OFC Vereinbarung
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OFC Vereinbarung
Hallo liebe VfL Wolfsburg-Anhänger! Seit dem Bundesliga-Aufstieg 1996/97 ist die Anzahl der Fanclubs auf über 140 Fanclubs angestiegen. Um die Identifikation zwischen den zahlreichen Fans und dem VfL Wolfsburg aufrecht zu erhalten und zu verbessern, verleihen wir seit 2009 interessierten und gut organisierten Fanclubs den Status: „Offizieller Fanclub“(OFC). Neben vielen Vergünstigungen und anderen Vorteilen erhalten unsere OFCs zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer OFC-Treffen mit anderen OFCs auszutauschen und ihre persönliche Meinung zu äußern, besitzen somit also sehr wohl gewisse Mitbestimmungsrechte. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, den VfL Wolfsburg besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Daher ist es wichtig, nicht nur, aber vor allem in der Öffentlichkeit ein positives Bild zu hinterlassen. Ihr seid Wolfsburger! Zeigt dies, indem Ihr Euch voll und ganz mit unserem VfL Wolfsburg identifiziert. Unterstützt weiterhin tatkräftig unseren VfL, in Zukunft sehr gerne als „OFC“. Bitte unterschreibt die beiliegende Vereinbarung, wenn Ihr den Status des OFC erhalten möchtet. Des Weiteren benötigen wir, wie bisher immer bis zum 1. und zum 18. Spieltag eine aktuelle Mitgliederliste. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Euch und verbleiben mit grün-weißen Grüßen Eure Fanbetreuung Vereinbarung „OFC-Mitgliedschaft“ Zwischen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, im Folgenden: VfL Wolfsburg, und dem offiziellen Fanclub, [Name des OFC] wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung des Status „Offizieller Fanclub“ (OFC). Die Vereinbarung soll die Fankultur fördern und das Image sowie das öffentliche Erscheinungsbild der Fans und des Vereins positiv darstellen. Dazu sollen die einzelnen Punkte der Vereinbarung im Ganzen beitragen. 2. Struktur Fanbetreuung: OFC Treffen: Die Fanbetreuung übernimmt die Verwaltung und Abwicklung aller OFC Angelegenheiten und ist gleichzeitig Ansprechpartner für die OFCs und den VfL Wolfsburg. Es finden jährlich drei OFC Treffen statt. Zu diesen Treffen wird per E-Mail, 14 Tage vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. Bei Notwendigkeit kann die Fanbetreuung zu weiteren Treffen einladen. 3. OFC Status Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim VfL Wolfsburg über die Fanbetreuung beantragt werden. Der Status OFC tritt erst dann in Kraft, wenn die Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wurde und der Fanbetreuung die komplett ausgefüllte Mitgliederliste (Pflichtangaben sind Vornamen Nachname, Adresse und das Geb.-Datum, die restlichen Angaben sind freiwillig), der ausgefüllte Anmeldebogen (von den Vorsitzenden werden die kompletten Daten benötigt), die Fanclub-Satzung oder das Gründungsprotokoll vorliegen. 1 4. Verpflichtungen 4.1 Verpflichtungen des VfL Wolfsburg: 4.1.1 OFC- Logo (muss noch erstellt werden) Durch das OFC- Logo soll sich ein einheitliches Erscheinungsbild in unseren Farben ergeben. Es dient der gegenseitigen Identifikation. Jedem Fanclub wird die Möglichkeit geboten, das OFC- Logo im Zusammenhang mit dem eigenen Fanclub Logo zu nutzen. 4.1.2 OFC- Fanclubtreffen Auf den OFC- Treffen wird den OFCs regelmäßig die Möglichkeit geboten, sich mit Vereinsoffiziellen auszutauschen. 4.1.3 OFC- Spieltagskarten Die Mitglieder des OFCs besitzen ein Vorkaufsrecht für Spieltagskarten in der Nordkurve. (Abwicklung über die Fanbetreuung und je nach Verfügbarkeit). 4.1.4 OFC- Vergünstigungen Die OFC- Mitglieder erhalten zahlreiche Vergünstigungen, beispielsweise ermäßigte Fahrpreise bei offiziellen Fahrangeboten zu Auswärtsspielen (dies gilt nur für die Personen, die auf der Mitgliederliste des Fanclubs stehen), oder beispielsweise die Nutzung des Fansaals für Fanclubversammlungen. 2 4.1.5 OFC- Spielerpräsenz Einmal pro Saison findet die Aktion „Der VfL Wolfsburg besucht seine Fans“ statt. In dieser Zeit werden Spieler/Trainer einen OFC besuchen. Voraussetzung dafür ist die fristgerechte (siehe Rundschreiben) Anmeldung bei der Fanbetreuung. Welcher Spieler welchen OFC besucht, wird per Los entschieden. 4.1.6 OFC- Urkunde Der VfL Wolfsburg stellt dem Fanclub eine Anerkennungsurkunde über den Status „Offizieller Fanclub“ (OFC) aus. 4.1.7 Beitragsfreie Mitgliedschaft Durch den Erhalt des Status OFC entstehen dem Fanclub keinerlei Kosten. 4.1.8 Fanartikel für OFC- Aktionen Für OFC- Veranstaltungen (Feiern, Turniere etc.) stellt der VfL Wolfsburg Fanartikel zur Verfügung. Je nach Anlass und Umfang sind die Fanartikel kostenfrei oder ermäßigt erhältlich. Die Anfrage der Artikel ist an die Fanbetreuung des VfL Wolfsburg zu richten. 4.1.9 OFC- Publikationen Der VfL Wolfsburg bietet jedem OFC die Möglichkeit, seinen Fanclub im Stadionmagazin vorzustellen. 4.1.10 OFC- Homepage Der OFC erhält die Möglichkeit, das offizielle OFC- Logo auf die eigene Homepage des Fanclubs zu stellen. Des Weiteren wird die Homepage des OFC mit der offiziellen Vereinshomepage des VfL Wolfsburg verlinkt. 3 4.1.11 OFC- Meisterschaft Der VfL Wolfsburg veranstaltet pro Saison ein Fußballturnier zu dem sich jeder OFC anmelden kann. 4.1.12 OFC- Trikotsatz Die OFCs können sich für Turniere oder Freundschaftsspiele komplette Trikotsätze ausleihen. Die Anfragen sind direkt an die Fanbetreuung zu richten. 4.1.13 OFC- Informationen Die OFCs werden regelmäßig über Aktivitäten Veranstaltungen im Umfeld des VfL Wolfsburg in Form von E-Mail- Rundschreiben informiert. und 4.1.14 Datenschutz Der VfL Wolfsburg garantiert, dass die Angaben über die OFCMitglieder nicht an Dritte weitergegeben werden. 4.1.15 Weitere Angebote Der VfL Wolfsburg wird seinen OFCs weitere exklusive Angebote im Rahmen der Fanbetreuung unterbreiten. 4.2 Verpflichtungen des Fanclubs: 4.2.1 Der Fanclub erklärt sich, das Ansehen des VfL Wolfsburg und seiner Fans durch sein Handeln und die Darstellung nach außen zu fördern. 4.2.2 Der Fanclub erklärt sich, Äußerungen, Gesten und Handlungen zu unterlassen, die das Ansehen des VfL Wolfsburg und seiner Fans schädigen. Dies gilt für die Heim- und Auswärtsspiele des VfL Wolfsburg und für alle öffentlichen Auftritte des Fanclubs. 4 4.2.3 Der Fanclub erklärt sich, die Erklärung „Gegen Diskriminierung im Fußball“ vom DFB und DFL anzuerkennen. (s. Anlage) 4.2.4 Gewaltanwendungen jedweder Art und die Gefährdung von Menschen sind bei Veranstaltungen des Fanclubs des VfL Wolfsburg, insbesondere vor, während und nach Spielen des VfL Wolfsburg in der VOLKSWAGEN ARENA (gilt auch für die anderen Spielstätten des VfL Wolfsburg) sowie bei Auswärtsspielen (dies gilt auch für die An- und Abreise) ausdrücklich verboten und zu unterlassen. 4.2.5 Diese Vereinbarung muss Bestandteil der (soweit vorhandenen) Satzung sein. Der Fanclub verpflichtet sich, seine Mitglieder regelmäßig auf die OFC- Vereinbarung hinzuweisen. 4.2.6 Der Fanclub benötigt eine Mindestmitgliederzahl von 12 Personen, ab einer Entfernung von 150 km entfällt die Mindestmitgliederzahl. 4.2.7 Der Fanclub erstellt für die Fanbetreuung eine Namensliste seiner Mitglieder. Auf dieser müssen Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum angegeben sein. Zudem ist mindestens eine E-Mail- Adresse (je OFC) notwendig. 4.2.8 Der Fanclub muss drei Personen benennen (z.B. aus dem Vorstand), die den Fanclub gegenüber dem VfL Wolfsburg vertreten können und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 4.2.9 Ein Ansprechpartner oder Mitglied des Vorstands muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 5 4.2.10 Personen, die bei anderen OFCs des VfL Wolfsburg ausgeschlossen wurden oder die bereits auffällig geworden sind, weil sie z.B. bei Onlineauktionshäusern oder in Internetforen Eintrittskarten überteuert angeboten haben, können nicht als Vorstand eines VfL Wolfsburg OFCs anerkannt werden. 4.2.11 Der Fanclub ist grundsätzlich dazu verpflichtet, an den OFCTreffen teilzunehmen, sofern keine besonderen Umstände die Teilnahme verhindern. 6 5. Laufzeit/Kündigung 5.1 Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit den Unterschriften des Fanclubs und des VfL Wolfsburg. Die Laufzeit der Vereinbarung ist unbefristet. 5.2 Der VfL Wolfsburg hat aus wichtigem Grund das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung. Ein wichtiger Grund ist, unter anderem, die Nichteinhaltung der unter Nummer 4.2 geregelten Vereinbarungsinhalte. Der VfL Wolfsburg hat bei Eintreten eines wichtigen Grundes die Möglichkeit, den Status „Offizieller Fan-Club“ abzuerkennen. 5.3 Falls eine Bestimmung oder Festlegung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein sollte, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen. In diesem Fall werden beide Seiten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Bestimmung oder Festlegung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck dieser Vereinbarung nahe kommt. 5.4 Es gelten ausschließlich die Punkte dieser Vereinbarung. 7 Vereinbarung „OFC-Mitgliedschaft“ zwischen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und dem Fanclub______________________. Für den Fanclub: Für die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH: Ort, Datum Wolfsburg, 15.12 2011______ Ort, Datum Fanclub Geschäftsführung 1. Vorsitzender Fanbetreuung 8 KONTAKTBOGEN Vollständiger Name des Fanclubs: Kontaktadresse des 1. Vorsitzenden / Ansprechpartners: Vor- und Zuname Straße / Nr. Postleitzahl / Ort (Vorwahl) Telefon Mobil E-Mail Kontaktadresse des 2. Ansprechpartners: Vor- und Zuname Straße / Nr. Postleitzahl / Ort (Vorwahl) Telefon Mobil E-Mail 9 Kontaktadresse des 3. Ansprechpartners: Vor- und Zuname Straße / Nr. Postleitzahl / Ort (Vorwahl) Telefon Mobil E-Mail Fanclub-Gründung: Datum Ort Homepage (falls vorhanden) Internet-Adresse Unser Fanclub ist daran interessiert, neue Mitglieder aufzunehmen. 10