Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/985
21. Wahlperiode
14.07.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.07.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Gut zwei Jahre verschärftes Wohnraumschutzgesetz – Wo bleiben die
Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt?
Gut zwei Jahre ist es her, dass das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz
zum 1. Juni 2013 in mehreren Punkten verändert wurde. Insbesondere die
schärfere Ahndung der Zweckentfremdung von Wohnraum als Büro- beziehungsweise Gewerberaum oder auch als Ferienwohnung und nicht zuletzt
die intensivere Kontrolle von Leerständen machte Hoffnung, dass durch konsequentes Vorgehen der Behörden dem akuten Wohnraummangel in der
Stadt entgegengewirkt werden kann. Im Anschluss an die Drs. 20/8980 vom
23. August 2013 und 20/13444 vom 4. November 2014 gilt es, die seither
gemachten Erfahrungen auszuwerten und gegebenenfalls auch (personal-)
politische Konsequenzen zu ziehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von
SAGA GWG – wie folgt:
1.
Wie hat sich die personelle Situation in der Wohnungspflege und im Hinblick auf Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz seit dem 1. Januar 2014 verändert?
Bitte die Stellensituation nach den Veränderungen in den einzelnen
Bezirken und für die Stadt insgesamt auflisten. Dabei bitte auch etwaige
Befristungen darstellen.
Aktueller Personalbestand in den Bezirksämtern (einschließlich Änderungen seit
1. Januar 2014)
Wohnungspflege
1
Zweckentfremdung von
Wohnraum und
Mietpreisangelegenheiten nach
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz
Person
Vollzeitkraft1
Person
Vollzeitkraft1
Bezirk
Hamburg-Mitte
1
12
33,4
3
Altona
2
2
35
2
Vollzeitkraft umschreibt den Beschäftigungsumfang in der Summe (1=100 Prozent).
Eine weitere Stelle wird ausgeschrieben.
3
Einschließlich eines Mitarbeiters, der seit 01. August 2014 (bis voraussichtlich 31. Juli 2015)
für das Projekt Ferienwohnungen ausschließlich für das Bezirksamt Hamburg-Mitte arbeitet.
4
Einschließlich Abschnittsleitung.
2
Drucksache 21/985
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wohnungspflege
Zweckentfremdung von
Wohnraum und
Mietpreisangelegenheiten nach
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz
Person
Vollzeitkraft1
Person
Vollzeitkraft1
Eimsbüttel
1
1
34,5
2,54
Hamburg-Nord
2
2
2
2
Wandsbek
bis 31.03.2015
seit 01.04.2015
Bergedorf
Harburg
Insgesamt6
Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 1 Person im
Umfang von 1,0 Vollzeitkraft.
Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 2 Personen im
Umfang von 2,0 Vollzeitkräften, davon 1 zunächst befristet bis
30.09.2015.
2
0,2
2
0,54
Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 2 Personen im
Umfang von 1,5 Vollzeitkräften, einschließlich 0,5 Stellenanteil
Leitung.
13
10,7
13
10
Quelle: Angaben der Bezirksämter
2.
Wie hoch schätzt der Senat gegenwärtig den Bestand an
a)
privaten und
b)
öffentlichen Leerständen bei Wohnraum? Bitte die Adressen,
wenigstens die Stadtteile, städtischer Leerstände benennen.
Daten zum Leerstand im Geschosswohnungsbau in Deutschland liefert der sogenannte CBRE-empirica-Leerstandsindex7. Danach standen in Hamburg Ende 2013 schätzungsweise rund 5.000 der Wohnungen im Geschosswohnungsbau leer. Differenzierte Leerstandsdaten für verschiedene Eigentümergruppen weist der Index nicht aus.
Zu den städtischen Leerständen hier die Angaben über den Wohnungsbestand von
SAGA GWG zum Stichtag 30. Juni 2015:
Stadtteil
Allermöhe
Altona-Altstadt
Altona-Nord
Bahrenfeld
Barmbek-Nord
Barmbek-Süd
Bergedorf
5
6
7
2
SAGA
GWG
FHH Verwaltung
3
20
42
16
14
4
4
5
6
1
Gesamtergebnis
3
20
42
21
20
4
5
Vom 01. Oktober 2012 bis voraussichtlich 30. September 2015 eine Mitarbeiterin für das Projekt Ferienwohnungen, die mit je 0,5 für die Bezirksämter Altona und Eimsbüttel arbeitet.
Die Personen beziehungsweise Vollzeitkräfte ohne Differenzierung der Aufgabengebiete sind
jeweils in den Spalten „Wohnungspflege“ mitgezählt.
Dargestellt wird im CBRE-empirica-Leerstandsindex der marktaktive Leerstand, jeweils unabhängig von der Dauer des Leerstandes. Dieser wird nur für Geschosswohnungen ausgewiesen. Der marktaktive Leerstand umfasst leer stehende Wohnungen, die unmittelbar disponibel
sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen beziehungsweise gerade modernisiert werden, aber gegebenenfalls mittelfristig
aktivierbar wären (in weniger als sechs Monaten). Die Schätzung des Leerstandes im Geschosswohnungsbau erfolgt jeweils für das Ende des Kalenderjahres. Die Daten für 2014 erscheinen im Dezember 2015.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Stadtteil
Billstedt
Bramfeld
Dulsberg
Duvenstedt
Eidelstedt
Eimsbüttel
Eißendorf
Farmsen-Berne
Finkenwerder
Francop
Groß Borstel
Hamburg-Altstadt
Hamm-Nord
Harburg
Harvestehude
Hausbruch
Heimfeld
Hoheluft-West
Hohenfelde
Horn
Hummelsbüttel
Iserbrook
Jenfeld
Langenhorn
Lohbrügge
Lokstedt
Lurup
Marienthal
Neuenfelde
Neugr.-Fischbek
Neustadt
Ohlsdorf
Osdorf
Othmarschen
Ottensen
Poppenbüttel
Rahlstedt
Sasel
Schnelsen
St. Georg
St. Pauli
Steilshoop
Stellingen
Sülldorf
Tonndorf
Veddel
Wandsbek
Wilhelmsburg
Wilstorf
Winterhude
Gesamtergebnis
SAGA
GWG
FHH Verwaltung
179
34
4
1
1
7
23
8
11
3
1
17
5
6
3
6
9
58
146
7
2
128
3
2
31
13
1
4
16
10
1
1
11
42
19
22
46
9
13
1
2
2
5
181
4
5
1
97
1
38
1
1.321
1
2
1
1
53
3
1
7
2
1
3
1
111
Drucksache 21/985
Gesamtergebnis
179
35
4
1
7
24
8
11
3
17
5
6
3
6
9
58
147
7
2
130
3
2
31
14
1
4
16
11
54
4
12
42
19
22
46
9
13
1
2
2
5
181
11
5
1
99
2
41
1
1
1.432
Quelle: Angaben von SAGA GWG vom 07. Juli 2015
Die Benennung von Adressen berührt Sicherheitsbelange dieser Objekte und erfolgt
deshalb nicht.
Der weit überwiegende Teil der oben genannten Leerstände ist modernisierungs- oder
abbruchbedingt. Temporärer Leerstand von Wohnraum in einem gewissen Umfang,
3
Drucksache 21/985
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
zum Beispiel aufgrund von Fluktuation/Mieterwechsel oder wegen erforderlicher
Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, kennzeichnet einen funktionierenden
Wohnungsmarkt und tritt gleichermaßen in allen Wohnungsbeständen auf.
3.
Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen
private Leerstände vorgegangen worden, was ist bei städtischen Leerständen passiert? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt
insgesamt aufführen.
Die Bezirksämter gehen gleichermaßen gegen private und städtische Leerstände vor.
Anzahl
der
Verfah
ren
Bezirk
HamburgMitte
56
Altona
28
Eimsbüttel
251
HamburgNord
140
Wandsbek
76
Bergedorf
64
Harburg
72
Insgesamt
687
Privater
Leerstand
Konsequenz
28 Verfahrenseinstellungen
6 Genehmigungen
8 durch ordnungsrechtliche Maßnahmen
der Wohnnutzung
zurückgeführt
14 laufende Prüfungen
Verfahren nach §§ 9,
10 HmbWoSchG
eingeleitet. In allen
Fällen Ersatzwohnraum
(Neubau oder
Nutzungsänderung)
genehmigt, in einem
Fall Ausgleichsbeitrag
festgesetzt.
Wohnnutzungsgebote,
Genehmigungen, kein
schützenswerter
Wohnraum
Maßnahmen nach §§
3, 4, 12 oder 15
HmbWoSchG
Bei jedem bekannten
Leerstand wurde im
Rahmen der
gesetzlichen
Möglichkeiten
vorgegangen.
Wohnnutzungsgebote,
Genehmigungen,
Genehmigungsfiktionen
oder keine
Handlungsbedarfe
u.a. Wiedervermietungen und Wohnnutzungsgebote
Anzahl
der
Verfahren
Städtischer
Leerstand
Konsequenz
k.A.8
22
Leerstand wg.
Modernisierung oder
Neubau/Genehmigung
sfiktion durch
anerkannte erweiterte
Leerstandsanzeige
23
Wohnnutzungsgebote,
Genehmigungen, kein
schützenswerter
Wohnraum
0
k.A.8
7
Wohnnutzungsgebote,
Genehmigungen,
Genehmigungsfiktionen
oder keine
Handlungsbedarfe
0
52
8 Eine Differenzierung zwischen privaten und städtischen Verfügungsberechtigten liegt hier
nicht vor. Alle Verfahren sind in der Spalte „Privater Leerstand“ zusammengefasst.
4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
4.
Drucksache 21/985
Welche Größenordnung hat nach Schätzung des Senats gegenwärtig
der Wohnraum, der als Büro- und Gewerberaum zweckentfremdet wird,
und in welchen Stadtteilen liegen die Schwerpunkte?
Eine belastbare Schätzung rechtmäßig und rechtswidrig als Büro- und Gewerberaum
zweckentfremdeter Wohnungen in Hamburg ist nicht möglich und wäre daher spekulativ.
5.
Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen
solcherart Zweckentfremdung vorgegangen worden? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen.
Anzahl
der
Verfahren
Bezirk
HamburgMitte
93
Altona
11
Eimsbüttel
91
HamburgNord
Wandsbek
0
Bergedorf9
19
7 (ohne
Fewo10)
Harburg
Insgesamt
6.
4
Konsequenz
65
Verfahrenseinstellungen
10
Genehmigungen
10
Ablehnungen
4
durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der
Wohnnutzung zurückgeführt
4
laufende Prüfungen
Schaffung von
Ersatzwohnraum gefordert
und die Umsetzung
überwacht
Wohnnutzungsgebote,
Genehmigungen, kein
schützenswerter
Wohnraum, zweckfremde
Nutzung unter 50 % der
Gesamtwohnfläche
In jedem bekannten
Einzelfall wurde gegen eine
Zweckentfremdung
vorgegangen.
Negativatteste,
Genehmigungen,
Ablehnungen
Anordnung Wohnnutzung,
freiwillige Vermietung
durchgesetzt oder
nachträglich genehmigt
225
Wie viele sogenannte Ferienwohnungen, die als Zweckentfremdung von
Wohnraum einzustufen sind, gibt es nach Schätzung des Senats
gegenwärtig und in welchen Stadtteilen liegen die Schwerpunkte?
Im Jahr 2013 hat die zuständige Behörde die Anzahl dieser Ferienwohnungen auf 800
geschätzt (siehe Drs. 20/8760). Dieser Schätzung lagen Erkenntnisse der Bezirke
aufgrund von Auswertungen der einschlägigen Internetseiten zur Ermittlung eines
Personalmehrbedarfs zugrunde. Eine Aktualisierung dieser Schätzung ist seitdem
nicht erfolgt. Seit Einführung des Projekts Ferienwohnungen im Jahr 2013 gehen die
9
Ab 01. Januar 2013.
Ferienwohnungen.
10
5
Drucksache 21/985
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Bezirke erfolgreich mit verstärktem Personaleinsatz gegen die rechtswidrige Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. Im Übrigen siehe Antwort zu
7.
7.
Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen
solche nicht legalen Ferienwohnungen vorgegangen worden und wie
viele solcher Ferienwohnungen konnten wieder als reguläre Wohnungen
zurückgewonnen werden? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die
Stadt insgesamt aufführen.
Anzahl
der
Verfahren
Konsequenz
Anzahl der
zurückgeführten
Ferienwohnungen
zu Wohnraum
Bezirk
HamburgMitte
120
74
Altona
45
Eimsbüttel
41
HamburgNord
68
Wandsbek
16
Bergedorf11
Harburg
7
9
2 Genehmigungen
44 Wohneinheiten ohne Genehmigungspflicht.
74 Wohneinheiten
durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt.
Wohnnutzungsgebote,
freiwillige Abhilfen
Wohnnutzungsgebote,
öff.rechtl. Vertrag,
freiwillige Abhilfen
Beratungen sowie
Maßnahmen nach § 12
HmbWoSchG
Wohnungen werden
wieder zu
Wohnzwecken genutzt
freiw. Abhilfen
Rechtliche Beratung,
Androhung von
Zwangsmaßnahmen
Insgesamt
306
8.
37
27
16
16
4
7
181
Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „zur mangelnden Durchsetzung
des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes“ (Drs. 20/13444) antwortete der Senat hinsichtlich der seit dem 1. Juni 2013 ergriffenen Maßnahmen bei Zweckentfremdungsanzeigen, dass es Kontaktaufnahmen
zu Vermietern/-innen, Ortstermine, Begehungen und Nachschauen
sowie den Erlass von Wohnungsnutzungsgeboten gegeben habe. Sind
seitdem weitere Handlungsmöglichkeiten genutzt worden.
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bezirksämter nutzen alle im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Handlungsmöglichkeiten, die sich insbesondere aus dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz,
dem Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ergeben. Dabei stehen pragmatische Lösungsansätze im Vordergrund,
zum Beispiel die Berücksichtigung von angebotenen Ersatzwohnungen im Sinne des
§ 10 Absatz 2 HmbWoSchG aus den Immobilienportfolios der Eigentümer. Im Übrigen
siehe Statistik Wohnraumschutz 2013
11
6
Ab 01. Januar 2013.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/985
http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource
100/GetRessource100.svc/01a7015a-e8fc-4b3f-a9f3621305430ae2/Akte_BWSB675.112-020.pdf und Antwort zu 9. Die Statistik Wohnraumschutz 2014 wird voraussichtlich im 3. Quartal 2015 vorliegen.
9.
Wie viele Geldbußen zur Durchsetzung der Wohnraumschutzbestimmungen sind seit dem 1. Juni 2013 in welcher Höhe verhängt worden,
wie oft sind Treuhänder/-innen eingesetzt worden?
Anzahl der
Geldbußen
7
Höhe der
Geldbußen
27.803,50 EUR
Einsetzung von
Treuhänder/-innen
0
10. Analog zu Drs. 20/8980, Frage 11.: Wie viele Ortstermine hat die Wohnungspflege in 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durchgeführt, wie hoch
war die Anzahl der Aufforderungen zur Mängelbeseitigung? Bitte nach
den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen.
Bezirk
HamburgMitte13
Altona
Eimsbüttel
HamburgNord
Wandsbek
Bergedorf
Harburg
Insgesamt
Anzahl der
Ortstermine12
2014
Anzahl der
Aufforderung zur
Mängelbeseitigung
1. Halbjahr 2015
Anzahl
Anzahl der
der OrtsterAufforderung zur
mine
Mängelbeseitigung
490
173
k.A.
k.A.
0
68
400
24
7
59
35
44
k.A.
12
5
k.A.
9
38
260
1.265
913
2
120
394
3
16
60
158
0
1
24
42
11. Wie bewertet der Senat die Funktion und Effektivität des Hamburgischen
Wohnraumschutzgesetzes in seiner seit dem 1. Juni 2013 gültigen Form,
wo sieht er welche Schwächen und Veränderungsbedarfe?
Die Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in der seit dem
1. Juni 2013 geltenden Fassung sind zweckmäßig und zielführend. Die zuständige
Behörde sieht gegenwärtig keinen Novellierungsbedarf.
12. Hält der Senat angesichts der bestenfalls geringfügig reduzierten
Zweckentfremdungsdaten (bei Leerständen, Büro- und Gewerbefehlnutzungen, Ferienwohnungen) seine bisherige Politik, die Personalausstattung, die gesetzlichen Bestimmungen und deren Durchsetzung für
befriedigend?
Wenn ja, bis wann rechnet er bei Fortsetzung seines bisherigen Kurses
mit durchschlagenderen Erfolgen?
Wenn nein, welche konkreten Änderungen stehen in Aussicht?
Ja. Die zuständige Behörde geht im Übrigen von einer hohen präventiven Wirkung der
Wohnraumschutzmaßnahmen aus.
12
Die Anzahl der Ortstermine wird statistisch nicht erfasst; in der Regel löst jede Anzeige mindestens eine Ortsbesichtigung aus.
13
Einschließlich erstes Halbjahr 2015.
7

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