Amtsblatt Nr. 35/2016 vom 02.09.2016

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Amtsblatt Nr. 35/2016 vom 02.09.2016
Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de
Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich.
Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43
Nr. 35/2016
INHALT
Seite
Amtliche Bekanntmachungen des Kreises
Schau der Gewässer dritter Ordnung, Landkreis Verden 90
Jägerprüfung 2017, Landkreis Verden
90
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl
am 11.09.2016, Stadt Achim
90
Wahlbekanntmachung Nr. 8 zur Kommunalwahl
am 11.09.2016, Stadt Achim
90
Schau der Gewässer dritter Ordnung
Zweck der Gewässerschau ist es gemäß § 78 Absatz 1
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zu prüfen, ob die
Gewässer dritter Ordnung ordnungsgemäß unterhalten
werden. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst gemäß
§ 61 Absatz 1 NWG seinen ordnungsgemäßen Abfluss und
die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Zur Unterhaltung
gehören insbesondere die Reinigung, die Räumung, die
Freihaltung und der Schutz des Gewässerbettes einschließlich
seiner Ufer.
Die Schau der Gewässer dritter Ordnung im Landkreis Verden,
die nicht von Wasser- und Bodenverbänden unterhalten und
geschaut werden, erfolgt durch die Städte und Gemeinden. Die
Termine für die Schauen 2016 werden von den Städten und
Gemeinden festgesetzt und ortsüblich bekannt gegeben. Die
Unterhaltungspflichtigen, die Anliegergemeinden, die Eigentümer der zu schauenden Gewässer, die Anlieger und die zur
Benutzung der Gewässer Befugten können an der Schau teilnehmen und sich äußern.
Sollten die Unterhaltungspflichtigen ihrer Unterhaltungspflicht
nicht bis zu den bekannt gemachten Schauterminen nachgekommen sein, müssen sie damit rechnen, dass die Durchführung der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durch den
Landkreis Verden
als zuständige untere Wasserbehörde gemäß § 100 Absatz 1
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 39 und
40 WHG kostenpflichtig angeordnet werden.
Verden (Aller), 24.08.2016
LANDKREIS VERDEN
Der Landrat
Im Auftrage:
gez. Brünn
Jägerprüfung 2017
Zur Erlangung des ersten Jagdscheines wird die Jägerprüfung
wie folgt abgenommen:
Schießprüfung
Schriftliche Prüfung
Mündl.-praktische Prüfung
Mi. 16.11.2016
Sa. 25.03.2017
Sa. 08.04.2017
Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis Freitag, dem
16.09.2016 beim Landkreis Verden erfolgen.
Zur Anmeldung sind erforderlich:
- Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffen-
gebrauch
- Die Entrichtung der Prüfungsgebühr
Verden (Aller), 29.08.2016
Der Vorsitzende der Prüfungskommission
für die Jägerprüfung im Landkreis Verden
gez. Kruse
Kreisjägermeister
Verden (Aller), 2. September 2016
23. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“
und Bebauungsplan Nr. 1-01 „SO-Gartencenter“,
Stadt Verden (Aller)
Seite
Seite
Wahlbekanntmachung Nr. 6 zur Kommunalwahl
am 11.09.2016, Flecken Langwedel
91
90
Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
am 05.09.2016, Flecken Langwedel
Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl
am 11.09.2016, Flecken Langwedel
91
91
Sitzung des Finanz-, Personal- und
Wirtschaftsförderungsausschusses
am 07.09.2016, Flecken Langwedel
Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl
am 11.09.2016, Flecken Ottersberg
91
91
Wahlbekanntmachung Nr. 7
zur Kommunalwahl am 11. September 2016
für das Wahlgebiet der Stadt Achim
Gemäß § 12 in Verbindung mit § 59 Absatz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) treten die zur
gesonderten Feststellung des Briefwahlergebnisses gebildete
Briefwahlvorstände am Wahltage, dem 11. September 2016
um 15:00 Uhr, im Rathaus Achim, Obernstraße 38, 28832
Achim zusammen.
Für das Wahlgebiet der Stadt Achim werden insgesamt 8
Briefwahlvorstände gebildet.
Die Sitzungen dieser Briefwahlvorstände sind öffentlich.
Aufgrund der Bestimmung einer Ortsvorsteherin oder eines
Ortsvorstehens in den Ortschaften Bollen und Embsen erfolgt
die Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis der Wahlbezirke Nr. 1 (Ortschaft Bollen) und Nr. 27 (Ortschaft Embsen).
Achim, den 22.08.2016
STADT ACHIM
Der Gemeindewahlleiter
gez. Kettenburg (L.S.)
1.Stadtrat
Wahlbekanntmachung Nr. 8
zur Kommunalwahl am 11. September 2016
für das Wahlgebiet der Stadt Achim
Am Donnerstag, dem 15. September 2016, findet um
14:00 Uhr im Rathaus Achim Obernstraße 38, 28832 Achim,
3. Obergeschoss, Raum 341, die 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Achim statt.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungs
gemäßen Ladung
2. Ggf. Verpflichtung neuer Mitglieder des Wahlausschusses
3.Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der
Gemeindewahl
Achim, 22.08.2016
umfassen eine Fläche in Dauelsen im Gewerbegebiet VerdenNord zwischen der Clärenore-Stinnes-Straße und der BAB 27.
Die genaue Abgrenzung zeigt der nachstehende Lageplan.
Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1-01 „SO-Gartencenter“
mit den dazugehörigen Begründungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Gartencenter Weingärtner“ und vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 12.09.2016 bis 11.10.2016 während der Dienststunden im
Rathaus der Stadt Verden (Aller),Ritterstraße 10, Erdgeschoss
Flur (vor den Zimmern 118 und 119), aus.
Umweltbezogene Informationen liegen mit dem Umweltbericht
zu den Auswirkungen des Baugebietes auf die Umwelt vor. Des
Weiteren sind im Verfahren bereits Stellungnahmen des Landkreises Verden mit Hinweisen auf Belange des Naturschutzes
und Landschaftspflege, des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege zum Umgang mit Kulturdenkmalen, eine Stellungnahme des
Nds. Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Anbindung
und Auswirkungen auf das Gebiet von und auf das überge-ordnete
Straßennetz /B 215 und BAB A 27, der Gasuine zu einer das Plangebiet querenden Gas-transportleitung, sowie Stellungnahmen der
Stadt Achim und der Gemeinde Kirchlinteln mit Hinweisen zur
Größe der Verkaufsfläche, eingegangen. Des Weiteren liegt das
Ergebnis des IMAGE-Verfahrens (Schreiben des Kommunalverbundes vom 25.05.2016) vor, sowie das Protokoll der frühzeitigen
Öf-fentlichkeitsbeteiligung mit Anregungen und Hinweisen zur
Verkehrsanbindung.
Weiterhin können zu den üblichen Dienstzeiten (Zimmer 110112) die verkehrstechnische Untersuchung zur Anbindung des
Gewerbegebietes an das übergeordnete Straßennetz Juli 2006 und
Aktualisierung März 2012 der Ing. Gemeinschaft Dr. Schubert,
das schalltechnische Gutachten des Instituts für technische angewandte Physik (ITAP GmbH) vom 26.10.2015 zu Gewerbe- und
Verkehrslärm, die qualifizierte gutachterliche Stellungnahme zum
Vorhaben SO-Gartencenter – Stadt+Handel vom 15.04.2016 zur
raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens, der Flächennutzungsplan der Stadt, der Landschaftsrahmenplan des Landkreises
Verden und der Landschaftsplan der Stadt, eingesehen werden.
Stellungnahmen zu den beiden Verfahren können während der
Auslegung bei der Stadt Verden (Aller) vorgebracht werden.
Verden (Aller), den 29.08.2016
STADT ACHIM
Der Gemeindewahlleiter
gez. Kettenburg (L.S.)
1.Stadtrat
Stadt Verden (Aller)
Der Bürgermeister
23. Änderung des Flächennutzungsplans
„Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“
und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1-01 „SOGartencenter“ - mit örtlichen Bauvorschriften Auslegung der Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Verden (Aller) hat in seiner Sitzung am 23.08.2016 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des
o. a. Flächennutzungsplans sowie den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen.
Die Geltungsbereiche der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplans Nr. 1-01
Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
montags und dienstags 7.30 – 15.00 Uhr
dienstags, donnerstags und freitags
8.00 – 12.00 Uhr
mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr
und donnerstags
14.00 – 16.00 Uhr
und donnerstags
7.30 – 18.00 Uhr
Führerscheinstelle:
montags und freitags
und dienstags
und donnerstags
8.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
90
Bekanntmachung
über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses Montag, dem 05. September 2016, 18.00 Uhr, im
Sitzungsraum des Rathauses in Langwedel
Tagesordnung:
1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung; 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 31.05.2016;
3. Gemeindliche Beteiligung an der Erstellung eines regionalen Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für den Südkreis;
4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Förth“
in langwedel-Förth; 5. Fortführung des Bebauungsplanes
Nr. 75 „bockhoop“ in Völkersen; 6. Antrag zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes am Heideweg zwischen Völkerser
Landstraße und Mühle in Völkersen; 7. Antrag zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes Hinterm Bockhoop in Völkersen; 8.
Bebauungsplan Nr. 96 „Fachmarkt Hauptstraße“ a) Be-schluss
über Anregungen, b) Auslegungsbeschluss; 9. Unterrichtung
und Anfragen.
Langwedel, 30.08. 2016
FLECKEN LANGWEDEL
Der Bürgermeister
gez. Brandt.
Bekanntmachung
über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Personal- und
Wirtschaftsförderungsausschusses des Flecken Langwedel
am Mittwoch, dem 07. September 2016, 18.00 Uhr, im
Sitzungsraum des Rathauses in Langwedel
Tagesordnung:
1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung; 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.05.2016;
3. Kostenrechnung 2015 für die zentrale Abwasserbeseitigung;
4. Kostenrechnung 2015 für das Friedhofswesen; 5. Jahresabschluss 2015; 1. Unterrichtung über das Ergebnis des Jahres-
91
abschlusses 2015, 2. Kenntnisnahme und Genehmigung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2015, 3. Unterrichtung über die auf das Haushaltsjahr 2016
übertragenen Haushaltsreste; 6. Moderationsverfahren zur
Beilegung der Streitigkeiten über die Abwasserabrechnungen
der Stadt Verden; 7. Abschluss eines neues Konzessionsvertrages für die Gasversorgung; 8. Abgabe einer Optionserklärung
im Zusammenhang mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG); 9. Unterrichtung und Anfragen.
Langwedel, 30. August 2016
FLECKEN LANGWEDEL
Der Bürgermeister
gez. Brandt.
Wahlbekanntmachung Nr. 6
Tätigkeit der Briefwahlvorstände anlässlich der
Kommunalwahl am 11. September 2016
im Flecken Langwedel
Für die Kommunalwahl am 11. September 2016 wird mit Ausnahme der Ortschaft Haberloh das Briefwahlergebnis gemäß
§ 59 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung
gesondert festgestellt. Die Briefwahlvorstände treten am
Wahltag um 15.00 Uhr im Rathaus in Langwedel zusammen.
Die Sitzungen der Briefwahlvorstände sind öffentlich.
Langwedel, 26.08.2016
Flecken Langwedel
Der Gemeindewahlleiter
gez. Korb
Wahlbekanntmachung Nr. 7
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
des Fleckens Langwedel
Am Donnerstag, 15. September 2016, findet im Sitzungsraum
des Rathauses in Langwedel eine öffentliche Sitzung des Ge-
meindewahlausschusses statt, zu der jedermann Zutritt hat.
Tagesordnung:
1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung;
2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemein
deratswahl und der Ortsratswahlen vom 11. September 2016
Langwedel, 26.08.2016
Flecken Langwedel
Der Gemeindewahlleiter
gez. Korb
Wahlbekanntmachung Nr. 7
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
im Flecken Ottersberg
Am Donnerstag den 15. September 2016 findet um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Ottersberg eine öffentliche
Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Die Sitzung ist
öffentlich.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsge mäßen Ladung
2. Ggf. Verpflichtung neuer Mitglieder des Gemeindewahl ausschusses
3.Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der
Gemeindewahl und der Ortsratswahlen in Ottersberg,
Fischerhude, Otterstedt und Posthausen
4. Schließung der Sitzung
Ottersberg, den 22.08.2016
Flecken Ottersberg
Der Gemeindewahlleiter

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