Saisonheft 2015/2016

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Saisonheft 2015/2016
BAYERISCHER BASKETBALLVERBAND
BEZIRK OBERFRANKEN
SAISON 2015/16
ORDNUNGEN
SPIELPLÄNE
BBV - Bezirk Oberfranken
Inhalt
DBB-Spielordnung (DBB-SO)..............................................4
DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)........................... 10
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)....................................... 12
BBV - Spielordnung (BBV-SO).......................................... 16
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe .20
Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe... 28
Spielhallen ............................................................................. 30
Bezirksoberliga Herren (BOH)......................................... 33
Bezirksoberliga Damen (BOD)........................................ 33
Bezirksliga Herren (BLH).................................................... 34
Bezirksliga Damen (BLD)................................................... 34
Bezirksklasse Herren A (BKHA)........................................ 35
Bezirksklasse Herren B (BKHB)........................................ 35
Kreisliga Herren A (KLHA)................................................. 36
Kreisliga Herren B (KLHB).................................................. 36
Senioren Ü40 (S40M).......................................................... 37
Senioren Ü45 (S45M).......................................................... 37
Bezirkspokal Herren (BPH)................................................ 37
Kreispokal Herren (KPH).................................................... 37
Bezirkspokal Damen (BPD)............................................... 37
Bezirksoberliga U20 männlich (U20M1)...................... 37
Bezirksoberliga U18 männlich (U18M1)...................... 37
Bezirksliga U18 männlich (U18M2)............................... 38
Bezirksklasse U18 männlich (U18M3).......................... 38
Bezirksoberliga U17 weiblich (U17W1)........................ 38
Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1)...................... 39
Bezirksliga U16 männlich A (U16M2A)........................ 39
Bezirksliga U16 männlich B (U16M2B)......................... 40
Bezirksoberliga U15 weiblich (U15W1)........................ 40
Bezirksoberliga U14 (U14M1).......................................... 40
Bezirksliga U14 (U14M2)................................................... 41
Bezirksklasse U14 (U14M3).............................................. 41
Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1)........................ 42
Hinweise zum Jugendspielbetrieb................................ 43
Schiedsrichterkostenabrechnung ............................... 45
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Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen
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BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
DBB-Spielordnung (DBB-SO)
DBB-Spielordnung (DBB-SO)
- Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde)
Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf ), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau),
2009 (Werder/Havel), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2014 (Dresden) und 2015 (Köln)
beschlossen.
I. Allgemeines
§1
 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer
verbindlich.
 Es gelten die vom DBB herausgegebenen „Offiziellen
Basketball-Regeln“. Der DBB kann Abweichungen zulassen.
 Außerdem gelten die „FIBA-Bestimmungen für die Spielberechtigung von Basketballspielern“ sowie die „FIBA-Bestimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von
Spielern“.
 Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbestimmungen geahndet.
§2
 Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und
durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbände sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein.
 Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der
Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschreibung ergänzen.
 Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spielleitung einzusetzen.
 Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben
Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen
abhängig machen.
§3
 An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und
Spielgemeinschaften teilnehmen.
 Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum 31.01. zulässig. Sie richtet sich nach
den Vorschriften des zuständigen Landesverbandes, der die
Vorschrift des Satzes 1 einschränken kann. Die Spielgemeinschaft wird wie ein Verein behandelt.
 Veranstalter können Auswahlmannschaften als Teilnehmer an ihren Wettbewerben zulassen.
§4
Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts
anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte
Verein Ausrichter.
§5
 Teilnehmer eines Spieles sind alle Personen, die mit der
unmittelbaren Durchführung eines Basketballspiels befasst
sind. Das sind insbesondere: Spieler, Trainer, Trainer-Assistent,
Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer,
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Kommissar und Kampfrichter, Hallensprecher und Scouter.
 Ein Spieler, der in einem Wettbewerb eingesetzt wird,
muss teilnahmeberechtigt, einsatzberechtigt und spielberechtigt sein.
 Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als
eingesetzt.
II. Spielorganisation
§6
 Pflichtspiele sind alle Spiele eines ausgeschriebenen
Wettbewerbs.
 Pflichtspiele sind in Hallen auszutragen. Der Veranstalter
regelt die Zulassung. Umfang und Art der technischen Ausrüstung bestimmt der Veranstalter.
 Die Zulassung von Spielbällen und technischer Ausrüstung regelt der DBB.
§7
 Pflichtspiele sind grundsätzlich in Spielklassen auszutragen. Jede Spielklasse kann in Spielgruppen mit festzulegender Wertigkeit unterteilt werden.
 Die höchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga ist die
Regionalliga. Weitere Spielklassen kann der Veranstalter einrichten.
§8
 Die Landesverbände bilden vier Regionalliga-Bereiche:
a) Regionalliga Nord:
Berliner Basketball Verband e.V.
Brandenburgischer Basketball-Verband e.V.
Bremer Basketball Verband e.V.
Hamburger Basketball Verband e.V.
Basketball-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Niedersächsischer Basketball Verband e.V.
Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.V.
Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V.
b) Regionalliga West:
Westdeutscher Basketball-Verband e.V.
c) Regionalliga Südwest:
Basketball-Verband Baden-Württemberg e.V.
Hessischer Basketball-Verband e.V.
Basketball-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
Basketball-Verband Saar e.V.
d) Regionalliga Südost:
Bayerischer Basketball-Verband e.V.
Basketball-Verband Sachsen e.V.
Thüringer Basketball-Verband e.V.
 Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Landesverbände oder deren Zusammenschlüsse.
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 Der Sportkommission regelt die Rahmenausschreibungen
und die Standards für die Regionalligen.
§9
 In jeder Spielklasse kann ein Verein nur mit einer Mannschaft teilnehmen. Der Veranstalter kann abweichende Regelungen treffen.
 Die Anzahl der Auf- und Absteiger ist von dem Veranstalter bzw. den Veranstaltern der einzelnen Spielklassen oder
-gruppen festzulegen.
 Das Überspringen einer Spielklasse oder -gruppe ist unzulässig.
 Ein Verein, der bisher noch nicht an einem ausgeschriebenen Wettbewerb teilgenommen hat, kann nur für die Dauer
eines Wettbewerbs in der untersten Spielklasse außer Konkurrenz teilnehmen.
§ 10
Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an Wettbewerben teil, so muss er die Mannschaften fortlaufend mit
Ordnungszahlen versehen. Die Mannschaft in der höchsten
Spielklasse erhält dabei die niedrigste Ordnungszahl.
§ 11
 Wettbewerbe beginnen am 1.7. und enden am 30.6.
 Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchgeführt. Diese muss spätestens am 30.4. veröffentlicht sein.
 Die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder
die Anpassung an veränderte Umstände ist zulässig. Sie ist
unverzüglich vorzunehmen und bekannt zu geben.
 Regelungen über Auf- und Abstieg dürfen nur bis zwei
Wochen vor Beginn des Spielbetriebs geändert werden.
§ 12
 Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe beginnt mit deren erstem Spiel.
 Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist
der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen
Fällen kann die Frist verkürzt werden.
 Mit Ablauf des 31.5. wird aus einer bestehenden Anwartschaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände
können für ihren Spielbetrieb oder
Teile ihres Spielbetriebs einen früheren Termin festlegen.
 Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Abschlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig.
§ 16
 Ein Verein kann für eine Mannschaft auf die Anwartschaft
oder das Teilnahmerecht verzichten. Der Verzicht ist dem
Veranstalter schriftlich zu erklären. Die Mannschaft ist damit
Letztplatzierter des Wettbewerbes.
 Verliert eine Mannschaft die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht, so ist sie Letztplatzierter des Wettbewerbes.
 Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft auf den Aufstieg
oder kann sie ihn nicht wahrnehmen, so behält sie die Anwartschaft auf das bisherige Teilnahmerecht.
§ 17
 Ein Verein kann seine Teilnahmerechte an einen anderen
Verein seines Landesverbands übertragen.
 Die Teilnahmerechte können auch getrennt nach weiblichem oder männlichem Bereich übertragen werden.
 Eine Übertragung von einzelnen Teilnahmerechten ist
nicht zulässig.
 Die Landesverbände können zusätzliche Regelungen
treffen.
 Eine Übertragung ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum
31.1. zulässig.
§ 18
Bei nicht rechtzeitiger Beendigung des Spielbetriebs ist der
Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende
Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig.
III. Teilnahmeberechtigung
§ 19
§ 13
 Die Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die in der
Ausschreibung geforderten Angaben zu machen.
 Der Veranstalter hat eine Liste mit den geforderten Angaben zusammen mit dem Spielplan zu veröffentlichen.
§ 14
 Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die
offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen.
 Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche
nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde
beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser
entscheidet endgültig.
§ 15
 Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzierung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit
die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte
Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe.
DBB-Spielordnung (DBB-SO)
Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzunehmen.
§ 20
 Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag
des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachgewiesen und ist beitragspflichtig.
 Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende
Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung
erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorliegen.
 Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des
gestellten Antrages beim DBB.
 Bei Veränderung der persönlichen Daten ist ein Antrag
auf Erneuerung des Teilnehmerausweises zu stellen.
 Der DBB kann einen Antrag ablehnen oder eine Teilnahmeberechtigung widerrufen bzw. zurücknehmen. Die
Entscheidung kann durch eine vom Präsidium beauftragte
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Person erfolgen. Binnen einer Woche nach Zugang der Entscheidung ist der Rechtsbehelf der Beschwerde beim DBBRechtsausschuss gegeben. Dieser entscheidet endgültig.
Für den Basketballverband Baden-Württemberg gilt für die
Dauer des Pilotprojekts der § 20, Abs. in folgender Fassung:
Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des
Vereins. Sie ist beitragspflichtig.
Der BBW ist berechtigt, für die Dauer des Projekts den § 34,
Abs. ‚ und ƒ durch eine abweichende Regelung in der Ausschreibung zu ersetzen.
§ 21
Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn
a) die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Landesverband
endet;
b) der DBB auf Antrag die Freigabe für einen anderen Basketball-Spielbetrieb erteilt,
c) der Verein die Teilnahmeberechtigung an den DBB zurückgibt,
d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt,
e) wenn der Verein schriftlich den Verlust des Teilnehmerausweises erklärt und keine Erneuerung beantragt wird.
§ 22
Ein Antrag auf Änderung der Teilnahmeberechtigung ist notwendig bei
a) Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen
Verein;
b) Bildung von Spielgemeinschaften;
c) Änderung des Vereinsnamens.
§ 23
 Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen
Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt.
 Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist
die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich.
 Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt
sie als erteilt.
§ 24
 Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom
1.7. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB.
 Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen
Verein nur erhalten, wenn er
a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist,
dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine
Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist
oder
b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein
besitzt.
 Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine
Freigabe nicht erforderlich.
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DBB-Spielordnung (DBB-SO)
IV.
Einsatzberechtigung
§ 25
 Die Einsatzberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mannschaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird
vom Verein festgelegt.
 Die Einsatzberechtigung wird vom Verein im Spielbetriebsportal des DBB durch Eintragung in die Spielerliste der
entsprechenden Mannschaft festgelegt.
 Veranstalter von Pokal- oder anderen Sonderwettbewerben können die Einsatzberechtigung für diese Wettbewerbe
regeln.
§ 26
 Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft
ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zulässig.
 Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in derselben
Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppen teilnehmen.
 Der Aushilfseinsatz ist bis zu fünfmal zulässig.
§ 27
 Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum
31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden.
 Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen
einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig.
§ 28
Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich
für
a) einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist;
b) einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler
– für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl;
– für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl;
c) für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von
einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde.
§ 29
 Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann
die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt
werden.
 Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die
Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit
einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr
zulässig.
 Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird
die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft
mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler
nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Sperre von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.
 Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen
Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde,
können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt
werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.
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§ 30
 Jugendliche können unter Beachtung der Jugendspielordnung die Einsatzberechtigung für maximal zwei Seniorenmannschaften erhalten. Hierzu zählen auch Einsatzberechtigungen für Bundesligamannschaften.
 In Seniorenmannschaften sind Aushilfseinsätze für Jugendliche in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren
Ordnungszahl zahlenmäßig nicht begrenzt. Aushilfseinsätze
sind nicht möglich für Jugendliche, die bereits zwei Einsatz­
berechtigungen in Seniorenmannschaften haben.
 Ein Jugendlicher mit einer Sonderteilnahmeberechtigung
für einen Zweitverein kann in diesem die Einsatzberechtigung nur für eine Mannschaft erlangen. Eine Änderung
dieser Einsatzberechtigung und Aushilfseinsätze sind nicht
möglich.
 Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren
Bereich weiter einschränken.
V. Spielberechtigung
§ 31
Die Spielberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers,
in einem bestimmten Spiel zum Einsatz zu kommen. Sie ist
durch seine persönlichen Voraussetzungen bestimmt.
§ 31 a
 In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel
pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser
hat einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der nicht gemäß § 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde.
Absatz  findet keine Anwendung auf einen Spieler, der
vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß.
Absatz  findet keine Anwendung auf einen Spieler,
dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird.
Absatz  findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine
Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als
Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen.
§ 32
Die Spielberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugendspielordnung.
VI. Spielbetrieb
§ 33
 Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelgerechte Durchführung des Spiels verantwortlich.
 Er ist weiter verantwortlich für rechtzeitige Bereitstellung
angemessener Umkleideräume, Sicherheit der Teilnehmer
und Erste Hilfe.
 Ein Spielbericht in elektronischer Form darf verwendet
werden, sofern dieser vom DBB zugelassen ist und der Veran-
DBB-Spielordnung (DBB-SO)
stalter dies vorsieht. treffen.
 Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der
Spielleitung am ersten Werktag nach dem Austragungstag
zuzusenden. Die Spielleitung hat einen nicht zugegangenen
Spielbericht unter Setzung einer Ausschlussfrist und Festlegung der Versandform beim Ausrichter anzufordern. In diesem Fall ist der Ausrichter verpflichtet, sich über den Zugang
des Spielberichts zu vergewissern. Der Veranstalter kann eine
andere Regelung treffen.
§ 34
 Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und
Richtigkeit der Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spielbericht durch Unterschrift bestätigen. Bis dahin nicht eingetragene Spieler sind nicht spielberechtigt.
 Auf dem Spielbericht eingetragene Spieler müssen ihren
Teilnehmerausweis unaufgefordert dem 1. Schiedsrichter
vorlegen.
 Der 1. Schiedsrichter muss die Teilnehmerausweise und
die Identität der Spieler prüfen. Fehlen bzw. Beanstandung
von Teilnehmerausweisen sowie die nicht festgestellte Identität von Spielern sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu
protokollieren.
 Die Identität von Spielern kann bis zum Abzeichnen des
Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen werden. Die Protokollierung erfolgt durch den 1. Schiedsrichter
auf der Rückseite des Spielberichtes.
 Ein Spieler, dessen Identität von den Schiedsrichtern nicht
festgestellt werden konnte, wird behandelt wie ein Spieler
ohne Teilnahmeberechtigung.
Über die Möglichkeit der Durchführung des Spiels entscheidet der 1. Schiedsrichter. Eine negative Entscheidung ist auf
dem Spielbericht zu begründen.
§ 36
Ist kein Kommissar eingesetzt, darf sich zur Überwachung
des Kampfgerichts ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins
am Anschreibetisch aufhalten.
VII. Spielwertung
§ 37
 Auf Antrag eines Spielpartners bei der Spielleitung ist gegen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15
Minuten verursacht und dies zu vertreten hat.
 Der Antrag ist nur zulässig, wenn er vor Spielbeginn beim
1. Schiedsrichter angemeldet wird. Der 1. Schiedsrichter hat
dies zusammen mit der Begründung auf dem Spielbericht zu
protokollieren.
 In diesen Fällen ist das Spiel durchzuführen, es sei denn,
der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach
dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von Mannschaften, Schiedsrichtern und Kampfgericht abzuwarten. Wird
nach Ablauf dieser Frist das Spiel durchgeführt, ist der Antrag
hinfällig.
 Der Antrag ist gebührenfrei.
 Für Fristen und Kosten gelten die Vorschriften des Protestverfahrens der Rechtsordnung entsprechend.
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§ 38
 Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft
auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
a) das Spiel ausgefallen ist, weil die Mannschaft nicht angetreten ist und dies zu vertreten hat,
b) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Spielfeld nicht zur Verfügung gestellt und dies
zu vertreten hat,
c) das Spiel ausgefallen ist, weil eine Verlegung nicht wie
vorgeschrieben durchgeführt wurde,
d) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Kampfgericht oder die regelgerechte Spielausrüstung nicht zur Verfügung hat,
e) das Spiel ausgefallen ist, weil sie die vorgeschriebene
Spielkleidung nicht zur Verfügung hat,
f ) sie sich weigert, unter Leitung angesetzter oder zu akzeptierender Schiedsrichter zu spielen,
g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat,
h) in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler
eingesetzt wurde,
i) sie für einen Spielabbruch verantwortlich ist,
j) sie oder ihr Verein gesperrt ist,
k) sie ihrer Wartepflicht von 30 Minuten nicht nachgekommen ist,
l) der Ausrichter schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen den Spielbericht für ein Spiel seiner Mannschaft an
die Spielleitung gesandt hat.
 Bei Spielausfall muss die Spielleitung über die Kosten des
ausgefallenen Spiels entscheiden.
 Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die
Spielleitung über die Wertung und Kosten.
 Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt
werden.
§ 39
Trifft die Spielleitung in den Fällen der §§ 37 und 38 SO nicht
innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin
eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht,
innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde
beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser
hat eine Sachentscheidung zu treffen.
§ 39 a
Zählfehler können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrichters von diesem abschließend korrigiert werden.
§ 40
 Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungspunkten gewertet.
 Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit
0:20 Korbpunkten gewertet: der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte.
 Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust ent-
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DBB-Spielordnung (DBB-SO)
schieden, wird ihnen jeweils ein Wertungspunkt abgezogen
und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet.
 Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im
Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf
dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß
den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet1. Abweichend
hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte
für die Klassifikation.
§ 41
 Fehlende Spielbereitschaft und Nichtantreten sind nur
dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist.
 Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig,
wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach
dem Spieltermin der Spielleitung unter Darlegung der gesamten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. Beweismittel können nachgereicht werden.
VIII. Platzierung
§ 42
 Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte.
 Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit
geringerer Anzahl an Spielen besser platziert.
 Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen
werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der
aufgeführten Reihenfolge ermittelt:
a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander;
b) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander;
c) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs;
d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver
Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten
bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs.
 Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft.
§ 43 leer
§ 44 leer
§ 45
Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft vor deren letztem
Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher
von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen.
IX. Spielverlegung
§ 46
Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veranstalters vorzunehmen.
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§ 47
 Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich
aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist
endgültig.
 Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag,
kann der Ausrichter das Spiel ohne Antrag in eine andere
Halle verlegen.
 Eine Spielverlegung kann nicht mit Teilnahme an einer
Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder
ähnlichem begründet werden.
§ 48
Wird ein Spieler oder Trainer zu Maßnahmen des DBB abgestellt, so besteht bis zwölf Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung für die Stammmannschaft.
X. Protestverfahren
§ 49
 Verstöße gegen die Spielregeln, die Spielordnung, die
Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen können in Bezug auf ein bestimmtes Spiel in einem Protestverfahren geltend gemacht werden.
 Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist –
wenn keine Spieljury eingesetzt ist – bei der Spielleitung zu
stellen.
 Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens
ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapitän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter.
§ 50
 Ein Protest aus dem Spielverlauf ist in der ersten Auszeit
nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden. Wird in
einer Spielperiode nach Entstehen des Protestgrundes keine
Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der jeweiligen Spielperiode anzumelden.
 Andere Proteste sind unverzüglich nach Entstehen des
Protestgrundes anzumelden
 Der Protestgrund ist anzugeben.
 Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende
durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem
Spielberichtsbogen zu bestätigen, bevor der Spielbericht
durch den 1. Schiedsrichter abgezeichnet wird.
 Nach Abzeichnen des Spielberichtes durch den 1.
Schiedsrichter ist ein Protest nicht mehr zulässig.
§ 51
 Der 1. Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden angemeldeten
Protest auf dem Spielbericht zu protokollieren. Name der
Mannschaft, Protestgrund und Zeitpunkt der Anmeldung
sind anzugeben.
 Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen.
§ 52
 Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn
der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat.
 Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter können
DBB-Spielordnung (DBB-SO)
nicht korrigiert werden.
 Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die Spielleitung eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht
gewerteten Spiels zu treffen.
XI. Sportdisziplin
§ 53
 Wird ein Spieler wegen offensichtlich unsportlichen Verhaltens disqualifiziert, ist er von diesem Zeitpunkt an nicht
mehr spielberechtigt. Dies gilt auch, wenn die Disqualifikation in einem Pflichtspiel der Bundesligen ausgesprochen
wurde.
 Der Schiedsrichter muss die Gründe für diese Disqualifikation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden
mitteilen.
 Die Spielleitung hat unverzüglich über die Dauer der
Sperre zu entscheiden.
 Ist die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach
der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler
vorläufig wieder spielberechtigt.
§ 54
 Erfolgt die Disqualifikation in einem Pflichtspiel, so richtet
sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Mannschaft, in deren
Spiel die Disqualifikation ausgesprochen wurde.
 Bei anderen Spielen richtet sich die Dauer der Sperre nach
der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele
der Stammmannschaft, für die der Spieler einsatzberechtigt
ist.
 Die Entscheidung ist von der Spielleitung dem Spieler,
dem Verein und dem DBB mitzuteilen.
 Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte
der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird,
nicht spielberechtigt.
§ 55
 Verhält sich ein Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1 SO) nach
dem Spielende zum Verlassen der Spielstätte und dem dazu
gehörigen Parkplatz in einer Weise, die einen Schiedsrichter
zu einem Einschreiten verpflichtet hätte, so ist er mit Spielsperre und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Das gleiche gilt für ein Verhalten vom Zeitpunkt der Öffnung
der Spielstätte bis zum Spielbeginn.
 Der Vorfall ist durch einen Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1
SO) der Spielleitung binnen 48 Stunden zu melden.
 Der örtliche Raum eines Vergehens ist begrenzt auf die
Spielstätte insgesamt einschließlich eines zur Spielstätte
gehörenden Parkplatzes und des unmittelbaren Weges zu
diesem.
Sobald ein Teilnehmer am Spiel die vorstehenden Räumlichkeiten verlassen hat, unterliegt ein zu ahndendes Verhalten
i.S.d. Absatz 1 den zuständigen staatlichen Stellen.
§ 56
 Verstoßen andere Teilnehmer am Spiel gegen die Sportdisziplin, gelten diese Vorschriften entsprechend. An Stelle
einer Sperre kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.
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BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)
§ 57
müssen die Mannschaften einen anwesenden vereinsneutralen Schiedsrichter als 2. Schiedsrichter akzeptieren. Kann kein
zweiter Schiedsrichter gefunden werden, ist das Spiel von
einem zu leiten.
 Ein verspätet antretender Schiedsrichter darf nur vor Beginn des dritten Viertels und nur sofern zuvor kein anderer
Schiedsrichter ersatzweise tätig wurde, seine Tätigkeit aufnehmen.
 Ist 15 Minuten nach angesetztem Spielbeginn keiner der
Schiedsrichter erschienen, so müssen die Mannschaften anwesende vereinsneutrale Schiedsrichter akzeptieren.
 Sind keine vereinsneutralen Schiedsrichter anwesend,
können sich die Mannschaften auf vereinseigene Schiedsrichter einigen. Diese Einigung ist vor dem Spiel von beiden
Kapitänen auf dem Spielbericht zu bestätigen.
 Das Ausbleiben jedes angesetzten Schiedsrichters ist auf
dem Spielbericht zu vermerken.
Ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb darf an keinem
Pflichtspiel teilnehmen.
§ 60
 Wird ein Teilnehmer am Spielbetrieb – insbesondere Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, medizinisches Personal
– durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen
die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt oder
ist er durch ein Zivilgericht zu einem Unterlassen von Handlungen und / oder zu Schadensersatzleistungen verurteilt
worden, die auf einem Verstoß gegen die Vorschriften zum
Schutze der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, können
das Präsidium des DBB oder des zuständigen Landesverbandes zeitliche oder dauernde Sperren, Amtsunwürdigkeit oder
Lizenzentzug als Strafen gemäß § 23 DBB-RO verhängen.
Gegen diese Entscheidung ist binnen 14 Tagen nach Zustellung die Beschwerde möglich. Die Beschwerde ist beim DBBRechtsausschuss einzulegen. Sie hat keine aufschiebende
Wirkung. Der DBB-Rechtsausschuss entscheidet endgültig.
XII. Schiedsrichter-Einsatz
§ 58
 Für Pflichtspiele werden die Schiedsrichter vom Veranstalter eingesetzt.
 Ein Pflichtspiel kann nur gewertet werden, wenn es von
mindestens einem Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichterlizenz geleitet worden ist.
§ 59
Kann das Spiel wegen fehlender Schiedsrichter nicht begonnen werden, müssen Mannschaften und Kampfgericht bis zu
30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn auf Schiedsrichter
warten.
XIII. Sonderspielbetrieb
§ 61
Die Ahndung von Verstößen bei Freundschaftsspielen kann
bei dem für den Austragungsort zuständigen LV-Sportwart
beantragt werden. Dieser entscheidet als Vorinstanz.
 Ist nur ein Schiedsrichter zum Spielbeginn angetreten, so
- Ende der Spielordnung -
DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)
- Beschlossen vom JUGENDHAUPTAUSSCHUSS am 06.07.2002 – Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss
2003, Jugendtag 2004 (Göttingen), a.o. Jugendtag 2006 (Rotenburg), a.o. Jugendtag 2007, Jugendtag 2008, 2009,
2010, 2012, 2013 (Hagen) und 2014 (Heidelberg) beschlossen.
§ 1Allgemeines
wendigen Maßnahmen anordnen.
1. Die JSO regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Ausschreibung ergänzt.
2. Die DBB-SO ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzuwenden, wenn die JSO keine Regelung trifft.
3. Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können Veranstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergänzende Vorschriften treffen.
4. Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten
ferner die vom DBB-Jugendausschuss (DBB-JA) beschlossenen MINI-Spielregeln.
5. Der DBB, die LV und ihre regionalen Zusammenschlüsse
können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Regelungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wettbewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten
Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spielen, und die für die Einhaltung dieser Regelungen not-
10
§ 2Altersklasseneinteilung
1. Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilungen:
−− U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre
−− U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre
−− U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre
−− U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre
−− U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre
−− U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre
−− U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre
−− U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre
−− U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre
−− U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre
−− U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre
−− U 9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre
−− U 8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre
2. Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres.
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)
§ 3Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen
sen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt.
1. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche anzusehen.
2. Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines
anderen Vereins erhalten.
3. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landesverband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30.11. des
Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Landesverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände
können hierfür eine Gebühr festlegen.
4. Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Altersoder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich
wäre. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesverbände können weitergehende Einschränkungen festlegen.
5. Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des
Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden. Aushilfseinsätze sind nicht möglich.
6. Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt.
§ 4Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen
1. Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in
ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen
der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb
spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
wird durch eine Genehmigung nachgewiesen.
2. Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich
der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
wird durch eine Genehmigung erlangt.
3. Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich
der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
wird durch eine Genehmigung erlangt.
4. Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich
der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
wird durch eine Genehmigung erlangt.
5. Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich
der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
wird durch eine Genehmigung erlangt.
8. Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung
gem. Absatz 1 und 2 sind folgende Unterlagen vorzulegen:
−− Sportärztliches Attest – nicht älter als einen Monat - mit
einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des
Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen,
−− Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die
Höhe dieses Betrags wird vom Landesverband festgelegt.
9. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen
Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahres
nicht zulässig.
10.Die Landesverbände können für ihren Bereich die Zahl der
Aushilfseinsätze abweichend von § 26 DBB-Spielordnung
regeln.
11.Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der
Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen
pro Spieljahr erlangen.
§ 5Sonderregelungen
1. Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderregelungen für die Wettbewerbe auf LV-Ebene treffen.
2. Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/
Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten
Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teilnahmeberechtigung für einen Jugendlichen erteilen.
3. Der Vizepräsident für Jugend/Schulsport kann für DBBKaderathleten (ab D/C-Kader) Sonderregelungen für alle
Wettbewerbe treffen, insb. Einsatzmöglichkeiten einschränken.
§ 6Spielzeit/Spielerzahl
1. Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln abweichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweiligen Ausschreibungen festzulegen.
2. An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spiele mit voller Spielzeit bestreiten.
3. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspielzeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht
überschreiten.
§ 7Deutsche Meisterschaften
6. Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich
der Altersklasse U13 spielberechtigt.
1. Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meisterschaften in den Altersklassen
weiblich: männlich:
- U17
- U19
- U15
- U16
- U14
durchgeführt.
7. Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklas-
2. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss
Saison 2015/2016 11
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den Amtlichen Mitteilungen des DBB bis zum 30.04. eines jeden
Jahres veröffentlicht wird.
3. In den Altersklassen U19 männlich (NBBL) und U16 männlich (JBBL) sowie U17 weiblich (WNBL) können die Meisterschaften in Form eines bundesweiten Ligenspielbetriebs mit mehreren Spielgruppen durchgeführt werden.
Hierzu ergeht eine gesonderte Ausschreibung, in der
auch abweichende Regelungen zur DBB-SO und dieser
Spielordnung getroffen werden können.
§ 8Jugendpokal-Wettbewerbe
Der Jugendausschuss des DBB kann Pokalwettbewerbe in den
verschiedenen Altersklassen veranstalten. Näheres wird durch
den Jugendausschuss in Form einer Ausschreibung geregelt.
§ 9Auswahlmannschaften
1. Der DBB, die Landesverbände und deren Gliederungen
sind berechtigt, Mannschaften für Auswahlspiele zu bilden.
2. Die Landesverbände und die Vereine sind verpflichtet,
Spieler auf Anforderung freizustellen. Die Anforderung
von Spielern ist dem betroffenen Landesverband und
Verein mitzuteilen.
3. Angeforderte Spieler können während der Zeit der geplanten und durchgeführten Maßnahmen für Veranstaltungen ihrer Vereine gesperrt werden.
4. Über Strafen und Sperren gegen Spieler und Vereine entscheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport für den Bereich des DBB und in den Bereichen der
LV die dort dafür zuständigen Gremien, als Vorinstanz im
Sinne der Rechtsordnung.
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)
5. Wird ein Spieler/Trainer zu Maßnahmen des DBB/der Landesverbände abgestellt, so besteht bis 12 Tage vor dem
Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung. Die LV können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken.
§ 10 Wettbewerbe auf Bundesebene
1. Alljährlich wird vom Jugendausschuss das Bundesjugendlager /-treffen für die Jugendauswahlmannschaften der
LV (männlich und weiblich) ausgeschrieben.
2. Für alle Landesverbände besteht Teilnahmeverpflichtung.
Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss
zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den amtlichen Mitteilungen des DBB veröffentlicht wird. Der Austragungsort wird vom Jugendausschuss festgelegt. Der
Jugendausschuss und das Jugendsekretariat sind für die
Durchführung verantwortlich.
§ 11 Ausländer in Auswahlmannschaften
Jeder Landesverband kann je Mannschaft nicht mehr als drei
ausländische Spieler einsetzen.
§ 12 Strafen
Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, die Jugendspielordnung, die Ausschreibung(en) oder die Sportdisziplin ist nach
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) und dem jeweiligen Strafenkatalog zu verfahren.
§ 13 Änderung und Gültigkeit
Die Jugendspielordnung kann durch Beschluss des Jugendtages oder des Jugendhauptausschusses mit einfacher Mehrheit geändert werden.
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)
- Beschlossen vom BUNDESTAG 1978 (Deidesheim).
Änderungen wurden 1980 (Wuppertal), 1982 (Erlangen), 1984 (Berlin), 1988 (Damp 2000), 1991 (Burghausen), 1992
(Dortmund), 1993 (Stolberg-Harz), 1994 (Herdecke), 1995 (Osnabrück), 1996 (Berlin) und 1997 (Bremen) und 1999
(Bad Kreuznach), 2000 (Trier), 2001 (Rotenburg/ Fulda), 2002 (Travemünde), 2003 (Berlin), 2005 (Binz), 2006 (Rust),
2007 (Würzburg) und 2009 (Werder/Havel), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2013 (Bremerhaven) und 2015 (Köln) beschlossen..
I. ALLGEMEINES
II. ZUSTÄNDIGKEITEN
§ 1Für die Rechtsprechung innerhalb des DBB ist ausschließlich die Rechtsordnung maßgebend. Sie regelt alle
Rechtsstreitigkeiten, die im DBB, in seinen Mitgliedsverbänden und in deren Regionalzusammenschlüssen auftreten. Ihr unterliegen insbesondere alle Verstöße gegen
die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen sowie
die Offiziellen Spielregeln. Die Rechtsordnung ist ferner
anwendbar beii verbands- oder bundesschädigendem
Verhalten.
§ 3
§ 2Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen, bevor der Rechtsweg der RO ausgeschöpft ist.
12
1. Zuständig für Entscheidungen, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben, oder für einzelne Anordnungen, die mit
dem Spielbetrieb in Zusammenhang stehen, sind:
1. als Vorinstanz:
die Spielleitung oder die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Gremien oder Einzelpersonen,
2. als erste Rechtsinstanz:
a) für LV-Gliederungen deren Rechtsausschuss,
b) für den übrigen LV-Bereich dessen Rechtsausschuss
c) für den Bereich der Regionalzusammenschlüsse
deren Rechtsausschuss,
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
d) auf Bundesebene der Rechtsausschuss (RA),
e) für Streitigkeiten, die sich über die Grenzen eines
LV hinaus erstrecken und nicht unter c) fallen, der
vom RA auf Antrag beauftragte LV-RA eines nicht
beteiligten LV,
f ) auf Antrag eines LV oder eines Regionalzusammenschlusses, falls deren RA wegen Befangenheit
oder aus sonstigen Gründen nicht entscheidungsfähig ist, ein vom RA beauftragter LV-RA eines nicht
beteiligten LV.
Sofern der RA zu a) fehlt, tritt an seine Stelle der RA
zu b);
3. als zweite Rechtsinstanz:
a) für Entscheidungen zu 2.a) der LV-RA,
b) für Entscheidungen zu 2.b) und c) sowie e) und f )
der RA.
4. Für Streitigkeiten aus dem Lizenzstatut gilt § 13 des
Lizenzstatuts.
2. Bei Pflichtspielen, bei denen zur Fortsetzung des Wettbewerbs eine abschließende Entscheidung umgehend notwendig ist, kann durch den Veranstalter eine Spieljury mit
endgültiger Entscheidungsbefugnis eingesetzt werden.
§ 4
1. Die Vereinbarkeit von Bestimmungen mit höherrangigen
Vorschriften kann in einem gesonderten Verfahren überprüft werden.
Zuständig in diesem Normenkontrollverfahren sind:
1. bei Normen eines LV oder seiner Gliederungen:
a) in erster Instanz der LV-RA,
b)in zweiter Instanz der DBB-RA;
2. bei Normen eines Regionalzusammenschlusses:
a) in erster Instanz dessen Rechtsausschuss,
b) in zweiter Instanz der DBB-RA;
3. bei Bundesnormen:
der DBB-RA.
2. Organstreitigkeiten werden auf Landesebene vom LV-RA,
auf Bundesebene vom DBB-RA jeweils endgültig entschieden.
3. Bei verbandsschädigendem Verhalten entscheidet auf
Landesebene der zuständige LV-RA und auf höherer Ebene der DBB-RA jeweils endgültig.
III. VERFAHRENSBETEILIGTE
§ 5Beteiligte am Verfahren einer Instanz sind:
1. Wer einen verfahrenseinleitenden Antrag stellt oder ein
Rechtsmittel einlegt,
2. die für die Normsetzung, Entscheidung oder Einzelanordnung verantwortliche Vereinigung,
3. Dritte, wenn deren berechtigtes Interesse durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird.
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)
§ 6
1. Soweit die Vorinstanz nicht von sich aus tätig wird, können
verfahrenseinleitende Anträge nur von den unmittelbar
Betroffenen gestellt werden. Rechtsmittel können von allen Beteiligten, falls sie beschwert sind, eingelegt werden.
2. Das Präsidium des DBB, der Regionalzusammenschlüsse,
der LV und deren Gliederungen können bei der zuständigen Instanz ein Verfahren einleiten sowie Rechtsmittel
einlegen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen
wird.
IV. BESETZUNG DER INSTANZEN, VERFAHREN
§ 7Jede Rechtsinstanz setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern, die vom zuständigen Gremium gewählt werden. In jedem Verfahren
wird in der Besetzung von drei Mitgliedern verhandelt.
Bei Rücknahme des Antrags oder Erledigung der Hauptsache entscheidet der Vorsitzende oder ein von ihm
beauftragter Beisitzer über die Kosten des Verfahrens.
Gleiches gilt, wenn der Antrag unzulässig ist, weil die
Verfahrensgebühr nicht eingezahlt wurde.
§ 8Entscheidungen der Vorinstanz und der Rechtsinstanzen
erfolgen nach Lage der Akten ohne mündliche Verhandlung, es sei denn, die Vorinstanz oder der Vorsitzende der
Rechtsinstanz ordnen sie an oder ein Beteiligter beantragt sie. Die mündliche Verhandlung ist von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig. Die Höhe bestimmt
der Vorsitzende.
§ 9
1. Alle instanzabschließenden Entscheidungen sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu treffen und den Beteiligten mit den Gründen schriftlich bekanntzumachen.
Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen,
hat auf Antrag eines Beteiligten binnen zwei Wochen eine
mündliche Verhandlung stattzufinden, falls nicht bis dahin die instanzabschließende Entscheidung ergeht. Die
Kosten dieser mündlichen Verhandlung gehen zu Lasten
des Trägers der Instanz.
2. Ist eine Sperre nach § 53 Abs. 1 SO von mehr als 2 Pflichtspielen Gegenstand des Verfahrens und entscheidet die
angerufene Instanz nach einem Antrag auf mündliche
Verhandlung nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten
Fristen, so ist der gesperrte Spieler mit Ablauf dieser Fristen automatisch wieder spielberechtigt. In Ausnahmefällen ist eine einmalige Verlängerung der Fristen um 2 Wochen durch unanfechtbaren Beschluss, der zu begründen
ist, zulässig.
3. Jede Entscheidung soll eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Fehlt diese, so ist ein Rechtsmittel nur innerhalb
von drei Monaten nach Zugang zulässig. Gibt es kein
Rechtsmittel, so ist darauf hinzuweisen.
4. Beschwerende rechtsmittelfähige Entscheidungen sind
per Einschreiben zuzustellen. Als Zustelldatum gilt im
Zweifel der dritte Tag nach Aufgabe zur Post.
5. Entscheidungen, die ausschließlich Geldbußen bis zu €
Saison 2015/2016 13
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
104,00 betreffen, können mit einfacher Post versandt
werden. Sie gelten dann mit dem dritten Tage nach der
Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, es sei denn, dass
das Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist; im Zweifel hat die Instanz den Zugang
des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten
zu vermerken.
6. Entscheidungen und Mitteilungen können auch per E-Mail
zugestellt werden, sofern der Adressat den Zugang innerhalb gesetzter Frist bestätigt.
7. Der Verein gilt als Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter seiner Teilnehmer am Spielbetrieb im Sinne der
Spielordnung.
§ 10
1. In allen Verfahren ist den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hierbei sind Erklärungsfristen zu setzen. In Verfahren bei der Vorinstanz ist die Anhörung der
Beteiligten entbehrlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass
die Anhörung wesentliche neue Erkenntnisse hervorbringen wird und lediglich eine Geldbuße von bis zu € 104,00
zu verhängen ist.
2. In Rechtsinstanzen erfolgen der Ermittlungen durch den
Vorsitzenden oder durch einen von ihm beauftragten Beisitzer.
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)
ner kurzen Begründung verkündet. Sie ist mit schriftlicher Begründung binnen zwei Wochen den Beteiligten
zuzustellen.
§ 15 Ist ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung trotz
ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, so kann in
seiner Abwesenheit verhandelt und entschieden werden.
§ 16
1. Ein Mitglied einer Rechtsinstanz darf nicht mitwirken,
wenn:
1. es selbst oder sein Verein Beteiligter des Verfahrens
ist,
2. es bei der angefochtenen Entscheidung bereits in einer unteren Instanz mitgewirkt hat,
3. es sich selbst für befangen erklärt.
2. Wird Befangenheit eines Mitglieds geltend gemacht, so
entscheiden die übrigen Mitglieder der Rechtsinstanz
über seine Mitwirkung. Die Befangenheit ist gleichzeitig
mit der Begründung des Verfahrensantrages oder Rechtsmittels geltend zu machen. Erfährt der Verfahrensbeteiligte erst später von Befangenheitsgründen, muss die
Geltendmachung unverzüglich erfolgen. Befangenheitsgesuche sind gesondert zu begründen.
3. Jede Instanz kann im Rahmen der Ermittlungen auch
Nichtbeteiligte zu Erklärungen mit Fristsetzung auffordern und bei Nichtbefolgen Ordnungsstrafen verhängen.
Die Verhängung von Ordnungsstrafen muss vorher angedroht werden.
3. Eine Befangenheit der Vorinstanz kann nicht geltend gemacht werden. Die Vorinstanz kann sich selbst für befangen erklären und das Verfahren an eine gleichrangige
Vorinstanz oder bei deren Fehlen zur Zuständigkeitsbestimmung an die übergeordnete Rechtsinstanz abgeben.
Hiergegen ist kein Rechtsmittel zulässig.
§ 11 Ladungen zu mündlichen Verhandlungen haben unter
Wahrung einer Frist von drei Tagen zu erfolgen. Der Vorsitzende kann die Ladungsfrist abkürzen.
V. PROTEST, RECHTSMITTEL
§ 12
1. Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ein Protokoll zu führen.
2. Die mündliche Verhandlung ist verbandsöffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
3. Die Beteiligten haben das Recht, der Zeugenvernehmung
beizuwohnen, Zeugen dürfen erst nach ihrer Vernehmung an der Verhandlung teilnehmen. Sie sind zunächst
einzeln zu hören.
4. Zeugen sind nach den Bestimmungen der Finanzordnung
des DBB oder der zuständigen Gliederung zu entschädigen.
5. Zeugen, die der Ladung nicht Folge leisten, können mit einer Ordnungsstrafe belegt und zu den durch ihre Säumnis verursachten Kosten verurteilt werden. Sie sind bei
der Ladung hierauf hinzuweisen.
§ 13 Die anwesenden Beteiligten haben das Recht, nach der
Zeugenvernehmung abschließende Erklärungen abzugeben.
§ 14 Nach geheimer Beratung wird die Entscheidung mit ei-
14
§ 17
1. Protest ist die Einleitung eines Verfahrens bei der Vorinstanz nach den besonderen Vorschriften der §§ 49-52 SO.
2. Berufung ist die Anrufung der ersten Rechtsinstanz gegen
die Entscheidung der Vorinstanz.
3. Revision ist die Anrufung der zweiten Rechtsinstanz gegen
die Entscheidung der ersten Rechtsinstanz.
4. Beschwerde ist ein Rechtsbehelf eigener Art mit dem in
anderen Ordnungen beschriebenen gesonderten Instanzenzug.
5. Die Landesverbände und Regionalzusammenschlüsse
können für ihren Bereich durch Ordnungs- oder Satzungsbeschluss bestimmen, dass vor Einlegung eines
Rechtsmittels gegen eine Entscheidung einer Vorinstanz
ein Vorverfahren bei der die Entscheidung aussprechenden Stelle durchgeführt werden kann.
§ 18
1. Protest und Rechtsmittel haben binnen einer Woche der
zuständigen Instanz vorzuliegen. Sie müssen einen Antrag erkennen lassen und sind durch den Vorsitzenden
oder einen Bevollmächtigten der jeweils betreffenden
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
Vereinigung oder, falls sich das Verfahren gegen eine
einzelne Person richtet, durch diese zu unterzeichnen.
Bevollmächtigungen sind auf Verlangen nachzuweisen.
Zusätzlich zur Rechtsmittelgebühr ist in Verfahren nach
§ 17 Absatz 1 - 3 RO, die vor dem DBB-Rechtsausschuss
geführt werden, die Einzahlung eines Kostenvorschusses
in Höhe von € 200,00 innerhalb der Frist nachzuweisen.
2. Protest und Rechtsmittel müssen begründet sein. Die
Begründung muss in fünffacher Ausfertigung vorgelegt
werden. Beweismittel sind anzugeben, Urkunden sowie
die angefochtene Entscheidung sind vorzulegen. Die
Frist zur Begründung beträgt bei Protest und Rechtsmittel jeweils eine Woche. Innerhalb der Frist eingegangene
Anträge per Telefax sind fristwahrend; Anlagen müssen
innerhalb von drei Tagen im Original eingehen.
3. Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines Protestgrundes bzw. dem Zugang der anzufechtenden Entscheidung.
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet
die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages.
Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und
Sonnabende nicht mitgerechnet.
4. Bei Versäumnis einer Frist ist der Protest oder das Rechtsmittel ohne Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen.
Dies gilt auch bei der Verletzung der Formvorschriften,
sofern trotz einer Aufforderung die Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist behoben sind. Ist die angerufene Instanz unzuständig, ist das Verfahren an die
zuständige Instanz zu verweisen.
5. Gegen Geld- und Ordnungsstrafen oder andere Belastungen bis zu € 260,-- ist eine Revision nicht zulässig.
6. Eine auf die Entscheidung über Kosten und Gebühren (§§
27 und 28) beschränktes Rechtsmittel ist unzulässig.
§ 19
1. Protest und Rechtsmittel haben keine aufschiebende
Wirkung. Die Vorinstanz oder der Vorsitzende der angerufenen Rechtsinstanz können auf begründeten Antrag
eine aufschiebende Wirkung anordnen oder eine andere
einstweilige Maßnahme treffen, jedoch nicht bei einem
Verstoß gegen die Sportdisziplin gemäß §§ 53 ff SO.
2. Diese Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Die Kosten
gelten als Teil der Hauptsache.
§ 20 1. Revision kann nur auf Verstöße gegen die Satzung
und Ordnungen des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der LV oder ihrer Gliederungen gestützt werden.
§ 21
1. Wiederaufnahme des Verfahrens kann beantragt werden,
wenn neue Beweismittel vorgelegt oder neue Tatsachen
vorgetragen werden, die im abgeschlossenen Verfahren
ohne Verschulden des Antragstellers nicht bekannt gewesen sind bzw. vorgelegen haben und die bei Kenntnis
zu einer anderen Entscheidung geführt hätten.
DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)
stellen.
3. Form und Fristen entsprechen den Vorschriften des § 18.
Ein Wiederaufnahmeantrag ist unzulässig, wenn seit Zugang der Entscheidung drei Monate vergangen sind.
VI. VERJÄHRUNG
§ 22
1. Ein Verhalten (Tun oder Unterlassen) kann nach seiner
Vollendung nicht mehr verfolgt werden, wenn seitdem
drei Monate vergangen sind. Das gilt nicht bei verbandsund bundesschädigendem Verhalten. War zwischenzeitlich ein Verfahren eingeleitet, beginnt die Verjährungsfrist
erneut mit dem Tage der zuletzt getroffenen Maßnahme
der Instanz.
2. Soweit allgemeine sportliche Belange nicht entgegenstehen, soll die Instanz auf eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten hinwirken.
3. Entscheidungen über Geldbußen können bei erkennbarer
Unrichtigkeit zurückgenommen werden.
VII. STRAFEN
§ 23 1. Als Strafen können ausgesprochen werden:
1. Verwarnung,
2. Geld- oder Ordnungsstrafen bis zu € 26.000,--,
3. Zeitliche Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung,
4. Dauernde oder Amtsunwürdigkeit und Lizenzentzug,
5. Veranstaltungssperre,
6. Ausschluss.
2. Bei Verstößen von Teilnehmern eines Spiels gegen Satzung oder Ordnungen können Geld- oder Ordnungsstrafen, zeitliche Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug ausgesprochen werden.
3. Der DBB, die Landesverbände und die Regionalzusammenschlüsse sind darüber hinaus verpflichtet, für ihren
Bereich einen Strafenkatalog aufzustellen.
4. Bei Bestrafung von Einzelpersonen mit Geld- oder Ordnungsstrafen haftet der jeweilige Verein als Gesamtschuldner. Der mithaftende Verein ist an dem Verfahren
zu beteiligen. Die erkennende Instanz kann in den Fällen
des Abs. 1, Ziffer 3.-6., eine kostenpflichtige Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung anordnen.
5. Den Strafenkatalog für die Wettbewerbe des DBB legt das
DBB-Präsidium dem Bundestag zur Beschlussfassung vor.
§ 24 Der DBB und die Landesverbände können Strafen anderer Sportverbände übernehmen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Vorstand.
§ 25 Verpflichtungen aus Entscheidungen sind sofort zu erfüllen, es sei denn, es sind Fristen gesetzt. Bei Nichterfüllung können nach Mahnung Sperren ausgesprochen
werden.
2. Der Antrag ist bei der zuletzt tätig gewesenen Instanz zu
Saison 2015/2016 15
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
§ 26
1. Rechtskräftige Strafen des § 23 können auf Antrag im Gnadenweg erlassen oder herabgesetzt werden. Für die Gnadenentscheidung sind ausschließlich zuständig:
1. der Präsident / 1. Vorsitzende des LV bei Entscheidung der Rechtsinstanzen seines LV,
2. der Vorsitzende eines Regionalzusammenschlusses
bei Entscheidung der Rechtsinstanzen seines Regionalbereiches
3. der Präsident des DBB in allen übrigen Fällen.
2. Vor einer Gnadenentscheidung ist die in der Sache zuletzt
tätig gewesene Instanz zu hören.
VIII. KOSTEN
BBV - Spielordnung (BBV-SO)
ren erhoben:
1. Protestverfahren........................................................€ 52,-2. Verfahren vor der ersten Rechtsinstanz........... € 104,-3. Verfahren vor der zweiten Rechtsinstanz........ € 208,-4. Für die Bundesliga gelten folgende Gebühren:
Für die Einleitung jeweils eines Verfahrens bei der
Spielleitung oder beim Spielgericht
2. Bundesliga.............................................................. € 260,-1. Bundesliga.............................................................. € 520,-2. Bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die
Gebühr der Instanz erhoben, bei der der Antrag gestellt
wird.
3. Für Verfall oder Rückzahlung gilt § 27 Abs. 1 entsprechend.
4. Rechtsmittel des DBB, der Regionalzusammenschlüsse,
der Landesverbände und ihrer Gliederungen sind gebührenfrei.
§ 27
1. Jede instanzabschließende Entscheidung hat zugleich
über die Kostenlast zu befinden. Der Unterlegene trägt
die Kosten des Verfahrens. Bei teilweisem Obsiegen können die Kosten aufgeteilt werden; das gilt auch, falls auf
einer Seite mehrere beteiligt sind. Obsiegt der Rechtsmittelführer auf Grund neuen Vorbringens, das er in der unteren Instanz schon hätte vorbringen können, so können
ihm die Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
2. Ist die Hauptsache des Verfahrens erledigt, so ergeht die
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Wer einen
Protest oder ein Rechtsmittel zurücknimmt, trägt die in
der Instanz entstandenen Kosten.
3. Lässt sich ein Verfahrensbeteiligter von einem Bevollmächtigten vertreten, so besteht kein Anspruch, die dadurch entstehenden Gebühren oder Aufwandsentschädigungen auf andere Verfahrensbeteiligte abzuwälzen.
5. Die halbe Gebühr für die Einleitung eines Verfahrens wird
erhoben, wenn
a) die Anmeldung eines Protestes protokolliert und kein
Protestverfahren eingeleitet wird,
b)ein Protest oder ein Rechtsmittel wegen Form- oder
Fristverletzung als unzulässig verworfen wird,
c) ein Protest oder ein Rechtsmittel bis zur instanzabschließenden Entscheidung zurückgenommen wird.
§ 29
1. Die Vorinstanz bzw. der Vorsitzende der Rechtsinstanz
haben dem Kostenschuldner eine Kostenrechnung zuzusenden. § 25 gilt entsprechend.
2. Der Kostenschuldner kann Überprüfung der Rechnung
beim Aussteller verlangen.
- Ende der Rechtsordnung –
§ 28
1. Bei Einleitung eines Verfahrens werden folgende Gebüh-
BBV - Spielordnung (BBV-SO)
- Beschlossen Verbandstag 2003 (Gersthofen), Änderungen wurden 2006 (Herzogenaurach), 2006 (Schwarzach a.Main),
2008 (Bayreuth), 2010 (Kaufbeuren), 2011 (Lappersdorf ), 2012 (Schweinfurt) beschlossen
bindlich. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen
im Breiten- und Freizeitbereich, die durch gesonderte
Ausschreibung geregelt sind.
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
§ 1 ORDNUNGEN
1. Der Spielbetrieb im Bayerischen Basketball Verband e.V.
(BBV) wird durch die Spielordnung desDeutschen Basketball Bundes (DBB-SO) und durch diese Spielordnung
(BBV-SO) geregelt.
2. Die BBV-SO beinhaltet im Wesentlichen Ergänzungen
und Zusätze zur DBB-SO und ist daher nur im Zusammenhang mit dieser anwendbar.
3. Die Bayerische Basketball Jugend (BBJ) regelt ihren Spielbetrieb in der BBV-Jugendordnung unter Berücksichtigung der DBB-Jugendspielordnung.
5. Von der BBV-SO abweichende Bestimmungen der Gliederungen des BBV sind nur gültig, soweit DBB-SO und BBVSO dies zulassen.
§ 2 ORDNUNGSGEWALT
Im Spielbetrieb wird die Ordnungsgewalt durch die zuständige Spielleitung nach den Bestimmungen der DBBSO ausgeübt. Die Spielleitung kann die Geschäftsstelle
oder eine andere Stelle mit der Durchführung beauftragen.
4. Die BBV-SO ist für alle Teilnehmer am Spielbetrieb ver-
16
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
II. TEILNAHME AM SPIELBETRIEB
schwerde zur BBV-Rechtskammer gegeben. Mit der Entscheidung der BBV-Rechtskammer ist der verbandsinterne Rechtsweg erschöpft.
§ 3 TEILNAHMERECHT
1. Teilnahmeberechtigt am Spielbetrieb sind Mannschaften
von Vereinen, die dem BBV als Mitglieder angehören.
6. Während einer Vereinssperre sind Spielverlegungen nicht
möglich.
2. Das Präsidium ist berechtigt, mit Zustimmung des zuständigen Bezirksvorsitzenden einen Verein, der die Aufnahme beantragt hat, sofort vorläufig zum Spielbetrieb
zuzulassen. Die Zulassung kann von Auflagen abhängig
gemacht werden.
§ 6 VEREINS-SPIELGEMEINSCHAFT
§ 4 ÜBERTRAGUNG DES TEILNAHMERECHTS
1. Ein Verein kann seine Teilnahmerechte am Spielbetrieb
unter Beachtung der Regelungen der DBB-SO an einen
anderen Verein übertragen, der ordentliches Mitglied des
BBV ist. Die Übertragung ist nur zwischen Vereinen möglich, die derselben Gliederung des BBV angehören.
2. Die Übertragung ist schriftlich beim Vorsitzenden des
Sportausschusses zu beantragen. Eine Vereinbarung der
beteiligten Vereine über die finanziellen Verpflichtungen
gegenüber dem DBB, dem BBV sowie seinen Zusammenschlüssen und Gliederungen ist beizufügen. Diese Vereinbarung ist von den vertretungsberechtigten Vorständen
zu unterzeichnen; die Vertretungsberechtigung ist durch
einen Auszug des Registergerichtes nachzuweisen.
3. Die Übertragung des Teilnahmerechtes erfolgt zu dem
Zeitpunkt, zu dem der vollständige Antrag auf Übertragung der Teilnahmerechte und die von den beteiligten
Vereinen unterschriebene schriftliche Vereinbarung dem
BBV-Ressortleiter I vorliegt.
4. Der BBV-Ressortleiter I genehmigt die Übertragung.
Wird die Übertragung abgelehnt, steht den beteiligten
Vereinen der Rechtsweg offen. Die Entscheidung ist
zusammen mit den eingereichten Unterlagen dem BBVSportausschuss bekannt zu geben.
§ 5 VEREINSSPERRE
1. Die Vereinssperre ist der befristete Ausschluss aller Mannschaften eines Vereins vom Spielbetrieb gemäß DBBRechtsordnung.
2. Erfüllt ein Verein seinen Verpflichtungen aus Entscheidungen nicht sofort bzw. nach Ablauf der gesetzten Frist,
kann nach Mahnung eine Vereinssperre ausgesprochen
werden.
3. Die Mitgliedsvereine haben ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DBB, dem BBV, seinen Zusammenschlüssen und Gliederungen sowie anderen Mitgliedsvereinen nachzukommen. Bleibt ein Mitgliedsverein mit der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten
länger als einen Monat im Rückstand, so kann gegen ihn
eine Vereinssperre verhängt werden.
4. Die Vereinssperre wird durch den Ressortleiter I verhängt
und ist bis zur Erfüllung der Verpflichtung befristet. Die
Vereinssperre und ihre Aufhebung sind zu veröffentlichen.
5. Gegen die Vereinssperre ist der Rechtsbehelf der Be-
BBV - Spielordnung (BBV-SO)
1. Die Vereins-Spielgemeinschaft (VSG) ist der Zusammenschluss der Basketballabteilungen von zwei oder mehr
Vereinen, die derselben Gliederung des BBV angehören.
Die Basketballabteilungen gehen geschlossen und vollständig in die VSG ein.
2. Über die Bildung der VSG wird ein Vertrag zwischen den
beteiligten Vereinen geschlossen. Dieser Vertrag muss
die folgenden Regelungen enthalten:
−− Beginn der VSG,
−− Außenvertretung und Organisation der VSG,
−− Haftung der beteiligten Vereine für finanzielle Verpflichtungen der VSG,
−− Auflösung der VSG,
−− Verteilung von Ligenplätzen bei Auflösung der VSG.
3. Die Zulassung der VSG muss von den beteiligten Vereinen bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Dem
Antrag ist der nach Absatz 2 geschlossene Vertrag beizufügen. Eine Zulassung der VSG für den folgenden Wettbewerb ist nur möglich, wenn der Antrag bis zum 30.
Mai vorliegt. Über die Zulassung der VSG entscheidet das
Präsidium endgültig.
4. Die VSG hat alle Rechte und Pflichten eines Vereins, wie
sie in der DBB-SO und der BBV-SOfestgelegt sind.
5. Jeder Spieler der VSG muss Mitglied eines der Vereine
sein, die die VSG bilden. Die Teilnehmerausweise der
Spieler werden auf den Namen der VSG ausgestellt.
§ 7 MANNSCHAFTS-SPIELGEMEINSCHAFT
1. Die Mannschafts-Spielgemeinschaft (MSG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Mannschaften aus Vereinen, die dem BBV angehören.
2. Über die Bildung der MSG wird eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Basketballabteilungen geschlossen,
die mit der Meldung der MSG bis zu dem in der Ausschreibung genannten Meldetermin abzugeben ist.
3. Eine MSG kann nur am Spielbetrieb der Kreisklasse und
der Kreisliga sowie der Senioren II und III auf Bezirksebene teilnehmen. Die MSG hat darüber hinaus kein Aufstiegsrecht bzw. Recht auf Teilnahme an weiterführenden
Meisterschaften.
4. Zur Förderung des Damenbereiches kann eine MSG
gebildet werden, die am Spielbetrieb des BBV und seiner Gliederungen auch in der Bezirksklasse, Bezirksliga,
Bezirks­oberliga, Landesliga oder Bayernliga teilnehmen
kann. Die Zulassung als MSG ist dann möglich, wenn sie
bis zum 30. Mai unter Vorlage der schriftlichen Vereinbarung beim BBV-Ressortleiter I für eine generelle Zulassung bzw. Sportreferenten des Bezirks für eine Zulassung
im Bezirk beantragt wird. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen.
Saison 2015/2016 17
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
5. Über die Zulassung der MSG entscheidet der Sportreferent des Bezirks bzw. Kreises, oder soweit eingesetzt der
Sportausschuss, an dessen Spielbetrieb die MSG teilnehmen soll. Über die Zulassung einer MSG nach Absatz 4
entscheidet der BBV-Sportausschuss.
6. Jeder Spieler der MSG muss Mitglied eines der Vereine
sein, die die MSG bilden. Er muss einen Teilnehmerausweis für einen dieser Vereine besitzen.
§ 8 EINSATZBERECHTIGUNG
1. Die Einsatzberechtigung ist in der DBB-SO definiert und
geregelt.
2. Der Verein hat den jeweiligen teilnahmeberechtigten
Spieler vor Spielbeginn der Mannschaft hinzuzufügen, in
der er als Stammspieler eingesetzt werden soll.
3. Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als
eingesetzt, sofern er nicht vor Spielbeginn durch den ersten Schiedsrichter gestrichen wurde.
4. Ein Verein hat auf Verlangen der Spielleitung einen Teilnehmerausweis zur Überprüfung von Identitäten zu
übersenden.
BBV - Spielordnung (BBV-SO)
4. Von der Regelung des Absatz 3 abweichend können die
Bezirke und Kreise durch Beschluss ihrer Mitgliederversammlung für ihren Bereich oder für einzelne Spielklassen ihres Bereichs weitere Mannschaften eines Vereins
und Ausnahmen zu der Regelung des Absatz 3 Satz 2
zulassen. Dieser Beschluss ist in die Ausschreibung aufzunehmen.
5. Jede neue Mannschaft eines Vereins wird grundsätzlich in
die unterste Spielklasse eingestuft.
Ausnahmen hiervon kann der BBV-Sportausschuss auf
Antrag unter Auflagen genehmigen.
§ 11 AUSSCHREIBUNG
1. Alle Wettbewerbe werden von dem zuständigen Sportreferenten/Sportausschuss ausgeschrieben.
2. Die BBV-Ausschreibung wird vom Sportausschuss fortgeschrieben.
3. In der Ausschreibung muss ein zeitlicher Rahmen für die
Spielbeginnzeiten festgelegt werden. Eine Abweichung
davon bedarf der Zustimmung des Spielpartners.
5. Der Sportausschuss kann ergänzende Bestimmungen erlassen. Diese sind allen Vereinen bekannt zu geben.
4. Zusammen mit der Ausschreibung sind der Rahmenterminplan und etwaige ergänzende Anlagen zu veröffentlichen.
III. SPIELORGANISATION
5. Der Beginn der Rundenspiele aller Spielklassen im BBV ist
spätestens das zweite Wochenende im Oktober sein.
§ 9 VERANSTALTER
§ 12 SPIELLEITUNG
1. Veranstalter der Bayern- und Landesliga ist der BBV.
1. Die Spielleiter werden auf Vorschlag des BBV-Ressortleiters I bzw. II oder zuständigen BezirksSportreferenten
vom Präsidium bzw. vom zuständigen Vorstand berufen.
2. Veranstalter der Bezirks­oberliga und der Bezirksliga ist
der zuständige Bezirk.
3. Veranstalter der Bezirksklasse, der Kreisliga und der Kreisklasse ist der zuständige Kreis bzw. der zuständige Bezirk,
wenn in dem Bezirk keine Kreise gebildet sind.
§ 10 SPIELKLASSEN
1. Im Bereich des BBV gilt die folgende Klasseneinteilung:
−− Bayernliga
−− Landesliga
−− Bezirks­oberliga
−− Bezirksliga
−− Bezirksklasse
−− Kreisliga
−− Kreisklasse
Die Spielklassen können nach geografischen Gesichtspunkten geteilt werden. Bayern- und Landesliga fallen
unter die Verwaltung des BBV
2. Über die Einführung, Änderung oder Auflösung der
Spielklassen entscheidet die Mitgliederversammlung des
jeweiligen Veranstalters.
3. In jeder Spielklasse, ausgenommen in der untersten,
kann ein Verein nur mit einer Mannschaft spielen. Steigt
ein Verein aus einer Spielklasse ab, kann er nicht gleichzeitig mit einer anderen Mannschaft in diese Spielklasse
aufsteigen.
18
2. Die Spielleiter unterliegen den Weisungen des zuständigen Sportreferenten bzw. Ressortleiters.
3. Die Spielleitung von Qualifikationsspielen obliegt dem
zuständigen Sportreferenten derjenigen Spielklasse, für
die die Qualifikation erfolgt.
§ 13 STAFFELTAG
1. In den überbezirklichen Ligen ist für jede Staffel rechtzeitig vor Beginn des Wettbewerbes ein Staffeltag durchzuführen. Aufgaben des Staffeltages sind die Abstimmung
von Spielterminen und sonstige Vereinbarungen für die
Durchführung des Spielbetriebs. Die an der Staffel teilnehmenden Vereine sind verpflichtet einen Vertreter zum
Staffeltag zu entsenden.
2. Der Staffeltag wird durch den jeweiligen Spielleiter einberufen und geleitet.
IV. SPIELBETRIEB
§ 14 SPIELVERLEGUNG AM GLEICHEN TAG
1. Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel am gleichen
Austragungstag in eine andere zugelassene Spielhalle
oder zeitlich innerhalb des in der Ausschreibung vorgegebenen Zeitrahmens für den Spielbeginn verlegen. Die
Verlegung ist mindestens 7 Tage vor dem angesetzten
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen
Spieltermin mitzuteilen:
2. Entsteht ein Verlegungsgrund innerhalb einer Woche vor
dem angesetzten Spieltermin, ist die Einwilligung der
Spielleitung erforderlich. Muss ein Spiel am Austragungstag verlegt werden, bedarf dies der Zustimmung des 1.
Schiedsrichters.
3. Eine Verlegung eines Spiels außerhalb des vorgegebenen
Zeitrahmens bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Spielpartners.
§ 15 SPIELVERLEGUNG AUF EINEN FRÜHEREN
TERMIN
1. Spielverlegungen auf einen anderen Termin sind unter
folgenden Voraussetzungen möglich: a) der neue Spieltermin muss vor dem angesetzten Austragungstag liegen und
b)bedarf der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners
und
c) muss den in § 17.1 BBV-SO angegebenen Stellen 7 Tage
vor dem neuen Spieltermin mitgeteilt werden.
§ 16 ANTRAG AUF SPIELVERLEGUNG
1. Ein Antrag auf Spielverlegung kann bei der Spielleitung
gestellt werden, wenn
a) der Spielpartner einer Vorverlegung nicht zustimmt
b)eine Verlegung auf einen späteren Austragungstag erfolgen soll.
2. Im Antrag sind die Gründe für die Verlegung mitzuteilen.
Bei einer Verlegung auf einen späteren Termin ist dem
Antrag die schriftliche Zustimmung des Spielpartners
beizufügen, andernfalls gilt dieser als nicht gestellt.
3. Einer Verlegung wird nicht entsprochen, wenn diese mit
Teilnahme an Sitzungen, Erkrankung oder beruflicher
Verhinderung begründet wird.
4. Einem Antrag ist zu entsprechen, wenn
a) ein Spieler oder Trainer zu DBB- oder BBV-Maßnahmen
auf Anforderung abgestellt wird,
b)ein Jugendspieler Teilnehmer an den bayerischen Jugendmeisterschaften ist.
§ 17 VERFAHREN BEI SPIELVERLEGUNG
1. Bei allen Spielverlegungen (§§ 14 – 16 BBV-SO) werden
unter Beachtung der Fristen folgende Stellen zu informieren:
−− Abteilungsleiter Heim-/Gastmannschaft
−− Mannschaftsverantwortliche Heim-/Gastmannschaft
−− Angesetzte Schiedsrichter / Coaches / Kommissare
−− Zuständige Schiedsrichtereinsatzleitern
−− Verantwortlicher Spielleiter
2. Der Ausrichter hat sich bei Verlegungen nach §§ 14 und
15 BBV-SO über den Zugang der Mitteilung rechtzeitig zu
vergewissern.
3. In begründeten Fällen kann die Spielleitung die Verlegung aufheben. Die Entscheidung ist endgültig.
BBV - Spielordnung (BBV-SO)
bühren, bei Verlegungen nach § 16 BBV- SO zusätzlich
Kosten erhoben werden. Die Gebühren für Verlegungen
sind in der Ausschreibung zu veröffentlichen.
§ 18 Spielabsagen
1. Bei besonderen Umständen kann die Spielleitung die Verlegung eines Spiels von sich aus vornehmen.
2. Die Absage mehrerer Spiele oder eines kompletten Spieltages steht nur dem BBV-Ressortleiter I, Ressortleiter II
oder dem Sportreferenten zu.
V. POKALWETTBEWERBE
§ 19 BAYERNPOKAL
Der BBV veranstaltet jährlich je einen Wettbewerb um den
Bayernpokal der Damen und der Herren. Die Durchführung
des Wettbewerbs ist Aufgabe des BBV-Ressortleiters I oder
eines eingesetzten Spielleiters.
§ 20 BEZIRKS- UND KREISPOKAL
Die Bezirke und Kreise können für ihren Bereich Pokalwettbewerbe veranstalten. Über die Einführung und Abschaffung
entscheidet die zuständige Mitgliederversammlung. Die
Wettbewerbe werden von dem zuständigen Sportreferenten
ausgeschrieben und durchgeführt.
VI. SPIELBERECHTIGUNG
§ 21 MIXED-MANNSCHAFTEN
1. In Mannschaften der Kreisligen und Kreisklassen der Herren sind Damen spielberechtigt, sofern sie für den jeweiligen Verein teilnahmeberechtigt sind.
2. Die Einsatzberechtigung für Damen in Herrenmannschaften kann nur für jeweils eine Mannschaft nach den
Bestimmungen der DBB-/BBV-SO erlangt werden. Sie ist
zusätzlich zu der regulären Einsatzberechtigung in Damenmannschaften.
VII. SONDERSPIELBETRIEB
§ 22 ENTSCHEIDUNGSSPIELE
Spiele, bei denen der Sieger in Hin- und Rückspiel ermittelt
wird, bilden eine Einheit. Das erste Spiel wird bei unentschiedenem Ausgang nicht verlängert. Ergibt die Addition der
Korbpunkte jeder Mannschaft aus Hin- und Rückspiel für beide Mannschaften die gleiche Korbpunktzahl, wird das zweite
Spiel entsprechend den Spielregeln verlängert.
§ 23 FREUNDSCHAFTSSPIELE
1. Bei Freundschaftsspielen, deren Veranstalter oder Ausrichter Mitglied des BBV ist, gilt bei Verstößen gegen die
Sportdisziplin der Strafenkatalog des BBV.
2. Bei Mannschaften der Bundesligen oder ausländischer
Vereine werden Verstöße gegen die Sportdisziplin an die
zuständigen Stellen der Bundesliga, der FIBA oder des
ausländischen Nationalverbandes verwiesen.
4. Für Verlegungen nach §§ 15 und 16 BBV-SO können Ge-
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BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
Ausschreibung Saison 2015/16
Ausschreibung
für die bezirklichen
Wettbewerbe
Ausschreibung
für die bezirklichen
Wettbewerbe Saison 2015/16
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 WETTBEWERBE
Der Bezirk Oberfranken schreibt folgende Wettbewerbe
aus:
1. Im Seniorenbereich:
a) Bezirksoberliga Herren
b) Bezirksoberliga Damen
c) Bezirksliga Herren
d) Bezirksklasse Herren
e) Bezirksklasse Damen
f) Kreisliga Herren
g) Senioren(innen) II bis VI (Ü35 – Ü55)
h) Bezirkspokal Damen und Herren
i) Kreispokal Herren
4. Der Bezirk, der BBV und der jeweilige Ausrichter
(Heimverein) übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadenfälle, sofern nicht abgeschlossene Versicherungen für den
Schaden aufkommen.
5. Es gelten die Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings
und der Anti-Doping-Code des DBB (ADC) in ihrer
jeweils gültigen Fassung. Bestimmungen und ADC
sind im Jahrbuch des Deutschen Basketball Bundes
veröffentlicht.
6. Für die aufgeführten Wettbewerbe gilt der Strafenkatalog des Bezirks Oberfranken (s. Anlage).
7. Gegen diese Ausschreibung ist kein Rechtsmittel
möglich. Eine Überprüfung dieser Ausschreibung
kann gemäß § 4.1 DBB-RO binnen einer Woche
nach Veröffentlichung in einem Normenkontrollverfahren beim BBV-RA beantragt werden.
2. Im Jugendbereich:
a) U20 männlich (Jahrgang 1996/97)
b) U19 weiblich (Jahrgang 1997/98)
c) U18 männlich (Jahrgang 1998/99)
d) U17 weiblich (Jahrgang 1999/2000)
e) U16 männlich (Jahrgang 2000/01)
f) U15 weiblich (Jahrgang 2001/02)*
g) U14 mixed (Jahrgang 2002/03)*
h) U13 weiblich (Jahrgang 2003/04)*
i) U12 mixed (Jahrgang 2004/05)
j) U11 weiblich (Jahrgang 2005/06)
k) U10 mixed (Jahrgang 2006/07)
l) U8 mixed (Jahrgang 2008 und jünger)
m) Jugendpokal (optional nach Ligabetrieb)
§ 3 SPIELDURCHFÜHRUNG
1. Die Mannschaften haben bei Auswärtsspielen in der
im Saisonheft 2015/16 angegebenen Spielkleidung
(Spielhemd und kurze Spielhose) anzutreten. Bei
gleicher Farbe der angegebenen Spielkleidung hat
die Heimmannschaft für andersfarbige Spielkleidung zu sorgen. Die Spielhemden und Spielhosen
müssen vorne und hinten von gleicher Farbe sein.
Es sind Spielnummern von 0-99 zugelassen.
* Hinweis: BBV Jugend-Bayernligen
U15 weiblich, U14 männlich, U13 weiblich
(vgl. BBV-Ausschreibung 2015/16 Abschnitt F)
§ 2 GELTENDE VORSCHRIFTEN
1. Die rechtliche Grundlage dieser Ausschreibung bilden die §§ 2, 11 der DBB-Spielordnung (DBB-SO)
sowie die §§ 1, 11 der BBV-Spielordnung (BBV-SO)
unter Berücksichtigung der Offiziellen Spielregeln
der FIBA.
2. Sofern durch diese Ausschreibung keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die oben aufgeführten
Wettbewerbe die Bestimmungen des Internationalen Basketballverbandes (FIBA), des DBB und BBV,
wie sie in den Spielregeln, den Satzungen und Ordnungen festgelegt sind.
3. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen zu
dieser Ausschreibung können nur durch die zuständigen Ausschüsse und Sport- bzw. Jugend-Referenten erfolgen.
2. Die Spiele der o. a. Wettbewerbe dürfen nur in Hallen durchgeführt werden, die den offiziellen FIBARegeln entsprechen bzw. vom BBV- oder Bezirkssportausschuss zugelassen sind und die neuen
Spielfeldmarkierungen haben. Für Spiele der Bezirksoberligen Herren sowie der Jugend U20, U18,
U16 werden grundsätzlich nur Spielfelder zugelassen, die eine Mindestgröße von 26m x 14m und 1m
Sicherheitsabstand zur Grundlinie haben.
3. Der Ausrichter eines Spiels muss in der Halle einen
als solchen erkennbaren Ordnungsdienst einsetzen,
damit jederzeit die Ordnung und der Schutz der
Teilnehmer gewährleistet sind.
4. Als Spielbälle sind die offiziellen Lederspielbälle des
DBB zugelassen. Ballgrößen sind: Größe 7: Herren,
Größe 6: Damen.
5. Dem Gastverein ist zwischen Anschreiber und Zeitnehmer ein Sitzplatz zur Verfügung zu stellen.
6. Es dürfen nur DBB-Spielberichtsbogen ab Ausgabe
05/2004 verwendet werden. Die Eintragungen sind
grundsätzlich zweifarbig (eine davon rot) vorzuneh-
Stand: 1. Mai 2015
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Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
men: eine Farbe für die erste und dritte Spielperiode, die andere für die zweite und vierte Spielperiode
§ 4 SPIELBEDINGUNGEN
1. Die Spiele beginnen grundsätzlich:
Samstag, 13.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 10.00 - 18.00 Uhr.
Die Rahmenzeit für die Altersklassen U16 und jünger ist samstags und sonntags 10.00 – 17.00 Uhr.
Andere Wochentage und Anfangszeiten sind mit
Einverständnis des Spielpartners möglich.
Der Zeitabstand zwischen zwei Spielansetzungen,
die in derselben Spielhalle stattfinden, muss mindestens 2:15 Stunden betragen
2. Spielverlegungen sind gemäß der §§ 14 – 18 BBVSO nach folgenden Maßgaben durchzuführen:
a) Spielverlegung am Austragungstag
- Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel unter
Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen der vorgegebenen Anfangszeiten der Uhrzeit nach verlegen.
- Die Verlegung ist der Spielleitung mindestens
eine Woche vor dem angesetzten Austragungstag mitzuteilen. Die Spielleitung verständigt die
Mannschaften durch Eintrag in TeamSL und die
Schiedsrichter-Einsatzleitung. Der Ausrichter hat
sich über den erfolgten Eintrag in TeamSL rechtzeitig zu vergewissern.
- Soll ein Spiel außerhalb vorgegebener Anfangszeiten ausgetragen werden, bedarf es der
schriftlichen Einwilligung des Spielpartners.
b) Spielverlegung auf einen anderen Tag in oder
vor der angesetzten Spielwoche (Montag bis
Sonntag)
- Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel auf
einen anderen Tag in oder vor der angesetzten
Spielwoche verlegen. Der neue Termin bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners.
- Die Verlegung ist der Spielleitung mindestens
eine Woche vor dem jeweils zeitlich früheren
Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Die Spielleitung verständigt die Mannschaften durch Eintrag in TeamSL und die Schiedsrichter-Einsatzleitung sowie den Finanzreferenten. Der Ausrichter hat sich über den erfolgten Eintrag in
TeamSL rechtzeitig zu vergewissern.
- Die Spielleitung kann in begründeten Fällen die
Verlegung aufheben. Die Entscheidung ist endgültig.
Ausschreibung Saison 2015/16
c) Spielverlegung mit Antrag an die Spielleitung
wegen DBB-/LV-Maßnahme
- Wird ein für die Mannschaft angezeigter Spieler
oder deren Trainer zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anforderung abgestellt und soll deshalb
ein Spiel auf einen anderen Austragungstag verlegt werden, kann bei der Spielleitung die Verlegung unter Darlegung der Gründe beantragt
werden.
- Im Seniorenbereich kann bei Jugendmaßnahmen der Antrag abgelehnt werden.
d) Spielverlegung mit Antrag an die Spielleitung
- Stimmt ein Spielpartner der beabsichtigten Verlegung nicht zu oder soll ein Spiel ausnahmsweise auf einen bestimmten späteren Austragungstag verlegt werden, kann bei der Spielleitung die Verlegung unter Darlegung der Gründe
beantragt werden.
- Der Antrag ist nur gestellt, wenn dieser mindestens eine Woche vor dem jeweils zeitlich früheren Austragungstag der Spielleitung vorliegt. Die
Einwilligung der Spielpartner ist beizufügen.
- Der Antrag auf Verlegung kann nicht mit Teilnahme an einer Sitzung, Erkrankung, beruflicher
Verhinderung, Urlaub oder ähnlichem begründet
werden.
- Die Entscheidung über die gebührenpflichtigen
Anträge ist endgültig. Die Spielleitung verständigt die Mannschaften durch Eintrag in TeamSL
und die Schiedsrichter-Einsatzleitung sowie den
Finanzreferenten.
e) Die Spielleitung ist bei besonderen Umständen
berechtigt, eine Spielverlegung von sich aus vorzunehmen. Die Entscheidung ist endgültig.
f) Spielverlegungen und Verlegungsanträge sind
gebührenfrei bis eine Woche vor dem ersten
Spieltag eines Wettbewerbs. Nach diesem Zeitraum werden für Verlegungen nach b) € 5,00 Bearbeitungsgebühr, für Anträge nach d) € 20,00
erhoben.
3. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielergebnisse
im Internet unter www.basketball-bund.net spätestens zu folgenden Terminen zu veröffentlichen:
Spieltage Samstag/Sonntag bis Sonntag, 21 Uhr;
Wochenspieltage binnen 24 Std. nach Spielende.
Ist ein SMS-Meldeverfahren möglich, kann dieses
ebenfalls verwendet werden.
4. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Originalspielberichte der Spielleitung binnen 24 Stunden nach
Spielende, spätestens jedoch mit dem Poststempel
des ersten Werktages nach dem Austragungstag
zuzusenden. Wird eine Versandart ohne Poststempel gewählt (z.B. Internet-, Handyporto), wird eine
Stand: 1. Mai 2015
Saison 2015/2016 21
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
Postlaufzeit von einem Tag unterstellt. Originalspielberichte, die nicht innerhalb von 8 Tagen bei der
Spielleitung vorliegen, gelten als nicht eingesendet.
Für die Einsendung ist ausschließlich der Ausrichter
(i.d.R. der Heimverein) zuständig.
5. Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielberichte für
alle eingetragenen Spieler beider Mannschaften
nach Korbpunkten, Freiwürfen und Fouls auszuwerten und im Internet unter www.basketball-bund.net
umgehend, spätestens jedoch zu folgenden Terminen zu veröffentlichen:
Spieltage Samstag/Sonntag bis Montag, 24 Uhr;
Wochenspieltage binnen 24 Std. nach Spielende.
§ 5 EINSATZBERECHTIGUNG FÜR SPIELER
1. Die Einsatzberechtigung der Spieler wird durch § 8
BBV-SO geregelt.
2. Die Zuweisung der Stammspielereigenschaft ist vor
Spielbeginn vom Verein im Internet unter www.basketball-bund.net vorzunehmen.
3. Die Spielleitung hat das Recht, bei Unstimmigkeiten
die Zusendung eines Teilnehmerausweises zu verlangen.
4. Manipulationen (Verfälschungen, eigenmächtige
Änderungen) am Teilnehmerausweis sowie das Antreten unter fremdem Teilnehmerausweis werden
mit einer automatischen Strafe belegt.
5. Die Einsatzberechtigung von Jugendspielern in Seniorenmannschaften richtet sich nach § 4 DBB-JSO.
6. Für Jugendliche kann eine Einsatzberechtigung für
einen zweiten Verein (Doppellizenz) beantragt werden. Die Sondergenehmigung ist im § 3 DBB-JSO
geregelt.
7. Für Einsätze in den Jugend-Bundesligen des DBB
(NBBL, JBBL, WNBL) gelten zusätzliche Bestimmungen.
§ 6 SCHIEDSRICHTER
1. Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch die
Bezirks-Schiedsrichter-Einsatzleiter.
2. Die Zahl der Einsätze, die ein Schiedsrichter am
gleichen Tag leisten soll, wird auf maximal zwei begrenzt. Finden die beiden Spiele nicht am gleichen
Ort statt, so soll zwischen dem Spielbeginn beider
Spiele eine Spanne von mindestens drei Stunden
liegen. Ein dritter Einsatz ist dann möglich, wenn
sich für das dritte Spiel bis drei Tage vor dem Spieltag kein Schiedsrichter frei gemeldet hat. Das letzte
dieser drei Spiele soll dann aber keine Begegnung
Ausschreibung Saison 2015/16
der Bezirksoberliga Herren, Bezirksliga Herren, Bezirksoberliga U20, Bezirksoberliga U18 und Bezirksoberliga U16 sein.
3. Die Spiele der Bezirksoberliga Herren werden namentlich mit Schiedsrichtern besetzt.
4. Schiedsrichteranwärter (SR mit Basisschein LSE)
a) dürfen nur zusammen mit einem Schiedsrichter
mit gültiger Lizenz (LSD und höher) in Pflichtspielen unterhalb der Bezirksligen sowie im Jugendbereich eingesetzt werden;
b) sind bei ihrem SR-Einsatz als „Trainee“ zu kennzeichnen. Allen Spielteilnehmern sowie Zuschauern ist eine unangemessene Kontaktaufnahme mit dem Trainee vor, während und nach
dem Spiel grundsätzlich untersagt. Wird diese
Bestimmung missachtet, wird dies mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
5. Die Schiedsrichter werden vom Heimverein gemäß
der Abrechnungstabelle vor Spielbeginn bezahlt.
Die Schiedsrichterkosten sind auf der Rückseite des
Originalspielberichtes vom 1. Schiedsrichter einzutragen und zu quittieren. Verantwortlich für den Eintrag ist der Heimverein.
6. Nach Ende der Spielrunde wird zwischen den Vereinen einer Spielklasse, in der neutrale Schiedsrichter
eingeteilt werden, ein Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen, so dass alle Vereine gleichmäßig belastet sind. Fehlende Angaben über SR-Kosten werden mit € 0 gewertet.
7. Die Vereine sind verpflichtet, Schiedsrichterbeurteilungen für alle Spiele der Bezirksoberligen Damen,
Herren, Jugend U20 und U18 männlich sowie der
Bezirksligen Herren abzugeben. Die SR-Beurteilungen sind umgehend, spätestens 72 Stunden nach
Spielende ausschließlich über die Internetadresse
http://ofr.bbv-online.de/ Schiedsrichter.htm abzugeben. Unvollständige Eingaben gelten als nicht
abgegeben!
8. Die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine haben
folgende Schiedsrichter zu stellen:
a) 2 SR pro gemeldeter Senioren- und Jugendmannschaft, für die 2 neutrale SR angesetzt werden
b) 1 SR pro Mannschaft, für die 1 neutraler SR angesetzt wird
c) Für Ligen mit weniger als 8 Mannschaften wird
die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter halbiert
d) Zur Ermittlung der SR-Zahl werden nur Schiedsrichter herangezogen, die am 31.7. des Spieljahres eine gültige Lizenz (LSD aufwärts) besitzen.
Stand: 1. Mai 2015
22
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
BBV-Bezirk Oberfranken
Ordnungen
e) Vereine, die die geforderte Zahl an SR nicht stellen, werden mit einer Auflage belegt. Die Auflage
beträgt je fehlendem SR € 400,00.
f) Die Auflage entfällt für Vereine, die 18 und mehr
einsatzfähige SR mit gültiger Lizenz haben. Für
Vereine, die mehr als ihr SR-Einsatzsoll erfüllen,
verringert sich die ermittelte SR-Auflage um so
viel Prozent, wie das Einsatzsoll von 100 %
übererfüllt wurde. (Beispiel: Der Anteil der SREinsätze des Vereins ABC von 135 % verringert
die ermittelte SR-Auflage um 35 %).
9. Die Lizenzen aller SR sind vor Beginn des Spieljahres, also bis zum 30.9. beim SR-Referenten zur
Verlängerung vorzulegen. Auch die Schiedsrichter,
die eine Beurlaubung beantragen, müssen ihre Lizenz zur Überprüfung der Daten vorlegen und dies
bis zum 30.9. erledigen. Beurlaubte SR zählen bei
der Ermittlung der SR-Abgabe nur wenn ihre Lizenz
zur Verlängerung vorgelegt wurde. Ebenso sind die
Schiedsrichter zu melden, die ihre Laufbahn beenden wollen.
Für jeden in der anschließenden aktiven SR, für den
diese termingebundene Vorlage bzw. Meldung nicht
erfolgt, wird eine Säumnisgebühr von 20 Euro in
Rechnung gestellt.
10. Schiedsrichter, die keinen Besuch einer Weiter-bildungsmaßnahme nachweisen können, können in
dem Spieljahr keine SR-Einsätze wahrnehmen.
Ohne den Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme
ist die betreffende Lizenz im aktuellen Spieljahr ungültig – ihr Einsatz wird wie Nichtantreten gewertet.
11. Eine SR-Lizenz wird erst gültig, wenn
- der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme
nachgewiesen wird,
- die Lizenz mit dem Einsatznachweisheft zur Verlängerung beim SR-Referenten vorgelegt wurde,
- im vorausgegangenen Spieljahr mindestens 5
Pflichtspiele geleitet wurden.
Es müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein!
§ 7 MELDUNG
1. Die Meldung der Vereine für alle Mannschaften
muss per Meldeformular (auf http://ofr.bbv-online.de) dem Sportreferenten Klaus Wolf, E-Mail:
[email protected] bis spätestens
Montag, 15. Juni 2015, zugegangen sein.
2. Jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft
bzw. deren Verein hat eine E-Mail-Adresse mitzuteilen, über die der Informationsaustausch zwischen
den Vereinen, der Spielleitung und der Schiedsrichtereinsatzleitung sichergestellt wird.
Ausschreibung Saison 2015/16
3. Mit der Meldung können die Vereine die gewünschte Anzahl der Saisonheft-Exemplare angeben. Der Kostenbeitrag in Höhe von € 2,50 pro
Exemplar plus Versandkostenanteil wird mit den
Meldegeldern in Rechnung gestellt.
4. Mit der Meldung können die Vereine Terminwünsche angeben. Ein Anspruch auf deren Erfüllung
besteht nicht.
§ 8 MELDEGELDER
1. Die Meldegelder betragen
a) für die Wettbewerbe nach §1 1.a (BO Herren)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 65,00,
b) für die Wettbewerbe nach §1 1.b,e (Damen)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 50,00,
c) für die Wettbewerbe nach §1 1.c (BL Herren)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 60,00,
d) für die Wettbewerbe nach §1 1.d (BK Herren)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 55,00,
e) für die Wettbewerbe nach §1 1.f (KL Herren)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 50,00,
f) für die Wettbewerbe nach §1 1.g (Ü35+)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 30,00,
g) für die Wettbewerbe nach §1 1.h,i (Pokal)
pro gemeldeter Mannschaft und Runde € 5,00,
h) für die Wettbewerbe nach §1 2.a - f (U20-U15)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 20,00,
i) für die Wettbewerbe nach §1 2.g,h (U14-U13)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 15,00,
j) für die Wettbewerbe nach §1 2.i - l (U12-U9)
pro gemeldeter Mannschaft ........... € 10,00.
Diese werden nach der Meldefrist den Vereinen in
Rechnung gestellt.
§ 9 INSTANZEN
1. Die Spielleiter werden im Saisonheft des Bezirks
Oberfranken bekannt gegeben.
2. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb sind auf das Konto des Bezirks Oberfranken
zu entrichten: Postbank Nürnberg, IBAN:
DE38760100850160683853 BIC: PBNKDEFFXXX
(Finanzreferent Norbert Geißner, Richard-WagnerStr. 42a, 95444 Bayreuth). Sämtliche von Funktionsträgern und Spielleitern im Bayernbasket sowie
in Einzelentscheidungen und -schreiben verhängten
Geldstrafen und andere pekuniäre Forderungen gelten lediglich als Benachrichtigung für den Verein.
Fällig werden die Beträge erst mit der förmlichen Inrechnungstellung durch den Finanzreferenten.
Diese wird, mit einer Rechnungsnummer versehen,
jeweils monatlich oder für einen längeren Zeitraum
Stand: 1. Mai 2015
Saison 2015/2016 23
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
BBV-Bezirk Oberfranken
Ordnungen
an den im Saisonheft aufgeführten Vereinsverantwortlichen gesandt und enthält alle bis zur Absendung aufgelaufenen Forderungen. Ebenfalls gegen
Rechnung zu zahlen sind sämtliche Gebühren, z.B.
für SR- oder Trainerlehrgänge sowie für Spielverlegungen.
3. Proteste gegen die Wertung eines Spieles sind unter Beachtung der Vorschriften des § 18 DBB-RO
bei der Spielleitung einzulegen. Die Protestgebühr
beträgt € 52,00. Auf § 28 Absatz 5 DBB-RO wird
gesondert verwiesen.
4. Berufung gegen die Entscheidungen der Spielleitung ist innerhalb einer Woche per Einschreiben bei
der Rechtskammer des Bezirkes Oberfranken (Vorsitzender: Wolfgang Hörnlein, Kasernenstr. 14,
96450 Coburg) einzulegen. Eine Durchschrift der
Berufung ist der Spielleitung vorzulegen. Die Berufungsgebühr beträgt € 104,00.
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem
Vorbehalt des §15.2 DBB-SO und möglicher Änderungen der Spielorganisation in überbezirklichen Ligen.
§ 10 SPIELE DER BEZIRKSOBERLIGA HERREN
1. Anwartschaften auf Teilnahmerecht bestehen für:
TTL Basketball Bamberg 2 (A), BG Regnitztal (A),
BBC Eckersdorf (N), DJK Don Bosco Bamberg 2
(N), SpVgg Rattelsdorf 2, Post-SV Bamberg, BSC
Saas Bayreuth, ATS Kulmbach, TSV Ludwigsstadt,
TSV 1860 Staffelstein.
2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt.
3. Der Erstplatzierte steigt in die Bayernliga auf.
4. Aus der Bezirksoberliga steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga ab, dass nach Eingliederung der Absteiger aus der Bayernliga und der Aufsteiger aus der Bezirksliga 10 Mannschaften verbleiben.
5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
§ 11 SPIELE DER BEZIRKSOBERLIGA DAMEN
1. Teilnahmeberechtigt sind: Alle Damenmannschaften, die leistungsorientiert am Spielbetrieb teilnehmen wollen.
2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt.
Gehen mehr als 10 Meldungen ein, werden 2 Gruppen gebildet, deren Erstplatzierte in Hin- und Rückspiel den Oberfränkischen Meister ermitteln.
3. Der Meister steigt in die Bayernliga auf.
4. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
§ 12 SPIELE DER BEZIRKSLIGA HERREN
1. Anwartschaften auf Teilnahmerecht bestehen für:
BCM Baunach 2 (A), BBC Bayreuth 3 (A), TS Lichtenfels (A), BBF Küps (N), BG Litzendorf 2 (N), TSV
Hof (N), TSV Bindlach, Regnitztal Baskets 2, TSV
Ebermannstadt, TS Kronach.
2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt.
3. Die beiden Erstplatzierten steigen in die Bezirksoberliga auf.
4. Aus der Bezirksliga steigen so viele Mannschaften
in die Bezirksklasse ab, dass nach Eingliederung
der Absteiger aus der Bezirksoberliga und der Aufsteiger aus der Bezirksklasse 10 Mannschaften verbleiben.
5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
§ 13 SPIELE DER BEZIRKSKLASSE HERREN
1. Anwartschaften auf Teilnahmerecht bestehen für:
Bischberg Baskets (A), SV Gundelsheim (A), DJK
Eggolsheim 2 (A), SV Zapfendorf (A), Post-SV
Bamberg 2 (N), Maintal Baskets Hassberge (N), TS
Kronach 2 (N), TTL Bamberg 3, TV Weismain, BCM
Baunach 3, Regnitztal Baskets 3, TS Lichtenfels 2,
SV Pettstadt, DJK Don Bosco Bamberg 3, BSC
Saas Bayreuth 2, ASV Wunsiedel, BBC Coburg 2,
SV Weidenberg, BBC Bayreuth 4, RSC Oberhaid.
2. Die Mannschaften werden nach geografischen Gesichtspunkten in zwei Gruppen eingeteilt. Die endgültige Gruppenzuordnung wird nach Meldeschluss
veröffentlicht.
3. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt.
4. Die Gruppenersten steigen in die Bezirksliga auf.
Einen weiteren Aufsteiger ermitteln die Gruppenzweiten in Hin- und Rückspiel. Heimrecht im Rückspiel hat dabei diejenige Mannschaft, die die bessere Punkt-/Korbbilanz aufweist.
5. Aus der Bezirksklasse steigen so viele Mannschaften in die Kreisligen ab, dass nach Eingliederung
der Absteiger aus der Bezirksliga und der Aufsteiger
aus den Kreisligen 20 Mannschaften verbleiben.
Sollte sich eine ungerade Anzahl von Absteigern ergeben, wird der letzte Absteiger in Hin- und Rück-
Stand: 1. Mai 2015
24
Ausschreibung Saison 2015/16
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
spiel zwischen den beiden gleich platzierten betroffenen Mannschaften ermittelt. Heimrecht im
Rückspiel hat dabei diejenige Mannschaft, die die
bessere Punkt-/Korbbilanz aufweist.
6. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
§ 14 SPIELE DER BEZIRKSKLASSE DAMEN
1. Teilnahmeberechtigt sind alle nachrangigen Mannschaften, die bis zum Meldeschluss noch gemeldet
werden und nicht in der Bezirksoberliga spielen
(wollen).
2. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt.
3. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
§ 15 SPIELE DER KREISLIGA HERREN
1. Teilnahmeberechtigt sind alle nachrangigen Mannschaften, die bis zum Meldeschluss noch gemeldet
werden und nicht in den bisher genannten Ligen
spielen.
2. Je nach Meldeergebnis werden (bis 20 Mannschaften) zwei oder drei Gruppen gebildet. Die Gruppenzuordnung wird nach Meldeschluss veröffentlicht.
3. Es findet eine Runde mit Hin- und Rückspiel statt.
4. Die Erstplatzierten der gebildeten Gruppen steigen
in die Bezirksklasse auf. Sind nur zwei Ligen gebildet, ermitteln die Gruppenzweiten einen weiteren
Aufsteiger in Hin- und Rückspiel. Heimrecht im
Rückspiel hat dabei diejenige Mannschaft, die die
bessere Punkt-/Korbbilanz aufweist.
5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
§ 16 SPIELE DER SENIOREN (INNEN) II - VI
1. Teilnahmeberechtigt sind:
a) Senioren II (Ü35): Spieler/innen der Jahrgänge
1981 und älter,
b) Senioren III (Ü40): Spieler/innen der Jahrgänge
1976 und älter.
c) Senioren IV (Ü45): Spieler/innen der Jahrgänge
1971 und älter,
d) Senioren V (Ü50): Spieler/innen der Jahrgänge
1966 und älter,
e) Senioren VI (Ü55): Spieler/innen der Jahrgänge
1961 und älter.
2. Der Spielplan wird nach Eingang der Meldungen erstellt.
Ausschreibung Saison 2015/16
§ 17 SPIELE UM DEN BEZIRKSPOKAL HERREN
1. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksoberliga, der Bezirksliga und der Kreispokalsieger 2015. Maßgeblich ist die Klassenzugehörigkeit
in der Saison 2015/16. Die Teilnahme ist freiwillig.
2. Die Spiele werden im „KO-System“ ausgetragen.
Die Spielpaarungen werden ausgelost. Die klassenniederen Mannschaften haben bis einschließlich
Viertelfinale Heimrecht. Es gilt die Klassenzugehörigkeit der Spielzeit 2015/16.
3. Die beiden Halbfinals und das Finale werden in einem eintägigen Turnier "TOP 4" ausgetragen.
a) Bezirkliche Vereine können sich um die Ausrichtung bewerben. Der Sportreferent entscheidet
über die Vergabe.
b) SR-Kosten werden vom Ausrichter verauslagt
und auf Antrag vom Bezirk rückerstattet.
4. Für die Pokalspiele gilt bezüglich der Einsatzberechtigung der Spieler die Spielermeldung der jeweiligen Mannschaft gemäß §§ 25, 26 DBB-SO. Die
Einschränkung des § 26.3 DBB-SO findet keine Anwendung.
5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
6. SR-Kostenausgleich entfällt.
§ 18 SPIELE UM DEN BEZIRKSPOKAL DAMEN
1. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksoberliga sowie der Bezirksklasse. Maßgeblich
ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2015/16.
Die Teilnahme ist freiwillig.
2. Die Spiele werden im „KO-System“ ausgetragen.
Die Spielpaarungen werden ausgelost. Die klassenniederen Mannschaften haben bis einschließlich
Viertelfinale Heimrecht. Es gilt die Klassenzugehörigkeit der Spielzeit 2015/16.
3. Die beiden Halbfinals und das Finale werden in einem eintägigen Turnier "TOP 4" ausgetragen.
a) Bezirkliche Vereine können sich um die Ausrichtung bewerben. Der Sportreferent entscheidet
über die Vergabe.
b) SR-Kosten werden vom Ausrichter verauslagt
und auf Antrag vom Bezirk rückerstattet.
4. Für die Pokalspiele gilt bezüglich der Einsatzberechtigung der Spieler die Spielermeldung der jeweiligen Mannschaft gemäß §§ 25, 26 DBB-SO. Die
Einschränkung des § 26.3 DBB-SO findet keine Anwendung.
Stand: 1. Mai 2015
Saison 2015/2016 25
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken.
Der Beginn des Wettbewerbes richtet sich nach der
Anzahl der Meldungen.
6. SR- Kostenausgleich entfällt.
§ 19 SPIELE UM DEN KREISPOKAL HERREN
1. Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksklasse und der Kreisliga Herren sowie Herrenmannschaften der Senioren II bis VI, soweit deren
Spieler nicht an weiteren Wettbewerben teilnehmen.
Maßgeblich ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2015/16. Die Teilnahme ist freiwillig.
2. Die Spiele werden im „KO-System“ ausgetragen.
Die Spielpaarungen werden ausgelost. Die klassenniederen Mannschaften haben bis einschließlich
Viertelfinale Heimrecht. Es gilt die Klassenzugehörigkeit der Spielzeit 2015/16.
3. Die beiden Halbfinals und das Finale werden in einem eintägigen Turnier "TOP 4" ausgetragen.
a) Bezirkliche Vereine können sich um die Ausrichtung bewerben. Der Sportreferent entscheidet
über die Vergabe.
b) SR-Kosten werden vom Ausrichter verauslagt
und auf Antrag vom Bezirk rückerstattet.
4. Für die Pokalspiele gilt bezüglich der Einsatzberechtigung der Spieler die Spielermeldung der jeweiligen Mannschaft gemäß §§ 25, 26 DBB-SO. Die
Einschränkung des § 26.3 DBB-SO findet keine Anwendung.
5. Spieltermine: siehe Saisonheft Bezirk Oberfranken
6. SR-Kostenausgleich entfällt.
§ 20 JUGENDWETTBEWERBE
Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen der Ausschreibung mit folgenden Abweichungen:
1. Meldetermin für die Jugendklassen
U20 bis U13 ist der 15. Juni 2015,
U12 bis U8 ist der 12. Oktober 2015.
2. Bei der Meldung ist anzugeben, ob die Mannschaft
leistungssportorientiert in einer Bezirksoberliga oder
in einer breitensportausgerichteten Liga spielen
möchte. Die Spielsysteme in den einzelnen Wettbewerben sind abhängig vom Meldeergebnis. Sie werden vom Jugendausschuss in Zusammenarbeit mit
dem Sportausschuss festgelegt und im Saisonheft
veröffentlicht.
3. Jeder Verein erhält bei überhaupt erstmaliger Teilnahme einer Jugendmannschaft am Spielbetrieb
Ausschreibung Saison 2015/16
auf Antrag einen Zuschuss von 150,00 €. Der Antrag ist während der laufenden Saison an den Bezirks-Jugendreferenten zu richten.
4. Für weiterführende Meisterschaften wird auf die
BBV-Ausschreibung 2015/16 Abschnitt F verwiesen.
- Werden im Anschluss an eine Spielrunde Oberfränkische Meisterschaften durchgeführt, werden
diese als Vereinsmeisterschaften durchgeführt.
- Die Qualifikation erfolgt gemäß der Platzierung
der Mannschaften in den Abschlusstabellen. Ist
eine Vereinsmannschaft dabei qualifiziert, werden weitere Mannschaften des Vereins bei der
Qualifikation nicht mehr berücksichtigt, die Spieler dieser Mannschaften sind jedoch in der erstqualifizierten Mannschaft spielberechtigt. Bei
Gleichrangigkeit zweier Mannschaften entscheidet die bessere Punkt-/Korbbilanz.
5. Die Auf- und Abstiegsregelungen entfallen.
6. Schiedsrichtereinsatz in den Ligen:
- U20m, U18m, U16m, U14m1; alle Oberfränkischen Meisterschaften ..................2 neutrale SR
- U19w, U17w, U15w, U14m2, U13w
..................................................... 1 neutraler SR
- U14m3/4, U12m, U11w, U10, U9 . kein neutraler
SR
In Spielen, zu denen 1 neutraler SR eingeteilt wurde,
darf ein Basis-SR zusätzlich eingesetzt werden. Auf
Antrag eines beteiligten Vereins ist ein zweiter lizensierter SR möglich. Bei Spielen, die nicht mit neutralen SR besetzt sind, kann ein Antrag auf ein oder
zwei neutrale SR gestellt werden. Entsprechende Anträge sind formlos bis 1 Woche vor Spielbeginn bei
der zuständigen SR-Einsatzleitung einzureichen. Die
SR-Mehrkosten trägt der antragstellende Verein.
7. Mannschaften a.K. werden nur auf schriftlichen Antrag an den Jugendreferenten vor Beginn der Spielrunde durch den Jugend-Ausschuss zugelassen.
Die nichteinsatzberechtigten Spieler sind namentlich mit Geburtsdatum im Antrag anzugeben. Es
werden höchstens 3 Spieler bzw. 4 Spielerinnen
aus dem jeweils nächst höheren Jahrgang zugelassen, von denen höchstens 2 (weiblich: 3) an einem
Spiel teilnehmen dürfen.
8. Weibliche Jugendliche sind in den für Jugend
männlich ausgeschriebenen Wettbewerben unterhalb von Bezirksoberligen spielberechtigt.
9. In den Mannschaften der Altersklasse U18 und U16
dürfen Jugend-Bundesliga-Spieler nur des jeweils
jüngeren Jahrgangs (NBBL 1998, JBBL 2000) oder
jünger eingesetzt werden.
10. Bei genügend Meldungen werden Jugend-PokalWettbewerbe nach Abschluss der Spielrunden
Stand: 1. Mai 2015
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Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
durchgeführt. Nähere Einzelheiten werden vom Jugendausschuss festgelegt.
11. Spielen zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins in einer Jugendklasse in nicht parallel laufenden Wettbewerben, so ist der Einsatz von Spielern
der Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl in
der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl bis zu fünf Mal möglich (§ 26 DBB-SO).
Dies gilt auch dann, wenn Spieler der Mannschaft
mit der höheren Ordnungszahl zusätzlich in einer
weiteren Altersklasse spielen.
12. In den Altersklassen U16 und jünger ist MannMann-Verteidigung nach den DBB-Kriterien verbindlich vorgeschrieben. Für die Altersklassen U12 und
jünger gelten weitere Einschränkungen der FIBA
bzw. Miniregeln. (s. Saisonheft).
Ausschreibung Saison 2015/16
13. Für die Altersklassen U10 und jünger gelten folgende Sonderbestimmungen:
a) Die Spiele werden 4 gegen 4 ausgetragen;
b) Die Korbhöhe soll 2,60 m nicht übersteigen;
c) Die Eingabe von Statistikdaten in TeamSL soll
unterbleiben.
14. Ballgrößen in den Jugendligen:
Gr. 7: U20m, U18m, U16m
Gr. 6: U19w, U17w, U15w, U14m
Gr. 5: U13w, U12m, U11w, U10, U8
15. Auf die Bestimmungen des §12 der BBV-Jugendordnung (Jugendauflage) wird hingewiesen.
Bayreuth, im April 2015
gez. Reiner Hoffmann, Vorsitzender; Klaus Wolf, Sportreferent; Michael Kunz, Jugendreferent; Stefan Weckwerth, SRReferent
Nachtrag zu §4.2 Spielverlegungen:
g) Mitteilungen und Anträge zu Spielverlegungen sind
vom ausrichtenden Verein ausschließlich mit dem
Formular, das auf der Internetseite des Bezirks
http://ofr.bbv-online.de bereit gestellt ist,
an die Spielleitung zu richten.
(Vorstandsbeschluss am Bezirksstaffeltag 11.07.15)
Stand: 1. Mai 2015
Saison 2015/2016 27
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe
BBV-Bezirk Oberfranken
Ordnungen
Ausschreibung Saison 2015/16
Strafenkatalog
für bezirkliche
Wettbewerbe
Strafenkatalog
für die
bezirklichen Wettbewerbe
A. Allgemeines
Bei einem zweiten geldbewehrten Verstoß gegen dieselbe
Ziffer des Strafenkatalogs in einem anderen Spiel desselben Wettbewerbs dieser Spielzeit wird die Strafe verdoppelt, bei weiteren Verstößen verdreifacht.
Bei Verstößen von Einzelpersonen betrifft dies nur wiederholte Verstöße derselben Person. Diese Regelung gilt
nicht für fehlende Teilnehmerausweise.
Alle Geldstrafen sind in Euro (€) angegeben.
Bei einem Verstoß gegen die Sportdisziplin wird die Gesamtstrafe verhängt, die in der Regel aus einer Geldstrafe
und einer zeitlichen Sperre besteht.
B. Strafen gegen Vereine
Nr
Verstoß
€ von - bis + zusätzlich
1
verspätete / unvollständige / fehlerhafte Mannschaftsmeldung
5
4
Verzicht einer Mannschaft in Bezirksoberligen/Bezirksligen Senioren
200
5
Verzicht einer Mannschaft in Bezirksklassen/Kreisligen Senioren
150
6
Verzicht einer Mannschaft in Jugendligen
100
9
fehlende / nicht ausreichende Erste Hilfe / Platzordnung
5 – 50; Kostenerstattung
15
nicht regelgerechter / nicht zugelassener Spielball
10
18
Fehlende oder fehlerhafte technische Ausrüstung (je Gegenstand)
10
19
Fehlen / Auswechseln eines Tischkampfrichters (je Person)
15 / 5
20
Verletzung von Fristen vor/während dem Spiel / Verzögerung des Spielbeginns
10
21
Schuldhafte Nichtdurchführung / schuldhafter Abbruch eines Spiels
25 – 125
22
nicht regelgerechte Spielverlegung
5 – 25
23
Antreten ohne gültigen Teilnehmerausweis (ohne Wh.)
2,50
24
Antreten mit fremdem oder verfälschtem Teilnehmerausweis
5 – 250
25
Anschreibebogen nicht ordnungsgemäß ausgefüllt
2,50
26
Verfälschung oder Ergänzung des Spielberichts nach Unterschrift des Schiedsrichters
50 – 250
28
unvorschriftsmäßige Spielkleidung
2,50
30
Einsatz eines nicht berechtigten Spielers
20
32
Einsatz eines gesperrten Trainers
50
33
Spielbericht verspätet
2,50 – 10
34
Spielbericht nicht innerhalb von 8 Tagen eingesandt (schließt Nr. 33 aus)
20
35
Fehlerhafte Auswertung des Spielberichts
2,50 – 10
37
Verspätete Ergebnis- oder Statistikmeldung
2,50 – 10
38
Fehlende Ergebnis -oder Statistikmeldung (Terminüberschreitung >48 Std.)
10 – 20
40
Nicht fristgerechte Abgabe der Schiedsrichterbeurteilung innert 72 Stunden nach
Spielende
5 – 15
41
Schiedsrichterkosten nicht vor Spielbeginn erstattet
5
42
Nicht fristgerechtes Nachkommen eines Begehrens
5 – 50
Stand: 30. April 2015
28
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
BBV-Bezirk Oberfranken
Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe
Ordnungen
Ausschreibung Saison 2015/16
C. Strafen gegen Einzelpersonen (unter Vereinshaftung)
Nr
Verstoß
€ von – bis + zusätzlich
44
grob unsportliches Verhalten von Spielern
gegen Spielteilnehmer/ Zuschauer
10 – 250 und 1–4 Spiele Sperre
45
grob unsportliches Verhalten von Trainer/Offiziellen
gegen Spielteilnehmer/ Zuschauer
20 – 250
46
Beleidigung/Bedrohung von Spielern
gegen Schieds-/ Kampfrichter
25 – 250 und 1–6 Spiele Sperre
47
Beleidigung/Bedrohung von Trainer/Offiziellen
gegen Schieds- / Kampfrichter
50 – 250
48
Tätlichkeit von Spielern gegen Spieler oder Dritte
25 – 250 und 3–12 Spiele Sperre
49
Tätlichkeit von Trainer/Offiziellen gegen Spieler oder Dritte
25 – 250
50
Tätlichkeit von Spielern gegen Schieds-/ Kampfrichter
50 – 500 und mehr als 5 Spiele Sperre
51
Tätlichkeit von Trainer/Offiziellen gegen Schieds-/ Kampfrichter
100 – 500; ggf. zeitliche Sperre
52
Weigerung einer disqualifizierten Person, Halle zu verlassen
50 – 250; ggf. Spielabbruch
53
Disqualifikation wegen unerlaubtem Betreten des Spielfelds bei Gewalt
25 – 250
54
Unangemessene Kontaktaufnahme mit einem SR-Trainee
10 – 50
D. Strafen gegen Schiedsrichter (unter Vereinshaftung)
Nr
Verstoß
€ von – bis + zusätzlich
57
Verspätete (<72 Std.) / nicht begründete Spielrückgabe durch SR / SR-Verein
15
59
Nichtantreten / nicht ausreichende Qualifikation eines Schiedsrichters
25 + Kostenerstattung
60
Weigerung, als angesetzter SR, Spiel allein zu leiten
25
61
Wartefrist nicht abgewartet
25
62
SR-Fehler der zu Spielausfall / -abbruch führt
25
63
Verstöße im administrativen Bereich
2,50 - 20
64
Verspätung eines angesetzten SR (nach Spielbeginn)
10
77
unsportliches Verhalten / Beleidigung / Tätlichkeit gegen Teilnehmer / Zuschauer
25 – 250
78
Nicht fristgerechtes Nachkommen eines Begehrens
5 – 50
79
SR-Lizenz nicht rechtzeitig vor erstem Einsatz verlängert
20
Stand: 30. April 2015
Saison 2015/2016 29
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen
Spielhallen
Spielhallen
Bad Staffelstein
STE-ARH Adam Riese Halle
St.-Georg-Str., 96231 Bad Staffelstein
Bamberg
BA-AR
Brose Arena Bamberg
Forchheimer Str. 15, 96050 Bamberg
BA-DGDientzenhofer-Gymnasium
Feldkirchenstr. 22, 96052 Bamberg
BA-EGEichendorff-Gymnasium
Kloster-Langheim-Str. 10, 96050 Bamberg
BA-ETAETA-Hoffmann-Gymnasium
Sternwartstr. 3, 96049 Bamberg
BA-FLGFranz-Ludwig-Gymnasium
Franz-Ludwig-Str. 13, 96047 Bamberg
BA-GEO Dreifachhalle am Georgendamm
Georgendamm 2, 96047 Bamberg
BA-GSK
Gehörlosen Sport- u. Kulturst.
Babenberger Ring 1, 96049 Bamberg
BA-GSSGraf-Stauffenberg-Schule
Kloster-Langheim-Str. 11, 96050 Bamberg
BA-HSHeidelsteigschule
Am Heidelsteig 15, 96052 Bamberg
BA-KBSKaulbergschule
Schulplatz 5, 96049 Bamberg
BA-KHGKaiser-Heinrich-Gymnasium
Altenburger Str. 16, 96049 Bamberg
BA-KIDBasKIDhall
Kornstr. 20, 96050 Bamberg
BA-KSKunigundenschule
Seehofstr. 32, 96052 Bamberg
BA-OHM Staatl. Berufsschule
Ohmstr. 16, 96050 Bamberg
BA-UNIUniversität
Feldkirchenstr. 21, 96052 Bamberg
Baunach
BAU-VS
Verbandsschule Baunach
An-der-Bastei-Straße, 96148 Baunach
Bayreuth
BT-ASAltstadtschule
Fantaisiestr. 11, 95445 Bayreuth
BT-ASSAlbert-Schweitzer-Schule
Äußere Badstr. 30, 95448 Bayreuth
BT-GMGGraf-Münster-Gymnasium
Schützenplatz 12, 95444 Bayreuth
BT-GRGraserschule
Kanalstraße, 95444 Bayreuth
BT-LUILuitpoldschule
Oswald-Merz-Str. 9, 95444 Bayreuth
BT-MEY
Volksschule Meyernberg
Bodenseering 55, 95445 Bayreuth
BT-MWGMarkgr.-Wilhelmine-Gymnasium
Königsallee 17, 95448 Bayreuth
30
BT-OHOberfrankenhalle
Am Sportpark 1, 95448 Bayreuth
BT-OST
Schulzentrum Ost
Äußere Badstr. 26, 95448 Bayreuth
BT-RWGRichard-Wagner-Gymnasium
Wittelsbacherring 9, 95444 Bayreuth
BT-SZSportzentrum
Am Sportpark 3, 95448 Bayreuth
Bindlach
BIN-BHBärenhalle
Hirtenackerstr. 47, 95463 Bindlach
Bischberg
BSB-GS
Grundschule Bischberg
Schulstr. 10, 96120 Bischberg
BSB-HS
Hauptschule Bischberg
Schulstr. 36, 96120 Bischberg
Breitengüßbach
BGB-HJHHans-Jung-Halle
Am Sportplatz 18, 96149 Breitengüßbach
BGB-VS
Verbandsschule Breitengüßbach
Schulstr. 1, 96149 Breitengüßbach
Burgebrach
BEB-WHWindeck-Halle
(Nähe Schule), 96138 Burgebrach
Burgwindheim
BWH-VS Volksschule Burgwindheim
Kirchplatz, 96154 Burgwindheim
Coburg
CO-GE
Gymnasium Ernestinum
Untere Realschulstr. 2, 96450 Coburg
CO-HUKHUK-Arena
Niorter Str., 96450 Coburg
CO-PSPestalozzi-Sporthalle
Seidmannsdorfer Str. 74, 96450 Coburg
CO-RS
Staatliche Realschule I
Glockenberg 33, 96450 Coburg
CO-SZN
Sportzentrum Nord
Karl August Fritsch Str. 4, 96450 Coburg
CO-VSH
Volksschule Heimatring
Hörnleinsgrund, 96450 Coburg
Ebelsbach
EBB-VS
Volksschule Ebelsbach
Obere Heuernte, 97500 Ebelsbach
Ebensfeld
EFD-PLSPater-Lunkenbein-Schule
Rinnigstr., 96250 Ebensfeld
Ebermannstadt
EBS-GFS Gymnasium Fränkische Schweiz
Georg-Wagner-Str. 17, 91320 Ebermannstadt
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen
EBS-SHStadthalle
Georg-Wagner-Str. 14, 91320 Ebermannstadt
Ebersdorf
EBD-KSH Kultur- und Sporthalle
Ehrlicherstr. 31, 96237 Ebersdorf
EBD-VS
Volksschule Ebersdorf
Schulstr. 13, 96237 Ebersdorf
HO-ROS
Hollfeld
HOL-GS
Turnhalle am Rosenbühl
Max-Reger-Str. 71, 95030 Hof
Gesamtschule Hollfeld
Oberes Tor 18, 96142 Hollfeld
Kemmern
KME-VS Volksschule Kemmern
Schulstraße, 96164 Kemmern
Eggolsheim
EGH-EBHEggerbachhalle
Schulstr. 4, 91330 Eggolsheim
Forchheim
FO-BSBerufsschule
Fritz.Hoffmann-Str. 3, 91301 Forchheim
FO-GYM Gymnasium Forchheim
Ruhalmstraße, 91301 Forchheim
FO-HERHerderhalle
Ruhalmstraße, 91301 Forchheim
FO-RSRealschule
Pestalozzistr. 2, 91301 Forchheim
FO-TSRitter-von-Traitteur-Schule
Eggloffsteinstr. 143, 91301 Forchheim
Gundelsheim
GDH-VS Schulturnhalle Gundelsheim
Schulstr. 1, 96163 Gundelsheim
Hallstadt
HAL-HSSHans-Schüller-Schule
Königshofstr. 3, 96103 Hallstadt
Hausen
HAU-MZHMehrzweckhalle
Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen
Heinersreuth
HEI-ALT
Mehrzweckhalle Altenplos
Ährenweg 1, 95500 Heinersreuth
Helmbrechts
HEL-DSHDreifachsporthalle
Pressecker Str. 20, 95233 Helmbrechts
Hirschaid
HIR-RARegnitzarena
Georg-Kügel-Ring 3, 96114 Hirschaid
HIR-RS
Realschule Hirschaid
Realschulstr., 96114 Hirschaid
Hof
HO-EICEichendorffschule
Graf-Stauffenberg-Str. 8, 95030 Hof
HO-FHFachhochschule
Wirthstr. 51, 95028 Hof
HO-HVSHofecker-Volksschule
Quetschenweg 4, 95030 Hof
HO-JHJahnhalle
Jahnstr. 5, 95030 Hof
HO-RLHRudolf-Lion-Halle
Sigmundsgraben 42-48, 95028 Hof
Spielhallen
Kirchehrenbach
KIB-VSVerbandsschule
Straße zur Ehrenbürg 7, 91356 Kirchehrenbach
Kronach
KC-LCTLucas-Cranach-Turnhalle
Kronachallee, 96317 Kronach
KC-SZ
Dreifachturnhalle Schulzentrum
Am Schulzentrum, 96317 Kronach
KC-TH
Vereinsturnhalle “Turnerheim”
Rodacher Str. 11, 96317 Kronach
Kulmbach
KU-CVGCaspar-Vischer-Gymnasium
Christian-Pertsch-Str., 95326 Kulmbach
KU-HESHans-Edelmann-Schule
Forstweg 4, 95326 Kulmbach
KU-MGFM.-Georg-Friedrich-Gymnasium
Schießgraben 1, 95326 Kulmbach
KU-PSPestalozzischule
Christian-Pertsch-Str., 95326 Kulmbach
KU-VSM Volksschule Melkendorf
Schulstr., 95326 Kulmbach
Küps
KÜP-VS
Volksschule Küps
Am Hirtengraben 7, 96328 Küps
Lichtenfels
LIF-BS
Staatl. Berufsschule
Langheimer Str., 96215 Lichtenfels
LIF-MGMeranier-Gymnasium
Kronacher Str. 34, 96215 Lichtenfels
LIF-SZSportzentrum
An der Friedenslinde, 96215 Lichtenfels
Litzendorf
LIT-VS
Verbandsschule Litzendorf
Schulstr. 2, 96123 Litzendorf
Ludwigsstadt
LWS-HSHHermann-Söllner-Halle
Loquitzweg 1, 96337 Ludwigsstadt
LWS-VSSchulturnhalle
Kronacher Str., 96337 Ludwigsstadt
Marktredwitz
MAK-GYM Gymnasium im Schulzentrum
Schulstr., 95615 Marktredwitz
MAK-SZ Städt. Dreifachturnhalle
Oskar-Loew-Str., 95615 Marktredwitz
Saison 2015/2016 31
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen
Memmelsdorf
MEM-LEI Volksschule Lichteneiche
Kapellenstraße, 96117 Memmelsdorf
MEM-SHSeehofhalle
Pödeldorfer Str. 20a, 96117 Memmelsdorf
Münchberg
MÜB-BS Sporthalle Berufsschule
Schützenstr. 20, 95213 Münchberg
MÜB-KHKreuzberghalle
Beethovenstr. 10, 95213 Münchberg
Nordhalben
NOR-NWNordwaldhalle
Kronacher Str. 57, 96365 Nordhalben
Oberhaid
OHD-NTH Neue Turnhalle
Friedrich-Ebert-Straße, 96173 Oberhaid
Pegnitz
PEG-RS
Rattelsdorf
RAT-AHAbtenberghalle
Ebinger Str. 20, 96179 Rattelsdorf
RAT-VS
Schulturnhalle Rattelsdorf
Schulstr. 1, 96179 Rattelsdorf
Rödental
RÖD-FGHFranz-Goebel-Halle
Rathausstr., 96472 Rödental
32
Stegaurach
STG-AUHAurachtalhalle
Elsterweg 1, 96135 Stegaurach
STG-VS
Schulturnhalle Stegaurach
, 96135 Stegaurach
Stockheim/Reitsch
REI-VS
Volksschule Reitsch
Schulstr. 1, 96342 Stockheim/Reitsch
Strullendorf
STR-BCH Basketball Center Hauptsmoor
Hauptsmoorstr. 2, 96129 Strullendorf
STR-VS
Volksschule Strullendorf
Kaltenfeldstr. 1, 96129 Strullendorf
Weidenberg
WDB-DTH Dreifachturnhalle Weidenberg
Schulstr. 3, 95466 Weidenberg
WDB-VS Volksschule Weidenberg
Schulstr. 2, 95466 Weidenberg
Grund-Hauptschule Pressig
Hauptstr. 10, 96332 Pressig
Regnitzlosau
RGL-VS
VS Regnitzlosau
Schulstr. 11, 95194 Regnitzlosau
Schwarzenbach/S.
SBS-GS
Grundschule Schwarzenbach
Breslauer Str. 11, 95124 Schwarzenbach/S.
Walsdorf
WLD-VS Schulturnhalle Walsdorf
Schulstraße, 96194 Walsdorf
Realschule (neue Turnhalle)
Stadionstr. 22, 91257 Pegnitz
Pettstadt
PET-VSSchulturnhalle
Schulstr. 12, 96175 Pettstadt
Pressig
PRE-VS
Spielhallen
Weismain
WSM-VS Grundschule Weismain
Bürgermeister-Rothlauf-Str., 96260 Weismain
Wunsiedel
WUN-LGLuisenburg-Gymnasium
Burggraf-Friedrich-Str. 9, 95632 Wunsiedel
WUN-RSRealschule
Nordendstr./Schönlinder Weg, 95632 Wunsiedel
Zapfendorf
ZAP-STHSchulturnhalle
Schulstr. 7, 96199 Zapfendorf
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Bezirksoberliga Herren (BOH)
Bezirksoberliga Herren (BOH)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
So 20.12.15
Sa 09.01.16
18:00
18:00
19:30
14:15
16:00
13:30
18:00
18:30
15:00
17:00
14:00
18:15
18:30
20:00
16:00
16:00
18:00
18:00
18:30
18:30
19:30
10:45
17:30
17:30
17:30
18:00
18:30
17:00
14:00
18:30
20:00
14:00
15:30
13:45
18:00
18:15
19:00
19:30
18:00
19:30
20:00
14:00
15:30
15:30
14:00
4
5
1
2
3
10
6
9
8
7
11
12
14
15
13
20
16
17
19
24
21
22
25
30
28
26
29
27
31
34
35
32
33
37
38
39
40
36
41
44
45
42
43
23
46
KU
STAF
SAAS
POST
BAU 2
DJK 2
KU
STAF
ECK
RATT
SAAS
POST
STAF
BGR
BAU 2
DJK 2
KU
STAF
LUD
STAF
SAAS
POST
BGR
DJK 2
BAU 2
KU
LUD
RATT
SAAS
STAF
BGR
RATT
ECK
POST
BAU 2
LUD
DJK 2
SAAS
KU
STAF
BGR
RATT
ECK
ECK
DJK 2
-LUD
-BGR
-DJK 2
-ECK
-RATT
-LUD
-BAU 2
-SAAS
-BGR
-POST
-LUD
-KU
-ECK
-RATT
-DJK 2
-POST
-BGR
-RATT
-BAU 2
-KU
-BAU 2
-LUD
-DJK 2
-STAF
-POST
-ECK
-BGR
-SAAS
-POST
-LUD
-BAU 2
-KU
-DJK 2
-BGR
-STAF
-ECK
-RATT
-KU
-DJK 2
-POST
-SAAS
-LUD
-BAU 2
-RATT
-SAAS
KU-MGF
STE-ARH
BT-SZ
BA-GEO
BAU-VS
BA-GEO
KU-CVG
STE-ARH
HEI-ALT
RAT-AH
BT-SZ
BA-GEO
STE-ARH
STR-BCH
BAU-VS
BA-GEO
KU-CVG
STE-ARH
LWS-HSH
STE-ARH
BT-SZ
BA-GEO
STR-BCH
BA-GEO
BAU-VS
KU-CVG
LWS-HSH
RAT-AH
BT-SZ
STE-ARH
STR-BCH
RAT-AH
HEI-ALT
BA-GEO
BAU-VS
LWS-HSH
BA-GEO
BT-SZ
KU-CVG
STE-ARH
STR-BCH
RAT-AH
HEI-ALT
HEI-ALT
BA-OHM
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 06.02.16
Sa 13.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
15:00
18:00
18:00
15:30
17:30
18:00
19:30
16:45
17:30
18:00
18:00
18:00
10:30
15:30
14:15
15:15
17:30
18:00
15:30
19:30
13:00
18:00
18:00
19:45
19:45
18:15
18:30
19:30
20:00
15:30
16:45
18:00
18:00
18:15
10:30
18:00
18:00
18:30
15:30
17:30
17:30
18:30
19:30
13:00
16:45
50
49
48
47
51
55
54
52
53
57
56
60
58
59
65
64
61
62
18
63
70
69
68
66
67
73
75
72
74
71
76
80
77
79
78
81
85
83
84
82
88
87
90
86
89
BGR
LUD
RATT
ECK
BAU 2
LUD
SAAS
POST
BGR
KU
LUD
RATT
DJK 2
ECK
POST
BAU 2
BGR
RATT
ECK
SAAS
DJK 2
KU
RATT
BAU 2
LUD
POST
STAF
SAAS
BGR
ECK
POST
BAU 2
KU
LUD
DJK 2
KU
RATT
STAF
ECK
BGR
BAU 2
LUD
SAAS
DJK 2
POST
-STAF
-KU
-BAU 2
-POST
-KU
-DJK 2
-STAF
-RATT
-ECK
-POST
-SAAS
-BGR
-BAU 2
-STAF
-DJK 2
-LUD
-KU
-STAF
-SAAS
-ECK
-BGR
-STAF
-ECK
-SAAS
-POST
-BAU 2
-DJK 2
-RATT
-LUD
-KU
-SAAS
-BGR
-RATT
-STAF
-ECK
-SAAS
-DJK 2
-BAU 2
-LUD
-POST
-ECK
-RATT
-BGR
-KU
-STAF
STR-BCH
LWS-HSH
RAT-AH
HEI-ALT
BAU-VS
LWS-HSH
BT-SZ
BA-GSS
STR-BCH
KU-CVG
LWS-HSH
RAT-AH
BA-GEO
HEI-ALT
BA-GEO
BAU-VS
STR-BCH
RAT-AH
HEI-ALT
BT-SZ
BA-GSS
KU-CVG
RAT-AH
BAU-VS
LWS-HSH
BA-GEO
STE-ARH
BT-SZ
STR-BCH
HEI-ALT
BA-GEO
BAU-VS
KU-CVG
LWS-HSH
BA-GEO
KU-CVG
RAT-AH
STE-ARH
HEI-ALT
STR-BCH
BAU-VS
LWS-HSH
BT-SZ
BA-GEO
BA-GSS
CO-SZ
BGB-VS
BA-GEO
BSB-HS
CO-SZ
STR-BCH
EGH-EBH
BGB-VS
EGH-EBH
CO-PS
BSB-HS
BGB-VS
EGH-EBH
STR-BCH
EGH-EBH
BSB-HS
So 10.01.16
Sa 16.01.16
Sa 23.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
Sa 12.03.16
10:00
13:30
11:00
20:00
10:30
10:00
16:30
17:00
10:30
15:00
10:30
16:30
20:00
13:15
746
752
758
765
763
766
768
773
772
778
776
785
747
788
BGR
DJK 2
BGR
DJK 2
KEM 2
CO
BISH
DJK 2
KEM 2
BGR
DJK 2
BISH
EGG
CO
-KEM 2
-BISH
-CO
-BGR
-EGG
-KEM 2
-EGG
-CO
-BISH
-EGG
-KEM 2
-BGR
-DJK 2
-EGG
STR-BCH
BA-ETA
HIR-RA
BA-GEO
BGB-VS
CO-PS
BSB-HS
BA-GSS
BGB-VS
STR-BCH
BA-GEO
BSB-HS
EGH-EBH
CO-PS
Bezirksoberliga Damen (BOD)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
Sa 24.10.15
Sa 07.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 13.12.15
Sa 09.01.16
13:00
10:30
17:00
15:45
11:00
00:00
18:00
10:30
13:00
13:45
16:30
10:30
18:00
20:00
18:00
16:30
703
701
702
707
713
720
718
721
723
728
727
731
733
740
743
748
CO
KEM 2
DJK 2
BISH
CO
BGR
EGG
KEM 2
EGG
CO
BISH
KEM 2
EGG
BGR
EGG
BISH
-BISH
-BGR
-EGG
-DJK 2
-BGR
-DJK 2
-KEM 2
-CO
-BISH
-DJK 2
-KEM 2
-DJK 2
-BGR
-BISH
-CO
-CO
Saison 2015/2016 33
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Bezirksliga Herren (BLH)
Bezirksliga Herren (BLH)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 31.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 19.12.15
18:30
19:30
10:30
18:00
18:00
16:15
18:00
16:30
17:00
18:00
18:30
10:30
15:00
17:00
18:00
13:00
17:30
18:45
16:30
17:00
17:00
16:15
18:30
18:45
10:30
16:30
18:00
18:45
17:00
17:30
18:00
18:00
10:30
16:00
16:30
15:00
19:00
17:00
18:00
18:00
15:30
10:30
16:30
18:00
16:15
102
101
105
104
103
109
107
108
110
106
112
115
111
114
113
134
119
116
118
117
120
121
122
124
125
123
127
126
130
129
128
132
135
131
133
139
137
140
136
138
142
145
143
141
163
KC
EBS
LIF
KÜPS
LITZ 2
HO
BT 3
BISH
EBS
LITZ 2
KC
LIF
HO
BIND
LITZ 2
BIND
BGR 2
KÜPS
BISH
BIND
EBS
HO
KC
KÜPS
LIF
BISH
BT 3
KÜPS
EBS
BGR 2
LITZ 2
BT 3
LIF
HO
BISH
BGR 2
KC
EBS
KÜPS
LITZ 2
BT 3
LIF
BISH
KÜPS
HO
-BISH
-HO
-BIND
-BGR 2
-BT 3
-BIND
-KC
-LIF
-BGR 2
-KÜPS
-KÜPS
-BT 3
-BGR 2
-BISH
-EBS
-BGR 2
-LITZ 2
-LIF
-HO
-BT 3
-KC
-LITZ 2
-BGR 2
-BIND
-EBS
-BT 3
-HO
-BISH
-BIND
-LIF
-KC
-KÜPS
-LITZ 2
-KC
-EBS
-BISH
-LIF
-BT 3
-HO
-BIND
-BGR 2
-HO
-LITZ 2
-EBS
-BISH
KC-TH
EBS-GFS
LIF-MG
KÜP-VS
LIT-VS
HO-JH
BT-GS
BSB-HS
EBS-SH
LIT-VS
KC-TH
LIF-MG
HO-HVS
BIN-BH
LIT-VS
BIN-BH
STR-BCH
KÜP-VS
BSB-HS
BIN-BH
EBS-SH
HO-JH
KC-TH
KÜP-VS
LIF-MG
BSB-HS
BT-RWG
KÜP-VS
EBS-SH
STR-BCH
LIT-VS
BT-LUI
LIF-MG
HO-HVS
BSB-HS
STR-BCH
KC-TH
EBS-SH
KÜP-VS
LIT-VS
BT-GS
LIF-MG
BSB-HS
KÜP-VS
HO-JH
So 20.12.15
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
So 07.02.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
Sa 19.03.16
17:00
12:30
18:00
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16:30
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15:00
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18:45
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18:00
18:45
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16:30
17:00
19:00
10:30
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18:00
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17:30
17:00
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18:00
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18:30
19:30
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16:15
18:30
10:30
17:00
18:30
20:00
17:00
18:00
16:15
144
149
148
146
147
150
155
152
151
153
154
160
157
156
159
158
165
161
162
164
169
167
170
168
166
175
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173
174
171
177
176
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178
180
185
181
184
182
183
189
187
186
188
190
BIND
BGR 2
BT 3
HO
BISH
BIND
BGR 2
KC
KÜPS
LIF
BIND
BT 3
KÜPS
BGR 2
BISH
EBS
KC
LIF
BT 3
LITZ 2
BIND
BGR 2
EBS
BT 3
LITZ 2
BIND
HO
KC
LIF
BISH
KÜPS
KC
BGR 2
EBS
LITZ 2
BT 3
HO
BISH
LIF
BIND
KC
BGR 2
EBS
LITZ 2
HO
-KC
-KÜPS
-LITZ 2
-EBS
-KC
-LIF
-EBS
-BT 3
-LITZ 2
-BISH
-HO
-LIF
-KC
-HO
-BIND
-LITZ 2
-EBS
-KÜPS
-BIND
-BGR 2
-KÜPS
-KC
-LIF
-BISH
-HO
-EBS
-BT 3
-LITZ 2
-BGR 2
-KÜPS
-BT 3
-HO
-BIND
-BISH
-LIF
-EBS
-KÜPS
-BGR 2
-KC
-LITZ 2
-BIND
-BT 3
-KÜPS
-BISH
-LIF
BIN-BH
STR-BCH
BT-GS
HO-HVS
BSB-HS
BIN-BH
HIR-RA
KC-TH
KÜP-VS
LIF-MG
BIN-BH
BT-GS
KÜP-VS
STR-BCH
BSB-HS
EBS-SH
KC-TH
LIF-MG
BT-RWG
LIT-VS
BIN-BH
STR-BCH
EBS-GFS
BT-RWG
LIT-VS
BIN-BH
HO-HVS
KC-TH
LIF-MG
BSB-HS
KÜP-VS
KC-TH
STR-BCH
EBS-SH
LIT-VS
BT-GS
HO-JH
BSB-HS
LIF-MG
BIN-BH
KC-TH
STR-BCH
EBS-SH
LIT-VS
HO-JH
NOR-NWH
OHD-NTH
CO-SZ
KEM-VS
LWS-VS
LIT-VS
CO-PS
BAU-VS
LWS-HSH
BA-GEO
NOR-NWH
LIT-VS
BAU-VS
CO-ANG
LWS-HSH
BA-KHG
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Mi 09.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
16:30
11:00
15:30
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15:30
16:00
16:30
15:00
20:15
18:30
15:30
16:00
18:30
11:00
18:00
16:30
828
826
827
834
832
831
838
839
836
843
842
844
847
849
848
851
OHD
KEM 3
LITZ 2
LUD
LITZ 2
BAU
OHD
NORD
BAU
TTL 2
LITZ 2
LUD
TTL 2
KEM 3
LITZ 2
OHD
-CO 2
-TTL 2
-BAU
-NORD
-KEM 3
-CO 2
-LUD
-TTL 2
-KEM 3
-OHD
-NORD
-CO 2
-CO 2
-NORD
-OHD
-KEM 3
OHD-NTH
KEM-VS
LIT-VS
LWS-HSH
LIT-VS
BAU-VS
OHD-NTH
NOR-NWH
BAU-VS
BA-GEO
LIT-VS
LWS-HSH
BA-GEO
KEM-VS
LIT-VS
OHD-NTH
Bezirksliga Damen (BLD)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
34
14:00
16:30
19:00
13:00
16:15
13:00
12:30
18:00
15:45
13:30
14:00
18:00
18:00
13:30
15:00
16:30
804
803
802
806
809
807
812
811
814
818
819
817
821
822
824
823
NORD
OHD
CO 2
KEM 3
LUD
LITZ 2
CO 2
BAU
LUD
TTL 2
NORD
LITZ 2
BAU
CO 2
LUD
TTL 2
-KEM 3
-LITZ 2
-TTL 2
-OHD
-BAU
-CO 2
-KEM 3
-NORD
-TTL 2
-BAU
-OHD
-LUD
-OHD
-NORD
-KEM 3
-LITZ 2
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
17:45
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14:00
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11:00
13:15
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17:30
13:00
14:00
16:30
15:30
852
854
856
859
857
862
864
863
869
867
866
868
CO 2
BAU
NORD
TTL 2
KEM 3
LUD
OHD
BAU
KEM 3
NORD
OHD
LITZ 2
-LITZ 2
-LUD
-BAU
-LUD
-CO 2
-LITZ 2
-NORD
-TTL 2
-LUD
-CO 2
-BAU
-TTL 2
Bezirksklasse Herren A (BKHA)
CO-SZ
BAU-VS
NOR-NWH
BA-ETA
KEM-VS
LWS-VS
OHD-NTH
BAU-VS
KEM-VS
NOR-NWH
OHD-NTH
LIT-VS
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
00:00
15:30
17:45
13:00
11:00
15:00
16:00
16:00
11:00
11:00
16:30
15:00
871
872
873
877
876
879
884
883
881
889
888
887
TTL 2
BAU
CO 2
KEM 3
CO 2
NORD
TTL 2
LUD
KEM 3
CO 2
OHD
NORD
-KEM 3
-LITZ 2
-OHD
-LITZ 2
-BAU
-LUD
-NORD
-OHD
-BAU
-LUD
-TTL 2
-LITZ 2
PET-VS
STR-BCH
WDB-DTH
BAU-VS
BT-RWG
ZAP-VS
BT-RWG
HIR-RA
BA-ETA
BAU-VS
WDB-DTH
BA-ETA
BT-GS
ZAP-VS
PET-VS
WDB-DTH
BAU-VS
STR-BCH
BT-LUI
BAU-VS
ZAP-VS
BT-GS
BA-GEO
PET-VS
BAU-VS
STR-BCH
ZAP-VS
BT-AS
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
Sa 23.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
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16:00
15:30
16:30
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14:00
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17:00
20:00
16:00
14:00
17:00
18:00
15:00
18:00
16:30
13:00
16:30
17:00
18:00
14:00
17:30
14:45
16:30
18:00
18:00
249
248
250
254
252
251
257
260
256
264
261
262
269
266
267
274
272
273
277
276
280
279
281
282
283
289
290
287
SAAS 2 -WEID
BAU 3 -PETT
ZAPF -BGR 3
BT 4 -ZAPF
POST 2 -BAU 3
PETT -SAAS 2
SAAS 2 -POST 2
BAU 3 -BGR 3
WEID -BT 4
PETT -WEID
BGR 3 -SAAS 2
ZAPF -BAU 3
SAAS 2 -ZAPF
PETT -BT 4
WEID -POST 2
BGR 3 -WEID
BT 4 -BAU 3
POST 2 -PETT
SAAS 2 -BAU 3
POST 2 -BT 4
PETT -BGR 3
WEID -ZAPF
SAAS 2 -BT 4
BGR 3 -POST 2
ZAPF -PETT
POST 2 -ZAPF
BT 4 -BGR 3
WEID -BAU 3
BT-AS
BAU-VS
ZAP-VS
BT-LUI
BA-GEO
PET-VS
BT-AS
BAU-VS
WDB-DTH
PET-VS
STR-BCH
ZAP-VS
BT-RWG
PET-VS
WDB-DTH
STR-BCH
BT-GS
BA-ETA
BT-AS
BA-ETA
PET-VS
WDB-DTH
BT-AS
STR-BCH
ZAP-VS
BA-GEO
BT-LUI
WDB-DTH
CO-SZ
KNG-VS
GDH-VS
BA-ETA
WSM-GS
CO-SZ
WSM-GS
GDH-VS
BA-GEO
EGH-EBH
EGH-EBH
KNG-VS
GDH-VS
BA-GEO
CO-PS
WSM-GS
EGH-EBH
BA-GEO
BA-KHG
GDH-VS
Sa 09.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
Sa 13.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
17:30
14:00
19:00
10:30
12:00
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15:30
11:00
17:30
19:00
00:00
18:30
17:30
15:30
18:00
00:00
13:30
19:00
00:00
18:00
344
346
352
355
354
356
359
363
362
365
368
367
375
372
347
379
378
376
385
384
WEIS
DJK 3
KNET
TTL 3
CO 2
TTL 3
EGG 2
CO 2
WEIS
KNET
GUND
TTL 3
WEIS
CO 2
EGG 2
TTL 3
DJK 3
KNET
GUND
EGG 2
WSM-GS
BA-OHM
KNG-VS
BA-GEO
CO-SZ
BA-ETA
EGH-EBH
CO-ANG
WSM-GS
KNG-VS
GDH-VS
BA-ETA
WSM-GS
CO-SZ
EGH-EBH
BA-GEO
BA-GEO
KNG-VS
GDH-VS
EGH-EBH
BA-GSS
BAU-VS
CO-SZ
KEM-VS
CO-PS
NOR-NWH
BA-ETA
LWS-HSH
KEM-VS
CO-PS
OHD-NTH
NOR-NWH
Bezirksklasse Herren A (BKHA)
Sa 10.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 19.12.15
17:00
17:30
18:00
14:00
14:00
14:45
15:30
12:30
15:30
18:00
18:00
16:30
18:00
16:00
17:00
18:00
20:00
15:00
15:30
16:00
16:00
15:30
16:30
17:00
16:00
15:00
16:00
14:00
203
205
204
207
206
209
211
215
212
217
219
222
221
224
228
229
227
235
231
232
234
236
237
238
242
245
244
216
PETT -BAU 3
BGR 3 -ZAPF
WEID -SAAS 2
BAU 3 -POST 2
SAAS 2 -PETT
ZAPF -BT 4
BT 4 -WEID
BGR 3 -BAU 3
POST 2 -SAAS 2
BAU 3 -ZAPF
WEID -PETT
POST 2 -WEID
BT 4 -PETT
ZAPF -SAAS 2
PETT -POST 2
WEID -BGR 3
BAU 3 -BT 4
BGR 3 -PETT
BT 4 -POST 2
BAU 3 -SAAS 2
ZAPF -WEID
BT 4 -SAAS 2
POST 2 -BGR 3
PETT -ZAPF
BAU 3 -WEID
BGR 3 -BT 4
ZAPF -POST 2
SAAS 2 -BGR 3
Bezirksklasse Herren B (BKHB)
Sa 10.10.15
Sa 17.10.15
Sa 24.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
Sa 21.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
Sa 12.12.15
15:00
19:00
00:00
13:30
17:30
13:15
17:30
00:00
11:00
15:30
16:30
19:00
00:00
17:30
16:00
17:30
15:30
16:30
18:30
00:00
301
302
307
310
309
311
314
317
320
318
323
322
327
330
331
334
333
340
339
342
CO 2
KNET
GUND
DJK 3
WEIS
CO 2
WEIS
GUND
DJK 3
EGG 2
EGG 2
KNET
GUND
DJK 3
CO 2
WEIS
EGG 2
DJK 3
TTL 3
GUND
-DJK 3
-EGG 2
-KNET
-TTL 3
-CO 2
-TTL 3
-EGG 2
-WEIS
-KNET
-CO 2
-GUND
-TTL 3
-CO 2
-WEIS
-KNET
-TTL 3
-DJK 3
-GUND
-EGG 2
-TTL 3
Saison 2015/2016 -KNET
-CO 2
-GUND
-DJK 3
-WEIS
-CO 2
-WEIS
-EGG 2
-GUND
-DJK 3
-EGG 2
-KNET
-DJK 3
-GUND
-KNET
-WEIS
-EGG 2
-CO 2
-DJK 3
-TTL 3
35
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Sa 12.03.16 19:00
389 KNET
-WEIS
Kreisliga Herren A (KLHA)
KNG-VS
So 13.03.16 13:00
387 TTL 3 -GUND
BA-GEO
LWS-VS
PET-VS
KÜP-VS
CO-SZ
EBS-SH
HAU-MZH
LIT-VS
LWS-HSH
PET-VS
KC-TH
LWS-HSH
EBS-SH
HAU-MZH
KÜP-VS
KC-TH
LIT-VS
KÜP-VS
PET-VS
EBS-SH
HAU-MZH
KC-TH
LIT-VS
PET-VS
EBS-SH
KÜP-VS
HAU-MZH
LIT-VS
CO-SZ
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
13:15
14:30
17:00
16:15
16:30
10:30
16:30
13:15
16:30
14:30
16:30
10:30
15:30
13:15
17:30
10:30
14:30
16:00
18:00
16:00
16:00
13:15
13:15
14:30
18:00
16:15
14:30
16:30
449
448
446
455
454
451
452
457
456
458
465
464
462
469
467
466
472
473
475
476
479
477
481
485
483
487
486
489
CO
-LUD 2
HAUS -PETT
EBS
-KÜPS 2
LUD 2 -EBS
KÜPS 2 -LITZ 3
PETT -CO
KC
-HAUS
CO
-KC
KÜPS 2 -LUD 2
EBS
-PETT
KC
-EBS
PETT -LUD 2
LITZ 3 -HAUS
CO
-LITZ 3
LUD 2 -KC
PETT -KÜPS 2
HAUS -KÜPS 2
KC
-PETT
LITZ 3 -EBS
KÜPS 2 -KC
LUD 2 -LITZ 3
CO
-HAUS
CO
-KÜPS 2
HAUS -EBS
LITZ 3 -PETT
LUD 2 -HAUS
EBS
-CO
KC
-LITZ 3
CO-PS
HAU-MZH
EBS-GFS
LWS-VS
KÜP-VS
PET-VS
KC-TH
CO-PS
LWS-VS
EBS-SH
KC-TH
PET-VS
LIT-VS
CO-PS
LWS-HSH
PET-VS
HAU-MZH
KC-TH
LIT-VS
KÜP-VS
LWS-HSH
CO-PS
CO-PS
HAU-MZH
LIT-VS
LWS-HSH
EBS-SH
KC-TH
GDH-VS
WDB-DTH
STR-BCH
OHD-NTH
KU-MGF
BA-GEO
BGB-VS
BWH-VS
GDH-VS
KNG-VS
HIR-RA
BWH-VS
BA-ETA
WDB-DTH
KU-CVG
BGB-VS
BA-GEO
GDH-VS
KNG-VS
BWH-VS
WDB-DTH
BGB-VS
OHD-NTH
KU-CVG
STR-BCH
KNG-VS
BWH-VS
BGB-VS
GDH-VS
WDB-DTH
KNG-VS
OHD-NTH
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
16:00
19:00
14:00
15:00
18:30
14:00
16:00
16:00
00:00
16:45
17:30
19:00
00:00
15:30
16:00
16:00
16:45
19:00
20:00
14:00
15:30
15:45
19:00
16:00
00:00
15:00
19:00
19:30
00:00
15:30
19:00
16:00
543
542
544
545
547
550
548
549
552
554
553
551
559
556
560
557
563
564
561
562
567
569
566
568
573
574
572
571
576
579
580
577
TTL 4 -OHD
BREI -WEID
BURG -GUND
BGR 4 -KNET 2
TTL 4 -GUND
BURG -BGR 4
BREI -OHD
KU 2 -WEID
GUND -BREI
KNET 2 -BURG
BGR 4 -TTL 4
OHD -KU 2
TTL 4 -BURG
WEID -KNET 2
BREI -BGR 4
KU 2 -GUND
KNET 2 -TTL 4
OHD -WEID
BGR 4 -KU 2
BURG -BREI
WEID -GUND
KU 2 -BURG
OHD -KNET 2
BREI -TTL 4
GUND -OHD
BGR 4 -WEID
KNET 2 -BREI
TTL 4 -KU 2
GUND -KNET 2
WEID -BURG
OHD -BGR 4
KU 2 -BREI
BA-GEO
BGB-VS
BWH-VS
STR-BCH
BA-GEO
BWH-VS
BGB-VS
KU-CVG
GDH-VS
KNG-VS
HIR-RA
OHD-NTH
BA-GEO
WDB-DTH
BGB-VS
KU-CVG
KNG-VS
OHD-NTH
STR-BCH
BWH-VS
WDB-DTH
KU-CVG
OHD-NTH
BGB-VS
GDH-VS
STR-BCH
KNG-VS
BA-GSS
GDH-VS
WDB-DTH
OHD-NTH
KU-CVG
Kreisliga Herren A (KLHA)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 19.12.15
16:15
10:30
15:45
13:15
14:30
14:30
15:30
16:00
10:30
13:30
16:15
14:30
14:30
16:30
16:30
18:00
16:30
10:30
14:30
14:30
19:30
18:00
10:30
14:30
15:45
14:30
18:00
15:30
404
403
401
406
410
407
409
411
413
412
419
420
417
421
422
424
427
428
430
432
431
434
438
440
436
442
444
441
LUD 2 -CO
PETT -HAUS
KÜPS 2 -EBS
CO
-PETT
EBS
-LUD 2
HAUS -KC
LITZ 3 -KÜPS 2
LUD 2 -KÜPS 2
PETT -EBS
KC
-CO
LUD 2 -PETT
EBS
-KC
HAUS -LITZ 3
KÜPS 2 -PETT
KC
-LUD 2
LITZ 3 -CO
KÜPS 2 -HAUS
PETT -KC
EBS
-LITZ 3
HAUS -CO
KC
-KÜPS 2
LITZ 3 -LUD 2
PETT -LITZ 3
EBS
-HAUS
KÜPS 2 -CO
HAUS -LUD 2
LITZ 3 -KC
CO
-EBS
Kreisliga Herren B (KLHB)
Sa 10.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
36
00:00
15:30
17:30
19:00
15:45
18:30
18:30
14:00
00:00
19:00
12:30
14:00
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15:30
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00:00
00:00
16:45
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19:00
16:00
15:00
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16:00
00:00
15:30
19:00
19:00
502
504
505
503
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517
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521
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529
527
528
526
535
531
534
532
537
539
536
538
GUND -TTL 4
WEID -KU 2
BGR 4 -BURG
OHD -BREI
KU 2 -OHD
TTL 4 -BGR 4
BREI -GUND
BURG -KNET 2
GUND -KU 2
KNET 2 -WEID
BGR 4 -BREI
BURG -TTL 4
TTL 4 -KNET 2
WEID -OHD
KU 2 -BGR 4
BREI -BURG
TTL 4 -BREI
GUND -WEID
KNET 2 -OHD
BURG -KU 2
WEID -BGR 4
BREI -KNET 2
OHD -GUND
KU 2 -TTL 4
BGR 4 -OHD
KNET 2 -GUND
BURG -WEID
BREI -KU 2
GUND -BGR 4
WEID -TTL 4
KNET 2 -KU 2
OHD -BURG
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Sa 05.03.16
So 06.03.16
17:30
18:00
14:00
16:00
582
584
583
581
BGR 4
TTL 4
BURG
KU 2
Senioren Ü40 (S40M)
-GUND
-WEID
-OHD
-KNET 2
STR-BCH
BA-GEO
BWH-VS
KU-CVG
Sa 12.03.16
So 13.03.16
00:00
15:30
19:00
17:00
589
587
588
590
GUND -BURG
WEID -BREI
OHD -TTL 4
KNET 2 -BGR 4
GDH-VS
WDB-DTH
OHD-NTH
KNG-VS
-EGG
-TSG
-BREI
-EGG
-BT
-TSG
BGB-VS
BT-GS
BA-KHG
BT-RWG
BGB-VS
EGH-EBH
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Fr 22.01.16
So 24.01.16
Sa 06.02.16
13:00
17:30
20:30
18:00
15:30
18:00
607
608
610
609
611
612
TSG
EGG
BREI
EGG
TSG
BT
-BT
-BREI
-TSG
-BT
-EGG
-BREI
BA-GSS
EGH-EBH
BGB-VS
EGH-EBH
BA-GEO
BT-RWG
-BREI
-TSG
-EGG
-BREI
-BT
-TSG
BT-LUI
EGH-EBH
BGB-VS
BA-KHG
EGH-EBH
BT-LUI
Sa 09.01.16
Fr 15.01.16
Sa 23.01.16
Di 26.01.16
Fr 12.02.16
Sa 13.02.16
16:30
20:30
15:30
11:00
20:30
16:30
648
647
649
650
651
652
TSG
BREI
TSG
EGG
BREI
BT
-EGG
-BT
-BT
-BREI
-TSG
-EGG
BA-OHM
BGB-VS
BA-DG
EGH-EBH
BGB-VS
BT-RWG
BA-GEO
KC-TH
LIT-VS
BSB-HS
BIN-BH
EBS-SH
HO-JH
KÜP-VS
Sa 19.12.15
Sa 19.03.16
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
909
910
911
912
913
914
915
S901
S903
S905
S907
S909
S911
S913
-S902
-S904
-S906
-S908
-S910
-S912
-S914
(TOP4)
(TOP4)
(TOP4)
GDH-VS
GDH-VS
KNG-VS
STR-BCH
WSM-GS
OHD-NTH
PET-VS
KNG-VS
PET-VS
BWH-VS
KÜP-VS
Sa 31.10.15
Sa 19.12.15
Sa 19.03.16
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
00:00
931
932
933
934
935
936
937
938
939
940
S920
S927
S929
S921
S923
S925
S932
S934
S936
S938
-S926
-S928
-S930
-S922
-S924
-S931
-S933
-S935
-S937
-S939
(TOP4)
(TOP4)
(TOP4)
BSB-HS
CO-SZ
Sa 19.03.16 00:00
00:00
00:00
953 KEM 3 -EGG
954 S951 -S952
955 S953 -S954
(TOP4)
(TOP4)
(TOP4)
Senioren Ü40 (S40M)
Fr 09.10.15
Sa 10.10.15
Sa 24.10.15
Fr 06.11.15
So 08.11.15
20:30
15:30
16:00
18:00
20:30
18:00
602
601
604
603
606
605
BREI
BT
TSG
BT
BREI
EGG
Senioren Ü45 (S45M)
So 18.10.15
Fr 30.10.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
So 29.11.15
15:30
18:00
20:30
16:00
18:00
18:00
641
642
644
645
646
643
BT
EGG
BREI
TSG
EGG
BT
Bezirkspokal Herren (BPH)
Sa 03.10.15
So 04.10.15
16:30
18:00
18:00
18:30
17:00
17:00
17:00
18:00
906
908
907
905
901
902
903
904
DJK 2
KC
LITZ 2
BISH
BIND
EBS
HO
KÜPS
-STAF
-BGR 2
-LUD
-KU
-ECK
-RATT
-POST
-SAAS
Kreispokal Herren (KPH)
Sa 03.10.15
So 04.10.15
00:00
00:00
16:45
17:30
17:30
18:00
18:30
19:00
10:30
14:00
15:45
920
929
927
923
922
921
925
926
924
928
930
BGR 4 -BREI 4
GUND -SAAS 2
KNET 2 -CO
BGR 3 -POST 2
WEIS -TTL 3
OHD -ZAPF
PETT -BAU 3
KNET -GUND
PETT -CO 2
BURG -EGG 2
KÜPS 2 -HAUS
Bezirkspokal Damen (BPD)
Sa 19.12.15 15:45
17:45
951 BISH
952 CO
-OHD
-KEM 2
Bezirksoberliga U20 männlich (U20M1)
Sa 17.10.15 16:00 2001 DJK
Sa 31.10.15 19:00 2002 KC
- KC
- DJK
BA-GEO
KC-TH
So 31.01.16 16:30 2003 KC
Sa 13.02.16 13:00 2004 DJK
- DJK
- KC
KC-TH
BA-GSS
Sa 14.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
-BGR 2
- DJK
-TTL 2
- BT
- TTL
-BGR 2
-TTL 2
- RATT
BA-GEO
STR-BCH
BT-GS
BA-GSS
RAT-AH
BA-GEO
RAT-AH
BA-GSS
Bezirksoberliga U18 männlich (U18M1)
Sa 10.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
Fr 30.10.15
So 01.11.15
Sa 07.11.15
15:00
18:00
13:00
00:00
12:30
15:00
14:00
18:00
1805
1801
1809
1815
1812
1817
1807
1816
BGR
TTL
BT
BGR
BGR 2
RATT
RATT
TTL 2
- BT
-DJK
- TTL
- RATT
-TTL 2
-BT
-BGR 2
-BGR
STR-BCH
BA-KHG
BT-LUI
STR-BCH
STR-BCH
RAT-AH
RAT-AH
BA-GEO
18:30
00:00
15:30
13:00
14:00
10:30
11:00
13:00
Saison 2015/2016 1820
1825
1824
1830
1827
1831
1832
1840
DJK
BGR
BT
DJK
RATT
TTL
RATT
DJK
37
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 09.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
13:30
17:30
15:00
13:00
16:30
15:30
16:30
10:30
15:00
15:00
10:30
15:00
15:30
1836
1837
1845
1844
1841
1850
1846
1854
1852
1860
1857
1861
1862
TTL
BGR 2
BGR
BT
TTL 2
BT
DJK
TTL
BGR 2
RATT
TTL 2
BGR
BT
-TTL 2
-BGR
- TTL
-BGR 2
-DJK
- BGR
-TTL
- BT
-RATT
- BGR
-BGR 2
-TTL 2
- RATT
BA-KHG
STR-BCH
STR-BCH
BT-LUI
BA-KHG
BT-GS
BA-OHM
BA-GEO
STR-BCH
RAT-AH
BA-GEO
STR-BCH
BT-RWG
Bezirksliga U18 männlich (U18M2)
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
So 13.03.16
17:30
13:00
10:30
15:30
10:30
10:30
17:30
15:00
15:30
15:00
10:30
15:00
15:30
1865
1870
1869
1875
1872
1877
1876
1882
1881
1885
1886
1889
1890
BGR 2
DJK
TTL 2
BT
TTL
TTL 2
BGR 2
BGR
TTL 2
RATT
DJK
BGR 2
TTL
-DJK
- BGR
-BT
- DJK
- RATT
-RATT
-TTL
-BGR 2
-TTL
- DJK
-TTL 2
-BT
-BGR
STR-BCH
BA-GSS
BA-GSS
BT-GS
BA-GSS
BA-GEO
STR-BCH
STR-BCH
BA-KHG
RAT-AH
BA-GEO
STR-BCH
BA-GEO
Fr 08.01.16
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Fr 19.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
19:30
14:00
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15:15
15:30
11:00
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15:00
13:00
17:30
10:30
19:30
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13:30
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15:30
13:00
14:00
15:15
10:30
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2886
BURG
DJK 2
TTL 3
BAU
LITZ
CO
DJK 2
HO
LITZ
BAU
TTL 3
BURG
HO
LITZ
DJK 2
CO
LITZ
TTL 3
HO
BAU
DJK 2
-LITZ
-HO
-BAU
- CO
-TTL 3
- LITZ
-BAU
- BURG
-DJK 2
- HO
-BURG
-CO
-TTL 3
- BAU
-BURG
-TTL 3
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- BURG
-CO
BWH-VS
BA-OHM
BA-GEO
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CO-PS
BA-GEO
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LIT-VS
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BA-GSS
BWH-VS
HO-HVS
LIT-VS
BA-GEO
CO-PS
LIT-VS
BA-ETA
HO-JH
BAU-VS
BA-GEO
Sa 09.01.16
So 10.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 07.02.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
12:00
13:00
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14:00
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15:45
3848
3847
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3881
WUN
EGG
KU
ZAPF
KU
KC
WUN
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KC
ZAPF
EGG
KU
ZAPF
EBS
KU
- EBS
- ZAPF
- EBS
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- ZAPF
- EGG
- EGG
- KC
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- EBS
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- KC
-EGG
- KC
WUN-LG
EGH-EBH
KU-CVG
ZAP-VS
KU-CVG
KC-TH
WUN-LG
EBS-GFS
KC-TH
ZAP-VS
EGH-EBH
KU-CVG
ZAP-VS
EBS-SH
KU-CVG
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
15:30
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15:30
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13:00
13:45
1718
1719
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1724
1721
1723
1726
1728
EGG
KC
LUD
KEM
BAU
DJK
EGG
DJK 2
CO
- DJK
- CO
-BAU
- KC
-DJK 2
-CO
- LUD
-EGG
-KEM
EGH-EBH
KC-LCT
LWS-HSH
KEM-VS
BAU-VS
BA-KHG
EGH-EBH
BA-GSS
CO-PS
Bezirksliga U18 männlich (U18M2)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 25.10.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
Sa 21.11.15
Fr 27.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Fr 11.12.15
Sa 19.12.15
14:00
13:30
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11:00
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13:30
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19:30
13:15
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2841
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LITZ
CO
TTL 3
BAU
LITZ
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HO
BURG
TTL 3
BAU
CO
BURG
TTL 3
HO
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CO
BURG
CO
-DJK 2
-TTL 3
-BURG
- BAU
-LITZ
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-CO
-LITZ
-HO
- BAU
-TTL 3
-HO
-LITZ
-BURG
-DJK 2
-CO
- LITZ
-TTL 3
- HO
-BAU
-DJK 2
HO-JH
BAU-VS
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CO-SZ
BA-GEO
BAU-VS
LIT-VS
BA-GEO
BWH-VS
HO-JH
BWH-VS
BA-GEO
BAU-VS
CO-PS
BWH-VS
BA-GEO
HO-HVS
BA-GEO
CO-PS
BWH-VS
CO-SZ
Bezirksklasse U18 männlich (U18M3)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 25.10.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
Sa 28.11.15
So 13.12.15
So 20.12.15
14:45
11:00
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17:00
17:00
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13:15
3803
3802
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3812
EBS
ZAPF
WUN
EBS
EGG
KC
EGG
WUN
KU
EBS
WUN
KC
KC
EGG
ZAPF
- WUN
- EGG
- ZAPF
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- KC
- EBS
- WUN
- KC
-EGG
-ZAPF
- KU
-ZAPF
- KU
-EBS
- KU
EBS-GFS
ZAP-VS
WUN-LG
EBS-SH
EGH-EBH
KC-TH
EGH-EBH
WUN-LG
KU-CVG
EBS-SH
WUN-LG
KC-TH
KC-TH
EGH-EBH
ZAP-VS
Bezirksoberliga U17 weiblich (U17W1)
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
38
11:00
11:00
17:00
18:30
10:30
11:00
13:00
15:30
16:00
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1702
1703
1706
1709
1707
1712
1714
1711
KC
KEM
CO
DJK 2
BAU
KEM
KEM
BAU
DJK
-DJK 2
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-LUD
-CO
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-LUD
-DJK 2
-EGG
-KC
KC-LCT
KEM-VS
CO-SZ
BA-ETA
BAU-VS
KEM-VS
KEM-VS
BAU-VS
BA-KHG
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Sa 28.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
So 20.12.15
Sa 09.01.16
Sa 16.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
16:15
13:30
15:30
16:00
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18:30
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1748
1749
1752
1751
1754
1757
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1759
LUD
BAU
DJK
LUD
DJK
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CO
EGG
BAU
LUD
EGG
LUD
DJK 2
LUD
CO
DJK
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KC
EGG
-DJK
- KC
-KEM
-DJK 2
-DJK 2
- EGG
-BAU
- CO
- KEM
-KC
- KEM
- CO
-KC
- KEM
-DJK 2
-BAU
-KEM
- DJK
-BAU
LWS-HSH
BAU-VS
BA-ETA
LWS-HSH
BA-GEO
KC-LCT
CO-PS
EGH-EBH
BAU-VS
LWS-HSH
EGH-EBH
LWS-HSH
BA-OHM
LWS-HSH
CO-SZ
BA-ETA
BA-ETA
KC-LCT
EGH-EBH
Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1)
Sa 30.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
13:00
13:15
17:30
11:00
13:00
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11:00
19:30
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13:00
13:30
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14:00
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11:00
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1788
1787
1789
BAU
CO
DJK
CO
LUD
DJK 2
KC
DJK
KEM
EGG
DJK 2
KC
KEM
BAU
DJK 2
EGG
CO
KC
KEM
- LUD
-KC
-EGG
- DJK
-EGG
-BAU
- KEM
- LUD
- CO
-DJK 2
-LUD
- BAU
-DJK
- CO
-DJK
- KC
- EGG
- LUD
-BAU
BAU-VS
CO-SZ
BA-GEO
CO-PS
LWS-HSH
BA-KHG
KC-LCT
BA-GSS
KEM-VS
EGH-EBH
BA-GEO
KC-LCT
KEM-VS
BAU-VS
BA-GEO
EGH-EBH
CO-PS
KC-LCT
KEM-VS
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
Sa 30.01.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
Sa 05.03.16
Sa 12.03.16
14:00
15:00
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15:30
10:30
17:30
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11:00
12:30
10:30
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16:00
16:30
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1663
1668
1672
1673
1671
1677
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1676
1681
1682
1690
1688
RATT
BT
TTL 3
BGR
DJK
TTL 2
BT
TTL 3
DJK
TTL
BT
TTL
BGR
RATT
TTL 2
TTL 3
BGR
TTL 2
DJK
TTL
TTL 3
- BGR
-TTL 3
-TTL 2
-BT
- RATT
-BGR
-DJK
-TTL
-TTL 2
- RATT
-RATT
- BT
-TTL 3
-TTL 2
-BT
-DJK
-TTL
-TTL
-BGR
- DJK
-RATT
RAT-AH
BT-LUI
BA-GEO
HIR-RA
BA-GSS
BA-ETA
BT-GS
BA-GEO
BA-GEO
BA-GSS
BT-RWG
BA-GSS
STR-BCH
RAT-AH
BA-GEO
BA-GEO
STR-BCH
BA-KHG
BA-GEO
BA-GSS
BA-GSS
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
13:00
14:00
14:00
13:45
19:00
13:00
13:00
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00:00
15:45
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16:00
17:00
13:00
13:00
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11:00
14:00
2627
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2630
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2639
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2644
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2643
2642
2649
2648
2647
2646
2654
2651
BREI
LUD
WEIS
CO
TTL 4
BREI
EGG
LUD
CO
EBS
WEIS
TTL 4
WEIS
EGG
BREI
KNET
BREI
EGG
WEIS
CO
LUD
- CO
-KC
-TTL 4
- KC
-EBS
- KNET
-WEIS
-TTL 4
- KNET
-EGG
-BREI
-KC
-KNET
- LUD
-EBS
- EBS
- LUD
-KC
-CO
-TTL 4
-KNET
BGB-VS
LWS-HSH
WSM-GS
CO-PS
BA-GEO
BGB-VS
EGH-EBH
LWS-HSH
CO-PS
EBS-SH
WSM-GS
BA-GEO
WSM-GS
EGH-EBH
BGB-VS
KNG-VS
BGB-VS
EGH-EBH
WSM-GS
CO-SZ
LWS-VS
Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Fr 06.11.15
Sa 07.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
15:30
15:00
00:00
15:30
11:00
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10:00
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17:00
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10:30
10:00
10:30
15:30
10:00
10:30
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1607
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1637
1636
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1643
TTL 3
BGR
TTL 2
BT
RATT
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BGR
RATT
TTL 2
TTL
RATT
TTL 3
BT
TTL 2
DJK
TTL
BT
BGR
TTL
DJK
RATT
-BT
- RATT
-TTL 3
-BGR
- DJK
- BT
-TTL 2
-TTL
-DJK
-TTL 3
- BT
-BGR
-TTL
-RATT
-TTL 3
-BGR
-TTL 2
- DJK
-TTL 2
- TTL
-TTL 3
BA-KHG
STR-BCH
BA-GEO
BT-GS
RAT-AH
BA-GSS
HIR-RA
RAT-AH
BA-ETA
BA-ETA
RAT-AH
BA-GEO
BT-RWG
BA-GEO
BA-GSS
BA-GEO
BT-LUI
STR-BCH
BA-GEO
BA-GEO
RAT-AH
Bezirksliga U16 männlich A (U16M2A)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
14:00
17:00
15:00
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11:00
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12:30
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12:15
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13:00
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13:30
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15:30
17:00
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2602
2609
2607
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2626
LUD
EBS
CO
KC
TTL 4
BREI
KNET
EBS
TTL 4
CO
KC
LUD
EBS
BREI
EGG
WEIS
TTL 4
EGG
KC
CO
KNET
- BREI
-KNET
- WEIS
-EGG
-CO
-KC
-LUD
- WEIS
-EGG
-EBS
-KNET
- WEIS
- LUD
-TTL 4
-CO
-KC
-KNET
-BREI
- EBS
-LUD
- EGG
LWS-VS
EBS-GFS
CO-SZ
KC-TH
BA-GEO
BGB-VS
KNG-VS
EBS-SH
BA-KHG
CO-PS
KC-TH
LWS-HSH
EBS-SH
BGB-VS
EGH-EBH
WSM-GS
BA-KHG
EGH-EBH
KC-TH
CO-SZ
KNG-VS
Saison 2015/2016 39
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
14:00
14:00
17:00
10:30
12:15
14:00
11:00
11:00
11:00
14:00
15:15
17:00
12:15
13:00
17:00
2652
2655
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2659
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2658
2662
2663
2664
2665
2666
2669
2667
2668
2675
KC
WEIS
KNET
EGG
EBS
WEIS
TTL 4
CO
LUD
KC
LUD
KNET
EBS
BREI
TTL 4
- BREI
-EBS
- KC
-TTL 4
-CO
-LUD
-BREI
-EGG
-EBS
- WEIS
- CO
-TTL 4
- KC
-EGG
-WEIS
Bezirksliga U16 männlich B (U16M2B)
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
10:30
13:15
13:30
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10:00
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16:30
00:00
17:00
13:00
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14:00
16:45
17:00
14:00
2671
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2681
2685
2684
2688
2686
2687
2689
EGG
CO
KC
KNET
EBS
WEIS
KC
TTL 4
KNET
BREI
EGG
LUD
KNET
EBS
KC
- KNET
-BREI
-LUD
- BREI
-TTL 4
-EGG
-CO
-LUD
-CO
- WEIS
-EBS
- EGG
-WEIS
-BREI
-TTL 4
EGH-EBH
CO-SZ
KC-TH
KNG-VS
EBS-SH
WSM-GS
KC-TH
BA-GEO
KNG-VS
BGB-VS
EGH-EBH
LWS-HSH
KNG-VS
EBS-SH
KC-TH
Sa 09.01.16
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
17:00
13:30
15:30
13:00
14:00
13:00
13:30
13:30
15:30
11:00
15:30
13:00
12:00
13:30
13:00
13:30
13:00
13:00
14:00
11:30
13:30
13:30
13:00
13:30
15:30
14:00
15:30
13:30
2748
2749
2747
2751
2752
2754
2756
2757
2759
2762
2764
2763
2768
2769
2766
2767
2771
2772
2773
2776
2779
2777
2783
2781
2784
2789
2788
2787
OHD
KU
LITZ
BT 2
POST
REGL
BISH
KU
LITZ
TTL 5
BT 2
REGL
OHD
KU
BT 2
BISH
LITZ
REGL
POST
POST
BISH
KU
TTL 5
KU
LITZ
POST
BT 2
BISH
-BT 2
- BISH
-POST
-KU
-OHD
-TTL 5
- REGL
-POST
-TTL 5
-OHD
-BISH
- LITZ
- LITZ
-TTL 5
-REGL
-POST
- KU
-OHD
-BT 2
- REGL
-TTL 5
-OHD
-BT 2
- REGL
-BISH
-TTL 5
-LITZ
- OHD
OHD-NTH
KU-CVG
LIT-VS
BT-LUI
BA-GEO
RGL-VS
BSB-HS
KU-CVG
LIT-VS
BA-GEO
BT-RWG
RGL-VS
OHD-NTH
KU-CVG
BT-RWG
BSB-HS
LIT-VS
RGL-VS
BA-ETA
BA-ETA
BSB-HS
KU-CVG
BA-KHG
KU-CVG
LIT-VS
BA-GEO
BT-LUI
BSB-HS
BA-KHG
KEM-VS
BA-ETA
EGH-EBH
EGH-EBH
KEM-VS
BA-KHG
EGH-EBH
BA-GEO
KEM-VS
BA-ETA
BA-ETA
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
Sa 20.02.16
Sa 27.02.16
19:00
11:00
15:00
10:30
13:00
15:30
16:00
16:00
13:30
19:30
13:30
18:30
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1529
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1510
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1531
1532
1512
DJK 2
KEM
EGG
DJK 3
KEM
EGG
DJK 3
EGG
KEM
DJK 2
DJK 3
DJK 2
-EGG
-DJK 3
- KEM
-DJK 2
-DJK 2
-DJK 3
-KEM
-DJK 2
- EGG
-DJK 3
-EGG
-KEM
BA-GEO
KEM-VS
EGH-EBH
BA-GSS
KEM-VS
EGH-EBH
BA-KHG
EGH-EBH
KEM-VS
BA-GSS
BA-KHG
BA-KHG
STR-BCH
GTH-BH
BA-GEO
Sa 17.10.15 00:00 1407 TTL 2 -DJK
13:00 1409 BT 2 -BREI
So 18.10.15 13:00 1406 BREI
- BGR
KC-TH
WSM-GS
KNG-VS
EGH-EBH
EBS-SH
WSM-GS
BA-GEO
CO-SZ
LWS-VS
KC-TH
LWS-HSH
KNG-VS
EBS-GFS
BGB-VS
BA-GSS
Bezirksliga U16 männlich B (U16M2B)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
13:00
16:30
13:30
13:30
16:30
14:00
13:00
13:00
16:00
12:00
13:30
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11:00
14:00
13:00
15:30
13:00
14:00
13:30
17:00
10:30
13:00
13:00
13:00
13:30
13:30
17:00
13:00
2703
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2709
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2739
2744
2742
2743
BT 2
POST
BISH
TTL 5
OHD
KU
POST
REGL
TTL 5
OHD
BISH
LITZ
TTL 5
POST
REGL
LITZ
BT 2
OHD
KU
OHD
TTL 5
REGL
BT 2
REGL
BISH
TTL 5
OHD
LITZ
-OHD
-LITZ
- KU
-REGL
-POST
-BT 2
- KU
-BISH
-LITZ
-TTL 5
-BT 2
-REGL
-KU
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-BT 2
-OHD
-POST
-REGL
- LITZ
- KU
-BISH
-POST
-TTL 5
- KU
-LITZ
-POST
-BISH
-BT 2
BT-GS
BA-ETA
BSB-HS
BA-GEO
OHD-NTH
KU-MGF
BA-ETA
RGL-VS
BA-GEO
OHD-NTH
BSB-HS
LIT-VS
BA-KHG
BA-ETA
RGL-VS
LIT-VS
BT-RWG
OHD-NTH
KU-CVG
OHD-NTH
BA-GEO
RGL-VS
BT-GS
RGL-VS
BSB-HS
BA-GEO
OHD-NTH
LIT-VS
Bezirksoberliga U15 weiblich (U15W1)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
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13:30
16:00
15:30
13:00
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10:30
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1526
DJK 2
KEM
DJK 2
EGG
EGG
KEM
DJK 3
EGG
DJK 3
KEM
DJK 2
DJK 3
-EGG
-DJK 3
-DJK 3
- KEM
-DJK 3
-DJK 2
-KEM
-DJK 2
-DJK 2
- EGG
-KEM
-EGG
Bezirksoberliga U14 (U14M1)
Sa 10.10.15 10:00 1403 BGR -TTL 2
15:00 1404 GOTH -BREI
So 11.10.15 17:00 1402 DJK
- CO
40
Saison 2015/2016
BA-GEO
BT-GS
BGB-VS
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
Sa 05.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
Sa 09.01.16
13:30
13:00
13:00
00:00
12:30
15:00
13:00
13:30
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00:00
13:00
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00:00
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15:30
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12:30
13:00
00:00
13:00
12:00
00:00
13:00
15:00
1412
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1414
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1418
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1426
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1432
1434
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1436
1442
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1448
1449
1447
DJK
BREI
BT 2
TTL 2
GOTH
CO
BT 2
DJK
CO
BREI
TTL 2
BREI
BGR
TTL 2
BT 2
BREI
GOTH
BGR
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TTL 2
BT 2
CO
TTL 2
BREI
CO
- BREI
- GOTH
-CO
-BT 2
-BGR
-BREI
-BREI
-GOTH
-TTL 2
-BGR
-BREI
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-BREI
-GOTH
-DJK
- CO
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-BREI
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-DJK
- BGR
-BGR
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-DJK
Bezirksliga U14 (U14M2)
BA-KHG
BGB-VS
BT-RWG
BA-GEO
GTH-SHE
CO-HUK
BT-GS
BA-KHG
CO-SZ
BGB-VS
BA-GEO
BGB-VS
STR-BCH
BA-GEO
BT-LUI
BGB-VS
GTH-SHE
STR-BCH
BGB-VS
BA-GEO
BT-GS
CO-HUK
BA-GEO
BGB-VS
CO-HUK
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
Sa 05.03.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
13:00
16:00
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11:00
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13:00
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15:00
17:00
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12:30
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16:00
13:00
13:00
12:00
12:30
12:30
15:30
1454
1452
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1459
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1466
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1476
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1483
1484
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1488
1489
BREI
DJK
BGR
CO
GOTH
BREI
BT 2
BREI
BGR
TTL 2
GOTH
BGR
BREI
CO
DJK
BREI
GOTH
BREI
DJK
BREI
BT 2
CO
GOTH
BGR
DJK
-BT 2
-TTL 2
- BREI
-BT 2
-BREI
- DJK
-TTL 2
- CO
-GOTH
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-DJK
-BREI
-BT 2
- BREI
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-TTL 2
-BT 2
-TTL 2
-BREI
- BREI
-BGR
- GOTH
-TTL 2
-CO
-BT 2
BGB-VS
BA-ETA
STR-BCH
CO-PS
GTH-SHE
BGB-VS
BT-RWG
BGB-VS
STR-BCH
BA-GEO
GTH-SHE
STR-BCH
BGB-VS
CO-HUK
BA-GSS
BGB-VS
GTH-SHE
BGB-VS
BA-KHG
BGB-VS
BT-GS
CO-HUK
GTH-SHE
STR-BCH
BA-GEO
OHD-NTH
KC-TH
PET-VS
EBS-SH
LIT-VS
ZAP-VS
KC-TH
KNG-VS
LIT-VS
OHD-NTH
EBS-SH
EGH-EBH
EGH-EBH
KC-TH
LIT-VS
KNG-VS
EBS-SH
PET-VS
ZAP-VS
KNG-VS
LIT-VS
ZAP-VS
OHD-NTH
KNG-VS
PET-VS
OHD-NTH
EGH-EBH
LIT-VS
So 20.12.15
So 10.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
So 24.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
Sa 20.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
So 28.02.16
So 06.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
13:00
13:45
14:45
16:00
13:00
14:45
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10:30
12:00
10:30
13:00
14:45
14:00
10:00
10:00
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12:15
10:30
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17:00
14:45
16:15
13:00
2447
2449
2448
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2451
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2459
2457
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2464
2463
2467
2468
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2466
2473
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2471
2476
2479
2477
2484
2483
2481
2487
2489
2488
EGG
ZAPF
EBS
KC
PETT
KNET
OHD
EGG
ZAPF
LITZ
PETT
KNET
OHD
EBS
ZAPF
PETT
KC
KNET
EGG
KC
OHD
EBS
EGG
LITZ
ZAPF
EBS
KC
PETT
- KC
- OHD
-PETT
- EBS
- ZAPF
-LITZ
- KNET
- LITZ
-KC
- EBS
-OHD
-EGG
- KC
- EGG
-LITZ
-KNET
- PETT
-EBS
- ZAPF
- KNET
-LITZ
- ZAPF
- OHD
-PETT
-KNET
- OHD
-LITZ
- EGG
EGH-EBH
ZAP-VS
EBS-GFS
KC-TH
PET-VS
KNG-VS
OHD-NTH
EGH-EBH
ZAP-VS
LIT-VS
PET-VS
KNG-VS
OHD-NTH
EBS-GFS
ZAP-VS
PET-VS
KC-TH
KNG-VS
EGH-EBH
KC-TH
OHD-NTH
EBS-SH
EGH-EBH
LIT-VS
ZAP-VS
EBS-SH
KC-TH
PET-VS
WDB-DTH
BA-ETA
BSB-HS
KU-CVG
BAU-VS
FO-BS
FO-BS
So 25.10.15
Sa 07.11.15
Sa 14.11.15
10:30
15:00
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13:45
15:30
11:30
14:00
3412
3411
3419
3418
3417
3422
3424
POST
REGL
WEID
CO 2
BAU
POST
FO
- KU
-WEID
- BISH
-REGL
-FO
- WEID
-KU
BA-ETA
RGL-VS
WDB-DTH
CO-PS
BAU-VS
BA-ETA
FO-BS
Bezirksliga U14 (U14M2)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
So 18.10.15
Sa 24.10.15
So 25.10.15
Sa 07.11.15
So 08.11.15
Sa 14.11.15
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
So 13.12.15
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14:00
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13:00
14:00
10:00
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14:45
13:00
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13:00
13:45
14:00
16:45
13:00
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2404
2402
2403
2407
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2406
2412
2411
2414
2419
2417
2418
2423
2422
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2427
2428
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2431
2434
2432
2439
2436
2438
2442
2443
2444
OHD
KC
PETT
EBS
LITZ
ZAPF
KC
KNET
LITZ
OHD
EBS
EGG
EGG
KC
LITZ
KNET
EBS
PETT
ZAPF
KNET
LITZ
ZAPF
OHD
KNET
PETT
OHD
EGG
LITZ
- ZAPF
-EGG
- EBS
- KC
- KNET
-PETT
- ZAPF
-OHD
- EGG
- PETT
- LITZ
-KNET
- EBS
-OHD
- ZAPF
-PETT
- KNET
- KC
-EGG
- KC
- OHD
-EBS
- EGG
-ZAPF
- LITZ
- EBS
-PETT
- KC
Bezirksklasse U14 (U14M3)
Sa 10.10.15
So 11.10.15
Sa 17.10.15
Sa 24.10.15
13:00
14:00
11:00
13:30
14:00
16:00
14:00
3404
3402
3403
3406
3407
3409
3414
WEID
POST
BISH
KU
BAU
FO
FO
- KU
-CO 2
- BAU
- BISH
-POST
-REGL
-CO 2
Saison 2015/2016 41
WWW.HANDWERK.DE
WWW.HWK-OBERFRANKEN.DE
BBV - Bezirk Oberfranken - Spiele
So 15.11.15
Sa 21.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
So 29.11.15
Sa 05.12.15
So 06.12.15
Sa 12.12.15
Sa 19.12.15
Sa 09.01.16
Sa 16.01.16
So 17.01.16
Sa 23.01.16
13:15
15:00
13:00
13:30
11:00
14:00
13:30
15:00
13:00
11:00
15:00
13:30
14:00
11:00
11:00
13:30
15:15
11:30
11:00
15:00
13:00
3423
3421
3427
3426
3428
3434
3432
3431
3439
3438
3436
3442
3444
3443
3447
3449
3448
3452
3451
3454
3456
CO 2
REGL
BAU
KU
BISH
FO
BAU
REGL
WEID
BISH
REGL
BAU
FO
CO 2
CO 2
KU
BAU
POST
BISH
REGL
WEID
-BAU
-BISH
- REGL
-CO 2
- POST
- WEID
- KU
-POST
-CO 2
- FO
-KU
- WEID
-POST
-BISH
-POST
-WEID
-BISH
- BAU
- KU
-FO
- REGL
CO-SZ
RGL-VS
BAU-VS
KU-CVG
BSB-HS
FO-BS
BAU-VS
RGL-VS
WDB-DTH
BSB-HS
RGL-VS
BAU-VS
FO-BS
CO-SZ
CO-PS
KU-CVG
BAU-VS
BA-GEO
BSB-HS
RGL-VS
WDB-DTH
Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1)
Sa 30.01.16
So 31.01.16
Sa 13.02.16
So 14.02.16
So 21.02.16
Sa 27.02.16
Sa 05.03.16
Sa 12.03.16
So 13.03.16
13:15
13:30
15:30
11:00
15:00
13:00
15:15
11:00
14:00
11:00
11:30
15:00
13:00
13:30
14:00
11:00
13:30
14:00
11:30
13:00
11:00
3459
3457
3462
3464
3463
3467
3468
3466
3469
3471
3473
3472
3479
3477
3476
3484
3481
3483
3489
3487
3488
CO 2
KU
FO
BISH
REGL
WEID
BAU
BISH
KU
CO 2
POST
REGL
WEID
KU
POST
CO 2
KU
FO
POST
WEID
BISH
-FO
-POST
- BAU
- WEID
-CO 2
- POST
-CO 2
- REGL
-FO
-KU
-BISH
-BAU
- FO
-BAU
-REGL
-WEID
-REGL
-BISH
- FO
-BAU
-CO 2
CO-PS
KU-CVG
FO-BS
BSB-HS
RGL-VS
WDB-DTH
BAU-VS
BSB-HS
KU-CVG
CO-SZ
BA-ETA
RGL-VS
WDB-DTH
KU-CVG
BA-ETA
CO-PS
KU-CVG
FO-GYM
BA-GEO
WDB-DTH
BSB-HS
So 06.12.15
So 17.01.16
Sa 30.01.16
So 14.02.16
So 21.02.16
So 28.02.16
11:00
17:00
15:30
17:00
16:00
11:00
1307
1308
1309
1310
1311
1312
CO
WEIS
KEM
WEIS
KEM
CO
- WEIS
- KEM
- CO
- CO
- WEIS
- KEM
CO-PS
WSM-GS
KEM-VS
WSM-GS
KEM-VS
CO-PS
Am Anfang
waren Himmel
und Erde.
Den ganzen
Rest haben
wir gemacht.
Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1)
Sa 10.10.15 11:00 1301 CO
WWW.HANDWERK.DE
So 18.10.15 17:00 1302 WEIS
So 08.11.15
So 15.11.15
So 22.11.15
Sa 28.11.15
13:30
17:00
16:00
13:45
1303
1304
1305
1306
WWW.HANDWERK.DE
KEM
WEIS
KEM
CO
- WEIS
- KEM
- CO
- CO
- WEIS
- KEM
CO-SZ
WSM-GS
KEM-VS
WSM-GS
KEM-VS
CO-PS
WWW.HWK-OBERFRANKEN.DE
Das Handwerk ist mit mehr als 4,8 Millionen Beschäftigten einer der größten
Wirtschaftsbereiche Deutschlands. In fast 1 Million Betrieben werden jedes Jahr
weit über 450.000 Lehrlinge in 151 Berufen ausgebildet. Auf das Know-how und
die Fertigkeiten der Handwerkerinnen und Handwerker kann man heute in keinem
Lebensbereich mehr verzichten. Zugegeben: Dafür haben wir mehr als 7 Tage
gebraucht. Überzeugen Sie sich selbst: www.handwerk.de
Am
Anfang
Einsatz,
Technik,
waren
Himmel
Teamgeist:
genau
wie bei
uns.
und
Erde.
Den ganzen
Rest haben
wir gemacht.
42
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Hinweise zum Jugendspielbetrieb
Hinweise zum Jugendspielbetrieb
A.Jahrgangseinteilung
Im Spieljahr 2015/2016 gilt folgende Jahrgangseinteilung:
U20: 1996/97
U19: 1997/98
U18: 1998/99
U17: 1999/2000
U16: 2000/01
U15: 2001/02
U14: 2002/03
U13: 2003/04
U12: 2004/05
U11: 2005/06
U10: 2006/07
U08: 2008 und jünger
B. Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen nach der SO und JSO
Senioren
U20
U19
U18
U17
U16
U 20 S+A
S
U 19 S+A
S
S
U 18 S+A
S
S
S
U 17 S+A
S
S
S
S
U 16 G+A
S
S
S
S
S
U 15 G+A
S
S
S
S
S
U 14
G
G
S
S
U 13
G
G
S
U 12
G
G
U 11
G
U 10
U9
U8
Legende:
S+A: Einsatz in Stammmannschaft + unbegrenzte
Aushilfseinsätze
S: Einsatz in Stammmannschaft + 5 Aushilfseinsätze
G+A: mit Genehmigung nach § 4 JSO Einsatz in
Stammmannschaft + unbegrenzte Aushilfseinsätze
G: mit Genehmigung nach § 4 JSO Einsatz in
Stammmannschaft + 5 Aushilfseinsätze
U15
U14
S
S
S
S
G
S
S
S
S
U13
S
S
S
S
U12
S
S
S
S
U11
U10
U9
S
S
S
S
S
S
S
S
S
U8
S
Hinweise:
Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im
Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung
und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen.
Für Kaderspieler gelten Sonderregelungen für Wettbewerbe im Landesverband
C.Ballgrößen
Im Jugendbereich wird ab der Saison 2010/11 mit folgenden Ballgrößen gespielt:
• U16m und älter = Gr.7,
• U15w und älter = Gr.6,
• U14m = Gr.6 (!),
• U13w = Gr.5 !
• U12m/w und jünger = Gr.5,
D. Mediatoren
Bei Jugendspielen hat der Ausrichter einen volljährigen Hallenverantwortlichen zu bestellen, der in einem möglichen Konfliktfall auf und neben dem Spielfeld als Mediator wirkt und ggf. mit dem Hallendienst das Hausrecht wahrnimmt.
Saison 2015/2016 43
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Hinweise zum Jugendspielbetrieb
E. Regelergänzungen (Jugend U16 und jünger)
Hier gelten die Mann-Mann-Verteidigungs Kriterien des Deutschen Basketball Bund:
Kriterien bei der Beobachtung der Mann-Mann-Verteidigung
Jeder Verteidiger ist verpflichtet, einen genau bezeichneten Gegenspieler zu fixieren und zu decken. Fixieren und Decken beinhaltet gezielte Verteidigungspositionen und ‑aktionen im SiebenMeter-Bereich, die für den Beobachter deutliche Hinweise sind,
dass der Verteidiger seinen Gegenspieler durch Blickkontakt,
akustische Signale oder Handzeichen wahrnimmt. Spielt eine
Mannschaft eine Pressverteidigung über das ganze, dreiviertel- oder das halbe Feld sind diese Kriterien auch außerhalb des
Sieben-Meter-Bereichs einzuhalten.
d) Verändert ein Angreifer ohne Ball seine Position, muss auch
sein Verteidiger seine Position mit dem Angreifer verschieben.
Hierzu gilt folgende Regelung:
III. Hilfen, Korbsicherung und Verteidigerrotation
Es muss immer Mann-Mann-Verteidigung gespielt werden. Sämtliche Ball-Raum- und kombinierte Verteidigungsvarianten sind
auch außerhalb des Sieben-Meter-Bereichs nicht zugelassen.
a) Den Verteidigern von Spielern ohne Ball ist das Aushelfen am
Ballbesitzer und die dazugehörige Korbsicherung erlaubt.
Spielt eine Mannschaft eine Verteidigung als Ganz-, Dreivierteloder Halbfeldpresse sind folgende Regelungen zur Verteidigung
verbindlich: Dem Beobachter muss eine klare Mann-MannZuordnung und –Zuständigkeit deutlich werden. Das Doppeln
des Ballbesitzers und Helfen nach Durchbruch des Ballbesitzers
ist grundsätzlich erlaubt. Demnach sind alle folgenden Verteidigungs-Rotationsmaßnahmen der anderen Verteidiger auch
erlaubt. Es muss jedoch ein deutliches und unmittelbares Wiederaufnehmen der zugeordneten Angreifer nach der Spielaktion
erfolgen.
Folgende Regelungen zur Verteidigung im Sieben-Meter-Bereich
sind verbindlich:
I. Decken des Ballbesitzers
a) Der Verteidiger befindet sich unmittelbar zwischen Ballbesitzer und Korb. Er steht so nah, dass er einen Wurf stören und so
weit, dass er einen Durchbruch verhindern kann. Das heißt der
Maximalabstand beträgt 1 ½ Meter.
b) Erhält ein Angreifer aus einem Zuspiel den Ball, muss der
Verteidiger unmittelbar seine Verteidigungsabsicht durch eine
deutliche Positionsveränderung auf den Ballbesitzer hin deutlich
machen.
II. Decken eines Gegenspielers ohne Ball
a) Der Verteidiger bewegt sich grundsätzlich so, dass er seinen
Gegenspieler immer sehen oder fühlen kann. Verteidiger auf der
Ballseite und der ballfernen Seite sollten so stehen, dass sie sowohl den Ballbesitzer, als auch den direkten Gegenspieler wahrnehmen können.
b) Dem Beobachter muss eine klare Mann-Mann-Zuordnung
und –Zuständigkeit deutlich werden.
c) Verändert der Ball durch Dribbling, oder Pass seine Position, so
muss jeder Verteidiger seine Position mit dem Ball verschieben.
44
e) Ist kein konkretes Helfen oder Doppeln am Ball erkennbar,
müssen die Verteidiger, die einen Spieler auf der ballfernen Seite
decken, mindestens mit einem Fuß in der dem Ball abgewandten
Seite stehen (Korb-Korb-Linie).
f) Es ist grundsätzlich untersagt, einen Spieler ohne Ball zu doppeln.
b) Aushelfen erfolgt, wenn der Verteidiger des Ballbesitzers, z.B.
durch Dribbeldurchbruch oder nach Anspiel, ausgespielt wurde
und nicht mehr in der Lage ist, wirkungsvoll einzugreifen.
c) Aushelfen bewirkt, dass zusätzliche Verteidiger kurzfristig ihre
Position so verändern, dass sie den Korb absichern können (Verteidigungsrotation).
d) Alle Helfer und alle anderen Verteidiger müssen nach der Hilfsaktion deutlich bemüht sein, so schnell wie möglich wieder einen
Angreifer aufzunehmen.
IV. „Switchen“
a) Der Wechsel der Zuordnung von Verteidigern zu bestimmten
Gegenspielern kann bei direkten und indirekten Blöcken, nach
Doppeln, Helfen oder „Run & Jump“ erfolgen.
b) Bei allen „Switching“-Aktionen muss für den Beobachter ein
deutliches Aufnehmen des neuen Gegenspielers in der unmittelbaren Spielaktion erkennbar sein.
V. „Doppeln“
a) Das Doppeln des Ballbesitzers ist grundsätzlich erlaubt. Demnach sind alle folgenden Verteidigungs-Rota­tionsmaßnahmen
der anderen Verteidiger auch erlaubt.
b) Für den Beobachter jedoch muss ein deutliches und unmittelbares Wiederaufnehmen der zugeordneten Angreifer nach der
Spielaktion erfolgen.
Die Überwachung der Einhaltung der Regeln obliegt den
Schiedsrichtern.
STRAFE:
Beim ersten Verstoß wird der Trainer der betreffenden Mannschaft vom Schiedsrichter verwarnt. Bei wiederholtem oder
dauerndem Verstoß verhängt der SR einen „Technischen Fehler“ gegen die Bank.
Saison 2015/2016
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Schiedsrichterkostenabrechnung
Schiedsrichterkostenabrechnung
Die Abrechnung der Schiedsrichter erfolgt nach den festgesetzten Beträgen der Anlage zur BBV-Finanzordnung. Pro Kilometer
(Doppelkilometer für Hin- und Rückfahrt) sind 0,30 Euro anzusetzen. Eine Entschädigung für Mitfahrer ist nicht vorgesehen,
ebenso wenig wie eine Erhöhung der Reisekosten bei Doppel/Mehrfacheinsätzen. Ausgenommen hiervon sind Reisen, die 8
Stunden überschreiten. Hier ist ein Tagegeld wie unter 1.3 Kostenaufbau anzugeben.
1.
Kostenaufbau
2.
Als Doppel/Mehrfachansetzung gilt, wenn ein
Schiedsrichter zu zwei oder mehr Spielen angesetzt
ist, deren Spielbeginn nicht mehr als jeweils 3 Stunden
auseinander liegt.
Bei Doppel/Mehrfachansetzungen sind die ermittelten
Reisekosten und ein eventuelles Tagegeld festzustellen und nach der Anzahl der Spiele aufzuteilen.
1.1. Spielgebühren
25 €
Bezirksoberliga Herren, Pokal ab Halbfinale
20 €
Bezirksoberliga Damen, Bezirksligen, Pokal Vorrunden, Bezirksklassen, Kreisligen,
Seniorenligen, Jugendligen
1.2. Reisekosten
−− Anreise mit eigenem Fahrzeug:
Abgerechnet wird nach den tatsächlich zu fahrenden Kilometern. Die Pauschale liegt bei 0,30 Euro
pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt). Zu fahren ist die
kürzeste sinnvolle Entfernung zwischen Wohnort des
Schiedsrichters und der Spielhalle. Größere Entfernungen können nur abgerechnet werden, wenn der
andere Schiedsrichter abgeholt wird und dadurch eine
Einsparung der Gesamtkosten entsteht.
Abweichungen der Fahrstrecke (z.B. Vollsperrung BAB,
Schneechaos, Unfall, Umleitung usw.) sind auf der
Rückseite des Spielberichtsbogens zu vermerken oder
mit der Spielleitung und dem Schiedsrichterreferenten abzusprechen. Zur Berechnung der Strecke ist der
Routenplaner unter http://maps.google.de heranzuziehen.
−− Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Erstattet werden die Kosten für die Anreise mit der
Bahn der 2. Klasse oder einem örtlichem Verkehrsmittel (Bus).
1.3. Tagegeld (jeweils gerechnet von Abfahrt bis
Rückkehr)
6€
bei einer Abwesenheit von mindestens 8
Stunden
12 €
bei einer Abwesenheit von mindestens
14 Stunden
Doppel/Mehrfachansetzungen
3.
Auszahlung
Die Schiedsrichter werden vom Heimverein/Ausrichter vor dem Spiel in bar bezahlt. Die Reisekosten werden nach der Anzahl der tatsächlich zu fahrenden Kilometer berechnet. Die Pauschale liegt
bei 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
Hierzu wird die Spielgebühr je nach Spielklasse
und gegebenenfalls ein Tagegeld addiert. Dies
ergibt den Gesamtbetrag, der wie folgt bei allen
Spielen von den Schiedsrichtern auf der Rückseite
des Spielberichts zu notieren und mit Unterschrift
des 1.SR zu bestätigen ist:
a) die Spielgebühren
b) die ermittelten Reisekosten
−− für PKW-Fahrten mit
−− dem Abfahrtsort (+ ggf. anderen Einsatzorte)
−− der genauen Anzahl der gesamt gefahrenen
Kilometer
−− bei Doppel/Mehrfachansetzungen:
anteilig/Anzahl der Spiele und die Spielnummern der anderen Spiele
−− wenn zutreffend, Begründung für mehr gefahrene Kilometer
−− für Anreisen mit der Bahn ist die Fahrkarte zum
Nachweis vorzulegen
c) wenn zutreffend, das anfallende Tagegeld
Saison 2015/2016 45
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Schiedsrichterkostenabrechnung
3.1. Beispiele zum Quittieren der Kosten:
−− Beispiel 1:
Ein Kreisligaspiel in Bamberg, Georgendamm; SR
kommen in einem PKW aus Baunach (16 km einfache
Fahrt):
•• PKW-Fahrer erhält 29,60 € = 20 € Spielgebühr + 9,60 €
Reisekosten (16 km x 2 x 0,30 €)
•• Beifahrer erhält 20 € Spielgebühr
•• Der Ausrichter zahlt 49,60 €; 1.SR quittiert auf der
Rückseite des Spielbogens:
1. SR Spielgebühr
20,00
PKW Baunach 32km
9,60
29,60
2. SR Spielgebühr
20,00
Gesamt
−− Beispiel 3:
Ein U17 weiblich Spiel und ein Bezirksligaspiel Herren
in Kronach; SR kommen mit 2 PKW aus Bayreuth (48
km einfache Fahrt):
•• PKW-Fahrer erhält 68,80 € = 20 € Spielgebühr für das
U17w-Spiel + 20 € Spielgebühr für das Bezirksligaspiel
Herren + 28,80 € Reisekosten (=48 km x 2 x 0,30€)
•• Beifahrer erhält 48,80 € = 20 € Spielgebühr für das
Bezirksligaspiel Herren + 28,80 € Reisekosten
•• Ausrichter zahlt für U17w Spiel 34,40 €; 1. SR quittiert
auf der Rückseite des Spielbogens (1 Schiedsrichter
angesetzt laut Ausschreibung):
1. SR Spielgebühr
PKW Bayreuth 96km anteilig/2
mit BLH Spiel Nr.
49,60
Gesamt
−− Beispiel 2:
Ein Bezirksoberligaspiel Herren und ein U18m Spiel in
Rattelsdorf; SR kommen in einem PKW aus Hirschaid
(28 km einfache Fahrt):
•• PKW-Fahrer erhält 61,80 € = 25 € Spielgebühr für
BOL-Herren + 20 € Spielgebühr für U18m + 16,80 €
Reisekosten (= 28km x 2 x 0,30€)
•• Beifahrer erhält 45 € = 25 € Spielgebühr für BOL-Herren + 20 € für U18m
Ausrichter zahlt für BOH-Spiel 58,40 €; 1.SR quittiert auf der
Rückseite des Spielbogens (PKW-Fahrer ist 1.SR):
•• Ausrichter zahlt für BLH Spiel 83,20 €; 1. SR quittiert
auf der Rückseite des Spielbogens:
1. SR Spielgebühr
2. SR Spielgebühr
20,00
PKW Bayreuth 96km – eigene
Anreise notwendig
8,40
58,40
Unterschrift 1. SR
•• Ausrichter zahlt für U18m-Spiel 48,40 €;1.SR quittiert
auf der Rückseite des Spielbogens (SR haben getauscht: PKW-Fahrer ist 2.SR):
1. SR Spielgebühr
20,00
2. SR Spielgebühr
20,00
PKW Hirschaid 56km anteilig/2
mit BOH Spiel Nr. ..
8,40
28,40
Gesamt
48,40
Unterschrift 1. SR
Saison 2015/2016
28,80
48,80
Gesamt
25,00
Gesamt
14,40
33,40
25,00
46
20,00
PKW Bayreuth 96km anteilig/2
mit U17w Spiel Nr.
33,40
2. SR Spielgebühr
34,40
Unterschrift 1. SR
25,00
PKW Hirschaid 56km anteilig/2
mit BOH Spiel Nr. ..
14,40
34,40
Unterschrift 1. SR
1. SR Spielgebühr
20,00
Unterschrift 1. SR
83,20
BBV - Bezirk Oberfranken
Oberfranken
Schiedsrichterkostenabrechnung
−− Beispiel 4:
Ein Spiel (13:00 Uhr) in Zapfendorf und ein Spiel (16:00
Uhr) in Strullendorf. SR kommen in einem PKW aus
Ebermannstadt. (Gesamtstrecke 108 km)
•• PKW-Fahrer erhält 72,40 €
= 20 € Spielgebühr für das Spiel um 13:00 Uhr;
+ 20 € Spielgebühr für das Spiel um 16:00 Uhr;
+ 32,40 € Reisekosten (= 108km x 0,30€)
•• Beifahrer erhält 40 €
= 20 € Spielgebühr für das Spiel um 13:00 Uhr;
+ 20 € Spielgebühr für das Spiel um 16:00 Uhr
•• Ausrichter in Zapfendorf zahlt 56,20 €; 1.SR quittiert
auf der Rückseite des Spielbogens (1. SR ist PKWFahrer):
1. SR Spielgebühr
20,00
PKW Ebermannstadt/Zapfendorf/
Strullendorf 108km anteilig/2 mit
Spiel Nr. ..
16,20
36,20
2. SR Spielgebühr
20,00
Gesamt
56,20
Unterschrift 1. SR
•• Ausrichter in Strullendorf zahlt 56,20 €; 1.SR quittiert
auf der Rückseite des Spielbogens (1. SR ist PKWFahrer):
1. SR Spielgebühr
−− Beispiel 5:
Ein PKW-Fahrer (SR A) aus Bamberg leitet um 15:00
Uhr ein Damen-Bezirksoberligaspiel in Nordhalben
und um 18:00 Uhr ein Herren-BOL-Spiel in Bayreuth
(Gesamtstrecke 222 km, Abwesenheit 8,5 Stunden).
In Nordhalben kommt der 2. SR (SR B) aus dem Ort,
in Bayreuth kommt der 2. SR (SR C) aus Kulmbach mit
dem Zug.
•• SR A erhält
117,60 €
= 20,00 € Spielgebühr für das BOD-Spiel in Nordhalben;
+ 25,00 € Spielgebühr für das BOH-Spiel in Bayreuth;
+ 66,60 € Reisekosten (= 222 km x 0,30€)
+ 6,00 € Tagegeld
•• SR B erhält
21,80 €
= 20,00 € Spielgebühr für das BOD-Spiel in Nordhalben;
+ 1,80 € Reisekosten (6 km x 0,30€)
•• SR C erhält
41,20 €
= 25,00 € Spielgebühr für das BOH-Spiel in Bayreuth;
+ 16,20 € Reisekosten (belegt durch Fahrschein)
•• Ausrichter in Nordhalben zahlt 78,10 €; quittiert wird
auf der Rückseite des Spielbogens (beide SR sind PKWFahrer):
1. SR Spielgebühr
PKW Bamberg/Nordhalben/
Bayreuth 222km anteilig/2 mit
BOH-Spiel Nr. ..
20,00
PKW Ebermannstadt/Zapfendorf/
Strullendorf 108km anteilig/2 mit
Spiel Nr. ..
Tagegeld >8 Std. /2 anteilig mit
BOH-Spiel Nr. ..
2. SR Spielgebühr
3,00
20,00
PKW Nordhalben 6km
20,00
Gesamt
33,30
56,30
16,20
36,20
2. SR Spielgebühr
20,00
1,80
21,80
56,20
Gesamt
Unterschrift 1. SR
78,10
Unterschrift 1. SR
•• Ausrichter in Bayreuth zahlt 102,50 €; quittiert wird
auf der Rückseite des Spielbogens (1. SR ist PKW-Fahrer, 2. SR kommt mit Zug):
1. SR
Spielgebühr
25,00
PKW Bamberg/Nordhalben/
Bayreuth 222km anteilig/2 mit
BOD-Spiel Nr. ..
33,30
Tagegeld >8 Std. /2 anteilig
mit BOD-Spiel Nr. ..
3,00
61,30
2. SR
Spielgebühr
25,00
DB Kulmbach (Fahrschein)
16,20
41,20
Gesamt 102,50
Unterschrift 1. SR
Saison 2015/2016 47
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3 5 4
4 70
27
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4 6 7 30 17
71
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18 13 43
35 4 73
5 9
7' 14' 23 44'
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Ȓ 118 LOMBER, J.
X 5 0 T 5' 16' 37
5 12 11 4 33
36 15 75
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Ȓ 089 SAUTER, W.
15 44 15 72
8 1
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X 6 18 30' F F F
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45 7 73
2
abkürzen F X 7 26' 42
Freiwurf
Ȓ 102 ROSNER-H., G.
X 8 10' 15' 29' 34'
4 75 37
12 13 15 35
4 Ȓ 054 WIELAND, A.
6 5 15 15 37 19
CAP X 9
13 - 7 77 38
X 11 9 34 34'
Ȓ 109 BAUER, S.
4 16
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39 4 78
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20 4 46 13 12 4 (QGH9LHUWHO
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78
37
46
6 5 7
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A
B 37
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17 80
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7 82
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7
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8
13
11
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12 41
12 22
4 85
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3 13 X 39 40 45
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24 12 43 7 83
14 13 10
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12 - 8 53
15 84
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15
15
22
87
41
5
55
Ȓ 013 ROIDER, J.
X 4 23
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27 6 48
42 10 87
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Ȓ 207 MASSEN, HA.
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12
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25
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15
28
57
Ȓ 026 MICHEL, M.
X 6 6 8 21 D D
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7 27 11 59 29
Ȓ 037 GOSSER, G.
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49
12
12
Ȓ 045 HERVEC, M.
X 8 10' 15' 19'
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T
T
11
92
43
50
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Ȓ 093 LÖSNER, K.
S X 10 IN 44 SD WHFKQ)RXO
7HFKQ)RXO
8
94
4
52
4
30
Ȓ 115 WEBER, S.
LQ6SLHOSDXVH11
5 89
30 5 54
13 14 32
X 12 3 13 28 36 40'
Ȓ 090 MONTOR, K.-M.
44 17 91
55
14 7 34
X 14 39' 42D D
Ȓ 027 TIMOR, B.
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13 4 61
Ȓ 041 SMITH, L. VWDEHQGHU9RUQDPHQ
A X 15 6'
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61
8 94
17
55
A X 17 8' 40 40' (UVDW]VSLHOHU
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15
96
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31
20
10
15
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5 97
13 63
10 21
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11 65 32
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7 22
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4 97
23
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12 63
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15
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24
30
12
13
97
98
SG MASSENBERG

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