Januar 2014 - Stollberg/Erzgebirge
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Januar 2014 - Stollberg/Erzgebirge
www.stollberg-erzgebirge.de Stollberger Anzeiger Amts- und Informationsblatt der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Beutha/Raum, Gablenz, Hoheneck, Mitteldorf und Oberdorf sowie der Gemeinde Niederdorf 25. Jahrgang | 287. Ausgabe Samstag, 25. Januar 2014 Ausgabe 01/2014 Kinderfaschingsparty Freitag, 14. Februar 2014, 16 bis 18 Uhr, Dreifeldhalle Stollberg Unbedingt mitbringen: kunterbunte Faschingslaune, Tanzwut, Hingucker-Kostüm, Turnschuhe (zum Wechseln) Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Amtlicher Teil Liebe Stollbergerinnen und Stollberger, das neue Jahr nimmt seinen Lauf, der Alltag richtet sich langsam wieder ein, Weihnachten und der Jahreswechsel waren eine angenehme Pause zur Entspannung und zum Zusammensein mit der Familie. Fast sollte man meinen, das Leben müsste endlos so weitergehen können. Aber ganz ehrlich: jeden Tag Freizeit, keine großen Aufgaben, Langeweile pur – das ist auf Dauer wohl auch nicht auszuhalten. Eine gesunde Abwechslung zwischen Arbeit, Anstrengung, Zielen einerseits, Entspannung, Spaß, Freizeit und auch Langeweile andererseits sollte die Lebensqualität in einem ausgewogenen Gleichgewicht einpendeln lassen. Die große Frage lautet natürlich: wo wäre das Verhältnis ausgewogen? Bei 90 % Arbeit sicherlich nicht, aber bestimmt auch nicht bei 50 % Freizeit. Mittlerweile habe ich allerdings den Eindruck, dass wir uns weniger Gedanken darum machen müssen, zu viel Freizeit zu haben. Die Nachrichten aus unseren Nachbarländern zeigen eher in die entgegen gesetzte Richtung: die deutsche Volkswirtschaft wird wohl mehr Solidarität unter Beweis stellen, unsere Arbeitnehmer werden mehr Lasten schultern dürfen. Nun ist Solidarität ja nichts schlechtes, im Grunde genommen soll ja die Hilfe dem Nächsten gegenüber sogar die eigene Lebensqualität bessern. Es stellt sich aber die Frage, ob es da nicht sinnvolle Grenzen gibt. Derzeit – angesichts Brüsseler Gedankenspiele um ein europaweites deutsches Sozialhilfesystem – scheinen solche Grenzen nicht in Sicht. Europäisches Miteinander erleben viele Menschen als großes Glück – auch mir geht es so. Zusammengehörigkeit fühlt sich schöner an als Gegeneinander. Wenn Stollberger Kinder und Jugendliche in Tamasi oder Montigny erleben, dass auch andere Lebensmodelle Zufriedenheit vermitteln können, dann darf gefragt werden: ist das deutsche Modell unbedingt für alle erstrebenswert? Sollen weltweit wirklich alle Menschen ein Auto besitzen (müssen)? gesellschaftliche Umgehen miteinander zu diskutieren und die Kultur eben dieses Miteinanders nicht nur zu hinterfragen, sondern neu auszurichten. Im Umkehrschluss bleibt die Frage: wie sollte denn nun das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit bei uns beschaffen sein? Ideenmodelle um Familienarbeitszeit von 32 Wochenstunden – weniger materieller Wohlstand und mehr Zeit für die Kinder – könnten unseren Kindern und Jugendlichen vielleicht wieder etwas von dem vermitteln, was sie am meisten vermissen: Zuwendung und gelebte Familie. Und möglicherweise führt die gemeinsam in der Familie verbrachte Zeit auch bei den Eltern zu mehr Zufriedenheit: zu erleben, dass die eigenen Kinder glücklich sind, lachen und ihre Augen leuchten, ist doch viel mehr als ihnen zuzuschauen, wie sie sich mit dem Fernseher oder Computer beschäftigen. Damit zeigt sich wieder einmal: viele der Angelegenheiten, die uns tagtäglich beschäftigen, haben eine deutliche kommunale Relevanz, sie werden nicht unwesentlich durch Entscheidungen im Stadtrat beeinflusst: städtische Investitionspolitik betrifft unser unmittelbares Lebensumfeld. Aber dafür ist Zeit notwendig. Es ist schwer, blitzschnell vom Klima im Unternehmen auf das Klima Familie umzuschalten, anstelle der Kommunikation mit Kollegen und dem Ziel der effizienten Problemlösung quasi den Hebel umzulegen auf liebevollen und verständnisvollen Umgang mit Kindern und Partner. Da verlockt die schnelle und einfache mediale Berieselung zu oft. Ich persönlich glaube, dass wir gemeinsam viel bewusster neue Schwerpunkte setzen müssen. Es reicht eben nicht, uns hin und wieder daran zu erinnern, dass wir doch alle auf Familie setzen, Familie sollte viel öfter, auch im öffentlichen Geschehen, als eines der wichtigsten Ziele in unserem Leben propagiert werden! Wenn eine Veranstaltung im Bürgergarten zum Thema „Emotionale Intelligenz“ zu so starker Resonanz, wie im letzten Jahr geschehen, führt, dann bleibt festzuhalten, dass unsere Bürgerschaft offensichtlich großes Interesse daran hat, das Im Mai stehen die Wahlen zum Stadtrat an: eine lebendige Stadt braucht Bürger, die sich engagieren, die eigene Ideen einbringen und aus verschiedenen Perspektiven darum streiten, Mehrheiten für ihre jeweiligen Überzeugungen zu gewinnen. Demokratie mag nicht die optimale Regierungsform sein – gerade auf städtischer Ebene, dort wo, wie bei uns, die Gemeinschaft überschaubar ist, kann allerdings bei größerem Interesse der Bürgerschaft eine ausgeglichene Entwicklung erreicht werden: dadurch, dass die Bürgerschaft intensiv miteinander die städtische Zukunft bespricht, das Für und Wider der Entscheidungen abwägt und dadurch diejenigen, die die Beschlüsse fassen näher an jene heranbringen, die diese Entscheidungen hernach zu (er)tragen haben. In diesem Sinne würde ich mir viele interessierte Bürger wünschen, die bis Mitte April beispielsweise bei den Fraktionen des städtischen Rates nach den Möglichkeiten der Kandidatur für diese Wahl anfragen. Unsere Stadt hat viel Potential - die nächsten Jahre werden zeigen, wieviel davon wir nutzen können! Glück Auf! Marcel Schmidt Bürgermeister C M Y K 2 Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 AMTLICHE MITTEILUNGEN ■ Postanschrift: Stadtverwaltung Stollberg Postfach 12 32 · 09366 Stollberg ■ Hausanschrift: Stadtverwaltung Stollberg Hauptmarkt 1 · 09366 Stollberg Tel.-Nr. (03 72 96) 9 40 Fax (03 72 96) 24 37 [email protected] www.stollberg-erzgebirge.de Sprechzeiten ■ Bürgerservice Stollberg Montag geschlossen Dienstag 08:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Samstag 08:30 bis 11:00 Uhr Tel.-Nr. (03 72 96) 940 Fax: (03 72 96) 94163 [email protected] ■ Stadtkasse der Stadtverwaltung Stollberg Montag geschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr ■ Fachämter der Stadtverwaltung Stollberg Montag geschlossen Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Das Standesamt hat zusätzlich montags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet. ■ Stadtbibliothek Montag 10:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr Dienstag 12:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 12:00 bis 18:00 Uhr Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr Tel.-Nr. (03 72 96) 22 37 Fax (03 72 96) 21 47 [email protected] C M Y K ■ Öffnungszeiten des Stadtteilbüros der STEG Stadtentwicklung gGmbH, Albrecht-Dürer-Str. 85 Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Tel.-Nr. (03 72 96) 93230 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg ■ Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 16.12.2013 beschlossen: Beschluss zur Bestätigung der Sitzungstermine in den Ausschüssen sowie im Stadtrat für das Jahr 2014 Vorlagen-Nummer: ST13/078 Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Zustimmung von Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Hauptsatzung Vorlagen-Nummer: ST13/083 Änderung des Beschlusses ST 13/043 (Betriebsübergang des Eigenbetriebes Städtische Dienstleistungen Stollberg (SDL) zur Dienstleistungsgesellschaft Stollberg mbH (DGS)) Vorlagen-Nummer: ST13/084 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Großen Kreisstadt Stollberg und die Genehmigung der noch offenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2012 Vorlagen-Nummer: ST13/085 Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Stollberg über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für den Doppelhaushalt 2014/2015 Vorlagen-Nummer: ST13/089 ■ Folgende Vorlagen wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 16.12.2013 beschlossen: Ankauf einer Fläche am Vorsorgestandort Mitteldorf Vorlagen-Nummer: ST 13/086 Erwerb von 1/10 Anteil am Grundstück 214 der Gemarkung Stollberg Vorlagen-Nummer: ST13/087 Einladung Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden zum • • Stadtrat am 27.01.2014 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal Ausschuss für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete am 17.02.2014 um 15:30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg, eingeladen. Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, Zeit und weitere Informationen entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Hauptmarkt 1. Hinweis der Redaktion: Die Ausgabe Nr. 02, Jahrgang 2014 des „Stollberger Anzeigers“ erscheint Samstag, dem 22.02.2014. Beiträge hierfür sind spätestens Dienstag, dem 11.02.2014, in der Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder als Worddatei abzugeben. Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröffentlichen. Bereitgestellte Materialien können im Hauptamt im Rathaus wieder abgeholt werden. Redaktionsschluss (auch für Anzeigenkunden) ist der 11.02.2014. Anzeigenkunden wenden sich bitte an Riedel – Verlag & Druck KG, Tel.: 03722 505090, E-Mail: [email protected] 3 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Amtlicher Teil Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates der Stadt Stollberg und dessen Ausschüsse im Jahr 2014 Kultur-, Schul- und Ausschuss für Technik, Verwaltungs- und Sozialausschuss Liegenschaften und Finanzausschuss Gewerbegebiete 16:30 Uhr 15:30 Uhr 17:30 Uhr Betriebsausschuss Stadtrat Eigenbetrieb „Städtische Dienstleistungen“ 18:00 Uhr 17:30 Uhr Gemeinschaftsausschuss Donnerstags 19:00 Uhr Do., 02.01.2014 Mo., 10.02.2014 Mo., 24.03.2014 Mo., 05.05.2014 Mo., 16.06.2014 Mo., 28.07.2014 Mo., 08.09.2014 Mo., 20.10.2014 Di., 11.03.2014 (nach Bedarf) Mo., 06.01.2014 Mo., 13.01.2014 Mo., 17.02.2014 Mo., 24.02.2014 Mo., 31.03.2014 Mo., 14.04.2014 Mo., 12.05.2014 Mo., 19.05.2014 Mo., 23.06.2014 Mo., 30.06.2014 Mo., 04.08.2014 Mo., 11.08.2014 Mo., 15.09.2014 Mo., 22.09.2014 Mo., 27.10.2014 Mo., 03.11.2014 Mo., 01.12.2014 Mo., 08.12.2014 Der Sitzungsort wird mit der jeweiligen Einladung bekannt gegeben. Di., 03.06.2014 Di., 26.08.2014 Di., 18.11.2014 Mo., 27.01.2014 Mo., 10.03.2014 Do., 24.04.2014 Mo., 02.06.2014 Mo., 14.07.2014 Mo., 25.08.2014 Mo., 06.10.2014 Mo., 17.11.2014 Mo., 15.12.2014 Landkreis/Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/Verwaltungsverband: Große Kreisstadt Stollberg Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten Die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte Mitteldorf, Beutha/Raum, Hoheneck, Gablenz und Oberdorf finden am Sonntag, dem 25. Mai 2014 statt. 1. Zu wählen sind 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahlen – frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis – spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen und zwar • für die oben benannten Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Anschrift Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg 2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 6a bis 6e KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen beizufügen: 4 • Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, • Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber, • Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt, • im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, • beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation, • beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht, • bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG. 2. Wählbar in den Stadtrat sind Bürger der Stadt, sofern sie nicht nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. § 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bürger der Stadt ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnt. Wählbar in den jeweiligen Ortschaftsrat sind die Bürger der jeweiligen Ortschaft. Bürger der jeweiligen Ortschaft ist jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der entsprechenden Ortschaft wohnt. 3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in C M Y K Amtlicher Teil • einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung) oder • einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen. Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. 4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen. 5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach § 6c KomWG durchzuführen. 4. Vordrucke Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher Versicherungen sind – während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich: • für die Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen: Anschrift/Kontaktdaten/ggf. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg C M Y K Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. 2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags • für die Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen bei der Stadtverwaltung: Anschrift Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg während folgender Zeiten Öffnungszeiten Dienstag, Mittwoch, Donnerstag Freitag Samstag (allgemeine Öffnungszeiten) 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (für die Stadtrats-/Ortschaftratswahl) spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag eine Partei oder Wählervereinigung für eine Ortschaftsratswahl, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. Für Wählervereinigungen gilt dies wieder unter der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag zusätzlich von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung im Ortschaftsrat für die Wählervereinigung vertretenen Gewählten unterzeichnet ist. 5 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Amtlicher Teil Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist. 6. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß § 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden. Stollberg, 25.01.2014 Unterschrift Schmidt Oberbürgermeister Der Stollberger Friedensrichter informiert Die Sprechstunde des Stollberger Friedensrichters, Herrn Zimmermann, findet nach Terminabsprache in der Stadtbibliothek, Schillerplatz 2 statt. Voranmeldungen bitte über folgende Telefonnummer: 037296/87484 oder über dem Bürgerservice der Stadt- Wahlhelfer gesucht! Um die Wahlen am 25. Mai 2014 in den Wahllokalen im Stadtgebiet von Stollberg und in den Stollberger Ortsteilen Gablenz, Mitteldorf, Oberdorf, Beutha/Raum und Hoheneck personell abzusichern, sucht die Große Kreisstadt Stollberg Wahlhelfer, die die Mitarbeiter unserer Verwaltung am Wahltag unterstützen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Entschädigungssatzung der Stadt Stollberg. Für Verpflegung an diesem Tag wird gesorgt. Interessenten können sich telefonisch unter 037296/94159 bei Frau Kägebein im Rathaus melden. (DS) Neue Kassenleiterin in der Stadtkasse tätig Am 31.12.2013 hat sich die langjährige Kassenleiterin der Stadtkasse Stollberg, Frau Christel Bartsch in den wohlverdienten Ruhestand begeben. Frau Bartsch war seit dem 01.01.1990 als Kassenleiterin tätig. Der Umgang mit den städtischen Finanzen erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt, ausgezeichnete Fachkenntnisse und persönliches Engagement. Dem hat Frau Bartsch stets entsprochen. Wir bedanken uns bei ihr für ihre langjährige Tätigkeit und wünschen ihr alles Gute, viel Gesundheit und Zeit für Tätigkeiten, die im Berufsleben oftmals zu kurz kommen. Am 01. Januar 2014 wurde Frau Viola Voigt zur neuen Kassenleiterin bestellt. Auch Ihr wünschen wir viel Erfolg, bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben. verwaltung unter 037296/940. DAS BAU-/ORDNUNGSAMT INFORMIERT Der Bürgerpolizist Warenauslagen und Werbeaufsteller im öffentlichen Verkehrsraum informiert: Der Bürgerpolizist ist zwecks Terminabsprachen zu erreichen im Polizeirevier Stollberg, Tel. 90280 oder 01739618274. Der Bürgerpolizist Schreier, Polizeihauptmeister Auch 2014 möchten wir alle Gewerbetreibenden an die Antragstellung erinnern. Jeder, der Warenauslagen, Werbeaufsteller, Warenständer, Tische und Stühle mit dekorativenabgrenzenden Zubehör etc. im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. auf dem Gehweg) aufstellen möchte, muss dieses bei der Stadtverwaltung Stollberg beantragen. Der Antrag gilt jeweils für ein Jahr und ist demzufolge jeweils zum Jahresanfang neu zu stellen. Das Formular bekommen Sie im Ordnungsamt oder im Bürgerservice der Stadt Stollberg. Wer es zeitlich nicht schafft, persönlich im Rathaus vorbei zu schauen, findet den Antrag auch im Internet unter www.stollberg-erzgebirge.de. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Ordnungsamt, persönlich oder telefonisch, gern zur Verfügung. Telefonnummer: 037269/94201 WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE ■ Impressum Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist der Oberbürgermeister der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der Bürgermeister der Gemeinde. Redaktion für Textteil: Stadtverwaltung Stollberg, Hauptamt, Frau Liebold Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung der Stadtverwaltung Stollberg Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Telefon: 03722/50509-0, Fax: 03722/50509-22, E-mail: [email protected], Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel 6 C M Y K Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 DER BÜRGERSERVICE INFORMIERT Stadtverwaltung Stollberg – Fundbüro (Rufnummer: 037296/940) – Stand: 13. Januar 2014 Nr. Fund Fundort Gegenstand 65/13 66/13 69/13 72/13 02/14 03/14 Stollberg, Hauptmarkt Stollberg, Rathaus Stollberg, Pfarrstraße 2 Stollberg, Ernst-Thälmann-Straße, Höhe Volksbank Stollberg, Einfahrt zur Grundschule Beutha Stollberg, Herrenstraße, Höhe Marienkirche Banknote Fleecejacke Uhr Brille Banknote Armband Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtverwaltung Stollberg im Bürgerservice (Telefon 037296/940) nachfragen. folgende Schlüssel wurden abgegeben: S38/13 S39/13 S40/13 S41/13 S01/14 S03/14 Stollberg, Schillerplatz Stollberg, Herrenstraße 27 Stollberg, Siedlerweg 6 Stollberg, Albrecht-Dürer-Straße Stollberg, Hohensteiner Straße, Höhe Bahnübergang Stollberg, Bachgasse 1 Schlüssel am Schlüsselband 1 Schlüssel 1 Schlüssel am Schlüsselband 7 Schlüssel am Schlüsselring 5 Schlüssel am Schlüsselband 1 Schlüssel mit Anhänger ■ Zur Information: In der Verwaltungskostensatzung der Stadt Stollberg vom 17.11.2003, unter Fundgebühren Punkt 1.9., sind die Gebühren über Aufbewahrung und Aushändigung von Fundgegenständen geregelt – ebenso im BGBSachenrecht – §§ 970-975. Gewerbeanmeldungen Folgende neu angemeldeten Gewerbe, die mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einverstanden sind, werden hiermit bekannt gegeben: Betriebsinhaber Anschrift des Gewerbes Tätigkeit Günes, Muzaffer 09366 Stollberg/Erzgeb. Pfarrstraße 6 Imbiss-Döner Kebap, Verkauf von alkoholfreien Getränken Schwalbach, Mike 09366 Stollberg/Erzgeb. Albrecht-Dürer-Straße 73 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, Bautenschutz NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN 2014 begann für die Feuerwehren der Stadt Stollberg brandheiß… C M Y K Die ruhigen Tage der Vorweihnachtszeit und die Weihnachtsfeiertage konnten die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Stollberg (Ortsfeuerwehren Beutha, Gablenz, Stollberg und Oberdorf) genießen, denn der letzte Einsatz für die Angehörigen der Feuerwehren war Anfang Dezember. Doch die Ruhe war bereits in der Neujahrsnacht vorbei. Gegen 00:40 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Stollberg zu einem Brand auf dem Hauptmarkt alarmiert. Dort stellte sich heraus, dass von einer Gruppe Jugendlicher ein Papierkorb und ein Tannenbaum, der an einer Laterne befestigt war, in Brand gesteckt wurden. Die besagte Gruppe blieb bis zum Eintreffen der ersten Einsatzkräfte noch am Brandort, suchte jedoch danach das Weite und konnte keine Angaben zum Brandhergang äußern. Mein besonderer Dank gilt allen am Einsatz beteiligten Kameradinnen und Kameraden, welche ihre Silvesterfeier unterbrechen mussten. Auch in der zweiten Nacht kamen die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Gablenz und Stollberg nicht zum Schlafen, denn fast zur gleichen Zeit wurden sie zu einem Brand nach Gablenz alarmiert. Hier waren vermutlich Mülltonnen in Brand geraten, welche einen Kaminholzstapel und Teile eines Schuppendaches entzündeten. Nur durch die Aufmerksamkeit eines Postzustellers konnte hier ein größerer Schaden verhindert werden. Das Feuer konnte durch die Kameradinnen und Kameraden der beiden Ortswehren schnell unter Kontrolle gebracht werden. In der Nacht vom 3. zum 4. Januar 2014 wurde die Ortsfeuerwehr Stollberg erneut zu einem Brand auf die Hausmülldeponie Niederdorf alarmiert. Vor Ort brannte eine kleine Menge Müll, welche durch die Freiwillige Feuerwehr Niederdorf rasch gelöscht werden konnte, somit verließen die Einsatzkräfte der Feuerwehr Stollberg ohne Maßnahme die Einsatzstelle. Auch im Jahr 2014 sind wir bemüht, die Sicherheit bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen zu gewährleisten. Denn „unser Hobby ist Ihre Sicherheit“. Außerdem würden wir uns über interessierten Zuwachs unserer Wehren sehr freuen. Möchten Sie ebenfalls einen Teil dazu …dies könnte DEINER sein!!! beitragen, melden Sie sich in einer unserer Wehren oder einfach im Bürgerservice der Stadtverwaltung Stollberg. Ein gutes Jahr 2014 wünscht Ihnen Stadtwehrleiter der Stadt Stollberg Enrico Scheibner 7 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil „Knut“-Fest in Oberdorf Am Sonnabend, dem 11.01.2014 fand das alljährliche, traditionelle „Tannenbaumverbrennen“ des Feuerwehrvereins Oberdorf und der Ortsfeuerwehr Oberdorf statt. Ab 15:00 Uhr wurden die zuvor eingesammelten Weihnachtsbäume der Einwohner von Oberdorf auf einem kleinen Lagerfeuer verbrannt. Bei Glühwein, Kinderpunsch, Lumumba und Roster verbrachten wir einen geselligen Nachmittag. Wehrleitung OF Oberdorf Jugendfeuerwehr Gablenz Mit wöchentlichen Diensten und jede Menge Veranstaltungen war unser Jugendfeuerwehrjahr voll gepackt. Doch für die Weihnachtszeit wurde es gemütlich. Zum 1. Adventswochenende hieß es zum ersten Mal „Anlichteln“ im Dorfzentrum. Dazu wurde ein feiner Tannenbaum aufgestellt. Die Jugendfeuerwehr gestaltete einen großen Adventskalender, der von allen vor den Toren unseres Feuerwehrgerätehauses bestaunt werden konnte. Nicht genug des Ganzen war es am 06.12.2013 wieder soweit, Plätzchen backen stand auf dem Dienstplan. Viele Lebkuchen und Plätzchen konnten ausgestochen und nach dem Backen noch schön dekoriert werden. Dabei waren der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Natürlich wurde auch viel genascht, aber für unsere Weihnachtsfeier blieb auch noch das ein oder andere Plätzchen übrig. Und wer jetzt neugierig geworden ist, kann gerne zu einem unseren nächsten Dienste ins Gerätehaus der Feuerwehr Gablenz, August-Bebel-Straße 63 c in 09366 Stollberg/ OT Gablenz vorbei kommen. Dieser ist jeden Freitag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außer in den Ferien). Anzeigen Der kurze Weg für Ihre Anzeige in´s Amts- und Informationsblatt … Verlag und Druck KG Heinrich-Heine-Straße 13a · 09247 Chemnitz 8 C M Y K Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Veranstaltungskalender für Stollberg, die Ortsteile Mitteldorf, Oberdorf, Gablenz, Hoheneck, Beutha, Raum sowie die Gemeinde Niederdorf ■ Januar ➜ 23.01., „La Palma“ – Vortrag von Hans Harzt, Stadtbibliothek ➜ 24.01., ab 16.00 Uhr, Aquarell-Malkurs mit Doreen Fiedler das dürer ➜ 25.01., 19.30 Uhr, „Rentner haben niemals Zeit“ – Köfer’s Komödiantenbühne, Kinder- und Jugendtheater Burattino ➜ 30.01., Einlass: 18.30 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr The International Magic Tenors, Bürgergarten ➜ 31.01., 20.00 Uhr, Lichtfilmabend im Lutherhaus – die junge Gemeinde lädt zu ausgewählten Filmen ein, Kinosaal das dürer ■ Februar ➜ 01.02., 14.00–15.45 Uhr Informationsveranstaltung mit Beratung, Münzbestimmung und Werteinschätzung (Numismatischer Verein Stollberg e.V.), Vereinszusammenkunft mit Vortrag „Der Rotary-Club Stollberg stellt sich vor“, Gasthof „Zur Post“ Meinersdorf ➜ 01.02., 16.00–17.00 Uhr „Jugend musiziert“, Bürgergarten ➜ 02.02., ab 16.00 Uhr Lichtmess – die Pyramide wird angehalten, Hauptmarkt ➜ 02.02., Pyramideanhalten, Festplatz, Niederdorf ➜ 02.02., „Jugend musiziert“, Bürgergarten ➜ 04.02., 14.00 Uhr, gemeinsames Musizieren im Volksmusikkreis, das dürer ➜ 06.02., 16.00–17.00 Uhr Kinder-Uni – „Wie funktioniert 3D-Technik?“ mit dem Dozenten Prof. Dr. Stefan Sinzinger (TU Ilmenau) Kultur-Bahnhof ➜ 07.02. Schauorchester Ungelenk, Bürgergarten ➜ 08.02., 9.00-13.00 Uhr, Tag der offenen Tür Carl-von-Bach-Gymnasium ➜ 08.02., Einlass: 18.00 Uhr, Beginn: 20.00 Uhr Irland zum Verkosten – Whisky-Seminar Kultur-Bahnhof ➜ 08.02., Thomas Unger (´de Randfichten) und Band Bürgergarten ➜ 08.02., Akustik-Show „Tribute to Bruce Springsteen“, Kinder- und Jugendtheater Burattino ➜ 09.02., Einlass: 14.00 Uhr, Beginn: 15.00 Uhr „Darf ich bitten“ – Tanztee, Bürgergarten ➜ 14.02., 16.00 Uhr, Kinderfasching, Dreifeldhalle ➜ 15.02., 19.30 Uhr, „Zwei Genies am Rande des Wahnsinns“ – mit Heinz Rennhack und Heinz Behrens, Kinder- und Jugendtheater Burattino ➜ 16.02., 10.00–18.00 Uhr, „Stollberger Hochzeitsträume“ – Hochzeitsmesse, NEUER TERMIN 8. FEBRUAR 2014!!! THE EAST STREET BAND „This is Radio Nowhere, is there anybody alive out there?“ Das da draußen noch jemand ist, steht außer Zweifel. Kaum einer hat so treue Fans wie Bruce Springsteen. Ob als Solist „like Bob Dylan“ oder mit seiner legendären E-Street Band, er ist und bleibt für viele einfach nur „The Boss“! Den unverkennbaren Springsteen Sound und die Reibeisen Stimme nachzuahmen trauen sich nicht viele Bands. Die EAST STREET BAND ist eine der wenigen der es zweifelsohne gelingt, die Songs Springsteens hautnah am Original und verpackt in einer packenden und mitreißenden Bühnenshow an das Publikum weiterzugeben und sie in ihren Bann zu ziehen. Dass dies auch akustisch möglich ist, wird die East Street Band am 08.02.14 im Kinder- und Jugendtheater „BURATTINO“, Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg, eindrucksvoll unter Beweis stellen. Karten gibt es im Vorverkauf für 8 Euro und an der Abendkasse für 12 Euro. Ticket-Hotline: 037296-87155 Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt! Genug der vielen Worte. Der beste Weg sich selbst ein Bild von der Band zu machen ist es, sie l i v e zu erleben. …one, two, one, two, three, four… Bürgergarten ➜ 16.02., Einlass: 17.00 Uhr, Beginn: 18.00 Uhr Dia-Vortrag über die Philippinen, Kultur-Bahnhof ➜ 17.02., 10.00 Uhr, „Das singende klingende Bäumchen“, Kinder- und Jugendtheater Burattino ➜ 21.02., 10.00 Uhr, „Schneewittchen“, Kinder- und Jugendtheater Burattino ➜ 27.02., 20.00 Uhr, 10. Weiberfasching – Faschingsveranstaltung der Carnevalsvereinigung Stollberg e.V., Turnhalle Mitteldorf ➜ 28.02., ab 16.00 Uhr, Aquarell-Malkurs mit Doreen Fiedler, das dürer ➜ 28.02., 20.00 Uhr, Lichtfilmabend im Lutherhaus – die junge Gemeinde lädt zu C M Y K ausgewählten Filmen ein, Kinosaal das dürer 9 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Man lernt nie aus … Sie wollten schon immer mal eine Hochschule besuchen – glauben aber, Sie sind zu alt dafür? Nein, zum Lernen ist man nie zu alt und wir machen es demnächst auch in Stollberg möglich. Für Sie und mit Ihnen gemeinsam möchte die Stadt Stollberg in Zusammenarbeit mit der DPFA – Akademiegruppe aus Chemnitz ein abwechslungsreiches und interessantes Gesamtprogramm für lebenslanges Lernen erstellen und in Zukunft in unserer Stadt anbieten. Dieses Programm soll Veranstaltungen aus den Bereichen Technik, Mode, Sprachen und Malen umfassen. Zusätzlich ist vorgesehen Bildungs- und Kulturstätten in der näheren und weiteren Umgebung Stollbergs zu besuchen. Ansprechpartner Stadtverwaltung Stollberg Frau Nobis, Tel. 94255, Frau Baumann, Tel. 94243 ■ Wer ist die DPFA-Akademiegruppe? Die 1990 in Zwickau von Prof. Dr. Clauß Dietz gegründete DPFA Akademiegruppe sichert an mehreren Standorten in Deutschland und Polen in über 50 Bildungseinrichtungen - von Kitas, über allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien), berufliche Schulen (Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachschulen und Fachoberschulen) und schließlich bis hin zu einer eigenen Hochschule sowie umfangreichen Weiterbildungsangeboten – ganzheitliche Leistungen für „lebenslanges Lernen“. Das Unternehmen ist mit 450 Mitarbeitern und über 300 freien Honorardozenten einer der größten privaten Bildungsträger Sachsens. Thomas Gritz Leiter DPFA-Bildungszentrum Chemnitz Emilienstraße 50, 09131 Chemnitz Tel.: 0371 45901-160 ■ Man lernt nie aus: Das ist der Leitgedanke des DPFA – Begegnungsatlas. Im Vordergrund steht dabei der Austausch mit anderen Menschen über aktuelle Themen. Der DPFA – Begegnungsatlas wendet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an anspruchsvollen Themen haben und in Veranstaltungen interessante Ausblicke auf neue Entwicklungen verschiedenster Wissensgebiete erhalten möchten. Interessieren Sie sich! Sie haben konkrete Vorstellungen und Ideen? Sie haben Interesse an einem bestimmten Thema? Dann schreiben Sie uns und/ oder geben Sie nachfolgenden Fragebogen im Bürgerservice der Stadt Stollberg ab. 1. Welche Themen sollten Ihrer Meinung nach unbedingt im Gesamtprogramm integriert werden? 2. Welche Firmen aus unserer Umgebung sollten unbedingt mit einbezogen werden? 3. Welche Städte wären von besonderem Interesse? ✂ 4. Welche Sprachen wären für Sie wichtig? 10 C M Y K Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 ZWEI GENIES AM RANDE DES WAHNSINNS Nach den erfolgreichen Tourneen der letzten Jahre wieder auf der Bühne! THE INTERNATIONAL MAGIC TENORS Best of Pop – Rock – Classic am 30.01.2014 | um 19.30 Uhr Bürgergarten Stollberg Das sind Stimmen! Das ist Leidenschaft! Das ist echte Begeisterung! Die acht Tenöre sind seit Ende Dezember wieder in Deutschland unterwegs – verpassen Sie nicht diese rasante musikalische Bühnenshow! Stimmgewaltig und voller Lebenslust präsentieren die INTERNATIONAL MAGIC TENORS jetzt wieder musikalische Highlights nonstop: Von deutschen Schlagern über Pophymnen und großen Rocksongs bis hin zu klassischen Arien punktet die Show mit einem überaus vielseitigen Programm. Mit dynamischer Bühnenpräsenz und einem sagenhaften Repertoire liefern die jungen Darsteller über zwei Stunden mitreißende Unterhaltung. Tickets sind ab sofort online erhältlich einfach, sicher und schnell über www.resetproduction.de und 01805 - 288 244 (14 ct/min., Mobilfunk abweichend), sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen in der Region ab 32,90 Euro. Nach erfolgreichen Gastspielen von Köfers Komödiantenbühne (zuletzt „Rentner haben niemals Zeit“), bereitet der Show Express Könnern für das Frühjahr 2014 eine Tournee mit der Inszenierung „Zwei Genies am Rande des Wahnsinns“ der Comödie Dresden vor. Geboten wird ein richtiger Schwank, bei welchem das Publikum vor Freude toben wird. Zwei „Heinzelmänner“, Heinz Behrens und Heinz Rennhack, machen sich dabei so richtig zum Heinz. In der grotesken Geschichte der Woesner Brothers treffen sich unter der Regie von Sebastian Wirnitzer zwei verkrachte Gestalten – ein neurotischer Komiker in Geldnot und ein ehemaliger Staatsschauspieler – auf einer Probebühne, um gemeinsam einen Auftritt zu erarbeiten, für den beide über ihre Agenten gebucht sind. Dass sich die beiden nicht ausstehen können, ist noch das geringste Problem. Foto: ROBERT JENTZSCH Denn während der eine glaubt, er sei für eine Hochzeit gebucht, ist der andere überzeugt, es geht um eine Beerdigung. Schnell entwickelt sich ein fröhliches Durcheinander geschliffener Wortspiele, skurriler Situationskomik, amüsanter Anspielungen auf das aktuelle Zeitgeschehen und Verbalhornungen klassischer Literatur. „Das Stück gibt Einblicke in die Eitelkeiten bei den Theaterarbeiten“, so Regisseur Wirnitzer. „Wir schauen dabei den Theaterproben ,unter den Rock‘ bzw. hinter die Bühne.“ Heinz Behrens (u. a. „Maxe Baumann“, „Polizeiruf 110“) und Heinz Rennhack („Spuk unterm Riesenrad“, „Ein Engel im Taxi“) stehen zum ersten Mal gemeinsam auf der Bühne und mimen in „Zwei Genies am Rande des Wahnsinns“ ein köstliches Chaos Duo. wann: wo: Tickets: 15. Februar 2014 um 19:30 Uhr Theater BURATTINO in Stollberg (neben Kreiskrankenhaus) TPZ (Dienstag + Donnerstag 09–16 Uhr), Tel. 037296 / 87155 Philippinen – „Im Land der 7000 Inseln“ In einem Live-Diavortrag berichtet der Lugauer André Carlowitz am Sonntag, dem 16. Februar 2014, Einlass 17 Uhr, Beginn 18 Uhr im „Kulturbahnhof“ in Stollberg, Bahnhofstraße 2, von einer Abenteuer-Reise durch die Philippinen. In dem mit 7107 Inseln zweitgrößten Inselstaat der Welt wurden fünf verschiedene Inseln bereist: Cebu, Bohol, Leyte, Samar und Luzon. Die Reise erfolgte mit den wichtigsten einheimischen Transportmitteln, die die Philippinen zu bieten haben, per Boot und zu Land mit den sogenannten Jeepneys. Im kinderreichsten Land der Welt wurden Ausflüge zu Wasserfällen und zu Vulkanen unternommen und am Ende der Tour die Metropole Manila unter die Lupe genommen. Durch 350 Jahre spanische Herrschaft vom 16. bis 19. Jahrhundert sind die Philippinen das einzige Land in Asien, das katholisch ist. C M Y K 11 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil FOTO-Workshop – Bürgergarten Auch im neuen Jahr werden wir uns ein Mal im Monat, am 2. Donnerstag, 15:30 Uhr vorm Bürgergarten treffen. Es ist immer noch möglich, sich am Workshop zu beteiligen. Im Dezember habe ich versucht, den beteiligten Foto-Freunden die „Blaue Stunde“ nahe zu bringen. Gehört hatten sie schon davon, doch als sie selber in genau dieser Zeit ihre Fotos machten, war die Verblüffung groß. Wir hatten wiedermal viel Freude daran, den Bürgergarten neu und anders abzulichten. Je öfter wir uns treffen, desto umfangreicher wird der Einfallsreichtum. Die Zeit am Objekt vergeht, wie im Flug und alle freuen sich schon aufs nächste Treffen. Der Workshop wird im Rahmen des Modellvorhabens „Musik- und Kulturzentrum Bürgergarten“ des Förderprogramms Soziale Stadt durchgeführt und ist ein neuer kultureller und kreativer Treffpunkt im Stadtteil geworden. Sollten Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bitte vorher bei mir, Sabine Andrea Kästel, unter info@skphoto an. Wochenmärkte im Februar Wir starten wieder in unser neues Wochenmarktsjahr. Auch wenn noch nicht alle Händler wieder aus ihren Winterferien da sind, das Sortiment ist umfangreich. Von Apfel bis Ziegenkäse ist wieder alles dabei. Auch warme Wintersachen, falls es doch noch kalt wird, können Sie erwerben. Sie finden bestimmt etwas Passendes. Termine für Februar 2014: 05.02.2014 | 12.02.2014 | 19.02.2014 | 26.02.2014 Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen unter 037296 / 79 215 gern zur Verfügung. B. Raatz, Marktmeisterin Alle Veranstaltungen finden im Vereinshaus „Kulturfabrik“ am Schillerplatz 3 in Stollberg statt! ■ Veranstaltungen im Februar 2014: • 02.02., Kreatives zur Lichtmess auf dem Stollberger Hauptmarkt • 09.02., 14:00 bis 18:00 Uhr Familiensonntag, Kreatives zum Valentinstag für Groß & Klein ■ Offene Kurse: (Unkostenbeitrag ab 2,50 Euro p. P.) • 11.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Verflochtenes“ – Körbchen flechten für Jedermann • 13.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Glasgravur“ – Geben Sie ihren Gläsern den letzten Schliff • 20.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Am Anfang war das Schaf“ – Filzen für kleine und große Gäste • 25.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Adrette Serviette“ – Serviettentechnik auf Fliesen ■ Vorankündigung März 2014: 23.03., 13:00 – 18:00 Uhr Frühlingsfest 12 Anzeigen Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 03722/50 50 90 [email protected] Verlag & Druck KG C M Y K Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 C M Y K 13 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil C M Y K 14 Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Kindertageseinrichtung „Unter dem Regenbogen“ Alle Kinder und Eltern möchten wir ganz herzlich in unsere Kindertageseinrichtung „Unter dem Regenbogen“ in Stollberg auf der Albrecht-Dürer-Straße 22 einladen. Sie können uns gern am 29.01.2014 in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr besuchen und kennenlernen (Bitte Hausschuhe mitbringen). Wir freuen uns auf Sie! Die Erzieherinnen der Kindertageseinrichtung Trägerschaft Kinderland 2000 GmbH C M Y K 15 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Weihnachtszeit, schönste Zeit! Die Adventszeit in der Kita „Unter dem Regenbogen“ war mit vielen aufregenden Ereignissen verbunden. Die Kinder der Vorschul- und Mittelgruppen öffneten voller Spannung und Freude die Kalendertürchen vom 4.12., 11.12. und 23.12. des Stollberger Hauptmarkts. Jede Gruppe hat ein weihnachtliches Gedicht und Lieder für diesen feierlichen Anlass vorgetragen. An dieser Stelle möchten wir uns als Kindergarten ganz herzlich bei allen Eltern und den Sponsoren, die uns das ermöglicht haben, bedanken. Unser Dank geht an die Familie Neef, die Wohnungsbaugenossenschaft von Stollberg und an die Augenoptik „Joos Ralph“. Beim alljährigen Märchenumzug am 08.12.2013 präsentierten sich die Vorschulkinder von Frau Kerstin Dippmar entsprechend dem Märchen von Schneeweißchen und Rosenrot. Mit großem Stolz zogen alle Kinder mit ihren prächtigen Kostümen durch die Stollberger Altstadt. Im „Cura“ Altenheim trugen die Kinder der Vorschulgruppen den Bewohnern Weihnachtslieder und Gedichte vor und sorgten damit für eine feierliche Atmosphäre. Die Geschäfte der Dürer Passage kamen auch nicht zu kurz und wurden in die weihnachtliche Stimmung einbezogen. Die Kinder von Frau Kerstin Dippmar überraschten die Kunden und Verkäuferinnen mit einer kleinen Auswahl von Weihnachtsliedern. So neigte sich das Kindergartenjahr dem Ende zu. Es war eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit, die leider viel zu schnell vorbei ging. Wir wünschen allen Familien und Sponsoren ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014! Nichtamtlicher Teil Marion Selbmann „Dakota Krieger – Kommissarin mit Biss“ Lesung in der Stadtbibliothek Stollberg 28. Januar 2014 | 19.00 Uhr Marion Selbmann wurde am 13.12.1957 in Stollberg (Erzgebirge) als Marion Oelsch geboren. Bereits in ihrer Jugend entwickelte sie eine besondere Liebe zur Literatur und Kunst. Neben dem Zeichnen galt ihr Interesse vor allem Romanen aus dem Bereich Mystery und Science-Fiction. Ihrem Vater, einem Stollberger Lehrer, hat die Autorin ihre Phantasie zu verdanken. In ihrem Beruf als Physiotherapeutin ließ Marions Begeisterung für das Schreiben und Zeichnen nicht nach. 2008 trat sie dem Ersten Chemnitzer Autorenverein bei. Ihr erster Roman, der Psychothriller „Das Geheimnis um Sybille", wurde 2011 veröffentlicht. Im Januar 2013 erschien der Zukunftsroman „Das Alpha Projekt“. Ihr aktuelles Werk – „Dakota Krieger – Kommissarin mit Biss“ – stellt eine Auswahl spannender Mystery-Geschichten dar. In deren Mittelpunkt steht die junge sächsische Kommissarin Dakota Krieger, die für eine Sonderkommission der Polizei ermittelt. Am 28. Januar 2014, 19.00 Uhr sind Sie recht herzlich in die Stadtbibliothek Stollberg am Schillerplatz eingeladen, um der Lesung der Autorin aus ihrem Werk zu lauschen und mit ihr ins Gespräch zu kommen. Anzeigen Am letzten Schultag vor Weihnachten wehte der Duft von frisch gebackenen Waffeln und Kinderpunsch durch die Altstadtschule. Im Schulclub und in einigen anderen Zimmern bastelten fleißige Wichtel an den letzten Weihnachtsgeschenken. Es entstanden bunte Fröbelsterne, Tischlichter, Weihnachtskarten und wunderschöne Engel. Mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen des Kulturkreises versuchten es andere mit Seidenmalerei oder steckten festlichen Tischschmuck. Reges Treiben herrschte auch in der Turnhalle bei Sport und Spiel. Dank einer Geldspende von Herrn Tobias Büttner und der Unterstützung durch unseren Förderverein gab es am Ende für jeden Schüler einen Pfannkuchen oder eine Bratwurst. Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer! Zum neuen Jahr wünschen wir alles Gute und Gesundheit, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön an unsere Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Herrenstraße 14 | 09366 Stollberg | Telefon: 03 72 96 · 54 97 10 Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr Samstag: 9.00 - 12.00 Uhr (von Januar bis März öffnen wir nur bis 17.00 Uhr) Meistersprechzeit der im Schuhspezi: Mittwoch 9 - 12 Uhr www.auer-schuhorthopaedie.de Weihnachtstag an der Altstadtschule KOHLEPREISE Deutsche Brikett (1. Qualität) 10,90 9,90 Deutsche Brikett (2. Qualität) 8,90 Wir liefern Ihnen jede gewünschte Menge! 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Seit ihrer Gründung verfolgen die Rieser Kulturtage mit innovativer Kraft neue Ansätze, um möglichst alle Schichten an die Kultur der Heimat heranzuführen und in die Arbeit der Kulturtage einzubinden. »Brücken bauen mit Kultur« ist deshalb das Motto für mehr Verständnis und mehr Integration. Die Nördlinger Stadtkapelle präsentiert sich am 10. Mai, 19 Uhr mit ihrem traditionellen Frühjahrskonzert in der Hermann-KeßlerHalle. Vom 10. bis 12. Mai findet auch das traditionelle Stabenfest, das seit über 600 Jahren in Nördlingen gefeiert wird, statt. Es gehört damit zu den ältesten Kinderfesten Deutschlands und ist für die meisten Schüler bis heute wohl „der schönste Schultag“ des Jahres. Der Höhepunkt des Festes, bei dem sich nicht nur die Kinder, sondern auch Eltern, Freunde und Verwandte, sowie zahlreiche Besucher aus nah und fern erfreuen, ist der Umzug am 6. Mai um 9 Uhr durch die historische Altstadt Nördlingens zum Festplatz Kaiserwiese. Mit Gesang, Blumen und festlich gekleidet ziehen über 2000 Schulkinder durch die Straßen; das ist der „Feiertag“ in Nördlingen. Am 18. Mai findet der Bezirksposaunentag der Rieser Posaunenchöre in Nördlingen statt, u. a. mit einem großen Open-Air-Konzert auf dem Marktplatz. Am 31. Mai, 17 Uhr präsentiert sich u.a. im Kulturzentrum Ochsenzwinger die Stollberger Big-Band, die vom 30. Mai bis 1. Juni in Nördlingen weilt, mit einem Konzert. Mit mehr als 60 Teilnehmern findet am 31. Mai und 1. Juni jeweils von 11:30 Uhr bis 18 Uhr rund um das Rathaus und vor der Bücherei der Kunst-Handwerker-Markt statt. Dieser wird zum vierten Mal von der Bildhauerei Wendt aus Deiningen organisiert. Das Spektrum umfasst Glas, Papier, Metall, Stein, Holz, Stoff, Malerei, Kalligrafie, Märchenbücher, Leder, Keramik, Schmuck, Gartenartikel, und vieles mehr. Im Bereich Schmuck-Design stellen einige Künstler ihre anspruchsvollen Werke aus und zeigen das Anfertigen von Schmuck und deren Modelle. Steinbildhauer führen ihre Fertigkeiten vor. Holzbildhauer und Drechsler lassen sich bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen, Glaskünstler demonstrieren die Kunst des Glashandwerkes. Die Rieser Eisenbahnerlebnistage im Bayerischen Eisenbahnmuseum, Am Hohen Weg 6 a, das 2014 sein 45-jähriges Jubiläum begeht, halten vom 7. bis 9. Juni so manches Interessante und Wissenswerte für Groß und Klein bereit; Dampfloks sind in Aktion, u.v.a.m. und am 23.und 24. August gibt es nochmals die Rieser Dampftage und am 11. und 12. Oktober die Rieser Eisenbahnerlebnistage. Der 3. Nördlinger Rosenmarkt, einer der Höhepunkte im Nördlinger Veranstaltungskalender, findet am 7. Juni von 9 Uhr bis 17 Uhr rund um das Rathaus statt. Das Angebot reicht von englischen und historischen Rosen, über Kübelpflanzen, Terrakotta und Rankhilfen, über Floristik mit Rosen, bis hin zu handgefertigtem Edelsteinschmuck aus Rosenquarz oder Rosenbegleitstauden aus biologischem Anbau. Drechsler heimischer Hölzer stellen Gartenschmuck aus. Aber auch Gartengestaltung und Garten-, Gemüse-, und Kräuterpflanzen sowie schöne Gartenmöbel sind im umfassenden Angebot. Insbesondere der Platz vor der Stadtbibliothek und der Bereich rund um das Rathaus werden von Besuchern ebenso als angenehm empfunden, wie der kleine, aber feine Marktbereich von den Ausstellern gelobt wird. Der Nördlinger Rosenmarkt hat sich einen sehr guten Ruf in der Region erworben. Praktische Vorführungen über Rosenveredlung, Hinweise und Anwendung, kurz Rosenberatung, gehören ebenso dazu, wie Informationen zu Rosenkrankheiten oder floristische Vorführungen. Aufregende Fahrgeschäfte für Groß und Klein, Nervenkitzel für Abenteurer, Schaustellerbuden, Festzelte mit tollem Musikprogramm und gemütlichen Biergärten – das lockt mehrere zehntausend Besucher wieder in der Zeit vom 21. bis 30. Juni zum Nördlinger Volksfest „Nördlinger Mess“ auf die Kaiserwiese. Eine Besonderheit der „Nördlinger Mess‘“ sind die über 200 Marktstände, die das Volksfest zu einem großen Kaufhaus unter freiem Himmel werden lassen. Gleichzeitig präsentieren auf der "Rieser Verbraucherausstellung" die regionalen Firmen auf über 3000 qm ihre Neuheiten und unterstreichen ihre Leistungsfähigkeit. Die Nördlinger Messe ist das größte Volksfest in Nordschwaben! Am 12. und 13. Juli feiert die Knabenkapelle ihr 90-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass ist ein Open-AirKonzert geplant, an dem die Knabenkapellen Meersburg, Dinkelsbühl gemeinsam mit der Knabenkapelle Nördlingen musizieren werden. Das Scharlachrennen vom 23. bis 27. Juli mit über 300 Reitern und mehr als 1000 Pferden ist eines der ältesten Reitsportturniere Europas und heutzutage eines der größten Pferdesportveranstaltungen Süddeutschlands. Bereits im Jahr 1438 fand auf der Nördlinger Kaiserwiese das Scharlachrennen als eines der ersten und ältesten Pferdesport-Ereignisse statt. Im Jahre 1948 wurde die Veranstaltung erneut ins Leben gerufen. Als Scharlachrennen und Süddeutsches Springderby wurde es zu einem der bedeutendsten und größten Turniere Süddeutschlands. Seit 2003 sind auch die Süddeutschen Zuchtverbände mit den Süddeutschen Championaten der Reit-, Dressur- und Springpferde auf der Kaiserwiese zu Gast und auch das Würth-Pony-Derby, das der gezielten Förderung junger Reiterinnen und Reiter dient, ist nicht mehr weg zu denken. Schon längst ist das Scharlachrennen mit seiner wunderbaren Tradition eine feste Größe im nationalen und internationalen Turniersportkalender. Weitere Termine sind die 2. Nördlinger Kulturnacht am 19. September, der romantische Weihnachtsmarkt in der historischen Altstadt vom 28. November bis 23. Dezember und das Jahresabschlusskonzert der Knabenkapelle am 20. Dezember, 10:30 Uhr in der Hermann-Keßler-Halle. Friedemann Bähr BÜRGERSERVICE STOLLBERG – KARTENVERKAUF Donnerstag, 27.02.2014, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mitteldorf „Weiberfasching“ – Karten zu 11,11 Euro Samstag, 01.03.2014, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mitteldorf „Faschingsveranstaltung“ Motto: Planet der Narren – Karten zu 11,11 Euro (Erwachsene) C M Y K Sonntag, 23.03.2014, 16:00 Uhr im Theater Burattino Stollberg, Jahnsdorfer Straße „Multivisionsshow SCHOTTLAND“ Karten zu 11,00 Euro (Erwachsene) | Karten zu 5,00 Euro (Kinder bis 12 Jahre) 17 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Veranstaltungsübersicht im Februar 2014 ■ Veranstaltungen in der Begegnungsstätte „das dürer“ Anträge zu GEZ, Wohngeld, Schwerbehindertenausweise, Baumfällungen und Straßensperrungen können im Haus erworben werden. • Hausleitung: Telefon 037296 / 932311, Fax: 037296/932312, www.dasduerer.de, E-Mail: [email protected] • Spielplatz: Montag bis Sonntag und nach Vereinbarung von 14:00 bis 19:00 Uhr • Café „dürer“: Telefon 037296 / 932319: Montag bis Sonntag von 14:00 bis 19:00 Uhr • Verein groß & klein e.V.: Telefon 037296 / 932321: Mo bis So von 14:00 bis 18:00 Uhr • Erste Christliche Arbeitsvermittlung: Telefon 037296 / 932313, Montag bis Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag und nach Vereinbarung von 13:00 bis 16:00 Uhr www.erste-christliche-arbeitsvermittlung.de • Beratung zu ALG II Bescheiden: Nur mit Termin jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat – 16:00 Uhr • Mieterservice der WBG „Wismut“ / ASB Erzgebirge – Beratungsangebote für Senioren: Jeden Montag 13-16 Uhr • Mieterservice der Gesellschaft für Wohnungsbau: jeden Donnerstag, 13:30 Uhr • NORWEGEN – ein Land der Superlative. Mutti-Kind-Treff mit dem Verein groß & klein: jeden Mi und Über 2.500 km lang, hinweg durch unterschiedlichste sowie extremste Klimazonen, nicht enden wollende Sonne im Sommer Blutspende – HAEMA, Do 13. und 20.02., 14:00–19:00 Uhr und in der Winterzeit eingetaucht in das undurchdringliche Schwarz der finsteren Nacht. Eine Landschaftsstruktur geprägt Treff der Stricklieseln, Di 11.02. und 27.02., 14:00 Uhr durch urzeitliche Gletscherströme, deren epochale HinterlassenMusikkreis, Di 04.02., 14:00 Uhr schaften sich heute in unzähligen türkisfarbenen Fjorden widerTreff der Hobbymaler, Mi 12.02., 10:00 Uhr spiegeln. Über 25.000 km Küstenlinie, 5 Mio. Einwohner, die sich Aquarellmaler, Fr 14.02. - 16:00 Uhr bis auf eine Handvoll Ausnahmen in ihren bunten Holzhäuschen Reisefilme: Norwegen (18:00 Uhr) & Island (20:00 Uhr), Mi über das ganze Land verstreut haben und immer wieder scheinbar grenzenlose Natur. Kurzum – das perfekte Reiseparadies. Um all 12.02. 18:00 & 20:00 Uhr diese einmaligen Schönheiten auf Film zu bannen, war das MGSSpielenachmittag mit dem Verein groß & klein, Di 18.02., Filmteam in den Monaten April, Mai und Juni in Norwegen unter14:00 Uhr wegs. Beginnend in Kirkenes mit einer südgehenden Passage der weltberühmten Hurtigrute filmte die Crew, in den folgenden Skatabend im Café Dürer, Fr 21.02., 19:00 Uhr Wochen, die touristisch relevanten Schönheiten des faszinierenWintergrillen – Lagerfeuer – Aprés Ski Hits, Sa 22.02., ab den Landes bis zum südlichsten Punkt am Kap Lindesnes. Nach 15:00 Uhr der Rückkehr in heimatlichere Gefilde wurden die unzähligen Stunden an Rohmaterial in detaillierter Kleinstarbeit, den Sommer Schachclub Stollberg, jeden Mi ab 17:00 Uhr hinweg, zu einem 90 min. Full-HD Reisefilm zusammengefügt, der Pink Panther, jeden Fr. ab 14:00 Uhr jetzt auf einer deutschlandweiten Tournee präsentiert wird. Weiterführende Informationen zu dieser Produktion unter www.norwegen-derfilm.de. Do, 09:30 Uhr • • • • • • • • • • • C M Y K 18 Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Modellbahnausstellung Die Modellbahnausstellung im Kulturbahnhof Stollberg zählte weit über 1000 Besucher, wobei das letzte Dezemberwochenende einen regelrechten Besucheransturm verzeichnete. „Ich war mehr als fasziniert, von der unterschiedlichen Beleuchtung auf der Anlage, sowie den vielen detailliert gestalteten Szenen in den verschiedensten Bereichen sowie den Grubenbereich eines Bergwerks am Industriegelände, die diese Modellbahnanlage absolut auszeichnen“, so ein Besucher aus Nordrhein-Westfalen. Text und Fotos: Friedemann Bähr Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Kreiskrankenhaus Stollberg – zweites EndoProthetikZentrum im Freistaat Sachsen Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Kreiskrankenhaus Stollberg wurde als zweite Klinik in Sachsen als EndoProthetikZentrum zertifiziert (EndoProthetikZentrum Stollberg). Die Zertifizierung von EndoProthetikZentren ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik (AE) in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Das Ziel ist, die Patientensicherheit und Versorgungsqualität weiter zu erhöhen. Bei der Zertifizierung wird sowohl die Struktur und Prozessqualität als auch die Ergebnisqualität überprüft. Die Zertifizierung ist an Mindestzahlen der Einrichtung und des jeweiligen Operateurs gebunden. Grundvoraussetzung ist ein Qualitätsmanagement und die Teilnahme an der externen Qualitätssicherung. Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Kreiskrankenhaus Stollberg beschäftigt sich seit über 17 Jahren unter der Leitung von Chefarzt Dr. med. Wilmar Hubel intensiv mit der Implantation von Endoprothesen einschließlich Wechseloperationen mit sehr guten Ergebnissen. C M Y K Ansprechpartner: Dr. med. W. Hubel Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie EndoProthetikZentrum Jahnsdorfer Str. 7, 09366 Stollberg Tel. 037296/ 53 - 200, Fax: 037296/ 53 - 209 e-mail: [email protected] 6. Band-Contest Der kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises und die Jugendinitiative der Erzgebirgssparkasse suchen auch in diesem Jahr wieder die besten Schüler- und Nachwuchsbands im Erzgebirgskreis für den am 29. März im Auer Kulturhaus stattfindenden 6. Band-Contest, der ausschließlich Schüler- und Nachwuchsbands aus dem Erzgebirgskreis vorbehalten bleibt. Welches Genre bedient wird, ist egal. Die Bandbreite der Musik kann von Hip-Hop bis Heavy Metal reichen. In der Bewerbung sind Name der Gruppe, Name und Alter der Bandmitglieder, Anschrift und Telefonnummer eines Ansprechpartners und die Musikrichtung anzugeben. Zudem ist eine Demo-CD bzw. ein Hinweis auf die Band und ihre Musik im Internet beizufügen. Aus allen Bewerbungen wird eine Jury die besten Bands auswählen. Die Jury besteht aus Schulsprechern, Musikschullehrern und gestandenen Rockmusikern. Die Bands, die es in die nächste Runde geschafft haben, können für den 29.03.2014 einen Auftritt von ca. 30 Minuten vorbereiten, davon sollte der Anteil der eigenen Musikstücke etwa 70 % betragen. Professionelle Technik wird zur Verfügung gestellt und es wird keine Teilnahmegebühr fällig. Die Reihenfolge, in der die teilnehmenden Bands am ContestAbend spielen werden, wird ausgelost. Neben Ruhm und Ehre gibt es in diesem Jahr auch wieder einen Preis der Jury und einen Publikumspreis zu gewinnen. Die Preise beinhalten neben einer finanziellen Unterstützung für das BandEquipment auch eine CD-Produktion und einen Auftritt bei einer Großveranstaltung. Anmeldungen können bis zum 28. Februar erfolgen unter folgender Anschrift: kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises, Herr Schreier, Wettinerstraße. 64, 08280 Aue oder an [email protected]. Also nicht lange zögern, gleich anmelden! Weitere Auskünfte erteilt Herr Schreier unter Tel. 03771 277-1605 Friedemann Bähr 19 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Auf ins neue Jahr Jedes Jahr beteiligen sich Mitglieder des Stadtrates sowie viele Gewerbetreibende am Stollberger Adventskalender. Verschiedene Kindergruppen aus Kindertagesstätten und Vereinen dürfen jeden Tag ein Kalendertürchen öffnen. Dahinter verbergen sich Geschenke, die von den jeweiligen Gruppenleitern/-innen ausgewählt werden und damit auch besondere Freude verbreiten oder zumindest für die jeweilige Gruppe sehr nützlich sind. Die Kindertanzgruppe der CVS freute sich in der Adventszeit 2013 über ein neues Kompaktradio, das vor allem zum Üben außerhalb der Trainingsräume und bei kleineren Auftritten genutzt werden kann. Wir bedanken uns bei den Sponsoren für dieses tolle Geschenk! Bushido Stollberg e.V. In diesem Jahr findet im November die Karate-Weltmeisterschaft in Deutschland statt. 2014 ist Bremen die Austragungsstätte des derzeit größten Karateevents, denn noch kämpfen die Karatesportler um die Aufnahme in das Programm der Olympischen Spiele 2020. Aber auch abseits des Leistungssport ist Karate in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Im vergangenen Jahr gab es einen Aktionsmonat Karate der Barmer EK, sogar das ZDF berichtete deutschlandweit über Karate. Seit kurzem ist der DKV Mitglied im Aktionsbündnis Prävention. In der Apothekenumschau standen entsprechende Fachbeiträge zum Thema Karate. Der Karateverein Bushido Stollberg e.V. startet im Februar mit einem speziellen Anfängerkurs für Einsteiger im Erwachsenenalter. Denn die gesundheitsfördernden Aspekte des Karate möchten wir auch Ihnen näher bringen. So wird u.a. die Konzentrationsfähigkeit gesteigert und Karate trägt entscheidend zur Prophylaxe gegen Bluthochdruck und Osteoporose bei. Haben Sie Lust-dann kommen Sie einfach zu einem Schnuppertraining. Ältere Interessierte sind herzlich willkommen- denn für Karate ist man nie zu alt! Immer Mittwoch von 19:30–21:00 Uhr in der Turnhalle „Am Dürer“ Die 5. Jahreszeit nähert sich langsam ihrem Höhepunkt, deshalb möchten wir schon jetzt auf unsere Veranstaltungen hinweisen: ■ 27.02.2014 „10. Stollberger Weiberfasching“!!! Zum Jubiläum mit XXLProgramm!!! ■ 01.03.2014 „Fasching für alle“ mit dem Motto: „Planet der Narren“ Karten sind hier erhältlich: ATLAS-Reisen, Bürgerservice, Lindenklause Mitteldorf Wir freuen uns auf Euch und grüßen mit herzlichem Helau! Eure CVS e.V. Numismatischer Verein Stollberg e.V. 09377 Thalheim, Postfach 1003 FAX: 03721 270124 e-mail: [email protected] Veranstaltungstipp Angebote Februar 2014 (Änderungen ggf. möglich) „Pink Panther“ e.V. – der Freizeittreff am Pionierpark Stollberg, Schneeberger Straße 27a 05.02. 07.02. 12.02. 14.02. 17.02. 26.02. 28.02. 17.00 Uhr 18.00 Uhr 16.00 Uhr 16.30 Uhr bis 21.02. 18.00 Uhr Billardturnier Fondue Essen mit Katrin Besuch im Tierheim Stollberg Gestaltung eigener T-Shirts mit Vivian Winterferienwochen DVD-Abend mit gemeinsamen Pizza essen 15.00–19.00 Uhr Kostenloses Dartspielen Vereinszusammenkunft am 01. 02. 2014 im Gasthof „Zur Post“ in jeden Dienstag ab 14.00 Uhr Ökopropjekt Meinersdorf jeden Montag/Mittwoch ab 13.00 Uhr Gitarrenkurs • 14.00 bis 15.45 Uhr Beratung zu allen Fragen der Numismatik, mit Münzbestimmung und Werteinschätzung Außerdem: Dart, Billard, Fußballkicker, WII, Brett- und Karten• ab 16.00 Uhr Vortrag „Der Rotary- Club Stollberg stellt sich vor“ spiele, PC-Kabinett, Internet surfen, Hausaufgabenhilfe, Musik, Fotozirkel, Videoprojekt, kreativ sein, Plakatworkshop … Damit besteht wieder einmal die Gelegenheit, sich auch über die Arbeit anderer Vereine zu informieren. www.jugendtreff-stollberg.de Gäste sind zu dieser Veranstaltung natürlich wie immer herzlich willkommen. Lothar Pfüller, Vorsitzender 20 Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90 C M Y K Nichtamtlicher Teil 20 Jahre – Und noch lange nicht genug! Die Filiale der Volksbank Chemnitz eG in Stollberg hat gleich zum Jahresbeginn Grund zum Feiern: 20 Jahre Volksbank in Stollberg! Am 14. Januar 1994 wurde die Volksbankfiliale in Stollberg eröffnet und hat sich bis heute zu einem festen Bestandteil in der Region entwickelt. Im Namen des gesamten Filialteams dankt Filialleiter Marcus Firl allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern für die langjährige Treue und das uneingeschränkte Vertrauen. Auch in Zukunft wird die Volksbank vor Ort präsent sein und Privat- sowie auch Firmenkunden individuell und bedarfsgerecht in allen Finanzfragen begleiten. Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Weihnachtsfeier der Ortsgruppe Stollberg/Niederwürschnitz Am Freitag, dem 06.12.2013 fand im frisch renovierten Speisesaal des Cura Seniorenheims eine Weihnachtsfeier für unsere Mitglieder statt. Wir freuten uns sehr, dass 60 Mitglieder, darunter 4 Rollstuhlfahrer unserer Einladung gefolgt sind. Nach einer herzlichen Begrüßung der Teilnehmer durch die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Reina Löchel, dem Geschäftsführer des Behindertenverbandes, Herrn Dr. Peter Clauß und dem Vorsitzenden der OG Stollberg, Herrn Klaus Bernhardt, eröffneten wir den Nachmittag mit Kaffee, dazu Stollen und Plätzchen. Anschließend erfreute uns die Erzgebirgsgruppe Dorfchemnitz mit einem tollen Programm, welches viele bekannte Weihnachtslieder und lustige Episoden beinhaltete. Unsere Gäste stimmten natürlich mit ein, es wurde mitgesungen und gelacht. Danach bescherte uns der Weihnachtsmann mit einem Engel als Begleitung noch eine Überraschung. Es ist uns gelungen, unseren behinderten Mitbürgern ein paar schöne und besinnliche Stunden in netter Gesellschaft zu bieten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Leiterin des Cura - Heimes, Jaqueline Wagner, dass sie uns den Saal zur Verfügung stellte. Außerdem danken wir Herrn Wolf und seinem Küchenteam sowie Herrn Richter von der Haustechnik für die ganz tolle Unterstützung. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die eingegangenen Spenden zu unserer Weihnachtsfeier bedanken. 125 Jahre Schnitz- und Klöppelverein Seit 125 Jahren wird die Tradition des Schnitzens in Stollberg gepflegt. Im Jahre 1889 als Weihnachtsbergverein gegründet überstand er – Dank seiner engagierten Mitglieder – die Kriegswirren ebenso wie den Neuanfang Ende der 40-er Jahre. Auch wenn heute nur noch Einzelteile des Weihnachtsberges zu besichtigen sind (das meiste verbrannte leider kurz vor Kriegsende), der Verein blieb am Ball, „verbündete“ sich nach der Wende mit den Klöpplerinnen und bezog 2007 die neuen Vereinsräume im Kultur-Bahnhof. Was in dieser langen Zeit an wertvollen Schnitzereien und Klöppelarbeiten entstand, ist kaum zu fassen! Freuen Sie sich auf die schönsten Stücke, die die Vereinsmitglieder für Sie zum 125jährigen Jubiläum zusammengestellt haben! ■ Unser Dankeschön richten wir an: • WOBEK GmbH, Niederwürschnitz • Frau Gabriele Meisel, Neue Apotheke, Niederwürschnitz • Frau Angela Ontyd, Uranus Apotheke, Stollberg • Frau Dr.-med. Marina Heidrich, Stollberg • Frau Dipl.-Stom. Katrin Markert, Stollberg ■ „125 Jahre Schnitzen in Stollberg“ • Frau Dipl.-Med. Christine Löschner, Stollberg Schnitz-und Klöppelausstellung mit historischen und neuen • Herrn Dr.-med. Holger Thierfelder, Stollberg Arbeiten des Schnitz-und Klöppelverein e.V. Stollberg • Physiotherapie Heike Meier & Janett Seifert, Stollberg vom 17. Januar bis 9. Februar 2014 • Herrn Bodo Seidel, Stollberg Kulturbahnhof Stollberg/Erzgeb. • ASROM-Wärmedienst OHG, Stollberg Geöffnet: • Herrn Steinmetzmeister Friedhold Scheunert, Stollberg Donnerstag und Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr • Herrn Dr.-med. Werner Tinius, Stollberg Mittwoch, Sonnabend und Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr • Herrn Dr.-med. Thomas Prägler, Stollberg • Frau Dr.-med. Gabriela Kurz, Stollberg • Frau Dipl.-Med. Heike Sack, Stollberg • Frau Claudia Schubert-Peuker, Stollberg • Frau MUDr. Birgit John, Stollberg • Herrn Ralph Joos Augenoptik, Stollberg • Autohaus Weiß GmbH & Co.KG, Niederdorf Sabine Meyer und Klaus Bernhardt Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 03722/50 50 90 [email protected] Verlag & Druck KG C M Y K 21 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Geburtstage im Januar Wir gratulieren ganz herzlich Nichtamtlicher Teil Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge Fachdienst Prävention-Regionalteam Stollberg | Zwönitzer Straße 10, 09366 Stollberg (Polizeirevier) folgenden Stollberger Bürgern ■ Präventionsangebot: Durch das Regionalteam werden verschiedene Präventionsveranstaltungen angeboten und durchgeführt. Frau Marianne Meier ■ Das Präventionsspektrum umfasst: Maßnahmen der Verkehrs-, Drogen- und Gewaltprävention für Grund-, Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen, sowie für öffentliche Einrichtungen. Die angebotenen Maßnahmen der Prävention sind kostenfrei. Ansprechpartner ist Herr Wandke, erreichbar unter Telefon 037296/ 90477, Fax: 037296/ 90485 zum 90. Geburtstag, Frau Irene Teumer zum 95. Geburtstag, Herrn Alfred Seyffert zum 92. Geburtstag, Frau Hildegard Dietze ■ Rat zum Thema „Sicher wohnen“ bietet Ihnen die Polizeiliche Beratungsstelle der Polizeidirektion in 09111 Chemnitz, Brückenstraße 12, Dienstag und Donnerstag, 09:00–11:30 Uhr und 12:30–16:00 Uhr, Telefon: 0371/3872822, Fax: 0371/3872808 zum 93. Geburtstag, Frau Ilse Albrecht zum 96. Geburtstag, Frau Marianne Gundermann zum 91. Geburtstag, Frau Martha Carl zum 90. Geburtstag und Frau Elfriede Dicke zum 93. Geburtstag. NOTRUFTAFEL Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222 Anonym – gebührenfrei – rund um die Uhr. Ausstellung „Geschäfte mit Tradition“ in der IHK Chemnitz Die IHK Chemnitz zeigt vom 8. Januar bis 19. Februar eine Ausstellung „Geschäfte mit Tradition“. Stollberger Unternehmen und Einzelhändler werfen anhand von Zeitdokumenten, Erlebnisberichten und Gegenständen einen Gesamtblick auf Stollbergs Handels- und Gewerbetradition. Jedes Geschäft hat in seiner Geschichte viel Einzigartiges aufzuweisen, seien es die Persönlichkeiten der Gründer oder jetzigen Inhaber, die sich immer weiter entwickelnden Produkte, die technische Entwicklung, Geschäftsstandorte, Umbauten oder Geschäftsübergaben. Die Ausstellung entstand in Kooperation der Stadtverwaltung Stollberg mit vielen Partnern, darunter auch der IHK Chemnitz, Region Erzgebirge. Ausstellungszeitraum: 8. Januar bis 19. Februar 2014, Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr Marion Fiedler, Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit, IHK Chemnitz Wieder Zeit für eine Blutspende – Tröpfli-Wecker wartet auf Sie! Unfall, Brand, Rettungsdienst, Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112 Verkehrsunfall, Überfall usw. . . . . . . . .110 Polizeirevier Stollberg . . . . . . . . . . . . . .900 Störungsmeldungen für Stollberg Strom . . . . . . . . . . . . . . . .0180 2 666 005* Gas/ Fernwärme . . . . . . . .0180 2 666 006* Trinkwasser . . . . . . . . . . . . .03763/405405 Abwasser . . . . . . . . . . . . . . .0172/3578636 * 6 Cent je Verbindung aus dem deutschen Festnetz. Störungsmeldungen für Niederdorf Strom . . . . . . . . . . . . . . . . . 0180/2305070 Gas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0371/451444 Trinkwasser . . . . . . . . . . . . 03763/405405 Abwasser . . . . . . . . . . . . . . 0172/3578636 WAD GmbH Havarie- und Bereitschaftsdienst Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefonnummer 0172 3578636 zu benachrichtigen. 22 Der Februar stellt den DRK-Blutspendedienst erfahrungsgemäß vor große Herausforderungen. Blutkonserven sind gerade in der Ferienzeit immer knapp, da sich viele Blutspender im Urlaub befinden. Zudem erschweren in dieser Jahreszeit Schnee und Eisglätte die mobile Blutspende. Um unsere hiesigen Krankenhäuser trotzdem optimal mit den lebensrettenden Blutkonserven versorgen zu können, ist Ihre Hilfe unbedingt nötig! Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, den nächsten Blutspendetermin in Ihrer Nähe wahrzunehmen! Allen Blutspendern danken wir im Februar für ihren Einsatz mit unserem freundlichen Blutströpfchen-Kurzzeitwecker. Kommen Sie gut durch den Winter! Ihr DRK-Blutspendedienst Die nächste Gelegenheit zur Blutspende besteht am Freitag den 21.02.2014 in der Zeit von 13:00–18:30 Uhr im DRK Kreisverband Stollberg, Chemnitzer Str. 21 BLAUES KREUZ IN DEUTSCHLAND Rat und Hilfe aus christlicher Verantwortung für Alkoholkranke und Suchtgefährdete sowie deren Angehörige und Freunde Veranstaltungsplan für die Gruppe STOLLBERG STOLLBERG Jeden 2. Dienstag 19.00 Uhr und jeden letzten Sonnabend im Monat, 15.00 Uhr im Haus der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Hohenecker Straße 6 Kontaktaufnahme telefonisch und durch Hausbesuch ständig möglich: 1. Frau Jenatschke: Tel.: 037296-17916 2. Herr Gerlach, Sozialtherapeut: Tel.: 03725-22901 Die Beratungsstelle im Haus der Diakonie, Bahnhofstraße 1, 09366 Stollberg, Tel.: 03729678725, hat jeden Dienstag von 15.00 bis 19.00 Uhr Sprechzeit. (auch nach Vereinbarung) C M Y K Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters Am 4. Januar 2014 hatte Oberbürgermeister Marcel Schmidt zum Neujahrsempfang in den Bürgergarten eingeladen. Traditionell wurde der Empfang mit dem Neujahrsschießen der Privilegierten Bürgerschützengesellschaft zu Stollberg e. V. eröffnet. Neben der Neujahrsansprache des Oberbürgermeisters Marcel Schmidt und dem Grußwort des Oberbürgermeisters der Partnerstadt Nördlingen, Hermann Faul, erwartete die Gäste eine umfangreiche musikalische Begleitung durch die Stadtkapelle Stollberg, dem Pianist Robin Gaede und Louisa und Nathalie Knauf mit Flöte und Gitarre. Fotos: J. Richter Gratulation zum 100. Geburtstag Am 11. Januar 2014 feierte die Stollbergerin Lonny Thoß ihren 100. Geburtstag. Die stellvertretende Oberbürgermeisterin Reina Löchel gratulierte ihr ganz herzlich zu diesem besonderen Jubiläum. C M Y K Foto: J. Richter 23 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Adventskalender 2013 – Teil 2 Juwelier Jörg Loos unterstützt schon seit vielen Spielzeiten den FC Stollberg und besonders dessen jüngste Nachwuchskicker – wie hier am 13.12. Er feilt wohl auch schon an der Innschrift für den nächsten Pokal… Auch die Gesellschaft für Wohnungsbau GmbH war wieder „Weihnachtsmann-Helfer“ und freute sich sehr über die schönen Weihnachtslieder, die im Kindergarten „Gänseblümchen“ zum Repertoire gehören. Von den Verbundwerken Südwestsachsen kommen nicht nur Wärme, Strom und Gas… Jedes Jahr ist die Firma auch „Pate“ eines unserer Kalenderfenster. Nach einem wunderschönen Weihnachtsprogramm überreichte Kerstin Schramm den Hortkindern von „Kinderland 2000“ am 19.12. eine große Geschenketüte mit allem, was kleine Malkünstler so gebrauchen können. Professor Dr. Beer (Die Linke) hatte sich am 4. Advent eine Gruppe aus dem Kindergarten „clever kids“ eingeladen. Die freuten sich über die neuen Bücher, ließen sich die süßen Leckereien schmecken und unterhielten sich sogar auf Englisch mit Herrn Beer! 24 Ralph Joos sorgt nicht nur das ganze Jahr über bei seinen Kunden für den richtigen Durchblick, er hilft auch gern und beschenkt am 14.12. Kinder aus der Kindereinrichtung „Unter dem Regenbogen“. Der 15. Dezember war unserer Dürer-Grundschule vorbehalten. Weil deren Geschenk aber erst noch angefertigt wird, bekommen die Jungen und Mädchen am 5. April – zum Tag der offenen Tür in ihrer Schule – Besuch von der Firma forté. Dann wird endlich das Geheimnis gelüftet! Mandy Guenther kam vom Autohaus Mercedes Lueg und überraschte die singende „Gänseblümchen-Gruppe“ von Frau Krauß. …und was war im Paket versteckt? Viele kleine Autos??? Der Hohenecker Ortschaftsratsvorsitzende, Siegfried Schmidt, hatte am 18. Dezember sogar einen Weihnachtsmann dabei, der mit den „Sonnenkäfer-Kinderlein“ musizierte. …und nachdem per Gedicht alle 4 Adventslichter angezündet waren, gab es natürlich die bunten Geschenkpakete! Auch die Stadtratsfraktion der CDU hatte extra einen eigenen Weihnachtsmann ins Rennen geschickt – und der wusste erstaunlich viel über die Kinder aus dem Kindergarten „Regenbogen“ in Beutha! Eine Rute brauchte er aber nicht, denn auch in Beutha gibt es nur liebe Kinder! Gordon Neef war am 23. Dezember leider beruflich verhindert, doch seine Gattin übergab im Auftrag des Weihnachtsmannes eine tolle Tafel mit Magnetbuchstaben an die Schulanfänger-Gruppe der Kindereinrichtung „Unter dem Regenbogen“. Die Nachwuchs-Jecken der Carnevalsvereinigung Stollberg e.V. freuten sich über einen neuen CD-Player, den die FWU-Fraktion beim Weihnachtsmann geordert hatte. …und weil er etwas teurer war als gedacht, haben die netten Männer von der Fernseh GmbH Niederdorf den Rest einfach draufgelegt. Vielen Dank! Um an das 24. Fenster heranzukommen, brauchten wir sogar eine Leiter. Das war aber natürlich für unseren Oberbürgermeister kein Problem. …und die „Zwergenhaus“-Kinder mit Frau Wenzel und Frau Mothes stimmten uns mit ihren lustigen Weihnachtsliedern auf den schönsten Abend des Jahres ein! C M Y K Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Übergabe der Vereinbarung zur Gedenkstätte Hoheneck Am 7. Januar wurde durch den sächsischen Innenminister Markus Ulbig und den Oberbürgermeister Marcel Schmidt im Stollberger Rathaus eine Städtebauliche Vereinbarung zur Gedenkstädte Hoheneck unterzeichnet. Diese Vereinbarung sichert die Finanzierung des Sanierungsvorhabens durch die Bereitstellung von Finanzhilfen aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“. Zusätzlich wurde eine Bezuschussung der Baukosten für die Gedenkstätte durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Aussicht gestellt. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung ist nunmehr die Voraussetzung für die weitere Sanierung der ehemaligen Frauenhaftanstalt geschaffen. Neben der bereits im Bau befindlichen Sicherung des Daches im Bereich des Südflügels und der geplanten Sanie- rung des Nordflügels zur Einrichtung der Lern- und Erlebniswelt „Phänomenia“ kann nun auch die bauliche Umsetzung des Vorhabens „Gedenkstätte“ mit Büro- und Ausstellungsräumen im Westflügel zeitnah erfolgen. Die so geschaffenen Räumlichkeiten bieten künftig die Grundvoraussetzungen für die Arbeit des Fördervereins „Gedenkstätte Stollberg – Frauenhaftanstalt Hoheneck e.V.“ Unter den Gästen befanden sich auch zwei ehemalige politische Gefangene, die in der JVA Hoheneck inhaftiert waren. Sie gehören zum Frauenkreis ehemalige Hoheneckerinnen, welcher sich seit seiner Gründung im Jahre 1991 für die Etablierung einer Gedenkstätte in der ehemaligen Haftanstalt einsetzt. Im Anschluss an die offizielle Vereinbarungsunterzeichnung trug sich Innenminister Ulbig ins Goldene Buch der Stadt ein. Kirchennachrichten Gottesdienste der katholischen Pfarrei St. Marien Stollberg Sonntag, 26.01. 10.30 Uhr Veranstaltungen der Ev.-Freik. Gemeinde Stollberg Hl. Messe Mittwoch, 29.01. 9.00 Uhr Sonntag, 02.02. 10.30 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 05.02. 9.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 09.02. 10.30 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 12.02. 9.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 16.02. 10.30 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 19.02. 9.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 23.02. 10.30 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 26.02. 9.00 Uhr Hl. Messe Hl. Messe zu Mariä Lichtmess Anzeigen 01.02.14 02.02.14 02.02.14 03.02.14 05.02.14 05.02.14 06.02.14 Pfarrbüro 07.02.14 08.02.14 19.30 Uhr Jugendstunde 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 15.00 Uhr Familienkreis 19.00 Uhr Frauengymnastik 8.15 Uhr Morgenandacht 15.00 Uhr Frauentreff 19.30 Uhr Bibelstunde 16.00 Uhr Teeniekreis 19.30 Uhr Jugendstunde 09.02.14 10.02.14 12.02.14 13.02.14 15.02.14 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 19.00 Uhr Frauengymnastik 8.15 Uhr Morgenandacht 9.00 Uhr Muttifrühstück 19.30 Uhr Jugendstunde 16.02.14 19.02.14 20.02.14 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 8.15 Uhr Morgenandacht 19.30 Uhr Bibelstunde 23.02.14 24.02.14 26.02.14 27.02.14 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 19.00 Uhr Frauengymnastik 8.15 Uhr Morgenandacht 15.00 Uhr Seniorenkreis Autoservice PITEREK Freie Kfz-Werkstatt ung Unfallinstandsetz ng Fahrzeuglackieru urchsichten Inspektionen / D C M Y K Auer Straße 12 · 09366 Stollberg Telefon: (03 72 96) 92 47 47 · Fax: (03 72 96) 92 45 54 www.oldiecolor.de 25 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Kirchennachrichten Evangelisch-Lutherische St.-Jakobi-Kirchgemeinde Stollberg Pfarrstraße 3 | 09366 Stollberg | Fon: 037296/7070 [email protected] | Fax: 037296/70719 www.kirche-stollberg.de Veranstaltungsorte Niederdorf: Oberdorf: Gablenz: So. 26.01. Mo. Fr. So. Mo. Mi. Do. So. 27.01. 31.01. 02.02. 03.02. 05.02. 06.02. 09.02. Do. 13.02. So. 16.02. Mo. 17.02. Mi. 19.02. So. 23.02. (1) St.-Jakobi-Kirche (2) Lutherhaus, Lutherstraße 13 (3) Diakonat, Pfarrstraße 4 Gemeinderaum, Neue Straße 5 Am Bach 3, Gemeinschaftsraum Am Sportplatz, Gemeinschaftshaus 9.30 Uhr 9.30 Uhr 19.30 Uhr 20.00 Uhr 09.30 Uhr 19.30 Uhr 10.00 Uhr 19.30 Uhr 9.30 Uhr 10.00 Uhr 19.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 15.00 Uhr 14.30 Uhr 14.30 Uhr 9.30 Uhr Gottesdienst im Lutherhaus Gottesdienst in Oberdorf Frauenkreis (3) Lichtfilmabend im „das dürer“ Gottesdient mit Abendmahl (2) Bibelstunde Gablenz Gottesdienst Jakobi-Haus Kirchenvorstandssitzungssitzung (2) Gottesdienst mit Abendmahl (1) Gottesdienst in Niederdorf Bibelstunde Gablenz Gottesdienst mit Abendmahl (1) Gottesdienst in Gablenz Bibelstunde Niederdorf Seniorenkreis (2) Gottesdienst mit Abendmahl (1) Gottesdienst in Oberdorf Evangelisch-methodistische Kirche Christuskirche Niederdorf · Chemnitzer Str. 87 • • So Pastor Dr. Michael Wetzel, Obere Bahnhofstraße 8, 08294 Lößnitz, Tel. 037754-2767, [email protected] Gemeindereferentin Petra Iffland, Querweg 4, 09399 Niederwürschnitz, [email protected] 02.02.14 09.00 Uhr Mo 03.02.14 Di 04.02.14 15.10 Uhr 15.30 Uhr 16.45 Uhr 09.00 Uhr 15.10 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr 20.30 Uhr 15.00 Uhr 09.00 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr 20.30 Uhr 09.00 Uhr So 09.02.14 Mo 10.02.14 Di 11.02.14 Mi So Di 12.02.14 16.02.14 18.02.14 So 23.02.14 Gottesdienst – ausgestaltet vom Ehekreis Affalter Thema: „Singt dem Herrn ein neues Lied“ kirchl. Unterricht 2.–3. Klasse kirchl. Unterricht 4.–5. Klasse kirchl. Unterricht 6.–8. Klasse Gottesdienst und Kigo* kirchl. Unterricht 2.-3. Klasse Gebetskreis Bibelgespräch Chorübung Seniorenkreis Familien-Gottesdienst Gebetskreis Bibelgespräch Chorübung Gottesdienst und Kigo* * Kigo = Kindergottesdienst Jehovas Zeugen · Versammlung Stollberg 09366 Niederdorf · Chemnitzer Straße 9 A ■ Erwerbslosenberatung ■ Zusammenkünfte Dienstag 9.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr Besprechung biblischer Themen Tel.: 037296 932313, Fax: 037296 932320 Besprechung des Buches -Komm Jehova doch näherBegegnungszentrum „das dürer“ (Albrecht-Dürer-Straße 85, (Das Buch kann man lesen unter www.jw.org) 09366 Stollberg) ■ Junge Gemeinde mittwochs, 18.30 Uhr, Thema und Gespräche freitags, 19.30 Uhr, offener Treff im Lutherhaus ■ Kirchenmusikalische Kreise Kantorei: montags, 19.30 Uhr im Lutherhaus Posaunenchor: dienstags, 19.00 Uhr im Lutherhaus mittwochs, 19.30 Uhr in Gablenz Kurrende: dienstags, 16.30 Uhr im Lutherhaus Spatzenchor: Montag, aller 14 Tage, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Diakonat Oratorienchor: Mittwoch, Start am 22.01.2014, jeweils 19.30 Uhr im Lutherhaus Sonntag: 9.30 Uhr ■ Themen: 26.01. 01.02.–02.02. 09.02. 16.02. 23.02. öffentlicher Vortrag und Wachtturmbetrachtung Hält Gott dich persönlich für wichtig? Kreiskongress in Glauchau Wie man geistig wach bleibt Entscheide dich jetzt für die göttliche Herrschaft Biblische Grundsätze-Eine Hilfe bei heutigen Problemen? Kreiskongress in Glauchau Motto: „Gottes Wort ist nützlich zum lehren“ Wozu ist Gottes Wort nützlich? Wie wirkt sich die göttliche Belehrung auf uns aus? ■ Lichtfilmabende 2014 Die Antwort bekommen Sie auf dem zweitägigen Kongress. Und wieder ist Lichtspiel-Saison in Stollberg – und dieses Jahr ■ Zeit und Ort: im „das dürer“! Nach den erfolgreichen Jahren und insgesamt Samstag, den 01. Februar bis Sonntag, den 02. Februar 2014 mehr als 800 Besuchern in der Vergangenheit gehen die St.Beginn: 9.50 Uhr Kongress-Saal,Grenayer Straße 3 Jakobi-Lichtfilmabende für 2014 aus dem Lutherhaus in den (gegenüber Kaufland) Kinosaal unseres Stadtteilzentrums. An den letzten Freitagen der Monate Januar, Februar und März lädt die junge Gemeinde Auf www.jw.org können Sie einen Blick auf die Kongresse werfen. zu besonderen Filmen ein – erster Lichtfilmabend 31.01., 20.00 (unter: Über uns/Kongresse) Uhr (Eintritt frei – Kollekte erbeten). Wer kann kommen? Jeder. Der Eintritt ist frei! 26 C M Y K Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Zu den Veranstaltungen in der Landeskirchlichen Gemeinschaft Stollberg, Das Thermometer Hohenecker Straße 6 laden wir sehr herzlich ein: Ob Wetterfrosch, Meteorologe oder Wetterfee, sie künden Dir von Sonne, Regen, Sturm und Schnee. ■ Februar 2014 • • • • • • • • • • • • • • • • Gemeinschaftsstunde: Sonntag, 2., 9., 16. und 23. – 17:00 Uhr Sonntagsschule (für Kinder ab 3 Jahre): Sonntag, 2., 9., 16. und 23. – 17:00 Uhr Gebetsgemeinschaft: Donnerstag, 6., 13. und 20. – 19:30 Uhr Bibelstunde: Donnerstag, 6. und 20. – 20:00 Uhr Jugendbibelstunde: Freitag, 7. und 21. – 19:00 Uhr Bezirksjugendstunde: Freitag, 28. – 19:30 Uhr Frauenstunde: Mittwoch, 26. – 19:30 Uhr Bibelstunde für jung und alt: Freitag, 14. – 19:00 Uhr Seniorennachmittag: Mittwoch, 5. – 14:30 Uhr Gruppenstunde „Blaues Kreuz“: Dienstag, 11. – 19:00 Uhr Gruppenstunde „Blaues Kreuz“: Sonnabend, 22. – 15:00 Uhr Jungschar Jungen: Sonnabend, 1. – 10:00 Uhr Jungschar Mädchen: Freitag, 14. – 16:00 Uhr Teestube: Sonnabend, 1. – 19:30 Uhr Mutti-Kind-Frühstück: Mittwoch, 5. – 9:00 Uhr Posaunenchor: dienstags, 19:00 Uhr, Lutherhaus ■ Weitere Termine und eventuelle Änderungen von Veranstaltungen sind unter www.lkg.stollberg.de in der Rubrik Kalender zu finden. Du schaust nun am Thermometer nach der Temperatur, dies zeigt an, wird’s warm oder kalt – aber nur! Klettert die Säule zu Trockenheit und großer Hitze, ist wiederum viel Flüssigkeit, Sonnencreme und ein Hut von Nütze. Doch regnen oder stürmen kann`s zu jeder Zeit, Kälte und Sonnenschein gibt es auch, wenn`s schneit. Geht´s nach unten mit den Graden, ist der Frost nicht mehr weit, nun lege dicke Socken, Handschuh` und Wollmütze bereit. Auch an Deine Füße musst Du denken und sie nicht quälen, ob Sandale oder Stiefel, stets die richtigen Schuhe wählen. Drum solltest Du nicht nur auf die Temperatur vertrauen, sondern stets aus dem Fenster gen Himmel schauen. Willst Du Dich wohl fühlen, ist die Temperatur nicht egal, entscheide daher immer richtig zwischen T-Shirt, Regenjacke oder Schal. ■ Anfragen über: Gemeinschaftsleiter Chr. Jenatschke; Tel.: 037296 939283 Dann bist du klug und jederzeit gut beraten, kannst nun perfekt gekleidet starten. Detlef Wilhelm Anzeigen C M Y K 27 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Gemeinde Niederdorf AMTLICHE MITTEILUNGEN Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Niederdorf Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag geschlossen 8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr geschlossen 8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr geschlossen Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Mit tiefer Betroffenheit haben wir vom Tod unseres Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Niederdorf, Herrn Wilfried Scheibner erfahren. Als Neugründungsmitglied im Jahre 1958 war Herr Scheibner bis zu seinem Tod aktiv und später in der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Niederdorf tätig. Bei seinen Feuerwehrkameraden war er beliebt und anerkannt. Sein Tod macht uns betroffen. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt der Trauer seinen Angehörigen. ■ Postanschrift: Gemeinde Niederdorf Neue Straße 5, 09366 Niederdorf Tel.-Nr.: 037296 / 2048, Fax: 037296 / 15432, www.niederdorf-erzgebirge.de [email protected] Roland Lippmann Bürgermeister Jürgen Pfüller Wehrleiter Niederdorf, im Januar 2014 Landkreis/Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/Verwaltungsverband Große Kreisstadt Stollberg Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat Die Wahl des Gemeinderates Niederdorf findet am 25. Mai 2014 statt. 1. Zu wählen sind 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl – frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis – spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr schriftlich einzureichen und zwar • für die oben benannte Gemeinderatswahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Anschrift Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg 2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 6a bis 6e KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen beizufügen: 28 • Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, • Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jeden Bewerber, • Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt, • im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, • beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation, • beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht, • bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG. 2. Wählbar sind Bürger der Gemeinde, sofern sie nicht nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. § 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. C M Y K Gemeinde Niederdorf Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in • einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung) oder • einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen. Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen. 4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen. 5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach § 6c KomWG durchzuführen. 4. Vordrucke Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher Versicherungen sind – während der allgemeinen üblichen Öffnungszeiten – erhältlich: • für die Gemeinderatswahl: C M Y K Anschrift/Kontaktdaten/ggf. Öffnungszeiten Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr 5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt 1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden. 2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags • für die Gemeinderatswahl bei der Stadtverwaltung: Anschrift Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg während folgender Zeiten Öffnungszeiten Dienstag, Mittwoch, Donnerstag Freitag Samstag (allgemeine Öffnungszeiten) 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens bis 13. März 2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE 29 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Gemeinde Niederdorf Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist. 6. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß § 57 Abs. 2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament verbunden. Ort, Datum Stollberg, 25.01.2014 Schmidt Oberbürgermeister (DS) NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN Weihnachtliche Überraschungen im „Wirbelwind“ Auch in den letzten zwei Monaten des vergangenen Jahres standen noch viel Arbeit und Überraschungen für die Kinder und Erzieher an. Es galt Plätzchen zu backen, Geschenke mit und für die Eltern zu basteln, ein Besuch im Burattinotheater und im Puppentheater, sowie das Bauen von Requisiten und die Proben für unsere Weihnachtsaufführung „Die gestohlenen Weihnachtsgeschenke“. Am Freitag, den 13.12., konnten dann die Kinder den Eltern zeigen, für was sie so fleißig geübt hatten. Die Aufführung am Nachmittag wurde mit viel Applaus belohnt und anschließend konnten sich alle beim gemeinsamen Kaffeetrinken, basteln von Teddybären und dem gestalten von Weihnachtsschmuck aus Salzteig entspannen. Für die Wirbelwindkinder war schon der Vormittag sehr aufregend gewesen, als Herr Lippmann mit Vertretern der Gemeinde, ein Vertreter vom Kleintier- und Geflügelzüchterverein und Frau Weiß uns mit Geschenken im Gepäck besuchten. Bevor es aber ans austeilen ging, zeigten die verschiedenen Gruppen zur Einstimmung ein kleines Programm. Zum verteilen der Geschenke schaute dann der Weihnachtsmann bei uns vorbei und so mancher konnte den Blick nicht mehr vom Boden nehmen. Nachdem wir uns beim Weihnachtsmann und unseren Gästen bedankt hatten, sind die Kinder schnell in die Gruppen, um die Päckchen zu öffnen und die neuen Sachen zu testen. Beim anschließenden Rundgang durch die Zimmer, konnten die Gäste einmal sehen, wie gut die Geschenke vom Weihnachtsmann bei den Kindern ankamen und hatten viel Spaß dabei. Auf diesem Weg, möchte sich das Team der Kita Wirbelwind, auch im Namen der Kinder, für die tolle Hilfe bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken. Ein großes Dankeschön auch an die Gemeinde Niederdorf, die uns auch im vergangenen Jahr wieder bei unserer Arbeit und bei der Umsetzung unserer Wünsche so tatkräftig unterstützt hat, sowie der Freiwilligen Feuerwehr und dem Kleintier-und Geflügelzüchterverein von Niederdorf. Aber auch dem Elternbeirat, unseren zwei Hausmeistern, den Sponsoren und freiwilligen Helfern ein herzliches Dankeschön für die geleistete Hilfe bei der Arbeit mit den Kindern, ohne Sie wäre manches Vorhaben nur schwer umzusetzen gewesen. Wir wünschen allen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2014 und würden gerne die vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit auch im kommenden Jahr gerne wieder Fortsetzen. Das Team der Kita „Wirbelwind“ C M Y K 30 Gemeinde Niederdorf Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Niederdorfer Kleintierzüchter zur Bundes-Kaninchenschau in Karlsruhe dabei Vom 14. bis 15. Dezember 2013 fand im ca. 500 km entfernten Karlsruhe die BundesKaninchenschau, die deutsche Meisterschaft der Rassekaninchenzüchter, statt. Zu dieser Ausstellung waren über 25500 Kaninchen von ca. 7000 Ausstellern zu sehen. Aus unserem Niederdorfer Kleintierzuchtverein beteiligten sich diesmal leider nur drei Zuchtfreunde an diesem Höhepunkt des Zuchtjahres. Die jugendliche Züchterin Katharina Neubert erreichte mit ihren Farbenzwergen lohfarbig schwarz sehr gute Ergebnisse. Leider muss sie aufgrund ihres Studiums ihre Zuchtarbeit einstellen. Erfreulicherweise hat sie aber in ihrer Schwester Christina eine junge Nachfolgerin gefunden. Wolfgang Franke konnte mit seinen zwei Sammlungen Marderkaninchen blau mit jeweils 385,0 Punkten einen Sachehrenpreis sowie eine ZDRK-Medaille erringen. Mit seinen Farbenzwergen russenfarbig blau/weiß konnte er die beste Zuchtgruppe in diesem Farbenschlag mit 384,5 Punkten stellen und wurde damit Deutscher Meister. Allen Zuchtfreunden herzlichen Glückwunsch zu den sehr guten Ergebnissen. Wir wünschen Christina viel Freude an ihren Tieren und eine erfolgreiche Zucht. Des Weiteren war Jens Trowitzsch mit seinen Alaska vertreten. Er erreichte mit seiner Sammlung 386,5 Punkte und erhielt dafür einen Sachehrenpreis. 1. Niederdorfer Knutfest war großer Erfolg Wir als Kleintierzuchtverein Niederdorf würden uns freuen, wenn noch Kinder und Jugendliche, sowie Kaninchen-und Geflügelhalter den Weg in unseren Verein finden würden, um das Kulturgut der Rassetiere zu erhalten und zu verbessern. Anzeigen Am 11. Januar 2014 veranstalteten die Jugendfeuerwehr Niederdorf und der Feuerwehrverein Niederdorf e.V. erstmals das sogenannte Knutfest – eine Tradition aus Skandinavien, die auch in Deutschland immer beliebter wird. Mit dem Knutfest wird das Ende der Weihnachtszeit festlich begangen und die Weihnachtsbäume an einem großen Lagerfeuer in geselliger Runde verbrannt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung und brachten ihren abgeschmückten Weihnachtsbaum von zu Hause mit. Dieser wurde dann von der Jugendfeuerwehr entgegengenommen und auf der Festwiese gesammelt. Im Tausch dafür erhielt man einen Gutschein, der gegen einen Glühwein oder ein anderes Getränk eingetauscht werden konnte. Gegen 17:00 Uhr war es dann soweit – die Bäume wurden von den Kameraden der Feuerwehr angezündet und während diese brannten, gab es für die Besucher ausreichend Glühwein, Roster und Schieböcker. Das erste Niederdorfer Knutfest war also ein gelungener Auftakt und wenn es nach den Veranstaltern geht, soll das erste auch nicht das letzte bleiben, denn man hofft darauf eine neue jährliche Tradition etablieren zu können. C M Y K Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90 31 Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Nichtamtlicher Teil Anzeigen Unser Bäckerhandwerk - brotvolle Kunst Mit uns erfolgreich und selbstbewusst durch die Schulzeit! Seit 1994 erfolgreich in Stollberg D. Dippe | Chemnitzer Straße 7 | 09366 Stollberg Telefon: 03 72 96 · 1 30 38 | Info: 12.00–18.00 Uhr 08 00 · 1 94 18 08 (bundesweite einheitl. kostenfreie Telefonnummer) Wir backen „Winter“: - Unser Hausbrot - Gletscherkrone - Gletscherkuchen - gefüllte Schneebälle - leckere Pfannkuchen Ihr Anzeigenberater Uwe Rahnfeld Telefon 03722 505090 oder per Mail [email protected] Verlag & Druck KG SEIT 25 JAHREN FÜR IHRE KUNDEN DA Bettenfachgeschäft Schubert zwischen Chemnitz und Stollberg Private JubiläumsDankanzeigen im Amtsblatt. 20 Eur o m ab 90 x 50 m einfarbig, o brutt Telefon: 03722 505090 C M Y K 32 Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Anzeigen Jörg Sonntag Kleinanzeigen im Amtsblatt Stollberg (03722) 505090 Verlag & Druck KG Anzeigentelefon: 03722/50 50 90 • Neu-, Aus- u. Umbau • Sanierung • Fassaden • Trockenbau • Estrich • Pflasterarbeiten u. a. 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Januar 2014 Amtlicher Teil Große Kreisstadt Stollberg | AZ 902.5.20-04 Öffentliche Bekanntmachung Der Stadtrat hat am 16.12.2013 die Haushaltssatzung und den Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 der Großen Kreisstadt Stollberg beschlossen. 06.02.2014 öffentlich zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice und in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus. Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 der Großen Kreisstadt Stollberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Stollberg, den 21.01.2014 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt nach § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsens vom Dienstag, den 28.01.2014 bis einschließlich Donnerstag, den Schmidt Oberbürgermeister Siegel Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Stollberg für den Doppelhaushalt 2014/2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Stollberg in seiner Sitzung am 16.12.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der für die Erfüllung der Aufgaben der Großen Kreisstadt Stollberg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: Im Ergebnishaushalt mit dem – – – – – – – – – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 2014 2015 15.978.200 EUR 16.145.800 EUR 15.881.600 EUR 15.846.200 EUR –167.600 EUR 35.400 EUR 0 EUR 0 EUR –167.600 EUR 35.400 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 1.618.200 EUR 0 EUR 911.900 EUR 0 EUR 1.618.200 EUR 911.900 EUR Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf –167.600 EUR 1.618.200 EUR 1.450.600 EUR 35.400 EUR 911.900 EUR 947.300 EUR im Finanzhaushalt mit dem – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 14.977.100 EUR 15.089.300 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 14.184.600 EUR 13.986.500 EUR – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 792.500 EUR 1.102.800 EUR 10.982.100 EUR 11.324.600 EUR –342.500 EUR 6.718.100 EUR 7.638.200 EUR –920.100 EUR 450.000 EUR 182.700 EUR – – – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf – Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 35 C M Y K Amtlicher Teil – – – Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.720.600 EUR 3.720.600 EUR 0 EUR 2.092.300 EUR 2.092.300 EUR 0 EUR 969.800 EUR 187.700 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 3.229.100 EUR 3.169.200 EUR 50.000 EUR 50.000 EUR 360 vom Hundert 450 vom Hundert 390 vom Hundert 360 vom Hundert 450 vom Hundert 390 vom Hundert – Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt, davon für den Eigenbetrieb „Städtische Dienstleistungen Stollberg“ (SDL) §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf für die Gewerbesteuer auf §6 Die Große Kreisstadt Stollberg erhebt als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Niederdorf eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 185.000 EUR zur Deckung ihres Finanzbedarfs im Ergebnishaushalt (§ 25 SächsKOmZG). §7 Die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Stollberg für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Stollberg, den 17.12.2013 Siegel Schmidt, Oberbürgermeister Bekanntmachungsanordnung Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung einer Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 52 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a, die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet hat oder C M Y K b, die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach Satz 2 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stollberg, 25.01.2014 Schmidt Oberbürgermeister (Dienstsiegel) WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE 36