Saisonheft 2015/2016
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Saisonheft 2015/2016
BAYERISCHER BASKETBALLVERBAND BEZIRK OBERFRANKEN SAISON 2015/16 ORDNUNGEN SPIELPLÄNE BBV - Bezirk Oberfranken Inhalt DBB-Spielordnung (DBB-SO)..............................................4 DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)........................... 10 DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)....................................... 12 BBV - Spielordnung (BBV-SO).......................................... 16 Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe .20 Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe... 28 Spielhallen ............................................................................. 30 Bezirksoberliga Herren (BOH)......................................... 33 Bezirksoberliga Damen (BOD)........................................ 33 Bezirksliga Herren (BLH).................................................... 34 Bezirksliga Damen (BLD)................................................... 34 Bezirksklasse Herren A (BKHA)........................................ 35 Bezirksklasse Herren B (BKHB)........................................ 35 Kreisliga Herren A (KLHA)................................................. 36 Kreisliga Herren B (KLHB).................................................. 36 Senioren Ü40 (S40M).......................................................... 37 Senioren Ü45 (S45M).......................................................... 37 Bezirkspokal Herren (BPH)................................................ 37 Kreispokal Herren (KPH).................................................... 37 Bezirkspokal Damen (BPD)............................................... 37 Bezirksoberliga U20 männlich (U20M1)...................... 37 Bezirksoberliga U18 männlich (U18M1)...................... 37 Bezirksliga U18 männlich (U18M2)............................... 38 Bezirksklasse U18 männlich (U18M3).......................... 38 Bezirksoberliga U17 weiblich (U17W1)........................ 38 Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1)...................... 39 Bezirksliga U16 männlich A (U16M2A)........................ 39 Bezirksliga U16 männlich B (U16M2B)......................... 40 Bezirksoberliga U15 weiblich (U15W1)........................ 40 Bezirksoberliga U14 (U14M1).......................................... 40 Bezirksliga U14 (U14M2)................................................... 41 Bezirksklasse U14 (U14M3).............................................. 41 Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1)........................ 42 Hinweise zum Jugendspielbetrieb................................ 43 Schiedsrichterkostenabrechnung ............................... 45 2 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Saison 2015/2016 3 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) DBB-Spielordnung (DBB-SO) - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf ), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau), 2009 (Werder/Havel), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2014 (Dresden) und 2015 (Köln) beschlossen. I. Allgemeines §1 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Es gelten die vom DBB herausgegebenen „Offiziellen Basketball-Regeln“. Der DBB kann Abweichungen zulassen. Außerdem gelten die „FIBA-Bestimmungen für die Spielberechtigung von Basketballspielern“ sowie die „FIBA-Bestimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von Spielern“. Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbestimmungen geahndet. §2 Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbände sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein. Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschreibung ergänzen. Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spielleitung einzusetzen. Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen abhängig machen. §3 An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und Spielgemeinschaften teilnehmen. Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum 31.01. zulässig. Sie richtet sich nach den Vorschriften des zuständigen Landesverbandes, der die Vorschrift des Satzes 1 einschränken kann. Die Spielgemeinschaft wird wie ein Verein behandelt. Veranstalter können Auswahlmannschaften als Teilnehmer an ihren Wettbewerben zulassen. §4 Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte Verein Ausrichter. §5 Teilnehmer eines Spieles sind alle Personen, die mit der unmittelbaren Durchführung eines Basketballspiels befasst sind. Das sind insbesondere: Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, 4 Kommissar und Kampfrichter, Hallensprecher und Scouter. Ein Spieler, der in einem Wettbewerb eingesetzt wird, muss teilnahmeberechtigt, einsatzberechtigt und spielberechtigt sein. Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als eingesetzt. II. Spielorganisation §6 Pflichtspiele sind alle Spiele eines ausgeschriebenen Wettbewerbs. Pflichtspiele sind in Hallen auszutragen. Der Veranstalter regelt die Zulassung. Umfang und Art der technischen Ausrüstung bestimmt der Veranstalter. Die Zulassung von Spielbällen und technischer Ausrüstung regelt der DBB. §7 Pflichtspiele sind grundsätzlich in Spielklassen auszutragen. Jede Spielklasse kann in Spielgruppen mit festzulegender Wertigkeit unterteilt werden. Die höchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga ist die Regionalliga. Weitere Spielklassen kann der Veranstalter einrichten. §8 Die Landesverbände bilden vier Regionalliga-Bereiche: a) Regionalliga Nord: Berliner Basketball Verband e.V. Brandenburgischer Basketball-Verband e.V. Bremer Basketball Verband e.V. Hamburger Basketball Verband e.V. Basketball-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Niedersächsischer Basketball Verband e.V. Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.V. Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V. b) Regionalliga West: Westdeutscher Basketball-Verband e.V. c) Regionalliga Südwest: Basketball-Verband Baden-Württemberg e.V. Hessischer Basketball-Verband e.V. Basketball-Verband Rheinland-Pfalz e.V. Basketball-Verband Saar e.V. d) Regionalliga Südost: Bayerischer Basketball-Verband e.V. Basketball-Verband Sachsen e.V. Thüringer Basketball-Verband e.V. Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Landesverbände oder deren Zusammenschlüsse. Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen Der Sportkommission regelt die Rahmenausschreibungen und die Standards für die Regionalligen. §9 In jeder Spielklasse kann ein Verein nur mit einer Mannschaft teilnehmen. Der Veranstalter kann abweichende Regelungen treffen. Die Anzahl der Auf- und Absteiger ist von dem Veranstalter bzw. den Veranstaltern der einzelnen Spielklassen oder -gruppen festzulegen. Das Überspringen einer Spielklasse oder -gruppe ist unzulässig. Ein Verein, der bisher noch nicht an einem ausgeschriebenen Wettbewerb teilgenommen hat, kann nur für die Dauer eines Wettbewerbs in der untersten Spielklasse außer Konkurrenz teilnehmen. § 10 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an Wettbewerben teil, so muss er die Mannschaften fortlaufend mit Ordnungszahlen versehen. Die Mannschaft in der höchsten Spielklasse erhält dabei die niedrigste Ordnungszahl. § 11 Wettbewerbe beginnen am 1.7. und enden am 30.6. Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchgeführt. Diese muss spätestens am 30.4. veröffentlicht sein. Die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder die Anpassung an veränderte Umstände ist zulässig. Sie ist unverzüglich vorzunehmen und bekannt zu geben. Regelungen über Auf- und Abstieg dürfen nur bis zwei Wochen vor Beginn des Spielbetriebs geändert werden. § 12 Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe beginnt mit deren erstem Spiel. Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen Fällen kann die Frist verkürzt werden. Mit Ablauf des 31.5. wird aus einer bestehenden Anwartschaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände können für ihren Spielbetrieb oder Teile ihres Spielbetriebs einen früheren Termin festlegen. Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Abschlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig. § 16 Ein Verein kann für eine Mannschaft auf die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht verzichten. Der Verzicht ist dem Veranstalter schriftlich zu erklären. Die Mannschaft ist damit Letztplatzierter des Wettbewerbes. Verliert eine Mannschaft die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht, so ist sie Letztplatzierter des Wettbewerbes. Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft auf den Aufstieg oder kann sie ihn nicht wahrnehmen, so behält sie die Anwartschaft auf das bisherige Teilnahmerecht. § 17 Ein Verein kann seine Teilnahmerechte an einen anderen Verein seines Landesverbands übertragen. Die Teilnahmerechte können auch getrennt nach weiblichem oder männlichem Bereich übertragen werden. Eine Übertragung von einzelnen Teilnahmerechten ist nicht zulässig. Die Landesverbände können zusätzliche Regelungen treffen. Eine Übertragung ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum 31.1. zulässig. § 18 Bei nicht rechtzeitiger Beendigung des Spielbetriebs ist der Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig. III. Teilnahmeberechtigung § 19 § 13 Die Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die in der Ausschreibung geforderten Angaben zu machen. Der Veranstalter hat eine Liste mit den geforderten Angaben zusammen mit dem Spielplan zu veröffentlichen. § 14 Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen. Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser entscheidet endgültig. § 15 Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzierung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe. DBB-Spielordnung (DBB-SO) Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzunehmen. § 20 Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachgewiesen und ist beitragspflichtig. Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorliegen. Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des gestellten Antrages beim DBB. Bei Veränderung der persönlichen Daten ist ein Antrag auf Erneuerung des Teilnehmerausweises zu stellen. Der DBB kann einen Antrag ablehnen oder eine Teilnahmeberechtigung widerrufen bzw. zurücknehmen. Die Entscheidung kann durch eine vom Präsidium beauftragte Saison 2015/2016 5 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen Person erfolgen. Binnen einer Woche nach Zugang der Entscheidung ist der Rechtsbehelf der Beschwerde beim DBBRechtsausschuss gegeben. Dieser entscheidet endgültig. Für den Basketballverband Baden-Württemberg gilt für die Dauer des Pilotprojekts der § 20, Abs. in folgender Fassung: Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie ist beitragspflichtig. Der BBW ist berechtigt, für die Dauer des Projekts den § 34, Abs. ‚ und ƒ durch eine abweichende Regelung in der Ausschreibung zu ersetzen. § 21 Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn a) die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Landesverband endet; b) der DBB auf Antrag die Freigabe für einen anderen Basketball-Spielbetrieb erteilt, c) der Verein die Teilnahmeberechtigung an den DBB zurückgibt, d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt, e) wenn der Verein schriftlich den Verlust des Teilnehmerausweises erklärt und keine Erneuerung beantragt wird. § 22 Ein Antrag auf Änderung der Teilnahmeberechtigung ist notwendig bei a) Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein; b) Bildung von Spielgemeinschaften; c) Änderung des Vereinsnamens. § 23 Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt. Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt sie als erteilt. § 24 Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom 1.7. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB. Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen Verein nur erhalten, wenn er a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist oder b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein besitzt. Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine Freigabe nicht erforderlich. 6 DBB-Spielordnung (DBB-SO) IV. Einsatzberechtigung § 25 Die Einsatzberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mannschaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird vom Verein festgelegt. Die Einsatzberechtigung wird vom Verein im Spielbetriebsportal des DBB durch Eintragung in die Spielerliste der entsprechenden Mannschaft festgelegt. Veranstalter von Pokal- oder anderen Sonderwettbewerben können die Einsatzberechtigung für diese Wettbewerbe regeln. § 26 Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zulässig. Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in derselben Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppen teilnehmen. Der Aushilfseinsatz ist bis zu fünfmal zulässig. § 27 Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum 31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig. § 28 Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich für a) einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist; b) einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler – für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl; – für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl; c) für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde. § 29 Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werden. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr zulässig. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Sperre von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen § 30 Jugendliche können unter Beachtung der Jugendspielordnung die Einsatzberechtigung für maximal zwei Seniorenmannschaften erhalten. Hierzu zählen auch Einsatzberechtigungen für Bundesligamannschaften. In Seniorenmannschaften sind Aushilfseinsätze für Jugendliche in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zahlenmäßig nicht begrenzt. Aushilfseinsätze sind nicht möglich für Jugendliche, die bereits zwei Einsatz berechtigungen in Seniorenmannschaften haben. Ein Jugendlicher mit einer Sonderteilnahmeberechtigung für einen Zweitverein kann in diesem die Einsatzberechtigung nur für eine Mannschaft erlangen. Eine Änderung dieser Einsatzberechtigung und Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken. V. Spielberechtigung § 31 Die Spielberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, in einem bestimmten Spiel zum Einsatz zu kommen. Sie ist durch seine persönlichen Voraussetzungen bestimmt. § 31 a In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der nicht gemäß § 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird. Absatz findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen. § 32 Die Spielberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugendspielordnung. VI. Spielbetrieb § 33 Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelgerechte Durchführung des Spiels verantwortlich. Er ist weiter verantwortlich für rechtzeitige Bereitstellung angemessener Umkleideräume, Sicherheit der Teilnehmer und Erste Hilfe. Ein Spielbericht in elektronischer Form darf verwendet werden, sofern dieser vom DBB zugelassen ist und der Veran- DBB-Spielordnung (DBB-SO) stalter dies vorsieht. treffen. Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der Spielleitung am ersten Werktag nach dem Austragungstag zuzusenden. Die Spielleitung hat einen nicht zugegangenen Spielbericht unter Setzung einer Ausschlussfrist und Festlegung der Versandform beim Ausrichter anzufordern. In diesem Fall ist der Ausrichter verpflichtet, sich über den Zugang des Spielberichts zu vergewissern. Der Veranstalter kann eine andere Regelung treffen. § 34 Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spielbericht durch Unterschrift bestätigen. Bis dahin nicht eingetragene Spieler sind nicht spielberechtigt. Auf dem Spielbericht eingetragene Spieler müssen ihren Teilnehmerausweis unaufgefordert dem 1. Schiedsrichter vorlegen. Der 1. Schiedsrichter muss die Teilnehmerausweise und die Identität der Spieler prüfen. Fehlen bzw. Beanstandung von Teilnehmerausweisen sowie die nicht festgestellte Identität von Spielern sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu protokollieren. Die Identität von Spielern kann bis zum Abzeichnen des Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen werden. Die Protokollierung erfolgt durch den 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des Spielberichtes. Ein Spieler, dessen Identität von den Schiedsrichtern nicht festgestellt werden konnte, wird behandelt wie ein Spieler ohne Teilnahmeberechtigung. Über die Möglichkeit der Durchführung des Spiels entscheidet der 1. Schiedsrichter. Eine negative Entscheidung ist auf dem Spielbericht zu begründen. § 36 Ist kein Kommissar eingesetzt, darf sich zur Überwachung des Kampfgerichts ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins am Anschreibetisch aufhalten. VII. Spielwertung § 37 Auf Antrag eines Spielpartners bei der Spielleitung ist gegen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Minuten verursacht und dies zu vertreten hat. Der Antrag ist nur zulässig, wenn er vor Spielbeginn beim 1. Schiedsrichter angemeldet wird. Der 1. Schiedsrichter hat dies zusammen mit der Begründung auf dem Spielbericht zu protokollieren. In diesen Fällen ist das Spiel durchzuführen, es sei denn, der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von Mannschaften, Schiedsrichtern und Kampfgericht abzuwarten. Wird nach Ablauf dieser Frist das Spiel durchgeführt, ist der Antrag hinfällig. Der Antrag ist gebührenfrei. Für Fristen und Kosten gelten die Vorschriften des Protestverfahrens der Rechtsordnung entsprechend. Saison 2015/2016 7 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen § 38 Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn a) das Spiel ausgefallen ist, weil die Mannschaft nicht angetreten ist und dies zu vertreten hat, b) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Spielfeld nicht zur Verfügung gestellt und dies zu vertreten hat, c) das Spiel ausgefallen ist, weil eine Verlegung nicht wie vorgeschrieben durchgeführt wurde, d) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Kampfgericht oder die regelgerechte Spielausrüstung nicht zur Verfügung hat, e) das Spiel ausgefallen ist, weil sie die vorgeschriebene Spielkleidung nicht zur Verfügung hat, f ) sie sich weigert, unter Leitung angesetzter oder zu akzeptierender Schiedsrichter zu spielen, g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat, h) in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler eingesetzt wurde, i) sie für einen Spielabbruch verantwortlich ist, j) sie oder ihr Verein gesperrt ist, k) sie ihrer Wartepflicht von 30 Minuten nicht nachgekommen ist, l) der Ausrichter schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen den Spielbericht für ein Spiel seiner Mannschaft an die Spielleitung gesandt hat. Bei Spielausfall muss die Spielleitung über die Kosten des ausgefallenen Spiels entscheiden. Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die Spielleitung über die Wertung und Kosten. Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt werden. § 39 Trifft die Spielleitung in den Fällen der §§ 37 und 38 SO nicht innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen. § 39 a Zählfehler können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrichters von diesem abschließend korrigiert werden. § 40 Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungspunkten gewertet. Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet: der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte. Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust ent- 8 DBB-Spielordnung (DBB-SO) schieden, wird ihnen jeweils ein Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet. Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet1. Abweichend hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation. § 41 Fehlende Spielbereitschaft und Nichtantreten sind nur dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist. Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig, wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltermin der Spielleitung unter Darlegung der gesamten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. Beweismittel können nachgereicht werden. VIII. Platzierung § 42 Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spielen besser platziert. Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; b) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; c) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft. § 43 leer § 44 leer § 45 Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. IX. Spielverlegung § 46 Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veranstalters vorzunehmen. Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen § 47 Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag, kann der Ausrichter das Spiel ohne Antrag in eine andere Halle verlegen. Eine Spielverlegung kann nicht mit Teilnahme an einer Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder ähnlichem begründet werden. § 48 Wird ein Spieler oder Trainer zu Maßnahmen des DBB abgestellt, so besteht bis zwölf Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung für die Stammmannschaft. X. Protestverfahren § 49 Verstöße gegen die Spielregeln, die Spielordnung, die Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen können in Bezug auf ein bestimmtes Spiel in einem Protestverfahren geltend gemacht werden. Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist – wenn keine Spieljury eingesetzt ist – bei der Spielleitung zu stellen. Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapitän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter. § 50 Ein Protest aus dem Spielverlauf ist in der ersten Auszeit nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden. Wird in einer Spielperiode nach Entstehen des Protestgrundes keine Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der jeweiligen Spielperiode anzumelden. Andere Proteste sind unverzüglich nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden Der Protestgrund ist anzugeben. Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen, bevor der Spielbericht durch den 1. Schiedsrichter abgezeichnet wird. Nach Abzeichnen des Spielberichtes durch den 1. Schiedsrichter ist ein Protest nicht mehr zulässig. § 51 Der 1. Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden angemeldeten Protest auf dem Spielbericht zu protokollieren. Name der Mannschaft, Protestgrund und Zeitpunkt der Anmeldung sind anzugeben. Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen. § 52 Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat. Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter können DBB-Spielordnung (DBB-SO) nicht korrigiert werden. Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die Spielleitung eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht gewerteten Spiels zu treffen. XI. Sportdisziplin § 53 Wird ein Spieler wegen offensichtlich unsportlichen Verhaltens disqualifiziert, ist er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr spielberechtigt. Dies gilt auch, wenn die Disqualifikation in einem Pflichtspiel der Bundesligen ausgesprochen wurde. Der Schiedsrichter muss die Gründe für diese Disqualifikation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden mitteilen. Die Spielleitung hat unverzüglich über die Dauer der Sperre zu entscheiden. Ist die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler vorläufig wieder spielberechtigt. § 54 Erfolgt die Disqualifikation in einem Pflichtspiel, so richtet sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Mannschaft, in deren Spiel die Disqualifikation ausgesprochen wurde. Bei anderen Spielen richtet sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Stammmannschaft, für die der Spieler einsatzberechtigt ist. Die Entscheidung ist von der Spielleitung dem Spieler, dem Verein und dem DBB mitzuteilen. Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird, nicht spielberechtigt. § 55 Verhält sich ein Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1 SO) nach dem Spielende zum Verlassen der Spielstätte und dem dazu gehörigen Parkplatz in einer Weise, die einen Schiedsrichter zu einem Einschreiten verpflichtet hätte, so ist er mit Spielsperre und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Das gleiche gilt für ein Verhalten vom Zeitpunkt der Öffnung der Spielstätte bis zum Spielbeginn. Der Vorfall ist durch einen Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1 SO) der Spielleitung binnen 48 Stunden zu melden. Der örtliche Raum eines Vergehens ist begrenzt auf die Spielstätte insgesamt einschließlich eines zur Spielstätte gehörenden Parkplatzes und des unmittelbaren Weges zu diesem. Sobald ein Teilnehmer am Spiel die vorstehenden Räumlichkeiten verlassen hat, unterliegt ein zu ahndendes Verhalten i.S.d. Absatz 1 den zuständigen staatlichen Stellen. § 56 Verstoßen andere Teilnehmer am Spiel gegen die Sportdisziplin, gelten diese Vorschriften entsprechend. An Stelle einer Sperre kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Saison 2015/2016 9 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) § 57 müssen die Mannschaften einen anwesenden vereinsneutralen Schiedsrichter als 2. Schiedsrichter akzeptieren. Kann kein zweiter Schiedsrichter gefunden werden, ist das Spiel von einem zu leiten. Ein verspätet antretender Schiedsrichter darf nur vor Beginn des dritten Viertels und nur sofern zuvor kein anderer Schiedsrichter ersatzweise tätig wurde, seine Tätigkeit aufnehmen. Ist 15 Minuten nach angesetztem Spielbeginn keiner der Schiedsrichter erschienen, so müssen die Mannschaften anwesende vereinsneutrale Schiedsrichter akzeptieren. Sind keine vereinsneutralen Schiedsrichter anwesend, können sich die Mannschaften auf vereinseigene Schiedsrichter einigen. Diese Einigung ist vor dem Spiel von beiden Kapitänen auf dem Spielbericht zu bestätigen. Das Ausbleiben jedes angesetzten Schiedsrichters ist auf dem Spielbericht zu vermerken. Ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb darf an keinem Pflichtspiel teilnehmen. § 60 Wird ein Teilnehmer am Spielbetrieb – insbesondere Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, medizinisches Personal – durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt oder ist er durch ein Zivilgericht zu einem Unterlassen von Handlungen und / oder zu Schadensersatzleistungen verurteilt worden, die auf einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutze der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, können das Präsidium des DBB oder des zuständigen Landesverbandes zeitliche oder dauernde Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug als Strafen gemäß § 23 DBB-RO verhängen. Gegen diese Entscheidung ist binnen 14 Tagen nach Zustellung die Beschwerde möglich. Die Beschwerde ist beim DBBRechtsausschuss einzulegen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Der DBB-Rechtsausschuss entscheidet endgültig. XII. Schiedsrichter-Einsatz § 58 Für Pflichtspiele werden die Schiedsrichter vom Veranstalter eingesetzt. Ein Pflichtspiel kann nur gewertet werden, wenn es von mindestens einem Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichterlizenz geleitet worden ist. § 59 Kann das Spiel wegen fehlender Schiedsrichter nicht begonnen werden, müssen Mannschaften und Kampfgericht bis zu 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn auf Schiedsrichter warten. XIII. Sonderspielbetrieb § 61 Die Ahndung von Verstößen bei Freundschaftsspielen kann bei dem für den Austragungsort zuständigen LV-Sportwart beantragt werden. Dieser entscheidet als Vorinstanz. Ist nur ein Schiedsrichter zum Spielbeginn angetreten, so - Ende der Spielordnung - DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) - Beschlossen vom JUGENDHAUPTAUSSCHUSS am 06.07.2002 – Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss 2003, Jugendtag 2004 (Göttingen), a.o. Jugendtag 2006 (Rotenburg), a.o. Jugendtag 2007, Jugendtag 2008, 2009, 2010, 2012, 2013 (Hagen) und 2014 (Heidelberg) beschlossen. § 1Allgemeines wendigen Maßnahmen anordnen. 1. Die JSO regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Ausschreibung ergänzt. 2. Die DBB-SO ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzuwenden, wenn die JSO keine Regelung trifft. 3. Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können Veranstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergänzende Vorschriften treffen. 4. Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten ferner die vom DBB-Jugendausschuss (DBB-JA) beschlossenen MINI-Spielregeln. 5. Der DBB, die LV und ihre regionalen Zusammenschlüsse können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Regelungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wettbewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spielen, und die für die Einhaltung dieser Regelungen not- 10 § 2Altersklasseneinteilung 1. Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilungen: −− U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre −− U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre −− U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre −− U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre −− U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre −− U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre −− U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre −− U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre −− U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre −− U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre −− U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre −− U 9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre −− U 8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre 2. Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres. Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) § 3Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen sen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt. 1. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche anzusehen. 2. Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten. 3. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landesverband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30.11. des Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Landesverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände können hierfür eine Gebühr festlegen. 4. Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Altersoder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich wäre. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesverbände können weitergehende Einschränkungen festlegen. 5. Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. 6. Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt. § 4Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen 1. Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung nachgewiesen. 2. Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 3. Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 4. Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 5. Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 8. Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung gem. Absatz 1 und 2 sind folgende Unterlagen vorzulegen: −− Sportärztliches Attest – nicht älter als einen Monat - mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen, −− Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die Höhe dieses Betrags wird vom Landesverband festgelegt. 9. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahres nicht zulässig. 10.Die Landesverbände können für ihren Bereich die Zahl der Aushilfseinsätze abweichend von § 26 DBB-Spielordnung regeln. 11.Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen pro Spieljahr erlangen. § 5Sonderregelungen 1. Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderregelungen für die Wettbewerbe auf LV-Ebene treffen. 2. Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/ Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teilnahmeberechtigung für einen Jugendlichen erteilen. 3. Der Vizepräsident für Jugend/Schulsport kann für DBBKaderathleten (ab D/C-Kader) Sonderregelungen für alle Wettbewerbe treffen, insb. Einsatzmöglichkeiten einschränken. § 6Spielzeit/Spielerzahl 1. Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln abweichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweiligen Ausschreibungen festzulegen. 2. An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spiele mit voller Spielzeit bestreiten. 3. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspielzeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht überschreiten. § 7Deutsche Meisterschaften 6. Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich der Altersklasse U13 spielberechtigt. 1. Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meisterschaften in den Altersklassen weiblich: männlich: - U17 - U19 - U15 - U16 - U14 durchgeführt. 7. Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklas- 2. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss Saison 2015/2016 11 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den Amtlichen Mitteilungen des DBB bis zum 30.04. eines jeden Jahres veröffentlicht wird. 3. In den Altersklassen U19 männlich (NBBL) und U16 männlich (JBBL) sowie U17 weiblich (WNBL) können die Meisterschaften in Form eines bundesweiten Ligenspielbetriebs mit mehreren Spielgruppen durchgeführt werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Ausschreibung, in der auch abweichende Regelungen zur DBB-SO und dieser Spielordnung getroffen werden können. § 8Jugendpokal-Wettbewerbe Der Jugendausschuss des DBB kann Pokalwettbewerbe in den verschiedenen Altersklassen veranstalten. Näheres wird durch den Jugendausschuss in Form einer Ausschreibung geregelt. § 9Auswahlmannschaften 1. Der DBB, die Landesverbände und deren Gliederungen sind berechtigt, Mannschaften für Auswahlspiele zu bilden. 2. Die Landesverbände und die Vereine sind verpflichtet, Spieler auf Anforderung freizustellen. Die Anforderung von Spielern ist dem betroffenen Landesverband und Verein mitzuteilen. 3. Angeforderte Spieler können während der Zeit der geplanten und durchgeführten Maßnahmen für Veranstaltungen ihrer Vereine gesperrt werden. 4. Über Strafen und Sperren gegen Spieler und Vereine entscheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport für den Bereich des DBB und in den Bereichen der LV die dort dafür zuständigen Gremien, als Vorinstanz im Sinne der Rechtsordnung. DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) 5. Wird ein Spieler/Trainer zu Maßnahmen des DBB/der Landesverbände abgestellt, so besteht bis 12 Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung. Die LV können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken. § 10 Wettbewerbe auf Bundesebene 1. Alljährlich wird vom Jugendausschuss das Bundesjugendlager /-treffen für die Jugendauswahlmannschaften der LV (männlich und weiblich) ausgeschrieben. 2. Für alle Landesverbände besteht Teilnahmeverpflichtung. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den amtlichen Mitteilungen des DBB veröffentlicht wird. Der Austragungsort wird vom Jugendausschuss festgelegt. Der Jugendausschuss und das Jugendsekretariat sind für die Durchführung verantwortlich. § 11 Ausländer in Auswahlmannschaften Jeder Landesverband kann je Mannschaft nicht mehr als drei ausländische Spieler einsetzen. § 12 Strafen Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, die Jugendspielordnung, die Ausschreibung(en) oder die Sportdisziplin ist nach DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) und dem jeweiligen Strafenkatalog zu verfahren. § 13 Änderung und Gültigkeit Die Jugendspielordnung kann durch Beschluss des Jugendtages oder des Jugendhauptausschusses mit einfacher Mehrheit geändert werden. DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) - Beschlossen vom BUNDESTAG 1978 (Deidesheim). Änderungen wurden 1980 (Wuppertal), 1982 (Erlangen), 1984 (Berlin), 1988 (Damp 2000), 1991 (Burghausen), 1992 (Dortmund), 1993 (Stolberg-Harz), 1994 (Herdecke), 1995 (Osnabrück), 1996 (Berlin) und 1997 (Bremen) und 1999 (Bad Kreuznach), 2000 (Trier), 2001 (Rotenburg/ Fulda), 2002 (Travemünde), 2003 (Berlin), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg) und 2009 (Werder/Havel), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2013 (Bremerhaven) und 2015 (Köln) beschlossen.. I. ALLGEMEINES II. ZUSTÄNDIGKEITEN § 1Für die Rechtsprechung innerhalb des DBB ist ausschließlich die Rechtsordnung maßgebend. Sie regelt alle Rechtsstreitigkeiten, die im DBB, in seinen Mitgliedsverbänden und in deren Regionalzusammenschlüssen auftreten. Ihr unterliegen insbesondere alle Verstöße gegen die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen sowie die Offiziellen Spielregeln. Die Rechtsordnung ist ferner anwendbar beii verbands- oder bundesschädigendem Verhalten. § 3 § 2Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen, bevor der Rechtsweg der RO ausgeschöpft ist. 12 1. Zuständig für Entscheidungen, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben, oder für einzelne Anordnungen, die mit dem Spielbetrieb in Zusammenhang stehen, sind: 1. als Vorinstanz: die Spielleitung oder die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Gremien oder Einzelpersonen, 2. als erste Rechtsinstanz: a) für LV-Gliederungen deren Rechtsausschuss, b) für den übrigen LV-Bereich dessen Rechtsausschuss c) für den Bereich der Regionalzusammenschlüsse deren Rechtsausschuss, Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen d) auf Bundesebene der Rechtsausschuss (RA), e) für Streitigkeiten, die sich über die Grenzen eines LV hinaus erstrecken und nicht unter c) fallen, der vom RA auf Antrag beauftragte LV-RA eines nicht beteiligten LV, f ) auf Antrag eines LV oder eines Regionalzusammenschlusses, falls deren RA wegen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen nicht entscheidungsfähig ist, ein vom RA beauftragter LV-RA eines nicht beteiligten LV. Sofern der RA zu a) fehlt, tritt an seine Stelle der RA zu b); 3. als zweite Rechtsinstanz: a) für Entscheidungen zu 2.a) der LV-RA, b) für Entscheidungen zu 2.b) und c) sowie e) und f ) der RA. 4. Für Streitigkeiten aus dem Lizenzstatut gilt § 13 des Lizenzstatuts. 2. Bei Pflichtspielen, bei denen zur Fortsetzung des Wettbewerbs eine abschließende Entscheidung umgehend notwendig ist, kann durch den Veranstalter eine Spieljury mit endgültiger Entscheidungsbefugnis eingesetzt werden. § 4 1. Die Vereinbarkeit von Bestimmungen mit höherrangigen Vorschriften kann in einem gesonderten Verfahren überprüft werden. Zuständig in diesem Normenkontrollverfahren sind: 1. bei Normen eines LV oder seiner Gliederungen: a) in erster Instanz der LV-RA, b)in zweiter Instanz der DBB-RA; 2. bei Normen eines Regionalzusammenschlusses: a) in erster Instanz dessen Rechtsausschuss, b) in zweiter Instanz der DBB-RA; 3. bei Bundesnormen: der DBB-RA. 2. Organstreitigkeiten werden auf Landesebene vom LV-RA, auf Bundesebene vom DBB-RA jeweils endgültig entschieden. 3. Bei verbandsschädigendem Verhalten entscheidet auf Landesebene der zuständige LV-RA und auf höherer Ebene der DBB-RA jeweils endgültig. III. VERFAHRENSBETEILIGTE § 5Beteiligte am Verfahren einer Instanz sind: 1. Wer einen verfahrenseinleitenden Antrag stellt oder ein Rechtsmittel einlegt, 2. die für die Normsetzung, Entscheidung oder Einzelanordnung verantwortliche Vereinigung, 3. Dritte, wenn deren berechtigtes Interesse durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird. DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) § 6 1. Soweit die Vorinstanz nicht von sich aus tätig wird, können verfahrenseinleitende Anträge nur von den unmittelbar Betroffenen gestellt werden. Rechtsmittel können von allen Beteiligten, falls sie beschwert sind, eingelegt werden. 2. Das Präsidium des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der LV und deren Gliederungen können bei der zuständigen Instanz ein Verfahren einleiten sowie Rechtsmittel einlegen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. IV. BESETZUNG DER INSTANZEN, VERFAHREN § 7Jede Rechtsinstanz setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern, die vom zuständigen Gremium gewählt werden. In jedem Verfahren wird in der Besetzung von drei Mitgliedern verhandelt. Bei Rücknahme des Antrags oder Erledigung der Hauptsache entscheidet der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragter Beisitzer über die Kosten des Verfahrens. Gleiches gilt, wenn der Antrag unzulässig ist, weil die Verfahrensgebühr nicht eingezahlt wurde. § 8Entscheidungen der Vorinstanz und der Rechtsinstanzen erfolgen nach Lage der Akten ohne mündliche Verhandlung, es sei denn, die Vorinstanz oder der Vorsitzende der Rechtsinstanz ordnen sie an oder ein Beteiligter beantragt sie. Die mündliche Verhandlung ist von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig. Die Höhe bestimmt der Vorsitzende. § 9 1. Alle instanzabschließenden Entscheidungen sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu treffen und den Beteiligten mit den Gründen schriftlich bekanntzumachen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen, hat auf Antrag eines Beteiligten binnen zwei Wochen eine mündliche Verhandlung stattzufinden, falls nicht bis dahin die instanzabschließende Entscheidung ergeht. Die Kosten dieser mündlichen Verhandlung gehen zu Lasten des Trägers der Instanz. 2. Ist eine Sperre nach § 53 Abs. 1 SO von mehr als 2 Pflichtspielen Gegenstand des Verfahrens und entscheidet die angerufene Instanz nach einem Antrag auf mündliche Verhandlung nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Fristen, so ist der gesperrte Spieler mit Ablauf dieser Fristen automatisch wieder spielberechtigt. In Ausnahmefällen ist eine einmalige Verlängerung der Fristen um 2 Wochen durch unanfechtbaren Beschluss, der zu begründen ist, zulässig. 3. Jede Entscheidung soll eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Fehlt diese, so ist ein Rechtsmittel nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang zulässig. Gibt es kein Rechtsmittel, so ist darauf hinzuweisen. 4. Beschwerende rechtsmittelfähige Entscheidungen sind per Einschreiben zuzustellen. Als Zustelldatum gilt im Zweifel der dritte Tag nach Aufgabe zur Post. 5. Entscheidungen, die ausschließlich Geldbußen bis zu € Saison 2015/2016 13 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen 104,00 betreffen, können mit einfacher Post versandt werden. Sie gelten dann mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, es sei denn, dass das Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Instanz den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken. 6. Entscheidungen und Mitteilungen können auch per E-Mail zugestellt werden, sofern der Adressat den Zugang innerhalb gesetzter Frist bestätigt. 7. Der Verein gilt als Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter seiner Teilnehmer am Spielbetrieb im Sinne der Spielordnung. § 10 1. In allen Verfahren ist den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hierbei sind Erklärungsfristen zu setzen. In Verfahren bei der Vorinstanz ist die Anhörung der Beteiligten entbehrlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Anhörung wesentliche neue Erkenntnisse hervorbringen wird und lediglich eine Geldbuße von bis zu € 104,00 zu verhängen ist. 2. In Rechtsinstanzen erfolgen der Ermittlungen durch den Vorsitzenden oder durch einen von ihm beauftragten Beisitzer. DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) ner kurzen Begründung verkündet. Sie ist mit schriftlicher Begründung binnen zwei Wochen den Beteiligten zuzustellen. § 15 Ist ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, so kann in seiner Abwesenheit verhandelt und entschieden werden. § 16 1. Ein Mitglied einer Rechtsinstanz darf nicht mitwirken, wenn: 1. es selbst oder sein Verein Beteiligter des Verfahrens ist, 2. es bei der angefochtenen Entscheidung bereits in einer unteren Instanz mitgewirkt hat, 3. es sich selbst für befangen erklärt. 2. Wird Befangenheit eines Mitglieds geltend gemacht, so entscheiden die übrigen Mitglieder der Rechtsinstanz über seine Mitwirkung. Die Befangenheit ist gleichzeitig mit der Begründung des Verfahrensantrages oder Rechtsmittels geltend zu machen. Erfährt der Verfahrensbeteiligte erst später von Befangenheitsgründen, muss die Geltendmachung unverzüglich erfolgen. Befangenheitsgesuche sind gesondert zu begründen. 3. Jede Instanz kann im Rahmen der Ermittlungen auch Nichtbeteiligte zu Erklärungen mit Fristsetzung auffordern und bei Nichtbefolgen Ordnungsstrafen verhängen. Die Verhängung von Ordnungsstrafen muss vorher angedroht werden. 3. Eine Befangenheit der Vorinstanz kann nicht geltend gemacht werden. Die Vorinstanz kann sich selbst für befangen erklären und das Verfahren an eine gleichrangige Vorinstanz oder bei deren Fehlen zur Zuständigkeitsbestimmung an die übergeordnete Rechtsinstanz abgeben. Hiergegen ist kein Rechtsmittel zulässig. § 11 Ladungen zu mündlichen Verhandlungen haben unter Wahrung einer Frist von drei Tagen zu erfolgen. Der Vorsitzende kann die Ladungsfrist abkürzen. V. PROTEST, RECHTSMITTEL § 12 1. Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ein Protokoll zu führen. 2. Die mündliche Verhandlung ist verbandsöffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. 3. Die Beteiligten haben das Recht, der Zeugenvernehmung beizuwohnen, Zeugen dürfen erst nach ihrer Vernehmung an der Verhandlung teilnehmen. Sie sind zunächst einzeln zu hören. 4. Zeugen sind nach den Bestimmungen der Finanzordnung des DBB oder der zuständigen Gliederung zu entschädigen. 5. Zeugen, die der Ladung nicht Folge leisten, können mit einer Ordnungsstrafe belegt und zu den durch ihre Säumnis verursachten Kosten verurteilt werden. Sie sind bei der Ladung hierauf hinzuweisen. § 13 Die anwesenden Beteiligten haben das Recht, nach der Zeugenvernehmung abschließende Erklärungen abzugeben. § 14 Nach geheimer Beratung wird die Entscheidung mit ei- 14 § 17 1. Protest ist die Einleitung eines Verfahrens bei der Vorinstanz nach den besonderen Vorschriften der §§ 49-52 SO. 2. Berufung ist die Anrufung der ersten Rechtsinstanz gegen die Entscheidung der Vorinstanz. 3. Revision ist die Anrufung der zweiten Rechtsinstanz gegen die Entscheidung der ersten Rechtsinstanz. 4. Beschwerde ist ein Rechtsbehelf eigener Art mit dem in anderen Ordnungen beschriebenen gesonderten Instanzenzug. 5. Die Landesverbände und Regionalzusammenschlüsse können für ihren Bereich durch Ordnungs- oder Satzungsbeschluss bestimmen, dass vor Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung einer Vorinstanz ein Vorverfahren bei der die Entscheidung aussprechenden Stelle durchgeführt werden kann. § 18 1. Protest und Rechtsmittel haben binnen einer Woche der zuständigen Instanz vorzuliegen. Sie müssen einen Antrag erkennen lassen und sind durch den Vorsitzenden oder einen Bevollmächtigten der jeweils betreffenden Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen Vereinigung oder, falls sich das Verfahren gegen eine einzelne Person richtet, durch diese zu unterzeichnen. Bevollmächtigungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Zusätzlich zur Rechtsmittelgebühr ist in Verfahren nach § 17 Absatz 1 - 3 RO, die vor dem DBB-Rechtsausschuss geführt werden, die Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von € 200,00 innerhalb der Frist nachzuweisen. 2. Protest und Rechtsmittel müssen begründet sein. Die Begründung muss in fünffacher Ausfertigung vorgelegt werden. Beweismittel sind anzugeben, Urkunden sowie die angefochtene Entscheidung sind vorzulegen. Die Frist zur Begründung beträgt bei Protest und Rechtsmittel jeweils eine Woche. Innerhalb der Frist eingegangene Anträge per Telefax sind fristwahrend; Anlagen müssen innerhalb von drei Tagen im Original eingehen. 3. Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines Protestgrundes bzw. dem Zugang der anzufechtenden Entscheidung. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. 4. Bei Versäumnis einer Frist ist der Protest oder das Rechtsmittel ohne Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen. Dies gilt auch bei der Verletzung der Formvorschriften, sofern trotz einer Aufforderung die Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist behoben sind. Ist die angerufene Instanz unzuständig, ist das Verfahren an die zuständige Instanz zu verweisen. 5. Gegen Geld- und Ordnungsstrafen oder andere Belastungen bis zu € 260,-- ist eine Revision nicht zulässig. 6. Eine auf die Entscheidung über Kosten und Gebühren (§§ 27 und 28) beschränktes Rechtsmittel ist unzulässig. § 19 1. Protest und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. Die Vorinstanz oder der Vorsitzende der angerufenen Rechtsinstanz können auf begründeten Antrag eine aufschiebende Wirkung anordnen oder eine andere einstweilige Maßnahme treffen, jedoch nicht bei einem Verstoß gegen die Sportdisziplin gemäß §§ 53 ff SO. 2. Diese Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Die Kosten gelten als Teil der Hauptsache. § 20 1. Revision kann nur auf Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der LV oder ihrer Gliederungen gestützt werden. § 21 1. Wiederaufnahme des Verfahrens kann beantragt werden, wenn neue Beweismittel vorgelegt oder neue Tatsachen vorgetragen werden, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden des Antragstellers nicht bekannt gewesen sind bzw. vorgelegen haben und die bei Kenntnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) stellen. 3. Form und Fristen entsprechen den Vorschriften des § 18. Ein Wiederaufnahmeantrag ist unzulässig, wenn seit Zugang der Entscheidung drei Monate vergangen sind. VI. VERJÄHRUNG § 22 1. Ein Verhalten (Tun oder Unterlassen) kann nach seiner Vollendung nicht mehr verfolgt werden, wenn seitdem drei Monate vergangen sind. Das gilt nicht bei verbandsund bundesschädigendem Verhalten. War zwischenzeitlich ein Verfahren eingeleitet, beginnt die Verjährungsfrist erneut mit dem Tage der zuletzt getroffenen Maßnahme der Instanz. 2. Soweit allgemeine sportliche Belange nicht entgegenstehen, soll die Instanz auf eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten hinwirken. 3. Entscheidungen über Geldbußen können bei erkennbarer Unrichtigkeit zurückgenommen werden. VII. STRAFEN § 23 1. Als Strafen können ausgesprochen werden: 1. Verwarnung, 2. Geld- oder Ordnungsstrafen bis zu € 26.000,--, 3. Zeitliche Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung, 4. Dauernde oder Amtsunwürdigkeit und Lizenzentzug, 5. Veranstaltungssperre, 6. Ausschluss. 2. Bei Verstößen von Teilnehmern eines Spiels gegen Satzung oder Ordnungen können Geld- oder Ordnungsstrafen, zeitliche Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug ausgesprochen werden. 3. Der DBB, die Landesverbände und die Regionalzusammenschlüsse sind darüber hinaus verpflichtet, für ihren Bereich einen Strafenkatalog aufzustellen. 4. Bei Bestrafung von Einzelpersonen mit Geld- oder Ordnungsstrafen haftet der jeweilige Verein als Gesamtschuldner. Der mithaftende Verein ist an dem Verfahren zu beteiligen. Die erkennende Instanz kann in den Fällen des Abs. 1, Ziffer 3.-6., eine kostenpflichtige Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung anordnen. 5. Den Strafenkatalog für die Wettbewerbe des DBB legt das DBB-Präsidium dem Bundestag zur Beschlussfassung vor. § 24 Der DBB und die Landesverbände können Strafen anderer Sportverbände übernehmen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Vorstand. § 25 Verpflichtungen aus Entscheidungen sind sofort zu erfüllen, es sei denn, es sind Fristen gesetzt. Bei Nichterfüllung können nach Mahnung Sperren ausgesprochen werden. 2. Der Antrag ist bei der zuletzt tätig gewesenen Instanz zu Saison 2015/2016 15 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen § 26 1. Rechtskräftige Strafen des § 23 können auf Antrag im Gnadenweg erlassen oder herabgesetzt werden. Für die Gnadenentscheidung sind ausschließlich zuständig: 1. der Präsident / 1. Vorsitzende des LV bei Entscheidung der Rechtsinstanzen seines LV, 2. der Vorsitzende eines Regionalzusammenschlusses bei Entscheidung der Rechtsinstanzen seines Regionalbereiches 3. der Präsident des DBB in allen übrigen Fällen. 2. Vor einer Gnadenentscheidung ist die in der Sache zuletzt tätig gewesene Instanz zu hören. VIII. KOSTEN BBV - Spielordnung (BBV-SO) ren erhoben: 1. Protestverfahren........................................................€ 52,-2. Verfahren vor der ersten Rechtsinstanz........... € 104,-3. Verfahren vor der zweiten Rechtsinstanz........ € 208,-4. Für die Bundesliga gelten folgende Gebühren: Für die Einleitung jeweils eines Verfahrens bei der Spielleitung oder beim Spielgericht 2. Bundesliga.............................................................. € 260,-1. Bundesliga.............................................................. € 520,-2. Bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Gebühr der Instanz erhoben, bei der der Antrag gestellt wird. 3. Für Verfall oder Rückzahlung gilt § 27 Abs. 1 entsprechend. 4. Rechtsmittel des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der Landesverbände und ihrer Gliederungen sind gebührenfrei. § 27 1. Jede instanzabschließende Entscheidung hat zugleich über die Kostenlast zu befinden. Der Unterlegene trägt die Kosten des Verfahrens. Bei teilweisem Obsiegen können die Kosten aufgeteilt werden; das gilt auch, falls auf einer Seite mehrere beteiligt sind. Obsiegt der Rechtsmittelführer auf Grund neuen Vorbringens, das er in der unteren Instanz schon hätte vorbringen können, so können ihm die Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden. 2. Ist die Hauptsache des Verfahrens erledigt, so ergeht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Wer einen Protest oder ein Rechtsmittel zurücknimmt, trägt die in der Instanz entstandenen Kosten. 3. Lässt sich ein Verfahrensbeteiligter von einem Bevollmächtigten vertreten, so besteht kein Anspruch, die dadurch entstehenden Gebühren oder Aufwandsentschädigungen auf andere Verfahrensbeteiligte abzuwälzen. 5. Die halbe Gebühr für die Einleitung eines Verfahrens wird erhoben, wenn a) die Anmeldung eines Protestes protokolliert und kein Protestverfahren eingeleitet wird, b)ein Protest oder ein Rechtsmittel wegen Form- oder Fristverletzung als unzulässig verworfen wird, c) ein Protest oder ein Rechtsmittel bis zur instanzabschließenden Entscheidung zurückgenommen wird. § 29 1. Die Vorinstanz bzw. der Vorsitzende der Rechtsinstanz haben dem Kostenschuldner eine Kostenrechnung zuzusenden. § 25 gilt entsprechend. 2. Der Kostenschuldner kann Überprüfung der Rechnung beim Aussteller verlangen. - Ende der Rechtsordnung – § 28 1. Bei Einleitung eines Verfahrens werden folgende Gebüh- BBV - Spielordnung (BBV-SO) - Beschlossen Verbandstag 2003 (Gersthofen), Änderungen wurden 2006 (Herzogenaurach), 2006 (Schwarzach a.Main), 2008 (Bayreuth), 2010 (Kaufbeuren), 2011 (Lappersdorf ), 2012 (Schweinfurt) beschlossen bindlich. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen im Breiten- und Freizeitbereich, die durch gesonderte Ausschreibung geregelt sind. I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN § 1 ORDNUNGEN 1. Der Spielbetrieb im Bayerischen Basketball Verband e.V. (BBV) wird durch die Spielordnung desDeutschen Basketball Bundes (DBB-SO) und durch diese Spielordnung (BBV-SO) geregelt. 2. Die BBV-SO beinhaltet im Wesentlichen Ergänzungen und Zusätze zur DBB-SO und ist daher nur im Zusammenhang mit dieser anwendbar. 3. Die Bayerische Basketball Jugend (BBJ) regelt ihren Spielbetrieb in der BBV-Jugendordnung unter Berücksichtigung der DBB-Jugendspielordnung. 5. Von der BBV-SO abweichende Bestimmungen der Gliederungen des BBV sind nur gültig, soweit DBB-SO und BBVSO dies zulassen. § 2 ORDNUNGSGEWALT Im Spielbetrieb wird die Ordnungsgewalt durch die zuständige Spielleitung nach den Bestimmungen der DBBSO ausgeübt. Die Spielleitung kann die Geschäftsstelle oder eine andere Stelle mit der Durchführung beauftragen. 4. Die BBV-SO ist für alle Teilnehmer am Spielbetrieb ver- 16 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen II. TEILNAHME AM SPIELBETRIEB schwerde zur BBV-Rechtskammer gegeben. Mit der Entscheidung der BBV-Rechtskammer ist der verbandsinterne Rechtsweg erschöpft. § 3 TEILNAHMERECHT 1. Teilnahmeberechtigt am Spielbetrieb sind Mannschaften von Vereinen, die dem BBV als Mitglieder angehören. 6. Während einer Vereinssperre sind Spielverlegungen nicht möglich. 2. Das Präsidium ist berechtigt, mit Zustimmung des zuständigen Bezirksvorsitzenden einen Verein, der die Aufnahme beantragt hat, sofort vorläufig zum Spielbetrieb zuzulassen. Die Zulassung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. § 6 VEREINS-SPIELGEMEINSCHAFT § 4 ÜBERTRAGUNG DES TEILNAHMERECHTS 1. Ein Verein kann seine Teilnahmerechte am Spielbetrieb unter Beachtung der Regelungen der DBB-SO an einen anderen Verein übertragen, der ordentliches Mitglied des BBV ist. Die Übertragung ist nur zwischen Vereinen möglich, die derselben Gliederung des BBV angehören. 2. Die Übertragung ist schriftlich beim Vorsitzenden des Sportausschusses zu beantragen. Eine Vereinbarung der beteiligten Vereine über die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DBB, dem BBV sowie seinen Zusammenschlüssen und Gliederungen ist beizufügen. Diese Vereinbarung ist von den vertretungsberechtigten Vorständen zu unterzeichnen; die Vertretungsberechtigung ist durch einen Auszug des Registergerichtes nachzuweisen. 3. Die Übertragung des Teilnahmerechtes erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der vollständige Antrag auf Übertragung der Teilnahmerechte und die von den beteiligten Vereinen unterschriebene schriftliche Vereinbarung dem BBV-Ressortleiter I vorliegt. 4. Der BBV-Ressortleiter I genehmigt die Übertragung. Wird die Übertragung abgelehnt, steht den beteiligten Vereinen der Rechtsweg offen. Die Entscheidung ist zusammen mit den eingereichten Unterlagen dem BBVSportausschuss bekannt zu geben. § 5 VEREINSSPERRE 1. Die Vereinssperre ist der befristete Ausschluss aller Mannschaften eines Vereins vom Spielbetrieb gemäß DBBRechtsordnung. 2. Erfüllt ein Verein seinen Verpflichtungen aus Entscheidungen nicht sofort bzw. nach Ablauf der gesetzten Frist, kann nach Mahnung eine Vereinssperre ausgesprochen werden. 3. Die Mitgliedsvereine haben ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DBB, dem BBV, seinen Zusammenschlüssen und Gliederungen sowie anderen Mitgliedsvereinen nachzukommen. Bleibt ein Mitgliedsverein mit der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten länger als einen Monat im Rückstand, so kann gegen ihn eine Vereinssperre verhängt werden. 4. Die Vereinssperre wird durch den Ressortleiter I verhängt und ist bis zur Erfüllung der Verpflichtung befristet. Die Vereinssperre und ihre Aufhebung sind zu veröffentlichen. 5. Gegen die Vereinssperre ist der Rechtsbehelf der Be- BBV - Spielordnung (BBV-SO) 1. Die Vereins-Spielgemeinschaft (VSG) ist der Zusammenschluss der Basketballabteilungen von zwei oder mehr Vereinen, die derselben Gliederung des BBV angehören. Die Basketballabteilungen gehen geschlossen und vollständig in die VSG ein. 2. Über die Bildung der VSG wird ein Vertrag zwischen den beteiligten Vereinen geschlossen. Dieser Vertrag muss die folgenden Regelungen enthalten: −− Beginn der VSG, −− Außenvertretung und Organisation der VSG, −− Haftung der beteiligten Vereine für finanzielle Verpflichtungen der VSG, −− Auflösung der VSG, −− Verteilung von Ligenplätzen bei Auflösung der VSG. 3. Die Zulassung der VSG muss von den beteiligten Vereinen bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Dem Antrag ist der nach Absatz 2 geschlossene Vertrag beizufügen. Eine Zulassung der VSG für den folgenden Wettbewerb ist nur möglich, wenn der Antrag bis zum 30. Mai vorliegt. Über die Zulassung der VSG entscheidet das Präsidium endgültig. 4. Die VSG hat alle Rechte und Pflichten eines Vereins, wie sie in der DBB-SO und der BBV-SOfestgelegt sind. 5. Jeder Spieler der VSG muss Mitglied eines der Vereine sein, die die VSG bilden. Die Teilnehmerausweise der Spieler werden auf den Namen der VSG ausgestellt. § 7 MANNSCHAFTS-SPIELGEMEINSCHAFT 1. Die Mannschafts-Spielgemeinschaft (MSG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Mannschaften aus Vereinen, die dem BBV angehören. 2. Über die Bildung der MSG wird eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Basketballabteilungen geschlossen, die mit der Meldung der MSG bis zu dem in der Ausschreibung genannten Meldetermin abzugeben ist. 3. Eine MSG kann nur am Spielbetrieb der Kreisklasse und der Kreisliga sowie der Senioren II und III auf Bezirksebene teilnehmen. Die MSG hat darüber hinaus kein Aufstiegsrecht bzw. Recht auf Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften. 4. Zur Förderung des Damenbereiches kann eine MSG gebildet werden, die am Spielbetrieb des BBV und seiner Gliederungen auch in der Bezirksklasse, Bezirksliga, Bezirksoberliga, Landesliga oder Bayernliga teilnehmen kann. Die Zulassung als MSG ist dann möglich, wenn sie bis zum 30. Mai unter Vorlage der schriftlichen Vereinbarung beim BBV-Ressortleiter I für eine generelle Zulassung bzw. Sportreferenten des Bezirks für eine Zulassung im Bezirk beantragt wird. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen. Saison 2015/2016 17 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen 5. Über die Zulassung der MSG entscheidet der Sportreferent des Bezirks bzw. Kreises, oder soweit eingesetzt der Sportausschuss, an dessen Spielbetrieb die MSG teilnehmen soll. Über die Zulassung einer MSG nach Absatz 4 entscheidet der BBV-Sportausschuss. 6. Jeder Spieler der MSG muss Mitglied eines der Vereine sein, die die MSG bilden. Er muss einen Teilnehmerausweis für einen dieser Vereine besitzen. § 8 EINSATZBERECHTIGUNG 1. Die Einsatzberechtigung ist in der DBB-SO definiert und geregelt. 2. Der Verein hat den jeweiligen teilnahmeberechtigten Spieler vor Spielbeginn der Mannschaft hinzuzufügen, in der er als Stammspieler eingesetzt werden soll. 3. Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als eingesetzt, sofern er nicht vor Spielbeginn durch den ersten Schiedsrichter gestrichen wurde. 4. Ein Verein hat auf Verlangen der Spielleitung einen Teilnehmerausweis zur Überprüfung von Identitäten zu übersenden. BBV - Spielordnung (BBV-SO) 4. Von der Regelung des Absatz 3 abweichend können die Bezirke und Kreise durch Beschluss ihrer Mitgliederversammlung für ihren Bereich oder für einzelne Spielklassen ihres Bereichs weitere Mannschaften eines Vereins und Ausnahmen zu der Regelung des Absatz 3 Satz 2 zulassen. Dieser Beschluss ist in die Ausschreibung aufzunehmen. 5. Jede neue Mannschaft eines Vereins wird grundsätzlich in die unterste Spielklasse eingestuft. Ausnahmen hiervon kann der BBV-Sportausschuss auf Antrag unter Auflagen genehmigen. § 11 AUSSCHREIBUNG 1. Alle Wettbewerbe werden von dem zuständigen Sportreferenten/Sportausschuss ausgeschrieben. 2. Die BBV-Ausschreibung wird vom Sportausschuss fortgeschrieben. 3. In der Ausschreibung muss ein zeitlicher Rahmen für die Spielbeginnzeiten festgelegt werden. Eine Abweichung davon bedarf der Zustimmung des Spielpartners. 5. Der Sportausschuss kann ergänzende Bestimmungen erlassen. Diese sind allen Vereinen bekannt zu geben. 4. Zusammen mit der Ausschreibung sind der Rahmenterminplan und etwaige ergänzende Anlagen zu veröffentlichen. III. SPIELORGANISATION 5. Der Beginn der Rundenspiele aller Spielklassen im BBV ist spätestens das zweite Wochenende im Oktober sein. § 9 VERANSTALTER § 12 SPIELLEITUNG 1. Veranstalter der Bayern- und Landesliga ist der BBV. 1. Die Spielleiter werden auf Vorschlag des BBV-Ressortleiters I bzw. II oder zuständigen BezirksSportreferenten vom Präsidium bzw. vom zuständigen Vorstand berufen. 2. Veranstalter der Bezirksoberliga und der Bezirksliga ist der zuständige Bezirk. 3. Veranstalter der Bezirksklasse, der Kreisliga und der Kreisklasse ist der zuständige Kreis bzw. der zuständige Bezirk, wenn in dem Bezirk keine Kreise gebildet sind. § 10 SPIELKLASSEN 1. Im Bereich des BBV gilt die folgende Klasseneinteilung: −− Bayernliga −− Landesliga −− Bezirksoberliga −− Bezirksliga −− Bezirksklasse −− Kreisliga −− Kreisklasse Die Spielklassen können nach geografischen Gesichtspunkten geteilt werden. Bayern- und Landesliga fallen unter die Verwaltung des BBV 2. Über die Einführung, Änderung oder Auflösung der Spielklassen entscheidet die Mitgliederversammlung des jeweiligen Veranstalters. 3. In jeder Spielklasse, ausgenommen in der untersten, kann ein Verein nur mit einer Mannschaft spielen. Steigt ein Verein aus einer Spielklasse ab, kann er nicht gleichzeitig mit einer anderen Mannschaft in diese Spielklasse aufsteigen. 18 2. Die Spielleiter unterliegen den Weisungen des zuständigen Sportreferenten bzw. Ressortleiters. 3. Die Spielleitung von Qualifikationsspielen obliegt dem zuständigen Sportreferenten derjenigen Spielklasse, für die die Qualifikation erfolgt. § 13 STAFFELTAG 1. In den überbezirklichen Ligen ist für jede Staffel rechtzeitig vor Beginn des Wettbewerbes ein Staffeltag durchzuführen. Aufgaben des Staffeltages sind die Abstimmung von Spielterminen und sonstige Vereinbarungen für die Durchführung des Spielbetriebs. Die an der Staffel teilnehmenden Vereine sind verpflichtet einen Vertreter zum Staffeltag zu entsenden. 2. Der Staffeltag wird durch den jeweiligen Spielleiter einberufen und geleitet. IV. SPIELBETRIEB § 14 SPIELVERLEGUNG AM GLEICHEN TAG 1. Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel am gleichen Austragungstag in eine andere zugelassene Spielhalle oder zeitlich innerhalb des in der Ausschreibung vorgegebenen Zeitrahmens für den Spielbeginn verlegen. Die Verlegung ist mindestens 7 Tage vor dem angesetzten Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen Spieltermin mitzuteilen: 2. Entsteht ein Verlegungsgrund innerhalb einer Woche vor dem angesetzten Spieltermin, ist die Einwilligung der Spielleitung erforderlich. Muss ein Spiel am Austragungstag verlegt werden, bedarf dies der Zustimmung des 1. Schiedsrichters. 3. Eine Verlegung eines Spiels außerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens bedarf der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners. § 15 SPIELVERLEGUNG AUF EINEN FRÜHEREN TERMIN 1. Spielverlegungen auf einen anderen Termin sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: a) der neue Spieltermin muss vor dem angesetzten Austragungstag liegen und b)bedarf der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners und c) muss den in § 17.1 BBV-SO angegebenen Stellen 7 Tage vor dem neuen Spieltermin mitgeteilt werden. § 16 ANTRAG AUF SPIELVERLEGUNG 1. Ein Antrag auf Spielverlegung kann bei der Spielleitung gestellt werden, wenn a) der Spielpartner einer Vorverlegung nicht zustimmt b)eine Verlegung auf einen späteren Austragungstag erfolgen soll. 2. Im Antrag sind die Gründe für die Verlegung mitzuteilen. Bei einer Verlegung auf einen späteren Termin ist dem Antrag die schriftliche Zustimmung des Spielpartners beizufügen, andernfalls gilt dieser als nicht gestellt. 3. Einer Verlegung wird nicht entsprochen, wenn diese mit Teilnahme an Sitzungen, Erkrankung oder beruflicher Verhinderung begründet wird. 4. Einem Antrag ist zu entsprechen, wenn a) ein Spieler oder Trainer zu DBB- oder BBV-Maßnahmen auf Anforderung abgestellt wird, b)ein Jugendspieler Teilnehmer an den bayerischen Jugendmeisterschaften ist. § 17 VERFAHREN BEI SPIELVERLEGUNG 1. Bei allen Spielverlegungen (§§ 14 – 16 BBV-SO) werden unter Beachtung der Fristen folgende Stellen zu informieren: −− Abteilungsleiter Heim-/Gastmannschaft −− Mannschaftsverantwortliche Heim-/Gastmannschaft −− Angesetzte Schiedsrichter / Coaches / Kommissare −− Zuständige Schiedsrichtereinsatzleitern −− Verantwortlicher Spielleiter 2. Der Ausrichter hat sich bei Verlegungen nach §§ 14 und 15 BBV-SO über den Zugang der Mitteilung rechtzeitig zu vergewissern. 3. In begründeten Fällen kann die Spielleitung die Verlegung aufheben. Die Entscheidung ist endgültig. BBV - Spielordnung (BBV-SO) bühren, bei Verlegungen nach § 16 BBV- SO zusätzlich Kosten erhoben werden. Die Gebühren für Verlegungen sind in der Ausschreibung zu veröffentlichen. § 18 Spielabsagen 1. Bei besonderen Umständen kann die Spielleitung die Verlegung eines Spiels von sich aus vornehmen. 2. Die Absage mehrerer Spiele oder eines kompletten Spieltages steht nur dem BBV-Ressortleiter I, Ressortleiter II oder dem Sportreferenten zu. V. POKALWETTBEWERBE § 19 BAYERNPOKAL Der BBV veranstaltet jährlich je einen Wettbewerb um den Bayernpokal der Damen und der Herren. Die Durchführung des Wettbewerbs ist Aufgabe des BBV-Ressortleiters I oder eines eingesetzten Spielleiters. § 20 BEZIRKS- UND KREISPOKAL Die Bezirke und Kreise können für ihren Bereich Pokalwettbewerbe veranstalten. Über die Einführung und Abschaffung entscheidet die zuständige Mitgliederversammlung. Die Wettbewerbe werden von dem zuständigen Sportreferenten ausgeschrieben und durchgeführt. VI. SPIELBERECHTIGUNG § 21 MIXED-MANNSCHAFTEN 1. In Mannschaften der Kreisligen und Kreisklassen der Herren sind Damen spielberechtigt, sofern sie für den jeweiligen Verein teilnahmeberechtigt sind. 2. Die Einsatzberechtigung für Damen in Herrenmannschaften kann nur für jeweils eine Mannschaft nach den Bestimmungen der DBB-/BBV-SO erlangt werden. Sie ist zusätzlich zu der regulären Einsatzberechtigung in Damenmannschaften. VII. SONDERSPIELBETRIEB § 22 ENTSCHEIDUNGSSPIELE Spiele, bei denen der Sieger in Hin- und Rückspiel ermittelt wird, bilden eine Einheit. Das erste Spiel wird bei unentschiedenem Ausgang nicht verlängert. Ergibt die Addition der Korbpunkte jeder Mannschaft aus Hin- und Rückspiel für beide Mannschaften die gleiche Korbpunktzahl, wird das zweite Spiel entsprechend den Spielregeln verlängert. § 23 FREUNDSCHAFTSSPIELE 1. Bei Freundschaftsspielen, deren Veranstalter oder Ausrichter Mitglied des BBV ist, gilt bei Verstößen gegen die Sportdisziplin der Strafenkatalog des BBV. 2. Bei Mannschaften der Bundesligen oder ausländischer Vereine werden Verstöße gegen die Sportdisziplin an die zuständigen Stellen der Bundesliga, der FIBA oder des ausländischen Nationalverbandes verwiesen. 4. Für Verlegungen nach §§ 15 und 16 BBV-SO können Ge- Saison 2015/2016 19 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen Ausschreibung Saison 2015/16 Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Saison 2015/16 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 WETTBEWERBE Der Bezirk Oberfranken schreibt folgende Wettbewerbe aus: 1. Im Seniorenbereich: a) Bezirksoberliga Herren b) Bezirksoberliga Damen c) Bezirksliga Herren d) Bezirksklasse Herren e) Bezirksklasse Damen f) Kreisliga Herren g) Senioren(innen) II bis VI (Ü35 – Ü55) h) Bezirkspokal Damen und Herren i) Kreispokal Herren 4. Der Bezirk, der BBV und der jeweilige Ausrichter (Heimverein) übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadenfälle, sofern nicht abgeschlossene Versicherungen für den Schaden aufkommen. 5. Es gelten die Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings und der Anti-Doping-Code des DBB (ADC) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bestimmungen und ADC sind im Jahrbuch des Deutschen Basketball Bundes veröffentlicht. 6. Für die aufgeführten Wettbewerbe gilt der Strafenkatalog des Bezirks Oberfranken (s. Anlage). 7. Gegen diese Ausschreibung ist kein Rechtsmittel möglich. Eine Überprüfung dieser Ausschreibung kann gemäß § 4.1 DBB-RO binnen einer Woche nach Veröffentlichung in einem Normenkontrollverfahren beim BBV-RA beantragt werden. 2. Im Jugendbereich: a) U20 männlich (Jahrgang 1996/97) b) U19 weiblich (Jahrgang 1997/98) c) U18 männlich (Jahrgang 1998/99) d) U17 weiblich (Jahrgang 1999/2000) e) U16 männlich (Jahrgang 2000/01) f) U15 weiblich (Jahrgang 2001/02)* g) U14 mixed (Jahrgang 2002/03)* h) U13 weiblich (Jahrgang 2003/04)* i) U12 mixed (Jahrgang 2004/05) j) U11 weiblich (Jahrgang 2005/06) k) U10 mixed (Jahrgang 2006/07) l) U8 mixed (Jahrgang 2008 und jünger) m) Jugendpokal (optional nach Ligabetrieb) § 3 SPIELDURCHFÜHRUNG 1. Die Mannschaften haben bei Auswärtsspielen in der im Saisonheft 2015/16 angegebenen Spielkleidung (Spielhemd und kurze Spielhose) anzutreten. Bei gleicher Farbe der angegebenen Spielkleidung hat die Heimmannschaft für andersfarbige Spielkleidung zu sorgen. Die Spielhemden und Spielhosen müssen vorne und hinten von gleicher Farbe sein. Es sind Spielnummern von 0-99 zugelassen. * Hinweis: BBV Jugend-Bayernligen U15 weiblich, U14 männlich, U13 weiblich (vgl. BBV-Ausschreibung 2015/16 Abschnitt F) § 2 GELTENDE VORSCHRIFTEN 1. Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung bilden die §§ 2, 11 der DBB-Spielordnung (DBB-SO) sowie die §§ 1, 11 der BBV-Spielordnung (BBV-SO) unter Berücksichtigung der Offiziellen Spielregeln der FIBA. 2. Sofern durch diese Ausschreibung keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die oben aufgeführten Wettbewerbe die Bestimmungen des Internationalen Basketballverbandes (FIBA), des DBB und BBV, wie sie in den Spielregeln, den Satzungen und Ordnungen festgelegt sind. 3. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen zu dieser Ausschreibung können nur durch die zuständigen Ausschüsse und Sport- bzw. Jugend-Referenten erfolgen. 2. Die Spiele der o. a. Wettbewerbe dürfen nur in Hallen durchgeführt werden, die den offiziellen FIBARegeln entsprechen bzw. vom BBV- oder Bezirkssportausschuss zugelassen sind und die neuen Spielfeldmarkierungen haben. Für Spiele der Bezirksoberligen Herren sowie der Jugend U20, U18, U16 werden grundsätzlich nur Spielfelder zugelassen, die eine Mindestgröße von 26m x 14m und 1m Sicherheitsabstand zur Grundlinie haben. 3. Der Ausrichter eines Spiels muss in der Halle einen als solchen erkennbaren Ordnungsdienst einsetzen, damit jederzeit die Ordnung und der Schutz der Teilnehmer gewährleistet sind. 4. Als Spielbälle sind die offiziellen Lederspielbälle des DBB zugelassen. Ballgrößen sind: Größe 7: Herren, Größe 6: Damen. 5. Dem Gastverein ist zwischen Anschreiber und Zeitnehmer ein Sitzplatz zur Verfügung zu stellen. 6. Es dürfen nur DBB-Spielberichtsbogen ab Ausgabe 05/2004 verwendet werden. Die Eintragungen sind grundsätzlich zweifarbig (eine davon rot) vorzuneh- Stand: 1. Mai 2015 20 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen men: eine Farbe für die erste und dritte Spielperiode, die andere für die zweite und vierte Spielperiode § 4 SPIELBEDINGUNGEN 1. Die Spiele beginnen grundsätzlich: Samstag, 13.00 - 20.00 Uhr Sonntag, 10.00 - 18.00 Uhr. Die Rahmenzeit für die Altersklassen U16 und jünger ist samstags und sonntags 10.00 – 17.00 Uhr. Andere Wochentage und Anfangszeiten sind mit Einverständnis des Spielpartners möglich. Der Zeitabstand zwischen zwei Spielansetzungen, die in derselben Spielhalle stattfinden, muss mindestens 2:15 Stunden betragen 2. Spielverlegungen sind gemäß der §§ 14 – 18 BBVSO nach folgenden Maßgaben durchzuführen: a) Spielverlegung am Austragungstag - Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel unter Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen der vorgegebenen Anfangszeiten der Uhrzeit nach verlegen. - Die Verlegung ist der Spielleitung mindestens eine Woche vor dem angesetzten Austragungstag mitzuteilen. Die Spielleitung verständigt die Mannschaften durch Eintrag in TeamSL und die Schiedsrichter-Einsatzleitung. Der Ausrichter hat sich über den erfolgten Eintrag in TeamSL rechtzeitig zu vergewissern. - Soll ein Spiel außerhalb vorgegebener Anfangszeiten ausgetragen werden, bedarf es der schriftlichen Einwilligung des Spielpartners. b) Spielverlegung auf einen anderen Tag in oder vor der angesetzten Spielwoche (Montag bis Sonntag) - Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel auf einen anderen Tag in oder vor der angesetzten Spielwoche verlegen. Der neue Termin bedarf der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners. - Die Verlegung ist der Spielleitung mindestens eine Woche vor dem jeweils zeitlich früheren Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Die Spielleitung verständigt die Mannschaften durch Eintrag in TeamSL und die Schiedsrichter-Einsatzleitung sowie den Finanzreferenten. Der Ausrichter hat sich über den erfolgten Eintrag in TeamSL rechtzeitig zu vergewissern. - Die Spielleitung kann in begründeten Fällen die Verlegung aufheben. Die Entscheidung ist endgültig. Ausschreibung Saison 2015/16 c) Spielverlegung mit Antrag an die Spielleitung wegen DBB-/LV-Maßnahme - Wird ein für die Mannschaft angezeigter Spieler oder deren Trainer zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anforderung abgestellt und soll deshalb ein Spiel auf einen anderen Austragungstag verlegt werden, kann bei der Spielleitung die Verlegung unter Darlegung der Gründe beantragt werden. - Im Seniorenbereich kann bei Jugendmaßnahmen der Antrag abgelehnt werden. d) Spielverlegung mit Antrag an die Spielleitung - Stimmt ein Spielpartner der beabsichtigten Verlegung nicht zu oder soll ein Spiel ausnahmsweise auf einen bestimmten späteren Austragungstag verlegt werden, kann bei der Spielleitung die Verlegung unter Darlegung der Gründe beantragt werden. - Der Antrag ist nur gestellt, wenn dieser mindestens eine Woche vor dem jeweils zeitlich früheren Austragungstag der Spielleitung vorliegt. Die Einwilligung der Spielpartner ist beizufügen. - Der Antrag auf Verlegung kann nicht mit Teilnahme an einer Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder ähnlichem begründet werden. - Die Entscheidung über die gebührenpflichtigen Anträge ist endgültig. Die Spielleitung verständigt die Mannschaften durch Eintrag in TeamSL und die Schiedsrichter-Einsatzleitung sowie den Finanzreferenten. e) Die Spielleitung ist bei besonderen Umständen berechtigt, eine Spielverlegung von sich aus vorzunehmen. Die Entscheidung ist endgültig. f) Spielverlegungen und Verlegungsanträge sind gebührenfrei bis eine Woche vor dem ersten Spieltag eines Wettbewerbs. Nach diesem Zeitraum werden für Verlegungen nach b) € 5,00 Bearbeitungsgebühr, für Anträge nach d) € 20,00 erhoben. 3. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielergebnisse im Internet unter www.basketball-bund.net spätestens zu folgenden Terminen zu veröffentlichen: Spieltage Samstag/Sonntag bis Sonntag, 21 Uhr; Wochenspieltage binnen 24 Std. nach Spielende. Ist ein SMS-Meldeverfahren möglich, kann dieses ebenfalls verwendet werden. 4. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Originalspielberichte der Spielleitung binnen 24 Stunden nach Spielende, spätestens jedoch mit dem Poststempel des ersten Werktages nach dem Austragungstag zuzusenden. Wird eine Versandart ohne Poststempel gewählt (z.B. Internet-, Handyporto), wird eine Stand: 1. Mai 2015 Saison 2015/2016 21 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen Postlaufzeit von einem Tag unterstellt. Originalspielberichte, die nicht innerhalb von 8 Tagen bei der Spielleitung vorliegen, gelten als nicht eingesendet. Für die Einsendung ist ausschließlich der Ausrichter (i.d.R. der Heimverein) zuständig. 5. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielberichte für alle eingetragenen Spieler beider Mannschaften nach Korbpunkten, Freiwürfen und Fouls auszuwerten und im Internet unter www.basketball-bund.net umgehend, spätestens jedoch zu folgenden Terminen zu veröffentlichen: Spieltage Samstag/Sonntag bis Montag, 24 Uhr; Wochenspieltage binnen 24 Std. nach Spielende. § 5 EINSATZBERECHTIGUNG FÜR SPIELER 1. Die Einsatzberechtigung der Spieler wird durch § 8 BBV-SO geregelt. 2. Die Zuweisung der Stammspielereigenschaft ist vor Spielbeginn vom Verein im Internet unter www.basketball-bund.net vorzunehmen. 3. Die Spielleitung hat das Recht, bei Unstimmigkeiten die Zusendung eines Teilnehmerausweises zu verlangen. 4. Manipulationen (Verfälschungen, eigenmächtige Änderungen) am Teilnehmerausweis sowie das Antreten unter fremdem Teilnehmerausweis werden mit einer automatischen Strafe belegt. 5. Die Einsatzberechtigung von Jugendspielern in Seniorenmannschaften richtet sich nach § 4 DBB-JSO. 6. Für Jugendliche kann eine Einsatzberechtigung für einen zweiten Verein (Doppellizenz) beantragt werden. Die Sondergenehmigung ist im § 3 DBB-JSO geregelt. 7. Für Einsätze in den Jugend-Bundesligen des DBB (NBBL, JBBL, WNBL) gelten zusätzliche Bestimmungen. § 6 SCHIEDSRICHTER 1. Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch die Bezirks-Schiedsrichter-Einsatzleiter. 2. Die Zahl der Einsätze, die ein Schiedsrichter am gleichen Tag leisten soll, wird auf maximal zwei begrenzt. Finden die beiden Spiele nicht am gleichen Ort statt, so soll zwischen dem Spielbeginn beider Spiele eine Spanne von mindestens drei Stunden liegen. Ein dritter Einsatz ist dann möglich, wenn sich für das dritte Spiel bis drei Tage vor dem Spieltag kein Schiedsrichter frei gemeldet hat. Das letzte dieser drei Spiele soll dann aber keine Begegnung Ausschreibung Saison 2015/16 der Bezirksoberliga Herren, Bezirksliga Herren, Bezirksoberliga U20, Bezirksoberliga U18 und Bezirksoberliga U16 sein. 3. Die Spiele der Bezirksoberliga Herren werden namentlich mit Schiedsrichtern besetzt. 4. Schiedsrichteranwärter (SR mit Basisschein LSE) a) dürfen nur zusammen mit einem Schiedsrichter mit gültiger Lizenz (LSD und höher) in Pflichtspielen unterhalb der Bezirksligen sowie im Jugendbereich eingesetzt werden; b) sind bei ihrem SR-Einsatz als „Trainee“ zu kennzeichnen. Allen Spielteilnehmern sowie Zuschauern ist eine unangemessene Kontaktaufnahme mit dem Trainee vor, während und nach dem Spiel grundsätzlich untersagt. Wird diese Bestimmung missachtet, wird dies mit einer Ordnungsstrafe geahndet. 5. Die Schiedsrichter werden vom Heimverein gemäß der Abrechnungstabelle vor Spielbeginn bezahlt. Die Schiedsrichterkosten sind auf der Rückseite des Originalspielberichtes vom 1. Schiedsrichter einzutragen und zu quittieren. Verantwortlich für den Eintrag ist der Heimverein. 6. Nach Ende der Spielrunde wird zwischen den Vereinen einer Spielklasse, in der neutrale Schiedsrichter eingeteilt werden, ein Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen, so dass alle Vereine gleichmäßig belastet sind. Fehlende Angaben über SR-Kosten werden mit € 0 gewertet. 7. Die Vereine sind verpflichtet, Schiedsrichterbeurteilungen für alle Spiele der Bezirksoberligen Damen, Herren, Jugend U20 und U18 männlich sowie der Bezirksligen Herren abzugeben. Die SR-Beurteilungen sind umgehend, spätestens 72 Stunden nach Spielende ausschließlich über die Internetadresse http://ofr.bbv-online.de/ Schiedsrichter.htm abzugeben. Unvollständige Eingaben gelten als nicht abgegeben! 8. Die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine haben folgende Schiedsrichter zu stellen: a) 2 SR pro gemeldeter Senioren- und Jugendmannschaft, für die 2 neutrale SR angesetzt werden b) 1 SR pro Mannschaft, für die 1 neutraler SR angesetzt wird c) Für Ligen mit weniger als 8 Mannschaften wird die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter halbiert d) Zur Ermittlung der SR-Zahl werden nur Schiedsrichter herangezogen, die am 31.7. des Spieljahres eine gültige Lizenz (LSD aufwärts) besitzen. Stand: 1. Mai 2015 22 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe BBV-Bezirk Oberfranken Ordnungen e) Vereine, die die geforderte Zahl an SR nicht stellen, werden mit einer Auflage belegt. Die Auflage beträgt je fehlendem SR € 400,00. f) Die Auflage entfällt für Vereine, die 18 und mehr einsatzfähige SR mit gültiger Lizenz haben. Für Vereine, die mehr als ihr SR-Einsatzsoll erfüllen, verringert sich die ermittelte SR-Auflage um so viel Prozent, wie das Einsatzsoll von 100 % übererfüllt wurde. (Beispiel: Der Anteil der SREinsätze des Vereins ABC von 135 % verringert die ermittelte SR-Auflage um 35 %). 9. Die Lizenzen aller SR sind vor Beginn des Spieljahres, also bis zum 30.9. beim SR-Referenten zur Verlängerung vorzulegen. Auch die Schiedsrichter, die eine Beurlaubung beantragen, müssen ihre Lizenz zur Überprüfung der Daten vorlegen und dies bis zum 30.9. erledigen. Beurlaubte SR zählen bei der Ermittlung der SR-Abgabe nur wenn ihre Lizenz zur Verlängerung vorgelegt wurde. Ebenso sind die Schiedsrichter zu melden, die ihre Laufbahn beenden wollen. Für jeden in der anschließenden aktiven SR, für den diese termingebundene Vorlage bzw. Meldung nicht erfolgt, wird eine Säumnisgebühr von 20 Euro in Rechnung gestellt. 10. Schiedsrichter, die keinen Besuch einer Weiter-bildungsmaßnahme nachweisen können, können in dem Spieljahr keine SR-Einsätze wahrnehmen. Ohne den Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme ist die betreffende Lizenz im aktuellen Spieljahr ungültig – ihr Einsatz wird wie Nichtantreten gewertet. 11. Eine SR-Lizenz wird erst gültig, wenn - der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen wird, - die Lizenz mit dem Einsatznachweisheft zur Verlängerung beim SR-Referenten vorgelegt wurde, - im vorausgegangenen Spieljahr mindestens 5 Pflichtspiele geleitet wurden. Es müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein! § 7 MELDUNG 1. Die Meldung der Vereine für alle Mannschaften muss per Meldeformular (auf http://ofr.bbv-online.de) dem Sportreferenten Klaus Wolf, E-Mail: [email protected] bis spätestens Montag, 15. Juni 2015, zugegangen sein. 2. Jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft bzw. deren Verein hat eine E-Mail-Adresse mitzuteilen, über die der Informationsaustausch zwischen den Vereinen, der Spielleitung und der Schiedsrichtereinsatzleitung sichergestellt wird. Ausschreibung Saison 2015/16 3. Mit der Meldung können die Vereine die gewünschte Anzahl der Saisonheft-Exemplare angeben. Der Kostenbeitrag in Höhe von € 2,50 pro Exemplar plus Versandkostenanteil wird mit den Meldegeldern in Rechnung gestellt. 4. Mit der Meldung können die Vereine Terminwünsche angeben. Ein Anspruch auf deren Erfüllung besteht nicht. § 8 MELDEGELDER 1. Die Meldegelder betragen a) für die Wettbewerbe nach §1 1.a (BO Herren) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 65,00, b) für die Wettbewerbe nach §1 1.b,e (Damen) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 50,00, c) für die Wettbewerbe nach §1 1.c (BL Herren) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 60,00, d) für die Wettbewerbe nach §1 1.d (BK Herren) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 55,00, e) für die Wettbewerbe nach §1 1.f (KL Herren) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 50,00, f) für die Wettbewerbe nach §1 1.g (Ü35+) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 30,00, g) für die Wettbewerbe nach §1 1.h,i (Pokal) pro gemeldeter Mannschaft und Runde € 5,00, h) für die Wettbewerbe nach §1 2.a - f (U20-U15) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 20,00, i) für die Wettbewerbe nach §1 2.g,h (U14-U13) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 15,00, j) für die Wettbewerbe nach §1 2.i - l (U12-U9) pro gemeldeter Mannschaft ........... € 10,00. Diese werden nach der Meldefrist den Vereinen in Rechnung gestellt. § 9 INSTANZEN 1. Die Spielleiter werden im Saisonheft des Bezirks Oberfranken bekannt gegeben. 2. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb sind auf das Konto des Bezirks Oberfranken zu entrichten: Postbank Nürnberg, IBAN: DE38760100850160683853 BIC: PBNKDEFFXXX (Finanzreferent Norbert Geißner, Richard-WagnerStr. 42a, 95444 Bayreuth). Sämtliche von Funktionsträgern und Spielleitern im Bayernbasket sowie in Einzelentscheidungen und -schreiben verhängten Geldstrafen und andere pekuniäre Forderungen gelten lediglich als Benachrichtigung für den Verein. Fällig werden die Beträge erst mit der förmlichen Inrechnungstellung durch den Finanzreferenten. Diese wird, mit einer Rechnungsnummer versehen, jeweils monatlich oder für einen längeren Zeitraum Stand: 1. Mai 2015 Saison 2015/2016 23 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe BBV-Bezirk Oberfranken Ordnungen an den im Saisonheft aufgeführten Vereinsverantwortlichen gesandt und enthält alle bis zur Absendung aufgelaufenen Forderungen. Ebenfalls gegen Rechnung zu zahlen sind sämtliche Gebühren, z.B. für SR- oder Trainerlehrgänge sowie für Spielverlegungen. 3. Proteste gegen die Wertung eines Spieles sind unter Beachtung der Vorschriften des § 18 DBB-RO bei der Spielleitung einzulegen. Die Protestgebühr beträgt € 52,00. Auf § 28 Absatz 5 DBB-RO wird gesondert verwiesen. 4. Berufung gegen die Entscheidungen der Spielleitung ist innerhalb einer Woche per Einschreiben bei der Rechtskammer des Bezirkes Oberfranken (Vorsitzender: Wolfgang Hörnlein, Kasernenstr. 14, 96450 Coburg) einzulegen. Eine Durchschrift der Berufung ist der Spielleitung vorzulegen. Die Berufungsgebühr beträgt € 104,00. B. BESONDERE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt des §15.2 DBB-SO und möglicher Änderungen der Spielorganisation in überbezirklichen Ligen. § 10 SPIELE DER BEZIRKSOBERLIGA HERREN 1. Anwartschaften auf Teilnahmerecht bestehen für: TTL Basketball Bamberg 2 (A), BG Regnitztal (A), BBC Eckersdorf (N), DJK Don Bosco Bamberg 2 (N), SpVgg Rattelsdorf 2, Post-SV Bamberg, BSC Saas Bayreuth, ATS Kulmbach, TSV Ludwigsstadt, TSV 1860 Staffelstein. 2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. 3. Der Erstplatzierte steigt in die Bayernliga auf. 4. Aus der Bezirksoberliga steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga ab, dass nach Eingliederung der Absteiger aus der Bayernliga und der Aufsteiger aus der Bezirksliga 10 Mannschaften verbleiben. 5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken § 11 SPIELE DER BEZIRKSOBERLIGA DAMEN 1. Teilnahmeberechtigt sind: Alle Damenmannschaften, die leistungsorientiert am Spielbetrieb teilnehmen wollen. 2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. Gehen mehr als 10 Meldungen ein, werden 2 Gruppen gebildet, deren Erstplatzierte in Hin- und Rückspiel den Oberfränkischen Meister ermitteln. 3. Der Meister steigt in die Bayernliga auf. 4. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken § 12 SPIELE DER BEZIRKSLIGA HERREN 1. Anwartschaften auf Teilnahmerecht bestehen für: BCM Baunach 2 (A), BBC Bayreuth 3 (A), TS Lichtenfels (A), BBF Küps (N), BG Litzendorf 2 (N), TSV Hof (N), TSV Bindlach, Regnitztal Baskets 2, TSV Ebermannstadt, TS Kronach. 2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. 3. Die beiden Erstplatzierten steigen in die Bezirksoberliga auf. 4. Aus der Bezirksliga steigen so viele Mannschaften in die Bezirksklasse ab, dass nach Eingliederung der Absteiger aus der Bezirksoberliga und der Aufsteiger aus der Bezirksklasse 10 Mannschaften verbleiben. 5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken § 13 SPIELE DER BEZIRKSKLASSE HERREN 1. Anwartschaften auf Teilnahmerecht bestehen für: Bischberg Baskets (A), SV Gundelsheim (A), DJK Eggolsheim 2 (A), SV Zapfendorf (A), Post-SV Bamberg 2 (N), Maintal Baskets Hassberge (N), TS Kronach 2 (N), TTL Bamberg 3, TV Weismain, BCM Baunach 3, Regnitztal Baskets 3, TS Lichtenfels 2, SV Pettstadt, DJK Don Bosco Bamberg 3, BSC Saas Bayreuth 2, ASV Wunsiedel, BBC Coburg 2, SV Weidenberg, BBC Bayreuth 4, RSC Oberhaid. 2. Die Mannschaften werden nach geografischen Gesichtspunkten in zwei Gruppen eingeteilt. Die endgültige Gruppenzuordnung wird nach Meldeschluss veröffentlicht. 3. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. 4. Die Gruppenersten steigen in die Bezirksliga auf. Einen weiteren Aufsteiger ermitteln die Gruppenzweiten in Hin- und Rückspiel. Heimrecht im Rückspiel hat dabei diejenige Mannschaft, die die bessere Punkt-/Korbbilanz aufweist. 5. Aus der Bezirksklasse steigen so viele Mannschaften in die Kreisligen ab, dass nach Eingliederung der Absteiger aus der Bezirksliga und der Aufsteiger aus den Kreisligen 20 Mannschaften verbleiben. Sollte sich eine ungerade Anzahl von Absteigern ergeben, wird der letzte Absteiger in Hin- und Rück- Stand: 1. Mai 2015 24 Ausschreibung Saison 2015/16 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen spiel zwischen den beiden gleich platzierten betroffenen Mannschaften ermittelt. Heimrecht im Rückspiel hat dabei diejenige Mannschaft, die die bessere Punkt-/Korbbilanz aufweist. 6. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken § 14 SPIELE DER BEZIRKSKLASSE DAMEN 1. Teilnahmeberechtigt sind alle nachrangigen Mannschaften, die bis zum Meldeschluss noch gemeldet werden und nicht in der Bezirksoberliga spielen (wollen). 2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. 3. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken § 15 SPIELE DER KREISLIGA HERREN 1. Teilnahmeberechtigt sind alle nachrangigen Mannschaften, die bis zum Meldeschluss noch gemeldet werden und nicht in den bisher genannten Ligen spielen. 2. Je nach Meldeergebnis werden (bis 20 Mannschaften) zwei oder drei Gruppen gebildet. Die Gruppenzuordnung wird nach Meldeschluss veröffentlicht. 3. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt. 4. Die Erstplatzierten der gebildeten Gruppen steigen in die Bezirksklasse auf. Sind nur zwei Ligen gebildet, ermitteln die Gruppenzweiten einen weiteren Aufsteiger in Hin- und Rückspiel. Heimrecht im Rückspiel hat dabei diejenige Mannschaft, die die bessere Punkt-/Korbbilanz aufweist. 5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken § 16 SPIELE DER SENIOREN (INNEN) II - VI 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Senioren II (Ü35): Spieler/innen der Jahrgänge 1981 und älter, b) Senioren III (Ü40): Spieler/innen der Jahrgänge 1976 und älter. c) Senioren IV (Ü45): Spieler/innen der Jahrgänge 1971 und älter, d) Senioren V (Ü50): Spieler/innen der Jahrgänge 1966 und älter, e) Senioren VI (Ü55): Spieler/innen der Jahrgänge 1961 und älter. 2. Der Spielplan wird nach Eingang der Meldungen erstellt. Ausschreibung Saison 2015/16 § 17 SPIELE UM DEN BEZIRKSPOKAL HERREN 1. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksoberliga, der Bezirksliga und der Kreispokalsieger 2015. Maßgeblich ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2015/16. Die Teilnahme ist freiwillig. 2. Die Spiele werden im „KO-System“ ausgetragen. Die Spielpaarungen werden ausgelost. Die klassenniederen Mannschaften haben bis einschließlich Viertelfinale Heimrecht. Es gilt die Klassenzugehörigkeit der Spielzeit 2015/16. 3. Die beiden Halbfinals und das Finale werden in einem eintägigen Turnier "TOP 4" ausgetragen. a) Bezirkliche Vereine können sich um die Ausrichtung bewerben. Der Sportreferent entscheidet über die Vergabe. b) SR-Kosten werden vom Ausrichter verauslagt und auf Antrag vom Bezirk rückerstattet. 4. Für die Pokalspiele gilt bezüglich der Einsatzberechtigung der Spieler die Spielermeldung der jeweiligen Mannschaft gemäß §§ 25, 26 DBB-SO. Die Einschränkung des § 26.3 DBB-SO findet keine Anwendung. 5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken 6. SR-Kostenausgleich entfällt. § 18 SPIELE UM DEN BEZIRKSPOKAL DAMEN 1. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksoberliga sowie der Bezirksklasse. Maßgeblich ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2015/16. Die Teilnahme ist freiwillig. 2. Die Spiele werden im „KO-System“ ausgetragen. Die Spielpaarungen werden ausgelost. Die klassenniederen Mannschaften haben bis einschließlich Viertelfinale Heimrecht. Es gilt die Klassenzugehörigkeit der Spielzeit 2015/16. 3. Die beiden Halbfinals und das Finale werden in einem eintägigen Turnier "TOP 4" ausgetragen. a) Bezirkliche Vereine können sich um die Ausrichtung bewerben. Der Sportreferent entscheidet über die Vergabe. b) SR-Kosten werden vom Ausrichter verauslagt und auf Antrag vom Bezirk rückerstattet. 4. Für die Pokalspiele gilt bezüglich der Einsatzberechtigung der Spieler die Spielermeldung der jeweiligen Mannschaft gemäß §§ 25, 26 DBB-SO. Die Einschränkung des § 26.3 DBB-SO findet keine Anwendung. Stand: 1. Mai 2015 Saison 2015/2016 25 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen 5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken. Der Beginn des Wettbewerbes richtet sich nach der Anzahl der Meldungen. 6. SR- Kostenausgleich entfällt. § 19 SPIELE UM DEN KREISPOKAL HERREN 1. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksklasse und der Kreisliga Herren sowie Herrenmannschaften der Senioren II bis VI, soweit deren Spieler nicht an weiteren Wettbewerben teilnehmen. Maßgeblich ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2015/16. Die Teilnahme ist freiwillig. 2. Die Spiele werden im „KO-System“ ausgetragen. Die Spielpaarungen werden ausgelost. Die klassenniederen Mannschaften haben bis einschließlich Viertelfinale Heimrecht. Es gilt die Klassenzugehörigkeit der Spielzeit 2015/16. 3. Die beiden Halbfinals und das Finale werden in einem eintägigen Turnier "TOP 4" ausgetragen. a) Bezirkliche Vereine können sich um die Ausrichtung bewerben. Der Sportreferent entscheidet über die Vergabe. b) SR-Kosten werden vom Ausrichter verauslagt und auf Antrag vom Bezirk rückerstattet. 4. Für die Pokalspiele gilt bezüglich der Einsatzberechtigung der Spieler die Spielermeldung der jeweiligen Mannschaft gemäß §§ 25, 26 DBB-SO. Die Einschränkung des § 26.3 DBB-SO findet keine Anwendung. 5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken 6. SR-Kostenausgleich entfällt. § 20 JUGENDWETTBEWERBE Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen der Ausschreibung mit folgenden Abweichungen: 1. Meldetermin für die Jugendklassen U20 bis U13 ist der 15. Juni 2015, U12 bis U8 ist der 12. Oktober 2015. 2. Bei der Meldung ist anzugeben, ob die Mannschaft leistungssportorientiert in einer Bezirksoberliga oder in einer breitensportausgerichteten Liga spielen möchte. Die Spielsysteme in den einzelnen Wettbewerben sind abhängig vom Meldeergebnis. Sie werden vom Jugendausschuss in Zusammenarbeit mit dem Sportausschuss festgelegt und im Saisonheft veröffentlicht. 3. Jeder Verein erhält bei überhaupt erstmaliger Teilnahme einer Jugendmannschaft am Spielbetrieb Ausschreibung Saison 2015/16 auf Antrag einen Zuschuss von 150,00 €. Der Antrag ist während der laufenden Saison an den Bezirks-Jugendreferenten zu richten. 4. Für weiterführende Meisterschaften wird auf die BBV-Ausschreibung 2015/16 Abschnitt F verwiesen. - Werden im Anschluss an eine Spielrunde Oberfränkische Meisterschaften durchgeführt, werden diese als Vereinsmeisterschaften durchgeführt. - Die Qualifikation erfolgt gemäß der Platzierung der Mannschaften in den Abschlusstabellen. Ist eine Vereinsmannschaft dabei qualifiziert, werden weitere Mannschaften des Vereins bei der Qualifikation nicht mehr berücksichtigt, die Spieler dieser Mannschaften sind jedoch in der erstqualifizierten Mannschaft spielberechtigt. Bei Gleichrangigkeit zweier Mannschaften entscheidet die bessere Punkt-/Korbbilanz. 5. Die Auf- und Abstiegsregelungen entfallen. 6. Schiedsrichtereinsatz in den Ligen: - U20m, U18m, U16m, U14m1; alle Oberfränkischen Meisterschaften ..................2 neutrale SR - U19w, U17w, U15w, U14m2, U13w ..................................................... 1 neutraler SR - U14m3/4, U12m, U11w, U10, U9 . kein neutraler SR In Spielen, zu denen 1 neutraler SR eingeteilt wurde, darf ein Basis-SR zusätzlich eingesetzt werden. Auf Antrag eines beteiligten Vereins ist ein zweiter lizensierter SR möglich. Bei Spielen, die nicht mit neutralen SR besetzt sind, kann ein Antrag auf ein oder zwei neutrale SR gestellt werden. Entsprechende Anträge sind formlos bis 1 Woche vor Spielbeginn bei der zuständigen SR-Einsatzleitung einzureichen. Die SR-Mehrkosten trägt der antragstellende Verein. 7. Mannschaften a.K. werden nur auf schriftlichen Antrag an den Jugendreferenten vor Beginn der Spielrunde durch den Jugend-Ausschuss zugelassen. Die nichteinsatzberechtigten Spieler sind namentlich mit Geburtsdatum im Antrag anzugeben. Es werden höchstens 3 Spieler bzw. 4 Spielerinnen aus dem jeweils nächst höheren Jahrgang zugelassen, von denen höchstens 2 (weiblich: 3) an einem Spiel teilnehmen dürfen. 8. Weibliche Jugendliche sind in den für Jugend männlich ausgeschriebenen Wettbewerben unterhalb von Bezirksoberligen spielberechtigt. 9. In den Mannschaften der Altersklasse U18 und U16 dürfen Jugend-Bundesliga-Spieler nur des jeweils jüngeren Jahrgangs (NBBL 1998, JBBL 2000) oder jünger eingesetzt werden. 10. Bei genügend Meldungen werden Jugend-PokalWettbewerbe nach Abschluss der Spielrunden Stand: 1. Mai 2015 26 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen durchgeführt. Nähere Einzelheiten werden vom Jugendausschuss festgelegt. 11. Spielen zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins in einer Jugendklasse in nicht parallel laufenden Wettbewerben, so ist der Einsatz von Spielern der Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl bis zu fünf Mal möglich (§ 26 DBB-SO). Dies gilt auch dann, wenn Spieler der Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl zusätzlich in einer weiteren Altersklasse spielen. 12. In den Altersklassen U16 und jünger ist MannMann-Verteidigung nach den DBB-Kriterien verbindlich vorgeschrieben. Für die Altersklassen U12 und jünger gelten weitere Einschränkungen der FIBA bzw. Miniregeln. (s. Saisonheft). Ausschreibung Saison 2015/16 13. Für die Altersklassen U10 und jünger gelten folgende Sonderbestimmungen: a) Die Spiele werden 4 gegen 4 ausgetragen; b) Die Korbhöhe soll 2,60 m nicht übersteigen; c) Die Eingabe von Statistikdaten in TeamSL soll unterbleiben. 14. Ballgrößen in den Jugendligen: Gr. 7: U20m, U18m, U16m Gr. 6: U19w, U17w, U15w, U14m Gr. 5: U13w, U12m, U11w, U10, U8 15. Auf die Bestimmungen des §12 der BBV-Jugendordnung (Jugendauflage) wird hingewiesen. Bayreuth, im April 2015 gez. Reiner Hoffmann, Vorsitzender; Klaus Wolf, Sportreferent; Michael Kunz, Jugendreferent; Stefan Weckwerth, SRReferent Nachtrag zu §4.2 Spielverlegungen: g) Mitteilungen und Anträge zu Spielverlegungen sind vom ausrichtenden Verein ausschließlich mit dem Formular, das auf der Internetseite des Bezirks http://ofr.bbv-online.de bereit gestellt ist, an die Spielleitung zu richten. (Vorstandsbeschluss am Bezirksstaffeltag 11.07.15) Stand: 1. Mai 2015 Saison 2015/2016 27 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe BBV-Bezirk Oberfranken Ordnungen Ausschreibung Saison 2015/16 Strafenkatalog für bezirkliche Wettbewerbe Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe A. Allgemeines Bei einem zweiten geldbewehrten Verstoß gegen dieselbe Ziffer des Strafenkatalogs in einem anderen Spiel desselben Wettbewerbs dieser Spielzeit wird die Strafe verdoppelt, bei weiteren Verstößen verdreifacht. Bei Verstößen von Einzelpersonen betrifft dies nur wiederholte Verstöße derselben Person. Diese Regelung gilt nicht für fehlende Teilnehmerausweise. Alle Geldstrafen sind in Euro (€) angegeben. Bei einem Verstoß gegen die Sportdisziplin wird die Gesamtstrafe verhängt, die in der Regel aus einer Geldstrafe und einer zeitlichen Sperre besteht. B. Strafen gegen Vereine Nr Verstoß € von - bis + zusätzlich 1 verspätete / unvollständige / fehlerhafte Mannschaftsmeldung 5 4 Verzicht einer Mannschaft in Bezirksoberligen/Bezirksligen Senioren 200 5 Verzicht einer Mannschaft in Bezirksklassen/Kreisligen Senioren 150 6 Verzicht einer Mannschaft in Jugendligen 100 9 fehlende / nicht ausreichende Erste Hilfe / Platzordnung 5 – 50; Kostenerstattung 15 nicht regelgerechter / nicht zugelassener Spielball 10 18 Fehlende oder fehlerhafte technische Ausrüstung (je Gegenstand) 10 19 Fehlen / Auswechseln eines Tischkampfrichters (je Person) 15 / 5 20 Verletzung von Fristen vor/während dem Spiel / Verzögerung des Spielbeginns 10 21 Schuldhafte Nichtdurchführung / schuldhafter Abbruch eines Spiels 25 – 125 22 nicht regelgerechte Spielverlegung 5 – 25 23 Antreten ohne gültigen Teilnehmerausweis (ohne Wh.) 2,50 24 Antreten mit fremdem oder verfälschtem Teilnehmerausweis 5 – 250 25 Anschreibebogen nicht ordnungsgemäß ausgefüllt 2,50 26 Verfälschung oder Ergänzung des Spielberichts nach Unterschrift des Schiedsrichters 50 – 250 28 unvorschriftsmäßige Spielkleidung 2,50 30 Einsatz eines nicht berechtigten Spielers 20 32 Einsatz eines gesperrten Trainers 50 33 Spielbericht verspätet 2,50 – 10 34 Spielbericht nicht innerhalb von 8 Tagen eingesandt (schließt Nr. 33 aus) 20 35 Fehlerhafte Auswertung des Spielberichts 2,50 – 10 37 Verspätete Ergebnis- oder Statistikmeldung 2,50 – 10 38 Fehlende Ergebnis -oder Statistikmeldung (Terminüberschreitung >48 Std.) 10 – 20 40 Nicht fristgerechte Abgabe der Schiedsrichterbeurteilung innert 72 Stunden nach Spielende 5 – 15 41 Schiedsrichterkosten nicht vor Spielbeginn erstattet 5 42 Nicht fristgerechtes Nachkommen eines Begehrens 5 – 50 Stand: 30. April 2015 28 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken BBV-Bezirk Oberfranken Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe Ordnungen Ausschreibung Saison 2015/16 C. Strafen gegen Einzelpersonen (unter Vereinshaftung) Nr Verstoß € von – bis + zusätzlich 44 grob unsportliches Verhalten von Spielern gegen Spielteilnehmer/ Zuschauer 10 – 250 und 1–4 Spiele Sperre 45 grob unsportliches Verhalten von Trainer/Offiziellen gegen Spielteilnehmer/ Zuschauer 20 – 250 46 Beleidigung/Bedrohung von Spielern gegen Schieds-/ Kampfrichter 25 – 250 und 1–6 Spiele Sperre 47 Beleidigung/Bedrohung von Trainer/Offiziellen gegen Schieds- / Kampfrichter 50 – 250 48 Tätlichkeit von Spielern gegen Spieler oder Dritte 25 – 250 und 3–12 Spiele Sperre 49 Tätlichkeit von Trainer/Offiziellen gegen Spieler oder Dritte 25 – 250 50 Tätlichkeit von Spielern gegen Schieds-/ Kampfrichter 50 – 500 und mehr als 5 Spiele Sperre 51 Tätlichkeit von Trainer/Offiziellen gegen Schieds-/ Kampfrichter 100 – 500; ggf. zeitliche Sperre 52 Weigerung einer disqualifizierten Person, Halle zu verlassen 50 – 250; ggf. Spielabbruch 53 Disqualifikation wegen unerlaubtem Betreten des Spielfelds bei Gewalt 25 – 250 54 Unangemessene Kontaktaufnahme mit einem SR-Trainee 10 – 50 D. Strafen gegen Schiedsrichter (unter Vereinshaftung) Nr Verstoß € von – bis + zusätzlich 57 Verspätete (<72 Std.) / nicht begründete Spielrückgabe durch SR / SR-Verein 15 59 Nichtantreten / nicht ausreichende Qualifikation eines Schiedsrichters 25 + Kostenerstattung 60 Weigerung, als angesetzter SR, Spiel allein zu leiten 25 61 Wartefrist nicht abgewartet 25 62 SR-Fehler der zu Spielausfall / -abbruch führt 25 63 Verstöße im administrativen Bereich 2,50 - 20 64 Verspätung eines angesetzten SR (nach Spielbeginn) 10 77 unsportliches Verhalten / Beleidigung / Tätlichkeit gegen Teilnehmer / Zuschauer 25 – 250 78 Nicht fristgerechtes Nachkommen eines Begehrens 5 – 50 79 SR-Lizenz nicht rechtzeitig vor erstem Einsatz verlängert 20 Stand: 30. April 2015 Saison 2015/2016 29 BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Spielhallen Spielhallen Bad Staffelstein STE-ARH Adam Riese Halle St.-Georg-Str., 96231 Bad Staffelstein Bamberg BA-AR Brose Arena Bamberg Forchheimer Str. 15, 96050 Bamberg BA-DGDientzenhofer-Gymnasium Feldkirchenstr. 22, 96052 Bamberg BA-EGEichendorff-Gymnasium Kloster-Langheim-Str. 10, 96050 Bamberg BA-ETAETA-Hoffmann-Gymnasium Sternwartstr. 3, 96049 Bamberg BA-FLGFranz-Ludwig-Gymnasium Franz-Ludwig-Str. 13, 96047 Bamberg BA-GEO Dreifachhalle am Georgendamm Georgendamm 2, 96047 Bamberg BA-GSK Gehörlosen Sport- u. Kulturst. Babenberger Ring 1, 96049 Bamberg BA-GSSGraf-Stauffenberg-Schule Kloster-Langheim-Str. 11, 96050 Bamberg BA-HSHeidelsteigschule Am Heidelsteig 15, 96052 Bamberg BA-KBSKaulbergschule Schulplatz 5, 96049 Bamberg BA-KHGKaiser-Heinrich-Gymnasium Altenburger Str. 16, 96049 Bamberg BA-KIDBasKIDhall Kornstr. 20, 96050 Bamberg BA-KSKunigundenschule Seehofstr. 32, 96052 Bamberg BA-OHM Staatl. Berufsschule Ohmstr. 16, 96050 Bamberg BA-UNIUniversität Feldkirchenstr. 21, 96052 Bamberg Baunach BAU-VS Verbandsschule Baunach An-der-Bastei-Straße, 96148 Baunach Bayreuth BT-ASAltstadtschule Fantaisiestr. 11, 95445 Bayreuth BT-ASSAlbert-Schweitzer-Schule Äußere Badstr. 30, 95448 Bayreuth BT-GMGGraf-Münster-Gymnasium Schützenplatz 12, 95444 Bayreuth BT-GRGraserschule Kanalstraße, 95444 Bayreuth BT-LUILuitpoldschule Oswald-Merz-Str. 9, 95444 Bayreuth BT-MEY Volksschule Meyernberg Bodenseering 55, 95445 Bayreuth BT-MWGMarkgr.-Wilhelmine-Gymnasium Königsallee 17, 95448 Bayreuth 30 BT-OHOberfrankenhalle Am Sportpark 1, 95448 Bayreuth BT-OST Schulzentrum Ost Äußere Badstr. 26, 95448 Bayreuth BT-RWGRichard-Wagner-Gymnasium Wittelsbacherring 9, 95444 Bayreuth BT-SZSportzentrum Am Sportpark 3, 95448 Bayreuth Bindlach BIN-BHBärenhalle Hirtenackerstr. 47, 95463 Bindlach Bischberg BSB-GS Grundschule Bischberg Schulstr. 10, 96120 Bischberg BSB-HS Hauptschule Bischberg Schulstr. 36, 96120 Bischberg Breitengüßbach BGB-HJHHans-Jung-Halle Am Sportplatz 18, 96149 Breitengüßbach BGB-VS Verbandsschule Breitengüßbach Schulstr. 1, 96149 Breitengüßbach Burgebrach BEB-WHWindeck-Halle (Nähe Schule), 96138 Burgebrach Burgwindheim BWH-VS Volksschule Burgwindheim Kirchplatz, 96154 Burgwindheim Coburg CO-GE Gymnasium Ernestinum Untere Realschulstr. 2, 96450 Coburg CO-HUKHUK-Arena Niorter Str., 96450 Coburg CO-PSPestalozzi-Sporthalle Seidmannsdorfer Str. 74, 96450 Coburg CO-RS Staatliche Realschule I Glockenberg 33, 96450 Coburg CO-SZN Sportzentrum Nord Karl August Fritsch Str. 4, 96450 Coburg CO-VSH Volksschule Heimatring Hörnleinsgrund, 96450 Coburg Ebelsbach EBB-VS Volksschule Ebelsbach Obere Heuernte, 97500 Ebelsbach Ebensfeld EFD-PLSPater-Lunkenbein-Schule Rinnigstr., 96250 Ebensfeld Ebermannstadt EBS-GFS Gymnasium Fränkische Schweiz Georg-Wagner-Str. 17, 91320 Ebermannstadt Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen EBS-SHStadthalle Georg-Wagner-Str. 14, 91320 Ebermannstadt Ebersdorf EBD-KSH Kultur- und Sporthalle Ehrlicherstr. 31, 96237 Ebersdorf EBD-VS Volksschule Ebersdorf Schulstr. 13, 96237 Ebersdorf HO-ROS Hollfeld HOL-GS Turnhalle am Rosenbühl Max-Reger-Str. 71, 95030 Hof Gesamtschule Hollfeld Oberes Tor 18, 96142 Hollfeld Kemmern KME-VS Volksschule Kemmern Schulstraße, 96164 Kemmern Eggolsheim EGH-EBHEggerbachhalle Schulstr. 4, 91330 Eggolsheim Forchheim FO-BSBerufsschule Fritz.Hoffmann-Str. 3, 91301 Forchheim FO-GYM Gymnasium Forchheim Ruhalmstraße, 91301 Forchheim FO-HERHerderhalle Ruhalmstraße, 91301 Forchheim FO-RSRealschule Pestalozzistr. 2, 91301 Forchheim FO-TSRitter-von-Traitteur-Schule Eggloffsteinstr. 143, 91301 Forchheim Gundelsheim GDH-VS Schulturnhalle Gundelsheim Schulstr. 1, 96163 Gundelsheim Hallstadt HAL-HSSHans-Schüller-Schule Königshofstr. 3, 96103 Hallstadt Hausen HAU-MZHMehrzweckhalle Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen Heinersreuth HEI-ALT Mehrzweckhalle Altenplos Ährenweg 1, 95500 Heinersreuth Helmbrechts HEL-DSHDreifachsporthalle Pressecker Str. 20, 95233 Helmbrechts Hirschaid HIR-RARegnitzarena Georg-Kügel-Ring 3, 96114 Hirschaid HIR-RS Realschule Hirschaid Realschulstr., 96114 Hirschaid Hof HO-EICEichendorffschule Graf-Stauffenberg-Str. 8, 95030 Hof HO-FHFachhochschule Wirthstr. 51, 95028 Hof HO-HVSHofecker-Volksschule Quetschenweg 4, 95030 Hof HO-JHJahnhalle Jahnstr. 5, 95030 Hof HO-RLHRudolf-Lion-Halle Sigmundsgraben 42-48, 95028 Hof Spielhallen Kirchehrenbach KIB-VSVerbandsschule Straße zur Ehrenbürg 7, 91356 Kirchehrenbach Kronach KC-LCTLucas-Cranach-Turnhalle Kronachallee, 96317 Kronach KC-SZ Dreifachturnhalle Schulzentrum Am Schulzentrum, 96317 Kronach KC-TH Vereinsturnhalle “Turnerheim” Rodacher Str. 11, 96317 Kronach Kulmbach KU-CVGCaspar-Vischer-Gymnasium Christian-Pertsch-Str., 95326 Kulmbach KU-HESHans-Edelmann-Schule Forstweg 4, 95326 Kulmbach KU-MGFM.-Georg-Friedrich-Gymnasium Schießgraben 1, 95326 Kulmbach KU-PSPestalozzischule Christian-Pertsch-Str., 95326 Kulmbach KU-VSM Volksschule Melkendorf Schulstr., 95326 Kulmbach Küps KÜP-VS Volksschule Küps Am Hirtengraben 7, 96328 Küps Lichtenfels LIF-BS Staatl. Berufsschule Langheimer Str., 96215 Lichtenfels LIF-MGMeranier-Gymnasium Kronacher Str. 34, 96215 Lichtenfels LIF-SZSportzentrum An der Friedenslinde, 96215 Lichtenfels Litzendorf LIT-VS Verbandsschule Litzendorf Schulstr. 2, 96123 Litzendorf Ludwigsstadt LWS-HSHHermann-Söllner-Halle Loquitzweg 1, 96337 Ludwigsstadt LWS-VSSchulturnhalle Kronacher Str., 96337 Ludwigsstadt Marktredwitz MAK-GYM Gymnasium im Schulzentrum Schulstr., 95615 Marktredwitz MAK-SZ Städt. Dreifachturnhalle Oskar-Loew-Str., 95615 Marktredwitz Saison 2015/2016 31 BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Memmelsdorf MEM-LEI Volksschule Lichteneiche Kapellenstraße, 96117 Memmelsdorf MEM-SHSeehofhalle Pödeldorfer Str. 20a, 96117 Memmelsdorf Münchberg MÜB-BS Sporthalle Berufsschule Schützenstr. 20, 95213 Münchberg MÜB-KHKreuzberghalle Beethovenstr. 10, 95213 Münchberg Nordhalben NOR-NWNordwaldhalle Kronacher Str. 57, 96365 Nordhalben Oberhaid OHD-NTH Neue Turnhalle Friedrich-Ebert-Straße, 96173 Oberhaid Pegnitz PEG-RS Rattelsdorf RAT-AHAbtenberghalle Ebinger Str. 20, 96179 Rattelsdorf RAT-VS Schulturnhalle Rattelsdorf Schulstr. 1, 96179 Rattelsdorf Rödental RÖD-FGHFranz-Goebel-Halle Rathausstr., 96472 Rödental 32 Stegaurach STG-AUHAurachtalhalle Elsterweg 1, 96135 Stegaurach STG-VS Schulturnhalle Stegaurach , 96135 Stegaurach Stockheim/Reitsch REI-VS Volksschule Reitsch Schulstr. 1, 96342 Stockheim/Reitsch Strullendorf STR-BCH Basketball Center Hauptsmoor Hauptsmoorstr. 2, 96129 Strullendorf STR-VS Volksschule Strullendorf Kaltenfeldstr. 1, 96129 Strullendorf Weidenberg WDB-DTH Dreifachturnhalle Weidenberg Schulstr. 3, 95466 Weidenberg WDB-VS Volksschule Weidenberg Schulstr. 2, 95466 Weidenberg Grund-Hauptschule Pressig Hauptstr. 10, 96332 Pressig Regnitzlosau RGL-VS VS Regnitzlosau Schulstr. 11, 95194 Regnitzlosau Schwarzenbach/S. SBS-GS Grundschule Schwarzenbach Breslauer Str. 11, 95124 Schwarzenbach/S. Walsdorf WLD-VS Schulturnhalle Walsdorf Schulstraße, 96194 Walsdorf Realschule (neue Turnhalle) Stadionstr. 22, 91257 Pegnitz Pettstadt PET-VSSchulturnhalle Schulstr. 12, 96175 Pettstadt Pressig PRE-VS Spielhallen Weismain WSM-VS Grundschule Weismain Bürgermeister-Rothlauf-Str., 96260 Weismain Wunsiedel WUN-LGLuisenburg-Gymnasium Burggraf-Friedrich-Str. 9, 95632 Wunsiedel WUN-RSRealschule Nordendstr./Schönlinder Weg, 95632 Wunsiedel Zapfendorf ZAP-STHSchulturnhalle Schulstr. 7, 96199 Zapfendorf Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Bezirksoberliga Herren (BOH) Bezirksoberliga Herren (BOH) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 So 20.12.15 Sa 09.01.16 18:00 18:00 19:30 14:15 16:00 13:30 18:00 18:30 15:00 17:00 14:00 18:15 18:30 20:00 16:00 16:00 18:00 18:00 18:30 18:30 19:30 10:45 17:30 17:30 17:30 18:00 18:30 17:00 14:00 18:30 20:00 14:00 15:30 13:45 18:00 18:15 19:00 19:30 18:00 19:30 20:00 14:00 15:30 15:30 14:00 4 5 1 2 3 10 6 9 8 7 11 12 14 15 13 20 16 17 19 24 21 22 25 30 28 26 29 27 31 34 35 32 33 37 38 39 40 36 41 44 45 42 43 23 46 KU STAF SAAS POST BAU 2 DJK 2 KU STAF ECK RATT SAAS POST STAF BGR BAU 2 DJK 2 KU STAF LUD STAF SAAS POST BGR DJK 2 BAU 2 KU LUD RATT SAAS STAF BGR RATT ECK POST BAU 2 LUD DJK 2 SAAS KU STAF BGR RATT ECK ECK DJK 2 -LUD -BGR -DJK 2 -ECK -RATT -LUD -BAU 2 -SAAS -BGR -POST -LUD -KU -ECK -RATT -DJK 2 -POST -BGR -RATT -BAU 2 -KU -BAU 2 -LUD -DJK 2 -STAF -POST -ECK -BGR -SAAS -POST -LUD -BAU 2 -KU -DJK 2 -BGR -STAF -ECK -RATT -KU -DJK 2 -POST -SAAS -LUD -BAU 2 -RATT -SAAS KU-MGF STE-ARH BT-SZ BA-GEO BAU-VS BA-GEO KU-CVG STE-ARH HEI-ALT RAT-AH BT-SZ BA-GEO STE-ARH STR-BCH BAU-VS BA-GEO KU-CVG STE-ARH LWS-HSH STE-ARH BT-SZ BA-GEO STR-BCH BA-GEO BAU-VS KU-CVG LWS-HSH RAT-AH BT-SZ STE-ARH STR-BCH RAT-AH HEI-ALT BA-GEO BAU-VS LWS-HSH BA-GEO BT-SZ KU-CVG STE-ARH STR-BCH RAT-AH HEI-ALT HEI-ALT BA-OHM So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 06.02.16 Sa 13.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 15:00 18:00 18:00 15:30 17:30 18:00 19:30 16:45 17:30 18:00 18:00 18:00 10:30 15:30 14:15 15:15 17:30 18:00 15:30 19:30 13:00 18:00 18:00 19:45 19:45 18:15 18:30 19:30 20:00 15:30 16:45 18:00 18:00 18:15 10:30 18:00 18:00 18:30 15:30 17:30 17:30 18:30 19:30 13:00 16:45 50 49 48 47 51 55 54 52 53 57 56 60 58 59 65 64 61 62 18 63 70 69 68 66 67 73 75 72 74 71 76 80 77 79 78 81 85 83 84 82 88 87 90 86 89 BGR LUD RATT ECK BAU 2 LUD SAAS POST BGR KU LUD RATT DJK 2 ECK POST BAU 2 BGR RATT ECK SAAS DJK 2 KU RATT BAU 2 LUD POST STAF SAAS BGR ECK POST BAU 2 KU LUD DJK 2 KU RATT STAF ECK BGR BAU 2 LUD SAAS DJK 2 POST -STAF -KU -BAU 2 -POST -KU -DJK 2 -STAF -RATT -ECK -POST -SAAS -BGR -BAU 2 -STAF -DJK 2 -LUD -KU -STAF -SAAS -ECK -BGR -STAF -ECK -SAAS -POST -BAU 2 -DJK 2 -RATT -LUD -KU -SAAS -BGR -RATT -STAF -ECK -SAAS -DJK 2 -BAU 2 -LUD -POST -ECK -RATT -BGR -KU -STAF STR-BCH LWS-HSH RAT-AH HEI-ALT BAU-VS LWS-HSH BT-SZ BA-GSS STR-BCH KU-CVG LWS-HSH RAT-AH BA-GEO HEI-ALT BA-GEO BAU-VS STR-BCH RAT-AH HEI-ALT BT-SZ BA-GSS KU-CVG RAT-AH BAU-VS LWS-HSH BA-GEO STE-ARH BT-SZ STR-BCH HEI-ALT BA-GEO BAU-VS KU-CVG LWS-HSH BA-GEO KU-CVG RAT-AH STE-ARH HEI-ALT STR-BCH BAU-VS LWS-HSH BT-SZ BA-GEO BA-GSS CO-SZ BGB-VS BA-GEO BSB-HS CO-SZ STR-BCH EGH-EBH BGB-VS EGH-EBH CO-PS BSB-HS BGB-VS EGH-EBH STR-BCH EGH-EBH BSB-HS So 10.01.16 Sa 16.01.16 Sa 23.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 Sa 12.03.16 10:00 13:30 11:00 20:00 10:30 10:00 16:30 17:00 10:30 15:00 10:30 16:30 20:00 13:15 746 752 758 765 763 766 768 773 772 778 776 785 747 788 BGR DJK 2 BGR DJK 2 KEM 2 CO BISH DJK 2 KEM 2 BGR DJK 2 BISH EGG CO -KEM 2 -BISH -CO -BGR -EGG -KEM 2 -EGG -CO -BISH -EGG -KEM 2 -BGR -DJK 2 -EGG STR-BCH BA-ETA HIR-RA BA-GEO BGB-VS CO-PS BSB-HS BA-GSS BGB-VS STR-BCH BA-GEO BSB-HS EGH-EBH CO-PS Bezirksoberliga Damen (BOD) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 Sa 24.10.15 Sa 07.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 13.12.15 Sa 09.01.16 13:00 10:30 17:00 15:45 11:00 00:00 18:00 10:30 13:00 13:45 16:30 10:30 18:00 20:00 18:00 16:30 703 701 702 707 713 720 718 721 723 728 727 731 733 740 743 748 CO KEM 2 DJK 2 BISH CO BGR EGG KEM 2 EGG CO BISH KEM 2 EGG BGR EGG BISH -BISH -BGR -EGG -DJK 2 -BGR -DJK 2 -KEM 2 -CO -BISH -DJK 2 -KEM 2 -DJK 2 -BGR -BISH -CO -CO Saison 2015/2016 33 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Bezirksliga Herren (BLH) Bezirksliga Herren (BLH) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 31.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 19.12.15 18:30 19:30 10:30 18:00 18:00 16:15 18:00 16:30 17:00 18:00 18:30 10:30 15:00 17:00 18:00 13:00 17:30 18:45 16:30 17:00 17:00 16:15 18:30 18:45 10:30 16:30 18:00 18:45 17:00 17:30 18:00 18:00 10:30 16:00 16:30 15:00 19:00 17:00 18:00 18:00 15:30 10:30 16:30 18:00 16:15 102 101 105 104 103 109 107 108 110 106 112 115 111 114 113 134 119 116 118 117 120 121 122 124 125 123 127 126 130 129 128 132 135 131 133 139 137 140 136 138 142 145 143 141 163 KC EBS LIF KÜPS LITZ 2 HO BT 3 BISH EBS LITZ 2 KC LIF HO BIND LITZ 2 BIND BGR 2 KÜPS BISH BIND EBS HO KC KÜPS LIF BISH BT 3 KÜPS EBS BGR 2 LITZ 2 BT 3 LIF HO BISH BGR 2 KC EBS KÜPS LITZ 2 BT 3 LIF BISH KÜPS HO -BISH -HO -BIND -BGR 2 -BT 3 -BIND -KC -LIF -BGR 2 -KÜPS -KÜPS -BT 3 -BGR 2 -BISH -EBS -BGR 2 -LITZ 2 -LIF -HO -BT 3 -KC -LITZ 2 -BGR 2 -BIND -EBS -BT 3 -HO -BISH -BIND -LIF -KC -KÜPS -LITZ 2 -KC -EBS -BISH -LIF -BT 3 -HO -BIND -BGR 2 -HO -LITZ 2 -EBS -BISH KC-TH EBS-GFS LIF-MG KÜP-VS LIT-VS HO-JH BT-GS BSB-HS EBS-SH LIT-VS KC-TH LIF-MG HO-HVS BIN-BH LIT-VS BIN-BH STR-BCH KÜP-VS BSB-HS BIN-BH EBS-SH HO-JH KC-TH KÜP-VS LIF-MG BSB-HS BT-RWG KÜP-VS EBS-SH STR-BCH LIT-VS BT-LUI LIF-MG HO-HVS BSB-HS STR-BCH KC-TH EBS-SH KÜP-VS LIT-VS BT-GS LIF-MG BSB-HS KÜP-VS HO-JH So 20.12.15 Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 So 07.02.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 Sa 19.03.16 17:00 12:30 18:00 15:00 16:30 17:00 15:00 18:30 18:45 10:30 17:00 18:00 18:45 20:00 16:30 17:00 19:00 10:30 18:00 18:00 17:00 17:30 17:00 18:00 18:00 13:00 16:00 18:30 10:30 16:30 18:30 19:30 20:00 17:00 18:00 15:30 16:15 18:30 10:30 17:00 18:30 20:00 17:00 18:00 16:15 144 149 148 146 147 150 155 152 151 153 154 160 157 156 159 158 165 161 162 164 169 167 170 168 166 175 172 173 174 171 177 176 179 178 180 185 181 184 182 183 189 187 186 188 190 BIND BGR 2 BT 3 HO BISH BIND BGR 2 KC KÜPS LIF BIND BT 3 KÜPS BGR 2 BISH EBS KC LIF BT 3 LITZ 2 BIND BGR 2 EBS BT 3 LITZ 2 BIND HO KC LIF BISH KÜPS KC BGR 2 EBS LITZ 2 BT 3 HO BISH LIF BIND KC BGR 2 EBS LITZ 2 HO -KC -KÜPS -LITZ 2 -EBS -KC -LIF -EBS -BT 3 -LITZ 2 -BISH -HO -LIF -KC -HO -BIND -LITZ 2 -EBS -KÜPS -BIND -BGR 2 -KÜPS -KC -LIF -BISH -HO -EBS -BT 3 -LITZ 2 -BGR 2 -KÜPS -BT 3 -HO -BIND -BISH -LIF -EBS -KÜPS -BGR 2 -KC -LITZ 2 -BIND -BT 3 -KÜPS -BISH -LIF BIN-BH STR-BCH BT-GS HO-HVS BSB-HS BIN-BH HIR-RA KC-TH KÜP-VS LIF-MG BIN-BH BT-GS KÜP-VS STR-BCH BSB-HS EBS-SH KC-TH LIF-MG BT-RWG LIT-VS BIN-BH STR-BCH EBS-GFS BT-RWG LIT-VS BIN-BH HO-HVS KC-TH LIF-MG BSB-HS KÜP-VS KC-TH STR-BCH EBS-SH LIT-VS BT-GS HO-JH BSB-HS LIF-MG BIN-BH KC-TH STR-BCH EBS-SH LIT-VS HO-JH NOR-NWH OHD-NTH CO-SZ KEM-VS LWS-VS LIT-VS CO-PS BAU-VS LWS-HSH BA-GEO NOR-NWH LIT-VS BAU-VS CO-ANG LWS-HSH BA-KHG Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Mi 09.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 16:30 11:00 15:30 18:15 15:30 16:00 16:30 15:00 20:15 18:30 15:30 16:00 18:30 11:00 18:00 16:30 828 826 827 834 832 831 838 839 836 843 842 844 847 849 848 851 OHD KEM 3 LITZ 2 LUD LITZ 2 BAU OHD NORD BAU TTL 2 LITZ 2 LUD TTL 2 KEM 3 LITZ 2 OHD -CO 2 -TTL 2 -BAU -NORD -KEM 3 -CO 2 -LUD -TTL 2 -KEM 3 -OHD -NORD -CO 2 -CO 2 -NORD -OHD -KEM 3 OHD-NTH KEM-VS LIT-VS LWS-HSH LIT-VS BAU-VS OHD-NTH NOR-NWH BAU-VS BA-GEO LIT-VS LWS-HSH BA-GEO KEM-VS LIT-VS OHD-NTH Bezirksliga Damen (BLD) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 34 14:00 16:30 19:00 13:00 16:15 13:00 12:30 18:00 15:45 13:30 14:00 18:00 18:00 13:30 15:00 16:30 804 803 802 806 809 807 812 811 814 818 819 817 821 822 824 823 NORD OHD CO 2 KEM 3 LUD LITZ 2 CO 2 BAU LUD TTL 2 NORD LITZ 2 BAU CO 2 LUD TTL 2 -KEM 3 -LITZ 2 -TTL 2 -OHD -BAU -CO 2 -KEM 3 -NORD -TTL 2 -BAU -OHD -LUD -OHD -NORD -KEM 3 -LITZ 2 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 17:45 20:00 14:00 18:30 11:00 13:15 16:30 17:30 13:00 14:00 16:30 15:30 852 854 856 859 857 862 864 863 869 867 866 868 CO 2 BAU NORD TTL 2 KEM 3 LUD OHD BAU KEM 3 NORD OHD LITZ 2 -LITZ 2 -LUD -BAU -LUD -CO 2 -LITZ 2 -NORD -TTL 2 -LUD -CO 2 -BAU -TTL 2 Bezirksklasse Herren A (BKHA) CO-SZ BAU-VS NOR-NWH BA-ETA KEM-VS LWS-VS OHD-NTH BAU-VS KEM-VS NOR-NWH OHD-NTH LIT-VS Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 00:00 15:30 17:45 13:00 11:00 15:00 16:00 16:00 11:00 11:00 16:30 15:00 871 872 873 877 876 879 884 883 881 889 888 887 TTL 2 BAU CO 2 KEM 3 CO 2 NORD TTL 2 LUD KEM 3 CO 2 OHD NORD -KEM 3 -LITZ 2 -OHD -LITZ 2 -BAU -LUD -NORD -OHD -BAU -LUD -TTL 2 -LITZ 2 PET-VS STR-BCH WDB-DTH BAU-VS BT-RWG ZAP-VS BT-RWG HIR-RA BA-ETA BAU-VS WDB-DTH BA-ETA BT-GS ZAP-VS PET-VS WDB-DTH BAU-VS STR-BCH BT-LUI BAU-VS ZAP-VS BT-GS BA-GEO PET-VS BAU-VS STR-BCH ZAP-VS BT-AS Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 Sa 23.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 14:00 17:30 16:00 15:30 16:30 17:00 14:00 16:00 18:00 17:00 20:00 16:00 14:00 17:00 18:00 15:00 18:00 16:30 13:00 16:30 17:00 18:00 14:00 17:30 14:45 16:30 18:00 18:00 249 248 250 254 252 251 257 260 256 264 261 262 269 266 267 274 272 273 277 276 280 279 281 282 283 289 290 287 SAAS 2 -WEID BAU 3 -PETT ZAPF -BGR 3 BT 4 -ZAPF POST 2 -BAU 3 PETT -SAAS 2 SAAS 2 -POST 2 BAU 3 -BGR 3 WEID -BT 4 PETT -WEID BGR 3 -SAAS 2 ZAPF -BAU 3 SAAS 2 -ZAPF PETT -BT 4 WEID -POST 2 BGR 3 -WEID BT 4 -BAU 3 POST 2 -PETT SAAS 2 -BAU 3 POST 2 -BT 4 PETT -BGR 3 WEID -ZAPF SAAS 2 -BT 4 BGR 3 -POST 2 ZAPF -PETT POST 2 -ZAPF BT 4 -BGR 3 WEID -BAU 3 BT-AS BAU-VS ZAP-VS BT-LUI BA-GEO PET-VS BT-AS BAU-VS WDB-DTH PET-VS STR-BCH ZAP-VS BT-RWG PET-VS WDB-DTH STR-BCH BT-GS BA-ETA BT-AS BA-ETA PET-VS WDB-DTH BT-AS STR-BCH ZAP-VS BA-GEO BT-LUI WDB-DTH CO-SZ KNG-VS GDH-VS BA-ETA WSM-GS CO-SZ WSM-GS GDH-VS BA-GEO EGH-EBH EGH-EBH KNG-VS GDH-VS BA-GEO CO-PS WSM-GS EGH-EBH BA-GEO BA-KHG GDH-VS Sa 09.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 Sa 13.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 17:30 14:00 19:00 10:30 12:00 18:30 15:30 11:00 17:30 19:00 00:00 18:30 17:30 15:30 18:00 00:00 13:30 19:00 00:00 18:00 344 346 352 355 354 356 359 363 362 365 368 367 375 372 347 379 378 376 385 384 WEIS DJK 3 KNET TTL 3 CO 2 TTL 3 EGG 2 CO 2 WEIS KNET GUND TTL 3 WEIS CO 2 EGG 2 TTL 3 DJK 3 KNET GUND EGG 2 WSM-GS BA-OHM KNG-VS BA-GEO CO-SZ BA-ETA EGH-EBH CO-ANG WSM-GS KNG-VS GDH-VS BA-ETA WSM-GS CO-SZ EGH-EBH BA-GEO BA-GEO KNG-VS GDH-VS EGH-EBH BA-GSS BAU-VS CO-SZ KEM-VS CO-PS NOR-NWH BA-ETA LWS-HSH KEM-VS CO-PS OHD-NTH NOR-NWH Bezirksklasse Herren A (BKHA) Sa 10.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 19.12.15 17:00 17:30 18:00 14:00 14:00 14:45 15:30 12:30 15:30 18:00 18:00 16:30 18:00 16:00 17:00 18:00 20:00 15:00 15:30 16:00 16:00 15:30 16:30 17:00 16:00 15:00 16:00 14:00 203 205 204 207 206 209 211 215 212 217 219 222 221 224 228 229 227 235 231 232 234 236 237 238 242 245 244 216 PETT -BAU 3 BGR 3 -ZAPF WEID -SAAS 2 BAU 3 -POST 2 SAAS 2 -PETT ZAPF -BT 4 BT 4 -WEID BGR 3 -BAU 3 POST 2 -SAAS 2 BAU 3 -ZAPF WEID -PETT POST 2 -WEID BT 4 -PETT ZAPF -SAAS 2 PETT -POST 2 WEID -BGR 3 BAU 3 -BT 4 BGR 3 -PETT BT 4 -POST 2 BAU 3 -SAAS 2 ZAPF -WEID BT 4 -SAAS 2 POST 2 -BGR 3 PETT -ZAPF BAU 3 -WEID BGR 3 -BT 4 ZAPF -POST 2 SAAS 2 -BGR 3 Bezirksklasse Herren B (BKHB) Sa 10.10.15 Sa 17.10.15 Sa 24.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 Sa 21.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 Sa 12.12.15 15:00 19:00 00:00 13:30 17:30 13:15 17:30 00:00 11:00 15:30 16:30 19:00 00:00 17:30 16:00 17:30 15:30 16:30 18:30 00:00 301 302 307 310 309 311 314 317 320 318 323 322 327 330 331 334 333 340 339 342 CO 2 KNET GUND DJK 3 WEIS CO 2 WEIS GUND DJK 3 EGG 2 EGG 2 KNET GUND DJK 3 CO 2 WEIS EGG 2 DJK 3 TTL 3 GUND -DJK 3 -EGG 2 -KNET -TTL 3 -CO 2 -TTL 3 -EGG 2 -WEIS -KNET -CO 2 -GUND -TTL 3 -CO 2 -WEIS -KNET -TTL 3 -DJK 3 -GUND -EGG 2 -TTL 3 Saison 2015/2016 -KNET -CO 2 -GUND -DJK 3 -WEIS -CO 2 -WEIS -EGG 2 -GUND -DJK 3 -EGG 2 -KNET -DJK 3 -GUND -KNET -WEIS -EGG 2 -CO 2 -DJK 3 -TTL 3 35 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Sa 12.03.16 19:00 389 KNET -WEIS Kreisliga Herren A (KLHA) KNG-VS So 13.03.16 13:00 387 TTL 3 -GUND BA-GEO LWS-VS PET-VS KÜP-VS CO-SZ EBS-SH HAU-MZH LIT-VS LWS-HSH PET-VS KC-TH LWS-HSH EBS-SH HAU-MZH KÜP-VS KC-TH LIT-VS KÜP-VS PET-VS EBS-SH HAU-MZH KC-TH LIT-VS PET-VS EBS-SH KÜP-VS HAU-MZH LIT-VS CO-SZ Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 13:15 14:30 17:00 16:15 16:30 10:30 16:30 13:15 16:30 14:30 16:30 10:30 15:30 13:15 17:30 10:30 14:30 16:00 18:00 16:00 16:00 13:15 13:15 14:30 18:00 16:15 14:30 16:30 449 448 446 455 454 451 452 457 456 458 465 464 462 469 467 466 472 473 475 476 479 477 481 485 483 487 486 489 CO -LUD 2 HAUS -PETT EBS -KÜPS 2 LUD 2 -EBS KÜPS 2 -LITZ 3 PETT -CO KC -HAUS CO -KC KÜPS 2 -LUD 2 EBS -PETT KC -EBS PETT -LUD 2 LITZ 3 -HAUS CO -LITZ 3 LUD 2 -KC PETT -KÜPS 2 HAUS -KÜPS 2 KC -PETT LITZ 3 -EBS KÜPS 2 -KC LUD 2 -LITZ 3 CO -HAUS CO -KÜPS 2 HAUS -EBS LITZ 3 -PETT LUD 2 -HAUS EBS -CO KC -LITZ 3 CO-PS HAU-MZH EBS-GFS LWS-VS KÜP-VS PET-VS KC-TH CO-PS LWS-VS EBS-SH KC-TH PET-VS LIT-VS CO-PS LWS-HSH PET-VS HAU-MZH KC-TH LIT-VS KÜP-VS LWS-HSH CO-PS CO-PS HAU-MZH LIT-VS LWS-HSH EBS-SH KC-TH GDH-VS WDB-DTH STR-BCH OHD-NTH KU-MGF BA-GEO BGB-VS BWH-VS GDH-VS KNG-VS HIR-RA BWH-VS BA-ETA WDB-DTH KU-CVG BGB-VS BA-GEO GDH-VS KNG-VS BWH-VS WDB-DTH BGB-VS OHD-NTH KU-CVG STR-BCH KNG-VS BWH-VS BGB-VS GDH-VS WDB-DTH KNG-VS OHD-NTH Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 16:00 19:00 14:00 15:00 18:30 14:00 16:00 16:00 00:00 16:45 17:30 19:00 00:00 15:30 16:00 16:00 16:45 19:00 20:00 14:00 15:30 15:45 19:00 16:00 00:00 15:00 19:00 19:30 00:00 15:30 19:00 16:00 543 542 544 545 547 550 548 549 552 554 553 551 559 556 560 557 563 564 561 562 567 569 566 568 573 574 572 571 576 579 580 577 TTL 4 -OHD BREI -WEID BURG -GUND BGR 4 -KNET 2 TTL 4 -GUND BURG -BGR 4 BREI -OHD KU 2 -WEID GUND -BREI KNET 2 -BURG BGR 4 -TTL 4 OHD -KU 2 TTL 4 -BURG WEID -KNET 2 BREI -BGR 4 KU 2 -GUND KNET 2 -TTL 4 OHD -WEID BGR 4 -KU 2 BURG -BREI WEID -GUND KU 2 -BURG OHD -KNET 2 BREI -TTL 4 GUND -OHD BGR 4 -WEID KNET 2 -BREI TTL 4 -KU 2 GUND -KNET 2 WEID -BURG OHD -BGR 4 KU 2 -BREI BA-GEO BGB-VS BWH-VS STR-BCH BA-GEO BWH-VS BGB-VS KU-CVG GDH-VS KNG-VS HIR-RA OHD-NTH BA-GEO WDB-DTH BGB-VS KU-CVG KNG-VS OHD-NTH STR-BCH BWH-VS WDB-DTH KU-CVG OHD-NTH BGB-VS GDH-VS STR-BCH KNG-VS BA-GSS GDH-VS WDB-DTH OHD-NTH KU-CVG Kreisliga Herren A (KLHA) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 19.12.15 16:15 10:30 15:45 13:15 14:30 14:30 15:30 16:00 10:30 13:30 16:15 14:30 14:30 16:30 16:30 18:00 16:30 10:30 14:30 14:30 19:30 18:00 10:30 14:30 15:45 14:30 18:00 15:30 404 403 401 406 410 407 409 411 413 412 419 420 417 421 422 424 427 428 430 432 431 434 438 440 436 442 444 441 LUD 2 -CO PETT -HAUS KÜPS 2 -EBS CO -PETT EBS -LUD 2 HAUS -KC LITZ 3 -KÜPS 2 LUD 2 -KÜPS 2 PETT -EBS KC -CO LUD 2 -PETT EBS -KC HAUS -LITZ 3 KÜPS 2 -PETT KC -LUD 2 LITZ 3 -CO KÜPS 2 -HAUS PETT -KC EBS -LITZ 3 HAUS -CO KC -KÜPS 2 LITZ 3 -LUD 2 PETT -LITZ 3 EBS -HAUS KÜPS 2 -CO HAUS -LUD 2 LITZ 3 -KC CO -EBS Kreisliga Herren B (KLHB) Sa 10.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 36 00:00 15:30 17:30 19:00 15:45 18:30 18:30 14:00 00:00 19:00 12:30 14:00 15:30 15:30 15:45 16:00 00:00 00:00 16:45 14:00 15:30 19:00 19:00 16:00 15:00 19:00 14:00 16:00 00:00 15:30 19:00 19:00 502 504 505 503 506 508 507 509 512 511 515 514 518 519 516 517 523 522 521 524 529 527 528 526 535 531 534 532 537 539 536 538 GUND -TTL 4 WEID -KU 2 BGR 4 -BURG OHD -BREI KU 2 -OHD TTL 4 -BGR 4 BREI -GUND BURG -KNET 2 GUND -KU 2 KNET 2 -WEID BGR 4 -BREI BURG -TTL 4 TTL 4 -KNET 2 WEID -OHD KU 2 -BGR 4 BREI -BURG TTL 4 -BREI GUND -WEID KNET 2 -OHD BURG -KU 2 WEID -BGR 4 BREI -KNET 2 OHD -GUND KU 2 -TTL 4 BGR 4 -OHD KNET 2 -GUND BURG -WEID BREI -KU 2 GUND -BGR 4 WEID -TTL 4 KNET 2 -KU 2 OHD -BURG Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Sa 05.03.16 So 06.03.16 17:30 18:00 14:00 16:00 582 584 583 581 BGR 4 TTL 4 BURG KU 2 Senioren Ü40 (S40M) -GUND -WEID -OHD -KNET 2 STR-BCH BA-GEO BWH-VS KU-CVG Sa 12.03.16 So 13.03.16 00:00 15:30 19:00 17:00 589 587 588 590 GUND -BURG WEID -BREI OHD -TTL 4 KNET 2 -BGR 4 GDH-VS WDB-DTH OHD-NTH KNG-VS -EGG -TSG -BREI -EGG -BT -TSG BGB-VS BT-GS BA-KHG BT-RWG BGB-VS EGH-EBH Sa 21.11.15 So 22.11.15 Fr 22.01.16 So 24.01.16 Sa 06.02.16 13:00 17:30 20:30 18:00 15:30 18:00 607 608 610 609 611 612 TSG EGG BREI EGG TSG BT -BT -BREI -TSG -BT -EGG -BREI BA-GSS EGH-EBH BGB-VS EGH-EBH BA-GEO BT-RWG -BREI -TSG -EGG -BREI -BT -TSG BT-LUI EGH-EBH BGB-VS BA-KHG EGH-EBH BT-LUI Sa 09.01.16 Fr 15.01.16 Sa 23.01.16 Di 26.01.16 Fr 12.02.16 Sa 13.02.16 16:30 20:30 15:30 11:00 20:30 16:30 648 647 649 650 651 652 TSG BREI TSG EGG BREI BT -EGG -BT -BT -BREI -TSG -EGG BA-OHM BGB-VS BA-DG EGH-EBH BGB-VS BT-RWG BA-GEO KC-TH LIT-VS BSB-HS BIN-BH EBS-SH HO-JH KÜP-VS Sa 19.12.15 Sa 19.03.16 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 909 910 911 912 913 914 915 S901 S903 S905 S907 S909 S911 S913 -S902 -S904 -S906 -S908 -S910 -S912 -S914 (TOP4) (TOP4) (TOP4) GDH-VS GDH-VS KNG-VS STR-BCH WSM-GS OHD-NTH PET-VS KNG-VS PET-VS BWH-VS KÜP-VS Sa 31.10.15 Sa 19.12.15 Sa 19.03.16 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 S920 S927 S929 S921 S923 S925 S932 S934 S936 S938 -S926 -S928 -S930 -S922 -S924 -S931 -S933 -S935 -S937 -S939 (TOP4) (TOP4) (TOP4) BSB-HS CO-SZ Sa 19.03.16 00:00 00:00 00:00 953 KEM 3 -EGG 954 S951 -S952 955 S953 -S954 (TOP4) (TOP4) (TOP4) Senioren Ü40 (S40M) Fr 09.10.15 Sa 10.10.15 Sa 24.10.15 Fr 06.11.15 So 08.11.15 20:30 15:30 16:00 18:00 20:30 18:00 602 601 604 603 606 605 BREI BT TSG BT BREI EGG Senioren Ü45 (S45M) So 18.10.15 Fr 30.10.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 So 29.11.15 15:30 18:00 20:30 16:00 18:00 18:00 641 642 644 645 646 643 BT EGG BREI TSG EGG BT Bezirkspokal Herren (BPH) Sa 03.10.15 So 04.10.15 16:30 18:00 18:00 18:30 17:00 17:00 17:00 18:00 906 908 907 905 901 902 903 904 DJK 2 KC LITZ 2 BISH BIND EBS HO KÜPS -STAF -BGR 2 -LUD -KU -ECK -RATT -POST -SAAS Kreispokal Herren (KPH) Sa 03.10.15 So 04.10.15 00:00 00:00 16:45 17:30 17:30 18:00 18:30 19:00 10:30 14:00 15:45 920 929 927 923 922 921 925 926 924 928 930 BGR 4 -BREI 4 GUND -SAAS 2 KNET 2 -CO BGR 3 -POST 2 WEIS -TTL 3 OHD -ZAPF PETT -BAU 3 KNET -GUND PETT -CO 2 BURG -EGG 2 KÜPS 2 -HAUS Bezirkspokal Damen (BPD) Sa 19.12.15 15:45 17:45 951 BISH 952 CO -OHD -KEM 2 Bezirksoberliga U20 männlich (U20M1) Sa 17.10.15 16:00 2001 DJK Sa 31.10.15 19:00 2002 KC - KC - DJK BA-GEO KC-TH So 31.01.16 16:30 2003 KC Sa 13.02.16 13:00 2004 DJK - DJK - KC KC-TH BA-GSS Sa 14.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 -BGR 2 - DJK -TTL 2 - BT - TTL -BGR 2 -TTL 2 - RATT BA-GEO STR-BCH BT-GS BA-GSS RAT-AH BA-GEO RAT-AH BA-GSS Bezirksoberliga U18 männlich (U18M1) Sa 10.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 Fr 30.10.15 So 01.11.15 Sa 07.11.15 15:00 18:00 13:00 00:00 12:30 15:00 14:00 18:00 1805 1801 1809 1815 1812 1817 1807 1816 BGR TTL BT BGR BGR 2 RATT RATT TTL 2 - BT -DJK - TTL - RATT -TTL 2 -BT -BGR 2 -BGR STR-BCH BA-KHG BT-LUI STR-BCH STR-BCH RAT-AH RAT-AH BA-GEO 18:30 00:00 15:30 13:00 14:00 10:30 11:00 13:00 Saison 2015/2016 1820 1825 1824 1830 1827 1831 1832 1840 DJK BGR BT DJK RATT TTL RATT DJK 37 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 09.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 13:30 17:30 15:00 13:00 16:30 15:30 16:30 10:30 15:00 15:00 10:30 15:00 15:30 1836 1837 1845 1844 1841 1850 1846 1854 1852 1860 1857 1861 1862 TTL BGR 2 BGR BT TTL 2 BT DJK TTL BGR 2 RATT TTL 2 BGR BT -TTL 2 -BGR - TTL -BGR 2 -DJK - BGR -TTL - BT -RATT - BGR -BGR 2 -TTL 2 - RATT BA-KHG STR-BCH STR-BCH BT-LUI BA-KHG BT-GS BA-OHM BA-GEO STR-BCH RAT-AH BA-GEO STR-BCH BT-RWG Bezirksliga U18 männlich (U18M2) Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 So 13.03.16 17:30 13:00 10:30 15:30 10:30 10:30 17:30 15:00 15:30 15:00 10:30 15:00 15:30 1865 1870 1869 1875 1872 1877 1876 1882 1881 1885 1886 1889 1890 BGR 2 DJK TTL 2 BT TTL TTL 2 BGR 2 BGR TTL 2 RATT DJK BGR 2 TTL -DJK - BGR -BT - DJK - RATT -RATT -TTL -BGR 2 -TTL - DJK -TTL 2 -BT -BGR STR-BCH BA-GSS BA-GSS BT-GS BA-GSS BA-GEO STR-BCH STR-BCH BA-KHG RAT-AH BA-GEO STR-BCH BA-GEO Fr 08.01.16 Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Fr 19.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 19:30 14:00 10:30 15:15 15:30 11:00 10:30 15:00 13:00 17:30 10:30 19:30 13:45 15:30 13:30 13:15 15:30 13:00 14:00 15:15 10:30 2847 2846 2848 2851 2852 2857 2858 2863 2865 2866 2868 2871 2872 2873 2878 2877 2876 2885 2881 2888 2886 BURG DJK 2 TTL 3 BAU LITZ CO DJK 2 HO LITZ BAU TTL 3 BURG HO LITZ DJK 2 CO LITZ TTL 3 HO BAU DJK 2 -LITZ -HO -BAU - CO -TTL 3 - LITZ -BAU - BURG -DJK 2 - HO -BURG -CO -TTL 3 - BAU -BURG -TTL 3 -HO -DJK 2 -CO - BURG -CO BWH-VS BA-OHM BA-GEO BAU-VS LIT-VS CO-PS BA-GEO HO-HVS LIT-VS BAU-VS BA-GSS BWH-VS HO-HVS LIT-VS BA-GEO CO-PS LIT-VS BA-ETA HO-JH BAU-VS BA-GEO Sa 09.01.16 So 10.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 07.02.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 12:00 13:00 14:00 14:00 15:45 14:00 12:00 14:30 14:00 11:30 15:30 15:45 14:00 14:30 15:45 3848 3847 3851 3852 3857 3863 3868 3866 3872 3873 3871 3877 3876 3888 3881 WUN EGG KU ZAPF KU KC WUN EBS KC ZAPF EGG KU ZAPF EBS KU - EBS - ZAPF - EBS -WUN - ZAPF - EGG - EGG - KC - WUN - EBS -KU - WUN - KC -EGG - KC WUN-LG EGH-EBH KU-CVG ZAP-VS KU-CVG KC-TH WUN-LG EBS-GFS KC-TH ZAP-VS EGH-EBH KU-CVG ZAP-VS EBS-SH KU-CVG Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 15:30 11:00 13:30 13:00 15:30 16:00 10:30 13:00 13:45 1718 1719 1717 1722 1724 1721 1723 1726 1728 EGG KC LUD KEM BAU DJK EGG DJK 2 CO - DJK - CO -BAU - KC -DJK 2 -CO - LUD -EGG -KEM EGH-EBH KC-LCT LWS-HSH KEM-VS BAU-VS BA-KHG EGH-EBH BA-GSS CO-PS Bezirksliga U18 männlich (U18M2) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 25.10.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 Sa 21.11.15 Fr 27.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Fr 11.12.15 Sa 19.12.15 14:00 13:30 15:30 11:00 13:30 13:30 15:30 11:00 13:00 14:00 15:00 12:00 15:15 16:00 19:30 10:30 13:45 16:30 13:15 19:30 13:15 2801 2803 2802 2806 2807 2813 2812 2820 2818 2821 2823 2827 2828 2826 2833 2832 2831 2840 2836 2843 2841 HO BAU LITZ CO TTL 3 BAU LITZ DJK 2 BURG HO BURG TTL 3 BAU CO BURG TTL 3 HO DJK 2 CO BURG CO -DJK 2 -TTL 3 -BURG - BAU -LITZ -DJK 2 -CO -LITZ -HO - BAU -TTL 3 -HO -LITZ -BURG -DJK 2 -CO - LITZ -TTL 3 - HO -BAU -DJK 2 HO-JH BAU-VS LIT-VS CO-SZ BA-GEO BAU-VS LIT-VS BA-GEO BWH-VS HO-JH BWH-VS BA-GEO BAU-VS CO-PS BWH-VS BA-GEO HO-HVS BA-GEO CO-PS BWH-VS CO-SZ Bezirksklasse U18 männlich (U18M3) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 25.10.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 Sa 28.11.15 So 13.12.15 So 20.12.15 14:45 11:00 12:00 17:00 17:00 14:00 15:30 12:00 15:45 17:00 12:00 14:00 14:00 15:30 13:15 3803 3802 3807 3806 3818 3821 3823 3827 3826 3828 3832 3831 3836 3843 3812 EBS ZAPF WUN EBS EGG KC EGG WUN KU EBS WUN KC KC EGG ZAPF - WUN - EGG - ZAPF -KU - KC - EBS - WUN - KC -EGG -ZAPF - KU -ZAPF - KU -EBS - KU EBS-GFS ZAP-VS WUN-LG EBS-SH EGH-EBH KC-TH EGH-EBH WUN-LG KU-CVG EBS-SH WUN-LG KC-TH KC-TH EGH-EBH ZAP-VS Bezirksoberliga U17 weiblich (U17W1) So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 38 11:00 11:00 17:00 18:30 10:30 11:00 13:00 15:30 16:00 1704 1702 1703 1706 1709 1707 1712 1714 1711 KC KEM CO DJK 2 BAU KEM KEM BAU DJK -DJK 2 -EGG -LUD -CO - DJK -LUD -DJK 2 -EGG -KC KC-LCT KEM-VS CO-SZ BA-ETA BAU-VS KEM-VS KEM-VS BAU-VS BA-KHG Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Sa 28.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 So 20.12.15 Sa 09.01.16 Sa 16.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 16:15 13:30 15:30 16:00 19:00 11:00 13:15 18:30 10:30 13:45 15:30 15:45 16:30 00:00 13:15 18:30 13:30 11:00 13:00 1727 1734 1731 1732 1736 1739 1738 1743 1744 1742 1747 1748 1749 1752 1751 1754 1757 1756 1759 LUD BAU DJK LUD DJK KC CO EGG BAU LUD EGG LUD DJK 2 LUD CO DJK DJK 2 KC EGG -DJK - KC -KEM -DJK 2 -DJK 2 - EGG -BAU - CO - KEM -KC - KEM - CO -KC - KEM -DJK 2 -BAU -KEM - DJK -BAU LWS-HSH BAU-VS BA-ETA LWS-HSH BA-GEO KC-LCT CO-PS EGH-EBH BAU-VS LWS-HSH EGH-EBH LWS-HSH BA-OHM LWS-HSH CO-SZ BA-ETA BA-ETA KC-LCT EGH-EBH Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1) Sa 30.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 13:00 13:15 17:30 11:00 13:00 13:30 11:00 19:30 11:00 13:00 13:30 11:00 11:00 14:00 18:00 13:00 00:00 11:00 11:00 1762 1764 1763 1766 1768 1769 1767 1772 1773 1771 1777 1779 1776 1783 1781 1784 1788 1787 1789 BAU CO DJK CO LUD DJK 2 KC DJK KEM EGG DJK 2 KC KEM BAU DJK 2 EGG CO KC KEM - LUD -KC -EGG - DJK -EGG -BAU - KEM - LUD - CO -DJK 2 -LUD - BAU -DJK - CO -DJK - KC - EGG - LUD -BAU BAU-VS CO-SZ BA-GEO CO-PS LWS-HSH BA-KHG KC-LCT BA-GSS KEM-VS EGH-EBH BA-GEO KC-LCT KEM-VS BAU-VS BA-GEO EGH-EBH CO-PS KC-LCT KEM-VS So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 Sa 30.01.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 Sa 05.03.16 Sa 12.03.16 14:00 15:00 00:00 12:30 10:30 11:00 15:30 00:00 17:30 10:30 15:30 10:30 17:30 15:00 11:00 11:00 12:30 10:30 18:00 16:00 16:30 1647 1648 1651 1652 1653 1657 1660 1666 1661 1663 1668 1672 1673 1671 1677 1680 1676 1681 1682 1690 1688 RATT BT TTL 3 BGR DJK TTL 2 BT TTL 3 DJK TTL BT TTL BGR RATT TTL 2 TTL 3 BGR TTL 2 DJK TTL TTL 3 - BGR -TTL 3 -TTL 2 -BT - RATT -BGR -DJK -TTL -TTL 2 - RATT -RATT - BT -TTL 3 -TTL 2 -BT -DJK -TTL -TTL -BGR - DJK -RATT RAT-AH BT-LUI BA-GEO HIR-RA BA-GSS BA-ETA BT-GS BA-GEO BA-GEO BA-GSS BT-RWG BA-GSS STR-BCH RAT-AH BA-GEO BA-GEO STR-BCH BA-KHG BA-GEO BA-GSS BA-GSS So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 13:00 14:00 14:00 13:45 19:00 13:00 13:00 16:00 11:00 12:15 14:00 00:00 15:45 13:00 16:00 17:00 13:00 13:00 14:00 11:00 14:00 2627 2628 2630 2631 2634 2632 2633 2638 2636 2639 2640 2644 2641 2643 2642 2649 2648 2647 2646 2654 2651 BREI LUD WEIS CO TTL 4 BREI EGG LUD CO EBS WEIS TTL 4 WEIS EGG BREI KNET BREI EGG WEIS CO LUD - CO -KC -TTL 4 - KC -EBS - KNET -WEIS -TTL 4 - KNET -EGG -BREI -KC -KNET - LUD -EBS - EBS - LUD -KC -CO -TTL 4 -KNET BGB-VS LWS-HSH WSM-GS CO-PS BA-GEO BGB-VS EGH-EBH LWS-HSH CO-PS EBS-SH WSM-GS BA-GEO WSM-GS EGH-EBH BGB-VS KNG-VS BGB-VS EGH-EBH WSM-GS CO-SZ LWS-VS Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Fr 06.11.15 Sa 07.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 15:30 15:00 00:00 15:30 11:00 10:00 10:00 17:30 10:30 13:00 17:00 12:00 15:30 10:30 10:00 10:30 15:30 10:00 10:30 13:30 11:00 1603 1602 1606 1607 1608 1615 1612 1618 1616 1621 1623 1628 1627 1626 1635 1631 1632 1637 1636 1645 1643 TTL 3 BGR TTL 2 BT RATT DJK BGR RATT TTL 2 TTL RATT TTL 3 BT TTL 2 DJK TTL BT BGR TTL DJK RATT -BT - RATT -TTL 3 -BGR - DJK - BT -TTL 2 -TTL -DJK -TTL 3 - BT -BGR -TTL -RATT -TTL 3 -BGR -TTL 2 - DJK -TTL 2 - TTL -TTL 3 BA-KHG STR-BCH BA-GEO BT-GS RAT-AH BA-GSS HIR-RA RAT-AH BA-ETA BA-ETA RAT-AH BA-GEO BT-RWG BA-GEO BA-GSS BA-GEO BT-LUI STR-BCH BA-GEO BA-GEO RAT-AH Bezirksliga U16 männlich A (U16M2A) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 14:00 17:00 15:00 16:00 11:00 15:30 17:00 12:15 11:00 12:30 16:15 13:30 12:15 13:00 13:00 14:00 13:30 14:15 14:00 15:30 17:00 2603 2604 2601 2602 2609 2607 2606 2610 2614 2611 2612 2613 2619 2617 2618 2620 2624 2623 2622 2621 2626 LUD EBS CO KC TTL 4 BREI KNET EBS TTL 4 CO KC LUD EBS BREI EGG WEIS TTL 4 EGG KC CO KNET - BREI -KNET - WEIS -EGG -CO -KC -LUD - WEIS -EGG -EBS -KNET - WEIS - LUD -TTL 4 -CO -KC -KNET -BREI - EBS -LUD - EGG LWS-VS EBS-GFS CO-SZ KC-TH BA-GEO BGB-VS KNG-VS EBS-SH BA-KHG CO-PS KC-TH LWS-HSH EBS-SH BGB-VS EGH-EBH WSM-GS BA-KHG EGH-EBH KC-TH CO-SZ KNG-VS Saison 2015/2016 39 BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 14:00 14:00 17:00 10:30 12:15 14:00 11:00 11:00 11:00 14:00 15:15 17:00 12:15 13:00 17:00 2652 2655 2657 2659 2656 2658 2662 2663 2664 2665 2666 2669 2667 2668 2675 KC WEIS KNET EGG EBS WEIS TTL 4 CO LUD KC LUD KNET EBS BREI TTL 4 - BREI -EBS - KC -TTL 4 -CO -LUD -BREI -EGG -EBS - WEIS - CO -TTL 4 - KC -EGG -WEIS Bezirksliga U16 männlich B (U16M2B) So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 10:30 13:15 13:30 16:45 10:00 14:00 16:30 00:00 17:00 13:00 15:30 14:00 16:45 17:00 14:00 2671 2672 2673 2677 2679 2678 2676 2683 2681 2685 2684 2688 2686 2687 2689 EGG CO KC KNET EBS WEIS KC TTL 4 KNET BREI EGG LUD KNET EBS KC - KNET -BREI -LUD - BREI -TTL 4 -EGG -CO -LUD -CO - WEIS -EBS - EGG -WEIS -BREI -TTL 4 EGH-EBH CO-SZ KC-TH KNG-VS EBS-SH WSM-GS KC-TH BA-GEO KNG-VS BGB-VS EGH-EBH LWS-HSH KNG-VS EBS-SH KC-TH Sa 09.01.16 So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 17:00 13:30 15:30 13:00 14:00 13:00 13:30 13:30 15:30 11:00 15:30 13:00 12:00 13:30 13:00 13:30 13:00 13:00 14:00 11:30 13:30 13:30 13:00 13:30 15:30 14:00 15:30 13:30 2748 2749 2747 2751 2752 2754 2756 2757 2759 2762 2764 2763 2768 2769 2766 2767 2771 2772 2773 2776 2779 2777 2783 2781 2784 2789 2788 2787 OHD KU LITZ BT 2 POST REGL BISH KU LITZ TTL 5 BT 2 REGL OHD KU BT 2 BISH LITZ REGL POST POST BISH KU TTL 5 KU LITZ POST BT 2 BISH -BT 2 - BISH -POST -KU -OHD -TTL 5 - REGL -POST -TTL 5 -OHD -BISH - LITZ - LITZ -TTL 5 -REGL -POST - KU -OHD -BT 2 - REGL -TTL 5 -OHD -BT 2 - REGL -BISH -TTL 5 -LITZ - OHD OHD-NTH KU-CVG LIT-VS BT-LUI BA-GEO RGL-VS BSB-HS KU-CVG LIT-VS BA-GEO BT-RWG RGL-VS OHD-NTH KU-CVG BT-RWG BSB-HS LIT-VS RGL-VS BA-ETA BA-ETA BSB-HS KU-CVG BA-KHG KU-CVG LIT-VS BA-GEO BT-LUI BSB-HS BA-KHG KEM-VS BA-ETA EGH-EBH EGH-EBH KEM-VS BA-KHG EGH-EBH BA-GEO KEM-VS BA-ETA BA-ETA Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 Sa 20.02.16 Sa 27.02.16 19:00 11:00 15:00 10:30 13:00 15:30 16:00 16:00 13:30 19:30 13:30 18:30 1507 1527 1508 1528 1509 1529 1530 1510 1511 1531 1532 1512 DJK 2 KEM EGG DJK 3 KEM EGG DJK 3 EGG KEM DJK 2 DJK 3 DJK 2 -EGG -DJK 3 - KEM -DJK 2 -DJK 2 -DJK 3 -KEM -DJK 2 - EGG -DJK 3 -EGG -KEM BA-GEO KEM-VS EGH-EBH BA-GSS KEM-VS EGH-EBH BA-KHG EGH-EBH KEM-VS BA-GSS BA-KHG BA-KHG STR-BCH GTH-BH BA-GEO Sa 17.10.15 00:00 1407 TTL 2 -DJK 13:00 1409 BT 2 -BREI So 18.10.15 13:00 1406 BREI - BGR KC-TH WSM-GS KNG-VS EGH-EBH EBS-SH WSM-GS BA-GEO CO-SZ LWS-VS KC-TH LWS-HSH KNG-VS EBS-GFS BGB-VS BA-GSS Bezirksliga U16 männlich B (U16M2B) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 13:00 16:30 13:30 13:30 16:30 14:00 13:00 13:00 16:00 12:00 13:30 15:30 11:00 14:00 13:00 15:30 13:00 14:00 13:30 17:00 10:30 13:00 13:00 13:00 13:30 13:30 17:00 13:00 2703 2702 2704 2709 2707 2706 2712 2711 2714 2717 2719 2718 2724 2722 2721 2723 2728 2727 2726 2732 2734 2731 2738 2736 2739 2744 2742 2743 BT 2 POST BISH TTL 5 OHD KU POST REGL TTL 5 OHD BISH LITZ TTL 5 POST REGL LITZ BT 2 OHD KU OHD TTL 5 REGL BT 2 REGL BISH TTL 5 OHD LITZ -OHD -LITZ - KU -REGL -POST -BT 2 - KU -BISH -LITZ -TTL 5 -BT 2 -REGL -KU -BISH -BT 2 -OHD -POST -REGL - LITZ - KU -BISH -POST -TTL 5 - KU -LITZ -POST -BISH -BT 2 BT-GS BA-ETA BSB-HS BA-GEO OHD-NTH KU-MGF BA-ETA RGL-VS BA-GEO OHD-NTH BSB-HS LIT-VS BA-KHG BA-ETA RGL-VS LIT-VS BT-RWG OHD-NTH KU-CVG OHD-NTH BA-GEO RGL-VS BT-GS RGL-VS BSB-HS BA-GEO OHD-NTH LIT-VS Bezirksoberliga U15 weiblich (U15W1) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 13:00 13:30 16:00 15:30 13:00 11:00 18:30 10:30 17:30 13:30 10:30 13:00 1501 1521 1522 1502 1523 1503 1524 1504 1525 1505 1506 1526 DJK 2 KEM DJK 2 EGG EGG KEM DJK 3 EGG DJK 3 KEM DJK 2 DJK 3 -EGG -DJK 3 -DJK 3 - KEM -DJK 3 -DJK 2 -KEM -DJK 2 -DJK 2 - EGG -KEM -EGG Bezirksoberliga U14 (U14M1) Sa 10.10.15 10:00 1403 BGR -TTL 2 15:00 1404 GOTH -BREI So 11.10.15 17:00 1402 DJK - CO 40 Saison 2015/2016 BA-GEO BT-GS BGB-VS BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 Sa 05.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 Sa 09.01.16 13:30 13:00 13:00 00:00 12:30 15:00 13:00 13:30 11:00 13:00 00:00 13:00 15:00 00:00 13:00 15:30 12:30 12:30 13:00 00:00 13:00 12:00 00:00 13:00 15:00 1412 1411 1414 1417 1419 1418 1424 1422 1423 1421 1427 1426 1428 1432 1434 1431 1439 1438 1436 1442 1444 1443 1448 1449 1447 DJK BREI BT 2 TTL 2 GOTH CO BT 2 DJK CO BREI TTL 2 BREI BGR TTL 2 BT 2 BREI GOTH BGR BREI TTL 2 BT 2 CO TTL 2 BREI CO - BREI - GOTH -CO -BT 2 -BGR -BREI -BREI -GOTH -TTL 2 -BGR -BREI -CO - DJK -BREI -GOTH -DJK - CO -BT 2 -BREI -GOTH -DJK - BGR -BGR -GOTH -DJK Bezirksliga U14 (U14M2) BA-KHG BGB-VS BT-RWG BA-GEO GTH-SHE CO-HUK BT-GS BA-KHG CO-SZ BGB-VS BA-GEO BGB-VS STR-BCH BA-GEO BT-LUI BGB-VS GTH-SHE STR-BCH BGB-VS BA-GEO BT-GS CO-HUK BA-GEO BGB-VS CO-HUK Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 Sa 05.03.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 13:00 16:00 10:00 11:00 12:30 13:00 13:00 13:00 15:00 00:00 12:30 12:30 15:30 15:00 17:00 13:00 12:30 13:00 16:00 13:00 13:00 12:00 12:30 12:30 15:30 1454 1452 1451 1459 1456 1457 1462 1463 1464 1468 1467 1466 1469 1471 1473 1472 1479 1477 1476 1481 1483 1484 1487 1488 1489 BREI DJK BGR CO GOTH BREI BT 2 BREI BGR TTL 2 GOTH BGR BREI CO DJK BREI GOTH BREI DJK BREI BT 2 CO GOTH BGR DJK -BT 2 -TTL 2 - BREI -BT 2 -BREI - DJK -TTL 2 - CO -GOTH -CO -DJK -BREI -BT 2 - BREI -BGR -TTL 2 -BT 2 -TTL 2 -BREI - BREI -BGR - GOTH -TTL 2 -CO -BT 2 BGB-VS BA-ETA STR-BCH CO-PS GTH-SHE BGB-VS BT-RWG BGB-VS STR-BCH BA-GEO GTH-SHE STR-BCH BGB-VS CO-HUK BA-GSS BGB-VS GTH-SHE BGB-VS BA-KHG BGB-VS BT-GS CO-HUK GTH-SHE STR-BCH BA-GEO OHD-NTH KC-TH PET-VS EBS-SH LIT-VS ZAP-VS KC-TH KNG-VS LIT-VS OHD-NTH EBS-SH EGH-EBH EGH-EBH KC-TH LIT-VS KNG-VS EBS-SH PET-VS ZAP-VS KNG-VS LIT-VS ZAP-VS OHD-NTH KNG-VS PET-VS OHD-NTH EGH-EBH LIT-VS So 20.12.15 So 10.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 So 24.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 Sa 20.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 So 28.02.16 So 06.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 13:00 13:45 14:45 16:00 13:00 14:45 14:00 10:30 12:00 10:30 13:00 14:45 14:00 10:00 10:00 13:00 16:15 16:45 10:30 13:30 14:00 12:15 10:30 13:00 17:00 14:45 16:15 13:00 2447 2449 2448 2452 2451 2454 2456 2459 2457 2462 2464 2463 2467 2468 2469 2466 2473 2472 2471 2476 2479 2477 2484 2483 2481 2487 2489 2488 EGG ZAPF EBS KC PETT KNET OHD EGG ZAPF LITZ PETT KNET OHD EBS ZAPF PETT KC KNET EGG KC OHD EBS EGG LITZ ZAPF EBS KC PETT - KC - OHD -PETT - EBS - ZAPF -LITZ - KNET - LITZ -KC - EBS -OHD -EGG - KC - EGG -LITZ -KNET - PETT -EBS - ZAPF - KNET -LITZ - ZAPF - OHD -PETT -KNET - OHD -LITZ - EGG EGH-EBH ZAP-VS EBS-GFS KC-TH PET-VS KNG-VS OHD-NTH EGH-EBH ZAP-VS LIT-VS PET-VS KNG-VS OHD-NTH EBS-GFS ZAP-VS PET-VS KC-TH KNG-VS EGH-EBH KC-TH OHD-NTH EBS-SH EGH-EBH LIT-VS ZAP-VS EBS-SH KC-TH PET-VS WDB-DTH BA-ETA BSB-HS KU-CVG BAU-VS FO-BS FO-BS So 25.10.15 Sa 07.11.15 Sa 14.11.15 10:30 15:00 13:00 13:45 15:30 11:30 14:00 3412 3411 3419 3418 3417 3422 3424 POST REGL WEID CO 2 BAU POST FO - KU -WEID - BISH -REGL -FO - WEID -KU BA-ETA RGL-VS WDB-DTH CO-PS BAU-VS BA-ETA FO-BS Bezirksliga U14 (U14M2) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 So 18.10.15 Sa 24.10.15 So 25.10.15 Sa 07.11.15 So 08.11.15 Sa 14.11.15 So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 So 13.12.15 14:00 16:00 13:00 14:45 10:30 17:00 14:00 16:45 13:00 14:00 10:00 10:30 14:15 16:15 13:00 14:45 14:45 13:00 13:30 16:45 13:00 13:45 14:00 16:45 13:00 14:00 16:00 10:30 2404 2402 2403 2407 2409 2406 2412 2411 2414 2419 2417 2418 2423 2422 2424 2421 2427 2428 2426 2431 2434 2432 2439 2436 2438 2442 2443 2444 OHD KC PETT EBS LITZ ZAPF KC KNET LITZ OHD EBS EGG EGG KC LITZ KNET EBS PETT ZAPF KNET LITZ ZAPF OHD KNET PETT OHD EGG LITZ - ZAPF -EGG - EBS - KC - KNET -PETT - ZAPF -OHD - EGG - PETT - LITZ -KNET - EBS -OHD - ZAPF -PETT - KNET - KC -EGG - KC - OHD -EBS - EGG -ZAPF - LITZ - EBS -PETT - KC Bezirksklasse U14 (U14M3) Sa 10.10.15 So 11.10.15 Sa 17.10.15 Sa 24.10.15 13:00 14:00 11:00 13:30 14:00 16:00 14:00 3404 3402 3403 3406 3407 3409 3414 WEID POST BISH KU BAU FO FO - KU -CO 2 - BAU - BISH -POST -REGL -CO 2 Saison 2015/2016 41 WWW.HANDWERK.DE WWW.HWK-OBERFRANKEN.DE BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele So 15.11.15 Sa 21.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 So 29.11.15 Sa 05.12.15 So 06.12.15 Sa 12.12.15 Sa 19.12.15 Sa 09.01.16 Sa 16.01.16 So 17.01.16 Sa 23.01.16 13:15 15:00 13:00 13:30 11:00 14:00 13:30 15:00 13:00 11:00 15:00 13:30 14:00 11:00 11:00 13:30 15:15 11:30 11:00 15:00 13:00 3423 3421 3427 3426 3428 3434 3432 3431 3439 3438 3436 3442 3444 3443 3447 3449 3448 3452 3451 3454 3456 CO 2 REGL BAU KU BISH FO BAU REGL WEID BISH REGL BAU FO CO 2 CO 2 KU BAU POST BISH REGL WEID -BAU -BISH - REGL -CO 2 - POST - WEID - KU -POST -CO 2 - FO -KU - WEID -POST -BISH -POST -WEID -BISH - BAU - KU -FO - REGL CO-SZ RGL-VS BAU-VS KU-CVG BSB-HS FO-BS BAU-VS RGL-VS WDB-DTH BSB-HS RGL-VS BAU-VS FO-BS CO-SZ CO-PS KU-CVG BAU-VS BA-GEO BSB-HS RGL-VS WDB-DTH Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1) Sa 30.01.16 So 31.01.16 Sa 13.02.16 So 14.02.16 So 21.02.16 Sa 27.02.16 Sa 05.03.16 Sa 12.03.16 So 13.03.16 13:15 13:30 15:30 11:00 15:00 13:00 15:15 11:00 14:00 11:00 11:30 15:00 13:00 13:30 14:00 11:00 13:30 14:00 11:30 13:00 11:00 3459 3457 3462 3464 3463 3467 3468 3466 3469 3471 3473 3472 3479 3477 3476 3484 3481 3483 3489 3487 3488 CO 2 KU FO BISH REGL WEID BAU BISH KU CO 2 POST REGL WEID KU POST CO 2 KU FO POST WEID BISH -FO -POST - BAU - WEID -CO 2 - POST -CO 2 - REGL -FO -KU -BISH -BAU - FO -BAU -REGL -WEID -REGL -BISH - FO -BAU -CO 2 CO-PS KU-CVG FO-BS BSB-HS RGL-VS WDB-DTH BAU-VS BSB-HS KU-CVG CO-SZ BA-ETA RGL-VS WDB-DTH KU-CVG BA-ETA CO-PS KU-CVG FO-GYM BA-GEO WDB-DTH BSB-HS So 06.12.15 So 17.01.16 Sa 30.01.16 So 14.02.16 So 21.02.16 So 28.02.16 11:00 17:00 15:30 17:00 16:00 11:00 1307 1308 1309 1310 1311 1312 CO WEIS KEM WEIS KEM CO - WEIS - KEM - CO - CO - WEIS - KEM CO-PS WSM-GS KEM-VS WSM-GS KEM-VS CO-PS Am Anfang waren Himmel und Erde. Den ganzen Rest haben wir gemacht. Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1) Sa 10.10.15 11:00 1301 CO WWW.HANDWERK.DE So 18.10.15 17:00 1302 WEIS So 08.11.15 So 15.11.15 So 22.11.15 Sa 28.11.15 13:30 17:00 16:00 13:45 1303 1304 1305 1306 WWW.HANDWERK.DE KEM WEIS KEM CO - WEIS - KEM - CO - CO - WEIS - KEM CO-SZ WSM-GS KEM-VS WSM-GS KEM-VS CO-PS WWW.HWK-OBERFRANKEN.DE Das Handwerk ist mit mehr als 4,8 Millionen Beschäftigten einer der größten Wirtschaftsbereiche Deutschlands. In fast 1 Million Betrieben werden jedes Jahr weit über 450.000 Lehrlinge in 151 Berufen ausgebildet. Auf das Know-how und die Fertigkeiten der Handwerkerinnen und Handwerker kann man heute in keinem Lebensbereich mehr verzichten. Zugegeben: Dafür haben wir mehr als 7 Tage gebraucht. Überzeugen Sie sich selbst: www.handwerk.de Am Anfang Einsatz, Technik, waren Himmel Teamgeist: genau wie bei uns. und Erde. Den ganzen Rest haben wir gemacht. 42 Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Hinweise zum Jugendspielbetrieb Hinweise zum Jugendspielbetrieb A.Jahrgangseinteilung Im Spieljahr 2015/2016 gilt folgende Jahrgangseinteilung: U20: 1996/97 U19: 1997/98 U18: 1998/99 U17: 1999/2000 U16: 2000/01 U15: 2001/02 U14: 2002/03 U13: 2003/04 U12: 2004/05 U11: 2005/06 U10: 2006/07 U08: 2008 und jünger B. Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen nach der SO und JSO Senioren U20 U19 U18 U17 U16 U 20 S+A S U 19 S+A S S U 18 S+A S S S U 17 S+A S S S S U 16 G+A S S S S S U 15 G+A S S S S S U 14 G G S S U 13 G G S U 12 G G U 11 G U 10 U9 U8 Legende: S+A: Einsatz in Stammmannschaft + unbegrenzte Aushilfseinsätze S: Einsatz in Stammmannschaft + 5 Aushilfseinsätze G+A: mit Genehmigung nach § 4 JSO Einsatz in Stammmannschaft + unbegrenzte Aushilfseinsätze G: mit Genehmigung nach § 4 JSO Einsatz in Stammmannschaft + 5 Aushilfseinsätze U15 U14 S S S S G S S S S U13 S S S S U12 S S S S U11 U10 U9 S S S S S S S S S U8 S Hinweise: Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen. Für Kaderspieler gelten Sonderregelungen für Wettbewerbe im Landesverband C.Ballgrößen Im Jugendbereich wird ab der Saison 2010/11 mit folgenden Ballgrößen gespielt: • U16m und älter = Gr.7, • U15w und älter = Gr.6, • U14m = Gr.6 (!), • U13w = Gr.5 ! • U12m/w und jünger = Gr.5, D. Mediatoren Bei Jugendspielen hat der Ausrichter einen volljährigen Hallenverantwortlichen zu bestellen, der in einem möglichen Konfliktfall auf und neben dem Spielfeld als Mediator wirkt und ggf. mit dem Hallendienst das Hausrecht wahrnimmt. Saison 2015/2016 43 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Hinweise zum Jugendspielbetrieb E. Regelergänzungen (Jugend U16 und jünger) Hier gelten die Mann-Mann-Verteidigungs Kriterien des Deutschen Basketball Bund: Kriterien bei der Beobachtung der Mann-Mann-Verteidigung Jeder Verteidiger ist verpflichtet, einen genau bezeichneten Gegenspieler zu fixieren und zu decken. Fixieren und Decken beinhaltet gezielte Verteidigungspositionen und ‑aktionen im SiebenMeter-Bereich, die für den Beobachter deutliche Hinweise sind, dass der Verteidiger seinen Gegenspieler durch Blickkontakt, akustische Signale oder Handzeichen wahrnimmt. Spielt eine Mannschaft eine Pressverteidigung über das ganze, dreiviertel- oder das halbe Feld sind diese Kriterien auch außerhalb des Sieben-Meter-Bereichs einzuhalten. d) Verändert ein Angreifer ohne Ball seine Position, muss auch sein Verteidiger seine Position mit dem Angreifer verschieben. Hierzu gilt folgende Regelung: III. Hilfen, Korbsicherung und Verteidigerrotation Es muss immer Mann-Mann-Verteidigung gespielt werden. Sämtliche Ball-Raum- und kombinierte Verteidigungsvarianten sind auch außerhalb des Sieben-Meter-Bereichs nicht zugelassen. a) Den Verteidigern von Spielern ohne Ball ist das Aushelfen am Ballbesitzer und die dazugehörige Korbsicherung erlaubt. Spielt eine Mannschaft eine Verteidigung als Ganz-, Dreivierteloder Halbfeldpresse sind folgende Regelungen zur Verteidigung verbindlich: Dem Beobachter muss eine klare Mann-MannZuordnung und –Zuständigkeit deutlich werden. Das Doppeln des Ballbesitzers und Helfen nach Durchbruch des Ballbesitzers ist grundsätzlich erlaubt. Demnach sind alle folgenden Verteidigungs-Rotationsmaßnahmen der anderen Verteidiger auch erlaubt. Es muss jedoch ein deutliches und unmittelbares Wiederaufnehmen der zugeordneten Angreifer nach der Spielaktion erfolgen. Folgende Regelungen zur Verteidigung im Sieben-Meter-Bereich sind verbindlich: I. Decken des Ballbesitzers a) Der Verteidiger befindet sich unmittelbar zwischen Ballbesitzer und Korb. Er steht so nah, dass er einen Wurf stören und so weit, dass er einen Durchbruch verhindern kann. Das heißt der Maximalabstand beträgt 1 ½ Meter. b) Erhält ein Angreifer aus einem Zuspiel den Ball, muss der Verteidiger unmittelbar seine Verteidigungsabsicht durch eine deutliche Positionsveränderung auf den Ballbesitzer hin deutlich machen. II. Decken eines Gegenspielers ohne Ball a) Der Verteidiger bewegt sich grundsätzlich so, dass er seinen Gegenspieler immer sehen oder fühlen kann. Verteidiger auf der Ballseite und der ballfernen Seite sollten so stehen, dass sie sowohl den Ballbesitzer, als auch den direkten Gegenspieler wahrnehmen können. b) Dem Beobachter muss eine klare Mann-Mann-Zuordnung und –Zuständigkeit deutlich werden. c) Verändert der Ball durch Dribbling, oder Pass seine Position, so muss jeder Verteidiger seine Position mit dem Ball verschieben. 44 e) Ist kein konkretes Helfen oder Doppeln am Ball erkennbar, müssen die Verteidiger, die einen Spieler auf der ballfernen Seite decken, mindestens mit einem Fuß in der dem Ball abgewandten Seite stehen (Korb-Korb-Linie). f) Es ist grundsätzlich untersagt, einen Spieler ohne Ball zu doppeln. b) Aushelfen erfolgt, wenn der Verteidiger des Ballbesitzers, z.B. durch Dribbeldurchbruch oder nach Anspiel, ausgespielt wurde und nicht mehr in der Lage ist, wirkungsvoll einzugreifen. c) Aushelfen bewirkt, dass zusätzliche Verteidiger kurzfristig ihre Position so verändern, dass sie den Korb absichern können (Verteidigungsrotation). d) Alle Helfer und alle anderen Verteidiger müssen nach der Hilfsaktion deutlich bemüht sein, so schnell wie möglich wieder einen Angreifer aufzunehmen. IV. „Switchen“ a) Der Wechsel der Zuordnung von Verteidigern zu bestimmten Gegenspielern kann bei direkten und indirekten Blöcken, nach Doppeln, Helfen oder „Run & Jump“ erfolgen. b) Bei allen „Switching“-Aktionen muss für den Beobachter ein deutliches Aufnehmen des neuen Gegenspielers in der unmittelbaren Spielaktion erkennbar sein. V. „Doppeln“ a) Das Doppeln des Ballbesitzers ist grundsätzlich erlaubt. Demnach sind alle folgenden Verteidigungs-Rotationsmaßnahmen der anderen Verteidiger auch erlaubt. b) Für den Beobachter jedoch muss ein deutliches und unmittelbares Wiederaufnehmen der zugeordneten Angreifer nach der Spielaktion erfolgen. Die Überwachung der Einhaltung der Regeln obliegt den Schiedsrichtern. STRAFE: Beim ersten Verstoß wird der Trainer der betreffenden Mannschaft vom Schiedsrichter verwarnt. Bei wiederholtem oder dauerndem Verstoß verhängt der SR einen „Technischen Fehler“ gegen die Bank. Saison 2015/2016 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Schiedsrichterkostenabrechnung Schiedsrichterkostenabrechnung Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt nach den festgesetzten Beträgen der Anlage zur BBV-Finanzordnung. Pro Kilometer (Doppelkilometer für Hin- und Rückfahrt) sind 0,30 Euro anzusetzen. Eine Entschädigung für Mitfahrer ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie eine Erhöhung der Reisekosten bei Doppel/Mehrfacheinsätzen. Ausgenommen hiervon sind Reisen, die 8 Stunden überschreiten. Hier ist ein Tagegeld wie unter 1.3 Kostenaufbau anzugeben. 1. Kostenaufbau 2. Als Doppel/Mehrfachansetzung gilt, wenn ein Schiedsrichter zu zwei oder mehr Spielen angesetzt ist, deren Spielbeginn nicht mehr als jeweils 3 Stunden auseinander liegt. Bei Doppel/Mehrfachansetzungen sind die ermittelten Reisekosten und ein eventuelles Tagegeld festzustellen und nach der Anzahl der Spiele aufzuteilen. 1.1. Spielgebühren 25 € Bezirksoberliga Herren, Pokal ab Halbfinale 20 € Bezirksoberliga Damen, Bezirksligen, Pokal Vorrunden, Bezirksklassen, Kreisligen, Seniorenligen, Jugendligen 1.2. Reisekosten −− Anreise mit eigenem Fahrzeug: Abgerechnet wird nach den tatsächlich zu fahrenden Kilometern. Die Pauschale liegt bei 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Zu fahren ist die kürzeste sinnvolle Entfernung zwischen Wohnort des Schiedsrichters und der Spielhalle. Größere Entfernungen können nur abgerechnet werden, wenn der andere Schiedsrichter abgeholt wird und dadurch eine Einsparung der Gesamtkosten entsteht. Abweichungen der Fahrstrecke (z.B. Vollsperrung BAB, Schneechaos, Unfall, Umleitung usw.) sind auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zu vermerken oder mit der Spielleitung und dem Schiedsrichterreferenten abzusprechen. Zur Berechnung der Strecke ist der Routenplaner unter http://maps.google.de heranzuziehen. −− Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Erstattet werden die Kosten für die Anreise mit der Bahn der 2. Klasse oder einem örtlichem Verkehrsmittel (Bus). 1.3. Tagegeld (jeweils gerechnet von Abfahrt bis Rückkehr) 6€ bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 12 € bei einer Abwesenheit von mindestens 14 Stunden Doppel/Mehrfachansetzungen 3. Auszahlung Die Schiedsrichter werden vom Heimverein/Ausrichter vor dem Spiel in bar bezahlt. Die Reisekosten werden nach der Anzahl der tatsächlich zu fahrenden Kilometer berechnet. Die Pauschale liegt bei 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Hierzu wird die Spielgebühr je nach Spielklasse und gegebenenfalls ein Tagegeld addiert. Dies ergibt den Gesamtbetrag, der wie folgt bei allen Spielen von den Schiedsrichtern auf der Rückseite des Spielberichts zu notieren und mit Unterschrift des 1.SR zu bestätigen ist: a) die Spielgebühren b) die ermittelten Reisekosten −− für PKW-Fahrten mit −− dem Abfahrtsort (+ ggf. anderen Einsatzorte) −− der genauen Anzahl der gesamt gefahrenen Kilometer −− bei Doppel/Mehrfachansetzungen: anteilig/Anzahl der Spiele und die Spielnummern der anderen Spiele −− wenn zutreffend, Begründung für mehr gefahrene Kilometer −− für Anreisen mit der Bahn ist die Fahrkarte zum Nachweis vorzulegen c) wenn zutreffend, das anfallende Tagegeld Saison 2015/2016 45 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Schiedsrichterkostenabrechnung 3.1. Beispiele zum Quittieren der Kosten: −− Beispiel 1: Ein Kreisligaspiel in Bamberg, Georgendamm; SR kommen in einem PKW aus Baunach (16 km einfache Fahrt): •• PKW-Fahrer erhält 29,60 € = 20 € Spielgebühr + 9,60 € Reisekosten (16 km x 2 x 0,30 €) •• Beifahrer erhält 20 € Spielgebühr •• Der Ausrichter zahlt 49,60 €; 1.SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens: 1. SR Spielgebühr 20,00 PKW Baunach 32km 9,60 29,60 2. SR Spielgebühr 20,00 Gesamt −− Beispiel 3: Ein U17 weiblich Spiel und ein Bezirksligaspiel Herren in Kronach; SR kommen mit 2 PKW aus Bayreuth (48 km einfache Fahrt): •• PKW-Fahrer erhält 68,80 € = 20 € Spielgebühr für das U17w-Spiel + 20 € Spielgebühr für das Bezirksligaspiel Herren + 28,80 € Reisekosten (=48 km x 2 x 0,30€) •• Beifahrer erhält 48,80 € = 20 € Spielgebühr für das Bezirksligaspiel Herren + 28,80 € Reisekosten •• Ausrichter zahlt für U17w Spiel 34,40 €; 1. SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens (1 Schiedsrichter angesetzt laut Ausschreibung): 1. SR Spielgebühr PKW Bayreuth 96km anteilig/2 mit BLH Spiel Nr. 49,60 Gesamt −− Beispiel 2: Ein Bezirksoberligaspiel Herren und ein U18m Spiel in Rattelsdorf; SR kommen in einem PKW aus Hirschaid (28 km einfache Fahrt): •• PKW-Fahrer erhält 61,80 € = 25 € Spielgebühr für BOL-Herren + 20 € Spielgebühr für U18m + 16,80 € Reisekosten (= 28km x 2 x 0,30€) •• Beifahrer erhält 45 € = 25 € Spielgebühr für BOL-Herren + 20 € für U18m Ausrichter zahlt für BOH-Spiel 58,40 €; 1.SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens (PKW-Fahrer ist 1.SR): •• Ausrichter zahlt für BLH Spiel 83,20 €; 1. SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens: 1. SR Spielgebühr 2. SR Spielgebühr 20,00 PKW Bayreuth 96km – eigene Anreise notwendig 8,40 58,40 Unterschrift 1. SR •• Ausrichter zahlt für U18m-Spiel 48,40 €;1.SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens (SR haben getauscht: PKW-Fahrer ist 2.SR): 1. SR Spielgebühr 20,00 2. SR Spielgebühr 20,00 PKW Hirschaid 56km anteilig/2 mit BOH Spiel Nr. .. 8,40 28,40 Gesamt 48,40 Unterschrift 1. SR Saison 2015/2016 28,80 48,80 Gesamt 25,00 Gesamt 14,40 33,40 25,00 46 20,00 PKW Bayreuth 96km anteilig/2 mit U17w Spiel Nr. 33,40 2. SR Spielgebühr 34,40 Unterschrift 1. SR 25,00 PKW Hirschaid 56km anteilig/2 mit BOH Spiel Nr. .. 14,40 34,40 Unterschrift 1. SR 1. SR Spielgebühr 20,00 Unterschrift 1. SR 83,20 BBV - Bezirk Oberfranken Oberfranken Schiedsrichterkostenabrechnung −− Beispiel 4: Ein Spiel (13:00 Uhr) in Zapfendorf und ein Spiel (16:00 Uhr) in Strullendorf. SR kommen in einem PKW aus Ebermannstadt. (Gesamtstrecke 108 km) •• PKW-Fahrer erhält 72,40 € = 20 € Spielgebühr für das Spiel um 13:00 Uhr; + 20 € Spielgebühr für das Spiel um 16:00 Uhr; + 32,40 € Reisekosten (= 108km x 0,30€) •• Beifahrer erhält 40 € = 20 € Spielgebühr für das Spiel um 13:00 Uhr; + 20 € Spielgebühr für das Spiel um 16:00 Uhr •• Ausrichter in Zapfendorf zahlt 56,20 €; 1.SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens (1. SR ist PKWFahrer): 1. SR Spielgebühr 20,00 PKW Ebermannstadt/Zapfendorf/ Strullendorf 108km anteilig/2 mit Spiel Nr. .. 16,20 36,20 2. SR Spielgebühr 20,00 Gesamt 56,20 Unterschrift 1. SR •• Ausrichter in Strullendorf zahlt 56,20 €; 1.SR quittiert auf der Rückseite des Spielbogens (1. SR ist PKWFahrer): 1. SR Spielgebühr −− Beispiel 5: Ein PKW-Fahrer (SR A) aus Bamberg leitet um 15:00 Uhr ein Damen-Bezirksoberligaspiel in Nordhalben und um 18:00 Uhr ein Herren-BOL-Spiel in Bayreuth (Gesamtstrecke 222 km, Abwesenheit 8,5 Stunden). In Nordhalben kommt der 2. SR (SR B) aus dem Ort, in Bayreuth kommt der 2. SR (SR C) aus Kulmbach mit dem Zug. •• SR A erhält 117,60 € = 20,00 € Spielgebühr für das BOD-Spiel in Nordhalben; + 25,00 € Spielgebühr für das BOH-Spiel in Bayreuth; + 66,60 € Reisekosten (= 222 km x 0,30€) + 6,00 € Tagegeld •• SR B erhält 21,80 € = 20,00 € Spielgebühr für das BOD-Spiel in Nordhalben; + 1,80 € Reisekosten (6 km x 0,30€) •• SR C erhält 41,20 € = 25,00 € Spielgebühr für das BOH-Spiel in Bayreuth; + 16,20 € Reisekosten (belegt durch Fahrschein) •• Ausrichter in Nordhalben zahlt 78,10 €; quittiert wird auf der Rückseite des Spielbogens (beide SR sind PKWFahrer): 1. SR Spielgebühr PKW Bamberg/Nordhalben/ Bayreuth 222km anteilig/2 mit BOH-Spiel Nr. .. 20,00 PKW Ebermannstadt/Zapfendorf/ Strullendorf 108km anteilig/2 mit Spiel Nr. .. Tagegeld >8 Std. /2 anteilig mit BOH-Spiel Nr. .. 2. SR Spielgebühr 3,00 20,00 PKW Nordhalben 6km 20,00 Gesamt 33,30 56,30 16,20 36,20 2. SR Spielgebühr 20,00 1,80 21,80 56,20 Gesamt Unterschrift 1. SR 78,10 Unterschrift 1. SR •• Ausrichter in Bayreuth zahlt 102,50 €; quittiert wird auf der Rückseite des Spielbogens (1. SR ist PKW-Fahrer, 2. SR kommt mit Zug): 1. SR Spielgebühr 25,00 PKW Bamberg/Nordhalben/ Bayreuth 222km anteilig/2 mit BOD-Spiel Nr. .. 33,30 Tagegeld >8 Std. /2 anteilig mit BOD-Spiel Nr. .. 3,00 61,30 2. SR Spielgebühr 25,00 DB Kulmbach (Fahrschein) 16,20 41,20 Gesamt 102,50 Unterschrift 1. SR Saison 2015/2016 47 $OOH(LQWUDJXQJHQLQ*5266%8&+67$%(1 9ROOVWlQGLJHU0DQQVFKDIWVQDPH QDFK6SLHOSODQ 0DQQVFKDIW TSV NEUENDORF SG MASSENBERG 0DQQVFKDIW EOHLEWOHHU 6SLHONODVVHXQG6SLHO1U JHPl6SLHOSODQ BZL NEUENDORF 16. 3. 2014 1LFKWJHQRPPHQH $XV]HLWHQ 123 0DQQVFKDIWVQDPHNDQQ KLHUDEJHNU]WZHUGHQ NEUENDORF 2 6SLHOKDOOHJHPl6SLHOSODQ NED-MZH $XQG%JHPl 20:00 )RXOYRU 6SLHOEHJLQQ 10 16 24 35 X X 6SLHOULFKWXQJDXV6LFKW GHV$QVFKUHLEHUV MAIER, H. SCHMIDT, M. %HL6SDOWHQEHUWUDJ HLQIDFKZHLWHUVFKUHLEHQ 61DW 61DW B A A B B A A B 9LHUWHO 9LHUWHO X X X X X X X X 12 0 15 41 /HW]WHQGUHL=LIIHUQ () GHV7HLOQHKPHU 9LHUWHO X X X X 1DWLRQDOLWlW$ XXXX 2 15 2 4 26 5 70 6RQGHUVWDWXV6 DXVZHLVHV JHPl$XVVFKUHLEXQJ 3 5 4 4 70 27 Foulmit Freiwurf 4 6 7 30 17 71 Ȓ 013 HEINDL, H. 18 13 43 35 4 73 5 9 7' 14' 23 44' (UVWH)QI S X 4 PLW.UHLV Ȓ 118 LOMBER, J. X 5 0 T 5' 16' 37 5 12 11 4 33 36 15 75 7HFKQ)RXOYRUP6SLHO Ȓ 089 SAUTER, W. 15 44 15 72 8 1 %HL X 6 18 30' F F F FoulRKQH 'RSSHOQDPHQ Ȓ 004 VIDACOVIC, V. Teil 45 7 73 2 abkürzen F X 7 26' 42 Freiwurf Ȓ 102 ROSNER-H., G. X 8 10' 15' 29' 34' 4 75 37 12 13 15 35 4 Ȓ 054 WIELAND, A. 6 5 15 15 37 19 CAP X 9 13 - 7 77 38 X 11 9 34 34' Ȓ 109 BAUER, S. 4 16 .DSLWlQ 6SLHOGLVTXDOLI 'UHL3XQNWH.RUE Ȓ 102 RENNER, W. QXU6SLHOHU 39 4 78 S X 12 15 16 SD XQVSRUWO)RXO 17 (LQZHFKVHOVSLHOHU X 13 12' Ȓ 021 ROKOV, P. 20 4 46 13 12 4 (QGH9LHUWHO 7HFKQ)RXO RKQH.UHLV Ȓ 006 KEIMEN, S. E X 16 42T F F F F 78 37 46 6 5 7 'LVTXDOZHJHQ A B 37 141 HASTIAN, L. 17 80 6 )UHLZUIH A 46 18 )LJKWLQJ Ho 2KQH7HLO 7 48 21 6HLWHQ 15 79 40 7 8 QHKPHUDXVZHLV B B 8 4 - 5 50 22 ZHFKVHO 80 Ȓ Ȓ A 123 HORNER, J. 27 43 .XU]XQWHUVFKULIW 12 39 7 82 GHV7UDLQHUV 7HFKQ)RXO Ȓ MAURER, N. 23 7 51 8 13 11 ELV0LQXWHQ %DQNVSLHOHU YRU6SLHOEHJLQQ 9 12 20 81 1LFKWJHQRPPHQH$XV]HLWHQ 1XUEHL6SLHOHUIRXOVDQNUHX]HQ 9LHUWHOYRUOHW]WHQ0LQXWHQ 12 41 12 22 4 85 QLFKWEHL7UDLQHUIRXOV 3 13 X 39 40 45 MASSENBERG 24 12 43 7 83 14 13 10 9LHUWHO 9LHUWHO 12 - 8 53 15 84 X X X X QLFKWEHQ|WLJWH X X X X 1LFKWYHUKlQJWHV 85 )UHLZUIH 25 10 45 9LHUWHO 9LHUWHO 0DQQVFKDIWVIRXO X X X X 6SLHODEVFKQLWWH XXX 6 15 12 47 26 7ULNRWQXPPHUQ DXIVWHLJHQG 85 (QGH9LHUWHO 85 (QGH9LHUWHO $QIDQJVEXFKVWGHV 8QVSRUWO)RXO 9RUQDPHQVELV]XU 15 15 22 87 41 5 55 Ȓ 013 ROIDER, J. X 4 23 8QWHUVFKHLGXQJ 27 6 48 42 10 87 IN 12 23 Ȓ 207 MASSEN, HA. S X 5 31 ; 32' 12 9 25 7 90 15 28 57 Ȓ 026 MICHEL, M. 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