Das Kartellamt kennt keine Gnade bei
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Das Kartellamt kennt keine Gnade bei
https://klardenker.kpmg.de/das-kartellamt-kennt-keine-gnade-bei-preisabsprachen/ Das Kartellamt kennt keine Gnade bei Preisabsprachen KEYFACTS - Knapp über eine Milliarde Euro Strafzahlungen verhängte das Bundeskartellamt 2014 - Staatsanwaltschaften und Justizbehörden sind häufig unterbesetzt und überlastet - Als Reaktion bauen die Unternehmen seit Jahren Compliance-Systeme auf. Das Bundeskartellamt verhängt im März 2014 wegen verbotener Preisabsprachen bei Fassund Flaschenbier ein Bußgeld gegen elf Unternehmen und 14 persönlich Verantwortliche. Höhe: 338 Millionen Euro. Der Hersteller, der das Bierkartell verraten hat, geht als Kronzeuge straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft Bremen verurteilt im Dezember 2014 einen Rüstungskonzern wegen Schmiergeldzahlungen in Griechenland zu einem Bußgeld. Höhe: 300.000 Euro. Für sein Luftabwehrsystem kassierte das Unternehmen zuvor 150 Millionen Euro. Im Verhör gestand der Athener Mittelsmann, für Beratungen 20 Millionen Euro aus Deutschland erhalten zu haben. Das Geld setzte der Konzern teils von der Steuer ab. 1/5 Zwei Fälle alltäglicher Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Sie zeigen, wer die Täter das Fürchten lehrt und wer nicht. Das Risiko aufzufliegen ist größer geworden Knapp über eine Milliarde Euro Strafzahlungen verhängte das Bundeskartellamt 2014 in neun Verfahren gegen 67 Unternehmen und 80 Privatpersonen. Neben dem Bierskandal machten vor allem das Wurst- und das Zuckerkartell Schlagzeilen: Bußgelder von 338 beziehungsweise 280 Millionen Euro flossen in den Bundeshaushalt. Oberster Kartellwächter ist Andreas Mundt. Er glaubt nicht, dass es heute mehr Preisabsprachen gibt als früher. „Richtig ist aber, dass wir schlagkräftiger geworden sind“, sagte der Amtspräsident Ende Juni der „Stuttgarter Zeitung“. Man habe die Kartellverfolgung forciert, Sonderabteilungen eingerichtet, Mitarbeiter geschult, Experten für Datenverarbeitung und sogar Verhörspezialisten eingestellt. Mundts wichtigstes Instrument im Kampf gegen die – meistens mündlich abgesprochenen – Kartelle ist die Kronzeugenregelung: Heute geht jedes zweite Verfahren auf einen Whistleblower zurück. Wer ein Kartell als Erster verrät und bei der Aufklärung hilfreich ist, darf sich Hoffnungen machen, straffrei zu bleiben. 1 Mrd. € Strafzahlungen verhängte das Bundeskartellamt 2014 in neun Verfahren gegen 67 Unternehmen und 80 Privatpersonen. Schlechte personelle Ausstattung Von der Schlagkraft der Kartellbehörde ist die deutsche Strafjustiz weit entfernt. „Wir kämpfen mit einem stumpfen Schwert“, sagte der Wirtschaftsstrafrechtler Klaus Tiedemann in der „Zeit“. Der Gesetzgeber habe veraltete Vorstellungen von Tätern und Opfern, auch die Definitionen von Straftaten seien von gestern. Deshalb hinke die Justiz der Wirtschaft immer einen Schritt hinterher. Um Bestechung und Betrug zu bekämpfen, setzen die Staatsanwälte ein Rechtsmittel ein, mit dem die Justiz sonst Falschparker belangt: das Ordnungswidrigkeitengesetz. Verstöße dagegen ziehen keine Strafe, sondern nur ein Bußgeld nach sich. Knöllchen gegen Korruption: In Relation zum erschwindelten Gewinn und angerichteten Schaden ist die Geldbuße denkbar gering. Die Summe ist auf zehn Millionen Euro gedeckelt. Beim Bundeskartellamt kommen Verstöße ungleich teurer: Der amtliche Bußgeldrahmen beträgt bis zu zehn Prozent des Umsatzes. 2/5 Aber ganz so billig lässt auch die Strafjustiz die Täter nicht mehr davonkommen. Zum Repertoire an Sanktionen gehören inzwischen Gewinnabschöpfungen, Steuernachzahlungen oder Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Im Fall des Rüstungskonzerns schöpfte die Justiz 36,7 Millionen Euro illegal erzielte Gewinne ab. Dazu muss das Unternehmen 6,4 Millionen Euro ans Finanzamt zurückzahlen, weil die Bestechungsgelder als Betriebsausgaben deklariert worden waren. So kamen am Ende doch mehr als 43 Millionen Euro zusammen. „Die Ausstattung der Staatsanwaltschaften ist in den meisten Bundesländern völlig unzureichend“, sagt der Rechtwissenschaftler Kai Bussmann, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Halle (Saale). In Deutschland fehlt ein Unternehmensstrafrecht Nach Ansicht von Kai Bussmann mangelt es in Deutschland aber auch an einem effizienten rechtlichen Instrumentarium, um nicht nur gegen einzelne Manager vorzugehen, sondern gegen ein Unternehmen als Ganzes zu ermitteln. Als Reaktion auf Skandale und Prozesse bauen die Unternehmen seit Jahren ComplianceSysteme auf. Können diese kriminelle Handlungen verhindern? „Wir wissen überhaupt nicht, wie viel sie unter dem Strich tatsächlich verhindern“, sagte der Kartellamtschef Mundt dem Fachmagazin „Compliance Manager“. Klar sei aber: Die Regelsysteme der Unternehmen vermindern das Risiko. Compliance-Systeme könnten in Zukunft unter Umständen dazu führen, Unternehmen von der „Haftung freizustellen“, sagt Bussmann. Voraussetzung: Sie überzeugen die Justiz durch eine Zertifizierung und Evaluation ihrer Compliance-Systeme davon, alles getan zu haben, um Taten zu unterbinden. 3/5 Jens C. Laue Head of Governance und Assurance Services › Nachricht schreiben › Unsere Services ZUSAMMENGEFASST »Um Bestechung und Betrug zu bekämpfen, setzen die Staatsanwälte ein Rechtsmittel ein, mit dem die Justiz sonst Falschparker belangt: das Ordnungswidrigkeitengesetz.« Im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität erweist sich das Bundeskartellamt als besonders schlagkräftig. Staatsanwaltschaften und Justizbehörden rüsten zwar nach, sind aber häufig unterbesetzt und überlastet. Dazu fehlt ihnen die rechtliche Handhabe gegen ganze Unternehmen vorzugehen. Bis auch die Staatsanwaltschaften die Schlagkraft des Bundeskartellamts haben, muss noch einiges passieren. Noch fehlt es ihnen an vielem, was eine Strafverfolgung wirksam macht. © KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 4/5 5/5