Austrittsmeldung - Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge
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Austrittsmeldung - Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge
Austrittsmeldung Angaben zum Vertrag Firma Vertrags-Nr. Angaben zur Person Name Vorname Geburtsdatum Sozialversicherungs-Nummer Strasse, Nr. PLZ, Ort Zivilstand ledig verheiratet Geschlecht Mann Eintritts- und Austrittsdaten geschieden verwitwet Heiratsdatum eingetragene Partnerschaft getrennt Sprache Frau Deutsch Französisch Austritt am Erfolgt der Austritt in Folge Krankheit oder Unfall? Ja Nein Verwendung Übertritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung Tritt die versicherte Person in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so ist die Austrittsleistung der versicherten Person an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu überweisen (Art. 3 Abs. 1 FZG). der Austrittsleistung Arbeitgeber (inkl. neuer Adresse und ev. Vertragsnummer) Neue Vorsorgeeinrichtung PLZ, Ort IBAN-Nr./Bank-/PC-Konto Überweisungsadresse einer neuen Vorsorgeeinrichtung ist nicht bekannt Wenn innerhalb der gesetzlichen Frist keine Mitteilung erfolgt, überweisen wir die Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung. Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto der 2. Säule bei einer Bank sofern die versicherte Person nicht im Angestelltenverhältnis steht (Kopie des unterzeichneten Antrages für Freizügigkeitskonto bitte beilegen).* Der Arbeitgeber meldet den Austritt der versicherten Person unverzüglich der Vorsorgeeinrichtung. Er teilt gleichzeitig mit, ob die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geworden ist. Ort Datum Stempel/Unterschrift Arbeitgeber Ort Datum Unterschrift der austretenden Person Bitte für Barauszahlung die folgende Seite ausfüllen und rechtsgültig unterzeichnen. Austrittsmeldung (Fortsetzung) Angaben zur Person u. Vertrag Name/Vorname Verwendung der Austrittsleistung Barauszahlung Vertrags-Nr. Die Austrittsleistung der versicherten Person kann bar ausbezahlt werden, wenn einer der nachfolgend genannten Gründe zutrifft (Art. 5 FZG). Falls das Vorsorgereglement für diese Person eine vorzeitige Pensionierung zulässt, erfolgt eine spezielle Prüfung. Bitte zutreffendes ankreuzen: Die versicherte Person verlässt den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig und untersteht nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge: Die gesamte Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die Abmeldebestätigung liegt bei.* Die versicherte Person verlässt den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig und zieht in einen EU-/ EFTA-Staat und ist nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Risiken Alter, Invalidität und Tod weiterhin obligatorisch versichert. Die überobligatorische Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die obligatorische Freizügigkeitsleistung ist sicherzustellen. Die Abmeldebestätigung liegt bei.* Weitere Informationen bezüglich der Ausreise/Barauszahlung in ein EU-/EFTA-Staat finden Sie auf unserer Website oder unter www.sfbvg.ch (Verbindungsstelle). Die Austrittsleistung der versicherten Person ist geringer als ihr Jahresbeitrag. Diese ist bar auszuzahlen. Die versicherte Person nimmt eine selbständige Erwerbstätigkeit auf und untersteht nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge: Die gesamte Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse liegt bei. * * von der versicherten Person beizubringen. Überweisen an Vollständige Post-/Bankverbindung IBAN-Nr., SWIFT Für die Barauszahlung ist zwingend erforderlich Name, Vorname Strasse, Nr. PLZ, Ort Land a) b) unverheiratete versicherte Person: Amtlich beglaubigte Unterschrift + aktuelle Zivilstandsbeurkundung (Original) verheiratete versicherte Person: Amtlich beglaubigte Unterschrift (Zustimmung) des Ehegatten/eingetragenen Partners (im Original) Ort Datum Unterschrift der austretenden Person Ort Datum Unterschrift des Ehegatten/eingetragenen Partners Amtliche Beglaubigung beider Unterschriften