Richtlinien für die Verlegung von Erdkabeln

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Richtlinien für die Verlegung von Erdkabeln
Richtlinien für die Verlegung von Erdkabel
1. Kabelgraben:
1.1.
Abmessungen:
Breite und Tiefe des Kabelgrabens werden durch die Nennspannung, Anzahl und
Anordnung der zu verlegenden Kabel bestimmt.
Bei Erschließungsmaßnahmen im Versorgungsgebiet der KWH Netz GmbH
ergeben sich die Grabenprofile aus den übergebenen Planunterlagen.
1.2.
Aushub:
Das Aufgraben ist mit der nötigen Sorgfalt durchzuführen. Grenzsteine und
Vermessungspunkte dürfen nicht entfernt werden. Ist eine Versetzung trotzdem
unumgänglich, so darf sie nur durch die örtlichen Feldgeschworenen oder durch
das Vermessungsamt vorgenommen werden.
Bei Ausführung der Grabarbeiten durch Unternehmer sind diese verpflichtet, für
alle durch sie verursachten Schäden – auch Dritten gegenüber – zu haften. Der
Unternehmer hat dann auch für vorschriftsmäßige Absperrungen, Abdeckung und
evtl. Beleuchtung der Baugrube Sorge zu tragen.
Die Absperrung und Beleuchtung des Grabens hat gemäß
Strassenverkehrsordnung sorgfältig zu erfolgen.
Während der Aushubarbeiten ist das verdichtungsfähige Material (Kies) vom
Mutterboden (Lehm und Humus) sorgfältig zu trennen.
Die Grabensohle muß eben sein. Ein auf der Grabensohle liegender Stein
bedeutet für die meisten Kabeltypen einen möglichen Kabelfehler, der sich erst
nach Jahren zeigt. Besonders Kabel ohne äußeren Schutz sind gefährdet.
Scharfkantiges Gestein gefährdet alle Kabel.
Deshalb ist bei der Verlegung ein 20 cm tiefes Sandbett auszuführen. Als Sand
darf ausschließlich Kabel- bzw. feiner Mehlsand verwendet werden. Estrichsand
ist nicht zugelassen.
Zunächst ist die von Steinen gereinigte Grabensohle mit 10 cm Sand zu befüllen.
Dann werden sämtliche Kabel verlegt. Es ist darauf zu achten, dass dabei keine
Steine in den offenen Graben fallen. Auf die verlegten Kabel ist eine weitere
Sandschicht von 10 cm einzubauen.
Bei Richtungsänderung muß der Graben im Bogen geführt werden, wobei die
entsprechenden Biegeradien zu beachten sind.
Die ausgehobenen Erdmassen sind, falls es die örtlichen Verhältnisse zulassen,
so zu lagern, dass unmittelbar neben einer Grabenseite ein Streifen von 60 cm
freibleibt. Eventuell vorhandener Mutterboden – Rasen oder Oberflächenmaterial
für Wege und Straßen – ist getrennt vom übrigen Aushub zur späteren
Wiederverwendung zu lagern.
Den Graben kreuzende Leitungen anderer Versorgungsträger sind freizulegen,
während der Arbeiten ordnungsgemäß abzufangen und mit mindestens 30 cm zu
unterfahren; dabei ist der Graben allmählich zu vertiefen. Wo andere Kabel
gekreuzt werden soll das Kabel mit der höheren Spannnung tiefer gelegt werden.
Der Kabelgraben ist am Ende des Arbeitstages wieder komplett zu verfüllen, so
dass über Nacht lediglich eine Ansetzgrube für den folgenden Tag verbleibt.
Diese ist entsprechend des Regelplanes abzusperren.
1.3.
Hinterfüllung und Wiederherstellung der Oberflächen:
Das Einfüllen und Verdichten ist sorgfältig vorzunehmen, das Einschlämmen von
Baugruben ist zu unterlassen.
Beim Einsatz maschineller Verdichtungsgeräte ist die Mindestüberdeckung gemäß
nachstehender Tabelle unbedingt einzuhalten, um die Kabel vor Beschädigungen
zu schützen.
Gerät verdichtet bis zu lockerer Schütthöhe von
20 cm
40 cm
60 cm
90 cm
Mindestüberdeckung bei frei verlegten Kabeln
10 – 20 cm
45 cm
70 cm
100 cm
Sollte der ausgehobene Kies infolge starker Regengüsse beim Einbau so
durchfeuchtet sein, dass er nicht verdichtungsfähig ist, so ist er durch trockenes
Material auszutauschen.
Die KWH Netz GmbH behält sich das Recht vor mit einer Verdichtungsmesssonde
die richtige Verdichtung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachbesserung
zu verlangen.
Stichprobenweise können Aufgrabungen zur Kontrolle der Bauweise verlangt
werden.
Unterhöhlte Straßendecken müssen zur einwandfreien Hinterfüllung
rückgeschnitten werden, um ein späteres Setzen der Oberfläche zu vermeiden.
Das seitliche Unterstopfen unterhöhlter Straßendecken ist nicht zulässig.
Die Straßen- und Wegedecken sind so bald als angängig wieder in
verkehrssicheren Zustand zu bringen.
Nach Abschluß und Abnahme der Bauarbeiten muß eine dem ursprünglichen
Zustand gleichwertige Oberfläche vorliegen.
Desweiteren sind die Vorschriften gemäß DIN 4124 sowie der VBG 37
einzuhalten.
2. Kabellegung:
Die Kabellegung erfolgt durch die KWH Netz GmbH in Eigenleistung. Die
Grabarbeiten sind auf das maximal mögliche Tagesziel der Kabelverlegung
abzustimmen.

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