Heiraten auf Mauritius

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Heiraten auf Mauritius
Heiraten auf Mauritius
Sich in einer romantischen Kulisse das Jawort zu geben, das ist der Traum vieler Paare. Sie haben
sich entschieden zu heiraten und sind jetzt auf der Suche nach diesem besonderen Ort. Wie wäre es,
Ihre Hochzeit und Ihre Flitterwochen einfach miteinander zu verbinden? MEIER´S WELTREISEN
macht es möglich! Weit weg von der Normalität eines deutschen Standesamtes können Sie Ihre
romantische Zeremonie im Schatten von im Wind schwingenden Palmen, nur von einem sanften
Meeresrauschen berieselt, in einem exklusiven Traumhotel auf Mauritius genießen.
Entfliehen Sie dem Stress des Alltags und der Hochzeitsvorbereitungen, und verbringen Sie Ihre
private und romantische Hochzeit im Paradies. Sie entscheiden, ob Sie diesen Tag alleine, mit Familie
und/oder engen Freunden zusammen verbringen möchten. In Zusammenarbeit mit nahezu allen
Hotels aus unserem Programm, bieten wir Ihnen exklusive Hochzeitspakete an, die Ihnen jeden
Wunsch erfüllen werden. Die speziellen Arrangements enthalten neben der Organisation der
Formalitäten je nach Hotel zusätzliche Leistungen, wie z. B. ein romantisches Candlelight-Dinner am
Sandstrand, Frühstück im Zimmer oder am Strand, aufwendige Blumendekorationen, eine
Hochzeitstorte und Sekt. Sie brauchen nur noch „Ja“ sagen!
Genießen Sie im Anschluss Ihre Flitterwochen in dem von Ihnen ausgesuchten Resort, und
verbringen Sie eine wunderschöne und unvergessliche Zeit!
Erforderliche Dokumente:
Für eine Hochzeit auf Mauritius benötigt MEIER´S WELTREISEN bis spätestens 8 Wochen (bei
Französischen Staatsbürgern 4 Monate) vor Reisebeginn folgende Unterlagen als sehr gut lesbare
Kopien:
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Die ersten 3 Doppelseiten Ihres Reisepasses. Dieser muss bei Abreise noch mind. 6 Monate gültig
sein (auch leere Seiten kopieren!). Die Hochzeit mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht
möglich.
Als Kopie in englischer Übersetzung oder als Kopie des internationalen Formulars:
Bitte beachten Sie, dass die englischen Übersetzungen von vereidigten Übersetzern erstellt und
beglaubigt werden müssen.
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Internationale Geburtsurkunde (Standesamt)
Sollten auf der Geburtsurkunde der Familienname der zukünftigen Braut / des Bräutigams
von dem Familiennamen beider Elternteile abweichen, bitte hierfür mit den Unterlagen eine
Erklärung bzw. entsprechende Dokumente beifügen, die diese Namensdifferenz erklären
(soweit sich die Namensdifferenz nicht durch die sonstigen Unterlagen wie. z. B.
Adoptionsurkunde, Urkunde über die Namensänderung etc. ergibt).
Neu für Hochzeiten ab Oktober 2013 – die Geburtsurkunde darf zum Zeitpunkt der
Trauung nicht älter als 3 Monate sein!
ausgefülltes Antragsformular für Hochzeiten auf Mauritius (Application to marry for non
citizens). Das Formular finden Sie am Ende des Mailabrufes.
Ggf. Scheidungsurkunde (Gericht)
Ggf. Witwennachweis (Standesamt)
Ggf. Urkunde bei Namensänderung (Deed Poll)
Ggf. Adoptionsurkunde
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Indischer Ozean
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Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
vorlegen
Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Ausstellung der erforderlichen Dokumente, Übersetzungen und
Beglaubigungen zusätzliche Gebühren anfallen und alle Übersetzungen von vereidigten Übersetzern
erstellt werden müssen.
Bitte senden Sie die Kopien der erforderlichen Unterlagen an:
MEIER’S WELTREISEN
ZNL DER Touristik Frankfurt GmbH & Co. KG
MWB-1 Indischer Ozean
Emil-von-Behring-Str. 6
60439 Frankfurt am Main
Wahlweise können Sie uns die Unterlagen auch gerne als gescannte Kopien (möglichst als PDF Datei)
per Email zusenden. Email: [email protected]
Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente (Geburtsurkunden, Reisepässe etc.). Vorab werden
lediglich Kopien zur Weiterleitung an unsere örtliche Partneragentur benötigt. Die
Originaldokumente nehmen Sie bitte persönlich mit nach Mauritius, da Sie diese dem zuständigen
Standesamt vorlegen müssen.
Grundsätzlich werden Sie beim Standesamt gefragt, ob
• ein Ehevertrag vorliegt
• in Gütergemeinschaft
• oder in Gütertrennung leben wollen.
• Sollte das Brautpaar sich darauf geeinigt haben, für die zukünftige Ehe finanzielle und andere
Regeln in einem notariellen oder von einem Anwalt erstellten Ehevertrag festzuhalten, muss
dieser ebenfalls dem Standesamt auf Mauritius vorgelegt werden. Neben dem
Originaldokument sowie eine beglaubigte englische Übersetzung des Vertrages vor Ort
beim Standesamt vorgelegt werden. Eine Kopie des Vertrages wird im Voraus nicht benötigt.
Nach mauritischem Recht wird auf der Heiratsurkunde immer der Geburtsname (Name
gemäß Geburtsurkunde) eingetragen. Eine Namensänderung aufgrund der Hochzeit muss in Ihrem
Heimatland über das Standesamt beantragt werden. Sollte Ihr aktueller Familienname vom
Geburtsnamen abweichen, prüfen Sie bitte bereits vorab mit Ihrem Standesamt, ob die Apostille auf
den Geburtsnamen im Zuge der Legalisierung akzeptiert wird. Gleiches gilt, wenn eine Abweichung
der Schreibweise des Namens zwischen Geburtsurkunde und Reisepass vorliegt. Auf die Apostille wird
grundsätzlich die Schreibweise gemäß Geburtsurkunde übernommen, eine nachträgliche Änderung
der Urkunde ist nicht möglich.
Ausnahme: Lediglich wenn eine Urkunde über eine Namensänderung (Deed Poll) vorliegt, wird nach
mauritischem Recht der lt. Deed Poll gültige Name auf die Hochzeitsurkunde übertragen. Die Deed
Poll kann eine offizielle Urkunde über eine Namensänderung sein oder eine vom Standesamt
beglaubigte Bestätigung über die Namensänderung. Wir haben dem Emailabruf einen Beispielstext
für solch eine Deed Poll beigelegt.
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Wichtige Informationen:
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Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache auf Mauritius Englisch ist und die Trauung somit in
Englischer Sprache abgehalten wird. Für die Trauung und den Termin zur Klärung der
Formalitäten beim Standesamt sind sehr gute Englischkenntnisse Voraussetzung.
Sollten Sie für den Tag beim Standesamt und für die Hochzeitszeremonie einen Übersetzer
(Deutsch-Englisch) brauchen, bitten wir Sie, diesen bereits in Deutschland über Ihr Reisebüro zu
bestellen. Codierung für das Reisebüro:
Reiseart.: WELT, Leistung: MRU00500 IZ, Anf.: ZUB, Unterbr.: PX Preis: 225,- Euro
Sollte die Hochzeit in einem Zeitraum von 10 Monaten nach der Scheidung / nach dem Tod des
Ehemannes erfolgen, muss eine Bestätigung eines mauritischen Arztes vorgelegt werden, dass
zum Zeitpunkt der Hochzeit keine Schwangerschaft der Braut vorliegt. Unsere Agentur vereinbart
den Arzt-Termin für Sie und wird auf Wunsch auch einen Transfer (gegen Aufpreis) organisieren.
Die Untersuchungskosten und Gebühren für die Bestätigung sind vor Ort zu zahlen. Sollte eine
Schwangerschaft vorliegen, darf die Hochzeit aus rechtlichen Gründen auf Mauritius nicht
durchgeführt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie, mindestens 3 Werktage
vor der Hochzeit anzureisen. (Bei Ankünften am Wochenende verlängert sich die Dauer für die
Organisation entsprechend).
Bitte planen Sie an einen Tag vor der Hochzeit für den Besuch des Standesamtes in Port Louis ein
(das persönliche Erscheinen ist leider unumgänglich). Bei diesem Termin müssen alle
erforderlichen Dokumente für die Hochzeit im Original vorgelegt werden und alle Formalitäten
geklärt werden. Zudem wird’s das Aufgebot erstellt. Bei diesem Termin wird auch der Zeitpunkt
der Trauung festgelegt, diese kann nicht vorab vereinbart werden. Der Transfer ist inklusive und
wird für Sie von unserer örtlichen Agentur Mautourco organisiert.
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Termin beim Standesamt und der Hochzeitsfeier im Hotel
mindestens ein Tag liegen muss. Die Zeremonie und der Termin beim Standesamt können nicht
am selben Tag stattfinden.
Hochzeiten können montags - freitags organisiert werden, an Feiertagen und Wochenenden sind
keine Trauungen möglich.
Vor Ort erhalten Sie bei einem Informationsgespräch nähere Informationen bezüglich des Ablaufs
der Hochzeit. Bei allen Formalitäten steht Ihnen unsere örtliche Agentur Mautourco zur
Verfügung.
Vor Ort werden zwei Trauzeugen benötigt. Diese können bei Bedarf durch die Gästebetreuung
des Hotels gestellt werden.
Für die offizielle Anerkennung der Hochzeit durch die Behörden in Deutschland ist eine Apostille
(Stempel und Unterschrift auf der Rückseite der Heiratsurkunde durch den Premierminister/beamten bzw. das Gericht) notwendig. Um eine reibungslose und zeitnahe Erledigung zu
gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie am Hochzeitstag die Heiratsurkunde der Agentur oder der
Reiseleitung geben. Die Beantragung der Apostille wird ca. 5-7 Werktage in Anspruch nehmen,
danach erhalten Sie Ihr Hochzeitsdokument zurück. Bei bestimmten Nationalitäten ist eine
weitere Bearbeitung der Urkunde durch die jeweiligen Konsulate erforderlich. Hierfür werden
zumeist zusätzliche Gebühren erhoben. Ihnen wird die Urkunde im Zweifelsfalle als Einschreiben
nach Reiseende zugeschickt. Wir empfehlen in diesem Fall bereits vorab eine Anschrift
mitzuteilen, an die die Urkunde geschickt werden kann.
Zur offiziellen Beurkundung der Eheschließung müssen Sie die Apostille Ihrem zuständigen
Standesamt in Deutschland vorlegen. Evtl. muss die Hochzeitsurkunde mit Apostille aus dem
Englischen ins Deutsche übersetzt werden (Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Übersetzungen
und Beglaubigungen zusätzliche Gebühren anfallen). Bitte halten Sie zuvor Rücksprache mit
Ihrem Standesamt.
Bei Österreichern muss die Apostille nach der Beglaubigung durch die mauritischen Behörden
zusätzlich beim österreichischen Konsulat auf Mauritius eingereicht und dort offiziell durch einen
Stempel anerkannt werden. Dieses Prozedere nimmt nochmals 2-3 Wochen in Anspruch. Die
Gebühren hierfür liegen derzeit bei 83,- Euro.
Das italienische Konsulat erhebt Gebühren in Höhe von derzeit 83,- Euro. Die
Hochzeitsurkunde mit der Apostille sowie Kopien aller Unterlagen für die Hochzeit müssen an das
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italienische Konsulat auf Mauritius weitergeleitet werden. Die Unterlagen müssen persönlich beim
italienischen Konsul auf Mauritius abgegeben werden. Unsere Agentur wird einen Termin
vereinbaren und den Transfer organisieren – hierfür fallen weitere Kosten in Höhe von 107,- Euro
an. Nach Prüfung der Unterlagen werden diese an die zuständige Botschaft in Pretoria (Südafrika)
weitergeleitet, die nach weiteren Prüfungen die Unterlagen an die Behörden in Italien
weiterleiten. Diese Abwicklung ist obligatorisch und dauert mindestens 6 Monate.
Auch bei niederländischen Staatsbürgern ist eine Einreichung und Überprüfung der Apostille
durch das Konsulat der Niederlande auf Mauritius (Bearbeitung ca. 3 Wochen) erforderlich.
Hierfür werden Gebühren in Höhe von 69,- Euro erhoben.
Das belgische Konsulat erhebt derzeit Gebühr in Höhe von 83,- Euro für die offizielle
Beglaubigung der Apostille (Bearbeitungszeit ab 3 Tage).
Die Kopien der Dokumente für Französische Staatsbürger müssen spätestens 4 Monate vor
dem Hochzeitstermin an das Standesamt geschickt werden. Bitte schicken Sie uns die Kopien
rechtzeitig zu, damit wir diese entsprechend einreichen. Zudem müssen zeitgleich weitere
Dokumente im Original bei der Französischen Botschaft auf Mauritius eingereicht werden. Die
Dokumente für die Botschaft müssen von Ihnen persönlich an die Botschaft geschickt werden,
eine Weiterleitung über unsere Agentur ist nicht möglich. Eine Liste mit den erforderlichen
Dokumenten für die Botschaft wird Ihrem Reisebüro nach Bestätigung des Hochzeitstermins
weitergeleitet. Die spätere Abwicklung der Legalisierung läuft zunächst über die Botschaft. Hierfür
wir die beglaubigte Apostille an die Botschaft weitergeleitet, die vor Ort ein Stammbuch
ausstellen. Dieses wird von der Botschaft an die zuständige Behörde in Ihrem Heimatort zur
offiziellen Legalisierung der Hochzeit weitergeben. Die komplette Abwicklung dauert mindestens 8
Monate. Die Französische Botschaft erhebt für dieses Prozedere derzeit keine Gebühren.
Auch bei Schweizer Staatsbürger werden teilweise weitere Dokumente für die Botschaft
benötigt, die jedoch je nach zuständigem Kanton variieren können. Bitte geben Sie bei Buchung
in jedem Fall an, wo genau der ständige Wohnsitz liegt und wo die Hochzeit legalisiert werden
soll. Wir erfragen über unsere Agentur / das Schweizer Konsulat auf Mauritius, ob und wenn ja
welche zusätzlichen Dokumente für die Hochzeit benötigt werden. Ihre Hochzeitsurkunde muss
nach der Trauung dann zusammen mit diesen Kopien aller Dokumente für die Hochzeit über
unsere Agentur und das zuständige Konsulat auf Mauritius an die Schweizer Botschaft in Pretoria
(Südafrika) weitergeleitet werden, die nach genauer Prüfung wiederum diese zwecks
Legalisierung an die Behörden in den Schweiz weiterleiten. Für diese Abwicklung werden ca. 3
Monate benötigt. Derzeit liegen die Gebühren hierfür bei 25,- Euro.
Bei den genannten Konsulatsgebühren handelt es sich lediglich um eine Auswahl. Weitere
Aufpreise für andere Nationalitäten sind auf Anfrage. Die jeweiligen Konsulatsgebühren werden
nachträglich auf dem Vorgang in Rechnung gestellt. Alle genannten Gebühren entsprechen dem
Stand: November 2013. Änderungen und Einführung neuer Gebühren sind vorbehaltlich.
Hinweise:
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Alle genannten Angaben gelten insbesondere für deutsche Staatsbürger. Staatsbürgern anderer
Länder raten wir, sich rechtzeitig über deren Bestimmungen bei dem Honorarkonsulat für
Mauritius sowie bei dem Honorarkonsulat ihres eigenen Landes zu Informieren. In diesem Fall ist
insbesondere zu klären ob eine Legalisierung mit der auf den Geburtsnamen ausgestellten
Apostille möglich ist. Wir übernehmen keine Gewähr, falls die Hochzeit nicht legalisiert bzw.
mangels fehlender Unterlagen / Informationen nicht durchgeführt werden kann.
Alle Angaben zu Steuern und zusätzlichen Gebühren entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Änderungen, Einführung neuer Gebühren und Erhöhung sind ohne vorherige Ankündigung
möglich.
Bitte beachten Sie, dass eventuelle Angebote für Hochzeitsreisende nur einmal in Anspruch
genommen werden können. Evtl. überschnittene Leistungen aus dem Hochzeitspaket und
Angebote für Hochzeitsreisende werden vom Hotel nur einmalig gewährt.
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Stornobedingungen der Hochzeitspakete:
Bis 93 Tage vor dem Hochzeitstermin 25% des Paketpreises
92. Tag - 8. Tag vor dem Hochzeitstermin 50% des Paketpreises
Ab dem 7. Tag vor der Hochzeit werden 100% des Paketpreises erhoben
Application to Marry for Non Citizens:
Das Application Form bitte in Englischer Sprache ausfüllen! Innerhalb der Tabelle müssen alle fett
markierten Felder (inklusive Married State = Familienstand) ausgefüllt werden, die anderen TabellenZeilen sind im Bedarfsfall zu füllen.
Da es immer wieder zu Rückfragen zu beiliegendem Application Form kommt – hier eine kurze
Übersetzungshilfe. An dieser Stelle möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass die
Amtssprachen auf Mauritius Englisch ist und für die Trauung und die Formalitäten sehr gute
Englischkenntnisse erforderlich sind und wir im Zweifel die Zubuchung eines Übersetzers empfehlen.
Grundsätzlich müssen folgende Punkte von Braut und Bräutigam ausgefüllt werden:
Surname = Name
Given Name = Vorname
Address = Anschrift
Date of Birth = Geburtsdatum
Place / Country of Birth = Geburtsort und -land
Passport No. = Reisepaassnummer
Place and Date of Issue = Ausstellungsort und -datum des Passes
Profession = Beruf
Married state = Familienstand
Die darunter aufgeführten Spalten müssen nur ausgefüllt werden, wenn einer der Partner zuvor
bereits verheiratet war.
Date and Place of Marriage = Datum und Ort der vorherigen Hochzeit
Names / Maiden Surname of previous Spouse = der Name des vorherigen Ehepartners
If Divorces = Bitte ausfüllen, falls Sie geschieden sind.
Widower of State = Bitte ausfüllen, wenn Sie Witwer sind
Date / Place of Divorce = Datum und Ort der Scheidung (im Fall einer Scheidung)
Date / Place of Death Spouse = Datum und Sterbeort des vorherigen Partners (nur gültig für Witwer)
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