bre bank headquarter in warschau ‡ cfb-fonds 148
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bre bank headquarter in warschau ‡ cfb-fonds 148
‡ bre bank headquarter in warschau ‡ cfb-fonds 148 / Immobilienfonds / Prospekt zum beteiligungsangebot / www.commerzleasing.de/cfb-fonds CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Kulturpalast, Warschau; © Polnisches Fremdenverkehrsamt, Berlin Beteiligungsgesellschaft SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG, nachfolgend Fondsgesellschaft oder Gesellschaft Initiator und Herausgeber CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH, nachfolgend CFB Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Tel. 0211 7708-2200 Fax 0211 7708-3280 E-mail: [email protected] Internet: www.commerzleasing.de/cfb-fonds Gestaltung & Realisation GCM Gesellschaft für Creatives Marketing mbH, Duisburg BRE bank headquarter / 2 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise quatron, Unternehmenszentrale der CLI-Gruppe in Düsseldorf Ihr Partner Die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Konzeption liegt bei der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH / 3 / BRE bank headquarter Muster der Beitrittserklärung Anlagen CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung BRE Bank Headquarter Rückseite der BRE Bank Blick vom Dach der BRE Bank über Warschau Atrium im Gebäude BCPT der BRE Bank Kleines polnisch-deutsches Wörterbuch aleja (al.) budowa ulica (ul.) ratusz plac (pl.) teatr (teatralny) rynek = = = = = = = Allee Bau, Errichtung Straße Rathaus Platz Theater Marktplatz Straßenfront der BRE Bank BRE bank headquarter / 4 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Seite Inhaltsverzeichnis 7 / Motive für Ihre Beteiligung 8 / Das Angebot in der Zusammenfassung 8 11 11 Grundlagen des Investments Wesentliche Chancen und Risiken Prospektherausgabe und Haftung 12 / Der Investitionsstandort 12 13 18 Polen Warschau Büromarkt Warschau 20 / Das Investitionsobjekt 20 22 23 Lage BRE Bank Headquarter Baubeschreibung 24 / Die Vertragsgrundlagen 24 25 Kaufvertrag Wertgutachten 26 / Die Vermietung 28 / Investitionsplanung und Prognoserechnung 28 30 32 33 33 Investitions- und Finanzplan Einnahmen- und Ausgabenprognose Verkaufsprognose Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Sensitivitätsanalyse 34 / Rechtliche Grundlagen 38 / Steuerliche Grundlagen 48 / Chancen und Risiken in der Zusammenfassung 53 / Gesellschaftsvertrag 64 / Treuhandvertrag 68 / Ihre Partner im Überblick 70 / Abwicklungshinweise 72 / Muster der Beitrittserklärung Anlagen Empfangsbestätigung und Beitrittserklärung / 5 / BRE bank headquarter Muster der Beitrittserklärung Anlagen CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung BRE bank headquarter / 6 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen ‡ motive für ihre beteiligung ‡ Vermögensbaustein Immobilie Die Investition in Immobilien ist langfristig gesehen eine der sichersten Formen der Vermögensanlage und stellt einen wichtigen Baustein zur Risikodiversifikation des eigenen Vermögens und zur persönlichen Altersvorsorge dar. Hierbei tragen Gewerbeimmobilien an ausgesuchten nationalen und internationalen Standorten mit bonitätsstarken Mietern dem Interesse an Sicherheit und stetiger Wertentwicklung Rechnung. Eine geographische Streuung der Immobilieninvestition ergänzt die Risikodiversifikation des Vermögens. Die Anlageform des geschlossenen Immobilienfonds eröffnet Ihnen als Anleger die Chance, mit einem vergleichsweise niedrigen Kapitalaufwand alle Vorteile einer internationalen Immobilieninvestition zu realisieren, wie sie sonst nur institutionellen Anlegern vorbehalten bleiben. Sicherheit und Ertragspotenzial Die osteuropäischen Immobilienmärkte befinden sich aufgrund ihrer Dynamik schon seit Mitte der 90er-Jahre im Fokus internationaler Investoren. Mit dem EU-Beitritt im Mai diesen Jahres haben diese Märkte in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einen großen Schritt in Richtung Angleichung an die westeuropäischen Immobilienmärkte/ Standards getan. Die derzeit im Vergleich zu westeuropäischen Objekten günstigen Kaufpreise gewähren deutlich attraktivere Renditen. Mit dem vorliegenden Angebot können sich Anleger an der Hauptverwaltung der BRE Bank S.A., einem Tochterunternehmen der Commerzbank AG, in Warschau beteiligen. Die Liegenschaft besteht aus zwei Class-A Büroimmobilien in einer der prestigeträchtigsten Lagen Warschaus. Die langfristige Vermietung an eine der größten Banken Polens bietet ein hohes Maß an Sicherheit und Ertragspotenzial. Das Beteiligungsangebot bietet neben den vorgenannten Aspekten Risikodiversifikation und Sicherheit, attraktive Ausschüttungen auf die laufenden Einkünfte und ein realistisches Wertsteigerungspotenzial. Während des Planungszeitraumes fallen in Polen keine Ertragsteuern an. In Deutschland sind die polnischen Einkünfte steuerbefreit und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. / 7 / BRE bank headquarter Die CommerzLeasing und Immobilien Gruppe – Ihr Partner Das Standing des Partners, der für Sie die Objektauswahl und das professionelle Management der Investition während und nach der Investitionsphase übernimmt, ist ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor für Ihr Immobilien-Investment. Die CommerzLeasing und Immobilien Gruppe (CLI-Gruppe) ist hierbei Ihr Partner – nutzen Sie das Know-how und die Erfahrung der CLI-Gruppe für Ihren Erfolg! Die CLI-Gruppe – mit der CommerzLeasing und Immobilien AG (CLI AG), einem Tochterunternehmen der Commerzbank AG, an der Spitze – bietet ihren Kunden ein breites Dienstleistungsspektrum rund um die Immobilie an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Aktivitäten in den Bereichen Structured Investments, geschlossene Fonds, Baumanagement und Immobilienmanagement. Zur Leistungspalette gehören weiterhin Leasing sowie die Strukturierung der Finanzierung von Großmobilien, Mobilien und immateriellen Wirtschaftsgütern. Renommierte Unternehmen aus Handel, Industrie und der Dienstleistungsbranche sowie die Öffentliche Hand zählen dabei zu ihren Kunden. Die CFB ist das Emissionshaus für geschlossene Fonds der CLI-Gruppe mit über 20 Jahren Erfahrung. Die CFB Kopernikus; © Polnisches ist damit Spezialist für KonFremdenverkehrsamt, Berlin zeption, Vertrieb und Verwaltung von geschlossenen Fonds. Mit 144 realisierten Fonds und einem Investitionsvolumen von ca. € 8,3 Mrd. zählt die CFB zu den führenden Initiatoren in Deutschland. Für 41.772 Anleger betreut die CFB Eigenkapital in Höhe von rund € 3,4 Mrd. Die Erfolgsgeschichte der CFB spiegelt sich in einer überzeugenden Leistungsbilanz wider, die einen umfassenden Überblick über die Historie sämtlicher CFB-Fonds liefert und die langjährig erfolgreiche Performance der CFB dokumentiert (CFB-Leistungsbilanz siehe auch unter www.commerzleasing.de/cfb-fonds). CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ das Angebot in der zusammenfassung ‡ Grundlagen des Investments Der Standort / prognostiziertes Wirtschaftswachstum in Polen von 4 – 5 % p.a. für 2004 und 2005; / nationale und internationale Investoren haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren über € 1,7 Mrd. in polnische Immobilien mit Schwerpunkt in Warschau investiert; / Warschau, eine der dynamischsten Städte im neuen, größeren Europa! Die Immobilie Werden Sie Vermieter der BRE Bank: / ein Tochterunternehmen der Commerzbank AG; / eine der fünf größten Banken Polens. Merkmale des Fondsobjektes: Das Fondskonzept / zentrale Lage im historischen Warschau; Wesentliche Komponenten des Beteiligungsangebotes sind: / / / die Liegenschaft besteht aus zwei nebeneinander liegenden Class-A Immobilien (Baujahr 1998/99); prestigeträchtige, im historischen Stil wieder errichtete Straßenfront. Die Liegenschaft war Bestandteil des ehemaligen „Jabłonowskipalastes“, der bis Ende 1944 die Warschauer Stadtverwaltung beherbergte; Mietflächen von insgesamt ca. 17.297 m2 – davon ca. 15.821 m2 Bürofläche, 650 m2 Einzelhandelsfläche (genutzt als Bankfilialen) und 826 m2 Archivfläche – sowie 172 Tiefgaragenstellplätze; / funktionale, moderne Immobilien mit hoher Flexibilität der Büroflächen und hochwertiger Ausstattung; / attraktives, lichtdurchflutetes Atrium mit repräsentativen Glasaufzügen; / gemäß technischem Gebäudegutachten sehr guter Erhaltungszustand. / Kaufvertrag für die Gebäude und die Nießbrauchrechte an den Grundstücken (Anteil der Investitionskosten inkl. Nebenkosten ca. 90,7 % des Fondsvolumens); / hohe Kostensicherheit: Triple-Net-Mietvertrag für die Liegenschaft bis 30.06.2019, d.h. alle objektspezifischen Kosten inkl. der Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung werden vom Mieter BRE Bank getragen; / hohe Kalkulationssicherheit: Für die Vertragslaufzeit wurde eine konstante Miete mit „vorweggenommener Indexierung“ vereinbart (vgl. „Die Vermietung“, S. 27) Straßenfront am pl. Teatralny BRE bank headquarter / 8 / Rechtliche Grundlagen / Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Fondsvolumen (ohne Agio) T€ % Eigenkapital 29.000 45,3 Fremdkapital 35.000 54,7 Gesamt 64.000 100 / kein Wechselkursrisiko, da Mietzahlungen und Fremdfinanzierung vollständig in Euro erfolgen; / Zinsfestschreibung für das Fremdkapital bis 20.12.2014; / Platzierungsgarantie für das Eigenkapital von der CFB. Fazit: Investieren Sie in einen der dynamischsten Büromärkte Europas! Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen bewerb in der Kategorie „Beste Restaurierung“. Der Haupteingang befindet sich am pl. Teatralny direkt gegenüber dem Warschauer Nationaltheater und führt in das großzügige Atrium, an dessen Süd-Ost-Seite sich die Rezeption befindet. Die vertikale Erschließung erfolgt über die Glasaufzüge und die horizontale Erschließung über Galerien, die um das Atrium angeordnet sind. Zu den Bürobereichen sind die Galerien durch Glaswände abgeschottet. Das BCS-Gebäude besteht aus zwei architektonisch eigenständigen Gebäuden, die allerdings funktional, räumlich und statisch eine Einheit bilden. Das östliche Gebäude, mit vier oberirdischen Geschossen beherbergt in einem Teil die Kapelle des heiligen Andreas. Diese Kapelle ist separiert vom restlichen Gebäude und gehört nicht zum Eigentum der Fondsgesellschaft. Das westliche Gebäude hat fünf oberirdische Geschosse. An der Ecke ul. Senatorska /ul. Bielańska befindet sich der Haupteingang zu dem Gebäudeensemble. Das Fondsobjekt Die Liegenschaft besteht aus zwei Gebäuden, dem BCPT (Budowa Centrum Plac Teatralny) und dem BCS (Budowa Centrum Senatorska) in der ul. Senatorska 18 und 18 a,b. BCPT ka ńs ela Bi ul. Das BCPT-Gebäude ist rechteckig angelegt mit einem glasüberdachten Atrium und mit vier Panorama-Aufzügen ausgestattet. Es hat fünf ober- und zwei unterirdische Geschosse. Das Gebäude gewann 1998 den polnischen Architekturwett- ul. Senatorska BCS Gebäudegrundriss BCS In beiden Gebäuden befinden sich im Erdgeschoss von außen zugängliche Einzelhandelsflächen, die von Tochterunternehmen der BRE Bank (Multi Bank, m-Bank) zum Kundenverkehr genutzt werden. Das BCS-Gebäude ist sowohl ober- als auch unterirdisch mit dem BCPT-Gebäude verbunden. Die zweigeschossige Tiefgarage unter beiden Gebäuden wird über das BCPT-Gebäude erschlossen. Aufgrund der Gebäudekonstruktion können die Büros sowohl horizontal als auch vertikal miteinander verbunden werden. Die Liegenschaft bietet moderne, hochwertige und flexible Büroflächen. Gebäudegrundriss BCPT / 9 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Die Beteiligung / indirekt als Treugeber über den Treuhandkommanditisten, / mit mindestens € 15.000 oder einem höheren, durch 2.500 teilbaren Betrag zzgl. 5 % Agio, / Einzahlung von 100 % zzgl. 5 % Agio zum 20.12.2004 (vorgesehenes Platzierungsende). Der Beitritt wird wirksam zum 01. des Monats, der der Einzahlung folgt, frühestens also zum 01.01.2005. Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft. Ihre Haftung als Anleger ist im Außenverhältnis auf 10 % Ihrer Nominaleinlage begrenzt. Eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestellte Anteilsfinanzierung ist grundsätzlich möglich, jedoch im Rahmen der Fondskalkulation nicht berücksichtigt. Die Zinsen für eine Anteilsfinanzierung können in Polen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das Beteiligungsergebnis*1 Bis zum Ende des Prognosezeitraumes im Jahr 2014 setzt sich Ihr Ergebnis gemäß der Prognoserechnung (mittleres Szenario) aus den folgenden Faktoren zusammen: Ausschüttungen Jahr 2005 – 2009 Ausschüttung in % p.a. 7,0 2010 – 2012 7,5 2013 8,0 2014 9,0 Die Ausschüttungen erfolgen grundsätzlich halbjährlich nachschüssig im Juli des laufenden Jahres und im Januar des Folgejahres, erstmals im Juli 2005. Den Ausschüttungen stehen während des Prognosezeitraumes in Polen keine Ertragsteuerzahlungen gegenüber (in Deutschland kommt lediglich der Progressionsvorbehalt zur Anwendung). / Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Wesentliche Grundlagen für die vorgenannten Zahlen sind u.a. folgende Prämissen: Sie beteiligen sich als natürliche oder juristische Person an der Fondsgesellschaft / Investitionsobjekt Liquidationserlös von rund 112 % nach polnischer Ertragsteuer bei einer angenommenen Veräußerung der Immobilie zum 31.12.2014. / angenommene Veräußerung der Immobilie zum 12,5fachen der Jahresmiete zum 31.12.2014; / kalkulatorischer Abschlag im Rahmen der angenommenen Veräußerung der Immobilie (Rücklage) von rund einer halben Jahresmiete; / ergebnisabhängige Veräußerungsprovision für die CLI AG erst bei Überschreiten des Liquidationserlöses für die Anleger von 100 % der gezeichneten Nominaleinlage nach polnischer Ertragsteuer. Eine Veräußerung zum Ablauf des Planungszeitraums ist nur eine Handlungsalternative der Fondsgesellschaft. Denkbar ist eine Weitervermietung genauso wie eine Veräußerung zu einem anderen Zeitpunkt. Die Anlagedauer ist somit nicht von vornherein festgelegt, sondern hängt insbesondere von der Marktentwicklung ab. Dies ermöglicht – im mittleren Szenario – insgesamt eine Rendite (interner Zinsfuß*2) von ca. 8,2 % p.a. nach polnischer Ertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn und vor Progressionsvorbehalt in Deutschland. Das steuerliche Ergebnis Das steuerliche Ergebnis in Polen wird dem Treuhandkommanditisten zugerechnet und der Körperschaftsteuer (Ertragsteuer) unterworfen. Vorteil: Die Anleger brauchen in Polen keine persönliche monatliche Steuererklärung abgeben. In der Vermietungsphase fällt während des Prognosezeitraums in Polen keine Ertragsteuer an. Die Ertragsteuerbelastung im Rahmen der Liquidation wurde in der Kalkulation entsprechend berücksichtigt. Das Verfahren der Besteuerung des Treuhandkommanditisten, stellvertretend für die Gesamtheit der Anleger, steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die polnische Finanzbehörde. Falls wider Erwarten dieses Verfahren nicht zur Anwendung kommt, kann jeder Anleger den polnischen Steuerberater der Fondsgesellschaft mit der Ableistung seiner Steuererklärungspflichten bevollmächtigen. Die Kosten hierfür würden aus dem Cashflow der Fondsgesellschaft bezahlt werden, was nur zu Lasten der Liquiditätsreserve ginge und *1 Jeweils Prozentangaben, bezogen auf die gezeichnete Nominaleinlage (ohne Agio). *2 Die so ermittelte Rendite stellt nur einen eingeschränkten Vergleichsmaßstab für andere Anlageformen dar. Insbesondere entspricht sie nicht der Effektivverzinsung festverzinslicher Wertpapiere. BRE bank headquarter / 10 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag somit zu einer marginalen Reduzierung der internen Rendite um 0,1 Prozentpunkte führen würde (vgl. hierzu die „Steuerlichen Grundlagen“ und „Steuerliche Aspekte“ unter „Chancen und Risiken in der Zusammenfassung“). Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Wesentliche Chancen und Risiken unseres Beteiligungsangebotes bestehen daneben aus / der Entwicklung des Standortes sowie In Deutschland erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Beteiligung Ihrem Privatvermögen zuzuordnen ist. In diesem Fall unterliegen nur die laufenden Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, sofern die Liegenschaften bzw. die Anteile des Anlegers nicht vor Ablauf von 10 Jahren verkauft werden. / der Wertentwicklung der Immobilie. / Entwicklung des Zinsniveaus (im Wesentlichen für die Wiederanlage liquider Mittel der Fondsgesellschaft), Wesentliche Chancen und Risiken / Entwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die u.a. Chancen auf Miet- und Wertsteigerung bietet. Andererseits können Risiken, die den wirtschaftlichen Erfolg – zum Teil bis hin zum Totalverlust der von Ihnen übernommenen Einlage – beeinträchtigen können, nicht ausgeschlossen werden. In der vorliegenden Fondskonstruktion wird – auf Basis der aktuellen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen – angestrebt, absehbare Risiken durch sorgfältige Planung und vorsichtige Annahmen über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung zu minimieren. Das Fondskonzept ist auf eine langfristige, ausschüttungsorientierte Beteiligung ausgelegt. Grundsätzlich sollte in derartige Kapitalanlagen nur ein Teil des Vermögens investiert werden. Für Anteile an geschlossenen Immobilienfonds besteht kein organisierter Zweitmarkt, wie z.B. für Aktien oder Anleihen. Darüber hinaus resultieren Chancen und Risiken z.B. aus den Faktoren Chancen bzw. Sicherheiten und Risiken dieser Beteiligung finden Sie ab S. 48 entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zusammenfassend gegenübergestellt. Da jeder Anleger mit einer Beteiligung unterschiedliche Ziele verfolgen kann, sollten Sie die Angaben und Annahmen im Prospekt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kritisch prüfen und würdigen. Gegebenenfalls sollten Sie sich vor Ihrem Beitritt von einem fachkundigen Dritten Ihres Vertrauens beraten lassen. Prospektherausgabe und Haftung Die Herausgabe des Prospektes erfolgt am 01.10.2004. Für den Inhalt des Prospektes sind die bis zur Herausgabe bekannten oder erkennbaren Umstände maßgeblich. Die Haftung der Fondsgesellschaft, ihres persönlich haftenden Gesellschafters, ihrer Geschäftsführer, ihres Treuhandkommanditisten, des Initiators CFB sowie dessen Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter und Geschäftsbesorger und deren Angestellte ist für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung zum Beitritt zur Fondsgesellschaft. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Meerjungfrau „Syrena“, Wahrzeichen von Warschau auf dem Marktplatz in der Altstadt ; © Polnisches Fremdenverkehrsamt, Berlin / 11 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ Der Investitionsstandort ‡ Polen Die Republik Polen ist die größte der zehn osteuropäischen Volkswirtschaften, die am 1. Mai diesen Jahres der Europäischen Union beigetreten sind. Flächenmäßig nur etwas kleiner als die Bundesrepublik Deutschland stellen die ungefähr 38,6 Millionen Einwohner Polens nach Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien mit ca. 8,4 % der Gesamtbevölkerung der europäischen Union die sechstgrößte Bevölkerungsgruppe in der EU. Polen ist ein junges Land. Nur knapp 13 % der Bevölkerung sind 65 Jahre alt oder älter. Mit dieser Bevölkerungsstruktur gehört Polen zu den Ländern mit der jüngsten Bevölkerung im Europa der 25. Der Durchschnitt in der europäischen Union liegt bei rund 16 % (Deutschland fast 18 %). Gut 71 % der polnischen Bevölkerung sind unter 50 Jahre alt und rund 35 % unter 25. Im Vergleich dazu sind in Deutschland nur rund 64 % der Bevölkerung unter 50 Jahre und 27 % unter 25 Jahre alt. Bemerkenswert ist der hohe Grad an Bildungswilligkeit der Polen. 4,9 % der polnischen Bevölkerung besuchen eine Hochschule oder eine sonstige Einrichtung des Tertiärbereichs. Damit liegen die Polen weit über dem Durchschnitt der EU von 3,6 % und fast doppelt so hoch wie der vergleichbare Bevölkerungsanteil in Deutschland von 2,6 %. Seit dem Ende der kommunistischen Ära ist die Wirtschaft in Polen einem tiefgreifenden Strukturwandel unterworfen. Mit dem Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft nähert sich die Wirtschaftsstruktur Polens heute der der westlichen EUStaaten an. Noch 1995 waren fast 23 % der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt und nur 45 % im Dienstleistungssektor. Mittlerweile ist ihr Anteil auf 53 % gestiegen. Dieser Strukturwandel dürfte sich in den nächsten Jahren mit den Beihilfen der EU noch wesentlich beschleunigen. Für den Zeitraum 2004 bis 2006 erhält Polen aus dem EU-Strukturund Kohäsionsfonds rund € 12,8 Mrd. und damit mehr als die Hälfte der für die Beitrittsländer vorgesehenen EU-Mittel von € 24 Mrd. Mit diesem wirtschaftlichen Wandel geht ein dynamisches Wirtschaftswachstum einher. In der zweiten Hälfte der 90erJahre betrug das Wirtschaftswachstum bis zu 7 % p.a. Nach einer Wachstumspause in den Jahren 2001 und 2002 (durchschnittlich 1,2 % p.a.), wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2003 mit 3,7 % wieder kräftiger. Im ersten Quartal 2004 wuchs das BIP um 4,7 %, für das Gesamtjahr 2004 wird ein Wachstum von 4 – 5 % erwartet. Für 2005 prognostiziert die europäische Kommission ebenfalls ein Wirtschaftswachstum von ca. 5 %. Gute Resultate erzielte auch die polnische Antiinflationspolitik der 90er-Jahre. Im vergangenen Jahr lag die Inflationsrate bei 0,7 %. In diesem Jahr erwartet die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) einen Anstieg der Verbraucherpreise um 1,8 % und damit im dritten Jahr in Folge unter 2 %. Für 2005 prognostiziert sie eine Inflationsrate von 2,4 %. Warschau an der Weichsel; © Polnisches Fremdenverkehrsamt, Berlin BRE bank headquarter / 12 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen al. Jana Pawla II Ein großes Problem der Wirtschaft in Polen ist die hohe Arbeitslosigkeit, die im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 18 % lag. Sie ist besonders in den ländlichen Gebieten überdurchschnittlich hoch. In den größeren Städten bzw. in den Ballungszentren lag sie teilweise deutlich (6 – 13 %) unter diesem Wert. In Warschau z.B. lag die Arbeitslosenquote 2003 nur bei 6,4 %, dem niedrigsten Wert in ganz Polen. Das dynamische Wirtschaftswachstum, ein Binnenmarkt mit 38,6 Millionen Konsumenten und die zentrale geographische Lage in Europa machen Polen zu einem Anziehungspunkt für ausländische Investoren. Quellen: Auswärtiges Amt, Internetseite Polen; EU-Kommission, EUROSTAT, Internetseite statistische Daten; Berlin Business Location Center, Internetseite Polen; DTZ Zadelhoff, Investment Markets Update – Central & Eastern Europe. / 13 / BRE bank headquarter Warschau Warschau ist nicht nur die politische Hauptstadt Polens. Sie ist die größte Stadt des Landes und sein wirtschaftliches, kulturelles und intellektuelles Zentrum. An der Weichsel, dem größten Strom des Landes, gelegen hat die Kapitale im Stadtbereich rund 1,7 Mio. Einwohner. Im Großraum Warschau leben insgesamt ca. 2,9 Mio. Menschen. Warschau ist eine Stadt der Kontraste. Während weite Teile noch von sozialistischen Einheitsbauten beherrscht werden, entstanden in den vergangenen Jahren etliche Bürozentren mit modernsten Immobilien und internationalen Mietern. Insbesondere im Stadtzentrum, rings um den im stalinistischen „Zuckerbäckerbaustil“ errichteten Kulturpalast, zeugen die modernen Bürobauten nationaler und internationaler Investoren vom wirtschaftlichen Wandel der Stadt. Ein besonderes Kleinod ist die im Nordosten des Zentrums an der Weichsel gelegene Altstadt. Im zweiten Weltkrieg völlig zerstört, wurde sie nach dem Krieg in ihrer historischen Pracht rekonstruiert und ist heute ein UNESCO-Weltkulturerbe. Teilweise wurden die reich verzierten Bürgerhäuser rund um den prächtigen Rynek (Marktplatz) nach Vorlagen von Stadtpanoramen des italienischen Malers Canaletto äußerlich originalgetreu auf den gotischen Grundmauern wiederaufgebaut. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Der größte wirtschaftliche Bereich der Stadt ist der tertiäre Sektor. Insgesamt sind hier mehr als 70 % aller Arbeitskräfte der Stadt beschäftigt. Besonders ausgeprägt sind die unternehmensbezogenen Dienstleistungen wie Anwalts- und Notarkanzleien, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer, Computerdienstleistungen und Personalberatungsagenturen. Im tertiären Sektor haben sich in den letzen Jahren verstärkt auch internationale Unternehmen engagiert. Mit dem Wandel zur Dienstleistungsmetropole ist der Anteil der Industrieproduktion entsprechend zurückgegangen. 1989 arbeiteten noch mehr als 30 % aller Erwerbspersonen im Industriellen Sektor. Heute liegt diese Kennziffer bei etwa 18 %. Die Hauptindustrien in Warschau sind: Maschinenbau, Elektronik und Präzisionsindustrie, TV, optische Geräte, Messgeräte, medizinische Ausstattung. / Verkehr Warschau ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Osteuropas. Hier treffen sich die Verkehrswege Paris-BerlinWarschau-Moskau und Nordeuropa-Balkan. Warschau ist gut an das landesweite polnische Fernstraßennetz angebunden, allerdings entspricht dieses noch nicht internationalem Standard. So gibt es zum Beispiel noch keine landesweit ausgebauten Autobahnen. Metropolitan am pl. marsz. J. Piłsudskiego / Wirtschaft Die zentrale Bedeutung Warschaus spiegelt sich auch in ihrer Wirtschaft wieder. Warschau ist der größte Konsumgüter- und Konsumentenmarkt Polens. Eine wichtige Rolle spielt dabei das vergleichsweise hohe Einkommen der Warschauer. Ein Erwerbstätiger verdient in Polen durchschnittlich PLN 2.427 brutto im Monat, in Warschau beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mit PLN 3.370 fast das 1,5fache. Rund die Hälfte (800.000) aller Einwohner Warschaus sind erwerbstätig. Die Arbeitslosenrate ist die niedrigste des Landes. Sie liegt derzeit bei ca. 6,4 %. Die polnische Hauptstadt ist ein bedeutendes Finanzzentrum Osteuropas. Die Warschauer Wertpapierbörse ist eine der wichtigsten Institutionen ihrer Art in Zentral- und Osteuropa. Rund ein Viertel ihres Umsatzes wird von internationalen Investoren getätigt. Die wachstumsstärksten Branchen der vergangenen Jahre waren das Bankwesen und die Finanzdienstleistungsbranche. Neben der polnischen Nationalbank haben 83 nationale und internationale Banken ihre Zentrale in Warschau. Der Flughafen Frederic Chopin verbindet Warschau mit vielen Destinationen weltweit. Er ist der größte und wichtigste Flughafen Polens und Basis der Polnischen Fluglinie LOT. Ca. 75 % des Passagierflugverkehrs des Landes werden hier abgewickelt. Das Fluggastaufkommen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen (durchschnittlich 9,2 % p.a. in den vergangenen 10 Jahren). Letztes Jahr wurden über 5 Mio. Passagiere abgefertigt. Silver Tower am pl. Bankowy BRE bank headquarter / 14 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Gdańsk Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Wilna Muster der Beitrittserklärung Anlagen Nieporęt / Bialystok Kiew Berlin Poznań Terespol Katowice Kraków Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verfügt Warschau über ein ausgedehntes Bus- und Straßenbahnnetz. 30 Straßenbahn- und 140 Buslinien befördern Metrostation; © Polnisches Fremdenverkehrsamt, Berlin / 15 / BRE bank headquarter Dęblin täglich rund 1,5 Mio. Fahrgäste. Seit einigen Jahren verkehrt in Warschau auch eine moderne U-Bahn. Allerdings gibt es bisher nur eine Linie in Nord-Süd Richtung. Sie verkehrt vom südlichen Stadtrand über das Zentrum bis in den nördlichen Innenstadtbereich. Für den Regional- bzw. Vorortverkehr gibt es, neben einigen Vorort- und Überlandbussen, die WKD (Warszawska Kolej Dojazdowa; in etwa: Warschauer Vorortbahn). Der Fernverkehr wird über den Zentralbahnhof (Warszawa Centralna), mehrere kleinere Bahnhöfe und einen großen Busbahnhof abgewickelt. CFB-Fonds 148 / Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Bildung und Kultur Nirgends wird die große Anzahl von Studierenden in Polen deutlicher als in Warschau. Rund 20 % der Einwohner der Stadt verfügen über einen Hochschulabschluss. Insgesamt gibt es in der Stadt 8 öffentliche und über 56 private Hochschulen. In Warschau studieren mehr als 256.000 Studenten, das sind rund 165 Studenten je 1.000 Einwohner. Mit diesem Wert belegt Warschau einen der Spitzenplätze der europäischen Hauptstädte. Das sind fünfmal mehr als in Berlin (30 Studenten je 1.000 Einwohner), und selbst Paris bringt es im Vergleich zu Warschau nur auf 142 Studenten je 1.000 Einwohner. Die größten und bekanntesten Hochschulen Polnische Akademie der Wissenschaften Warschaus sind die Warschauer Universität, die Warschauer Technische Hochschule, die Hochschule für Landwirtschaft und die Zentrale HandelshochAn Museen bietet Warschau insbesondere das „Muzeum schule. Jede von ihnen ist gleichzeitig die größte Institution Narodowe“ (Nationalmuseum) und das „Muzeum Historyczne ihrer Art in Polen. Die große Anzahl Studierender und ihrer Miasta Warszawy“ (Museum für die Geschichte der Stadt Professoren und Lehrer machen Warschau zu einer Stadt junWarschau) auf dem Markt in der Altstadt. Auch die sorgfältig ger und sehr gut ausgebildeter Menschen. rekonstruierten Königspaläste „Wilanów Palast“ – die im Süden der Stadt gelegene Barockresidenz des Königs Jan III Warschau ist ein lebhaftes Kunstzentrum und die kulturelle Sobieski – und der im Zentrum der Stadt gelegene „Lazienki Hauptstadt des Landes. 34 Theater, 51 Museen, 305 BiblioPalast“ stellen umfangreiche Kunstwerke aus. theken, 2 Opern, 1 Philharmonie, 50 Kunstgalerien tragen zu ihrem reichen und hochwertigen kulturellen Angebot bei. Das Die Vielfalt des kulturellen Lebens in Warschau dokumenberühmteste Schauspielhaus Warschaus ist das Nationaltieren etliche nationale und internationale Festivals wie der theater „Teatr Wielki“. Aber auch kleinere Häuser wie das „Warschauer Herbst“ – ein Internationales Festival der ZeitRevuetheater „Teatr Studio Buffo“, oder die Theater „Studio“, genössischen Musik – der „Jazz Jamboree“, der „LAB Multi„Dramatyczny“ und „Powszechny“ haben mittlerweile einen media Art“ – für die Enthusiasten der neuen Medien – oder internationalen Ruf gewonnen. die „Plakatbiennale“. Bekannteste Veranstaltung Warschaus ist der international renommierte Chopin Klavierwettbewerb. Quellen: Internetseiten der Stadt Warschau Statistisches Landesamt Berlin, Internetseiten Wilanów Palast; © Polnisches Fremdenverkehrsamt, Berlin BRE bank headquarter / 16 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Kulturmetropole Warschau Königsschloss Marktplatz in der Altstadt Kulturpalast Lazienki Palast Kulturpalast / 17 / BRE bank headquarter © Polnisches Fremdenverkehrsamt, Berlin CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Stadtzentrum von Warschau; This map is exclusively owned of Cushman & Wakefield Healey & Baker Polska Sp. z o.o. („C&W/ H&B“). Any copying of the map or its any part or any modification of it is prohibited without the C&W/ H&B’s prior written consent. Büromarkt Warschau Nahezu alle internationalen Unternehmen, die in Polen tätig sind bzw. in Polen Beteiligungen halten, haben ihren Sitz in Warschau. Deren Nachfrage nach modernen Büroflächen hat den Warschauer Büroimmobilienmarkt wesentlich geprägt. Der Mangel an modernen Büroflächen führte Ende der 90erJahre zu einem wahren Bauboom. Allein in den Jahren 1998 bis 2000 wurden mehr als 1 Mio. m2 Bürofläche neu errichtet. Seit Anfang 2002 hat sich dieser Bauboom abgeschwächt. In den vergangenen 2 Jahren wurden pro Jahr nur noch 170.000 m2 bis 190.000 m2 Bürofläche pro Jahr fertiggestellt. Insbesondere der Bau von spekulativen Projekten hat auf Grund der gestiegenen Leerstandsraten und der zurückgegangenen Mieten nachgelassen. Alles in allem erwarten die Immobilienexperten für die kommenden Jahre eine moderate Entwicklung der Neubautätigkeit. Das Warsaw Research Forum (WRF) – bestehend aus den internationalen Immobilienunternehmen DTZ Zadelhoff Tie Leung, Cushman & Wakefield Healey & Baker, Jones Lang LaSalle und CB Richard Ellis – hat für Warschau einen Gesamtbestand von rund 2,2 Mio. m2 moderner Bürofläche ermittelt. Rund 900.000 m2 davon entfallen auf das Zentrum. Der Büromarkt im Stadtzentrum wird von Banken, Beratungsunternehmen, Anwälten u.ä. dominiert. Sie belegen etwa 40 % der angebotenen Büroflächen. In diesem Segment werden vor allem kleinere bis mittlere Büros nachgefragt. Die durchschnittliche Bürogröße liegt bei rund 700 m2. Großflächige Vermietungen finden sich eher in den dezentralen Lagen, da dort die Mieten günstiger sind. BRE bank headquarter / 18 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Die durchschnittliche Leerstandsrate für das gesamte Stadtgebiet betrug Ende des ersten Quartals 2004 13,5 %. Während in den dezentralen Bereichen der Leerstand seit Mitte 2002 kontinuierlich von rund 18 % auf 9,8 % zurückging, ist er im Stadtzentrum seit Mitte 2003 stark angestiegen. Durch die Fertigstellung etlicher modernster Büroimmobilien mit sehr hohem technischen Standard und ebenso hoher Ausstattung, die eine entsprechend hohe Miete benötigen, ist die durchschnittliche Leerstandsrate im Stadtzentrum auf 18,8 % gestiegen. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre und dem damit verbundenen Anstieg des Büroflächenangebotes sind auch die Mieten in Warschau unter Druck geraten. Dabei wird die Ermittlung einer durchschnittlichen Miete in Warschau dadurch erschwert, dass die internationalen Mieter ihre Miete teilweise in Dollar bzw. in Euro zahlen. Darüber hinaus werden mittlerweile den Mietern Incentives, wie z.B. mietfreie Zeiten oder Zuschüsse zu Mieterausbauten, gewährt, die üblicherweise nicht in der vereinbarten Miete ausgewiesen werden, obwohl sie teilweise einen wesentlichen Anteil der Miete ausmachen. Insgesamt lässt sich eine Spitzenmiete von ca. € 22 – 23 bzw. $ 26 – 27 pro m2 und Monat für das Stadtzentrum ermitteln. Die Durchschnittsmiete liegt etwa bei € 18 – 20 pro m2 und Monat. Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Nach übereinstimmender Einschätzung von Marktteilnehmern ist hinsichtlich der Mietpreisentwicklung eine Bodenbildung erkennbar, so dass auf dem aktuellen Mietniveau nur noch geringfügig rückläufige oder auch sich stabilisierende Marktmieten erwartet werden. Quelle: DTZ Zadelhoff Tie Leung, Research Report on Office Market in Warsaw City Centre, Juni 2004 Das wachsende Europa / Polen ein „junges“ Land mit Perspektive / Die Hauptstadt Warschau – das politische, ökonomische, intellektuelle und kulturelle Zentrum Polens / Eine der dynamischsten Städte Europas / Ein sich rasch entwickelnder Büromarkt auf internationalem Niveau ANTWERPEN Europäische Immobilienuhr 2. Quartal 2004, Büros BRÜSSEL MOSKAU Anmerkung: Verlangsamtes MietpreisWachstum Die Uhr zeigt, wo sich die Büromärkte nach Einschätzung von Jones Lang LaSalle innerhalb ihrer MietpreisKreisläufe Ende Juni 2004 befinden. Der lokale Markt kann sich in der Uhr in verschiedene Richtungen und mit verschiedenen Geschwindigkeiten bewegen. Beschleunigtes MietpreisWachstum Die Uhr ist eine Methode zum Vergleich der Positionen der Märkte in ihrem Kreislauf. MAILAND, ROM, AMSTERDAM, DÜSSELDORF, MÜNCHEN Verlangsamter MietpreisRückgang DUBLIN BERLIN, HAMBURG EDINBURGH Die Positionen der Märkte beziehen sich auf deren Spitzenmieten. LONDON / 19 / BRE bank headquarter FRANKFURT LYON, LISSABON, HELSINKI, KOPENHAGEN Die Positionen sind nicht zwingend repräsentativ für den Investmentmarkt. Quelle: Jones Lang LaSalle Research Beschleunigter MietpreisRückgang BUKAREST, PRAG, STOCKHOLM ATHEN MADRID, PARIS LUXEMBURG WARSCHAU, BARCELONA CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ Das Investitionsobjekt ‡ Lage ul. Senatorska 18 und 18 a, b 00 – 950 Warschau Die Liegenschaft besteht aus zwei Gebäuden, dem BCPT (Budowa Centrum Plac Teatralny) und dem BCS (Budowa Centrum Senatorska) in der ul. Senatorska 18 und 18 a, b. Die Lage ist eine der prestigeträchtigsten in ganz Warschau. Die ul. Senatorska verbindet den pl. Bankowy, einen der Hauptverkehrsknoten der Stadt im Westen, mit dem ehemaligen Königsschloss und der historischen Altstadt an der Weichsel. Diese Lage gehört zu den vier „hot-spots“ des Büromarktes Warschau, die bereits eine hohe Konzentration von qualitativ hochwertigen Büroflächen besitzen und so entsprechende business-cluster bilden. Im näheren Umfeld befinden sich darüber hinaus diverse Ministerien, die belgische Botschaft, einige Luxushotels und die Universität. Der pl. Bankowy wird dominiert vom Silver Tower, einem der neuen Bürotürme der Stadt. Dieser Bereich ist vorwiegend durch moderne Bebauung geprägt. Am pl. Bankowy und in der westlichen Hälfte der ul. Senatorska ist neben Wohn- und Büronutzung auch Einzelhandel situiert. Etwa in der Mitte der ul. Senatorska liegt der pl. Teatralny mit dem großen Nationaltheater. Von hier bis zur Altstadt dominieren historische Stadtpaläste und Bürgerhäuser. In diesem Bereich sind überwiegend Büros und Verwaltungen angesiedelt. Unter anderem findet sich hier der Sitz der City Bank, Deloitte & Touche, BZ WBK Bank und die internationale Anwaltskanzlei White & Case. An der Rückseite des Nationaltheaters Richtung pl. marsz. J. Piłsudskiego befindet sich das von Sir Norman Foster entworfene Metropolitan, eines der exklusivsten und modernsten Bürogebäude Warschaus. In Teilflächen sind hier unter anderem die Mieter DZ Bank und Mc Kinsey ansässig. Der pl.Teatralny wird dominiert von dem Nationaltheater auf der einen Seite und gegenüberliegend dem Jabłonowskipalast. Bis Mitte des vorigen Jahrhunderts beherbergte dieser Stadtpalast die Warschauer Stadtverwaltung und das Rathaus der Stadt Warschau. Gemeinsam mit dem Konvent und der Kirche des heiligen Andreas und einem im Stil des Jabłonows- Altstadt BRE Bank BRE bank headquarter / 20 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen pl. Bankowy mit Straßenbahn kipalastes gehaltenen Wohnhauses an der Ecke Senatorska / Bielańska bilden sie die nördliche Blockrandkante des Theaterplatzes. Alle diese Gebäude wurden im zweiten Weltkrieg vollständig zerstört und erst 1998/99 komplett neu wiederaufgebaut. Der östliche Teil des Jabłonowskipalastes beherbergt heute die City Bank, der westliche Teil und die Gebäude bis zur ul. Bielańska werden von der BRE Bank genutzt. Im Gebäude Nr. 18 b wurde darüber hinaus eine Kapelle mit Nebenräumen (Sakristei, Gemeindesaal) des heiligen Andreas wiedererrichtet. Verkehrsanbindung Die Anbindungen an den Individual- und den öffentlichen Personennahverkehr sind sehr gut. Nördlich der Liegenschaft verläuft die al. Solidarnosci, eine der großen Verkehrsadern der Stadt. Diese vierspurig ausgebaute Straße verbindet die westlich der Weichsel gelegenen Stadtteile mit der Warschauer Altstadt. Nur wenige hundert Meter westlich verläuft die Marszałkowska, eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen der Stadt. An den öffentlichen Personennahverkehr ist die Liegenschaft über den pl. Bankowy sehr gut angebunden. Dieser Verkehrsknoten ist fußläfig in wenigen Gehminuten erreichbar. Hier befindet sich die Station Ratusz der einzigen und nur in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Metrolinie Warschaus. Des Weiteren befinden sich hier Straßenbahnanschlüsse und Bushaltestellen. Direkt vor der Liegenschaft, befindet sich außerdem noch eine Bushaltestelle, die den pl.Teatralny mit dem pl. Bankowy und der Marszałkowska verbindet. Straßenfront des Gebäude BCPT / 21 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Im Erdgeschoss befinden sich von außen zugängliche Einzelhandelsflächen die eine Filiale der Multi-Bank und ein Einrichtungsgeschäft beherbergen. An der östlichen Gebäudeseite befindet sich der wiederaufgebaute historische Feuerwehrturm von Warschau, der im Inneren den Büroetagen angegliedert ist. Das BCS-Gebäude (ebenfalls komplett neu errichtet, Fertigstellung 1999) besteht aus zwei architektonisch eigenständigen Gebäuden, die allerdings funktional, räumlich und statisch eine Einheit bilden. Das östliche Gebäude, mit vier oberirdischen Geschossen beherbergt in einem Teil die Kapelle des Heiligen Andreas. Diese Kapelle ist separiert vom restlichen Gebäude und gehört nicht zum Eigentum der Fondsgesellschaft. Das westliche Gebäude hat fünf oberirdische Geschosse. An der Ecke ul. Senatorska /ul. Bielańska befindet sich der Haupteingang zu dem Gebäudeensemble. Erdgeschoss des BCPT In beiden Gebäuden befinden sich im Erdgeschoss von außen zugängliche Einzelhandelsflächen, die von Tochterunterneh- BRE Bank Headquarter Das BCPT-Gebäude ist rechteckig angelegt mit einem glasüberdachten Atrium und mit vier Panorama-Aufzügen ausgestattet. Es hat fünf ober- und zwei unterirdische Geschosse. Die Straßenfront wurde im historischen Stil des ehemaliErdgeschoss des BCS gen „Jabłonowskipalastes“ BRE Bank, Gewerbefläche, katholische Gemeinde, komplett neu errichtet (Fertig- Flächenaufteilung: Atrium stellung 1998). Dahinter schließt sich ein modernes men der BRE Bank (Multi Bank, m-Bank) zum Kundenverkehr Bürogebäude an. Das Gebäude gewann 1998 den polnischen genutzt werden. Das BCS-Gebäude ist sowohl ober- als auch Architekturwettbewerb in der Kategorie „Beste Restaurieunterirdisch mit dem BCPT-Gebäude verbunden. Die zweirung“. Der Haupteingang befindet sich in der Straßenfront am geschossige Tiefgarage unter beiden Gebäuden wird über pl.Teatralny direkt gegenüber dem Nationaltheater und führt das BCPT-Gebäude erschlossen. durch einen Windfang in das großzügige Atrium, an dessen Süd-Ost-Seite sich die Rezeption befindet. Die vertikale ErIn den Gebäuden findet – mit Ausnahme der Filialen im Erdschließung erfolgt über die Glasaufzüge und die horizontale geschoss – ausschließlich Verwaltungstätigkeit ohne KundenErschließung über Galerien, die um das Atrium angeordnet verkehr statt. Die Arbeitsplätze sind überwiegend in Großsind. Zu den Bürobereichen sind die Galerien durch Glasraumbüros untergebracht. Neben der guten Akustik zeichnet wände abgeschottet. BRE bank headquarter / 22 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen sich insbesondere das BCPT durch sein modernes und praktisches Arbeitsumfeld aus. Bei der Ausstattung fanden ausschließlich hochwertige Materialien Verwendung. Baubeschreibung Das BCPT-Gebäude ist als Stahl-Beton-Skelettbau mit Stützen, Balken und Decken als tragenden Elementen errichtet, das BCS-Gebäude in ähnlicher Konstruktion, jedoch mit tragenden Außenwänden. Das Dach, dessen First mit gusseisernen Ornamenten wie Haken, Spitzen und Brustwehren verziert ist, besteht aus Kupfer. Die Säulen und Kapitelle bestehen aus Sandstein oder Sandstein-Imitationen. Die Fassade der Straßenfront wurde originalgetreu nachempfunden, während das Innere des Gebäudes modern ausgestattet ist. Die historischen Fassaden aller Gebäude zum pl. Teatralny wurden mit traditionellen Materialien wie Putz mit Ornamenten und Stuck erstellt. Der Sockelbereich ist mit Sandstein verkleidet. Die Fenster entsprechen in der Einteilung und dem Material den historischen Vorgaben. Die rückwärtigen Fassaden sind beim BCPT-Gebäude als vorgehängte Sandsteinfassade mit großzügigen Aluminium-Fenstern und beim BCS-Gebäude als Putzfassade mit Holzfenstern ausgeführt. Die Eingangshallen und das Atrium sind mit hochwertigem Granit belegt, Büroflächen, Flure und Konferenzräume mit Eichenparkett bzw. Teppichboden. Die Aufzüge und Treppengeländer im Atrium bestehen aus mattiertem Stahl und GlasElementen. Die Wände der Eingangshallen und des Atriums sind ebenfalls mit Granit verkleidet, die Bürowände sind mit Acrylanstrich auf Tapete, Wände und Stützen in Großraum- Straßenfront des Gebäude BSC, Ecke ul. Senatorska/ul. Bielanska büros mit Emulsionsanstrich und die Nasszellenbereiche mit keramischen Fliesen versehen. Die Decken sind mit abgehängten Mineralfaser-Decken bzw. in den hochwertigen Bereichen mit glatten Gipskarton-Decken verkleidet. Die Belüftung der beiden Gebäude erfolgt über eine Lüftungsanlage mit 100%iger Frischluftzufuhr und Luftentfeuchtung. Die Frischluft wird, nach Bedarf erwärmt oder gekühlt, über Fan-Coil Geräte, die in den abgehängten Decken installiert sind, in die Etagen eingebracht. Die Beleuchtung weist in allen Bereichen einen hohen Standard auf. Ebenso entspricht die IT-Ausrüstung dem hohen Anforderungsstandard eines Bankgebäudes. Für Telefon- und Datenverkabelung werden sowohl Glasfaser- als auch Kupferkabel genutzt. Beide Gebäude werden durch eine Sprinkleranlage geschützt, die in allen Etagen vorhanden ist. Um den Sicherheitsansprüchen der Bank zu genügen, wird der Strom über zwei unabhängige Leitungen in die Gebäude geliefert. Zusätzlich ist ein Notstrom-Dieselgenerator vorhanden und eine unterbrechungsfreie Notstromversorgung in Form einer Batterieanlage. Die notwendige Sicherheitsbeleuchtung ist ebenso vorhanden, wie Einbruchmeldeanlagen und Zugangskontrollanlagen. Das Investitionsobjekt Atrium des Gebäude BCPT / 23 / BRE bank headquarter / Prestigeträchtige Adresslage sichert nachhaltige Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit / Moderne Class-A Gebäude / Sehr gutes Arbeitsumfeld in prämierter Immobilie CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ die vertragsgrundlagen ‡ Kaufvertrag Die Fondsgesellschaft hat mit notariellem Kaufvertrag vom 30.06.2004 folgende Immobilien in Warschau bzw. Rechte von der BRE Bank S.A. erworben: / ewiger Nießbrauch (perpetual usufruct) an Grundstück Nr. 51/7 in Warschau Zentrum, Sektor 5-03-02 mit einer Fläche von insgesamt 5.834 m2, im Eigentum der Stadt Warschau und Eigentum an einem fünfstöckigen Bürogebäude in Warschau ul. Senatorska 18 (BCPT) mit einer Fläche von insgesamt ca. 19.879 m2, eingetragen beim Bezirksgericht Warsaw-Mokotów, Grundbuchabteilung X, im Grundbuchblatt Nr. WA4M/00210399 /3; sowie / 942 /1000 Anteil an ewigem Nießbrauch an Grundstück Nr. 51/3 und Nr. 51/5 in Warschau Zentrum, Sektor 5-03-02 mit einer Fläche von insgesamt 2.995 m2, im Eigentum der Stadt Warschau und Miteigentum (zu dem vorgenannten Anteil) an einem vierstöckigem Bürogebäude mit kirchlichem Bereich in Warschau ul. Senatorska 18 a,b (BCS) mit einer Fläche von insgesamt ca. 9.157 m2, eingetragen beim Bezirksgericht Warsaw-Mokotów, Grundbuchabteilung X, im Grundbuchblatt Nr. WA4M/00142825 /1. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten für den Kaufgegenstand erfolgte am 01.07.2004. Der Kaufpreis beträgt € 55.950.000 zzgl. polnischer Umsatzsteuer (VAT, 22 %) in Höhe von € 3.785.377. Er wurde von der Fondsgesellschaft am 10.09.2004 gezahlt. Nicht mitverkauft wurde ein Grundstücksüberbau des Gebäudes BCS. Zur Wiederherstellung des historischen Gebäudeensembles wurde im Bereich der Durchfahrt an der ul. Bielańska ein ca. 50 m2 großes Grundstück („City Plot“) überbaut, für das die BRE Bank noch kein Nießbrauchrecht erworben hat. Im Kaufvertrag ist geregelt, dass die BRE Bank fünf Jahre Zeit hat, das Nießbrauchrecht zu erwerben und für den gutachterlich ermittelten Preis von € 1.050.000 an die Fondsgesellschaft zu veräußern. Erwirbt die BRE Bank das Nießbrauchrecht nicht innerhalb von fünf Jahren, so kann die Fondsgesellschaft dieses selbst erwerben. Sollte der von der Fondsgesellschaft zu zahlende Kaufpreis über den mit der BRE Bank vereinbarten Preis hinausgehen, so ist der Differenzbetrag (inkl. sämtlicher Kosten) durch die BRE Bank auszugleichen. Nach Erwerb durch die Fondsgesellschaft wird der auf diesem Grundstück gelegene Gebäudeteil automatisch in den Mietvertrag aufgenommen und die Miete erhöht sich um € 99.750 pro Jahr. Diese „Mehrmiete“ soll zur Finanzierung des Kaufpreises genutzt werden. Die ewigen Nießbrauchrechte sind in etwa mit dem deutschen Erbbaurecht vergleichbar. Die Rechte sind bis zum Jahr 2097/ 98 von der Stadt Warschau erworben. Das Grundeigentum im Stadtzentrum von Warschau liegt vollständig bei der Stadt, die die Grundstücke üblicherweise in Form dieser Nießbrauchrechte vergibt. Der Verkäufer hat dem Käufer im Kaufvertrag umfangreiche Zusicherungen und Freistellungen gewährt. Er versichert, dass sich die Gebäude in einem guten, einer Class-A Immobilie entsprechenden Zustand befindet. Außerdem erklärt er, dass weder die Gebäude, noch die Grundstücke mit Altlasten Östlicher Teil des Gebäudes BCS Kapelle des Heiligen Andreas im Gebäude BCS BRE bank headquarter / 24 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Heldendenkmal belastet oder kontaminiert sind. Darüber hinaus hat der Verkäufer den Käufer für den Zeitraum von 15 Jahren von allen Schäden freigestellt, die sich daraus ergeben könnten, dass die Gebäude oder die Grundstücke zum Zeitpunkt des Verkaufs einen physischen oder rechtlichen Mangel aufweisen. Wertgutachten Die Liegenschaft wurde durch einen von der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bewertet. Der Verkehrswert beträgt € 55.950.000 unter Berücksichtigung der aktuellen Marktverhältnisse und des vereinbarten Mietvertrages. Insgesamt bestätigt der Gutachter, eine nachhaltige Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit, da der Standort eine prestigeträchtige Adresslage darstellt. Die Liegenschaft weist eine flexible Struktur auf. Die Gebäude BCPT und BCS sind getrennt von einander vermietbar und veräußerlich. Das BCPT ist mit sei- / 25 / BRE bank headquarter nem repräsentativen Atrium für einen Großnutzer, wie z.B. eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft o.ä., hervorragend geeignet. Das BCS lässt sich auch kleinteilig vermieten. Die Stellplatzversorgung liegt mit 100 m2 oberirdischer Mietfläche je PKW im Rahmen üblicher Relationen am Standort. Die lichten Raumhöhen von 2,60 m2 in den Standardbüros sowie die Deckenlasten von 2 kN/m2 entsprechen noch den Marktanforderungen. Vertragsgrundlagen / Der Verkäufer garantiert den Erwerb einer einwandfreien Liegenschaft / Gutachterlicher Verkehrswert i.H.v. € 55.950.000 entspricht vollauf dem Kaufpreis CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ die vermietung ‡ Der Mieter Die BRE Bank S.A. ist eines der führenden Finanzinstitute Polens. Sie gehört, bezogen auf Eigenkapitalhöhe und Anlagevermögen, zu den fünf größten Banken Polens. Ihr Eigenkapital beträgt PLN 2,2 Mrd. (Umrechnungskurs per 01.10.2004 PLN 4,3787 = € 1). In den vergangenen zwölf Monaten zählte sie zu den am schnellsten wachsenden Instituten in Polen. Die BRE Bank wurde bereits mehrmals als „Best Bank in Poland“ (Gazeta Bankowa rating) ausgezeichnet. In 2001 war sie die erste Bank, die den „Economic Award of the President of Poland“ erringen konnte. Bereits 1995 beteiligte sich die Commerzbank AG an der BRE Bank, um deutsche Mittelständler bei ihren Engagements in Polen zu begleiten und von dem erwarteten wachsenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen zu profitieren. Mittlerweile hat die Commerzbank AG ihre Beteiligung auf 72,2 % ausgebaut. Nach Aussage des Commerzbank- Vorstandes ist die BRE Bank für die Commerzbank mittlerweile von wichtiger strategischer Bedeutung, da die Commerzbank in Zentral- und Osteuropa zukünftig 25 % bis 30 % ihres Vorsteuergewinns im Geschäftsfeld Corporate Banking erzielen will. Seit dem Jahr 2000 wird die BRE Bank in den Konzernabschluss der Commerzbank AG einbezogen. Voraussetzung hierfür ist eine Beteiligung von mindestens 50 % am Nominalkapital. Seit dem Jahr 2000 wird qua Geschäftsbericht der Commerzbank AG dokumentiert, dass diese dafür Sorge trägt, dass die BRE Bank als Tochterunternehmen ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen wird (Patronatserklärung). Die BRE Bank deckt mit ihren diversen Tochtergesellschaften das komplette Feld einer Universalbank ab. Ihre Geschäftsfelder sind u.a. das Investmentbanking, das Privat- und Firmenkundengeschäft, die Vermögensverwaltung, Brokerage und Factoring sowie das Eigengeschäft. Dabei konzentriert sich das Stammhaus auf die Bereiche Firmenkunden und das Geschäft mit vermögenden Privatkunden. Tochtergesellschaften betreuen das Retail-Banking (Multi Bank) und das Internet-Banking (mBank). Mit ca. 670.000 Kunden ist die mBank Marktführer in ihrem Bereich. Zur Abwicklung dieser Geschäftstätigkeit beschäftigt die BRE Bank Gruppe über 4.000 Mitarbeiter. Die Bilanzsumme der Bank betrug per 31.12.2003 PLN 26,86 Mrd. Wichtigster Erlösbringer 2003 war das Zinsgeschäft mit PLN 866 Mio. Das Provisionsgeschäft steuerte PLN 266 Mio. bei und im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit konnten PLN 606 Mio. erzielt werden. Daraus ergab sich für 2003 ein operativer Gewinn von PLN 47,62 Mio. vor Steuern. Nach Steuern betrug der Gewinn PLN 1,84 Mio. Im ersten Halbjahr diesen Jahres konnte die BRE Bank ihre Umsätze im Vergleich zur ersten Hälfte des Vorjahres leicht steigern. Den größten Anteil daran hatten, wie im vergangenen Jahr, die Zinseinnahmen mit PLN 641 Mio. (Vorjahr PLN 582 Mio.). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit konnte von PLN 435 Mio. (2003) auf PLN 521 Mio. gesteigert werden, das Provisionsergebnis von PLN 170 Mio. (2003) auf PLN 209 Mio. Insgesamt erwirtschaftete die BRE Bank im ersten Halbjahr 2004 einen operativen Gewinn von PLN 126 Mio. vor Steuern. BRE bank headquarter / 26 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Die Mietverträge Die Liegenschaften ul. Senatorska 18 und 18 a, b sind mittels eines Mietvertrages für die Gebäude bzw. für die ewigen Nießbrauchrechte an den Grundstücken für 15 Jahre fest an die BRE Bank S.A. bis zum 30.06.2019 vermietet. Zunächst nicht mitvermietet ist der zuvor geschilderte Überbau des Gebäudes BCS. Sobald die Fondsgesellschaft sich das Eigentum an dem Überbau verschafft hat, wird dieser auch Bestandteil des Mietvertrages und die Miete erhöht sich automatisch um € 99.750 pro Jahr. Die Miete beläuft sich auf € 5.028.250 p.a. für die Gebäude und für die Nutzung der Grundstücke auf € 287.000 p.a. Darüber hinaus trägt der Mieter sämtliche Kosten aus der Bewirtschaftung der Immobilien. Dazu gehören insbesondere die Zahlungen an die Stadt Warschau für die ewigen Nießbrauchrechte an den Grundstücken, Versicherungsprämien (inkl. Terrorversicherung), alle Betriebskosten sowie Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Ersatzinvestitionen. Zur Sicherung der Zahlungen aus dem Mietvertrag stellt die BRE Bank eine Kaution in Höhe von T€ 1.148. Die Miete ist nicht indexiert. Bei der Vereinbarung der Miete wurde eine – sonst übliche – Indexierung linearisiert auf die Laufzeit des Mietvertrages in die Miete eingerechnet. Der so ermittelte und vereinbarte Mietzins für die Büroflächen liegt mit rund € 26,– pro m2 und Monat über dem aktuellen Marktniveau von rund € 22,–. Es kann jedoch angenommen werden, dass der marktübliche Mietzins im Zeitverlauf auf das vereinbarte Niveau ansteigt. Betrachtet man den Prognosezeitraum von 10 Jahren, so müsste die durchschnittliche Marktmiete etwa 1,7 % p.a. ansteigen. Zum Vergleich: Betrachtet man die Mietvertragslaufzeit von 15 Jahren, so müsste die durchschnittliche Marktmiete lediglich um ca. 1,1 % p.a. ansteigen. Insgesamt wurden bei der Berechnung der Gesamtmiete folgende Quadratmetermieten zu Grunde gelegt: Mietfläche * in m2/ Stellplätze € * mtl. pro m2/ Stellplatz 14.048 m2 25,98 1.453 m2 18,19 650 m2 40,00 Archiv 826 m2 8,00 TG-Stellplätze 172 St. 110,00 Büro Büro DG Einzelhandel Insgesamt ergibt sich hieraus eine Miete i.H.v. € 5.315.250 p.a. * Flächen und Mieten gerundet. / 27 / BRE bank headquarter Die BRE Bank übernimmt die Immobilien wie sie „stehen und liegen“. Sie hat sich verpflichtet, die Immobilien jederzeit in einem Class-A Zustand zu erhalten. Dazu wird gemeinsam mit der Fondsgesellschaft ein Instandhaltungs- und Reparaturplan (Capex-Plan) erstellt. Dieser Plan enthält alle Maßnahmen, die in den jeweils folgenden drei Jahren durch den Mieter durchgeführt werden sollen. Am Ende eines jeden Jahres wird dieser Plan um ein Jahr fortgeschrieben. Die BRE Bank ist verpflichtet, auf Grundlage dieses Capex-Planes mindestens € 250.000 pro Jahr zum Erhalt der Gebäude zu investieren. Die BRE Bank hat das Recht, nach Ablauf des Mietvertrages die Liegenschaft zum Marktwert zurückzukaufen (Ankaufsrecht). In diesem Fall muss der Marktwert jedoch mindestens die Rückführung der Darlehensverbindlichkeiten und 100 % des Nominalkapitals – nach einer etwaigen Besteuerung in Polen – an die Anleger ermöglichen. Die Ausübung des Ankaufsrechts muss mindestens ein Jahr vor Ablauf des Mietvertrages erfolgen. Darüber hinaus hat die BRE Bank ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle. Die Vermietung / 15-jährige Vermietung an eine polnische Großbank / Patronatserklärung der Commerzbank AG / Triple-Net-Mietvertrag: Mieter trägt alle objektspezifischen Kosten inkl. der Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ Investitionsplanung und prognoserechnung ‡ investitions- und finanzplan Erläuterungen zum Investitionsplan / Die Gesamtausgaben der Fondsgesellschaft von T€ 64.000 werden mit T€ 29.000 Eigenkapital und T€ 35.000 Fremdkapital finanziert. Einen Überblick über die Verwendung der finanziellen Mittel gibt der nachfolgende Investitions- und Finanzplan. Anschaffungskosten Die Anschaffungskosten für das Gesamtobjekt in Höhe von T€ 55.950 setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis für die ewigen Nießbrauchrechte an den Grundstücken und dem Kaufpreis für die Gebäude. Die Aufteilung der Anschaffungskosten entspricht dem zugrundeliegenden Kaufvertrag. Der Investitions- und Finanzplan per 31.12.2004/01.01.2005 T€*1 % 5.560 8,7 50.390 78,7 Erwerbsnebenkosten 852 1,3 Due Diligence Kosten 270 0,4 Finanzierungskosten 2004 331 0,5 1.500 2,3 500 0,8 Grundstück (Nießbrauchrechte) Gebäude Objektakquisition Technische Objektprüfung Fremdkapitalvermittlung 609 1,0 Fondsaufbereitung 927 1,4 Prospektaufbereitung 232 0,4 Verwaltungskosten 336 0,5 Eigenkapitalvermittlung 870 1,4 1.009 1,6 614 1,0 = Gesamtausgaben *2 64.000 100,0 Eigenkapital *2 29.000 45,3 Fremdfinanzierung 35.000 54,7 = Gesamtfinanzierung 64.000 100,0 Platzierungsgarantie Liquiditätsreserve *1 Auf Tausend € gerundet. *2 Auf das neu einzuwerbende Kommanditkapital in Höhe von T€ 28.985 wird ein Agio in Höhe von 5 % – insgesamt T€ 1.449 – erhoben, das im Investitions- und Finanzplan nicht enthalten ist. Das Agio steht den jeweiligen Eigenkapitalvermittlern als zusätzliche Vertriebsprovision zu. Die Fondsgesellschaft nimmt das Agio treuhänderisch entgegen und leitet es an diese zeitnah weiter. Bezogen auf die Gesamtausgaben erhält die CLI-Gruppe eine Vergütung in Höhe von netto T€ 4.425, dies entspricht 6,9 % der Gesamtfinanzierung. / Erwerbsnebenkosten Die kalkulierten Erwerbsnebenkosten umfassen die Steuer auf den Erwerb der Liegenschaft in Höhe von T€ 792, die Steuern und Gebühren für den Abschluss des Darlehensvertrages und die Eintragung der Hypotheken in Höhe von T€ 35 und Notar- und Gerichtskosten in Höhe von T€ 25. / Due Diligence Kosten Diese Position beinhaltet sämtliche Kosten für externe Berater während der Ankaufsphase: Anwaltskosten in Höhe von T€ 125, Kosten für das steuerliche Gutachten in Höhe T€ 42, Kosten für das bautechnische Gutachten in Höhe von T€ 25, Kosten für das Verkehrswertgutachten in Höhe von T€ 19 sowie diverse Kosten für Übersetzungen, Gebühren für die Errichtung einer Niederlassung u.a. in Höhe von T€ 59. / Finanzierungskosten 2004 Diese Position enthält Bankgebühren für das Darlehen der Hypo Real Estate Bank International in Höhe von T€ 336 und saldierte Habenzinsen für die Zeit vom 20.12. bis 31.12.2004 in Höhe von T€ 5. / Objektakquisition Für die Akquisition, Prüfung und Aufbereitung des Objektes sowie für die Unterstützung bei den Kaufvertragsverhandlungen erhält die Commerz Immobilien GmbH (CIMO) ein Honorar in Höhe von T€ 1.500 zzgl. ggf. anfallender polnischer Umsatzsteuer (VAT). BRE bank headquarter / 28 / Rechtliche Grundlagen / Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Technische Objektprüfung / Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Verwaltungskosten Für die technische Prüfung des Objektes erhält die Commerz Baumanagement GmbH (CBM) ein Honorar in Höhe von T€ 500 zzgl. ggf. anfallender polnischer Umsatzsteuer (VAT). Mit der CFB wurde ein Vertrag über die Verwaltung der Gesellschaftsangelegenheiten abgeschlossen. Hierfür erhält die CFB für das Jahr 2004 eine nach Rechnungsstellung fällige Vergütung von T€ 232 (inkl. deutscher Umsatzsteuer). / Die BENE Verwaltung und Treuhand GmbH, Düsseldorf, erhält gemäß Gebührenvereinbarung zum Treuhandvertrag für ihre Tätigkeit als Treuhandkommanditist für das Jahr 2004 eine Vergütung in Höhe von T€ 70 (inkl. deutscher Umsatzsteuer). Fremdkapitalvermittlung Die CFB erhält für die Vermittlung der langfristigen Fremdfinanzierung ein nach Rechnungsstellung fälliges vertraglich vereinbartes Honorar von T€ 609 (inkl. ggf. anfallender deutscher Umsatzsteuer). / Fondsaufbereitung Bestandteile dieser Position sind u.a. die eigentliche Prospektkonzeption, die Prospekterstellung und die Gründungskosten der Fondsgesellschaft. Für ihre Leistung erhält die CFB eine einmalige Vergütung in Höhe von T€ 927 (inkl. deutscher Umsatzsteuer). Die BRE Leasing Sp. z o.o. wird die Immobilienverwaltung vor Ort übernehmen. Für die Einrichtung der Immobilienverwaltung erhält sie im Jahr 2004 T€ 23 zzgl. polnischer Umsatzsteuer (VAT). Außerdem enthalten die Verwaltungskosten die Kosten für die Jahresabschlussprüfung, die mit T€ 11 (inkl. deutscher Umsatzsteuer) kalkuliert sind. / / Eigenkapitalvermittlung Prospektaufbereitung Diese Position umfasst die Kosten für Prospektprüfung sowie für Layout und Prospektdruck in Höhe von voraussichtlich T€ 232 (inkl. deutscher Umsatzsteuer). Für die Eigenkapitalvermittlung erhalten die jeweiligen Vermittler von der Fondsgesellschaft eine Gebühr in Höhe von 3 % des eingeworbenen Eigenkapitals, insgesamt T€ 870. / Platzierungsgarantie Sofern die Eigenkapitaleinlagen bis zum 30.12.2005 nicht vollständig platziert sind, übernimmt die CFB (oder ein von ihr zu benennender Dritter) im Rahmen ihrer Platzierungsgarantie die entsprechenden Einlagen oder stellt der Fondsgesellschaft ein Darlehen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Das Darlehen wird für den entsprechenden Zeitraum in Höhe der für die Kommanditisten/Treugeber vorgesehenen Ausschüttung verzinst. Das Honorar für die Garantie der vollständigen Platzierung des Eigenkapitals und dessen fristgerechte Einzahlung beträgt T€ 1.009 (inkl. ggf. anfallender deutscher Umsatzsteuer). / Liquiditätsreserve Trotz der hohen, konzeptionell bedingten Kostensicherheit wird für unvorhergesehene Kosten in der Investitionsphase eine Reserve von T€ 614 gebildet. / 29 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Erläuterungen zum Finanzplan / Eigenkapital Das Eigenkapital beträgt T€ 29.000, dies entspricht ca. 45 % der zu finanzierenden Gesamtausgaben. T€ 15 werden von den bisherigen Gesellschaftern erbracht, so dass T€ 28.985 durch die Aufnahme weiterer mittelbarer Gesellschafter (Treugeber) zu erbringen sind. I. Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung und Ausschüttung (Beträge in T€) 1. Mieteinnahmen 2. Zinseinnahmen 3. Summe der Einnahmen 4. Bewirtschaftungskosten / Fremdfinanzierung 5. Fondsverwaltung/Wirtschaftsprüfung 6. Darlehenszinsen Die Fremdfinanzierung erfolgt durch die Hypo Real Estate Bank International in Höhe von T€ 35.000. Das Euro-Darlehen läuft bis 20.12.2014. Der Zinssatz wurde mit 5,47 % p.a. für 10 Jahre fest vereinbart. Die Zinsen sind quartalsweise nachschüssig, auf der Basis actual/360, fällig. Die Tilgung des Darlehens erfolgt jährlich nachschüssig mit sofortiger Tilgungsverrechnung. 7. 8. Summe der Ausgaben 9. Einnahmenüberschuss 10. Ausschüttung vor Ertragsteuer in Polen 11. Ausschüttung in % des Eigenkapitals 12. Liquiditätsreserve (kumuliert) Die Freigabe der Fremdmittel ist an bankübliche Auszahlungsvoraussetzungen – insbesondere die Stellung von Sicherheiten – gebunden. Die Fremdmittel werden durch Eintragung von Grundpfandrechten in Höhe von T€ 35.000 zu Lasten der Immobilie sowie durch Abtretung der Ansprüche aus den Mietverträgen und der Abtretung des Kaufpreisrückzahlungsanspruches besichert. 13. Fremdkapitalrestschuld (31.12. d.J.) II. Voraussichtliches steuerliches Ergebnis in Polen 14. Abschreibung 15. Steuerliches Ergebnis 16. Steuerbelastung in Polen in % des Eigenkapitals unter Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge Einnahmen- und Ausgabenprognose Die Prognoserechnung geht von folgenden Prämissen aus: / Vollplatzierung des Eigenkapitals bis zum 20.12.2004; / Einzahlung des Eigenkapitals: 100 % zzgl. 5 % Agio am 20.12.2004 (vorgesehenes Platzierungsende) Tilgung III. Voraussichtliche Ausschüttung nach Ertragsteuer in Polen in % des Eigenkapitals *1 Geringfügige Abweichungen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. sicherheit (konstante Miete mit „vorweggenommener Indexierung“) geprägt. Abweichungen können sich dennoch ergeben, z.B. durch höhere/ niedrigere Wiederanlagezinsen. / Zinseinnahmen Der Beitritt wird dann wirksam zum 01.01.2005. Die Prognoserechnung der Fondsgesellschaft projiziert die zukünftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und somit einen aus heutiger Sicht möglichen Ergebnisverlauf des Immobilien-Investments. / Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung und Barausschüttung Die laufende Prognoserechnung ist durch eine hohe Kostensicherheit (Stichwort Triple-Net-Mietvertrag) und Einnahme- Zinseinnahmen entstehen aus der Anlage der langfristigen Liquiditätsreserve. Es wird mit einem durchschnittlichen Habenzinssatz von 3,5 % p.a. kalkuliert. Darüber hinaus wird für kurzfristige Liquiditätsüberschüsse ein durchschnittlicher Habenzinssatz von 2,5 % p.a. angenommen. Zinserträge unterliegen der Zinsabschlagsteuer von z. Z. 30 % zzgl. des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt die Anlage der liquiden Mittel im Ausland vorzunehmen, daher wird die Zinsabschlagsteuer in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt. Sollte im Rahmen der angestrebten Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union eine Zinsabschlagsteuer flächendeckend eingeführt BRE bank headquarter / 30 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Prognoserechnung für die Jahre bis 2014 (mittleres Szenario – alle Beträge in T€) *1*2 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 5.315 5.315 5.315 5.315 5.315 5.315 5.315 5.315 5.315 5.315 52 60 67 72 75 80 82 86 92 93 5.367 5.375 5.382 5.387 5.390 5.395 5.397 5.401 5.407 5.408 250 251 252 253 255 256 257 258 260 261 213 213 213 213 214 214 214 215 215 215 1.941 1.902 1.858 1.813 1.753 1.697 1.642 1.590 1.531 1.475 700 800 900 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 800 3.104 3.166 3.223 3.279 3.222 3.167 3.113 3.063 3.006 2.751 2.263 2.209 2.159 2.108 2.168 2.228 2.284 2.338 2.401 2.657 2.030 2.030 2.030 2.030 2.030 2.175 2.175 2.175 2.320 2.610 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,5 % 7,5 % 7,5 % 8,0 % 9,0 % 614 847 1.026 1.155 1.233 1.371 1.424 1.533 1.696 1.777 1.824 35.000 34.300 33.500 32.600 31.600 30.600 29.600 28.600 27.600 26.600 25.800 -2.460 -2.460 -2.460 -3.019 -3.019 -3.391 -3.391 -3.391 -3.391 -3.391 -4.571 503 549 599 89 149 -163 -107 -53 10 66 -15,8 % 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,5 % 7,5 % 7,5 % 8,0 % 9,0 % *2 Prozentangaben jeweils bezogen auf die gezeichnete Nominaleinlage (ohne Agio). werden, wird das Zinsergebnis geringfügig niedriger ausfallen. Für die Anleger stellt die Zinsabschlagsteuer eine Steuervorauszahlung dar, die auf die individuelle Steuerlast – unter den Voraussetzungen des § 34c EStG – angerechnet wird. Geringere Wiederanlagezinsen können zu einer niedrigeren Liquiditätsreserve und zu niedrigeren Ausschüttungen führen und umgekehrt. / Die CBM erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von T€ 75 p.a. zzgl. ggf. anfallender polnischer Umsatzsteuer (VAT) für die Steuerung und das Controlling der technischen Objektbetreuung. Die CIMO erhält für die Steuerung und das Controlling der kaufmännischen Verwaltung eine jährliche Vergütung von T€ 130 zzgl. ggf. anfallender polnischer Umsatzsteuer (VAT). Bewirtschaftungskosten / Diese Position umfasst die vertraglich vereinbarte jährliche Vergütung für die Durchführung der technischen und kaufmännischen Immobilienverwaltung vor Ort. Dafür erhält die BRE Leasing Sp. z o.o. eine Vergütung in Höhe von T€ 45 p.a. zzgl. polnischer Umsatzsteuer (VAT). / 31 / BRE bank headquarter Fondsverwaltung/Wirtschaftsprüfung Die CFB erhält als Honorar für die Verwaltung der Gesellschaftsangelegenheiten, das Controlling der Verwaltung in Polen und die kaufmännische Verwaltung in Deutschland eine Vergütung in Höhe von anfänglich T€ 120 p.a. zzgl. deutscher Umsatzsteuer. Die BENE Verwaltung- und Treuhand GmbH CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort erhält ein Honorar für ihre Tätigkeit als Treuhandkommanditist in Höhe von T€ 30 p.a. zzgl. deutscher Umsatzsteuer. Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung und sonstige Kosten sind mit anfänglich T€ 10 p.a. zzgl. deutscher Umsatzsteuer berücksichtigt. Für die Geschäftsführung inkl. Haftungsvergütung erhalten der Komplementär und der jeweilige geschäftsführende Kommanditist gemäß Gesellschaftsvertrag T€ 25 p.a. zzgl. deutscher Umsatzsteuer. Lediglich die vorgenannte Kostenposition für die Durchführung der Immobilienverwaltung vor Ort durch die BRE Leasing bzw. die Steigerung der Kosten für die Jahresabschlussprüfung sind indexiert. Die Vergütung für die BRE Leasing wird jährlich zum 01.01. (erstmalig am 01.01.2006) an den Harmonisierten Europäischen Lebenskostenindex (HICP) angepasst. Maßgeblich für die zum 01.01. eintretende Veränderung der Vergütung ist jeweils der Vergleich des Indexes für den Dezember des Vorjahres mit dem Dezember des Vorvorjahres. Eine Anpassung der Vergütungen erfolgt zu 100 % der prozentualen Indexveränderung. / Darlehenszinsen, Tilgung Die Positionen „Darlehenszinsen“ und „Tilgung“ basieren auf dem abgeschlossenen Darlehensvertrag. Der „Einnahmenüberschuss“ ergibt sich aus Zeile (3) abzüglich Zeile (8). Der Stand der „Liquiditätsreserve“ wird ab dem Jahr 2005 durch den Stand der Liquiditätsreserve des Vorjahres zzgl. dem Einnahmeüberschuss (9) abzüglich der Ausschüttung (10) berechnet. Die Liquiditätsreserve erhöht sich daher in der Prognoserechnung im Zeitverlauf. / Voraussichtliches steuerliches Ergebnis in Polen Die sofort abzugsfähigen „Werbungskosten“ in der Investitionsphase 2004 umfassen die Finanzierungskosten, die Fondsaufbereitung, die Eigenkapitalvermittlung, die Platzierungsgarantie, die Prospektaufbereitung sowie die Kosten für die Wirtschaftsprüfung und die diversen Verwaltungskosten. Das „Steuerliche Ergebnis“ errechnet sich aus der Zeile (9) zzgl. Zeile (7) abzgl. der Zeile (14) und unter Berücksichtigung eines etwaigen Verlustvortrags. Für steuerliche Zwecke kann eine endgültige Festlegung über die Aufteilung der Investitionskosten erst in der Betriebsprüfung erfolgen. Sollte es dabei zu einer abweichenden Aufteilung kommen, hat dies unmittelbaren Einfluss auf die Höhe Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung zukünftiger Abschreibungen und damit indirekt auf die Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft und mittelbar der Anleger. Verkaufsprognose Die Wertentwicklung und damit der Veräußerungserlös dieses Immobilien-Investments wird insbesondere durch die Faktoren Standortentwicklung, Erhaltungszustand und Ausstattung der Immobilie, technologischer Fortschritt, Mietentwicklung sowie rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen bestimmt. Bei den dargestellten Liquidationserlösen handelt es sich lediglich um eine Vorausschau, die bei jetziger Einschätzung im Bereich des Möglichen liegt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger im Veräußerungsfall nur einen Teil seiner gezeichneten Nominaleinlage zurückerhält. Zum Ablauf der Prognoserechnung per 31.12.2014 wird im mittleren Szenario in Abhängigkeit der Jahresmiete in Höhe von T€ 5.315 und eines Verkaufsfaktors von 12,5 ein Veräußerungspreis der Immobilie in Höhe von T€ 66.441 angenommen. Im Vergleich hierzu beträgt der Einkaufsfaktor ca. 12,6 bezogen auf die derzeit nachhaltig erzielbare Miete. Ein wichtiger Faktor beim Verkauf der Liegenschaft ist die Vermietung zum Verkaufszeitpunkt. Zu dem in der Prognoserechnung gewählten Zeitpunkt ist die Liegenschaft noch für 4,5 Jahre an die BRE Bank vollvermietet. Dies wirkt sich positiv auf die Verkäuflichkeit der Liegenschaft aus. Darüber hinaus ist die BRE Bank zumindest derzeit stark mit dem Standort ihrer Hauptverwaltung verbunden. Aus diesem Grund hat sie sich sowohl ein Ankaufsrecht zum Ende der Mietvertragslaufzeit als auch ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle einräumen lassen. Daher ist als Verkaufsszenario sowohl ein Verkauf an die BRE Bank denkbar als auch eine Mietvertragsverlängerung durch die BRE Bank, die sich wiederum positiv auf die Verkäuflichkeit der Liegenschaft auswirken würde. Die CLI AG erhält im Fall der Veräußerung der Immobilie eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 10 % des Nettoliquidationserlöses, der verbleibt, nachdem die Anleger 100 % – unter Berücksichtigung einer etwaigen Ertragsteuerbelastung in Polen – bezogen auf ihre Nominaleinlage, erhalten haben. Vom Verkaufspreis der Immobilie wird in der Planrechnung rund eine halbe Jahresmiete für Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung bzw. eine Rücklage für Revitalisierung nach Auslauf des Mietvertrages mit der BRE Bank abgezogen. Nach Abzug der Fremdkapitalrestschuld, der Veräußerungsprovision für die CLI AG, der polnischen Ertragsteuer auf BRE bank headquarter / 32 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen den Veräußerungsgewinn und Addierung der Liquiditätsreserve ergibt sich ein Liquidationserlös für den Anleger in Höhe von rund 112 % der gezeichneten Nominaleinlage. Eine Veräußerung zum Ablauf des Prognosezeitraums ist natürlich nur eine Handlungsalternative der Fondsgesellschaft. Denkbar ist eine Weitervermietung genauso wie eine Veräußerung zu einem anderen Zeitpunkt. Die Schätzung des Veräußerungspreises auf Basis eines Verkaufsfaktors ist marktüblich. Der Verkaufsfaktor wurde unter Berücksichtigung der Perspektive des Standortes angenommen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Großraumbüro im BRE Bank Headquarter Für den Anleger mit Wohnsitz in Deutschland ergibt sich somit auf Basis folgender Prämissen: vorbehalts in Deutschland sind ausführlich im Rahmen der "Steuerlichen Grundlagen" (vgl. S. 43) dargestellt. / Einzahlung des Eigenkapitals zum 20.12.2004 (vorgesehenes Platzierungsende); / Wirksamkeit des Beitritts dann zum 01.01.2005; Sensitivitätsanalyse / die Ausschüttungen werden jeweils zum Ende des Jahres zugerechnet, für das die Ergebniszuweisung erfolgt; / der Anleger hat seine Beteiligung nicht fremdfinanziert; / der seit 1995 geltende Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % wird im Rahmen der Berücksichtigung des deutschen Progressionsvorbehalts bis einschließlich 2010 berücksichtigt. Wie bereits dargestellt, ist die Prognoserechnung durch eine hohe Kostensicherheit (Stichwort: Triple-Net-Mietvertrag) und Einnahmesicherheit (konstante Miete mit „vorgenommener Indexierung“) geprägt. Das Beteiligungsergebnis ist somit im Wesentlichen lediglich im Hinblick auf den Verkaufsvorgang sensitiv. Wichtig für den Liquidationserlös der Beteiligung ist die Entwicklung der Verkaufsfaktoren in Warschau. Aktuell sind nach Angaben von DTZ für hochwertige Immobilien Faktoren zwischen dem 11,5- und 11,8fachen der Jahresmiete (entspricht Cap-Rates von 8,7 % bis 8,5 %) anzusetzen. Die einhellige Meinung aller Immobilienexperten ist, dass sich diese Faktoren in Zukunft weiter erhöhen werden. Dabei wird unterstellt, dass sich die Faktoren in Osteuropa in den kommenden Jahren an das Niveau in Westeuropa weiter angleichen. Teilweise werden bereits heute Faktoren im Bereich des 14fachen der Jahresmiete (entspricht einer Cap-Rate von rund 7 %) gezahlt. Folgendes Beteiligungsergebnis (mittleres Szenario) über den Prognosezeitraum 2005-2014: / Durchschnittliche Ausschüttung nach Ertragsteuer in Polen 7,45 % p.a. bezogen auf das nominale Eigenkapital. / Liquidationserlös von rd. 112 % nach polnischer Ertragsteuer bei einer angenommenen Veräußerung der Immobilie zum 12,5fachen der vertraglich vereinbarten Jahresmiete. / Insgesamt resultiert aus der Beteiligung eine Rendite (Interner Zinsfuß) von ca. 8,2 % p.a. nach polnischer Ertragsteuer und vor Progressionsvorbehalt in Deutschland. Die so ermittelte Rendite stellt nur einen eingeschränkten Vergleichsmaßstab für andere Anlageformen dar. Insbesondere entspricht sie nicht der Effektivverzinsung festverzinslicher Wertpapiere. Die Auswirkungen des Progressions/ 33 / BRE bank headquarter Die untenstehende Tabelle zeigt auf, wie sich das Beteiligungsergebnis (Liquidationserlös und Interne Rendite) bei unterschiedlichen Verkaufsfaktoren verändern würde. Auswirkungen des Verkaufsfaktors auf das Beteiligungsergebnis Faktor 11,5 Faktor 12,5 Faktor 13,5 Liquidationserlös* 98 112 125 Interne Rendite* 7,3 8,2 9,0 * jeweils in % des nominalen Eigenkapitals CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung / rechtliche Grundlagen / 1. Die Gesellschafter Die SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, die am 28.04.2004 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nr. HRA 14455 eingetragen wurde. Als Gesellschafter sind derzeit beteiligt: a) als persönlich haftender Gesellschafter SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit einem Kapitalanteil von € 0. Der persönlich haftende Gesellschafter wird nachfolgend auch als „Komplementärin“ bezeichnet. b) als Kommanditisten ba) Herr Hans-Joachim Hahn, Haan, mit einer Kommanditeinlage von € 14.850. Der jeweilige Inhaber der unter ba) genannten Kommanditbeteiligung wird nachfolgend auch als „Kommanditist 1“ bezeichnet. bb) Herr Dr. Manfred Gubelt, Düsseldorf, mit einer Kommanditeinlage von € 100. Der jeweilige Inhaber der unter bb) genannten Kommanditbeteiligung wird nachfolgend auch als „Kommanditist 2“ bezeichnet. bc) BENE Verwaltung und Treuhand GmbH, Düsseldorf, mit einer Kommanditeinlage von € 50. Der jeweilige Inhaber der unter bc) genannten Kommanditbeteiligung wird nachfolgend auch als „Kommanditist 3“ oder „Treuhandkommanditist“ bezeichnet. Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft, die auf unbestimmte Zeit errichtet ist. An der Fondsgesellschaft können sich natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften als Anleger beteiligen. Die Anleger beteiligen sich mittelbar über den Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft. Im Folgenden ist mit „Gesellschafter“ bzw. „Kommanditist“ grundsätzlich auch der mittelbar über den Treuhandkommanditisten beteiligte Treugeber (Anleger) gemeint. Der vollständige Text des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages sind Bestandteil des Prospektes. 2. Die Geschäftsführung und Vertretung Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt gemeinsam der Komplementärin sowie dem Kommanditisten 1 – hier: Herrn Hans-Joachim Hahn. Die geschäftsführenden Gesellschafter werden nachstehend auch als die „Geschäftsführer“ bezeichnet. Die Komplementärin ist berechtigt, sowohl dem Kommanditisten 1 als auch dem Kommanditisten 2 ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter Einzelprokura für die Gesellschaft zu erteilen, mit der besonderen Befugnis, Veräußerung und Belastung von Grundbesitz vorzunehmen. Zur Vertretung der Gesellschaft sind die Komplementärin und aufgrund der erteilten Prokuren die Kommanditisten 1 und 2 jeweils einzeln berechtigt. Die Geschäftsführer sind befugt, namens und für Rechnung der Gesellschaft, Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Tätigkeiten für die Gesellschaft zu beauftragen und diesen Dritten – soweit zweckdienlich oder notwendig – entsprechende Vollmachten zu erteilen. 3. Die Aufnahme von Gesellschaftern Die Geschäftsführer sind berechtigt, das Kommanditkapital auf maximal T€ 29.000 zu erhöhen. Das zusätzlich benötigte Kommanditkapital soll durch die Erhöhung der Einlage des Treuhandkommanditisten erfolgen. Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als natürliche oder juristische Person sowie als Personengesellschaft möglich: / indirekt über den Treuhandkommanditisten als Treugeber, / mit mindestens € 15.000 oder einen durch 2.500 teilbaren, höheren Betrag zzgl. 5 % Agio und / Einzahlung: 100 % zzgl. 5 % Agio am 20.12.2004 (vorgesehenes Platzierungsende). BRE bank headquarter / 34 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Der Beitritt und somit auch der Treuhandvertrag werden wirksam nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Fondsgesellschaft, die aufgrund einer von dem Treuhandkommanditisten erteilten Vollmacht für diesen handelt (ohne dass die Annahmeerklärung dem Anleger zugehen muss), zum 01. des Monats, der der Einzahlung des Eigenkapitals folgt. Der Beitritt ist somit erstmals zum 01.01.2005 möglich. 4. Regelung zur Treuhandbeteiligung Der Treuhandkommanditist verwaltet für den Treugeber die übernommene Beteiligung und hält diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung des Treugebers. Bei der Ausübung des Stimmrechtes in der Gesellschafterversammlung ist der Treuhandkommanditist an die Weisungen des Treugebers gebunden. Wird keine Weisung vom Treugeber erteilt, so enthält sich der Treuhandkommanditist insoweit der Stimme. Der Treugeber ist berechtigt, die Gesellschafterrechte persönlich wahrzunehmen. Der Treuhandkommanditist erteilt hierfür dem Treugeber die Vollmacht zur Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte, insbesondere der Stimm-, Informations- und Kontrollrechte aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung. Der Treuhandkommanditist tritt die Ansprüche aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung auf den Gewinn, die Ausschüttungen, den Liquidationserlös sowie auf dasjenige, was ihm im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, in dem Umfang ab, wie diese Ansprüche dem Treu- Weichselufer; © Polnisches Fremdenverkehrsamt / 35 / BRE bank headquarter Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen geber nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages gebühren. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals mit Wirkung zum 31.12.2014, durch schriftliche Erklärung an den Treuhandkommanditisten kündigen. Sämtliche Kosten, Steuern und Aufwendungen, die mit der Kündigung dieses Vertrages verbunden sind, trägt der Anleger. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, unmittelbar nach Erhalt einer solchen Kündigung, seinerseits seine Stellung als Inhaber des Anlegeranteils gegenüber der Gesellschaft zu kündigen. 5. Die Gewinn- und Verlustbeteiligung/Ausschüttung Maßgebend für die Verteilung laufender Gewinne und Verluste ist grundsätzlich das Verhältnis der geleisteten Einlagen zum Ende eines Geschäftsjahres. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2004 steht ausschließlich den Gesellschaftern zu, die am 31.12.2004 beteiligt waren. Der Barüberschuss eines Geschäftsjahres (= Liquiditätsüberschuss unter Berücksichtigung einer angemessenen Erhöhung bzw. Reduzierung der Liquiditätsreserve) wird an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Einlagen ausgeschüttet. Eine anteilige Vorabausschüttung soll grundsätzlich halbjährlich nachschüssig im Juli des laufenden Geschäftsjahres und im Januar des Folgejahres erfolgen, sofern von den prospektierten Einnahmen und Ausgaben auch in den Folgejahren auszugehen ist. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung 6. Die Haftung 7. Die Rechte der Gesellschafter Die Gesellschafter schulden der Gesellschaft eine Einlage von 100 %. Die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage der Kommanditisten beträgt 10 % der zu leistenden Einlage; das Gleiche gilt für die Einlage des Treuhandkommanditisten entsprechend. Eine Nachschusspflicht auf Einzahlung weiterer Einlagen besteht nicht. Jedem Gesellschafter steht das Kontrollrecht gemäß § 166 Abs. 1 HGB zu. Er ist berechtigt, sich hierbei – auf seine Kosten – eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichteten Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu bedienen. Soweit dem Gesellschafter seine Einlage oder Teile davon durch Ausschüttung von Barüberschüssen i.S.d. § 172 Abs. 4 HGB zurückgewährt werden, lebt seine Haftung – unter Berücksichtigung der Haftungsbegrenzung im Außenverhältnis auf 10 % der Einlage – wieder auf. Für den Treugeber ist der Haftungsumfang im Innenverhältnis identisch mit dem eines Kommanditisten. Der Treugeber übernimmt dabei alle Pflichten des Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsvertrag und stellt diesen von sämtlichen Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit der pflichtgemäßen Erfüllung des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages frei. Darüber hinaus hat der Treugeber den Treuhandkommanditisten von einer etwaigen Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern gemäß § 172 HGB freizustellen, soweit der Treugeber mittelbar Ausschüttungen erhalten hat, die beim Treuhandkommanditisten Entnahmen im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB darstellen. Die ordentliche Beschlussfassung findet innerhalb von zehn Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres im Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Verfahren statt. Die Geschäftsführer legen im Einzelfall fest, ob die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung erfolgt. Die Gesellschafter beschließen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ausschüttungen an die Gesellschafter, die Entlastung der Geschäftsführer, die Wahl des Abschlussprüfers und gegebenenfalls über Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Gesellschaft sowie über die unten aufgeführten Geschäfte. Für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, soweit sie im Einzelfall einen Geschäftswert von T€ 9.000 übersteigen. Dies gilt insbesondere für: a) die ganze oder teilweise Veräußerung der BRE Bank Hauptverwaltung; b) den Abschluss, die Verlängerung oder die Aufhebung von Finanzierungsverträgen, mit Ausnahme derjenigen Finanzierungsverträge nebst deren Besicherung, die zur Finanzierung von Vorgängen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes eingegangen werden; c) die Übernahme von Bürgschaften und Garantien vorbehaltlich der in b) geregelten Ausnahmen; d) den Abschluss, die Aufhebung und die Kündigung von Nutzungsüberlassungsverträgen, deren vom jeweiligen Nutzer an die Gesellschaft zu zahlendes Nutzungsentgelt € 250.000 netto p.a. übersteigt; e) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Erbbaurechten, Nießbrauchrechten an Grundbesitz und Gebäuden, soweit nicht die BRE Bank Hauptverwaltung oder das an die BRE Bank Hauptverwaltung angrenzende Grundstück („City Plot“) betroffen ist (vgl. dazu: die Vertragsgrundlagen S. 24 und Gesellschaftsvertrag § 6.5 l S. 56); Kulturpalast; © Polnisches Fremdenverkehrsamt BRE bank headquarter / 36 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen sierter Zweitmarkt, wie z.B. für Wertpapiere, die Fungibilität ist daher eingeschränkt. Grundsätzlich ergibt sich der Kaufpreis der Beteiligung aus dem Verkehrswert der Immobilie sowie aus Angebot und Nachfrage. Deshalb kann ein zukünftiger Veräußerungserlös nicht prognostiziert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Veräußerungserlös die Höhe der Nominalbeteiligung wesentlich unterschreitet. Ein Gesellschafter scheidet u. a. aus der Fondsgesellschaft aus: Nationaltheater; © Polnisches Fremdenverkehrsamt a) wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird; f) Übernahme eines anderen Unternehmens durch die Gesellschaft oder Zusammenschluss der Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft. b) bei Kündigung, die frühestens zum 31.12.2014 möglich ist (Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres). In Not- und Eilfällen haben die Geschäftsführer das Recht und die Pflicht, die Entscheidung über die Vornahme von Rechtshandlungen und/oder Rechtsgeschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, zu treffen und diese gegebenenfalls vorzunehmen, auch wenn insoweit kein Beschluss der Gesellschafter vorliegt. Die Geschäftsführer werden die anderen Gesellschafter zeitnah über die getroffene Eilentscheidung unterrichten. Eine Vollstreckungsmaßnahme über den Anteil eines Gesellschafters führt ebenfalls zum Ausschluss aus der Fondsgesellschaft, wenn die Vollstreckungsmaßnahme nicht binnen 3 Monaten wieder aufgehoben wird. Die Interessen eines einzelnen Gesellschafters können durch Mehrheitsentscheidungen beeinträchtigt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Majorisierung der Gesellschaft durch den Eintritt eines Großanlegers. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der zur Sicherung der Investition gegebenen Platzierungsgarantie. Bei den von der CFB bisher initiierten Publikumsfonds hat eine Majorisierung der Gesellschaftsanteile bisher in keinem Fall stattgefunden. 8. Die Beendigung/Übertragung der Beteiligung Jeder Anleger kann seine Beteiligung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Treuhandkommanditisten übertragen oder sonst wie darüber verfügen (z.B. verpfänden). Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Die Zustimmung des Treuhandkommanditisten gilt – vorbehaltlich des Nichtvorliegens sonstiger wichtiger Gründe – als erteilt, wenn der Anleger nachweist, dass der Erwerber diesen Treuhandvertrag übernommen hat. Die Veräußerung kann jederzeit mit Wirkung zum nächsten Quartalsende erfolgen, das auf die Zustimmung folgt. Bei einer Veräußerung der Beteiligung wird die CFB Verwaltung und Treuhand GmbH (eine 100%ige Tochtergesellschaft der CLI AG) auf Wunsch vermittelnd tätig. Für Beteiligungen an geschlossenen Immobilien-Fonds besteht jedoch kein organi/ 37 / BRE bank headquarter Scheidet ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Das Auseinandersetzungsguthaben entspricht dem anteiligen Verkehrswert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Hierfür muss sich die Fondsgesellschaft zusätzliche liquide Mittel besorgen. Soweit keine Einigung über die Höhe des Abfindungsguthabens erzielt wird, gilt als Verkehrswert der Betrag, den ein Dritter nachweislich zu zahlen bereit ist. Ein eventuelles Abfindungsguthaben kann daher sowohl über als auch unter der gezeichneten Nominalbeteiligung liegen. Wird nach Zugang der Kündigung, aber vor Eintritt der Rechtswirkung, die Auflösung der Fondsgesellschaft beschlossen, erhält der kündigende Gesellschafter keine Abfindung, sondern nimmt an der Liquidation teil. Im Todesfall geht die Beteiligung eines Gesellschafters grundsätzlich auf seine Erben über. 9. Die Auflösung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Gesellschaft wird aufgelöst a) durch Beschluss der Gesellschafter; b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen; c) durch gerichtliche Entscheidung. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung / steuerliche grundlagen / Vorbemerkungen Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die wesentlichen steuerlichen Auswirkungen des polnischen Steuerrechts und der deutschen Besteuerung für Anleger mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen am 18.12.1972 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (nachfolgend „DBA“ genannt) und die in Polen und Deutschland derzeit geltenden nationalen Steuergesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung. Für Abweichungen im Rahmen einer Betriebsprüfung, künftigen Gesetzesänderungen oder aufgrund von Veränderungen der Verwaltungsauffassung oder Änderung der Rechtsprechung kann keine Gewähr übernommen werden. Am 14.05.2003 wurde ein neues DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossen. Die Ratifizierung wird für November 2004 erwartet – d.h. aus heutiger Sicht, dass das DBA voraussichtlich zum 01.01.2005 in Kraft tritt. Soweit sich aus dem neuen DBA Änderungen für die Besteuerungspraxis ergeben, sind diese in den nachfolgenden Ausführungen bereits berücksichtigt. Grundsätzlich gilt für natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und damit unbeschränkt steuerpflichtig sind, das sog. Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass diese Personen auch ihr im Ausland erzieltes Einkommen in Deutschland versteuern müssen. Nach dem DBA sind die Einkünfte aus der Vermietung von Grundvermögen (gem. Artikel 6 des DBA Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) im Belegenheitsstaat und damit ausschließlich in Polen zu besteuern. In Deutschland sind diese Einkünfte steuerfrei, unterliegen jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt (siehe unten „Besteuerung in Deutschland“). Besteuerung in Polen Besteuerungsrecht und Steuersubjekt Die Fondsgesellschaft hat für Zwecke der Verwaltung der Liegenschaft und der Mietverträge in Warschau eine unselbständige Zweigniederlassung gegründet. Steuersubjekt ist jedoch weder die Fondsgesellschaft noch die Zweigniederlassung, sondern die zivilrechtlichen Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Mangels Beteiligung am Kapital unterliegt die persönlich haftende Gesellschafterin nicht der Besteuerung in Polen. Steuersubjekte sind daher lediglich die am Kapital der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten. Im Nachfolgenden wird davon ausgegangen, dass die Anleger / unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Deutschland sind, / weder Ihren Wohnsitz in Polen haben, noch aus einem anderem Anknüpfungspunkt in Polen unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind, / ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, / sich über den Treuhandkommanditisten mittelbar beteiligen. Diese steuerliche Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Auswirkungen auf die individuelle Steuersituation des Anlegers sind nicht Gegenstand dieser Ausführungen. Deshalb sollten die Anleger gegebenenfalls einen steuerlichen Berater hinzuziehen. Sofern die Beteiligung an der Fondsgesellschaft über eine Kapitalgesellschaft oder im Betriebsvermögen des Anlegers gehalten wird, gelten abweichende als die hier dargestellten steuerlichen Folgen in Deutschland und in Polen. Die Fondsgesellschaft ist sowohl in Polen als auch in Deutschland eine sogenannte steuerlich transparente Personengesellschaft. Sie unterliegt weder in Polen noch in Deutschland einer eigenen Ertragsbesteuerung, vielmehr werden die Gesellschafter steuerlich so behandelt, als würden sie die Immobilie in Polen unmittelbar halten und verwalten. Den Gesellschaftern wird entsprechend ihrer Beteiligungsquote (für den Treuhandkommanditisten insgesamt 99,95 %) ein Ergebnis zugerechnet. Das polnische Steuerrecht kennt das Rechtsinstitut des wirtschaftlichen Eigentums nicht in der Form, wie es das deutsche Steuerrecht kennt. Aus diesem Grund werden nicht die Anleger unmittelbar besteuert, sondern der Treuhandkommanditist, über den sich die Anleger mittelbar beteiligt haben. Hierzu wird zurzeit eine Stellungnahme der zuständigen polnischen Finanzbehörde eingeholt, die diese Wertung ausdrücklich bestätigen soll. Die zuständige Finanzbehörde stimmt die Beantwortung der Anfrage der Fondsgesellschaft derzeit mit ihrer übergeordneten Behörde ab. Die gewählte Besteuerungstechnik hat den Vorteil, dass nicht der einzelne Anleger den monatlichen und jährlichen steuerlichen Deklarationspflichten in Polen unterliegt. Der BRE bank headquarter / 38 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Blick auf Schlossplatz und Altstadt Treuhandkommanditist gibt jeden Monat und jährlich die erforderlichen Steuererklärungen ab, die das Gesamtergebnis aller Anleger beinhaltet. Nach Auskunft einer polnischen Steuerberatungsgesellschaft ist die oben beschriebene Wertung nicht ausdrücklich in dem derzeit gültigen polnischen Steuerrecht geregelt, widerspricht aber nicht der aktuellen Besteuerungspraxis. Eine anders lautende Entscheidung der Finanzbehörde kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dies hätte zur Folge, dass für jeden Anleger eine monatliche und jährliche Steuererklärung einzureichen wäre. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass jeder Anleger den polnischen Steuerberater der Fondsgesellschaft mit der Ableistung seiner Steuererklärungspflichten bevollmächtigen kann. Nachfolgend wird unterstellt, dass die Finanzbehörde eine positive Auskunft bezüglich der Steuererklärungspflicht erteilt. Eine separate Besteuerung der einzelnen Anleger wäre auch deshalb nicht vorteilhaft, weil das polnische Steuerrecht nur sehr geringe persönliche Grundfreibeträge kennt. Steuersatzunterschiede gibt es nicht, weil auch eine natürliche Person für (polnische) gewerbliche Einkünfte den günstigeren Körperschaftsteuersatz beantragen könnte. Die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft über den Treuhandkommanditisten an die Anleger werden in Polen nicht besteuert. Eine Doppelbesteuerung der Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie in Polen und zusätzlich in Deutschland wird durch das DBA vermieden. / 39 / BRE bank headquarter Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Nach Artikel 6 des deutschpolnischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat Polen als Belegenheitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht für sämtliche Einkünfte, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie erzielt werden, unabhängig von der Wertung nach nationalem Steuerrecht, ob es sich um gewerbliche Einkünfte oder um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach der Definition des deutschen Steuerrechts handelt. Dazu zählen auch laufende Einkünfte aus Beteiligungen an Personengesellschaften, die polnisches Grundvermögen vermieten. Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und die Ermittlung der zu versteuernden Einkünfte bestimmt sich ausschließlich nach dem nationalen polnischen Steuerrecht. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Gewinnanteile der Anleger aus Beteiligungen an Personengesellschaften, die polnisches Grundvermögen vermieten, steuerfrei gestellt und nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes (s.u.) berücksichtigt. Für Zinseinkünfte der Fondsgesellschaft, die nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung der Liegenschaft stehen, z.B. Zinsen, die nicht aus der Anlage von liquiden Mitteln, die u.a. als Rücklage für unvorhergesehene Instandhaltungsmaßnahmen dienen (in der Prognoserechnung als Liquiditätsreserve bezeichnet) stammen, hat gem. Artikel 11 des DBA Polen nicht das Besteuerungsrecht. Dieses steht ausschließlich Deutschland als Wohnsitzstaat des Gesellschafters zu. Nach dem derzeitig gültigen DBA darf Polen auf die in Polen erzielten Zinsen keine Quellensteuer erheben. Nach dem neuen (noch nicht ratifizierten) DBA darf Polen aufgrund der Zurechnung der Zinsen zu dem Betriebsstättengewinn diese Zinsen mit dem geltenden Körperschaftsteuersatz besteuern. Diese Steuern sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf die in Deutschland festzusetzende Einkommensteuer anzurechnen, soweit die festzusetzende deutsche Einkommensteuer anteilig auf diese polnischen Einkünfte entfällt. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Ertragsbesteuerung / Besteuerung der laufenden Ergebnisanteile Das steuerliche Ergebnis wird zunächst auf der Ebene der Fondsgesellschaft anhand der in Polen erstellten Buchführung ermittelt. Das steuerliche Ergebnis errechnet sich aus den laufenden Mietüberschüssen, die die Gesellschaft nach Abschreibung, Fremdkapitalzinsen und sonstigen Betriebsausgaben, insbesondere Verwaltungskosten aus der Vermietung des Grundbesitzes, erzielt. Dieses Ergebnis wird anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und stellt nach dem nationalen polnischen Steuerrecht Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Anschaffungs- und Herstellungskosten der Gebäudeteile einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten (insbesondere Grunderwerbsteuer, Objektvermittlungsgebühren, Gebühren für die bautechnische Prüfung und Gebühren für die Darlehensvermittlung) für gewerbliche Immobilien werden in Polen mit 2,5 % bei Gebäuden, die nicht älter als 5 Jahre sind (Gebäude BCS), bzw. mit bis zu 10 % bei Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind (Gebäude BCPT), abgeschrieben. Für das Gebäude BCPT besteht nach Auskunft einer polnischen Steuerberatungsgesellschaft im Zeitverlauf das Wahlrecht, von dem Standardabschreibungssatz von 2,5 % zu einem höheren Satz bis maximal 10 % zu wechseln – und umgekehrt wieder zu einem niedrigeren Abschreibungssatz zurückzuwechseln. Hierzu wird ebenfalls eine Stellungnahme der zuständigen Finanzbehörde eingeholt, die dieses Procedere bestätigen soll. In der Fondskalkulation wurden diese Möglichkeiten berücksichtigt. Die Fondsgesellschaft wird die Abschreibungssätze jeweils so wählen, dass das steuerliche Ergebnis in Polen während der Fondslaufzeit möglichst gering bleibt bzw. ein entstehender Verlust in voller Höhe mit positiven Ergebnissen aus den Folgejahren ausgeglichen werden kann. Sollte die zuständige Finanzbehörde den vorgenannten Wechsel der Abschreibungssätze nicht bestätigen, so wird Weichselbrücke; © Polnisches Fremdenverkehrsamt Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung für das Gebäude BCPT der Abschreibungssatz von 10 % gewählt. Die laufenden steuerlichen Ergebnisse während des Prognosezeitraums bleiben in diesem Fall negativ. Die Änderung hätte jedoch Auswirkungen auf den Liquidationserlös nach polnischer Ertragsteuer und damit auf die Gesamtrendite des Fonds (vgl. dazu „Chancen und Risiken“ S. 51). Abschreibungen auf den Kaufpreis der Nutzungsrechte für den Grund und Boden sind nicht möglich Die laufenden Zahlungen für dieses Nutzungsrecht in der Folgezeit stellen jedoch abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Der Kaufpreisanteil für die Nutzungsrechte beträgt ca. 10 % der Gesamtanschaffungskosten. Laufende Betriebskosten der Fondsgesellschaft insbesondere Verwaltungskosten können auf der Ebene der Fondsgesellschaft von deren Gewinnanteil auch dann sofort in voller Höhe abgesetzt werden, wenn diese in Deutschland entstehen, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit den polnischen Vermietungseinkünften gegeben ist. Nach polnischem Steuerrecht sind auch die Gebühren für die Platzierungsgarantie, die Eigenkapitalvermittlung und die Konzeption und Prospektaufbereitung sofort abzugsfähig. Gleiches gilt für Ausgaben, die bei den Gesellschaftern im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Halten der Beteiligung stehen. Kosten des Anlegers im Zusammenhang mit der Beteiligung können aufgrund der in Polen nicht transparenten Treuhandbeteiligung nicht zum Abzug gebracht werden (lediglich bei der Bemessung der Progressionseinkünfte in Deutschland, s.u.). / Besteuerung der Veräußerungsgewinne Bei der Veräußerung der Immobilien durch die Objektgesellschaft oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters an der Fondsgesellschaft wird der Veräußerungsgewinn in Polen der Besteuerung unterworfen und mit dem Steuersatz für laufende Gewinne besteuert. Gemäß dem derzeit anwendbaren DBA ist nicht abschließend geklärt, ob Polen das ausschließliche Besteuerungsrecht zusteht. Nach dem neuen DBA, in dem die Regelungen des OECD-Musterabkommens aufgenommen wurden, steht Polen das ausschließliche Besteuerungsrecht für diese Veräußerungsgewinne aus Immobilienvermögen zu. Die Veräußerung von Treugeberanteilen durch den Anleger unterliegt in Polen keiner Besteuerung, weil das Treuhandverhältnis in Polen nicht transparent ist. Bei einer Veräußerung wird grundsätzlich der Veräußerungspreis angesetzt, soweit dieser nicht niedriger als der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie ist. Die Finanzbehörden behalten sich vor, einen Mindestwert anzusetzen. Soweit jedoch zwischen Käufer und Verkäufer keine persönlichen oder gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen bestehen, besteht kein BRE bank headquarter / 40 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Anlass zu der Annahme, dass der Verkaufspreis nicht dem Marktwert entspricht. Der Veräußerungsgewinn entspricht der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Restbuchwert. Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie oder des Anteils an der Fondsgesellschaft stehen, sind als sog. Veräußerungskosten vom Veräußerungspreis abzuziehen, auch dann, wenn sie in Deutschland entstehen. / Verlustausgleich Aufgrund der Tatsache, dass der Treuhandkommanditist in Polen keine weiteren Einkünfte erzielt, wird hier nicht weiter ausgeführt, wie ein Verlustausgleich mit weiteren positiven Einkünften in Polen zu werten ist. Es ist lediglich zu betrachten, inwieweit Verluste aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft in den Folgejahren ausgeglichen werden. Treffpunkt Schlossplatz / Aufgrund der Ergebnisstruktur können steuerlich relevante Verluste entstehen. Diese sind auf künftige Gewinne der folgenden 5 Jahre anrechenbar. Die Höhe der Anrechnung des Verlustvortrages in den einzelnen Vortragsjahren kann soweit frei gewählt werden, sofern der jährlich zu berücksichtigende Verlustabzug nicht mehr als 50 % des gesamten Verlustvortrags beträgt. Dadurch, dass hinsichtlich der Abschreibung (siehe oben) voraussichtlich umfangreiche Wahlrechte bestehen, können negative Folgen aus der zeitlichen Begrenzung des Verlustabzuges minimiert werden. / Steuersätze Die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten steuerbaren, steuerpflichtigen Einkünfte des Treuhandkommanditisten aus seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft unterliegen in Polen dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 19 %. Auf eine Darstellung der individuellen progressiven Einkommensteuersätze wird verzichtet, weil konzeptionell nur eine Beteiligung über den Treuhandkommanditisten vorgesehen ist. Steuer auf zivilrechtliche Verträge Beim Erwerb der Immobilie in Warschau ist die polnische Steuer auf zivilrechtliche Verträge in Höhe 2 % angefallen. Die Steuer wurde nur insoweit erhoben, als der Verkauf nicht der Umsatzsteuer unterlag (Nutzungsrecht und Gebäude BCS). Die Steuerbelastung entsprach im Zeitpunkt der Zahlung € 791.641 wurde bereits festgesetzt und gezahlt. Diese Kosten erhöhen als Erwerbsnebenkosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen des Gebäudes, soweit diese auf das Gebäude BCPT entfällt. Diese Steuer wird auch auf andere zivilrechtliche Verträge erhoben. Bei dem Darlehensvertrag wurde die Steuer vermieden, weil die Darlehensgeberin keine polnische Bank ist und die Auszahlung des Darlehens außerhalb Polens erfolgte. Lediglich hinsichtlich der einzutragenden Hypotheken fiel diese in Höhe von 0,1 % der einzutragenden Hypothek an (im Zeitpunkt der Zahlung ca. € 35.000). / Vermögensteuer Eine Vermögensteuer wird in Polen derzeit nicht erhoben. / Grundbesitzsteuer / Die Grundsteuer für den gesamten Grundbesitz der Fondsgesellschaft (BCPT und BCS) beträgt derzeit ca. € 102.000. Es handelt sich hierbei um die für 2004 festgesetzte sogenannte Immobiliensteuer. Diese Steuer wird jedoch im Rahmen der Nebenkostenregelungen der Mietverträge an den Mieter vollständig weiterbelastet. / 41 / BRE bank headquarter Erbschaft- und Schenkungsteuer Die polnische Erbschaft- und Schenkungsteuer kann nur dann entstehen, wenn der deutsche Anleger seinen Fondsanteil an einen polnischen Staatsbürger bzw. an eine in Polen ansässige natürliche Person vererbt oder verschenkt. In diesen Fällen sollte vor einer Nachfolgeplanung unbedingt eine Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater erfolgen. CFB-Fonds 148 / Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Umsatzsteuer Die Vermietung der Liegenschaft wird nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht als gewerbliche Aktivität qualifiziert. Die Fondsgesellschaft unterliegt der polnischen Umsatzsteuer (VAT) und ist umsatzsteuerlich registriert. Sie stellt die Mieten mit Umsatzsteuer (derzeit 22 %) in Rechnung und ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die angefallene Umsatzsteuer aus dem Erwerb der Liegenschaft konnte als Vorsteuer abgezogen werden, so dass die Fondsgesellschaft aus dem Erwerb im Ergebnis nicht mit Umsatzsteuer belastet wurde. / Gewerbesteuer Die Fondsgesellschaft unterliegt in Polen keiner der deutschen Gewerbesteuer vergleichbaren Steuer. Besteuerung in Deutschland / Besteuerung der laufenden Ergebnisanteile mögen eingestuft. Sie unterliegen beim Anleger entsprechend seiner Beteiligungsquote seinem jeweils gültigem individuellen Steuersatz. Aufgrund der Qualifizierung der Einkünfte als Kapitalvermögen ist jedoch der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG und eine Werbungskostenpauschale abziehbar. Die Zinseinnahmen sind im Hinblick auf die Haupttätigkeit der Fondsgesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Die Einkünfte aus der Vermietung in Polen sind aus deutscher Sicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG, die dem Progressionsvorbehalt (siehe unten) unterliegen. Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht vor, dass zum Zweck der Ermittlung der Progressionseinkünfte des jeweiligen Anlegers eine Berechnung des steuerlichen Einnahme-Überschusses nach den Vorschriften des deutschen EStG (u.a. Zufluss- und Abflussprinzip) zu erfolgen hat. Die für die Ermittlung des Progressionsvorbehaltes anzusetzenden steuerlichen Ergebnisse in Deutschland weichen von den nach polnischem Steuerrecht ermittelten Einkünften ab, da die Abschreibungen in Deutschland auf beide Gebäudeteile linear mit 2 % der Anschaffungskosten vorzunehmen sind. Zusätzlich zu den originären Anschaffungskosten sind nach deutschem Steuerrecht auch die Aufwendungen für Platzierungsgarantie, Eigenkapitalvermittlung, bautechnische Prüfung, Objektakquisition, Fremdkapitalvermittlung, Konzeption und Prospektaufbereitung als Anschaffungskosten für Gebäude und Grundstück zu werten. / Für die Zinseinnahmen aus der Anlage der verfügbaren Liquidität, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit stehen und in Deutschland entstehen, hat gem. Artikel 11 Abs. 1 DBA ausschließlich Deutschland als Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter das Besteuerungsrecht. Aufgrund der Transparenz des Treuhandverhältnisses sind diese Zinseinnahmen den Anlegern zuzurechnen. Die steuerpflichtigen Zinseinkünfte werden als Einkünfte aus Kapitalver- Die in Deutschland steuerfreien polnischen Vermietungseinkünfte sind im Rahmen des Progressionsvorbehalts gem. § 32 b Abs. 1 Nr. 3 EStG bei der Festsetzung des Steuersatzes für die in Deutschland zu versteuernden Einkünfte des Anlegers zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck wird das steuerpflichtige Einkommen in Deutschland um die polnischen Einkünfte aus der Beteiligung (ermittelt nach den Vorschriften des deutschen EStG) erhöht und der sich daraus ergebende Falls Zinserträge als Nebenertrag aus der Vermietung des Grundbesitzes angesehen werden (z.B. Zinsen auf die Instandhaltungsrücklage), steht das Besteuerungsrecht Polen zu. Bei unterschiedlichen Auffassungen der deutschen und der polnischen Finanzverwaltung hierzu besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung der Zinseinkünfte. Diese wäre in einem sog. Verständigungsverfahren zu behandeln und könnte gegebenenfalls, wenn keine Einigung der beiden Finanzbehörden erzielt wird, im Wege der Anrechnung der polnischen Ertragsteuer auf die deutsche Einkommensteuer vermieden werden. Progressionsvorbehalt BRE bank headquarter / 42 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Durchschnittssteuersatz entsprechend der Grund- oder Splittingtabelle ermittelt. Dieser höhere Durchschnittssteuersatz ist dann auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen ohne die polnischen Einkünfte anzuwenden. Die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes ist in jedem Jahr unterschiedlich und hängt insbesondere von der Beteiligungshöhe und von dem individuellen Steuersatz des Anlegers ab. Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes bei folgenden Annahmen: / Betrachtungsjahr: 2005 / Beteiligungshöhe: € 50.000 Auswirkung des Progressionsvorbehaltes (ProVB) auf das Beteiligungsergebnis bei Einzelveranlagung *1 Zu versteuerndes Einkommen ohne Auslandseinkünfte Gesamtbesteuerung vor ProVB Euro Euro Durschnittssteuersatz Einkommen inkl. Auslandseinkünfte Erhöhter Durchschnittssteuersatz Einkommensteuer nach ProVB Steuermehrbelastung Euro Euro Euro Auswirkung in % der Kapitaleinlage 80.000 27.099 33,87 % 83.107 34,26 % 27.411 312 0,62 % 100.000 35.961 35,96 % 103.107 36,21 % 36.212 252 0,50 % 150.000 58.116 38,74 % 153.107 38,86 % 58.285 169 0,34 % 200.000 80.271 40,14 % 203.107 40,20 % 80.399 128 0,26 % Einkommensteuer nach ProVB Steuermehrbelastung Auswirkung in % der Kapitaleinlage Euro Euro *1 Grundlage: Einkommensteuer-Grundtabelle für das Jahr 2005 Auswirkung des Progressionsvorbehaltes (ProVB) auf das Beteiligungsergebnis bei Zusammenveranlagung *2 Zu versteuerndes Einkommen ohne Auslandseinkünfte Gesamtbesteuerung vor ProVB Euro Euro 80.000 19.461 Durschnittssteuersatz Einkommen inkl. Auslandseinkünfte Erhöhter Durchschnittssteuersatz Euro 24,33 % 83.107 24,87 % 19.895 434 0,87 % 100.000 27.633 27,63 % 103.107 28,12 % 28.116 483 0,97 % 150.000 49.766 33,18 % 153.107 33,40 % 50.105 339 0,68 % 200.000 71.921 35,96 % 203.107 36,09 % 72.177 255 0,51 % *2 Grundlage: Einkommensteuer-Splittingtabelle für das Jahr 2005 Betrachtet man den Prognosezeitraum bis 2014 ergibt sich durch den Progressionsvorbehalt – bei einer Beteiligungshöhe von € 50.000 und einem zu versteuernden Einkommen von € 150.000 – eine durchschnittliche steuerliche Mehrbelastung von rund 0,37 % p.a. der Kapitaleinlage bei Einzelveranlagung und rund 0,75 % p.a. im Splittingtarif. / 43 / BRE bank headquarter / Steuerliche Verluste Für steuerliche Verluste kann ein negativer Progressionsvorbehalt nicht geltend gemacht werden. Verlustanteile können jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehaltes im gleichen Jahr oder als Vortrag zeitlich unbefristet mit positiven Einkünften derselben Art aus polnischen Immobilien ausgeglichen werden (§ 2a Abs. 1 EStG). Nur soweit nach der vorgenannten Verlustberücksichtigung ein positiver Betrag verbleibt, wird dieser im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Der BFH hat mit Beschluss vom 13.11.2002 dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob diese Einschränkung der Verlustberücksichtigung (d.h. kein negativer Progressionsvorbehalt) mit dem EU-Recht vereinbar ist. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. / Feststellung der Einkünfte Die Einkünfte der Gesellschaft und die Aufteilung auf die Anleger werden nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts in der sog. einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (gemäß § 179 ff. AO) vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ermittelt und den Wohnsitzfinanzämtern der Anleger von Amts wegen mitgeteilt. Ebenfalls erfolgen einheitliche und gesonderte Feststellungen für die ggf. in Deutschland zu versteuernden Zinsen (siehe oben). An den Feststellungsbescheid des Betriebsfinanzamtes ist das Wohnsitzfinanzamt bei der Veranlagung des einzelnen Gesellschafters gebunden. Zeitlich parallel zur Mitteilung an die Wohnsitzfinanzämter erhält jeder Anleger von der Fondsgesellschaft eine Steuermitteilung, in der die ihm zugewiesenen Einkünfte verzeichnet sind. In der persönlichen Steuererklärung des Anlegers sind dann positive Einkünfte im Rahmen der Ermittlung des Progressionsvorbehaltes derzeit in Anlage AUS, Zeile 41 ff. zu erklären. Die in Deutschland ggf. steuerpflichtigen Zinseinkünfte sind derzeit in der Anlage KAP und zur Anrechnung einer polnischen Quellensteuer ggf. zusätzlich in der Anlage AUS anzugeben. / Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Besteuerung der Veräußerungsgewinne der Gesellschaft/des Treuhandkommanditisten Die Fondsgesellschaft ist in Deutschland nicht als Gewerbebetrieb, sondern mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG einzustufen, weil es sich durch die Geschäftsführungsbefugnis einer natürlichen Person bei der Gesellschaft um eine sogenannte gewerblich entprägte Gesellschaft handelt. Veräußerungsgewinne, die bei der Objektgesellschaft durch die Veräußerung der Immobilie oder durch die Veräußerung von Anteilen an der Fondsgesellschaft – nicht die Veräußerung von Treuhandbeteiligungen der Anleger – innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren gemäß § 23 EStG entstehen, sind in Deutschland gem. derzeit gültigem DBA nicht eindeutig von der Besteuerung freigestellt. Nach dem neuen DBA ist eine ausschließliche Besteuerung in Polen geregelt. Nachfolgend gehen wir davon aus, dass es aufgrund der Anwendung des neuen DBA nicht zu einer Besteuerung gem. § 23 EStG kommt, sondern lediglich der Progressionsvorbehalt (siehe oben) für die freigestellten Veräußerungsgewinne anzuwenden ist. Diese Gewinne sind, wie auch die laufenden Einkünfte, nach deutschen steuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und stellen im Jahr der Veräußerung der Immobilie oder der Beteiligung Progressionseinkünfte dar, sofern der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgt. Gemäß der Konzeption ist jedoch weder ein Verkauf der Immobilie noch eine BRE bank headquarter / 44 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Treuhandkommanditisten innerhalb dieser Frist vorgesehen. / Anteilsveräußerung des Anlegers Veräußert der deutsche Anleger seinen (Treuhand-) Gesellschaftsanteil an der Fondsgesellschaft, so ist dieser Veräußerungsgewinn, soweit die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgt, in Deutschland gemäß dem derzeit gültigen DBA und nach dem neuen DBA zu versteuern, weil in Polen mangels Transparenz des Treuhandverhältnisses keine Besteuerung dieser Veräußerungen erfolgt und demnach kein Tatbestand einer möglichen Doppelbesteuerung vorliegt. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Regelungen des deutschen Steuerrechts (Grundtabelle bzw. Splittingtabelle). Die Einkünfte aus einem Verkauf des Treuhandanteils werden anhand des Veräußerungspreises, soweit dieser auf Gebäude und die Nutzungsrechte entfällt, einschließlich der anteilig übernommenen Verbindlichkeiten ermittelt. Von diesem anteiligen Verkaufspreis werden die fortgeführten Anschaffungskosten (bei Gebäude abzüglich einer Abschreibung nach deutschem Recht von jährlich 2 %) abgezogen. Darüber hinaus können Veräußerungskosten bei der Ermittlung des Überschusses abgezogen werden. Die gleichen Wirkungen entstehen bei einer Schenkung des Fondsanteils, weil gem. BMF-Schreiben vom 13.01.1993 (BStBl. 1993 I S. 464) die Übernahme der anteiligen Verbindlichkeiten zu einem – zumindest – teilentgeltlichen Veräußerungsvorgang führt. Im Einzelfall wird dringend empfohlen, eine Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater vor einer etwaigen Veräußerung oder Schenkung des Fondsanteils vorzunehmen. / Gewerblicher Grundstückshandel Die nachfolgenden Ausführungen sind nur auf den Fall der Veräußerung des Treuhandanteils des Anlegers anzuwenden. Der Initiator geht davon aus, dass auf der Ebene der Fondsgesellschaft kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, weil das Objekt zur langfristigen Vermietung erworben wurde und nicht für einen kurzfristigen Verkauf bereitgehalten wird. Ein gewerblicher Grundstückshandel kann aber auch auf der Ebene jedes einzelnen Anlegers vorliegen. Gem. BMFSchreiben vom 15.12.1994 sind bei der Anwendung der sog. „Drei-Objekt-Grenze“ auch Grundstücksverkäufe im Ausland zu berücksichtigen, so dass auch der polnische Grundbesitz / 45 / BRE bank headquarter © Polnisches Fremdenverkehrsamt bei der Betrachtung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist nach gegenwärtiger Auffassung der Finanzverwaltung die Anteilsveräußerung durch den Anleger dann als sog. Objektverbrauch anzurechnen, wenn seine Beteiligung an der Gesellschaft mindestens 10 % beträgt oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils oder des Anteils am veräußerten Grundstücks bei einer Beteiligung von weniger als 10 % einen Verkehrswert von mehr als € 250.000 hat und die Veräußerung innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren seit Beitritt erfolgt (BMF-Schreiben vom 26.03.2004). Gemäß BMF-Schreiben vom 26.03.2004 sind Grundstücke jeglicher Art – unabhängig von der Größe, dem Wert und der Nutzungsart – „Objekte“ i.S. der genannten „Drei-ObjektGrenze“. Allerdings ist die Rechtsprechung des BFH zu der Veräußerung von sog. Großobjekten weiterhin anwendbar. Die Rechtsprechung des BFH hatte u.a. in dem Urteil vom 24.01.1996 (BStBl. II 1996, S. 303) ausdrücklich erklärt, dass bei gewerblichen Großobjekten keine „Objektgrenzen“ gelten, wenn unter besonderer Berücksichtigung der Bebauung für Zwecke der Veräußerung die Wertschöpfung nach Art eines Bauunternehmers/Bauträgers und nicht als Frucht- CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung laufenden Vermietungseinkünfte beispielsweise Abschreibungen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Weiterhin wäre ein Veräußerungsgewinn – wenn die Immobilie und damit die wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufgabe veräußert wird – in der Regel nicht begünstigt i.S.d. §§ 16, 34 EStG mit der Folge, dass der nicht zu den außerordentlichen Einkünften zählende Veräußerungsgewinn in voller Höhe in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes des Anlegers anteilig seiner Beteiligungsquote einzubeziehen ist (Progressionsvorbehalt). Bei der Anwendung des derzeit gültigen DBA wäre sogar eine volle Besteuerung des Veräußerungsgewinns in Deutschland möglich (vgl. hierzu auch die Ausführungen „Veräußerungsgewinne“). Das Finanzamt würde jedoch bei der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nur die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis ansetzen. Schlossplatz; © Polnisches Fremdenverkehrsamt ziehung aus erhaltenen Vermögenswerten zu beurteilen ist (vgl. auch BMF-Schreiben vom 26.03.2004). Diese Grundsätze des BFH sind jedoch auf die Beteiligung an der Fondsgesellschaft nicht anwendbar, weil weder eine Bebauung zum Zweck der Veräußerung noch eine Wertschöpfung nach Art eines Bauunternehmers vorliegt, sondern eine langfristige Vermietung beabsichtigt ist. Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 (BStBl. II 1995, S. 617) sind Grundstücksveräußerungen einer Personengesellschaft für die Prüfung eines gewerblichen Grundstückshandels eines Gesellschafters mit einzubeziehen. Der Entscheidung des großen Senats sind hinsichtlich der Höhe der Beteiligung keine Grenzen zu entnehmen. Darüber hinaus hat der Große Senat besonderen Wert auf das Gesamtbild der Verhältnisse (d.h. Zahl der Veräußerungen, zeitlicher Zusammenhang und Branchennähe) und auf den Gesellschaftzweck der Beteiligungsgesellschaft gelegt. Im Einzelfall sollte eine Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater erfolgen. Bei Annahme des Vorliegens eines gewerblichen Grundstückshandels wäre die Immobilie nicht anteilig Anlagevermögen auf der Anlegerebene, sondern Umlaufvermögen mit der Folge, dass es sich in Deutschland nicht um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern um gewerbliche Einkünfte handeln würde und bei der deutschen Ermittlung der im Rahmen des Progressionsvorbehaltes einzubeziehenden Es verbleibt zu überprüfen, ob sich im Bereich der privaten Vermögensanlagen des Anlegers überhaupt Problembereiche im Sinne eines gewerblichen Grundstückshandels ergeben, denn nur dann ist die o.a. Betrachtung bedeutsam. Im Einzelfall wird dringend empfohlen, eine Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater vor einer etwaigen Veräußerung des Fondsanteils vorzunehmen. / Vermögensteuer Eine Vermögensteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben. / Erbschaftsteuer /Schenkungsteuer Erbfall und Schenkung, d.h. die unentgeltliche Übertragung des Anteils an der Fondsgesellschaft bzw. im Fall der Schenkung soweit unentgeltlich, werden, ungeachtet der Belegenheit des Grundstücks in Polen, in Deutschland als Wohnsitzstaat des Anlegers steuerlich erfasst, d.h. eine Beteiligung an polnischen Vermögenswerten unterliegt auch in Deutschland der Besteuerung und wird somit in die deutsche Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Bei der Bewertung des Anteils an der Fondsgesellschaft ist die polnische Immobilie gem. § 12 Abs. 6 ErbStG i.V.m. § 31 BewG mit ihrem gemeinen Wert (Verkehrswert) anzusetzen. Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung wird in der Regel aus Kostengründen kein Verkehrswertgutachten angefertigt. Der Verkehrswert ist in diesem Fall zu schätzen. Im Erbfall sind Verbindlichkeiten zu ihrem jeweiligen Nennbetrag anzusetzen und mit diesem bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abziehbar. Im Fall der Schenkung ist das Rechtsinstitut der sog. gemischten Schenkung anzuwenden. BRE bank headquarter / 46 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Mai 2002 (BStBl. II 2002, S. 568) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob das ErbStG in Verbindung mit den entsprechenden Bewertungsregelungen des BewG wegen der unterschiedlichen Behandlung der Vermögensarten (u.a. Begünstigung des Grundvermögens) einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bedeuten. Der BFH äußerte in diesem Beschluss, dass nach seiner Auffassung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gegeben sei. Es ist nicht auszuschließen, dass das BVerfG diese Rechtsauffassung teilt und dem Gesetzgeber aufgibt, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber bereits vor einer Entscheidung des BVerfG eine Gesetzesänderung herbeiführt, die ggf. auch die günstige Bewertung des Grundvermögens beseitigt. Im vorliegenden Fall wird jedoch die Immobilie bereits nach dem derzeit gültigen Gesetz mit dem Verkehrswert angesetzt, so dass eine gesetzmäßige Begünstigung nicht vorliegt. Lediglich die begünstigenden Verwaltungsvereinfachung in der Schätzung des Verkehrswertes könnten im Zuge einer Gesetzesänderung entfallen. Im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder Schenkung sollte immer der Rat des persönlichen Steuerberaters bezüglich der individuellen Auswirkungen beim Schenker und Beschenkten bzw. Erben eingeholt werden; insbesondere auch, um die aktuelle Entwicklung des ErbStG und des BewG zu berück- Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen sichtigen und den Fall einer möglichen Doppelbesteuerung bei einer Erbschaft oder Schenkung an einen polnischen Staatsbürger bzw. an einen in Polen Ansässigen zu berücksichtigen. Der Steuersatz bei einer Schenkung bzw. Vererbung richtet sich nach der individuellen Steuerklasse (die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet) und dem Wert des übertragenen Anteils unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge. Der niedrigste Steuersatz beträgt 7 % bei der Steuerklasse I und einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis zu € 52.000 und steigt auf maximal 50 % bei der Steuerklasse III und einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ab € 25.565.000. / Gewerbesteuer Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit in Deutschland nicht gewerbesteuerpflichtig. / Umsatzsteuer Die deutsche Fondsgesellschaft erbringt nach der Ausgabe der Gesellschaftsanteile an die Anleger (nach derzeitiger Verwaltungsauffassung steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung) keine weiteren im Inland steuerbaren Umsätze und ist demnach kein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer. Die Fondsgesellschaft ist daher für die an sie in Deutschland erbrachten Leistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Abschnitt 205 UStR). Insoweit wurden die Ausgaben der Fondsgesellschaft in der Kalkulation mit dem jeweiligen Bruttobetrag berücksichtigt. / Grunderwerbsteuer In Deutschland fällt keine Grunderwerbsteuer an. / Investmentgesetz/Investmentsteuergesetz Die Fondsgesellschaft ist ausschließlich an einem Immobilienprojekt außerhalb von Deutschland beteiligt. Nach Auffassung des Initiators ist das Investmentsteuergesetz jedoch nicht anzuwenden, da die Fondsgesellschaft kein ausländischem Recht unterstehendes risikogemischtes Vermögen (ausländische Investmentanteile) darstellt. / 47 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ Chancen und Risiken in der Zusammenfassung ‡ Ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die u.a. Chancen auf Miet- und Wertsteigerungen bietet. Andererseits können Risiken nicht ausgeschlossen werden, die den wirtschaftlichen Erfolg – zum Teil erheblich, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Nominalkapitals (Eigenkapital) – beeinträchtigen können. In der vorliegenden Fondskonstruktion wird – auf Basis der aktuellen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen – angestrebt, absehbare Risiken durch sorgfältige Planung und vorsichtige Annahmen über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung zu minimieren. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine langfristige, ausschüttungsorientierte Kapitalanlage, an der sich natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften beteiligen können. Grundsätzlich sollte in derartige Kapitalanlagen nur ein Teil des Vermögens investiert werden. Die nach der internen Zinsfußmethode ermittelte Rendite stellt nur einen eingeschränkten Vergleichsmaßstab für andere Anlageformen dar. Insbesondere entspricht sie nicht der Effektivverzinsung festverzinslicher Wertpapiere. Nachfolgend werden die Chancen und Risiken dieser Beteiligung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zusammenfassend gegenübergestellt. Risiken Fungibilität der Anteile Chancen bzw. Sicherheiten Für Anteile an geschlossenen Immobilienfonds besteht kein organisierter Zweitmarkt, wie z.B. für Aktien oder Anleihen. Dies gilt analog auch im Hinblick auf den Nachweis eines Verkehrswertes im Falle der Kündigung eines Gesellschafters (frühestens möglich zum 31.12.2014). Das Fondskonzept ist auf eine langfristige, ausschüttungsorientierte Beteiligung ausgelegt. In der Vergangenheit waren frühzeitige Verkäufe von platzierten CFB-Fondsanteilen (Zweitmarkt) relativ selten gewünscht. Fungibilität des Objekts Durch das Recht der BRE Bank, nach Ablauf des Mietvertrages die Liegenschaft zum Marktwert zurückzukaufen (Ankaufsrecht per 30.06.2019), kann die Möglichkeit zum Verkauf per Ende des Planungszeitraums (31.12.2014) eingeschränkt sein, z.B. weil der Kreis der Kaufinteressenten aufgrund eines möglicherweise relativ kurzen Investitionszeitraums kleiner sein kann. Das Ankaufsrecht der BRE Bank kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn der Ankaufspreis die Rückführung der Darlehensverbindlichkeiten und 100 % des Nominalkapitals – nach einer etwaigen Besteuerung – an die Anleger ermöglicht. Objekt Die Fondsgesellschaft trägt als Eigentümer das immobilientypische Risiko der Mangelhaftigkeit, der Unbenutzbarkeit bzw. der Die Liegenschaft wurde ab Mietbeginn gegen die typischen Immobilienrisiken (Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden, Hoch- Ungeachtet der damit verbundenen steuerlichen Risiken für den Erstzeichner, konnte im Regelfall eine zeitnahe Vermittlung für diese Anteile erfolgen. BRE bank headquarter / 48 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Risiken Objekt (Fortsetzung) Wertentwicklung Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Chancen bzw. Sicherheiten ganzen oder teilweisen Zerstörung des Mietobjektes. wasser, Terror, Naturkatastrophen etc.) versichert. Die Kosten der Versicherungen werden – wie alle anderen objektspezifischen Kosten – vom Mieter BRE Bank getragen (Triple-Net-Mietvertrag). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zukunft Altlasten entdeckt werden oder durch Gesetzesänderungen – etwa durch Grenzwertsenkungen – einzelne Flächen als kontaminiert zu deklarieren sind. Bisher wurden keine Altlasten oder Kontaminationen festgestellt. Die Wertentwicklung dieses Immobilieninvestments wird insbesondere durch die Faktoren Standortentwicklung, Erhaltungszustand und Ausstattung der Immobilie, technologischer Fortschritt, Mietentwicklung und Vermietungsstand sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Während der Laufzeit und nach Auslaufen der Mietverträge können die Mietansätze deutlich unter den jetzt vereinbarten Mietansätzen liegen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Anleger im Veräußerungsfall nur einen geringen Teil ihrer gezeichneten Nominaleinlage zurückerhalten bzw. den Totalverlust erleiden. Die BRE Bank ist für die Erhaltung der Liegenschaft vollumfänglich verantwortlich (Triple-Net-Mietvertrag). Die Perspektive des Standorts und des Fondsobjektes sind positiv. Die deutlich überwiegende Meinung von Immobilienexperten ist, dass sich die Faktoren in Osteuropa in den kommenden Jahren an das Niveau in Westeuropa angleichen und somit steigen werden. Darüber hinaus können die Anleger den Verkaufszeitpunkt selbst bestimmen. Es ist also möglich, einen besseren Verkaufszeitpunkt (z.B. Konjunkturzyklus) abzuwarten. Zum Ablauf des Prognosezeitraums per 31.12.2014 ist die Immobilie noch für 4,5 Jahre an die BRE Bank vollständig vermietet. Darüber hinaus hat die BRE Bank ihr langfristiges Interesse an dem Standort durch ein Ankaufs- und ein Vorkaufsrecht im Kaufvertrag dokumentiert. Im Fall der Ausübung des Ankaufsrechts erhält der Anleger in jedem Fall 100 % seines Nominalkapitals zurück (vgl. Fungibilität des Objekts). Finanzierung / 49 / BRE bank headquarter Nach Auslauf der Zinsfestschreibungsperiode (20.12.2014) besteht ein Zinsänderungsrisiko. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Refinanzierungsbedingungen im Vergleich zu den jetzigen Konditionen schlechter, aber auch besser sein können. Das gesamte Fremdkapital wurde in Euro aufgenommen, somit besteht kein Wechselkursrisiko. Die Zinsen wurde auf Basis des günstigen aktuellen Zinsniveaus bis zum 20.12.2014 festgeschrieben. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Risiken Prognoserechnung Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Mieter während der Fondslaufzeit ausfallen könnte. Dies könnte, abhängig von einer möglichen Neuvermietung, ggf. negative Folgen für die Fortführung des Darlehensvertrages, die Ausschüttung bzw. den Liquidationserlös haben. Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Chancen bzw. Sicherheiten Die BRE Bank ist eine der größten polnischen Banken mit einer Bilanzsumme von umgerechnet rd. € 6,3 Mrd. (per 30.06.2004). Seit dem Jahr 2000 wird die BRE Bank in den Konzernabschluss der Commerzbank AG einbezogen. Voraussetzung hierfür ist eine Beteiligung von mindestens 50 % am Nominalkapital. Seit dem Jahr 2000 wird qua Geschäftsbericht der Commerzbank AG dokumentiert, dass diese dafür Sorge trägt, dass die BRE Bank als Tochterunternehmen ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen wird (Patronatserklärung). Während des Planungszeitraumes besteht eine hohe Prognosesicherheit hinsichtlich der Zahlungsströme: / kein Wechselkursrisiko, da alle Zahlungen in Euro geleistet werden; / hohe Kalkulationssicherheit durch 15jährigen Triple-Net-Mietvertrag mit konstanter Miete. Die laufenden Zahlungen für die Nießbrauchrechte bezüglich der Grundstücke werden – wie marktüblich – durch den Mieter BRE Bank getragen. Wenn diese Zahlungen in Zukunft deutlich steigen sollten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Markt sich dreht und im Rahmen einer Anschlussvermietung diese Kosten nicht mehr weiterbelastet werden können. Im Rahmen des Wertgutachtens wurde dieser Umstand aus Vorsichtsgründen bereits berücksichtigt. Während der Mietvertragslaufzeit kann der Anleger nicht unmittelbar an Mietsteigerungen partizipieren, die höher sind als die, die in der vereinbarten, konstanten Miete kalkulatorisch bereits berücksichtigt sind (Stichwort „vorweggenommene Indexierung“). Diese „stille Reserve“ in Form eines Mietsteigerungspotenzials kann jedoch ggf. vorzeitig im Rahmen eines Verkaufs realisiert werden. Die vertraglich vereinbarte und bis zum Ablauf des Mietvertrages konstante Miete liegt derzeit ca. 18 % über dem Marktniveau. Bis zum Ende des Planungszeitraumes im Jahr 2014 müsste die Marktmiete um rd. 1,7 % p.a. steigen, um der vereinbarten Miete zu entsprechen. Bis zum Ablauf des Mietvertrages im Jahr 2019 müsste die Marktmiete um rd. 1,1 % p.a. steigen, um der vereinbarten Miete zu entsprechen. BRE bank headquarter / 50 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Risiken Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Chancen bzw. Sicherheiten Prognoserechnung (Fortsetzung) Für die Anlage liquider Mittel werden Zinssätze von 2,5 % p.a. und 3,5 % p.a. kalkuliert. Geringere Wiederanlagezinsen können zu einer niedrigeren Liquiditätsreserve, aber auch zu verminderten Ausschüttungen führen. Höhere Wiederanlagezinsen können zu einer höheren Liquiditätsreserve und zu erhöhten Ausschüttungen führen. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Ihre individuellen Interessen können durch Mehrheitsentscheidungen beeinträchtigt werden. Insbesondere ist bei einer eventuellen Majorisierung der Fondsgesellschaft auch eine vorzeitige Veräußerung der Immobilie möglich. Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Entwicklung der Fondsgesellschaft durch Entscheidungen der Geschäftsführer negativ beeinflusst werden. Konzeptionell wird der Wahrung Ihrer Interessen Rechnung getragen, u.a. durch eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen für wesentliche Beschlüsse, wie z.B. der Veräußerung der Liegenschaft. Bei den von der CFB bisher initiierten Publikumsfonds hat eine Majorisierung der Gesellschaftsanteile bisher in keinem Fall stattgefunden. Nach Einzahlung der gezeichneten Nominalbeteiligung kann die Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB nur insoweit wieder aufleben, als den Gesellschaftern Teilbeträge ihrer Einlagen, z.B. im Rahmen der Ausschüttung von Barüberschüssen, zurückgezahlt werden. Die wiederauflebende Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB wird durch den Gesellschaftsvertrag auf 10 % der gezeichneten Nominaleinlage begrenzt. Für steuerliche Aspekte kann eine endgültige Festlegung, z.B. über die Aufteilung der Investitionskosten auf Grundstück und Gebäude, erst in der Betriebsprüfung erfolgen. Ggf. können sich hierdurch die steuerlichen Bemessungsgrundlagen (z.B. AfA) verschlechtern. Bei den von der CFB bisher initiierten Publikumsfonds wurden die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse weitestgehend bestätigt. Eine negative steuerliche Auskunft der Finanzbehörde zu der Besteuerungstechnik hinsichtlich des Treuhandkommanditisten kann nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall müssten für jeden Anleger monatliche und jährliche Steuererklärungen eingereicht werden. Der daraus resultierende Aufwand der Gesellschaft würde ca. T€ 50 betragen. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass jeder Anleger den polnischen Steuerberater der Fondsgesellschaft mit der Ableistung seiner Steuererklärungspflichten bevollmächtigen kann. Der zusätzliche Aufwand für die ggf. abzugebenden Steuererklärungen kann aus dem laufenden Cashflow der Fondsgesellschaft bezahlt werden, was nur zu Lasten der Liquiditätsreserve ginge und somit zu einer marginalen Renditereduzierung führen würde (Rendite nach polnischer Ertragsteuer rd. 8,1 % p.a. im Vergleich zu rd. 8,2 % p.a. im mittleren Szenario). Steuerliche Aspekte Eine negative steuerliche Auskunft der Finanzbehörde zu den in der Prognoserechnung gewählten AfA-Sätzen kann nicht aus/ 51 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Risiken Steuerliche Aspekte (Fortsetzung) Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Chancen bzw. Sicherheiten geschlossen werden. In diesem Fall würde für das Gebäude BCPT der Abschreibungssatz von 10 % angesetzt. Die erhöhten Abschreibungen würden dazu führen, dass ein höherer Veräußerungsgewinn zu versteuern wäre. Der Liquidationserlös nach polnischer Ertragsteuer würde dann – im mittleren Szenario – von rd. 112 % auf rd. 107 % sinken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im „worst case“ beide Anfragen von der polnischen Finanzbehörde negativ beschieden werden. In diesem Fall würde die interne Rendite im mittleren Szenario von rd. 8,2 % p.a. auf rd. 7,7 % p.a. sinken. Bei diesen Renditeangaben ist noch nicht berücksichtigt, dass die Ausschüttungen halbjährlich nachschüssig erfolgen (kalkulatorische Reserve für die Rendite rd. 0,4 % p.a.) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Besteuerung der Zinseinnahmen, die nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung der Liegenschaft stehen, zu einer Doppelbesteuerung kommt. Die Zinseinnnahmen sind wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung (durchschnittlich ca. 1,5 % der Mieteinnahmen). Im Zusammenhang mit der Veräußerung weiterer Objekte kann aufgrund Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung unter besonderen Umständen ein gewerblicher Grundstückshandel des Anlegers angenommen werden (z.B. Veräußerung von mehr als 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren), mit der Folge, dass ein Veräußerungsgewinn dann sowohl einkommen- als auch gewerbesteuerpflichtig ist. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist für den Aspekt „Gewerblicher Grundstückshandel“ jedoch nur dann von Bedeutung, wenn die Beteiligung am Eigenkapital größer als 10 % ist oder der Verkehrswert der Beteiligung mehr als T€ 250 beträgt (bei einem Verkehrswert von T€ 55.950 setzt dies eine Nominalbeteiligungen von mehr als T€ 125 voraus). Das Thema „Gewerblicher Grundstückshandel“ sollten Sie ggf. mit Ihrem persönlichen Steuerberater erörtern. Mit Beschluss vom 22.05.2002 hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht gegenüber Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit sämtlicher im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz enthaltenen Vergünstigungen geäußert. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das BVerfG diese Auffassung teilt und damit die bisher grundsätzlich möglichen Vorteile von Immobilieninvestitionen nicht mehr erzielt werden können. Die Finanzverwaltung erlässt entsprechende Bescheide deshalb nur mit einem Vorläufigkeitsvermerk. Im vorliegenden Fall wird die Immobilie bereits nach dem derzeit gültigen Gesetz mit dem Verkehrswert angesetzt, so dass eine gesetzmäßige Begünstigung nicht vorliegt. Lediglich die begünstigenden Verwaltungsvereinfachung in der Schätzung des Verkehrswertes könnten im Zuge einer Gesetzesänderung entfallen. BRE bank headquarter / 52 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen ‡ Gesellschaftsvertrag ‡ § 1 FIRMA UND SITZ 1.1 Die Komplementärin ist mit einer Kapitaleinlage nicht beteiligt. Sie hält demzufolge keinen Kapitalanteil. Die Firma der Gesellschaft lautet: b) SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG ba) Herr Hans-Joachim Hahn, Haan, mit einer Kommanditeinlage von € 14.850,00 (Euro vierzehntausendachthundertfünfzig) (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) 1.2 Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Der jeweilige Inhaber der in diesem § 4.1 b) ba) bezeichneten Kommanditbeteiligung wird nachfolgend auch „Kommanditist 1“ genannt. Die Komplementärin und (vorbehaltlich der Regelung des § 16.7 dieses Ver trages) der Kommanditist 1 werden in diesem Vertrag zusammen auch die „Geschäftsführer“ und einzeln jeder auch „Geschäftsführer“ genannt. § 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS 2.1 Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Bebauung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung von Gebäuden, Grundstücken, Erbbaurechten, Nießbrauchrechten und anderen dinglichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Erwerb der BRE Bank S.A. Hauptverwaltung bestehend aus zwei Nießbrauchrechten an Liegenschaften in Polen, Warschau, ul. Senatorska 18 und 18 a, b sowie der Erwerb des Eigentums von zwei auf den vorstehenden Liegenschaften stehenden Gebäuden (diese Nießbrauchrechte und das Eigentum an den Gebäuden werden nachfolgend zusammen die „BRE Bank Hauptverwaltung“ genannt) und deren langfristige Vermietung sowie die ganze oder teilweise Veräußerung der BRE Bank Hauptverwaltung. 2.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle unmittelbar oder mittelbar diesem Gesellschaftsgegenstand dienenden und/oder fördernden Maßnahmen zu ergreifen. 2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, eine Niederlassung in Polen zu errichten und zu unterhalten. 2.4 Es werden keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung ausgeübt. bb) Herr Dr. Manfred Gubelt, Düsseldorf, mit einer Kommanditeinlage von € 100,00 (Euro einhundert) Der jeweilige Inhaber der in diesem § 4.1 b) bb) bezeichneten Kommanditbeteiligung wird nachfolgend auch „Kommanditist 2“ genannt. bc) BENE Verwaltung und Treuhand GmbH, Düsseldorf, mit einer Kommanditeinlage von € 50,00 (Euro fünfzig) Der jeweilige Inhaber der in diesem § 4.1 b) bc) bezeichneten Kommanditbeteiligung wird nachfolgend auch „Kommanditist 3“ genannt. 4.2 § 3 DAUER, GESCHÄFTSJAHR DER GESELLSCHAFT 3.1 Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. 3.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 4 GESELLSCHAFTER, GESELLSCHAFTSKAPITAL 4.1 An der Gesellschaft sind beteiligt: a) als persönlich haftende Gesellschafterin SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, (nachfolgend auch „Komplementärin“ genannt) / 53 / BRE bank headquarter als Kommanditisten Die Geschäftsführer sind seitens der Gesellschafter berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne weitere Zustimmung der Mitgesellschafter jederzeit weitere Gesellschafter als Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen sowie der Erhöhung der Einlagen von Gesellschaftern, die bereits als Kommanditisten beteiligt sind, zuzustimmen und dadurch das Gesellschaftskapital von € 15.000,00 (Euro fünfzehntausend) auf bis zu € 29.000.000,00 (Euro neunundzwanzig Millionen) zu erhöhen. Eine separate Zustimmung der Mitgesellschafter oder ein Beschluss der Gesellschafter ist hierfür nicht erforderlich. Die Geschäftsführer sind insbesondere berechtigt, einer der vorgenannten Regelung entsprechenden Erhöhung der Beteiligung des Kommanditisten 3 im Namen der Gesellschafter zuzustimmen. Der Kommanditist 3 hat sich bereit erklärt, im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung von Personen, die sich mittelbar an der Gesellschaft beteiligen wollen (nachfolgend die „Anleger“ genannt), seine Kommanditeinlage an der Gesellschaft jeweils um den Betrag zu erhöhen, mit dem sich ein Anleger mittelbar an der Gesellschaft beteiligen will (der jeweilige Betrag wird nachfolgend jeweils „Anlegeranteil“ genannt). Der Kom- CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort manditist 3 wird den jeweiligen Anlegeranteil treuhänderisch nach Maßgabe des zwischen dem jeweiligen Anleger, der Gesellschaft und dem Kommanditisten 3 (der Kommanditist 3 wird, soweit er Beteiligungen treuhänderisch hält, nachfolgend auch „Treuhandkommanditist“ genannt) abgeschlossenen Treuhandvertrages (nachfolgend „Treuhandvertrag“) sowie den Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages für den jeweiligen Anleger halten. Gemäß dem jeweiligen Treuhandvertrag ist der jeweilige Anleger von dem Treuhandkommanditisten bevollmächtigt, alle Rechte (insbesondere Stimm-, Informations- und Kontrollrechte) hinsichtlich seines Anlegeranteils gemäß den Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages selbst wahrzunehmen. Der Treuhandkommanditist erhält von der Gesellschaft für das treuhänderische Halten der Kommanditbeteiligungen die in § 4 des Treuhandvertrages festgesetzte Vergütung. Zudem ist die Gesellschaft verpflichtet, dem Treuhandkommanditisten auf schriftliches Ersuchen sämtliche Fremdkosten und Aufwendungen zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, die dem Treuhandkommanditisten in Erfüllung oder im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag entstehen und die nicht der Anleger gemäß § 3.3 des Treuhandvertrages zu erstatten hat, unverzüglich zu ersetzen. 4.3 Jede natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaft kann sich als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligen. Die Einlage jedes beitretenden Kommanditisten (mit Ausnahme der oben unter § 4.1 b) genannten Kommanditisten) muss mindestens über € 15.000,00 (Euro fünfzehntausend) oder einen durch 2.500 (zweitausendfünfhundert) ganzzahlig teilbaren, höheren Betrag lauten. 4.4 Die Einlagen der Gesellschafter sind ausschließlich in € zu leisten und – soweit nicht anders vereinbart – vollständig am 20. Dezember 2004 zur Zahlung fällig. 4.5 Befindet sich ein Gesellschafter mit einer fälligen Zahlung (z.B.: gemäß § 4.4 dieses Vertrages) in Verzug, so ist er verpflichtet, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. auf die geschuldete Zahlung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Gesellschaft bleibt vorbehalten. 4.6 Jeder der Gesellschaft beigetretene Kommanditist wird im Handelsregister mit einer Haftsumme eingetragen, die zehn (10) % seiner Einlage entspricht. Die Haftung der Kommanditisten beschränkt sich auf die Höhe der als Haftsumme in das Handelsregister eingetragenen Einlagen. Die Haftung des Kommanditisten im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Gesellschaft erlischt, wenn der Kommanditist ins Handelsregister eingetragen ist und soweit die Einlage geleistet ist. Soweit Ausschüttungen Entnahmen im Sinne des § 172 Abs. 4 HGB darstellen, lebt in diesem Umfang die Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten wieder auf. Die Gesellschaft hat jedoch in einem solchen Fall keinen Anspruch gegen den Kommanditisten auf eine erneute Zahlung seiner einmal erbrachten Einlage. 4.7 Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung Die Komplementärin ist seitens der Gesellschafter berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne Zustimmung der Mitgesellschafter eine weitere Komplementärin unter Aufteilung ihrer Stimmrechte in die Gesellschaft aufzunehmen. In diesem Fall führen die neue Komplementärin und die Geschäftsführer die Geschäfte der Gesellschaft gemeinsam. Diese neue Komplementärin ist nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. § 5 GESELLSCHAFTERKONTEN 5.1 Für jeden Gesellschafter wird ein Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I), ein Sonderkonto (Kapitalkonto II) sowie ein Verlustkonto geführt. Alle Konten sind unverzinslich. 5.2 Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als Festkonto für die Einlagen der Gesellschafter geführt. 5.3 Auf dem Sonderkonto (Kapitalkonto II) werden Ausschüttungen im Sinne des § 12.1 dieses Vertrages und Gewinne erfasst, soweit letztere nicht zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos zu verwenden sind. 5.4 Auf dem Verlustkonto werden Verluste verbucht. Spätere Gewinne werden vorab bis zum Ausgleich des Verlustvortrages auf diesem Konto verbucht. 5.5 Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter abweichend geregelt, ist für die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen, an Ausschüttungen gemäß § 12 dieses Vertrages, am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, dem Anspruch auf ein Abfindungsguthaben sowie für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte allein die Einlage des jeweiligen Gesellschafters im Verhältnis zu der Summe der Einlagen aller Gesellschafter am 31.12. eines Geschäftsjahres maßgebend. 5.6 Hinsichtlich der Beteiligung des Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft werden die Ergebnisse der Geschäftsjahre der Gesellschaft so verteilt, dass der Treuhandkommanditist hinsichtlich jedes Anlegeranteils um den er seine Beteiligung an der Gesellschaft erhöht hat, im Verhältnis zu den Anlegeranteilen um die der Treuhandkommanditist seine Beteiligung an der Gesellschaft im Vorjahr erhöht hatte, weitgehend gleich gestellt wird. Der Gewinn und Verlust per 31. Dezember 2004 wird ausschließlich den Gesellschaftern zugewiesen, die am 31. Dezember 2004 beteiligt waren. 5.7 Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition seines Vorgängers ein und übernimmt die Gesellschafterkonten seines Rechtsvorgängers. BRE bank headquarter / 54 / Rechtliche Grundlagen 5.8 5.9 Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Aufwand aus Gewerbesteuer oder einer ähnlichen Steuer, die infolge eines Gesellschafterwechsels mit dem daraus resultierenden Wegfall steuerlicher Verlustvorträge entsteht oder zukünftig entstehen wird, hat der neu eintretende Gesellschafter der Gesellschaft zu erstatten. Ebenso ist dieser Steueraufwand, der durch Sonder- oder Ergänzungsbilanzen, Anteils- oder Teilanteilsveräußerungen sowie hinzuzurechnende Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG entsteht, durch den betreffenden bzw. den neu eintretenden Gesellschafter, dem diese Sonder- oder Ergänzungsbilanzen, Anteils- oder Teilanteilsveräußerungen oder Sondervergütungen zuzurechnen sind, der Gesellschaft zu erstatten. Davon ausgenommen sind aufgrund der Geschäftsführungsvergütungen oder der Haftungsvergütung entstehende Steuern. Die von dem betreffenden Gesellschafter hiernach der Gesellschaft zu erstattenden Beträge werden mit den Ansprüchen des Gesellschafters auf Ausschüttungen gemäß § 12 dieses Vertrages aufgerechnet. Vorsteuererstattungen, die der Gesellschaft zufließen, werden den jeweiligen Gesellschaftern zugerechnet, denen die der Erstattung zugrundeliegenden Umsatzsteuerzahlungen zuzurechnen waren. Diese Regelung ist auch im Rahmen der steuerlichen Einnahmeüberschussrechnung zu beachten. Insoweit übernehmen die neu beitretenden Gesellschafter die aus Umsatzsteuerzahlungen entstandenen Verbindlichkeiten nicht. § 6 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG 6.1 Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt den Geschäftsführern. Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht, werden die beiden Geschäftsführer im Rahmen ihrer Geschäftsführung stets gemeinschaftlich handeln. 6.2 Die Komplementärin ist berechtigt, sowohl dem Kommanditisten 1 als auch dem Kommanditisten 2 jederzeit und ohne, dass hierfür noch die Zustimmung der anderen Gesellschafter erforderlich ist, Einzelprokura, mit der besonderen Befugnis, Veräußerung und Belastung von Grundbesitz vorzunehmen, für die Gesellschaft zu erteilen. 6.3 Sowohl die Komplementärin als auch jeder Prokurist, dem die Komplementärin gemäß § 6.2 dieses Vertrages eine Prokura erteilt hat, ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Jedem Geschäftsführer ist gestattet, im Namen der Gesellschaft und mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkung des § 181 BGB). 6.4 Die Geschäftsführer sind befugt, namens und für Rechnung der Gesellschaft Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Tätigkeiten für die Gesellschaft zu beauftragen und diesen Dritten – soweit zweckdienlich oder notwendig – entsprechende Vollmachten zu erteilen. 6.5 Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören insbesondere: a) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft; b) die Buchführung der Gesellschaft; c) der Abschluss, die Änderung, die Aufhebung und Durchführung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen (insbesondere Verträge (i) mit der CommerzLeasing und Immobilien AG (nachfolgend „CLI“ genannt) oder Gesellschaften, an denen die CLI beteiligt ist, über die Verwaltung der Gesellschaftsangelegenheiten und die Buchführung der Gesellschaft; sowie (ii) mit der BRE Leasing Sp. z o.o. über die Geschäftsbesorgung der BRE Bank Hauptverwaltung); d) Abschluss von Verträgen zum Erwerb der BRE Bank Hauptverwaltung; e) Abschluss von Nutzungsüberlassungsverträgen (z.B.: Miet-, Pacht- und Leasingverträge) hinsichtlich der BRE Bank Hauptverwaltung (z.B.: mit der BRE Bank S.A.) sowie Kündigung, Änderung oder Aufhebung von Nutzungsüberlassungsverträgen hinsichtlich der BRE Bank Hauptverwaltung, deren Nutzungsentgelt p.a. netto € 250.000,00 (Euro zweihundertfünfzigtausend) nicht übersteigt; f) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft; g) die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen (i) zur Finanzierung des Erwerbs der BRE Bank Hauptverwaltung; einschließlich der Besicherung der Finanzierung (z.B.: Bestellung von Hypotheken, Verpfändung von Konten der Gesellschaft und Sicherungsabtretungen von Forderungen der Gesellschaft) sowie (ii) zur Zins- und/oder Währungssicherung im Zusammenhang mit der Finanzierung; h) der Abschluss marktüblicher Versicherungen; i) die laufende Liquiditätssteuerung der Gesellschaft sowie Anlage von Geldern der Gesellschaft auf Sparkonten, in Geldmarktfonds oder vergleichbaren Investitionsinstrumenten; j) die Entscheidung über die Einrichtung, die Höhe und die Verwendung einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve sowie die Zuführung etwaiger Zinsen, die durch die Liquiditätsreserve erwirtschaftet werden, zur Liquiditätsreserve; k) die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft für das Jahr 2004; / 55 / BRE bank headquarter CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung f) Übernahme eines anderen Unternehmens durch die Gesellschaft oder Zusammenschluss der Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft; n) die Erteilung der Prokuren gemäß § 6.2 dieses Vertrages; In Not- und Eilfällen haben die Geschäftsführer das Recht und die Pflicht, die Entscheidung über die Vornahme von Rechtshandlungen und/oder Rechtsgeschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, zu treffen und diese gegebenenfalls vorzunehmen, auch wenn insoweit kein Beschluss der Gesellschafter vorliegt. o) die Zustimmung oder Ablehnung der Erhöhung von Beteiligungen an der Gesellschaft gemäß § 4.2 dieses Vertrages, die Aufnahme von Gesellschaftern gemäß § 4.7 oder § 14.7 dieses Vertrages, sowie die Verfügung über Beteiligungen gemäß § 15 dieses Vertrages; Die Gesellschafter sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden und werden die Geschäftsführer wegen einer getroffenen Eilentscheidung nicht verantwortlich machen. Die Geschäftsführer werden die anderen Gesellschafter zeitnah über die getroffene Eilentscheidung unterrichten. p) die Errichtung, der Betrieb und die Schließung einer Niederlassung in Polen. 6.7 6.8 Eine Zustimmung der Gesellschafter oder die Fassung eines Beschlusses der Gesellschafter ist für die Vornahme der vorstehenden Geschäfte und/oder Handlungen nicht erforderlich. 6.6 Vertragsgrundlagen e) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Erbbaurechten, Nießbrauchrechten an Grundbesitz und Gebäuden oder die Verpflichtung zur Vornahme derartiger Rechtsgeschäfte, soweit nicht die BRE Bank Hauptverwaltung oder das in § 6.5 l) dieses Vertrages bezeichnete Grundstück betroffen ist; l) (i) der Erwerb des Grundstücks, das an die BRE Bank Hauptverwaltung angrenzt und das im Vertrag zum Erwerb der BRE Bank Hauptverwaltung als „City Plot“ bezeichnet ist und ca. 53 m2 groß ist, oder der Erwerb von Rechten (insbesondere ewige Nießbrauchsrechte) an diesem Grundstück, und (ii) der Erwerb der auf diesem Grundstück stehenden Gebäude, und (iii) der Abschluss der hierfür erforderlichen Finanzierungverträge einschließlich der Bestellung und Einräumung der hierin vereinbarten Kreditsicherheiten; m) die Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der BRE Bank Hauptverwaltung, sofern die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen die Liquiditätsreserve der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einleitung der Maßnahmen nicht überschreitet; Investitionsobjekt Die Komplementärin und der Kommanditist 1 erhalten für die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit von der Gesellschaft jährlich folgende Vergütungen: Für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, vorausgesetzt, das jeweilige Geschäft übersteigt einen Geschäftswert von € 9.000.000,00 (Euro neun Millionen). Insbesondere folgende Geschäfte stellen Geschäfte dar, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen: Komplementärin Kommanditist 1 € 7.500,00 (Euro siebentausendfünfhundert) € 5.000,00 (Euro fünftausend) Zuzüglich zu den vorgenannten Beträgen ist bei einer Umsatzsteuerpflicht, Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu zahlen. Die Vergütungen sind per 20.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Zahlung einer Vorabvergütung ist grundsätzlich zulässig. Diese Vergütungen gelten im Verhältnis der Gesellschafter untereinander als Aufwand der Gesellschaft. Sie sind auch in Verlustjahren zu zahlen. a) die ganze oder teilweise Veräußerung der BRE Bank Hauptverwaltung; b) Abschluss, Verlängerung oder Aufhebung von Finanzierungsverträgen, mit Ausnahme derjenigen Finanzierungsverträge nebst deren Besicherung, die in § 6.5 dieses Vertrages genannt sind; c) Übernahme von Bürgschaften und/oder Garantien, mit Ausnahme solcher, deren Übernahme im Rahmen des Betriebes einer Immobilie, wie der BRE Bank Hauptverwaltung, üblich sind; Die Komplementärin erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung jährlich eine Vergütung von € 12.500,00 (Euro zwölftausendfünfhundert). Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, den Geschäftsführern sämtliche nachgewiesene Aufwendungen und Auslagen (z.B.: für Rechtsberatungskosten und / oder die Erstellung von Gutachten), die den Geschäftsführern im Zusammenhang mit der Geschäftsführung der Gesellschaft entstanden sind, auf schriftliche Aufforderung zu erstatten. 6.9 Die Geschäftsführer sind von dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB entbunden. d) Abschluss, Kündigung oder Aufhebung von Nutzungsüberlassungsverträgen, deren vom jeweiligen Nutzer an die Gesellschaft zu zahlendes Nutzungsentgelt p.a. netto € 250.000,00 (Euro zweihundertfünfzigtausend) übersteigt, soweit der Abschluss, die Kündigung oder die Aufhebung nach dem 01. Dezember 2004 erfolgt; BRE bank headquarter / 56 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag § 7 JAHRESABSCHLUSS, ÜBERWACHUNGSRECHT 7.1 7.2 8.1 8.2 8.3 g) Ausschüttungen an die Gesellschafter gemäß § 12.1 dieses Vertrages; h) Behandlung von Einsprüchen gegen Form oder Inhalt von protokollierten Gesellschafterbeschlüssen oder das Verfahren der Beschlussfassung; i) alle sonstigen von einem der Geschäftsführer den Gesellschaftern zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten; j) Aufnahme neuer Geschäftszweige oder Geschäftstätigkeiten, die nicht vom Gesellschaftsgegenstand gemäß § 2 dieses Vertrages umfasst sind. 8.4 Soweit dieser Vertrag nicht eine andere Mehrheit und/oder die Zustimmung der Geschäftsführer vorschreibt, werden Beschlüsse der Gesellschafter mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Ein Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf zudem der Zustimmung durch die Geschäftsführer. Soweit ein Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages gefasst wird, der in nicht unerheblicher Weise in den Kernbereich von Mitgliedschaftsrechten der Gesellschafter eingreift oder zu ihren Lasten eine Nachschusspflicht beinhaltet, ist der Beschluss nur gegenüber den Gesellschaftern wirksam, die dem Beschlussantrag zugestimmt haben. Innerhalb von zehn (10) Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres soll eine ordentliche Beschlussfassung der Gesellschafter im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung in Düsseldorf oder am Sitz der Gesellschaft oder im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. a) Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft; Anlagen f) Geschäfte, die gemäß § 6.6 dieses Vertrages eines Gesellschafterbeschlusses bedürfen; Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren gefasst. Die Geschäftsführer legen im Einzelfall fest, ob die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung erfolgt und laden die Gesellschafter entsprechend zur Beschlussfassung ein. Die Gesellschafter beschließen u.a. über die Muster der Beitrittserklärung e) Auflösung der Gesellschaft; Jedem Kommanditisten steht das Überwachungsrecht gemäß § 166 Abs. 1 HGB zu. Jeder Kommanditist hat das Recht, auf eigene Kosten die Bücher und alle sonstigen Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu üblichen Bürozeiten am Sitz der Gesellschaft nach vorheriger Ankündigung selbst einzusehen oder durch einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichteten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einsehen zu lassen sowie alle erforderlichen Aufklärungen zu verlangen. Jeder Kommanditist verpflichtet sich, alle erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ebenfalls alle erlangten Informationen streng vertraulich behandeln. Eine außerordentliche Beschlussfassung der Gesellschafter im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung oder eines außerordentlichen schriftlichen Verfahrens hat stattzufinden, wenn einer der Geschäftsführer hierzu einlädt (wozu die Geschäftsführer jederzeit berechtigt sind) oder wenn Gesellschafter, die mindestens zwanzig (20) % der Kapitalanteile vertreten, dies gegenüber den Geschäftsführern schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen. Die Geschäftsführer laden dann zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung oder zur Beschlussfassung im außerordentlichen, schriftlichen Verfahren ein. Abwicklungshinweise d) Änderung des Gesellschaftsvertrages, soweit die Änderung nicht bereits in diesem Vertrag vorgesehen ist (z.B.: die Aufnahme von neuen Gesellschaftern und Kapitalerhöhungen); Die Geschäftsführer sind verpflichtet, innerhalb von sechs (6) Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen und testieren zu lassen. § 8 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE Partner im Überblick Beschlüsse über die Auflösung der Gesellschaft sowie über die Veräußerung der BRE Bank Hauptverwaltung bedürften einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung der Geschäftsführer. 8.5 Die Auszählung der Stimmen wird im Rahmen von Gesellschafterversammlungen vom jeweiligen Leiter der Versammlung und im schriftlichen Beschlussverfahren vom jeweiligen Leiter vorgenommen. Ein Beschluss ist antragsgemäß beschlossen worden, wenn die gemäß diesem Vertrag erforderliche Mehrheit für den Beschlussantrag gestimmt hat und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Geschäftsführer vorliegt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Stimmen, die den Geschäftsführern im Rahmen der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren erst nach dem letzten Abstimmungstag zugehen, gelten als nicht abgegeben. b) Entlastung der Geschäftsführer; c) Wahl des Abschlussprüfers, soweit hierzu nicht die Geschäftsführer ermächtigt sind (vgl. § 6.5 dieses Vertrages); / 57 / BRE bank headquarter Sieht dieser Vertrag im Rahmen der Beschlussfassung die Zustimmung der Geschäftsführer vor, gilt der Beschlussantrag als abgelehnt, wenn diese Zustimmung nicht erteilt wird. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort 8.6 Die Gesellschafter sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die Anleger an Beschlussfassungen der Gesellschafter in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren teilnehmen und kraft der ihnen von dem Treuhandkommanditisten erteilten Vollmacht die auf ihren Anlegeranteil entfallenden Rechte selbst oder durch Bevollmächtigte ausüben. 8.7 Jeder Gesellschafter hat: 9.4 Die Gesellschafterversammlung wird von einem der Geschäftsführer geleitet. Die Geschäftsführer können einen Dritten mit der Leitung der Gesellschafterversammlung beauftragen. Der Leiter der Gesellschafterversammlung ist berechtigt, Personen die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung zu gestatten, deren Anwesenheit er für zweckmäßig hält. 9.5 Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen worden sind und die Geschäftsführer anwesend oder vertreten sind. Eine Vertretung der Gesellschafter ist zulässig. Vollmachten bedürfen der Schriftform und sind dem Leiter der Versammlung vor deren Beginn zu übergeben. Die Teilnahme des Kommanditisten oder seines Vertreters an einer Gesellschafterversammlung ohne während der Versammlung schriftlich oder zu Protokoll erklärte Rüge von Einberufungsmängeln gilt als Verzicht einer Rüge solcher Mängel. (50) (45) (4) (1) Jeder Gesellschafter mit Ausnahme des Kommanditisten 3 kann im Rahmen einer Beschlussfassung die ihm zustehenden Stimmen nur einheitlich ausüben. Der Kommanditist 3 ist berechtigt, die ihm zustehenden Stimmen gespalten auszuüben, wobei die Stimmen, die auf einen Anlegeranteil entfallen, nur einheitlich abgegeben werden können. 8.9 Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses oder Einsprüche gegen das Verfahren der Beschlussfassung können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat seit Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder, im Fall der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren von einem Monat seit Absendung der Niederschrift, gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Investitionsplanung und Prognoserechnung Die Einladung zur Beschlussfassung im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist mindestens zehn (10) Tage oder, wenn sachlich begründet, innerhalb einer jeweils angemessenen kürzeren Frist, vor dem Tag, an dem die betreffende Gesellschafterversammlung stattfinden soll, abzusenden. Mit der Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist den Gesellschaftern die Tagesordnung zu übersenden. Die Einladungen gelten als ordnungsgemäß abgesandt, wenn sie bis zum Beginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse zum Postversand gegeben worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet. Stimmen 8.8 Vermietung 9.3 Die nachfolgenden Gesellschafter verfügen aber mindestens über folgende Stimmen: fünfzig fünfundvierzig vier eine Vertragsgrundlagen mäß abgesandt, wenn sie bis zum Beginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse zum Postversand gegeben worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet. je vollem nominalen Kapitalanteil (Einlage) in Höhe von € 2.500,00 (Euro zweitausendfünfhundert): eine (1) Stimme. Komplementärin: Kommanditist 1: Kommanditist 2: Kommanditist 3: Investitionsobjekt § 9 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG § 10 BESCHLUSSFASSUNG IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN 9.1 9.2 Die Geschäftsführer legen die Tagesordnung einer jeden Gesellschafterversammlung fest. Hierbei sind nur die Anträge von Gesellschaftern sowie von Anlegern, die hinsichtlich der Rechte im Zusammenhang mit ihrem Anlegeranteil von der Gesellschaft bevollmächtigt sind, zu berücksichtigen, die der Komplementärin eine (1) Woche vor Versendung der Einladung zu einer Gesellschafterversammlung in schriftlicher Form vorliegen. Die Einladungen zur Beschlussfassung im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung sind mindestens zwei (2) Wochen vor dem Tag, an dem die betreffende Gesellschafterversammlung stattfinden soll, abzusenden. Mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist den Gesellschaftern die Tagesordnung, der mit dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehene Jahresabschluss der Gesellschaft sowie der Bericht der Geschäftsführer über den Verlauf des Geschäftsjahres zu übersenden. Die Einladungen gelten als ordnungsge- 10.1 Die Geschäftsführer legen die Beschlussanträge einer jeden Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren fest. Hierbei sind nur die Anträge von Gesellschaftern sowie von Anlegern, die hinsichtlich der Rechte im Zusammenhang mit ihrem Anlegeranteil von der Gesellschaft bevollmächtigt sind, zu berücksichtigen, die der Komplementärin eine (1) Woche vor Versendung der Einladung zu einer Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren in schriftlicher Form vorliegen. 10.2 Die Einladungen zu einer Beschlussfassung im ordentlichen schriftlichen Verfahren sind mindestens zwei (2) Wochen vor dem Tag, an dem die Gesellschafter letztmalig ihre Stimmen hinsichtlich der in der Einladung enthaltenen Beschlussanträge wirksam abgeben können, abzusenden. Mit der Einladung zu einer Beschlussfassung im ordentlichen schriftlichen Verfahren sind den Gesellschaftern die Beschlussanträge, der letzte Abstimmungstag, der mit dem Bestätigungsvermerk des Wirt- BRE bank headquarter / 58 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehene Jahresabschluss der Gesellschaft sowie der Bericht der Geschäftsführer über den Verlauf des Geschäftsjahres zu übersenden. Die Einladungen gelten als ordnungsgemäß abgesandt, wenn sie bis zum Beginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse zum Postversand gegeben worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Absendung der Einladung und der letzte Abstimmungstag nicht mitgerechnet. 10.3 Die Einladung zu einer Beschlussfassung im außerordentlichen schriftlichen Verfahren ist mindestens zehn (10) Tage oder, wenn sachlich begründet, innerhalb einer jeweils angemessenen kürzeren Frist vor dem Tag, an dem die Gesellschafter letztmalig ihre Stimmen hinsichtlich der in der Einladung enthaltenen Beschlussanträge wirksam abgeben können, abzusenden. Mit der Einladung zu einer Beschlussfassung im außerordentlichen schriftlichen Verfahren sind den Gesellschaftern die Beschlussanträge zu übersenden und der letzte Abstimmungstag mitzuteilen. Die Einladungen gelten als ordnungsgemäß abgesandt, wenn sie bis zum Beginn der in Satz 1 angegebenen Frist an die letzte vom jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse zum Postversand gegeben worden sind. Bei der Fristberechnung werden der Tag der Absendung der Einladung und der letzte Abstimmungstag nicht mitgerechnet. 10.4 Die Beschlussfassung im außerordentlichen schriftlichen Verfahren wird von einem der Geschäftsführer geleitet. Die Geschäftsführer können einen Dritten mit der Leitung der Beschlussfassung beauftragen. Der Leiter führt die Auszählung der Stimmen durch und stellt fest, ob ein Beschlussantrag angenommen worden ist oder nicht. Ein Beschluss ist unmittelbar nach der vorgenannten Feststellung durch den Leiter wirksam. 10.5 Im schriftlichen Verfahren sind die Gesellschafter beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß zur Abgabe ihrer Stimmen im schriftlichen Verfahren aufgefordert worden sind. Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen § 12 AUSSCHÜTTUNGEN 12.1 Soweit die Gesellschaft nach Abzug einer etwaigen Liquiditätsreserve einschließlich Zinsen über einen (nach den Regeln einer ordentlichen Geschäftsführung ermittelten) Liquiditätsüberschuss eines Geschäftsjahres verfügt und ein entsprechender Gesellschafterbeschluss gefasst wird, ist dieser Überschuss an die Gesellschafter, die am Bilanzstichtag an der Gesellschaft beteiligt sind, im Verhältnis ihrer Einlagen auszuschütten. Eine Vorabausschüttung kann durch die Geschäftsführer jeweils im ersten und dritten Quartal für das diesem Quartal vorausgegangene Halbjahr des Geschäftsjahres erfolgen, sofern die Liquidität der Gesellschaft dies zulässt. 12.2 Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen auch dann, wenn deren variable Kapitalkonten (Sonderkonten und Verlustkonten) hierdurch negativ werden oder durch vorangegangene Verluste oder Ausschüttungen negativ geworden sind. § 13 AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS 13.1 Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft schriftlich kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2014. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Beteiligung an der Gesellschaft auch teilweise zu kündigen, sofern die gekündigte Beteiligung einem oder mehreren Anlegeranteilen entspricht, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2014. 13.2 Die Komplementärin ist jederzeit berechtigt, aufgrund eigener Kündigung mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft auszuscheiden, vorausgesetzt die Mitgesellschafter stimmen dem Ausscheiden zu. Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt einem solchen Ausscheiden zu, sofern (i) eine andere Gesellschaft sich bereit erklärt hat, als neue persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft beizutreten, und (ii) diese Gesellschaft von der CLI oder einem mit der CLI verbundenen Unternehmen geschäftsbesorgt wird. § 11 PROTOKOLLIERUNG DER GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE 11.1 Über jede Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung oder des schriftlichen Verfahrens wird der jeweilige Leiter eine Niederschrift anfertigen und diese Niederschrift allen Gesellschaftern in Kopie an die letzte von dem jeweiligen Gesellschafter der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse zusenden. Sofern im Rahmen der ordentlichen Beschlussfassung keine abweichenden Beschlüsse zu der von den Geschäftsführern vorgeschlagenen Beschlussfassung vorgenommen worden sind, können die Geschäftsführer das Protokoll der Gesellschafterversammlung im Januar des Folgejahres versenden. 11.2 Einsprüche gegen die Form und/oder den Inhalt der Niederschrift sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei (2) Wochen nach Absendung der Niederschrift schriftlich mit Begründung gegenüber den Geschäftsführern geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Über formund fristgerecht eingelegte Einsprüche entscheiden die Gesellschafter in der nächsten Gesellschafterversammlung oder der nächsten Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren. / 59 / BRE bank headquarter 13.3 Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der Gesellschaft. Wird die Gesellschaft nach Zugang der Kündigung, aber vor dem Eintritt der Rechtswirkungen der Kündigung liquidiert oder die Liquidation von den Gesellschaftern beschlossen, so nimmt der kündigende Gesellschafter in der Weise an der Liquidation teil, als hätte er nicht gekündigt. 13.4 Die Komplementärin ist berechtigt und seitens der Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn a) über das Vermögen des betroffenen Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Dies gilt entsprechend für den oder die Rechtsnachfolger CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort eines verstorbenen Gesellschafters, über dessen Vermögen das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde; b) durch einen Gläubiger des betroffenen Gesellschafters in dessen Gesellschaftsanteil und/oder damit verbundene Rechte die Zwangsvollstreckung betrieben wird und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben worden ist; c) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der betroffene Gesellschafter scheidet in dem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, in dem ihm die Ausschließungserklärung zugeht. Kann der Zugang auf dem Postwege nicht bewirkt werden, so gilt die Ausschließungserklärung drei Tage nach der Absendung der Erklärung an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse des Gesellschafters als zugegangen. 13.5 Der Treuhandkommanditist ist zudem jeweils berechtigt (aber nicht verpflichtet), den Teil seiner Beteiligung an der Gesellschaft zu kündigen, der einem Anlegeranteil entspricht, und insoweit aus der Gesellschaft auszuscheiden, sofern in der Person des Anlegers ein Grund vorliegt, der, läge er in der Person des Treuhandkommanditisten vor, die Gesellschaft zum Ausschluss des Treuhandkommanditisten berechtigen würde. § 14 FOLGEN DES AUSSCHEIDENS EINES GESELLSCHAFTERS 14.1 In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern zwischen den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. 14.2 Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 13.1 dieses Vertrages aus der Gesellschaft aus oder wird ein Gesellschafter gemäß § 13.4 dieses Vertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so wächst der Gesellschaftsanteil dieses Gesellschafters den anderen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu. Hat der Treuhandkommanditist einen Teil seines Gesellschaftsanteils gemäß § 13.5 dieses Vertrages gekündigt, so wächst dieser Teil den Gesellschaftern (einschließlich des Kommanditisten 3) im Verhältnis ihrer Beteiligung zu. 14.3 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, gilt hinsichtlich einer Abfindung folgendes: a) Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 13.1 dieses Vertrages aus der Gesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach dem Verkehrswert seiner Beteiligung. b) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 13.4 dieses Vertrages aus der Gesellschaft aus, erhält der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung abzüglich der durch das Ausscheiden bedingten Kosten und Abgaben sowie etwaiger vom betreffenden Gesellschafter noch nicht gezahlter Beträge (z.B.: gemäß § 16, § 4.5 und/oder § 15 dieses Vertrages). Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung c) Kündigt ein Gesellschafter einen Teil seiner Beteiligung an der Gesellschaft gemäß § 13.5 dieses Vertrages und scheidet er demzufolge teilweise aus der Gesellschaft aus, erhält dieser Gesellschafter für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung in Geld in Höhe des Verkehrswertes der gekündigten Beteiligung abzüglich der durch das Ausscheiden bedingten Kosten und Abgaben sowie etwaiger vom betreffenden Gesellschafter noch nicht gezahlter Beträge (z.B.: gemäß § 16, § 4.5 und/oder § 15 dieses Vertrages). Erfolgt eine Abfindung nach dem Verkehrswert der Beteiligung und kann eine Einigung über den Verkehrswert der Beteiligung nicht erzielt werden, dann gilt als Verkehrswert der Betrag, den ein Dritter zum Erwerb dieser Kommanditbeteiligung zu zahlen bereit ist. Ein Abfindungsguthaben ist unverzinslich und in drei gleichen Jahresraten zu tilgen. Soweit nicht anders in diesem Vertrag geregelt oder vereinbart, ist die erste Tilgungsrate sechs (6) Monate nach dem Ausscheiden fällig. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, das Abfindungsguthaben ganz oder in größeren Raten auszuzahlen. Die von ausgeschiedenen Gesellschaftern zu zahlenden Beträge werden vier (4) Wochen nach Anforderung durch einen der Geschäftsführer fällig. 14.4 Der ausscheidende Gesellschafter hat in jedem Fall der Gesellschaft die dieser durch sein Ausscheiden verursachten Nachteile (z.B.: Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Verkehrswertes, Gebühren und Abgaben) nach Anforderung durch einen der Geschäftsführer unverzüglich zu erstatten. Die Gesellschaft ist berechtigt, anstelle der Anforderung etwaige Kosten, Gebühren und Abgaben unmittelbar von einem etwaigen Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Gesellschafters abzuziehen und einzubehalten. 14.5 Im Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters nach § 13.4 dieses Vertrages, einer Kündigung des Teils einer Beteiligung gemäß § 13.5 dieses Vertrages oder der Übertragung eines Gesellschaftsanteils gemäß § 15.3 dieses Vertrages hat der (insoweit) ausscheidende Gesellschafter dem jeweiligen Geschäftsbesorger der Gesellschaft ferner eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,5 % des betroffenen Kapitalanteils (Einlage) des Gesellschafters an der Gesellschaft (höchstens jedoch € 1.000,00) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Gesellschaft ist berechtigt, entsprechende Beträge unmittelbar mit einem etwaigen Abfindungsguthaben oder sonstigen Zahlungsansprüchen des (insoweit) ausgeschiedenen Gesellschafters zu verrechnen und an den Geschäftsbesorger weiterzuleiten. 14.6 Ein ganz oder teilweise ausgeschiedener Gesellschafter hat gegenüber der Gesellschaft oder ihren Gesellschaftern einen Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur insoweit als er von einem Gläubiger der Gesellschaft persönlich in Anspruch genommen worden ist. Ein ganz oder teilweise ausscheidender Gesellschafter kann die Sicherstellung seiner Abfindung oder des vorgenannten Freistellungsanspruches nicht verlangen. BRE bank headquarter / 60 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag 14.7 Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 13.1 dieses Vertrages aus der Gesellschaft aus, so sind die Geschäftsführer berechtigt und unwiderruflich unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, a) anstelle des ausgeschiedenen Gesellschafters einen oder mehrere neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen, oder b) einer Erhöhung von bestehenden Beteiligungen an der Gesellschaft zuzustimmen, vorausgesetzt, dass das Kapital der Gesellschaft danach nicht höher ist als vor dem Ausscheiden des Gesellschafters. § 15 VERFÜGUNG ÜBER DIE BETEILIGUNG 15.1 Jeder Kommanditist kann über seine Kommanditbeteiligung einschließlich aller Rechte an Gesellschafterkonten ganz oder teilweise verfügen, vorausgesetzt, die Geschäftsführer haben der Verfügung schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn durch die Verfügung der Nennbetrag einer Einlage unter € 15.000,00 (Euro fünfzehntausend) absinkt oder nicht einem durch 2.500 (zweitausendfünfhundert) ganzzahlig teilbaren, höheren Betrag entspricht. Die Zustimmung kann zudem für die Einräumung eines Nießbrauchsrechts verweigert werden. Eine Übertragung der Kommanditbeteiligung kann – soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Regelung enthält – nur mit Wirkung zum Ende eines (Kalender-) Quartals erfolgen, das auf die Zustimmung folgt. Jeder Anleger kann über seine Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag nach Maßgabe des Treuhandvertrages ganz oder teilweise verfügen. Soweit der Treuhandvertrag auf diesen Gesellschaftsvertrag verweist, sind die anwendbaren Regelungen des Gesellschaftsvertrages ergänzend zu beachten. Soweit der Treuhandvertrag nicht auf Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages verweist, steht der Gesellschaftsvertrag einer solchen Verfügung nicht entgegen, insbesondere bedarf es hierzu nicht der Zustimmung der Geschäftsführer. 15.2 Scheidet ein Kommanditist gemäß § 13.1 oder § 13.5 dieses Vertrages ganz oder teilweise aus der Gesellschaft aus oder wird er gemäß § 13.4 dieses Vertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so ist die Komplementärin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und von jedem Gesellschafter hiermit unwiderruflich bevollmächtigt, den jeweils angewachsenen Gesellschaftsanteil einem oder mehreren von der Komplementärin zu benennenden Dritten (ggf. mit sofortiger Wirkung) zu verkaufen und zu übertragen. Der hierbei ggfs. erzielte Kaufpreis steht der Gesellschaft zu. / 61 / BRE bank headquarter Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen 15.3 Die Komplementärin ist unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt (aber nicht verpflichtet) und von jedem Gesellschafter unwiderruflich bevollmächtigt, wenn einer der in § 13.4 oder § 13.5 dieses Vertrages beschriebenen Fälle gegeben ist, – statt der Ausschließung des Gesellschafters oder der Kündigung des betroffenen Teils der Beteiligung – innerhalb von zwölf (12) Monaten den betroffenen Gesellschaftsanteil des Gesellschafters einem oder mehreren von der Komplementärin zu benennenden Dritten (ggf. mit sofortiger Wirkung) zu verkaufen und zu übertragen, vorausgesetzt der Kaufpreis hierfür entspricht mindestens dem Betrag, der gemäß § 14.3 b) bzw. c) dieses Vertrages im Falle des Ausschlusses dem betroffenen Gesellschafter als Abfindungsguthaben zu zahlen wäre. Der hierbei ggfs. erzielte Kaufpreis steht dem betroffenen Gesellschafter zu. Der betroffene Gesellschafter scheidet ganz oder teilweise in dem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, in dem die Übertragung des betroffenen Gesellschaftsanteils auf einen Dritten wirksam erfolgt ist. Die Geschäftsführer werden den betroffenen Gesellschafter unverzüglich über die Veräußerung des Gesellschaftsanteils unterrichten. Der ausscheidende Gesellschafter ist zur unverzüglichen Mitwirkung bei der Umschreibung der Beteiligung im Handelsregister verpflichtet. 15.4 Für alle Kosten, Steuern (insbesondere eine etwaige auf einen Veräußerungsgewinn anfallende Gewerbesteuer), Gebühren und Abgaben, die mit einer Verfügung über die Beteiligung, insbesondere im Fall des Gesellschafterwechsels (Sonderrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge, Eintritt oder Austritt) verbunden sind, haften der ausscheidende und der eintretende Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft und den anderen Gesellschaftern gesamtschuldnerisch. Das gilt auch für jene Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die bei einem Erbfall entstehen, sowie für Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder der Eintragung der Kommanditbeteiligung in das Handelsregister anfallen. Sollte, nachdem das Gesellschaftskapital auf € 29.000.000,00 (Euro neunundzwanzig Millionen) erhöht worden ist, infolge einer oder mehrerer Verfügungen über eine oder mehrere Beteiligungen an der Gesellschaft, die Gesellschaft oder die Gesellschafter der Gesellschaft verpflichtet sein, eine Grunderwerbsteuer oder vergleichbare Steuer zu zahlen, so ist diese anteilig von den beitretenden Gesellschaftern zu tragen, durch deren Beitritt insgesamt die Pflicht zur Zahlung dieser Steuer ausgelöst wurde. Die Gesellschaft kann mit den zu erstattenden Beträgen insbesondere gegen Ansprüche auf Ausschüttungen gemäß § 12 dieses Vertrages aufrechnen. 15.5 Für die Abwicklung von Erbschaft- oder Schenkungsvorgängen zahlt der jeweils neu eintretende Kommanditist an den jeweiligen Geschäftsbesorger der Gesellschaft pro Übertragung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 250,– (Euro zweihundertfünfzig) zzgl. Umsatzsteuer. Die Gesellschaft ist berechtigt, entsprechende Beträge mit einem etwaigen Abfindungsguthaben oder sonstigen Zahlungsansprüchen des neu eintretenden Kommanditisten zu verrechnen und an den Geschäftsbesorger weiterzuleiten. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort § 16 TOD EINES GESELLSCHAFTERS 16.1 Verstirbt ein Gesellschafter und liegt hinsichtlich seiner Beteiligung keine Verfügung unter Lebenden vor, geht seine Beteiligung auf seine Erben über. Die Gesellschaft wird mit den Erben fortgesetzt. 16.2 Die Erben sind verpflichtet, sich durch Vorlage einer Ausfertigung eines Erbscheines oder eines entsprechenden Erbnachweises, der von dem für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister anerkannt wird, zu legitimieren. 16.3 Hat ein verstorbener Gesellschafter die Testamentsvollstreckung angeordnet und ist die Beteiligung an der Gesellschaft hiervon nicht ausdrücklich ausgenommen, darf die Gesellschaft denjenigen, der in dem der Gesellschaft vorgelegten Testamentsvollstreckerzeugnis (vgl. § 2368 BGB) als Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und ist insbesondere berechtigt, den Anteil des Verstorbenen auf den Testamentsvollstrecker umschreiben, diesen verfügen zu lassen und mit befreiender Wirkung an diesen zu leisten. Die Gesellschafter stimmen schon jetzt einer etwa angeordneten Testamentsvollstreckung an den Gesellschaftsanteilen zu. Bei einem Erbfall kann der Testamentsvollstrecker die Gesellschafterrechte des Verstorbenen bei Beschlussfassungen der Gesellschafter im schriftlichen Verfahren sowie in der Gesellschafterversammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen. 16.4 Sind mehrere Erben vorhanden und erreicht der Erbteil eines oder mehrerer Erben nicht jeweils mindestens € 15.000,00 (Euro fünfzehntausend), sind die Erben verpflichtet, sich unverzüglich dahingehend auseinanderzusetzen, dass nur so viele Erben als Gesellschafter verbleiben, dass jeder der verbleibenden Gesellschafter eine Einlage von zumindest € 15.000,00 (Euro fünfzehntausend) oder einen durch 2.500 (zweitausendfünfhundert) ganzzahlig teilbaren höheren Betrag hält. 16.5 Werden infolge einer Erbschaft mehrere Erben eines Gesellschafters Gesellschafter und ist die Erbschaft noch nicht auseinandergesetzt, so können die Erben ihre Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Die Erben sind verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist, ruhen die Stimmrechte und die übrigen Gesellschafterrechte der betroffenen Gesellschafter in den Angelegenheiten, in denen sie nur durch einen gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden können. Die vermögensrechtlichen Ansprüche gelten bis zum Zeitpunkt der wirksamen Bestellung eines Vertreters als gestundet. Hinsichtlich der Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, die bei einem Erbfall entstehen, finden § 15.4 und § 15.5 dieses Vertrages Anwendung. Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung 16.7 Stirbt der Kommanditist 1 oder scheidet der Kommanditist 1 aus anderen Gründen aus der Gesellschaft aus, so gehen die Rechte, Pflichten und Befugnisse des Kommanditisten 1 hinsichtlich der Geschäftsführung der Gesellschaft, die dem Kommanditisten 1 gemäß diesem Vertrag obliegen und zustehen, im Zeitpunkt seines Ausscheidens automatisch auf den Kommanditisten 2 über. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kommanditist 2 anstelle des Kommanditisten 1 Geschäftsführer (vgl. § 4.1 b) ba) dieses Vertrages). 16.8 Stirbt der Kommanditist 2 oder scheidet der Kommanditist 2 aus anderen Gründen aus der Gesellschaft aus, so ist die Komplementärin berechtigt und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt, einen neuen Kommanditisten in die Gesellschaft aufzunehmen. Sämtliche Rechte, Pflichten und Befugnisse des Kommanditisten 2 hinsichtlich der Geschäftsführung der Gesellschaft, die dem Kommanditisten 2 gemäß diesem Vertrag obliegen und zustehen, gehen dann im Zeitpunkt des Beitritts dieses neuen Kommanditisten automatisch auf den neuen Kommanditisten über. § 17 KOSTEN 17.1 Die Kosten für die Gründung dieser Gesellschaft einschließlich der Ersteintragung der Gesellschafter im Handelsregister trägt die Gesellschaft. 17.2 Die Aufwendungen, Kosten und Gebühren für die Erstellung und Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen und -vollmachten sowie die Kosten und Gebühren für Änderungen im Handelsregister, die durch Abtretung oder teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügungen über Gesellschaftsanteile oder Erbfolge begründet werden, trägt der Gesellschafter, der die Maßnahme veranlasst hat und ggf. sein Rechtsnachfolger (z.B.: der Erbe oder Vermächtnisnehmer), soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. 17.3 Die Kosten und Aufwendungen, die einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung, der Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses und/oder für eine eventuelle Vertretung entstehen, trägt jeder Gesellschafter selbst. § 18 AUFLÖSUNG, LIQUIDATION 18.1 Die Gesellschaft wird aufgelöst a) durch Beschluss der Gesellschafter; b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen; c) durch gerichtliche Entscheidung. 16.6 Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen erfolgen – ggf. abgesehen vom Zeitpunkt der Übertragung – gemäß § 15 dieses Vertrages. 18.2 Die Liquidation erfolgt durch die Geschäftsführer oder einen von diesen bestimmten Dritten, und zwar mit der Maßgabe, dass jeder Liquidator berechtigt ist, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. BRE bank headquarter / 62 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag § 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 19.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Das gilt auch für eine das Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung. 19.2 Jeder an der Gesellschaft beteiligte Kommanditist sowie sein etwaiger Rechtsnachfolger (z.B. Erben oder Erwerber des Gesellschaftsanteils) haben die Geschäftsführer oder einen von diesen benannten Dritten unverzüglich und unwiderruflich in notariell beglaubigter Form zu bevollmächtigen, Anmeldungen zum Handelsregister für ihn vorzunehmen. Kommt ein Kommanditist oder Rechtsnachfolger seiner Verpflichtung gemäß Satz 1 nicht nach und entsteht ihm oder der Gesellschaft deswegen ein Nachteil, so ist dieser Nachteil von diesem Kommanditisten zu tragen. 19.3 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, auf seine Kosten a) der Gesellschaft etwaige Änderungen seiner in der Beitrittserklärung getätigten Angaben (z.B.: Adresse, zuständiges Wohnsitzfinanzamt oder Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen; und b) bei Eintragung neuer Kommanditisten, sonstigen Änderungen im Gesellschafterkreis, Änderungen der Einlagen oder sonstigen Veränderungen im erforderlichen Umfang mitzuwirken; und c) auf Aufforderung der Gesellschaft sämtliche Unterlagen und Dokumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit einer Registrierung der Gesellschaft, der Gesellschafter und/oder ihrer jeweiligen Beteiligung an der Gesellschaft benötigt werden. / 63 / BRE bank headquarter Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen 19.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie zwischen den Gesellschaftern ist Düsseldorf. 19.5 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist von den Gesellschaftern unverzüglich durch eine mit dem Gesetz in Einklang stehende, dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechenden Regelung zu ersetzen. Gleiches gilt für Vertragslücken. 19.6 Soweit in diesem Vertrag auf Indizes oder Referenzzinssätze Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht werden, so gilt der gesetzliche Nachfolge- oder Ersatzindex oder -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist, der von den Geschäftsführern nach Treu und Glauben zu bestimmende Index oder Referenzzinssatz. 19.7 Sämtliche bestehenden Gesellschaftsverträge der Gesellschaft werden hiermit aufgehoben und durch diesen Gesellschaftsvertrag ersetzt. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ treuhandvertrag ‡ zwischen der 1.2 Die BENE ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben zu beauftragen und entsprechende Vollmachten zu erteilen. 1.3 Die BENE ist berechtigt, neben dem Anlegeranteil jederzeit für sich als auch treuhänderisch für Dritte weitere Kommanditbeteiligungen an der Gesellschaft zu halten. Die BENE ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 1.4 Die BENE tritt hiermit dem Anleger die Ansprüche auf Ausschüttung, Liquidationserlös und Abfindung, die der BENE gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich des Anlegeranteils zustehen, ab. Der Anleger nimmt die vorstehende Abtretung an. Unter der aufschiebenden Bedingung der Kündigung, Aufhebung oder sonstigen Beendigung dieses Treuhandvertrages tritt der Anleger bereits hiermit sämtliche der vorgenannten Ansprüche auf Ausschüttung, Liquidationserlös und Abfindung an die diese Abtretung annehmende BENE zurück ab. BENE Verwaltung und Treuhand GmbH, Düsseldorf (nachfolgend „BENE“ genannt) und der SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG, Düsseldorf (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) und der in der jeweiligen Beitrittserklärung genannten Person (nachfolgend „Anleger“ genannt) VORBEMERKUNGEN (A) Die BENE ist als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt. § 2 PFLICHTEN DES TREUHÄNDERS (B) Zur teilweisen Finanzierung des Erwerbes der BRE Bank S.A. Hauptverwaltung (bestehend aus zwei ewigen Nießbrauchrechten an zwei Liegenschaften in Polen, Warschau, ul. Senatorska 18 und 18 a, b und dem Eigentum an zwei auf den betreffenden Grundstücken stehenden Gebäuden) hat sich die Gesellschaft entschlossen, ihr Gesellschaftskapital zu erhöhen und zu diesem Zweck weitere Gesellschafter als Kommanditisten aufzunehmen und/oder der Erhöhung der Kommanditeinlage der BENE zuzustimmen. 2.1 (C) Der Anleger beabsichtigt, sich als Treugeber mittelbar über einen Kommanditisten als Treuhänder an der Gesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung festgelegten Zeichnungsbetrages (nachfolgend auch „Einlage“ genannt) zu beteiligen. Die BENE ist bereit, im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung des Anlegers, ihre Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft um die Einlage zu erhöhen und den entsprechenden Kommanditanteil treuhänderisch nach Maßgabe dieses Vertrages für den Anleger zu halten. Die BENE ist verpflichtet, bei allen Handlungen im Rahmen der Gesellschaft hinsichtlich des Anlegeranteils die Weisungen des Anlegers zu befolgen. Hat der Anleger der BENE keine Weisung erteilt, ist die BENE verpflichtet, unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers nach bestem Ermessen zu handeln. Im Rahmen von Abstimmungen der Gesellschafter der Gesellschaft wird sich die BENE, wenn sie vor der jeweiligen Abstimmung keine Weisung des Anlegers für die Stimmrechtsausübung bezüglich des Anlegeranteils erhalten hat und der Anleger nicht von der ihm gemäß § 5.1 dieses Vertrages erteilten Vollmacht Gebrauch macht, insoweit der Stimme enthalten. 2.2 Die BENE hat alle Unterlagen und Informationen, welche ihr als Inhaberin des Anlegeranteils zugehen, an den Anleger weiterzuleiten. Insbesondere wird die BENE dafür Sorge tragen, dass der Anleger über Einladungen zur Fassung von Beschlüssen der Gesellschafter der Gesellschaft umgehend informiert wird. Die BENE wird dafür Sorge tragen, dass sämtliche Informationen und Unterlagen, die die BENE gemäß diesem Vertrag an den Anleger zu geben und/oder zu übersenden hat, an die letzte vom Anleger der BENE schriftlich bekanntgegebene Adresse (z.B.: per Post, per Fax oder per E-mail) übermittelt werden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes: § 1 ÜBERNAHME DER TREUHANDSCHAFT 1.1 Der Anleger beauftragt die BENE, sich treuhänderisch in Höhe der Einlage als Kommanditist an der Gesellschaft zu beteiligen. Die BENE verpflichtet sich, sich im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung des Anlegers an der Gesellschaft als Kommanditist zu beteiligen und insoweit ihre Kommanditbeteiligung in Höhe der Einlage zu erhöhen (diese für den Anleger gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft wird nachfolgend auch „Anlegeranteil“ genannt) und den Anlegeranteil nach Maßgabe dieses Vertrages für den Anleger zu halten. 2.3 Die BENE hat alle Zahlungen, die ihr in ihrer Eigenschaft als Inhaberin des Anlegeranteils zufließen, insbesondere Gewinnausschüttungen, abzüglich etwaiger gemäß dieses Vertrages (z.B.: § 3.3) zu erstattender Beträge und abzüglich der auf ihre anteiligen Ergebnisse aus der Gesellschaft entfallenden Steuern an den Anleger abzuführen, sofern der Anleger der BENE keine abweichende Weisung schriftlich erteilt hat. Die BENE ist berechtigt, etwaige vom Anleger der Gesellschaft zu erstattende BRE bank headquarter / 64 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Beträge mit Zahlungen der Gesellschaft, die der BENE in ihrer Eigenschaft als Inhaberin des Anlegeranteils zufließen und die gemäß diesem § 2.3 dem Anleger zustehen, zu verrechnen. 2.4 Die BENE ist nicht verpflichtet, dem Anleger oder einem Dritten den Anlegeranteil zu übertragen, es sei denn, die BENE ist aufgrund einer Regelung dieses Treuhandvertrages zur Übertragung des Anlegeranteils verpflichtet. 2.5 Die BENE wird den Anleger in das von ihr geführte Treugeberregister, in dem alle Beteiligungen verzeichnet werden sollen, die die BENE für Dritte an der Gesellschaft hält, aufnehmen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anlegers ist die BENE zur Offenlegung der Beteiligung des Anlegers nur gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft, den Finanzbehörden sowie den gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beratern der Gesellschaft berechtigt, soweit nicht – nach Auffassung der BENE – eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder sich eine solche Verpflichtung aus diesem Vertrag oder dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ergibt. Der Anleger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die BENE Angaben über Personen macht, für die sich die BENE als Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt hat. 2.6 Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen 3.3 Der Anleger ist verpflichtet, der BENE auf schriftliches Ersuchen sämtliche Kosten und Aufwendungen zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, die der BENE in Erfüllung oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft entstehen, unverzüglich zu ersetzen, soweit (i) die BENE diese Kosten und Aufwendungen als Gesellschafterin der Gesellschaft zu tragen hat und (ii) diese Kosten und Aufwendungen auf den Anlegeranteil entfallen. 3.4 Zudem ist der Anleger verpflichtet, die BENE von allen Ansprüchen der Gesellschaft und/oder Dritter (einschließlich Behörden und anderer staatlicher Einrichtungen), die im Zusammenhang mit dem Anlegeranteil, diesem Treuhandvertrag und/oder dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft stehen, auf Verlangen der BENE unverzüglich freizustellen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Dritter gegenüber der BENE aufgrund einer Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten der Gesellschaft, die als Folge von Ausschüttungen der Gesellschaft an die BENE – bezogen auf den Anlegeranteil – trotz Einzahlung der Einlage und der Eintragung der BENE im Handelsregister geltend gemacht werden (vgl. § 172 Abs. 4 HGB). 3.5 Die Beitrittserklärung und die darin enthaltenen Erklärungen und Verpflichtungen des Anlegers sind Bestandteil dieses Vertrages und binden den Anleger und etwaige Rechtsnachfolger des Anlegers. Rechts- und/oder steuerberatende Tätigkeiten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und die BENE ist demgemäß nicht zur Erbringung solcher Leistungen verpflichtet. § 4 PFLICHTEN DER GESELLSCHAFT § 3 PFLICHTEN DES TREUGEBERS 4.1 3.1 3.2 Der Anleger verpflichtet sich, nur Weisungen zu erteilen, die nicht im Widerspruch zu gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Pflichten der BENE oder den Regelungen dieses Treuhandvertrages oder des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft stehen. Der Anleger ist verpflichtet, der BENE zur Eintragung in das Treugeberregister seinen Namen, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Bankverbindung, zuständiges Finanzamt und Steuernummer(n) schriftlich mitzuteilen. Änderungen dieser Daten sind der BENE unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus wird der Anleger der BENE und/oder der Gesellschaft unverzüglich sämtliche Unterlagen und Informationen übermitteln, die der Anleger der Gesellschaft gemäß § 19.3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft geben müsste, wenn der Anleger unmittelbar an der Gesellschaft als Kommanditist beteiligt wäre. Etwaige Nachteile, die dem Anleger entstehen, weil der BENE die vorstehend genannten Informationen, Unterlagen und/oder Daten nicht unverzüglich vollständig und richtig vom Anleger mitgeteilt worden sind, hat der Anleger zu tragen. Der Anleger ist verpflichtet, die BENE von sämtlichen Nachteilen freizustellen, die dieser dadurch entstehen, dass ihr die vorstehend genannten Daten nicht unverzüglich vollständig und richtig vom Anleger mitgeteilt worden sind. / 65 / BRE bank headquarter Die Gesellschaft verpflichtet sich, der BENE für ihre Tätigkeit als Treuhänderin hinsichtlich sämtlicher von ihr für Dritte gehaltene Beteiligungen an der Gesellschaft insgesamt jährlich eine Vergütung in der nachfolgend bezeichneten Höhe: / für das Jahr 2004: € 60.000,00 / für die Folgejahre jährlich € 30.000,00 jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. 4.2 Die Vergütung für das Jahr 2004 ist fällig am 27.12.2004. In den Folgejahren ist die jährliche Vergütung nachträglich jeweils am 20.12. des betreffenden Folgejahres zur Zahlung fällig. 4.3 Die Gesellschaft ist verpflichtet, der BENE auf schriftliches Ersuchen sämtliche Fremdkosten und Aufwendungen zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, die der BENE in Erfüllung oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen und die nicht der Anleger gemäß § 3.3 dieses Vertrages zu erstatten hat, unverzüglich zu ersetzen. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort § 5 BEVOLLMÄCHTIGUNG DES ANLEGERS 5.1 Die BENE bevollmächtigt den Anleger unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB und mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, alle Rechte (insbesondere Stimm-, Informations- und Kontrollrechte) aus dem Anlegeranteil gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft auf eigene Kosten wahrzunehmen (also z.B.: das Stimmrecht aus dem Anlegeranteil auszuüben). Der Anleger kann sich insoweit, in gleicher Weise wie die BENE es könnte, vertreten lassen. 5.2 Die Vollmacht des Anlegers gemäß § 5.1 endet automatisch in dem Zeitpunkt, in dem dieser Treuhandvertrag entweder gekündigt, aufgehoben oder sonstwie beendet worden ist oder wenn gemäß § 6.1, § 6.3 oder § 9.6 dieses Vertrages ein Dritter, dem gemäß § 5.1 dieses Treuhandvertrages Vollmacht erteilt wird, anstelle des Anlegers in diesen Treuhandvertrag eintritt. Die Verfügung über einzelne oder alle Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag durch den Anleger an einen Dritten, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BENE unwirksam. Die Zustimmung zur Verfügung über die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag kann nur aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn, im Fall der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten des Anlegers auf einen Dritten bezüglich des Anlegeranteils oder eines Teils hiervon, der Anleger der BENE nicht nachgewiesen hat, dass der Erwerber diesen Treuhandvertrag vorbehaltlich der Zustimmung der BENE übernommen hat und demgemäß sämtliche Rechte und Pflichten des Anlegers auf den Erwerber übergegangen sind. Im Fall der Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag hinsichtlich eines Teils des Anlegeranteils gilt die Zustimmung der BENE als erteilt, wenn der Erwerber mit der BENE und der Gesellschaft einen gleichlautenden Treuhandvertrag hinsichtlich dieses Teils des Anlegeranteils abgeschlossen hat und der beim Anleger verbliebene sowie der übertragene Teil des Anlegeranteils mindestens über einen Betrag von € 15.000,00 lautet und durch 2.500 ganzzahlig teilbar ist. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten kann nur mit Wirkung zu einem Quartalsende vorgenommen werden, das auf die Zustimmung der BENE folgt. Für alle Kosten, Steuern (insbesondere eine etwaige auf einen Veräußerungsgewinn anfallende Gewerbesteuer), Gebühren und Abgaben, die mit einer Verfügung über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag verbunden sind, haften der ausscheidende und der eintretende Anleger gegenüber der BENE, den anderen Personen, die sich mittelbar über die BENE an der Gesellschaft beteiligt haben, sowie der Gesellschaft gesamtschuldnerisch. Sollte durch eine spätere Verfügung über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach vollständiger, erstmaliger Platzierung Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung des Eigenkapitals der Gesellschaft, die Gesellschaft verpflichtet sein, Grunderwerbsteuer zu zahlen, so ist diese anteilig von den mittelbar der Gesellschaft beitretenden Gesellschaftern zu tragen, durch deren mittelbaren Beitritt zur Gesellschaft insgesamt die Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst wurde. Der Anleger verpflichtet sich, der BENE und der Gesellschaft alle Kosten, Steuern und Aufwendungen sowie sonstige finanzielle Nachteile, die der BENE und/oder der Gesellschaft durch oder im Zusammenhang mit einer solchen Übertragung direkt oder mittelbar entstehen, auf Anforderung unverzüglich zu ersetzen. 6.2 Die BENE ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag gemeinsam mit dem Anlegeranteil jederzeit ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, sofern (i) die Bonität dieses Dritten nach der Übertragung nicht schlechter ist als die der BENE, oder (ii) der Dritte dieselbe Gesellschaft mit ihrer Geschäftsbesorgung beauftragt hat, wie die BENE. 6.3 Beim Tod eines Anlegers wird der Treuhandvertrag mit den Erben fortgesetzt. Es gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, die im Fall des Todes eines Kommanditisten anwendbar sind, entsprechend. 6.4 Für die Abwicklung von Erbschaft- oder Schenkungsvorgängen zahlt der jeweilige Rechtsnachfolger des Anlegers an den jeweiligen Geschäftsbesorger der BENE pro Übertragung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 250,– zzgl. Umsatzsteuer. § 6 ÜBERTRAGUNGEN, ERBFÄLLE 6.1 Investitionsobjekt § 7 HAFTUNG DER BENE 7.1 Jede Haftung der BENE für Handlungen nach Weisung des Anlegers ist ausgeschlossen. 7.2 Im Übrigen haftet die BENE dem Anleger nur für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden Pflichten. Darüber hinaus haftet die BENE für die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung wesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.3 Eine Haftung der BENE und/oder der Gesellschaft für den Eintritt der vom Anleger mit seiner (mittelbaren) Beteiligung an der Gesellschaft angestrebten wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Folgen ist ausgeschlossen. § 8 ZUSTANDEKOMMEN DES TREUHANDVERTRAGES 8.1 Dieser Treuhandvertrag wird wirksam nach: a) Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den Anleger, in der der Anleger erklärt, sich mittelbar über die BENE als Treuhänderin an der Gesellschaft zu beteiligen, und b) Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch die Gesellschaft, und BRE bank headquarter / 66 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag 8.2 Die Gesellschaft ist von der BENE bevollmächtigt, die Beitrittserklärung des Anlegers entgegenzunehmen und diesen Treuhandvertrag durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung auch im Namen der BENE anzunehmen. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 9.2 Der Anleger ist berechtigt, den Treuhandvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten auf das Ende eines jeden Kalenderjahres, erstmals mit Wirkung zum 31.12.2014 (entsprechend § 13 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages), zu kündigen. Die BENE ist berechtigt, unmittelbar nach Erhalt einer solchen Kündigung, ihrerseits ihre Stellung als Inhaberin des Anlegeranteils gegenüber der Gesellschaft zu kündigen. 9.3 Die BENE ist berechtigt, den Treuhandvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn in der Person des Anlegers ein Grund vorliegt, der die Gesellschaft zur Kündigung gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft berechtigen würde, wenn sich der Anleger anstelle der mittelbaren Beteiligung über die BENE unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt hätte. 9.4 Im Übrigen kann dieser Treuhandvertrag von jeder der Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Anleger zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn die BENE wesentliche Verpflichtungen, die der BENE aufgrund dieses Vertrages obliegen, verletzt und trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung diese Pflichtverletzung nicht beseitigt hat. 9.5 Im Fall der Kündigung gemäß § 9.2, § 9.3 oder § 9.4 dieses Vertrages ist die BENE verpflichtet, dem Anleger eine Abfindung in Höhe des Betrages zu zahlen, den die BENE von der Gesellschaft erhalten hätte, wenn sie zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich des Anlegeranteils aus der Gesellschaft infolge einer Kündigung aus dem gleichen Grund ausgeschieden wäre. 9.6. Kann die BENE diesen Treuhandvertrag gemäß § 9.3 oder § 9.4 kündigen, so ist sie unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von dem Anleger unwiderruflich bevollmächtigt, statt der Kündigung die Rechte (einschließlich der Rechte gemäß § 1.4 dieses Vertrages) und Pflichten des Anlegers aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt der Kaufpreis hierfür entspricht mindestens dem Betrag, der im Falle der Kündigung dem Anleger gemäß § 9.5 dieses Vertrages als Abfindungsguthaben zu zahlen wäre. Der hierbei ggfs. erzielte Kaufpreis steht dem Anleger zu. Der Anleger scheidet in dem / 67 / BRE bank headquarter Muster der Beitrittserklärung Anlagen 9.7 Eine Kündigung dieses Treuhandvertrages kann nur schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen. 9.8 Sämtliche Kosten, Steuern und Aufwendungen, die mit der Kündigung dieses Vertrages oder mit einer anstelle der Kündigung erfolgten Übertragung verbunden sind oder damit in Zusammenhang stehen, trägt der Anleger. Der Anleger wird der BENE und der Gesellschaft alle Kosten, Steuern und Aufwendungen, die der BENE und/oder der Gesellschaft durch oder im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung oder Übertragung direkt oder mittelbar entstehen, unverzüglich auf Anforderung ersetzen. 9.9 Im Fall der Beendigung dieses Treuhandvertrages durch Kündigung der BENE gemäß § 9.3 oder § 9.4 dieses Vertrages hat der Anleger dem jeweiligen Geschäftsbesorger der BENE ferner eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,5 % der Einlage (höchstens jedoch € 1.000,00) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. § 9 BEENDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES 9.1 Abwicklungshinweise Zeitpunkt aus dem Treuhandvertrag aus, in dem die Übertragung auf den Dritten wirksam erfolgt ist und der Dritte in diesen Treuhandvertrag anstelle des Anlegers eingetreten ist. c) vollständigem Erhalt der Einlage nebst Agio durch die Gesellschaft zum 01. des Monats, der auf die Einzahlung der Einlage gemäß § 8 Ziff. 1c) folgt. Partner im Überblick 9.10 Dieser Treuhandvertrag endet, wenn der Anleger seine Beitrittserklärung rechtswirksam widerrufen hat. Über die Rückzahlung der Einlage hinaus, soweit sie vom Anleger geleistet worden ist, stehen dem Anleger in diesem Fall keine Ansprüche gegen die BENE und/oder die Gesellschaft zu. § 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten. 10.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Erfordernisses der Schriftform. 10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. 10.4 Dieser Treuhandvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ ihre partner im überblick ‡ CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Handelsregister: Stammkapital: 06.04.1993 HRB 29507, Amtsgericht Düsseldorf Funktion: Prospektherausgabe, Fondsaufbereitung, Fondsverwaltung, Platzierungsgarantie und Marketing, Vermittlung des Fremdkapitals Die vorstehenden Gesellschaften sind alle 100%ige Tochtergesellschaften der CLI AG, mit Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag. CommerzLeasing und Immobilien AG Handelsregister: 17.04.1990 HRB 39931, Amtsgericht Düsseldorf Grundkapital: € 26.000.000 Vorstand: Hubert Spechtenhauser (Sprecher) Eberhard Graf Roland Potthast Günter Ress Funktion: Beratung und Vermittlung im Fall der Veräußerung der Immobilie CFB Verwaltung und Treuhand GmbH Handelsregister: Stammkapital: 21.10.1998 HRB 36573, Amtsgericht Düsseldorf € 26.000 Geschäftsführung: Siegfried Ley Rolf-Dieter Müller Funktion: Vermittlung von Zweitmarktanteilen CommerzBaumanagement GmbH Handelsregister: 13.10.1992 HRB 28877, Amtsgericht Düsseldorf Stammkapital: € 52.000 Geschäftsführung: Peter Alt Ralph Grahlke Klaus Burkhart Funktion: Stammkapital: Die CLI AG ist eine mittelbar organschaftlich verbundene 100%ige Tochtergesellschaft der Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Vorstehende Gesellschaften und deren Geschäftsführer bzw. Vorstände sind sämtlich geschäftsansässig in der Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf BENE Verwaltung und Treuhand GmbH Handelsregister: 21.11.2003 HRB 48925, Amtsgericht Düsseldorf Stammkapital: € 25.000 Projektmanagement während der Investitionsphase, Projektbetreuung während der Vermietungsphase Commerz Immobilien GmbH Handelsregister: Objektakquisition, Projektbetreuung während der Vermietungsphase € 26.000 Geschäftsführung: Siegfried Ley Rolf-Dieter Müller Günter Ress Funktion: Geschäftsführung: Jürgen Gawron Manfred Heiler Lothar Woeste Geschäftsführung: Hans-Joachim Hahn, Haan Stephan Gebhardt, Neuss 21.06.1995 HRB 32248, Amtsgericht Düsseldorf Wesentliche Gesellschafter: HAJOMA Beteiligungsgesellschaft mbH (100 %) € 2.557.000 Funktion: Treuhandkommanditist BRE bank headquarter / 68 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag BRE Bank S.A. Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen Kommanditkapital: € 29.000.000 (nach Platzierung) ul. Senatorska 18 00 – 950 Warszawa Polen Geschäftsführung: Senatorska Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf Hans-Joachim Hahn, Haan Landesgerichtsregister: KRS 0000025237 Amtsgericht Warschau XIX Stammkapital: PLN 114.853.000 Vorstand: Wojciech Kostrzewa (Chairman) Anton M. Burghardt Krzysztof Kokt Sławomir Lachowski Rainer Ottenstein Wiesław Thor Henryk Okrzeja Jan Zieliński Wesentliche Gesellschafter: Commerzbank AG (72,2 %) Funktion: Verkäufer/Mieter Bankverbindung: Commerzbank AG Kto. Nr. 2480812 BLZ 300 400 00 Funktion: Fondsgesellschaft SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Handelsregister: 25.11.2003 HRB 48935, Amtsgericht Frankfurt Stammkapital: € 25.000 Geschäftsführung: Wolfram Combecher, Düsseldorf Stephan Gebhardt, Neuss BRE Leasing Sp. z o.o. Wesentliche Gesellschafter: ul. Ks. I. Skorupki 5 00 – 963 Warszawa Polen Funktion: Landesgerichtsregister: KRS 0000090905 Amtsgericht Warschau XIX Stammkapital: PLN 6.120.500 Geschäftsführung: Mieczyslaw Groszek (Chairman) Veit Martin Krzysztof Telega HAJOMA Beteiligungsgesellschaft mbH (100 %) Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft Hypo Real Estate Bank International Verantwortlich für: kurz- und langfristige Fremdfinanzierung Wesentliche Gesellschafter: BRE Bank S.A. (50 %), CommerzLeasing und Immobilien AG (50 %) Funktion: Asset-/Propertymanager SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG Bild-, Foto- und Informationsmaterial Für das uns freundlicherweise zur Verfügung gestellte Bild-, Datenund /oder Informationsmaterial bedanken wir uns bei folgenden Kooperationspartnern: Cushman & Wakefiled Healey & Baker Polska Sp. z o.o., Jones Lang LaSalle Research sowie dem Polnischen Fremdenverkehrsamt in Berlin. Weiteres Bildmaterial wurde von der CommerzLeasing und Immobilien Gruppe (Fotograf: Andreas Schmieding, Kamp-Lintfort) zur Verfügung gestellt oder stammt aus Archiven der GCM. Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Personelle Verflechtungen Handelsregister: 28.04.2004 HRA 14455 Amtsgericht Düsseldorf / 69 / BRE bank headquarter Zwischen den genannten Gesellschaften bestehen verschiedene personelle Verflechtungen, die sich aus den obigen Ausführungen ergeben. CFB-Fonds 148 Inhaltsverzeichnis Motive für Ihre Beteiligung Angebot in der Zusammenfassung Investitionsstandort Investitionsobjekt Vertragsgrundlagen Vermietung Investitionsplanung und Prognoserechnung ‡ abwicklungshinweise ‡ Um sich an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, ist das vollständige Ausfüllen und Unterschreiben der Beitrittserklärung, der Widerrufsbelehrung und der Empfangsbestätigung für den Beteiligungsprospekt erforderlich. Sofern Sie Ihre Beteiligung über einen Berater zeichnen, der an das CFB Buchungssystem CoFIZ angeschlossen ist, wird dieser die notwendigen Informationen für die Beitrittserklärung unmittelbar in das Buchungssystem eingegeben, die Beitrittserklärung und die Empfangsbestätigung ausdrucken und Ihnen zur Unterschrift vorlegen. Die Beitrittserklärung und die Empfangsbestätigung sind in diesem Fall dem Prospekt nicht beigelegt. Gehen bei der Fondsgesellschaft mehr Zeichnungen ein, als zu platzierendes Kapital vorhanden ist, so gilt die Reihenfolge des Posteingangs. Im Falle einer Überzeichnung ist der Anleger verpflichtet, einen zugeteilten geringeren Betrag zu übernehmen. 3. Beteiligungshöhe Die Mindestbeteiligung beträgt € 15.000. Höhere Beträge müssen durch 2.500 teilbar sein. 4. Einzahlung Sofern Sie Ihre Beteiligung über einen Berater zeichnen, der nicht an das Buchungssystem CoFIZ angeschlossen ist, sind die hierfür notwendige Beitrittserklärung und Empfangsbestätigung dem Prospekt als Anlage (Durchschreibesatz) unmittelbar beigefügt. Die vermittelnde Stelle sendet die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung innerhalb von 1 Woche an: CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Die Zahlung der Kapitaleinlage von 100 % zzgl. 5 % Agio ist zum 20.12.2004 (vorgesehenes Platzierungsende) oder ab dem Jahr 2005 zum 20. des Monats, der der Zeichnung durch den Anleger folgt, fällig. Das Agio steht dem jeweiligen Eigenkapitalvermittler als zusätzliche Vertriebsprovision zu. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung erteilen Sie der Fondsgesellschaft (die wiederum aufgrund einer von dem Treuhandkommanditisten erteilten Vollmacht für diesen handelt) die Vollmacht, diesen Betrag zu Lasten Ihres in der Beitrittserklärung angegebenen Kontos abzubuchen (Einzugsermächtigung). Für Ihren Beitritt verfahren Sie bitte wie folgt: 1. Zeichnung 5. Widerrufsbelehrung Die Zeichnung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als natürliche oder juristische Person sowie als Personengesellschaft möglich. Natürliche Personen müssen volljährig sein, anderenfalls ist grundsätzlich die Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgerichts erforderlich. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 2. Beitrittserklärung Es ist unbedingt erforderlich, alle Felder zu persönlichen Angaben auszufüllen und die Beitrittserklärung sowie die Widerrufsbelehrung und die Empfangsbestätigung für den Beteiligungsprospekt zu unterschreiben. Die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung händigen Sie bitte Ihrem Berater aus. Die 3. Ausfertigung verbleibt bei Ihnen. Der Beitritt und somit auch der Treuhandvertrag werden wirksam nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Fondsgesellschaft, die aufgrund einer von dem Treuhandkommanditisten erteilten Vollmacht für diesen handelt (ohne dass die Annahmeerklärung dem Anleger zugehen muss), zum 01. des Monats, der der Einzahlung des Eigenkapitals folgt (Beitritt erstmals möglich zum 01.01.2005). Ihr Beitritt wird durch die von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft unterzeichnete Annahmeerklärung bestätigt. SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Fax-Nr. 0211 7708-3490 Ausreichend ist eine Erklärung in Textform. Der Widerruf kann auch an die von der Fondsgesellschaft bevollmächtigte CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Fax-Nr. 0211 7708-3490 E-mail: [email protected] gerichtet werden. BRE bank headquarter / 70 / Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen 6. Widerrufsfolgen 8. Laufende Information Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Juli des laufenden Jahres und im Januar des Folgejahres erhalten Sie grundsätzlich eine Mitteilung über die anteiligen, halbjährlich nachschüssigen Ausschüttungen (erstmals im Juli 2005 für das 1. Halbjahr 2005). 7. Sonderwerbungskosten In der ersten Jahreshälfte informieren wir Sie über das steuerliche Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres, welches bei Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen ist. Die von Ihnen im jeweils abgelaufenen Kalenderjahr persönlich getragenen Aufwendungen (Sonderwerbungskosten) – die unmittelbar mit der Beteiligung zusammenhängen – können, wenn sie der Fondsgesellschaft bis zum 31.01. des Folgejahres unaufgefordert eingereicht werden, voraussichtlich nur im Rahmen der deutschen Besteuerung (Progressionsvorbehalt) geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhalten Sie jährlich Informationen zur Gesellschafterversammlung nebst Geschäftsbericht der Geschäftsführer sowie ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung. Sofern Sonderwerbungskosten zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können diese von der Fondsgesellschaft gegebenenfalls erst im Rahmen der Betriebsprüfung nacherklärt werden. Etwaige Änderungen der in der Beitrittserklärung gemachten Angaben sind der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkommanditisten unverzüglich mitzuteilen. / 71 / BRE bank headquarter 9. Sonstiges Prospektbeilagen (Durchschreibesatz): Beitrittserklärung und Empfangsbestätigung BEITRITTSERKLÄRUNG Vermittelt durch: CFB-Fonds Nr. 148 Immobilien-Beteiligungsgesellschaft Ansprechpartner: Telefon: SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG Nummer des Zeichnungsscheins Name: Vorname(n) : Beruf: Geburtstag: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon: Fax: ZS E-mail: PLZ / Wohnsitzfinanzamt: Steuer-Nr. : Ausschüttungen auf Konto*: BLZ: Name der Bank: Ort der Bank: Ich, der/die Obengenannte und Unterzeichnende (natürliche oder juristische Person) beabsichtige, mich an der SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG (Fondsgesellschaft) mit einer Einlage im Nennbetrag von € (mindestens € 15.000, höhere Beträge durch 2.500 teilbar) in Worten: Euro zzgl. 5 % Agio auf den Nennbetrag R E nach Maßgabe des Beteiligungsprospektes und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft bzw. des Treuhandvertrages zu beteiligen und biete daher hiermit an: der BENE Verwaltung und Treuhand GmbH (Treuhandkommanditist) den mittelbaren Eintritt in die Fondsgesellschaft als Treugeber. Diese Beitrittserklärung ist für mich sofort bindend. Der Beitritt und somit auch der Treuhandvertrag werden wirksam nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Fondsgesellschaft, die aufgrund einer von dem Treuhandkommanditisten erteilten Vollmacht für diesen handelt (ohne dass die Annahmeerklärung dem Anleger zugehen muss), zum 01. des Monats, der der Einzahlung des Eigenkapitals folgt (Beitritt erstmals möglich zum 01.01.2005). Das Agio steht den jeweiligen Eigenkapitalvermittlern als zusätzliche Vertriebsprovision zu. Erfolgt die fällige Einzahlung nicht fristgemäß, bin ich der Fondsgesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. T S U Zur Übernahme der oben genannten Einlage, oder des mir im Falle einer Überzeichnung zugeteilten geringeren Betrages, bin ich verpflichtet. Die Zahlung ist wie folgt fällig: 100 % zzgl. 5 % Agio zum 20.12.2004 (vorgesehenes Platzierungsende) oder ab dem Jahr 2005 zum 20. des Monats, der der Zeichnung durch den Anleger folgt. Mit diesem Betrag bitte ich mein obiges Konto zu belasten. das Konto * Meine Beteiligung wird gehalten M bei der Bank im Privatvermögen BLZ zu belasten. im Betriebsvermögen Nebenabreden, die vom Fondsprospekt und der Beitrittserklärung abweichen, sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH. Ich bin einverstanden, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet. Ich bestätige, dass ich den Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, den Treuhandvertrag und den Beteiligungsprospekt vollinhaltlich zur Kenntnis genommen habe und mit allen Regelungen des Gesellschaftsvertrages bzw. des Treuhandvertrages einverstanden bin und dass diese für mich als Gesellschafter bzw. Treugeber verbindlich sind. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dieser Beitrittserklärung ist Düsseldorf. 1. Ausfertigung für die Gesellschaft Ort Datum 1. Unterschrift des Anlegers Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Warschau KG, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf, Fax-Nr. 0211 7708-2490. Ausreichend ist eine Erklärung in Textform. Der Widerruf kann auch an die von der Fondsgesellschaft bevollmächtigte CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf, Fax-Nr. 0211 7708-2490, E-mail: [email protected] gerichtet werden. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Ort Datum * Bitte nur ein Konto des Zahlungsverkehrs angeben 2. Unterschrift des Anlegers Zutreffendes bitte ankreuzen Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen / 73 / BRE bank headquarter Chancen und Risiken in der Zusammenfassung Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Partner im Überblick Abwicklungshinweise Muster der Beitrittserklärung Anlagen ‡ platz für ihre notizen ‡ BRE bank headquarter / 74 / Das Papier ist aus chlorfrei gebleichter Cellulose hergestellt. – © by CommerzLeasing und Immobilien AG – Gestaltung & Realisation: GCM Gesellschaft für Creatives Marketing mbH, Duisburg CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Telefon - 0211 7708-2200 Telefax - 0211 7708-3280 E-mail - [email protected] Internet - www.commerzleasing.de/cfb-fonds CommerzLeasing und Immobilien Gruppe Immobilien- und Mobilienleasing / Structured Investments / Eigeninvestments / CFB-Fonds / Baumanagement / Immobilienmanagement / Service