Allgemeine Information zu RoHS - TQ
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Allgemeine Information zu RoHS - TQ
Allgemeine Information zu RoHS RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und ElektroStoffV Im Rahmen der Umweltverantwortung nimmt TQ die Einhaltung der umweltrelevanten Gesetzgebung, so auch der RoHS-Richtlinie bzw. ElektroStoffV, sehr ernst. Details zu RoHS haben wir in nachfolgender Information zusammengestellt. Allgemeines zur RoHS-Richtlinie Die EU-Richtlinie 2011/65/EU „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS) dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen dieser Substanzen in Elektrogeräten sowie elektronischen Bauelementen, um diese letztlich im Elektroschrott (und somit als Umweltbelastung) zu begrenzen. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) löste im Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS I) ab. Als EUVerordnung besitzt sie keine unmittelbare Gültigkeit in den Mitgliedsstaaten, sondern muss in nationales Recht umgesetzt werden. Fand RoHS I seine Umsetzung in Deutschland noch im ElektroG, so regelt heute die ElektroStoffVerordnung (ElektroStoffV), die am 09.05.2013 in Kraft getreten ist, die Vorgaben von RoHS II. So sind in Europa also alle Hersteller und Importeure über die Landesgesetzgebung an die Vorgaben von RoHS II gebunden – somit auch alle europäischen Lieferanten von TQ. Zur Sicherstellung der RoHS-Konformität verpflichtet TQ darüber hinaus alle Lieferanten zusätzlich über die TQ-Einkaufsbedingungen und/oder vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß RoHS. Zusätzliche Stoffbeschränkungen Im März 2015 wurden mit der Richtlinie (EU) 2015/863 zusätzlich folgende Stoffbeschränkungen definiert, die bis Ende 2016 in nationales Recht umgesetzt sein müssen und voraussichtlich Mitte 2019 Gültigkeit erlangen: Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) ............... 0,1 % Benzylbutylphthalat (BBP) .............................. 0,1 % Dibutylphthalat (DBP) ...................................... 0,1 % Diisobutylphthalat (DIBP) ............................... 0,1 % Ausnahmen Die ElektroStoffV definiert in §1 Anwendungsbereich einige Ausnahmen, wie z. B. Geräte zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland oder zum Einsatz im Weltraum, ortsfeste industrielle Großgeräte und Großanlagen. Zudem gibt es weitere Ausnahmen, und zwar bestimmte Verwendungen, die für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum den oben genannten Beschränkungen nicht unterliegen. Diese werden in Anhang III und IV der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU definiert, z. B. Quecksilber in bestimmten Leuchtstofflampen. Die meisten Elektro- und Elektronikgeräte sind jedoch bereits - oder werden in Kürze - von den Vorgaben erfasst (so z. B. auch medizinische Geräte, die bis Juli 2014 ausgenommen waren). Bezüglich der innerbetrieblichen Prozesse (z. B. Fertigungskontrolle) orientiert sich TQ an der harmonisierten Norm EN50581. Betroffene Substanzen und Grenzwerte Die RoHS-Richtlinie nennt für folgende Substanzen Grenzwerte: Blei (Pb) ................................................................. 0,1 % Quecksilber (Hg) ................................................ 0,1 % Cadmium (Cd) .................................................... 0,01 % Sechswertiges Chrom (Cr+6) ........................ 0,1 % Polybromierte Biphenyle (PBB) .................... 0,1 % Polybromierte Diphenylether (PBDE) ........ 0,1 % Die Prozentangaben stellen die maximal zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen (nicht im Produkt!) in Gewichtsprozent dar. Impressum: TQ-Systems GmbH l Gut Delling l Mühlstraße 2 l 82229 Seefeld l Tel. 08153 9308-0 l Fax 08153 4223 l [email protected] l www.tq-group.com