KUNDMACHUNG
Transcription
KUNDMACHUNG
Bezirkshauptmannschaft Imst Gewerbereferat Amtssigniert. SID2014071009914 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Mag.Dr. Norbert Ladner Telefon +43(0)5412/6996-5243 Fax +43(0)5412/6996-745385 [email protected] DVR:0014745 Falkner Gastronomiebetriebe GmbH & Co KG, Sölden – „Castello Falkner“; Betriebsanlagenänderungsverfahren Geschäftszahl Imst, 2.1-48/81 03.07.2014 KUNDMACHUNG Die Falkner Gastronomiebetriebe GmbH & Co KG hat bei der Bezirkshauptmannschaft Imst um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 22.07.1982, Zahl I-1580/8, vom 19.08.1988, Zahl I-1852/13, vom 31.10.1986, Zahl II-1433/2, vom 26.07.2001, Zahl 2.1-48/7, sowie vom 14.02.2005, Zahl 2.1-48/57, genehmigten Betriebsanlage auf der Gp. 2777/3, KG Sölden, in 6450 Sölden, Oberwindaustraße 19, angesucht. Beschreibung der Änderung Umbauarbeiten in Haus 1 bis Haus 4: Durch die großzügige Zimmerumgestaltung (Zimmerzusammenlegung) sind aus statischen Gründen Unterfangungen zu berücksichtigen. Die Zimmerzusammenlegung erfolgt in den drei bestehenden Geschoßen, Erdgeschoß 1. Obergeschoß und 2. Obergeschoß. Somit ergeben sich gegenüber den 42 bestehenden Wohneinheiten insgesamt 23 neue Wohneinheiten. In diesen Wohneinheiten werden Schlafzimmer mit Doppelbetten, Badezimmer und Ess- bzw. Kochbereiche eingeplant. Die Fluchtwegsituation, ebenso wie das Fluchtniveau der bestehenden Häuser wird durch die Umbauarbeiten nicht verändert. In der bestehenden Tiefgarage entfallen aufgrund der neuen Kellerabteile sieben Parkplätze. Auf dem bestehenden Grundstück werden sieben Parkplätze ohne Überdachung eingeplant. Stadtplatz 1, 6460 Imst, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-imst Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3T## -2Bitte beachten Sie die Beilagen Stellplatznachweis und Bettenaufstellung. Des Weiteren werden keine Arbeiten an der Außenhülle von Haus 1, Haus 2, Haus 3 und Haus 4 des Hotels Castello Falkner durchgeführt. Die bestehenden Geschossniveaus sowie die Dachkonstruktion werden ebenfalls nicht verändert. Das zugehörige Bad mit Freibecken und das Haupthaus bleiben ebenfalls in ihrer Art und Weise unverändert. Über dieses Ansuchen wird gemäß §§ 40 bis 44 AVG und §§ 74, 81, 333, 356 Gewerbeordnung 1994 die mündliche Verhandlung auf Dienstag, 15.07.2014 mit dem Zusammentritt der Amtsabordnung um ca. 10:00 Uhr, an Ort und Stelle, in der Betriebsanlage „Castello Falkner“, in 6450 Sölden, Oberwindaustraße 19, anberaumt. Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit. HINWEISE 1. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie oder ihr Vertreter die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit - nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. 2. Als sonst beteiligte Person beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 42 Abs 1 AVG die Parteistellung verlieren, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. In diesem Verfahren können nur Einwendungen berücksichtigt werden, die sich auf § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 oder 5 GewO 1994 stützen. Sie können selbst an der Verhandlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Dabei können sich die Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragenen Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. In der mündlichen Verhandlung können sie die Vollmacht auch mündlich erteilen. Schreitet für Sie eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis. Es steht Ihnen aber auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter an der Verhandlung teilzunehmen. 3. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Unterlagen liegen bis zum Tage der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Imst, Gewerbeabteilung, zur Einsicht auf. -3Ergeht an: 1. die Falkner Gastronomiebetriebe GmbH & Co KG, Oberwindaustraße 19, 6450 Sölden/RSb; 2. die Gemeinde Sölden - mit Plansatz/Zustellschein: a) mit dem Ersuchen, diese Kundmachung sogleich an der Amtstafel anzuschlagen und bis zum Verhandlungstage dort zu belassen; b) mit dem Ersuchen, etwaige von der Gewerbebehörde nicht verständigte Parteien und Beteiligte von der Verhandlung unter Aushändigung einer Kundmachung nachweislich zu verständigen sowie die Kundmachung in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen (§ 356 Abs 1 GewO 1994 iVm § 2 Zustellgesetz); c) als Nachbar mit dem Ersuchen um Teilnahme an der Verhandlung; 3. Herrn Ing. Alexander Gigele, im Hause - mit der Bitte um Teilnahme als gewerbetechnischer Amtssachverständiger/E-Mail; 4. das Arbeitsinspektorat für den 14. Aufsichtsbezirk, Arzlerstraße 43a, 6020 Innsbruck - mit Plansatz und der Bitte um Entsendung eines Vertreters/RSb; 5. die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung, Sterzinger Straße 2, Stöcklgebäude, 6020 Innsbruck - mit der Bitte um Entsendung eines brandschutztechnischen Sachverständigen/E-Mail; 6. die Nachbarn/RSb: • Josef Falkner, Oberwindaustraße 11, 6450 Sölden • Mag. Helene Cäcilia Steger-Holzknecht, Rechenaustraße 21, 6450 Sölden • Erwin Reinstadler, Wohlfahrtstraße 4, 6450 Sölden • Liliane Schöpf, Dorfstraße 174, 6450 Sölden • Martin Kuprian, Wohlfahrtstraße 12, 6450 Sölden • Maria Schmissl, geb. Gstrein, Dorfstraße 172, 6450 Sölden • Franz Falkner, Oberwindaustraße 15, 6450 Sölden • Lukas Riml, Oberwindaustraße 9, 6450 Sölden • Christine Falkner, Oberwindaustraße 15, 6450 Sölden • Helena Maier, Oberwindaustraße 21, 6450 Sölden • Gustav Fiegl, Oberwindaustraße 43, 6450 Sölden • Anna Viertler, Oberwindaustraße 23, 6450 Sölden • Anton-Josef Falkner, Oberwindaustraße 25, 6450 Sölden • Harald Kindl, Oberwindaustraße 27, 6450 Sölden • Anna Maria Kindl, Oberwindaustraße 27, 6450 Sölden • Veronika Falkner, Karl-Heilig-Straße 8 Top 4, 6112 Wattens • Urban Gstein, Oberwindaustraße 4, 6450 Sölden • Christoph Falkner, Oberwindaustraße 47, 6450 Sölden • Martha Gstrein, Windaustraße 32, 6450 Sölden • Alois Gstrein, Oberwindaustraße 28, 6450 Sölden 7. die Amtstafel im Hause; 8. Verlautbarung im Internet. Für den Bezirkshauptmann: Dr. Ladner