Straftatbestände nach russischem Recht - Deutsch

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Straftatbestände nach russischem Recht - Deutsch
Tag der offenen Tür
Managerhaftung
im russischen Recht
28. November 2013
Moskau
Russland
Was der Generaldirektor
wissen muss:
Wichtigste
Wirtschaftsstraftatbestände im
russischen Recht
Florian Schneider, LL.M
Rechtsanwalt
Managing Partner, Moskau
Dentons
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Allgemeines
• Voraussetzung
• Tatbestandserfüllung
• Beweis des Verschuldens (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
• Betrifft teilweise Tatbestände, die der verwaltungsrechtlichen Haftung
ähneln, aber schwerer eingestuft werden
• Straftat des Generaldirektors in Bezug auf produzierende Tätigkeit einer
Gesellschaft
• Fahrlässigkeit kann nur dann bewiesen werden, wenn wesentliche Verstöße in
den Verfahren zur Produktionskontrolle nachgewiesen werden können
• Strafen
• Geldstrafe
• Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu besetzen
• Zwangsarbeit
• Freiheitsstrafe
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Beispiele von Straftatbeständen, die typischerweise
von Generaldirektoren begangen werden
• Nichtauszahlung von Gehältern und anderen Vergütungen von mehr als
zwei Monaten, um sich persönlich zu bereichern
• Unterlassen der Zahlung eines von einem Gericht bestätigten
Zahlungstitels
• Unterlassen der Rückführung von Fremdwährungserträgen aus dem
Ausland nach Russland
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Beispiele von Straftaten, die unter anderem von
Generaldirektoren begangen werden I
• Verletzung der Arbeitsschutzregelungen, durch die eine schwere
Körperverletzung oder der Tod verursacht wurde
• Weigerung der Einstellung oder die Kündigung einer schwangeren Frau
oder einer Frau, die ein Kind jünger als drei Jahren hat, ohne wichtigen
Grund
• Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, wenn dadurch ein
schwerer Schaden entstanden ist
• Handlungen, die auf die Beschränkung des Wettbewerbs gerichtet sind
und durch die einen schwerer Schaden entsteht
• Hinterziehung von Zollgebühren und Steuern
• Missbrauch von Funktionen zur persönlichen Bereicherung oder
Bereicherung Dritter oder um anderen einen Schaden zuzufügen
• Verletzung von Schutzbestimmungen im Bau oder bei anderen Arbeiten
wodurch eine ernsthafte Körperverletzung, der Tod oder ein schwerer
Schaden entstanden ist
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Beispiele von Straftaten, die unter anderem von
Generaldirektoren begangen werden II
• Verstöße gegen die Vorschriften für Erfassung, Lagerung, Transport und
Verwendung von explosiven, leicht entzündlichen Stoffen und
Pyrotechnik sowie illegaler Versand solcher Stoffe per Post oder als
Gepäckstück, sofern dies zu einer fahrlässigen schweren
Körperverletzung oder Tötung geführt hat
• Verstöße gegen Brandschutzvorschriften, sofern diese zu einer
fahrlässigen schweren Körperverletzung oder Tötung geführt haben
• Fahrlässige Verstöße gegen sanitär-epidemiologische Vorschriften, die
zu Massenerkrankungen und -vergiftungen von Menschen geführt haben
• Verkauf von Waren und Produkten bzw. Herstellung, Lagerung oder
Transport von Waren und Produkten zu deren Verkauf, Ausführung von
Arbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen, die nicht den
Anforderungen an den Schutz von Leib und Leben der Verbraucher
entsprechen
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Ermittlungsbehörden
• Grundsätzlich sind alle Behörden der Exekutive berechtigt zu ermitteln,
z.B.
• Polizei
• Ermittlungskomitee
• Gerichtsvollzieher
• Zoll
• Brandschutzbehörden
• Grenzschutz
• Antidrogenbehörde
• und andere “Kraftbehörden”
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Voraussetzungen für die Eröffnung eines
Strafverfahrens
• Ermittlungsgrund
• Ermittlungspflicht bei Strafanzeige
• Kann durch jede natürliche oder juristische Person gestellt werden
• Ausnahme: anonyme Strafanzeige
• Ermittlungsantrag „ex officio“, z.B.
• Staatsanwälte
• Ermittlungsbeamte
• Polizeibeamte
• Hinreichend Annahmegründe, dass eine Straftat begangen wurde
• Vorläufige Untersuchung und Beurteilung
• Dauer: 3 Tage bis 2 Monate
• Geheime Untersuchung mit sehr limitierten Rechten für die Beteiligten
• Informationen, die bei der vorläufigen Untersuchung gewonnen wurden, können in der
Regel nicht als Beweis im Strafprozess verwandt werden
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Beweismittel
• Aussagen des Beschuldigten, des Verdächtigten
• Aussagen des Opfers, der Zeugen
• Untersuchung und Gutachten durch Experten
• Ermittlungsprotokolle
• Andere Dokumente einschließlich Ton- und Filmaufnahmen
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Beteiligte – Zeuge
• Muss bei Vorladung zur Befragung erscheinen
• Muss vor der Befragung über Rechte belehrt werden
• Recht auf einen Rechtsanwalt
• Exkurs: Rechtsanwalt vs. Jurist
• Übersetzer
• Aussageverweigerungsrecht
• Gefahr der Selbstbeschuldigung
• Beschuldigung von Lebensgefährten und engen Verwandten
• Recht auf Rechtsmittel im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
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Beteiligte – Verdächtiger
• Eine Person, gegen die ermittelt wird, einen bestimmten Straftatbestand erfüllt zu
haben
• Recht auf unmittelbare Information über Rechte, Pflichten und Haftung
• Schriftliche Information über den Verdacht
• Recht auf einen Rechtsanwalt mindestens 2 Stunden bevor der Befragung
• Rechtsanwalt nach eigener Wahl
• Pflichtverteidiger
• Übersetzer
• Aussageverweigerungsrecht
• Recht auf Vorlage von Beweisen
• Recht auf eine Kopie des Befragungsprotokolls
• Jegliche legale Verteidigungsmöglichkeiten
• Recht auf Rechtsmittel im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
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Beteiligte – Beschuldigter
• Beschuldigter
• Wenn sich der Verdacht gegen einen Verdächtigten aufgrund der
Ermittlungen erhärtet hat, können die Ermittlungsbehörden diese
Person in den Beschuldigtenstand heben
• Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, den Beschuldigten innerhalb
von 3 Tagen über folgendes zu informieren
•
•
•
•
Strafvorwurf
Rechte
Pflichten
Haftung
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Untersuchungshaft
• Voraussetzung: Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr, Gefahr für Zeugen,
Verdunklungsgefahr oder Gefahr anderweitiger Behinderungen der Ermittlungsarbeit
• Maximale Dauer: 2 Monate
• ABER: Kann jeweils verlängert werden bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren!!!!
• Die Verlängerungsmöglichkeiten richten sich nach dem Schweregrad der Straftat, die die jeweilige
Person begangen haben soll
• Rechte des Untersuchungshäftlings
• Gleiche Rechte eines Beschuldigten
• Es gibt genaue gesetzliche Regelungen über die äußeren Umstände der Untersuchungshaft z.B.
• Verwandtenbesuche
• Versorgung
• Ausgang
• Medizinische Versorgung
• Zugang zur Bücherei
• Die tatsächlichen Umstände einer Untersuchungshaft entsprechen in der Regel nicht
internationalen Standards (z.B. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte)
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Das gerichtliche Strafverfahren
• Beginn des gerichtlichen Strafverfahrens
• Wenn die Ermittler davon ausgehen, dass alle notwenigen Ermittlungen
durchgeführt wurden und ausreichend Beweise für die Schuld eines
Beschuldigten vorliegen
• Angeklagter
• Ein vor einem russischen Strafgericht angeklagter Beschuldigter
• Strafinstanzen
• Erste Instanz
• Berufung
• Kassation
• Revision
• Wiederaufnahme des Verfahrens bei neuen oder neu entdeckten Umständen
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Untersuchungshaft
• § 7 des deutschen Strafgesetzbuches:
• „Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen
werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt
unterliegt“
• „Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn
die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und
wenn der Täter
• zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
• zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine
Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen
innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht
ausführbar ist.
• Ausreise schützt in der Regel nicht vor Strafe
• Ermittlungsverfahren ist schwieriger
• Ermittlungsvorgehen ist vorhersehbarer
• Unabhängigkeit der Ermittler
• Haftbedingungen in Deutschland sind in der Regel besser als in Russland
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Agenda
• Allgemeines
• Straftatbestände nach russischem Recht
• Ermittlungsverfahren
• Untersuchungshaft
• Gerichtliches Strafverfahren
• Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
• Notfallplan
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Was sollte ein GD machen, wenn er oder Mitarbeiter
des Unternehmens in ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren verwickelt werden?
• Information des Mutterhauses / Gesellschafter
• Bildung einer Task Force
• GD
• Vertreter des Gesellschafters
• Sicherheitschef der russischen Gesellschaft oder entsprechender Dienstleister
• Unternehmensanwalt
• Strafverteidiger
• Externer Vertrauensanwalt
• Evtl. PR Consultant
• Evtl. Vertreter der AHK
• Information der Botschaft / AHK
• Regelmäßige Treffen der Task Force
• Bericht über die Beobachtung des Ermittlungsverfahrens
• Abstimmung der nächsten Schritte
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Q&A
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VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT!
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Kontakte
Florian Schneider, LL.M.
Rechtsanwalt, Managing Partner
Moskau, Dentons
White Gardens
Lesnaya Straße 7
125047 Moskau
Russische Föderation
Tel: +7 495 6440500
Fax: +7 495 6440599
E-Mail: [email protected]
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