Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 der
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Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 der
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund vom _________ Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610) und der §§ 1, 2, 6 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458/SGV NRW 215) hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am ____________ folgende Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund beschlossen: §1 Aufgabe des Rettungsdienstes (1) Die Stadt Dortmund betreibt einen Rettungsdienst im Sinne des Rettungsgesetzes (RettG NRW). (2) Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, a. bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit einem Krankenkraftwagen in ein geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und –patienten zu Diagnose- und anderen Behandlungseinrichtungen. b. Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Abs. 2 a fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen zu befördern, c. Krankenkraftwagen aus besonderen Anlässen (Sport-, Großveranstaltungen, Personenschutz usw.) bereitzustellen. (3) Die Stadt Dortmund nimmt die Aufgaben des Rettungsdienstes unter Mitwirkung der freiwilligen Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz; JohanniterUnfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst) wahr. §2 Antragstellung (1) Die Beförderung oder die Bereitstellung eines Krankenkraftwagens kann bei der Leitstelle der Berufsfeuerwehr Dortmund unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Rufnummer des Antragstellers beantragt werden. (2) Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben dem Personal des Krankenkraftwagens eine Verordnung über die Notwendigkeit der Beförderung und die Versichertenkarte vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Gesundheitszustand der zu befördernden Person keinen Aufschub duldet. Die Bescheinigung ist dann innerhalb von drei Tagen der Berufsfeuerwehr einzureichen. (3) Eine Verpflichtung zur Krankenbeförderung außerhalb der Stadtgrenze und zur Bereitstellung eines Krankenkraftwagens – ausgenommen sind dringende Notfälle – besteht nicht. (4) Bei Fahrten, die über die Stadtgrenze hinausgehen und die einschließlich Hin- und Rückfahrt 200 km übersteigen, kann eine Kostenübernahmegarantie oder eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Gebühren verlangt werden. §3 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn der Beförderung. Bei einem Notarzteinsatz entsteht die Gebührenpflicht, wenn der Notarzt eine Leistung erbringt. (2) Die Gebührenpflicht entsteht auch, sobald das angeforderte Rettungsmittel am Einsatzort eintrifft bzw. eine andere Leistung nach dieser Satzung erbracht worden ist, es aber zu keiner Seite 1 Beförderung gekommen ist. Rechtsgrundlage ist die angeforderte Leistung, nicht deren Erfolg. In diesen Fällen entsteht die Gebührenpflicht zu 50%. (3) In Härtefällen kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. §4 Gebührenpflichtige Personen (1) Gebührenpflichtig sind Personen, a. die die Leistung in Anspruch nehmen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wird, b. die den Rettungsdienst beauftragt haben, (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (3) Sofern Ansprüche der gebührenpflichtigen Personen gegenüber gesetzlichen Versicherungsträgern oder Ersatzkassen bestehen, kann mit diesen direkt abgerechnet werden. §5 Gebühren (1) Für innerhalb des Stadtgebietes erbrachte Leistungen werden folgende Gebühren erhoben: a. für die Beförderung mit einem Krankentransportwagen in der Zeit von 132,00 € 06.00 bis 22.00 Uhr b. für die Beförderung mit einem Krankentransportwagen in der Zeit von 190,00 € 22.00 bis 06.00 Uhr c. für die Beförderung mit einem Rettungstransportwagen 310,00 € d. für den Notarzteinsatz 211,00 € (2) Wird beim Einsatz die Grenze des Stadtgebietes überschritten, sind neben der Gebühr nach Abs. 1 folgende Gebühren zu entrichten: a. für jeden außerhalb der Grenze der Stadt Dortmund zurückgelegten Kilometer 0,80 € b. das Tagegeld der Fahrzeugbesatzung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung. (3) Bei einem Einsatz, der die Dauer von 3 Stunden übersteigt, erhöht sich die nach Abs. 1, Buchst. a., b. oder c. festgesetzte Grundgebühr für jede angefangene Stunde, die die Einsatzdauer von 3 Stunden übersteigt, um 50%. (4) Besondere Leistungen a. Besondere Reinigung eines Fahrzeuges b. Desinfektion eines Fahrzeuges. 26,00 € 65,00 € (5) Werden mehrere Patienten in einem Krankenkraftwagen befördert, wird die nach Abs. 1, errechnete Gebühr zuzüglich der nach Abs. 2, 3 und 4 fälligen Gebühren von den beförderten Personen anteilig erhoben. (6) Das Entgelt für zusätzlich eingesetztes Personal und Material wird entsprechend dem Entgelttarif gemäß der "Satzung und Kostentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund" in der jeweils gültigen Fassung erhoben. §6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt, in Kraft. Seite 2 Kalkulation der Gebühren 2010 nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Krankenkassen Kostenarten Z Bezeichnung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 500100 - Personalaufwendungen 504100 für Krankenkraftwagen 6 RTW im 24-Std.-Dienst 1 NEF für Notarzteinsatzfahrzeuge Vergütung eig. Notärzte für Organisationseinheiten Einsatzleitstelle Desinfektor Gebührenabrechnung 17 521500 522100 522300 522200 523100 522400 19 522500 20 524300 21 22 524400 23 524900 24 525300 25 26 525700 27 525800 28 a) 29 b) 30 c) 31 525900 32 540200 33 540300 34 540600 35 541100 36 37 541150, 38 542100542200 39 543110 40 583720 41 572* 42 43 44 45 46 47 48 49 50 abzügl. a) 51 18 Plan.stellen 52,20 4,35 Kostenanteil (%) AufwenKTW dungen NEF 06.00 - 22.00 - RTW 2011 (EUR) 22.00 06.00 b) 54 55 56 57 58 59 60 61 zzgl. 22,40 1,00 3,50 1.231.178 52.238 150.200 11,45 729.321 Su. Personalaufwendungen 94,90 4.941.720 Sachaufwendungen Treibstoffe für Fahrzeuge Fahrzeugunterhaltung Aufwendungen Unterh. des Infrastrukturverm. (Funktechn.) Unterh. u. Bewirtschaft. Grundstücke u. Gebäude Unterh. Anl. u. Maschinen; Betr- u. Gesch.-ausst. Bau- u. Werkstattmaterial Medikamente, med. Material Sonst. Materialaufwendungen Erstatt. an Gemeinden (Luftrettungsdienst) Erst. an private Unternehmen Erstatt. übrige Bereiche für: Hilfsorganisationen Notarzt-Grundversorgungprivate Leistungserbringer (K & G) Gesundheitl. Dienstleistungen Aus- und Fortbildung Reisekosten Dienstkleidung/Ausrüstung kalkul. Miete u. Nebenkosten Miete an Externe - über StA 65 Telefonkosten, Rundfunkgeb., Büromat., Drucksachen, Versicherungen u. Schadenersatzleistungen Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung (ViLV) kalkulatorische Abschreibungen Verzinsung des Anlagekap. Su. Sachaufwendungen Gesamtaufwendugen Betriebsergebnis 2007 Nach Berücksichtigung von GuV-Vorträgen Aufwendungen des RettD für Leistungen zu Gunsten des Brandschutzes (§ 1 FSHG) Sonderleistungen (Bereitstellungen von KKW, Einsätze über 3 Std., Ferntransporte, Fahrzeug-Desinfektionen, - Abrechnung über spezielle Gebühren -) Su. a + b ATW-Pauschale Kalkulationsbasis für Grundgebühren gerundet seit 16.12.2009 gültige Gebührensätze Differenz Anlage 2- Gebührenkalkulationhalber VV ohne K&G-NÄ neue Zahl 06.00 22.00 Notarzt 2.551.548 227.236 Einstellung eigener NÄ entfällt nach Verhandlung mit der AGKK Führung, Verwaltung, Technik voraussichtliche Einsätze in 2011 Gebührensätze 2011/ EUR Notarzt anteilige Kosten (EUR) RTW NEF 22.00 24 Std. 06.00 nach Bedarf je Rettungsmittel 100,0 100,0 2.551.548 227.236 280.000 390.000 60.000 nach Einsätzen BF und HO 23,0 5,0 46,0 13,0 13,0 23,0 5,0 46,0 13,0 13,0 23,0 5,0 46,0 13,0 13,0 nach Personalfunktionsstd. u. Einsätzen 20,0 4,0 57,0 9,5 9,5 nach Personalfunktionsstd. u. Einsätzen 75,0 25,0 20,0 4,0 57,0 9,5 9,5 20,0 4,0 57,0 9,5 9,5 283.171 12.015 34.546 61.559 2.612 7.510 566.342 24.030 69.092 160.053 6.791 19.526 160.053 6.791 19.526 145.864 29.173 415.713 69.285 69.285 475.596 100.854 3.626.724 482.891 255.656 78.000 12.000 15.600 2.400 210.000 222.300 34.200 70.000 37.050 5.700 37.050 5.700 13.000 20,0 4,0 57,0 19,0 2.600 520 7.410 2.470 300.000 20,0 4,0 57,0 19,0 60.000 12.000 171.000 57.000 11.000 20,0 2.200 440 6.270 2.090 25,0 25,0 30,0 24.000 3.000 12.000 1.500 164.000 20.500 100.000 12.500 100.000 12.500 13,0 3.910 850 7.820 2.210 2.210 1.576.637 426.118 5.241.251 1.278.354 400.000 50.000 17.000 8.522.360 1.740.000 4,0 57,0 19,0 nach Bedarf je Rettungsmittel 6,0 3,0 41,0 25,0 6,0 3,0 41,0 25,0 40,0 30,0 nach Einsätzen BF und HO 23,0 5,0 46,0 13,0 nach Bedarf je Rettungsmittel 18,5 5,0 61,5 15,0 100,0 90,0 80,0 10,0 10,0 55,0 22,5 22,5 80,0 10,0 10,0 80,0 10,0 10,0 10,0 3,0 73,0 14,0 10,0 3,0 73,0 14,0 nach Personalfunktionsstd. u. Einsätzen 20,0 4,0 57,0 9,5 9,5 10,0 6.000 106.000 5.000 35.000 301.884 10.080 66.000 111.876 418.862 949.303 184.210 20,0 20,0 20,0 20,0 4,0 4,0 4,0 4,0 57,0 57,0 57,0 57,0 9,5 9,5 19,0 19,0 9,5 9,5 13.977.574 18.919.294 1.005.600 (ansatzfähige Beträge nach Verhandlungen mit AGKK) 19.924.894 18 13 140.000 60 Schätzwert 10 23 7 240.000 50.000 100 19.734.894 13 600 23.850 500 3.500 13.200 2.640 37.620 6.270 6.270 22.375 83.772 189.861 36.842 4.475 16.754 37.972 7.368 63.769 238.751 541.102 105.000 10.628 39.792 180.367 35.000 10.628 39.792 549.997 7.393.828 1.911.556 650.851 11.020.552 2.394.448 1.982.600 2.238.256 290.000 2.905.189 Schätzwert 4 52 100.000 1.740.000 Kosten werden von AGKK nicht übernommen 4.800 600 58.300 23.850 4.000 500 28.000 3.500 30.188 9.057 220.375 42.264 1.008 302 7.358 1.411 2.139.593 2.615.189 52 53 KTW 70.000 1.115.600 -230.000 -240.000 720.851 12.136.152 2.164.448 1.998.256 18.000 4.000 52.000 13.000 84.000 14.000 32.200 9.800 102.000 50.000 18.000 84.200 22.800 13.000 702.851 12.051.952 2.141.648 1.985.256 2.853.189 13.000 21600 132,09 3700 189,96 38900 309,82 19600 109,27 132,00 190,00 310,00 211,00 120,00 12,00 180,00 10,00 298,00 12,00 230,00 -19,00 19600 101,29 37/1 Gebührenkalkulation 1 2010 Gebührenkalkulation 2010 Erläuterungen 37/1 37/1 2 Gebührenkalkulation 2010 Inhaltsverzeichnis 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEBÜHRENKALKULATION 2010/2011 3 1.1 ÄNDERUNG DER RETTUNGSMITTELVORHALTUNG IM DORTMUNDER WESTEN 1.2 VERTEILSCHLÜSSEL 1.3 PERSONALKOSTEN 1.3.1 FÜHRUNG, VERWALTUNG, TECHNIK 1.3.2 VERGÜTUNG EIGENER NOTÄRZTE 1.4 SACHKOSTEN 1.4.1 TREIBSTOFFE FÜR FAHRZEUGE 1.4.2 FAHRZEUGUNTERHALTUNG 1.4.3 KOSTEN FÜR UNTERHALTUNG DES INFRASTRUKTURVERMÖGENS (FUNKTECHNIK) 1.4.4 UNTERHALTUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER GRUNDSTÜCKE UND GEBÄUDE 1.4.5 UNTERHALTUNG ANLAGEN UND MASCHINEN, BGA 1.4.6 BAU- UND WERKSTATTMATERIAL 1.4.7 MEDIKAMENTE, MEDIZINISCHES MATERIAL 1.4.8 SONSTIGE MATERIALKOSTEN 1.4.9 ERSTATTUNGEN AN GEMEINDEN (LUFTRETTUNGSDIENST) 1.4.10 ERSTATTUNGEN AN PRIVATE UNTERNEHMEN 1.4.11 ERSTATTUNGEN AN ÜBRIGE BEREICHE 1.4.12 AUS- UND FORTBILDUNG 1.4.13 1.4.14 DIENSTKLEIDUNG / AUSRÜSTUNG 1.4.15 KALKULATORISCHE MIETE UND NEBENKOSTEN 1.4.16 TELEFONKOSTEN, RUNDFUNKGEBÜHREN, BÜROMATERIAL, DRUCKSACHEN 1.4.17 VERSICHERUNGEN UND SCHADENERSATZLEISTUNGEN 1.4.18 VERWALTUNGSINTERNE LEISTUNGSVERRECHNUNG 1.4.19 KALKULATORISCHE ABSCHREIBUNGEN 1.4.20 VERZINSUNG DES ANLAGEKAPITALS 1.5 ATW-PAUSCHALE 1.6 EINSATZZAHLEN 1.7 KOSTENÜBER-/-UNTERDECKUNG AUS VORJAHREN 4 4 5 6 9 10 10 10 10 11 11 12 12 12 13 13 13 18 18 19 19 21 21 21 22 23 25 25 26 2 27 2.1 2.2 2.3 ANLAGEN KOSTEN EINES ARBEITSPLATZES 2011 LAUT KÄMMEREI SAP-ANLAGENGITTER ZUR ERMITTLUNG DER AFA SAP-ANLAGENGITTER ZUR ERMITTLUNG DER KALKULATORISCHEN ZINSEN 27 29 30 37/1 1 3 Gebührenkalkulation 2010 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation 2010/2011 Grundlage für die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren ist der gültige Rettungsdienstbedarfsplan (§ 14 RettG NRW). Im Rettungsdienstbedarfsplan sind die Qualität und die Quantität der Rettungsmittel beschrieben und festgelegt. Unter Qualität kann man z.B. den Erreichungsgrad bei den Hilfsfristen, die Ausbildung des eingesetzten Personals, die Ausstattung der Fahrzeuge etc. verstehen. Die Quantität gibt z.B. die Anzahl der benötigten Rettungsmittel, die Anzahl der Rettungswachen etc. an. In der Gebührenkalkulation werden die daraus resultierenden Kosten des Planjahres unter Berücksichtigung der in der Ergebnisrechnung abgebildeten Werte sowie eines eventuellen nach § 6 KAG ermittelten Verlustvortrages bzw. Einnahmeüberschusses getrennt nach Rettungsmittel zusammengefasst und durch die erwartete Anzahl der Einsätze geteilt. So ergeben sich die Tarife für die einzelnen Rettungsmittel (Krankentransportwagen KTW, Rettungstransportwagen RTW, Notarzteinsatzfahrzeug NEF und Notarzt). Zu den Kosten gehören im wesentlichen - Personalkosten inkl. Pensionsrückstellungen und Beihilfe - Zahlungen an die Hilfsorganisationen (DRK; MHD; JUH und ASB) für das Betreiben der von Ihnen eingesetzten Rettungsfahrzeuge - anteilige Kosten der Leitstelle - Sachkosten wie z.B. Medikamente, Treibstoffe, Fahrzeugunterhaltung, Mieten etc. - verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen (ViLV) - Kosten für Verwaltung und Overhead - AfA und kalk. Zinsen Gem. § 12 RettG NRW ist der Rettungsdienstbedarfsplan kontinuierlich, spätestens alle 4 Jahre, zu überprüfen und ggf. anzupassen. Bei der Festlegung der Benutzungsgebühren sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beteiligen (§ 14 RettG NRW). Zu diesem Zweck sind den Beteiligten beurteilungsfähige Unterlagen zur Stellungnahme zu- 37/1 4 Gebührenkalkulation 2010 zuleiten. Zwischen den Beteiligten (Stadt Dortmund - ARGE der Krankenkassen) ist Einvernehmen anzustreben. In der Vergangenheit waren insbesondere die Höhe der Personalkosten, die Höhe der Zahlungen an die Hilfsorganisationen (Wirtschaftlichkeit) die Kosten für den Overhead, der Anteil der Kosten für die Leitstelle und die Kosten für bestimmte Medikamente (Lyse) strittig. 1.1 Änderung der Rettungsmittelvorhaltung im Dortmunder Westen Durch das Oberverwaltungsgericht in Münster wurde entschieden, das die Firma K&G eine Genehmigung nach § 18 ff. RettG für einen Rettungswagen im Bereich Lütgendortmund im ersten Alarm hat. Diese Genehmigung läuft Anfang 2011 (eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen) aus. Aus diesem Grund wurde die Rettungsmittelvorhaltung insgesamt und die Stationierung des Rettungswagens (Sama Dortmund 15-83-01) am Krankenhaus Lütgendortmund anhand der vorliegenden Daten des Einsatzleitrechners überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, das weder die Erreichung der Hilfsfrist, noch die Quantität der Einsätze den Schluss zulassen, dass auf den Rettungswagen Sama Dortmund 15-83-01 verzichtet werden kann. Um allerdings den Erreichungsgrad der Hilfsfrist weiter zu verbessern, ist es notwendig den Rettungswagen Sama Dortmund 15-83-01 zunächst zurück zum Standort Bünnerhelfstraße (ASB) zu verlegen. Derzeit wird an der Bestimmung des optimalen Standortes gearbeitet. Weiterhin wurde geprüft, ob die vom Rettungswagen 15-83-01 gefahrenen Einsätze von anderen Rettungswagen innerhalb der Hilfsfrist übernommen werden könnten. Dies ist innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten und einem Erreichungsgrad von 90 % nicht der Fall. Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen (AGKK) ist nicht bereit, die durch das Gerichtsurteil zusätzlich anfallenden Kosten für die Firma K&G zu übernehmen, da nur die Kosten der laut Rettungsdienstbedarfsplan 2008 notwendigen Rettungsmittel getragen werden. Die Kosten der Firma K&G werden daher in der Kalkulation nicht berücksichtigt. 1.2 Verteilschlüssel Zur Durchführung der Kalkulation sind die Kosten auf die einzelnen Leistungsarten / Kostenstellen zu verteilen. Die Verteilung erfolgt: - sofern möglich durch direkte Zuordnung - sofern nicht möglich, mit Hilfe von Schlüsseln. 37/1 5 Gebührenkalkulation 2010 Direkt zugeordnet werden - die Personalaufwendungen für die Besatzung der Krankenkraftfahrzeuge (KTW, RTW, NEF), - die Kosten für Notärzte. Alle anderen Kosten können nicht direkt zugeordnet werden und sind deshalb mit Hilfe von Schlüsseln zu verteilen. Die Schlüssel werden über unterschiedliche Berechnungen ermittelt: - Mengenschlüssel - kombiniert aus Anzahl der Personalstunden (PS) der Fahrzeugbesatzungen der Berufsfeuerwehr (BF) und der Hilfsorganisationen (HO) und Anzahl der Einsätze je Fahrzeuggruppe - 1.3 auf Einsätze bezogene Mengenschlüssel Personalkosten Die Personalkosten setzen sich jeweils aus den Besoldungszahlungen und dem Anteil für Pensionsrückstellungen und Beihilfe für Beamte in Höhe von 37%1 zusammen. Zu berücksichtigen sind hierbei die Besetzung für 6 RTW, 1 NEF, die Einsatzleitstelle mit 5,15 Funktionen2, einen Desinfektor, die Gebührenabrechnung sowie 11,45 Planstellen für Führung, Verwaltung, Fahrzeug-, Geräte-, Nachrichten- und Medizintechnik3. 1 Werte lt. Tabelle 20/1 Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 - Personalkosten Feuerwehr, sh. 2.1 Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 2 56% (Verhandlungsergebnis) von 40 Planstellen= 22,4 Planstellen / 4,35 =5,15 Funktionen 3 Die im Vorjahr aufgeführten zwei neuen Stellen (Wiederaufbereitung med. Geräte und Sachgebietsleitung Medizinprodukteges.) wurden bislang nicht besetzt und werden daher für 2011 nicht berücksichtigt. 37/1 Gebührenkalkulation 6 Kosten je Planstelle / EUR AnAufschlag für zahl PlanPensionsPersonal Funkinsg. je Faktor stel- Grund- rückstellungen Einfür tionen Planheilen kosten und Beihilfe für stelle ten Beamte 2010 Gesamtkosten / EUR für Beamte Tarifl. Beschäftigte Su. 37,00% Fahrzeuge RTW 6,0 12,00 4,35 52,20 NEF 1,0 1,00 4,35 4,35 Übrige Organisationseinheiten 6 ELS 1,0 5,15 4,35 22,40 Desinfektor 1,0 1,00 1,00 1,00 Gebührenabrechnung 1,0 3,50 1,00 3,50 (RDG) FuV 11,45 1,00 11,45 Summe 94,90 35.679 5 38.130 4 13.201 14.108 48.880 52.238 2.551.548 227.236 2.551.548 227.236 7 14.845 14.108 54.968 52.238 1.231.178 52.238 1.231.178 52.238 40.123 8 38.130 42.914 63.696 596.243 4.658.442 150.200 133.078 283.278 150.200 729.321 4.941.720 1.3.1 Führung, Verwaltung, Technik Für die Berechnung der Personalkosten aus Führung, Verwaltung und Technik wurde der prozentuale Anteil der Planstellen am Rettungsdienst ermittelt. Entsprechend der jeweiligen Besoldungsstufen der Planstellen wurden die anteiligen Kosten der Planstelle für den Rettungsdienst aus der Summe der Grundkosten der Planstellen zuzüglich der anteiligen Kosten für Pensionsrückstellungen sowie Beihilfe für Beamte in Höhe von 37% berechnet.9 Es ergibt sich für 4 Mittelwert Bes.-gr. A 7/ A 8 Feuerwehr; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011" 5 Bes.-gr. A 8 Feuerwehr; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011" 6 Anteil nach Verhandlung mit der ARGE Dtd. Krankenkassen = 56% von 40 Stellen = 22,40 Stellen 7 Mittelwert Bes.-gr. A 8 / A 9; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011" 8 Bes.-gr. A 8 Feuerwehr; nach Tabelle 20/1 "Kosten eines Arbeitsplatzes 2011" 9 Werte lt. Tabelle 20/1 Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 - Personalkosten Feuerwehr, sh. 2.1 Kosten eines Arbeitsplatzes 201 37/1 - 2010 Amts- und Abteilungsleitung: Planstelle 37000000010 37010000010 37020000010 37030000010 37030010010 Summe - Gebührenkalkulation 7 Bes.-gruppe/ Tarif Anteilige Kosten RetKosten tungsdienst-Planstellen für Aufschlag Pens.- PlanAnteil Grundrückst. u. Beihil- stelle kosten PlanRettD Tarifl. fen Bea., stelle in % Beamte Beschäf- Gesamt Angst., tigte Arbeiter 37,00% A 16 A 14 A 16 A 14 A 13gD 71.615 58.206 71.615 58.444 57.058 26.498 21.536 26.498 21.624 21.111 98.113 79.742 98.113 80.068 78.169 . 0,10 0,25 0,20 0,10 0,20 0,85 9.811 19.936 19.623 8.007 15.634 73.010 0 9.811 19.936 19.623 8.007 15.634 73.010 Finanzwirtschaft/Personal/Controlling/TIV-Koordination (37/1): Planstelle Bes.gruppe/ Tarif Aufschlag GrundKosten Anteil Pens.kosten Plan-stelle rückst. u. RettD in Bea., Angst., PlanBeihilfen % stelle Arbeiter Anteilige Kosten RettungsdienstPlanstellen für Beamte Tarifl. Beschäf-tigte Gesamt 37,00% 37010040010 37010040020 37010010010 37010010020 37010050010 37010020020 37010030020 37010030010 37010020010 Summe A 13gD A 12 A 10 A 11 A 11 A 9mD A 10 E9 E9 55.725 47.553 37.399 42.286 42.286 37.560 37.399 56.043 56.043 20.618 17.595 13.838 15.646 15.646 13.897 13.838 76.343 65.148 51.237 57.932 57.932 51.457 51.237 56.043 56.043 . 0,20 0,20 0,50 0,35 0,40 0,10 0,20 0,20 0,10 2,25 15.269 13.030 25.618 20.276 23.173 5.146 10.247 112.758 11.209 5.604 16.813 15.269 13.030 25.618 20.276 23.173 5.146 10.247 11.209 5.604 129.571 37/1 - 2010 Organisation und Einsatzplanung Rettungsdienst (37/2): Planstelle Anteilige Kosten RettungsAuf- Kosten Plandienst-Planstellen für schlag Anteil Bes.stelle Grund-kosten Pens.gruppe/ Tarifl. Bea., RettD in Plan-stelle rückst. u. Tarif % Beamte Beschäf- Gesamt Beihilfen Angst., tigte Arbei37,00% ter 37020020010 A 13 37020030010 A 13gD 37020030020 A8 37020030030 A 11 37020022010 A 12 37020022030 A 9mD 37010060010 A8 37020022040 E5 A 10 Summe - Gebührenkalkulation 8 46.190 57.058 38.130 48.471 50.949 42.215 38.130 43.263 42.674 17.090 21.111 14.108 17.934 18.851 15.620 14.108 63.280 78.169 52.238 66.405 69.800 57.835 52.238 43.263 15.789 58.463 0,20 0,90 1,00 1,00 0,20 0,20 0,30 0,25 1,00 5,05 12.656 70.353 52.238 66.405 13.960 11.567 15.671 10.816 58.463 301.314 10.816 12.656 70.353 52.238 66.405 13.960 11.567 15.671 10.816 58.463 312.129 Beschaffung und Unterhaltung Fahrzeug-, Geräte-, Nachrichten- und Medizintechnik (37/3): Planstelle Aufschlag Bes.Pens.Grund-kosten gruppe/ rückst. 1) Plan-stelle Tarif u. Bei1) hilfen 37,00% 37030025010 A 10 37030011010 A 9mD 37030011020 A 9mD 37030025050 A9 37030011010 A10 37030012030 E8 37030012020 E6 37030030010 E 11 37030032020 E 10 37030032030 E9 37030031010 E 10 42.674 42.215 42.215 41.321 42.674 44.805 42.169 71.358 65.187 56.043 65.187 15.789 15.620 15.620 15.289 15.789 16.578 15.603 26.402 24.119 20.736 24.119 Kosten PlanAnteil stelle RettD Bea., in % Angst., Arbeiter 58.463 57.835 57.835 56.610 58.463 61.383 57.772 97.760 89.306 76.779 89.306 0,20 0,20 0,20 0,90 0,40 0,25 0,40 0,15 0,10 0,10 0,20 Anteilige Kosten RettungsdienstPlanstellen für Tarifl. Beamte Beschäftigte 11.693 11.567 11.567 50.949 23.385 15.346 23.109 14.664 8.931 7.678 17.861 Gesamt 11.693 11.567 11.567 50.949 23.385 15.346 23.109 14.664 8.931 7.678 17.861 37/1 Gebührenkalkulation 9 37030031050 Summe E 10 65.187 24.119 89.306 0,20 17.861 10 3,30 109.161 105.449 2010 17.861 214.610 Als ansatzfähige Gesamtsumme ergibt sich dementsprechend: Anteilige Kosten Rettungsdienst-Planstellen für Amts- und Abteilungsleitung Finanzwirtschaft/Personal/Controlling/TIV-Koordination (37/1): Organisation und Einsatzplanung Rettungsdienst (37/2): Beschaffung und Unterhaltung Fahrzeug-, Geräte-, Nachrichtenund Medizintechnik (37/3) Gesamtsumme Anteil RettD in % Beamte 0,85 2,25 5,05 73.010 112.758 301.314 0 16.813 10.816 3,30 11,45 109.161 596.243 105.449 214.610 133.078 729.321 Tarifl. Beschäf- Gesamt tigte 73.010 129.571 312.129 1.3.2 Vergütung eigener Notärzte Für die beabsichtigte Einstellung eigener Notärzte nach Rettungsdienstbedarfsplan ergeben sich Kosten in Höhe von 440.000 EUR. Diese setzen sich zusammen aus - 1 Oberarztstelle Tvöd-V E 14 (BAT Ib) und - 4 Arztstellen TVöD-V E 13 (BAT II). Diese Maßnahme ist zunächst auf drei Jahre befristet. Die Verträge mit den Notärzten sind entsprechend auszugestalten. Die Kosten der Vergütung eigener Notärzte entsprechen in etwa den aktuellen Kosten der Notärzte des städtischen Klinikums in Höhe von rd. 410.000 EUR. Gleichzeitig verringern sich durch diese Maßnahme die Bekleidungskosten. Mit der AGKK wurde vereinbart, die Einstellung eigener Notärzte zunächst zurückzustellen. Zeitnah wird die AGKK dann unter Beteiligung der Feuerwehr Verhandlungen mit dem städtischen Klinikum über die Kosten für den Notarztdienst aufnehmen, um eine kostengünstige Lösung zu finden. 10 Die im Vorjahr aufgeführten zwei neuen Stellen (Wiederaufbereitung med. Geräte und Sachgebietsleitung Medizinprodukteges.) wurden bislang nicht besetzt und werden daher für 2011 nicht berücksichtigt. 37/1 1.4 Gebührenkalkulation 10 2010 Sachkosten 1.4.1 Treibstoffe für Fahrzeuge Die Planung der Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge erfolgte unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte: Ergebniskonten Ist 2006 521500 Aufwendungen für Treibstoffe 76.372 Ist 2007 57.767 Ist 2008 82.829 Ist 2009 70.114 Durchschnitt 71.771 Insbesondere vor dem Hintergrund der Ist-Werte aus 2008 und 2009 und der steigenden Treibstoffkosten sind Kosten in Höhe von 80.000 EUR zu erwarten. Die unter Pkt. 1.4.11.1 - Hilfsorganisationen - berücksichtigten Kosten für die Fahrzeugunterhaltung in Höhe von 242.367 EUR beinhalten u.a. die vormals von den Hilfsorganisationen geleisteten Zahlungen für Treibstoffe in Höhe von schätzungsweise 200.000 EUR. Da ein neuer Rahmenvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Shell AG geschlossen wurde, werden diese Kosten in den nächsten Jahren direkt mit der Stadt Dortmund verrechnet werden und sind daher hier zu veranschlagen. Es ergibt sich demnach eine ein Ansatz in Höhe von 280.000 EUR. 1.4.2 Fahrzeugunterhaltung Die Planung der Kosten für Fahrzeugunterhaltung erfolgte unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte: Ergebniskonten 520400 Aufw Betriebsstoffe Ist 2006 329.065 Ist 2007 344.977 Ist 2008 347.161 Ist 2009 389.433 Durchschnitt 352.659 Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung wurden die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung mit einem Wert in Höhe von 390.000 EUR veranschlagt. 1.4.3 Kosten für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Funktechnik) Diese Position beinhaltet vor allem die Kosten für die Unterhaltung der Funktechnik. Die Planung der Kosten erfolgte unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte: 37/1 Ergebniskonten 522300 Aufw Unterh. InfraVG Gebührenkalkulation 11 Ist 2006 112.378 Ist 2007 141.813 Ist 2008 40.415 Ist 2009 38.387 2010 Durchschnitt 83.248 Die Kosten für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens werden mit einem Wert in Höhe von 60.000 EUR veranschlagt. Sie werden im wesentlichen bestimmt durch die Reparaturkosten für den Einsatzleitrechner.11 Die Aufteilung der nicht zurechenbaren Kosten erfolgt entsprechend dem im Bedarfsplan festgelegten Verhältnis zu 56 % auf den Rettungsdienst.12 1.4.4 Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude Der Ansatz der Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude mit 13.000 EUR erfolgte auf Grundlage der Vorjahreswerte: Ergebniskonten 522200 Aufw Unterh Grst/Geb 523100 Aufw Bew.Grst/Geb Ist 2006 1.242 5.423 Ist 2007 2.098 11.076 Ist 2008 7.538 3.152 Ist 2009 23.964 658 Durchschnitt 8.710 5.077 Die in 2009 vergleichsweise hohen Kosten für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden ergeben sich aus notwendigen Reparaturarbeiten an der Rettungswache 11 – Ruhrallee-. 1.4.5 Unterhaltung Anlagen und Maschinen, BGA13 Nach Auswertung der Vorjahreswerte sowie unter Berücksichtigung der laut Rettungsdienstbedarfsplan neu zu beschaffenden Fahrzeuge und Anlagen wurden Kosten für Anlagen und Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung in Höhe von 300.000 EUR ermittelt Ergebniskonten 522400 Aufw Unterh. Anl/Ma 522500 Aufw Uh. and.Anl/BGA Ist 2006 205.308 5.071 Ist 2007 246.177 654 Ist 2008 352.097 4.889 Ist 2009 576.187 27 Durchschnitt 344.942 2.660 11 Die Wartung des Einsatzleitrechners wird seit 2008 unter Pos.1.4.5 gebucht. 12 sh. auch Pkt. 1.4.5 13 Mit Inbetriebnahme des neuen Leitrechners ist hier zukünftig mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen, da hier unter anderem die geplante Garantieverlängerung berücksichtigt werden muss. Hierdurch steigen die Unterhaltungskosten. 37/1 Gebührenkalkulation 12 2010 Die Position Unterhaltung von Anlagen und Maschinen beinhaltet im Wesentlichen die Wartung der Einsatzleitrechner sowie die Wartung und Reparatur medizinischer Geräte (Defibrillatoren, EKGs, Infusionspumpen, etc.).14 Die Aufteilung der nicht zurechenbaren Kosten erfolgt entsprechend dem im Bedarfsplan festgelegten Verhältnis zu 56 % auf den Rettungsdienst.15 Der überwiegende Teil der Unterhaltung von Anlagen und Maschinen, BGA in 2009 ist durch die hohen Reparaturkosten für die Defibrillatoren entstanden. 2011 sollten die neuen Geräte in Dienst gestellt worden sein. Der Ansatz kann daher auf 300.000 EUR reduziert werden. 1.4.6 Bau- und Werkstattmaterial Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Material für die Desinfektion. Auf Grundlage der Vorjahreswerte ergibt sich ein Ansatz in Höhe von 11.000 EUR. Ergebniskonten 524300 Bau- und Werkstattmaterial Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Durchschnitt 15.481 9.272 11.316 11.676 11.936 1.4.7 Medikamente, medizinisches Material Nach Auswertung der Jahre 2006 bis 2009 wurden die Kosten für Medikamente und medizinisches Material mit 400.000 EUR angesetzt. Ergebniskonten 524400 Medikamente, mediz. Material Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Durchschnitt 394.881 356.268 459.281 347.622 389.513 1.4.8 Sonstige Materialkosten Unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte und der Anpassungen aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplanes wurden sonstige Materialkosten in Höhe von 50.000 EUR ermittelt. 14 Die Wartung des Einsatzleitrechners wird seit 2008 unter Pos. 1.4.5 gebucht. 15 sh. auch Pkt. 1.4.3 37/1 Ergebniskonten 524900 Sonstige Materialaufwendungen Gebührenkalkulation 13 2010 Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Durchschnitt 60.438 33.774 43.592 48.397 46.550 Unter dieser Position werden Waschmittel, Desinfektionsmittel u. ä. zusammengefasst. 1.4.9 Erstattungen an Gemeinden (Luftrettungsdienst) -nachrichtlichDer ehemals durch die Trägergemeinschaft betriebene Rettungshubschrauber Christoph 8 wird derzeit vom ADAC betrieben und unterhalten. Es fallen daher zur Zeit keine Kosten für den Luftrettungsdienst an. 1.4.10 Erstattungen an private Unternehmen Im Wesentlichen beinhaltet diese Position die anteiligen Kosten für die Kleiderkammer. Aufgrund der Vorjahreswerte sowie der aktuellen Ist-Werte ergibt sich ein Ansatz in Höhe von 17.000 EUR. Ergebniskonten 525700 Erst. an priv. Unt. Ist 2006 10.257 Ist 2007 9.339 Ist 2008 12.126 Ist 2009 18.696 Durchschnitt 12.604 1.4.11 Erstattungen an übrige Bereiche Die Erstattungen an übrige Bereiche teilen sich auf in die Erstattungen an Hilfsorganisationen, die Erstattungen für die Notärzte und die Erstattungen an private Leistungserbringer. 1.4.11.1 Hilfsorganisationen Folgende Rettungsmittel werden derzeit von den vier Dortmunder Hilfsorganisationen mit folgenden Soll- Personalfunktionsstunden gestellt: 37/1 Gebührenkalkulation 14 RTW: ASB 52.560 DRK 70.080 JUH 35.040 MHD 35.040 Summe KTW: NEF: 192.720 ASB 11.440 DRK 22.200 JUH 12.598 MHD 47.596 Summe 93.834 ASB 4.380 DRK 17.520 JUH 8.760 MHD 4.380 Summe 2010 35.040 Die Zahlungen an die Hilfsorganisationen wurden anhand der Vorjahreswerte (Kosten lt. Abrechnung 2008-2009) fortgeschrieben. 37/1 Kostenarten 2010 Gebührenkalkulation 15 KTW RTW NEF 2009 2008 2009 2008 1.633.381 1.561.723 3.767.164 1.2 Verw. u. Geschäftsführ. 155.764 133.645 Su. Personalkosten 1.789.146 2.1 Miete und -nebenkosten Summe 2009 2008 2009 2008 3.723.109 769.544 768.646 6.170.090 6.053.478 395.842 383.867 72.764 68.822 624.370 586.334 1.695.368 4.163.006 4.106.976 842.308 837.467 6.794.460 6.639.811 74.145 65.030 122.464 116.877 10.781 16.295 207.391 198.202 2.2 Beschaffung u. Instandhaltung 11.574 10.281 27.789 22.865 5.542 4.514 44.905 37.659 2.3 Verbrauchsmittel 84.978 73.029 182.129 185.578 34.396 27.991 301.503 286.599 2.4 Dienst- u. Schutzkleidung 58.541 51.514 77.100 79.619 19.214 13.249 154.855 144.382 2.5 Erst. f. Leistungen Dritter 24.661 23.613 43.670 45.449 8.685 8.126 77.016 77.187 2.6 Verwaltungskosten 85.078 87.880 195.718 220.526 41.172 47.362 321.969 355.768 2.7 Fortbildungs-/Ausb.-kosten 21.291 16.387 46.356 38.553 8.897 7.201 76.543 62.141 2.8 Fahrzeugunterhaltung 81.574 92.340 113.738 101.375 35.376 40.445 230.688 234.160 441.843 420.074 808.964 810.841 164.064 165.183 1.414.870 1.396.098 5.754 1.853 9.177 5.432 2.025 1.344 16.956 8.629 1. Personalkosten 1.1 Einsatzdienst 2. Sächl. Verwalt.- u. Betriebsaufwand Su. Sächl. Aufwendungen 3. Kalkulatorische Kosten 3.1 Abschreibungen 3.2 Kapitalverzinsung - Su. Kalkulatorische Kosten Su. Pos. 1 bis 3 4. Sonst. Kosten/Zusatzleist. 5. Su. Pos. 1 bis 4/Abre. HO 1) - - - - - - - 5.754 1.853 9.177 5.432 2.025 1.344 16.956 8.629 2.236.743 2.117.295 4.981.146 4.923.249 1.008.397 1.003.994 8.226.286 8.044.539 20.666 8.123 53.725 49.443 1.390 2.888 75.781 60.454 2.257.408 2.125.418 5.034.872 4.972.692 1.009.788 1.006.882 8.302.067 8.104.992 37/1 Gebührenkalkulation 16 2010 Unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 2,5% jeweils für 2010 und 2011 ergeben sich folgende Werte: Kostenarten Prognose 2010/2011 KTW 1. RTW NEF Summe Personalkosten 1.716.071 3.957.877 808.502 6.482.451 163.650 415.881 76.447 655.979 1.879.721 4.373.758 884.950 7.138.429 2.1 Miete und -nebenkosten 77.899 128.664 11.327 217.890 2.2 Beschaffung u. Instandhaltung 12.160 29.196 5.823 47.178 2.3 Verbrauchsmittel 89.280 191.349 36.137 316.767 2.4 Dienst- u. Schutzkleidung 61.505 81.003 20.187 162.695 2.5 Erst. f. Leistungen Dritter 25.909 45.881 9.124 80.915 2.6 Verwaltungskosten 89.385 205.627 43.257 338.269 2.7 Fortbildungs-/Ausb.-kosten 22.368 48.702 9.347 80.418 2.8 Fahrzeugunterhaltung 85.704 119.496 37.167 242.367 464.211 849.918 172.370 1.486.498 6.046 9.641 2.128 17.815 6.046 9.641 2.128 17.815 2.349.978 5.233.317 1.059.447 8.642.742 21.712 56.445 1.461 79.618 2.371.690 5.289.762 1.060.908 8.722.360 1.1 Einsatzdienst 1.2 Verw. u. Geschäftsführ. Su. Personalkosten 2. Sächl. Verwalt.- u. Betriebsaufwand Su. Sächl. Aufwendungen 3. Kalkulatorische Kosten 3.1 Abschreibungen 3.2 Kapitalverzinsung Su. Kalkulatorische Kosten Su. Pos. 1 bis 3 4. Sonst. Kosten/Zusatzleist. 5. Su. Pos. 1 bis 4/Abre. HO 1) Als ansatzfähige Gesamtsumme ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von 8.722.360 EUR. Die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung in Höhe von 242.367 EUR beinhalten u.a. die vormals von den Hilfsorganisationen geleisteten Zahlungen für Treibstoffe in Höhe von schätzungs- 37/1 17 weise 200.000 EUR. Da ein neuer Rahmenvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Shell AG geschlossen wurde, werden diese Kosten in den nächsten Jahren direkt mit der Stadt Dortmund verrechnet werden und sind daher unter Pkt. 1.4.1 - Treibstoffe für Fahrzeuge – zu veranschlagen. Daher werden bei den Erstattungen an übrige Bereiche Kosten in Höhe von 8.522.360 EUR angesetzt. 1.4.11.2 Notärzte Die Kosten für die Notärzte setzen sich wie folgt zusammen: Bereitsch.Stufe Bedarf 2011/€ Notärzte/Jahresbedarf 1000132266 1002422569 Städtisches Klinikum (NAD) Knappschaftskrankenhaus D C 326.280,00 410.820,00 300.000,00 300.000,00 421.091 307.500 37052639 1003009456 37006254 1002391753 Josefs-Hospital DO-Hörde Marienhospital Hombruch KrH. Kirchlinde C C C 266.020,52 298.750,00 298.750,00 302.225,00 266.020,52 298.750,00 306.219 309.781 306.219 Su. Vergüt. an Krankenhäuser Ist 2009* Bedarf 2010/€ Kreditor 1.130.791 1.199.725 1.229.718 44.400 48.336 45.510 49.544 46.648 50.783 Su. Leitung Notarztdienst 92.736,00 95.054,40 97.431 Summe 1.223.527 1.294.779 1.327.149 Gesamtkosten - gerundet - 1.225.000 1.295.000 1.330.000 Ärztl. Leiter Rettungsdienst Leitende Notärzte 50% Das städtische Klinikum wurde in der Kalkulation aufgrund der beabsichtigten Einstellung eigener Notärzte zunächst nicht weiter berücksichtigt. Mit der AGKK wurde jedoch vereinbart, die Einstellung eigener Notärzte zunächst zurückzustellen. Zeitnah wird die AGKK dann unter Beteiligung der Feuerwehr Verhandlungen mit dem städtischen Klinikum über die Kosten für den Notarztdienst aufnehmen. In der Gebührenkalkulation wurden daher in Absprache mit der AGKK die Kosten für den Notarztdienst des städtischen Klinikums mit einem Betrag in Höhe von 410.000 EUR angesetzt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Notärzte daher voraussichtlich auf 1.740.000 EUR. 37/1 18 1.4.11.3 Private Leistungserbringer (K&G) Die Erstattungen an private Leistungserbringer wurden anhand der Vorjahreswerte berechnet. Es handelt sich hierbei um Zahlungen für von der Firma K&G erbrachte Leistungen.16 Vorjahreswerte: 2007 237.086,40 EUR 2008 347.014,44 EUR 2009 271.179,20 EUR Durchschnitt 285.093,35 EUR Gerundet 300.000,00 EUR Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen (AGKK) ist nicht bereit, die durch das Gerichtsurteil zusätzlich anfallenden Kosten für die Firma K&G zu übernehmen, da nur die Kosten der laut Rettungsdienstbedarfsplan 2008 notwendigen Rettungsmittel getragen werden. Die Kosten der Firma K&G werden daher in der Kalkulation nicht berücksichtigt. 1.4.12 Aus- und Fortbildung Die Ermittlung der Fortbildungskosten erfolgte entsprechend des Rettungsdienstbedarfsplans durch die Multiplikation der Gesamtzahl der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter mit dem pauschalen Satz für Fortbildungen. In 2009 tatsächlich an Fortbildungen teilgenommen haben 367 Rettungsdienstmitarbeiter. Rettungsdienst NA-Dienst Summe Mitarbeiter Pauschale Summe 367 150,31 € 55.163,77 Ca. 272 187,90 € 51.108,80 106.272,57 1.4.13 Nach Auswertung der Vorjahresergebnisse wurden Reisekosten in Höhe von 5.000 EUR ermittelt. 16 Die im Vorjahr angekündigte Alarmierung im zweiten Alarm kann aufgrund eines entsprechenden Urteils des OVG NRW vom 20.05.2010 nicht umgesetzt werden. 37/1 19 Ergebniskonten 540300 Aufwendungen für Reisekosten Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Durchschnitt 5.863 4.618 3.995 4.909 4.846 1.4.14 Dienstkleidung / Ausrüstung Nach Auswertung der Jahre 2004 bis 2009 wurden Kosten für Dienstkleidung und Ausrüstung in Höhe von 35.000 EUR ermittelt. Ergebniskonten 540600 Aufw Dienstkl./Ausr. Ist 2006 52.616 Ist 2007 23.145 Ist 2008 24.252 Ist 2009 33.424 Durchschnitt 33.359 1.4.15 Kalkulatorische Miete und Nebenkosten Es fallen Mieten und Nebenkosten in folgender Höhe an: 1.4.15.1 kalkulatorische Miete für die vom Rettungsdienst genutzten Flächen auf den Feuerwachen 1 – 5 für Personal der KKW 25.080,00 für Fahrzeuge 39.840,00 Für Einsatzleitstelle 33.151,46 für Leitungs- und Verwaltungsfunktionen 22.999,50 für Desinfektionsräume 9.120,00 für Medizin- und Gerätetechnik 1.732,80 für Gebührenveranlagung Rettungsdienst 9.532,68 Summe 141.456,44 1.4.15.2 Kosten für externe Anmietungen Um nach der Verlegung der Rettungswache 15 nach Lütgendortmund die Hilfsfristen in dem Bereich einhalten zu können, musste die provisorische Rettungswach 12 eingerichtet werden. Hierdurch entsteht im Jahr 2011 der folgende Mehraufwand: Mehraufwand durch Einrichtung Rett- Wache 12, Huckarde Die Kosten für die externe Anmietung werden über StA 65 beglichen. 12.240,00 37/1 20 1.4.15.3 Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung Miete u. NK für Rettungswache 11, Ruhrallee 90, Do.-Mitte-Süd Miete u. NK für Rettungswache 17, Wittbräucker Straße, Do.-Aplerbeck 30.401,71 34.119,15 Miete u. NK für Rettungswache 18, Behringstraße 36, Do.-Hombruch Miete u. NK für Rettungswache 20, Lüdinghauser Straße 28, Do.- Eving, Verlagerung RTW ASB zur Kemminghauser Straße 32.995,20 Miete u. NK für Rettungswache 23, Briefsweg, Do.-Asseln Miete u. NK für Rettungswache 24, Vinklöther Mark, Do.-Wichlinghofen, Verlagerung RTW ASB vom Hüttenhospital Do.-Hörde 17.487,03 Summe 23.071,17 22.353,27 160.427,53 1.4.15.4 Mietzahlungen an Hilfsorganisationen innerhalb der Abschlagszahlungen 2.313,97 € 1.220,00 € 11.612,35 € Rettungsdienst 7.344,14 € 1.635,90 € 9.319,03 € 4.875,00 € 5.415,34 € 2.392,24 € 30.981,65 € 3.100,97 € 8.879,08 € 861,29 € 20.752,61 € 8.879,08 € 3.606,66 € 6.833,18 € 7.530,95 € 27.205,47 € RW17 (Wittbräucker Str.) Summe Mietkosten für Diensträume ASB Notarztdienst 612,01 € Summe 999,16 € 9.534,53 € 1.635,90 € 15.819,03 € 4.875,00 € 8.116,46 € 3.612,24 € 43.593,16 € 16.557,33 € 14.806,61 € 64.602,29 € 915,12 € 2.784,97 € 2.890,96 € 3.191,08 € 9.782,13 € 23.853,58 € 17.758,16 € 5.383,07 € 2.784,97 € 26.281,47 € 25.528,64 € 101.589,89 € 1.589,64 € 1.589,64 € 4.639,53 € 4.639,53 € - MHD RW12 (Franziusstr.) RW12a (Allensteiner Str.) RW13 (Brackel KKH) Summe 33.737,97 € - € 33.737,97 € 2.633,92 € 7.280,50 € 12.326,34 € 22.240,76 € Gesamtsumme 74.145,43 € 122.464,23 € DRK JUH Raumkosten Verwaltg./ Fortbildg. RW24 (Wischlingen) RW15 (Marten) RW15a (Lütgendortmund) Sachkosten Reinigung Summe Krankentransport 1.578,38 € RW11 (Innenstadt Süd) RW16 (Scharnhorst) RW18 (Hombruch) RW13 (Brackel KKH) RD-Verwaltung Reinigungskräfte Summe 6.500,00 € 387,15 € € € 6.229,17 € 6.229,17 € € € 36.371,89 € 7.280,50 € 12.326,34 € 55.978,73 € 10.781,29 € 207.390,95 € - Diese Mietzahlungen werden bei der Gebührenkalkulation in der Position „Erstattungen an Hilfsorganisationen“ berücksichtigt. 37/1 21 1.4.15.5 Ansatz der kalkulatorischen Miete in der Gebührenkalkulation In die Gebührenkalkulation fließen als kalkulatorische Mieten ein: kalkulatorische Miete für die vom Rett.D. genutzten Flächen auf den Feuerwachen 1 – 5 141.456,44 Kalkulatorische Miete über verwaltungsinterne Leistungsverrechnung 160.427,53 Summe 301.883,97 1.4.16 Telefonkosten, Rundfunkgebühren, Büromaterial, Drucksachen In dieser Position sind Kosten für Telefon und Telefax, Porto, Rundfunkgebühren, Büromaterial und Drucksachen enthalten. Ergebniskonten 541150 IT-u sonst tech Ausstattung extern Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Durchschnitt 542100 Büromaterial 725 7.071 355 4.835 2475.890 0 5.406 208 5.801 542200 Drucksachen 19.184 18.047 19.214 16.674 18.280 542500 Telefon und Telefax 42.931 42.103 37.323 40.217 47.940 Unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte ergibt sich ein Ansatz in Höhe von 66.000 EUR. 1.4.17 Versicherungen und Schadenersatzleistungen Die folgenden Versicherungen sind im Bereich Rettungsdienst zu zahlen: Allg. Haftpflicht Kfz-Haftpflicht 7.706,93 € 39.542,23 € Autokasko 61.010,24 € Autoinsassen sonst. Versicherung Gesamt 617,19 € 2.999,55 € 111.876,14 € 1.4.18 Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung Im Bereich der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung fallen voraussichtlich die folgenden Kosten an: 37/1 22 (Sachkonto 583720) (Bezeichnung: Aufwendungen ViLV PB 060/StA 37) StA 11 Personalamt Berechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezü72.900,00 gen, Pensionsrückstellungen und Beihilfen, arbeitsmedizinische Dienstleistungen; StA 14 Rechnungsprüfungsamt 31.600,00 für Prüfungen im Rettungsdienst auf Grund der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dortmund StA 20 Stadtkämmerei 14.440,00 Beratung und Prüfung Hpl-aufstellung, Budgetierung, Controlling, Gebührenkalkulation RettD StA 21 Stadtkasse 171.000,00 Kontenverwaltung, Zahlungsüberwachung und einzug StA 30 Rechtsamt 67.400,00 juristische Betreuung, Satzung Rettungsdienstgebühren; Dortmunder Systemhaus 61.522,80 lt. Aufstellung vom 06.07.09 Summe 418.862,80 Die ViLv an das Dortmunder Systemhaus beinhaltet die IT-Ausstattung, also - die Ausstattung der Beschäftigten von 37/1-4, 37/2-3 und 37/5-3 voll, - die Einsatzleitstelle zu 50 %, - ein B-Dienst-PC, - ein PC von PEP und - die BF-Rettungswachen (FW1, FW2, FW4, FW5 u. FW9) jeweils mit einem ITSystem. Es ergeben sich Gesamtkosten für IT-Ausstattung in Höhe von 61.522,80 EUR. 1.4.19 Kalkulatorische Abschreibungen Die Abschreibungen wurde auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte errechnet. Die Buchwerte des Anlagevermögens betragen insgesamt 2.324.390 EUR (sh. 2.2: SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der AfA). Abschreibungen auf Investitionszuschüsse dürfen nicht mit einbezogen werden und sind daher von der Gesamtsumme abzuziehen. Unter Berücksichtigung der in 2010 zu aktivierenden Investitionen aus Auftragsvergaben 2009/2010 sowie der Abschreibungen für Investitionen nach dem Rettungsdienstbedarfsplan ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 949.303 EUR. 37/1 23 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 - kalkulatorische AfA Grundlage Gegenstand Anzahl Kosten je Su. Buch- Einheit/€ wert/€ zu ND aktivieren AfA/€ AfA/€ gesamt 1. HJ 2. HJ AfA nach SAP-Anlagegitter abzüglich AfA auf Investitionszuschüsse nach SAPAnlagegitter 2.324.390 819.936 -4.090 -4.090 Su. 2.320.299 815.845 zuzüglich AfA für die in 2010 zu aktivierenden Investitionen aus Auftragsvergaben 2010 RTW 2,0 100.000 200.000 7 x 28.571 KTW Beatmungsgeräte 2,0 94.600 189.200 7 x 27.029 50,0 70.000 70.000 7 x 10.000 Su. 459.200 65.600 zuzüglich AfA für die Investitionen nach neuem RettD-Bedarfsplan, Auftragsvergaben 2010 Reserve-RTW 1,0 100.000 100.000 7 x 14.286 EKG, Defibrillatoren 1,0 750.000 Su. Gesamt-Su. 750.000 7 x 53.571 850.000 67.857 3.629.499 949.303 1.4.20 Verzinsung des Anlagekapitals Die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen erfolgt auf Basis von Restbuchwerten nach Anschaffungskosten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,85%. Nach Abzug der Investitionszuschüsse, die nicht in die Berechnung mit einbezogen werden dürfen, ergeben sich kalkulatorische Zinsen in Höhe von 107.668 EUR (sh. 2.3: SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen). Unter Berücksichtigung der in 2010 zu aktivierenden Investitionen aus Auftragsvergaben 2009/2010 sowie der kalkulatorischen Zinsen für Investitionen nach dem Rettungsdienstbedarfsplan ergibt sich für die kalkulatorischen Zinsen eine Gesamtsumme in Höhe von 184.210 EUR. 37/1 Gebührenkalkulation 24 Gegenstand Kosten je Su. Buch- Einheit/€ wert/€ ND Grundlage Anzahl Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 - kalkulatorische Verzinsung zu zu akti- akti- vieren vieren 2010 2011 AfA 2010/€ AfA 2011/€ Su. AfA Restbuch-wert Verzinsung 2011/€ 6,85% 1. 2. 1. 2. HJ HJ HJ HJ 2.363.219 Werte nach SAP Abschreibungen und Zinsen 791.425 791.425 1.571.793 107.668 zuzüglich Verzinsung der RTW in 2010 zu aktivierenden AHK für Beschaffungen aus Auftragsvergaben 2010 KTW Beatmungsgeräte 2,0 100.000 200.000 7 x 14.286 28.571 42.857 157.143 0 10.764 2,0 94.600 189.200 7 x 13.514 27.029 40.543 148.657 10.183 1,0 70.000 70.000 7 x Su. Reserve-RTW EKG, Defi. Su. Su. gesamt 13.514 27.029 40.543 29.457 2.018 41.314 82.629 123.943 335.257 22.965 7.143 53.571 14.286 53.571 21.429 107.143 85.714 696.429 5.871 47.705 850.000 60.714 67.857 128.571 782.143 53.577 3.672.419 102.029 941.911 1.043.939 2.689.193 184.210 2.822.419 1,0 1,0 100.000 750.000 100.000 750.000 7 7 x x 2010 37/1 1.5 25 ATW-Pauschale In der Vergangenheit wurden die für Einsätze des Adipösentransportwagens (ATW) zusätzlich anfallenden Kosten (Tragehilfen, ...) nicht in die Gebührenkalkulation miteinbezogen. Hier fallen jährlich rd. 100.000 EUR zusätzlich an. Mit der AGKK wurde vereinbart, diese zusätzlichen Kosten mit einer Pauschale in Höhe von 50.000 EUR anzusetzen. Im Vergleich zur Kalkulation eines zusätzlichen Gebührensatzes für ATW-Einsätze hält die pauschale Veranschlagung den sowohl für die Krankenkassen als auch für die Feuerwehr zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwand sehr gering. In den Folgejahren soll sich diese Pauschale an den tatsächlichen Aufwendungen der Vergangenheit orientieren. 1.6 Einsatzzahlen Die Einsatzzahlen wurden auf Grundlage der Durchschnittswerte von 2007 bis 2009 berechnet. 2007 2008 2009 Summe Durchschnitt KTW Tag KTW Nacht RTW NEF Gesamt ohne Fehleinsätze mit Fehleinsätzen ohne Fehleinsätze mit Fehleinsätzen ohne Fehleinsätze mit Fehleinsätzen 16.939 19.482 19.091 22.147 20.349 23.391 3.205 4.095 3.520 4.470 3.637 4.717 34.439 48.027 36.240 50.254 37.558 51.652 19.541 24.629 19.281 24.003 19.384 24.043 74.124 96.233 78.132 100.874 80.928 103.803 ohne Fehleinsätze 56379 10362 108237 58206 233184 mit Fehleinsätzen 65020 13282 149933 72675 300910 ohne Fehleinsätze mit Fehleinsätzen 18.793 3.454 36.079 19.402 77.728 21673 4427 49978 24225 100303 Fehleinsätze im Bereich RTW beinhalten alle Einsätze, bei denen es zu keinem Transport kommt; also auch die Einsätze, bei denen durch die notärztliche Versorgung vor Ort kein Transport mehr nötig ist, es durch die Versorgung aber dennoch zum Verbrauch von Medikamenten bzw. medizinischem Material gekommen ist. Der Anteil dieser Einsätze an den Fehleinsätzen beträgt rd. 11%. Die Abweichung der Einsatzzahlen in der Gebührenkalkulation von denen in den Geschäftsberichten sind durch geringfügige Änderungen der Einsatzbearbeitung im Einsatzleitrechnersystem zu erklären. 37/1 26 Auf Basis der Durchschnittwerte der Vorjahre sowie der aktuellen Entwicklung der Einsatzzahlen wurden nach Verhandlungen mit der AGKK die folgenden Einsatzzahlen zugrunde gelegt: Einsätze 1.7 KTW Tag 21.600 KTW Nacht 3.700 RTW 38.900 Notarzt/NEF 19.600 Kostenüber-/-unterdeckung aus Vorjahren Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, Kostenüberdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraum augeglichen werden. In der Kalkulation 2010 zu berücksichtigen sind die folgenden Beträge: Berechnung des Verlustvortrags der einzelnen Rettungsmittel KTW RTW NEF Summe Verlust 2007 666.290 1.921.010 -639.355 1.947.945 Minderung durch Niederschlagungen und Erlass von Forderungen -48.294 -209.450 -64.308 -322.052 sonstige Einnahmen -68.646 Summe 549.350 -68.646 1.711.560 -703.663 1.557.247 Nach Verhandlungen mit der AGKK wird der Verlustvortrag aus 2007 in der Kalkulation in folgender Höhe angesetzt: Verlust 2007 nach Verhandlungen KTW RTW NEF Summe 360.000 1.115.600 -470.000 1.005.600 37/1 2 2.1 27 Anlagen Kosten eines Arbeitsplatzes 2011 laut Kämmerei 37/1 28 37/1 2.2 29 SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der AfA Gebührenkalkulation 2010 37/1 2.3 30 SAP-Anlagengitter zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen Gebührenkalkulation 2010 Gebührenvergleich im Rettungsdienst Stadt Bochum Dortmund aktuell geplant 2010/2011 Duisburg Wuppertal Essen Gelsenkirchen Düsseldorf Münster Köln Paderborn Bielefeld KTW 75,00-257,00 RTW NEF/ Notarzt Stand 257,00 248,00 01/10 120,00-180,00 132,00-190,00 103,50 73,71 99,00 62,00 - 112,00 96,00 120,00 197,04 95,00 298,00 310,00 344,55 381,62 268,00 352,00 293,50 253,00 269,00 402,57 315,00 230,00 211,00 354,35 240,36 325,00 357,00 363,50 232,00 262,00 383,32 309,40 11/09 11/09 7/04 07/05 1/06 10/10 01/06 01/06 06/08 01/09 07/07 Erlöskontrolle - Gebührenaufkommen HJ 2011 nach Übereinkunft mit der ArGe Dtd. Krankenkassen in Verhandlung am 05.10.2010 Leistungen Grundgebühren KTW-Beförderung 06.00 bis 22.00 Uhr 22.00 bis 06.00 Uhr RTW-Beförderungen NEF-/Notarzteinsätze Summe Grundgebühren € Summe der Erlöse Anzahl der Einsätze 21.600 3.700 38.900 19.600 Summe der Gesamtaufwendungen nach Kalkulation Zuschußbedarf Kostendeckungsgrad Gebührensatz € 132,00 190,00 310,00 211,00 Summe Gebühren € 2.851.200 703.000 12.059.000 4.135.600 Gesamtumme Erlöse € 2.851.200 703.000 12.059.000 4.135.600 19.748.800 19.748.800 19.734.894 -13.906 100%