Grundlagenpapier
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Grundlagenpapier
Maria Michalk MdB Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis MdB Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hennrich MdB Berichterstatter für Arzneimittel der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSUBundestagsfraktion Martina Stamm-Fibich MdB Berichterstatterin für Arzneimittel der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPDBundestagsfraktion Stand: 11. April 2016 Grundlagenpapier zu den Ergebnissen des Pharmadialogs 1. Bessere Abstimmung von Zulassungs- und Nutzenbewertungsverfahren Das Zulassungsverfahren und die Nutzenbewertung sollen möglichst frühzeitig aufeinander abgestimmt werden und ähnlichen Kriterien unterliegen. Die gemeinsam vereinbarte Vorgehensweise zwischen BfArM, PEI und G-BA ist eine gute Grundlage. Darüber hinaus sollte bei Bedarf auch das IQWiG einbezogen werden. 2. Zweckmäßige Vergleichstherapie als Maßstab für den Erstattungspreis Die bisherigen Preisbildungsmechanismen haben sich bewährt und zu moderaten Arzneimittelpreisen in Deutschland geführt. Daher wollen wir am bisherigen Verfahren festhalten, dass auch die generische Vergleichstherapie zur Preisbildung heranzuziehen ist, wenn es keinen Zusatznutzen gibt. Höhere Preise ohne Zusatznutzen sind nicht vertretbar. 3. Erstellung und Einreichung eines Dossiers zur Nutzenbewertung nach Aufforderung Die Nichtvorlage eines Dossiers nach Aufforderung oder die Vorlage eines nicht ausreichenden Dossiers sollen zukünftig sanktioniert werden. 4. Nutzenbewertung von Arzneimittel im Bestandsmarkt bei Indikationsausweitung Für Arzneimittel, die sich bereits auf dem Markt befinden und deren Nutzen bisher wegen der Ausnahme des Bestandsmarktes nicht bewertet werden, ist z.B. bei einer Indikationsausweitung die Nutzenbewertung zwingend nachzuholen. 5. Preisfindung bei Arzneimitteln mit unterschiedlicher Nutzenbewertung für Patientensubgruppen Die bisherige Mischpreisbildung ist problematisch, wenn bei unterschiedlichen Patientengruppen eine unterschiedliche Nutzenbewertung vorliegt. Unterschiedliche Preise für das gleiche Medikament in verschiedenen Gruppen ist jedoch nur schwer praktikabel. Daher brauchen wir ein rationaleres Verordnungsverhalten. Ärzte müssen über die Ergebnisse von Nutzenbewertungen für -2unterschiedliche Patientengruppen gut informiert sein und müssen diese Ergebnisse bei Arzneimittelverordnungen besser berücksichtigen. Die Verwendung einheitlicher Praxissoftware sollte über ein Arztinformationssystem verpflichtend werden. 6. Orphan Drugs, Antibiotika und Kinderarzneimittel mit PUMA-Zulassung Zur Förderung der Versorgung mit orphan drugs, neuen Antibiotika und Kinderarzneimitteln mit sog. PUMA-Zulassung soll von vornherein ein Zusatznutzen unterstellt werden können (Zusatznutzenfiktion), auch wenn kein Zusatznutzen festgestellt wurde. Im begründeten Fällen soll eine vollständige Nutzenbewertung durch den GBA aber weiterhin möglich sein. 7. Verpflichtende späte Nutzenbewertung Bei einigen Arzneimitteln lassen sich positive Effekte nicht bereits mit der Zulassung sondern erst im Rahmen von Postzulassungsstudien nachweisen. Damit sich dieser erst verspätet quantifizierbare Zusatznutzen auch im Erstattungsbetrag widerspiegelt, sollte regelhaft eine spätere Nutzenbewertung verpflichtend werden. 8. Strategische Preisfestsetzung vermeiden Die Möglichkeiten für strategische Preisfestsetzungen durch den pharmazeutischen Unternehmer sollen begrenzt werden. Daher werden wir prüfen, wie bei innovativen Arzneimitteln bereits im ersten Jahr nach der Markteinführung Wirtschaftlichkeitsreserven gehoben werden können, z. B. durch die Rückwirkung des vereinbarten oder von der Schiedsstelle festgelegte Erstattungsbetrages, das Einführen einer Umsatzschwelle oder die Möglichkeit vorgelagerter Rabattverträge. 9. Ausschreibungen in der Impfstoffversorgung Die Ausschreibungsmöglichkeit in der Impfstoffversorgung hat sich nicht bewährt und soll daher wieder gestrichen werden. 10. Arzneimittel-Importe Der Preisunterschied, der von importierten Arzneimitteln mindestens einzuhalten ist, um im Rahmen der Importförderklausel bevorzugt abgegeben zu werden, soll künftig in allen Fällen 15 Prozent betragen. 11. Apothekerhonorare Auf Grund des steigenden Anteils von hochpreisigen Arzneimitteln wollen wir das Apothekenhonorar anpassen. Vorgeschlagen wird, dabei den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars zu deckeln. Insgesamt darf dies jedoch nicht zu einer Verminderung der Ausgaben für Apothekenhonorare führen. Eine verbesserte Honorierung werden wir bei den Rezepturen und den Betäubungsmitteln prüfen. Auch das Thema der Retaxierungen muss noch einmal aufgerufen werden. -3- 12. Biosimilars Um die Herstellung von Biosimilars zu fördern und das Einsparpotential zu erschließen, soll der Marktzugang für diese neuen Medikamente verbessert werden, indem wir dafür sorgen, dass Rabattverträge mit Originalherstellern nicht über den Zeitpunkt des Patentablaufs bzw. des Unterlagenschutzes hinaus ermöglicht werden (Stunde null). Dadurch haben die Hersteller einen Anreiz in die Entwicklung und Herstellung zu investieren und der notwendige Absatzmarkt kann sich entwickeln. 13. OTC-Ausnahme Seit 2012 können Krankenkassen Leistungen zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit sie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sind, als Satzungsleistungen erbringen. In den zurückliegenden drei Jahren ist eine Vielfalt von Satzungsregelungen entstanden. Es zeigt sich, dass Versichertengruppen ganz unterschiedlich von ihnen profitieren. Älteren multimorbiden Patientinnen und Patienten stehen entsprechende Leistungsangebote nur selten zur Verfügung. Für die Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten mit Mehrfacherkrankungen mit OTC-Arzneimitteln soll es deshalb die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die GKV geben. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Erstattungspflicht für Kinder von 14 auf 18 Jahren erhöht wird.