OFC Vereinbarung

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OFC Vereinbarung
Hallo liebe VfL Wolfsburg-Anhänger!
Seit dem Bundesliga-Aufstieg 1996/97 ist die Anzahl der Fanclubs auf
über 140 Fanclubs angestiegen.
Um die Identifikation zwischen den zahlreichen Fans und dem VfL
Wolfsburg aufrecht zu erhalten und zu verbessern, verleihen wir seit
2009 interessierten und gut organisierten Fanclubs den Status:
„Offizieller Fanclub“(OFC).
Neben vielen Vergünstigungen und anderen Vorteilen erhalten unsere
OFCs zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer OFC-Treffen mit
anderen OFCs auszutauschen und ihre persönliche Meinung zu
äußern, besitzen somit also sehr wohl gewisse Mitbestimmungsrechte.
Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, den VfL Wolfsburg besonders
attraktiv erscheinen zu lassen. Daher ist es wichtig, nicht nur, aber vor
allem in der Öffentlichkeit ein positives Bild zu hinterlassen.
Ihr seid Wolfsburger! Zeigt dies, indem Ihr Euch voll und ganz mit
unserem VfL Wolfsburg identifiziert. Unterstützt weiterhin tatkräftig
unseren VfL, in Zukunft sehr gerne als „OFC“.
Bitte unterschreibt die beiliegende Vereinbarung, wenn Ihr den Status
des OFC erhalten möchtet. Des Weiteren benötigen wir, wie bisher
immer bis zum 1. und zum 18. Spieltag eine aktuelle Mitgliederliste.
Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Euch und verbleiben
mit grün-weißen Grüßen
Eure Fanbetreuung
Vereinbarung „OFC-Mitgliedschaft“
Zwischen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführung, im Folgenden: VfL Wolfsburg, und dem offiziellen
Fanclub, [Name des OFC]
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
1. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung des Status „Offizieller Fanclub“
(OFC). Die Vereinbarung soll die Fankultur fördern und das Image sowie das
öffentliche Erscheinungsbild der Fans und des Vereins positiv darstellen. Dazu
sollen die einzelnen Punkte der Vereinbarung im Ganzen beitragen.
2. Struktur
Fanbetreuung:
OFC Treffen:
Die Fanbetreuung übernimmt die Verwaltung und
Abwicklung aller OFC Angelegenheiten und ist gleichzeitig
Ansprechpartner für die OFCs und den VfL Wolfsburg.
Es finden jährlich drei OFC Treffen statt. Zu diesen Treffen
wird per E-Mail, 14 Tage vorher, unter Bekanntgabe der
Tagesordnung eingeladen. Bei Notwendigkeit kann die
Fanbetreuung zu weiteren Treffen einladen.
3. OFC Status
Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim VfL Wolfsburg über die Fanbetreuung
beantragt werden. Der Status OFC tritt erst dann in Kraft, wenn die
Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wurde und der Fanbetreuung
die komplett ausgefüllte Mitgliederliste (Pflichtangaben sind Vornamen
Nachname, Adresse und das Geb.-Datum, die restlichen Angaben sind
freiwillig), der ausgefüllte Anmeldebogen (von den Vorsitzenden werden die
kompletten
Daten
benötigt),
die
Fanclub-Satzung
oder
das
Gründungsprotokoll vorliegen.
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4. Verpflichtungen
4.1 Verpflichtungen des VfL Wolfsburg:
4.1.1
OFC- Logo (muss noch erstellt werden)
Durch das OFC- Logo soll sich ein einheitliches Erscheinungsbild
in unseren Farben ergeben. Es dient der gegenseitigen
Identifikation. Jedem Fanclub wird die Möglichkeit geboten, das
OFC- Logo im Zusammenhang mit dem eigenen Fanclub Logo zu
nutzen.
4.1.2
OFC- Fanclubtreffen
Auf den OFC- Treffen wird den OFCs regelmäßig die Möglichkeit
geboten, sich mit Vereinsoffiziellen auszutauschen.
4.1.3
OFC- Spieltagskarten
Die Mitglieder des OFCs besitzen ein Vorkaufsrecht für
Spieltagskarten in der Nordkurve. (Abwicklung über die
Fanbetreuung und je nach Verfügbarkeit).
4.1.4
OFC- Vergünstigungen
Die OFC- Mitglieder erhalten zahlreiche Vergünstigungen,
beispielsweise
ermäßigte
Fahrpreise
bei
offiziellen
Fahrangeboten zu Auswärtsspielen (dies gilt nur für die Personen,
die auf der Mitgliederliste des Fanclubs stehen), oder
beispielsweise
die
Nutzung
des
Fansaals
für
Fanclubversammlungen.
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4.1.5
OFC- Spielerpräsenz
Einmal pro Saison findet die Aktion „Der VfL Wolfsburg besucht
seine Fans“ statt. In dieser Zeit werden Spieler/Trainer einen OFC
besuchen. Voraussetzung dafür ist die fristgerechte (siehe
Rundschreiben) Anmeldung bei der Fanbetreuung. Welcher
Spieler welchen OFC besucht, wird per Los entschieden.
4.1.6
OFC- Urkunde
Der VfL Wolfsburg stellt dem Fanclub eine Anerkennungsurkunde
über den Status „Offizieller Fanclub“ (OFC) aus.
4.1.7
Beitragsfreie Mitgliedschaft
Durch den Erhalt des Status OFC entstehen dem Fanclub keinerlei
Kosten.
4.1.8
Fanartikel für OFC- Aktionen
Für OFC- Veranstaltungen (Feiern, Turniere etc.) stellt der
VfL Wolfsburg Fanartikel zur Verfügung. Je nach Anlass und
Umfang sind die Fanartikel kostenfrei oder ermäßigt erhältlich.
Die Anfrage der Artikel ist an die Fanbetreuung des VfL Wolfsburg
zu richten.
4.1.9
OFC- Publikationen
Der VfL Wolfsburg bietet jedem OFC die Möglichkeit, seinen
Fanclub im Stadionmagazin vorzustellen.
4.1.10
OFC- Homepage
Der OFC erhält die Möglichkeit, das offizielle OFC- Logo auf die
eigene Homepage des Fanclubs zu stellen. Des Weiteren wird die
Homepage des OFC mit der offiziellen Vereinshomepage des
VfL Wolfsburg verlinkt.
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4.1.11
OFC- Meisterschaft
Der VfL Wolfsburg veranstaltet pro Saison ein Fußballturnier zu
dem sich jeder OFC anmelden kann.
4.1.12
OFC- Trikotsatz
Die OFCs können sich für Turniere oder Freundschaftsspiele
komplette Trikotsätze ausleihen. Die Anfragen sind direkt an die
Fanbetreuung zu richten.
4.1.13
OFC- Informationen
Die OFCs werden regelmäßig über Aktivitäten
Veranstaltungen im Umfeld des VfL Wolfsburg in Form von
E-Mail- Rundschreiben informiert.
und
4.1.14
Datenschutz
Der VfL Wolfsburg garantiert, dass die Angaben über die OFCMitglieder nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.1.15
Weitere Angebote
Der VfL Wolfsburg wird seinen OFCs weitere exklusive Angebote im
Rahmen der Fanbetreuung unterbreiten.
4.2 Verpflichtungen des Fanclubs:
4.2.1
Der Fanclub erklärt sich, das Ansehen des VfL Wolfsburg und
seiner Fans durch sein Handeln und die Darstellung nach außen
zu fördern.
4.2.2
Der Fanclub erklärt sich, Äußerungen, Gesten und Handlungen zu
unterlassen, die das Ansehen des VfL Wolfsburg und seiner Fans
schädigen. Dies gilt für die Heim- und Auswärtsspiele des VfL
Wolfsburg und für alle öffentlichen Auftritte des Fanclubs.
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4.2.3
Der Fanclub erklärt sich, die Erklärung „Gegen Diskriminierung im
Fußball“ vom DFB und DFL anzuerkennen. (s. Anlage)
4.2.4
Gewaltanwendungen jedweder Art und die Gefährdung von
Menschen sind bei Veranstaltungen des Fanclubs des VfL
Wolfsburg, insbesondere vor, während und nach Spielen des VfL
Wolfsburg in der VOLKSWAGEN ARENA (gilt auch für die anderen
Spielstätten des VfL Wolfsburg) sowie bei Auswärtsspielen (dies
gilt auch für die An- und Abreise) ausdrücklich verboten und zu
unterlassen.
4.2.5
Diese Vereinbarung muss Bestandteil der (soweit vorhandenen)
Satzung sein. Der Fanclub verpflichtet sich, seine Mitglieder
regelmäßig auf die OFC- Vereinbarung hinzuweisen.
4.2.6
Der Fanclub benötigt eine Mindestmitgliederzahl von 12
Personen, ab einer Entfernung von 150 km entfällt die
Mindestmitgliederzahl.
4.2.7
Der Fanclub erstellt für die Fanbetreuung eine Namensliste seiner
Mitglieder. Auf dieser müssen Name, Vorname, Adresse und
Geburtsdatum angegeben sein. Zudem ist mindestens eine
E-Mail- Adresse (je OFC) notwendig.
4.2.8
Der Fanclub muss drei Personen benennen (z.B. aus dem
Vorstand), die den Fanclub gegenüber dem VfL Wolfsburg
vertreten können und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
4.2.9
Ein Ansprechpartner oder Mitglied des Vorstands muss das
18. Lebensjahr vollendet haben.
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4.2.10
Personen, die bei anderen OFCs des VfL Wolfsburg
ausgeschlossen wurden oder die bereits auffällig geworden sind,
weil sie z.B. bei Onlineauktionshäusern oder in Internetforen
Eintrittskarten überteuert angeboten haben, können nicht als
Vorstand eines VfL Wolfsburg OFCs anerkannt werden.
4.2.11
Der Fanclub ist grundsätzlich dazu verpflichtet, an den OFCTreffen teilzunehmen, sofern keine besonderen Umstände die
Teilnahme verhindern.
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5. Laufzeit/Kündigung
5.1
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit den Unterschriften des
Fanclubs und des VfL Wolfsburg. Die Laufzeit der Vereinbarung
ist unbefristet.
5.2
Der VfL Wolfsburg hat aus wichtigem Grund das Recht zur
außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung. Ein wichtiger
Grund ist, unter anderem, die Nichteinhaltung der unter Nummer
4.2 geregelten Vereinbarungsinhalte. Der VfL Wolfsburg hat bei
Eintreten eines wichtigen Grundes die Möglichkeit, den Status
„Offizieller Fan-Club“ abzuerkennen.
5.3
Falls eine Bestimmung oder Festlegung dieser Vereinbarung
rechtsunwirksam sein sollte, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit
der Vereinbarung im Ganzen. In diesem Fall werden beide Seiten
die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Bestimmung
oder Festlegung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem Zweck dieser Vereinbarung nahe kommt.
5.4
Es gelten ausschließlich die Punkte dieser Vereinbarung.
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Vereinbarung „OFC-Mitgliedschaft“ zwischen der VfL Wolfsburg-Fußball
GmbH und dem Fanclub______________________.
Für den Fanclub:
Für die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH:
Ort, Datum
Wolfsburg, 15.12 2011______
Ort, Datum
Fanclub
Geschäftsführung
1. Vorsitzender
Fanbetreuung
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KONTAKTBOGEN
Vollständiger Name des Fanclubs:
Kontaktadresse des 1. Vorsitzenden / Ansprechpartners:
Vor- und Zuname
Straße / Nr.
Postleitzahl / Ort
(Vorwahl) Telefon
Mobil
E-Mail
Kontaktadresse des 2. Ansprechpartners:
Vor- und Zuname
Straße / Nr.
Postleitzahl / Ort
(Vorwahl) Telefon
Mobil
E-Mail
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Kontaktadresse des 3. Ansprechpartners:
Vor- und Zuname
Straße / Nr.
Postleitzahl / Ort
(Vorwahl) Telefon
Mobil
E-Mail
Fanclub-Gründung:
Datum
Ort
Homepage (falls vorhanden)
Internet-Adresse
Unser Fanclub ist daran interessiert, neue Mitglieder aufzunehmen.
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