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Wasserschaden - wer zahlt?
Sachlage:
Ich habe vor einem Jahr das Erdgeschoss eines Einfamilienhauses
erworben. Bei Kauf wurde leider nur mündlich vereinbart, dass die
RechtsauskunftOberösterreich
Fertigstellung der Terrasse über meiner Garage (die nicht in
meinem Besitz ist) von der Verkäuferseite gemacht wird.
Problem:
Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, und durch die nicht erfolgte
Fertigstellung ist in meiner Garage ein Wasserschaden entstanden
und der schon zum Teil angebrachte Vollwärmeschutz ist
beschädigt. Jetzt habe ich nach mehrmaligen Gesprächen die
Befürchtung, dass die Fertigstellung, wenn sie denn gemacht wird,
nicht Fachgerecht erfolgt und somit weiterhin Wasser in das
Mauerwerk eindringen kann. Die Verkäuferin und Besitzerin des 1.
Stockes wird nach jetzigem Wissensstand eine billige Baulösung
anstreben bei der das Wasserproblem nach Einschätzung eines
befreundeten Bauleiters nicht behoben wird. Wie soll ich mich
verhalten?
Antwort Welzl - Schuster - Schenk Rechtsanwälte GmbH
Die Durchsetzbarkeit der Verpflichtung zur Fertigstellung der
Terrasse durch den Verkäufer stellt eine Beweisfrage dar. Wir
empfehlen in einem ersten Schritt, die mündlich getroffene
Vereinbarung schriftlich sowie die eingetretenen Schäden durch
Lichtbilder zu dokumentieren. Gegebenenfalls wäre die
Verkäuferseite schriftlich aufzufordern, den vereinbarten Zustand
herzustellen und die entstandenen Schäden durch einen befugten
Gewerbetreibenden fachgerecht zu beheben.
Je nach Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrages sind ebenfalls
Gewährleistungsansprüche denkbar.
WELZL SCHUSTER SCHENK
Rechtsanwälte
GmbH
Fabrikstraße 3
4020 Linz
Tel.:
+43 (0) 732 / 77 33
33
eMail:
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-schenk.at
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FN 308370k, LG
Linz
Oberösterreichische
Rechtsanwaltskammer

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