Gewerbemeldungen/

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Gewerbemeldungen/
Gewerbemeldungen/-auskünfte
Der nachfolgende Text soll Ihnen einige Hinweise zu den Themen „Gewerbemeldungen“ und
„Gewerbeauskünfte“ geben und Ihnen gleichzeitig unnötige Wege und Kosten ersparen.
Was ist ein Gewerbe?
Unter den Begriff „Gewerbe“ fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig,
generell erlaubt, in der Absicht, einen Gewinn zu erzielen und auf gewisse Dauer ausgeübt
wird. Ausgenommen von dem Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z. B.
landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte „freie Berufe“ (z. B. Künstler,
Schriftsteller etc.) sowie die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (z. B.
Vermietung einer eigenen Wohnung). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung
geregelt (z. B. die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. a.).
Da die Abgrenzung im Einzelfall recht schwierig sein kann, klären Sie bitte Ihre offenen
Fragen direkt mit Ihren Ansprechpartnern in der Gewerbemeldestelle.
Wann muß ich ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den
Gewerbegegenstand wechseln bzw. wesentlich ändern, müssen Sie dieses der
Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet.
Das gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und
unselbständigen Zweigstellen.
Wie muß die Gewerbemeldung erfolgen?
Sie können gerne persönlich vorbeikommen, um hier die Gewerbemeldungen vorzunehmen.
Klemensstraße 10, 48143 Münster (Stadthaus I)
Es bleibt Ihnen aber auch der „normale“ Postweg.
Stadt Münster, Ordnungsamt, 48127 Münster
Für ganz eilige Fragen oder Informationen sind wir auch über das Internet zu erreichen:
[email protected]
Die notwendigen Formulare senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Beachten Sie dabei bitte auch die Hinweise auf der Rückseite der Meldeformulare. Dadurch
können viele Fragen und vielleicht Missverständnisse im Vorfeld vermieden werden.
Was muß ich mitbringen?
Bei einem persönlichen Besuch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Ihren Personalausweis/Reisepass
ggfs. Handelsregisterauszug
ggfs. sonstige Erlaubnisse/Berechtigungen, z. B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis etc.
Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefülltem Meldeformular bitte ggfs. den
Handelsregisterauszug sowie evtl. Genehmigungen bei.
Was kostet das?
Die Gebühr für eine Gewerbemeldung (An-, Ummeldung) beträgt jeweils 20,00 € und kann
bei schriftlicher Anzeige per Verrechnungsscheck beglichen werden.
Die Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei!
Was passiert mit meiner Gewerbemeldung?
Nach Eingang Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Da auch verschiedene andere Stellen/Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über
Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige u.a. weiter
an:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Staatliche Amt für Arbeitsschutz
- Staatliche Amt für Umweltschutz
- Eichamt
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Arbeitsamt
- ggfs. Amtsgericht (Handelsregister)
Was muß ich noch beachten?
Denken Sie bitte daran, dass Sie bei bestimmten Betätigungen zusätzlich zu der
Gewerbemeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, die Sie vorher beantragen
sollten. Das ist z. B. bei folgenden Bereichen der Fall:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Speditionsgewerbe
- Reisegewerbe
Wie bekomme ich eine Gewerbeauskunft ?
Wenn Sie, beispielsweise zur Verfolgung von Rechtsansprüchen, Angaben über einen
münsterischen Gewerbebetrieb benötigen (z.B. Inhabernamen, Betriebsstätte), können Sie
eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Diese können Sie schriftlich oder
persönlich beantragen. Geben Sie dabei bitte den Grund für Ihre Anfrage an.
Die Gebühr für eine Gewerbeauskunft beträgt 20,00 € und muss zusammen mit der Anfrage
beglichen werden. Bitte fügen Sie daher Ihrer schriftlichen Anfrage einen entsprechenden
Verrechnungsscheck bei.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass telefonische Auskünfte aus Datenschutzgründen
nicht erteilt werden können.
Ich habe noch Fragen! Wer kann mir helfen?
Ihre Ansprechpartner in der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes sind:
Herr Otte, Tel.: 4 92 - 32 68 und
Frau Loerke, Tel.: 4 92 - 32 69
Per Fax erreichen Sie uns unter:
Fax Nr.: 4 92 - 77 94 oder 4 92 - 77 49
Die Email-Adressen lauten:
[email protected]
[email protected]
Wo muß ich hin?
Sie finden uns in den Räumen des Stadthaus I, 3. Etage, Zi 353, 354 und 355.
Parkmöglichkeiten finden Sie am Besten auf dem Parkplatz "Stubengasse"
Wann kann ich vorbeikommen?
Geöffnet haben wir für Sie:
und zusätzlich
Mo. - Fr.
Do.
von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr.