achse 2 2014

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achse 2 2014
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2014
INFORMATIONEN FÜR TRANSPORTUNTERNEHMER IM INTERNATIONALEN GÜTERVERKEHR
AUF ACHSE 1/2013
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AIST-Mitgliederversammlung 2015
Foto: Gordon Gross_pixelio.de
Veranstaltungsort der AIST-Mitgliederversammlung im kommenden Jahr ist
wieder Berlin.
Termin ist Samstag, 30. Mai 2015.
Für den Vorabend ist traditionell eine kulturelle Veranstaltung geplant.
Unternehmen, die von der AIST langjährig betreut werden
20 Jahre
Johann Kopp - Nationale und Internationale Kühltransporte, Röttenbach
Scheimann Transport GmbH, Schwerin
15 Jahre
Intern. Humanitärer Paketdienst Waldemar Bender, Westerburg
Stöhr Trans Peter Stöhr, Karlstadt-Stetten
Thermotraffic GmbH Intern. Kühlspedition, Versmold
GTLS - General Trading and Logistic Services GmbH, Berlin
Automotive Interior World GmbH & Co. KG, Neuensalz
10 Jahre
Gebr. Förster GmbH Großschlachterei – Zerlegebetrieb, Grünsfeld
Peter Lonsdorfer GmbH & Co. KG, Husum
EURO TRANS Hasan Erdem e.K., Mogendorf
Scholz Umzüge Möbelspedition GmbH, Berlin
BAG-Mautstatistik: Ergebnisse der ersten drei Quartale 2014
Nach den ersten drei Quartalen des Jahres 2014
betrug die Fahrleistung der Lkw ab 12 t zulässigem
Gesamtgewicht auf mautpflichtigen Straßen 21,1
Mrd. Kilometer und lag damit 3,2 % über dem
entsprechenden Wert des Vorjahres. Bei der
statistischen Auswertung wurden auch die ab dem
1. August 2012 zusätzlichen Abschnitte von
mautpflichtigen Bundesstraßen berücksichtigt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die prozentuale
Verteilung der Fahrleistung unterteilt nach den fünf
zahlenmäßig stärksten Zulassungsstaaten sowie
den restlichen EU-Staaten und Staaten außerhalb
der EU.
Anteil der Fahrleistung nach Nationalität in den ersten drei Quartalen
2014
Fahrleistung in Mrd. Kilometer in den ersten drei Quartalen
Weitere Angaben sowie Erläuterungen www.bag.bund.de,Rubrik Verkehrsaufgaben- Statistik.
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AUF ACHSE 2/2014
AUF ACHSE...
Spesen für Essen bzw. Übernachtungen bekommen rund zwei
Drittel der befragten Kraftfahrer vergütet, wobei der Anteil der
deutschen Kraftfahrer, die Spesen erhalten, besonders hoch
ist.
Obwohl sich nicht wenige Kraftfahrer eine bessere Entlohnung
und mehr Freizeit wünschen, würde über die Hälfte der
befragten Kraftfahrer ihren Beruf erneut ergreifen.
Arbeitsbedingungen von
Kraftfahrern –
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im
Zeitraum zwischen April und Juni 2014 bundesweit in- und
ausländische Kraftfahrer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt
und die Ergebnisse in einem Sonderbericht veröffentlicht.
Mit mehr als 1.800 Befragten zählt die Erhebung zu den
umfangreichsten ihrer Art. Im Mittelpunkt der Untersuchung
stehen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Tages- und
Wochenruhezeiten der Kraftfahrer sowie deren Zufriedenheit
mit ihrem Beruf und den vorherrschenden Rahmenbedingungen.
Im Ergebnis zeigen sich insbesondere Unterschiede zwischen
Kraftfahrern aus den jungen und den alten EU-Mitgliedstaaten.
So ist der Anteil der Kraftfahrer, die ihre Wochenruhezeit im
Fahrzeug verbringen, bei Kraftfahrern aus den jungen EUMitgliedstaaten vergleichsweise höher als bei jenen aus
Deutschland bzw. aus den alten EU- Mitgliedstaaten.
Entsprechend seltener sind die befragten Kraftfahrer aus Mittel, Ost- und Südosteuropa am Wochenende zu Hause. Die
Übernachtungsmöglichkeiten auf Auto- und Rasthöfen werden
nur von einem kleinen Teil aller befragten Kraftfahrer genutzt.
Lediglich ein geringer Anteil der Befragten verbringt seine
Ruhezeiten in Hotels oder Pensionen. Dies gilt sowohl für die
Wochen- als auch für die Tagesruhezeiten. Obwohl die
befragten Kraftfahrer in Teilen viel Zeit im Fahrzeug verbringen,
wird das Platzangebot in der Fahrer- bzw. Schlafkabine von
rund drei Viertel der Befragten als ausreichend angesehen.
Ein Großteil der Befragten nutzt regelmäßig die sanitären
Einrichtungen der deutschen Auto- und Rasthöfe, rund die
Hälfte kehrt regelmäßig in Bistros bzw. Restaurants auf Autound Rasthöfen in Deutschland ein. Die Qualität der an Rastund Autohöfen bestehenden Angebote wird von den Befragten
mehrheitlich mit gut oder akzeptabel bewertet.
Das BAG hat den siebten
Turnusbericht zu den Arbeitsbedingungen in Güterverkehr
und Logistik erstellt. Der Fokus
des Berichts liegt auf den
Berufsfeldern der Kaufleute für
Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Spedition und
Logistikdienstleistung und den Schifffahrtskaufleuten.
Entsprechend der moderaten wirtschaftlichen Entwicklung im
Jahr 2013 ergab sich eine in großen Teilen stabile Anzahl
von Beschäftigten im Bereich der untersuchten
kaufmännischen Berufe im Vergleich zum Vorjahr. Bei allen
drei Berufsbildern übersteigt der Anteil der weiblichen
Beschäftigten den Durchschnitt der weiblichen Beschäftigten
in der Verkehrsbranche. Ausländische Beschäftigte stellen bei
keinem Berufsbild einen hohen Anteil der Beschäftigten.
Sowohl bei den Schifffahrtskaufleuten als auch bei den
Speditions- und Logistikkaufleuten fällt der im Vergleich zum
bundesweiten Durchschnitt hohe Anteil junger Arbeitnehmer
auf. Gleichzeitig wird nur ein geringer Anteil Beschäftigter
im fortgeschrittenen Alter registriert. Anders stellt sich die
Altersstruktur bei den KEP-Kaufleuten dar: Wenige junge
Beschäftigte stehen einem hohen Anteil Beschäftigter im
fortgeschrittenen Alter gegenüber.
Lidl wählt Iveco für die größte LNG Flotte Italiens
konstruiert wurden. Die 330 PS
starkem Fahrzeuge sind nicht
nur sauber, sondern auch
aufgrund eines anderen
Verbrennungsprozesses sehr
leise. Ein besonderer Vorteil,
weil die Supermärkte i.d.R. im
Stadtbereich liegen.
Betrieben werden die 15 Einheiten vom Logistikspezialisten
LC3, der sich auf den temperaturgeführten Transport
spezialisiert hat und die Erdgas-Flotte auf 50 Einheiten von
Iveco ausbauen wird. LNG wird anerkanntermaßen als der
„sauberste“ Kraftstoff
betrachtet. Gerade im
Lebensmitteltransport ist das natürlich die sinnvolle Ergänzung
einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Aufgrund des
kohlenstoffarmen Erdgases (Methan) sind 95% weniger Partikel
im Abgas enthalten. Im Schnitt kann man zudem von 35%
weniger NOX Emissionen und bis zu 10% weniger CO2 Ausstoß
ausgehen. Wegen des günstigeren Kraftstoffpreises sind die
Betriebskosten zudem niedriger.
Iveco, die Nutzfahrzeugmarke von CNH Industrial, arbeitet mit
dem Logistiker LC3 zusammen, um in Italien Supermärkte von
Lidl (Lidl Italia) umweltfreundlich zu versorgen. 15 StralisSattelzugmaschinen mit Flüssiggasantrieb (LNG, liquified
natural gas) gehen dazu in den Dienst.
Mit dieser Aufgabe festigt CNH Industrial seine Position als
Vorreiter bei der Verwendung dieses sauberen und leise
verbrennenden Kraftstoffs. Lidl wiederum positioniert sich damit
als ein umweltfreundliches Unternehmen, das auch bereit ist,
neue Wege in der Versorgung ihrer Märkte mit
temperaturgeführt transportierten Lebensmitteln zu gehen. Für
die Versorgung etlicher der 570 Standorte wird Lidl 2015 über
die größte Flotte von Erdgasfahrzeugen verfügen.
Umgesetzt wird dieser Anspruch über die Verwendung von von
15 Sattelzugmaschinen des Typs Iveco Stralis HiRoad mit
Erdgasmotoren von FPT Industrial, dem Motorenspezialisten
von CNH Industrial. Dabei handelt es sich um Triebwerke aus
der Cursor 8 Baureihe, die über umfangreiche Modifikationen
für die Verwendung von Erdgas mit der Abgasstufe Euro VI
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Foto: Dieter Schütz_pixelio.de
Turnusbericht zur
Arbeitsmarktsituation 2014-II
AUF ACHSE...
Zwischen den Zeilen
Von Klaus Krohn mit freundlicher Genehmigung der VerkehrsRundschau
Endet die tatsächliche Beschäftigung unerwartet vorzeitig,
etwa bei fristloser Kündigung, ist es in der Regel nicht
möglich, das Papier in der Kürz der Zeit zu verfassen
und am gleichen Tag zu übergeben. Hier bleibt dem
Arbeitgeber eine angemessene Frist, dies ohne
Verzögerung nachzuholen.
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, ist in
der Regel ein Arbeitszeugnis zu verfassen. Nicht selten
gibt dieses Papier Anlass zum Streit.
Deshalb hier einige wichtige Regeln für Form und lnhalt.
Einer Ihrer Kraftfahrer scheidet auf eigenen Wunsch aus
Ihrem Unternehmen aus. Das von Ihnen erteilte
Arbeitszeugnis endet mit den Sätzen: „Herr K. scheidet
zum 31. Dezember 2014 auf eigenen Wunsch aus
unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die
Zukunft alles Gute.“
Der betreffende Herr K. ist jedoch erbost, weil er der
Auffassung ist, der Schlusssatz sei unzureichend und
entwerte sein gutes Zeugnis. Er fordert die Formulierung
„Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit
und wünschen ihm für seine private und berufliche
Zukunft alles Gute.“ Müssen Sie das Arbeitszeugnis
entsprechend ändern?
Mitarbeiter muss Zeugnis abholen
Der scheidende Mitarbeiter muss sein Endzeugnis im
Unternehmen abholen. Der alte Arbeitgeber muss es nur
dann verschicken, wenn er es zum Beispiel nicht geschafft
hat, die Beurteilung bis zum letzten Tag des Ablaufs der
Kündigungsfrist mit den anderen Arbeitspapieren zu
übergeben.
Doch Vorsicht: Die Arbeitsgerichte verpflichten den Chef
Ausnahmsweise zum Versand des Endzeugnisses, wenn
der Ex-Mitarbeiter zwischenzeitlich schon weit weg wohnt,
ihm gar Hausverbot erteilt worden ist oder es ihm aus
besonderen Gründen – etwa wegen schwerer Erkrankung
– nicht zumutbar ist, nochmals in den Betrieb zur
Abholung zu kommen.
Bei der Form des Arbeitszeugnisses müssen die im
Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllt
sein. Vor allem darf laut dem Bundesarbeitsgericht nicht
der Eindruck entstehen, der Arbeitgeber distanziere sich
vom Wortlaut seiner Erklärung (Urteil vom 20.02.2001,
Aktenzeichen: 9 AZR 44/00): So ist die Beurteilung
maschinenschriftlich auf allgemeinem Geschäftspapier
abzufassen. Sie muss sauber und ordentlich, ohne
Schreibfehler geschrieben sein, darf keine Flecken
Radierungen, Verbesserungen oder ähnliches aufweisen.
In dem Schriftstück sind Ort und Zeitpunkt der Ausstellung
explizit anzugeben: Das Zeugnis muss schließlich
handschriftlich vom Arbeitgeber oder einem ausdrücklich
bevollmächtigten Vertreter, insbesondere einem leitenden
Angestellten oder Prokuristen, unterschrieben werden.
Der Vertreter muss dies besonders kenntlich machen.
Es gibt verschiedene Zeugnisarten
Endet das Arbeitsverhältnis, so hat der Arbeitnehmer
grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 109 der
Gewerbeordnung. Dieser Anspruch besteht unabhängig
von der Art der Arbeitstätigkeit, also auch bei
Teilzeitbeschäftigung, bei Nebentätigkeit oder
Probearbeitsverhältnissen. Sogar Mini-Jobs verpflichten
zum Arbeitszeugnis.
Es werden verschiedene Arten der Beurteilung
unterschieden, das bekannteste ist sicherlich das Zeugnis
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während eines
laufenden Arbeitsvertrags, also ohne Kündigung, hat der
Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen zudem
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das gilt vor allem
bei wesentlichen Änderungen im Aufgabengebiet, bei
Versetzung oder Beförderung, bei einem Wechsel des
Vorgesetzten, bei anderweitiger Bewerbung oder wenn
eine Fortbildungsmaßnahme geplant ist.
Beim Endzeugnis unterscheidet man zwischen einem
einfachen Arbeitszeugnis, das lediglich Art und Dauer
der früheren Tätigkeit bescheinigt, und einem
qualifizierten Arbeitszeugnis, das die Regel darstellt. In
Letzterem finden sich zusätzlich Angaben zur Leistung
und zum persönlichen Verhalten des Ausscheidenden
während des Arbeitsverhältnisses. Zu beachten ist, dass
der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht etwa mit dem
Hinweis verweigern darf, der ausscheidende Mitarbeiter
habe noch nicht alle Betriebsmittel (Mobiltelefon,
Werkzeug oder Fahrzeugschlüssel) zurückgegeben.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber das Zeugnis recht
flott erstellen. Laut dem Bundesarbeitsgericht hat ein
fristgerecht entlassener Arbeitnehmer Anspruch auf ein
qualifiziertes Zeugnis spätestens mit Ablauf der
Kündigungsfrist oder seinem tatsächlichen Ausscheiden
(Urteil vom 27.02.1987, Az 5 AZR 710/85).
AUF ACHSE 2/2014
Der Inhalt sorgt oft für Diskussionen
Bezüglich des Zeugnisinhalts kommt es häufig zum Streit
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit Jahrzehnten
müssen sich die Arbeitsgerichte mit umstrittenen
Formulierungen auseinandersetzen. Es gilt: Zeugnisse
müssen wahr und wohlwollen abgefasst sein, vom
Wortlaut klar und verständlich formuliert.
Wird branchenüblich die Erwähnung bestimmter
Eigenschaften erwartet, etwa bei einem Berufskraftfahrer
die Unfallfreiheit, so sollte dieser Umstand im
Arbeitszeugnis auch hervorgehoben sein.
Im Laufe der Zeit hat sich eine eigene, komplizierte
Zeugnissprache entwickelt. Vor allem bei der
Schlussbeurteilung des ausscheidenden Mitarbeiters hat
sich eine geradezu schulnotenartige Formulierungsroutine eingebürgert (siehe Kasten).
Nichts zu suchen haben im Arbeitszeugnis folgende
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Punkte: Hinweise auf eine Betriebsrats- oder 11.12.2012, Aktenzeichen: 9 AZR 227/11).
Gewerkschaftstätigkeit (auf Wunsch des Arbeitnehmers Gleichwohl dürfte diese Entscheidung die betriebliche
aber möglich), Aussagen zum Gesundheitszustand oder Praxis bei der Zeugniserstellung kaum beeinflussen, da
hinsichtlich einer bestehenden Schwerbehinderung, Dankes- und Wunschformeln in der alltäglichen
einmalige Vorfälle und Umstände, die nicht für die Zeugnissprache seit jeher fest verankert sind.
Leistung des Arbeitnehmers charakteristisch sind, Noch ein letzter Hinweis: Stellt ein Arbeitgeber absichtlich
Aussagen über längere Fehlzeiten (Krankheit), bei kein Arbeitszeugnis aus, kann er sich schadenerkrankheitsbedingtem Ausfall von mehr als 50 Prozent satzpflichtig machen. Das setzt laut dem
könnte nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Chemnitz Bundesarbeitsgericht jedoch voraus, dass nachweislich
(Urteil vom 30.01.1996,
dem Arbeitnehmer ein
Aktenzeichen: 5 Sa 996/95) Das bedeuten die letzten Worte im
Schaden durch die Nichtallerdings ein Hinweisrecht Arbeitszeugnis
erteilung oder verspätete
des Arbeitgebers denkbar
Ausstellung entstanden ist
sein.
(Urteil vom 25.10.1967,
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben…
Wer den Arbeitsvertrag
Aktenzeichen: 3 AZR 456/
gekündigt hat und aus ® …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“
66).
welchem Grund, kann in das
Das ist zum Beispiel der Fall,
(durchweg sehr gute Leistung)
Arbeitszeugnis
dem
wenn der frühere Mitarbeiter
® …stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“
Landesarbeitsgericht Köln
einen anderen Job nicht
(bescheinigt gute Leistung)
zufolge nur aufgenommen
bekommen hat, weil er das
®…zu unserer vollen Zufriedenheit“(Durchschnittswerden, wenn der MitarArbeitszeugnis nicht vorleleistung)
beiters dies wünscht (Urteil
gen konnte. Sollte dies
®…zu unserer Zufriedenheit“ (unterdurchschnittvom 29.11.1990, Aktennachweislich der Fall sein,
lich, gerade noch ausreichende Leistung)
zeichen: 10 Sa 801/90).
müsste der nachlässige Ar®…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenbeitgeber für Verdienstausheit erledigt“ (mangelhafte Leistung)
Kein Anspruch auf
fälle seines Ex-Mitarbeiters
®...er hat sich bemüht, die übertragenen Arbeiten
Dankesworte
geradestehen.
zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ (völlig
Doch zurück zum EinFazit: Das Zeugnis muss
ungenügende Leistung)
gangsfall: Selbst wenn in der
einerseits wohlwollend
Regel dem Arbeitnehmer für
verfasst sein, um das weitere
seine Arbeit häufig ausdrücklich und überschwänglich berufliche Fortkommen des Mitarbeiters nicht zu
gedankt wird, besteht nach Ansicht des Bundes- erschweren. Andererseits muss es wahr sein. Im Einzelfall
arbeitsgerichts mangels gesetzlicher Grundlage kein kann die Formulierung durchaus zu einer Gratwanderung
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ausdrückliche werden. Häufig führt dies dazu, dass ein Zeugnis
Dankesformel und gute Wünsche (Urteil vom verschönert wird, um Streit aus dem Weg zu gehen.
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AUF ACHSE 2/2014
AUF ACHSE...
Belege verzichten und nur aktuell gültige Quittungsformulare
verwenden. Überalterte Vordrucke sind sicherheitshalber zu
entsorgen. Unternehmen sollten alle Mitarbeiter, die
Quittungen ausstellen, nochmal für die genaue Einhaltung
der Formvorschriften sensibilisieren. Idealerweise werden
Quittungen intern stichprobenartig kontrolliert, um Folgefehler
zu vermeiden.
Steuerfalle Quittungsblock
Bei kleinen Summen zeigt sich der Fiskus großzügig: Für
Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro brutto
gelten vereinfachte Rechnungsanforderungen. Quittungen
werden als so genannte Kleinbetragsrechnungen anerkannt,
wenn vier zentrale Merkmale erfüllt sind: der Name und die
Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, die Art und
Menge der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen sowie
der Bruttopreis und der anzuwendende Steuersatz. Damit sind
auf Quittungen deutlich weniger Angaben notwendig als auf
Rechnungen. Nichtsdestotrotz erfordert das Ausstellen von
Quittungen höchste Sorgfalt und sollte keinesfalls leichtfertig
erfolgen.
Betriebsprüfern nicht zu
viele Daten überlassen
Tim Reckmann_pixelio.de
Durch elektronische Prüfungsmethoden bleibt den
Finanzbehörden kaum etwas verborgen. Unternehmen sollten
Vorkehrungen treffen, um die Einblicke des Fiskus auf das
Notwendige zu begrenzen.
Die Finanzbehörden setzen verstärkt auf moderne Technik und
forcieren elektronische Betriebsprüfungen. Viele Unternehmen
sind auf digitale Prüfungsverfahren noch nicht hinreichend
vorbereitet, registriert der Bundesverband der Bilanzbuchhalter
und Controller e.V. (BVBC). Wer sich nicht auf die neuen
Methoden einstellt, riskiert Nachteile in der steuerlichen
Beurteilung von zentralen Geschäftsvorgängen. Gerade
mittelständische Unternehmen sollten die Ablage und
Archivierung digitaler Dokumente auf den Prüfstand stellen.
Eine elektronische Steuerprüfung stattet die Finanzbehörden
mit neuen Möglichkeiten aus. Betriebsprüfer dürfen Daten an
einem firmeneigenen PC durchforsten und bei Bedarf auch
Unterlagen auf einem Datenträger mitnehmen. Sie können
Dokumente nicht nur stichprobenartig, sondern mit speziellen
Analyseprogrammen umfassend prüfen und statistisch
auswerten. Auch ehrliche Steuerzahler geraten bei einer
elektronischen Betriebsprüfung leicht ins Hintertreffen. Es
drohen unerwünschte Einblicke in Unternehmensinterna oder
Nachfragen zu Vorgängen, die eigentlich nicht
prüfungsrelevant sind. Schnell kommt es zu nachteiligen
Bewertungen der Finanzbehörden, die hohe Steuernachzahlungen nach sich ziehen.
Viele Unternehmen gehen mit elektronischen Dokumenten
nicht so sorgfältig um wie mit Papierbelegen. Digitale
Geschäftskorrespondenz verleitet bisweilen zu einem lockeren
Umgangston. Wie Papierbelege sollten sich digitale Daten auf
eine sachliche Darstellung konzentrieren und nicht unbedacht
Vertrauliches Preis geben. „Betriebsprüfer dürfen alle Daten
verwerten, die ihnen zugänglich sind“, warnt Axel Uhrmacher,
Vizepräsident des BVBC. „Steuerpflichtige müssen selbst dafür
Sorge tragen, dass der Zugriff auf steuerlich relevante Daten
beschränkt bleibt.“
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Rechnungslegung
zusätzlich nach den International Financial Reporting Standards
(IFRS) erfolgt. Denn die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern
wird unter Umständen in Handelsbilanz, Steuerbilanz und IFRSAbschluss unterschiedlich gehandhabt. Während die IFRS bei
einem Wirtschaftsgut von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren
ausgehen können, beträgt die Nutzungsdauer in der
Handelsbilanz oder Steuerbilanz unter Umständen nur 8 Jahre.
Aus einer unterschiedlichen Nutzungsdauer resultiert ein
unterschiedlich hoher Abschreibungsaufwand.
Bekommt ein Betriebsprüfer IFRS-Unterlagen zu Gesicht, die
eine längere Nutzungsdauer aufzeigen, wird er möglicherweise
Anpassungen in der Steuerbilanz fordern. Unter Umständen
wird der gewinnmindernde Abschreibungsaufwand dann über
Falsch ausgestellte Quittungen können zu einer tückischen
Steuerfalle werden, warnt der Bundesverband der
Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Zwar drucken
elektronische Kassen die steuerlichen Formvorgaben in der
Regel automatisch auf den Kassenbon.
Doch viele Unternehmen und Privatleute setzen weiterhin auf
handschriftliche Belege – mit oder ohne Quittungsblock.
Dabei müssen die formalen Vorgaben genau eingehalten
werden. „Fehlerhafte Angaben auf Quittungen gefährden den
Vorsteuerabzug“, warnt Axel Uhrmacher, Vize-Präsident des
BVBC.
„Schnell
streichen
Finanzbeamte
den
Erstattungsanspruch und machen Nachforderungen geltend.“
Bei einer Quittung über 150 Euro brutto beträgt der
Vorsteuerabzug bei 19 % Umsatzsteuer immerhin rund 24
Euro. Werden Fehler zur Methode, kommen schnell hohe
Summen zusammen.
Das Risiko besteht nicht allein in fehlenden Angaben.
Verhängnisvoll sind auch falsche Angaben zum Steuerbetrag.
Privatleute, Kleinunternehmer oder Unternehmer mit
steuerfreien Umsätzen wie etwa Ärzte dürfen auf Quittungen
keinesfalls den Steuersatz angeben. „Wer unberechtigt Steuern
ausweist, schuldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer“, betont
BVBC-Experte Uhrmacher. Schließlich ermöglichen Aussteller
dem Empfänger der Quittung den Vorsteuerabzug und
gefährdet damit das Steueraufkommen. Um kein Risiko
einzugehen, sollte auf Formularen der Zusatz „inkl. 19% MwSt“
oder „inkl. 7% MwSt“ von vorneherein gestrichen werden. So
können sich Aussteller im Falle der Steuerbefreiung vor bösen
Überraschungen schützen.
Tipp des BVBC: Man sollte grundsätzlich auf handschriftliche
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mehrere Jahre rückwirkend reduziert, was erhebliche
Steuernachzahlungen zur Folge hat. Deshalb sollten
Unternehmen bei einer Betriebsprüfung keine internationalen
Jahresabschlüsse zugänglich machen, solange sie nicht
prüfungsrelevant sind.
Wie können sich Unternehmen vor unerwünschten Einblicken
bei einer elektronischen Steuerprüfung schützen? Firmen sollten
klare Regeln für die digitale Dokumentenablage definieren und
konsequent einhalten. Gerade bei kleinen und mittleren
Unternehmen besteht hier noch ein großer Nachholbedarf.
Von Vorteil ist eine gemeinsame Abstimmung zwischen
Geschäftsleitung, IT-Abteilung und den steuerlichen Beratern.
„Datenschnittstellen erfordern ein besonderes Augenmerk“,
betont BVBC-Experte Uhrmacher. „Nicht prüfungsrelevante
Dokumente wie Personalunterlagen oder Auftragsbücher sollten
durch spezielle Zugriffsrechte geschützt werden.“ Wer sich gut
vorbereitet, kann auch die elektronische Steuerprüfung positiv
beeinflussen.
Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller
e.V. (BVBC), www.bvbc.de über conovo media GmbH
Beim Unfall an einer Engstelle haftet der Wartepflichtige
Das Verkehrszeichen 208 verbietet das Einfahren in eine Engstelle, wenn nicht sicher ist,
dass der Gegenverkehr nicht behindert wird.
Kollidieren an einer Engstelle, die durch dieses Verkehrszeichen geregelt ist, zwei Fahrzeuge,
haftet der Wartepflichtige, selbst wenn der andere zu schnell gefahren ist.
Im besagten Fall fuhr der Fahrer mit seinem Lkw in eine Engstelle ein, an der für ihn das
Verkehrszeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) galt. Dort kollidierte er mit einem
entgegenkommenden Pkw.
Obwohl dieser zu schnell fuhr, haftete der Lkw-Fahrer, entschied das Gericht.
Urteil vom 3.12.2013 Aktenzeichen: 5U 95/13
TimoCom unterstützt DocStop Austria
Arztpraxen wenden – ganz einfach indem sie die
bundesweit einheitliche DocStop-Hotline anrufen.
International suchte man derartige Initiativen bisher
vergebens, doch nun ist in Österreich ein DocStop-Ableger
gegründet worden. Der österreichische Initiator Hermann
Mitteregger kann für den im August 2014 gegründeten
Verein neben TimoCom als Kooperationspartner sogar
bereits eine erste offizielle DocStop-Station präsentieren.
An der Autobahnraststätte PRORast Ilz, direkt an der A2
Abfahrt Ilz-Fürstenfeld, können sich betroffene Fahrer
direkt vor Ort behandeln lassen.
Ein voller Erfolg, nicht nur für Berufskraftfahrer, sondern für
alle Verkehrsteilnehmer in Österreich, an dessen Ursprung
TimoCom auch nicht ganz unbeteiligt ist. So schreibt
Hermann Mitteregger auf der österreichischen Homepage
der Initiative, dass der erste Kontakt zwischen ihm und
DocStop -Gründer Rainer Bernickel auf einem TimoComMessestand erfolgte: „Ich wurde das erste Mal von diesem
Projekt auf der IAA Hannover 2012 am Messestand von
TimoCom informiert. Herr Marcel Frings stellte mir DocStopGründer Herrn Rainer Bernickel vor. Ich war beeindruckt
von dieser ehrenamtlichen Pionierarbeit.“
Mit ähnlichem Pioniergeist und Idealismus geht nun
DocStop Austria selbst voran und sorgt dafür, dass
Berufskraftfahrer auch auf österreichischen Straßen gut
versorgt werden. Ein Vorhaben, das TimoCom gerne
unterstützt – zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer.
Mehr Informationen zu TimoCom und DocStop Austria
finden
Sie
auf
www.timocom.de
und
www.docstoponline.at.
Verein weitet Aktivitäten auf Österreich aus.
Bereits seit vielen Jahren unterstützt die TimoCom Softund Hardware GmbH die Initiative DocStop für Europäer
e.V. Nun hat der Verein einen Ableger in Österreich
gegründet. Für TimoCom eine Selbstverständlichkeit: Das
Unternehmen macht nicht an der Landesgrenze halt,
sondern engagiert sich auch für DocStop Austria.
Nur ein gesunder Fahrer ist ein guter Fahrer. Das ist
wohl allen Verkehrsteilnehmern klar. Doch gerade bei
Berufskraftfahrern ist das mit der Gesundheit so eine
Sache: Fernfahrer stehen oft unter hohem Druck, da
Liefertermine, Lenkzeiten und vieles mehr unbedingt
eingehalten werden müssen. Aber natürlich gibt es auch
bei Berufskraftfahrern krankheitsbedingte Ausfälle wie
bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Doch wenn sich
Fahrer dann auch noch im Ausland befinden, wo sie
weder der Sprache mächtig sind noch wissen, an wen
sie sich im Krankheitsfall wenden können, ist die Not
groß. Genau für diese Fahrer setzt sich DocStop seit
Jahren, mit Unterstützung von TimoCom, ein und leistet
so aktiv einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen
Verkehrssicherheit.
TimoCom mehr als nur ein Sponsor
Der Verein DocStop für Europäer e.V. wurde im Frühjahr
2007 in Deutschland ins Leben gerufen und hat hier
bereits zahlreiche Partner gefunden. So können sich Busund LKW-Fahrer im Krankheitsfall deutschlandweit an
über 700 Partner wie Kliniken, Krankenhäuser und
IMPRESSUM
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V.
Selma-Lagerlöf-Straße 7, 13189 Berlin, Telefon (030) 47861-124, Fax: (030) 47861-201
Redaktion und Anzeigenannahme: Antje-Maren Knappe, Fotos: Archiv AIST
Internet: http://www.aist-ev.de, e-mail: [email protected]
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AUF ACHSE 2/2014
AUF ACHSE...
Wettbewerbsvorteil durch CO‚ -Kompensation
DKV Euro Service bietet Tankkarte für CO‚ -neutrales Tanken an
Wo gefahren wird, da wird CO‚
ausgestoßen. Wie ein Transportunternehmen mit diesen Emissionen umgeht
– darüber verlangen Geschäftspartner
immer häufiger einen Nachweis. Bis zu
einem gewissen Grad lassen sie sich
vermeiden und reduzieren; z.B. durch Fahrertrainings,
Fahrzeugservices und eine intelligente Routenplanung. Die
übrigen CO‚ -Emissionen können Kunden des DKV Euro Service
jetzt zu 100 Prozent kompensieren. Dazu bietet das
Unternehmen mit der DKV Card Climate eine Tankkarte für
CO‚ -neutrales Tanken an.
Aktiver Beitrag zum Klimaschutz
Nutzer der Karte unterstützen aktiv den Klimaschutz. Denn Sie
investieren pro Liter einen zusätzlichen Betrag in zertifizierte
Klimaschutzprojekte (z.B. Windenergie, in der Türkei,
Biomasse-Kocher in China und Solarkocher in Madagaskar)
und tragen dadurch zum weltweiten CO‚ -Ausgleich bei. Die
Abgabe fließt ausschließlich in Projekte mit den höchsten
Zertifizierungs-Standards für CO‚ -Projekte wie etwa dem Gold
Standard, CDM und Plan Vivo.
bevorzugt. Um deren Engagement auch nach außen kenntlich
zu machen, bietet der DKV Euro Service und myclimate eine
Zertifizierung an. Diese attestiert die vollständige Kompensation
der CO‚ -Emissionen und kann auch für die
Außenkommunikation genutzt werden.
Der DKV Euro Service bietet eine Tankkarte für CO‚ -neutrales Tanken an.
Nachhaltiges Wirtschaften zahlt auf die Marke ein
Im Gegenzug fährt die Flotte zu 100 Prozent klimaneutral.
Neben den positiven Auswirkungen für die Umwelt schafft die
positive Ökobilanz einen klaren Wettbewerbsvorteil und stärkt
die Marke eines Unternehmens. Denn CO‚ -neutral
wirtschaftende Unternehmen werden als Geschäftspartner
Vollhaftung laut BGH – Deckungsschutz dank KLP
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem
Urteil vom 28. November 2013 (Az. I ZR 144/12):
Übernimmt ein Fahrer ohne Absprache mit dem
Versender die Verladung von Gütern, muss das
Logistikunternehmen im Schadenfall voll haften.
Es waren nur zwei Kisten, die nicht mehr auf den Anhänger
passten. Doch die wurden für die Transportfirma richtig teuer.
Denn ihr Fahrer fuhr den Motorwagen ohne Aufforderung an
die Laderampe und begann eigenmächtig mit der Verladung.
Dabei kippten die Kisten vom Flurfördergerät. Es entstand ein
Schaden von über 33.000 Euro. Der Bundesgerichtshof sprach
dem Absender vollen Schadenersatz zu. Laut Urteil hat der
Fahrer pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt. Da sich die Ware
noch nicht in seiner Obhut befand, konnte sich der Frachtführer
nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen.
Volle Haftung für den Logistiker
Treffen Absender und Transportunternehmen keine Absprachen
zur Verladung, muss grundsätzlich der Absender die Güter ins
Fahrzeug laden. Verlädt der Fahrer trotzdem auf eigene Faust und
es kommt zu einem Schaden, ist der Logistiker nicht mehr durch
die im Frachtvertrag festgelegte Haftungshöchstgrenze geschützt.
Die liegt nach den frachtrechtlichen Bestimmungen bei 8,33
Sonderziehungsrechten pro Kilogramm beschädigter Ware und
AUF ACHSE 2/2014
entspricht rund 9,50 Euro pro Kilogramm. Als Folge haftet er
in diesem Fall in unbeschränkter Höhe.
Deckungsschutz durch die KRAVAG-Logistic-Police
(KLP)
Für diese Fälle bietet die KLP dem Transportunternehmer
Deckungsschutz, da sie die Haftung nach deutschen
gesetzlichen Bestimmungen mit absichert.
So beugen Sie vor
• Treffen Sie vertraglich Absprachen für alle Aufträge, bei
denen eine Be- oder Entladung durch Ihr Fahrpersonal
wahrscheinlich ist. Eine genaue Absprache stellt klar, wo
Ihre Haftung beginnt und endet. Dann gelten für Sie auch
die Haftungsbegrenzungen nach Paragraf 431
Handelsgesetzbuch (HGB).
• Informieren Sie Ihre Fahrer über das Haftungsrisiko bei
eigenmächtigem Verladen.
Weisen Sie sie an, in keinem Fall auf eigene Faust zu
verladen!
Unternehmer können sich in allen Haftungsfragen
und zum Deckungsschutz der KRAVAG-Logistic-Police
ausführlich in den regionalen Straßenverkehrsgenossenschaften beraten lassen.
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