Januar 2014 - Stollberg/Erzgebirge

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Januar 2014 - Stollberg/Erzgebirge
www.stollberg-erzgebirge.de
Stollberger Anzeiger
Amts- und Informationsblatt der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen
Beutha/Raum, Gablenz, Hoheneck, Mitteldorf und Oberdorf
sowie der Gemeinde Niederdorf
25. Jahrgang | 287. Ausgabe
Samstag, 25. Januar 2014
Ausgabe 01/2014
Kinderfaschingsparty
Freitag, 14. Februar 2014, 16 bis 18 Uhr, Dreifeldhalle Stollberg
Unbedingt mitbringen: kunterbunte Faschingslaune, Tanzwut,
Hingucker-Kostüm, Turnschuhe (zum Wechseln)
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Amtlicher Teil
Liebe Stollbergerinnen und Stollberger,
das neue Jahr nimmt seinen Lauf,
der Alltag richtet sich langsam
wieder ein, Weihnachten und der
Jahreswechsel waren eine angenehme Pause zur Entspannung und
zum Zusammensein mit der Familie.
Fast sollte man meinen, das Leben
müsste endlos so weitergehen
können. Aber ganz ehrlich: jeden
Tag Freizeit, keine großen Aufgaben, Langeweile pur – das ist auf
Dauer wohl auch nicht auszuhalten.
Eine gesunde Abwechslung zwischen Arbeit, Anstrengung, Zielen
einerseits, Entspannung, Spaß, Freizeit und auch Langeweile andererseits sollte die Lebensqualität in
einem ausgewogenen Gleichgewicht einpendeln lassen. Die große
Frage lautet natürlich: wo wäre das
Verhältnis ausgewogen? Bei 90 %
Arbeit sicherlich nicht, aber bestimmt auch nicht bei 50 % Freizeit.
Mittlerweile habe ich allerdings den
Eindruck, dass wir uns weniger
Gedanken darum machen müssen,
zu viel Freizeit zu haben. Die Nachrichten aus unseren Nachbarländern
zeigen eher in die entgegen gesetzte Richtung: die deutsche Volkswirtschaft wird wohl mehr Solidarität
unter Beweis stellen, unsere Arbeitnehmer werden mehr Lasten schultern dürfen.
Nun ist Solidarität ja nichts schlechtes, im Grunde genommen soll ja die
Hilfe dem Nächsten gegenüber
sogar die eigene Lebensqualität
bessern. Es stellt sich aber die
Frage, ob es da nicht sinnvolle
Grenzen gibt. Derzeit – angesichts
Brüsseler Gedankenspiele um ein
europaweites deutsches Sozialhilfesystem – scheinen solche Grenzen
nicht in Sicht.
Europäisches Miteinander erleben
viele Menschen als großes Glück –
auch mir geht es so. Zusammengehörigkeit fühlt sich schöner an als
Gegeneinander. Wenn Stollberger
Kinder und Jugendliche in Tamasi
oder Montigny erleben, dass auch
andere Lebensmodelle Zufriedenheit vermitteln können, dann darf
gefragt werden: ist das deutsche
Modell unbedingt für alle erstrebenswert? Sollen weltweit wirklich
alle Menschen ein Auto besitzen
(müssen)?
gesellschaftliche Umgehen miteinander zu diskutieren und die Kultur
eben dieses Miteinanders nicht nur
zu hinterfragen, sondern neu auszurichten.
Im Umkehrschluss bleibt die Frage:
wie sollte denn nun das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit
bei uns beschaffen sein? Ideenmodelle um Familienarbeitszeit von 32
Wochenstunden – weniger materieller Wohlstand und mehr Zeit für die
Kinder – könnten unseren Kindern
und Jugendlichen vielleicht wieder
etwas von dem vermitteln, was sie
am meisten vermissen: Zuwendung
und gelebte Familie. Und möglicherweise führt die gemeinsam in der
Familie verbrachte Zeit auch bei den
Eltern zu mehr Zufriedenheit: zu
erleben, dass die eigenen Kinder
glücklich sind, lachen und ihre
Augen leuchten, ist doch viel mehr
als ihnen zuzuschauen, wie sie sich
mit dem Fernseher oder Computer
beschäftigen.
Damit zeigt sich wieder einmal: viele
der Angelegenheiten, die uns
tagtäglich beschäftigen, haben eine
deutliche kommunale Relevanz, sie
werden nicht unwesentlich durch
Entscheidungen im Stadtrat beeinflusst: städtische Investitionspolitik
betrifft unser unmittelbares Lebensumfeld.
Aber dafür ist Zeit notwendig. Es ist
schwer, blitzschnell vom Klima im
Unternehmen auf das Klima Familie
umzuschalten, anstelle der Kommunikation mit Kollegen und dem Ziel
der effizienten Problemlösung quasi
den Hebel umzulegen auf liebevollen und verständnisvollen Umgang
mit Kindern und Partner. Da verlockt
die schnelle und einfache mediale
Berieselung zu oft.
Ich persönlich glaube, dass wir
gemeinsam viel bewusster neue
Schwerpunkte setzen müssen. Es
reicht eben nicht, uns hin und
wieder daran zu erinnern, dass wir
doch alle auf Familie setzen, Familie
sollte viel öfter, auch im öffentlichen
Geschehen, als eines der wichtigsten Ziele in unserem Leben propagiert werden!
Wenn eine Veranstaltung im Bürgergarten zum Thema „Emotionale
Intelligenz“ zu so starker Resonanz,
wie im letzten Jahr geschehen,
führt, dann bleibt festzuhalten, dass
unsere Bürgerschaft offensichtlich
großes Interesse daran hat, das
Im Mai stehen die Wahlen zum
Stadtrat an: eine lebendige Stadt
braucht Bürger, die sich engagieren,
die eigene Ideen einbringen und aus
verschiedenen Perspektiven darum
streiten, Mehrheiten für ihre jeweiligen Überzeugungen zu gewinnen.
Demokratie mag nicht die optimale
Regierungsform sein – gerade auf
städtischer Ebene, dort wo, wie bei
uns, die Gemeinschaft überschaubar ist, kann allerdings bei größerem
Interesse der Bürgerschaft eine
ausgeglichene Entwicklung erreicht
werden: dadurch, dass die Bürgerschaft intensiv miteinander die städtische Zukunft bespricht, das Für
und Wider der Entscheidungen
abwägt und dadurch diejenigen, die
die Beschlüsse fassen näher an jene
heranbringen, die diese Entscheidungen hernach zu (er)tragen haben.
In diesem Sinne würde ich mir viele
interessierte Bürger wünschen, die
bis Mitte April beispielsweise bei
den Fraktionen des städtischen
Rates nach den Möglichkeiten der
Kandidatur für diese Wahl anfragen.
Unsere Stadt hat viel Potential - die
nächsten Jahre werden zeigen,
wieviel davon wir nutzen können!
Glück Auf!
Marcel Schmidt
Bürgermeister
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Amtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
AMTLICHE MITTEILUNGEN
■ Postanschrift:
Stadtverwaltung Stollberg
Postfach 12 32 · 09366 Stollberg
■ Hausanschrift:
Stadtverwaltung Stollberg
Hauptmarkt 1 · 09366 Stollberg
Tel.-Nr. (03 72 96) 9 40
Fax
(03 72 96) 24 37
[email protected]
www.stollberg-erzgebirge.de
Sprechzeiten
■ Bürgerservice Stollberg
Montag
geschlossen
Dienstag
08:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag
08:30 bis 11:00 Uhr
Tel.-Nr. (03 72 96) 940
Fax:
(03 72 96) 94163
[email protected]
■ Stadtkasse der Stadtverwaltung
Stollberg
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr,
13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr,
13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
09:00 bis 11:30 Uhr
■ Fachämter der Stadtverwaltung
Stollberg
Montag
geschlossen
Dienstag
08:30 bis 12:00 Uhr,
13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr,
13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr,
Das Standesamt hat zusätzlich montags von
9:00 Uhr bis 11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet.
■ Stadtbibliothek
Montag
10:00 bis 12:00 Uhr,
14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
12:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
12:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
10:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
09:00 bis 12:00 Uhr
Tel.-Nr. (03 72 96) 22 37
Fax
(03 72 96) 21 47
[email protected]
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■ Öffnungszeiten des Stadtteilbüros
der STEG Stadtentwicklung gGmbH,
Albrecht-Dürer-Str. 85
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tel.-Nr. (03 72 96) 93230
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung
des Stadtrates der Stadt Stollberg
■ Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der
Stadt Stollberg am 16.12.2013 beschlossen:
Beschluss zur Bestätigung der Sitzungstermine in den Ausschüssen sowie im Stadtrat für
das Jahr 2014
Vorlagen-Nummer: ST13/078
Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Zustimmung von Ausgaben während der
vorläufigen Haushaltsführung gemäß Hauptsatzung
Vorlagen-Nummer: ST13/083
Änderung des Beschlusses ST 13/043 (Betriebsübergang des Eigenbetriebes Städtische
Dienstleistungen Stollberg (SDL) zur Dienstleistungsgesellschaft Stollberg mbH (DGS))
Vorlagen-Nummer: ST13/084
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Großen Kreisstadt Stollberg
und die Genehmigung der noch offenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2012
Vorlagen-Nummer: ST13/085
Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Stollberg über die Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen für den Doppelhaushalt 2014/2015
Vorlagen-Nummer: ST13/089
■ Folgende Vorlagen wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates
der Stadt Stollberg am 16.12.2013 beschlossen:
Ankauf einer Fläche am Vorsorgestandort Mitteldorf
Vorlagen-Nummer: ST 13/086
Erwerb von 1/10 Anteil am Grundstück 214 der Gemarkung Stollberg
Vorlagen-Nummer: ST13/087
Einladung
Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden zum
•
•
Stadtrat am 27.01.2014 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal
Ausschuss für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete
am 17.02.2014 um 15:30 Uhr im Sitzungszimmer
des Rathauses, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg, eingeladen.
Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, Zeit und weitere Informationen
entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt
Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Hauptmarkt 1.
Hinweis der Redaktion:
Die Ausgabe Nr. 02, Jahrgang 2014 des „Stollberger Anzeigers“ erscheint Samstag,
dem 22.02.2014. Beiträge hierfür sind spätestens Dienstag, dem 11.02.2014, in der
Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder als Worddatei abzugeben. Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröffentlichen. Bereitgestellte Materialien können
im Hauptamt im Rathaus wieder abgeholt werden.
Redaktionsschluss (auch für Anzeigenkunden) ist der 11.02.2014.
Anzeigenkunden wenden sich bitte an Riedel – Verlag & Druck KG, Tel.: 03722 505090,
E-Mail: [email protected]
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Amtlicher Teil
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates der Stadt Stollberg und dessen Ausschüsse im Jahr 2014
Kultur-, Schul- und Ausschuss für Technik, Verwaltungs- und
Sozialausschuss
Liegenschaften und
Finanzausschuss
Gewerbegebiete
16:30 Uhr
15:30 Uhr
17:30 Uhr
Betriebsausschuss
Stadtrat
Eigenbetrieb „Städtische
Dienstleistungen“
18:00 Uhr
17:30 Uhr
Gemeinschaftsausschuss
Donnerstags
19:00 Uhr
Do., 02.01.2014
Mo., 10.02.2014
Mo., 24.03.2014
Mo., 05.05.2014
Mo., 16.06.2014
Mo., 28.07.2014
Mo., 08.09.2014
Mo., 20.10.2014
Di., 11.03.2014
(nach Bedarf)
Mo., 06.01.2014
Mo., 13.01.2014
Mo., 17.02.2014
Mo., 24.02.2014
Mo., 31.03.2014
Mo., 14.04.2014
Mo., 12.05.2014
Mo., 19.05.2014
Mo., 23.06.2014
Mo., 30.06.2014
Mo., 04.08.2014
Mo., 11.08.2014
Mo., 15.09.2014
Mo., 22.09.2014
Mo., 27.10.2014
Mo., 03.11.2014
Mo., 01.12.2014
Mo., 08.12.2014
Der Sitzungsort wird mit der jeweiligen Einladung bekannt gegeben.
Di., 03.06.2014
Di., 26.08.2014
Di., 18.11.2014
Mo., 27.01.2014
Mo., 10.03.2014
Do., 24.04.2014
Mo., 02.06.2014
Mo., 14.07.2014
Mo., 25.08.2014
Mo., 06.10.2014
Mo., 17.11.2014
Mo., 15.12.2014
Landkreis/Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/Verwaltungsverband: Große Kreisstadt Stollberg
Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten
Die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte Mitteldorf, Beutha/Raum, Hoheneck, Gablenz und Oberdorf
finden am Sonntag, dem 25. Mai 2014 statt.
1. Zu wählen sind
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für
diese Wahlen
– frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis
– spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr
schriftlich einzureichen und zwar
• für die oben benannten Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
Anschrift
Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice,
Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg
2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede
Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen
Wahlvorschlag einreichen.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im
Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung –
KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den
Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in
den §§ 6a bis 6e KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3 KomWO
genannten Unterlagen beizufügen:
4
•
Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und
er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,
• Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die
Wählbarkeit für jeden Bewerber,
• Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides
statt,
• im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG
eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde
zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren
vorlagen,
• beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation,
• beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner
des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht,
• bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an
Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG.
2. Wählbar in den Stadtrat sind Bürger der Stadt, sofern sie
nicht nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen bzw. § 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für
den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Bürger der Stadt ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels
116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das
18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei
Monaten in der Stadt wohnt.
Wählbar in den jeweiligen Ortschaftsrat sind die Bürger der
jeweiligen Ortschaft.
Bürger der jeweiligen Ortschaft ist jeder Deutsche im Sinne
des Art. 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens
drei Monaten in der entsprechenden Ortschaft wohnt.
3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag
nur benannt werden, wer in
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Amtlicher Teil
•
einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet
(Mitgliederversammlung) oder
• einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung)
hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher
Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu
sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist
vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen.
Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit
der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl
der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich
organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen.
Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich
organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt
werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres
Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die
Reihenfolge der Bewerber festzulegen.
Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl
der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der
Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten
und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem
haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt
wurden und die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr
Programm der Versammlung vorzustellen.
4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich
organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das
Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der
Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als
drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern,
darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen.
5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder
Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften
nach § 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach § 6c
KomWG durchzuführen.
4. Vordrucke
Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen,
Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher
Versicherungen sind – während der allgemeinen üblichen
Öffnungszeiten – erhältlich:
• für die Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen:
Anschrift/Kontaktdaten/ggf. Öffnungszeiten
Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1,
09366 Stollberg
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Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt
1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des
Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt
der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die
Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten
bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie
des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden.
Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen
Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat
ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind
alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung
des Wahlvorschlags
• für die Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen bei der
Stadtverwaltung:
Anschrift
Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice,
Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg
während folgender Zeiten
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Freitag
Samstag
(allgemeine Öffnungszeiten)
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die
Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem Beauftragten der
Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (für die
Stadtrats-/Ortschaftratswahl) spätestens bis 13. März
2014 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen
Wahlvorschlags
a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde
vertreten ist,
bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt
entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der
Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl der
Ortschaftsräte ist wie vorstehend zu verfahren. Darüber
hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag eine Partei oder
Wählervereinigung für eine Ortschaftsratswahl, die
aufgrund eigenen Wahlvorschlages seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. Für Wählervereinigungen gilt dies
wieder unter der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag zusätzlich von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung im
Ortschaftsrat für die Wählervereinigung vertretenen
Gewählten unterzeichnet ist.
5
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Amtlicher Teil
Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger
erforderlich ist.
6. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß § 57 Abs.
2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen
Parlament verbunden.
Stollberg, 25.01.2014
Unterschrift
Schmidt
Oberbürgermeister
Der Stollberger
Friedensrichter informiert
Die Sprechstunde des Stollberger
Friedensrichters, Herrn Zimmermann, findet nach Terminabsprache
in der Stadtbibliothek, Schillerplatz 2
statt.
Voranmeldungen bitte über folgende
Telefonnummer: 037296/87484 oder
über dem Bürgerservice der Stadt-
Wahlhelfer gesucht!
Um die Wahlen am 25. Mai 2014 in den Wahllokalen im
Stadtgebiet von Stollberg und in den Stollberger Ortsteilen
Gablenz, Mitteldorf, Oberdorf, Beutha/Raum und Hoheneck
personell abzusichern, sucht die Große Kreisstadt Stollberg
Wahlhelfer, die die Mitarbeiter unserer Verwaltung am Wahltag unterstützen.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelfer
eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Entschädigungssatzung der Stadt Stollberg.
Für Verpflegung an diesem Tag wird gesorgt.
Interessenten können sich telefonisch unter 037296/94159
bei Frau Kägebein im Rathaus melden.
(DS)
Neue Kassenleiterin in der Stadtkasse tätig
Am 31.12.2013 hat sich die langjährige Kassenleiterin der Stadtkasse Stollberg,
Frau Christel Bartsch in den wohlverdienten Ruhestand begeben. Frau Bartsch
war seit dem 01.01.1990 als Kassenleiterin tätig.
Der Umgang mit den städtischen Finanzen erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt,
ausgezeichnete Fachkenntnisse und persönliches Engagement. Dem hat Frau
Bartsch stets entsprochen. Wir bedanken uns bei ihr für ihre langjährige Tätigkeit
und wünschen ihr alles Gute, viel Gesundheit und Zeit für Tätigkeiten, die im
Berufsleben oftmals zu kurz kommen.
Am 01. Januar 2014 wurde Frau Viola Voigt zur neuen Kassenleiterin bestellt.
Auch Ihr wünschen wir viel Erfolg, bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
verwaltung unter 037296/940.
DAS BAU-/ORDNUNGSAMT INFORMIERT
Der Bürgerpolizist
Warenauslagen und Werbeaufsteller im öffentlichen Verkehrsraum
informiert:
Der Bürgerpolizist ist zwecks Terminabsprachen zu erreichen im Polizeirevier Stollberg, Tel. 90280
oder 01739618274.
Der Bürgerpolizist Schreier,
Polizeihauptmeister
Auch 2014 möchten wir alle Gewerbetreibenden an die Antragstellung erinnern. Jeder, der
Warenauslagen, Werbeaufsteller, Warenständer, Tische und Stühle mit dekorativenabgrenzenden Zubehör etc. im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. auf dem Gehweg) aufstellen möchte, muss dieses bei der Stadtverwaltung Stollberg beantragen. Der Antrag gilt
jeweils für ein Jahr und ist demzufolge jeweils zum Jahresanfang neu zu stellen.
Das Formular bekommen Sie im Ordnungsamt oder im Bürgerservice der Stadt Stollberg.
Wer es zeitlich nicht schafft, persönlich im Rathaus vorbei zu schauen, findet den Antrag
auch im Internet unter www.stollberg-erzgebirge.de.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Ordnungsamt, persönlich oder telefonisch, gern zur Verfügung. Telefonnummer: 037269/94201
WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE
■ Impressum
Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist der Oberbürgermeister der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der Bürgermeister der Gemeinde.
Redaktion für Textteil: Stadtverwaltung Stollberg, Hauptamt, Frau Liebold
Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung der Stadtverwaltung Stollberg
Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Telefon:
03722/50509-0, Fax: 03722/50509-22, E-mail: [email protected], Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel
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DER BÜRGERSERVICE INFORMIERT
Stadtverwaltung Stollberg – Fundbüro (Rufnummer: 037296/940) – Stand: 13. Januar 2014
Nr. Fund
Fundort
Gegenstand
65/13
66/13
69/13
72/13
02/14
03/14
Stollberg, Hauptmarkt
Stollberg, Rathaus
Stollberg, Pfarrstraße 2
Stollberg, Ernst-Thälmann-Straße, Höhe Volksbank
Stollberg, Einfahrt zur Grundschule Beutha
Stollberg, Herrenstraße, Höhe Marienkirche
Banknote
Fleecejacke
Uhr
Brille
Banknote
Armband
Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern
in der Stadtverwaltung Stollberg im Bürgerservice (Telefon 037296/940) nachfragen.
folgende Schlüssel wurden abgegeben:
S38/13
S39/13
S40/13
S41/13
S01/14
S03/14
Stollberg, Schillerplatz
Stollberg, Herrenstraße 27
Stollberg, Siedlerweg 6
Stollberg, Albrecht-Dürer-Straße
Stollberg, Hohensteiner Straße, Höhe Bahnübergang
Stollberg, Bachgasse
1 Schlüssel am Schlüsselband
1 Schlüssel
1 Schlüssel am Schlüsselband
7 Schlüssel am Schlüsselring
5 Schlüssel am Schlüsselband
1 Schlüssel mit Anhänger
■ Zur Information: In der Verwaltungskostensatzung der Stadt Stollberg vom
17.11.2003, unter Fundgebühren Punkt
1.9., sind die Gebühren über Aufbewahrung und Aushändigung von Fundgegenständen geregelt – ebenso im BGBSachenrecht – §§ 970-975.
Gewerbeanmeldungen
Folgende neu angemeldeten Gewerbe, die mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einverstanden sind, werden hiermit
bekannt gegeben:
Betriebsinhaber
Anschrift des Gewerbes
Tätigkeit
Günes, Muzaffer
09366 Stollberg/Erzgeb.
Pfarrstraße 6
Imbiss-Döner Kebap, Verkauf von alkoholfreien
Getränken
Schwalbach, Mike
09366 Stollberg/Erzgeb.
Albrecht-Dürer-Straße 73
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei,
Tapeziererei, Bautenschutz
NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN
2014 begann für die Feuerwehren der Stadt Stollberg brandheiß…
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Die ruhigen Tage der Vorweihnachtszeit
und die Weihnachtsfeiertage konnten die
Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Stollberg (Ortsfeuerwehren Beutha,
Gablenz,
Stollberg
und
Oberdorf)
genießen, denn der letzte Einsatz für die
Angehörigen der Feuerwehren war Anfang
Dezember.
Doch die Ruhe war bereits in der Neujahrsnacht vorbei. Gegen 00:40 Uhr wurde die
Ortsfeuerwehr Stollberg zu einem Brand
auf dem Hauptmarkt alarmiert. Dort stellte
sich heraus, dass von einer Gruppe
Jugendlicher ein Papierkorb und ein
Tannenbaum, der an einer Laterne befestigt war, in Brand gesteckt wurden. Die
besagte Gruppe blieb bis zum Eintreffen
der ersten Einsatzkräfte noch am Brandort,
suchte jedoch danach das Weite und konnte keine Angaben zum Brandhergang
äußern.
Mein besonderer Dank gilt allen am Einsatz
beteiligten Kameradinnen und Kameraden,
welche ihre Silvesterfeier unterbrechen
mussten.
Auch in der zweiten Nacht kamen die
Mitglieder der Ortsfeuerwehr Gablenz und
Stollberg nicht zum Schlafen, denn fast zur
gleichen Zeit wurden sie zu einem Brand
nach Gablenz alarmiert. Hier waren vermutlich Mülltonnen in Brand geraten, welche
einen Kaminholzstapel und Teile eines
Schuppendaches entzündeten. Nur durch
die Aufmerksamkeit eines Postzustellers
konnte hier ein größerer Schaden verhindert werden. Das Feuer konnte durch die
Kameradinnen und Kameraden der beiden
Ortswehren schnell unter Kontrolle
gebracht werden.
In der Nacht vom 3. zum 4. Januar 2014
wurde die Ortsfeuerwehr Stollberg erneut
zu einem Brand auf die Hausmülldeponie
Niederdorf alarmiert. Vor Ort brannte eine
kleine Menge Müll, welche durch die Freiwillige Feuerwehr Niederdorf rasch
gelöscht werden konnte, somit verließen
die Einsatzkräfte der Feuerwehr Stollberg
ohne Maßnahme die Einsatzstelle.
Auch im Jahr 2014 sind wir bemüht, die
Sicherheit bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen zu gewährleisten. Denn „unser
Hobby ist Ihre Sicherheit“. Außerdem
würden wir uns über interessierten
Zuwachs unserer Wehren sehr freuen.
Möchten Sie ebenfalls einen Teil dazu
…dies könnte DEINER sein!!!
beitragen, melden Sie sich in einer unserer
Wehren oder einfach im Bürgerservice der
Stadtverwaltung Stollberg.
Ein gutes Jahr 2014 wünscht Ihnen
Stadtwehrleiter der Stadt Stollberg Enrico
Scheibner
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
„Knut“-Fest in Oberdorf
Am Sonnabend, dem 11.01.2014 fand das alljährliche, traditionelle „Tannenbaumverbrennen“ des Feuerwehrvereins Oberdorf und der Ortsfeuerwehr Oberdorf statt. Ab 15:00 Uhr
wurden die zuvor eingesammelten Weihnachtsbäume der
Einwohner von Oberdorf auf einem kleinen Lagerfeuer
verbrannt. Bei Glühwein, Kinderpunsch, Lumumba und Roster
verbrachten wir einen geselligen Nachmittag.
Wehrleitung OF Oberdorf
Jugendfeuerwehr Gablenz
Mit wöchentlichen Diensten und jede
Menge Veranstaltungen war unser Jugendfeuerwehrjahr voll gepackt. Doch für die
Weihnachtszeit wurde es gemütlich.
Zum 1. Adventswochenende hieß es zum
ersten Mal „Anlichteln“ im Dorfzentrum.
Dazu wurde ein feiner Tannenbaum aufgestellt. Die Jugendfeuerwehr gestaltete
einen großen Adventskalender, der von
allen vor den Toren unseres Feuerwehrgerätehauses bestaunt werden konnte.
Nicht genug des Ganzen war es am
06.12.2013 wieder soweit, Plätzchen
backen stand auf dem Dienstplan. Viele
Lebkuchen und Plätzchen konnten ausgestochen und nach dem Backen noch schön
dekoriert werden. Dabei waren der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Natürlich
wurde auch viel genascht, aber für unsere
Weihnachtsfeier blieb auch noch das ein
oder andere Plätzchen übrig.
Und wer jetzt neugierig geworden ist, kann
gerne zu einem unseren nächsten Dienste
ins Gerätehaus der Feuerwehr Gablenz,
August-Bebel-Straße 63 c in 09366 Stollberg/ OT Gablenz vorbei kommen. Dieser
ist jeden Freitag von 17:00 Uhr bis 18:00
Uhr (außer in den Ferien).
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Der kurze Weg für Ihre Anzeige in´s
Amts- und Informationsblatt …
Verlag und Druck KG
Heinrich-Heine-Straße 13a · 09247 Chemnitz
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Veranstaltungskalender für Stollberg, die Ortsteile Mitteldorf, Oberdorf, Gablenz, Hoheneck,
Beutha, Raum sowie die Gemeinde Niederdorf
■ Januar
➜ 23.01., „La Palma“ – Vortrag von Hans Harzt, Stadtbibliothek
➜ 24.01., ab 16.00 Uhr, Aquarell-Malkurs mit Doreen Fiedler das dürer
➜ 25.01., 19.30 Uhr, „Rentner haben niemals Zeit“ – Köfer’s Komödiantenbühne,
Kinder- und Jugendtheater Burattino
➜ 30.01., Einlass: 18.30 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr
The International Magic Tenors, Bürgergarten
➜ 31.01., 20.00 Uhr, Lichtfilmabend im Lutherhaus – die junge Gemeinde lädt zu
ausgewählten Filmen ein, Kinosaal das dürer
■ Februar
➜ 01.02., 14.00–15.45 Uhr
Informationsveranstaltung mit Beratung, Münzbestimmung und Werteinschätzung (Numismatischer Verein Stollberg e.V.), Vereinszusammenkunft mit Vortrag
„Der Rotary-Club Stollberg stellt sich vor“, Gasthof „Zur Post“ Meinersdorf
➜ 01.02., 16.00–17.00 Uhr „Jugend musiziert“, Bürgergarten
➜ 02.02., ab 16.00 Uhr
Lichtmess – die Pyramide wird angehalten, Hauptmarkt
➜ 02.02., Pyramideanhalten, Festplatz, Niederdorf
➜ 02.02., „Jugend musiziert“, Bürgergarten
➜ 04.02., 14.00 Uhr, gemeinsames Musizieren im Volksmusikkreis, das dürer
➜ 06.02., 16.00–17.00 Uhr
Kinder-Uni – „Wie funktioniert 3D-Technik?“ mit dem Dozenten Prof. Dr. Stefan
Sinzinger (TU Ilmenau)
Kultur-Bahnhof
➜ 07.02.
Schauorchester Ungelenk, Bürgergarten
➜ 08.02., 9.00-13.00 Uhr, Tag der offenen Tür
Carl-von-Bach-Gymnasium
➜ 08.02., Einlass: 18.00 Uhr, Beginn: 20.00 Uhr
Irland zum Verkosten – Whisky-Seminar
Kultur-Bahnhof
➜ 08.02., Thomas Unger (´de Randfichten) und Band
Bürgergarten
➜ 08.02., Akustik-Show „Tribute to Bruce Springsteen“, Kinder- und Jugendtheater Burattino
➜ 09.02., Einlass: 14.00 Uhr, Beginn: 15.00 Uhr
„Darf ich bitten“ – Tanztee, Bürgergarten
➜ 14.02., 16.00 Uhr, Kinderfasching, Dreifeldhalle
➜ 15.02., 19.30 Uhr, „Zwei Genies am Rande des Wahnsinns“ – mit Heinz Rennhack und Heinz Behrens, Kinder- und Jugendtheater Burattino
➜ 16.02., 10.00–18.00 Uhr, „Stollberger Hochzeitsträume“ – Hochzeitsmesse,
NEUER TERMIN
8. FEBRUAR 2014!!!
THE EAST STREET BAND
„This is Radio Nowhere,
is there anybody alive out there?“
Das da draußen noch jemand ist,
steht außer Zweifel. Kaum einer hat
so treue Fans wie Bruce Springsteen. Ob als Solist „like Bob Dylan“
oder mit seiner legendären E-Street
Band, er ist und bleibt für viele
einfach nur „The Boss“!
Den unverkennbaren Springsteen
Sound und die Reibeisen Stimme
nachzuahmen trauen sich nicht viele
Bands. Die EAST STREET BAND ist
eine der wenigen der es zweifelsohne gelingt, die Songs Springsteens
hautnah am Original und verpackt in
einer packenden und mitreißenden
Bühnenshow an das Publikum
weiterzugeben und sie in ihren Bann
zu ziehen.
Dass dies auch akustisch möglich
ist, wird die East Street Band am
08.02.14 im Kinder- und Jugendtheater „BURATTINO“, Jahnsdorfer Straße 7, 09366 Stollberg,
eindrucksvoll unter Beweis stellen.
Karten gibt es im Vorverkauf für 8
Euro und an der Abendkasse für 12
Euro. Ticket-Hotline: 037296-87155
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls
bestens gesorgt!
Genug der vielen Worte. Der beste
Weg sich selbst ein Bild von der
Band zu machen ist es, sie l i v e zu
erleben.
…one, two, one, two, three, four…
Bürgergarten
➜ 16.02., Einlass: 17.00 Uhr, Beginn: 18.00 Uhr
Dia-Vortrag über die Philippinen, Kultur-Bahnhof
➜ 17.02., 10.00 Uhr, „Das singende klingende Bäumchen“, Kinder- und
Jugendtheater Burattino
➜ 21.02., 10.00 Uhr, „Schneewittchen“, Kinder- und Jugendtheater Burattino
➜ 27.02., 20.00 Uhr, 10. Weiberfasching – Faschingsveranstaltung der Carnevalsvereinigung Stollberg e.V., Turnhalle Mitteldorf
➜ 28.02., ab 16.00 Uhr, Aquarell-Malkurs mit Doreen Fiedler, das dürer
➜ 28.02., 20.00 Uhr, Lichtfilmabend im Lutherhaus – die junge Gemeinde lädt zu
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ausgewählten Filmen ein, Kinosaal das dürer
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
Man lernt nie aus …
Sie wollten schon immer mal eine Hochschule besuchen – glauben
aber, Sie sind zu alt dafür? Nein, zum Lernen ist man nie zu alt und
wir machen es demnächst auch in Stollberg möglich.
Für Sie und mit Ihnen gemeinsam möchte die Stadt Stollberg in
Zusammenarbeit mit der DPFA – Akademiegruppe aus Chemnitz
ein abwechslungsreiches und interessantes Gesamtprogramm für
lebenslanges Lernen erstellen und in Zukunft in unserer Stadt
anbieten.
Dieses Programm soll Veranstaltungen aus den Bereichen Technik, Mode, Sprachen und Malen umfassen. Zusätzlich ist vorgesehen Bildungs- und Kulturstätten in der näheren und weiteren
Umgebung Stollbergs zu besuchen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Stollberg
Frau Nobis, Tel. 94255, Frau Baumann, Tel. 94243
■ Wer ist die DPFA-Akademiegruppe?
Die 1990 in Zwickau von Prof. Dr.
Clauß Dietz gegründete DPFA
Akademiegruppe sichert an mehreren Standorten in Deutschland und
Polen in über 50 Bildungseinrichtungen - von Kitas, über allgemeinbildende Schulen (Grundschulen,
Mittelschulen, Gymnasien), berufliche Schulen (Berufsfachschulen,
Berufsschulen, Fachschulen und
Fachoberschulen) und schließlich bis
hin zu einer eigenen Hochschule
sowie umfangreichen Weiterbildungsangeboten – ganzheitliche
Leistungen für „lebenslanges Lernen“. Das Unternehmen ist mit
450 Mitarbeitern und über 300 freien Honorardozenten einer der
größten privaten Bildungsträger Sachsens.
Thomas Gritz
Leiter DPFA-Bildungszentrum Chemnitz
Emilienstraße 50, 09131 Chemnitz
Tel.: 0371 45901-160
■ Man lernt nie aus:
Das ist der Leitgedanke des DPFA – Begegnungsatlas. Im Vordergrund steht dabei der Austausch mit anderen Menschen über aktuelle Themen. Der DPFA – Begegnungsatlas wendet sich an alle
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an anspruchsvollen Themen
haben und in Veranstaltungen interessante Ausblicke auf neue
Entwicklungen verschiedenster Wissensgebiete erhalten möchten.
Interessieren Sie sich!
Sie haben konkrete Vorstellungen und Ideen? Sie haben Interesse an einem bestimmten Thema? Dann schreiben Sie uns und/
oder geben Sie nachfolgenden Fragebogen im Bürgerservice der Stadt Stollberg ab.
1. Welche Themen sollten Ihrer Meinung nach unbedingt im Gesamtprogramm integriert werden?
2. Welche Firmen aus unserer Umgebung sollten unbedingt mit einbezogen werden?
3. Welche Städte wären von besonderem Interesse?
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4. Welche Sprachen wären für Sie wichtig?
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
ZWEI GENIES AM RANDE DES WAHNSINNS
Nach den erfolgreichen Tourneen
der letzten Jahre
wieder auf der Bühne!
THE INTERNATIONAL MAGIC
TENORS
Best of Pop – Rock – Classic
am 30.01.2014 | um 19.30 Uhr
Bürgergarten Stollberg
Das sind Stimmen! Das ist Leidenschaft! Das ist echte Begeisterung!
Die acht Tenöre sind seit Ende
Dezember wieder in Deutschland
unterwegs – verpassen Sie nicht
diese
rasante
musikalische
Bühnenshow!
Stimmgewaltig und voller Lebenslust präsentieren die INTERNATIONAL MAGIC TENORS jetzt wieder
musikalische Highlights nonstop:
Von deutschen Schlagern über
Pophymnen und großen Rocksongs
bis hin zu klassischen Arien punktet
die Show mit einem überaus vielseitigen Programm.
Mit dynamischer Bühnenpräsenz
und einem sagenhaften Repertoire
liefern die jungen Darsteller über
zwei Stunden mitreißende Unterhaltung.
Tickets sind ab sofort online erhältlich einfach, sicher und
schnell über www.resetproduction.de und 01805 - 288 244
(14 ct/min., Mobilfunk abweichend), sowie an allen bekannten
Vorverkaufsstellen in der Region
ab 32,90 Euro.
Nach erfolgreichen Gastspielen von Köfers Komödiantenbühne (zuletzt „Rentner haben niemals
Zeit“), bereitet der Show Express Könnern für das
Frühjahr 2014 eine Tournee mit der Inszenierung
„Zwei Genies am Rande des Wahnsinns“ der
Comödie Dresden vor.
Geboten wird ein richtiger Schwank, bei welchem
das Publikum vor Freude toben wird.
Zwei „Heinzelmänner“, Heinz Behrens und Heinz
Rennhack, machen sich dabei so richtig zum
Heinz.
In der grotesken Geschichte der Woesner Brothers
treffen sich unter der Regie von Sebastian Wirnitzer
zwei verkrachte Gestalten – ein neurotischer Komiker in Geldnot und ein ehemaliger Staatsschauspieler – auf einer Probebühne, um gemeinsam
einen Auftritt zu erarbeiten, für den beide über ihre
Agenten gebucht sind. Dass sich die beiden nicht
ausstehen können, ist noch das geringste Problem.
Foto: ROBERT JENTZSCH Denn während der eine glaubt, er sei für eine Hochzeit gebucht, ist der andere überzeugt, es geht um eine Beerdigung. Schnell entwickelt
sich ein fröhliches Durcheinander geschliffener Wortspiele, skurriler Situationskomik,
amüsanter Anspielungen auf das aktuelle Zeitgeschehen und Verbalhornungen klassischer Literatur. „Das Stück gibt Einblicke in die Eitelkeiten bei den Theaterarbeiten“, so
Regisseur Wirnitzer. „Wir schauen dabei den Theaterproben ,unter den Rock‘ bzw. hinter
die Bühne.“
Heinz Behrens (u. a. „Maxe Baumann“, „Polizeiruf 110“) und Heinz Rennhack („Spuk
unterm Riesenrad“, „Ein Engel im Taxi“) stehen zum ersten Mal gemeinsam auf der Bühne
und mimen in „Zwei Genies am Rande des Wahnsinns“ ein köstliches Chaos Duo.
wann:
wo:
Tickets:
15. Februar 2014 um 19:30 Uhr
Theater BURATTINO in Stollberg (neben Kreiskrankenhaus)
TPZ (Dienstag + Donnerstag 09–16 Uhr), Tel. 037296 / 87155
Philippinen – „Im Land der 7000 Inseln“
In einem Live-Diavortrag berichtet der Lugauer André Carlowitz am Sonntag, dem 16.
Februar 2014, Einlass 17 Uhr, Beginn 18 Uhr im „Kulturbahnhof“ in Stollberg, Bahnhofstraße 2, von einer Abenteuer-Reise durch die Philippinen.
In dem mit 7107 Inseln zweitgrößten Inselstaat der Welt wurden fünf verschiedene Inseln
bereist: Cebu, Bohol, Leyte, Samar und Luzon. Die Reise erfolgte mit den wichtigsten
einheimischen Transportmitteln, die die Philippinen zu bieten haben, per Boot und zu Land
mit den sogenannten Jeepneys.
Im kinderreichsten Land der Welt wurden Ausflüge zu Wasserfällen und zu Vulkanen unternommen und am Ende der Tour die Metropole Manila unter die Lupe genommen.
Durch 350 Jahre spanische Herrschaft vom 16. bis 19. Jahrhundert sind die Philippinen
das einzige Land in Asien, das katholisch ist.
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
FOTO-Workshop – Bürgergarten
Auch im neuen Jahr werden wir uns ein Mal im Monat, am
2. Donnerstag, 15:30 Uhr vorm Bürgergarten treffen. Es ist immer
noch möglich, sich am Workshop zu beteiligen. Im Dezember habe
ich versucht, den beteiligten Foto-Freunden die „Blaue Stunde“
nahe zu bringen. Gehört hatten sie schon davon, doch als sie
selber in genau dieser Zeit ihre Fotos machten, war die Verblüffung
groß. Wir hatten wiedermal viel Freude daran, den Bürgergarten
neu und anders abzulichten. Je öfter wir uns treffen, desto umfangreicher wird der Einfallsreichtum. Die Zeit am Objekt vergeht, wie
im Flug und alle freuen sich schon aufs nächste Treffen.
Der Workshop wird im Rahmen des Modellvorhabens „Musik- und
Kulturzentrum Bürgergarten“ des Förderprogramms Soziale Stadt
durchgeführt und ist ein neuer kultureller und kreativer Treffpunkt
im Stadtteil geworden.
Sollten Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bitte vorher bei
mir, Sabine Andrea Kästel, unter info@skphoto an.
Wochenmärkte im Februar
Wir starten wieder in unser neues Wochenmarktsjahr. Auch
wenn noch nicht alle Händler wieder aus ihren Winterferien
da sind, das Sortiment ist umfangreich. Von Apfel bis
Ziegenkäse ist wieder alles dabei. Auch warme Wintersachen, falls es doch noch kalt wird, können Sie erwerben. Sie
finden bestimmt etwas Passendes.
Termine für Februar 2014:
05.02.2014 | 12.02.2014 | 19.02.2014 | 26.02.2014
Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen unter
037296 / 79 215 gern zur Verfügung.
B. Raatz, Marktmeisterin
Alle Veranstaltungen finden im Vereinshaus „Kulturfabrik“ am
Schillerplatz 3 in Stollberg statt!
■ Veranstaltungen im Februar 2014:
• 02.02., Kreatives zur Lichtmess auf dem Stollberger Hauptmarkt
• 09.02., 14:00 bis 18:00 Uhr Familiensonntag, Kreatives zum
Valentinstag für Groß & Klein
■ Offene Kurse: (Unkostenbeitrag ab 2,50 Euro p. P.)
• 11.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Verflochtenes“ – Körbchen flechten für Jedermann
• 13.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Glasgravur“ – Geben Sie ihren
Gläsern den letzten Schliff
• 20.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Am Anfang war das Schaf“ – Filzen
für kleine und große Gäste
• 25.02., 15:00 bis 17:30 Uhr „Adrette Serviette“ – Serviettentechnik auf Fliesen
■ Vorankündigung März 2014:
23.03., 13:00 – 18:00 Uhr Frühlingsfest
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Anzeigen, Werbebeilagen und
sonstige Druckanfragen:
03722/50 50 90
[email protected]
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
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Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Kindertageseinrichtung
„Unter dem Regenbogen“
Alle Kinder und Eltern möchten wir ganz herzlich in unsere
Kindertageseinrichtung „Unter dem Regenbogen“ in Stollberg
auf der Albrecht-Dürer-Straße 22 einladen.
Sie können uns gern am 29.01.2014 in der Zeit von 15.00
bis 16.30 Uhr besuchen und kennenlernen (Bitte Hausschuhe mitbringen).
Wir freuen uns auf Sie!
Die Erzieherinnen der Kindertageseinrichtung
Trägerschaft Kinderland 2000 GmbH
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Weihnachtszeit, schönste Zeit!
Die Adventszeit in der Kita „Unter dem Regenbogen“
war mit vielen aufregenden Ereignissen verbunden.
Die Kinder der Vorschul- und Mittelgruppen öffneten
voller Spannung und Freude die Kalendertürchen vom
4.12., 11.12. und 23.12. des Stollberger Hauptmarkts.
Jede Gruppe hat ein weihnachtliches Gedicht und
Lieder für diesen feierlichen Anlass vorgetragen.
An dieser Stelle möchten wir uns als Kindergarten ganz
herzlich bei allen Eltern und den Sponsoren, die uns
das ermöglicht haben, bedanken. Unser Dank geht an
die Familie Neef, die Wohnungsbaugenossenschaft
von Stollberg und an die Augenoptik „Joos Ralph“.
Beim alljährigen Märchenumzug am 08.12.2013 präsentierten sich die Vorschulkinder von Frau Kerstin
Dippmar entsprechend dem Märchen von Schneeweißchen und Rosenrot. Mit großem Stolz zogen alle
Kinder mit ihren prächtigen Kostümen durch die Stollberger Altstadt.
Im „Cura“ Altenheim trugen die Kinder der Vorschulgruppen den Bewohnern Weihnachtslieder und Gedichte vor und sorgten damit für eine feierliche Atmosphäre. Die Geschäfte der Dürer Passage kamen auch
nicht zu kurz und wurden in die weihnachtliche Stimmung einbezogen. Die Kinder von Frau Kerstin Dippmar überraschten die Kunden und Verkäuferinnen mit
einer kleinen Auswahl von Weihnachtsliedern.
So neigte sich das Kindergartenjahr dem Ende zu. Es
war eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit, die
leider viel zu schnell vorbei ging.
Wir wünschen allen Familien und Sponsoren ein
gesundes und erfolgreiches Jahr 2014!
Nichtamtlicher Teil
Marion Selbmann
„Dakota Krieger – Kommissarin mit Biss“
Lesung in der Stadtbibliothek Stollberg
28. Januar 2014 | 19.00 Uhr
Marion
Selbmann
wurde
am
13.12.1957 in Stollberg (Erzgebirge)
als Marion Oelsch geboren. Bereits in
ihrer Jugend entwickelte sie eine
besondere Liebe zur Literatur und
Kunst. Neben dem Zeichnen galt ihr
Interesse vor allem Romanen aus dem
Bereich Mystery und Science-Fiction.
Ihrem Vater, einem Stollberger Lehrer,
hat die Autorin ihre Phantasie zu
verdanken. In ihrem Beruf als Physiotherapeutin ließ Marions
Begeisterung für das Schreiben und Zeichnen nicht nach.
2008 trat sie dem Ersten Chemnitzer Autorenverein bei.
Ihr erster Roman, der Psychothriller „Das Geheimnis um
Sybille", wurde 2011 veröffentlicht. Im Januar 2013 erschien
der Zukunftsroman „Das Alpha Projekt“.
Ihr aktuelles Werk – „Dakota Krieger – Kommissarin mit Biss“
– stellt eine Auswahl spannender Mystery-Geschichten dar.
In deren Mittelpunkt steht die junge sächsische Kommissarin
Dakota Krieger, die für eine Sonderkommission der Polizei
ermittelt.
Am 28. Januar 2014, 19.00 Uhr sind Sie recht herzlich in die
Stadtbibliothek Stollberg am Schillerplatz eingeladen, um der
Lesung der Autorin aus ihrem Werk zu lauschen und mit ihr
ins Gespräch zu kommen.
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Am letzten Schultag vor Weihnachten wehte der Duft von frisch
gebackenen Waffeln und Kinderpunsch durch die Altstadtschule.
Im Schulclub und in einigen anderen Zimmern bastelten fleißige
Wichtel an den letzten Weihnachtsgeschenken. Es entstanden
bunte Fröbelsterne, Tischlichter, Weihnachtskarten und wunderschöne Engel. Mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen des Kulturkreises versuchten es andere mit Seidenmalerei oder steckten
festlichen Tischschmuck. Reges Treiben herrschte auch in der
Turnhalle bei Sport und Spiel. Dank einer Geldspende von Herrn
Tobias Büttner und der Unterstützung durch unseren Förderverein
gab es am Ende für jeden Schüler einen Pfannkuchen oder eine
Bratwurst. Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer!
Zum neuen Jahr wünschen wir alles Gute und Gesundheit,
verbunden mit einem herzlichen Dankeschön an unsere
Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen.
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Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr
Samstag:
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(von Januar bis März öffnen wir nur bis 17.00 Uhr)
Meistersprechzeit der
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Weihnachtstag an der Altstadtschule
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Unsere Partnerstadt Nördlingen lädt auch 2014 zu einem Besuch ein
Aus der Vielzahl der stattfindenden Veranstaltungen sind nachfolgend einige der
Wesentlichsten genannt, die vielleicht bei
der Planung einer Reise nach Nördlingen
interessant sein könnten. So findet vom
18.–21. April die Dampfsaisoneröffnung
im Bayerischen Eisenbahnmuseum Nördlingen statt. Der Verein Rieser Kulturtage
veranstaltet vom 3. Mai bis 1. Juni die
Rieser Kulturtage 2014 unter dem Motto
„Brücken bauen mit Kultur“. Seit ihrer
Gründung verfolgen die Rieser Kulturtage
mit innovativer Kraft neue Ansätze, um
möglichst alle Schichten an die Kultur der
Heimat heranzuführen und in die Arbeit der
Kulturtage einzubinden. »Brücken bauen
mit Kultur« ist deshalb das Motto für mehr
Verständnis und mehr Integration. Die
Nördlinger Stadtkapelle präsentiert sich am
10. Mai, 19 Uhr mit ihrem traditionellen
Frühjahrskonzert in der Hermann-KeßlerHalle. Vom 10. bis 12. Mai findet auch das
traditionelle Stabenfest, das seit über 600
Jahren in Nördlingen gefeiert wird, statt. Es
gehört damit zu den ältesten Kinderfesten
Deutschlands und ist für die meisten
Schüler bis heute wohl „der schönste
Schultag“ des Jahres. Der Höhepunkt des
Festes, bei dem sich nicht nur die Kinder,
sondern auch Eltern, Freunde und Verwandte, sowie zahlreiche Besucher aus
nah und fern erfreuen, ist der Umzug am 6.
Mai um 9 Uhr durch die historische
Altstadt Nördlingens zum Festplatz Kaiserwiese. Mit Gesang, Blumen und festlich
gekleidet ziehen über 2000 Schulkinder
durch die Straßen; das ist der „Feiertag“ in
Nördlingen. Am 18. Mai findet der Bezirksposaunentag der Rieser Posaunenchöre in
Nördlingen statt, u. a. mit einem großen
Open-Air-Konzert auf dem Marktplatz. Am
31. Mai, 17 Uhr präsentiert sich u.a. im
Kulturzentrum Ochsenzwinger die Stollberger Big-Band, die vom 30. Mai bis 1.
Juni in Nördlingen weilt, mit einem Konzert.
Mit mehr als 60 Teilnehmern findet am 31.
Mai und 1. Juni jeweils von 11:30 Uhr bis
18 Uhr rund um das Rathaus und vor der
Bücherei der Kunst-Handwerker-Markt
statt. Dieser wird zum vierten Mal von der
Bildhauerei Wendt aus Deiningen organisiert. Das Spektrum umfasst Glas, Papier,
Metall, Stein, Holz, Stoff, Malerei, Kalligrafie, Märchenbücher, Leder, Keramik,
Schmuck, Gartenartikel, und vieles mehr.
Im Bereich Schmuck-Design stellen einige
Künstler ihre anspruchsvollen Werke aus
und zeigen das Anfertigen von Schmuck
und deren Modelle. Steinbildhauer führen
ihre Fertigkeiten vor. Holzbildhauer und
Drechsler lassen sich bei ihrer Arbeit über
die Schulter schauen, Glaskünstler demonstrieren die Kunst des Glashandwerkes.
Die Rieser Eisenbahnerlebnistage im Bayerischen Eisenbahnmuseum, Am Hohen
Weg 6 a, das 2014 sein 45-jähriges Jubiläum begeht, halten vom 7. bis 9. Juni so
manches Interessante und Wissenswerte
für Groß und Klein bereit; Dampfloks sind in
Aktion, u.v.a.m. und am 23.und 24. August
gibt es nochmals die Rieser Dampftage
und am 11. und 12. Oktober die Rieser
Eisenbahnerlebnistage. Der 3. Nördlinger
Rosenmarkt, einer der Höhepunkte im
Nördlinger Veranstaltungskalender, findet
am 7. Juni von 9 Uhr bis 17 Uhr rund um
das Rathaus statt. Das Angebot reicht von
englischen und historischen Rosen, über
Kübelpflanzen, Terrakotta und Rankhilfen,
über Floristik mit Rosen, bis hin zu handgefertigtem Edelsteinschmuck aus Rosenquarz oder Rosenbegleitstauden aus biologischem Anbau. Drechsler heimischer
Hölzer stellen Gartenschmuck aus. Aber
auch Gartengestaltung und Garten-,
Gemüse-, und Kräuterpflanzen sowie
schöne Gartenmöbel sind im umfassenden
Angebot. Insbesondere der Platz vor der
Stadtbibliothek und der Bereich rund um
das Rathaus werden von Besuchern ebenso als angenehm empfunden, wie der kleine, aber feine Marktbereich von den
Ausstellern gelobt wird. Der Nördlinger
Rosenmarkt hat sich einen sehr guten Ruf
in der Region erworben. Praktische Vorführungen über Rosenveredlung, Hinweise
und Anwendung, kurz Rosenberatung,
gehören ebenso dazu, wie Informationen
zu Rosenkrankheiten oder floristische
Vorführungen.
Aufregende Fahrgeschäfte für Groß und
Klein, Nervenkitzel für Abenteurer, Schaustellerbuden, Festzelte mit tollem Musikprogramm und gemütlichen Biergärten –
das lockt mehrere zehntausend Besucher
wieder in der Zeit vom 21. bis 30. Juni zum
Nördlinger Volksfest „Nördlinger Mess“
auf die Kaiserwiese. Eine Besonderheit der
„Nördlinger Mess‘“ sind die über 200
Marktstände, die das Volksfest zu einem
großen Kaufhaus unter freiem Himmel
werden lassen. Gleichzeitig präsentieren
auf der "Rieser Verbraucherausstellung"
die regionalen Firmen auf über 3000 qm
ihre Neuheiten und unterstreichen ihre
Leistungsfähigkeit. Die Nördlinger Messe
ist das größte Volksfest in Nordschwaben! Am 12. und 13. Juli feiert die
Knabenkapelle ihr 90-jähriges Jubiläum.
Aus diesem Anlass ist ein Open-AirKonzert geplant, an dem die Knabenkapellen Meersburg, Dinkelsbühl gemeinsam mit
der Knabenkapelle Nördlingen musizieren
werden. Das Scharlachrennen vom 23.
bis 27. Juli mit über 300 Reitern und mehr
als 1000 Pferden ist eines der ältesten
Reitsportturniere Europas und heutzutage
eines der größten Pferdesportveranstaltungen Süddeutschlands. Bereits im Jahr
1438 fand auf der Nördlinger Kaiserwiese
das Scharlachrennen als eines der ersten
und ältesten Pferdesport-Ereignisse statt.
Im Jahre 1948 wurde die Veranstaltung
erneut ins Leben gerufen. Als Scharlachrennen und Süddeutsches Springderby
wurde es zu einem der bedeutendsten und
größten Turniere Süddeutschlands. Seit
2003 sind auch die Süddeutschen Zuchtverbände mit den Süddeutschen Championaten der Reit-, Dressur- und Springpferde
auf der Kaiserwiese zu Gast und auch das
Würth-Pony-Derby, das der gezielten
Förderung junger Reiterinnen und Reiter
dient, ist nicht mehr weg zu denken. Schon
längst ist das Scharlachrennen mit seiner
wunderbaren Tradition eine feste Größe im
nationalen und internationalen Turniersportkalender. Weitere Termine sind die 2.
Nördlinger Kulturnacht am 19. September, der romantische Weihnachtsmarkt
in der historischen Altstadt vom 28.
November bis 23. Dezember und das
Jahresabschlusskonzert der Knabenkapelle am 20. Dezember, 10:30 Uhr in der
Hermann-Keßler-Halle.
Friedemann Bähr
BÜRGERSERVICE STOLLBERG – KARTENVERKAUF
Donnerstag, 27.02.2014, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mitteldorf
„Weiberfasching“ – Karten zu 11,11 Euro
Samstag, 01.03.2014, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mitteldorf
„Faschingsveranstaltung“ Motto: Planet der Narren – Karten zu 11,11 Euro (Erwachsene)
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Sonntag, 23.03.2014, 16:00 Uhr im Theater Burattino Stollberg, Jahnsdorfer Straße
„Multivisionsshow SCHOTTLAND“
Karten zu 11,00 Euro (Erwachsene) | Karten zu 5,00 Euro (Kinder bis 12 Jahre)
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
Veranstaltungsübersicht im Februar 2014
■ Veranstaltungen in der Begegnungsstätte „das dürer“
Anträge zu GEZ, Wohngeld, Schwerbehindertenausweise,
Baumfällungen und Straßensperrungen können im Haus erworben werden.
•
Hausleitung: Telefon 037296 / 932311, Fax: 037296/932312,
www.dasduerer.de,
E-Mail: [email protected]
•
Spielplatz: Montag bis Sonntag und nach Vereinbarung von
14:00 bis 19:00 Uhr
•
Café „dürer“: Telefon 037296 / 932319: Montag bis Sonntag
von 14:00 bis 19:00 Uhr
•
Verein groß & klein e.V.: Telefon 037296 / 932321: Mo bis So
von 14:00 bis 18:00 Uhr
•
Erste Christliche Arbeitsvermittlung: Telefon 037296 /
932313, Montag bis Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag
und nach Vereinbarung von 13:00 bis 16:00 Uhr
www.erste-christliche-arbeitsvermittlung.de
•
Beratung zu ALG II Bescheiden: Nur mit Termin jeden 1. und
3. Mittwoch im Monat – 16:00 Uhr
•
Mieterservice der WBG „Wismut“ / ASB Erzgebirge – Beratungsangebote für Senioren: Jeden Montag 13-16 Uhr
•
Mieterservice der Gesellschaft für Wohnungsbau: jeden
Donnerstag, 13:30 Uhr
•
NORWEGEN – ein Land der Superlative.
Mutti-Kind-Treff mit dem Verein groß & klein: jeden Mi und
Über 2.500 km lang, hinweg durch unterschiedlichste sowie
extremste Klimazonen, nicht enden wollende Sonne im Sommer
Blutspende – HAEMA, Do 13. und 20.02., 14:00–19:00 Uhr
und in der Winterzeit eingetaucht in das undurchdringliche
Schwarz der finsteren Nacht. Eine Landschaftsstruktur geprägt
Treff der Stricklieseln, Di 11.02. und 27.02., 14:00 Uhr
durch urzeitliche Gletscherströme, deren epochale HinterlassenMusikkreis, Di 04.02., 14:00 Uhr
schaften sich heute in unzähligen türkisfarbenen Fjorden widerTreff der Hobbymaler, Mi 12.02., 10:00 Uhr
spiegeln. Über 25.000 km Küstenlinie, 5 Mio. Einwohner, die sich
Aquarellmaler, Fr 14.02. - 16:00 Uhr
bis auf eine Handvoll Ausnahmen in ihren bunten Holzhäuschen
Reisefilme: Norwegen (18:00 Uhr) & Island (20:00 Uhr), Mi über das ganze Land verstreut haben und immer wieder scheinbar
grenzenlose Natur. Kurzum – das perfekte Reiseparadies. Um all
12.02. 18:00 & 20:00 Uhr
diese einmaligen Schönheiten auf Film zu bannen, war das MGSSpielenachmittag mit dem Verein groß & klein, Di 18.02., Filmteam in den Monaten April, Mai und Juni in Norwegen unter14:00 Uhr
wegs. Beginnend in Kirkenes mit einer südgehenden Passage der
weltberühmten Hurtigrute filmte die Crew, in den folgenden
Skatabend im Café Dürer, Fr 21.02., 19:00 Uhr
Wochen, die touristisch relevanten Schönheiten des faszinierenWintergrillen – Lagerfeuer – Aprés Ski Hits, Sa 22.02., ab
den Landes bis zum südlichsten Punkt am Kap Lindesnes. Nach
15:00 Uhr
der Rückkehr in heimatlichere Gefilde wurden die unzähligen Stunden an Rohmaterial in detaillierter Kleinstarbeit, den Sommer
Schachclub Stollberg, jeden Mi ab 17:00 Uhr
hinweg, zu einem 90 min. Full-HD Reisefilm zusammengefügt, der
Pink Panther, jeden Fr. ab 14:00 Uhr
jetzt auf einer deutschlandweiten Tournee präsentiert wird. Weiterführende Informationen zu dieser Produktion unter www.norwegen-derfilm.de.
Do, 09:30 Uhr
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Modellbahnausstellung
Die Modellbahnausstellung im Kulturbahnhof Stollberg zählte weit über 1000 Besucher, wobei das letzte Dezemberwochenende
einen regelrechten Besucheransturm verzeichnete. „Ich war mehr als fasziniert, von der unterschiedlichen Beleuchtung auf der
Anlage, sowie den vielen detailliert gestalteten Szenen in den verschiedensten Bereichen sowie den Grubenbereich eines Bergwerks am Industriegelände, die diese Modellbahnanlage absolut auszeichnen“, so ein Besucher aus Nordrhein-Westfalen.
Text und Fotos: Friedemann Bähr
Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am
Kreiskrankenhaus Stollberg – zweites
EndoProthetikZentrum im Freistaat Sachsen
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Kreiskrankenhaus Stollberg wurde als zweite Klinik in Sachsen als EndoProthetikZentrum zertifiziert (EndoProthetikZentrum Stollberg).
Die Zertifizierung von EndoProthetikZentren ist eine Initiative
der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie (DGOOC) mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik (AE) in der Deutschen Gesellschaft für
Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).
Das Ziel ist, die Patientensicherheit und Versorgungsqualität
weiter zu erhöhen. Bei der Zertifizierung wird sowohl die Struktur und Prozessqualität als auch die Ergebnisqualität überprüft. Die Zertifizierung ist an Mindestzahlen der Einrichtung
und des jeweiligen Operateurs gebunden.
Grundvoraussetzung ist ein Qualitätsmanagement und die
Teilnahme an der externen Qualitätssicherung.
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Kreiskrankenhaus Stollberg beschäftigt sich seit über 17 Jahren unter der
Leitung von Chefarzt Dr. med. Wilmar Hubel intensiv mit der
Implantation von Endoprothesen einschließlich Wechseloperationen mit sehr guten Ergebnissen.
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Ansprechpartner: Dr. med. W. Hubel
Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie
EndoProthetikZentrum
Jahnsdorfer Str. 7, 09366 Stollberg
Tel. 037296/ 53 - 200, Fax: 037296/ 53 - 209
e-mail: [email protected]
6. Band-Contest
Der kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises und die Jugendinitiative der Erzgebirgssparkasse suchen auch in diesem
Jahr wieder die besten Schüler- und Nachwuchsbands im
Erzgebirgskreis für den am 29. März im Auer Kulturhaus
stattfindenden 6. Band-Contest, der ausschließlich
Schüler- und Nachwuchsbands aus dem Erzgebirgskreis
vorbehalten bleibt. Welches Genre bedient wird, ist egal.
Die Bandbreite der Musik kann von Hip-Hop bis Heavy
Metal reichen. In der Bewerbung sind Name der Gruppe,
Name und Alter der Bandmitglieder, Anschrift und Telefonnummer eines Ansprechpartners und die Musikrichtung
anzugeben. Zudem ist eine Demo-CD bzw. ein Hinweis auf
die Band und ihre Musik im Internet beizufügen.
Aus allen Bewerbungen wird eine Jury die besten Bands
auswählen. Die Jury besteht aus Schulsprechern, Musikschullehrern und gestandenen Rockmusikern. Die Bands,
die es in die nächste Runde geschafft haben, können für
den 29.03.2014 einen Auftritt von ca. 30 Minuten vorbereiten, davon sollte der Anteil der eigenen Musikstücke etwa
70 % betragen. Professionelle Technik wird zur Verfügung
gestellt und es wird keine Teilnahmegebühr fällig. Die
Reihenfolge, in der die teilnehmenden Bands am ContestAbend spielen werden, wird ausgelost. Neben Ruhm und
Ehre gibt es in diesem Jahr auch wieder einen Preis der Jury
und einen Publikumspreis zu gewinnen. Die Preise beinhalten neben einer finanziellen Unterstützung für das BandEquipment auch eine CD-Produktion und einen Auftritt bei
einer Großveranstaltung.
Anmeldungen können bis zum 28. Februar erfolgen unter
folgender Anschrift:
kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises, Herr Schreier,
Wettinerstraße. 64, 08280 Aue oder an [email protected].
Also nicht lange zögern, gleich anmelden! Weitere Auskünfte erteilt Herr Schreier unter Tel. 03771 277-1605
Friedemann Bähr
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
Auf ins neue Jahr
Jedes Jahr beteiligen sich Mitglieder des Stadtrates sowie viele Gewerbetreibende am Stollberger Adventskalender. Verschiedene Kindergruppen aus Kindertagesstätten und Vereinen
dürfen jeden Tag ein Kalendertürchen öffnen. Dahinter verbergen sich Geschenke, die von den jeweiligen Gruppenleitern/-innen ausgewählt werden und damit auch besondere Freude
verbreiten oder zumindest für die jeweilige Gruppe sehr nützlich
sind. Die Kindertanzgruppe der CVS freute sich in der Adventszeit
2013 über ein neues Kompaktradio, das vor allem zum Üben
außerhalb der Trainingsräume und bei kleineren Auftritten genutzt
werden kann. Wir bedanken uns bei den Sponsoren für dieses tolle
Geschenk!
Bushido Stollberg e.V.
In diesem Jahr findet im November die Karate-Weltmeisterschaft in
Deutschland statt. 2014 ist Bremen die Austragungsstätte des
derzeit größten Karateevents, denn noch kämpfen die Karatesportler um die Aufnahme in das Programm der Olympischen Spiele
2020.
Aber auch abseits des Leistungssport ist Karate in der Mitte der
Gesellschaft angekommen. Im vergangenen Jahr gab es einen
Aktionsmonat Karate der Barmer EK, sogar das ZDF berichtete
deutschlandweit über Karate. Seit kurzem ist der DKV Mitglied im
Aktionsbündnis Prävention. In der Apothekenumschau standen
entsprechende Fachbeiträge zum Thema Karate.
Der Karateverein Bushido Stollberg e.V. startet im Februar mit
einem speziellen Anfängerkurs für Einsteiger im Erwachsenenalter.
Denn die gesundheitsfördernden Aspekte des Karate möchten wir
auch Ihnen näher bringen. So wird u.a. die Konzentrationsfähigkeit
gesteigert und Karate trägt entscheidend zur Prophylaxe gegen
Bluthochdruck und Osteoporose bei.
Haben Sie Lust-dann kommen Sie einfach zu einem Schnuppertraining. Ältere Interessierte sind herzlich willkommen- denn für
Karate ist man nie zu alt!
Immer Mittwoch von 19:30–21:00 Uhr in der Turnhalle „Am Dürer“
Die 5. Jahreszeit nähert sich langsam ihrem Höhepunkt, deshalb
möchten wir schon jetzt auf unsere Veranstaltungen hinweisen:
■ 27.02.2014
„10. Stollberger Weiberfasching“!!! Zum Jubiläum mit XXLProgramm!!!
■ 01.03.2014
„Fasching für alle“ mit dem Motto: „Planet der Narren“
Karten sind hier erhältlich:
ATLAS-Reisen, Bürgerservice, Lindenklause Mitteldorf
Wir freuen uns auf Euch und grüßen mit herzlichem Helau!
Eure CVS e.V.
Numismatischer Verein Stollberg e.V.
09377 Thalheim, Postfach 1003
FAX: 03721 270124
e-mail: [email protected]
Veranstaltungstipp
Angebote Februar 2014
(Änderungen ggf. möglich)
„Pink Panther“ e.V. – der Freizeittreff am Pionierpark
Stollberg, Schneeberger Straße 27a
05.02.
07.02.
12.02.
14.02.
17.02.
26.02.
28.02.
17.00 Uhr
18.00 Uhr
16.00 Uhr
16.30 Uhr
bis 21.02.
18.00 Uhr
Billardturnier
Fondue Essen mit Katrin
Besuch im Tierheim Stollberg
Gestaltung eigener T-Shirts mit Vivian
Winterferienwochen
DVD-Abend
mit gemeinsamen Pizza essen
15.00–19.00 Uhr Kostenloses Dartspielen
Vereinszusammenkunft am 01. 02. 2014 im Gasthof „Zur Post“ in
jeden Dienstag
ab 14.00 Uhr
Ökopropjekt
Meinersdorf
jeden Montag/Mittwoch ab 13.00 Uhr
Gitarrenkurs
• 14.00 bis 15.45 Uhr Beratung zu allen Fragen der Numismatik,
mit Münzbestimmung und Werteinschätzung
Außerdem: Dart, Billard, Fußballkicker, WII, Brett- und Karten• ab 16.00 Uhr Vortrag „Der Rotary- Club Stollberg stellt sich vor“
spiele, PC-Kabinett, Internet surfen, Hausaufgabenhilfe, Musik,
Fotozirkel, Videoprojekt, kreativ sein, Plakatworkshop …
Damit besteht wieder einmal die Gelegenheit, sich auch über die
Arbeit anderer Vereine zu informieren.
www.jugendtreff-stollberg.de
Gäste sind zu dieser Veranstaltung natürlich wie immer herzlich
willkommen.
Lothar Pfüller, Vorsitzender
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Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90
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Nichtamtlicher Teil
20 Jahre – Und noch lange nicht genug!
Die Filiale der Volksbank Chemnitz eG in Stollberg hat gleich zum
Jahresbeginn Grund zum Feiern: 20 Jahre Volksbank in Stollberg!
Am 14. Januar 1994 wurde die Volksbankfiliale in Stollberg eröffnet
und hat sich bis heute zu einem festen Bestandteil in der Region
entwickelt. Im Namen des gesamten Filialteams dankt Filialleiter
Marcus Firl allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern für
die langjährige Treue und das uneingeschränkte Vertrauen. Auch in
Zukunft wird die Volksbank vor Ort präsent sein und Privat- sowie
auch Firmenkunden individuell und bedarfsgerecht in allen Finanzfragen begleiten.
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Weihnachtsfeier
der Ortsgruppe Stollberg/Niederwürschnitz
Am Freitag, dem 06.12.2013 fand im frisch renovierten Speisesaal
des Cura Seniorenheims eine Weihnachtsfeier für unsere Mitglieder statt. Wir freuten uns sehr, dass 60 Mitglieder, darunter 4 Rollstuhlfahrer unserer Einladung gefolgt sind. Nach einer herzlichen
Begrüßung der Teilnehmer durch die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Reina Löchel, dem Geschäftsführer des Behindertenverbandes, Herrn Dr. Peter Clauß und dem Vorsitzenden der OG
Stollberg, Herrn Klaus Bernhardt, eröffneten wir den Nachmittag
mit Kaffee, dazu Stollen und Plätzchen. Anschließend erfreute uns
die Erzgebirgsgruppe Dorfchemnitz mit einem tollen Programm,
welches viele bekannte Weihnachtslieder und lustige Episoden
beinhaltete. Unsere Gäste stimmten natürlich mit ein, es wurde
mitgesungen und gelacht. Danach bescherte uns der Weihnachtsmann mit einem Engel als Begleitung noch eine Überraschung. Es
ist uns gelungen, unseren behinderten Mitbürgern ein paar schöne
und besinnliche Stunden in netter Gesellschaft zu bieten. Wir
bedanken uns ganz herzlich bei der Leiterin des Cura - Heimes,
Jaqueline Wagner, dass sie uns den Saal zur Verfügung stellte.
Außerdem danken wir Herrn Wolf und seinem Küchenteam sowie
Herrn Richter von der Haustechnik für die ganz tolle Unterstützung.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die eingegangenen Spenden zu unserer Weihnachtsfeier bedanken.
125 Jahre Schnitz- und Klöppelverein
Seit 125 Jahren wird die Tradition des Schnitzens in Stollberg
gepflegt. Im Jahre 1889 als Weihnachtsbergverein gegründet überstand er – Dank seiner engagierten Mitglieder – die Kriegswirren
ebenso wie den Neuanfang Ende der 40-er Jahre. Auch wenn
heute nur noch Einzelteile des Weihnachtsberges zu besichtigen
sind (das meiste verbrannte leider kurz vor Kriegsende), der Verein
blieb am Ball, „verbündete“ sich nach der Wende mit den Klöpplerinnen und bezog 2007 die neuen Vereinsräume im Kultur-Bahnhof. Was in dieser langen Zeit an wertvollen Schnitzereien und
Klöppelarbeiten entstand, ist kaum zu fassen! Freuen Sie sich auf
die schönsten Stücke, die die Vereinsmitglieder für Sie zum 125jährigen Jubiläum zusammengestellt haben!
■ Unser Dankeschön richten wir an:
• WOBEK GmbH, Niederwürschnitz
• Frau Gabriele Meisel, Neue Apotheke, Niederwürschnitz
• Frau Angela Ontyd, Uranus Apotheke, Stollberg
• Frau Dr.-med. Marina Heidrich, Stollberg
• Frau Dipl.-Stom. Katrin Markert, Stollberg
■ „125 Jahre Schnitzen in Stollberg“
• Frau Dipl.-Med. Christine Löschner, Stollberg
Schnitz-und Klöppelausstellung mit historischen und neuen • Herrn Dr.-med. Holger Thierfelder, Stollberg
Arbeiten des Schnitz-und Klöppelverein e.V. Stollberg
• Physiotherapie Heike Meier & Janett Seifert, Stollberg
vom 17. Januar bis 9. Februar 2014
• Herrn Bodo Seidel, Stollberg
Kulturbahnhof Stollberg/Erzgeb.
• ASROM-Wärmedienst OHG, Stollberg
Geöffnet:
• Herrn Steinmetzmeister Friedhold Scheunert, Stollberg
Donnerstag und Freitag
von 14:00 bis 18:00 Uhr
• Herrn Dr.-med. Werner Tinius, Stollberg
Mittwoch, Sonnabend und Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr
• Herrn Dr.-med. Thomas Prägler, Stollberg
• Frau Dr.-med. Gabriela Kurz, Stollberg
• Frau Dipl.-Med. Heike Sack, Stollberg
• Frau Claudia Schubert-Peuker, Stollberg
• Frau MUDr. Birgit John, Stollberg
• Herrn Ralph Joos Augenoptik, Stollberg
• Autohaus Weiß GmbH & Co.KG, Niederdorf
Sabine Meyer und Klaus Bernhardt
Anzeigen, Werbebeilagen und
sonstige Druckanfragen:
03722/50 50 90
[email protected]
Verlag & Druck KG
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Geburtstage im Januar
Wir gratulieren ganz herzlich
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Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge
Fachdienst Prävention-Regionalteam Stollberg | Zwönitzer Straße 10,
09366 Stollberg (Polizeirevier)
folgenden Stollberger Bürgern
■ Präventionsangebot: Durch das Regionalteam werden verschiedene Präventionsveranstaltungen angeboten und durchgeführt.
Frau Marianne Meier
■ Das Präventionsspektrum umfasst: Maßnahmen der Verkehrs-, Drogen- und
Gewaltprävention für Grund-, Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen, sowie für
öffentliche Einrichtungen. Die angebotenen Maßnahmen der Prävention sind kostenfrei. Ansprechpartner ist Herr Wandke, erreichbar unter Telefon 037296/ 90477, Fax:
037296/ 90485
zum 90. Geburtstag,
Frau Irene Teumer
zum 95. Geburtstag,
Herrn Alfred Seyffert
zum 92. Geburtstag,
Frau Hildegard Dietze
■ Rat zum Thema „Sicher wohnen“ bietet Ihnen die Polizeiliche Beratungsstelle der
Polizeidirektion in 09111 Chemnitz, Brückenstraße 12, Dienstag und Donnerstag,
09:00–11:30 Uhr und 12:30–16:00 Uhr, Telefon: 0371/3872822, Fax: 0371/3872808
zum 93. Geburtstag,
Frau Ilse Albrecht
zum 96. Geburtstag,
Frau Marianne Gundermann
zum 91. Geburtstag,
Frau Martha Carl
zum 90. Geburtstag und
Frau Elfriede Dicke
zum 93. Geburtstag.
NOTRUFTAFEL
Telefonseelsorge:
0800 1110111 oder 0800 1110222
Anonym – gebührenfrei – rund um die Uhr.
Ausstellung „Geschäfte mit Tradition“ in der IHK Chemnitz
Die IHK Chemnitz zeigt vom 8. Januar bis 19. Februar eine Ausstellung
„Geschäfte mit Tradition“. Stollberger Unternehmen und Einzelhändler
werfen anhand von Zeitdokumenten, Erlebnisberichten und Gegenständen einen Gesamtblick auf Stollbergs Handels- und Gewerbetradition. Jedes Geschäft hat in seiner Geschichte viel Einzigartiges
aufzuweisen, seien es die Persönlichkeiten der Gründer oder jetzigen
Inhaber, die sich immer weiter entwickelnden Produkte, die technische
Entwicklung, Geschäftsstandorte, Umbauten oder Geschäftsübergaben.
Die Ausstellung entstand in Kooperation der Stadtverwaltung Stollberg mit vielen Partnern, darunter auch der IHK Chemnitz, Region Erzgebirge.
Ausstellungszeitraum:
8. Januar bis 19. Februar 2014, Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Marion Fiedler, Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit, IHK Chemnitz
Wieder Zeit für eine Blutspende – Tröpfli-Wecker wartet auf Sie!
Unfall, Brand, Rettungsdienst,
Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112
Verkehrsunfall, Überfall usw. . . . . . . . .110
Polizeirevier Stollberg . . . . . . . . . . . . . .900
Störungsmeldungen für Stollberg
Strom . . . . . . . . . . . . . . . .0180 2 666 005*
Gas/ Fernwärme . . . . . . . .0180 2 666 006*
Trinkwasser . . . . . . . . . . . . .03763/405405
Abwasser . . . . . . . . . . . . . . .0172/3578636
* 6 Cent je Verbindung aus dem deutschen
Festnetz.
Störungsmeldungen für Niederdorf
Strom . . . . . . . . . . . . . . . . . 0180/2305070
Gas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0371/451444
Trinkwasser . . . . . . . . . . . . 03763/405405
Abwasser . . . . . . . . . . . . . . 0172/3578636
WAD GmbH
Havarie- und Bereitschaftsdienst
Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am
unterirdischen öffentlichen oder privaten
Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren
24-Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an
Sonn- und Feiertagen) unter der Telefonnummer 0172 3578636 zu benachrichtigen.
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Der Februar stellt den DRK-Blutspendedienst erfahrungsgemäß vor große
Herausforderungen. Blutkonserven sind gerade in der Ferienzeit immer
knapp, da sich viele Blutspender im Urlaub befinden. Zudem erschweren
in dieser Jahreszeit Schnee und Eisglätte die mobile Blutspende. Um
unsere hiesigen Krankenhäuser trotzdem optimal mit den lebensrettenden Blutkonserven versorgen zu können, ist Ihre Hilfe unbedingt nötig!
Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, den nächsten Blutspendetermin in
Ihrer Nähe wahrzunehmen!
Allen Blutspendern danken wir im Februar für ihren Einsatz mit unserem freundlichen
Blutströpfchen-Kurzzeitwecker.
Kommen Sie gut durch den Winter!
Ihr DRK-Blutspendedienst
Die nächste Gelegenheit zur Blutspende besteht am Freitag den 21.02.2014
in der Zeit von 13:00–18:30 Uhr im DRK Kreisverband Stollberg, Chemnitzer Str. 21
BLAUES KREUZ IN DEUTSCHLAND
Rat und Hilfe aus christlicher Verantwortung für Alkoholkranke und Suchtgefährdete
sowie deren Angehörige und Freunde
Veranstaltungsplan für die Gruppe STOLLBERG
STOLLBERG Jeden 2. Dienstag 19.00 Uhr und jeden letzten Sonnabend im Monat, 15.00
Uhr im Haus der Landeskirchlichen Gemeinschaft, Hohenecker Straße 6
Kontaktaufnahme telefonisch und durch Hausbesuch ständig möglich:
1. Frau Jenatschke:
Tel.: 037296-17916
2. Herr Gerlach, Sozialtherapeut: Tel.: 03725-22901
Die Beratungsstelle im Haus der Diakonie, Bahnhofstraße 1, 09366 Stollberg, Tel.: 03729678725, hat jeden Dienstag von 15.00 bis 19.00 Uhr Sprechzeit. (auch nach Vereinbarung)
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters
Am 4. Januar 2014 hatte Oberbürgermeister Marcel
Schmidt zum Neujahrsempfang in den Bürgergarten eingeladen. Traditionell wurde der Empfang mit dem Neujahrsschießen der Privilegierten Bürgerschützengesellschaft zu
Stollberg e. V. eröffnet.
Neben der Neujahrsansprache des Oberbürgermeisters
Marcel Schmidt und dem Grußwort des Oberbürgermeisters der Partnerstadt Nördlingen, Hermann Faul, erwartete
die Gäste eine umfangreiche musikalische Begleitung
durch die Stadtkapelle Stollberg, dem Pianist Robin Gaede
und Louisa und Nathalie Knauf mit Flöte und Gitarre.
Fotos: J. Richter
Gratulation zum 100. Geburtstag
Am 11. Januar 2014 feierte die Stollbergerin
Lonny Thoß ihren 100. Geburtstag.
Die stellvertretende Oberbürgermeisterin
Reina Löchel gratulierte ihr ganz herzlich zu
diesem besonderen Jubiläum.
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Foto: J. Richter
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
Adventskalender 2013 – Teil 2
Juwelier Jörg Loos unterstützt schon seit vielen Spielzeiten den FC Stollberg und besonders dessen jüngste Nachwuchskicker – wie
hier am 13.12. Er feilt wohl auch schon an
der Innschrift für den nächsten Pokal…
Auch die Gesellschaft für Wohnungsbau
GmbH war wieder „Weihnachtsmann-Helfer“
und freute sich sehr über die schönen
Weihnachtslieder, die im Kindergarten
„Gänseblümchen“ zum Repertoire gehören.
Von den Verbundwerken Südwestsachsen
kommen nicht nur Wärme, Strom und Gas…
Jedes Jahr ist die Firma auch „Pate“ eines
unserer Kalenderfenster. Nach einem wunderschönen Weihnachtsprogramm überreichte
Kerstin Schramm den Hortkindern von
„Kinderland 2000“ am 19.12. eine große
Geschenketüte mit allem, was kleine
Malkünstler so gebrauchen können.
Professor Dr. Beer (Die Linke) hatte sich am
4. Advent eine Gruppe aus dem Kindergarten
„clever kids“ eingeladen. Die freuten sich
über die neuen Bücher, ließen sich die süßen
Leckereien schmecken und unterhielten sich
sogar auf Englisch mit Herrn Beer!
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Ralph Joos sorgt nicht nur das ganze Jahr über bei
seinen Kunden für den richtigen Durchblick, er hilft
auch gern und beschenkt am 14.12. Kinder aus der
Kindereinrichtung „Unter dem Regenbogen“.
Der 15. Dezember war unserer Dürer-Grundschule vorbehalten. Weil deren Geschenk aber
erst noch angefertigt wird, bekommen die
Jungen und Mädchen am 5. April – zum Tag
der offenen Tür in ihrer Schule – Besuch von
der Firma forté. Dann wird endlich das
Geheimnis gelüftet!
Mandy Guenther kam vom Autohaus Mercedes
Lueg und überraschte die singende
„Gänseblümchen-Gruppe“ von Frau Krauß. …und
was war im Paket versteckt? Viele kleine Autos???
Der Hohenecker Ortschaftsratsvorsitzende,
Siegfried Schmidt, hatte am 18. Dezember
sogar einen Weihnachtsmann dabei, der mit
den „Sonnenkäfer-Kinderlein“ musizierte.
…und nachdem per Gedicht alle 4 Adventslichter angezündet waren, gab es natürlich die
bunten Geschenkpakete!
Auch die Stadtratsfraktion der CDU hatte extra
einen eigenen Weihnachtsmann ins Rennen
geschickt – und der wusste erstaunlich viel über
die Kinder aus dem Kindergarten „Regenbogen“ in
Beutha! Eine Rute brauchte er aber nicht, denn
auch in Beutha gibt es nur liebe Kinder!
Gordon Neef war am 23. Dezember leider beruflich
verhindert, doch seine Gattin übergab im Auftrag
des Weihnachtsmannes eine tolle Tafel mit
Magnetbuchstaben an die Schulanfänger-Gruppe
der Kindereinrichtung „Unter dem Regenbogen“.
Die Nachwuchs-Jecken der Carnevalsvereinigung Stollberg e.V. freuten sich über einen
neuen CD-Player, den die FWU-Fraktion beim
Weihnachtsmann geordert hatte. …und weil er
etwas teurer war als gedacht, haben die netten
Männer von der Fernseh GmbH Niederdorf den
Rest einfach draufgelegt. Vielen Dank!
Um an das 24. Fenster heranzukommen,
brauchten wir sogar eine Leiter. Das war aber
natürlich für unseren Oberbürgermeister kein
Problem. …und die „Zwergenhaus“-Kinder
mit Frau Wenzel und Frau Mothes stimmten
uns mit ihren lustigen Weihnachtsliedern auf
den schönsten Abend des Jahres ein!
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Übergabe der Vereinbarung zur Gedenkstätte Hoheneck
Am 7. Januar wurde durch den sächsischen Innenminister Markus
Ulbig und den Oberbürgermeister Marcel Schmidt im Stollberger
Rathaus eine Städtebauliche Vereinbarung zur Gedenkstädte
Hoheneck unterzeichnet. Diese Vereinbarung sichert die Finanzierung des Sanierungsvorhabens durch die Bereitstellung von
Finanzhilfen aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“.
Zusätzlich wurde eine Bezuschussung der Baukosten für die
Gedenkstätte durch das Sächsische Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst in Aussicht gestellt.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung ist nunmehr die Voraussetzung für die weitere Sanierung der ehemaligen Frauenhaftanstalt geschaffen. Neben der bereits im Bau befindlichen Sicherung
des Daches im Bereich des Südflügels und der geplanten Sanie-
rung des Nordflügels zur Einrichtung der Lern- und Erlebniswelt
„Phänomenia“ kann nun auch die bauliche Umsetzung des Vorhabens „Gedenkstätte“ mit Büro- und Ausstellungsräumen im Westflügel zeitnah erfolgen. Die so geschaffenen Räumlichkeiten bieten
künftig die Grundvoraussetzungen für die Arbeit des Fördervereins
„Gedenkstätte Stollberg – Frauenhaftanstalt Hoheneck e.V.“
Unter den Gästen befanden sich auch zwei ehemalige politische
Gefangene, die in der JVA Hoheneck inhaftiert waren. Sie gehören
zum Frauenkreis ehemalige Hoheneckerinnen, welcher sich seit
seiner Gründung im Jahre 1991 für die Etablierung einer Gedenkstätte in der ehemaligen Haftanstalt einsetzt. Im Anschluss an die
offizielle Vereinbarungsunterzeichnung trug sich Innenminister
Ulbig ins Goldene Buch der Stadt ein.
Kirchennachrichten
Gottesdienste der katholischen
Pfarrei St. Marien Stollberg
Sonntag,
26.01.
10.30 Uhr
Veranstaltungen
der
Ev.-Freik. Gemeinde
Stollberg
Hl. Messe
Mittwoch,
29.01.
9.00 Uhr
Sonntag,
02.02.
10.30 Uhr
Hl. Messe
Mittwoch,
05.02.
9.00 Uhr
Hl. Messe
Sonntag,
09.02.
10.30 Uhr
Hl. Messe
Mittwoch,
12.02.
9.00 Uhr
Hl. Messe
Sonntag,
16.02.
10.30 Uhr
Hl. Messe
Mittwoch,
19.02.
9.00 Uhr
Hl. Messe
Sonntag,
23.02.
10.30 Uhr
Hl. Messe
Mittwoch,
26.02.
9.00 Uhr
Hl. Messe
Hl. Messe zu Mariä Lichtmess
Anzeigen
01.02.14
02.02.14
02.02.14
03.02.14
05.02.14
05.02.14
06.02.14
Pfarrbüro
07.02.14
08.02.14
19.30 Uhr Jugendstunde
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst
15.00 Uhr Familienkreis
19.00 Uhr Frauengymnastik
8.15 Uhr Morgenandacht
15.00 Uhr Frauentreff
19.30 Uhr Bibelstunde
16.00 Uhr Teeniekreis
19.30 Uhr Jugendstunde
09.02.14
10.02.14
12.02.14
13.02.14
15.02.14
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst
19.00 Uhr Frauengymnastik
8.15 Uhr Morgenandacht
9.00 Uhr Muttifrühstück
19.30 Uhr Jugendstunde
16.02.14
19.02.14
20.02.14
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst
8.15 Uhr Morgenandacht
19.30 Uhr Bibelstunde
23.02.14
24.02.14
26.02.14
27.02.14
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst
19.00 Uhr Frauengymnastik
8.15 Uhr Morgenandacht
15.00 Uhr Seniorenkreis
Autoservice
PITEREK
Freie Kfz-Werkstatt
ung
Unfallinstandsetz
ng
Fahrzeuglackieru
urchsichten
Inspektionen / D
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Auer Straße 12 · 09366 Stollberg
Telefon: (03 72 96) 92 47 47 · Fax: (03 72 96) 92 45 54
www.oldiecolor.de
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Nichtamtlicher Teil
Kirchennachrichten
Evangelisch-Lutherische
St.-Jakobi-Kirchgemeinde Stollberg
Pfarrstraße 3 | 09366 Stollberg | Fon: 037296/7070
[email protected] | Fax: 037296/70719
www.kirche-stollberg.de
Veranstaltungsorte
Niederdorf:
Oberdorf:
Gablenz:
So. 26.01.
Mo.
Fr.
So.
Mo.
Mi.
Do.
So.
27.01.
31.01.
02.02.
03.02.
05.02.
06.02.
09.02.
Do. 13.02.
So. 16.02.
Mo. 17.02.
Mi. 19.02.
So. 23.02.
(1) St.-Jakobi-Kirche
(2) Lutherhaus, Lutherstraße 13
(3) Diakonat, Pfarrstraße 4
Gemeinderaum, Neue Straße 5
Am Bach 3, Gemeinschaftsraum
Am Sportplatz, Gemeinschaftshaus
9.30 Uhr
9.30 Uhr
19.30 Uhr
20.00 Uhr
09.30 Uhr
19.30 Uhr
10.00 Uhr
19.30 Uhr
9.30 Uhr
10.00 Uhr
19.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr
15.00 Uhr
14.30 Uhr
14.30 Uhr
9.30 Uhr
Gottesdienst im Lutherhaus
Gottesdienst in Oberdorf
Frauenkreis (3)
Lichtfilmabend im „das dürer“
Gottesdient mit Abendmahl (2)
Bibelstunde Gablenz
Gottesdienst Jakobi-Haus
Kirchenvorstandssitzungssitzung (2)
Gottesdienst mit Abendmahl (1)
Gottesdienst in Niederdorf
Bibelstunde Gablenz
Gottesdienst mit Abendmahl (1)
Gottesdienst in Gablenz
Bibelstunde Niederdorf
Seniorenkreis (2)
Gottesdienst mit Abendmahl (1)
Gottesdienst in Oberdorf
Evangelisch-methodistische Kirche
Christuskirche Niederdorf · Chemnitzer Str. 87
•
•
So
Pastor Dr. Michael Wetzel, Obere Bahnhofstraße 8,
08294 Lößnitz, Tel. 037754-2767,
[email protected]
Gemeindereferentin Petra Iffland, Querweg 4,
09399 Niederwürschnitz, [email protected]
02.02.14
09.00 Uhr
Mo 03.02.14
Di 04.02.14
15.10 Uhr
15.30 Uhr
16.45 Uhr
09.00 Uhr
15.10 Uhr
19.00 Uhr
19.30 Uhr
20.30 Uhr
15.00 Uhr
09.00 Uhr
19.00 Uhr
19.30 Uhr
20.30 Uhr
09.00 Uhr
So 09.02.14
Mo 10.02.14
Di 11.02.14
Mi
So
Di
12.02.14
16.02.14
18.02.14
So
23.02.14
Gottesdienst – ausgestaltet
vom Ehekreis Affalter Thema: „Singt
dem Herrn ein neues Lied“
kirchl. Unterricht 2.–3. Klasse
kirchl. Unterricht 4.–5. Klasse
kirchl. Unterricht 6.–8. Klasse
Gottesdienst und Kigo*
kirchl. Unterricht 2.-3. Klasse
Gebetskreis
Bibelgespräch
Chorübung
Seniorenkreis
Familien-Gottesdienst
Gebetskreis
Bibelgespräch
Chorübung
Gottesdienst und Kigo*
* Kigo = Kindergottesdienst
Jehovas Zeugen · Versammlung Stollberg
09366 Niederdorf · Chemnitzer Straße 9 A
■ Erwerbslosenberatung
■ Zusammenkünfte
Dienstag 9.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr Besprechung biblischer Themen
Tel.: 037296 932313, Fax: 037296 932320
Besprechung des Buches -Komm Jehova doch näherBegegnungszentrum „das dürer“ (Albrecht-Dürer-Straße 85,
(Das Buch kann man lesen unter www.jw.org)
09366 Stollberg)
■ Junge Gemeinde
mittwochs,
18.30 Uhr, Thema und Gespräche
freitags,
19.30 Uhr, offener Treff im Lutherhaus
■ Kirchenmusikalische Kreise
Kantorei:
montags, 19.30 Uhr im Lutherhaus
Posaunenchor: dienstags, 19.00 Uhr im Lutherhaus
mittwochs, 19.30 Uhr in Gablenz
Kurrende:
dienstags, 16.30 Uhr im Lutherhaus
Spatzenchor: Montag, aller 14 Tage, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
im Diakonat
Oratorienchor: Mittwoch, Start am 22.01.2014, jeweils 19.30
Uhr im Lutherhaus
Sonntag:
9.30 Uhr
■ Themen:
26.01.
01.02.–02.02.
09.02.
16.02.
23.02.
öffentlicher Vortrag und
Wachtturmbetrachtung
Hält Gott dich persönlich für wichtig?
Kreiskongress in Glauchau
Wie man geistig wach bleibt
Entscheide dich jetzt für die göttliche Herrschaft
Biblische Grundsätze-Eine Hilfe bei heutigen
Problemen?
Kreiskongress in Glauchau
Motto: „Gottes Wort ist nützlich zum lehren“
Wozu ist Gottes Wort nützlich?
Wie wirkt sich die göttliche Belehrung auf uns aus?
■ Lichtfilmabende 2014
Die Antwort bekommen Sie auf dem zweitägigen Kongress.
Und wieder ist Lichtspiel-Saison in Stollberg – und dieses Jahr ■ Zeit und Ort:
im „das dürer“! Nach den erfolgreichen Jahren und insgesamt
Samstag, den 01. Februar bis Sonntag, den 02. Februar 2014
mehr als 800 Besuchern in der Vergangenheit gehen die St.Beginn: 9.50 Uhr Kongress-Saal,Grenayer Straße 3
Jakobi-Lichtfilmabende für 2014 aus dem Lutherhaus in den
(gegenüber Kaufland)
Kinosaal unseres Stadtteilzentrums. An den letzten Freitagen
der Monate Januar, Februar und März lädt die junge Gemeinde Auf www.jw.org können Sie einen Blick auf die Kongresse werfen.
zu besonderen Filmen ein – erster Lichtfilmabend 31.01., 20.00 (unter: Über uns/Kongresse)
Uhr (Eintritt frei – Kollekte erbeten).
Wer kann kommen? Jeder. Der Eintritt ist frei!
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Zu den Veranstaltungen
in der Landeskirchlichen Gemeinschaft Stollberg,
Das Thermometer
Hohenecker Straße 6 laden wir sehr herzlich ein:
Ob Wetterfrosch, Meteorologe oder Wetterfee,
sie künden Dir von Sonne, Regen, Sturm und Schnee.
■ Februar 2014
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Gemeinschaftsstunde: Sonntag, 2., 9., 16. und 23. – 17:00 Uhr
Sonntagsschule (für Kinder ab 3 Jahre): Sonntag, 2., 9., 16.
und 23. – 17:00 Uhr
Gebetsgemeinschaft: Donnerstag, 6., 13. und 20. – 19:30 Uhr
Bibelstunde: Donnerstag, 6. und 20. – 20:00 Uhr
Jugendbibelstunde: Freitag, 7. und 21. – 19:00 Uhr
Bezirksjugendstunde: Freitag, 28. – 19:30 Uhr
Frauenstunde: Mittwoch, 26. – 19:30 Uhr
Bibelstunde für jung und alt: Freitag, 14. – 19:00 Uhr
Seniorennachmittag: Mittwoch, 5. – 14:30 Uhr
Gruppenstunde „Blaues Kreuz“: Dienstag, 11. – 19:00 Uhr
Gruppenstunde „Blaues Kreuz“: Sonnabend, 22. – 15:00 Uhr
Jungschar Jungen: Sonnabend, 1. – 10:00 Uhr
Jungschar Mädchen: Freitag, 14. – 16:00 Uhr
Teestube: Sonnabend, 1. – 19:30 Uhr
Mutti-Kind-Frühstück: Mittwoch, 5. – 9:00 Uhr
Posaunenchor: dienstags, 19:00 Uhr, Lutherhaus
■ Weitere Termine und eventuelle Änderungen von Veranstaltungen sind unter www.lkg.stollberg.de in der Rubrik Kalender zu
finden.
Du schaust nun am Thermometer nach der Temperatur,
dies zeigt an, wird’s warm oder kalt – aber nur!
Klettert die Säule zu Trockenheit und großer Hitze,
ist wiederum viel Flüssigkeit, Sonnencreme und ein Hut von Nütze.
Doch regnen oder stürmen kann`s zu jeder Zeit,
Kälte und Sonnenschein gibt es auch, wenn`s schneit.
Geht´s nach unten mit den Graden, ist der Frost nicht mehr weit,
nun lege dicke Socken, Handschuh` und Wollmütze bereit.
Auch an Deine Füße musst Du denken und sie nicht quälen,
ob Sandale oder Stiefel, stets die richtigen Schuhe wählen.
Drum solltest Du nicht nur auf die Temperatur vertrauen,
sondern stets aus dem Fenster gen Himmel schauen.
Willst Du Dich wohl fühlen, ist die Temperatur nicht egal,
entscheide daher immer richtig zwischen T-Shirt, Regenjacke oder Schal.
■ Anfragen über:
Gemeinschaftsleiter Chr. Jenatschke; Tel.: 037296 939283
Dann bist du klug und jederzeit gut beraten,
kannst nun perfekt gekleidet starten.
Detlef Wilhelm
Anzeigen
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Gemeinde Niederdorf
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Öffnungszeiten des Gemeindeamtes
Niederdorf
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
geschlossen
8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
geschlossen
8:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung
möglich.
Mit tiefer Betroffenheit haben wir vom Tod unseres Kameraden
der Freiwilligen Feuerwehr Niederdorf, Herrn
Wilfried Scheibner
erfahren.
Als Neugründungsmitglied im Jahre 1958 war Herr Scheibner
bis zu seinem Tod aktiv und später in der Alters- und
Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Niederdorf tätig.
Bei seinen Feuerwehrkameraden war er beliebt und anerkannt.
Sein Tod macht uns betroffen.
Unsere aufrichtige Anteilnahme
gilt der Trauer seinen Angehörigen.
■ Postanschrift:
Gemeinde Niederdorf
Neue Straße 5, 09366 Niederdorf
Tel.-Nr.: 037296 / 2048, Fax: 037296 / 15432,
www.niederdorf-erzgebirge.de
[email protected]
Roland Lippmann
Bürgermeister
Jürgen Pfüller
Wehrleiter
Niederdorf, im Januar 2014
Landkreis/Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft/Verwaltungsverband Große Kreisstadt Stollberg
Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat
Die Wahl des Gemeinderates Niederdorf findet am 25. Mai 2014 statt.
1. Zu wählen sind
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für
diese Wahl
– frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis
– spätestens am 20. März 2014, 18:00 Uhr
schriftlich einzureichen und zwar
• für die oben benannte Gemeinderatswahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
Anschrift
Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice,
Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg
2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei und jede
Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen
Wahlvorschlag einreichen.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im
Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung –
KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen den
Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in
den §§ 6a bis 6e KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen. Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Abs. 3
KomWO genannten Unterlagen beizufügen:
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•
Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme
in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und er
nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag
aufgestellt ist,
• Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die
Wählbarkeit für jeden Bewerber,
• Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder/Vertreterversammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt,
• im Falle der Anwendung von § 6c Abs. 1 Satz 4 KomWG
eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde
zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren
vorlagen,
• beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation,
• beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des
Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen
Gemeinde über sein Wahlrecht,
• bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an
Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG.
2. Wählbar sind Bürger der Gemeinde, sofern sie nicht nach §
31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
bzw. § 27 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat
Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der
das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei
Monaten in der Gemeinde wohnt.
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Gemeinde Niederdorf
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag
nur benannt werden, wer in
• einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet
(Mitgliederversammlung) oder
• einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten
Vertreter (Vertreterversammlung)
hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. In gleicher
Weise ist die Reihenfolge der Bewerber festzulegen. Hierzu
sind im Rahmen der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung für jeden Wahlkreis getrennte Wahlen durchzuführen.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist
vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen.
Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit
der Versammlungen sowie über das Verfahren für die Wahl
der Bewerber regeln die Parteien und mitgliedschaftlich
organisierten Wählervereinigungen durch ihre Satzungen.
Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich
organisierter Wählervereinigungen kann nur benannt
werden, wer in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres
Zusammentritts wahlberechtigten Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist. In gleicher Weise ist die
Reihenfolge der Bewerber festzulegen.
Mit dem Wahlvorschlag ist eine Niederschrift über die Wahl
der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten und
dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem haben
der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte
stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern,
dass die Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurden und
die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm
der Versammlung vorzustellen.
4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich
organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das
Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der
Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als
drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen.
5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder
Wählervereinigungen erfordern jeweils drei Unterschriften
nach § 6a Abs. 4 KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren nach § 6c
KomWG durchzuführen.
4. Vordrucke
Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen,
Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen, Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger eidesstattlicher
Versicherungen sind – während der allgemeinen üblichen
Öffnungszeiten – erhältlich:
• für die Gemeinderatswahl:
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Anschrift/Kontaktdaten/ggf. Öffnungszeiten
Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice,
Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter Punkt
1. angegebenen Mindestzahl von Wahlberechtigten des
Wahlgebietes/Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt
der Unterzeichnung des Wahlvorschlags gegeben sein. Die
Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten
bei der zuständigen Gemeindeverwaltung auf einem Unterschriftsformblatt unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung sowie
des Tages der Unterschrift eigenhändig geleistet werden.
Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen
Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat
ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind
alle seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung
des Wahlvorschlags
• für die Gemeinderatswahl bei der Stadtverwaltung:
Anschrift
Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice,
Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg
während folgender Zeiten
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Freitag
Samstag
(allgemeine Öffnungszeiten)
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
bis 20. März 2014, 18:00 Uhr, geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer
körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterstützung
durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Dies haben sie beim Vorsitzenden des
Gemeindewahlausschusses spätestens bis 13. März 2014
schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe
glaubhaft zu machen.
3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen
Wahlvorschlags
a) im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde
vertreten ist,
bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt
entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der
Einreichung angehören, unterschrieben ist.
WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Gemeinde Niederdorf
Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder
Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist.
6. Die unter Punkt 1. benannten Wahlen werden gemäß § 57 Abs.
2 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen
Parlament verbunden.
Ort, Datum
Stollberg, 25.01.2014
Schmidt
Oberbürgermeister
(DS)
NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN
Weihnachtliche Überraschungen im „Wirbelwind“
Auch in den letzten zwei Monaten des vergangenen Jahres standen
noch viel Arbeit und Überraschungen für die Kinder und Erzieher an.
Es galt Plätzchen zu backen, Geschenke mit und für die Eltern zu
basteln, ein Besuch im Burattinotheater und im Puppentheater,
sowie das Bauen von Requisiten und die Proben für unsere Weihnachtsaufführung „Die gestohlenen Weihnachtsgeschenke“.
Am Freitag, den 13.12., konnten dann die Kinder den Eltern zeigen,
für was sie so fleißig geübt hatten. Die Aufführung am Nachmittag
wurde mit viel Applaus belohnt und anschließend konnten sich alle
beim gemeinsamen Kaffeetrinken, basteln von Teddybären und
dem gestalten von Weihnachtsschmuck aus Salzteig entspannen.
Für die Wirbelwindkinder war schon der Vormittag sehr aufregend
gewesen, als Herr Lippmann mit Vertretern der Gemeinde, ein
Vertreter vom Kleintier- und Geflügelzüchterverein und Frau Weiß
uns mit Geschenken im Gepäck besuchten. Bevor es aber ans
austeilen ging, zeigten die verschiedenen Gruppen zur Einstimmung ein kleines Programm. Zum verteilen der Geschenke schaute dann der Weihnachtsmann bei uns vorbei und so mancher
konnte den Blick nicht mehr vom Boden nehmen.
Nachdem wir uns beim Weihnachtsmann und unseren Gästen
bedankt hatten, sind die Kinder schnell in die Gruppen, um die
Päckchen zu öffnen und die neuen Sachen zu testen. Beim anschließenden Rundgang durch die Zimmer, konnten die Gäste
einmal sehen, wie gut die Geschenke vom Weihnachtsmann bei
den Kindern ankamen und hatten viel Spaß dabei.
Auf diesem Weg, möchte sich das Team der Kita Wirbelwind, auch
im Namen der Kinder, für die tolle Hilfe bei allen Beteiligten ganz
herzlich bedanken.
Ein großes Dankeschön auch an die Gemeinde Niederdorf, die uns
auch im vergangenen Jahr wieder bei unserer Arbeit und bei der
Umsetzung unserer Wünsche so tatkräftig unterstützt hat, sowie
der Freiwilligen Feuerwehr und dem Kleintier-und Geflügelzüchterverein von Niederdorf.
Aber auch dem Elternbeirat, unseren zwei Hausmeistern, den
Sponsoren und freiwilligen Helfern ein herzliches Dankeschön für
die geleistete Hilfe bei der Arbeit mit den Kindern, ohne Sie wäre
manches Vorhaben nur schwer umzusetzen gewesen.
Wir wünschen allen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2014
und würden gerne die vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit auch im kommenden Jahr gerne wieder Fortsetzen.
Das Team der Kita „Wirbelwind“
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Gemeinde Niederdorf
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Niederdorfer Kleintierzüchter zur Bundes-Kaninchenschau in Karlsruhe dabei
Vom 14. bis 15. Dezember 2013 fand im ca.
500 km entfernten Karlsruhe die BundesKaninchenschau, die deutsche Meisterschaft der Rassekaninchenzüchter, statt.
Zu dieser Ausstellung waren über 25500
Kaninchen von ca. 7000 Ausstellern zu
sehen.
Aus unserem Niederdorfer Kleintierzuchtverein beteiligten sich diesmal leider nur
drei Zuchtfreunde an diesem Höhepunkt
des Zuchtjahres.
Die jugendliche Züchterin Katharina
Neubert erreichte mit ihren Farbenzwergen
lohfarbig schwarz sehr gute Ergebnisse.
Leider muss sie aufgrund ihres Studiums
ihre Zuchtarbeit einstellen. Erfreulicherweise hat sie aber in ihrer Schwester Christina
eine junge Nachfolgerin gefunden.
Wolfgang Franke konnte mit seinen zwei
Sammlungen Marderkaninchen blau mit
jeweils 385,0 Punkten einen Sachehrenpreis sowie eine ZDRK-Medaille erringen.
Mit seinen Farbenzwergen russenfarbig
blau/weiß konnte er die beste Zuchtgruppe
in diesem Farbenschlag mit 384,5 Punkten
stellen und wurde damit Deutscher Meister.
Allen Zuchtfreunden herzlichen Glückwunsch zu den sehr guten Ergebnissen.
Wir wünschen Christina viel Freude an ihren
Tieren und eine erfolgreiche Zucht.
Des Weiteren war Jens Trowitzsch mit
seinen Alaska vertreten. Er erreichte mit
seiner Sammlung 386,5 Punkte und erhielt
dafür einen Sachehrenpreis.
1. Niederdorfer Knutfest war großer Erfolg
Wir als Kleintierzuchtverein Niederdorf
würden uns freuen, wenn noch Kinder und
Jugendliche, sowie Kaninchen-und Geflügelhalter den Weg in unseren Verein finden
würden, um das Kulturgut der Rassetiere zu
erhalten und zu verbessern.
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Am 11. Januar 2014 veranstalteten die Jugendfeuerwehr Niederdorf und der Feuerwehrverein Niederdorf e.V. erstmals das sogenannte Knutfest – eine Tradition aus Skandinavien, die auch in
Deutschland immer beliebter wird. Mit dem Knutfest wird das Ende
der Weihnachtszeit festlich begangen und die Weihnachtsbäume
an einem großen Lagerfeuer in geselliger Runde verbrannt.
Zahlreiche Besucher folgten der Einladung und brachten ihren
abgeschmückten Weihnachtsbaum von zu Hause mit. Dieser
wurde dann von der Jugendfeuerwehr entgegengenommen und
auf der Festwiese gesammelt. Im Tausch dafür erhielt man einen
Gutschein, der gegen einen Glühwein oder ein anderes Getränk
eingetauscht werden konnte. Gegen 17:00 Uhr war es dann soweit
– die Bäume wurden von den Kameraden der Feuerwehr angezündet und während diese brannten, gab es für die Besucher ausreichend Glühwein, Roster und Schieböcker.
Das erste Niederdorfer Knutfest war also ein gelungener Auftakt
und wenn es nach den Veranstaltern geht, soll das erste auch nicht
das letzte bleiben, denn man hofft darauf eine neue jährliche Tradition etablieren zu können.
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
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Große Kreisstadt Stollberg | AZ 902.5.20-04
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat am 16.12.2013 die Haushaltssatzung und den
Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 der Großen
Kreisstadt Stollberg beschlossen.
06.02.2014 öffentlich zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Stollberg, Bürgerservice und in der Kämmerei zur
Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 der
Großen Kreisstadt Stollberg wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Stollberg, den 21.01.2014
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt nach § 76 Abs. 3
der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsens vom Dienstag, den 28.01.2014 bis einschließlich Donnerstag, den
Schmidt
Oberbürgermeister
Siegel
Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Stollberg für den Doppelhaushalt 2014/2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Stollberg in seiner Sitzung am 16.12.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der für die Erfüllung der Aufgaben der Großen Kreisstadt Stollberg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen
enthält, wird:
Im Ergebnishaushalt mit dem
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich
der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus
Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
2014
2015
15.978.200 EUR
16.145.800 EUR
15.881.600 EUR
15.846.200 EUR
–167.600 EUR
35.400 EUR
0 EUR
0 EUR
–167.600 EUR
35.400 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) auf
1.618.200 EUR
0 EUR
911.900 EUR
0 EUR
1.618.200 EUR
911.900 EUR
Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
–167.600 EUR
1.618.200 EUR
1.450.600 EUR
35.400 EUR
911.900 EUR
947.300 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
–
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
14.977.100 EUR
15.089.300 EUR
–
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
14.184.600 EUR
13.986.500 EUR
–
Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
792.500 EUR
1.102.800 EUR
10.982.100 EUR
11.324.600 EUR
–342.500 EUR
6.718.100 EUR
7.638.200 EUR
–920.100 EUR
450.000 EUR
182.700 EUR
–
–
–
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
–
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
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Amtlicher Teil
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 25. Januar 2014
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
3.720.600 EUR
3.720.600 EUR
0 EUR
2.092.300 EUR
2.092.300 EUR
0 EUR
969.800 EUR
187.700 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
3.229.100 EUR
3.169.200 EUR
50.000 EUR
50.000 EUR
360 vom Hundert
450 vom Hundert
390 vom Hundert
360 vom Hundert
450 vom Hundert
390 vom Hundert
–
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung
des Finanzmittelbestands auf
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
in Anspruch genommen werden darf, wird auf
festgesetzt,
davon für den Eigenbetrieb „Städtische Dienstleistungen Stollberg“ (SDL)
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
für die Gewerbesteuer auf
§6
Die Große Kreisstadt Stollberg erhebt als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Niederdorf
eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 185.000 EUR zur Deckung ihres Finanzbedarfs im Ergebnishaushalt (§ 25 SächsKOmZG).
§7
Die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Stollberg für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in
Kraft.
Stollberg, den 17.12.2013
Siegel
Schmidt, Oberbürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung einer Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind;
3. der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 52 Abs. 2 der
Sächsischen Gemeindeordnung widersprochen hat;
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a, die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet
hat oder
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b, die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 2 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Stollberg, 25.01.2014
Schmidt
Oberbürgermeister
(Dienstsiegel)
WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE
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