Sozialreferat

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Sozialreferat
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Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
S - III - W/BS 121-7
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung
im Anwesen Westendstraße 265, Erdgeschoss rechts
für den Verein „Generationengerechtes Wohnen mit der
Wohnungsgenossenschaft München-West e.V.“
zur Nutzung als Nachbarschaftstreff (soziale Begegnungsstätte)
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01491
3 Anlagen
Beschluss des Sozialausschusses vom 05.02.2009 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
1.
Sachverhalt
1.1
Antrag
Am 05.08.2008 beantragte die Wohnungsgenossenschaft München-West eG die
Erteilung der Genehmigung zur Zweckentfremdung durch Nutzungsänderung des
Anwesens Westendstraße 265, im Erdgeschoss rechts. Die Räumlichkeiten sollen
der Errichtung einer sozialen Einrichtung (Nachbarschaftsbegegnungsstätte) dienen.
1.2
Begründung
Der Antrag wurde mit vorrangigen öffentlichen Belangen, wie nachfolgend aufgeführt, begründet:
Die Wohnsiedlung in der „Äußeren Westendstraße“ (Westendstraße 255-273) der
Wohnungsgenossenschaft München-West eG umfasst 152 Wohnungen mit derzeit rund 300 Bewohnerinnen und Bewohnern. Für diese besteht mangels anderer
Alternativen Bedarf an einer sozialen Begegnungsstätte. Die Wohnungsgenossenschaft München-West eG möchte deshalb die oben genannten Räume für eine
geringe symbolische Miete dem Verein „Generationengerechtes Wohnen mit der
Wohnungsgenossenschaft München-West e.V.“ zur Verfügung stellen.
Dieser Verein, der derzeit ca. 520 Mitglieder umfasst, wird die Räume ehrenamtlich bewirtschaften.
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Das Angebot - welches auch Nicht-Mitgliedern des Vereins und der Genossenschaft offen stehen soll - umfasst unter anderem Treffen für Seniorinnen und Senioren, Alleinerziehende, Nachbarschaftshilfe, Mietersprechstunden und diverse
Kursangebote.
1.3
Kurzbeschreibung des verlorengehenden Wohnraumes
1.3.1 Lage
Das Anwesen Westendstraße 265 befindet sich im Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark und dort im Bezirksteil Westpark. Das Anwesen liegt direkt an der Westendstraße (Anlage 1).
1.3.2 Art
✘
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Behelfsheim
Zweifamilienhaus
Werk-Dienstgebäude
Wohn-/Geschäftshaus
Mehrfamilienhaus
✘ ja
familiengerecht
nein
1 WE, 72 m², 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, Diele (Anlage 2)
Beschaffenheit
Baulicher Zustand
Ausstattung
Grundriss
Umweltbelastung
schlecht
schlecht
schlecht
stark
✘
✘
✘
mittel
mittel
normal
normal
✘
gut
gut
gut
gering
2.
Stellungnahme des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss 7 - Sendling-Westpark wurde mit Schreiben vom
25.08.2008 gehört (vgl. BA-Satzung, Anlage 1 Katalog Sozialreferat, Nr. 11.3).
Er hat dem Antrag in seiner Sitzung am 14.10.2008 einstimmig zugestimmt
(Anlage 3).
3.
Belange von Mieterinnen und Mietern
Die bisherigen Mieterinnen und Mieter sind bereits ausgezogen, derzeit stehen die
Räumlichkeiten leer. Belange von Mieterinnen/Mietern sind deshalb nicht betroffen.
4.
Belange einer Erhaltungssatzung
Das Anwesen befindet sich nicht im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.
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5.
5.1
Stellungnahme des Sozialreferates
Öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung
Das öffentliche Interesse an der Errichtung einer sozialen Begegnungsstätte wurde durch die Sozialplanung des Sozialreferates und das Amt für Soziale Sicherung
bestätigt.
5.1.1 Stellungnahme des Amtes für Soziale Sicherung, Abt. Hilfen im Alter
und bei Behinderung (S-I-AB 4)
Es liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse darin, hier einen Gemeinschaftsraum für die Nutzung der Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft MünchenWest eG aber auch für Bürgerinnen und Bürger des Quartiers zu schaffen.
Die Quartiersorientierung sowie die Angebotsstruktur ist innovativ und wirkt generationsübergreifend. Die positiven Effekte des Konzepts, zu dem der Bewohnertreff
gehört, werden unter anderem von der GEWOFAG und der Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern (WSB) im sog. „Bielefelder Modell“ selbst aufgegriffen und sind
nicht nur im Hinblick auf den demografischen Wandel nachgewiesen.
5.1.2 Stellungnahme des Sozialreferates, Zentrale Sozialplanung
(S-Z-SP/RSP) vom 25.09.2008
Die Westendstraße 265 befindet sich im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark. Sie
liegt dicht an der Autobahn München-Lindau, angrenzend zum Stadtbezirk 25 Laim.
Der Stadtbezirk Sendling-Westpark weist einen hohen Anteil an Seniorinnen und
Senioren sowie Ein-Personenhaushalte, die deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegen, auf. Der Anteil der Familien mit Kindern liegt eher im hinteren Mittelfeld, wobei der Anteil der Haushalte Alleinerziehender mit Kindern leicht über dem
Durchschnitt liegt. Die Armutsdichte liegt hier deutlich über dem städtischen Mittelwert.
In der Westendstraße 255-273 befindet sich die Wohnsiedlung der Wohnungsgenossenschaft München-West eG. Der Standort Westendstraße 265 liegt gut erreichbar im Zentrum der Anlage. Nach Aussage der Wohnbaugesellschaft leben in
der Wohnanlage, die in den 60-er Jahren erbaut wurde, zwischen 300-350 Personen. Der Anteil der Familien mit Kindern sei aufgrund der Wohnungsgrößen und
-zuschnitte hier sehr hoch.
Die beantragte Nutzung als Gemeinschaftsraum/Nachbarschaftstreff in den Räumen Westendstraße 265 Erdgeschoss, bestehend aus 3 Zimmern, Küche und Bad
soll ein mieterorientiertes Angebot der Genossenschaft darstellen.
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Die umfangreiche, zielgruppenübergreifende Zweckbestimmung des Vereins, die
Zielsetzung des sozialintegrativen Maßnahmenspektrums sowie der Stadtteilorientierung, die die Inanspruchnahme der Angebote auch unabhängig von der
Mitgliedschaft der Genossenschaft ermöglicht, verdeutlichen die Wahrnehmung
öffentlicher Interessen im Stadtteil.
Es stehen weder in der Wohnsiedlung noch in der Umgebung Räume für den Betrieb eines Gemeinschaftsraumes zur Verfügung.
Ein überwiegend öffentliches Interesse an der Umnutzung gegenüber der Erhaltung von Wohnraum wird bestätigt.
5.2
Unvermeidbarkeit der Zweckentfremdung
Die Antragstellerin hat glaubhaft dargestellt und nachgewiesen, dass andere Räume für die Errichtung der Begegnungsstätte nicht zur Verfügung stehen und derzeit im Bereich der Wohnanlage „Äußere Westendstraße“ auch nicht neu geschaffen werden können. Die Beeinträchtigung des Wohnungsmarktes ist somit nicht
vermeidbar.
5.3
Rechtslage
Nach § 6 Abs.1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum sind vorrangige öffentliche Belange für eine
Zweckentfremdung in der Regel gegeben, wenn Wohnraum zur Versorgung der
Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen (zum Beispiel für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder gesundheitliche Zwecke) oder lebenswichtigen Diensten
(zum Beispiel ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die gerade an dieser
Stelle der Gemeinde dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht
zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können.
Die genannten Voraussetzungen sind hier gegeben. Es wurde auch glaubhaft dargelegt, dass andere geeignete Räume nicht zur Verfügung stehen.
In Abwägung mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Wohnraumes ist das
öffentliche Interesse an der Errichtung der Begegnungsstätte daher als vorrangig
zu bewerten.
5.4
Kurze rechtliche Würdigung
Der Antrag ist nach Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl S. 864, BayRS 233011-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.06.2008 (GVBI S. 319) in Verbindung
mit der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) vom 02.01.2009 (MüABl. Nr. 1 / 09.01.2009 /
B 1207 B, S. 4ff.) wie folgt zu beurteilen:
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Es liegen vorrangige öffentliche Belange vor, die eine Genehmigung der Zweckentfremdung rechtfertigen (§ 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum).
Deshalb sollte die Genehmigung zur Zweckentfremdung unter den im Antrag des
Referenten enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt werden.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Frauengleichstellungsstelle, dem Sozialreferat / Stelle für interkulturelle Arbeit sowie der Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprechern des Bezirksausschusses
des 7. Stadtbezirkes ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II.
Antrag des Referenten
1. Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzungsänderung
der Wohneinheit im Erdgeschoss rechts des Anwesens Westendstraße 265 wird unter nachstehender Nebenbestimmung erteilt:
Die Genehmigung wird befristet auf die Dauer der Nutzung als soziale Begegnungsstätte durch die Wohnungsgenossenschaft München-West eG und den Verein „Generationengerechtes Wohnen mit der Wohnungsgenossenschaft München-West
e.V.“ Nach Beendigung dieser Nutzung sind die Wohnräume wieder unverzüglich
Wohnzwecken zuzuführen.
2.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende
Der Referent
Christine Strobl
Bürgermeisterin
Friedrich Graffe
Berufsm. Stadtrat
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IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt
an die Frauengleichstellungsstelle
z. K.
V. Wv. Sozialreferat
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2.
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An die Vorsitzende, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher
und die/den Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses
des 7. Stadtbezirkes (8-fach)
An das Sozialreferat, S-I-AB 4
An das Sozialreferat, S-Z-SP
An das Sozialreferat, S-III-M
z. K.
Am
I.A.

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