Allgemeines - Gemeinde Altenmarkt ad Alz
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Allgemeines - Gemeinde Altenmarkt ad Alz
Jugendkino Altenmarkt Montag, den 17.03.2003 um 18.00 Uhr im Pfarrheim den Film: PHILADELPHIA, Dauer: 120 min Der Film wendet sich an alle Jugendlichen ab 12 Jahre. Ein junger Anwalt (Tom Hanks) arbeitet sehr erfolgreich in einer bekannten Anwaltskanzlei. Niemand in seinem beruflichen Umfeld ahnt allerdings etwas davon, dass er schwer krank ist. Er hat sich mit dem tödlichen AIDS-Virus infiziert. Als die Folgen dieser Krankheit auch äußerlich sichtbar werden, kündigt man ihm den Job. Das will er sich aber nicht gefallen lassen. Die Suche nach einem Anwalt, der ihn in diesem Rechtsstreit vertreten soll, gestaltet sich jedoch sehr schwierig. Schließlich findet er einen jungen Kollegen (Denzel Washington), der genügend Mut hat, gegen die mächtige Anwaltskanzlei vor Gericht zu gehen. Ein Kampf, der dem Kranken und seiner Umgebung alles abverlangt beginnt.... Allgemeines Achtung junge Leute: Kein umfassender Schutz durch Rentenversicherung bei teilweiser Erwerbsminderung Vor zwei Jahren, Anfang Januar 2001, trat die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Aus diesem Anlass weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Oberbayern erneut darauf hin, dass als Folge dieser Reform für jüngere Versicherte das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert ist. Bis 2001 war für die Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit die bisherige Tätigkeit des Antragstellers von entscheidender Bedeutung. Konnte diese Tätigkeit aus medizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, so lag Berufsunfähigkeit vor. Der Versicherte konnte vom Rentenversicherer zur weiteren Sicherung seines Lebensunterhalts nicht auf jede beliebige, sondern nur auf eine zumutbare Tätigkeit verwiesen werden. Die Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von Berufsschutz. Seit dem 1. Januar 2001 ist dieser Berufsschutz für jüngere Versicherte weggefallen. Nunmehr genügt für diese Personengruppe eine nur noch berufsbezogene Einschränkung des Leistungsvermögens nicht mehr für eine Rentengewährung. Nur für alle vor dem 2. Januar 1961 Geborenen hat der Gesetzgeber eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen. Dieser Personenkreis kann bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Jüngere Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, sollten sich von Experten der Rentenversicherungsträger beraten lassen, welche Leistungen ihnen die gesetzliche Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsminderung weiterhin bietet. Vor dem eventuellen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten nicht nur die Tarife verschiedener Anbieter, sondern auch deren Vertragsbedingungen genau studiert werden. Nähere Auskünfte erteilen gerne die Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA Oberbayern in München und Rosenheim, die städtischen und staatlichen Ver- sicherungsämter, die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Versichertenältesten der LVA Oberbayern. Bekanntmachung über topographische Geländeaufnahmen Das Bayerische Landesvermessungsamt führt im Landkreisgebiet Vermessungsarbeiten durch, um die topographischen Gegenstände und die Geländeformen zu erfassen. Als Ergebnis entstehen Höhenlinienkarten und sog. Digitale Geländemodelle, die die Geländeoberfläche mathematisch beschreiben. Diese Höhennachweise werden für das ganze Land systematisch erstellt. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Planungen und bilden die Grundlage für alle topographischen Karten, die für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung unentbehrlich sind. Bei den topographischen Feldvermessungen werden die aufgenommenen Geländepunkte vorübergehend mit kleinen weißen Papierstreifen gekennzeichnet. Während der Arbeiten müssen nicht nur Äcker, Wiesen und Waldgrundstücke, sondern auch Hofräume und Gärten betreten werden. Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.07.1970 regelt die Befugnis zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Bayerisches Landesvermessungsamt Postanschrift: Postfach 22 00 04, 80535 München Dienstgebäude: Alexandrastr. 4, 80538 München, Tel. (089) 21 29 - 01 Die neuen Mini-Jobs kommen ab dem 1. April 2003 Zum 1. April 2003 treten Neuregelungen für die so genannten Mini-Jobs in Kraft. In Fragen und Antworten hier die wichtigsten Inhalte der neuen Bestimmungen: Was sind Mini-Jobs? Mini-Jobs sind zum einen so genannte geringfügige Beschäftigungen, in denen bisher eine Wochenstun- Sorgenfrei bauen mit... Bau-Ederer MICHL RAUMAUSSTATTUNG POLSTERWERKSTATT Hauptstr. 41 · 83352 Altenmarkt Tel. 0 86 21/27 81 · Fax 31 51 Bauunternehmen schlüsselfertiges Bauen Fabrikstraße 2 · 83119 Obing Tel. 0 86 24/876 777 Fax 0 86 24/876 780 www.ederer-haus.de Fordern Sie kostenlose Infos an! dengrenze eingehalten werden muss. Es darf nur weniger als 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Da außerdem der monatliche Bruttoverdienst 325 Euro nicht übersteigen darf, werden sie auch 325 Euro-Jobs genannt. Ab 1. April 2003 steigt diese Obergrenze auf monatliche 400 Euro, und die Beschränkung der Arbeitszeit auf 15 Stunden pro Woche entfällt ersatzlos. Somit ist künftig nur die Höhe des Lohnes ausschlaggebend dafür, ob ein Mini-Job vorliegt oder nicht. Mini-Jobs haben einen großen Vorteil. Sie sind für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Das heißt, Mini-Jobber erhalten ihren Lohn “brutto für netto” - ab 1. April im Höchstfall also 400 Euro. Auch eine rein zeitlich begrenzte Arbeit (so genannte kurzfristige Beschäftigung) kann ein Mini-Job sein. Voraussetzung ist hier, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Tage arbeitet, oder sich der Job bei einer Fünf-Tage-Woche auf zwei Monate beschränkt. Daran ändert sich auch künftig nichts. Wie hoch sind bei einem Mini-Job ab 1. April 2003 die Sozialabgaben, und wer zahlt sie? Auch auf Mini-Jobs müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Hier zahlt allein der Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer ist der Mini-Job abgabenfrei. Wer als Arbeitgeber einen Mini-Jobber beschäftigt, zahlt für diesen ab 1. April 2003 pauschal 23 Prozent Sozialversicherungsbeitrag (11 Prozent Kranken- und 12 Prozent Rentenversicherung). Außerdem führt der Arbeitgeber noch zwei Prozent pauschale Lohnsteuer ab. Macht unterm Strich also insgesamt 25 Prozent Abgaben- und Steuerbelastung. Wie bisher kann der Mini-Jobber die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus eigener Tasche aufstocken, um die Vorteile vollwertiger Beitragszeiten in Anspruch nehmen zu können. Den Arbeitgebern winkt ab 1. April 2003 ein wichtiger Vorteil, nämlich ein erheblicher Bürokratieabbau im Lohnbüro. So entrichtet der Arbeitgeber die pauschalen Sozialabgaben und Steuern künftig an eine zentrale Stelle, die sich unter dem Dach der Bundesknappschaft in Cottbus befindet. Welche Neuregelungen sind wichtig, wenn der Lohn zwischen 400 und 800 Euro liegt? Arbeitnehmer, deren Lohn zwischen 400 und 800 Euro liegt, arbeiten im so genannten Niedriglohnsektor. Dieser wird ab dem 1. April 2003 dadurch gefördert, dass Arbeitnehmer aus diesem Arbeitsentgelt niedrigere Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen haben. Je nach der Höhe des Lohnes zwischen 400 und 800 Euro steigt der Rentenbeitrag gleitend an, auf maximal 9,75 Prozent bei einem Monatsverdienst von 800 Euro. Der Arbeitgeber zahlt seinen regulären vollen Beitragsanteil. Wie viele Mini-Jobs können gleichzeitig ausgeübt werden? Arbeitnehmer können mehrere Mini-Jobs gleichzeitig ausüben, allerdings nicht beim gleichen Arbeitgeber. Damit soll vermieden werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Mini-Jobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Achtung: Die Mini-Jobs dürfen ab 1. April 2003 zusammengenommen die 400 Euro-Grenze (derzeit 325 Euro) nicht überschreiten. Ist der Mini-Job für den Arbeitnehmer in Zukunft auch neben einem Hauptberuf abgaben- und steuerfrei? Ja. Eine der wichtigsten Neuregelungen ab dem 1. April 2003 lautet: Arbeitnehmer können neben ihrem versicherungspflichtigen Hauptberuf einen einzigen Mini-Job sozialversicherungs- und steuerfrei ausüben. Ihr Arbeitgeber zahlt die üblichen Pauschalbeiträge und -steuern. Jeder weitere Mini-Job ist dann allerdings voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig, weil dieser zusammen mit dem Hauptberuf die Steuergrenze übersteigt. Gelten die neuen Mini-Job-Regeln auch für private Haushalte? Ja. Mini-Jobber können auch in Privathaushalten beschäftigt werden. Im Großen und Ganzen gelten hier dieselben Vorschriften für die Sozialversicherung wie bei den anderen Mini-Jobs. Die Sozialbeiträge sind hier jedoch nochmals geringer. Bei Mini-Jobs im privaten Haushalt muss der Arbeitgeber nur jeweils fünf Prozent Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Hinzu kommen zwei Prozent pauschale Lohnsteuer, so dass die Abgaben- und Steuerquote bei 12 Prozent liegt. Um Mini-Jobs im Haushalt attraktiver zu machen, werden diese Arbeitsverhältnisse auch zu Gunsten des Arbeitgebers steuerlich gefördert. Wer einen MiniJobber im haushaltsnahen Bereich beschäftigt, kann 10 Prozent seiner Aufwendungen, maximal jedoch 510 Euro im Jahr, von der Steuer absetzen. Nähere Auskünfte erteilen gerne die Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA Oberbayern in München und Rosenheim, die städtischen und staatlichen Versicherungsämter, die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Versichertenältesten der LVA Oberbayern. Wertstoffsammlung Ab Samstag, den 1. März 2003, wird die Wertstoffsammlung auf den Wertstoffhöfen vereinfacht: Aus den Sorten “PET-Flaschen” und “PE/PP-Flaschen und Kanister”, wird die neue Sorte: “Hohlkörper” dazu gehören alle PET-Flaschen, Kanister bis 5 Liter Volumen, alle Flaschen PE / PP z.B. Getränkeflaschen, Spülmittelflaschen, Shampoo, Speiseölflaschen, Instant-Tee, Honigflaschen, Kanister u.s.w. Der Deckel muss nicht entfernt werden Verwertungsbetrieb: RWE Umwelt Aichach GmbH Hans-Martin-Schleyerstr. 3, 89415 Lauingen METZGEREI ZOGLER (vorm. Winklhofer) Margaretenstr. 4 ALTENMARKT Tel. 0 86 21/28 93 Fleisch- und Wurstwaren · Eigene Herstellung Zwergrippe Metwurst 100 g -,37 € nach Braunschweiger Art grob und fein 100 g € frische Blut- und Leberwurst Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 7.30-12.30/14-18 Uhr, Sa. 7 - 12 Uhr -,65 Aus den Sorten “Becher und Schalen” und “Sonstige Verpackungskunststoffe”, wird die neue Sorte: “Sonstige Verpackungskunststoffe” dazu gehören z. B. alle Becher und Schalen, sonstige Kunststoffverpackungen, Verpackungseimer, Kanister größer als 5 Liter Volumen. z. B. Joghurtbecher, Frischkäseschalen, Obstschalen, Blister, Folienverpackungen, Obstnetze, Pralineneinlagen, Kaffeevakuumverpackung u.s.w. Verwertungsbetriebe: KUREC Kunststoffrecycling, Tor Recklinghauserstraße, 44577 Castrop-Rauxel; Sita Kunststoff Service GmbH, Dr.-Pierstr. 15, 06712 Bobitz-Torna; SVZ Sekundärrohstoffe, Südstraße, 02979 Spreewald Einführungskurs in das Betreuungsrecht Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Traunstein gibt bekannt, dass die Veranstaltungsreihe für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte aus dem Landkreis Traunstein zwischen dem 30. Januar 2003 und dem 27. März 2003 mit dem Titel “Einführung in das Betreuungsrecht” stattfindet. Wegen der Terminänderung werden die beiden letzten Veranstaltungen nachfolgend nochmals bekannt gegeben. Donnerstag, 20. März 2003, 19.30 Uhr Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis gebührenfrei, Ort: Landratsamt Traunstein, Casino Ludwig-Thoma-Straße 2 Moderne Erkenntnisse zur Ursache und Entstehung der Krankheit sowie Therapieansätze und medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten Referent: Dr. Wolfgang König, Oberarzt im Bezirkskrankenhaus Gabersee Donnerstag, 27. März 2003, 19.30 Uhr Krankheitsbilder I, Psychiatrische Erkrankungen im Alter unter besonderer Berücksichtigung der Demenzerkrankungen, deren Behandlungsansätze und Therapiemöglichkeiten gebührenfrei, Ort: Landratsamt Traunstein, Ludwig-Thoma-Str. 2 Referent: Dr. Karl Frei, Oberarzt der gerontologischen Abteilung im Bezirkskrankenhaus Gabersee Beratung 2003 Rentenversicherer als Dienstleister vor Ort Auch in diesem Jahr führen die Landesversicherungsanstalt (LVA) Oberbayern, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Bundesknappschaft in ganz Oberbayern wieder regelmäßig gemeinsame Sprechtage durch. Für Ratsuchende ist es dabei unerheblich, bei welchem Rentenversicherungsträger sie versichert sind. Die beigefügte Terminübersicht informiert über alle Orte und Termine im Jahr 2003. Eine entsprechende Broschüre “Auskunft und Beratung - Termine und Orte 2003” kann bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der LVA in München angefordert werden - per Telefon: (089) 67 81 - 27 43 - per Fax: (089) 67 81 - 28 63 - per E-Mail: [email protected] Außerdem steht die Broschüre im Internet zum Download bereit (unter www.lva-oberbayern. de/beratung). Traunstein 08 61 / 6 52 21 24.02., 10.03., 24.03. , Stadtplatz 39 jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr 14.04., 28.04., 12.05., 14.07., 11.08., (Stadtverwaltung) und von 13:00 bis 15:30 Uhr 08.09., 22.09., 13.10., 27.10., 10.11., 24.11., 08.12.2003 Kirchliche Nachrichten “Mit Tobias auf dem Weg!” So lautet der Titel der diesjährigen Exerzitien im Alltag. Alle Interessierten sind eingeladen, sich in der Fastenzeit Zeit zu nehmen für das biblische Buch Tobit, für sich und Gott in den 4 Wochen wird das Buch Tobit abschnittsweise gelesen und die Teilnehmer sollen, zu Hause für sich alleine, still werden (ca. 1/2 Stunde am Tag) und mit Hilfe von Bildern, Impulsen und Spaziergängen sich Gedanken machen, über das eigene Leben und über die Beziehung zu Gott. Alle Teilnehmer treffen sich einmal pro Woche, jeweils Dienstagabend, 11.03./18.3./25.3./1.4./8.4. von 19.30 Uhr bis 21 Uhr im Kath. Pfarrheim Schulstr. 6 zum gemeinsamen Austausch und Einstimmung auf die nächste Woche. Genaueres und Anmeldemöglichkeit finden sie auf den Handzetteln, die in den Kirchen aufliegen. Bei Fragen stehen Fr. Gerlinde Papp oder Sabine Fett zur Verfügung. Kinder suchen Tagesbetreuung Tageseltern suchen Kinder Tagespflege - was ist das Es ist eine regelmäßige Betreuung von Kindern, deren Eltern berufstätig, in Ausbildung, alleinerziehend oder in einer Notlage sind (z.B. keine Großeltern bei Arztbesuch). Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren werden in einer anderen Familie ganztags, halbtags oder auch nur stundenweise betreut. Kinder finden in der Tagespflege: - individuelle Zuwendung - “Geschwister” und Spielkameraden - eine weitere Familie als soziales Lernfeld Es ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die bezahlt wird. Die Vermittlung ist kostenlos. Werden Sie in der Tagespflege tätig - wenn Sie Lust, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, - wenn Sie sich mit Ihrer ● Pflasterverlegung Familie über die Aufnahme eines oder mehrerer ● Gartenanlagen Tagespflegekinder geeinigt ● Natursteinmauern haben, ● Pflege u.v.m. - wenn Sie Spielgefährten für Ihr(e) Kind(er) suchen, - wenn Sie genügend Platz im Haus/Wohnung haben, - wenn Sie bereit sind, mit Tel. 0 86 28/98 73 41 Eltern des Kindes partner- Alztaler Gartenbau schaftlich zusammenzuarbeiten, - wenn Sie diese Aufgabe nicht als kurzfristigen Zwischenjob ansehen. Es kann auch an einem Ausbildungskurs teilgenommen werden. Unsere Pfarrei versucht mit diesem Angebot zwischen hilfsbereiten und hilfsbedürftigen Familien zu vermitteln. Suchen Sie eine geeignete Tagesbetreuung für Ihr Kind oder möchten Sie in der Tagesbetreuung tätig werden, so wenden Sie sich an J. Stöckl Tel. 08621/63801. Bei allen Gottesdiensten und Rosenkränzen wird eingeladen zum Gebet um den Frieden. In Rabenden ist am Samstag, 08. März, um 15.45 Uhr Rosenkranz für den Frieden. Den 19 Uhr-Vorabendgottesdienst in Altenmarkt am Samstag, 8. März, gestaltet die Saitenmusik Bayerl musikalisch mit. Der 9 Uhr-Gottesdienst am Sonntag, 9. März, ist in Rabenden. Familiengottesdienst zum 1. Fastensonntag ist am 9. März, um 10.30 Uhr in Baumburg. KAB, Frauenbund und PGR laden ein zum Bibelabend mit Sabine Fett am Mittwoch, 12. März, um 20 Uhr im Pfarrheim. Die Kath. Landvolkbewegung lädt ein zu einem familienpolitischen Abend, „ Unseren Kindern eine Heimat im Dorf und Pfarrei geben“ ebenfalls am Mittwoch, 12. März, 20 Uhr in Asten. Am Freitag, 14. März ist um 19 Uhr in Kirchberg Kreuzwegandacht. Am 15./16. März ist Caritas-Kirchensammlung, vom 17.03. – 24.03. Caritas-Haussammlung. Der 19-Uhr Vorabendgottesdienst am Samstag, 15. März, ist in Rabenden, am Sonntag, 16. März ist um 9 Uhr in Altenmarkt Amt und um 10.30 Uhr in Baumburg Pfarrgottesdienst. Kinderkino ist wieder am Montag, 17. März um 15 Uhr im Pfarrheim – und um 18 Uhr Jugendkino. Am Josefitag, Mittwoch, 19. März ist um 9 Uhr in Altenmarkt Jahramt des Männervereins. Herzliche Einladung an alle Pfarrangehörigen. Zur Pfarrversammlung am Josefitag, Mittwoch, 19. März, um 20 Uhr im Pfarrsaal ergeht herzliche Einladung an jung und alt. Kreuzwegandacht ist in Altenmarkt am Freitag, 21. März schon um 16 Uhr. Die Sammlung für die Altenmarkter Kirchenheizungskosten erbrachte 225 Euro. Vergelt´s Gott! Zum Musical „Jesus Christ Superstar“ in Eggenfelden am Samstag, 29. März, fährt auf Dekantsebene ein Bus, Abfahrt ca. 17.30 Uhr. Anmeldung und Näheres bei Fam. Obermayer, Tel. 08621/61881. Misereor-Sammlung ist am 5. Fastensonntag 06. April. Spenden können auch – mit Vermerk „Misereor“ – bei der Raiffeisenbank auf Konto-Nr. 101583, BLZ 701 691 06 eingezahlt werden. Pfarrbüro-Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, jeweils von 9 – 12 Uhr und am Dienstag auch von 13 – 17 Uhr (Tel. 2753) Am Mittwoch ist das Pfarrbüro geschlossen. Pfarrbücherei-Öffnungszeiten: Dienstag u. Freitag jeweils von 16 – 18.30 Uhr (Tel. 62318). ...seit über 20 Jahren in Altenmarkt WIR HELFEN WEITER Erd- und Feuerbestattung Überführung · Vorsorge Sprechen Sie zuerst mit uns. Wir beraten Sie, kommen auf Wunsch ins Haus, erledigen alle Behördengänge und Besorgungen, verrechnen Ihre Ansprüche an Sterbegeldern. Große Auswahl an Särgen, Ausstattungen und Urnen. Zeitungsanzeigen, Trauerdrucksachen, Kränze, Blumen. Tag und Nacht dienstbereit Altenmarkt, Alzweg 12, Fr. Schwenk, Tel. 0 86 21/48 83 Trostberg, Schulstraße 22, Tel. 0 86 21/97 98 90 Traunreut, Nansenstraße 4, Tel. 0 86 69/8 59 95 In freundlicher Zusammenarbeit mit der Gemeinde Altenmarkt Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der 1. Bürgermeister der Gde. A. a. d. A. Horst Meier und Geschäftsleiter Horst Rieplhuber Herausgeber: O&P WERBUNG · Marienplatz 7 · 83308 Trostberg · Tel. 0 86 21/6 43 93 · Fax 6 43 96 (Veranstaltungstermine und Textinhalte außer Verantwortung der Redaktion) Druck: RaiBi Druck · Hauptstraße 38 · 83352 Altenmarkt · Tel. 0 86 21/6 32 37 nächste Ausgabe am Sa, 22. 3. 2003/Verteilung mit der Tagespost an alle Haushalte, inkl. „Keine Reklame einwerfen“