Richtlinien für die Verlegung von Erdkabeln
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Richtlinien für die Verlegung von Erdkabeln
Richtlinien für die Verlegung von Erdkabel 1. Kabelgraben: 1.1. Abmessungen: Breite und Tiefe des Kabelgrabens werden durch die Nennspannung, Anzahl und Anordnung der zu verlegenden Kabel bestimmt. Bei Erschließungsmaßnahmen im Versorgungsgebiet der KWH Netz GmbH ergeben sich die Grabenprofile aus den übergebenen Planunterlagen. 1.2. Aushub: Das Aufgraben ist mit der nötigen Sorgfalt durchzuführen. Grenzsteine und Vermessungspunkte dürfen nicht entfernt werden. Ist eine Versetzung trotzdem unumgänglich, so darf sie nur durch die örtlichen Feldgeschworenen oder durch das Vermessungsamt vorgenommen werden. Bei Ausführung der Grabarbeiten durch Unternehmer sind diese verpflichtet, für alle durch sie verursachten Schäden – auch Dritten gegenüber – zu haften. Der Unternehmer hat dann auch für vorschriftsmäßige Absperrungen, Abdeckung und evtl. Beleuchtung der Baugrube Sorge zu tragen. Die Absperrung und Beleuchtung des Grabens hat gemäß Strassenverkehrsordnung sorgfältig zu erfolgen. Während der Aushubarbeiten ist das verdichtungsfähige Material (Kies) vom Mutterboden (Lehm und Humus) sorgfältig zu trennen. Die Grabensohle muß eben sein. Ein auf der Grabensohle liegender Stein bedeutet für die meisten Kabeltypen einen möglichen Kabelfehler, der sich erst nach Jahren zeigt. Besonders Kabel ohne äußeren Schutz sind gefährdet. Scharfkantiges Gestein gefährdet alle Kabel. Deshalb ist bei der Verlegung ein 20 cm tiefes Sandbett auszuführen. Als Sand darf ausschließlich Kabel- bzw. feiner Mehlsand verwendet werden. Estrichsand ist nicht zugelassen. Zunächst ist die von Steinen gereinigte Grabensohle mit 10 cm Sand zu befüllen. Dann werden sämtliche Kabel verlegt. Es ist darauf zu achten, dass dabei keine Steine in den offenen Graben fallen. Auf die verlegten Kabel ist eine weitere Sandschicht von 10 cm einzubauen. Bei Richtungsänderung muß der Graben im Bogen geführt werden, wobei die entsprechenden Biegeradien zu beachten sind. Die ausgehobenen Erdmassen sind, falls es die örtlichen Verhältnisse zulassen, so zu lagern, dass unmittelbar neben einer Grabenseite ein Streifen von 60 cm freibleibt. Eventuell vorhandener Mutterboden – Rasen oder Oberflächenmaterial für Wege und Straßen – ist getrennt vom übrigen Aushub zur späteren Wiederverwendung zu lagern. Den Graben kreuzende Leitungen anderer Versorgungsträger sind freizulegen, während der Arbeiten ordnungsgemäß abzufangen und mit mindestens 30 cm zu unterfahren; dabei ist der Graben allmählich zu vertiefen. Wo andere Kabel gekreuzt werden soll das Kabel mit der höheren Spannnung tiefer gelegt werden. Der Kabelgraben ist am Ende des Arbeitstages wieder komplett zu verfüllen, so dass über Nacht lediglich eine Ansetzgrube für den folgenden Tag verbleibt. Diese ist entsprechend des Regelplanes abzusperren. 1.3. Hinterfüllung und Wiederherstellung der Oberflächen: Das Einfüllen und Verdichten ist sorgfältig vorzunehmen, das Einschlämmen von Baugruben ist zu unterlassen. Beim Einsatz maschineller Verdichtungsgeräte ist die Mindestüberdeckung gemäß nachstehender Tabelle unbedingt einzuhalten, um die Kabel vor Beschädigungen zu schützen. Gerät verdichtet bis zu lockerer Schütthöhe von 20 cm 40 cm 60 cm 90 cm Mindestüberdeckung bei frei verlegten Kabeln 10 – 20 cm 45 cm 70 cm 100 cm Sollte der ausgehobene Kies infolge starker Regengüsse beim Einbau so durchfeuchtet sein, dass er nicht verdichtungsfähig ist, so ist er durch trockenes Material auszutauschen. Die KWH Netz GmbH behält sich das Recht vor mit einer Verdichtungsmesssonde die richtige Verdichtung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Nachbesserung zu verlangen. Stichprobenweise können Aufgrabungen zur Kontrolle der Bauweise verlangt werden. Unterhöhlte Straßendecken müssen zur einwandfreien Hinterfüllung rückgeschnitten werden, um ein späteres Setzen der Oberfläche zu vermeiden. Das seitliche Unterstopfen unterhöhlter Straßendecken ist nicht zulässig. Die Straßen- und Wegedecken sind so bald als angängig wieder in verkehrssicheren Zustand zu bringen. Nach Abschluß und Abnahme der Bauarbeiten muß eine dem ursprünglichen Zustand gleichwertige Oberfläche vorliegen. Desweiteren sind die Vorschriften gemäß DIN 4124 sowie der VBG 37 einzuhalten. 2. Kabellegung: Die Kabellegung erfolgt durch die KWH Netz GmbH in Eigenleistung. Die Grabarbeiten sind auf das maximal mögliche Tagesziel der Kabelverlegung abzustimmen.