Preisliste - Blitzkurier
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Preisliste - Blitzkurier
PREISLISTE Gültig ab 1. April 2016 PREISLISTE WIEN Alle Preise in Euro exkl. MwSt. laut Bezirkstabelle, kein Sperrgut TRANSPORTE bis 50 kg SONDERLEISTUNGEN Warte- und Arbeitszeit je Minute, e ab der 10. Minute rückwirkend 0,40 Je Auswärts-km e 0,60 KOMBI 50 bis 300 kg Sperrgut / Stundentarif e Je Auswärts-km e 24,00 0,65 Terminfahrten, enges Zeitfenster Transporte bis 300 kg + e 4,00 Bus+ e 15,00 LKW+ e 18,50 Transporte zwischen 18:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen +50% Außerhalb Bürozeiten Mindestauftragswert e 24,00 Bestimmter Fahrer gewünscht (Kombi), je Std. e 24,00 Botschaftsangelegenheiten, je Std. e 24,00 Geldauslage (ab 100 Euro), je Std. e 24,00 BUS bis 600 kg LAUFKUNDEN Sperrgut / Stundentarif e 30,00 Laufkunden und Barzahler: zzgl. 10 % auf alle Preise Je Auswärts-km e 0,80 PAUSCHALEN UMLAND WIEN LKW mit Ladebordwand LKW bis 1000 kg Umland bis 5 km Bezirkspreis zum jeweiligen Randbezirk + e 6,00 Sperrgut / Stundentarif e 37,00 Je Auswärts-km e 0,90 Umland bis 10 km Bezirkspreis zum jeweiligen Randbezirk+ e 12,00 Diese Pauschalen gelten für Transporte bis 300 kg Bis 4 Adressen: Alle Bezirkspreise bitte ab Ausgangspunkt rechnen Ab 5 Adressen: Preise auf Anfrage BEZIRKSTABELLE Bezirk 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 7,90 8,70 8,70 8,70 8,70 8,70 8,70 8,70 8,70 12,20 11,70 11,30 14,10 14,40 10,60 10,60 10,60 10,60 11,30 10,10 14,10 14,10 15,50 2 8,70 7,90 8,70 8,70 9,80 9,40 9,40 9,40 9,00 12,20 11,70 12,20 13,60 16,00 11,70 11,30 11,30 11,30 11,30 3 8,70 8,70 7,90 8,70 9,40 9,40 9,80 9,80 10,10 9,80 9,00 4 8,70 8,70 8,70 7,90 8,20 8,20 9,00 9,00 9,80 9,80 11,30 10,60 12,20 13,20 9,80 11,30 11,30 11,30 11,30 11,30 15,20 14,40 12,90 5 8,70 9,80 9,40 8,20 7,90 8,20 8,70 9,00 9,80 9,80 11,30 9,00 11,30 11,30 9,00 10,60 10,60 11,00 11,30 12,20 16,00 15,20 12,90 6 8,70 9,40 9,40 8,20 8,20 7,90 8,20 8,70 9,00 11,00 12,20 9,80 11,30 12,20 8,70 9,80 10,10 10,60 11,30 11,30 15,20 15,20 13,20 7 8,70 9,40 9,80 9,00 8,70 8,20 7,90 8,20 8,70 11,30 12,90 10,60 12,20 12,20 8,70 9,40 9,40 10,10 10,60 10,60 15,20 15,20 14,10 8 8,70 9,40 9,80 9,00 9,00 8,70 8,20 7,90 8,20 11,30 12,90 11,00 12,20 12,50 9,00 8,20 8,70 8,70 9,80 9,80 15,20 15,20 14,10 9 8,70 9,00 10,10 9,80 9,80 9,00 8,70 8,20 7,90 12,20 13,60 11,70 12,90 13,60 9,40 9,40 9,00 8,70 8,70 8,70 13,20 14,40 15,20 10 12,20 12,20 9,80 9,80 9,80 11,00 11,30 11,30 12,20 11 11,70 11,70 9,00 11,30 11,30 12,20 12,90 12,90 13,60 10,10 12 11,30 12,20 11,70 10,60 10,60 11,00 11,70 10,10 12,50 8,20 9,40 11,30 9,00 11,00 11,30 12,20 12,90 12,90 16,70 16,00 10,10 13 14,10 13,60 13,20 12,20 11,30 11,30 12,20 12,20 12,90 12,50 14,80 9,40 8,20 9,80 9,80 11,70 11,70 13,20 14,40 14,40 19,00 17,90 11,30 14 14,40 16,00 14,80 13,20 11,30 12,20 12,20 12,50 13,60 14,40 15,50 11,30 9,80 8,70 9,40 10,60 11,30 12,20 14,40 14,80 18,30 18,30 15,20 15 10,60 11,70 10,60 9,00 8,70 8,70 9,00 9,40 10,60 13,60 9,80 9,40 7,90 8,70 9,00 9,80 16 10,60 11,30 11,70 11,30 10,60 9,80 9,40 8,20 9,40 12,20 14,40 11,00 11,70 10,60 8,70 7,90 8,70 9,40 10,60 11,30 14,80 15,20 14,80 17 10,60 11,30 11,70 11,30 10,60 10,10 9,40 8,70 9,00 12,50 14,40 11,30 11,70 11,30 9,00 8,70 7,90 8,70 10,10 11,30 14,40 15,20 15,20 18 10,60 11,30 11,70 11,30 11,00 10,60 10,10 8,70 8,70 13,60 14,80 12,20 13,20 12,20 9,80 9,40 8,70 7,90 8,70 9,00 12,90 15,20 15,50 19 11,30 11,30 12,20 11,30 11,30 11,30 10,60 9,80 8,70 15,20 15,50 12,90 14,40 14,40 11,30 10,60 10,10 8,70 7,90 8,70 12,20 15,20 17,90 20 10,10 9,80 8,70 14,10 12,90 12,90 14,40 14,80 11,30 11,30 11,30 9,00 8,70 7,90 10,60 10,60 16,70 21 14,10 12,20 15,20 15,20 16,00 15,20 15,20 15,20 13,20 17,50 16,70 16,70 19,00 18,30 16,00 14,80 14,40 12,90 12,20 10,60 22 14,10 12,20 13,60 14,40 15,20 15,20 15,20 15,20 14,40 16,00 14,40 16,00 17,90 18,30 16,00 15,20 15,20 15,20 15,20 10,60 11,00 9,80 17,50 23 15,50 15,50 15,20 12,90 12,90 13,20 14,10 14,10 15,20 11,30 14,40 10,10 11,30 15,20 13,20 14,80 15,20 15,50 17,90 16,70 18,30 17,50 9,80 8,70 9,80 9,00 9,80 10,60 11,30 12,20 11,30 10,60 10 8,70 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 8,70 21 22 23 12,20 12,20 15,50 11,70 13,20 14,80 10,60 11,70 11,70 11,70 12,20 10,60 15,20 13,60 15,20 10,10 10,10 12,50 14,40 10,60 12,20 12,50 13,60 15,20 14,10 17,50 16,00 11,30 8,70 12,50 14,80 15,50 13,60 14,40 14,40 14,80 15,50 12,90 16,70 14,40 14,40 9,00 Diese Preise sind Grundpreise inkl. 5 Minuten Wartezeit / Ladezeit / Wegzeit pro Adresse 11,30 11,30 16,00 16,00 13,20 9,40 11,00 18,30 PREISLISTE ÖSTERREICH, EUROPA UND WELTWEIT Alle Preise in Euro exkl. MwSt. SAMEDAY DIREKTFAHRT • Abholung und Zustellung exklusiv und auf dem schnellsten Weg. Wir garantieren ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihr Transportgut und für Ihren Termin. • Empfohlen überall, wo die Direktfahrt günstiger ist oder das Linienfahrzeug zu klein. Ebenfalls bei sehr heiklen Sendungen, wo kein Systemtranport verfügbar bzw. nicht zu empfehlen ist. • Empfohlen auch bei 100 % zeitkritischen Sendungen, die keinerlei Störung im Ablauf vertragen und bei denen hohe F olgekosten auftreten können (z. B. Ausschreibungen). OVERNIGHT EXPRESS Gewicht ÖSTERREICH EUROPA WELTWEIT A4 250 g 33,00 38,00 48,00 Frühzustellung Uhrzeit Aufpreis Samstag/Sonntag ECONOMY INDIVIDUALSERVICE Gewicht ÖSTERREICH EUROPA WELTWEIT weitere 5 kg 38,00 46,00 54,00 62,00 70,00 76,00 82,00 88,00 94,00 100,00 15,00 66,00 80,00 94,00 108,00 122,00 132,00 142,00 152,00 162,00 172,00 25,00 80,00 108,00 136,00 164,00 192,00 212,00 232,00 252,00 272,00 292,00 50,00 1 kg 2 kg bis 9.00 Uhr ab 15,00 A4 250 g 21,00 32,00 45,00 1 kg 4 kg 5 kg 6 kg 7 kg 8 kg 9 kg 10 kg Verfügbarkeit Frühzustellung nach Zonen/Umland AT + DE EUROPA WELT Kernzonen ja ja ja Umland ja nein nein bis 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr ab 10,00 ab 0,00 ab 15,00 weitere 5 kg 28,00 32,00 36,00 40,00 42,00 44,00 46,00 48,00 50,00 5,00 66,00 78,00 90,00 102,00 110,00 118,00 126,00 134,00 142,00 20,00 88,00 112,00 136,00 160,00 176,00 192,00 208,00 224,00 240,00 40,00 2 kg 24,00 54,00 64,00 3 kg 3 kg Ab 10 kg individuelle Konditionen möglich, maßgeschneidert und mit bestem Preis- Leistungs-Verhältnis. Bitte fragen Sie danach. 4 kg 5 kg 6 kg VERZOLLUNG Regellaufzeit* Versicherung** Höherversicherung SAMEDAY Direktfahrt 5.000,– möglich EXPRESS 1 bis 2 Werktage* ohne Verpackung möglich 500,– möglich ECONOMY auf Anfrage* 90,– nicht möglich 7 kg 8 kg 9 kg 10 kg Gebühr für Warensendungen 25,00 Euro, zuzüglich Auslagen. Frühzustellung System transport* Persönliche Übergabe ErledigtInfo*** ja nein ja ja transportgerecht möglich ja nein möglich transportgerecht nein ja nein nein Verpackung *REGELLAUFZEIT ** VERSICHERUNG Express: In den wichtigsten Wirtschaftszentren: Österreich nächster V ormittag, Europa ein Werktag, weltweit zwei Werktage. Express: Höherversicherung bis 25.000,– ist möglich. Prämie bis 2.500,– Euro 25,–, darüber ab 1 % vom Warenwert. Economy: Die Vergütung im Schadensfall e rfolgt tagesabhängig in SZR pro kg. Kurs siehe http://www.umrechnungeuro.com/sdr_euro.html Economy: Laufzeit ist tagesabhängig von der Systemauslastung. In Österreich am nächsten Werktag. Achtung: Im Systemtransport sind Verzögerungen durch Umladen, höhere Gewalt, Stau oder Transportmittelunfall etc. nie völlig auszuschließen. ***ERLEDIGT-INFO ie erhalten die Lieferdaten telefonisch unmittelbar nach Erledigung. S Bei „Express“ kostenpflichtig. ALLGEMEINE VERSANDHINWEISE • Ihre Sendung holen wir bis 17:00 Uhr kostenlos innerhalb Wiens ab. • Für Bestellungen nach 16:00 Uhr und/oder Abholungen zwischen 17:00 Uhr und 18:30 Uhr verrechnen wir einen Spätlingszuschlag je nach Anforderung, mindestens aber 20,– Euro. Längere Lade-/Wartezeiten werden gesondert berechnet. • Bei großformatigen, leichten Sendungen wird Volumens-Gewicht verrechnet, L × B × H in cm / 5000. • Wenn Sie auf dem Frachtbrief kein Service auswählen, wird „Express“ angenommen. Kontakt: Blitzkurier Funkbotendienste GmbH Floßgasse 7, 1120 Wien Tel. +43/(0)1/409 49 49 [email protected] www.blitzkurier.at Zahlungsbedingungen: Stammkunden zahlen mit Transportscheck und monatlicher Sammelrechnung. Diese Rechnung ist prompt und ohne Abzüge fällig. V erzugszinsen 12 % p. a. Ist die Monatsrechnung nach 4 Wochen nicht beglichen, wird das Transportscheckheft gesperrt. Bei Rechnungsbeträgen unter Euro 25,00 pro Monat verrechnen wir einen Kleinfakturen-Zuschlag von Euro 4,00. Mahngebühren Euro 7,00. Transportversicherung: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Schäden bei nicht sachgemäßer oder fehlender Verpackung. Wir gewähren bei „Same-Day-Transporten“ eine Transportversicherung bis maximal Euro 5.000,– pro Auftrag. Güter, deren Gesamtwert Euro 5.000,– übersteigt, sind von der B eförderung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde schließt vor Transportbeginn per Mail oder Fax eine Zusatzversicherung gegen eine Prämie von derzeit 0,3 % vom Warenwert über uns ab. Für „Overnight-Transporte“ gelten geringere Haftungsgrenzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blitzkurier Funkbotendienste GmbH I. Allgemeines: Wir arbeiten nach den Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes §439a HGB sowie aufgrund der Allgem. Österr. Spediteurbedingungen bzw. der Allgem. Österr. Transportversicherungsbedingungen. Der § 439a des HGB bewirkt, dass die Bestimmungen des CMR in das innerstaatliche Recht übernommen werden. Straßenfrachtverträge für Transporte in Österreich werden ausschließlich auf der Basis von CMR abgeschlossen. Blitzkurier vermittelt Transportaufträge an Subunternehmer und andere Dritte, die über das Kleintransportbzw. Speditionsgewerbe verfügen. Die von Blitzkurier beauftragten Subunternehmer und Dritte führen die Transporte auf eigenes Risiko und Gefahr durch. Bei internationalen Transporten mit Kfz gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßenverkehrs (CMR), bei internationalen Lufttransporten diejenigen des Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftfrachtrechtes (Warschauer Abkommen) und bei Bahntransporten diejenigen der einheitlichen Rechtsvorschriften über den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER/ CIM). Weiters gelten diese Geschäftsbedingungen soweit CMR und Warschauer Abkommen sowie CIM abweichende Regelungen zulassen. Andere Geschäftsbedingungen des Versenders gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. II. Preise und Leistungen: 1.) Befördert werden alle Sendungen, die sich für den Transport mit Kfz im Sinne des Kleintransportgewerbes eignen. Ausgeschlossen sind solche Sendungen, die dem Postmonopol unterliegen und nicht von einer Ausnahmegenehmigung des Paragraph 2, Absatz 4 erfasst werden. Ebenso sind von der Beförderung ausgeschlossen: Güter mit besonderem Wert (Schmuck, Münzen, Wertmarken, Edelsteine, Kunstgegenstände oder Antiquitäten, Unikate sowie Sammlerstücke), Lebensmittel oder Güter, die der Verordnung über die Beförderung auf der Straße unterliegen und als gefährlich mit besonderen Kennzeichnungspflichten eingestuft werden. Weiters Güter, die von der International Civil Aviation Organisation oder International Air-Transport Association ausgeschlossen sind. Ebenso Güter, deren Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegt, Geld und Wertpapiere (insbesondere Schecks, Wechsel, Schuldverschreibungen, Sparbücher, Anteilscheine und sonstige Wertpapiere). 2.) Wir behalten uns vor, Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit für den Transport ungeeignet erscheinen oder ungenügend geschützt / verpackt sind, nicht anzunehmen. Vor der Annahme von Sendungen sind wir nicht verpflichtet, den Inhalt der Sendung zu überprüfen. Die Annahme der Sendungen, die gemäß Ziffer 1 vom Transport ausgeschlossen sind, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluss ausgelegt werden. 3.) Für Schäden, die durch die Übergabe vom Versand ausgeschlossener Güter an unseren oder den Sach- und Transportmitteln unserer Subunternehmer bzw. Straßenfrachtführer sowie Gütern sonstiger Versender entstehen, ebenso wie für Personenschäden, haftet der Versender. 4.) Die Beförderung erfolgt im Nah- sowie im internationalen Bereich mit dem bestmöglichen Beförderungsmittel direkt zum Empfänger. 5.) Das für die Beförderung zu zahlende Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Sendung an den Kurier bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme des Beförderungsgutes getroffen wurde. III. Übernahme und Ablieferung: 1.) Die Abholung und Zustellung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Disposition der einzelnen Kuriere gestattet. Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf der Lieferfrist. 2.) Der Versender ist für die zum Transport geeignete Verpackung verantwortlich. 3.) Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet, Sendungen, z. B. aus zolltechnischen Gründen zur Anschriftenüberprüfung oder aus ähnlichen Gründen zu öffnen. 4.) Soweit der Empfänger bei der Zustellung nicht anzutreffen ist, kann der Kurier die Sendung(en) dritten Personen, von denen der Kurier nach den Umständen annehmen darf, dass Sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind, zur Weiterleitung an den Empfänger aushändigen. Hiezu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen oder Nachbarn. 5.) Laufzeitangaben sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Bei Unzustellbarkeit verlängert sich die Ablieferungsfrist jeweils um mindestens einen Tag. 6.) Eine Ablieferungsquittung wird nur bei ausdrücklichem Auftrag eingeholt. 7.) Sendungen, die vom Empfänger nicht übernommen werden oder aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden bis auf weiteres nach Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes bei uns weiterbehandelt. 8.) Wir sind nicht haftbar für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störung der Serviceleistung, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht in unserem Verantwortungsbereich liegenden Ursachen (z. B. Streik, Verkehrsstau, Kriegshandlungen, Unwetter, Zoll, etc.) eintreten. IV. Die Versicherung: 1.) Stadtbotendienst und Sonderfahrten Österreich/Europa: Wir gewähren bei „Same-Day-Transporten“ eine Transportversicherung bis maximal ? 5.000,– pro Auftrag. Güter, deren Gesamtwert ? 5.000,– übersteigt, sind von der Beförderung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde schließt vor Transport beginn per Mail oder Fax eine Zusatzver sicherung gegen eine Prämie von derzeit 0,3 % vom Warenwert über uns ab. Ist eine Zwischenlagerung über Nacht im Fahrzeug auftragsgemäß notwendig, so übernehmen wir keine Haftung, insbesondere bei Diebstahl oder Veränderung der Beschaffenheit durch Kälte, Feuchtigkeit etc. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, die Haftung bei Vermögensschäden ist mit ? 350,00 begrenzt. 2.) Overnight-Transporte: Blitzkurier haftet bei Verschulden für nachgewiesene direkte Schäden je nach Serviceart bis zu einer Höhe von ? 90,– („Economy“) bzw. ? 500,– („Express“) oder bis zu dem nach § 54 AÖSp ermittelten Erstattungsbetrag. Auf ausdrücklichen Wunsch kann von uns eine Transportversicherung zu einem höheren Wert vermittelt werden. V. Sonstige Bestimmungen: 1.) Wir behalten uns vor, an den zum Transport übergebenen Sendungen ein Speditionspfandrecht, Zurückbehaltungsoder sonstiges Pfandrecht gegen sämtliche aus dem Beförderungsvertrag und eventuell aus anderen Beförderungsverträgen offenen Forderungen vor, unbeschadet der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte. Sollte im Einzelfall eine von der Zahlung bei Übernahme abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind die Forderungen aus der Beförderungsleistung und sonstigen Nebenleistungen spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, frühestens aber 5 Tage nach Rechnungszugang, zu zahlen. 2.) Soweit wir oder unsere Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Versender haften, tritt der Versender etwaige Ansprüche gegen den Empfänger der Sendung oder Drittschädiger an uns ab. Darüber hinaus stellt der Versender uns von Regressansprüchen frei, soweit der Versender seine Obliegenheiten uns gegenüber verletzt hat, insbesondere es unterlassen hat, den Wert der Sendung ordnungsgemäß zu deklarieren oder diese mit einer transportgerechten Verpackung zu versehen. VI. Bestimmungen für die Zollabfertigung: Der Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Versender, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformati- onen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Versender ist sich bewusst, dass unrichtige oder mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier werden wir oder der Kurier, soweit dies zulässig ist, als Zollagenten mit der Zollabfertigung beauftragt. Wir werden als nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt, Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörde oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit gegebenenfalls erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, ist der Versender für die Zahlung haftbar. Sollte keine Regelung getroffen sein, so gelten die üblichen Zollabfertigungsgebühren als vereinbart. VII. Datenschutz: Zur Sicherstellung der Transportleistungen sind wir berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und an andere Partner von Blitzkurier, auch grenzüberschreitend, zu übermitteln. Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die wir erbringen, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir berechtigt, Daten auch an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen, weiterzuleiten. Der Versender erklärt sich mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie -übermittlung nach obigen Maß gaben einverstanden. VIII. Verjährung: Sämtliche Ansprüche gegen unsere Kuriere, gegen uns oder sonstige Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches auf Beförderungsentgelt, spätestens mit der Ablieferung des Gutes. Im Falle der Unzustellbarkeit beginnt die Verjährung an dem Tag, an dem die Zustellung hätte erfolgen sollen. IX. Gerichtsort und Erfüllungsort: Für Ansprüche gegen uns ist der Sitz des Gerichtsstandes Wien. Wir sind jedoch berechtigt, die Ansprüche gegen den Versender auch an anderen Orten anhängig zu machen. Bei Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen für den Gerichtsstand.