FAQs für BewerberInnen aus Deutschland

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FAQs für BewerberInnen aus Deutschland
Häufig gestellte Fragen (FAQs) für
MitarbeiterInnen aus Deutschland
ÜBER DIE VOLKSHILFE
1.) Wer ist die Volkshilfe?
Die Volkshilfe ist eine gemeinnützige Betriebs-GmbH. Die Volkshilfe Steiermark wurde 1947
als überparteiliche und nicht konfessionelle Nachkriegs-Hilfsorganisation gegründet, aus der
sich die bestehende nicht gewinnorientierte GmbH entwickelt hat. Wir sind keine kirchliche
Einrichtung und haben unsere Geschichte in der Arbeiterbewegung!
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Volkshilfe Imagebroschüre
 Jahresbericht 2007
2.) Welche Dienstleistungen bietet die Volkshilfe an?
Der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen liegt in den Bereichen Pflegeheime, ambulante
Dienste und auch Kinderbetreuung.
3.) Wie viele MitarbeiterInnen hat die Volkshilfe Steiermark?
Rund 2.200. Über 90 Prozent unserer MitarbeiterInnen sind Frauen mit festen
Beschäftigungsverhältnissen.
4.) Wie stellt die Volkshilfe größtmögliche Qualität für Ihre KundInnen sicher?
Die Volkshilfe Steiermark ist nach der international anerkannten Norm ISO 9001:2000
zertifiziert. Neben unseren laufenden internen Qualitätskontrollen überprüfen externe
ExpertInnen jährlich unsere Dienstleistungen. Wir begrüßen diese Kontrollen, weil sie dazu
beitragen, unsere Arbeit im Interesse der BewohnerInnen unserer Pflegeheime und der
KundInnen im Bereich der ambulanten Dienste ständig zu verbessern.
Weiterführende Links:
 ISO 9001:2000
5.) Wo kann ich aktuelles über die Aktivitäten des Volkshilfe lesen?
Im Newsarchiv der Homepage oder Sie abonnieren unseren Newsletter.
6.) Was ist der Volkshilfe im Umgang mit Ihren MitarbeiterInnen wichtig?
Die Volkshilfe ist ein verlässlicher Arbeitgeber.
 Alle MitarbeiterInnen sind fest angestellt und bekommen pünktlich ihr Gehalt
 Wir interessieren uns für die Anliegen unserer MitarbeiterInnen
 Wir freuen uns über MitarbeiterInnen, die sich konstruktiv, offen, team-orientiert,
neugierig (Weiterbildung) und mutig einbringen.
Weiterführende Links:
 MitarbeiterInnenleitbild
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 MitarbeiterInnenleitbild
 Fortbildungsbroschüre MD
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
7.) Welche Grundsätze gelten im Umgang mit unseren KundInnen?
Wir sind für alle Menschen da - unabhängig von deren Einkommen, ihrer sozialen Herkunft,
Bildung, Religionszugehörigkeit oder ethischen Herkunft.
Weiterführende Links:
 Pflegemanifest
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Pflegemanifest
8.) Gibt es Unterschiede in der ambulanten Betreuung gegenüber dem gängigen
deutschen System?
Wir rechnen mit den KundInnen Stunden ab und keine Einzelleistungen
Pflegerische Gestaltung vor Ort obliegt der jeweiligen DGKS/P
Bezugspflegesystem/Primary Nursing: Eine Schwester hat eine bestimmte Anzahl von
KundInnen, für die sie zuständig ist - im Sinne der Planung und Überwachung des
Pflegeprozesses.
9.) Treffe ich in der Steiermark auf Landsleute?
Ja- Österreich ist das drittbeliebteste Auswanderungsland - auch in der Volkshilfe sind
bereits viele MitarbeiterInnen beschäftigt, die aus der BRD kommen.
WELCHE MITARBEITERINNEN WERDEN GESUCHT?
1.) Für welche Arbeitsbereiche werden MitarbeiterInnen gesucht?
Wir bieten feste Anstellungen in zwei Dienstleistungsbereichen:
 Ambulante Pflegedienste (Mobile Dienste)
 Stationäre Pflegedienste (Pflegeheime)
Weiterführende Links:
 Volkshilfe Seniorenzentren
 Volkshilfe Pflege Zuhause
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Folder Seniorenzentren "Rund um die Uhr gut betreut"
 Folder Mobile Dienste "Hauskrankenpflege/Pflegehilfe"
2.) Welchen Berufsgruppen kann die Volkshilfe Steiermark eine Anstellung bieten?



examinierten Krankenschwestern/pflegern - alternative Bezeichnung in Deutschland
seit 1.1.2004: examinierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (mit dreijähriger
Ausbildung)
examinierten AltenpflegerInnen (mit dreijähriger Ausbildung - werden in der Volkshilfe
KrankenpflegehelferInnen gleichgestellt
KrankenpflegehelferInnen (mit einjähriger Ausbildung bzw. Ausbildung über 1.100
Stunden)
Weiterführende Links:
 http://www.pflege-deutschland.de/
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
AUSBILDUNG UND ANERKENNUNG DER AUSBILDUNG IN ÖSTERREICH
1.) Wird meine Ausbildung in Österreich anerkannt?
Als Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester kann in Österreich tätig werden, wer
eine der folgenden Ausbildungen nachweisen kann:


examinierte Krankenschwester/pfleger
examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
1. Absolvierte Ausbildung nach dem 29. Juni 1979 in der BRD
2. Absolvierte Ausbildung vor dem 29. Juni 1979 in der BRD mit dreijähriger
Berufserfahrung binnen der letzten fünf Jahre
3. Absolvierte Ausbildung in der ehemaligen DDR mit dreijähriger Berufserfahrung
binnen der letzten fünf Jahre
4. Absolvierte Ausbildung in der BRD oder DDR, die nicht unter Punkt 1 oder 3 fallen
Als PflegehelferIn kann in Österreich tätig werden, wer eine der folgenden Ausbildungen
nachweisen kann:
1. Einjährige Ausbildung zur/m KrankenpflegehelferIn nach 1985
2. Ausbildung zur/m AltenpflegerIn
Weiterführende Links:
 Information zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und
Krankenpflege aus dem Herkunftsland Deutschland
2.) Muss meine Ausbildung in Österreich amtlich anerkannt werden?
Ja, die in Deutschland erworbene Qualifikation bedarf einer Anerkennung durch die
zuständigen österreichischen Behörden. Für EU-BürgerInnen wird dieser unkomplizierte
Vorgang Berufszulassung genannt. Nicht-EU-Bürger müssen das etwas aufwendigere
„Nostrifizierungs-Verfahren“ durchlaufen.
Weiterführende Links:
 Allgemeine Informationen der Berufszulassung
 Nostrifizierung
3.) Wie funktioniert die Berufszulassung
Die zuständige Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, in Wien, bietet
2 Möglichkeiten der Berufszulassung:


Berufszulassung auf dem Postweg (es werden nur beglaubigte Kopien akzeptiert)
Das One Stop – Verfahren, das man entweder persönlich an jedem Montag im
Ministerium in Wien innerhalb von 1 bis 2 Stunden abwickelt oder das von einer/m
Bevollmächtigte/n abgewickelt wird
Das übernehmen wir für Sie:
Wenn Sie das möchten, wickeln wir die Berufszulassung für Sie ab. Wir benötigen dazu eine
Vollmacht (original) und alle Unterlagen als beglaubigte Kopien.
Im Falle einer Anstellung kommt die Volkshilfe für die Gebühren (ca. € 160) auf
4.) Die verkürzte Berufszulassung „One Stop“
Das „verkürzte Berufszulassungsverfahren (One-Stop)" ist der schnellste Weg zur Erlangung
einer Berufsberechtigung für einen Gesundheitsberuf in Österreich.
Weiterführende Links:
 Information über verkürzte Berufszulassung „One Stop“
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
5.) Welche Dokumente brauche ich für die Berufszulassung?
 Persönlich unterfertigtes Ansuchen
 Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder eines/r Zustellungsbevollmächtigten in
Österreich (persönl. unterfertigte Vollmacht) zum Zweck der Zustellung
 Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege, ausgestellt nach dem 29.
Juni 1979 (ansonsten siehe „Absolvierte Ausbildung vor dem 29. Juni 1979)
 Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
„Krankenschwester/pfleger“, „Gesundheit- und Krankenschwester/pfleger“,
 Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass, Personalausweis oder
Staatsbürgerschaftsnachweis)
 Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftsstaates im Original (nicht älter als drei
Monate)
 Ärztliches Zeugnis (gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung) nicht älter als drei
Monate
 Bei Namensänderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde,
Scheidungsbeschluss)
 Bargeld (ca. 160,-- Euro)
Weiterführende Links:
 Antragsformular Berufszulassung
6.) An welche Stelle muss ich mich wenden?
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Abteilung I/B/6
Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2
1030 Wien
2. Stock, Zimmer 2J01, 2K01, 2K04, 2K07, 2K10
Tel. +43-1/711 00 DW 4686, 4646, 4214, 4128, 4140
Fax +43-1/711 00-14300
7.) Kann es Schwierigkeiten bei der Anerkennung geben?
Im Fall, dass die durchgehende dreijährige Berufspraxis innerhalb von 5 Jahren nicht
nachgewiesen werden kann, muss eine Prüfung oder ein Praktikum absolviert werden.
Ist keine Berufszulassung möglich, kann um Nostrifizierung der Ausbildung angesucht
werden.
Unter Nostrifikation oder Nostrifizierung versteht man die Feststellung der Gleichwertigkeit
von Ausbildungsabschlüssen. Dieses Anerkennungsverfahren kommt bei sogenannten
Drittstaatsangehörigen oder -ausbildungen zur Anwendung. Innerhalb der Europäischen
Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) finden grundsätzlich keine
Nostrifzierungen statt
Weiterführende Links:
 Information Nostrifizierung
Wir übernehmen für Sie die Behördenwege!
8.) Welche Behördenwege stehen mir sonst noch bevor?
Falls Sie sich entschließen, sich in Österreich niederzulassen, worüber wir uns sehr freuen
würden, müssen Sie in der jeweils zuständigen österreichischen Bezirksbehörde bzw. beim
Landeshauptmann einen Antrag auf Niederlassung stellen.
Natürlich helfen wir Ihnen dabei gerne!
Wir unterstützen Sie gerne bei der formalen Abwicklung der Niederlassung!
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
9.) Habe ich mit anderen rechtlichen Hürden zu rechnen?
Nein, als EU-BürgerIn mit einer abgeschlossenen deutschen Pflege-Ausbildung kann ich
grundsätzlich in Österreich arbeiten (keine Arbeitsbewilligung o.ä. erforderlich).
MEIN KÜNFTIGES JOBPROFIL
1.) Was erwartet mich als examinierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn
Grundlage meines künftigen Jobprofils ist das Österreichische Gesundheits- und
Krankenpflege-Gesetz.
In unseren Einrichtungen wird klar zwischen den Dienstleistungen Pflege und Service bzw.
soziale Dienste unterschieden.
Weiterführende Links:
 Österreichisches GUKG
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Jobdokumentation DGKS SOZ
Wir geben Ihnen eine Einführung in das österreichische Berufsrecht
2.) Was erwartet mich als KrankenpflegehelferIn?
Grundlage meines künftigen Jobprofils ist das Österreichische Gesundheits- und
Krankenpflege-Gesetz.
In unseren Einrichtungen wird klar zwischen den Dienstleistungen Pflege und Service bzw.
soziale Dienste unterschieden.
Weiterführende Links:
 Österreichisches GUKG
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Jobdokumentation PH SOZ
Wir geben Ihnen eine Einführung in das österreichische Berufsrecht
WOCHENSTUNDENVERPFLICHTUNG/DIENST-VERPFLICHTUNG/URLAUB
1.) In welchem Stundenausmaß kann ich Beschäftigung finden?
Im ambulanten Dienst vorzugsweise Teilzeit. Die Möglichkeiten liegen grundsätzlich im
Bereich zwischen einer Vollbeschäftigung im Ausmaß von 38 Wochenstunden (darin sind
keine bezahlten Pausen enthalten) bis mindestens 20 Wochenstunden
Im Stationären Dienst (Pflegeheime) vorzugsweise Vollzeit. Die Möglichkeiten liegen
grundsätzlich im Bereich zwischen einer Vollbeschäftigung im Ausmaß von 38
Wochenstunden (darin sind keine bezahlten Pausen enthalten) bis mindestens 20
Wochenstunden.
2.) Kann ich das Wochenstundenausmaß erhöhen oder verringern?
Im Einvernehmen mit der Volkshilfe ist eine Erhöhung oder Verringerung laufend möglich.
3.) Wie flexibel ist die Wochenarbeitszeit/Tagesarbeitszeit?
Grundlage der Dienstplanung ist das österreichische Arbeitszeitgesetz, das max. 10 Stunden
täglich und max. 50 h wöchentlich erlaubt
Der Durchrechnungszeitraum beträgt 3 Monate.
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
4.) Wie flexibel ist die Diensteinteilung? Kann ich zwischendurch auch mehrere
Tage durchgehend frei nehmen?
Bei der Dienstplanung finden Wünsche der MitarbeiterInnen hinsichtlich Urlaub,
Zeitausgleich usw.– sofern diese rechtzeitig bekanntgegeben werden und planbar sind –
immer Berücksichtigung.
5.) Wie sieht es mit Feiertagen aus?
In Österreich gibt es 4 zusätzliche Feiertage!
VERDIENSTMÖGLICHKEITEN
1.) Was kann ich in den Seniorenzentren verdienen?
In den Seniorenzentren gilt der „Kollektivvertrag der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für
Gesundheits- und Sozialberufen – BAGS“
Die Höhe des Verdienstes richtet sich nach den einschlägig erbrachten Vordienstzeiten
(max. 10 Jahre sind anrechenbar) und der Berufsgruppe
Wichtig: In der Volkshilfe werden die Gehälter 14 mal ausbezahlt!!! Das 13. Gehalt wird auch
als Urlaubs- , das 14. Gehalt als Weihnachtsgeld bezeichnet. Beide Gehälter sind gering
besteuert
Weiterführende Links:
 Homepage der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und
Sozialberufen
 BAGS-Kollektivvertrag
 Brutto-/Netto-Rechner
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Kopie BAGS Kollektivvertrag
 Aktuelle Gehaltstabelle BAGS
2.) Was kann ich bei den Mobilen Diensten verdienen?
Im Bereich der Mobilen Dienste gilt der „Kollektivvertrag für Mobile Pflege- und
Betreuungsdienste in der Steiermark“
Die Höhe des Verdienstes richtet sich nach den einschlägig erbrachten Vordienstzeiten
(max. 10 Jahre sind anrechenbar) und der Berufsgruppe.
Wichtig: In der Volkshilfe werden die Gehälter 14 mal ausbezahlt!!! Das 13. Gehalt wird auch
als Urlaubs-, das 14. Gehalt als Weihnachtsgeld bezeichnet. Beide Gehälter sind gering
besteuert
Weiterführende Links:
 Brutto-/Netto-Rechner
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Kollektivvertrag Mobile Dienste
 Aktuelle Gehaltstabelle Mobile Dienste
MEINE BEWERBUNG
1.) Wer ist meine Ansprechperson?
Barbara Hartleb, Ass. d. GF
Tel.: 0043/316/8960-21
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
2.) Wohin sende ich meine Bewerbung?
Postweg:
Volkshilfe Steiermark
Gemeinnützige Betriebs-GmbH
z.H.. Barbara Hartleb
Sackstraße 20, 8010 Graz
Austria
E-Mail:
[email protected]
Bitte im Betreff folgenden Text anführen: „Bewerbung Pflegemitarbeiter/in BRD“
3.) Was muss ich meiner schriftlichen Bewerbung beilegen?
 Aussagekräftigen Lebenslauf (wichtig: bitte exakte Angaben zur bisherigen
Berufspraxis, weiters Familie, Hobbys, Interessen…)
 Foto
 Ausbildungsnachweise (Kopien)
 Dienstzeugnisse (Kopien)
 Bitte halten Sie in Ihrer Bewerbung fest, ob Sie sich eher für die mobile (ambulante)
oder eher für die stationäre Pflege interessieren.
4.) Wie erfolgt meine Anstellung?
Die fünf Schritte zu meiner Anstellung bei der Volkshilfe Steiermark
1. Ich melde mich bei der Volkshilfe Steiermark – Ansprechperson Barbara Hartleb
(Kontaktdaten siehe oben)
2. Die Volkshilfe vereinbart mit mir ein unverbindliches ausführliches
Beratungsgespräch
3. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werde ich über die nächsten Schritte wie z.B.
Schnuppern, Ausbildungsanerkennung, Wohnungssuche, Übersiedlung…informiert.
4. Ich sende meine Bewerbungsunterlagen an die Volkshilfe
5. Ich fahre zu einem Bewerbungsgespräch in die Steiermark – alles Weitere wird vor
Ort geklärt.
Das übernehmen wir für Sie:
 Kostenbeitrag der Volkshilfe Steiermark für Nächtigung und Verpflegung
€ 100,00.
MEIN ARBEITSVERTRAG/ARBEITSRECHT IN ÖSTERREICH
1.) Für wie lange kann ich bei der Volkshilfe arbeiten? Ist mein Arbeitsvertrag
befristet?
Wir sind an einem langfristigen Arbeitsverhältnis interessiert. Unsere Arbeitsverträge sind im
Bereich der Seniorenzentren zunächst auf 4, im Bereich der Mobilen Dienste zunächst auf 3
Monate befristet und gehen danach in ein unbefristetes Verhältnis über.
Das schicken wir Ihnen gerne zu:
 Muster Arbeitsvertrag SOZ
 Muster Arbeitsvertrag SZ
2.) Was ist, wenn ich Familie habe?
Wer in Österreich wohnhaft ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe und Kindergeld.
Das Kinderbetreuungs- und Schulsystem in Österreich ist hervorragend
Weiterführende Links:
 Informationen zur Familienbeihilfe und zum Kindergeld
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009
WOHNNUNGSSUCHE/ÜBERSIEDELUNG
1.) Wie komme ich am einfachsten zu einer Wohnung in meinem künftigen
Dienstort?
Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Einen ersten Überblick über den
österreichischen Wohnungsmarkt verschaffen Sie sich am besten unter
http://www.willhaben.at/
Wir haben gute Kontakte zu den Kommunen an unseren Standorten und ebenso zu
gemeinnützigen Wohnbauträgern.
Weiterführende Links:
 Willhaben
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Wohnungssuche
2.) Stehen mir Übersiedelungstage zu?
Alle neuen KollegInnen aus Deutschland bekommen für die Übersiedelung 3 Tage frei.
erstellt: Palmar/Dietrich
Stand: 2009

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