Branchenbericht 2005/2006

Transcription

Branchenbericht 2005/2006
Branchenbericht 2005/2006
DESIA
Wer ist DeSIA?
Inhalt
2
Wer ist DeSIA?
3
Vorwort der Sprecher
4
Die Spielbanken
als Wirtschaftsfaktor
Die Deutsche Spielbanken Interessenund Arbeitsgemeinschaft (DeSIA) wurde
im Jahr 2002 gegründet. Sie hat sich zur
Aufgabe gesetzt, die Zusammenarbeit
unter den konzessionierten deutschen
Spielbanken zu fördern und gemeinsame
Interessen auf Bundes- und EU-Ebene
zu vertreten. DeSIA versteht sich als
Dienstleister für ihre Mitglieder sowie
als Dialogpartner für Politik, Medien und
andere Entscheider. Diesen bietet sie
sachliche Informationen und kompetente Ansprechpartner zu Spielbank- und
Glücksspielthemen.
Über ihre Internetplattform
www.desia.de bietet DeSIA Branchenund Fachinformationen für Verbraucher,
Journalisten und Politiker und informiert
die Mitgliedsunternehmen über aktuelle
politische und wirtschaftliche Entwicklungen mit Glücksspielbezug.
Neben der Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit für die Branche sind
wirtschaftliche, rechtliche und soziale
Aspekte rund um den Themenkomplex
„Glücksspiel“ zentrale Arbeitsfelder von
DeSIA. So haben sich die Spielbanken
beispielsweise einer Selbstverpflichtung
zum verantwortungsvollen Umgang mit
Glücksspiel unter Geldeinsatz unterworfen. DeSIA unterstützt zudem unabhängige Studien und gibt Gutachten für die
Branche in Auftrag.
DeSIA ist aktives Mitglied in der European Casino Association (ECA). Dort
vertritt sie die deutschen Spielbankinteressen gegenüber den EU-Institutionen
in Brüssel und dem Europa-Parlament
in Straßburg.
10 Das Glücksspiel –
eine Branche in Bewegung
14 Rechtsrahmen auf dem Prüfstand
18 Brüssel: Glücksspielregulierung
obliegt Mitgliedstaaten
21 Erlebniswelt mit sozialem Auftrag
22 Selbstverpflichtung
zu verantwortungsvollem
Glücksspielangebot
24 Verzeichnis der Spielbanken
in Deutschland
26 Aktuelle Entwicklungen
bei den Spielbanken
2
DeSIA wird von allen konzessionierten
Spielbanken Deutschlands getragen.
Dahinter stehen insgesamt fast 5.000
Mitarbeiter, die im Jahr 2005 einen addierten Bruttospielertrag von 944 Mio.
Euro erwirtschaftet haben.
Die Sprecher der DeSIA sind als offizielle Branchenvertreter der deutschen
Spielbanken beim Deutschen Bundestag
registriert.
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Partner der deutschen
Spielbanken,
die traditionsreiche Branche der Spielbanken ist massiv in Bewegung geraten.
Online-Gambling, die Diskussion um
Liberalisierung oder Regulierung sowie
der neue Steuerrahmen für das Glücksspiel stellen die Akteure vor erhebliche
Herausforderungen.
Mit unserem Branchenbericht informieren wir Sie über die Entwicklung unserer
Branche im Geschäftsjahr 2005/2006, den
rechtlichen und politischen Rahmen für
das Glücksspiel sowie die Aktivitäten von
DeSIA. Dabei möchten wir Ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf die Belange der
Spielbanken lenken, sondern auch Vorurteile diskutieren und aufklären. Unser Ziel
lautet, den Dialog mit der Öffentlichkeit
zu intensivieren. Diese Öffentlichkeit geht
weit über unsere Gäste hinaus.
So laden wir Sie als Leserinnen und Leser
dieser Broschüre dazu ein, mit uns ins
Gespräch zu kommen. Dazu stellen wir
Ihnen nachfolgend Zahlen, Fakten und
Argumente zur Verfügung. Gemeinsam
möchten wir erreichen, dass über Glücksspiel in Deutschland auch in Zukunft
sachlich diskutiert wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hein
Sprecher
Michael Seegert
Sprecher
Geschäftsführer
Spielbank SH GmbH
Dänische Str. 3-5
24103 Kiel
Geschäftsführender Gesellschafter
Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG
Felix-Rütten-Str. 1
53474 Bad Neuenahr
Telefon: (0431) 98 155-0
Telefax: (0431) 98 155-20
E-Mail: [email protected]
Telefon: (02641) 7575-11
Telefax: (02641) 7575-75
E-Mail: [email protected]
3
Branche
Die Spielbanken –
gesellschaftlicher Auftrag
und Wirtschaftsfaktor
Geschichte der Spielbanken
in Deutschland
Die Spielbanken in Deutschland besitzen eine lange und abwechslungsreiche
Tradition, die sich nicht nur auf die Unterhaltung des Adels und der gehobenen
Bevölkerungsschichten in Kurorten
beschränkte. Die ersten Spielbanken
entstanden in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts in Baden-Baden (1748)
und Wiesbaden (1771). François Blanc,
Gründer der Spielbank Bad Homburg,
eröffnete im 19. Jahrhundert das Spiel
für breitere Bevölkerungskreise. Die
Erweiterung des Glücksspielangebotes
und Verbesserung der Gewinnchancen
sorgten für einen enormen Geschäftsaufschwung. Noch heute zeugen
prächtige Kuranlagen, Kurhäuser und
Badeeinrichtungen, die damals von den
Spielbanken finanziert wurden, von
dieser Zeit.
Die erste Spielbank nach dem Zweiten
Weltkrieg wurde 1948, noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland,
in Bad Neuenahr konzessioniert.
Die Branche heute:
Zahlen und Fakten
In den 16 deutschen Bundesländern waren Ende 2005 insgesamt 49 Spielbanken mit zusätzlichen 31 Dependancen
konzessioniert. Dies bedeutet einen
Zuwachs von fünf neuen Standorten gegenüber 2003, als der letzte Branchenbericht veröffentlicht wurde.
Dem steht eine gegenläufige Entwicklung beim Bruttospielertrag gegenüber:
Diese Summe der Spieleinsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne aller
Spielbanken lag im Jahr 2005 bei 944
Mio. Euro. Das ist fast ein Prozent weniger als im Vorjahr.
4
Der Tronc – aus dem die Gehälter der
Mitarbeiter beglichen werden – fiel im
gleichen Zeitraum sogar um mehr als
anderthalb Prozent.
Die Spielbanken führen eine Spielbankabgabe von durchschnittlich 80 Prozent an das jeweils konzessionierende
Bundesland ab. Die Gesamtabgaben der
Spielbanken an die Länder beliefen sich
im Jahr 2005 auf 774 Mio. Euro.
Im Berichtsjahr beschäftigten die Spielbanken insgesamt knapp 5.000 Mitarbeiter, die in diesem Zeitraum mehr als
7,7 Mio. Besucher betreuten – das waren
140.000 mehr als 2004. Damit stellen die
Spielbanken im jeweiligen Bundesland
einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor
und Arbeitgeber dar.
Das Angebot der Spielbanken
Ihrer Tradition folgend, bieten die
Spielbanken an 49 Standorten und 530
Tischen „klassische Spiele“ wie Roulette
oder Black Jack an. Knapp 7.000 Spielautomaten runden das Spielangebot
ab und tragen mit ca. 75 Prozent zum
Bruttospielertrag bei.
Zudem schaffen Spielbanken für ihre
Gäste eine Unterhaltungsatmosphäre
und Erlebniswelt, die weit über das
traditionelle Glücksspiel hinausgeht:
Anspruchsvolle Gastronomie, exklusive
Sonderaktionen und attraktive Veranstaltungen werten das Spielvergnügen
weiter auf. Die angenehme Atmosphäre
und das gepflegte Ambiente in klassischen Spielbanken bilden den Rahmen
für entspannende Abende und anregende Begegnungen.
Unser Umfeld: Regionale
Wurzeln und gesellschaftlicher
Auftrag
Die Spielbanken sind an ihrem jeweiligen Standort fest verwurzelt. Dies
drückt sich in ihrem lokalen Engagement aus, z. B. bei der Unterstützung
ansässiger Vereine und Organisationen
oder der Ausrichtung von Veranstaltungen. Zudem sind die Geschäftsführer
aktive Teilnehmer am politischen und
sozialen Leben ihrer Stadt – als Vereinsmitglieder, Stadtverordnete oder
kundige Bürger.
Der Rechtsrahmen
für Glücksspiel
Glücksspiel ist nach den Paragrafen
284 bis 286 des Strafgesetzbuches in
Deutschland grundsätzlich verboten.
Durch Konzessionen gewähren die
Bundesländer jedoch Ausnahmen von
diesem Verbot. Diese Konzessionen
sind verbunden mit dem Auftrag, den
natürlichen Spieltrieb in Teilen der
Bevölkerung zu kanalisieren. Je nach
Bundesland erlaubt das Spielbankgesetz unterschiedliche Betreiberformen:
staatliche, halbstaatliche und private
Betreibergesellschaften.
Die Regulierung des Glücksspiels ist – je
nach Anbieter und Angebot – zwischen
Bund, Ländern und Kommunen verteilt:
Automatenspiele außerhalb der Spielbanken, die von gewerblichen Anbietern
betrieben werden, sind Spielautomaten
mit Gewinnmöglichkeit. Sie werden
durch die Spielverordnung (SpielV)
und die Gewerbeordnung (GewO) des
Bundes reguliert. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für
die Spielhallenerlaubnis in §33i GewO
auf die Bundesländer übergegangen;
jedoch nicht das gewerbliche Spielrecht
der §§33c bis g GewO. Für die Einhaltung
der Spielverordnung sind die jeweiligen
kommunalen Ordnungsämter zuständig.
Die rechtliche Grundlage
der Spielbanken
Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt in
§ 284 die Veranstaltung und Bewerbung von Glücksspielen und in § 285
die Teilnahme daran unter Strafe,
sofern es nicht mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis zugelassen wird.
Diese Erlaubnis wird in Form einer
Konzession von den Bundesländern
gewährt, deren Bedingungen in den
jeweiligen Spielbankgesetzen festgelegt sind. Explizites Ziel der Konzessionsvergabe ist die Kanalisierung und
Kontrolle des natürlichen Spieltriebs
in der Bevölkerung.
Die Spielbankgesetze, die Konzessionsvergabe und ihre Kriterien unterliegen im Rahmen der ordnungsrechtlichen Hoheit der Bundesländer deren
Regelungsbefugnis.
5
Branche
Anzahl der Spielbanken
Jahr
1950
Spielbanken mit Tischspiel 7
Automatendependancen
Gesamt
7
1960
12
12
1970
12
12
1980
27
27
1990
34
10
44
2000
47
16
63
2005
49
31
80
80
60
Spielbanken
mit Tischspiel
Automatendependancen
40
20
0
Die Anzahl der Spielbanken mit klassischem Tischspiel wächst nur noch langsam,
der Trend zu reinen Automatendependancen ist ungebrochen.
Entwicklung des Bruttospielertrags (BSE)
Jahr
BSE in Mio. €
1985
394
1995
674
2000
945
2005
944
Mio. €
1.000
800
600
400
200
0
Der kumulierte Bruttospielertrag (BSE) ist leicht rückläufig. Dabei gleicht die
positive Entwicklung bei den Automatenangeboten die stark rückläufigen Zahlen
im Großen Spiel noch weitgehend aus.
6
Höhe der kumulierten Spielbankabgabe
Jahr
geleistete Abgaben in Mio. €
1995
564
2000
789
2005
774
Mio. €
800
600
400
200
0
Die Spielbanken zählen mit über einer dreiviertel Milliarde Euro an Abgaben zu den
wichtigsten Steuerzahlern der Bundesländer.
Entwicklung des Tronc
Jahr
Tronc in Mio. €
2000
182
2001
175
2002
150
2003
127
2004
119
2005
111
Mio. €
200
100
0
Der Trend beim Tronc ist – mit zunehmender Bedeutung des Automatenspiels und
restriktiverem Ausgabeverhalten – weiterhin rückläufig.
7
Branche
Besucherzahlen im klassischen Spiel der Spielbanken
Jahr
Besuche im klassischen Spiel in Mio.
1995
4.6
2000
4.2
2005
3.1
Mio.
4
2
0
Die Besucherzahlen im klassischen Spiel nehmen trotz neuer Spielbanken
weiter ab.
Anteil von klassischem und Automatenspiel
am Bruttospielertrag
Jahr
klassisches Spiel
Automatenspiel
1960 1970
100 % 95 %
0%
5%
1980
90 %
10 %
1990
55 %
45 %
Anteil in %
100
80
60
40
Klassisches Spiel
Automatenspiel
20
0
Das Automatenspiel erbringt mittlerweile drei Viertel des gesamten
Bruttospielertrags der Spielbanken.
8
2000
30 %
70 %
2005
25 %
75 %
Bruttospielerträge im deutschen Glücksspielmarkt
Einsätze abzüglich durchschnittl. Ausschüttungen
an Spielteilnehmer in Mio. Euro und Prozent
Jahr
1 Spielbanken
2 Gewerbliche Spielautomaten
3 Lotterien und Wetten *
davon Oddset *
4 Sportwetten privater Anbieter **
5 Gewinnspiele in Medien **
6 Online-Casinos **
Gesamt
6
4 5
2003
960
2.350
5.325
215
150
500
150
9.435
1
2005
940
2.200
5.300
166
1.500
2.000
250
12.190
10 %
25 %
56 %
2%
5%
2%
5
6
8%
18 %
43 %
12 %
16 %
2%
1
2
2
4
3
3
2003
2005
Die konzessionierten Spielbanken verzeichnen in einem wachsenden Glücksspielmarkt Anteilsverluste gegenüber den nicht bzw. wenig regulierten Marktteilnehmern – prozentual betrachtet, wie auch in absoluten Zahlen.
-* inkl. DLTB, Klassen- und Fernsehlotterien, Gewinnsparen, Sport- und Pferdewetten
** basiert auf Schätzungen von DeSIA
9
Markt
Das Glücksspiel –
eine Branche in Bewegung
Der Glücksspielmarkt wird nicht nur in
Deutschland seit einigen Jahren von
zwei Faktoren maßgeblich beeinflusst:
der Globalisierung und gewaltigen Fortschritten in der Kommunikationstechnologie. Zahlreiche neue Anbieter treten in
einen Markt ein, den sie als Wachstumssegment mit hohem Gewinnpotential
identifiziert haben (siehe Übersicht S.9).
Den stark regulierten einheimischen
Marktteilnehmern stehen deshalb
oftmals unregulierte Konkurrenten und
Spielformen gegenüber, die bisher nicht
dem hiesigen Rechtsrahmen und den Besteuerungsgrundsätzen des Glücksspiels
unterworfen werden konnten. Anzuführen sind dabei vor allem Online-Angebote, Sportwetten sowie Gewinnspiele
im Fernsehen. Auf der anderen Seite ist
es dem gewerblichen Automatenspiel
ebenfalls gelungen, deutlich erweiterte
Spielformen politisch durchzusetzen.
Online-Glücksspiele
Die Debatte um Sportwetten beherrscht
aktuell die Schlagzeilen. Aber auch
Online-Casinos erfreuen sich beinahe
unbemerkt einer steigenden Nachfrage.
Die Konsumenten benötigen zur Teilnahme lediglich einen Internet-Zugang,
einen Login sowie eine Kreditkarte oder
sonstige elektronische Zahlungsmittel.
Der deutsche Markt verzeichnet rasante
Wachstumszahlen in diesem Segment.
Die Umsätze der Online-Wettanbieter
lagen nach Schätzungen von DeSIA
2002 noch bei ca. 150 Mio. Euro. Im Jahr
2005 erwirtschafteten sie bereits ca.
1,5 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Verzehnfachung innerhalb von drei Jahren.
Für andere Online-Glücksspielangebote
liegen keine belastbaren Zahlen vor.
Gewinnspiele gegen
Geldeinsatz in Medien
Gewinnspiele im Fernsehen und im
Rundfunk waren bis vor einigen Jahren
vor allem ein Instrument der ZuschauVor allem durch ausländische OnlineAngebote werden der Ordnungsrahmen erbindung. Seit der Einführung von
für Glücksspiele im Allgemeinen und das Telefon-Mehrwertdiensten – insbesonZiel der Kanalisierung des natürlichen
dere den 0190-, 0900- bzw. 0137- RufSpieltriebs im Speziellen umgangen.
nummern – sind sie zu einer wichtigen
Davon sind neben den Spielbanken auch Einnahmequelle vieler Sendeanstalten
andere gesetzeskonform arbeitende
geworden. Mit „9live“ hat sich bereits
Marktteilnehmer betroffen.
der erste TV-Sender in Deutschland
etabliert, der seine Einnahmen fast ausSo ziehen aktuell zum Beispiel Pokeran- schließlich aus Telefonmehrwertgebühgebote im Internet eine stetig wachsen- ren der mitspielenden Zuschauer erzielt.
Aber auch die meisten anderen privaten
de Zahl deutscher Spielteilnehmer an.
Print-, Online- und Fernsehwerbung und deutschen Sender haben mittlerweile
unterschiedliche Glücksspielformen
sogar eigene Sendungen im deutschen
Fernsehen lenken immer mehr Aufmerk- gegen Geldeinsatz in ihr Programmansamkeit auf die entsprechenden Dienst- gebot integriert, meist als Quizfragen
leister. Diese haben ihren Sitz im steuer- getarnt. DeSIA schätzt, dass die in
und regulierungsbegünstigten Ausland
Deutschland beheimateten TV- und
und bieten dem Spieler gegenüber meist Radiosender 2005 über zwei Mrd. Euro
keinerlei Transparenz über Quoten,
an Spieleinsätzen von ihren Zuschauern
Betrugssicherheit und Seriosität.
und Zuhörern eingenommen haben.
10
Dabei steht der wahre Boom erst noch
bevor, wenn das interaktive, digitale
Fernsehen seinen Einzug in Deutschlands Wohnzimmer hält. Die heutigen
Kooperationen vieler Fernsehsender mit
etablierten Wett- und Spielanbietern
sowie der Aufbau eigener TV-Töchter mit
klarer Glücksspielausrichtung und neuen
Sendekonzepten lassen erkennen, wohin
die Reise gehen kann. Der Bezahlfernsehsender Premiere hofft beispielsweise
auf eine Marktliberalisierung, um sein
Spartenprogramm „Premiere Win“ gemeinsam mit Wettanbietern wie „bwin“
zu einem Wettkanal auszubauen.
Sender Regelungen zu erarbeiten, damit
der ordnungsrechtliche Rahmen zum
Schutz der Bürger sichergestellt werden kann. Auch der Aufsicht und Politik
obliegt nun die Aufgabe, eindeutige
rechtliche Lösungen zu schaffen, damit
den von diesem Bereich ausgehenden
Gefährdungspotenzialen für die Allgemeinheit Rechnung getragen werden
kann.
Gewerbliches Automatenspiel
Die gewerblichen Automatenaufsteller
in Spielhallen und Gaststätten betreiben bundesweit mehr als 140.000
Diese Spielangebote erfolgen gänzlich
Geldspielgeräte, die Spielbanken im
ohne staatliche Aufsicht. Sie unterliegen Vergleich dazu knapp über 7.000 Geräte.
keinen verbraucherschützenden Regula- Verglichen mit dem gesamten Bruttorien bei der Spieldurchführung, wie z.B.
spielertrag der Spielbanken, erzielen die
einer hinreichenden Transparenz der Ge- gewerblichen Automatenaufsteller mit
winnchancen und der Gewinnzuteilung. ihren Geldspielgeräten in Deutschland
ein Einspielergebnis in ungefähr 2,5-faZudem gibt es keinen Jugendschutz.
Über den eigenen Sender wird offensiv
cher Höhe.
zur Spielteilnahme aufgefordert, was
konzessionierten Glücksspielanbietern
Die gewerblichen Spielautomaten
verboten ist.
werden in ihren Angeboten den konzessionierten Spielbanken zunehmend
Auch die übliche steuerliche Abschöpähnlicher. Sogar spielbanktypische
Glücksspiele wie Roulette-, Black Jackfung findet bei diesen Anbietern nicht
und Poker-Automaten werden entgegen
statt. Sie soll sicherstellen, dass ein
den Vorgaben der Spielverordnung
erheblicher Teil der Einnahmen aus
angeboten. Mit diesem ungenehmigten
Glücksspielen zur Förderung gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke sowie Angebot treten Spielhallen in den Wettals Weg zur Suchtbekämpfung verwenbewerb zu Spielbanken. Erst seit Beginn
det wird. Bei Glücksspielen kann es sodes Jahres 2006 sind Jackpots und so
genannte Fun Games durch die neue
wohl zur Verteuerung und damit Reduzierung des Angebots wie zum Ausgleich Fassung der Spielverordnung verboten.
Allerdings bestehen Zweifel daran, dass
besonders hoher Gewinnmöglichkeiten
gerechtfertigt sein, Gewinne aus Glücks- die entsprechenden Geräte und Spiespieleinnahmen über die sonst üblichen le auch fristgerecht entfernt wurden.
Steuersätze hinaus abzuschöpfen.
Hinzu kommt, dass viele Spielhallen
als Mehrfachkonzessionen betrieben
Die Aufsicht führenden Landesmedienwerden. Dadurch wird die ordnungsanstalten sind hier gefordert, für die
rechtlich gewollte Angebotsobergrenze
zum Teil deutlich überschritten und das
11
Markt
Spielangebot im Einzelfall auf über 70
Geräte pro Standort erhöht. Unerlässlich
ist in diesem Zusammenhang, dass die
örtlichen Ordnungsämter und Gewerbeaufsichtsbehörden personell und fachlich in die Lage versetzt werden, die
geltenden Verordnungen und Gesetze
auch durchzusetzen.
Sportwetten-Vermittler
Viele Jahre waren konzessionierte
Buchmacher bei Pferderennen neben
dem Oddset-Angebot des Deutschen
Lotto- und Totoblocks die einzigen
zugelassenen Anbieter von Sportwetten
in Deutschland. Mit Hilfe neuer technischer Möglichkeiten und unter Berufung
auf freie Berufsausübung und EU-Recht
(„Gambelli-Urteil“) treten seit 2004 so
genannte Sportwetten-Vermittler auf,
die Sportwetten jeder Art im Auftrag
ausländischer Wettanbieter entgegennehmen. Bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG)
im März 2006 betrieben die Wettvermittler ihr Geschäft in einer rechtlichen
Grauzone. Die Verfahren im Bereich der
privaten Vermittlung von Sportwetten
waren bis dahin von widersprüchlichen
Urteilen in verschiedenen Instanzen und
Gerichtbarkeiten geprägt. Das BVerfG
stellte jedoch fest, dass die derzeitige
Regulierung von Sportwetten und vor allem deren Ausgestaltung nicht zulässig
ist. Ob Regulierungen und die Kontrolle
des Spielerschutzes deshalb künftig
verschärft werden oder der Markt insgesamt eine Liberalisierung erfahren wird,
überließ das Gericht der Legislative.
Die Bundesländer haben sich daraufhin
entschlossen, mit Hilfe eines Staatsvertrages den Auflagen und Anforderungen
des Bundesverfassungsgerichts nachzu-
12
kommen. Mit dem Staatsvertrag wollen
die Länder die bestehende Form des
staatlichen Glücksspiels bei Lotterien
und Sportwetten erhalten. Wesentliche
Inhalte des Staatsvertrages werden
Regelungen zum konsequenten Spielerschutz sein, wie sie bei den konzessionierten Spielbanken schon weitgehend
vorhanden sind.
Neue Regulierung nötig
Die neuen Glücksspielangebote und die
Geschwindigkeit, mit der sie – begleitet
durch offensive Werbung – unkontrolliert, unreguliert und weitgehend unbesteuert große Marktanteile erobern,
haben den derzeitigen Ordnungsrahmen
für das Glücksspiel bereits an die Grenze
seiner Belastbarkeit geführt. Deshalb plädiert DeSIA dafür, eine breite
Diskussion über eine neue, umfassende Ausgestaltung dieses Rahmens zu
führen. Glücksspiel braucht nicht nur
Rechtssicherheit, sondern auch einen
konsequenten Rechtsvollzug.
Wettbewerber und neue Anbieter und Angebote
im Glücksspielmarkt
1. Anbieter
a. Gewerbliche Automatenaufsteller von Gewinn- und Geldspielgeräten in
Spielhallen und Gaststätten (alleine 8.000 deutsche Spielhallen-Standorte).
b. Online-Casinos mit meist nicht transparenter Eigentümerstruktur und
ausländischem Sitz; überwiegend in „Steuerparadiesen“ bzw. in Staaten
mit nur geringer oder keiner Glücksspielregulierung (Karibische Staaten,
Gibraltar, Malta usw.). Derzeit gibt es ca. 2.000 Online-Casinos mit deutschem Spielangebot im Internet.
c. Medienunternehmen mit TV- und Radiosendern, aber auch Tageszeitungen,
für die Gewinnspiele gegen Geldeinsatz mittlerweile eine wichtige Einnahmequelle darstellen (9live, Premiere, Pro7/Sat1, RTL-Gruppe, BILD-Zeitung).
d. Wett-Shops und Spielhallen, die als unlizensierte Annahmestellen für Wettvermittlungen ins Ausland fungieren oder entsprechende Wett-Terminals
betreiben. Dabei entziehen sie sich dem deutschen Rechtsrahmen oder berufen sich auf so genannte DDR-Lizenzen oder Lizenzen anderer EU-Staaten.
Vermutlich gibt es mehr als 10.000 deutsche Lokalitäten mit entsprechendem
Angebot.
2. Angebote
a. Automatenspiele in Spielhallen, die oft in Einsatzhöhe und Spielform den
Geräten in Spielbanken sehr nahe kommen.
b. Virtuelle Casino-Glücksspiele im Internet, derzeit vor allem Poker, aber auch
Roulette, BlackJack und Slotspiele.
c. Gewinnspiele in Medien: Gewinnglücksspiele mit Quizcharakter im TV,
Radio oder in der Zeitung, bei denen die Spieleinsätze über Telefonmehrwertdienste erfolgen.
d. Gewinnspiel-Anbieter mit Sachpreisen gegen Einsatz im Internet.
e. Sportwetten, die über Wettshops oder elektronische Medien in Spielhallen
abgewickelt werden, insbesondere Fußball, Formel 1, Boxen oder American
Sports.
3. Distributionswege
a. Stationäre Lokalitäten (Spielhallen, Wettshops, Gaststätten).
b. Internet: Spieleinsätze erfolgen über Kreditkarten oder spezielle OnlineZahldienste wie Net-Teller, Paypal u.a. (geschätzter Umsatzanteil am
deutschen Markt bei Casinospielen 5-10 %).
c. Telefon-Mehrwertdienste, bei denen die Spieleinsätze über die Telefonrechnung eingezogen werden.
i. TV und Rundfunkmedien,
ii. Printmedien,
iii. Mobiltelefone mit UMTS-, GPRS-, WAP-, SMSoder sprachbasierten Spielangeboten.
d. Interaktives Fernsehen mit Rückkanal in technischer Vorbereitung.
13
Politik und Recht aus Bund und Ländern
Rechtsrahmen
auf dem Prüfstand
Viele der neuen Angebote 1 in der Glücksspielbranche bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und berufen sich dabei
auf EU-Recht. Private Sportwetten sind
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006
nicht legal, sondern werden bestenfalls
geduldet. Online-Casinos wie auch
die Wettanbieter operieren aus dem
Ausland heraus und unterlaufen damit
den ordnungsrechtlichen und fiskalpolitischen Regulierungsrahmen in Deutschland. Diese Anbieter können dadurch
nach außen häufig bessere Gewinnquoten bieten als die in Deutschland
konzessionierten Anbieter, die unter
strengen Auflagen operieren und mit hohen Steuern und Abgaben belastet sind.
Als Folge des hohen Werbeeinsatzes
wenden sich zunehmend mehr Glücksspielinteressierte den unregulierten und
scheinbar attraktiveren Anbietern zu.
Dadurch entgehen dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen. Spiel und Spieler
entziehen sich zudem auch dem Ordnungsrahmen für Glücksspiel, der das
Ziel verfolgt, den natürlichen Spieltrieb
zu kanalisieren, ein Ausweichen auf
nicht erlaubtes Glücksspiel zu verhindern sowie ein Ausnutzen des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen
Gewinnzwecken auszuschließen. Die
jüngsten Entscheidungen von Legislative und Judikative haben kaum zur
Klärung dieser Situation beigetragen.
Nachstehend ein Überblick:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
hat am 28. März 2006 (AZ: 1 BvR 1054/01)
die Verantwortung für die Regulierung
von Sportwetten an die Legislative
zurück überwiesen. Die Gesetze in den
Ländern, wie auch die tatsächliche
Ausgestaltung des Monopols tragen dem
Spieler- und Jugendschutz nach Auffassung der Verfassungsrichter in zu geringem Maße Rechnung. Bis Ende 2007 hat
der Gesetzgeber nun Zeit, den Forderungen des BVerfG nachzukommen und
das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahr auszurichten,
oder den Bereich der Sportwetten neu
zu regeln. Das BVerfG stellte fest, dass
ein verfassungsmäßiger Zustand sowohl
durch eine konsequente Ausgestaltung
des Wettmonopols, als auch durch eine
gesetzlich normierte und kontrollierte
Zulassung gewerblicher Veranstaltung
durch private Wettunternehmen erreicht
werden kann.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zu Sportwetten
1. Es ist nach Maßgabe der Gründe mit
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes
unvereinbar, dass nach dem Gesetz über
die vom Freistaat Bayern veranstalteten
Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 (Bayerisches
Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 226)
in Bayern Sportwetten nur vom Freistaat
Bayern veranstaltet und nur derartige
Wetten gewerblich vermittelt werden
dürfen, ohne das Monopol konsequent
am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten.
2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus den
Gründen ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember
2007 neu zu regeln.
3. Bis zu einer Neuregelung darf das
Staatslotteriegesetz nach Maßgabe der
Gründe weiter angewandt werden.
4. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
5. Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen
Auslagen zu erstatten.
Quelle:
1 BvR 1054/01 vom 28. März 2006
14
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat
sich deshalb am 22. Juni 2006 zum Ziel
gesetzt, noch vor Jahresende 2006 eine
einheitliche Linie aller Bundesländer zu
entwickeln, um das staatliche Wettmonopol zu erhalten und dadurch den
natürlichen Spieltrieb einzudämmen.
Das sächsische Innenministerium hat
am 10. August 2006 den Sportwettenanbieter „bwin“ mit einem Gewerbeverbot
belegt 2. Festzuhalten bleibt, dass bei
einer Liberalisierung des Sportwettenangebots die Gefahr einer sukzessiven
und von der Politik nicht gewollten Öffnung des Glücksspielmarktes insgesamt
besteht.
Gesetz zur Eindämmung
missbräuchlicher Steuergestaltungen
Verstoß gegen die 6. EU-Richtlinie gesehen hatte: Die konzessionierten Spielbanken entrichteten eine Spielbankabgabe von bis zu 92 Prozent des Umsatzes
an ihr konzessionierendes Bundesland,
mit der explizit auch die Umsatzsteuer
abgegolten war. Dem Vorschlag der
Länder Niedersachsen und SchleswigHolstein, die Umsatzbesteuerung der
gewerblichen Automatenaufsteller
durch eine neue Spieleinsatzsteuer zu
ersetzen, wurde vom Bundestag und
der Bundesregierung nicht zugestimmt.
In der Folge sind die konzessionierten
Spielbanken seit dem 6. Mai 2006 umsatzsteuerpflichtig, wodurch eine erhebliche bürokratische Mehrbelastung für
die Spielbanken entsteht. Mit der Umsatzsteuerpflicht für Spielbanken sollten
erklärter Weise keine zusätzlichen Steuereinnahmen geschaffen werden.
Gesetz zur Eindämmung
missbräuchlicher Steuergestaltungen
Artikel 2 – Änderung
des Umsatzsteuergesetzes
In § 4, Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 des
Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Februar 2005
(BGBl. 1, Seite 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2006
(BGBl. 1, S. 1091) geändert worden ist,
werden die Wörter „ , sowie die Umsätze
der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbanken bedingt sind“ gestrichen.
Mit der Zustimmung des Bundesrats
am 7. April 2006 wurde die Umsatzbesteuerung der Spielbanken beschlossen.
Seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 5. Mai 2006 ist das Gesetz
rechtskräftig. Hintergrund der Entscheidung war ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Februar
2005, das die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Spielautomaten
gewerblicher Anbieter und konzessionierter Spielbanken als Verstoß gegen
geltendes Europarecht bewertet hatte 3.
Das daraus abgeleitete so genannte
Linneweber-Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2005 hatte
zur Folge, dass Spielautomaten gewerblicher Anbieter von der Umsatzsteuer
befreit wurden.
Dadurch sollte eine steuerliche Gleichstellung mit den Spielautomaten in den
konzessionierten Spielbanken erreicht
werden. Der EuGH hatte dem Kläger
Recht gegeben, der in der bisherigen
steuerlichen Ungleichbehandlung einen
Quelle:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006,
Teil I Nr. 22, S. 1095
1
Vgl. vorhergehende Seiten
2
Zur Drucklegung dieses Branchenberichts hatte
„bwin“ einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung beantragt, um bis zu einer gerichtlichen
Entscheidung weiterzuarbeiten.
3
s. dazu auch S. 11
15
Politik und Recht aus Bund und Ländern
Spielverordnung 2006
Die zum 1. Januar 2006 erlassene Spielverordnung (SpielV) regelt den Rahmen
für die gewerbliche Automatenwirtschaft. Die Spiel- und Gewinnmöglichkeiten wurden deutlich erweitert und
stellen eine neue Herausforderung für
das Automatenspiel der Spielbanken
dar. So wurde die Mindestspieldauer
auf fünf Sekunden abgesenkt und die
Höchstgrenze auf zwölf Spielautomaten
pro Spielhalle und drei Automaten in
Gaststätten heraufgesetzt. Jackpots und
so genannte Fun Games sind dagegen
im gewerblichen Spiel fortan verboten.
Abweichend von der Handhabung in konzessionierten Spielbanken, sind gewerbliche Spielstätten allerdings nur in geringem Umfang zum Spielerschutz verpflichtet. Die erst im Juni 2006 veröffentlichte
Durchführungsbestimmung für die
SpielV gibt den lokalen Ordnungsämtern das Werkzeug zur Durchsetzung
der Verordnung vor Ort. Die Einhaltung
der neuen Spielverordnung wird vom
Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. im
Rahmen einer Feldstudie untersucht.
Spielverordnung 2006: Die wichtigsten
Änderungen im Überblick:
- In Gaststätten dürfen nun drei statt
bisher zwei Geldspielgeräte aufgestellt
werden. Durch technische Maßnahmen
ist zu verhindern, dass Kinder und
Jugendliche an diesen Geräten spielen.
- In Spielhallen dürfen maximal zwölf
statt zehn Geldspielgeräte auf mindestens 12 qm aufgestellt werden. Die
Geräte müssen durch Sichtblenden
getrennt einzeln oder zu zweit in
einem Abstand von mind. einem Meter
aufgestellt werden.
- Informationsmaterialien über Risiken
übermäßigen Spielens, sowie der
Gewinnplan und die Spielregeln
müssen zugänglich sein und deutlich
sichtbar ausliegen.
16
- Es dürfen Spielern mit hohen Einsätzen
keine finanziellen Vorteile gewährt
werden, die als Spielanreiz wirken
können.
- Außer den erlaubten Gewinnmöglichkeiten dürfen keine weiteren sonstigen
Gewinnchancen in Aussicht gestellt
werden.
- Das Spielgerät muss eine Kontrolleinrichtung haben, die die Einsätze,
Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht und auslesbar erfasst.
- Die Dauer eines Spiels muss mind.
5 Sekunden betragen. Der Höchsteinsatz ist 0,20 EUR, der Höchstgewinn 2,- EUR.
- Nach einer Stunde ununterbrochenem
Spielbetrieb muss eine Pause von
mind. fünf Minuten eingelegt werden.
- Die Geräte müssen alle zwei Jahre
durch einen Sachverständigen auf
Kosten des Aufstellers überprüft
werden.
Quelle:
VDAI
Föderalismusreform
Die Föderalismusreform vom 30. Juni
2006 sieht unter anderem vor, die Verantwortung für das Spielhallen- und
Gaststättenrecht teilweise auf die
Länder zu übertragen. Damit gehen auch
wichtige Zuständigkeiten des gewerblichen Glücksspiels vom Bund auf die Länder über. Es muss nun geprüft werden,
welche Möglichkeiten durch die Übertragung der Zuständigkeiten entstehen, die
Regulierung des Glücksspielmarktes zu
vereinheitlichen und auf einer politischen Ebene zusammenzufassen.
Gesetz zur Förderalismusreform
7. Artikel 74 wird wie folgt geändert:
gg) In Nummer 11 werden vor dem
abschließenden Semikolon die Wörter
„ohne das Recht des Ladenschlusses, der
Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der
Ausstellungen und der Märkte“ eingefügt.
Quelle:
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(„Föderalismusreform“), S. 3
Aus der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis für das Recht der Wirtschaft
wird das Recht des Ladenschlusses, der
Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der
Ausstellungen und der Märkte ausgenommen; es unterfällt damit künftig der
ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis
der Länder.“
Keine einheitlichen Rechtsnormen im Glücksspiel
Die verschiedenen politischen und
richterlichen Entscheidungen veranschaulichen die Widersprüchlichkeit
der Regulierungsbemühungen. Diese
führen zur gegenwärtigen Rechtsunsicherheit und verwischen zunehmend die
ordnungsrechtlichen Abgrenzungen in
den Angebotsformen des Glücksspiels.
Unter den aktuellen Bedingungen ist
zu befürchten, dass die unregulierten
Anbieter die legalen deutschen Angebote mittel- bis langfristig verdrängen und
damit das gesellschaftspolitische Ziel
der Fürsorge und des Spielerschutzes
verloren geht. Diese Einschätzung teilen
mit DeSIA auch namhafte Einrichtungen
der Suchtprävention. Auch sie sprechen
sich daher für einen weiterhin stark begrenzten Zugang zum Glücksspielmarkt
aus.
DeSIA plädiert für einen belastbaren,
zukunftsfähigen, einheitlichen und
allgemeingültigen Rechtsrahmen für das
Glücksspiel. Dieses betrifft insbesondere auch Regelungen und Auflagen zum
Spielerschutz. Bei der Ausgestaltung des
Rechtsrahmens bieten die Spielbanken
ihre Hilfe und Expertise an.
Quelle:
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(„Föderalismusreform“), S. 13
17
Politik und Recht auf EU-Ebene
Brüssel: Glücksspielregulierung
obliegt Mitgliedsstaaten
Für viele Entscheidungen auf Bundesund Länderebene – legislativ und judikativ – sind Vorgaben seitens der Europäischen Union bindend. Nachstehend
die wichtigsten glücksspielrelevanten
Urteile und Initiativen:
„Gambelli-Urteil“
freien Dienstleistungsverkehrs nach den
Artikeln 43 EG und 49 EG dar, wenn der
betreffende Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt. Es ist Sache
des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob
eine solche Regelung angesichts ihrer
konkreten Anwendungsmodalitäten
tatsächlich den Zielen Rechnung trägt,
die sie rechtfertigen könnten, und ob die
mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht
außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
Im Vorfeld des so genannten GambelliUrteils vom 6. November 2003 hatten
sich die Richter des Europäischen GeQuelle:
richtshofs (EuGH) mit der Frage befasst,
EuGH-Urteil vom 6. November 2003
ob eine nationale Regulierung, die die
(Az.:C-243/01)
Annahme von Wetten dem Staat vorbehält, mit den EU-Grundfreiheiten der
Niederlassung und des freien Dienstleis- „Study of Gambling Services in
the Internal Market of the EU”
tungsverkehrs vereinbar ist. Der Kläger
hatte Sportwetten in einem EU-Mitgliedstaat gesammelt und per Internet
EU-Kommissar Charlie McGreevy gab im
an einen Sportwettenanbieter in einem
Januar 2005 beim Schweizerischen Insanderen Mitgliedstaat übermittelt.
titut für Rechtsvergleich ISDC („Institut
suisse de droit comparé“) eine Studie5 in
Die Richter entschieden, dass das MoAuftrag, die den Ordnungsrahmen und
nopol des Staates auf die Annahme von den nationalen Markt für Glücksspiel in
Sportwetten nur dann zulässig ist, wenn den Mitgliedsstaaten der EU untersucht.
dies zum Schutz der Verbraucher und der Die Studie behandelt die Frage, ob
Glücksspielanbieter aus EU-MitgliedsSozialordnung erforderlich ist. Demnach muss ein zwingender sachlicher
ländern in anderen EU-Staaten daran
Grund für die Beschränkung vorliegen,
gehindert werden, ihre im Heimatland
wie insbesondere die Eindämmung von
zulässigen Angebote auch dort anzubieGlücksspiel. Die Prüfung der Zulässigkeit ten.
überließ der EuGH den nationalen Gerichten. Damit bestätigte das Gericht die Die Kompatibilität mit europäischem
Recht steht dabei ebenso wenig im
ordnungspolitische Hoheit der EU-MitMittelpunkt wie der Vergleich zwischen
gliedsstaaten. Diese Position spiegelt
den einzelnen Staaten. Es handelt sich
sich auch im Urteil des Bundesverfasausdrücklich nur um eine Faktensammsungsgerichts zu Sportwetten wider 4.
lung, die die Grundlage für weitere UnGambelli-Urteil:
tersuchungen und Maßnahmen bei den
Eine nationale Regelung, die - strafMitgliedsstaaten zu einer eventuellen
Marktöffnung bilden soll.
bewehrte - Verbote der Entfaltung der
Tätigkeit des Sammelns, der Annahme,
„Study of Gambling Services in the
der Bestellung und der Übertragung von
Internal Market of the EU“
Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, stellt eine Beschränkung
Nachzulesen unter http://isdc.ch
der Niederlassungsfreiheit und des
18
EU-Dienstleistungsrichtlinie
„Fernsehen ohne Grenzen“
Die Befürworter der Glücksspielliberalisierung berufen sich auf die generelle
Stoßrichtung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union vom Mai
2006. Dabei lassen sie allerdings außer
Acht, dass die Richtlinie Glücksspiel ausdrücklich ausnimmt und die ordnungspolitische Hoheit den Mitgliedsländern
der EU überlässt.
Die geplante EU-Fernsehrichtlinie „TV
without Frontiers“ („Fernsehen ohne
Grenzen“) soll einen zukunftsfähigen
Rahmen für digitales und interaktives
Fernsehen schaffen. In Anpassung an
technologische Entwicklungen und
Medienkonvergenz soll die Vorlage zur
„Richtlinie über die Erbringung audiovisueller Mediendienste“ weiterentwickelt werden.“
Als Sekundärrecht steht die Dienstleistungsrichtlinie teilweise im Gegensatz
zu europäischen Grundrechten wie der
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit oder dem Freien Warenverkehr.
Aus diesem Widerspruch leiten sich wiederholte Klagen gegen die Beschränkung
im europäischen Glücksspielmarkt ab.
Neu ist die Einbeziehung nicht-linearer Dienste. Ob diese auch interaktive
Dienste – und damit potenziell auch
Tele-Gambling – umfassen oder nur so
genanntes „Video-on-Demand“ gemeint
ist, ist unter Experten umstritten.
EU-Richtlinie
„Fernsehen ohne Grenzen“
Die Erbringung audiovisueller Mediendienste wird darin definiert als „Dienstleistung (…), deren Hauptzweck in dem
Angebot bewegter Bilder mit und ohne
Ton zur Information, Unterhaltung oder
Bildung der allg. Öffentlichkeit über
elektronische Kommunikationsnetze (…)
besteht.“
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Art. 3.1.
„…Ausschluss anderer Sektoren und vollständiger Ausschluss des Steuerbereichs
[...] Die Abänderungen 79, 80 und 81 zu
Artikel 2 sowie die Abänderungen 16, 17
und 18 zu den entsprechenden Erwägungsgründen schließen Dienstleistungen
im audiovisuellen Bereich ungeachtet der
Art ihrer Herstellung, Verbreitung und
Ausstrahlung, Glücksspiele sowie Berufe,
die mit der Ausübung von öffentlicher
Gewalt verbunden sind , insbesondere
Notare, vom Anwendungsbereich der
Richtlinie aus…“
Quelle:
Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über
Dienstleistungen im Binnenmarkt
(von der Kommission vorgelegt)
Quelle:
Vorschlag der Kommission vom
13. Dezember 2005
4
Vgl. Seite 14
5
Eine Vorab-Version ist am 24. April 2006
erschienen
19
Politik und Recht auf EU-Ebene
E-Commerce-Richtlinie der EU
Die aktuelle Fassung der so genannten
E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem
Jahr 2000 regelt „Dienste der Informationsgesellschaft“. Darunter fallen der
Online-Verkauf von Waren, aber auch
Informationsdienste, kommerzielle
Kommunikation oder Kommunikationsnetze. Glücksspiele, Lotterien und
Wetten mit einem einen Geldwert darstellenden Einsatz sind dabei allerdings
explizit ausgeklammert.
Europa stützt
Glücksspielregulierung
auf nationaler Ebene
Die ausdrückliche Ausnahme des
Glücksspiels von allen relevanten
Richtlinien der EU und die Entscheidung
des EuGH im „Gambelli-Urteil“ stützen
die Position der Spielbanken, dass die
nationalstaatliche Regulierung von
Glücksspiel richtig und wichtig ist. Die
ordnungspolitische Hoheit der EU-Mitgliedsstaaten in dieser Frage stützt sich
auf unterschiedliche historische EntIn Zusammenhang mit der Revision der
wicklungen und soziale Betrachtungen
Fernsehrichtlinie (siehe Seite 19) hat sich des Komplexes „Glücksspiel“ in den
das Europäische Parlament im Septem- einzelnen Staaten.
ber 2003 für eine umfassende Überarbeitung ausgesprochen, bei der Fernseh-,
E-Commerce- und die UrheberrechtsDeSIA engagiert sich für internationalen Spielerschutz
richtlinie in Zusammenhang mit Rundfunksendungen in einem gemeinsamen
Rechtsrahmen zusammengebracht
Der Geschäftsführer der Ostsee-Spielwerden sollen. Die Bundesregierung
banken GmbH & Co. KG vertritt als Dehat in Brüssel interveniert, um auch in
puty-Chairman der European Assiciation
den zukünftigen Dienstleistungs- und
for the Study of Gambling (EASG) die
E-Commerce-Richtlinien das Glücksspiel Interessen der deutschen Spielbanken
von der europaweiten Liberalisierung
auf internationaler Ebene.
auszunehmen.
Informationen unter www.easg.org
E-Commerce-Richtlinie der EU
„… (16) Die Ausklammerung von Gewinnspielen aus dem Anwendungsbereich
dieser Richtlinie betrifft nur Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einem
einen Geldwert darstellenden Einsatz.
Preisausschreiben und Gewinnspiele,
mit denen der Verkauf von Waren oder
Dienstleistungen gefördert werden soll
und bei denen etwaige Zahlungen nur
dem Erwerb der angebotenen Waren oder
Dienstleistungen dienen, werden hiervon
nicht erfaßt…“
Quelle:
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
8. Juni 2000
20
Soziales Engagement
Erlebniswelt
mit sozialem Auftrag
Spielbanken bieten kultivierte Unterhaltung in gepflegter Atmosphäre: Bewusst
halten die meisten Spielbanken im klassischen Tischspiel Traditionen wie z. B.
Anzugpflicht aufrecht. Mit dem Eintritt
in eine Spielbank tauchen die Gäste in
eine exklusive Welt voller Spannung und
Abwechslung ein. Zusatzangebote wie
z. B. gehobene Gastronomie, Cocktailbars und Live-Musik runden das Erlebnis
auf hohem Niveau ab. Die Betonung und
Beachtung gepflegter Umgangsformen
stellen sicher, dass der Spielbankbesuch
für alle Gäste ein angenehmes Gemeinschaftserlebnis fernab des hektischen
Alltags ist. Dieses Angebot wurde 2005
von über 7,7 Mio. Gästen genutzt.
Während einerseits in den Spielbanken
eine angenehme und sichere Spielatmosphäre geboten wird, müssen andererseits Personen mit problematischem
Spielverhalten vor sich selbst geschützt
werden. Solchen Gästen bieten die
Spielbanken ihre Hilfe an: Sie informieren über lokale Hilfsgruppen oder
sperren Spieler auf ihren eigenen oder
den Wunsch ihrer Familienangehörigen
hin. Betroffene werden frühzeitig an
professionelle Hilfseinrichtungen herangeführt.
Im Angesicht ihrer sozialen Verantwortung verbessern die Spielbanken laufend
ihre Sicherheitsvorkehrungen und
machen sich an verschiedenen Standorten dabei auch moderne Technologien
zunutze: Im Jahr 2005 fanden in mehUnser Auftrag: Hilfe bei problematischem Spielverhalten
reren Bundesländern Feldversuche mit
biometrischen Zugangskontrollen statt,
Glücksspiel bietet einen einmaligen Ner- die eine lückenlose Kontrolle aller Spielvenkitzel. Es kann aber – genauso wie
bankbesucher und den automatischen
z. B. auch Joggen oder Computerspiele
Abgleich mit elektronischen Sperrlisten
– süchtig machen. Den natürlichen
ermöglichen sollen.
Spieltrieb zu kanalisieren, ist Auftrag
und Pflicht der konzessionierten SpielDie konzessionierten Spielbanken
Deutschlands können auf eine lange
banken Deutschlands. Sie unterliegen
Erfahrung bei der Eindämmung und Kadeshalb einer umfassenden staatlichen
Aufsicht und zahlreichen Verpflichtunnalisierung des natürlichen Spieltriebs
gen.
verweisen. Deshalb bieten sie Bund und
Ländern nach der Sportwetten-EntscheiAufklärung und Schutz der Spielbankdung des Bundesverfassungsgerichts 6
besucher stehen im Vordergrund. Das
am 28. März 2006 ihre aktive Mitarbeit
Mindestalter von 18 bzw. 21 Jahren wird
bei der Ausarbeitung eines zweckmästreng eingehalten, die Spielregeln
ßigen und zielführenden Spielerschutwerden durch die jeweiligen Ministerien zes an. Gemeinsam mit den übrigen
oder Aufsichtsbehörden kontrolliert
Akteuren im Glücksspielmarkt wollen
und genehmigt. Die Spielangebote sind die Spielbanken auch zukünftig aktiven
weitgehend videoüberwacht. Diese und Spielerschutz betreiben und belastbare
andere Maßnahmen sorgen für SicherRahmenbedingungen dafür schaffen.
heit in und Vertrauen zu den Spielbanken. Zum Schutz der Gäste führen
6 Vgl. Seite 14
Spielbanken Sperrkarteien, um zum
Beispiel spielauffälligen Gästen jederzeit
den Zutritt verwehren zu können und
Spielerschutz wirksam sicher zu stellen.
21
Soziales Engagement
Selbstverpflichtung
zu verantwortungsvollem
Glücksspielangebot
Präambel
Aufklärung und Kommunikation
DeSIA sieht im legalen Glücksspiel eine
Freizeitbeschäftigung von wachsender
Popularität für einen bedeutenden Anteil der erwachsenen Bevölkerung. Neue
technische Möglichkeiten sorgen für
immer abwechslungsreichere Spielangebote. Die übermäßige und unkontrollierte Teilnahme am Spiel birgt jedoch auch
soziale Risiken.
Die Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen der DeSIA-Mitglieder sind
jederzeit transparent und berücksichtigen die möglichen Auswirkungen auf
gefährdete Verbraucher. Sie sind darauf
ausgerichtet …
… den jeweiligen Anforderungen der
zuständigen Aufsichtsbehörden zu
genügen.
… nicht falsch, irreführend oder
Für die Mitglieder von DeSIA sind
täuschend zu sein, insbesondere
ethische und transparente Grundsätze
hinsichtlich Aussagen über Chancen,
in Ergänzung zu bestehenden Gesetzen
Ausschüttungen oder Gewinnwahrund Richtlinien die beste Möglichkeit,
scheinlichkeiten.
verantwortungsvoll gegenüber der All… nicht den Eindruck zu vermitteln,
gemeinheit zu handeln und Einzelpersodass Glücksspiel eine geeignete
nen, die sich durch ihr problematisches
Form der Finanzvorsorge darstellt.
Spielverhalten gefährden, vor sich selbst … weder direkt noch indirekt Minderzu schützen.
jährige, Willensschwache oder
Personen aus benachteiligten
Eine daraus entstehende SelbstverGesellschaftsgruppen anzusprechen.
pflichtung für verantwortungsvolles
… allgemein akzeptierte Regeln des
Spiel stellt ein Instrument für die
guten Geschmacks einzuhalten.
gesamte Branche dar, bestmögliche
Bedingungen für den verantwortungsbewussten Umgang mit Glücksspiel zu
Verantwortungsvoller
Umgang mit Glückspiel
ermöglichen.
Die DeSIA-Mitglieder verfügen über Sozialkonzepte, die Prinzipien und Verfahren der Prävention und Hilfestellung bei
problematischem Spielverhalten regeln.
Dazu schulen sie ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Gefahren des unkontrollierten Spielens und halten Leitfäden
für den verantwortungsvollen Umgang
mit Glückspiel bereit. Auf Wunsch vermitteln sie auch Beratungsstellen und
benennen geeignete Selbsthilfegruppen.
22
Problematisches
Spielverhalten
Spielteilnahme
unter Alkoholeinfluss
Die DeSIA-Mitglieder führen aktive
Maßnahmen gegen problematisches
Spielverhalten ein, z.B. indem Gäste mit
auffälligem Spielverhalten von Mitarbeitern der Spielbank angesprochen
werden.
Die DeSIA-Mitglieder lassen erkennbar alkoholisierte Gäste nicht am Spiel
teilnehmen.
Die Verantwortung für die Spielgewohnheiten des Einzelnen liegt bei diesem
selbst. Für den Fall, dass ein Spieler
sich Hilfe suchend an die Spielbank wendet, unterstützt diese den Spieler und
weist auf die eigenen Leitfäden und auf
Hilfsorganisationen hin.
Ausschluss von Briefposterhalt oder Spielteilnahme
Die DeSIA-Mitglieder tragen Sorge
dafür, dass in den Besucherdateien
registrierte Personen auf Wunsch keine
Infopost ihrer Spielbank erhalten. Sie
bieten ihnen und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit, per Sperrvertrag
vom Zutritt zur Spielbank ausgeschlossen zu werden.
Umgang mit Minderjährigen
Die DeSIA-Mitglieder achten streng
auf die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestalters und sorgen dafür, dass
Minderjährigen der Zugang zum Spielbereich verwehrt wird.
23
Standorte
Verzeichnis der Spielbanken
in Deutschland
61
57
25
58
33
28
60
35
24
26
59
27
19
37
32
18
13
14
16
29
36
38
34
40
56
31
42
41
30
55
47
49
48
44
10
1
53
52
51
62
45
17
15
22
39
9
50
11
54
20
23 21
46
7
5
43
9
1
11
3
4
2
8
12
6
B a d e n -W ü r t t e m b e r g
1
Casino Baden-Baden
Kaiserallee 1, im Kurhaus
76530 Baden-Baden
2
Spielbank Konstanz
Seestraße 21
78464 Konstanz
3
Spielbank Stuttgart
Plieninger Straße 100
70567 Stuttgart
10
B ay e r n
4
Bayerische Spielbank
Bad Füssing
Kurhausstraße 1
94072 Bad Füssing
5
Bayerische Spielbank
Bad Kissingen
Im Luitpoldpark 1
97688 Bad Kissingen
6
Bayerische Spielbank
Bad Reichenhall
Wittelsbacherstr. 17
83435 Bad Reichenhall
7
Bayerische Spielbank
Bad Steben
Casinoplatz 1
95138 Bad Steben
8
Bayerische Spielbank
Bad Wiessee
Winner 1
83707 Bad Wiessee
24
12
Bayerische Spielbank
Feuchtwangen
Am Casino 1
91555 Feuchtwangen
Bayerische Spielbank
Garmisch-Partenkirchen
Am Kurpark 10
82467 GarmischPartenkirchen
Bayerische Spielbank
Bad Kötzting
Untere Au 2
93444 Kötzting
Bayerische Spielbank
Lindau
Chelles-Allee 1
88131 Lindau/Bodensee
Berlin
13 Casino Berlin
(Alexanderplatz)
Alexanderplatz
10178 Berlin
14 Spielbank Berlin
(Potsdamer Platz)
Marlene-Dietrich-Platz 1
10785 Berlin
Brandenburg
15 Spielbank Cottbus
Str. der Jugend 117-119
03046 Cottbus
16 Spielbank Potsdam
Schloßstraße 14
14467 Potsdam
17. Spielbank
Frankfurt/Oder
Logenstraße 7
15230 Frankfurt/Oder
Bremen
18 Casino Bremen
Böttcherstraße 3 - 5
28195 Bremen
H a m b urg
19 Spielbank Hamburg
Fontenay 10
20354 Hamburg
Hessen
20 Spielbank Bad Homburg
Im Kurpark /
Kisseleffstr. 35
61348 Bad Homburg
v. d. Höhe
21 Casino Frankfurt-Airport
Terminal 1 Halle B,
Level 3,
Gates B 22-28
22 Kurhessische Spielbank
Kassel
Schlosspark 8
34131 Kassel
Kurhessische Spielbank
Bad Wildungen
Brunnenallee 54
34537 Bad Wildungen
23 Spielbank Wiesbaden
Kurhausplatz 1
65189 Wiesbaden
Niedersachsen
29 Spielbank Bad Bentheim
Ochtruper Strasse 38
48455 Bad Bentheim
30 Spielbank Bad Harzburg
Herzog-Julius-Str. 64b
38667 Bad Harzburg
31 Spielbank Bad Pyrmont
Heiligenangerstraße 32
31812 Bad Pyrmont
32 Spielbank
Bad Zwischenahn
Jagdhaus Eiden am See
26160 Bad Zwischenahn
33 Spielbank Borkum
Georg-Schütte-Platz 6
26757 Borkum
34 Spielbank Hannover
M e c k l enburgOsterstraße 40
V o r p o mmern
30159 Hannover
24 Spielbank Heringsdorf
35 Nordsee-Spielbank
Strandpromenade
Norderney
17424 Heringsdorf
Kurhaus
25 Spielbank Stralsund
26548 Norderney
Tribseer Damm 76
36 Spielbank Osnabrück
18437 Stralsund
Vitihof 15a und
26 Spielbank Schwerin
Klöresgang 3
Theodor-Heuß-Platz 2
19053 Schwerin
49074 Osnabrück
27 Spielbank Waren
37 Aquamarin-Casino
Strandstraße 4,
Seevetal
Am Hafen
Kirchstrasse 15
17192 Waren (Müritz)
21218 Seevetal
28 Spielbank Warnemünde
(OT Hittfeld)
Seestraße 18, im Kurhaus 38 Spielbank Wolfsburg
18119 RostockPoststrasse 1
Warnemünde
38440 Wolfsburg
N o r d r h e i n -W e s t fa l e n
39 Casino Aachen
Monheimsallee 44
52062 Aachen
40 Casino Bad Oeynhausen
Mindener Strasse 36
32547 Bad Oeynhausen
41 Casino Hohensyburg
Hohensyburgstraße 200
44265 Dortmund
42 Casino Duisburg
Poststraße 26
47051 Duisburg
R h e i n l a n d - P fa l z
43 Spielbank Bad Dürkheim
Schloßplatz 6-7
67098 Bad Dürkheim
44 Spielbank Bad Ems
Römerstraße 8
56130 Bad Ems
45 Spielbank Bad Neuenahr
Felix-Rütten-Straße 1
53474 Bad Neuenahr
46 Spielbank Mainz
Rheinstraße 68
55116 Mainz
47 Spielbank Trier
Porta-Nigra-Platz 1
54292 Trier
Saarland
48 Spielbank Saarbrücken
Deutschmühlental
66117 Saarbrücken
49 Casino Schloss Berg
Schloßhof 7
66706 Perl-Nennig
Sachsen
50 Casino Atlantis
Neumarkt 1
09111 Chemnitz
51 Spielbank Dresden
Wilsdruffer Straße 24
01067 Dresden
52
53
54
Spielbank Görlitz
Demianiplatz 16 – 17
02826 Görlitz
Casino Petersbogen
Petersstraße 36
04109 Leipzig
Spielbank Plauen
Oberer Steinweg 2 /
Ecke Altmarkt
08523 Plauen
S a c h s e n - A n h a lt
55 Spielbank Halle
Franckestraße 1
06110 Halle/Saale
56 Spielbank Magdeburg
Ulrichplatz 1
39104 Magdeburg
Schleswig-Holstein
57 Casino Flensburg
Süderhofenden 16
24937 Flensburg
58 Casino Kiel
Holstenbrücke 30
24103 Kiel
59 Casino Schenefeld
Industriestr. 1
22869 Schenefeld
60 Casino Travemünde
Kaiserallee 2
23570 LübeckTravemünde
61 Casino Westerland
Andreas-Nielsen-Str. 1
bzw. Kurpromenade
25980 Westerland
Thüringen
62 Erfurt
Theaterplatz 2
99084 Erfurt
25
Aktuelles
Aktuelle Entwicklungen
bei den Spielbanken
Thüringen jetzt auch
mit eigener Spielbank
Zugangskontrolle
mittels Biometrie
Im Berichtsjahr 2005 wurde in Erfurt
(Thüringen) eine neue Spielbank eröffnet. Mit Thüringen verfügen jetzt alle
sechzehn Bundesländer über konzessionierte Spielbanken.
Mehrere Spielbanken, u. a. in Hamburg
und Hessen, testen derzeit die automatische Gesichtsfelderkennung, um gesperrte Spieler schon beim Eintritt in die
Spielbank identifizieren zu können. Die
Spielbank Stuttgart setzt die biometrische Erkennung mit guten Erfahrungen
bereits im Alltagsbetrieb für die reguläre
Zutrittskontrolle ein.
Wiesbaden einzige deutsche
Spielbank mit Online-Roulette –
Niedersachsen kurz vor
Einführung eines virtuellen
Chiptechnik hält Einzug
Online-Casinos
in Spielbanken
Die Spielbank Wiesbaden bietet seit
2004 ein Online-Roulettespiel für in
Hessen ansässige Spieler an. Dabei kann
per Internet an einem in der Spielbank
vorhandenen Roulettekessel per LiveÜbertragung mitgespielt werden.
Die Spielbanken Niedersachsen bereiten
derzeit als erste deutsche Spielbankgesellschaft ein umfassendes virtuelles
Glücksspielangebot für das Internet vor.
Das zertifizierte Online-Casino wird in
besonderem Maße den Belangen des
Spielerschutzes Rechnung tragen und
durch ein entsprechendes Forschungsprojekt begleitet werden.
26
Als erste europäische Spielbankengruppe haben die schleswig-holsteinischen
Casinos ihren Gästen das Spielen mittels
Chipkarte ermöglicht. Dabei wird das für
Spieleinsätze vorgesehene Guthaben
auf eine hauseigene CasinoCard gebucht
und diese in den zu bespielenden Automaten eingeführt. Einsätze und Gewinne
werden dann bargeldlos auf der Karte
festgehalten. Guthaben können beim
Verlassen an der Kasse wieder zu Bargeld gemacht werden.
Impressum
Hrsg.: Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA), vgl. Seite 3
Konzept/Text: PLATO Kommunikation, Berlin/Brüssel
Gestaltung: buerobeyrow, Berlin
Erscheinungsmonat: November 2006
27

Documents pareils