Sofortangebot 20140228_final - hamburg

Transcription

Sofortangebot 20140228_final - hamburg
Ihre Tarife für den
deutschlandweiten Expressversand
Ŷ Express Easy
Zustellung am nächsten Werktag bis 12 Uhr im Wirtschaftsraum (im Umland: bis 17 Uhr)
Stabile Pappverpackung für Ihre wichtigen
Dokumente
dokumentierte Briefkastenzustellung möglich
inkl. 5kg
11,90 €
Doxx
mittlere PE-Tasche
für umfangreiche Dokumente oder Waren
inkl. 10kg
13,90 €
Pakk
große PE-Tasche
für umfangreiche Dokumente oder Waren
inkl. 20kg
15,90 €
Letter
Preis pro Sendung
Kombination von Easy-Produkten mit Zeitoptionen oder Mehrwertdiensten nicht möglich.
Ŷ Express (Overnight)
Preis pro Sendung
Next Day……………………...………………..
Zustellung am nächsten Werktag bis 17:00 Uhr
inkl. 1kg
jedes weiter kg
13,90 €
1,70 €
Ƒ Time Definite
12:00……………………….………………….
Zustellung zwischen 9:00 - 12:00 Uhr
10:00…………………………...…………….
Zustellung zwischen 8:00 - 10:00 Uhr
9:00……………………………….………………
Zustellung zwischen 8:00 - 9:00 Uhr
Zustellung zwischen 7:30 - 8:00 Uhr
8:00……………………………..……………….
Zustellung zwischen 12:00 - 17:00 Uhr
Nachmittagszustellung…..………………………………….
Samstagszustellung…………...……….
Sonntagszustellung….……………….
Feiertagszustellung….……………….
2 Std. Sonderzeitfenster……….…………….
Zustellung mit einem Terminzeitfenster von mind. 2 Std.
Zustellung mit einem Terminzeitfenster von mind. 1 Std.
1 Std. Sonderzeitfenster……………….
Fixtermin……………………..………………
+ / - 15 Minuten
+ 6,00 €
+ 9,00 €
+ 18,00 €
+ 25,00 €
+ 18,00 €
+ 10,00 €
+ 40,00 €
+ 40,00 €
+ 9,00 €
+ 18,00 €
+ 40,00 €
Ƒ PickUp
Abholungen in Hamburg
19:00 bis 20:30Uhr
bundesweit
nach 16:00Uhr
bis
19:00Uhr
0,00 €
17,00 €
8:00 bis 16:00Uhr (Anmeldung bis 14:00Uhr)
10,00 €
17,00 €
Alle Preise verstehen sich als Nettofrachtrate, zzgl. Treibstoffzuschlag und gesetzl. MwSt. Ab dem 01.04.2014
telefonische Auftragserteilung zzgl. 1,50€/Auftrag. Eine Auftragserteilung über unsere Online Plattform "OpalKurier.de" ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren aktuellen AGB
Zusatzleistungen Expressversand, sowie
Stadtfahrten und Direktfahrten
Ŷ Express (OverNight)
Ƒ value AddOn
Nachnahme………………………………...………. Zustellung Ihrer Ware gegen Bar-Nachnahme in ganz Deutschland
Bereichszustellung……………………...………. Zustellung direkt am Arbeitsplatz - statt an der Haustür
Messeservice…………………………...……….
X- change…………………………………..………… Austausch Ihrer Sendung Zug um Zug
Telefonische Empfangsbestätigung……….
Schriftliche Empfangsbestätigung………....
+ 10,00 €
+ 10,00 €
+ 10,00 €
+ 5,00 €
+ 2,50 €
+ 5,00 €
Ƒ AddOn
Inselzustellung……………………………..…………
am Tag der Zustellung
Erneute Anfahrt………………………..……………..
+ 40,00 €
nach Vereinbarung
Ŷ City Fahrten
Ƒ Stadtfahrten innerhalb Hamburgs
Anfahrt mit Pkw (inkl. 2km Fahrt)
Pkw Grundpreis………………………………...……….
weitere km……………………………..………………
Kosten pro Zustell- / Abholstopp
Stopp……………………………………...………………….
je 1 Min.
ServiceZeit……………………….…….………………
Transporter Grundpreis………...…………………………
Anfahrt mit Bus / Transporter (inkl. 2km Fahrt)
weitere km………………………………...……….
Kosten pro Zustell- / Abholstopp
Stopp……………………………………….……………
Service Zeit…………………………..…………….je 15 Min.
9,50 €
1,15 €
2,50 €
0,60 €
22,00 €
1,35 €
8,00 €
3,50 €
Ƒ Stadtfahrten außerhalb Hamburgs
Direktfahrt pro Lastkilometer
Pkw Grundpreis………………….……………………….
1,10 €
Direktfahrt pro Lastkilometer
Transporter Grundpreis……………..……………..
1,30 €
Ŷ Same Day
Ƒ Taggleiche Zustellung
(Werktags 7-19Uhr - Abends & an Sonn- und Feiertagen, bitte anfragen)
Sameday Flughafen……………...………………inkl. 1kg
Sameday Bahnhof……………...………………….inkl. 1kg
weitere kg………………………..…………………..bis max. 20kg
bei Zustellung im Umland wird die Fahrt ab Flughafen/Bahnhof wie folgt berechnet:
UmLand………………………………….…………………..
180,00 €
160,00 €
+ 3,50 € / kg
Direktfahrt
Alle Preise verstehen sich als Nettofrachtrate, zzgl. Treibstoffzuschlag und gesetzl. MwSt. Ab dem 01.04.2014
telefonische Auftragserteilung zzgl. 1,50€/Auftrag. Eine Auftragserteilung über unsere Online Plattform "Opal-Kurier.de"
ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren aktuellen AGB
Allgemeine Informationen
Versand- und Verpackungshinweise
Versicherung
Treibstoffzuschlag
Gurtmaß
Wir haften standardmäßig für den Warenwert Ihres versendeten Gutes bis zu einem Maximum von 2.500€ pro
Sendung
Der Treibstoffzuschlag wird monatlich angepasst und tritt zum 1. des Monats in Kraft. Die Anpassung
richtet sich dabei nach einem vom US-Energieministerium veröffentlichten Durchschnittswert des
Energieministerium veröffentlichten Durchschnittswert des Spotmarkt-Preises für ein Barrel Rohöl.
Natürlich können Sie den jeweils gültigen Treibstoffzuschlag auf unserer Homepage einsehen:
www.ons hamburg.de/treibstoffzuschlag
Im Der Kurier-System durchlaufen Ihre Pakete
größtenteils automatische Band- und Sortieranlagen.
Diese Sortiertechnik setzt die Einhaltung definierter
Größenbestimmungen voraus. Das maximal zulässige
Gurtmaß beträgt 6 Meter (siehe Abbildung).
Formel zur Berechnung des Gurtmaßes:
Länge + Umfang < 6 Meter
=(1 x Längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe < 6 Meter)
Einschränkungen:
Längste Seite = 300 cm, max. Breite = 80 cm, max. Höhe = 60
Gewicht
Zur standardisierten Abwicklung Ihres Paket- und
Expressversandes gelten folgende Maximalgewichte:
Nicht Bandfähigkeit
Zuschlag pro Packstück
5 kg
National Easy Letter
National Easy Doxx / Easy Pakk
National Express / Sdg.
10 / 20 kg
50,1 - 99,9 kg
7,00 EUR
100 kg
100 - 249,9 kg
13,00 EUR
> 250 kg
19,00 EUR
International Express / Sdg.
60 kg
Max. Gewicht je Packstück
50 kg
Verpackung
Die richtige Verpackung zählt! Sie als Versender können wesentlich dazu beitragen, dass Ihr Paket
sicher und unversehrt beim Empfänger ankommt. Die Art und Weise der Verpackung muss für jedes
einzelne Versandgut vom Gewicht und der Belastbarkeit der Ware abhängig gemacht werden.
Paketscheine
Drucken Sie Ihre Paketscheine zeitsparend über www.opal-kurier.de aus!
Ihr persönliche Zugang bietet Ihnen viele komfortable Möglichkeiten: das Abspeichern der Empfängeradressen für den nächsten Auftrag, die Erfassung von nationalen, wie internationeln Sendungen und
das direkte Beauftragen des Abholfahrzeugs am gleichen Tag.
Luftfrachtabwicklung
Ɣ Für die Abwicklung per Luftfracht sind Versanddokumente nötig! Bitte stellen Sie uns wahlweise eine
Lieferschein- oder Rechnungskopie in doppelter Ausführung und in englischer Sprache zur Verfügung.
Ɣ Zur Berechnung der Tarife wird das Volumengewicht herangezogen National (L x B x H in m x 167)
International (L x B x H in m x 200 - 250) - abhängig vom Service Express oder Economy Express.
Wenn das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht übersteigt, wird das Volumengewicht verrechnet.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt einmal wöchentlich, auf Wunsch mit der Angabe der einzelnen Kostenstellen.
Aus den Rechnungen können Sie die genauen Daten des Absenders und des Empfängers entnehmen.
Spätabholung
Wir holen Ihre Sendungen auch nach den üblichen Geschäftszeiten ab. In der Regel bis 20:00 Uhr
und darüber hinaus. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Vertriebsteam, welche Zeiten realisierbar sind.
Sonntagszustellung
Wir stellen Ihre Sendungen auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten - beispielsweise an Sonn- und
Feiertagen zu. Fragen Sie einfach bei uns an.
Erreichbarkeit
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Auch an Sonn- und Feiertagen – das ganze Jahr, 365 Tage.
040 / 23 85 85 85
Euro-Express Preisliste
Euro-Express
Dokumente
Gewicht
kg
Zone 1
Europa 1
Zone 2
Europa 2
Zone 3
Europa 3
0,2
0,5
1,0
1,5
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
11,0
12,0
13,0
14,0
15,0
16,0
17,0
18,0
19,0
20,0
21,0
22,0
23,0
24,0
25,0
26,0
27,0
28,0
29,0
30,0
31,0
32,0
33,0
34,0
35,0
36,0
37,0
38,0
39,0
40,0
jedes weitere Kg
> 50,0 kg
29,90
31,40
33,90
36,40
41,40
46,40
51,40
56,40
61,40
66,40
71,40
76,40
81,40
85,90
90,40
94,90
99,40
103,90
108,40
112,90
117,40
121,90
126,40
130,40
134,40
138,40
142,40
146,40
150,40
154,40
158,40
162,40
166,40
169,90
173,40
176,90
180,40
183,90
187,40
190,90
194,40
197,90
201,40
3,50
39,00
40,65
43,40
46,15
51,65
57,15
62,65
68,15
73,65
79,15
84,65
90,15
95,65
100,65
105,65
110,65
115,65
120,65
125,65
130,65
135,65
140,65
145,65
150,15
154,65
159,15
163,65
168,15
172,65
177,15
181,65
186,15
190,65
194,65
198,65
202,65
206,65
210,65
214,65
218,65
222,65
226,65
230,65
4,00
auf Anfrage
47,10
48,90
51,90
54,90
60,90
66,90
72,90
78,90
84,90
90,90
96,90
102,90
108,90
114,40
119,90
125,40
130,90
136,40
141,90
147,40
152,90
158,40
163,90
168,90
173,90
178,90
183,90
188,90
193,90
198,90
203,90
208,90
213,90
218,40
222,90
227,40
231,90
236,40
240,90
245,40
249,90
254,40
258,90
4,50
-
5,00
10,00
Zuschlag
für den Warenversand
Premium Services
12:00Uhr Express
Priority
20,00
20,00
Importpreise
10% Zuschlag auf die Netto-Frachtrate - mind. 10 EUR
Besonderheiten
Abrechnung auf Sendungsbasis
Konkrete Laufzeiten erfahren
Sie von Ihrer zuständigen
Niederlassung unter Angabe
der PLZ des Empfangslandes.
040 / 23 85 85 85
Alle nicht aufgeführten Länder,
Inseln usw. sind selbstverständlich auf Anfrage möglich.
Für diverse Destinationen
sind Zollpapiere (Proformarechnungen, T1 oder AE)
notwendig. Hier entstehen
Zusatzkosten für die Verzollung.
Alle Preisangaben in EUR
und verstehen sich als
Nettofrachtrate zzgl. aktuellen
Treibstoffzuschlag und MwSt.
Europa 1
Europa 2
Belgien
Dänemark
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Tschechien
Frankreich
Großbritannien & Nordirland
Irland
Italien
Liechtenstein
Monaco
Polen
Portugal
San Marino
Schweiz
Spanien
Ungarn
Vatikanstadt
Europa 3
Albanien
Andorra
Azoren & Madeira
Balearen
Bosnien & Herzegowina
Bulgarien
Estland
Färoer
Finnland
Gibraltar
Griechenland
Island
Kanaren
Korsika
Kosovo
Kroatien
Lettland
Litauen
Malta
Mazedonien
Melilla & Ceuta
Montenegro
Treibstoffzuschlag
www.ons-hamburg.de/treibstoffzuschlag
Norwegen
Rumänien
Schweden
Serbien
Slowakei
Slowenien
Türkei
Zypern
* Zuschlag-pfl.:
(10 EUR / Paket)
Farör Inseln
Zypern
Laufzeiten für Ihren europaweiten Expressversand
LAND (1)
Laufzeit in Tagen (3)
Mazedonien 2)
Europa 3
3
3
Monaco 2)
Europa 2
2
Europa 1
1
Europa 3
2
Bosnien & Herzegowina 2)
Bulgarien
Europa 3
4
Montenegro 2)
Niederlande
Europa 3
2
Dänemark
Europa 1
1
Andorra
Belgien
2)
Laufzeit in Tagen (3)
Europa 3
3
Europa 3
LAND (1)
Zone
Albanien 2)
Zone
Norwegen
Österreich
2)
Europa 1
1
Europa 3
1
Europa 1
1
Estland
Europa 3
2
Polen
Europa 2
2
Färoer 2)
Finnland
Europa 3
2
Portugal
Europa 2
2
Europa 3
1
Europa 3
3
Frankreich
Europa 2
2
Rumänien
Europa 3
2
Korsika
Europa 3
2
Europa 2
2
Gibraltar
Griechenland
Europa 3
3
San Marino 2)
Schweden
Europa 3
2
Europa 3
1
Schweiz 2)
Europa 2
1
Großbritannien & Nordirland
Europa 2
1
Europa 3
2
Irland
Europa 2
1
Serbien 2)
Slowakei
Europa 3
1
Europa 3
2
Slowenien
Europa 3
1
Europa 2
1
Spanien
Europa 2
1
2)
Island
Italien
2)
Kosovo
2)
Kroatien 2)
Lettland
Liechtenstein
Azoren & Madeira
2)
Europa 3
-
Balearen, Kanaren ,
Europa 3
2
Europa 3
3
Europa 3
2
Europa 3
4
Melilla & Ceuta 2)
Tschechische Republik
Europa 1
1
Europa 2
1
Türkei 2)
Ungarn
Europa 3
2
Europa 2
1
Vatikanstadt 2)
Zypern
Europa 2
1
Europa 3
2
Litauen
Europa 3
1
Luxemburg
Europa 1
1
Malta
Europa 3
2
HINWEISE
1)
Alle Informationen zu den Laufzeiten sowie den verfügbaren Services je Postleitzahl erhalten Sie telefonisch unter
der Rufnummer 040 / 23 85 85 85
2)
Zollabfertigung: Die notwendigen Zolldokumente müssen am Paket angebracht sein.
Es darf ausschließlich Frankatur 20 / DAP, cleared gewählt werden.
3)
Laufzeit (schnellstmögliche Laufzeit je Land) in Werktagen. Die Laufzeit ist abhängig von evtl. Zollverzögerungen und dem nationalen Zustellgebiet
(in Randgebieten und schwer zugänglichen Regionen sind längere Laufzeiten möglich). Für weitere Informationen steht Ihnen unser Serviceteam
unter 040 / 23 85 85 85 zur Verfügung.
Übersteigt das Volumengewicht das reale Bruttogewicht einer Sendung, werden Express-Sendungen nach
Volumengewicht abgerechnet (1 m³ = 166 kg).
Global-Express Preisliste
Global - Express
Dokumente
Gewicht
kg
Zone A
Zone B
Zone C
Zone D
Zone E
Zone F
0,2
0,5
1,0
1,5
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
11,0
12,0
13,0
14,0
15,0
16,0
17,0
18,0
19,0
20,0
21,0
22,0
23,0
24,0
25,0
26,0
27,0
28,0
29,0
30,0
31,0
32,0
33,0
34,0
35,0
36,0
37,0
38,0
39,0
40,0
jedes weitere Kg
> 50,0 kg
30,80
39,80
54,80
69,80
79,80
89,80
99,80
109,80
119,80
129,80
139,80
149,80
159,80
167,80
175,80
183,80
191,80
199,80
207,80
215,80
223,80
231,80
239,80
246,80
253,80
260,80
267,80
274,80
281,80
288,80
295,80
302,80
309,80
315,80
321,80
327,80
333,80
339,80
345,80
351,80
357,80
363,80
369,80
5,00
43,56
52,56
67,56
82,56
93,56
104,56
115,56
126,56
137,56
148,56
159,56
170,56
181,56
190,56
199,56
208,56
217,56
226,56
235,56
244,56
253,56
262,56
271,56
279,56
287,56
295,56
303,56
311,56
319,56
327,56
335,56
343,56
351,56
358,56
365,56
372,56
379,56
386,56
393,56
400,56
407,56
414,56
421,56
6,00
62,24
71,24
86,24
101,24
116,24
131,24
146,24
161,24
176,24
191,24
206,24
221,24
236,24
249,24
262,24
275,24
288,24
301,24
314,24
327,24
340,24
353,24
366,24
377,24
388,24
399,24
410,24
421,24
432,24
443,24
454,24
465,24
476,24
486,24
496,24
506,24
516,24
526,24
536,24
546,24
556,24
566,24
576,24
9,00
68,87
77,87
92,87
107,87
123,87
139,87
155,87
171,87
187,87
203,87
219,87
235,87
251,87
265,87
279,87
293,87
307,87
321,87
335,87
349,87
363,87
377,87
391,87
404,87
417,87
430,87
443,87
456,87
469,87
482,87
495,87
508,87
521,87
533,87
545,87
557,87
569,87
581,87
593,87
605,87
617,87
629,87
641,87
11,00
77,56
86,56
101,56
116,56
132,56
148,56
164,56
180,56
196,56
212,56
228,56
244,56
260,56
274,56
288,56
302,56
316,56
330,56
344,56
358,56
372,56
386,56
400,56
413,56
426,56
439,56
452,56
465,56
478,56
491,56
504,56
517,56
530,56
542,56
554,56
566,56
578,56
590,56
602,56
614,56
626,56
638,56
650,56
11,00
82,23
91,23
106,23
121,23
138,23
155,23
172,23
189,23
206,23
223,23
240,23
257,23
274,23
289,23
304,23
319,23
334,23
349,23
364,23
379,23
394,23
409,23
424,23
438,23
452,23
466,23
480,23
494,23
508,23
522,23
536,23
550,23
564,23
577,23
590,23
603,23
616,23
629,23
642,23
655,23
668,23
681,23
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für den Warenversand
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15,00
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Inseln usw. sind selbstverständlich auf Anfrage möglich.
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LAND
Afghanistan
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Amer. Samoa
Angola
Anguilla
Antigua
Äquatorialguinea
Argentinien
Armenien
Aruba
Aserbaidschan
Äthiopien
Australien
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Bahrain
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Barbados
Barbuda
Belize
Benin
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Bhutan(2)
Bolivien
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Brunei
Burkina Faso
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Chile
China
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Costa Rica
Dominica
Dominik. Republik
Dschibuti
Ecuador
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Eritrea
Falkland Inseln
Fidschi Inseln
Franz. Guayana
Franz. Polynesien
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
Grönland
Guadeloupe
Guam
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Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
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Indien
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Irak
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Jungferninseln (US)
Kaimaninseln
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo (Republik)
Kongo, Dem. Rep.
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Libyen
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven(")
Mali
Marokko
Marshallinseln
Martinique
Mauretanien
Mauritius
Mexiko
Mikronesien
(3)
Moldawien
Mongolei
Montserrat
Mosambik
Myanmar (Birma)
Namibia
Nauru
(2)
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederl. Antillen
Niger
Nigeria
Niue
Nordkorea
Oman
Ost Timor
Pakistan
Palau
Palestinens. Gebiete
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Puerto Rico
Réunion
Ruanda
Republik von Tuvalu
(1) (4)
Russland
Saipan (nördl. Marianen)
Salomon Inseln
Sao Tomè & Principe
Sambia
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Saudi-Arabien
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Somalia
Sri Lanka
St. Helena
St. Kitts & Nevis
St. Lucia
St. Vincent
Südafrika
Sudan
Südkorea
Suriname
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Thailand
Togo
Tokelau Inseln
Tonga
Trinidad & Tobago
Tschad
Tunesien
Turkmenistan
Turks- & Caicosinseln
Uganda
Ukraine
Uruguay
USA
(3)
Usbekistan
Vanuatu
Venezuela
Verein. Arab. Emirate
Vietnam
Wake Inseln
Wallis & Futuna
Weißrussland(3)
Zentralafrik. Republik
Laufzeit in
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WICHTIGE HINWEISE
(*)
Das Länderkennzeichen ist auf dem
Paketschein vor der Postleitzahl
vermerkt.
(**)
Laufzeit in Werktagen. Die Laufzeit ist
abhängig von evtl. Zollverzögerungen
und dem nationalen Zustellgebiet.
(-)
Land wird derzeit nicht bedient;
Änderungen je nach politischer Lage
möglich.
(1)
Sendungen nur an Firmenadressen
(Name & Telefonnnummer der
Abteilung angeben) möglich.
(2)
In der Regel ist in diese Länder nur
Dokumentenversand möglich.
(3)
Versand nur von Sendungen/
Dokumenten mit max. Wert von 100
EUR inkl. Transportkosten.
(4)
Mobiltelefone dürfen nur einzeln an
Privatpersonen versendet werden.
Deren Wert darf 100 Euro nicht
übersteigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OverNight Service GmbH
Die Overnight Service GmbH (im Folgenden „ONS“) ist ein Kurierunternehmen, das in
Zusammenarbeit mit anderen selbstständigen Kurierunternehmen (im Folgenden
„DER KURIER-Partner“) innerhalb des Systems der DER KURIER GmbH & Co. KG
(im Folgenden „DER KURIER“) die Abholung, Beförderung und Zustellung von Terminund Express-Sendungen sowie die Durchführung von Sonderaufträgen innerhalb
Deutschlands und im grenzüberschreitenden Verkehr besorgt (im Folgenden
„DER KURIER-System“).
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit ONS sowohl
innerhalb Deutschlands als auch international, insbesondere für alle Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Beförderung von Termin- und ExpressSendungen, für welche eine Zustellung oder Abholung an einem bestimmten Ort oder
an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart wurde.
Zwingende gesetzliche Vorschriften z. B. des Handelsgesetzbuches (HGB) oder bei
grenzüberschreitenden Beförderungen der Convention on the Contract for the
International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens
oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung gehen diesen
AGB vor. Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist
ausgeschlossen.
2. Sendungsvorgaben, Beförderungsausschlüsse
2.1 Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für
einen Versender von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an
denselben Empfänger übernommen werden. Zur Beförderung zugelassen sind nur
Packstücke mit folgenden maximalen Maßen und Gewichten: 50 kg, Gurtmaß von 6 m,
Länge von 3 m, Breite von 0,8 m, Höhe von 0,6 m. Das Gesamtgewicht einer Sendung
darf 100 kg nicht überschreiten. Die Mindestgröße einer Dokumentensendung ist DIN
A 4.
2.2 Beförderungsausschlüsse (Verbotsgüter):
Sendungen, deren Wert EUR 15.000,00 überschreitet,
- Sendungen, deren Wert zwischen EUR 2.500,01 und EUR 15.000,00 liegt, es sei
denn ONS hat im Einzelfall die Beförderung vor Übergabe der Sendung schriftlich
genehmigt,
- unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter,
- Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich
sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert
werden können),
- Arzneimittel*, Lebensmittel*,
- verderbliche oder temperaturempfindliche Güter*, sterbliche Überreste, Urnen*,
lebende Tiere*,
- Edelmetalle* und –steine*, Uhren*, Schmuck*, Perlen*, Kunst- und
Sammlergegenstände* sowie Antiquitäten* ,
- Telefonkarten* und Pre-Paid-Karten*, u.a. für Mobiltelefone,
- Geld und geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher,
bankbestätigte Schecks, Reiseschecks),
- Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder
Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit
sensiblen Informationen),
- Schusswaffen* und wesentliche Waffenteile* im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie
Munition,
- gefährliche Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine
Freistellung für gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht zulässt, sowie Abfälle iSd
KrW-/AbfG,
- Sendungen mit der Frankatur "unfrei"*,
- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein
gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt; hiervon erfasst sind auch Sendungen,
deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt
einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten
(Markenpiraterie),
- Sendungen, deren Versand nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen
insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder
Empfangslandes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze,
Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen)
gegen Länder, Personen/Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich
Maßnahmen, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die
europäischen Mitgliedsstaaten verhängt wurden,
- Sendungen, die nicht den Vorgaben unter Ziffer 2.1. entsprechen.
Die mit „*“ gekennzeichneten Güter und Sendungen können im Einzelfall zur
Beförderung angenommen werden, sofern ONS die Beförderung vor Übergabe der
Sendung schriftlich genehmigt hat. Eine für eine Mehrzahl von Beförderungen erteilte
Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
2.3 Zusätzlich ausgeschlossen sind:
2.3.1 von der Versendung ins Ausland persönliche Effekten, Tabakwaren und Spirituosen,
Carnet-ATA-Waren sowie gefährliche Güter aller Art.
2.3.2 von der Beförderung als Luftfracht verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr.
300/2008 v. 11.03.2008 sowie deren Durchführungsvorschriften in der jeweils gültigen
Fassung.
2.4 Der Versender ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor
der Übergabe der Sendungen an ONS entsprechende Kontrollen durchzuführen. ONS
übernimmt ausschließlich verschlossene Packstücke. Bei Verdacht auf das Vorliegen
von Verstößen gegen Beförderungsausschlüsse sowie in den gesetzlich zulässigen
Ausnahmesituationen ist ONS zur Öffnung der Packstücke berechtigt.
2.5 Auf einer Sendung angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in Ziffer
2.2 bis 2.3 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von
ONS. ONS verfügt über keine Möglichkeiten der Sonderbehandlung. Eine durch einen
Partner oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine
stillschweigende Übernahme einer Sendung stellen keine Zustimmung zur Beförderung
entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.
2.6 Übergibt ein Versender Sendungen zum Transport an ONS, deren Beförderung gemäß
Ziffer 2.2 oder 2.3 untersagt ist oder die nicht den unter Ziffer 2.1 aufgeführten Vorgaben
entsprechen, ohne dass ONS den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat,
erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Versenders. Der Versender ist für
sämtliche Schäden an der betreffenden Sendung oder Schäden, die Dritte aufgrund der
vertragswidrigen Beförderungsaufgabe erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche
aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive
Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die ONS, DER KURIER oder ein
anderer DER KURIERPartner veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder
Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. Sicherstellung, Zwischenlagerung,
Rücksendung, Entsorgung, Reinigung, etc.). Bei Verstößen gegen die Vorgaben unter
Ziffer 2.1 ist ONS gleichwohl berechtigt, den Transport weiter durchzuführen und vom
Versender einen pauschalen Aufwendungsersatz zu verlangen. Dem Versender ist der
Nachweis geringerer Aufwendungen ausdrücklich gestattet.
3. Gefährliche Güter
3.1 Im innerdeutschen Verkehr kann hinsichtlich einzelner Stoffe und Gegenstände gemäß
Kapitel 3.4 ADR (Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße) nach vorheriger Rücksprache mit ONS im Einzelfall
eine Ausnahme vom Beförderungsausschluss schriftlich vereinbart werden.
3.2 In jedem Falle obliegt es dem Versender zu gewährleisten, dass die gesetzlichen
Mengenbegrenzungen nach Maßgabe des Kapitels 3.4 ADR (so genannte „Limited
Quantities“) sowie die gefahrgutrechtlichen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und
Informationspflichten eingehalten werden.
3.3 Die zur Beförderung eingeschalteten Unternehmen sind nicht verpflichtet, Angaben des
Versenders zum Gut nachzuprüfen oder zu ergänzen.
3.4 Der Versender haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, welche sich aus
einer Nichteinhaltung dieser Vorgaben ergeben.
4. Waffenversand
Übergibt der Versender an ONS unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.2 11.
Spiegelstrich ein Packstück, so ist der Versender für die Bereitstellung der notwendigen
Versandpapiere verantwortlich und trägt darüber hinaus die Verantwortung, dass
Schusswaffen bzw. wesentliche Waffenteile nur persönlich an den berechtigten
Empfänger, der im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte ist, adressiert werden.
Seitens ONS erfolgt keine Überprüfung der Eignung des Empfängers. Darüber hinaus
trägt der Versender die Verantwortung hinsichtlich der Registrierung der Waffen. Der
Versender ist verpflichtet, für den Versand von Waffen nur neutrale Verpackung zu
verwenden, die nicht auf den Inhalt schließen lässt. Die Waffe darf nicht geladen
versendet werden. Munition ist vom Versand ausgeschlossen.
5. Leistungsumfang
5.1 Transportleistungen werden durch ONS und DER KURIER-Partner oder durch einen von
ONS, DER KURIER oder einem DER KURIER-Partner beauftragten selbstständigen
Frachtführer innerhalb des DER KURIER-Systems und bei Bedarf auch durch andere
Transportunternehmen ausgeführt.
5.2 Die unter 5.1 genannten Unternehmen sind nicht zur Untersuchung sowie zur
Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner
Verpackung verpflichtet.
5.3 Die Abholung der Sendung erfolgt gegen Quittierung auf dem Übergabebeleg. Auf dem
Übergabebeleg wird nur die Anzahl und Art der Packstücke bestätigt, nicht jedoch deren
Inhalt, Wert oder Gewicht. Bei Massengütern, Wagenladungen und dergleichen enthält
der Übergabebeleg im Zweifel keine Bestätigung des Rohgewichts oder der Anzahl der
Packstücke.
5.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst der Auftrag zur Durchführung
der Beförderung nicht die Verpackung, Verwiegung, Untersuchung, Kennzeichnung
sowie Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes.
5.5 Die Zustellung einer Sendung erfolgt montags bis freitags gemäß der zuvor vereinbarten
Ablieferzeit. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die Regellaufzeiten entsprechend
den jeweils gültigen Preislisten als vereinbart.
AGB Stand 01.01.2014 Seite 1/2
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OverNight Service GmbH
5.5.1 Die Zustellung erfolgt bei gewerblichen Empfängern an der Posteingangsstelle oder
der Warenannahme gegen Quittierung des Erhaltes durch die Empfangsperson auf
dem Handscanner oder in Einzelfällen auf der Rollkarte. Die in digitalisierter Form
vorliegende Unterschrift dient als Abliefernachweis. Die Zustellung kann auch in den
Briefkasten des Empfängers erfolgen, wenn dies mit dem Versender zuvor vereinbart
wurde.
5.5.2 Im Interesse einer möglichst schnellen Zustellung können Sendungen, wenn der
Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht persönlich angetroffen wird, bei
einer in der Wohnung oder im Betrieb des Empfängers anwesenden Person oder,
sofern dies nicht möglich ist, bei einem Nachbarn des Empfängers abgegeben
werden, wenn nach den konkreten Umständen davon auszugehen ist, dass diese
Person zur Annahme der Sendungen berechtigt ist. Nachbar ist eine Person, die
im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Empfänger
wird mittels einer zeitgleich ausgefüllten und in seine Empfangseinrichtung (i. d.
R. der Briefkasten) eingelegten Benachrichtigungskarte detailliert darüber
informiert, dass und wo er seine Sendung abholen kann. Der Versender hat die
Möglichkeit, die alternative Zustellung auszuschließen.
Sind wegen einer Rückführung von Exportsendungen weitere Frachten, Zölle, Steuern
oder sonstige Abgaben zu zahlen, hat diese der Versender zu tragen, es sei denn, ONS
hat die Rückführung zu vertreten. Bei Versendungen ins EU-Ausland obliegt die
Erfüllung der Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung für
innergemeinschaftliche Lieferungen dem Versender.
7. Transportentgelte, Erstattung von Auslagen
7.1 Die Preise werden auf Grundlage des Sendungsgewichtes vereinbart. Im Falle von
Beförderungen per Luftfracht sowie in allen Fällen, in welchen das Volumengewicht,
welches auf der Basis 1 Kubikmeter = 166,67 Kilogramm berechnet wird, höher ist als
das tatsächliche Gewicht, ist das Volumengewicht für die Preisberechnung maßgeblich.
Maßgeblich für die Gewichtsfestlegung sind die von ONS ermittelten Gewichte.
7.2
7.3
ONS oder ein anderer zustellender DER KURIER-Partner unternimmt maximal 2
Zustellversuche. Ein zweiter Zustellversuch am selben Tag ist kostenpflichtig und
5.5.3 erfolgt nur, wenn eine entsprechende Beauftragung durch Versender oder Empfänger
nach einem gescheiterten ersten Zustellversuch erfolgt ist.
5.5.4 Im Fall von Beförderungs- oder Zustellhindernissen wird der Versender unverzüglich
unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb
angemessener Frist zu erlangen, so kann ONS, DER KURIER oder der jeweilige DER
KURIER-Partner diejenigen Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des
Versenders angemessen und geeignet erscheinen, insbesondere kann die Sendung
an den Versender zurückbefördert werden. In diesem Falle ist der Versender zum
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bzw. Zahlung einer angemessene Vergütung
verpflichtet, wenn das Hindernis nicht dem Risikobereich von ONS oder des DER
KURIER-Systems zuzurechnen ist.
5.5.5 Eine Kopie der Ablieferungsquittung oder ein Ausdruck der in digitalisierter Form
vorliegenden Unterschrift werden nur nach vorheriger schriftlicher Weisung des
Versenders an diesen übersandt.
5.5.6 Können Sendungen nicht nach den Ziffern 5.5.1 bis 5.5.3 an den Empfänger bzw. an
eine in Ziffer 5.5.2 genannte Person zugestellt werden und ist eine Rückbeförderung
an den Versender mangels Kenntnis der Person des Versenders ausgeschlossen oder
verweigert der Versender die Annahme, ist ONS berechtigt, die Packstücke nach
Ablauf einer 90-tägigen Frist ab Feststellung der Unzustellbarkeit zu verwerten.
Packstücke, deren Inhalt unverwertbar ist, darf ONS vernichten.
Pflichten des Versenders
6.
Der Versender hat bei Auftragserteilung Adressen und Telefonnummern sowohl des
6.1
Versenders als auch des Empfängers, Zeichen, Nummern und Anzahl der Packstücke
und alle sonstigen erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags
erheblichen Umstände anzugeben. Die Packstücke sind deutlich und dauerhaft mit
diesen Angaben zu versehen. Er hat hierzu die von ONS vorgeschriebenen
Begleitpapiere ordnungsgemäß auszufüllen. Veraltete Kennzeichen und Angaben sind
zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Fehler hierbei gehen zu Lasten des
Versenders.
6.2
Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 6.1 nicht nach, kann ONS,
DER KURIER oder ein DER KURIER-Partner nach pflichtgemäßem Ermessen die
Sendung ausladen, einlagern, sichern oder zurückbefördern, ohne gegenüber dem
Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann vom Versender
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen.
6.3 Der Versender ist dafür verantwortlich, die zu versendenden Güter den zu
erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten
und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu
versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und
Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Beförderung durchführenden
Personen und anderen transportierten Gütern kein Schaden entstehen kann. Die
Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Inhalt eines
Packstückes nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu
hinterlassen.
6.4 Die zu einer Sendung gehörenden Packstücke sind deutlich als zusammengehörig zu
kennzeichnen und zeitgleich zur Beförderung aufzugeben.
6.5 Der Auftrag zur Beförderung ins Ausland schließt die Beauftragung zur Zollabfertigung
ein, wenn ohne diese die Beförderung nicht durchführbar wäre. In diesen Fällen
obliegt es dem Versender, sämtliche für die zollamtliche Abwicklung erforderlichen
Papiere unaufgefordert an ONS zu übergeben. Die Verteilung der Kosten für
Zollabfertigung, Zölle und Steuern richtet sich nach der gewählten Frankatur.
Rechnungen der ONS sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Dem
Versender ist insbesondere die Aufrechnung mit Gegenforderungen untersagt, es sei
denn, dass diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Sind Transportentgelte, mit der Verzollung verbundene Kosten (insbesondere Zölle und
Steuern), sonstige Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu
zahlen oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Versender ONS die
Aufwendungen zu ersetzen, die von dem ausländischen Empfänger auf erste
Anforderung nicht beglichen wurden.
Haftung
8.
8.1 ONS haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während
sich das Packstück in der Obhut von ONS oder des DER KURIER-Systems befindet, bis
zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des internationalen Währungsfonds
(SZR) je kg des Rohgewichtes des Packstückes. ONS haftet nicht für Folgeschäden und
Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder
Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch
Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen.
Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet ONS bei
8.2 innerstaatlichen Beförderungen bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht bzw.
bei grenzüberschreitenden Transporten bis zur Fracht für das verspätet abgelieferte
Packstück.
8.3 In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat,
verzichtet ONS bei Verlust oder Beschädigung auf die Haftungsbegrenzung gem. Ziffer
8.1 Satz 1 und erstattet den Wert des versandten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
-den Einkaufspreis bzw.
-bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.
-bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,
je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch EUR
2.500,00 pro Sendung. Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem
Versender vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen entsprechenden Verzicht
der ONS, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit ONS kann auf Kosten des Versenders
8.4 eine höhere Haftung vereinbart werden, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR
15.000,00.
Aufwendungsersatz
9. Beauftragt der Versender ONS mit der Entgegennahme ankommender Sendungen oder
der Einfuhr einer Sendung aus dem Ausland, so ist ONS berechtigt, aber nicht
verpflichtet, diesbezügliche Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern und sonstige
Abgaben sowie Spesen auszulegen. Der Versender zur Erstattung dieser Auslagen
verpflichtet.
10.
11.
Ausschluss weiterer Ansprüche des Versenders
Die Weiterbelastung von Bußgeldern an ONS, welche der Versender an Dritte zu leisten
hat, ist ausgeschlossen.
Verjährung
Alle Ansprüche gegen ONS verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf
des Tages, an dem das Packstück zugestellt wurde, oder, falls das Packstück nicht
zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung
hätte erfolgen müssen.
12. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2 Gerichtsstand hinsichtlich Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Sendungen
bestimmt sich nach dem Sitz von ONS.
AGB Stand 01.01.2014 Seite 2/2