April 2016
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April 2016
Info CCBEInfo Michel Benichou bei den VIII Encuentros en Madrid Nr. 51 April 2016 Editorial – Der Sinn des Rechts – CCBE-Konferenz über Innovation und die Zukunft der Anwaltschaft – Die Zukunft der Anwaltskanzlei – Projekt des Monats der European Lawyers Foundation: TRAINAC – Erklärung von Barcelona – CCBE äußert Besorgnis angesichts der Ermordung von Rechtsanwälten und der Verletzung der anwaltlichen Rechte in der Ukraine – Europäische Staatsanwaltschaft – Konferenz der UIA und der Rechtsanwaltskammer Casablanca – EU-Justizbarometer 2016 Partnerschaftsabkommen zwischen georgischen und polnischen Rechtsanwälten EDITORIAL – WAS RECHT BEDEUTET Ich kann Recht nicht definieren, aber ich weiß, was es bedeutet, wenn es kein Recht gibt. Es ist Barbarei. Es ist Gewalt. Es ist die Macht des Mächtigen und Stärkeren über die Schwachen und die Armen. Das Recht ist eine Verteidigung gegen Missbrauch. Es ist der Schutz unserer Freiheiten, ein Schritt nach vorne für den Bürger. Wir erleben derzeit, wie in verschiedenen Ländern das Recht angegriffen wird, indem man dessen Anwendung in Frage stellt. Manche Regierungen sind darauf aus, sich das Recht dienstbar, die Richter gefügig zu machen und die Rechtsanwälte zum Schweigen zu bringen. und andere Texte. Und Europa besteht fort durch die Verabschiedung von Richtlinien, Verordnungen und anderen Entscheidungen, mit denen der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger sichergestellt werden kann. Wir sollten nicht aufhören, ein Loblied auf das Recht zu singen. Wir Rechtsanwälte sind die Hauptakteure des Rechts und wir sind stolz darauf. Michel Benichou Präsident des CCBE Aber am Anfang Europas war das Recht: durch die Verträge CCBE-KONFERENZ ÜBER INNOVATION UND ZUKUNFT DER ANWALTSCHAFT Wir freuen uns, den Start unserer Website zu der CCBE-Konferenz “Innovation und Zukunft der Anwaltschaft” am 21. Oktober 2016 in Paris bekanntgeben zu können. Ab sofort können Sie sich auf der Website eintragen, um Neuigkeiten zum Programm, zu den Rednern und zur Anmeldung zu erhalten. -1- DIE ZUKUNFT DER ANWALTSKANZLEI Die modernen Technologien führen zu einer Kommodifizierung vieler Aspekte des Rechts. Die Mandanten sehen technische Innovation in vielen anderen Lebensbereichen und beginnen sich zu fragen, warum die neuen Technologien nicht auch bei Rechtsdienstleistungen angewendet werden können. Standardtätigkeiten und im Wesentlichen repetitive Arbeitsvorgänge können von Maschinen oder von einer Kanzlei am anderen Ende der Welt zu geringeren Kosten übernommen werden. Damit gerät das gängige Kanzleimodell unter Druck, bei dem die jüngeren Anwälte viele Arbeitsstunden investieren und damit die notwendige Rentabilität der Kanzlei generieren. Aber ist dies nicht eigentlich nur eine Erinnerung daran, dass wir niemals das Gleichgewicht zwischen rechtlich-juristischen und rechtlichgeschäftlichen Aspekten aus den Augen verlieren dürfen? Den meisten Kanzleien ist wohl klar, dass sie sich auf die spezifische Rolle des Anwalts als den Hüter der Rechtsstaatlichkeit konzentrieren müssen. Es besteht aber die Tendenz, die Prozessführung lediglich als Stiefkind der kommerziellen Tätigkeit zu betrachten, wobei gerade der Bedarf an strategischer Beratung und Beurteilung in diesem Bereich ein Wegweiser für Kanzleien sein könnte, die kommerziell tätig sind. Unsere Kanzleien müssen mit der Technologie mitgehen, um mit den Mandanten Schritt halten und ihr Dienstleistungsangebot entsprechend ausrichten zu können. Hugh Mercer, Vorsitzender des CCBEAusschusses EU Lawyers PROJEKT DES MONATS DER EUROPEAN LAWYERS FOUNDATION: TRAINAC Im März 2015 hatten der CCBE und die European Lawyers Foundation (ELF) eine Projektförderung der Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms „Justiz“ erhalten für ihr Projekt „TRAINAC: Bewertung, bewährte Praktiken und Empfehlungen zum Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, dem Recht auf Belehrung und Unterrichtung und dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand“. Inhalt des Projekts war eine von Strafverteidigern durchgeführte umfassende Analyse der Umsetzung auf nationaler Ebene der folgenden drei Richtlinien (in den Ländern, wo die Richtlinien angewendet werden): >> Richtlinie 2010/64 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen; >> Richtlinie 2012/13 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung; und >> Richtlinie 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs. Zur Bewertung der Umsetzung der drei Richtlinien hat das Projektteam Fragebögen erarbeitet, die von den über die nationalen Rechtsanwaltskammern bestellten nationalen Experten beantwortet wurden (die Analyse umfasst alle EUMitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, das die Richtlinie nicht anwendet, Deutschland und Rumänien). Ergebnis ist ein Projektbericht über die Anwendung der genannten Verfahrensrechte. Zu dem 80 Seiten starken Bericht kommen mehrere Anhänge (die Originalantworten auf die Fragebögen) mit weiteren 270 Seiten. Neben der Analyse der Richtlinien zeigt der Bericht bewährte Praktiken auf und gibt Empfehlungen ab (Empfehlungen s. S. 6-9). Das Projekt wurde zwischen dem 15. April 2015 und dem 14. April 2016 durchgeführt. Der Projektbericht ist hier abrufbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: [email protected] ERKLÄRUNG VON BARCELONA CCBE-Präsident Michel Benichou hat anlässlich der VIII Encuentros en Madrid am 23. April 2016 die Erklärung von Barcelona unterzeichnet. Die Erklärung wurde von mehreren europäischen Rechtsanwaltskammern und –vereinen am 19. Februar aufgesetzt und unterzeichnet. Gegenstand der Erklärung ist die Verurteilung des Vorschlags für die Reform des französischen Strafverfahrensrechts, mit dem die Ausnahmeregelungen festgeschrieben werden sollen, die im Zuge des nach den Anschlägen von Paris ausgerufenen Ausnahmezustands getroffen wurden. Der Volltext der Erklärung ist hier abrufbar. -2- Michel Benichou und Dominique Attias, Vizepräsidentin des Barreau de Paris, bei der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona CCBE ÄUSSERT BESORGNIS ANGESICHTS DER ERMORDUNG VON RECHTSANWÄLTEN UND DER VERLETZUNG DER ANWALTLICHEN RECHTE IN DER UKRAINE In einem Schreiben an den ukrainischen Präsidenten vom 5. April 2016 hat der CCBE seine große Besorgnis angesichts der Ermordung von vier Rechtsanwälten zum Ausdruck gebracht. Der CCBE fordert den Präsidenten auf, effektive Maßnahmen für eine gründliche und unabhängige Untersuchung der Morde anzuordnen und sicherzustellen, dass Rechtsanwälte in der Ukraine ihre anwaltlichen Pflichten erfüllen können, ohne Repressalien, Behinderung, Einschüchterung oder Schikanen befürchten zu müssen. In einem zweiten Schreiben hat sich der CCBE am 6. April 2016 an die ukrainischen Behörden gewandt (Präsident, Premierminister und amtierender Staatsanwalt) und die Forderung der ukrainischen nationalen Rechtsanwaltskammer (UNBA) unterstützt, die Verletzung der Rechte von Rechtsanwälten zu unterbinden. Über die UNBA hatte der CCBE von zahlreichen Fällen erfahren, in denen die Rechte von Anwälten im Zusammenhang mit Durchsuchungen und Beschlagnahme in Anwaltskanzleien verletzt wurden und Rechtsanwälte gegen ihre Mandanten aussagen sollten. Der CCBE hat dies scharf verurteilt und die Behörden aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der nach internationalem und nationalem Recht geltenden Bestimmungen zu gewährleisten. Der CCBE hat dabei betont, dass den Rechtsaanwälten in der Rechtspflege und bei der Aufrechterhaltung der Rechtstaatlichkeit eine bedeutende Rolle zukommt und daher ihre Rechte nicht missachtet werden dürfen. EUROPÄISCHE STAATSANWALTSCHAFT Am 25. April 2016 fand ein Treffen des CCBE mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Kommission statt. Gesprächsgegenstand waren bestimmte Aspekte des Vorschlags über die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA). Betont wurde die Notwendigkeit von angemessenen Verfahrensgarantien und insbesondere auch die Notwendigkeit eines wirksamen Prozesskostenhilfesystems, das als Voraussetzung unerlässlich ist. Gesprächstermin des CCBE bei der Europäischen Kommission zur EuStA Daneben wurde auch unterstrichen, dass angemessene Rechtsbehelfe vorgesehen werden müssen. Das Treffen war die Fortsetzung einer Reihe von Gesprächen über zahlreiche Aspekte der EuStA, die über die letzten Jahre mit der Kommission geführt worden sind. Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen über den Vorschlag noch vor Jahresende abgeschlossen werden, da die Errichtung der EuStA eine der Prioritäten der Kommission für 2016 ist. KONFERENZ DER UIA UND DER RECHTSANWALTSKAMMER CASABLANCA Präsident Michel Benichou hat am 8. und 9. April 2016 an der von der Union Internationale des Avocats (UIA) in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer von Casablanca veranstalteten Konferenz „The Lawyer and Digital Technology” teilgenommen. Themen waren u.a. E-Justiz, die Errungenschaften der künstlichen Intelligenz, Sammelklagen, Digitaltechnik, Datenschutz sowie Risiken und Vorteile bei der Nutzung des Internets durch Rechtsanwälte. Herr Benichou nahm auch an der Sitzung des UIAExekutivkomitees teil, um den Willen des CCBE zur Zusammenarbeit mit allen die Anwaltschaft vertretenden Organisationen und insbesondere der UIA zum Ausdruck zu bringen, bei Themen wie Menschenrechte, Migranten, den automatischen Austausch von Berichten und Information und bei der Zukunft der Anwaltschaft. CCBE-Präsident Michel Benichou in Casablanca Weitere Informationen finden Sie hier. -3- EU-JUSTIZBAROMETER 2016 Die Europäische Kommission hat am 11. April 2016 die vierte Ausgabe des EU-Justizbarometers vorgestellt. Ziel des Justizbarometers ist es, durch vergleichende Studien die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justiz in den EU-Mitgliedstaaten festzustellen und die Funktionsweise zu optimieren. In der vierten Ausgabe wurden weitere Indikatoren eingeführt, wie u.a. die justizielle Fortbildung, Qualitätsstandards oder der Zugang zur Prozesskostenhilfe. Der CCBE hat in der diesjährigen Ausgabe des Justizbarometers insbesondere zu dem Punkt „Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe in einem bestimmten Verbraucherrechtsverfahren“ (s. Schaubild 20, S. 21) beigetragen. PARTNERSCHAFTSABKOMMEN ZWISCHEN GEORGISCHEN UND POLNISCHEN lara Shukvani, Dariusz Sałajewski, Präsident des National Council of Legal Advisors, Maria Ślązak, ehem. Präsidentin des CCBE und Fridon Sikhuashvili Die Anwaltschaften von Polen und Georgien tauschen sich regelmäßig über Themen, die im Ständigen Ausschuss und auf der Vollversammlung des CCBE beraten werden, aus und nehmen auch an Veranstaltungen der jeweils anderen Kammer teil. Nachdem eine Delegation der polnischen Rechtsberater an der Feier zum 10. Jahrestag der unabhängigen georgischen Anwaltschaft teilgenommen hat, fand nun ein weiteres Treffen im Rahmen des Partnerschaftsabkommens statt, das letztes Jahr in Danzig unterzeichnet wurde. Am 11. März 2016 wurden zwei georgische Menschenrechtsverteidiger, Herr Fridon Sikhuashvili und Frau Klara Shukvani auf der achten Galaveranstaltung zur Verleihung des „Herz aus Kristall“ mit dem gleichnamigen Preis ausgezeichnet, der jedes Jahr vom Nationalrat der polnischen Rechtsberater für besondere Verdienste im Bereich pro bono an Rechtsanwälte vergeben wird. Die Preisträger haben sich besonders für Anwälte engagiert, deren Rechte verletzt worden sind, wie im Fall Mzia Tomashvili, zu dem der CCBE letztes Jahr in einem Schreiben Bedenken geäußert hat. VERANSTALTUNGSHINWEISE 20.05.2016 CCBE-Vollversammlung, Lyon 12.-14.05.2016 FBE Annual Congress, Strasbourg 25.-28.05.2016 IBA Bar Leaders Conference und Council Meeting, Barcelona 28.05.2016 Tag der Mazedonischen Anwaltschaft - 71. Jahrestag, Ohrid -4-