BetreuerNachrichten - im Ev. Kirchenkreis Dinslaken
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BetreuerNachrichten - im Ev. Kirchenkreis Dinslaken
BetreuerNachrichten für ehrenamtliche rechtliche Betreuung Viele Fragen und Antworten ... zum Thema Sozialhilfe Am 06.06.2013 war Herr Keil vom Sozialamt der Stadt Dinslaken in unserem gut besuchten Gesprächskreis zu Gast. Schnell entwickelte sich ein von Fragen und Antworten getragener Dialog, dessen wichtigste Ergebnisse wir hier für unsere Leser/Innen zusammengefasst haben. Foto: Scheller Wird der Bestattungsvorsorgevertrag aufgelöst, wenn Leistungen des Sozialamtes beantragt werden müssen? Nein - Grundsätzlich gilt für den Abschluss eines solchen Vertrages aber: Ein Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung darf nur vor Beginn des Leistungsbezuges abgeschlossen werden. Beim Abschluss eines solchen Vertrages darf die Sozialhilfebedürftigkeit nicht absehbar sein. Der Abschluss eines solchen Vertrages sollte am Fortsetzung auf Seite 2 2/2013 XXHaus der Diakonie, Wiesenstraße. Ortswechsel Gesprächskreis zieht um XXmehr auf Seite 11 Buchtipp: Allahs Sonne über ... XXInfo auf Seite 7 Portait ehrenamtliche Betreuerin XXBericht ab Seite 10 Thema: Sozialhilfe Fortsetzung von Seite 1 besten mindestens 6 Monate vor der Antragstellung zum Sozialhilfebezug liegen. Eine Sterbegeldversicherung darf nicht der Kapitalbildung dienen, d.h. in ihm muss geregelt sein, dass eine Auszahlung ausschließlich im Sterbefall stattfindet. Die Versicherungssumme eines solchen Vertrages darf 7000 € nicht übersteigen, zählt aber nicht zum Schonvermögen. D.h. der betreute Mensch darf neben einem solchen Vertrag weiterhin 2600 € Vermögen besitzen. Die Bestattungsvorsorge und die Sterbegeldversicherung sind insgesamt bis zu einer Höhe von 7000 € geschützt. Ergänzend wurde in der Runde angemerkt, dass ein solcher Vertrag sicherheitshalber mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen werden sollte, das im Vertrag die Beteiligung einer Treuhandstelle (z.B. Treuhandstelle der dt. Bestatter oder regionale Treuhandstellen der Dauergrabpflege o.ä) vorsieht. Die Einlagen des Einzahlenden BetreuerNachrichten 2/2013 | 2 werden so verzinst und auf einem Treuhandkonto verwahrt, das auch gesichert ist, falls der Bestatter insolvent wird oder aus anderen Gründen sein Geschäft aufgibt. Muss gemeinsames Wohneigentum veräußert werden, um die Heimkosten eines Ehepartners zu decken? Immer wieder werden wir in der Betreuungsarbeit mit der Angst konfrontiert das gemeinsam genutzte Wohneigentum eines Paares müsse veräußert werden, um die Heimkosten des heimbedürftigen Partners zu decken. Hr. Keil konnte hier aufklären, dass ein Auszug aus der Immobilie für den Partner i. d. R. nicht notwendig wird. Wenn die Immobilie unangemessen ist, kann das Sozialamt in einem solchen Fall ein Darlehen zur Begleichung der Heimkosten gewähren. Die Sicherung erfolgt durch den Eintrag in das Grundbuch. Die Rückzahlung eines solchen Darlehens wird fällig, wenn der in der ImmoFortsetzung auf Seite 3 Thema: Sozialhilfe Fortsetzung von Seite 2 bilie verbliebene Partner verstorben ist. Das vom Sozialamt gewährte Darlehen muss dann von den Erben aus der Erbmasse des verstorbenen Paares zurückbezahlt werden. Wenn die Immobilie angemessen ist, werden die Heimkosten als Beihilfe gezahlt und es erfolgt keine Kostenerstattung. Der jeweilige Einzelfall wird vom Kreis Wesel geprüft und die weitere Vorgehensweise von dort festgelegt. Müssen viele Menschen Elternunterhalt bei der Pflegebedürftigkeit eines Elternteils bezahlen? Im Rahmen der Betreuungsarbeit werden Betreuer/Innen auch immer wieder mit der Frage nach dem Unterhalt für Elternteile konfrontiert. Die Aufgabe des Betreuers ist hierbei i.d.R. ausschließlich die Weitergabe von persönlichen z.B. Namen und Adressdaten von Kindern. Die Berechnung einer Unterhaltsbeteiligung findet nicht durch die Mitarbeitenden der Leistungsgewährung, sondern im Bereich „Unterhalt“ statt. Grundsätzlich werden bei der Berechnung der Unterhaltspflicht aber die aktuellen Daten der „Düsseldorfer Tabelle“ zu Grunde gelegt. Es ergibt sich hieraus z.B. für ein Ehepaar ein Freibetrag von 2880 € /Monat. Bei unterhaltspflichtigen Kindern erhöht sich dieser Betrag entsprechend. Erst bei darüber hinausgehendem Einkommen müssen Teile des Einkommens zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Beim Einsatz des Vermögens der unterhaltspflichtigen Kinder für die ungedeckten Heimkosten der Eltern werden ebenfalls recht großzügige Berechnungen angestellt, bei der selbstgenutzte Immobilien sowie finanzielle Vorsorge für das eigene Alter Fortsetzung auf Seite 4 BetreuerNachrichten 2/2013 | 3 Thema: Sozialhilfe Fortsetzung von Seite 3 zunächst in vom einzusetzenden Vermögen abgezogen werden. Wer übernimmt die Kosten für Bankbelege aus den zurückliegenden Jahren? Foto: Scheller Insbesondere bei der Übernahme neuer Betreuungen, fehlt oft die komplette Übersicht über die Bankgeschäfte des betreuten Menschen. XXStadthaus Dinslaken. BetreuerNachrichten 2/2013 | 4 Oftmals muss daher bei den Banken, eine Übersicht über sämtliche bestehenden Konten, inklusiver Auflösungen und Kontostände der letzten 10 Jahre angefordert werden (notwendige Unterlage bei der Antragstellung für soziale Leistungen). Die Kosten hierfür sind bei den einzelnen Banken recht unterschiedlich. Wenn für den betreuten Menschen Sozialhilfe Fortsetzung auf Seite 5 Thema: Sozialhilfe Fortsetzung von Seite 4 beantragt werden muss, ist davon auszugehen, dass er auch nicht mehr über ausreichendes Einkommen verfügt, um diese Kosten zu tragen. Die Kosten der Bank können daher zur Erstattung beim Sozialamt eingereicht werden. Sie werden dann nach einem positiven Bewilligungsbescheid zum Sozialhilfeantrag dem betreuten Menschen erstattet. Falls noch ausreichendes Vermögen besteht, sind die Kosten hieraus zu tragen. Wer ermittelt den Wert von Immobilien, die zum eigenen Unterhalt eingesetzt werden müssen? Nicht selten müssen alleinstehende betreute Menschen bei Eintritt einer Heimbedürftigkeit Sozialhilfe beantragen, da die Rente/Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Wenn eine Immobilie vorhanden ist, muss diese zur Deckung der Heimkosten eingesetzt, also veräußert werden. Um eine Vorstellung vom Zeitwert der Immobilie zu erhalten, kann das Sozialamt, Kontakt zum Gutachterausschuss der Stadt Dinslaken vermitteln. Wie lange sollten Betreuer Belege der betreuten Menschen aufbewahren? Grundsätzlich müssen Belege, die die Einnahmen und Ausgaben des betreuten Menschen dokumentieren vom Betreuer (sofern er für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt ist) sorgfältig aufbewahrt werden. Bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialhilfe sollte mindestens das letzte Jahr vor Antragstellung besser aber die letzten 10 Jahre transparent dargelegt werden können. Die Runde schlossen wir nach vielen interessanten Antworten und bedankten uns bei Herrn Keil, der uns zum Abschied noch eine übersichtliche Aufstellung über die notwendigen Unterlagen für einen Heimpflegekosten-Antrag überlies. Diese könne sie bei Interesse bei den Betreuungsvereinen erhalten. (S.R. Diakonie) BetreuerNachrichten 2/2013 | 5 Einladung zum Sommertreff! Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer! Hiermit laden wir herzlich zu unserem alljährlichen geselligen Sommertreffen ein. Nach unserem Ausflug im letzten Jahr, wollen wir in diesem Jahr mal wieder einer anderen Tradition den Vorzug geben - wir GRILLEN in Voerde! Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind herzlich eingeladen die Terasse des Betreuungsvereins der Caritas im NikolausGross-Haus in Voerde zu einem geselligen Abend zu bevölkern! Wir Hauptamtler sorgen für Getränke, Grill und Gläser und Gabeln! Das Grillfleisch sollte wegen der unterschiedlichen Geschmäcker, jeder für sich selbst mitbringen. Und vielleicht schaffen wir ja auch diesmal wieder, ein kleines Brot-, Butter- und Salatbuffet zusammenzustellen, indem einfach jeder, - der Lust hat -, etwas für die Allgemeinheit mitbringt? Wir würden uns sehr freuen, ganz viele von Ihnen zu sehen und eine gesellige Zeit mit Ihnen zu verbringen. Um etwas planen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns kurz Bescheid geben, ob Sie kommen werden. Dies geht über E-Mail an [email protected] oder [email protected] oder telefonisch beim Betreuungsverein der Diakonie unter 02064/434760. BetreuerNachrichten 2/2013 | 6 Buchtipp Auch diesmal kommt unser Buchtipp wieder von unserem Redaktionsmitglied Herrn Ludwig Schneider. Für den hoffentlich bald kommenden Sommer hat er uns ein Buch zur Vor- oder Nachbereitung einer Urlaubsreise nach Andalusien empfohlen. Buchtipp Hier also der aktuelle Buchtipp von Ludwig Schneider: Abendland seine entscheidenden Anregungen verdankt. Sigrid Hunke Allahs Sonne über dem Abendland Auch waren die Araber keineswegs nur ‚Mittler‘ - sie wirkten durch eigene epochemachende Leistungen bis heute in die westliche Kulturwelt hinein.“ ISBN 3-596-15088-4 Preis: 9,90-10,90 € als Taschenbuch Anregung: Ideal als Vor- oder Nachbereitung für einen Aufenthalt in Andalusien (Spanien). Hintergrund: Jahrhunderte lebten in Spanien Moslems, Juden und Christen friedlich miteinander und profitierten in mannigfaltiger Hinsicht voneinander. Die Autorin: „Wir sind nicht nur Erben der Kultur Griechenlands und Roms, sondern ebenso der arabischen Geisteswelt, der das Daher der Untertitel: Unser Arabisches Erbe. Inhalt: „Allahs Sonne über dem Abendland“ ist ein Standardwerk, in dem akribisch dargestellt und erklärt ist, was der Mitteleuropäer über Zivilisation und Kultur des Morgenlandes und seine weitgehenden Einflüsse auf das Abendland wissen sollte - von der Entwicklung des arabischen Zahlensystems über Handel, Handwerk und Medizin bis zum Staufer Fortsetzung auf Seite 8 BetreuerNachrichten 2/2013 | 7 Buchtipp Fortsetzung von Seite 7 Friedrich II, der im politischen und geistigen Bereich zwischen Abend- und Morgenland Brücken schlug. Leseprobe: „Weder hält man das Europa vor dem Mittelalter einer Beachtung wert, noch das, was zugleich mit dem Mittelalter in der Welt geschah. Das währenddessen in engster Nachbarschaft die Araber durch ein 3/4-Jahrtausend das führende Kulturvolk der Erde waren und damit doppelt so lange blühten wie die Griechen, ja dass sie das Abendland unmittelbar und vielfältiger beeinflußt haben als jene - wer weiß davon und wer spricht davon?“ „Viele Hände weben den großen Teppich Kultur. Sie alle geben das Ihre hinein, und alle haben ihr Recht auf Dank.“ Das Lied der Vögel Wir Vögel haben‘s wahrlich gut, Wir fliegen, hüpfen, singen. Wir singen frisch und wohlgemut, Das Wald und Feld erklingen. Wir sind gesund und sorgenfrei, Und finden, was uns schmecket; Wohin wir fliegen, wo‘s auch sei, Ist unser Tisch gedecket. Ist unser Tagewerk vollbracht, Dann zieh‘n wir in die Bäume, Wir ruhen still und sanft die Nacht Und haben süße Träume. Und weckt uns früh der Sonnenschein, Dann schwingen wir‘s Gefieder, Wir fliegen in die Welt hinein Und singen unsre Lieder. Hoffmann von Fallersleben BetreuerNachrichten 2/2013 | 8 Dorfkirche im Sommer Schläfrig singt der Küster vor, Schläfrig singt auch die Gemeinde. Auf der Kanzel der Pastor Betet still für seine Feinde. Dann die Predigt, wunderbar, Eine Predigt ohnegleichen. Die Baronin weint sogar Im Gestühl, dem wappenreichen. Amen, Segen, Türen weit, Orgelton und letzter Psalter. Durch die Sommerherrlichkeit Schwirren Schwalben, flattern Falter. Foto: Scheller Detlev von Liliencron BetreuerNachrichten 2/2013 | 9 Portrait Portrait einer ehrenamtlichen Betreuerin Guten Tag Frau Zarei. Ich freue mich, heute einmal wieder eine Mutter als Betreuerin zu interviewen. Seit wann sind Sie als Betreuerin tätig? Ich habe im Jahr 2008 die Betreuung meiner Tochter nach ihrem 20. Geburtstag übernommen. Nach ihrer Geburt in Persien wurde bei unserer Tochter eine Blutuntersuchung angeordnet. Dafür wurde Blut aus der Leiste entnommen. Danach hat sich die Einstichstelle entzündet. Diese Infektion breitete sich über den ganzen Körper aus. Kurz danach stellte man fest, dass unsere Tochter ertaubt ist. Sie ist zu 100% gehörlos. Heute liest sie von unseren Lippen ab. Wie haben Sie Kontakt zum Betreuungsverein bekommen? Ich war mit unserer Tochter beim Arbeitsamt. Wir suchten für sie BetreuerNachrichten 2/2013 | 10 Foto: Privat Name: Roghayeh Zarei Alter: 44 Jahre Beruf:Hausfrau Fam.-Stand:verheiratet, 3 Kinder Wohnort: Dinslaken XXRoghayeh Zarei. eine Beschäftigung. Die Dame vom Arbeitsamt machte mich darauf aufmerksam, dass ich für meine Tochter eine Betreuung beantragen könne. Denn ich dürfte ohne eine Vollmacht nichts für Sie unterschreiben, da sie ja bereits volljährig war. So nahm ich Kontakt zur Caritas auf und lernte Herrn Egermeier kennen. Bei unserem Gespräch erklärte er mir, worauf ich achten müsse, beim Ausfüllen der Papiere. Nachdem ein Neurologe ein Gutachten erstellt hatte, bekam ich ein paar Wochen später die Bestellung vom Amtsgericht. Fortsetzung auf Seite 11 Portrait Fortsetzung von Seite 10 Wie kommen Sie mit den Aufgaben der ehrenamtlichen Betreuung zurecht? Mit der amtlichen Bestellung war von da an doch vieles einfacher. Ich war jetzt auf der sicheren Seite, wenn es um rechtliche Angelegenheiten ging. Frau Zarei, ein letzter Satz ... Herr Egermeier erzählte mir von den monatlichen Treffen des Gesprächskreises. Mein erstes Tref- fen war der Sommerausflug nach Essen. Dieser Tag hat mir gut gefallen. Der erste Donnerstag des nächsten Monats war mein erster Gesprächskreis. Ich konnte mich mit anderen Betreuern austauschen und vieles – mir noch Unbekanntes erfahren. Vielen Dank für das Interview Frau Zarei. Das Interview führte Ingrid Hahn (ehrenamtliche Betreuerin) Schnelle Informationen im Internet An dieser Stelle mal wieder ein Tipp, für schnelle Informationen. Einen ersten Überblick zu einem betreuungsrechtlichen Thema oder einem Stichwort, finden Sie im onlineLexikon für Betreuungsrecht der Fachzeitschrift BT-Prax unter http://wiki.btprax.de/ Hauptseite. Wir finden weiterhin, dies ist eine der umfassensten und informativsten Arbeitshilfen für ehrenamtliche BetreuerInnen im Netz. Also schnell vorbeigesurft! Ortswechsel - Der Gesprächskreis zieht um! Unser monatlicher Gesprächskreis für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wird seit Jahren gemeinschaftlich von den Dinslakener Betreuungsvereinen der Diakonie und der Caritas sowie der Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken vorbereitet und ausgerichtet. Nachdem wir uns einige Jahre im Edith-Stein-Haus an den drei Kreuzen getroffen haben, fanden die Gesprächskreise seit Fortsetzung auf Seite 12 BetreuerNachrichten 2/2013 | 11 Gesprächskreis Fortsetzung von Seite 11 2009 im Haus der Diakonie auf der Wiesenstraße statt. Nach der Sommerpause werden dann Fr. Brockof und Hr. Günzel, der Betreuungsstelle Dinslaken die Gastgeber sein. Wir treffen uns ab dem 5. September 2013 an jedem ersten Donnerstag im Monat um 17.00 Uhr im Stadthaus, Sitzungssaal in der 4. Etage, Wilhelm-Lantermann-Str. 65, 46535 Dinslaken. Adress-Aufkleber Das Redaktionsteam der BetreuerNachrichten trifft sich zukünftig ebenfalls in den neuen Räumlichkeiten. Los geht‘s am 5. September 2013 um 16.00 Uhr. Ansprechpartner Diakonisches Werk Dinslaken - Wiesenstraße 44 - 46535 Dinslaken Telefon 0 20 64 / 43 47 62 und 0 20 64 / 43 47 61 - Zentrale 0 20 64 / 43 47 60 E-Mail: [email protected] - [email protected] Stadt Dinslaken, Betreuungsstelle Wilhelm-Lantermann-Straße 65 - 46535 Dinslaken - Telefon 0 20 64 / 6 65 69 E-Mail: [email protected] - [email protected] Caritas Dekanat Dinslaken Duisburger Straße 101 - 46535 Dinslaken - Telefon 0 28 55 / 9 27 70 E-Mail: [email protected] Sprechstunden Regelmäßige Sprechstunden zur Beratung, Fallbesprechung und Unterstützung bei der Bearbeitung von Formularen bieten: Die Betreuungsbehörde täglich unter 0 20 64 / 6 65 69 oder 6 65 67 - Herr Günzel, Frau Brockof Diakonisches Werk nach telefonischer Vereinbarung unter 0 20 64 / 43 47 61 oder 43 47 62 Herr Decker, Frau Schnieder Caritas Verband nach telefonischer Vereinbarung unter 0 28 55 / 9 27 70 sowie DI 14.00 - 16.00 Uhr und DO 10.30 - 12.30 Uhr unter 0 20 64 / 97 06 42 Herr Egermeier, Herr Storm Impressum V.i.S.d.P.: AK der Betreuungsvereine der Caritas, der Diakonie, der Betreuungsstelle Dinslaken - Erscheinungsweise: ca. 3x jährlich - Verteilung: kostenlos Druck: Gemeindebriefdruckerei, 29393 Groß Oesingen BetreuerNachrichten 2/2013 | 12