Sofortangebot 20140228_final - hamburg
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Ihre Tarife für den deutschlandweiten Expressversand Ŷ Express Easy Zustellung am nächsten Werktag bis 12 Uhr im Wirtschaftsraum (im Umland: bis 17 Uhr) Stabile Pappverpackung für Ihre wichtigen Dokumente dokumentierte Briefkastenzustellung möglich inkl. 5kg 11,90 € Doxx mittlere PE-Tasche für umfangreiche Dokumente oder Waren inkl. 10kg 13,90 € Pakk große PE-Tasche für umfangreiche Dokumente oder Waren inkl. 20kg 15,90 € Letter Preis pro Sendung Kombination von Easy-Produkten mit Zeitoptionen oder Mehrwertdiensten nicht möglich. Ŷ Express (Overnight) Preis pro Sendung Next Day……………………...……………….. Zustellung am nächsten Werktag bis 17:00 Uhr inkl. 1kg jedes weiter kg 13,90 € 1,70 € Ƒ Time Definite 12:00……………………….…………………. Zustellung zwischen 9:00 - 12:00 Uhr 10:00…………………………...……………. Zustellung zwischen 8:00 - 10:00 Uhr 9:00……………………………….……………… Zustellung zwischen 8:00 - 9:00 Uhr Zustellung zwischen 7:30 - 8:00 Uhr 8:00……………………………..………………. Zustellung zwischen 12:00 - 17:00 Uhr Nachmittagszustellung…..…………………………………. Samstagszustellung…………...………. Sonntagszustellung….………………. Feiertagszustellung….………………. 2 Std. Sonderzeitfenster……….……………. Zustellung mit einem Terminzeitfenster von mind. 2 Std. Zustellung mit einem Terminzeitfenster von mind. 1 Std. 1 Std. Sonderzeitfenster………………. Fixtermin……………………..……………… + / - 15 Minuten + 6,00 € + 9,00 € + 18,00 € + 25,00 € + 18,00 € + 10,00 € + 40,00 € + 40,00 € + 9,00 € + 18,00 € + 40,00 € Ƒ PickUp Abholungen in Hamburg 19:00 bis 20:30Uhr bundesweit nach 16:00Uhr bis 19:00Uhr 0,00 € 17,00 € 8:00 bis 16:00Uhr (Anmeldung bis 14:00Uhr) 10,00 € 17,00 € Alle Preise verstehen sich als Nettofrachtrate, zzgl. Treibstoffzuschlag und gesetzl. MwSt. Ab dem 01.04.2014 telefonische Auftragserteilung zzgl. 1,50€/Auftrag. Eine Auftragserteilung über unsere Online Plattform "OpalKurier.de" ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren aktuellen AGB Zusatzleistungen Expressversand, sowie Stadtfahrten und Direktfahrten Ŷ Express (OverNight) Ƒ value AddOn Nachnahme………………………………...………. Zustellung Ihrer Ware gegen Bar-Nachnahme in ganz Deutschland Bereichszustellung……………………...………. Zustellung direkt am Arbeitsplatz - statt an der Haustür Messeservice…………………………...………. X- change…………………………………..………… Austausch Ihrer Sendung Zug um Zug Telefonische Empfangsbestätigung………. Schriftliche Empfangsbestätigung……….... + 10,00 € + 10,00 € + 10,00 € + 5,00 € + 2,50 € + 5,00 € Ƒ AddOn Inselzustellung……………………………..………… am Tag der Zustellung Erneute Anfahrt………………………..…………….. + 40,00 € nach Vereinbarung Ŷ City Fahrten Ƒ Stadtfahrten innerhalb Hamburgs Anfahrt mit Pkw (inkl. 2km Fahrt) Pkw Grundpreis………………………………...………. weitere km……………………………..……………… Kosten pro Zustell- / Abholstopp Stopp……………………………………...…………………. je 1 Min. ServiceZeit……………………….…….……………… Transporter Grundpreis………...………………………… Anfahrt mit Bus / Transporter (inkl. 2km Fahrt) weitere km………………………………...………. Kosten pro Zustell- / Abholstopp Stopp……………………………………….…………… Service Zeit…………………………..…………….je 15 Min. 9,50 € 1,15 € 2,50 € 0,60 € 22,00 € 1,35 € 8,00 € 3,50 € Ƒ Stadtfahrten außerhalb Hamburgs Direktfahrt pro Lastkilometer Pkw Grundpreis………………….………………………. 1,10 € Direktfahrt pro Lastkilometer Transporter Grundpreis……………..…………….. 1,30 € Ŷ Same Day Ƒ Taggleiche Zustellung (Werktags 7-19Uhr - Abends & an Sonn- und Feiertagen, bitte anfragen) Sameday Flughafen……………...………………inkl. 1kg Sameday Bahnhof……………...………………….inkl. 1kg weitere kg………………………..…………………..bis max. 20kg bei Zustellung im Umland wird die Fahrt ab Flughafen/Bahnhof wie folgt berechnet: UmLand………………………………….………………….. 180,00 € 160,00 € + 3,50 € / kg Direktfahrt Alle Preise verstehen sich als Nettofrachtrate, zzgl. Treibstoffzuschlag und gesetzl. MwSt. Ab dem 01.04.2014 telefonische Auftragserteilung zzgl. 1,50€/Auftrag. Eine Auftragserteilung über unsere Online Plattform "Opal-Kurier.de" ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren aktuellen AGB Allgemeine Informationen Versand- und Verpackungshinweise Versicherung Treibstoffzuschlag Gurtmaß Wir haften standardmäßig für den Warenwert Ihres versendeten Gutes bis zu einem Maximum von 2.500€ pro Sendung Der Treibstoffzuschlag wird monatlich angepasst und tritt zum 1. des Monats in Kraft. Die Anpassung richtet sich dabei nach einem vom US-Energieministerium veröffentlichten Durchschnittswert des Energieministerium veröffentlichten Durchschnittswert des Spotmarkt-Preises für ein Barrel Rohöl. Natürlich können Sie den jeweils gültigen Treibstoffzuschlag auf unserer Homepage einsehen: www.ons hamburg.de/treibstoffzuschlag Im Der Kurier-System durchlaufen Ihre Pakete größtenteils automatische Band- und Sortieranlagen. Diese Sortiertechnik setzt die Einhaltung definierter Größenbestimmungen voraus. Das maximal zulässige Gurtmaß beträgt 6 Meter (siehe Abbildung). Formel zur Berechnung des Gurtmaßes: Länge + Umfang < 6 Meter =(1 x Längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe < 6 Meter) Einschränkungen: Längste Seite = 300 cm, max. Breite = 80 cm, max. Höhe = 60 Gewicht Zur standardisierten Abwicklung Ihres Paket- und Expressversandes gelten folgende Maximalgewichte: Nicht Bandfähigkeit Zuschlag pro Packstück 5 kg National Easy Letter National Easy Doxx / Easy Pakk National Express / Sdg. 10 / 20 kg 50,1 - 99,9 kg 7,00 EUR 100 kg 100 - 249,9 kg 13,00 EUR > 250 kg 19,00 EUR International Express / Sdg. 60 kg Max. Gewicht je Packstück 50 kg Verpackung Die richtige Verpackung zählt! Sie als Versender können wesentlich dazu beitragen, dass Ihr Paket sicher und unversehrt beim Empfänger ankommt. Die Art und Weise der Verpackung muss für jedes einzelne Versandgut vom Gewicht und der Belastbarkeit der Ware abhängig gemacht werden. Paketscheine Drucken Sie Ihre Paketscheine zeitsparend über www.opal-kurier.de aus! Ihr persönliche Zugang bietet Ihnen viele komfortable Möglichkeiten: das Abspeichern der Empfängeradressen für den nächsten Auftrag, die Erfassung von nationalen, wie internationeln Sendungen und das direkte Beauftragen des Abholfahrzeugs am gleichen Tag. Luftfrachtabwicklung Ɣ Für die Abwicklung per Luftfracht sind Versanddokumente nötig! Bitte stellen Sie uns wahlweise eine Lieferschein- oder Rechnungskopie in doppelter Ausführung und in englischer Sprache zur Verfügung. Ɣ Zur Berechnung der Tarife wird das Volumengewicht herangezogen National (L x B x H in m x 167) International (L x B x H in m x 200 - 250) - abhängig vom Service Express oder Economy Express. Wenn das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht übersteigt, wird das Volumengewicht verrechnet. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt einmal wöchentlich, auf Wunsch mit der Angabe der einzelnen Kostenstellen. Aus den Rechnungen können Sie die genauen Daten des Absenders und des Empfängers entnehmen. Spätabholung Wir holen Ihre Sendungen auch nach den üblichen Geschäftszeiten ab. In der Regel bis 20:00 Uhr und darüber hinaus. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Vertriebsteam, welche Zeiten realisierbar sind. Sonntagszustellung Wir stellen Ihre Sendungen auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten - beispielsweise an Sonn- und Feiertagen zu. Fragen Sie einfach bei uns an. Erreichbarkeit Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Auch an Sonn- und Feiertagen – das ganze Jahr, 365 Tage. 040 / 23 85 85 85 Euro-Express Preisliste Euro-Express Dokumente Gewicht kg Zone 1 Europa 1 Zone 2 Europa 2 Zone 3 Europa 3 0,2 0,5 1,0 1,5 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 11,0 12,0 13,0 14,0 15,0 16,0 17,0 18,0 19,0 20,0 21,0 22,0 23,0 24,0 25,0 26,0 27,0 28,0 29,0 30,0 31,0 32,0 33,0 34,0 35,0 36,0 37,0 38,0 39,0 40,0 jedes weitere Kg > 50,0 kg 29,90 31,40 33,90 36,40 41,40 46,40 51,40 56,40 61,40 66,40 71,40 76,40 81,40 85,90 90,40 94,90 99,40 103,90 108,40 112,90 117,40 121,90 126,40 130,40 134,40 138,40 142,40 146,40 150,40 154,40 158,40 162,40 166,40 169,90 173,40 176,90 180,40 183,90 187,40 190,90 194,40 197,90 201,40 3,50 39,00 40,65 43,40 46,15 51,65 57,15 62,65 68,15 73,65 79,15 84,65 90,15 95,65 100,65 105,65 110,65 115,65 120,65 125,65 130,65 135,65 140,65 145,65 150,15 154,65 159,15 163,65 168,15 172,65 177,15 181,65 186,15 190,65 194,65 198,65 202,65 206,65 210,65 214,65 218,65 222,65 226,65 230,65 4,00 auf Anfrage 47,10 48,90 51,90 54,90 60,90 66,90 72,90 78,90 84,90 90,90 96,90 102,90 108,90 114,40 119,90 125,40 130,90 136,40 141,90 147,40 152,90 158,40 163,90 168,90 173,90 178,90 183,90 188,90 193,90 198,90 203,90 208,90 213,90 218,40 222,90 227,40 231,90 236,40 240,90 245,40 249,90 254,40 258,90 4,50 - 5,00 10,00 Zuschlag für den Warenversand Premium Services 12:00Uhr Express Priority 20,00 20,00 Importpreise 10% Zuschlag auf die Netto-Frachtrate - mind. 10 EUR Besonderheiten Abrechnung auf Sendungsbasis Konkrete Laufzeiten erfahren Sie von Ihrer zuständigen Niederlassung unter Angabe der PLZ des Empfangslandes. 040 / 23 85 85 85 Alle nicht aufgeführten Länder, Inseln usw. sind selbstverständlich auf Anfrage möglich. Für diverse Destinationen sind Zollpapiere (Proformarechnungen, T1 oder AE) notwendig. Hier entstehen Zusatzkosten für die Verzollung. Alle Preisangaben in EUR und verstehen sich als Nettofrachtrate zzgl. aktuellen Treibstoffzuschlag und MwSt. Europa 1 Europa 2 Belgien Dänemark Luxemburg Niederlande Österreich Tschechien Frankreich Großbritannien & Nordirland Irland Italien Liechtenstein Monaco Polen Portugal San Marino Schweiz Spanien Ungarn Vatikanstadt Europa 3 Albanien Andorra Azoren & Madeira Balearen Bosnien & Herzegowina Bulgarien Estland Färoer Finnland Gibraltar Griechenland Island Kanaren Korsika Kosovo Kroatien Lettland Litauen Malta Mazedonien Melilla & Ceuta Montenegro Treibstoffzuschlag www.ons-hamburg.de/treibstoffzuschlag Norwegen Rumänien Schweden Serbien Slowakei Slowenien Türkei Zypern * Zuschlag-pfl.: (10 EUR / Paket) Farör Inseln Zypern Laufzeiten für Ihren europaweiten Expressversand LAND (1) Laufzeit in Tagen (3) Mazedonien 2) Europa 3 3 3 Monaco 2) Europa 2 2 Europa 1 1 Europa 3 2 Bosnien & Herzegowina 2) Bulgarien Europa 3 4 Montenegro 2) Niederlande Europa 3 2 Dänemark Europa 1 1 Andorra Belgien 2) Laufzeit in Tagen (3) Europa 3 3 Europa 3 LAND (1) Zone Albanien 2) Zone Norwegen Österreich 2) Europa 1 1 Europa 3 1 Europa 1 1 Estland Europa 3 2 Polen Europa 2 2 Färoer 2) Finnland Europa 3 2 Portugal Europa 2 2 Europa 3 1 Europa 3 3 Frankreich Europa 2 2 Rumänien Europa 3 2 Korsika Europa 3 2 Europa 2 2 Gibraltar Griechenland Europa 3 3 San Marino 2) Schweden Europa 3 2 Europa 3 1 Schweiz 2) Europa 2 1 Großbritannien & Nordirland Europa 2 1 Europa 3 2 Irland Europa 2 1 Serbien 2) Slowakei Europa 3 1 Europa 3 2 Slowenien Europa 3 1 Europa 2 1 Spanien Europa 2 1 2) Island Italien 2) Kosovo 2) Kroatien 2) Lettland Liechtenstein Azoren & Madeira 2) Europa 3 - Balearen, Kanaren , Europa 3 2 Europa 3 3 Europa 3 2 Europa 3 4 Melilla & Ceuta 2) Tschechische Republik Europa 1 1 Europa 2 1 Türkei 2) Ungarn Europa 3 2 Europa 2 1 Vatikanstadt 2) Zypern Europa 2 1 Europa 3 2 Litauen Europa 3 1 Luxemburg Europa 1 1 Malta Europa 3 2 HINWEISE 1) Alle Informationen zu den Laufzeiten sowie den verfügbaren Services je Postleitzahl erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 040 / 23 85 85 85 2) Zollabfertigung: Die notwendigen Zolldokumente müssen am Paket angebracht sein. Es darf ausschließlich Frankatur 20 / DAP, cleared gewählt werden. 3) Laufzeit (schnellstmögliche Laufzeit je Land) in Werktagen. Die Laufzeit ist abhängig von evtl. Zollverzögerungen und dem nationalen Zustellgebiet (in Randgebieten und schwer zugänglichen Regionen sind längere Laufzeiten möglich). Für weitere Informationen steht Ihnen unser Serviceteam unter 040 / 23 85 85 85 zur Verfügung. Übersteigt das Volumengewicht das reale Bruttogewicht einer Sendung, werden Express-Sendungen nach Volumengewicht abgerechnet (1 m³ = 166 kg). Global-Express Preisliste Global - Express Dokumente Gewicht kg Zone A Zone B Zone C Zone D Zone E Zone F 0,2 0,5 1,0 1,5 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 11,0 12,0 13,0 14,0 15,0 16,0 17,0 18,0 19,0 20,0 21,0 22,0 23,0 24,0 25,0 26,0 27,0 28,0 29,0 30,0 31,0 32,0 33,0 34,0 35,0 36,0 37,0 38,0 39,0 40,0 jedes weitere Kg > 50,0 kg 30,80 39,80 54,80 69,80 79,80 89,80 99,80 109,80 119,80 129,80 139,80 149,80 159,80 167,80 175,80 183,80 191,80 199,80 207,80 215,80 223,80 231,80 239,80 246,80 253,80 260,80 267,80 274,80 281,80 288,80 295,80 302,80 309,80 315,80 321,80 327,80 333,80 339,80 345,80 351,80 357,80 363,80 369,80 5,00 43,56 52,56 67,56 82,56 93,56 104,56 115,56 126,56 137,56 148,56 159,56 170,56 181,56 190,56 199,56 208,56 217,56 226,56 235,56 244,56 253,56 262,56 271,56 279,56 287,56 295,56 303,56 311,56 319,56 327,56 335,56 343,56 351,56 358,56 365,56 372,56 379,56 386,56 393,56 400,56 407,56 414,56 421,56 6,00 62,24 71,24 86,24 101,24 116,24 131,24 146,24 161,24 176,24 191,24 206,24 221,24 236,24 249,24 262,24 275,24 288,24 301,24 314,24 327,24 340,24 353,24 366,24 377,24 388,24 399,24 410,24 421,24 432,24 443,24 454,24 465,24 476,24 486,24 496,24 506,24 516,24 526,24 536,24 546,24 556,24 566,24 576,24 9,00 68,87 77,87 92,87 107,87 123,87 139,87 155,87 171,87 187,87 203,87 219,87 235,87 251,87 265,87 279,87 293,87 307,87 321,87 335,87 349,87 363,87 377,87 391,87 404,87 417,87 430,87 443,87 456,87 469,87 482,87 495,87 508,87 521,87 533,87 545,87 557,87 569,87 581,87 593,87 605,87 617,87 629,87 641,87 11,00 77,56 86,56 101,56 116,56 132,56 148,56 164,56 180,56 196,56 212,56 228,56 244,56 260,56 274,56 288,56 302,56 316,56 330,56 344,56 358,56 372,56 386,56 400,56 413,56 426,56 439,56 452,56 465,56 478,56 491,56 504,56 517,56 530,56 542,56 554,56 566,56 578,56 590,56 602,56 614,56 626,56 638,56 650,56 11,00 82,23 91,23 106,23 121,23 138,23 155,23 172,23 189,23 206,23 223,23 240,23 257,23 274,23 289,23 304,23 319,23 334,23 349,23 364,23 379,23 394,23 409,23 424,23 438,23 452,23 466,23 480,23 494,23 508,23 522,23 536,23 550,23 564,23 577,23 590,23 603,23 616,23 629,23 642,23 655,23 668,23 681,23 694,23 12,00 20,00 20,00 20,00 Zuschlag für den Warenversand Premium Services 12:00Uhr Express Priority auf Anfrage 10,00 15,00 15,00 30,00 20,00 Importpreise 10% Zuschlag auf die Netto-Frachtrate - mind. 10 EUR Besonderheiten Abrechnung auf Sendungsbasis Konkrete Laufzeiten erfahren Sie von Ihrer zuständigen Niederlassung unter Angabe der PLZ des Empfangslandes. 040 / 23 85 85 85 Alle nicht aufgeführten Länder, Inseln usw. sind selbstverständlich auf Anfrage möglich. Für diverse Destinationen sind Zollpapiere (Proformarechnungen, T1 oder AE) notwendig. Hier entstehen Zusatzkosten für die Verzollung. Alle Preisangaben in EUR und verstehen sich als Nettofrachtrate zzgl. aktuellen Treibstoffzuschlag und MwSt. Treibstoffzuschlag www.ons-hamburg.de/treibstoffzuschlag Laufzeiten für Ihren weltweiten Expressversand LAND Afghanistan Ägypten Algerien Amer. Samoa Angola Anguilla Antigua Äquatorialguinea Argentinien Armenien Aruba Aserbaidschan Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Bangladesh Barbados Barbuda Belize Benin Bermudas Bhutan(2) Bolivien Botswana Brasilien Brunei Burkina Faso Burundi Chile China Cook Islands Costa Rica Dominica Dominik. Republik Dschibuti Ecuador El Salvador Elfenbeinküste Eritrea Falkland Inseln Fidschi Inseln Franz. Guayana Franz. Polynesien Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Grönland Guadeloupe Guam Guatemala Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Honduras Hongkong Indien Indonesien Irak Iran Israel Jamaika Japan Jemen Johnston Inseln Jordanien Jungferninseln (GB) Zone D F E F F F F B F B F E F D C F F F F F C F F F E F F C E F F F F F F F F E F E F F B F F F E F F F F F C C E D F C D D F Laufzeit in Tagen (**) Dokumente Waren 2 4 5 3 3 2 3 2 3 3 2 3 4 3 3 2 2 4 3 2 5 3 5 3 3 2 3 3 5 3 2 3 7 3 3 2 3 3 5 4 3 4 4 3 2 2 3 3 3 2 2 3 2 3 3 2 2 2 3 3 2 4 5 6 5 4 4 4 3 4 5 3 4 4 3 5 4 4 5 4 4 5 4 6 4 4 3 4 4 6 4 3 4 9 4 4 3 5 4 6 5 4 5 4 4 4 5 4 3 4 3 3 3 3 4 4 3 3 3 4 4 3 LAND Jungferninseln (US) Kaimaninseln Kambodscha Kamerun Kanada Kap Verde Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Republik) Kongo, Dem. Rep. Kuba Kuwait Laos Lesotho Libanon Liberia Libyen Macau Madagaskar Malawi Malaysia Malediven(") Mali Marokko Marshallinseln Martinique Mauretanien Mauritius Mexiko Mikronesien (3) Moldawien Mongolei Montserrat Mosambik Myanmar (Birma) Namibia Nauru (2) Nepal Neukaledonien Neuseeland Nicaragua Niederl. Antillen Niger Nigeria Niue Nordkorea Oman Ost Timor Pakistan Palau Palestinens. Gebiete Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Puerto Rico Réunion Ruanda Republik von Tuvalu (1) (4) Russland Saipan (nördl. Marianen) Salomon Inseln Sao Tomè & Principe Sambia Zone F F C F A F B D F B F F D C F D F F C F F E C F F E F F F A E B C F F F C E E F F F F D E D E F E F F E A F F B E F Laufzeit in Tagen (**) Dokumente Waren 3 3 3 5 2 4 3 2 3 6 3 3 3 3 3 2 4 3 4 3 3 3 3 2 2 5 4 5 3 3 5 4 6 3 3 3 5 5 3 3 3 4 3 2 6 3 4 3 5 3 3 3 3 4 5 3 6 4 4 4 4 6 3 5 6 4 4 8 4 4 4 4 5 3 5 4 5 4 5 4 5 4 4 6 5 7 5 4 6 6 6 5 4 4 5 6 4 4 6 5 4 3 8 4 5 4 8 4 4 4 4 5 6 5 6 5 LAND Zone Saudi-Arabien Senegal Seychellen Sierra Leone Simbabwe Singapur Somalia Sri Lanka St. Helena St. Kitts & Nevis St. Lucia St. Vincent Südafrika Sudan Südkorea Suriname Swasiland Syrien Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Togo Tokelau Inseln Tonga Trinidad & Tobago Tschad Tunesien Turkmenistan Turks- & Caicosinseln Uganda Ukraine Uruguay USA (3) Usbekistan Vanuatu Venezuela Verein. Arab. Emirate Vietnam Wake Inseln Wallis & Futuna Weißrussland(3) Zentralafrik. Republik Laufzeit in Tagen (**) Dokumente Waren D F F F C C F F F F C F F C F C F E F F F F F B F A B E F D C 2 4 4 4 2 3 3 4 4 2 3 6 5 3 5 3 4 5 4 3 3 3 4 3 4 2 6 6 3 3 4 3 5 5 5 3 4 3 5 8 3 4 10 6 4 9 4 5 6 8 4 4 4 5 4 6 2 7 6 4 4 5 F B - 8 4 - 6 - WICHTIGE HINWEISE (*) Das Länderkennzeichen ist auf dem Paketschein vor der Postleitzahl vermerkt. (**) Laufzeit in Werktagen. Die Laufzeit ist abhängig von evtl. Zollverzögerungen und dem nationalen Zustellgebiet. (-) Land wird derzeit nicht bedient; Änderungen je nach politischer Lage möglich. (1) Sendungen nur an Firmenadressen (Name & Telefonnnummer der Abteilung angeben) möglich. (2) In der Regel ist in diese Länder nur Dokumentenversand möglich. (3) Versand nur von Sendungen/ Dokumenten mit max. Wert von 100 EUR inkl. Transportkosten. (4) Mobiltelefone dürfen nur einzeln an Privatpersonen versendet werden. Deren Wert darf 100 Euro nicht übersteigen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der OverNight Service GmbH Die Overnight Service GmbH (im Folgenden „ONS“) ist ein Kurierunternehmen, das in Zusammenarbeit mit anderen selbstständigen Kurierunternehmen (im Folgenden „DER KURIER-Partner“) innerhalb des Systems der DER KURIER GmbH & Co. KG (im Folgenden „DER KURIER“) die Abholung, Beförderung und Zustellung von Terminund Express-Sendungen sowie die Durchführung von Sonderaufträgen innerhalb Deutschlands und im grenzüberschreitenden Verkehr besorgt (im Folgenden „DER KURIER-System“). 1. Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit ONS sowohl innerhalb Deutschlands als auch international, insbesondere für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Termin- und ExpressSendungen, für welche eine Zustellung oder Abholung an einem bestimmten Ort oder an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Vorschriften z. B. des Handelsgesetzbuches (HGB) oder bei grenzüberschreitenden Beförderungen der Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung gehen diesen AGB vor. Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausgeschlossen. 2. Sendungsvorgaben, Beförderungsausschlüsse 2.1 Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für einen Versender von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben Empfänger übernommen werden. Zur Beförderung zugelassen sind nur Packstücke mit folgenden maximalen Maßen und Gewichten: 50 kg, Gurtmaß von 6 m, Länge von 3 m, Breite von 0,8 m, Höhe von 0,6 m. Das Gesamtgewicht einer Sendung darf 100 kg nicht überschreiten. Die Mindestgröße einer Dokumentensendung ist DIN A 4. 2.2 Beförderungsausschlüsse (Verbotsgüter): Sendungen, deren Wert EUR 15.000,00 überschreitet, - Sendungen, deren Wert zwischen EUR 2.500,01 und EUR 15.000,00 liegt, es sei denn ONS hat im Einzelfall die Beförderung vor Übergabe der Sendung schriftlich genehmigt, - unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter, - Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können), - Arzneimittel*, Lebensmittel*, - verderbliche oder temperaturempfindliche Güter*, sterbliche Überreste, Urnen*, lebende Tiere*, - Edelmetalle* und –steine*, Uhren*, Schmuck*, Perlen*, Kunst- und Sammlergegenstände* sowie Antiquitäten* , - Telefonkarten* und Pre-Paid-Karten*, u.a. für Mobiltelefone, - Geld und geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, bankbestätigte Schecks, Reiseschecks), - Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen), - Schusswaffen* und wesentliche Waffenteile* im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition, - gefährliche Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine Freistellung für gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht zulässt, sowie Abfälle iSd KrW-/AbfG, - Sendungen mit der Frankatur "unfrei"*, - Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt; hiervon erfasst sind auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie), - Sendungen, deren Versand nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder Empfangslandes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die europäischen Mitgliedsstaaten verhängt wurden, - Sendungen, die nicht den Vorgaben unter Ziffer 2.1. entsprechen. Die mit „*“ gekennzeichneten Güter und Sendungen können im Einzelfall zur Beförderung angenommen werden, sofern ONS die Beförderung vor Übergabe der Sendung schriftlich genehmigt hat. Eine für eine Mehrzahl von Beförderungen erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. 2.3 Zusätzlich ausgeschlossen sind: 2.3.1 von der Versendung ins Ausland persönliche Effekten, Tabakwaren und Spirituosen, Carnet-ATA-Waren sowie gefährliche Güter aller Art. 2.3.2 von der Beförderung als Luftfracht verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 v. 11.03.2008 sowie deren Durchführungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung. 2.4 Der Versender ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Sendungen an ONS entsprechende Kontrollen durchzuführen. ONS übernimmt ausschließlich verschlossene Packstücke. Bei Verdacht auf das Vorliegen von Verstößen gegen Beförderungsausschlüsse sowie in den gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen ist ONS zur Öffnung der Packstücke berechtigt. 2.5 Auf einer Sendung angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in Ziffer 2.2 bis 2.3 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von ONS. ONS verfügt über keine Möglichkeiten der Sonderbehandlung. Eine durch einen Partner oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme einer Sendung stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar. 2.6 Übergibt ein Versender Sendungen zum Transport an ONS, deren Beförderung gemäß Ziffer 2.2 oder 2.3 untersagt ist oder die nicht den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Vorgaben entsprechen, ohne dass ONS den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Versenders. Der Versender ist für sämtliche Schäden an der betreffenden Sendung oder Schäden, die Dritte aufgrund der vertragswidrigen Beförderungsaufgabe erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die ONS, DER KURIER oder ein anderer DER KURIERPartner veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung, etc.). Bei Verstößen gegen die Vorgaben unter Ziffer 2.1 ist ONS gleichwohl berechtigt, den Transport weiter durchzuführen und vom Versender einen pauschalen Aufwendungsersatz zu verlangen. Dem Versender ist der Nachweis geringerer Aufwendungen ausdrücklich gestattet. 3. Gefährliche Güter 3.1 Im innerdeutschen Verkehr kann hinsichtlich einzelner Stoffe und Gegenstände gemäß Kapitel 3.4 ADR (Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) nach vorheriger Rücksprache mit ONS im Einzelfall eine Ausnahme vom Beförderungsausschluss schriftlich vereinbart werden. 3.2 In jedem Falle obliegt es dem Versender zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Mengenbegrenzungen nach Maßgabe des Kapitels 3.4 ADR (so genannte „Limited Quantities“) sowie die gefahrgutrechtlichen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten eingehalten werden. 3.3 Die zur Beförderung eingeschalteten Unternehmen sind nicht verpflichtet, Angaben des Versenders zum Gut nachzuprüfen oder zu ergänzen. 3.4 Der Versender haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, welche sich aus einer Nichteinhaltung dieser Vorgaben ergeben. 4. Waffenversand Übergibt der Versender an ONS unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.2 11. Spiegelstrich ein Packstück, so ist der Versender für die Bereitstellung der notwendigen Versandpapiere verantwortlich und trägt darüber hinaus die Verantwortung, dass Schusswaffen bzw. wesentliche Waffenteile nur persönlich an den berechtigten Empfänger, der im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte ist, adressiert werden. Seitens ONS erfolgt keine Überprüfung der Eignung des Empfängers. Darüber hinaus trägt der Versender die Verantwortung hinsichtlich der Registrierung der Waffen. Der Versender ist verpflichtet, für den Versand von Waffen nur neutrale Verpackung zu verwenden, die nicht auf den Inhalt schließen lässt. Die Waffe darf nicht geladen versendet werden. Munition ist vom Versand ausgeschlossen. 5. Leistungsumfang 5.1 Transportleistungen werden durch ONS und DER KURIER-Partner oder durch einen von ONS, DER KURIER oder einem DER KURIER-Partner beauftragten selbstständigen Frachtführer innerhalb des DER KURIER-Systems und bei Bedarf auch durch andere Transportunternehmen ausgeführt. 5.2 Die unter 5.1 genannten Unternehmen sind nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet. 5.3 Die Abholung der Sendung erfolgt gegen Quittierung auf dem Übergabebeleg. Auf dem Übergabebeleg wird nur die Anzahl und Art der Packstücke bestätigt, nicht jedoch deren Inhalt, Wert oder Gewicht. Bei Massengütern, Wagenladungen und dergleichen enthält der Übergabebeleg im Zweifel keine Bestätigung des Rohgewichts oder der Anzahl der Packstücke. 5.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst der Auftrag zur Durchführung der Beförderung nicht die Verpackung, Verwiegung, Untersuchung, Kennzeichnung sowie Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes. 5.5 Die Zustellung einer Sendung erfolgt montags bis freitags gemäß der zuvor vereinbarten Ablieferzeit. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die Regellaufzeiten entsprechend den jeweils gültigen Preislisten als vereinbart. AGB Stand 01.01.2014 Seite 1/2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der OverNight Service GmbH 5.5.1 Die Zustellung erfolgt bei gewerblichen Empfängern an der Posteingangsstelle oder der Warenannahme gegen Quittierung des Erhaltes durch die Empfangsperson auf dem Handscanner oder in Einzelfällen auf der Rollkarte. Die in digitalisierter Form vorliegende Unterschrift dient als Abliefernachweis. Die Zustellung kann auch in den Briefkasten des Empfängers erfolgen, wenn dies mit dem Versender zuvor vereinbart wurde. 5.5.2 Im Interesse einer möglichst schnellen Zustellung können Sendungen, wenn der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht persönlich angetroffen wird, bei einer in der Wohnung oder im Betrieb des Empfängers anwesenden Person oder, sofern dies nicht möglich ist, bei einem Nachbarn des Empfängers abgegeben werden, wenn nach den konkreten Umständen davon auszugehen ist, dass diese Person zur Annahme der Sendungen berechtigt ist. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Empfänger wird mittels einer zeitgleich ausgefüllten und in seine Empfangseinrichtung (i. d. R. der Briefkasten) eingelegten Benachrichtigungskarte detailliert darüber informiert, dass und wo er seine Sendung abholen kann. Der Versender hat die Möglichkeit, die alternative Zustellung auszuschließen. Sind wegen einer Rückführung von Exportsendungen weitere Frachten, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben zu zahlen, hat diese der Versender zu tragen, es sei denn, ONS hat die Rückführung zu vertreten. Bei Versendungen ins EU-Ausland obliegt die Erfüllung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dem Versender. 7. Transportentgelte, Erstattung von Auslagen 7.1 Die Preise werden auf Grundlage des Sendungsgewichtes vereinbart. Im Falle von Beförderungen per Luftfracht sowie in allen Fällen, in welchen das Volumengewicht, welches auf der Basis 1 Kubikmeter = 166,67 Kilogramm berechnet wird, höher ist als das tatsächliche Gewicht, ist das Volumengewicht für die Preisberechnung maßgeblich. Maßgeblich für die Gewichtsfestlegung sind die von ONS ermittelten Gewichte. 7.2 7.3 ONS oder ein anderer zustellender DER KURIER-Partner unternimmt maximal 2 Zustellversuche. Ein zweiter Zustellversuch am selben Tag ist kostenpflichtig und 5.5.3 erfolgt nur, wenn eine entsprechende Beauftragung durch Versender oder Empfänger nach einem gescheiterten ersten Zustellversuch erfolgt ist. 5.5.4 Im Fall von Beförderungs- oder Zustellhindernissen wird der Versender unverzüglich unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb angemessener Frist zu erlangen, so kann ONS, DER KURIER oder der jeweilige DER KURIER-Partner diejenigen Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Versenders angemessen und geeignet erscheinen, insbesondere kann die Sendung an den Versender zurückbefördert werden. In diesem Falle ist der Versender zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bzw. Zahlung einer angemessene Vergütung verpflichtet, wenn das Hindernis nicht dem Risikobereich von ONS oder des DER KURIER-Systems zuzurechnen ist. 5.5.5 Eine Kopie der Ablieferungsquittung oder ein Ausdruck der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift werden nur nach vorheriger schriftlicher Weisung des Versenders an diesen übersandt. 5.5.6 Können Sendungen nicht nach den Ziffern 5.5.1 bis 5.5.3 an den Empfänger bzw. an eine in Ziffer 5.5.2 genannte Person zugestellt werden und ist eine Rückbeförderung an den Versender mangels Kenntnis der Person des Versenders ausgeschlossen oder verweigert der Versender die Annahme, ist ONS berechtigt, die Packstücke nach Ablauf einer 90-tägigen Frist ab Feststellung der Unzustellbarkeit zu verwerten. Packstücke, deren Inhalt unverwertbar ist, darf ONS vernichten. Pflichten des Versenders 6. Der Versender hat bei Auftragserteilung Adressen und Telefonnummern sowohl des 6.1 Versenders als auch des Empfängers, Zeichen, Nummern und Anzahl der Packstücke und alle sonstigen erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Umstände anzugeben. Die Packstücke sind deutlich und dauerhaft mit diesen Angaben zu versehen. Er hat hierzu die von ONS vorgeschriebenen Begleitpapiere ordnungsgemäß auszufüllen. Veraltete Kennzeichen und Angaben sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Fehler hierbei gehen zu Lasten des Versenders. 6.2 Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 nicht nach, kann ONS, DER KURIER oder ein DER KURIER-Partner nach pflichtgemäßem Ermessen die Sendung ausladen, einlagern, sichern oder zurückbefördern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann vom Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen. 6.3 Der Versender ist dafür verantwortlich, die zu versendenden Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Gütern kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Inhalt eines Packstückes nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. 6.4 Die zu einer Sendung gehörenden Packstücke sind deutlich als zusammengehörig zu kennzeichnen und zeitgleich zur Beförderung aufzugeben. 6.5 Der Auftrag zur Beförderung ins Ausland schließt die Beauftragung zur Zollabfertigung ein, wenn ohne diese die Beförderung nicht durchführbar wäre. In diesen Fällen obliegt es dem Versender, sämtliche für die zollamtliche Abwicklung erforderlichen Papiere unaufgefordert an ONS zu übergeben. Die Verteilung der Kosten für Zollabfertigung, Zölle und Steuern richtet sich nach der gewählten Frankatur. Rechnungen der ONS sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Dem Versender ist insbesondere die Aufrechnung mit Gegenforderungen untersagt, es sei denn, dass diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sind Transportentgelte, mit der Verzollung verbundene Kosten (insbesondere Zölle und Steuern), sonstige Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Versender ONS die Aufwendungen zu ersetzen, die von dem ausländischen Empfänger auf erste Anforderung nicht beglichen wurden. Haftung 8. 8.1 ONS haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Packstück in der Obhut von ONS oder des DER KURIER-Systems befindet, bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des internationalen Währungsfonds (SZR) je kg des Rohgewichtes des Packstückes. ONS haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet ONS bei 8.2 innerstaatlichen Beförderungen bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht bzw. bei grenzüberschreitenden Transporten bis zur Fracht für das verspätet abgelieferte Packstück. 8.3 In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat, verzichtet ONS bei Verlust oder Beschädigung auf die Haftungsbegrenzung gem. Ziffer 8.1 Satz 1 und erstattet den Wert des versandten Gutes, in der Höhe begrenzt auf -den Einkaufspreis bzw. -bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw. -bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis, je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch EUR 2.500,00 pro Sendung. Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem Versender vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen entsprechenden Verzicht der ONS, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit ONS kann auf Kosten des Versenders 8.4 eine höhere Haftung vereinbart werden, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 15.000,00. Aufwendungsersatz 9. Beauftragt der Versender ONS mit der Entgegennahme ankommender Sendungen oder der Einfuhr einer Sendung aus dem Ausland, so ist ONS berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesbezügliche Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben sowie Spesen auszulegen. Der Versender zur Erstattung dieser Auslagen verpflichtet. 10. 11. Ausschluss weiterer Ansprüche des Versenders Die Weiterbelastung von Bußgeldern an ONS, welche der Versender an Dritte zu leisten hat, ist ausgeschlossen. Verjährung Alle Ansprüche gegen ONS verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Packstück zugestellt wurde, oder, falls das Packstück nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte erfolgen müssen. 12. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand 12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 12.2 Gerichtsstand hinsichtlich Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Sendungen bestimmt sich nach dem Sitz von ONS. AGB Stand 01.01.2014 Seite 2/2