FAQs für BewerberInnen aus Deutschland
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FAQs für BewerberInnen aus Deutschland
Häufig gestellte Fragen (FAQs) für MitarbeiterInnen aus Deutschland ÜBER DIE VOLKSHILFE 1.) Wer ist die Volkshilfe? Die Volkshilfe ist eine gemeinnützige Betriebs-GmbH. Die Volkshilfe Steiermark wurde 1947 als überparteiliche und nicht konfessionelle Nachkriegs-Hilfsorganisation gegründet, aus der sich die bestehende nicht gewinnorientierte GmbH entwickelt hat. Wir sind keine kirchliche Einrichtung und haben unsere Geschichte in der Arbeiterbewegung! Das schicken wir Ihnen gerne zu: Volkshilfe Imagebroschüre Jahresbericht 2007 2.) Welche Dienstleistungen bietet die Volkshilfe an? Der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen liegt in den Bereichen Pflegeheime, ambulante Dienste und auch Kinderbetreuung. 3.) Wie viele MitarbeiterInnen hat die Volkshilfe Steiermark? Rund 2.200. Über 90 Prozent unserer MitarbeiterInnen sind Frauen mit festen Beschäftigungsverhältnissen. 4.) Wie stellt die Volkshilfe größtmögliche Qualität für Ihre KundInnen sicher? Die Volkshilfe Steiermark ist nach der international anerkannten Norm ISO 9001:2000 zertifiziert. Neben unseren laufenden internen Qualitätskontrollen überprüfen externe ExpertInnen jährlich unsere Dienstleistungen. Wir begrüßen diese Kontrollen, weil sie dazu beitragen, unsere Arbeit im Interesse der BewohnerInnen unserer Pflegeheime und der KundInnen im Bereich der ambulanten Dienste ständig zu verbessern. Weiterführende Links: ISO 9001:2000 5.) Wo kann ich aktuelles über die Aktivitäten des Volkshilfe lesen? Im Newsarchiv der Homepage oder Sie abonnieren unseren Newsletter. 6.) Was ist der Volkshilfe im Umgang mit Ihren MitarbeiterInnen wichtig? Die Volkshilfe ist ein verlässlicher Arbeitgeber. Alle MitarbeiterInnen sind fest angestellt und bekommen pünktlich ihr Gehalt Wir interessieren uns für die Anliegen unserer MitarbeiterInnen Wir freuen uns über MitarbeiterInnen, die sich konstruktiv, offen, team-orientiert, neugierig (Weiterbildung) und mutig einbringen. Weiterführende Links: MitarbeiterInnenleitbild Das schicken wir Ihnen gerne zu: MitarbeiterInnenleitbild Fortbildungsbroschüre MD erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 7.) Welche Grundsätze gelten im Umgang mit unseren KundInnen? Wir sind für alle Menschen da - unabhängig von deren Einkommen, ihrer sozialen Herkunft, Bildung, Religionszugehörigkeit oder ethischen Herkunft. Weiterführende Links: Pflegemanifest Das schicken wir Ihnen gerne zu: Pflegemanifest 8.) Gibt es Unterschiede in der ambulanten Betreuung gegenüber dem gängigen deutschen System? Wir rechnen mit den KundInnen Stunden ab und keine Einzelleistungen Pflegerische Gestaltung vor Ort obliegt der jeweiligen DGKS/P Bezugspflegesystem/Primary Nursing: Eine Schwester hat eine bestimmte Anzahl von KundInnen, für die sie zuständig ist - im Sinne der Planung und Überwachung des Pflegeprozesses. 9.) Treffe ich in der Steiermark auf Landsleute? Ja- Österreich ist das drittbeliebteste Auswanderungsland - auch in der Volkshilfe sind bereits viele MitarbeiterInnen beschäftigt, die aus der BRD kommen. WELCHE MITARBEITERINNEN WERDEN GESUCHT? 1.) Für welche Arbeitsbereiche werden MitarbeiterInnen gesucht? Wir bieten feste Anstellungen in zwei Dienstleistungsbereichen: Ambulante Pflegedienste (Mobile Dienste) Stationäre Pflegedienste (Pflegeheime) Weiterführende Links: Volkshilfe Seniorenzentren Volkshilfe Pflege Zuhause Das schicken wir Ihnen gerne zu: Folder Seniorenzentren "Rund um die Uhr gut betreut" Folder Mobile Dienste "Hauskrankenpflege/Pflegehilfe" 2.) Welchen Berufsgruppen kann die Volkshilfe Steiermark eine Anstellung bieten? examinierten Krankenschwestern/pflegern - alternative Bezeichnung in Deutschland seit 1.1.2004: examinierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (mit dreijähriger Ausbildung) examinierten AltenpflegerInnen (mit dreijähriger Ausbildung - werden in der Volkshilfe KrankenpflegehelferInnen gleichgestellt KrankenpflegehelferInnen (mit einjähriger Ausbildung bzw. Ausbildung über 1.100 Stunden) Weiterführende Links: http://www.pflege-deutschland.de/ erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 AUSBILDUNG UND ANERKENNUNG DER AUSBILDUNG IN ÖSTERREICH 1.) Wird meine Ausbildung in Österreich anerkannt? Als Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester kann in Österreich tätig werden, wer eine der folgenden Ausbildungen nachweisen kann: examinierte Krankenschwester/pfleger examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen 1. Absolvierte Ausbildung nach dem 29. Juni 1979 in der BRD 2. Absolvierte Ausbildung vor dem 29. Juni 1979 in der BRD mit dreijähriger Berufserfahrung binnen der letzten fünf Jahre 3. Absolvierte Ausbildung in der ehemaligen DDR mit dreijähriger Berufserfahrung binnen der letzten fünf Jahre 4. Absolvierte Ausbildung in der BRD oder DDR, die nicht unter Punkt 1 oder 3 fallen Als PflegehelferIn kann in Österreich tätig werden, wer eine der folgenden Ausbildungen nachweisen kann: 1. Einjährige Ausbildung zur/m KrankenpflegehelferIn nach 1985 2. Ausbildung zur/m AltenpflegerIn Weiterführende Links: Information zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsland Deutschland 2.) Muss meine Ausbildung in Österreich amtlich anerkannt werden? Ja, die in Deutschland erworbene Qualifikation bedarf einer Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden. Für EU-BürgerInnen wird dieser unkomplizierte Vorgang Berufszulassung genannt. Nicht-EU-Bürger müssen das etwas aufwendigere „Nostrifizierungs-Verfahren“ durchlaufen. Weiterführende Links: Allgemeine Informationen der Berufszulassung Nostrifizierung 3.) Wie funktioniert die Berufszulassung Die zuständige Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, in Wien, bietet 2 Möglichkeiten der Berufszulassung: Berufszulassung auf dem Postweg (es werden nur beglaubigte Kopien akzeptiert) Das One Stop – Verfahren, das man entweder persönlich an jedem Montag im Ministerium in Wien innerhalb von 1 bis 2 Stunden abwickelt oder das von einer/m Bevollmächtigte/n abgewickelt wird Das übernehmen wir für Sie: Wenn Sie das möchten, wickeln wir die Berufszulassung für Sie ab. Wir benötigen dazu eine Vollmacht (original) und alle Unterlagen als beglaubigte Kopien. Im Falle einer Anstellung kommt die Volkshilfe für die Gebühren (ca. € 160) auf 4.) Die verkürzte Berufszulassung „One Stop“ Das „verkürzte Berufszulassungsverfahren (One-Stop)" ist der schnellste Weg zur Erlangung einer Berufsberechtigung für einen Gesundheitsberuf in Österreich. Weiterführende Links: Information über verkürzte Berufszulassung „One Stop“ erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 5.) Welche Dokumente brauche ich für die Berufszulassung? Persönlich unterfertigtes Ansuchen Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder eines/r Zustellungsbevollmächtigten in Österreich (persönl. unterfertigte Vollmacht) zum Zweck der Zustellung Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege, ausgestellt nach dem 29. Juni 1979 (ansonsten siehe „Absolvierte Ausbildung vor dem 29. Juni 1979) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenschwester/pfleger“, „Gesundheit- und Krankenschwester/pfleger“, Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis) Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftsstaates im Original (nicht älter als drei Monate) Ärztliches Zeugnis (gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung) nicht älter als drei Monate Bei Namensänderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss) Bargeld (ca. 160,-- Euro) Weiterführende Links: Antragsformular Berufszulassung 6.) An welche Stelle muss ich mich wenden? Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Abteilung I/B/6 Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 1030 Wien 2. Stock, Zimmer 2J01, 2K01, 2K04, 2K07, 2K10 Tel. +43-1/711 00 DW 4686, 4646, 4214, 4128, 4140 Fax +43-1/711 00-14300 7.) Kann es Schwierigkeiten bei der Anerkennung geben? Im Fall, dass die durchgehende dreijährige Berufspraxis innerhalb von 5 Jahren nicht nachgewiesen werden kann, muss eine Prüfung oder ein Praktikum absolviert werden. Ist keine Berufszulassung möglich, kann um Nostrifizierung der Ausbildung angesucht werden. Unter Nostrifikation oder Nostrifizierung versteht man die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen. Dieses Anerkennungsverfahren kommt bei sogenannten Drittstaatsangehörigen oder -ausbildungen zur Anwendung. Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) finden grundsätzlich keine Nostrifzierungen statt Weiterführende Links: Information Nostrifizierung Wir übernehmen für Sie die Behördenwege! 8.) Welche Behördenwege stehen mir sonst noch bevor? Falls Sie sich entschließen, sich in Österreich niederzulassen, worüber wir uns sehr freuen würden, müssen Sie in der jeweils zuständigen österreichischen Bezirksbehörde bzw. beim Landeshauptmann einen Antrag auf Niederlassung stellen. Natürlich helfen wir Ihnen dabei gerne! Wir unterstützen Sie gerne bei der formalen Abwicklung der Niederlassung! erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 9.) Habe ich mit anderen rechtlichen Hürden zu rechnen? Nein, als EU-BürgerIn mit einer abgeschlossenen deutschen Pflege-Ausbildung kann ich grundsätzlich in Österreich arbeiten (keine Arbeitsbewilligung o.ä. erforderlich). MEIN KÜNFTIGES JOBPROFIL 1.) Was erwartet mich als examinierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn Grundlage meines künftigen Jobprofils ist das Österreichische Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz. In unseren Einrichtungen wird klar zwischen den Dienstleistungen Pflege und Service bzw. soziale Dienste unterschieden. Weiterführende Links: Österreichisches GUKG Das schicken wir Ihnen gerne zu: Jobdokumentation DGKS SOZ Wir geben Ihnen eine Einführung in das österreichische Berufsrecht 2.) Was erwartet mich als KrankenpflegehelferIn? Grundlage meines künftigen Jobprofils ist das Österreichische Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz. In unseren Einrichtungen wird klar zwischen den Dienstleistungen Pflege und Service bzw. soziale Dienste unterschieden. Weiterführende Links: Österreichisches GUKG Das schicken wir Ihnen gerne zu: Jobdokumentation PH SOZ Wir geben Ihnen eine Einführung in das österreichische Berufsrecht WOCHENSTUNDENVERPFLICHTUNG/DIENST-VERPFLICHTUNG/URLAUB 1.) In welchem Stundenausmaß kann ich Beschäftigung finden? Im ambulanten Dienst vorzugsweise Teilzeit. Die Möglichkeiten liegen grundsätzlich im Bereich zwischen einer Vollbeschäftigung im Ausmaß von 38 Wochenstunden (darin sind keine bezahlten Pausen enthalten) bis mindestens 20 Wochenstunden Im Stationären Dienst (Pflegeheime) vorzugsweise Vollzeit. Die Möglichkeiten liegen grundsätzlich im Bereich zwischen einer Vollbeschäftigung im Ausmaß von 38 Wochenstunden (darin sind keine bezahlten Pausen enthalten) bis mindestens 20 Wochenstunden. 2.) Kann ich das Wochenstundenausmaß erhöhen oder verringern? Im Einvernehmen mit der Volkshilfe ist eine Erhöhung oder Verringerung laufend möglich. 3.) Wie flexibel ist die Wochenarbeitszeit/Tagesarbeitszeit? Grundlage der Dienstplanung ist das österreichische Arbeitszeitgesetz, das max. 10 Stunden täglich und max. 50 h wöchentlich erlaubt Der Durchrechnungszeitraum beträgt 3 Monate. erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 4.) Wie flexibel ist die Diensteinteilung? Kann ich zwischendurch auch mehrere Tage durchgehend frei nehmen? Bei der Dienstplanung finden Wünsche der MitarbeiterInnen hinsichtlich Urlaub, Zeitausgleich usw.– sofern diese rechtzeitig bekanntgegeben werden und planbar sind – immer Berücksichtigung. 5.) Wie sieht es mit Feiertagen aus? In Österreich gibt es 4 zusätzliche Feiertage! VERDIENSTMÖGLICHKEITEN 1.) Was kann ich in den Seniorenzentren verdienen? In den Seniorenzentren gilt der „Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufen – BAGS“ Die Höhe des Verdienstes richtet sich nach den einschlägig erbrachten Vordienstzeiten (max. 10 Jahre sind anrechenbar) und der Berufsgruppe Wichtig: In der Volkshilfe werden die Gehälter 14 mal ausbezahlt!!! Das 13. Gehalt wird auch als Urlaubs- , das 14. Gehalt als Weihnachtsgeld bezeichnet. Beide Gehälter sind gering besteuert Weiterführende Links: Homepage der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufen BAGS-Kollektivvertrag Brutto-/Netto-Rechner Das schicken wir Ihnen gerne zu: Kopie BAGS Kollektivvertrag Aktuelle Gehaltstabelle BAGS 2.) Was kann ich bei den Mobilen Diensten verdienen? Im Bereich der Mobilen Dienste gilt der „Kollektivvertrag für Mobile Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark“ Die Höhe des Verdienstes richtet sich nach den einschlägig erbrachten Vordienstzeiten (max. 10 Jahre sind anrechenbar) und der Berufsgruppe. Wichtig: In der Volkshilfe werden die Gehälter 14 mal ausbezahlt!!! Das 13. Gehalt wird auch als Urlaubs-, das 14. Gehalt als Weihnachtsgeld bezeichnet. Beide Gehälter sind gering besteuert Weiterführende Links: Brutto-/Netto-Rechner Das schicken wir Ihnen gerne zu: Kollektivvertrag Mobile Dienste Aktuelle Gehaltstabelle Mobile Dienste MEINE BEWERBUNG 1.) Wer ist meine Ansprechperson? Barbara Hartleb, Ass. d. GF Tel.: 0043/316/8960-21 erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 2.) Wohin sende ich meine Bewerbung? Postweg: Volkshilfe Steiermark Gemeinnützige Betriebs-GmbH z.H.. Barbara Hartleb Sackstraße 20, 8010 Graz Austria E-Mail: [email protected] Bitte im Betreff folgenden Text anführen: „Bewerbung Pflegemitarbeiter/in BRD“ 3.) Was muss ich meiner schriftlichen Bewerbung beilegen? Aussagekräftigen Lebenslauf (wichtig: bitte exakte Angaben zur bisherigen Berufspraxis, weiters Familie, Hobbys, Interessen…) Foto Ausbildungsnachweise (Kopien) Dienstzeugnisse (Kopien) Bitte halten Sie in Ihrer Bewerbung fest, ob Sie sich eher für die mobile (ambulante) oder eher für die stationäre Pflege interessieren. 4.) Wie erfolgt meine Anstellung? Die fünf Schritte zu meiner Anstellung bei der Volkshilfe Steiermark 1. Ich melde mich bei der Volkshilfe Steiermark – Ansprechperson Barbara Hartleb (Kontaktdaten siehe oben) 2. Die Volkshilfe vereinbart mit mir ein unverbindliches ausführliches Beratungsgespräch 3. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werde ich über die nächsten Schritte wie z.B. Schnuppern, Ausbildungsanerkennung, Wohnungssuche, Übersiedlung…informiert. 4. Ich sende meine Bewerbungsunterlagen an die Volkshilfe 5. Ich fahre zu einem Bewerbungsgespräch in die Steiermark – alles Weitere wird vor Ort geklärt. Das übernehmen wir für Sie: Kostenbeitrag der Volkshilfe Steiermark für Nächtigung und Verpflegung € 100,00. MEIN ARBEITSVERTRAG/ARBEITSRECHT IN ÖSTERREICH 1.) Für wie lange kann ich bei der Volkshilfe arbeiten? Ist mein Arbeitsvertrag befristet? Wir sind an einem langfristigen Arbeitsverhältnis interessiert. Unsere Arbeitsverträge sind im Bereich der Seniorenzentren zunächst auf 4, im Bereich der Mobilen Dienste zunächst auf 3 Monate befristet und gehen danach in ein unbefristetes Verhältnis über. Das schicken wir Ihnen gerne zu: Muster Arbeitsvertrag SOZ Muster Arbeitsvertrag SZ 2.) Was ist, wenn ich Familie habe? Wer in Österreich wohnhaft ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe und Kindergeld. Das Kinderbetreuungs- und Schulsystem in Österreich ist hervorragend Weiterführende Links: Informationen zur Familienbeihilfe und zum Kindergeld erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009 WOHNNUNGSSUCHE/ÜBERSIEDELUNG 1.) Wie komme ich am einfachsten zu einer Wohnung in meinem künftigen Dienstort? Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Einen ersten Überblick über den österreichischen Wohnungsmarkt verschaffen Sie sich am besten unter http://www.willhaben.at/ Wir haben gute Kontakte zu den Kommunen an unseren Standorten und ebenso zu gemeinnützigen Wohnbauträgern. Weiterführende Links: Willhaben Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Wohnungssuche 2.) Stehen mir Übersiedelungstage zu? Alle neuen KollegInnen aus Deutschland bekommen für die Übersiedelung 3 Tage frei. erstellt: Palmar/Dietrich Stand: 2009