36 KW 2013

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36 KW 2013
L i e d e r b ac h
AmtsblAtt der Gemei nd e li ed er bAch A m tAunu s
internet: www.liederbach-taunus.de
www.liederbach.eu
KW 36 · 42. Jahrgang
Amtliche Bekanntmachungen
An die Damen und Herren
Mitglieder des Bau-, Planungsund Umweltausschusses und
des Gemeindevorstandes
An die Herren Fraktionsvorsitzenden,
die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Karin Schneider
und Stellvertreter/in, und den
Vorsitzenden des Ausländerbeirates
65835 Liederbach am Taunus
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Sie zur öffentlichen 12.
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses für
Dienstag, den 10. September 2013,
19.30 Uhr,
im Nebenraum in der
Liederbachhalle,
Wachenheimer Straße 62,
65835 Liederbach am Taunus
recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1.Mitteilungen
2.Bauordnungsrechtliche Gestaltungssatzung Wohngebiet „Heide“
1.Aufheben der bauordnungsrechtlichen Gestaltungssatzung
2.
Erstellung einer neuen Gestaltungssatzung für das Wohngebiet
„Heide“
3.Durchfahrtsverbot für LKW‘ auf der
Höchster Straße – Antrag der FWGFraktion –
4.Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Liederbach am Ts., 2. September 2013
GEMEINDE
LIEDERBACH AM TAUNUS
Samstag, 7. September 2013
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fällt aus
Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses,
Herrn Joachim Lehner, fällt die für Donnerstag, 12. September 2013, geplante
Sitzung aus, da dringende Tagesordnungspunkte zur Beratung nicht anstehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Liederbach am Ts., 3. September 2013
Der Gemeindevorstand
Eva Söllner – Bürgermeisterin
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Auskunft über Verwandte oder
Nutzungsberechtigte geben können, um
Mitteilung an das Friedhofsamt, Tel: 069
30098-28.
Sollten bis zum 4. Oktober 2013 keine
Hinweise eingegangen sein, werden diese Grabstätten gemäß § 28 der Friedhofssatzung abgeräumt.
Liederbach am Ts., 3. September 2013
Der Gemeindevorstand
– Eva Söllner – Bürgermeisterin
Kinder- und Jugendsprechstunde der
Bürgermeisterin
Suche nach Angehörigen
Trotz intensiver Nachforschungen ist es
der Gemeindeverwaltung nicht gelungen,
Angehörige/Nutzungsberechtigte
der nachfolgenden Grabstätten zu ermitteln.
Nachstehend eine aktualisierte Liste:
Friedhof Königsteiner Weg
Doppelwahlgrab Nr. 905
Opitz, Felix und Wilhelmine
Urnenreihengrab Nr. 752
Wehrmann, August
Reihengrab Nr. 139
von Mrosewski, Hannelore
Friedhof Zeilsheimer Weg
Einzelwahlgrab Nr. 3
Becker, Ernst Nikolaus
Reihengrab Nr. 271a
Bauer, Robert
Reihengrab Nr. 206
Hergenröther, Amalia
Reihengrab Nr. 241
Hergenröther, Heinrich
Reihengrab Nr. 212
Schmitt, Berta
Reihengrab Nr. 229
Streich, Rudolf
Friedhof Taunusstraße
Doppelwahlgrab Nr. 7 Reihe 4
Krings / Wolff / Baumann
Doppelwahlgrab Nr. 7 Reihe 1
Albig, Johann und Lina
Die Kinder- und Jugendsprechstunde findet am Mittwoch, 11. September 2013,
in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr im
Rathaus statt.
Kinder und Jugendliche, die Anregungen
und Wünsche an ihre Gemeinde haben,
sind herzlich eingeladen.
☎
Liederbach am Ts., 2. September 2013
– Eva Söllner – Bürgermeisterin
Sprechstunde
der Verwaltung
Telefon
069 30098-0
IMPRESSUM:
Herausgeber: Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Liederbach am Taunus
Villebon-Platz 9-11, 65835 Liederbach am
Ts. Telefon 069 300980, Telefax 069 3009835
Zustellung wöchentlich samstags –
kostenlos an alle Haushalte –
Sprechstunde des Schiedsamtes (im Rathaus)
Sprechstunden der Verwaltung
Montag
8.00 bis 12.00 Uhr
(ab 7.00 Uhr nur Einwohnermeldeamt)
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
1. Sa. im Monat 10.00 bis 11.00 Uhr (nur Einwohnermeldeamt)
Auch außerhalb der genannten Zeiten nach Terminvereinbarung!
Mittwoch 17.00 bis 18.00 Uhr
Sprechstunden des Standesamtes Kelkheim
jeden ersten Mittwoch im Monat von 15.00 bis 16.00 Uhr
Sprechstunde des Ortsgerichtes (im Rathaus)
Mittwoch 18.00 bis 19.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde nach Anmeldung
Mittwoch 15.00 bis 19.00 Uhr
Kinder- und Jugendsprechstunde
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr Freitag keine Sprechstunde
Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 06195 803812
ÄRZTLICHER NOTDIENST für alle Krankenkassen und Privatpatienten in dringenden Fällen am Wochenende
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Main-Taunus-West
Lindenstraße 10 · 65719 Hofheim am Taunus (grünes Gebäude auf der Rückseite vom Hauptgebäude)
Telefon Montag bis Donnerstag 116117 · Telefon Wochenende 06192 19292
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 23.00 Uhr · Mittwoch von 14.00 bis 23.00 Uhr
Am Wochenende ab Freitag von 19.00 bis Montag 7.00 Uhr.
An Feiertagen ab dem Vorabend 19.00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7.00 Uhr.
– bitte möglichst telefonische Voranmeldung –
Krankentransport Leitstelle
Telefon 06192 5095*
Krankentransport und Rettungsdienst
*Auskunft über ärztlichen Mittwochsdienst, Zahn-, Augen- und HNO-Ärztliche Notdienste
Übermittlungs- und Auskunftssperren
im Melderegister
Jeder Bürger kann gemäß § 21 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) in Verbindung mit dem Hessischen Meldegesetz
(HMG) auf Antrag folgende Auskunftssperren im Melderegister eintragen lassen:
1. Religionsgesellschaft § 32 (2) HMG
Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben
öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft des anderen Familienmitglieds
oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können
verlangen, dass Ihre Daten nicht der Kirche übermittelt werden, der das andere
Familienmitglied angehört. Die Sperre
gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des
Steuererhebungsrechts der jeweiligen
Kirche übermittelt werden.
2.
Schutzwürdige Belange § 34 (5)
HMG
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der/die Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen
glaubhaft macht, die eine Annahme
rechtfertigen, dass ihm/ihr hieraus eine
Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entsteht. Neben öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften erhalten auch andere Behörden im Interesse des Betroffenen Kenntnis von der
Sperre. Die Auskunftssperre endet mit
Ablauf des dritten auf die Eintragung
folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf
Antrag verlängert werden.
3.
Auskunftserteilung via Internet
(Portal) gem. § 34a, Abs. 2
Gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Online-Auskünfte ist das
novellierte
Melderechtsrahmengesetz
(MRRG), welches zum 1. Februar 2006
in Kraft getreten ist.
Berechtigte Anwender aus öffentlicher
Verwaltung und Wirtschaft können über
das Portal „ZEMA“ (Zentrale einfache
Melderegisterauskünfte)
Melderegisterauskünfte abfragen. Dabei wird auf
strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geachtet.
4.Parteien und Wählergruppen § 35
(1), (2), (6) HMG
Der/die Betroffene hat das Recht, ohne
Angabe von Gründen der Weitergabe
seiner Daten an Parteien, andere Träger
von Wahlvorschlägen, Wählergruppen,
Träger für Abstimmungen, Bürger- und
Volksbegehren zu widersprechen.
5.Alters- und Ehejubiläen § 35 (3), (6)
HMG
Jede/r Einwohner/in hat das Recht, ohne Angabe von Gründen der Weitergabe
seiner/ihrer Daten aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder
gewählter staatlicher oder kommunaler
Vertretungskörperschaften, Presse und
Rundfunk zu widersprechen.
Die Jubiläumsdaten können im Internet
veröffentlicht werden und sind somit
nicht regional und zeitlich begrenzt abrufbar.
6.
Adressbuchverlage § 35 (4), (6)
HMG
Adressbuchverlagen darf Auskunft über
Namen, akademische Grade und Anschrift volljähriger Einwohner/innen erteilt werden. Der/die Betroffene hat das
Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 2
Recht, der Weitergabe seiner/ihrer Daten
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Für die Gemeinde Liederbach am
Taunus ist kein Adressbuchverlag tätig.
7.
Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden
Der/die Betroffene hat das Recht, ohne
Angabe von Gründen der Weitergabe
seiner Daten zu widersprechen, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung
begehrt wird.
Da die einfache Melderegisterauskunft
jedoch ohne Begründung begehrt werden kann, ist oft nicht erkennbar, ob
es sich bei den Auskunftsersuchenden
um eine Direktmarketingfirma handelt.
Zwar sollte die Meldebehörde bei Zweifeln beim Auskunftssuchenden nachfragen, ob ein Werbezweck beabsichtigt
ist, sie handelt aber nicht rechtswidrig,
wenn sie das Motiv des Auskunftsbegehrens nicht erkennt und trotzdem
Auskunft erteilt. Die Sperre garantiert
daher nicht, dass übermittelte Daten
nicht doch zu Werbezwecken verwendet
werden.
8.Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Mit Rechtskraft des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 1. Juli 2011 wird die
Erfassung von Wehrpflichtigen nach
dem Wehrpflichtgesetz ausgesetzt und
im Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
der § 18 um den Absatz 7 ergänzt.
Dieser lautet: Eine Datenübermittlung
nach § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes
ist nur zulässig, soweit die Betroffenen
nicht widersprochen haben. In der 2.
Bundesdatenübermittlungsverordnung
(BMeldDÜVO) gültig ab 01. Juli 2011
wurde hierzu § 2a „Datenübermittlung
q
Amtliche Bekanntmachung
an das Bundesamt für Wehrverwaltung“
eingefügt. Stattdessen haben die Meldebehörden nach Artikel 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 und § 58 Absatz
1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt
für Wehrverwaltung zum Zwecke der
Übersendung von Informationsmaterial
ab 2012 jährlich bis zum 31. März Name, Vorname, Anschrift und Personen
zu übermitteln, die deutsche Staatsangehörige sind und im darauf folgenden
Jahr volljährig werden. Neben diesen
angeführten, im Einzelfall formlos zu
beantragenden Sperren, bestehen noch
gesetzlich vorgeschriebene Sperren (z. B.
bei Bestehen eines Adoptionspflegeverhältnisses).
Wir möchten darauf hinweisen, dass ohne Eintrag einer Sperre auch nur Auskunft über Vor- und Familiennamen,
akademische Grade und Anschriften erteilt wird.
Sollten Sie Fragen zu den Übermittlungsund Auskunftssperren haben, wenden
Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Zimmer 9, Rathaus Liederbach am
Taunus.
Liederbach am Ts., 7. September 2013
Der Gemeindevorstand
Eva Söllner – Bürgermeisterin
GEMEINDE
LIEDERBACH
AM TAUNUS
Homepage und E-Mail-Adressen
der Gemeinde Liederbach – Auszug –
Für Sie Abfall –
für andere wertvoll
Unter diesem Stichwort werden folgende gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgegeben:
Entsafter Jack La Lanne’s Power Juicer
Interessierte erfahren Näheres unter der
Tel.-Nr. 06196 22806
6 Sessel für Party-Raum, dunkelbraun,
Leinen
Interessierte erfahren Näheres unter der
Tel.-Nr. 069 313638
Liederbach am Ts., 3. September 2013
Der Gemeindevorstand
Eva Söllner – Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Eva Söllner [email protected]
Bauamt [email protected]
Bauhof [email protected]
Hauptamt [email protected]
am
Sehr
geehrte
Liederbacher
bürgerinnen und Mitbürger,
14.
Mit-
die Theatergruppe Shhh…! aus Costa
Rica hat uns mitgeteilt, dass sie wegen
einer Änderung des Tourneeplanes am
14. September 2013 nicht auftreten
kann.
Aus diesem Grund müssen
den Veranstaltungstermin in
Seniorenresidenz leider absagen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Der Ausländerbeirat der Gemeinde
Liederbach am Taunus
Ämter und E-Mail-Adressen
Bücherei [email protected]
Der Ausländerbeirat
Die Theaterveranstaltung
September 2013 fällt aus.
Homepage: www.liederbach-taunus.de
wir
der
Gemeindeverwaltung zentral [email protected]
Gemeindekasse kasse@liederbach-taunus. de
Gewerbeamt/Steueramt [email protected]
Kämmerei
[email protected]
Kindertagesstätten
[email protected]
Sport- u. Kulturamt, Liederbachhalle
[email protected]
Ordnungsamt
[email protected]
Sportlerehrung 2013
Gemäß den Richtlinien zur Sportlerehrung werden am 22. November 2013 Sportler geehrt, die in der
Saison 2012/2013 an Welt-, Europameisterschaften und Olympischen Spielen teilgenommen haben,
1 bis 7. Plätze bei deutschen Meisterschaften, 1. bis 3. Plätze bei hessischen Meisterschaften und
1. bis 3. Plätze bei Bezirksmeisterschaften oder den 1. Platz bei einer Kreismeisterschaft erreicht haben.
Es können auch Liederbacher Einwohner, die einem auswärtigen Verein angehören, sowie
auswärtige Sportler, sofern sie einem Liederbacher Sportverein angehören, zur Ehrung vorgeschlagen werden.
Mannschaften können ab der Kreismeisterschaft zur Ehrung vorgeschlagen werden.
Wir bitten die Vereine oder auch die Sportler selbst um entsprechende Meldungen
bis zum 23. September 2013.
Bitte geben sie uns eine kurze Schilderung über den sportlichen Werdegang und fügen ggf. eine Liste
der Mannschaftsangehörigen bei.
Liederbach am Ts., den 28. August 2013
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin
Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 3
Ausländerbeirat Liederbach
Die Gemeinde Neue
Liederbach
am Taunus (9.000 Einwohner)
Deutschkurse
mit hohem Wohn- und Freizeitwert,
„Mama
lernt Deutsch, Papa auch“
am Südhang des Taunus gelegen sucht
abzum
September
2013
1. September
2014
„
eine/n Auszubildende/n
den Ausbildungsberuf
in Liederbach,für
Feldstraße
6
Anfänger I (A1
– 1. Semester-Buch 1– keine Grundkenntnisse)
Verwaltungsfachangestellte/r
donnerstags, 9.00 - 10.30 Uhr, Beginn am 5. September 2013
Mit Frau Fahrner
Anfänger I (A1 – 1.
donnerstags, 9.00 - 1
Mit Frau Fahrner
Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst.
Neben der Ausbildung in der Gemeindeverwaltung muss die Berufsschule in Kriftel sowie das
Fortgeschritten inI (A2
– 1. Semester – besucht
Buch 2)werden. Im Rahmen des AuswahlverfahFortgeschritten I (
Verwaltungsseminar
Frankfurt-Rödelheim
rens wird
ein am
Eignungstest
durchgeführt.
dienstags, 9.00 - 10.30 Uhr,
Beginn
3. September
2013
dienstags, 9.00 - 10.3
Mit Frau Lammerding
Mit Frau Lammerding
Aufgrund unserem Verständnisses an eine moderne Dienstleistungsbehörde
haben
wir unter anderem
folgende
Anforderungen an unsere künftigen Nachwuchskräfte:
Anmeldungen
bis 31. August
2013
Anmeldungen bis 31.
Kontaktperson:
Fr. Blank - 06196/27820 / [email protected]
– Realschulabschluss
Kontaktperson: Fr. Bl
– Zuverlässigkeit
– Positive Einstellung zum Beruf und entsprechendes Auftreten
– Verantwortungsbewusstsein
– Einsatzbereitschaft
– Gutes Allgemeinwissen
– Beherrschung der deutschen Rechtschreibung
– EDV-Kenntnisse
– Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
– Eine abwechslungsreiche, praxisbezogene Ausbildung in den Fachbereichen
der Gemeindeverwaltung.
– Bei Eignung und Neigung einen Arbeitsplatz nach der Ausbildung innerhalb
der Verwaltung.
Bewerbungen von Frauen sind besonders gewünscht, Schwerbehinderte werden im Rahmen der
geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Interessentinnen bzw. Interessenten werden gebeten ihre schriftliche aussagekräftige Bewerbung
bis zum 15. Oktober 2013 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Liederbach am Taunus
– Personalamt – Villebon-Platz 9-11 – 65835 Liederbach am Taunus
zu richten.
Fragen zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren
beantworten wir gerne unter der Rufnummer 069 3009841 (Herr Emrich).
Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 4
EINLADUNG
EINLADUNG
Veranstaltungsreihe
EINLADUNG
Veranstaltungsreihe
Veranstaltungsreihe
Europa stellt sich vor
Europa
stellt
sichvor
vor
Europa
stellt sich
Europa
stellt sich vor
Frankreich
in Liederbach
Liederbach
Frankreichzu
zuGast
Gast in
Frankreich zu Gast in Liederbach
Samstag,
14.September
September 2013,
Uhr
Samstag,
14.
2013,19.00
19.00
Uhr
Liederbachhalle
Samstag,
14.Liederbachhalle
September
2013, 19.00 Uhr
Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus
Wachenheimer Straße 62, 65835 Liederbach am Taunus
Liederbachhalle
Wachenheimer Straße
62, 65835
Liederbach am Taunus
Quatuor
Uni Vers
Quatuor Uni Vers
Begrüßung Eva Söllner – Bürgermeisterin
Quatuor Uni Vers
Begrüßung Eva Söllner – Bürgermeisterin
„50 Jahre Élysée-Vertrag“
Begrüßung Eva Söllner – Bürgermeisterin
Herr Stanislas„50
Mrozek
– stellvertretender
französischer Generalkonsul
Jahre
Élysée-Vertrag“
Herr Stanislas
Mrozek
– stellvertretender
französischer
Generalkonsul
Herr Dominique
Fontainelle
– Bürgermeister
aus Villebon-sur-Yvette
„50 Jahre Élysée-Vertrag“
Herr Stanislas Mrozek – stellvertretender französischer Generalkonsul
Herr Dominique FontainelleQuatuor
– Bürgermeister
Uni Vers aus Villebon-sur-Yvette
Herr Dominique Fontainelle
– Bürgermeister
aus Villebon-sur-Yvette
Tango
Argentino
Quatuor
UniLiederbach
Vers
Quatuor Uni Vers
Tango Argentino Liederbach
Akkordeongruppe GVU Liederbach
Tango Argentino Liederbach
„Chancery Lane“
Akkordeongruppe GVU Liederbach
Akkordeongruppe
GVU Liederbach
Geselliges Beisammensein
„Chancery Lane“
Snacks aus der französischen Küche
„Chancery Lane“
Alle Liederbacher Bürgerinnen
und Bürger
sind hierzu herzlich eingeladen
Geselliges
Beisammensein
Snacks aus der französischen Küche
Geselliges Beisammensein
Die Veranstaltung der Reihe "Europa
stellt aus
sich vor"
organisiert von Küche
der Gemeinde Liederbach in Kooperation
Snacks
derwird
französischen
Alle Liederbacher Bürgerinnen
und Bürger
sind
hierzu herzlich
eingeladen
mit dem Freundeskreis
Europäische
Partnerschaften
e.V.
Alle Liederbacher Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen
Die Veranstaltung der Reihe "Europa stellt sich vor" wird organisiert von der Gemeinde Liederbach in Kooperation
dem Freundeskreis
Partnerschaften
e.V. Liederbach in Kooperation
Die Veranstaltung der Reihemit
"Europa
stellt sich vor" Europäische
wird organisiert
von der Gemeinde
mit dem Freundeskreis Europäische Partnerschaften e.V.
Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 5
Für Sie Abfall – für andere wertvoll
An die Gemeindeverwaltung
Villebon-Platz 9-11
65835 Liederbach
Ich biete folgende gebrauchsfähige Gegenstände kostenlos an:
Meine Telefonnummer lautet:
Meine Anschrift (wird nicht veröffentlicht):
Vorname und Name:
Straße und Hausnummer:
Liederbacher Amtsblatt KW 36 – 7. 9. 2013 – Seite 6