Arbeitgeber. Für den
Arbeitnehmer ist der Mini-Job abgabenfrei.
Wer als Arbeitgeber einen Mini-Jobber beschäftigt,
zahlt für diesen ab 1. April 2003 pauschal 23 Prozent
Sozialversicherungsbeitrag (11 Prozent Kranken- und
12 Prozent Rentenversicherung).
Außerdem führt der Arbeitgeber noch zwei Prozent
pauschale Lohnsteuer ab. Macht unterm Strich also
insgesamt 25 Prozent Abgaben- und Steuerbelastung.
Wie bisher kann der Mini-Jobber die Pauschalbeiträge
zur Rentenversicherung aus eigener Tasche aufstocken,
um die Vorteile vollwertiger Beitragszeiten in Anspruch
nehmen zu können.
Den Arbeitgebern winkt ab 1. April 2003 ein wichtiger
Vorteil, nämlich ein erheblicher Bürokratieabbau im
Lohnbüro. So entrichtet der Arbeitgeber die
pauschalen Sozialabgaben und Steuern künftig an eine
zentrale Stelle, die sich unter dem Dach der
Bundesknappschaft in Cottbus befindet.
Welche Neuregelungen sind wichtig, wenn der Lohn
zwischen 400 und 800 Euro liegt?
Arbeitnehmer, deren Lohn zwischen 400 und 800 Euro
liegt, arbeiten im so genannten Niedriglohnsektor.
Dieser wird ab dem 1. April 2003 dadurch gefördert,
dass Arbeitnehmer aus diesem Arbeitsentgelt
niedrigere Beiträge an die Rentenversicherung zu
zahlen haben. Je nach der Höhe des Lohnes zwischen
400 und 800 Euro steigt der Rentenbeitrag gleitend an,
auf maximal 9,75 Prozent bei einem Monatsverdienst
von 800 Euro. Der Arbeitgeber zahlt seinen regulären
vollen Beitragsanteil.
Wie viele Mini-Jobs können gleichzeitig ausgeübt werden?
Arbeitnehmer können mehrere Mini-Jobs gleichzeitig
ausüben, allerdings nicht beim gleichen Arbeitgeber.
Damit soll vermieden werden, dass normale
Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Mini-Jobs
aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen.
Achtung: Die Mini-Jobs dürfen ab 1. April 2003
zusammengenommen die 400 Euro-Grenze (derzeit
325 Euro) nicht überschreiten.
Ist der Mini-Job für den Arbeitnehmer in Zukunft auch
neben einem Hauptberuf abgaben- und steuerfrei?
Ja. Eine der wichtigsten Neuregelungen ab dem 1.
April 2003 lautet: Arbeitnehmer können neben ihrem
versicherungspflichtigen Hauptberuf einen einzigen
Mini-Job sozialversicherungs- und steuerfrei ausüben.
Ihr Arbeitgeber zahlt die üblichen Pauschalbeiträge
und -steuern. Jeder weitere Mini-Job ist dann allerdings
voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig, weil dieser zusammen mit dem Hauptberuf die Steuergrenze
übersteigt.
Gelten die neuen Mini-Job-Regeln auch für private
Haushalte?
Ja. Mini-Jobber können auch in Privathaushalten
beschäftigt werden. Im Großen und Ganzen gelten
hier dieselben Vorschriften für die Sozialversicherung
wie bei den anderen Mini-Jobs. Die Sozialbeiträge
sind hier jedoch nochmals geringer. Bei Mini-Jobs im
privaten Haushalt muss der Arbeitgeber nur jeweils
fünf Prozent Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Hinzu kommen zwei Prozent
pauschale Lohnsteuer, so dass die Abgaben- und
Steuerquote bei 12 Prozent liegt.
Um Mini-Jobs im Haushalt attraktiver zu machen, werden diese Arbeitsverhältnisse auch zu Gunsten des
Arbeitgebers steuerlich gefördert. Wer einen MiniJobber im haushaltsnahen Bereich beschäftigt, kann 10
Prozent seiner Aufwendungen, maximal jedoch 510
Euro im Jahr, von der Steuer absetzen.
Nähere Auskünfte erteilen gerne die Auskunfts- und
Beratungsstellen der LVA Oberbayern in München und
Rosenheim, die städtischen und staatlichen Versicherungsämter, die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Versichertenältesten der LVA
Oberbayern.
Wertstoffsammlung
Ab Samstag, den 1. März 2003, wird die Wertstoffsammlung auf den Wertstoffhöfen vereinfacht:
Aus den Sorten “PET-Flaschen” und “PE/PP-Flaschen
und Kanister”, wird die neue Sorte:
“Hohlkörper”
dazu gehören alle PET-Flaschen, Kanister bis 5 Liter
Volumen, alle Flaschen PE / PP
z.B. Getränkeflaschen, Spülmittelflaschen, Shampoo,
Speiseölflaschen, Instant-Tee, Honigflaschen, Kanister
u.s.w. Der Deckel muss nicht entfernt werden
Verwertungsbetrieb: RWE Umwelt Aichach GmbH
Hans-Martin-Schleyerstr. 3, 89415 Lauingen
METZGEREI
ZOGLER
(vorm. Winklhofer)
Margaretenstr. 4
ALTENMARKT
Tel. 0 86 21/28 93
Fleisch- und Wurstwaren · Eigene Herstellung
Zwergrippe
Metwurst
100 g
-,37 €
nach Braunschweiger Art
grob und fein
100 g
€
frische Blut- und Leberwurst
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 7.30-12.30/14-18 Uhr, Sa. 7 - 12 Uhr
-,65
Aus den Sorten “Becher und Schalen” und “Sonstige
Verpackungskunststoffe”, wird die neue Sorte:
“Sonstige Verpackungskunststoffe”
dazu gehören z. B. alle Becher und Schalen, sonstige
Kunststoffverpackungen, Verpackungseimer, Kanister
größer als 5 Liter Volumen.
z. B. Joghurtbecher, Frischkäseschalen, Obstschalen,
Blister, Folienverpackungen, Obstnetze, Pralineneinlagen, Kaffeevakuumverpackung u.s.w.
Verwertungsbetriebe: KUREC Kunststoffrecycling, Tor
Recklinghauserstraße, 44577 Castrop-Rauxel;
Sita Kunststoff Service GmbH, Dr.-Pierstr. 15, 06712
Bobitz-Torna; SVZ Sekundärrohstoffe, Südstraße,
02979 Spreewald
Einführungskurs in das Betreuungsrecht
Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Traunstein gibt
bekannt, dass die Veranstaltungsreihe für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte aus dem Landkreis Traunstein zwischen dem 30. Januar 2003 und
dem 27. März 2003 mit dem Titel “Einführung in das
Betreuungsrecht” stattfindet.
Wegen der Terminänderung werden die beiden letzten
Veranstaltungen nachfolgend nochmals bekannt
gegeben.
Donnerstag, 20. März 2003, 19.30 Uhr
Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
gebührenfrei, Ort: Landratsamt Traunstein, Casino
Ludwig-Thoma-Straße 2
Moderne Erkenntnisse zur Ursache und Entstehung der
Krankheit sowie Therapieansätze und medikamentöse
Behandlungsmöglichkeiten
Referent: Dr. Wolfgang König, Oberarzt im
Bezirkskrankenhaus Gabersee
Donnerstag, 27. März 2003, 19.30 Uhr
Krankheitsbilder I, Psychiatrische Erkrankungen im
Alter unter besonderer Berücksichtigung der Demenzerkrankungen, deren Behandlungsansätze und Therapiemöglichkeiten
gebührenfrei, Ort: Landratsamt Traunstein,
Ludwig-Thoma-Str. 2
Referent: Dr. Karl Frei, Oberarzt der gerontologischen
Abteilung im Bezirkskrankenhaus Gabersee
Beratung 2003
Rentenversicherer als Dienstleister vor Ort
Auch in diesem Jahr führen die Landesversicherungsanstalt (LVA) Oberbayern, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Bundesknappschaft in ganz Oberbayern wieder regelmäßig
gemeinsame Sprechtage durch. Für Ratsuchende ist es
dabei unerheblich, bei welchem Rentenversicherungsträger sie versichert sind.
Die beigefügte Terminübersicht informiert über alle
Orte und Termine im Jahr 2003. Eine entsprechende
Broschüre “Auskunft und Beratung - Termine und Orte
2003” kann bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der
LVA in München angefordert werden
- per Telefon: (089) 67 81 - 27 43
- per Fax: (089) 67 81 - 28 63
- per E-Mail: [email protected]
Außerdem steht die Broschüre im Internet zum
Download bereit (unter www.lva-oberbayern. de/beratung).
Traunstein 08 61 / 6 52 21 24.02., 10.03., 24.03. ,
Stadtplatz 39
jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr
14.04., 28.04., 12.05., 14.07., 11.08.,
(Stadtverwaltung)
und von 13:00 bis 15:30 Uhr
08.09., 22.09., 13.10., 27.10., 10.11., 24.11.,
08.12.2003
Kirchliche Nachrichten
“Mit Tobias auf dem Weg!”
So lautet der Titel der diesjährigen Exerzitien im Alltag.
Alle Interessierten sind eingeladen, sich in der Fastenzeit
Zeit zu nehmen für das biblische Buch Tobit, für sich und
Gott in den 4 Wochen wird das Buch Tobit abschnittsweise gelesen und die Teilnehmer sollen, zu Hause für
sich alleine, still werden (ca. 1/2 Stunde am Tag) und mit
Hilfe von Bildern, Impulsen und Spaziergängen sich
Gedanken machen, über das eigene Leben und über die
Beziehung zu Gott.
Alle Teilnehmer treffen sich einmal pro Woche, jeweils
Dienstagabend, 11.03./18.3./25.3./1.4./8.4. von 19.30
Uhr bis 21 Uhr im Kath. Pfarrheim Schulstr. 6 zum
gemeinsamen Austausch und Einstimmung auf die nächste Woche.
Genaueres und Anmeldemöglichkeit finden sie auf den
Handzetteln, die in den Kirchen aufliegen. Bei Fragen
stehen Fr. Gerlinde Papp oder Sabine Fett zur Verfügung.
Kinder suchen Tagesbetreuung Tageseltern suchen Kinder
Tagespflege - was ist das
Es ist eine regelmäßige Betreuung von Kindern, deren
Eltern berufstätig, in Ausbildung, alleinerziehend oder in
einer Notlage sind (z.B. keine Großeltern bei Arztbesuch).
Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren werden in einer
anderen Familie ganztags, halbtags oder auch nur stundenweise betreut.
Kinder finden in der Tagespflege:
- individuelle Zuwendung
- “Geschwister” und Spielkameraden
- eine weitere Familie als soziales Lernfeld
Es ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die bezahlt
wird. Die Vermittlung ist kostenlos.
Werden Sie in der Tagespflege tätig
- wenn Sie Lust, Freude und Erfahrung im Umgang mit
Kindern haben,
- wenn Sie sich mit Ihrer
● Pflasterverlegung Familie über die Aufnahme
eines
oder
mehrerer
● Gartenanlagen
Tagespflegekinder
geeinigt
● Natursteinmauern
haben,
● Pflege u.v.m.
- wenn Sie Spielgefährten
für Ihr(e) Kind(er) suchen,
- wenn Sie genügend Platz
im Haus/Wohnung haben,
- wenn Sie bereit sind, mit
Tel. 0 86 28/98 73 41 Eltern des Kindes partner-
Alztaler
Gartenbau
schaftlich zusammenzuarbeiten,
- wenn Sie diese Aufgabe nicht als kurzfristigen
Zwischenjob ansehen.
Es kann auch an einem Ausbildungskurs teilgenommen
werden.
Unsere Pfarrei versucht mit diesem Angebot zwischen
hilfsbereiten und hilfsbedürftigen Familien zu vermitteln.
Suchen Sie eine geeignete Tagesbetreuung für Ihr Kind
oder möchten Sie in der Tagesbetreuung tätig werden, so
wenden Sie sich an J. Stöckl Tel. 08621/63801.
Bei allen Gottesdiensten und Rosenkränzen wird eingeladen zum Gebet um den Frieden.
In Rabenden ist am Samstag, 08. März, um 15.45 Uhr
Rosenkranz für den Frieden.
Den 19 Uhr-Vorabendgottesdienst in Altenmarkt am
Samstag, 8. März, gestaltet die Saitenmusik Bayerl
musikalisch mit. Der 9 Uhr-Gottesdienst am Sonntag,
9. März, ist in Rabenden.
Familiengottesdienst zum 1. Fastensonntag ist am 9.
März, um 10.30 Uhr in Baumburg.
KAB, Frauenbund und PGR laden ein zum Bibelabend
mit Sabine Fett am Mittwoch, 12. März, um 20 Uhr im
Pfarrheim.
Die Kath. Landvolkbewegung lädt ein zu einem familienpolitischen Abend, „ Unseren Kindern eine Heimat
im Dorf und Pfarrei geben“ ebenfalls am Mittwoch, 12.
März, 20 Uhr in Asten.
Am Freitag, 14. März ist um 19 Uhr in Kirchberg
Kreuzwegandacht.
Am 15./16. März ist Caritas-Kirchensammlung, vom
17.03. – 24.03. Caritas-Haussammlung.
Der 19-Uhr Vorabendgottesdienst am Samstag, 15.
März, ist in Rabenden, am Sonntag, 16. März ist um 9
Uhr in Altenmarkt Amt und um 10.30 Uhr in
Baumburg Pfarrgottesdienst.
Kinderkino ist wieder am Montag, 17. März um 15
Uhr im Pfarrheim – und um 18 Uhr Jugendkino.
Am Josefitag, Mittwoch, 19. März ist um 9 Uhr in
Altenmarkt Jahramt des Männervereins.
Herzliche Einladung an alle Pfarrangehörigen.
Zur Pfarrversammlung am Josefitag, Mittwoch, 19.
März, um 20 Uhr im Pfarrsaal ergeht herzliche
Einladung an jung und alt. Kreuzwegandacht ist in
Altenmarkt am Freitag, 21. März schon um 16 Uhr.
Die Sammlung für die Altenmarkter Kirchenheizungskosten erbrachte 225 Euro. Vergelt´s Gott!
Zum Musical „Jesus Christ Superstar“ in Eggenfelden
am Samstag, 29. März, fährt auf Dekantsebene ein Bus,
Abfahrt ca. 17.30 Uhr. Anmeldung und Näheres bei
Fam. Obermayer, Tel. 08621/61881.
Misereor-Sammlung ist am 5. Fastensonntag 06. April.
Spenden können auch – mit Vermerk „Misereor“ – bei
der Raiffeisenbank auf Konto-Nr. 101583, BLZ 701 691
06 eingezahlt werden.
Pfarrbüro-Öffnungszeiten:
Montag,
Dienstag,
Donnerstag, Freitag, jeweils von 9 – 12 Uhr und am
Dienstag auch von 13 – 17 Uhr (Tel. 2753) Am
Mittwoch ist das Pfarrbüro geschlossen.
Pfarrbücherei-Öffnungszeiten: Dienstag u. Freitag
jeweils von 16 – 18.30 Uhr (Tel. 62318).
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Trostberg, Schulstraße 22,
Tel. 0 86 21/97 98 90
Traunreut, Nansenstraße 4,
Tel. 0 86 69/8 59 95
In freundlicher Zusammenarbeit mit der Gemeinde Altenmarkt
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der 1. Bürgermeister der Gde. A. a. d. A. Horst Meier und Geschäftsleiter Horst Rieplhuber
Herausgeber: O&P WERBUNG · Marienplatz 7 · 83308 Trostberg · Tel. 0 86 21/6 43 93 · Fax 6 43 96
(Veranstaltungstermine und Textinhalte außer Verantwortung der Redaktion)
Druck: RaiBi Druck · Hauptstraße 38 · 83352 Altenmarkt · Tel. 0 86 21/6 32 37
nächste Ausgabe am Sa, 22. 3. 2003/Verteilung mit der Tagespost an alle Haushalte, inkl. „Keine Reklame einwerfen“