Amtsblatt Nr. 35/2016 vom 02.09.2016
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Amtsblatt Nr. 35/2016 vom 02.09.2016
Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich. Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43 Nr. 35/2016 INHALT Seite Amtliche Bekanntmachungen des Kreises Schau der Gewässer dritter Ordnung, Landkreis Verden 90 Jägerprüfung 2017, Landkreis Verden 90 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl am 11.09.2016, Stadt Achim 90 Wahlbekanntmachung Nr. 8 zur Kommunalwahl am 11.09.2016, Stadt Achim 90 Schau der Gewässer dritter Ordnung Zweck der Gewässerschau ist es gemäß § 78 Absatz 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zu prüfen, ob die Gewässer dritter Ordnung ordnungsgemäß unterhalten werden. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst gemäß § 61 Absatz 1 NWG seinen ordnungsgemäßen Abfluss und die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Zur Unterhaltung gehören insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbettes einschließlich seiner Ufer. Die Schau der Gewässer dritter Ordnung im Landkreis Verden, die nicht von Wasser- und Bodenverbänden unterhalten und geschaut werden, erfolgt durch die Städte und Gemeinden. Die Termine für die Schauen 2016 werden von den Städten und Gemeinden festgesetzt und ortsüblich bekannt gegeben. Die Unterhaltungspflichtigen, die Anliegergemeinden, die Eigentümer der zu schauenden Gewässer, die Anlieger und die zur Benutzung der Gewässer Befugten können an der Schau teilnehmen und sich äußern. Sollten die Unterhaltungspflichtigen ihrer Unterhaltungspflicht nicht bis zu den bekannt gemachten Schauterminen nachgekommen sein, müssen sie damit rechnen, dass die Durchführung der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durch den Landkreis Verden als zuständige untere Wasserbehörde gemäß § 100 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 39 und 40 WHG kostenpflichtig angeordnet werden. Verden (Aller), 24.08.2016 LANDKREIS VERDEN Der Landrat Im Auftrage: gez. Brünn Jägerprüfung 2017 Zur Erlangung des ersten Jagdscheines wird die Jägerprüfung wie folgt abgenommen: Schießprüfung Schriftliche Prüfung Mündl.-praktische Prüfung Mi. 16.11.2016 Sa. 25.03.2017 Sa. 08.04.2017 Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss bis Freitag, dem 16.09.2016 beim Landkreis Verden erfolgen. Zur Anmeldung sind erforderlich: - Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung - Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffen- gebrauch - Die Entrichtung der Prüfungsgebühr Verden (Aller), 29.08.2016 Der Vorsitzende der Prüfungskommission für die Jägerprüfung im Landkreis Verden gez. Kruse Kreisjägermeister Verden (Aller), 2. September 2016 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ und Bebauungsplan Nr. 1-01 „SO-Gartencenter“, Stadt Verden (Aller) Seite Seite Wahlbekanntmachung Nr. 6 zur Kommunalwahl am 11.09.2016, Flecken Langwedel 91 90 Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 05.09.2016, Flecken Langwedel Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl am 11.09.2016, Flecken Langwedel 91 91 Sitzung des Finanz-, Personal- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 07.09.2016, Flecken Langwedel Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl am 11.09.2016, Flecken Ottersberg 91 91 Wahlbekanntmachung Nr. 7 zur Kommunalwahl am 11. September 2016 für das Wahlgebiet der Stadt Achim Gemäß § 12 in Verbindung mit § 59 Absatz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) treten die zur gesonderten Feststellung des Briefwahlergebnisses gebildete Briefwahlvorstände am Wahltage, dem 11. September 2016 um 15:00 Uhr, im Rathaus Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim zusammen. Für das Wahlgebiet der Stadt Achim werden insgesamt 8 Briefwahlvorstände gebildet. Die Sitzungen dieser Briefwahlvorstände sind öffentlich. Aufgrund der Bestimmung einer Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehens in den Ortschaften Bollen und Embsen erfolgt die Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis der Wahlbezirke Nr. 1 (Ortschaft Bollen) und Nr. 27 (Ortschaft Embsen). Achim, den 22.08.2016 STADT ACHIM Der Gemeindewahlleiter gez. Kettenburg (L.S.) 1.Stadtrat Wahlbekanntmachung Nr. 8 zur Kommunalwahl am 11. September 2016 für das Wahlgebiet der Stadt Achim Am Donnerstag, dem 15. September 2016, findet um 14:00 Uhr im Rathaus Achim Obernstraße 38, 28832 Achim, 3. Obergeschoss, Raum 341, die 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Achim statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungs gemäßen Ladung 2. Ggf. Verpflichtung neuer Mitglieder des Wahlausschusses 3.Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindewahl Achim, 22.08.2016 umfassen eine Fläche in Dauelsen im Gewerbegebiet VerdenNord zwischen der Clärenore-Stinnes-Straße und der BAB 27. Die genaue Abgrenzung zeigt der nachstehende Lageplan. Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1-01 „SO-Gartencenter“ mit den dazugehörigen Begründungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Gartencenter Weingärtner“ und vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 12.09.2016 bis 11.10.2016 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Verden (Aller),Ritterstraße 10, Erdgeschoss Flur (vor den Zimmern 118 und 119), aus. Umweltbezogene Informationen liegen mit dem Umweltbericht zu den Auswirkungen des Baugebietes auf die Umwelt vor. Des Weiteren sind im Verfahren bereits Stellungnahmen des Landkreises Verden mit Hinweisen auf Belange des Naturschutzes und Landschaftspflege, des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege zum Umgang mit Kulturdenkmalen, eine Stellungnahme des Nds. Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Anbindung und Auswirkungen auf das Gebiet von und auf das überge-ordnete Straßennetz /B 215 und BAB A 27, der Gasuine zu einer das Plangebiet querenden Gas-transportleitung, sowie Stellungnahmen der Stadt Achim und der Gemeinde Kirchlinteln mit Hinweisen zur Größe der Verkaufsfläche, eingegangen. Des Weiteren liegt das Ergebnis des IMAGE-Verfahrens (Schreiben des Kommunalverbundes vom 25.05.2016) vor, sowie das Protokoll der frühzeitigen Öf-fentlichkeitsbeteiligung mit Anregungen und Hinweisen zur Verkehrsanbindung. Weiterhin können zu den üblichen Dienstzeiten (Zimmer 110112) die verkehrstechnische Untersuchung zur Anbindung des Gewerbegebietes an das übergeordnete Straßennetz Juli 2006 und Aktualisierung März 2012 der Ing. Gemeinschaft Dr. Schubert, das schalltechnische Gutachten des Instituts für technische angewandte Physik (ITAP GmbH) vom 26.10.2015 zu Gewerbe- und Verkehrslärm, die qualifizierte gutachterliche Stellungnahme zum Vorhaben SO-Gartencenter – Stadt+Handel vom 15.04.2016 zur raumordnerischen Verträglichkeit des Vorhabens, der Flächennutzungsplan der Stadt, der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Verden und der Landschaftsplan der Stadt, eingesehen werden. Stellungnahmen zu den beiden Verfahren können während der Auslegung bei der Stadt Verden (Aller) vorgebracht werden. Verden (Aller), den 29.08.2016 STADT ACHIM Der Gemeindewahlleiter gez. Kettenburg (L.S.) 1.Stadtrat Stadt Verden (Aller) Der Bürgermeister 23. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1-01 „SOGartencenter“ - mit örtlichen Bauvorschriften Auslegung der Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Stadt Verden (Aller) hat in seiner Sitzung am 23.08.2016 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des o. a. Flächennutzungsplans sowie den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Die Geltungsbereiche der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplans Nr. 1-01 Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin. Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten: Kfz-Zulassungsbehörde: montags und dienstags 7.30 – 15.00 Uhr dienstags, donnerstags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 7.30 – 18.00 Uhr Führerscheinstelle: montags und freitags und dienstags und donnerstags 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 90 Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses Montag, dem 05. September 2016, 18.00 Uhr, im Sitzungsraum des Rathauses in Langwedel Tagesordnung: 1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung; 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 31.05.2016; 3. Gemeindliche Beteiligung an der Erstellung eines regionalen Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für den Südkreis; 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Förth“ in langwedel-Förth; 5. Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 75 „bockhoop“ in Völkersen; 6. Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes am Heideweg zwischen Völkerser Landstraße und Mühle in Völkersen; 7. Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Hinterm Bockhoop in Völkersen; 8. Bebauungsplan Nr. 96 „Fachmarkt Hauptstraße“ a) Be-schluss über Anregungen, b) Auslegungsbeschluss; 9. Unterrichtung und Anfragen. Langwedel, 30.08. 2016 FLECKEN LANGWEDEL Der Bürgermeister gez. Brandt. Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Personal- und Wirtschaftsförderungsausschusses des Flecken Langwedel am Mittwoch, dem 07. September 2016, 18.00 Uhr, im Sitzungsraum des Rathauses in Langwedel Tagesordnung: 1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung; 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.05.2016; 3. Kostenrechnung 2015 für die zentrale Abwasserbeseitigung; 4. Kostenrechnung 2015 für das Friedhofswesen; 5. Jahresabschluss 2015; 1. Unterrichtung über das Ergebnis des Jahres- 91 abschlusses 2015, 2. Kenntnisnahme und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2015, 3. Unterrichtung über die auf das Haushaltsjahr 2016 übertragenen Haushaltsreste; 6. Moderationsverfahren zur Beilegung der Streitigkeiten über die Abwasserabrechnungen der Stadt Verden; 7. Abschluss eines neues Konzessionsvertrages für die Gasversorgung; 8. Abgabe einer Optionserklärung im Zusammenhang mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG); 9. Unterrichtung und Anfragen. Langwedel, 30. August 2016 FLECKEN LANGWEDEL Der Bürgermeister gez. Brandt. Wahlbekanntmachung Nr. 6 Tätigkeit der Briefwahlvorstände anlässlich der Kommunalwahl am 11. September 2016 im Flecken Langwedel Für die Kommunalwahl am 11. September 2016 wird mit Ausnahme der Ortschaft Haberloh das Briefwahlergebnis gemäß § 59 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung gesondert festgestellt. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.00 Uhr im Rathaus in Langwedel zusammen. Die Sitzungen der Briefwahlvorstände sind öffentlich. Langwedel, 26.08.2016 Flecken Langwedel Der Gemeindewahlleiter gez. Korb Wahlbekanntmachung Nr. 7 Sitzung des Gemeindewahlausschusses des Fleckens Langwedel Am Donnerstag, 15. September 2016, findet im Sitzungsraum des Rathauses in Langwedel eine öffentliche Sitzung des Ge- meindewahlausschusses statt, zu der jedermann Zutritt hat. Tagesordnung: 1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung; 2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemein deratswahl und der Ortsratswahlen vom 11. September 2016 Langwedel, 26.08.2016 Flecken Langwedel Der Gemeindewahlleiter gez. Korb Wahlbekanntmachung Nr. 7 Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Flecken Ottersberg Am Donnerstag den 15. September 2016 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Ottersberg eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsge mäßen Ladung 2. Ggf. Verpflichtung neuer Mitglieder des Gemeindewahl ausschusses 3.Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindewahl und der Ortsratswahlen in Ottersberg, Fischerhude, Otterstedt und Posthausen 4. Schließung der Sitzung Ottersberg, den 22.08.2016 Flecken Ottersberg Der Gemeindewahlleiter