Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/985 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.07.15 und Betr.: Antwort des Senats Gut zwei Jahre verschärftes Wohnraumschutzgesetz – Wo bleiben die Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt? Gut zwei Jahre ist es her, dass das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zum 1. Juni 2013 in mehreren Punkten verändert wurde. Insbesondere die schärfere Ahndung der Zweckentfremdung von Wohnraum als Büro- beziehungsweise Gewerberaum oder auch als Ferienwohnung und nicht zuletzt die intensivere Kontrolle von Leerständen machte Hoffnung, dass durch konsequentes Vorgehen der Behörden dem akuten Wohnraummangel in der Stadt entgegengewirkt werden kann. Im Anschluss an die Drs. 20/8980 vom 23. August 2013 und 20/13444 vom 4. November 2014 gilt es, die seither gemachten Erfahrungen auszuwerten und gegebenenfalls auch (personal-) politische Konsequenzen zu ziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG – wie folgt: 1. Wie hat sich die personelle Situation in der Wohnungspflege und im Hinblick auf Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz seit dem 1. Januar 2014 verändert? Bitte die Stellensituation nach den Veränderungen in den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt auflisten. Dabei bitte auch etwaige Befristungen darstellen. Aktueller Personalbestand in den Bezirksämtern (einschließlich Änderungen seit 1. Januar 2014) Wohnungspflege 1 Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Person Vollzeitkraft1 Person Vollzeitkraft1 Bezirk Hamburg-Mitte 1 12 33,4 3 Altona 2 2 35 2 Vollzeitkraft umschreibt den Beschäftigungsumfang in der Summe (1=100 Prozent). Eine weitere Stelle wird ausgeschrieben. 3 Einschließlich eines Mitarbeiters, der seit 01. August 2014 (bis voraussichtlich 31. Juli 2015) für das Projekt Ferienwohnungen ausschließlich für das Bezirksamt Hamburg-Mitte arbeitet. 4 Einschließlich Abschnittsleitung. 2 Drucksache 21/985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Wohnungspflege Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Person Vollzeitkraft1 Person Vollzeitkraft1 Eimsbüttel 1 1 34,5 2,54 Hamburg-Nord 2 2 2 2 Wandsbek bis 31.03.2015 seit 01.04.2015 Bergedorf Harburg Insgesamt6 Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 1 Person im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft. Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 2 Personen im Umfang von 2,0 Vollzeitkräften, davon 1 zunächst befristet bis 30.09.2015. 2 0,2 2 0,54 Beide Aufgabengebiete ohne Differenzierung mit 2 Personen im Umfang von 1,5 Vollzeitkräften, einschließlich 0,5 Stellenanteil Leitung. 13 10,7 13 10 Quelle: Angaben der Bezirksämter 2. Wie hoch schätzt der Senat gegenwärtig den Bestand an a) privaten und b) öffentlichen Leerständen bei Wohnraum? Bitte die Adressen, wenigstens die Stadtteile, städtischer Leerstände benennen. Daten zum Leerstand im Geschosswohnungsbau in Deutschland liefert der sogenannte CBRE-empirica-Leerstandsindex7. Danach standen in Hamburg Ende 2013 schätzungsweise rund 5.000 der Wohnungen im Geschosswohnungsbau leer. Differenzierte Leerstandsdaten für verschiedene Eigentümergruppen weist der Index nicht aus. Zu den städtischen Leerständen hier die Angaben über den Wohnungsbestand von SAGA GWG zum Stichtag 30. Juni 2015: Stadtteil Allermöhe Altona-Altstadt Altona-Nord Bahrenfeld Barmbek-Nord Barmbek-Süd Bergedorf 5 6 7 2 SAGA GWG FHH Verwaltung 3 20 42 16 14 4 4 5 6 1 Gesamtergebnis 3 20 42 21 20 4 5 Vom 01. Oktober 2012 bis voraussichtlich 30. September 2015 eine Mitarbeiterin für das Projekt Ferienwohnungen, die mit je 0,5 für die Bezirksämter Altona und Eimsbüttel arbeitet. Die Personen beziehungsweise Vollzeitkräfte ohne Differenzierung der Aufgabengebiete sind jeweils in den Spalten „Wohnungspflege“ mitgezählt. Dargestellt wird im CBRE-empirica-Leerstandsindex der marktaktive Leerstand, jeweils unabhängig von der Dauer des Leerstandes. Dieser wird nur für Geschosswohnungen ausgewiesen. Der marktaktive Leerstand umfasst leer stehende Wohnungen, die unmittelbar disponibel sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen beziehungsweise gerade modernisiert werden, aber gegebenenfalls mittelfristig aktivierbar wären (in weniger als sechs Monaten). Die Schätzung des Leerstandes im Geschosswohnungsbau erfolgt jeweils für das Ende des Kalenderjahres. Die Daten für 2014 erscheinen im Dezember 2015. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Stadtteil Billstedt Bramfeld Dulsberg Duvenstedt Eidelstedt Eimsbüttel Eißendorf Farmsen-Berne Finkenwerder Francop Groß Borstel Hamburg-Altstadt Hamm-Nord Harburg Harvestehude Hausbruch Heimfeld Hoheluft-West Hohenfelde Horn Hummelsbüttel Iserbrook Jenfeld Langenhorn Lohbrügge Lokstedt Lurup Marienthal Neuenfelde Neugr.-Fischbek Neustadt Ohlsdorf Osdorf Othmarschen Ottensen Poppenbüttel Rahlstedt Sasel Schnelsen St. Georg St. Pauli Steilshoop Stellingen Sülldorf Tonndorf Veddel Wandsbek Wilhelmsburg Wilstorf Winterhude Gesamtergebnis SAGA GWG FHH Verwaltung 179 34 4 1 1 7 23 8 11 3 1 17 5 6 3 6 9 58 146 7 2 128 3 2 31 13 1 4 16 10 1 1 11 42 19 22 46 9 13 1 2 2 5 181 4 5 1 97 1 38 1 1.321 1 2 1 1 53 3 1 7 2 1 3 1 111 Drucksache 21/985 Gesamtergebnis 179 35 4 1 7 24 8 11 3 17 5 6 3 6 9 58 147 7 2 130 3 2 31 14 1 4 16 11 54 4 12 42 19 22 46 9 13 1 2 2 5 181 11 5 1 99 2 41 1 1 1.432 Quelle: Angaben von SAGA GWG vom 07. Juli 2015 Die Benennung von Adressen berührt Sicherheitsbelange dieser Objekte und erfolgt deshalb nicht. Der weit überwiegende Teil der oben genannten Leerstände ist modernisierungs- oder abbruchbedingt. Temporärer Leerstand von Wohnraum in einem gewissen Umfang, 3 Drucksache 21/985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode zum Beispiel aufgrund von Fluktuation/Mieterwechsel oder wegen erforderlicher Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, kennzeichnet einen funktionierenden Wohnungsmarkt und tritt gleichermaßen in allen Wohnungsbeständen auf. 3. Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen private Leerstände vorgegangen worden, was ist bei städtischen Leerständen passiert? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Die Bezirksämter gehen gleichermaßen gegen private und städtische Leerstände vor. Anzahl der Verfah ren Bezirk HamburgMitte 56 Altona 28 Eimsbüttel 251 HamburgNord 140 Wandsbek 76 Bergedorf 64 Harburg 72 Insgesamt 687 Privater Leerstand Konsequenz 28 Verfahrenseinstellungen 6 Genehmigungen 8 durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt 14 laufende Prüfungen Verfahren nach §§ 9, 10 HmbWoSchG eingeleitet. In allen Fällen Ersatzwohnraum (Neubau oder Nutzungsänderung) genehmigt, in einem Fall Ausgleichsbeitrag festgesetzt. Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, kein schützenswerter Wohnraum Maßnahmen nach §§ 3, 4, 12 oder 15 HmbWoSchG Bei jedem bekannten Leerstand wurde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorgegangen. Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, Genehmigungsfiktionen oder keine Handlungsbedarfe u.a. Wiedervermietungen und Wohnnutzungsgebote Anzahl der Verfahren Städtischer Leerstand Konsequenz k.A.8 22 Leerstand wg. Modernisierung oder Neubau/Genehmigung sfiktion durch anerkannte erweiterte Leerstandsanzeige 23 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, kein schützenswerter Wohnraum 0 k.A.8 7 Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, Genehmigungsfiktionen oder keine Handlungsbedarfe 0 52 8 Eine Differenzierung zwischen privaten und städtischen Verfügungsberechtigten liegt hier nicht vor. Alle Verfahren sind in der Spalte „Privater Leerstand“ zusammengefasst. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4. Drucksache 21/985 Welche Größenordnung hat nach Schätzung des Senats gegenwärtig der Wohnraum, der als Büro- und Gewerberaum zweckentfremdet wird, und in welchen Stadtteilen liegen die Schwerpunkte? Eine belastbare Schätzung rechtmäßig und rechtswidrig als Büro- und Gewerberaum zweckentfremdeter Wohnungen in Hamburg ist nicht möglich und wäre daher spekulativ. 5. Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen solcherart Zweckentfremdung vorgegangen worden? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Anzahl der Verfahren Bezirk HamburgMitte 93 Altona 11 Eimsbüttel 91 HamburgNord Wandsbek 0 Bergedorf9 19 7 (ohne Fewo10) Harburg Insgesamt 6. 4 Konsequenz 65 Verfahrenseinstellungen 10 Genehmigungen 10 Ablehnungen 4 durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt 4 laufende Prüfungen Schaffung von Ersatzwohnraum gefordert und die Umsetzung überwacht Wohnnutzungsgebote, Genehmigungen, kein schützenswerter Wohnraum, zweckfremde Nutzung unter 50 % der Gesamtwohnfläche In jedem bekannten Einzelfall wurde gegen eine Zweckentfremdung vorgegangen. Negativatteste, Genehmigungen, Ablehnungen Anordnung Wohnnutzung, freiwillige Vermietung durchgesetzt oder nachträglich genehmigt 225 Wie viele sogenannte Ferienwohnungen, die als Zweckentfremdung von Wohnraum einzustufen sind, gibt es nach Schätzung des Senats gegenwärtig und in welchen Stadtteilen liegen die Schwerpunkte? Im Jahr 2013 hat die zuständige Behörde die Anzahl dieser Ferienwohnungen auf 800 geschätzt (siehe Drs. 20/8760). Dieser Schätzung lagen Erkenntnisse der Bezirke aufgrund von Auswertungen der einschlägigen Internetseiten zur Ermittlung eines Personalmehrbedarfs zugrunde. Eine Aktualisierung dieser Schätzung ist seitdem nicht erfolgt. Seit Einführung des Projekts Ferienwohnungen im Jahr 2013 gehen die 9 Ab 01. Januar 2013. Ferienwohnungen. 10 5 Drucksache 21/985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Bezirke erfolgreich mit verstärktem Personaleinsatz gegen die rechtswidrige Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Wie oft und mit welchen Konsequenzen ist seit dem 1. Juni 2013 gegen solche nicht legalen Ferienwohnungen vorgegangen worden und wie viele solcher Ferienwohnungen konnten wieder als reguläre Wohnungen zurückgewonnen werden? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Anzahl der Verfahren Konsequenz Anzahl der zurückgeführten Ferienwohnungen zu Wohnraum Bezirk HamburgMitte 120 74 Altona 45 Eimsbüttel 41 HamburgNord 68 Wandsbek 16 Bergedorf11 Harburg 7 9 2 Genehmigungen 44 Wohneinheiten ohne Genehmigungspflicht. 74 Wohneinheiten durch ordnungsrechtliche Maßnahmen der Wohnnutzung zurückgeführt. Wohnnutzungsgebote, freiwillige Abhilfen Wohnnutzungsgebote, öff.rechtl. Vertrag, freiwillige Abhilfen Beratungen sowie Maßnahmen nach § 12 HmbWoSchG Wohnungen werden wieder zu Wohnzwecken genutzt freiw. Abhilfen Rechtliche Beratung, Androhung von Zwangsmaßnahmen Insgesamt 306 8. 37 27 16 16 4 7 181 Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „zur mangelnden Durchsetzung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes“ (Drs. 20/13444) antwortete der Senat hinsichtlich der seit dem 1. Juni 2013 ergriffenen Maßnahmen bei Zweckentfremdungsanzeigen, dass es Kontaktaufnahmen zu Vermietern/-innen, Ortstermine, Begehungen und Nachschauen sowie den Erlass von Wohnungsnutzungsgeboten gegeben habe. Sind seitdem weitere Handlungsmöglichkeiten genutzt worden. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bezirksämter nutzen alle im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Handlungsmöglichkeiten, die sich insbesondere aus dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz, dem Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ergeben. Dabei stehen pragmatische Lösungsansätze im Vordergrund, zum Beispiel die Berücksichtigung von angebotenen Ersatzwohnungen im Sinne des § 10 Absatz 2 HmbWoSchG aus den Immobilienportfolios der Eigentümer. Im Übrigen siehe Statistik Wohnraumschutz 2013 11 6 Ab 01. Januar 2013. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/985 http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/01a7015a-e8fc-4b3f-a9f3621305430ae2/Akte_BWSB675.112-020.pdf und Antwort zu 9. Die Statistik Wohnraumschutz 2014 wird voraussichtlich im 3. Quartal 2015 vorliegen. 9. Wie viele Geldbußen zur Durchsetzung der Wohnraumschutzbestimmungen sind seit dem 1. Juni 2013 in welcher Höhe verhängt worden, wie oft sind Treuhänder/-innen eingesetzt worden? Anzahl der Geldbußen 7 Höhe der Geldbußen 27.803,50 EUR Einsetzung von Treuhänder/-innen 0 10. Analog zu Drs. 20/8980, Frage 11.: Wie viele Ortstermine hat die Wohnungspflege in 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durchgeführt, wie hoch war die Anzahl der Aufforderungen zur Mängelbeseitigung? Bitte nach den einzelnen Bezirken und für die Stadt insgesamt aufführen. Bezirk HamburgMitte13 Altona Eimsbüttel HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg Insgesamt Anzahl der Ortstermine12 2014 Anzahl der Aufforderung zur Mängelbeseitigung 1. Halbjahr 2015 Anzahl Anzahl der der OrtsterAufforderung zur mine Mängelbeseitigung 490 173 k.A. k.A. 0 68 400 24 7 59 35 44 k.A. 12 5 k.A. 9 38 260 1.265 913 2 120 394 3 16 60 158 0 1 24 42 11. Wie bewertet der Senat die Funktion und Effektivität des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in seiner seit dem 1. Juni 2013 gültigen Form, wo sieht er welche Schwächen und Veränderungsbedarfe? Die Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes in der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Fassung sind zweckmäßig und zielführend. Die zuständige Behörde sieht gegenwärtig keinen Novellierungsbedarf. 12. Hält der Senat angesichts der bestenfalls geringfügig reduzierten Zweckentfremdungsdaten (bei Leerständen, Büro- und Gewerbefehlnutzungen, Ferienwohnungen) seine bisherige Politik, die Personalausstattung, die gesetzlichen Bestimmungen und deren Durchsetzung für befriedigend? Wenn ja, bis wann rechnet er bei Fortsetzung seines bisherigen Kurses mit durchschlagenderen Erfolgen? Wenn nein, welche konkreten Änderungen stehen in Aussicht? Ja. Die zuständige Behörde geht im Übrigen von einer hohen präventiven Wirkung der Wohnraumschutzmaßnahmen aus. 12 Die Anzahl der Ortstermine wird statistisch nicht erfasst; in der Regel löst jede Anzeige mindestens eine Ortsbesichtigung aus. 13 Einschließlich erstes Halbjahr 2015. 7