Ausbildungsvertrag

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Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag
zum Luftsportgeräteführer für
Motorschirme / Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Zwischen der Flugschule:
X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, Granitstr. 29, 04425 Taucha
(nachstehend "Ausbildungsstelle" genannt)
und Herrn/Frau:
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
__________________________________________________________
Geburtsort:
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Wohnanschrift:
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Tel. privat:
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Tel. dienstl.:
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Mobiltelefon:
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E-Mail :
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(nachstehend "Flugschüler" genannt), wird nachfolgend beschriebener Ausbildungsvertrag geschlossen.
Vertragsgegenstand
1.
Die Ausbildungsstelle übernimmt die Ausbildung des Flugschülers mit dem Ziel, die Berechtigung zum
Luftsportgeräteführer für Motorschirme bzw. aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge zu erwerben.
2.
Die Ausbildung erfolgt auf zugelassenen Motorschirmsystemen bzw. aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen.
Teilnehmer
Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre. Einer Sondergenehmigung bedarf es nicht, jedoch bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres der schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten
1.
Motorschirm, Motorschirmtrike, aerodyn. gesteuerte UL bis 120 kg Leergewicht:
Der Schüler versichert, physisch und psychisch den Anforderungen des Motorschirmfliegens gewachsen zu
sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Motorschirmfliegen und seine typischen Gefahren
und Belastungen verstärken können. In Zweifelsfällen verlangen wir die Vorlage eines ärztlichen Attests.
2.
Motorschirmtrike und aerodyn. gesteuerte UL über 120 kg Leergewicht:
Eine Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung ist obligatorisch und Voraussetzung für den Beginn der
praktischen Ausbildung.
Vertragsdauer und Kursablauf
1.
Die Ausbildung beginnt am: ________________.
2.
Die Ausbildung endet mit Beendigung des Ausbildungsprogramms, spätestens jedoch mit Ablegung der
praktischen Prüfung.
3.
Erweist sich der Flugschüler während der Ausbildung als ungeeignet, so ist der Ausbildungsleiter berechtigt,
die Ausbildung des Flugschülers vorzeitig und ohne erfolgreichen Abschluß abzubrechen.
Dasselbe gilt, falls der Flugschüler sich vertragswidrig verhält sowie insbesondere gegen die Flugdisziplin
und/oder die luftrechtlichen Bestimmungen verstößt. Grundsätzlich gilt, daß physische und psychische
Störungen sowie charakterliche Mängel, soweit sie sich auf die Sicherheit des Luftverkehrs auswirken
und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, einen Abbruch der Ausbildung zur Folge haben.
In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr
4.
Scheidet ein Teilnehmer auf Grund einer Verletzung oder aus anderen Gründen während der Ausbildung
aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr.
5.
Bleibt ein Kursteilnehmer ohne Angabe des Grundes dem Kurs fern, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
6.
Über die Abhaltung und den Abbruch von Kursen entscheidet der Ausbildungsleiter nach pflichtgemäßem
Ermessen.
7.
Bei einer Ausbildung zum Motorschirm- bzw. Motorschirmtrikepiloten werden durch den Kursbetrag maximal
24 Monate Ausbildungszeit nach Anmeldung abgedeckt. Danach erfolgt eine kostenpflichtige Verlängerung
der Ausbildungszeit!
8.
Für die Abhaltung eines Kurses sind mindestens 4 Teilnehmer erforderlich. Ist dies nicht der Fall, kann der
Kurs auch kurzfristig verschoben werden.
9.
Erklärt ein Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung seinen Rücktritt, so wird je Kurseinheit mindestens eine
Stornogebühr i.H.v. 100,00 € fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Erfolgt der Rücktritt später als 8 Tage vor Kursbeginn, ist eine Stornogebühr i.H.v. 90% des Kurspreises
fällig.
Ausbildungsinhalte und -kosten
1.
Der Flugschüler verpflichtet sich, soweit nicht gesondert geregelt, folgende Ausbildungsinhalte zu
absolvieren:
o
o
o
Theorie-Unterricht entsprechend dem Ausbildungsprofil (excl. Funk UL/BZF II)
Ausbildung Theorie Funk UL/BZF II
Ausbildung Praxis Funk UL/BZF II
Praktische Ausbildung Motorschirm/Motorschirmtrike
o
o
o
Praktische Ausbildung/Umschulung Motorschirm < 120 kg (Startart: Fußstart oder Trike)
Praktische Ausbildung/Umschulung Motorschirm-Trike > 120 kg LG
Passagierflugberechtigung Motorschirm-Trike < 120 kg LG / > 12 kg LG
Praktische Ausbildung aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
o
o
Praktische Ausbildung/Umschulung/Typeneinweisung auf TECNAM P92 SW, IKARUS COMCO C42 B,
GROPPO TRAIL, AEROLiTE120
Praktische Typeneinweisung auf DYNAMIC WT9
2.
Es werden dem Flugschüler für die Ausbildung folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von € 250,00 fällig.

Die Übernahme der Aufnahmegebühr lt. der zum Zeitpunkt der Absolvierung des
Ausbildungsabschnittes gültigen aktueller Ausbildungspreisliste ist obligatorisch

Die Kosten für die Ausbildungsinhalte lt. der zum Zeitpunkt der Absolvierung des
Ausbildungsabschnittes gültigen aktueller Ausbildungspreisliste

Unterrichtsmaterial nach Notwendigkeit

Landegebühren und Flugsicherheitsgebühren nach Bedarf

Bei Motorschirmausbildungen die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsmittel
3.
Kosten für die fIiegerärztliche Untersuchung, Auslagen zur Prüfung, Prüfungsgebühren und Lizenzausstellungsgebühren sind vom Flugschüler zu tragen und werden extra abgerechnet.
Gebühren für Schnuppertrainings werden bei Vertragsabschluss innerhalb von 6 Monaten nach deren
Durchführung angerechnet. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Anrechnung.
4.
Die Kosten werden zur Zahlung fällig je nach Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnittes.
Bei der praktischen Ausbildung auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen erfolgt die Abrechnung
nach Bedarf.
Ausbildung
1.
Die Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweils gültigen
Ausbildungsrichtlinien. Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich, die Ausbildung schnellstmöglich und mit
gebotener Sorgfalt durchzuführen. Eine Gewähr für den Erwerb der angestrebten Erlaubnis kann jedoch
nicht übernommen werden.
2.
Der Flugschüler verpflichtet sich, den Weisungen des Aufsichtspersonals (Luftaufsicht, Flugleitung u.a.)
sowie des Ausbildungspersonals (Fluglehrer, Ausbildungsleiter, Theorielehrer u.a.) Folge zu leisten.
3.
Die Ausbildungsstelle wird bemüht sein, vereinbarte Ausbildungstermine soweit wie möglich einzuhalten.
Bei einer Terminverschiebung durch die Entscheidung der Ausbildungsstelle aus wetterbedingten,
technischen oder persönlichen Gründen, wird diese versuchen, den Flugschüler zu benachrichtigen.
Eine Haftung aus Schäden, die sich möglicherweise aus einer Verschiebung von Ausbildungsterminen
ergeben, ist ausgeschlossen.
Versicherung und Haftung
1.
Die von der Ausbildungsstelle eingesetzten Luftsportgeräte sind wie folgt versichert:

TECNAM P92 SW D-MONE:
Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung),
Kaskoversicherung (€ 2.500,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung

IKARUS COMCO C42 B D-MAIO:
Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung),
Kaskoversicherung (€ 2.500,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung

Nando Groppo TRAIL Bugrad D-MIOX:
Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung),
Kaskoversicherung (€ 5.000,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung




Nando Groppo TRAIL Spornrad D-MINO:
Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung),
Kaskoversicherung (€ 2.500,00 Selbstbeteiligung), Sitzplatzunfallversicherung
AEROLiTE120:
Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung, keine Kaskoversicherung!
Motorschirm-Trike „XCitor“ D-MCLP
Luftfahrt-Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung,
Sitzplatzunfallversicherung, keine Kaskoversicherung!
Motorschirm-Systeme Fußstart/Trike einsitzig
Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung, keine Kaskoversicherung!
2.
Es besteht keine Kaskoversicherung für AEROLiTE120, die Motorschirm-Systeme und Motorschirm-Trikes!
Für verursachte Schäden am Fluggerät der Flugschule während der Ausbildung kommt der Flugschüler bei
Alleinflügen selber auf.
Der Flugschüler hat im Schadenfall die Kosten zu tragen, die für die Wiederherstellung des
Zustandes vor dem Schadenereignis und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des
Fluggerätes aufzuwenden sind unter Verwendung von originalen Ersatzteilen sowie ggf. unter
Inanspruchnahme von Reparaturleistungen von Fachbetrieben.
3.
Die Haftung des Flugschülers für von ihm verursachte Schäden während der Ausbildung mit aerodynamisch
gesteuerten Ultraleichtflugzeugen bestimmt sich nach dem geltenden Recht.
In jedem Fall ist jedoch eine Übernahme der Schadenssumme in Höhe der Selbstbeteiligung der
Kaskoversicherung je Schadensfall obligatorisch.
4.
Der besondere Risikogehalt macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht und Gerätehaftpflicht durch das
X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, folgende Regelung notwendig:
Die Schule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfallschäden (Personen und Sachen) nur, als
eine Versicherung – ohne bei den Genannten Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt.
Jede darüber hinausgehende Haftung der Genannten ist für Schäden des Schülers nach dem Warschauer
Abkommen ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen.
Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, Person des
Schädigers und des Geschädigten, Umstand der Schädigungshandlung bzw. des schädigenden Ereignisses
sowie deren Ursachen und Art.
Das X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, deren Mitarbeiter und Durchführungsbeauftragte haften nur für
Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit der Genannten ist ausgeschlossen.
Sonstiges
1.
2.
3.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; Nebenabreden sind nicht
getroffen.
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Taucha.
Taucha, den
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_________________________________
ppa. Ausbildungseinrichtung
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Flugschüler/gesetzlicher Vertreter
Flugschule:
X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, Granitstr. 29, 04425 Taucha
Flugschüler:
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
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Geburtsort:
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Wohnanschrift:
__________________________________________________________
--- vor Beginn der praktischen Ausbildung ---
1. Bestätigung des Flugschülers
Der oben genannte Bewerber für die Erlaubnis als Luftsportgeräteführer - UL bestätigt durch Unterschrift. daß er
gemäß den Auflagen der Ausbildungserlaubnis:
1.
Zu Beginn der Ausbildung mit den Schulflugzeugen und den Gegebenheiten am Ausbildungsplatz
eingehend vertraut gemacht wurde.
2.
Er über den Umfang der Unfall-/Sitzplatzunfallversicherung der Schulflugzeuge des Ausbildungsbetriebes
sowie auf die Möglichkeit der eigenen Höherversicherung hingewiesen wurde.
3.
Er auf die Möglichkeit der Untersagung, der Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung nach § 24 Abs. 4
LuftVZO hingewiesen wurde, sofern Zweifel an seiner Tauglichkeit, seiner Eignung oder Zuverlässigkeit
bestehen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben.
_______________________________________________________________________________
Unterschrift Ausbildungsleiter
Ort
Datum
Unterschrift des Bewerbers
--- vor dem ersten Alleinflug ---
2. Bestätigung des Flugschülers
Der oben genannte Bewerber für die Erlaubnis als Luftsportgeräteführer - UL bestätigt durch Unterschrift, daß er
vor dem ersten Alleinflug anhand der Luftfahrerkarte ICAO I: 500000
1.
in den Verlauf und die Ausdehnung der Tieffluggebiete und Tiefflugstrecken militärischer Luftfahrzeuge sowie
der Beschränkungsgebiete
2.
mit der Bedeutung der Signale und Zeichen bei der Ansteuerung durch militärische Luftfahrzeuge
eingewiesen und mittels der einschlägigen Veröffentlichungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) und im
Luftfahrthandbuch -Deutschland- über die dafür geltenden Vorschriften unterrichtet wurde.
_______________________________________________________________________________
Unterschrift Ausbildungsleiter
Ort
Datum
Unterschrift des Bewerbers
Enthaftungserklärung
Flugschule:
X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. R. Schäfer, Granitstr. 29, 04425 Taucha
Gegenüber den genannten Stellen und Personen ist eine Enthaftungserklärung ein Verzicht auf
Ansprüche, die aus einem erlittenen Schaden oder Nachteil entstehen können.
Die hier nachfolgend genannte Person:
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
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Geburtsort:
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Wohnanschrift:
__________________________________________________________
erklärt:
Ich verzichte auf alle Ansprüche, soweit sie nicht durch etwaige Haftpflichtversicherungen abgedeckt
sind oder über die abgeschlossene Versicherungssumme hinausgehen, die mir im Rahmen meiner
Ausbildung entstehen könnten.
Dieser Verzicht erstreckt sich insbesondere auf Ansprüche aus Schäden und Nachteile gegen:




die Flugschule und deren Ausbildungsleiter
die Fluglehrer und Dozenten, welche für die Flugschule tätig sind
den DULV e.V. bzw. DAeC e.V. und seine beauftragten Prüfungsräte
den Halter des Ultraleichtflugzeuges und den Platzhalter
sowie eventuell weitere mit der Durchführung der Ausbildung beauftragte Personen und Stellen.
Ebenso gilt dieser Verzicht, daß ich anläßlich der Bereitstellung bzw. Charterung eines Ultraleichtflugzeuges im Flug oder Bodenbetrieb Unfälle oder sonstige Nachteile, insbesondere auch durch
eine Beschädigung des Fluggerätes erleide.
Leipzig, den
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_________________________________
Unterschrift der oben genannten Person

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