Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 der

Transcription

Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 der
Satzung und Gebührentarif
für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
vom _________
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666/SGV NRW
2023), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) vom
21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610) und der §§ 1, 2, 6 und 15 des Gesetzes
über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer
(RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458/SGV NRW 215) hat der Rat der Stadt Dortmund
in seiner Sitzung am ____________ folgende Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Stadt Dortmund beschlossen:
§1
Aufgabe des Rettungsdienstes
(1) Die Stadt Dortmund betreibt einen Rettungsdienst im Sinne des Rettungsgesetzes (RettG
NRW).
(2) Aufgabe des Rettungsdienstes ist es,
a. bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort
durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der
Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit einem Krankenkraftwagen in
ein geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und –patienten zu Diagnose- und anderen Behandlungseinrichtungen.
b. Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Abs. 2 a fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal
mit Krankenkraftwagen zu befördern,
c. Krankenkraftwagen aus besonderen Anlässen (Sport-, Großveranstaltungen, Personenschutz usw.) bereitzustellen.
(3) Die Stadt Dortmund nimmt die Aufgaben des Rettungsdienstes unter Mitwirkung der freiwilligen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz; JohanniterUnfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst) wahr.
§2
Antragstellung
(1) Die Beförderung oder die Bereitstellung eines Krankenkraftwagens kann bei der Leitstelle
der Berufsfeuerwehr Dortmund unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Rufnummer des Antragstellers beantragt werden.
(2) Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben dem Personal des Krankenkraftwagens eine
Verordnung über die Notwendigkeit der Beförderung und die Versichertenkarte vorzulegen.
Dies gilt nicht, wenn der Gesundheitszustand der zu befördernden Person keinen Aufschub
duldet. Die Bescheinigung ist dann innerhalb von drei Tagen der Berufsfeuerwehr einzureichen.
(3) Eine Verpflichtung zur Krankenbeförderung außerhalb der Stadtgrenze und zur Bereitstellung
eines Krankenkraftwagens – ausgenommen sind dringende Notfälle – besteht nicht.
(4) Bei Fahrten, die über die Stadtgrenze hinausgehen und die einschließlich Hin- und Rückfahrt
200 km übersteigen, kann eine Kostenübernahmegarantie oder eine Sicherheitsleistung in
Höhe der voraussichtlichen Gebühren verlangt werden.
§3
Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn der Beförderung. Bei einem Notarzteinsatz entsteht die Gebührenpflicht, wenn der Notarzt eine Leistung erbringt.
(2) Die Gebührenpflicht entsteht auch, sobald das angeforderte Rettungsmittel am Einsatzort
eintrifft bzw. eine andere Leistung nach dieser Satzung erbracht worden ist, es aber zu keiner
Seite 1
Beförderung gekommen ist. Rechtsgrundlage ist die angeforderte Leistung, nicht deren Erfolg. In diesen Fällen entsteht die Gebührenpflicht zu 50%.
(3) In Härtefällen kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden.
§4
Gebührenpflichtige Personen
(1) Gebührenpflichtig sind Personen,
a. die die Leistung in Anspruch nehmen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wird,
b. die den Rettungsdienst beauftragt haben,
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(3) Sofern Ansprüche der gebührenpflichtigen Personen gegenüber gesetzlichen Versicherungsträgern oder Ersatzkassen bestehen, kann mit diesen direkt abgerechnet werden.
§5
Gebühren
(1) Für innerhalb des Stadtgebietes erbrachte Leistungen werden folgende Gebühren erhoben:
a.
für die Beförderung mit einem Krankentransportwagen in der Zeit von
132,00 €
06.00 bis 22.00 Uhr
b.
für die Beförderung mit einem Krankentransportwagen in der Zeit von
190,00 €
22.00 bis 06.00 Uhr
c.
für die Beförderung mit einem Rettungstransportwagen
310,00 €
d.
für den Notarzteinsatz
211,00 €
(2) Wird beim Einsatz die Grenze des Stadtgebietes überschritten, sind neben der Gebühr nach
Abs. 1 folgende Gebühren zu entrichten:
a.
für jeden außerhalb der Grenze der Stadt Dortmund zurückgelegten
Kilometer
0,80 €
b.
das Tagegeld der Fahrzeugbesatzung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Bei einem Einsatz, der die Dauer von 3 Stunden übersteigt, erhöht sich die nach Abs. 1,
Buchst. a., b. oder c. festgesetzte Grundgebühr für jede angefangene Stunde, die die
Einsatzdauer von 3 Stunden übersteigt, um 50%.
(4) Besondere Leistungen
a.
Besondere Reinigung eines Fahrzeuges
b.
Desinfektion eines Fahrzeuges.
26,00 €
65,00 €
(5) Werden mehrere Patienten in einem Krankenkraftwagen befördert, wird die nach Abs. 1,
errechnete Gebühr zuzüglich der nach Abs. 2, 3 und 4 fälligen Gebühren von den beförderten Personen anteilig erhoben.
(6) Das Entgelt für zusätzlich eingesetztes Personal und Material wird entsprechend dem Entgelttarif gemäß der "Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund" in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
§6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen,
Amtsblatt der Stadt, in Kraft.
Seite 2
Kalkulation der Gebühren 2010
nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Krankenkassen
Kostenarten
Z
Bezeichnung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
500100 - Personalaufwendungen
504100 für Krankenkraftwagen
6 RTW im 24-Std.-Dienst
1 NEF
für Notarzteinsatzfahrzeuge
Vergütung eig. Notärzte
für Organisationseinheiten
Einsatzleitstelle
Desinfektor
Gebührenabrechnung
17
521500
522100
522300
522200
523100
522400
19
522500
20 524300
21
22 524400
23 524900
24 525300
25
26 525700
27 525800
28
a)
29
b)
30
c)
31 525900
32 540200
33 540300
34 540600
35 541100
36
37
541150,
38 542100542200
39 543110
40 583720
41 572*
42
43
44
45
46
47
48
49
50 abzügl.
a)
51
18
Plan.stellen
52,20
4,35
Kostenanteil (%)
AufwenKTW
dungen
NEF
06.00 - 22.00 - RTW
2011 (EUR)
22.00 06.00
b)
54
55
56
57
58
59
60
61
zzgl.
22,40
1,00
3,50
1.231.178
52.238
150.200
11,45
729.321
Su. Personalaufwendungen
94,90
4.941.720
Sachaufwendungen
Treibstoffe für Fahrzeuge
Fahrzeugunterhaltung
Aufwendungen Unterh. des Infrastrukturverm.
(Funktechn.)
Unterh. u. Bewirtschaft. Grundstücke u. Gebäude
Unterh. Anl. u. Maschinen; Betr- u. Gesch.-ausst.
Bau- u. Werkstattmaterial
Medikamente, med. Material
Sonst. Materialaufwendungen
Erstatt. an Gemeinden (Luftrettungsdienst)
Erst. an private Unternehmen
Erstatt. übrige Bereiche für:
Hilfsorganisationen
Notarzt-Grundversorgungprivate Leistungserbringer (K & G)
Gesundheitl. Dienstleistungen
Aus- und Fortbildung
Reisekosten
Dienstkleidung/Ausrüstung
kalkul. Miete u. Nebenkosten
Miete an Externe - über StA 65
Telefonkosten, Rundfunkgeb., Büromat.,
Drucksachen,
Versicherungen u. Schadenersatzleistungen
Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung (ViLV)
kalkulatorische Abschreibungen
Verzinsung des Anlagekap.
Su. Sachaufwendungen
Gesamtaufwendugen
Betriebsergebnis 2007
Nach Berücksichtigung von GuV-Vorträgen
Aufwendungen des RettD für Leistungen zu Gunsten des
Brandschutzes (§ 1 FSHG)
Sonderleistungen (Bereitstellungen von KKW, Einsätze über 3
Std., Ferntransporte, Fahrzeug-Desinfektionen, - Abrechnung
über spezielle Gebühren -)
Su. a + b
ATW-Pauschale
Kalkulationsbasis für Grundgebühren
gerundet
seit 16.12.2009 gültige Gebührensätze
Differenz
Anlage 2- Gebührenkalkulationhalber VV ohne K&G-NÄ neue Zahl
06.00 22.00
Notarzt
2.551.548
227.236
Einstellung eigener NÄ entfällt nach Verhandlung mit der AGKK
Führung, Verwaltung, Technik
voraussichtliche Einsätze in 2011
Gebührensätze 2011/ EUR
Notarzt
anteilige Kosten (EUR)
RTW
NEF
22.00 24 Std.
06.00
nach Bedarf je Rettungsmittel
100,0
100,0
2.551.548
227.236
280.000
390.000
60.000
nach Einsätzen BF und HO
23,0
5,0
46,0
13,0
13,0
23,0
5,0
46,0
13,0
13,0
23,0
5,0
46,0
13,0
13,0
nach Personalfunktionsstd. u. Einsätzen
20,0
4,0
57,0
9,5
9,5
nach Personalfunktionsstd. u. Einsätzen
75,0
25,0
20,0
4,0
57,0
9,5
9,5
20,0
4,0
57,0
9,5
9,5
283.171
12.015
34.546
61.559
2.612
7.510
566.342
24.030
69.092
160.053
6.791
19.526
160.053
6.791
19.526
145.864
29.173
415.713
69.285
69.285
475.596
100.854
3.626.724
482.891
255.656
78.000
12.000
15.600
2.400
210.000
222.300
34.200
70.000
37.050
5.700
37.050
5.700
13.000
20,0
4,0
57,0
19,0
2.600
520
7.410
2.470
300.000
20,0
4,0
57,0
19,0
60.000
12.000
171.000
57.000
11.000
20,0
2.200
440
6.270
2.090
25,0
25,0
30,0
24.000
3.000
12.000
1.500
164.000
20.500
100.000
12.500
100.000
12.500
13,0
3.910
850
7.820
2.210
2.210
1.576.637
426.118
5.241.251
1.278.354
400.000
50.000
17.000
8.522.360
1.740.000
4,0
57,0
19,0
nach Bedarf je Rettungsmittel
6,0
3,0
41,0
25,0
6,0
3,0
41,0
25,0
40,0
30,0
nach Einsätzen BF und HO
23,0
5,0
46,0
13,0
nach Bedarf je Rettungsmittel
18,5
5,0
61,5
15,0
100,0
90,0
80,0
10,0
10,0
55,0
22,5
22,5
80,0
10,0
10,0
80,0
10,0
10,0
10,0
3,0
73,0
14,0
10,0
3,0
73,0
14,0
nach Personalfunktionsstd. u. Einsätzen
20,0
4,0
57,0
9,5
9,5
10,0
6.000
106.000
5.000
35.000
301.884
10.080
66.000
111.876
418.862
949.303
184.210
20,0
20,0
20,0
20,0
4,0
4,0
4,0
4,0
57,0
57,0
57,0
57,0
9,5
9,5
19,0
19,0
9,5
9,5
13.977.574
18.919.294
1.005.600 (ansatzfähige Beträge nach Verhandlungen
mit AGKK)
19.924.894
18
13
140.000
60
Schätzwert
10
23
7
240.000
50.000
100
19.734.894
13
600
23.850
500
3.500
13.200
2.640
37.620
6.270
6.270
22.375
83.772
189.861
36.842
4.475
16.754
37.972
7.368
63.769
238.751
541.102
105.000
10.628
39.792
180.367
35.000
10.628
39.792
549.997 7.393.828 1.911.556
650.851 11.020.552 2.394.448
1.982.600
2.238.256
290.000
2.905.189
Schätzwert
4
52
100.000
1.740.000
Kosten werden von AGKK nicht übernommen
4.800
600
58.300
23.850
4.000
500
28.000
3.500
30.188
9.057
220.375
42.264
1.008
302
7.358
1.411
2.139.593
2.615.189
52
53
KTW
70.000
1.115.600
-230.000
-240.000
720.851 12.136.152 2.164.448
1.998.256
18.000
4.000
52.000
13.000
84.000
14.000
32.200
9.800
102.000
50.000
18.000
84.200
22.800
13.000
702.851 12.051.952 2.141.648
1.985.256
2.853.189
13.000
21600
132,09
3700
189,96
38900
309,82
19600
109,27
132,00
190,00
310,00
211,00
120,00
12,00
180,00
10,00
298,00
12,00
230,00
-19,00
19600
101,29
37/1
Gebührenkalkulation
1
2010
Gebührenkalkulation
2010
Erläuterungen
37/1
37/1
2
Gebührenkalkulation
2010
Inhaltsverzeichnis
1
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEBÜHRENKALKULATION 2010/2011
3
1.1 ÄNDERUNG DER RETTUNGSMITTELVORHALTUNG IM DORTMUNDER WESTEN
1.2 VERTEILSCHLÜSSEL
1.3 PERSONALKOSTEN
1.3.1 FÜHRUNG, VERWALTUNG, TECHNIK
1.3.2 VERGÜTUNG EIGENER NOTÄRZTE
1.4 SACHKOSTEN
1.4.1 TREIBSTOFFE FÜR FAHRZEUGE
1.4.2 FAHRZEUGUNTERHALTUNG
1.4.3 KOSTEN FÜR UNTERHALTUNG DES INFRASTRUKTURVERMÖGENS (FUNKTECHNIK)
1.4.4 UNTERHALTUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER GRUNDSTÜCKE UND GEBÄUDE
1.4.5 UNTERHALTUNG ANLAGEN UND MASCHINEN, BGA
1.4.6 BAU- UND WERKSTATTMATERIAL
1.4.7 MEDIKAMENTE, MEDIZINISCHES MATERIAL
1.4.8 SONSTIGE MATERIALKOSTEN
1.4.9 ERSTATTUNGEN AN GEMEINDEN (LUFTRETTUNGSDIENST)
1.4.10 ERSTATTUNGEN AN PRIVATE UNTERNEHMEN
1.4.11 ERSTATTUNGEN AN ÜBRIGE BEREICHE
1.4.12 AUS- UND FORTBILDUNG
1.4.13
1.4.14 DIENSTKLEIDUNG / AUSRÜSTUNG
1.4.15 KALKULATORISCHE MIETE UND NEBENKOSTEN
1.4.16 TELEFONKOSTEN, RUNDFUNKGEBÜHREN, BÜROMATERIAL, DRUCKSACHEN
1.4.17 VERSICHERUNGEN UND SCHADENERSATZLEISTUNGEN
1.4.18 VERWALTUNGSINTERNE LEISTUNGSVERRECHNUNG
1.4.19 KALKULATORISCHE ABSCHREIBUNGEN
1.4.20 VERZINSUNG DES ANLAGEKAPITALS
1.5 ATW-PAUSCHALE
1.6 EINSATZZAHLEN
1.7 KOSTENÜBER-/-UNTERDECKUNG AUS VORJAHREN
4
4
5
6
9
10
10
10
10
11
11
12
12
12
13
13
13
18
18
19
19
21
21
21
22
23
25
25
26
2
27
2.1
2.2
2.3
ANLAGEN
KOSTEN EINES ARBEITSPLATZES 2011 LAUT KÄMMEREI
SAP-ANLAGENGITTER ZUR ERMITTLUNG DER AFA
SAP-ANLAGENGITTER ZUR ERMITTLUNG DER KALKULATORISCHEN ZINSEN
27
29
30
37/1
1
3
Gebührenkalkulation
2010
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation 2010/2011
Grundlage für die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren ist der gültige Rettungsdienstbedarfsplan (§ 14 RettG NRW). Im Rettungsdienstbedarfsplan sind die Qualität und die Quantität der Rettungsmittel beschrieben und festgelegt. Unter Qualität kann man z.B. den Erreichungsgrad bei den Hilfsfristen, die Ausbildung des eingesetzten Personals, die Ausstattung
der Fahrzeuge etc. verstehen. Die Quantität gibt z.B. die Anzahl der benötigten Rettungsmittel, die Anzahl der Rettungswachen etc. an.
In der Gebührenkalkulation werden die daraus resultierenden Kosten des Planjahres unter
Berücksichtigung der in der Ergebnisrechnung abgebildeten Werte sowie eines eventuellen
nach § 6 KAG ermittelten Verlustvortrages bzw. Einnahmeüberschusses getrennt nach Rettungsmittel zusammengefasst und durch die erwartete Anzahl der Einsätze geteilt. So ergeben
sich die Tarife für die einzelnen Rettungsmittel (Krankentransportwagen KTW, Rettungstransportwagen RTW, Notarzteinsatzfahrzeug NEF und Notarzt).
Zu den Kosten gehören im wesentlichen
-
Personalkosten inkl. Pensionsrückstellungen und Beihilfe
-
Zahlungen an die Hilfsorganisationen (DRK; MHD; JUH und ASB) für das Betreiben
der von Ihnen eingesetzten Rettungsfahrzeuge
-
anteilige Kosten der Leitstelle
-
Sachkosten wie z.B. Medikamente, Treibstoffe, Fahrzeugunterhaltung, Mieten etc.
-
verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen (ViLV)
-
Kosten für Verwaltung und Overhead
-
AfA und kalk. Zinsen
Gem. § 12 RettG NRW ist der Rettungsdienstbedarfsplan kontinuierlich, spätestens alle 4
Jahre, zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Bei der Festlegung der Benutzungsgebühren sind die Verbände der Krankenkassen und der
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beteiligen (§ 14 RettG NRW).
Zu diesem Zweck sind den Beteiligten beurteilungsfähige Unterlagen zur Stellungnahme zu-
37/1
4
Gebührenkalkulation
2010
zuleiten. Zwischen den Beteiligten (Stadt Dortmund - ARGE der Krankenkassen) ist Einvernehmen anzustreben.
In der Vergangenheit waren insbesondere die Höhe der Personalkosten, die Höhe der Zahlungen an die Hilfsorganisationen (Wirtschaftlichkeit) die Kosten für den Overhead, der Anteil
der Kosten für die Leitstelle und die Kosten für bestimmte Medikamente (Lyse) strittig.
1.1
Änderung der Rettungsmittelvorhaltung im Dortmunder Westen
Durch das Oberverwaltungsgericht in Münster wurde entschieden, das die Firma K&G eine
Genehmigung nach § 18 ff. RettG für einen Rettungswagen im Bereich Lütgendortmund im
ersten Alarm hat. Diese Genehmigung läuft Anfang 2011 (eine weitere Verlängerung ist nicht
ausgeschlossen) aus. Aus diesem Grund wurde die Rettungsmittelvorhaltung insgesamt und
die Stationierung des Rettungswagens (Sama Dortmund 15-83-01) am Krankenhaus Lütgendortmund anhand der vorliegenden Daten des Einsatzleitrechners überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, das weder die Erreichung der Hilfsfrist, noch die Quantität der Einsätze den
Schluss zulassen, dass auf den Rettungswagen Sama Dortmund 15-83-01 verzichtet werden
kann. Um allerdings den Erreichungsgrad der Hilfsfrist weiter zu verbessern, ist es notwendig
den Rettungswagen Sama Dortmund 15-83-01 zunächst zurück zum Standort Bünnerhelfstraße (ASB) zu verlegen. Derzeit wird an der Bestimmung des optimalen Standortes gearbeitet.
Weiterhin wurde geprüft, ob die vom Rettungswagen 15-83-01 gefahrenen Einsätze von anderen Rettungswagen innerhalb der Hilfsfrist übernommen werden könnten. Dies ist innerhalb
der Hilfsfrist von 8 Minuten und einem Erreichungsgrad von 90 % nicht der Fall.
Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen (AGKK) ist nicht bereit, die durch
das Gerichtsurteil zusätzlich anfallenden Kosten für die Firma K&G zu übernehmen, da nur
die Kosten der laut Rettungsdienstbedarfsplan 2008 notwendigen Rettungsmittel getragen
werden. Die Kosten der Firma K&G werden daher in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
1.2
Verteilschlüssel
Zur Durchführung der Kalkulation sind die Kosten auf die einzelnen Leistungsarten / Kostenstellen zu verteilen. Die Verteilung erfolgt:
-
sofern möglich durch direkte Zuordnung
-
sofern nicht möglich, mit Hilfe von Schlüsseln.
37/1
5
Gebührenkalkulation
2010
Direkt zugeordnet werden
-
die Personalaufwendungen für die Besatzung der Krankenkraftfahrzeuge (KTW,
RTW, NEF),
-
die Kosten für Notärzte.
Alle anderen Kosten können nicht direkt zugeordnet werden und sind deshalb mit Hilfe von
Schlüsseln zu verteilen. Die Schlüssel werden über unterschiedliche Berechnungen ermittelt:
-
Mengenschlüssel - kombiniert aus Anzahl der Personalstunden (PS) der Fahrzeugbesatzungen der Berufsfeuerwehr (BF) und der Hilfsorganisationen (HO) und Anzahl
der Einsätze je Fahrzeuggruppe
-
1.3
auf Einsätze bezogene Mengenschlüssel
Personalkosten
Die Personalkosten setzen sich jeweils aus den Besoldungszahlungen und dem Anteil für Pensionsrückstellungen und Beihilfe für Beamte in Höhe von 37%1 zusammen. Zu berücksichtigen sind hierbei die Besetzung für 6 RTW, 1 NEF, die Einsatzleitstelle mit 5,15 Funktionen2,
einen Desinfektor, die Gebührenabrechnung sowie 11,45 Planstellen für Führung, Verwaltung, Fahrzeug-, Geräte-, Nachrichten- und Medizintechnik3.
1
Werte lt. Tabelle 20/1 Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 - Personalkosten Feuerwehr, sh. 2.1 Kosten eines Arbeitsplatzes 2011
2
56% (Verhandlungsergebnis) von 40 Planstellen= 22,4 Planstellen / 4,35 =5,15 Funktionen
3
Die im Vorjahr aufgeführten zwei neuen Stellen (Wiederaufbereitung med. Geräte und Sachgebietsleitung Medizinprodukteges.) wurden bislang nicht besetzt und werden daher für 2011 nicht berücksichtigt.
37/1
Gebührenkalkulation
6
Kosten je Planstelle / EUR
AnAufschlag für
zahl
PlanPensionsPersonal
Funkinsg. je
Faktor stel- Grund- rückstellungen
Einfür
tionen
Planheilen kosten und Beihilfe für
stelle
ten
Beamte
2010
Gesamtkosten / EUR für
Beamte
Tarifl. Beschäftigte
Su.
37,00%
Fahrzeuge
RTW
6,0 12,00 4,35 52,20
NEF
1,0 1,00 4,35 4,35
Übrige Organisationseinheiten
6
ELS
1,0 5,15 4,35 22,40
Desinfektor 1,0 1,00 1,00 1,00
Gebührenabrechnung
1,0 3,50 1,00 3,50
(RDG)
FuV
11,45 1,00 11,45
Summe
94,90
35.679
5
38.130
4
13.201
14.108
48.880
52.238
2.551.548
227.236
2.551.548
227.236
7
14.845
14.108
54.968
52.238
1.231.178
52.238
1.231.178
52.238
40.123
8
38.130
42.914
63.696
596.243
4.658.442
150.200
133.078
283.278
150.200
729.321
4.941.720
1.3.1 Führung, Verwaltung, Technik
Für die Berechnung der Personalkosten aus Führung, Verwaltung und Technik wurde der
prozentuale Anteil der Planstellen am Rettungsdienst ermittelt. Entsprechend der jeweiligen
Besoldungsstufen der Planstellen wurden die anteiligen Kosten der Planstelle für den Rettungsdienst aus der Summe der Grundkosten der Planstellen zuzüglich der anteiligen Kosten
für Pensionsrückstellungen sowie Beihilfe für Beamte in Höhe von 37% berechnet.9
Es ergibt sich für
4
Mittelwert Bes.-gr. A 7/ A 8 Feuerwehr; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011"
5
Bes.-gr. A 8 Feuerwehr; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011"
6
Anteil nach Verhandlung mit der ARGE Dtd. Krankenkassen = 56% von 40 Stellen = 22,40 Stellen
7
Mittelwert Bes.-gr. A 8 / A 9; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011"
8
Bes.-gr. A 8 Feuerwehr; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011"
9
Werte lt. Tabelle 20/1 Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 - Personalkosten Feuerwehr, sh. 2.1 Kosten eines Arbeitsplatzes 201
37/1
-
2010
Amts- und Abteilungsleitung:
Planstelle
37000000010
37010000010
37020000010
37030000010
37030010010
Summe
-
Gebührenkalkulation
7
Bes.-gruppe/
Tarif
Anteilige Kosten RetKosten
tungsdienst-Planstellen
für
Aufschlag Pens.- PlanAnteil
Grundrückst. u. Beihil- stelle
kosten PlanRettD
Tarifl.
fen
Bea.,
stelle
in % Beamte Beschäf- Gesamt
Angst.,
tigte
Arbeiter
37,00%
A 16
A 14
A 16
A 14
A 13gD
71.615
58.206
71.615
58.444
57.058
26.498
21.536
26.498
21.624
21.111
98.113
79.742
98.113
80.068
78.169
.
0,10
0,25
0,20
0,10
0,20
0,85
9.811
19.936
19.623
8.007
15.634
73.010
0
9.811
19.936
19.623
8.007
15.634
73.010
Finanzwirtschaft/Personal/Controlling/TIV-Koordination (37/1):
Planstelle
Bes.gruppe/
Tarif
Aufschlag
GrundKosten
Anteil
Pens.kosten
Plan-stelle
rückst. u.
RettD in
Bea., Angst.,
PlanBeihilfen
%
stelle
Arbeiter
Anteilige Kosten RettungsdienstPlanstellen für
Beamte
Tarifl. Beschäf-tigte
Gesamt
37,00%
37010040010
37010040020
37010010010
37010010020
37010050010
37010020020
37010030020
37010030010
37010020010
Summe
A 13gD
A 12
A 10
A 11
A 11
A 9mD
A 10
E9
E9
55.725
47.553
37.399
42.286
42.286
37.560
37.399
56.043
56.043
20.618
17.595
13.838
15.646
15.646
13.897
13.838
76.343
65.148
51.237
57.932
57.932
51.457
51.237
56.043
56.043
.
0,20
0,20
0,50
0,35
0,40
0,10
0,20
0,20
0,10
2,25
15.269
13.030
25.618
20.276
23.173
5.146
10.247
112.758
11.209
5.604
16.813
15.269
13.030
25.618
20.276
23.173
5.146
10.247
11.209
5.604
129.571
37/1
-
2010
Organisation und Einsatzplanung Rettungsdienst (37/2):
Planstelle
Anteilige Kosten RettungsAuf- Kosten
Plandienst-Planstellen für
schlag
Anteil
Bes.stelle
Grund-kosten Pens.gruppe/
Tarifl.
Bea., RettD in
Plan-stelle rückst. u.
Tarif
%
Beamte Beschäf- Gesamt
Beihilfen Angst.,
tigte
Arbei37,00% ter
37020020010 A 13
37020030010 A 13gD
37020030020
A8
37020030030 A 11
37020022010 A 12
37020022030 A 9mD
37010060010
A8
37020022040
E5
A 10
Summe
-
Gebührenkalkulation
8
46.190
57.058
38.130
48.471
50.949
42.215
38.130
43.263
42.674
17.090
21.111
14.108
17.934
18.851
15.620
14.108
63.280
78.169
52.238
66.405
69.800
57.835
52.238
43.263
15.789 58.463
0,20
0,90
1,00
1,00
0,20
0,20
0,30
0,25
1,00
5,05
12.656
70.353
52.238
66.405
13.960
11.567
15.671
10.816
58.463
301.314
10.816
12.656
70.353
52.238
66.405
13.960
11.567
15.671
10.816
58.463
312.129
Beschaffung und Unterhaltung Fahrzeug-, Geräte-, Nachrichten- und Medizintechnik
(37/3):
Planstelle
Aufschlag
Bes.Pens.Grund-kosten
gruppe/
rückst.
1)
Plan-stelle
Tarif
u. Bei1)
hilfen
37,00%
37030025010 A 10
37030011010 A 9mD
37030011020 A 9mD
37030025050
A9
37030011010
A10
37030012030
E8
37030012020
E6
37030030010 E 11
37030032020 E 10
37030032030
E9
37030031010 E 10
42.674
42.215
42.215
41.321
42.674
44.805
42.169
71.358
65.187
56.043
65.187
15.789
15.620
15.620
15.289
15.789
16.578
15.603
26.402
24.119
20.736
24.119
Kosten
PlanAnteil
stelle
RettD
Bea.,
in %
Angst.,
Arbeiter
58.463
57.835
57.835
56.610
58.463
61.383
57.772
97.760
89.306
76.779
89.306
0,20
0,20
0,20
0,90
0,40
0,25
0,40
0,15
0,10
0,10
0,20
Anteilige Kosten RettungsdienstPlanstellen für
Tarifl.
Beamte Beschäftigte
11.693
11.567
11.567
50.949
23.385
15.346
23.109
14.664
8.931
7.678
17.861
Gesamt
11.693
11.567
11.567
50.949
23.385
15.346
23.109
14.664
8.931
7.678
17.861
37/1
Gebührenkalkulation
9
37030031050
Summe
E 10
65.187
24.119 89.306
0,20
17.861
10
3,30
109.161 105.449
2010
17.861
214.610
Als ansatzfähige Gesamtsumme ergibt sich dementsprechend:
Anteilige Kosten Rettungsdienst-Planstellen für
Amts- und Abteilungsleitung
Finanzwirtschaft/Personal/Controlling/TIV-Koordination (37/1):
Organisation und Einsatzplanung Rettungsdienst (37/2):
Beschaffung und Unterhaltung Fahrzeug-, Geräte-, Nachrichtenund Medizintechnik (37/3)
Gesamtsumme
Anteil
RettD in
%
Beamte
0,85
2,25
5,05
73.010
112.758
301.314
0
16.813
10.816
3,30
11,45
109.161
596.243
105.449 214.610
133.078 729.321
Tarifl.
Beschäf- Gesamt
tigte
73.010
129.571
312.129
1.3.2 Vergütung eigener Notärzte
Für die beabsichtigte Einstellung eigener Notärzte nach Rettungsdienstbedarfsplan ergeben
sich Kosten in Höhe von 440.000 EUR. Diese setzen sich zusammen aus
-
1 Oberarztstelle Tvöd-V E 14 (BAT Ib) und
-
4 Arztstellen TVöD-V E 13 (BAT II).
Diese Maßnahme ist zunächst auf drei Jahre befristet. Die Verträge mit den Notärzten sind
entsprechend auszugestalten.
Die Kosten der Vergütung eigener Notärzte entsprechen in etwa den aktuellen Kosten der
Notärzte des städtischen Klinikums in Höhe von rd. 410.000 EUR. Gleichzeitig verringern
sich durch diese Maßnahme die Bekleidungskosten.
Mit der AGKK wurde vereinbart, die Einstellung eigener Notärzte zunächst zurückzustellen.
Zeitnah wird die AGKK dann unter Beteiligung der Feuerwehr Verhandlungen mit dem städtischen Klinikum über die Kosten für den Notarztdienst aufnehmen, um eine kostengünstige
Lösung zu finden.
10
Die im Vorjahr aufgeführten zwei neuen Stellen (Wiederaufbereitung med. Geräte und Sachgebietsleitung Medizinprodukteges.) wurden bislang nicht besetzt und werden daher für 2011 nicht berücksichtigt.
37/1
1.4
Gebührenkalkulation
10
2010
Sachkosten
1.4.1 Treibstoffe für Fahrzeuge
Die Planung der Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge erfolgte unter Berücksichtigung der
Vorjahreswerte:
Ergebniskonten
Ist 2006
521500 Aufwendungen für Treibstoffe 76.372
Ist 2007
57.767
Ist 2008
82.829
Ist 2009
70.114
Durchschnitt
71.771
Insbesondere vor dem Hintergrund der Ist-Werte aus 2008 und 2009 und der steigenden
Treibstoffkosten sind Kosten in Höhe von 80.000 EUR zu erwarten.
Die unter Pkt. 1.4.11.1 - Hilfsorganisationen - berücksichtigten Kosten für die Fahrzeugunterhaltung in Höhe von 242.367 EUR beinhalten u.a. die vormals von den Hilfsorganisationen
geleisteten Zahlungen für Treibstoffe in Höhe von schätzungsweise 200.000 EUR. Da ein
neuer Rahmenvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Shell AG geschlossen wurde,
werden diese Kosten in den nächsten Jahren direkt mit der Stadt Dortmund verrechnet werden
und sind daher hier zu veranschlagen.
Es ergibt sich demnach eine ein Ansatz in Höhe von 280.000 EUR.
1.4.2 Fahrzeugunterhaltung
Die Planung der Kosten für Fahrzeugunterhaltung erfolgte unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte:
Ergebniskonten
520400 Aufw Betriebsstoffe
Ist 2006
329.065
Ist 2007
344.977
Ist 2008
347.161
Ist 2009
389.433
Durchschnitt
352.659
Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung wurden die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung mit einem Wert in Höhe von 390.000 EUR veranschlagt.
1.4.3 Kosten für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Funktechnik)
Diese Position beinhaltet vor allem die Kosten für die Unterhaltung der Funktechnik. Die Planung der Kosten erfolgte unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte:
37/1
Ergebniskonten
522300 Aufw Unterh. InfraVG
Gebührenkalkulation
11
Ist 2006
112.378
Ist 2007
141.813
Ist 2008
40.415
Ist 2009
38.387
2010
Durchschnitt
83.248
Die Kosten für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens werden mit einem Wert in Höhe
von 60.000 EUR veranschlagt. Sie werden im wesentlichen bestimmt durch die Reparaturkosten für den Einsatzleitrechner.11 Die Aufteilung der nicht zurechenbaren Kosten erfolgt entsprechend dem im Bedarfsplan festgelegten Verhältnis zu 56 % auf den Rettungsdienst.12
1.4.4 Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude
Der Ansatz der Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude mit 13.000 EUR erfolgte auf Grundlage der Vorjahreswerte:
Ergebniskonten
522200 Aufw Unterh Grst/Geb
523100 Aufw Bew.Grst/Geb
Ist 2006
1.242
5.423
Ist 2007
2.098
11.076
Ist 2008
7.538
3.152
Ist 2009
23.964
658
Durchschnitt
8.710
5.077
Die in 2009 vergleichsweise hohen Kosten für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden ergeben sich aus notwendigen Reparaturarbeiten an der Rettungswache 11 –
Ruhrallee-.
1.4.5 Unterhaltung Anlagen und Maschinen, BGA13
Nach Auswertung der Vorjahreswerte sowie unter Berücksichtigung der laut Rettungsdienstbedarfsplan neu zu beschaffenden Fahrzeuge und Anlagen wurden Kosten für Anlagen und
Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung in Höhe von 300.000 EUR ermittelt
Ergebniskonten
522400 Aufw Unterh. Anl/Ma
522500 Aufw Uh. and.Anl/BGA
Ist 2006
205.308
5.071
Ist 2007
246.177
654
Ist 2008
352.097
4.889
Ist 2009
576.187
27
Durchschnitt
344.942
2.660
11
Die Wartung des Einsatzleitrechners wird seit 2008 unter Pos.1.4.5 gebucht.
12
sh. auch Pkt. 1.4.5
13
Mit Inbetriebnahme des neuen Leitrechners ist hier zukünftig mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen, da hier
unter anderem die geplante Garantieverlängerung berücksichtigt werden muss. Hierdurch steigen die Unterhaltungskosten.
37/1
Gebührenkalkulation
12
2010
Die Position Unterhaltung von Anlagen und Maschinen beinhaltet im Wesentlichen die Wartung der Einsatzleitrechner sowie die Wartung und Reparatur medizinischer Geräte (Defibrillatoren, EKGs, Infusionspumpen, etc.).14 Die Aufteilung der nicht zurechenbaren Kosten erfolgt entsprechend dem im Bedarfsplan festgelegten Verhältnis zu 56 % auf den Rettungsdienst.15
Der überwiegende Teil der Unterhaltung von Anlagen und Maschinen, BGA in 2009 ist durch
die hohen Reparaturkosten für die Defibrillatoren entstanden. 2011 sollten die neuen Geräte
in Dienst gestellt worden sein. Der Ansatz kann daher auf 300.000 EUR reduziert werden.
1.4.6 Bau- und Werkstattmaterial
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Material für die Desinfektion.
Auf Grundlage der Vorjahreswerte ergibt sich ein Ansatz in Höhe von 11.000 EUR.
Ergebniskonten
524300 Bau- und Werkstattmaterial
Ist 2006
Ist 2007
Ist 2008
Ist 2009
Durchschnitt
15.481
9.272
11.316
11.676
11.936
1.4.7 Medikamente, medizinisches Material
Nach Auswertung der Jahre 2006 bis 2009 wurden die Kosten für Medikamente und medizinisches Material mit 400.000 EUR angesetzt.
Ergebniskonten
524400 Medikamente, mediz.
Material
Ist 2006
Ist 2007
Ist 2008
Ist 2009
Durchschnitt
394.881
356.268
459.281
347.622
389.513
1.4.8 Sonstige Materialkosten
Unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte und der Anpassungen aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplanes wurden sonstige Materialkosten in Höhe von 50.000 EUR ermittelt.
14
Die Wartung des Einsatzleitrechners wird seit 2008 unter Pos. 1.4.5 gebucht.
15
sh. auch Pkt. 1.4.3
37/1
Ergebniskonten
524900 Sonstige Materialaufwendungen
Gebührenkalkulation
13
2010
Ist 2006
Ist 2007
Ist 2008
Ist 2009
Durchschnitt
60.438
33.774
43.592
48.397
46.550
Unter dieser Position werden Waschmittel, Desinfektionsmittel u. ä. zusammengefasst.
1.4.9 Erstattungen an Gemeinden (Luftrettungsdienst)
-nachrichtlichDer ehemals durch die Trägergemeinschaft betriebene Rettungshubschrauber Christoph 8
wird derzeit vom ADAC betrieben und unterhalten. Es fallen daher zur Zeit keine Kosten für
den Luftrettungsdienst an.
1.4.10 Erstattungen an private Unternehmen
Im Wesentlichen beinhaltet diese Position die anteiligen Kosten für die Kleiderkammer. Aufgrund der Vorjahreswerte sowie der aktuellen Ist-Werte ergibt sich ein Ansatz in Höhe von
17.000 EUR.
Ergebniskonten
525700 Erst. an priv. Unt.
Ist 2006
10.257
Ist 2007
9.339
Ist 2008
12.126
Ist 2009
18.696
Durchschnitt
12.604
1.4.11 Erstattungen an übrige Bereiche
Die Erstattungen an übrige Bereiche teilen sich auf in die Erstattungen an Hilfsorganisationen, die Erstattungen für die Notärzte und die Erstattungen an private Leistungserbringer.
1.4.11.1 Hilfsorganisationen
Folgende Rettungsmittel werden derzeit von den vier Dortmunder Hilfsorganisationen mit
folgenden Soll- Personalfunktionsstunden gestellt:
37/1
Gebührenkalkulation
14
RTW:
ASB
52.560
DRK
70.080
JUH
35.040
MHD
35.040
Summe
KTW:
NEF:
192.720
ASB
11.440
DRK
22.200
JUH
12.598
MHD
47.596
Summe
93.834
ASB
4.380
DRK
17.520
JUH
8.760
MHD
4.380
Summe
2010
35.040
Die Zahlungen an die Hilfsorganisationen wurden anhand der Vorjahreswerte (Kosten lt. Abrechnung 2008-2009) fortgeschrieben.
37/1
Kostenarten
2010
Gebührenkalkulation
15
KTW
RTW
NEF
2009
2008
2009
2008
1.633.381
1.561.723
3.767.164
1.2 Verw. u. Geschäftsführ.
155.764
133.645
Su. Personalkosten
1.789.146
2.1 Miete und -nebenkosten
Summe
2009
2008
2009
2008
3.723.109
769.544
768.646
6.170.090
6.053.478
395.842
383.867
72.764
68.822
624.370
586.334
1.695.368
4.163.006
4.106.976
842.308
837.467
6.794.460
6.639.811
74.145
65.030
122.464
116.877
10.781
16.295
207.391
198.202
2.2 Beschaffung u. Instandhaltung
11.574
10.281
27.789
22.865
5.542
4.514
44.905
37.659
2.3 Verbrauchsmittel
84.978
73.029
182.129
185.578
34.396
27.991
301.503
286.599
2.4 Dienst- u. Schutzkleidung
58.541
51.514
77.100
79.619
19.214
13.249
154.855
144.382
2.5 Erst. f. Leistungen Dritter
24.661
23.613
43.670
45.449
8.685
8.126
77.016
77.187
2.6 Verwaltungskosten
85.078
87.880
195.718
220.526
41.172
47.362
321.969
355.768
2.7 Fortbildungs-/Ausb.-kosten
21.291
16.387
46.356
38.553
8.897
7.201
76.543
62.141
2.8 Fahrzeugunterhaltung
81.574
92.340
113.738
101.375
35.376
40.445
230.688
234.160
441.843
420.074
808.964
810.841
164.064
165.183
1.414.870
1.396.098
5.754
1.853
9.177
5.432
2.025
1.344
16.956
8.629
1.
Personalkosten
1.1 Einsatzdienst
2.
Sächl. Verwalt.- u. Betriebsaufwand
Su. Sächl. Aufwendungen
3.
Kalkulatorische Kosten
3.1 Abschreibungen
3.2 Kapitalverzinsung
-
Su. Kalkulatorische Kosten
Su. Pos. 1 bis 3
4.
Sonst. Kosten/Zusatzleist.
5.
Su. Pos. 1 bis 4/Abre. HO
1)
-
-
-
-
-
-
-
5.754
1.853
9.177
5.432
2.025
1.344
16.956
8.629
2.236.743
2.117.295
4.981.146
4.923.249
1.008.397
1.003.994
8.226.286
8.044.539
20.666
8.123
53.725
49.443
1.390
2.888
75.781
60.454
2.257.408
2.125.418
5.034.872
4.972.692
1.009.788
1.006.882
8.302.067
8.104.992
37/1
Gebührenkalkulation
16
2010
Unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 2,5% jeweils für 2010 und 2011 ergeben
sich folgende Werte:
Kostenarten
Prognose 2010/2011
KTW
1.
RTW
NEF
Summe
Personalkosten
1.716.071
3.957.877
808.502
6.482.451
163.650
415.881
76.447
655.979
1.879.721
4.373.758
884.950
7.138.429
2.1 Miete und -nebenkosten
77.899
128.664
11.327
217.890
2.2 Beschaffung u. Instandhaltung
12.160
29.196
5.823
47.178
2.3 Verbrauchsmittel
89.280
191.349
36.137
316.767
2.4 Dienst- u. Schutzkleidung
61.505
81.003
20.187
162.695
2.5 Erst. f. Leistungen Dritter
25.909
45.881
9.124
80.915
2.6 Verwaltungskosten
89.385
205.627
43.257
338.269
2.7 Fortbildungs-/Ausb.-kosten
22.368
48.702
9.347
80.418
2.8 Fahrzeugunterhaltung
85.704
119.496
37.167
242.367
464.211
849.918
172.370
1.486.498
6.046
9.641
2.128
17.815
6.046
9.641
2.128
17.815
2.349.978
5.233.317
1.059.447
8.642.742
21.712
56.445
1.461
79.618
2.371.690
5.289.762
1.060.908
8.722.360
1.1 Einsatzdienst
1.2 Verw. u. Geschäftsführ.
Su. Personalkosten
2.
Sächl. Verwalt.- u. Betriebsaufwand
Su. Sächl. Aufwendungen
3.
Kalkulatorische Kosten
3.1 Abschreibungen
3.2 Kapitalverzinsung
Su. Kalkulatorische Kosten
Su. Pos. 1 bis 3
4.
Sonst. Kosten/Zusatzleist.
5.
Su. Pos. 1 bis 4/Abre. HO
1)
Als ansatzfähige Gesamtsumme ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von 8.722.360 EUR. Die
Kosten für die Fahrzeugunterhaltung in Höhe von 242.367 EUR beinhalten u.a. die vormals
von den Hilfsorganisationen geleisteten Zahlungen für Treibstoffe in Höhe von schätzungs-
37/1
17
weise 200.000 EUR. Da ein neuer Rahmenvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der
Shell AG geschlossen wurde, werden diese Kosten in den nächsten Jahren direkt mit der Stadt
Dortmund verrechnet werden und sind daher unter Pkt. 1.4.1 - Treibstoffe für Fahrzeuge – zu
veranschlagen. Daher werden bei den Erstattungen an übrige Bereiche Kosten in Höhe von
8.522.360 EUR angesetzt.
1.4.11.2 Notärzte
Die Kosten für die Notärzte setzen sich wie folgt zusammen:
Bereitsch.Stufe
Bedarf
2011/€
Notärzte/Jahresbedarf
1000132266
1002422569
Städtisches Klinikum (NAD)
Knappschaftskrankenhaus
D
C
326.280,00 410.820,00
300.000,00 300.000,00
421.091
307.500
37052639
1003009456
37006254
1002391753
Josefs-Hospital DO-Hörde
Marienhospital Hombruch
KrH. Kirchlinde
C
C
C
266.020,52 298.750,00
298.750,00 302.225,00
266.020,52 298.750,00
306.219
309.781
306.219
Su. Vergüt. an Krankenhäuser
Ist 2009*
Bedarf
2010/€
Kreditor
1.130.791
1.199.725
1.229.718
44.400
48.336
45.510
49.544
46.648
50.783
Su. Leitung Notarztdienst
92.736,00
95.054,40
97.431
Summe
1.223.527
1.294.779
1.327.149
Gesamtkosten - gerundet -
1.225.000
1.295.000
1.330.000
Ärztl. Leiter Rettungsdienst
Leitende Notärzte
50%
Das städtische Klinikum wurde in der Kalkulation aufgrund der beabsichtigten Einstellung
eigener Notärzte zunächst nicht weiter berücksichtigt.
Mit der AGKK wurde jedoch vereinbart, die Einstellung eigener Notärzte zunächst zurückzustellen. Zeitnah wird die AGKK dann unter Beteiligung der Feuerwehr Verhandlungen mit
dem städtischen Klinikum über die Kosten für den Notarztdienst aufnehmen.
In der Gebührenkalkulation wurden daher in Absprache mit der AGKK die Kosten für den
Notarztdienst des städtischen Klinikums mit einem Betrag in Höhe von 410.000 EUR angesetzt.
Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Notärzte daher voraussichtlich auf 1.740.000 EUR.
37/1
18
1.4.11.3 Private Leistungserbringer (K&G)
Die Erstattungen an private Leistungserbringer wurden anhand der Vorjahreswerte berechnet.
Es handelt sich hierbei um Zahlungen für von der Firma K&G erbrachte Leistungen.16
Vorjahreswerte:
2007
237.086,40 EUR
2008
347.014,44 EUR
2009
271.179,20 EUR
Durchschnitt
285.093,35 EUR
Gerundet
300.000,00 EUR
Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen (AGKK) ist nicht bereit, die durch
das Gerichtsurteil zusätzlich anfallenden Kosten für die Firma K&G zu übernehmen, da nur
die Kosten der laut Rettungsdienstbedarfsplan 2008 notwendigen Rettungsmittel getragen
werden. Die Kosten der Firma K&G werden daher in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
1.4.12 Aus- und Fortbildung
Die Ermittlung der Fortbildungskosten erfolgte entsprechend des Rettungsdienstbedarfsplans
durch die Multiplikation der Gesamtzahl der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter mit dem
pauschalen Satz für Fortbildungen. In 2009 tatsächlich an Fortbildungen teilgenommen haben
367 Rettungsdienstmitarbeiter.
Rettungsdienst
NA-Dienst
Summe
Mitarbeiter
Pauschale
Summe
367
150,31 €
55.163,77
Ca. 272
187,90 €
51.108,80
106.272,57
1.4.13
Nach Auswertung der Vorjahresergebnisse wurden Reisekosten in Höhe von 5.000 EUR ermittelt.
16
Die im Vorjahr angekündigte Alarmierung im zweiten Alarm kann aufgrund eines entsprechenden Urteils des OVG
NRW vom 20.05.2010 nicht umgesetzt werden.
37/1
19
Ergebniskonten
540300 Aufwendungen für
Reisekosten
Ist 2006
Ist 2007
Ist 2008
Ist 2009
Durchschnitt
5.863
4.618
3.995
4.909
4.846
1.4.14 Dienstkleidung / Ausrüstung
Nach Auswertung der Jahre 2004 bis 2009 wurden Kosten für Dienstkleidung und Ausrüstung
in Höhe von 35.000 EUR ermittelt.
Ergebniskonten
540600 Aufw Dienstkl./Ausr.
Ist 2006
52.616
Ist 2007
23.145
Ist 2008
24.252
Ist 2009
33.424
Durchschnitt
33.359
1.4.15 Kalkulatorische Miete und Nebenkosten
Es fallen Mieten und Nebenkosten in folgender Höhe an:
1.4.15.1 kalkulatorische Miete für die vom Rettungsdienst genutzten Flächen auf
den Feuerwachen 1 – 5
für Personal der KKW
25.080,00
für Fahrzeuge
39.840,00
Für Einsatzleitstelle
33.151,46
für Leitungs- und Verwaltungsfunktionen
22.999,50
für Desinfektionsräume
9.120,00
für Medizin- und Gerätetechnik
1.732,80
für Gebührenveranlagung Rettungsdienst
9.532,68
Summe
141.456,44
1.4.15.2 Kosten für externe Anmietungen
Um nach der Verlegung der Rettungswache 15 nach Lütgendortmund die Hilfsfristen in dem
Bereich einhalten zu können, musste die provisorische Rettungswach 12 eingerichtet werden.
Hierdurch entsteht im Jahr 2011 der folgende Mehraufwand:
Mehraufwand durch Einrichtung Rett- Wache 12, Huckarde
Die Kosten für die externe Anmietung werden über StA 65 beglichen.
12.240,00
37/1
20
1.4.15.3 Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung
Miete u. NK für Rettungswache 11, Ruhrallee 90, Do.-Mitte-Süd
Miete u. NK für Rettungswache 17, Wittbräucker Straße, Do.-Aplerbeck
30.401,71
34.119,15
Miete u. NK für Rettungswache 18, Behringstraße 36, Do.-Hombruch
Miete u. NK für Rettungswache 20, Lüdinghauser Straße 28, Do.- Eving, Verlagerung RTW ASB zur
Kemminghauser Straße
32.995,20
Miete u. NK für Rettungswache 23, Briefsweg, Do.-Asseln
Miete u. NK für Rettungswache 24, Vinklöther Mark, Do.-Wichlinghofen, Verlagerung RTW ASB
vom Hüttenhospital Do.-Hörde
17.487,03
Summe
23.071,17
22.353,27
160.427,53
1.4.15.4 Mietzahlungen an Hilfsorganisationen innerhalb der Abschlagszahlungen
2.313,97 €
1.220,00 €
11.612,35 €
Rettungsdienst
7.344,14 €
1.635,90 €
9.319,03 €
4.875,00 €
5.415,34 €
2.392,24 €
30.981,65 €
3.100,97 €
8.879,08 €
861,29 €
20.752,61 €
8.879,08 €
3.606,66 €
6.833,18 €
7.530,95 €
27.205,47 €
RW17 (Wittbräucker Str.)
Summe
Mietkosten für Diensträume
ASB
Notarztdienst
612,01 €
Summe
999,16 €
9.534,53 €
1.635,90 €
15.819,03 €
4.875,00 €
8.116,46 €
3.612,24 €
43.593,16 €
16.557,33 €
14.806,61 €
64.602,29 €
915,12 €
2.784,97 €
2.890,96 €
3.191,08 €
9.782,13 €
23.853,58 €
17.758,16 €
5.383,07 €
2.784,97 €
26.281,47 €
25.528,64 €
101.589,89 €
1.589,64 €
1.589,64 €
4.639,53 €
4.639,53 €
-
MHD RW12 (Franziusstr.)
RW12a (Allensteiner Str.)
RW13 (Brackel KKH)
Summe
33.737,97 €
- €
33.737,97 €
2.633,92 €
7.280,50 €
12.326,34 €
22.240,76 €
Gesamtsumme
74.145,43 €
122.464,23 €
DRK
JUH
Raumkosten Verwaltg./ Fortbildg.
RW24 (Wischlingen)
RW15 (Marten)
RW15a (Lütgendortmund)
Sachkosten
Reinigung
Summe
Krankentransport
1.578,38 €
RW11 (Innenstadt Süd)
RW16 (Scharnhorst)
RW18 (Hombruch)
RW13 (Brackel KKH)
RD-Verwaltung
Reinigungskräfte
Summe
6.500,00 €
387,15 €
€
€
6.229,17 €
6.229,17 €
€
€
36.371,89 €
7.280,50 €
12.326,34 €
55.978,73 €
10.781,29 €
207.390,95 €
-
Diese Mietzahlungen werden bei der Gebührenkalkulation in der Position „Erstattungen an
Hilfsorganisationen“ berücksichtigt.
37/1
21
1.4.15.5 Ansatz der kalkulatorischen Miete in der Gebührenkalkulation
In die Gebührenkalkulation fließen als kalkulatorische Mieten ein:
kalkulatorische Miete für die vom Rett.D. genutzten Flächen auf
den Feuerwachen 1 – 5
141.456,44
Kalkulatorische Miete über verwaltungsinterne Leistungsverrechnung
160.427,53
Summe
301.883,97
1.4.16 Telefonkosten, Rundfunkgebühren, Büromaterial, Drucksachen
In dieser Position sind Kosten für Telefon und Telefax, Porto, Rundfunkgebühren, Büromaterial und Drucksachen enthalten.
Ergebniskonten
541150 IT-u sonst tech Ausstattung extern
Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Durchschnitt
542100 Büromaterial
725
7.071
355
4.835
2475.890
0
5.406
208
5.801
542200 Drucksachen
19.184 18.047 19.214 16.674
18.280
542500 Telefon und Telefax
42.931
42.103
37.323 40.217 47.940
Unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte ergibt sich ein Ansatz in Höhe von 66.000 EUR.
1.4.17 Versicherungen und Schadenersatzleistungen
Die folgenden Versicherungen sind im Bereich Rettungsdienst zu zahlen:
Allg. Haftpflicht
Kfz-Haftpflicht
7.706,93 €
39.542,23 €
Autokasko
61.010,24 €
Autoinsassen
sonst. Versicherung
Gesamt
617,19 €
2.999,55 €
111.876,14 €
1.4.18 Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung
Im Bereich der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung fallen voraussichtlich die folgenden Kosten an:
37/1
22
(Sachkonto 583720)
(Bezeichnung: Aufwendungen ViLV PB 060/StA 37)
StA 11 Personalamt
Berechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezü72.900,00 gen, Pensionsrückstellungen und Beihilfen, arbeitsmedizinische Dienstleistungen;
StA 14 Rechnungsprüfungsamt
31.600,00
für Prüfungen im Rettungsdienst auf Grund der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dortmund
StA 20 Stadtkämmerei
14.440,00
Beratung und Prüfung Hpl-aufstellung, Budgetierung, Controlling, Gebührenkalkulation RettD
StA 21 Stadtkasse
171.000,00
Kontenverwaltung, Zahlungsüberwachung und einzug
StA 30 Rechtsamt
67.400,00
juristische Betreuung, Satzung Rettungsdienstgebühren;
Dortmunder Systemhaus
61.522,80 lt. Aufstellung vom 06.07.09
Summe
418.862,80
Die ViLv an das Dortmunder Systemhaus beinhaltet die IT-Ausstattung, also
-
die Ausstattung der Beschäftigten von 37/1-4, 37/2-3 und 37/5-3 voll,
-
die Einsatzleitstelle zu 50 %,
-
ein B-Dienst-PC,
-
ein PC von PEP und
-
die BF-Rettungswachen (FW1, FW2, FW4, FW5 u. FW9) jeweils mit einem ITSystem.
Es ergeben sich Gesamtkosten für IT-Ausstattung in Höhe von 61.522,80 EUR.
1.4.19 Kalkulatorische Abschreibungen
Die Abschreibungen wurde auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte errechnet. Die Buchwerte des Anlagevermögens betragen insgesamt 2.324.390 EUR (sh. 2.2: SAP-Anlagengitter
zur Ermittlung der AfA). Abschreibungen auf Investitionszuschüsse dürfen nicht mit einbezogen werden und sind daher von der Gesamtsumme abzuziehen. Unter Berücksichtigung der in
2010 zu aktivierenden Investitionen aus Auftragsvergaben 2009/2010 sowie der Abschreibungen für Investitionen nach dem Rettungsdienstbedarfsplan ergibt sich eine Gesamtsumme
in Höhe von 949.303 EUR.
37/1
23
Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 - kalkulatorische AfA Grundlage
Gegenstand
Anzahl
Kosten je
Su. Buch-
Einheit/€
wert/€
zu
ND aktivieren AfA/€ AfA/€ gesamt
1. HJ 2. HJ
AfA nach SAP-Anlagegitter
abzüglich AfA auf Investitionszuschüsse nach SAPAnlagegitter
2.324.390
819.936
-4.090
-4.090
Su.
2.320.299
815.845
zuzüglich AfA für die in 2010 zu aktivierenden Investitionen aus Auftragsvergaben 2010
RTW
2,0 100.000
200.000 7
x 28.571
KTW
Beatmungsgeräte
2,0
94.600
189.200
7
x
27.029
50,0
70.000
70.000
7
x
10.000
Su.
459.200
65.600
zuzüglich AfA für die Investitionen nach neuem RettD-Bedarfsplan, Auftragsvergaben 2010
Reserve-RTW
1,0 100.000
100.000 7
x 14.286
EKG, Defibrillatoren
1,0 750.000
Su.
Gesamt-Su.
750.000
7
x
53.571
850.000
67.857
3.629.499
949.303
1.4.20 Verzinsung des Anlagekapitals
Die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen erfolgt auf Basis von Restbuchwerten nach Anschaffungskosten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,85%. Nach Abzug der Investitionszuschüsse, die nicht in die Berechnung mit einbezogen werden dürfen, ergeben sich kalkulatorische Zinsen in Höhe von 107.668 EUR (sh. 2.3: SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der
kalkulatorischen Zinsen). Unter Berücksichtigung der in 2010 zu aktivierenden Investitionen
aus Auftragsvergaben 2009/2010 sowie der kalkulatorischen Zinsen für Investitionen nach
dem Rettungsdienstbedarfsplan ergibt sich für die kalkulatorischen Zinsen eine Gesamtsumme in Höhe von 184.210 EUR.
37/1
Gebührenkalkulation
24
Gegenstand
Kosten je
Su. Buch-
Einheit/€
wert/€
ND
Grundlage
Anzahl
Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 - kalkulatorische Verzinsung zu
zu
akti-
akti-
vieren vieren
2010 2011
AfA 2010/€ AfA 2011/€
Su. AfA
Restbuch-wert
Verzinsung
2011/€
6,85%
1. 2. 1. 2.
HJ HJ HJ HJ
2.363.219
Werte nach SAP Abschreibungen und Zinsen
791.425
791.425
1.571.793
107.668
zuzüglich
Verzinsung der RTW
in 2010 zu aktivierenden AHK
für Beschaffungen aus Auftragsvergaben
2010
KTW
Beatmungsgeräte
2,0
100.000
200.000
7
x
14.286
28.571
42.857
157.143
0
10.764
2,0
94.600
189.200
7
x
13.514
27.029
40.543
148.657
10.183
1,0
70.000
70.000
7
x
Su.
Reserve-RTW
EKG, Defi.
Su.
Su. gesamt
13.514
27.029
40.543
29.457
2.018
41.314
82.629
123.943
335.257
22.965
7.143
53.571
14.286
53.571
21.429
107.143
85.714
696.429
5.871
47.705
850.000
60.714
67.857
128.571
782.143
53.577
3.672.419
102.029
941.911
1.043.939
2.689.193
184.210
2.822.419
1,0
1,0
100.000
750.000
100.000
750.000
7
7
x
x
2010
37/1
1.5
25
ATW-Pauschale
In der Vergangenheit wurden die für Einsätze des Adipösentransportwagens (ATW) zusätzlich anfallenden Kosten (Tragehilfen, ...) nicht in die Gebührenkalkulation miteinbezogen.
Hier fallen jährlich rd. 100.000 EUR zusätzlich an.
Mit der AGKK wurde vereinbart, diese zusätzlichen Kosten mit einer Pauschale in Höhe von
50.000 EUR anzusetzen. Im Vergleich zur Kalkulation eines zusätzlichen Gebührensatzes für
ATW-Einsätze hält die pauschale Veranschlagung den sowohl für die Krankenkassen als auch
für die Feuerwehr zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwand sehr gering.
In den Folgejahren soll sich diese Pauschale an den tatsächlichen Aufwendungen der Vergangenheit orientieren.
1.6
Einsatzzahlen
Die Einsatzzahlen wurden auf Grundlage der Durchschnittswerte von 2007 bis 2009 berechnet.
2007
2008
2009
Summe
Durchschnitt
KTW Tag
KTW Nacht
RTW
NEF
Gesamt
ohne Fehleinsätze
mit Fehleinsätzen
ohne Fehleinsätze
mit Fehleinsätzen
ohne Fehleinsätze
mit Fehleinsätzen
16.939
19.482
19.091
22.147
20.349
23.391
3.205
4.095
3.520
4.470
3.637
4.717
34.439
48.027
36.240
50.254
37.558
51.652
19.541
24.629
19.281
24.003
19.384
24.043
74.124
96.233
78.132
100.874
80.928
103.803
ohne Fehleinsätze
56379
10362
108237
58206
233184
mit Fehleinsätzen
65020
13282
149933
72675
300910
ohne Fehleinsätze
mit Fehleinsätzen
18.793
3.454
36.079
19.402
77.728
21673
4427
49978
24225
100303
Fehleinsätze im Bereich RTW beinhalten alle Einsätze, bei denen es zu keinem Transport
kommt; also auch die Einsätze, bei denen durch die notärztliche Versorgung vor Ort kein
Transport mehr nötig ist, es durch die Versorgung aber dennoch zum Verbrauch von Medikamenten bzw. medizinischem Material gekommen ist. Der Anteil dieser Einsätze an den
Fehleinsätzen beträgt rd. 11%.
Die Abweichung der Einsatzzahlen in der Gebührenkalkulation von denen in den Geschäftsberichten sind durch geringfügige Änderungen der Einsatzbearbeitung im Einsatzleitrechnersystem zu erklären.
37/1
26
Auf Basis der Durchschnittwerte der Vorjahre sowie der aktuellen Entwicklung der Einsatzzahlen wurden nach Verhandlungen mit der AGKK die folgenden Einsatzzahlen zugrunde
gelegt:
Einsätze
1.7
KTW Tag
21.600
KTW Nacht
3.700
RTW
38.900
Notarzt/NEF
19.600
Kostenüber-/-unterdeckung aus Vorjahren
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, Kostenüberdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraum augeglichen werden.
In der Kalkulation 2010 zu berücksichtigen sind die folgenden Beträge:
Berechnung des Verlustvortrags der
einzelnen Rettungsmittel
KTW
RTW
NEF
Summe
Verlust 2007
666.290
1.921.010
-639.355
1.947.945
Minderung durch Niederschlagungen und
Erlass von Forderungen
-48.294
-209.450
-64.308
-322.052
sonstige Einnahmen
-68.646
Summe
549.350
-68.646
1.711.560
-703.663
1.557.247
Nach Verhandlungen mit der AGKK wird der Verlustvortrag aus 2007 in der Kalkulation in
folgender Höhe angesetzt:
Verlust 2007 nach Verhandlungen
KTW
RTW
NEF
Summe
360.000
1.115.600
-470.000
1.005.600
37/1
2
2.1
27
Anlagen
Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 laut Kämmerei
37/1
28
37/1
2.2
29
SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der AfA
Gebührenkalkulation
2010
37/1
2.3
30
SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen
Gebührenkalkulation
2010
Gebührenvergleich im Rettungsdienst
Stadt
Bochum
Dortmund
aktuell
geplant 2010/2011
Duisburg
Wuppertal
Essen
Gelsenkirchen
Düsseldorf
Münster
Köln
Paderborn
Bielefeld
KTW
75,00-257,00
RTW
NEF/ Notarzt
Stand
257,00
248,00
01/10
120,00-180,00
132,00-190,00
103,50
73,71
99,00
62,00 - 112,00
96,00
120,00
197,04
95,00
298,00
310,00
344,55
381,62
268,00
352,00
293,50
253,00
269,00
402,57
315,00
230,00
211,00
354,35
240,36
325,00
357,00
363,50
232,00
262,00
383,32
309,40
11/09
11/09
7/04
07/05
1/06
10/10
01/06
01/06
06/08
01/09
07/07
Erlöskontrolle - Gebührenaufkommen HJ 2011 nach Übereinkunft mit der ArGe Dtd. Krankenkassen in Verhandlung am 05.10.2010
Leistungen
Grundgebühren
KTW-Beförderung
06.00 bis 22.00 Uhr
22.00 bis 06.00 Uhr
RTW-Beförderungen
NEF-/Notarzteinsätze
Summe Grundgebühren €
Summe der Erlöse
Anzahl der
Einsätze
21.600
3.700
38.900
19.600
Summe der Gesamtaufwendungen nach Kalkulation
Zuschußbedarf
Kostendeckungsgrad
Gebührensatz €
132,00
190,00
310,00
211,00
Summe
Gebühren €
2.851.200
703.000
12.059.000
4.135.600
Gesamtumme
Erlöse €
2.851.200
703.000
12.059.000
4.135.600
19.748.800
19.748.800
19.734.894
-13.906
100%

Documents pareils