Sitzung vom 11.05.2010 - Amt Büsum
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Sitzung vom 11.05.2010 - Amt Büsum
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Büsum am 11. Mai 2010 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Büsum Gesetzliche Mitgliederzahl des Hauptausschusses der Gemeinde Büsum: 9 Anwesend sind: I. Stimmberechtigte Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Als Vorsitzender Timm Hollmann Klaus-Dieter Appeldorn Hugo Köhler Rolf Kuhlmann Holger Lichty Hans-Jürgen Lütje Eike Oelker Gustav Peters Johann Peter Zimmermann II. Nicht stimmberechtigt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Dieter Braune, Seniorenbeirat Christa Bruns, Gleichstellungsbeauftragte Gerd Gehrts, Gemeindevertreter Thomas Kaack, Susanne Kähler, Gemeindevertreterin Gabriele Landberg, Gemeindevertreterin Dithm. Landeszeitung, Presse Peter Rehbehn, Personalrat Claus Rohlfsen, Bodo Schröder, Maik Schwartau, Bürgermeister Büsum Claus Thiessen, Jörn Timm, Protokollführer Die Mitglieder des Hauptausschusses der Gemeinde Büsum waren durch Einladung vom 30.04.2010 auf Dienstag, den 11. Mai 2010, 18:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Der Hauptausschuss ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 7) "Personalangelegenheiten" und den Tagesordnungspunkt 8) "Grundstücksangelegenheiten" einvernehmlich erweitert. Der nachfolgende Tagesordnungspunkt verschiebt sich entsprechend. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 13.04.2010 und Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse 3. Vorstellung Konzept Biogasanlage 4. Kommunale Bildungslandschaft Büsum-Wesselburen; hier: Öffentlich-Rechtlicher Vertrag über die Gründung des Nahbereichsschulverbandes Büsum-Wesselburen 5. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Nichtöffentlicher Teil: 6. Aussprache Organisationsuntersuchung der Amts- und Gemeindeverwaltung 7. Personalangelegenheiten 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben 2 Öffentlicher Teil: Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zu TOP 2) Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 13.04.2010 und Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 13.04.2010 werden keine Einwendungen erhoben. Damit gilt die Sitzungsniederschrift als genehmigt. Die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 13.04.2010 gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. Zu TOP 3) Vorstellung Konzept Biogasanlage Der Vorsitzende begrüßt nach einer kurzen Einleitung die potentiellen Betreiber einer Biogasanlage, die Herren Bodo Schröder, Thomas Kaack, Claus Thiessen und Claus Rohlfsen sowie deren landwirtschaftliche Berater. Anhand einer PowerPoint Präsentation wird das Konzept einer Biogasanlage vorgestellt. Die geplante Anlage hat eine Leistung von 0,5 Megawatt, dieses entspricht einer Menge von ca. 450.000 – 500.000 Litern Heizöl. Die Anlage dient der Erzeugung von Strom, als Nebenprodukt fällt Wärme an, welche der Beheizung von Liegenschaften der Gemeinde Büsum dienen kann. Als Befüllung für diese Anlage ist lediglich Maissilage vorgesehen (kein Grünschnitt und keine Gülle). Hierzu wird die Aussage getroffen, dass es auf Grund der Betriebsmittel zu keinerlei Geruchsbelästigungen kommen soll. Weiterhin ist auf Grund des vorgesehenen Standortes im Hafenkoog nähe Klärwerk selbst im Falle einer eventuellen Geruchsbelästigung keine Beeinträchtigung für die Bürger zu erwarten. Auf Nachfrage erklären die Betreiber aber nochmals, dass auf Grund der Betriebsstoffe nicht mit Geruchsbelästigungen zu rechnen sei. Seitens der anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses im Baugenehmigungsverfahren ggf. durch Gutachten zu belegen ist. Es darf wegen der touristischen Ausprägung auf keinen Fall zu Belastungen der Umwelt kommen. Eine Bauleitplanung ist für die Errichtung der Anlage nicht erforderlich, es handelt sich um ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich. Seitens der Betreiber wird die Besichtigung einer derartigen Anlage in Eckernförde angeboten. Weiterhin werden die Betreiber der Gemeinde ein Angebot für die Abgabe der Wärmeleistung unterbreiten. 3 Zu TOP 4) Kommunale Bildungslandschaft Büsum-Wesselburen; hier: Öffentlich-Rechtlicher Vertrag über die Gründung des Nahbereichsschulverbandes Büsum-Wesselburen Sachverhalt: Der Vorsitzende gibt einleitend einen Überblick über den aktuellen Sachstand und verweist auf die bestehende Beschlusslage nach der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.03.2010. Der Kreis Dithmarschen hat erklärt, dass die Trägerschaft des Nordseegymnasiums lediglich auf einen noch zu gründenden Nahbereichsschulverband erfolgen kann. Daher baut sich mittlerweile ein zeitlicher Druck für die Gründung des Nahbereichsschulverbandes auf. Die organisatorische Verbindung zwischen NeocorusSchule und Nordseegymnasium kann lediglich von einem einheitlichen Schulträger (hier: Nahbereichsschulverband) beantragt werden. Derzeit werden durch den Kreis Dithmarschen auf Grund der Unwägbarkeiten im weiteren Gründungsverfahren zum Nahbereichsschulverband keine nennenswerten Investitionen wie z. b. Bau der Mensa getätigt. Der aktuelle Entwurf des Öffentlich-rechtlichen Vertrages liegt den Fraktionen vor. Die Fraktionen wurden gebeten, Anregungen, Anmerkungen und Ergänzungen schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Soweit vorliegend wurden diese im verteilten Arbeitsentwurf für die Sitzung eingearbeitet und farblich gekennzeichnet. Die SPD-Fraktion trägt ihre Anmerkungen mündlich vor. Über die seitens der Fraktionen gemachten Anmerkungen wird jeweils konstruktiv diskutiert, bei Einvernehmen werden diese in den Vertragsentwurf eingearbeitet. Beschluss: Der nach Einarbeitung der Anmerkungen erarbeitete 3. Entwurf des Öffentlich-rechtlichen Vertrages wird als Grundlage für die anstehenden Abstimmungen der Vertragsinhalte mit den weiteren Vertragspartnern beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu TOP 5) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben 1. Der Sprecher des Gestaltungsbeirates, Herr Michaelsen, erläutert die Inhalte der letzten Sitzung des Gestaltungsbeirates. Am Ortseingang als „Eingangstür“ zu Büsum sind nach Auffassung des Gestaltungsbeirates weitere Anpflanzungen vorzunehmen. Dieses entspricht auch den Festsetzungen des entsprechenden Beabauungsplanes. 2. Es werden verschiedene Sachstände zur Kenntnis gegeben (u. a. Touristische Ortsbildgestaltung, Übernahme Klärwerk). Ende der Sitzung: 21:25 Uhr Vorsitzender: Schriftführer: Timm Hollmann Jörn Timm 4