36 KW 2013
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36 KW 2013
L i e d e r b ac h AmtsblAtt der Gemei nd e li ed er bAch A m tAunu s internet: www.liederbach-taunus.de www.liederbach.eu KW 36 · 42. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen An die Damen und Herren Mitglieder des Bau-, Planungsund Umweltausschusses und des Gemeindevorstandes An die Herren Fraktionsvorsitzenden, die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Karin Schneider und Stellvertreter/in, und den Vorsitzenden des Ausländerbeirates 65835 Liederbach am Taunus Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur öffentlichen 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses für Dienstag, den 10. September 2013, 19.30 Uhr, im Nebenraum in der Liederbachhalle, Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus recht herzlich ein. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1.Mitteilungen 2.Bauordnungsrechtliche Gestaltungssatzung Wohngebiet „Heide“ 1.Aufheben der bauordnungsrechtlichen Gestaltungssatzung 2. Erstellung einer neuen Gestaltungssatzung für das Wohngebiet „Heide“ 3.Durchfahrtsverbot für LKW‘ auf der Höchster Straße – Antrag der FWGFraktion – 4.Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Liederbach am Ts., 2. September 2013 GEMEINDE LIEDERBACH AM TAUNUS Samstag, 7. September 2013 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fällt aus Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, Herrn Joachim Lehner, fällt die für Donnerstag, 12. September 2013, geplante Sitzung aus, da dringende Tagesordnungspunkte zur Beratung nicht anstehen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Liederbach am Ts., 3. September 2013 Der Gemeindevorstand Eva Söllner – Bürgermeisterin Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Auskunft über Verwandte oder Nutzungsberechtigte geben können, um Mitteilung an das Friedhofsamt, Tel: 069 30098-28. Sollten bis zum 4. Oktober 2013 keine Hinweise eingegangen sein, werden diese Grabstätten gemäß § 28 der Friedhofssatzung abgeräumt. Liederbach am Ts., 3. September 2013 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Kinder- und Jugendsprechstunde der Bürgermeisterin Suche nach Angehörigen Trotz intensiver Nachforschungen ist es der Gemeindeverwaltung nicht gelungen, Angehörige/Nutzungsberechtigte der nachfolgenden Grabstätten zu ermitteln. Nachstehend eine aktualisierte Liste: Friedhof Königsteiner Weg Doppelwahlgrab Nr. 905 Opitz, Felix und Wilhelmine Urnenreihengrab Nr. 752 Wehrmann, August Reihengrab Nr. 139 von Mrosewski, Hannelore Friedhof Zeilsheimer Weg Einzelwahlgrab Nr. 3 Becker, Ernst Nikolaus Reihengrab Nr. 271a Bauer, Robert Reihengrab Nr. 206 Hergenröther, Amalia Reihengrab Nr. 241 Hergenröther, Heinrich Reihengrab Nr. 212 Schmitt, Berta Reihengrab Nr. 229 Streich, Rudolf Friedhof Taunusstraße Doppelwahlgrab Nr. 7 Reihe 4 Krings / Wolff / Baumann Doppelwahlgrab Nr. 7 Reihe 1 Albig, Johann und Lina Die Kinder- und Jugendsprechstunde findet am Mittwoch, 11. September 2013, in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Kinder und Jugendliche, die Anregungen und Wünsche an ihre Gemeinde haben, sind herzlich eingeladen. ☎ Liederbach am Ts., 2. September 2013 – Eva Söllner – Bürgermeisterin Sprechstunde der Verwaltung Telefon 069 30098-0 IMPRESSUM: Herausgeber: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am Ts. Telefon 069 300980, Telefax 069 3009835 Zustellung wöchentlich samstags – kostenlos an alle Haushalte – Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus) Sprechstunden der Verwaltung Montag 8.00 bis 12.00 Uhr (ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt) Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 1. Sa. im Monat 10.00 bis 11.00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt) Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung! Mittwoch 17.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 16.00 Uhr Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus) Mittwoch 18.00 bis 19.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung Mittwoch 15.00 bis 19.00 Uhr Kinder- und Jugendsprechstunde Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 06195 803812 ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West Lindenstraße 10 · 65719 Hofheim am Taunus (grünes Gebäude auf der Rückseite vom Hauptgebäude) Telefon Montag bis Donnerstag 116117 · Telefon Wochenende 06192 19292 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 23.00 Uhr · Mittwoch von 14.00 bis 23.00 Uhr Am Wochenende ab Freitag von 19.00 bis Montag 7.00 Uhr. An Feiertagen ab dem Vorabend 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr. – bitte möglichst telefonische Voranmeldung – Krankentransport Leitstelle Telefon 06192 5095* Krankentransport und Rettungsdienst *Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste Übermittlungs- und Auskunftssperren im Melderegister Jeder Bürger kann gemäß § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) in Verbindung mit dem Hessischen Meldegesetz (HMG) auf Antrag folgende Auskunftssperren im Melderegister eintragen lassen: 1. Religionsgesellschaft § 32 (2) HMG Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitglieds oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass Ihre Daten nicht der Kirche übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört. Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Kirche übermittelt werden. 2. Schutzwürdige Belange § 34 (5) HMG Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der/die Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die eine Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entsteht. Neben öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften erhalten auch andere Behörden im Interesse des Betroffenen Kenntnis von der Sperre. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des dritten auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden. 3. Auskunftserteilung via Internet (Portal) gem. § 34a, Abs. 2 Gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Online-Auskünfte ist das novellierte Melderechtsrahmengesetz (MRRG), welches zum 1. Februar 2006 in Kraft getreten ist. Berechtigte Anwender aus öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft können über das Portal „ZEMA“ (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) Melderegisterauskünfte abfragen. Dabei wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geachtet. 4.Parteien und Wählergruppen § 35 (1), (2), (6) HMG Der/die Betroffene hat das Recht, ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten an Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen, Wählergruppen, Träger für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren zu widersprechen. 5.Alters- und Ehejubiläen § 35 (3), (6) HMG Jede/r Einwohner/in hat das Recht, ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner/ihrer Daten aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk zu widersprechen. Die Jubiläumsdaten können im Internet veröffentlicht werden und sind somit nicht regional und zeitlich begrenzt abrufbar. 6. Adressbuchverlage § 35 (4), (6) HMG Adressbuchverlagen darf Auskunft über Namen, akademische Grade und Anschrift volljähriger Einwohner/innen erteilt werden. Der/die Betroffene hat das Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 2 Recht, der Weitergabe seiner/ihrer Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Für die Gemeinde Liederbach am Taunus ist kein Adressbuchverlag tätig. 7. Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden Der/die Betroffene hat das Recht, ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt wird. Da die einfache Melderegisterauskunft jedoch ohne Begründung begehrt werden kann, ist oft nicht erkennbar, ob es sich bei den Auskunftsersuchenden um eine Direktmarketingfirma handelt. Zwar sollte die Meldebehörde bei Zweifeln beim Auskunftssuchenden nachfragen, ob ein Werbezweck beabsichtigt ist, sie handelt aber nicht rechtswidrig, wenn sie das Motiv des Auskunftsbegehrens nicht erkennt und trotzdem Auskunft erteilt. Die Sperre garantiert daher nicht, dass übermittelte Daten nicht doch zu Werbezwecken verwendet werden. 8.Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Mit Rechtskraft des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 1. Juli 2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen nach dem Wehrpflichtgesetz ausgesetzt und im Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der § 18 um den Absatz 7 ergänzt. Dieser lautet: Eine Datenübermittlung nach § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. In der 2. Bundesdatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜVO) gültig ab 01. Juli 2011 wurde hierzu § 2a „Datenübermittlung q Amtliche Bekanntmachung an das Bundesamt für Wehrverwaltung“ eingefügt. Stattdessen haben die Meldebehörden nach Artikel 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 und § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial ab 2012 jährlich bis zum 31. März Name, Vorname, Anschrift und Personen zu übermitteln, die deutsche Staatsangehörige sind und im darauf folgenden Jahr volljährig werden. Neben diesen angeführten, im Einzelfall formlos zu beantragenden Sperren, bestehen noch gesetzlich vorgeschriebene Sperren (z. B. bei Bestehen eines Adoptionspflegeverhältnisses). Wir möchten darauf hinweisen, dass ohne Eintrag einer Sperre auch nur Auskunft über Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften erteilt wird. Sollten Sie Fragen zu den Übermittlungsund Auskunftssperren haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Zimmer 9, Rathaus Liederbach am Taunus. Liederbach am Ts., 7. September 2013 Der Gemeindevorstand Eva Söllner – Bürgermeisterin GEMEINDE LIEDERBACH AM TAUNUS Homepage und E-Mail-Adressen der Gemeinde Liederbach – Auszug – Für Sie Abfall – für andere wertvoll Unter diesem Stichwort werden folgende gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgegeben: Entsafter Jack La Lanne’s Power Juicer Interessierte erfahren Näheres unter der Tel.-Nr. 06196 22806 6 Sessel für Party-Raum, dunkelbraun, Leinen Interessierte erfahren Näheres unter der Tel.-Nr. 069 313638 Liederbach am Ts., 3. September 2013 Der Gemeindevorstand Eva Söllner – Bürgermeisterin Bürgermeisterin Eva Söllner [email protected] Bauamt [email protected] Bauhof [email protected] Hauptamt [email protected] am Sehr geehrte Liederbacher bürgerinnen und Mitbürger, 14. Mit- die Theatergruppe Shhh…! aus Costa Rica hat uns mitgeteilt, dass sie wegen einer Änderung des Tourneeplanes am 14. September 2013 nicht auftreten kann. Aus diesem Grund müssen den Veranstaltungstermin in Seniorenresidenz leider absagen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Der Ausländerbeirat der Gemeinde Liederbach am Taunus Ämter und E-Mail-Adressen Bücherei [email protected] Der Ausländerbeirat Die Theaterveranstaltung September 2013 fällt aus. Homepage: www.liederbach-taunus.de wir der Gemeindeverwaltung zentral [email protected] Gemeindekasse kasse@liederbach-taunus. de Gewerbeamt/Steueramt [email protected] Kämmerei [email protected] Kindertagesstätten [email protected] Sport- u. Kulturamt, Liederbachhalle [email protected] Ordnungsamt [email protected] Sportlerehrung 2013 Gemäß den Richtlinien zur Sportlerehrung werden am 22. November 2013 Sportler geehrt, die in der Saison 2012/2013 an Welt-, Europameisterschaften und Olympischen Spielen teilgenommen haben, 1 bis 7. Plätze bei deutschen Meisterschaften, 1. bis 3. Plätze bei hessischen Meisterschaften und 1. bis 3. Plätze bei Bezirksmeisterschaften oder den 1. Platz bei einer Kreismeisterschaft erreicht haben. Es können auch Liederbacher Einwohner, die einem auswärtigen Verein angehören, sowie auswärtige Sportler, sofern sie einem Liederbacher Sportverein angehören, zur Ehrung vorgeschlagen werden. Mannschaften können ab der Kreismeisterschaft zur Ehrung vorgeschlagen werden. Wir bitten die Vereine oder auch die Sportler selbst um entsprechende Meldungen bis zum 23. September 2013. Bitte geben sie uns eine kurze Schilderung über den sportlichen Werdegang und fügen ggf. eine Liste der Mannschaftsangehörigen bei. Liederbach am Ts., den 28. August 2013 Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 3 Ausländerbeirat Liederbach Die Gemeinde Neue Liederbach am Taunus (9.000 Einwohner) Deutschkurse mit hohem Wohn- und Freizeitwert, „Mama lernt Deutsch, Papa auch“ am Südhang des Taunus gelegen sucht abzum September 2013 1. September 2014 „ eine/n Auszubildende/n den Ausbildungsberuf in Liederbach,für Feldstraße 6 Anfänger I (A1 – 1. Semester-Buch 1– keine Grundkenntnisse) Verwaltungsfachangestellte/r donnerstags, 9.00 - 10.30 Uhr, Beginn am 5. September 2013 Mit Frau Fahrner Anfänger I (A1 – 1. donnerstags, 9.00 - 1 Mit Frau Fahrner Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Neben der Ausbildung in der Gemeindeverwaltung muss die Berufsschule in Kriftel sowie das Fortgeschritten inI (A2 – 1. Semester – besucht Buch 2)werden. Im Rahmen des AuswahlverfahFortgeschritten I ( Verwaltungsseminar Frankfurt-Rödelheim rens wird ein am Eignungstest durchgeführt. dienstags, 9.00 - 10.30 Uhr, Beginn 3. September 2013 dienstags, 9.00 - 10.3 Mit Frau Lammerding Mit Frau Lammerding Aufgrund unserem Verständnisses an eine moderne Dienstleistungsbehörde haben wir unter anderem folgende Anforderungen an unsere künftigen Nachwuchskräfte: Anmeldungen bis 31. August 2013 Anmeldungen bis 31. Kontaktperson: Fr. Blank - 06196/27820 / [email protected] – Realschulabschluss Kontaktperson: Fr. Bl – Zuverlässigkeit – Positive Einstellung zum Beruf und entsprechendes Auftreten – Verantwortungsbewusstsein – Einsatzbereitschaft – Gutes Allgemeinwissen – Beherrschung der deutschen Rechtschreibung – EDV-Kenntnisse – Kommunikationsfähigkeit Wir bieten: – Eine abwechslungsreiche, praxisbezogene Ausbildung in den Fachbereichen der Gemeindeverwaltung. – Bei Eignung und Neigung einen Arbeitsplatz nach der Ausbildung innerhalb der Verwaltung. Bewerbungen von Frauen sind besonders gewünscht, Schwerbehinderte werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Interessentinnen bzw. Interessenten werden gebeten ihre schriftliche aussagekräftige Bewerbung bis zum 15. Oktober 2013 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus – Personalamt – Villebon-Platz 9-11 – 65835 Liederbach am Taunus zu richten. Fragen zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren beantworten wir gerne unter der Rufnummer 069 3009841 (Herr Emrich). Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 4 EINLADUNG EINLADUNG Veranstaltungsreihe EINLADUNG Veranstaltungsreihe Veranstaltungsreihe Europa stellt sich vor Europa stellt sichvor vor Europa stellt sich Europa stellt sich vor Frankreich in Liederbach Liederbach Frankreichzu zuGast Gast in Frankreich zu Gast in Liederbach Samstag, 14.September September 2013, Uhr Samstag, 14. 2013,19.00 19.00 Uhr Liederbachhalle Samstag, 14.Liederbachhalle September 2013, 19.00 Uhr Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus Liederbachhalle Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus Quatuor Uni Vers Quatuor Uni Vers Begrüßung Eva Söllner – Bürgermeisterin Quatuor Uni Vers Begrüßung Eva Söllner – Bürgermeisterin „50 Jahre Élysée-Vertrag“ Begrüßung Eva Söllner – Bürgermeisterin Herr Stanislas„50 Mrozek – stellvertretender französischer Generalkonsul Jahre Élysée-Vertrag“ Herr Stanislas Mrozek – stellvertretender französischer Generalkonsul Herr Dominique Fontainelle – Bürgermeister aus Villebon-sur-Yvette „50 Jahre Élysée-Vertrag“ Herr Stanislas Mrozek – stellvertretender französischer Generalkonsul Herr Dominique FontainelleQuatuor – Bürgermeister Uni Vers aus Villebon-sur-Yvette Herr Dominique Fontainelle – Bürgermeister aus Villebon-sur-Yvette Tango Argentino Quatuor UniLiederbach Vers Quatuor Uni Vers Tango Argentino Liederbach Akkordeongruppe GVU Liederbach Tango Argentino Liederbach „Chancery Lane“ Akkordeongruppe GVU Liederbach Akkordeongruppe GVU Liederbach Geselliges Beisammensein „Chancery Lane“ Snacks aus der französischen Küche „Chancery Lane“ Alle Liederbacher Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen Geselliges Beisammensein Snacks aus der französischen Küche Geselliges Beisammensein Die Veranstaltung der Reihe "Europa stellt aus sich vor" organisiert von Küche der Gemeinde Liederbach in Kooperation Snacks derwird französischen Alle Liederbacher Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen mit dem Freundeskreis Europäische Partnerschaften e.V. Alle Liederbacher Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen Die Veranstaltung der Reihe "Europa stellt sich vor" wird organisiert von der Gemeinde Liederbach in Kooperation dem Freundeskreis Partnerschaften e.V. Liederbach in Kooperation Die Veranstaltung der Reihemit "Europa stellt sich vor" Europäische wird organisiert von der Gemeinde mit dem Freundeskreis Europäische Partnerschaften e.V. Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 5 Für Sie Abfall – für andere wertvoll An die Gemeindeverwaltung Villebon-Platz 9-11 65835 Liederbach Ich biete folgende gebrauchsfähige Gegenstände kostenlos an: Meine Telefonnummer lautet: Meine Anschrift (wird nicht veröffentlicht): Vorname und Name: Straße und Hausnummer: Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 6